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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Hass / Neid / vnd dergleichen / sich viel lieber der Predigt des Göttlichen worts / vnd gebrauch der heiligen Sacramenta / enthalten wollen / denn sich bessern / vnd von jren Sunden ablassen / auch darüber offtermals / in solcher vnbusfertigkeit hinsterben / So wollen wir / das so dieselbigen sich nach fleissiger vermanung jres Pastoris nicht bessern vnd bekeren werden / sondern one den gebrauch des Sacraments dahin sterben / das man dieselbigen nicht wie andere Christen / mit Processionen / Gesengen / vnnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle / Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher Leut begrebnis zu sein / Es mügen die jren solche Leute allein begraben / nach jrer gelegenheit.

Hass / Neid / vnd dergleichen / sich viel lieber der Predigt des Göttlichen worts / vnd gebrauch der heiligen Sacramenta / enthalten wollen / denn sich bessern / vnd von jren Sunden ablassen / auch darüber offtermals / in solcher vnbusfertigkeit hinsterben / So wollen wir / das so dieselbigen sich nach fleissiger vermanung jres Pastoris nicht bessern vnd bekeren werden / sondern one den gebrauch des Sacraments dahin sterben / das man dieselbigen nicht wie andere Christen / mit Processionen / Gesengen / vnnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle / Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher Leut begrebnis zu sein / Es mügen die jren solche Leute allein begraben / nach jrer gelegenheit.

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Hass / Neid                      / vnd dergleichen / sich viel lieber der Predigt des Göttlichen worts / vnd                      gebrauch der heiligen Sacramenta / enthalten wollen / denn sich bessern / vnd                      von jren Sunden ablassen / auch darüber offtermals / in solcher vnbusfertigkeit                      hinsterben / So wollen wir / das so dieselbigen sich nach fleissiger vermanung                      jres Pastoris nicht bessern vnd bekeren werden / sondern one den gebrauch des                      Sacraments dahin sterben / das man dieselbigen nicht wie andere Christen / mit                      Processionen / Gesengen / vnnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle /                      Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein /                      bey solcher Leut begrebnis zu sein / Es mügen die jren solche Leute allein                      begraben / nach jrer gelegenheit.</p>
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[0137] Hass / Neid / vnd dergleichen / sich viel lieber der Predigt des Göttlichen worts / vnd gebrauch der heiligen Sacramenta / enthalten wollen / denn sich bessern / vnd von jren Sunden ablassen / auch darüber offtermals / in solcher vnbusfertigkeit hinsterben / So wollen wir / das so dieselbigen sich nach fleissiger vermanung jres Pastoris nicht bessern vnd bekeren werden / sondern one den gebrauch des Sacraments dahin sterben / das man dieselbigen nicht wie andere Christen / mit Processionen / Gesengen / vnnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle / Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher Leut begrebnis zu sein / Es mügen die jren solche Leute allein begraben / nach jrer gelegenheit.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/137>, abgerufen am 24.11.2024.