[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Sequentz / oder der Gesang / Nim von vns HERR Gott / etc. oder der Tractus ein oder alle ausgelassen werden. So denn Kinder zu teuffen verhanden / die sollen vor der Lection des Euangelij getaufft werden. So aber keine Kinder zu teuffen verhanden / oder sonst / so viel zeit ist / sol die Litania stets gesungen werden. Darnach singet oder lieset der Priester das Euangelium Deutsch gegen dem Volcke. Wenn also das Euangelium gelesen oder gesungen / so sol das Patrem / oder / Wir gleuben alle an einen Gott / gesungen werden. Vnd wenn der Glaube Deutsch gesungen wird / so sol darunter nicht georgelt werden. [Musik]
Credo in unum Deum. Sequentz / oder der Gesang / Nim von vns HERR Gott / etc. oder der Tractus ein oder alle ausgelassen werden. So denn Kinder zu teuffen verhanden / die sollen vor der Lection des Euangelij getaufft werden. So aber keine Kinder zu teuffen verhanden / oder sonst / so viel zeit ist / sol die Litania stets gesungen werden. Darnach singet oder lieset der Priester das Euangelium Deutsch gegen dem Volcke. Wenn also das Euangelium gelesen oder gesungen / so sol das Patrem / oder / Wir gleuben alle an einen Gott / gesungen werden. Vnd wenn der Glaube Deutsch gesungen wird / so sol darunter nicht georgelt werden. [Musik]
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Sequentz / oder der Gesang / Nim von vns HERR Gott / etc. oder der Tractus ein oder alle ausgelassen werden.
So denn Kinder zu teuffen verhanden / die sollen vor der Lection des Euangelij getaufft werden.
So aber keine Kinder zu teuffen verhanden / oder sonst / so viel zeit ist / sol die Litania stets gesungen werden.
Darnach singet oder lieset der Priester das Euangelium Deutsch gegen dem Volcke.
Wenn also das Euangelium gelesen oder gesungen / so sol das Patrem / oder / Wir gleuben alle an einen Gott / gesungen werden.
Vnd wenn der Glaube Deutsch gesungen wird / so sol darunter nicht georgelt werden.
[Abbildung]
Credo in unum Deum.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/54>, abgerufen am 16.07.2024. |