[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren / vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel. Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein sollen. Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam fidei, Wie auch der Alten exempel de dißimilitudine temporis Paschatis anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere nutzbar vnd ersprieslich ist: So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin- Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren / vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel. Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein sollen. Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam fidei, Wie auch der Alten exempel de dißimilitudine temporis Paschatis anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere nutzbar vnd ersprieslich ist: So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0035"/> <p>Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren / vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel.</p> <p>Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein sollen.</p> <p>Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / <hi rendition="#i">Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam fidei</hi>, Wie auch der Alten exempel <hi rendition="#i">de dißimilitudine temporis Paschatis</hi> anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere nutzbar vnd ersprieslich ist:</p> <p>So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0035]
Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren / vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel.
Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein sollen.
Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam fidei, Wie auch der Alten exempel de dißimilitudine temporis Paschatis anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere nutzbar vnd ersprieslich ist:
So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |