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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Brod essen / vnd von diesem Kelche trincken / Denn niemand sol / sondern allein ein hungerige Seel / die jre Sünde erkend / Gottes zorn vnd den todt fürchtet / vnd nach der Gerechtigkeit hungerig vnd dürstig ist / dis heilige Sacrament empfahen / So wir aber vns selbs prüfen / finden wir nichts in vns / denn Sünde vnd Tod / können vns auch selbs in keinem wege daraus helffen / Darauff hat vnser lieber HErr Ihesus Christus / sich vber vns erbarmet / ist vmb vnser willen Mensch geworden / das er vor vns das Gesetze erfüllete / vnd lidde / was wir mit vnsern Sünden verschuldet hetten / Vnd das wir ja festiglich gleubeten / vnd vns frölich darauff verlassen möchten / Nam er nach dem Abendessen das Brod / sagte danck / brach es / vnd sprach: Nemet hin vnd esset / das ist mein Leib / der vor euch gegeben wird / Als wolt er sagen / das ich Mensch bin worden / vnd alles was ich thue vnd leide / das ist alles ewer eigen / vor euch / vnd euch zu gute geschehen / Vnd des zu einem wahrzeichen / Gebe ich euch meinen Leib zu einer Speise / Desgleichen auch den Kelch / vnd sprach / Nemet hin / vnd drincket aus diesem alle / das ist der Kelch des newen Testaments in meinem Blut /

Brod essen / vnd von diesem Kelche trincken / Denn niemand sol / sondern allein ein hungerige Seel / die jre Sünde erkend / Gottes zorn vnd den todt fürchtet / vnd nach der Gerechtigkeit hungerig vnd dürstig ist / dis heilige Sacrament empfahen / So wir aber vns selbs prüfen / finden wir nichts in vns / denn Sünde vnd Tod / können vns auch selbs in keinem wege daraus helffen / Darauff hat vnser lieber HErr Ihesus Christus / sich vber vns erbarmet / ist vmb vnser willen Mensch geworden / das er vor vns das Gesetze erfüllete / vnd lidde / was wir mit vnsern Sünden verschuldet hetten / Vnd das wir ja festiglich gleubeten / vnd vns frölich darauff verlassen möchten / Nam er nach dem Abendessen das Brod / sagte danck / brach es / vnd sprach: Nemet hin vnd esset / das ist mein Leib / der vor euch gegeben wird / Als wolt er sagen / das ich Mensch bin worden / vnd alles was ich thue vnd leide / das ist alles ewer eigen / vor euch / vnd euch zu gute geschehen / Vnd des zu einem wahrzeichen / Gebe ich euch meinen Leib zu einer Speise / Desgleichen auch den Kelch / vnd sprach / Nemet hin / vnd drincket aus diesem alle / das ist der Kelch des newen Testaments in meinem Blut /

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[0061] Brod essen / vnd von diesem Kelche trincken / Denn niemand sol / sondern allein ein hungerige Seel / die jre Sünde erkend / Gottes zorn vnd den todt fürchtet / vnd nach der Gerechtigkeit hungerig vnd dürstig ist / dis heilige Sacrament empfahen / So wir aber vns selbs prüfen / finden wir nichts in vns / denn Sünde vnd Tod / können vns auch selbs in keinem wege daraus helffen / Darauff hat vnser lieber HErr Ihesus Christus / sich vber vns erbarmet / ist vmb vnser willen Mensch geworden / das er vor vns das Gesetze erfüllete / vnd lidde / was wir mit vnsern Sünden verschuldet hetten / Vnd das wir ja festiglich gleubeten / vnd vns frölich darauff verlassen möchten / Nam er nach dem Abendessen das Brod / sagte danck / brach es / vnd sprach: Nemet hin vnd esset / das ist mein Leib / der vor euch gegeben wird / Als wolt er sagen / das ich Mensch bin worden / vnd alles was ich thue vnd leide / das ist alles ewer eigen / vor euch / vnd euch zu gute geschehen / Vnd des zu einem wahrzeichen / Gebe ich euch meinen Leib zu einer Speise / Desgleichen auch den Kelch / vnd sprach / Nemet hin / vnd drincket aus diesem alle / das ist der Kelch des newen Testaments in meinem Blut /

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/61>, abgerufen am 15.05.2024.