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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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annemen. Welche aber das nicht thun wollen / vnd es verfolgen / das er denselbigen stewren / vnd jr fürnemen zu schanden machen wolle.

Sonderlich dancket Gott / das er vnsere gnedige Landsfürsten vnd Herrn / also begnadet hat / das sie Gottes wort lieb haben / vnd in jrem Lande predigen lassen / vnd fördern. Vnd bittet / das sie der allmechtige darbey wolle gnediglich erhalten / vnd jnen Gottselig langes leben / gesundheit vnd gnad verleihen / das sie jr Regiment also füren / das es Gott zu ehren / vnd jren Fürstlichen gnaden / vnd derselbigen Vnterthanen / zu gutem gereiche / vnd wir ein still friedlich leben / in aller Gottseligkeit / vnter jnen füren mögen.

Bittet auch vor vnsere gnedige Landsfürstin / das sie der Allmechtig auch in seinem gnedigen schutz haben / vnd sie vor allem vnheil behüten / vnd an Leib vnd Seel segnen wolle.

Bittet auch vor die Rethe / Ampt vnd Befehlhaber / Auch den Raht dieser Stadt / das jnen Gott wolle gnade geben / das sie wol rahten / vnd jren befohlenen Ampten vnd Befehlichen getrewlichen fürstehen vnd ausrichten.

annemen. Welche aber das nicht thun wollen / vnd es verfolgen / das er denselbigen stewren / vnd jr fürnemen zu schanden machen wolle.

Sonderlich dancket Gott / das er vnsere gnedige Landsfürsten vnd Herrn / also begnadet hat / das sie Gottes wort lieb haben / vnd in jrem Lande predigen lassen / vnd fördern. Vnd bittet / das sie der allmechtige darbey wolle gnediglich erhalten / vnd jnen Gottselig langes leben / gesundheit vnd gnad verleihen / das sie jr Regiment also füren / das es Gott zu ehren / vnd jren Fürstlichen gnaden / vnd derselbigen Vnterthanen / zu gutem gereiche / vnd wir ein still friedlich leben / in aller Gottseligkeit / vnter jnen füren mögen.

Bittet auch vor vnsere gnedige Landsfürstin / das sie der Allmechtig auch in seinem gnedigen schutz haben / vnd sie vor allem vnheil behüten / vnd an Leib vnd Seel segnen wolle.

Bittet auch vor die Rethe / Ampt vnd Befehlhaber / Auch den Raht dieser Stadt / das jnen Gott wolle gnade geben / das sie wol rahten / vnd jren befohlenen Ampten vnd Befehlichen getrewlichen fürstehen vnd ausrichten.

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[0062] annemen. Welche aber das nicht thun wollen / vnd es verfolgen / das er denselbigen stewren / vnd jr fürnemen zu schanden machen wolle. Sonderlich dancket Gott / das er vnsere gnedige Landsfürsten vnd Herrn / also begnadet hat / das sie Gottes wort lieb haben / vnd in jrem Lande predigen lassen / vnd fördern. Vnd bittet / das sie der allmechtige darbey wolle gnediglich erhalten / vnd jnen Gottselig langes leben / gesundheit vnd gnad verleihen / das sie jr Regiment also füren / das es Gott zu ehren / vnd jren Fürstlichen gnaden / vnd derselbigen Vnterthanen / zu gutem gereiche / vnd wir ein still friedlich leben / in aller Gottseligkeit / vnter jnen füren mögen. Bittet auch vor vnsere gnedige Landsfürstin / das sie der Allmechtig auch in seinem gnedigen schutz haben / vnd sie vor allem vnheil behüten / vnd an Leib vnd Seel segnen wolle. Bittet auch vor die Rethe / Ampt vnd Befehlhaber / Auch den Raht dieser Stadt / das jnen Gott wolle gnade geben / das sie wol rahten / vnd jren befohlenen Ampten vnd Befehlichen getrewlichen fürstehen vnd ausrichten.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/62>, abgerufen am 18.05.2024.