[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.ben / vnd gewisse zuuersicht / auff das einige verdienst Ihesu Christi / durch welchen Glauben dis liebe Kindlein / jtzund möge werden / hernachmals sein vnd ewiglich bleiben / ein Kind Gottes vnd Erbe aller himlischen güter / vnd also endlichen erlangen / vnd vberkomen / die ewige seligkeit / vnd das ewige Leben / Wollen der halben sämptlich beten das heilige Vater vnser / etc. Darnach bringet man das Kindlein zu der Tauffe / vnd der Priester spreche: DEr HERR behüte deinen Eingang vnd ausgang / von nu an bis zu ewigen zeiten / Amen. Darnach lasse der Priester das Kind durch seinen Paten / dem Teuffel absagen / vnd spreche. N. Entsagestu dem Teuffel? Antwort. Ja. Vnd allen seinen wercken? Antwort. Ja. ben / vnd gewisse zuuersicht / auff das einige verdienst Ihesu Christi / durch welchen Glauben dis liebe Kindlein / jtzund möge werden / hernachmals sein vnd ewiglich bleiben / ein Kind Gottes vnd Erbe aller himlischen güter / vnd also endlichen erlangen / vnd vberkomen / die ewige seligkeit / vnd das ewige Leben / Wollen der halben sämptlich beten das heilige Vater vnser / etc. Darnach bringet man das Kindlein zu der Tauffe / vnd der Priester spreche: DEr HERR behüte deinen Eingang vnd ausgang / von nu an bis zu ewigen zeiten / Amen. Darnach lasse der Priester das Kind durch seinen Paten / dem Teuffel absagen / vnd spreche. N. Entsagestu dem Teuffel? Antwort. Ja. Vnd allen seinen wercken? Antwort. Ja. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0108"/> ben / vnd gewisse zuuersicht / auff das einige verdienst Ihesu Christi / durch welchen Glauben dis liebe Kindlein / jtzund möge werden / hernachmals sein vnd ewiglich bleiben / ein Kind Gottes vnd Erbe aller himlischen güter / vnd also endlichen erlangen / vnd vberkomen / die ewige seligkeit / vnd das ewige Leben / Wollen der halben sämptlich beten das heilige Vater vnser / etc.</p> </div> <div> <head>Darnach bringet man das Kindlein zu der Tauffe / vnd der Priester spreche:</head><lb/> <p>DEr HERR behüte deinen Eingang vnd ausgang / von nu an bis zu ewigen zeiten / Amen.</p> </div> <div> <head>Darnach lasse der Priester das Kind durch seinen Paten / dem Teuffel absagen / vnd spreche.</head><lb/> <p>N. Entsagestu dem Teuffel?</p> <p>Antwort. Ja.</p> <p>Vnd allen seinen wercken?</p> <p>Antwort. Ja.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0108]
ben / vnd gewisse zuuersicht / auff das einige verdienst Ihesu Christi / durch welchen Glauben dis liebe Kindlein / jtzund möge werden / hernachmals sein vnd ewiglich bleiben / ein Kind Gottes vnd Erbe aller himlischen güter / vnd also endlichen erlangen / vnd vberkomen / die ewige seligkeit / vnd das ewige Leben / Wollen der halben sämptlich beten das heilige Vater vnser / etc.
Darnach bringet man das Kindlein zu der Tauffe / vnd der Priester spreche:
DEr HERR behüte deinen Eingang vnd ausgang / von nu an bis zu ewigen zeiten / Amen.
Darnach lasse der Priester das Kind durch seinen Paten / dem Teuffel absagen / vnd spreche.
N. Entsagestu dem Teuffel?
Antwort. Ja.
Vnd allen seinen wercken?
Antwort. Ja.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/108>, abgerufen am 16.07.2024. |