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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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den Catechismum mit einer kurtzen Auslegung auswendig zu lernen vnd zu recitiren / So wollen wir / das solchs in allen Kirchen / vnsers Fürstenthumbs / in den Stedten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen solle / wie hernach folget / damit die Jugend in Gottes furcht er zogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge / Vnd solle ein jeder Hausvater seine Kinder / Knaben vnd Megdlin / die des Alters sein / in solche Predigt zu schicken schüldig sein.

Es sollen auch Megde vnd Knechte darein gehen / vnd von jren Hauswirten vnd Frawen / dazu gehalten werden.

Vnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so sol es folgender gestalt damit gehalten werden.

Am Sontag nach Mittag / zu einer vhr / solle man ein kleine Glocken leuten / vnd dar nach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween Deutsche Psalm zu singen / oder die zehen Gebot / oder das Vater vnser / etc. Christ vnser Herr zum Jordan kam / etc. vnd dergleichen / vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde / in der Kirchen mit singen lernen.

den Catechismum mit einer kurtzen Auslegung auswendig zu lernen vnd zu recitiren / So wollen wir / das solchs in allen Kirchen / vnsers Fürstenthumbs / in den Stedten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen solle / wie hernach folget / damit die Jugend in Gottes furcht er zogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge / Vnd solle ein jeder Hausvater seine Kinder / Knaben vnd Megdlin / die des Alters sein / in solche Predigt zu schicken schüldig sein.

Es sollen auch Megde vnd Knechte darein gehen / vnd von jren Hauswirten vnd Frawen / dazu gehalten werden.

Vnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so sol es folgender gestalt damit gehalten werden.

Am Sontag nach Mittag / zu einer vhr / solle man ein kleine Glocken leuten / vnd dar nach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween Deutsche Psalm zu singen / oder die zehen Gebot / oder das Vater vnser / etc. Christ vnser Herr zum Jordan kam / etc. vnd dergleichen / vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde / in der Kirchen mit singen lernen.

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den       Catechismum mit einer kurtzen Auslegung auswendig zu lernen vnd zu recitiren / So wollen wir /       das solchs in allen Kirchen / vnsers Fürstenthumbs / in den Stedten / auff den Sontag vor der       Vesper geschehen solle / wie hernach folget / damit die Jugend in Gottes furcht er zogen / vnd       den Catechismum bey zeiten lernen möge / Vnd solle ein jeder Hausvater seine Kinder / Knaben       vnd Megdlin / die des Alters sein / in solche Predigt zu schicken schüldig sein.</p>
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[0079] den Catechismum mit einer kurtzen Auslegung auswendig zu lernen vnd zu recitiren / So wollen wir / das solchs in allen Kirchen / vnsers Fürstenthumbs / in den Stedten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen solle / wie hernach folget / damit die Jugend in Gottes furcht er zogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge / Vnd solle ein jeder Hausvater seine Kinder / Knaben vnd Megdlin / die des Alters sein / in solche Predigt zu schicken schüldig sein. Es sollen auch Megde vnd Knechte darein gehen / vnd von jren Hauswirten vnd Frawen / dazu gehalten werden. Vnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so sol es folgender gestalt damit gehalten werden. Am Sontag nach Mittag / zu einer vhr / solle man ein kleine Glocken leuten / vnd dar nach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween Deutsche Psalm zu singen / oder die zehen Gebot / oder das Vater vnser / etc. Christ vnser Herr zum Jordan kam / etc. vnd dergleichen / vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde / in der Kirchen mit singen lernen.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/79>, abgerufen am 21.11.2024.