Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

Bild:
<< vorherige Seite

Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren / vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel.

Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein sollen.

Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam fidei, Wie auch der Alten exempel de dißimilitudine temporis Paschatis anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere nutzbar vnd ersprieslich ist:

So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin-

Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren / vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel.

Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein sollen.

Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam fidei, Wie auch der Alten exempel de dißimilitudine temporis Paschatis anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere nutzbar vnd ersprieslich ist:

So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0035"/>
        <p>Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren /                      vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel.</p>
        <p>Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das                      gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein                      sollen.</p>
        <p>Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien                      gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / <hi rendition="#i">Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam                          fidei</hi>, Wie auch der Alten exempel <hi rendition="#i">de dißimilitudine                          temporis Paschatis</hi> anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit                      mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde                      / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere                      nutzbar vnd ersprieslich ist:</p>
        <p>So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd                      Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach                      dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0035] Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren / vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel. Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein sollen. Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam fidei, Wie auch der Alten exempel de dißimilitudine temporis Paschatis anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere nutzbar vnd ersprieslich ist: So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/35
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/35>, abgerufen am 28.04.2024.