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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Man mag in solcher vermanung nemen / das Exordium a dicto Christi, Matth. xviij. Ich sage euch / so zwen vnter euch eins werden auff Erden / warumb es sey / das sie bitten wollen / das sol jnen von meinem Vater im Himel widerfaren / Denn wozwen oder drey versamlet sein / in meinem Namen / da bin ich mitten vnter jnen: vnd also dirigirt werden ad Orationem Deo offerendam pro aegrotante, oder auch von andern schönen Sprüchen der Schrifft / vnd doch endlich dahin gericht / das das Volck zum Gebet vermanet.

Auff solche vermanung / sol der Pfarherr / das Vater vnser sprechen / fein laut / damit die krancke Person / vnd das gantze Volck / mit beten könne / Spreche auch darauff / Der Allmechtige Gott wolle vnser Gebet gnediglich erhören / Amen.

Es mag auch allhier ein Pfarherr / zur erinnerung des Krancken / die Artickel des Glaubens erzelen / nach gelegenheit der zeit vnd Personen.

Darnach / wenn man einen Tisch fein ehrlich / mit reinen Tüchern / vnd mit Brodt vnd

Man mag in solcher vermanung nemen / das Exordium à dicto Christi, Matth. xviij. Ich sage euch / so zwen vnter euch eins werden auff Erden / warumb es sey / das sie bitten wollen / das sol jnen von meinem Vater im Himel widerfaren / Denn wozwen oder drey versamlet sein / in meinem Namen / da bin ich mitten vnter jnen: vnd also dirigirt werden ad Orationem Deo offerendam pro aegrotante, oder auch von andern schönen Sprüchen der Schrifft / vnd doch endlich dahin gericht / das das Volck zum Gebet vermanet.

Auff solche vermanung / sol der Pfarherr / das Vater vnser sprechen / fein laut / damit die krancke Person / vnd das gantze Volck / mit beten könne / Spreche auch darauff / Der Allmechtige Gott wolle vnser Gebet gnediglich erhören / Amen.

Es mag auch allhier ein Pfarherr / zur erinnerung des Krancken / die Artickel des Glaubens erzelen / nach gelegenheit der zeit vnd Personen.

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[0129] Man mag in solcher vermanung nemen / das Exordium à dicto Christi, Matth. xviij. Ich sage euch / so zwen vnter euch eins werden auff Erden / warumb es sey / das sie bitten wollen / das sol jnen von meinem Vater im Himel widerfaren / Denn wozwen oder drey versamlet sein / in meinem Namen / da bin ich mitten vnter jnen: vnd also dirigirt werden ad Orationem Deo offerendam pro aegrotante, oder auch von andern schönen Sprüchen der Schrifft / vnd doch endlich dahin gericht / das das Volck zum Gebet vermanet. Auff solche vermanung / sol der Pfarherr / das Vater vnser sprechen / fein laut / damit die krancke Person / vnd das gantze Volck / mit beten könne / Spreche auch darauff / Der Allmechtige Gott wolle vnser Gebet gnediglich erhören / Amen. Es mag auch allhier ein Pfarherr / zur erinnerung des Krancken / die Artickel des Glaubens erzelen / nach gelegenheit der zeit vnd Personen. Darnach / wenn man einen Tisch fein ehrlich / mit reinen Tüchern / vnd mit Brodt vnd

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/129>, abgerufen am 18.05.2024.