Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

Bild:
<< vorherige Seite

Ex Gal. 3. Ihr seid allzumal Kinder Gottes durch Ihesum Christum / etc.

Ex Ephes. 2. Wir waren allzusamen Kinder des zorns Gottes / als die andern / etc. Aber aus gnaden seid jr selig worden / durch den glauben / vnd solchs nicht aus euch / Gottes gabe ists / auff das sich niemand zu berhümen habe.

Wenn aber ein alt Mensch begraben werden sol / so können die Themata der vermanung genomen werden.

Ex Psal. 39. HERR lere mich / denn es ein ende mit mir haben wird.

Ex Psal. 90. Lere vns bedencken / das wir sterben müssen / auff das wir verstendig werden.

Ex Iob 14. Ein Mensch geborn von einer Frawen / etc.

Ex Iob 19. Ich weis das mein Erlöser lebet.

Ex Esaiae cap. 56. Der Gerechte kömet vmb / vnd niemand ist / der es zu hertzen neme / vnd heilige Leute / etc.

Ex Gal. 3. Ihr seid allzumal Kinder Gottes durch Ihesum Christum / etc.

Ex Ephes. 2. Wir waren allzusamen Kinder des zorns Gottes / als die andern / etc. Aber aus gnaden seid jr selig worden / durch den glauben / vnd solchs nicht aus euch / Gottes gabe ists / auff das sich niemand zu berhümen habe.

Wenn aber ein alt Mensch begraben werden sol / so können die Themata der vermanung genomen werden.

Ex Psal. 39. HERR lere mich / denn es ein ende mit mir haben wird.

Ex Psal. 90. Lere vns bedencken / das wir sterben müssen / auff das wir verstendig werden.

Ex Iob 14. Ein Mensch geborn von einer Frawen / etc.

Ex Iob 19. Ich weis das mein Erlöser lebet.

Ex Esaiae cap. 56. Der Gerechte kömet vmb / vnd niemand ist / der es zu hertzen neme / vnd heilige Leute / etc.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0137"/>
        <p>Ex Gal. 3. Ihr seid allzumal Kinder Gottes durch Ihesum Christum / etc.</p>
        <p>Ex Ephes. 2. Wir waren allzusamen Kinder des zorns Gottes / als die andern / etc. Aber aus       gnaden seid jr selig worden / durch den glauben / vnd solchs nicht aus euch / Gottes gabe ists       / auff das sich niemand zu berhümen habe.</p>
        <p>Wenn aber ein alt Mensch begraben werden sol / so können die Themata der vermanung genomen       werden.</p>
        <p>Ex Psal. 39. HERR lere mich / denn es ein ende mit mir haben wird.</p>
        <p>Ex Psal. 90. Lere vns bedencken / das wir sterben müssen / auff das wir verstendig       werden.</p>
        <p>Ex Iob 14. Ein Mensch geborn von einer Frawen / etc.</p>
        <p>Ex Iob 19. Ich weis das mein Erlöser lebet.</p>
        <p>Ex Esaiae cap. 56. Der Gerechte kömet vmb / vnd niemand ist / der es zu hertzen neme / vnd       heilige Leute / etc.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0137] Ex Gal. 3. Ihr seid allzumal Kinder Gottes durch Ihesum Christum / etc. Ex Ephes. 2. Wir waren allzusamen Kinder des zorns Gottes / als die andern / etc. Aber aus gnaden seid jr selig worden / durch den glauben / vnd solchs nicht aus euch / Gottes gabe ists / auff das sich niemand zu berhümen habe. Wenn aber ein alt Mensch begraben werden sol / so können die Themata der vermanung genomen werden. Ex Psal. 39. HERR lere mich / denn es ein ende mit mir haben wird. Ex Psal. 90. Lere vns bedencken / das wir sterben müssen / auff das wir verstendig werden. Ex Iob 14. Ein Mensch geborn von einer Frawen / etc. Ex Iob 19. Ich weis das mein Erlöser lebet. Ex Esaiae cap. 56. Der Gerechte kömet vmb / vnd niemand ist / der es zu hertzen neme / vnd heilige Leute / etc.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/137
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/137>, abgerufen am 24.11.2024.