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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auff bieten / auff folgende vnd dergleichen weise.

ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nachmals zum vber flus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals. Taceat paulisper, postea pergat.

Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollnzogen wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zu verandern.

Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auff bieten / auff folgende vnd dergleichen weise.

ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nachmals zum vber flus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals. Taceat paulisper, postea pergat.

Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollnzogen wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zu verandern.

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[0148] Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auff bieten / auff folgende vnd dergleichen weise. ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nachmals zum vber flus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals. Taceat paulisper, postea pergat. Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollnzogen wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zu verandern.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/148>, abgerufen am 24.11.2024.