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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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erleuchtet sein / darbey gnediglich erhalten / denen aber / so noch nicht erleuchtet / seine gnade geben / das sie Gottes wort in jren Landen / leiden vnd annemen. Welche aber das nicht thun wollen / vnd es verfolgen / das er denselbigen steuren / vnd jr fürnemen zu schanden machen wolle.

Sonderlich dancket Gott / das er vnsere gnedige Landsfürsten vnd Herrn / also begnadet hat / das sie Gottes wort lieb haben / vnd in jrem Land predigen lassen / vnd fördern / vnd bittet das sie der allmechtige darbey wolle gnediglich erhal ten / vnd jnen Gottselig langes leben / gesundheit vnd gnad verleihen / das sie jr Regiment also füren / das es Gott zu ehren / vnd jren Fürstlichen gnaden / vnd derselbigen Vnterthanen / zu gutem gereiche / vnd wir ein still friedlich leben / in aller Gottseligkeit vnter jnen füren mögen.

Bittet auch vor vnsere gnedige Landsfürstin / das sie der Allmechtig auch in seinem gnedigen schutz haben / Vnd sie vor allem vnheil behüten / vnd an Leib vnd Seel segnen wolle.

Bittet auch vor die Rethe / Ampt vnd Befelhaber / Auch den Radt dieser Stadt / das jnen

erleuchtet sein / darbey gnediglich erhalten / denen aber / so noch nicht erleuchtet / seine gnade geben / das sie Gottes wort in jren Landen / leiden vnd annemen. Welche aber das nicht thun wollen / vnd es verfolgen / das er denselbigen steuren / vnd jr fürnemen zu schanden machen wolle.

Sonderlich dancket Gott / das er vnsere gnedige Landsfürsten vnd Herrn / also begnadet hat / das sie Gottes wort lieb haben / vnd in jrem Land predigen lassen / vnd fördern / vñ bittet das sie der allmechtige darbey wolle gnediglich erhal ten / vnd jnen Gottselig langes leben / gesundheit vñ gnad verleihen / das sie jr Regiment also füren / das es Gott zu ehren / vnd jren Fürstlichen gnaden / vnd derselbigen Vnterthanen / zu gutem gereiche / vnd wir ein still friedlich leben / in aller Gottseligkeit vnter jnen füren mögen.

Bittet auch vor vnsere gnedige Landsfürstin / das sie der Allmechtig auch in seinem gnedigen schutz haben / Vnd sie vor allem vnheil behüten / vnd an Leib vnd Seel segnen wolle.

Bittet auch vor die Rethe / Ampt vnd Befelhaber / Auch den Radt dieser Stadt / das jnen

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[0057] erleuchtet sein / darbey gnediglich erhalten / denen aber / so noch nicht erleuchtet / seine gnade geben / das sie Gottes wort in jren Landen / leiden vnd annemen. Welche aber das nicht thun wollen / vnd es verfolgen / das er denselbigen steuren / vnd jr fürnemen zu schanden machen wolle. Sonderlich dancket Gott / das er vnsere gnedige Landsfürsten vnd Herrn / also begnadet hat / das sie Gottes wort lieb haben / vnd in jrem Land predigen lassen / vnd fördern / vñ bittet das sie der allmechtige darbey wolle gnediglich erhal ten / vnd jnen Gottselig langes leben / gesundheit vñ gnad verleihen / das sie jr Regiment also füren / das es Gott zu ehren / vnd jren Fürstlichen gnaden / vnd derselbigen Vnterthanen / zu gutem gereiche / vnd wir ein still friedlich leben / in aller Gottseligkeit vnter jnen füren mögen. Bittet auch vor vnsere gnedige Landsfürstin / das sie der Allmechtig auch in seinem gnedigen schutz haben / Vnd sie vor allem vnheil behüten / vnd an Leib vnd Seel segnen wolle. Bittet auch vor die Rethe / Ampt vnd Befelhaber / Auch den Radt dieser Stadt / das jnen

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/57>, abgerufen am 21.11.2024.