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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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preiset / vnd vieler Leut seligkeit gefordert werde / vnd sonderlich derhalben ein fleissig auffsehen zu haben von nöten ist / Weil der Teuffel in dieser letzten zeit der Welt / mehr vnd schrecklicher / als vorhin tobet vnd wütet / vnd aller ley schreckliche vnerhorte ergernis / Secten vnd verfelschung reiner Christlichen Lere / von tag zu tag anstifstet vnd vermehret.

Das wir demnach bey vns bedacht / das vns aus Göttlichem befehlich / vnd vnsers Fürstlichen ampts halben / dazu vns Gott der allmechtig aus gnaden beruffen / gebüren wolle / fürnemlich darauff achtung zu haben / das die ware / reine / Christ liche Lere des heiligen Euangelij / Wie die in der heiligen Propheten vnd der Aposteln Schrifften / vnnd Lere der ersten Christlichen Kirchen / vnnd Symbolo Apostolorum, begriffen / in vnserm Fürstenthumb / wie die nu durch Gottes gnade in die viertzig jar darinne geleret / vnd geprediget worden / dafür wir Gott zu loben vnd zu dancken haben / möge erhalten / vnd Gott der allmechtige / eine Kirchen / in vnserm Fürstenthumb haben / auch vnsere arme / vns befohlen Vnterthanen / zur seligkeit gefordert werden.

preiset / vnd vieler Leut seligkeit gefordert werde / vnd sonderlich derhalben ein fleissig auffsehen zu haben von nöten ist / Weil der Teuffel in dieser letzten zeit der Welt / mehr vnd schrecklicher / als vorhin tobet vnd wütet / vnd aller ley schreckliche vnerhorte ergernis / Secten vnd verfelschung reiner Christlichen Lere / von tag zu tag anstifstet vnd vermehret.

Das wir demnach bey vns bedacht / das vns aus Göttlichem befehlich / vnd vnsers Fürstlichen ampts halben / dazu vns Gott der allmechtig aus gnaden beruffen / gebüren wolle / fürnemlich darauff achtung zu haben / das die ware / reine / Christ liche Lere des heiligen Euangelij / Wie die in der heiligen Propheten vnd der Aposteln Schrifften / vnnd Lere der ersten Christlichen Kirchen / vnnd Symbolo Apostolorum, begriffen / in vnserm Fürstenthumb / wie die nu durch Gottes gnade in die viertzig jar darinne geleret / vnd geprediget wordẽ / dafür wir Gott zu loben vnd zu dancken haben / möge erhalten / vnd Gott der allmechtige / eine Kirchen / in vnserm Fürstenthumb haben / auch vnsere arme / vns befohlen Vnterthanen / zur seligkeit gefordert werden.

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[0004] preiset / vnd vieler Leut seligkeit gefordert werde / vnd sonderlich derhalben ein fleissig auffsehen zu haben von nöten ist / Weil der Teuffel in dieser letzten zeit der Welt / mehr vnd schrecklicher / als vorhin tobet vnd wütet / vnd aller ley schreckliche vnerhorte ergernis / Secten vnd verfelschung reiner Christlichen Lere / von tag zu tag anstifstet vnd vermehret. Das wir demnach bey vns bedacht / das vns aus Göttlichem befehlich / vnd vnsers Fürstlichen ampts halben / dazu vns Gott der allmechtig aus gnaden beruffen / gebüren wolle / fürnemlich darauff achtung zu haben / das die ware / reine / Christ liche Lere des heiligen Euangelij / Wie die in der heiligen Propheten vnd der Aposteln Schrifften / vnnd Lere der ersten Christlichen Kirchen / vnnd Symbolo Apostolorum, begriffen / in vnserm Fürstenthumb / wie die nu durch Gottes gnade in die viertzig jar darinne geleret / vnd geprediget wordẽ / dafür wir Gott zu loben vnd zu dancken haben / möge erhalten / vnd Gott der allmechtige / eine Kirchen / in vnserm Fürstenthumb haben / auch vnsere arme / vns befohlen Vnterthanen / zur seligkeit gefordert werden.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/4>, abgerufen am 29.04.2024.