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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Kirchen / vnsers Fürstenthumbs / in den Stedten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen solle / wie hernach folget / damit die Jugent in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge / vnd solle ein jeder Hausnater seine Kinder / Knaben vnd Megdlin / die des Alters sein / in solche Predigt zu schicken schüldig sein.

Es sollen auch Megde vnd Knechte / darein gehen / vnd von jren Hauswirten vnd Frawen / dazu gehalten werden.

Vnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so sol es folgender gestalt damit gehalten werden.

Am Sontag nach Mittag / zu einer vhr / solle man eine kleine Glocken leuten / vnd darnach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween deudsche Psalm zu singen / oder die zehen Gebot / oder das Vater vnser etc. Christ vnser HErr zum Jordan kam etc. vnd der gleichen / vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde / in der Kirchen mit singen lernen.

Kirchen / vnsers Fürstenthumbs / in den Stedten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen solle / wie hernach folget / damit die Jugent in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge / vnd solle ein jeder Hausnater seine Kinder / Knaben vnd Megdlin / die des Alters sein / in solche Predigt zu schicken schüldig sein.

Es sollen auch Megde vnd Knechte / darein gehen / vnd von jren Hauswirten vnd Frawen / dazu gehalten werden.

Vnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so sol es folgender gestalt damit gehalten werden.

Am Sontag nach Mittag / zu einer vhr / solle man eine kleine Glocken leuten / vnd darnach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween deudsche Psalm zu singen / oder die zehen Gebot / oder das Vater vnser etc. Christ vnser HErr zum Jordan kam etc. vnd der gleichen / vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde / in der Kirchen mit singen lernen.

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Kirchen / vnsers Fürstenthumbs /                      in den Stedten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen solle / wie hernach                      folget / damit die Jugent in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey                      zeiten lernen möge / vnd solle ein jeder Hausnater seine Kinder / Knaben vnd                      Megdlin / die des Alters sein / in solche Predigt zu schicken schüldig sein.</p>
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[0076] Kirchen / vnsers Fürstenthumbs / in den Stedten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen solle / wie hernach folget / damit die Jugent in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge / vnd solle ein jeder Hausnater seine Kinder / Knaben vnd Megdlin / die des Alters sein / in solche Predigt zu schicken schüldig sein. Es sollen auch Megde vnd Knechte / darein gehen / vnd von jren Hauswirten vnd Frawen / dazu gehalten werden. Vnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so sol es folgender gestalt damit gehalten werden. Am Sontag nach Mittag / zu einer vhr / solle man eine kleine Glocken leuten / vnd darnach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween deudsche Psalm zu singen / oder die zehen Gebot / oder das Vater vnser etc. Christ vnser HErr zum Jordan kam etc. vnd der gleichen / vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde / in der Kirchen mit singen lernen.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/76>, abgerufen am 24.11.2024.