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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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gedult haben / Denn er das glimmende Tocht nicht ausleschen / noch das zerbrochen Rhor zerknirschen / sondern den anfang des Glaubens zu gefallen annemen wil. Wir sollen aber bitten / wie im Euangelio stehet / Herr ich gleube / ich bitt aber / mehre mir den Glauben.

Welchem aber seine Sünde nicht leid sein / auch keinen willen hat sich zu bessern / Sondern in öffentlichen Sünden vnd lastern fortzufaren / der bleibe von diesem Sacrament / denn er empfehet es zum Gericht / wie S. Paulus saget.

Das nu wir die versamlet sein / das Abendmal des Herrn zu halten / vnd sein Leib vnd Blut zu geniessen / mögen solchs wirdiglichen thun / vnd vnsern Glauben dadurch stercken / vnd förder nach dem willen Gottes leben / vnsern Feinden vergeben / vnsern Nehesten lieben / vnd allen Menschen guts thun / Wollen wir Gott den Vater durch Ihesum Christum anruffen / vnd beten das heilige Vater vnser.

Nach der vermanung singe der Priester das Vater vnser / vnd die wort von der Einsetzung des Abendmals Ihesu Christi / Auff folgende Melodien.

gedult haben / Denn er das glimmende Tocht nicht ausleschen / noch das zerbrochen Rhor zerknirschen / sondern den anfang des Glaubens zu gefallen annemen wil. Wir sollen aber bitten / wie im Euangelio stehet / Herr ich gleube / ich bitt aber / mehre mir den Glauben.

Welchem aber seine Sünde nicht leid sein / auch keinen willen hat sich zu bessern / Sondern in öffentlichen Sünden vnd lastern fortzufaren / der bleibe von diesem Sacrament / denn er empfehet es zum Gericht / wie S. Paulus saget.

Das nu wir die versamlet sein / das Abendmal des Herrn zu halten / vnd sein Leib vnd Blut zu geniessen / mögen solchs wirdiglichen thun / vnd vnsern Glauben dadurch stercken / vnd förder nach dem willen Gottes leben / vnsern Feinden vergeben / vnsern Nehesten lieben / vnd allen Menschen guts thun / Wollen wir Gott den Vater durch Ihesum Christum anruffen / vnd beten das heilige Vater vnser.

Nach der vermanung singe der Priester das Vater vnser / vnd die wort von der Einsetzung des Abendmals Ihesu Christi / Auff folgende Melodien.

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[0074] gedult haben / Denn er das glimmende Tocht nicht ausleschen / noch das zerbrochen Rhor zerknirschen / sondern den anfang des Glaubens zu gefallen annemen wil. Wir sollen aber bitten / wie im Euangelio stehet / Herr ich gleube / ich bitt aber / mehre mir den Glauben. Welchem aber seine Sünde nicht leid sein / auch keinen willen hat sich zu bessern / Sondern in öffentlichen Sünden vnd lastern fortzufaren / der bleibe von diesem Sacrament / denn er empfehet es zum Gericht / wie S. Paulus saget. Das nu wir die versamlet sein / das Abendmal des Herrn zu halten / vnd sein Leib vnd Blut zu geniessen / mögen solchs wirdiglichen thun / vnd vnsern Glauben dadurch stercken / vnd förder nach dem willen Gottes leben / vnsern Feinden vergeben / vnsern Nehesten lieben / vnd allen Menschen guts thun / Wollen wir Gott den Vater durch Ihesum Christum anruffen / vnd beten das heilige Vater vnser. Nach der vermanung singe der Priester das Vater vnser / vnd die wort von der Einsetzung des Abendmals Ihesu Christi / Auff folgende Melodien.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/74>, abgerufen am 21.11.2024.