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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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auch dauon reden / vnd vntereinander verkündigen / vns zu trost / vnd vielen zur seligkeit / nach dem befehl Christi / Solchs thut zu meinem gedechtnis.

Wer nu wirdig wil essen / vnd trincken / das Sacrament / der sol zwey ding thun / Er sol gleuben was Christus sagt / vnd thun was er gebeut. Er sagt / Das ist mein Leib / der für euch gegeben wird / Das ist mein Blut / das für euch ausgegossen wird / zur vergebung der Sünden / solches sollet jr gleuben. Er gebeut aber / Nemet hin / Esset vnd trincket alle daraus / vnd gedenck et meiner / Solchs sollet jr thun / nach seiner gnaden / wort vnd befehl. Das vns aber der allmechtige Gott vnd barmhertzige Vater / seinen heiligen Geist reichlich mitteilen wolle / auff das wir durch desselbigen gnade / vns dieser zweyer stücke von grund des hertzen befleissigen mögen / vnd also das heilige Sacrament wirdiglich empfahen / zu sterckung vnsers schwachen Glaubens / vnd besserung vnsers sündlichen lebens / So wollen wir jn darumb anruffen / vnd in dem namen Christi beten / von grund des hertzen / ein andechtig Vater vnser / etc.

auch dauon reden / vnd vntereinander verkündigen / vns zu trost / vnd vielen zur seligkeit / nach dem befehl Christi / Solchs thut zu meinem gedechtnis.

Wer nu wirdig wil essen / vnd trincken / das Sacrament / der sol zwey ding thun / Er sol gleuben was Christus sagt / vnd thun was er gebeut. Er sagt / Das ist mein Leib / der für euch gegeben wird / Das ist mein Blut / das für euch ausgegossen wird / zur vergebung der Sünden / solches sollet jr gleuben. Er gebeut aber / Nemet hin / Esset vnd trincket alle daraus / vnd gedenck et meiner / Solchs sollet jr thun / nach seiner gnaden / wort vnd befehl. Das vns aber der allmechtige Gott vnd barmhertzige Vater / seinen heiligen Geist reichlich mitteilen wolle / auff das wir durch desselbigen gnade / vns dieser zweyer stücke von grund des hertzen befleissigen mögen / vnd also das heilige Sacrament wirdiglich empfahen / zu sterckung vnsers schwachen Glaubens / vnd besserung vnsers sündlichen lebens / So wollen wir jn darumb anruffen / vnd in dem namen Christi beten / von grund des hertzen / ein andechtig Vater vnser / etc.

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[0070] auch dauon reden / vnd vntereinander verkündigen / vns zu trost / vnd vielen zur seligkeit / nach dem befehl Christi / Solchs thut zu meinem gedechtnis. Wer nu wirdig wil essen / vnd trincken / das Sacrament / der sol zwey ding thun / Er sol gleuben was Christus sagt / vnd thun was er gebeut. Er sagt / Das ist mein Leib / der für euch gegeben wird / Das ist mein Blut / das für euch ausgegossen wird / zur vergebung der Sünden / solches sollet jr gleuben. Er gebeut aber / Nemet hin / Esset vnd trincket alle daraus / vnd gedenck et meiner / Solchs sollet jr thun / nach seiner gnaden / wort vnd befehl. Das vns aber der allmechtige Gott vnd barmhertzige Vater / seinen heiligen Geist reichlich mitteilen wolle / auff das wir durch desselbigen gnade / vns dieser zweyer stücke von grund des hertzen befleissigen mögen / vnd also das heilige Sacrament wirdiglich empfahen / zu sterckung vnsers schwachen Glaubens / vnd besserung vnsers sündlichen lebens / So wollen wir jn darumb anruffen / vnd in dem namen Christi beten / von grund des hertzen / ein andechtig Vater vnser / etc.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/70>, abgerufen am 21.11.2024.