[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.lein wollen bezeugen / was wir von Gott vnd seinem heiligen Wort halten / Sondern damit auch alle vnd jede Superintendenten / Pastores vnd Seelsorger / in sonderheit / weil je zu zeiten newe Pastores / nach absterben der alten / zu den Kirchen Ampten / in vnserm Fürstenthumb verordent werden / auch alle / vnd jede vnsere Vnterthanen / sich desto bas darnach zu richten / vnd sich niemand vnwissenheit halben zu entschüldigen haben möge. Wir wollen auch hiemit bezeuget haben / das wir mit dieser vnser Ordnung / der Röm. Key. May. vnserm aller gnedigsten Herrn / vnd Stenden des heiligen Reichs / nicht wollen fürgegriffen / noch der meinung dieselbige in Druck verfertigen lassen haben / Als wolten wir dadurch / ein sonders oder newes / in vnsern Kirchen anrichten / Sondern wir bekennen / das wir die Lere vor recht halten / die in vnserm Fürstenthumb geprediget wird / die Gott selbs hat durch seinen Son Ihesum Christum geoffenbaret / vnd die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset / in dem verstande / der in den Symbolis, Apostolico, Nicaeno, vnd Athanasij, auch in D. Martini Lutheri seliger Catechismo / auch in der Confession vnd Apologia / welche der Röm. Key. May. lein wollen bezeugen / was wir von Gott vnd seinem heiligen Wort halten / Sondern damit auch alle vnd jede Superintendenten / Pastores vnd Seelsorger / in sonderheit / weil je zu zeiten newe Pastores / nach absterben der alten / zu den Kirchen Ampten / in vnserm Fürstenthumb verordent werden / auch alle / vnd jede vnsere Vnterthanen / sich desto bas darnach zu richten / vnd sich niemand vnwissenheit halben zu entschüldigen haben möge. Wir wollen auch hiemit bezeuget haben / das wir mit dieser vnser Ordnung / der Röm. Key. May. vnserm aller gnedigsten Herrn / vnd Stenden des heiligen Reichs / nicht wollen fürgegriffen / noch der meinung dieselbige in Druck verfertigen lassen haben / Als wolten wir dadurch / ein sonders oder newes / in vnsern Kirchen anrichten / Sondern wir bekennen / das wir die Lere vor recht halten / die in vnserm Fürstenthumb geprediget wird / die Gott selbs hat durch seinen Son Ihesum Christum geoffenbaret / vnd die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset / in dem verstande / der in den Symbolis, Apostolico, Nicaeno, vnd Athanasij, auch in D. Martini Lutheri seliger Catechismo / auch in der Confession vnd Apologia / welche der Röm. Key. May. <TEI> <text> <body> <div type="preface"> <p><pb facs="#f0012"/> lein wollen bezeugen / was wir von Gott vnd seinem heiligen Wort halten / Sondern damit auch alle vnd jede Superintendenten / Pastores vnd Seelsorger / in sonderheit / weil je zu zeiten newe Pastores / nach absterben der alten / zu den Kirchen Ampten / in vnserm Fürstenthumb verordent werden / auch alle / vnd jede vnsere Vnterthanen / sich desto bas darnach zu richten / vnd sich niemand vnwissenheit halben zu entschüldigen haben möge.</p> <p>Wir wollen auch hiemit bezeuget haben / das wir mit dieser vnser Ordnung / der Röm. Key. May. vnserm aller gnedigsten Herrn / vnd Stenden des heiligen Reichs / nicht wollen fürgegriffen / noch der meinung dieselbige in Druck verfertigen lassen haben / Als wolten wir dadurch / ein sonders oder newes / in vnsern Kirchen anrichten / Sondern wir bekennen / das wir die Lere vor recht halten / die in vnserm Fürstenthumb geprediget wird / die Gott selbs hat durch seinen Son Ihesum Christum geoffenbaret / vnd die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset / in dem verstande / der in den Symbolis, Apostolico, Nicaeno, vnd Athanasij, auch in D. Martini Lutheri seliger Catechismo / auch in der Confession vnd Apologia / welche der Röm. Key. May. </p> </div> </body> </text> </TEI> [0012]
lein wollen bezeugen / was wir von Gott vnd seinem heiligen Wort halten / Sondern damit auch alle vnd jede Superintendenten / Pastores vnd Seelsorger / in sonderheit / weil je zu zeiten newe Pastores / nach absterben der alten / zu den Kirchen Ampten / in vnserm Fürstenthumb verordent werden / auch alle / vnd jede vnsere Vnterthanen / sich desto bas darnach zu richten / vnd sich niemand vnwissenheit halben zu entschüldigen haben möge.
Wir wollen auch hiemit bezeuget haben / das wir mit dieser vnser Ordnung / der Röm. Key. May. vnserm aller gnedigsten Herrn / vnd Stenden des heiligen Reichs / nicht wollen fürgegriffen / noch der meinung dieselbige in Druck verfertigen lassen haben / Als wolten wir dadurch / ein sonders oder newes / in vnsern Kirchen anrichten / Sondern wir bekennen / das wir die Lere vor recht halten / die in vnserm Fürstenthumb geprediget wird / die Gott selbs hat durch seinen Son Ihesum Christum geoffenbaret / vnd die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset / in dem verstande / der in den Symbolis, Apostolico, Nicaeno, vnd Athanasij, auch in D. Martini Lutheri seliger Catechismo / auch in der Confession vnd Apologia / welche der Röm. Key. May.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/12>, abgerufen am 16.07.2024. |