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Märkische Blätter. Nr. 5. Hattingen, 16. Januar 1850.

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[Beginn Spaltensatz] einzuliefern, auch die Fälscher so weit als möglich zu
verfolgen. Da aber dennoch diesen Verfälschungen nicht
gänzlich vorgebeugt werden kann, so warnen wir vor
der Annahme der hier beschriebenen verfälschten Kassen-
anweisungen, für welche wir keinen Ersatz leisten werden,
und machen auf die Bestimmung in §. V. der allerhöch-
sten Kabinets=Ordre vom 14. November 1835 ( Gesetz-
Sammlung 1836 Seite 170 ) aufmerksam, wonach

beschädigte Kassenanweisungen nur dann von uns um-
getauscht werden dürfen, wenn sie die gedruckte Serien-
und Folienzahl, Litera und geschriebene Nummer, und
die daneben stehende Namensunterschrift enthalten, fer-
ner aber:

ganz oder zum Theil beschnittene Kassenanweisungen
in den öffentlichen Kassen und überhaupt in Zahlung
nicht angenommen, sondern angehalten, und an uns
abgeliefert werden sollen, auch ein Ersatz dafür nur
dann zu erwarten ist, wenn uns nachgewiesen wird,
daß das Beschneiden zufällig erfolgt sei.

Berlin, den 11. December 1849.

Königliche Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.



Bekanntmachung.

Die Wahl der Wahlmänner für das Volks-
haus des deutschen Parlaments wird am 24.
dieses Monats Morgens 9 Uhr in den dazu be-
stimmten Localen beginnen, wovon die stimmbe-
rechtigten Urwähler mit dem Bemerken in Kennt-
niß gesetzt werden, daß Nichterscheinende in keiner-
lei Weise vertreten werden können.

Sprockhövel, den 10. Januar 1850.

    Der Amtmann

10.     Pauli.



Die Direktion der
Brandversicherungs-Bank
für Deutschland

in Leipzig

hat mir für diese Anstalt, mit Landesherrlicher
Genehmigung, eine General-Agentur für die
ganze Provinz Westfalen
übertragen, und
wünschte ich eine Agentur für den Kreis Bo-
chum
einem soliden und fähigen Geschäftsmanne,
wenn derselbe auch nicht in der Kreisstadt wohnt,
zu übergeben, weshalb hierauf Reflektirende sich
baldigst in frankirten Briefen an mich wenden
wollen. - Die Agentur dürfte, bei den vortheil-
haften Versicherungsbedingungen der Bank, sehr
einträglich werden.

Brilon, im Januar 1850.

11.     M. Friedländer.



12.     Aufrage.

Die niedergelassene Barriere an der neuen
Ruhrbrücke hat des Abends schon Manchem arge
Kopfnüsse mit nach Hause gegeben.

[Spaltenumbruch]

Sollte die Brücken=Verwaltung nicht die Ver-
pflichtung haben, an der betreffenden Stelle für
anständige Beleuchtung zu sorgen?

Ein Liebhaber des Schäferschen Biers.



Jn der gegenwärtigen Winterzeit erlaube ich mir,
meine
Leihbibliothek
aus circa 2600 Bände bestehend, zur gefälligen Benu-
tzung bestens zu empfehlen.

Hattingen im Januar 1850.

    C. Hundt.



Eau de Cologne

oder das ächteste Cölnische Wasser ( Fabrik von Johann
Maria Farina in Cöln ) , vorzüglicher Qualität, in gan-
zen, halben, viertel Flaschen.

Ferner parfümirte Seifen:

    Cocos-Nuss-Oel-Soda-Seife
    Jessamine Soap,
    Palmyrene or Violet Schenterd
    Soap,
    Persian Otto of Rose Soap.

Sämmtliche Artikel sind von ausgezeichneter Quali-
tät, und empfiehlt zur gefälligen Abnahme

Hattingen.     C. Hundt.



Geld Cours.
Elberfeld,
den 15. Januar 1850.
Neuethaler1Thlr.17Sgr.-Pf.
Brabanterthaler1"16"-"
5 Frankenstücke1"10"6"
Preuß. Frd'or5"20"-"
Ausl. Pistolen5"19"-"
Napoleonsd'or5"14"6"
Holländische 10 Guldenstücke5"22"-"


Mittelsatz der Marktpreise.
Hattingen
den 15. Januar 1850.
Weizen per Berl. Scheffel 2 Thlr. - Sgr. - Pf.
Roggen " " " 1 " 6 " - "
Gerste " " " 1 " 6 " - "
Hafer " " " - " 21 " - "
Erbsen " " " 1 " 28 " - "
Buchweizen " " 1 " 7 " - "
Kartoffeln " " - " 20 " - "
Kleesaamen per Pfund - " 8 " 6 "
Heu per 100 Pfd. - " 15 " - "
Stroh " " " - " 10 " - "
Weiße Bohnen per Scheffel 4"15"-"
Brod=Taxe.
12 Pfund Schwarzbrod 4 Sgr. 11 Pf.
28 Loth Weisbrod 1"-"

    Der Magistrat.



Der Preis dieses, zweimal wöchentlich ( Mittwoch u.
Sonnabend ) erscheinenden Blattes beträgt vierteljährig 9 Sgr.
Bekanntmachungen aller Art werden die Zeile mit 1 Sgr. berechnet
und desfallsige Einsendungen franco erbeten.

[Ende Spaltensatz]

Redaktion, Druck und Verlag von Carl Hundt in Hattingen.

[Beginn Spaltensatz] einzuliefern, auch die Fälscher so weit als möglich zu
verfolgen. Da aber dennoch diesen Verfälschungen nicht
gänzlich vorgebeugt werden kann, so warnen wir vor
der Annahme der hier beschriebenen verfälschten Kassen-
anweisungen, für welche wir keinen Ersatz leisten werden,
und machen auf die Bestimmung in §. V. der allerhöch-
sten Kabinets=Ordre vom 14. November 1835 ( Gesetz-
Sammlung 1836 Seite 170 ) aufmerksam, wonach

beschädigte Kassenanweisungen nur dann von uns um-
getauscht werden dürfen, wenn sie die gedruckte Serien-
und Folienzahl, Litera und geschriebene Nummer, und
die daneben stehende Namensunterschrift enthalten, fer-
ner aber:

ganz oder zum Theil beschnittene Kassenanweisungen
in den öffentlichen Kassen und überhaupt in Zahlung
nicht angenommen, sondern angehalten, und an uns
abgeliefert werden sollen, auch ein Ersatz dafür nur
dann zu erwarten ist, wenn uns nachgewiesen wird,
daß das Beschneiden zufällig erfolgt sei.

Berlin, den 11. December 1849.

Königliche Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.



Bekanntmachung.

Die Wahl der Wahlmänner für das Volks-
haus des deutschen Parlaments wird am 24.
dieses Monats Morgens 9 Uhr in den dazu be-
stimmten Localen beginnen, wovon die stimmbe-
rechtigten Urwähler mit dem Bemerken in Kennt-
niß gesetzt werden, daß Nichterscheinende in keiner-
lei Weise vertreten werden können.

Sprockhövel, den 10. Januar 1850.

    Der Amtmann

10.     Pauli.



Die Direktion der
Brandversicherungs-Bank
für Deutschland

in Leipzig

hat mir für diese Anstalt, mit Landesherrlicher
Genehmigung, eine General-Agentur für die
ganze Provinz Westfalen
übertragen, und
wünschte ich eine Agentur für den Kreis Bo-
chum
einem soliden und fähigen Geschäftsmanne,
wenn derselbe auch nicht in der Kreisstadt wohnt,
zu übergeben, weshalb hierauf Reflektirende sich
baldigst in frankirten Briefen an mich wenden
wollen. – Die Agentur dürfte, bei den vortheil-
haften Versicherungsbedingungen der Bank, sehr
einträglich werden.

Brilon, im Januar 1850.

11.     M. Friedländer.



12.     Aufrage.

Die niedergelassene Barriere an der neuen
Ruhrbrücke hat des Abends schon Manchem arge
Kopfnüsse mit nach Hause gegeben.

[Spaltenumbruch]

Sollte die Brücken=Verwaltung nicht die Ver-
pflichtung haben, an der betreffenden Stelle für
anständige Beleuchtung zu sorgen?

Ein Liebhaber des Schäferschen Biers.



Jn der gegenwärtigen Winterzeit erlaube ich mir,
meine
Leihbibliothek
aus circa 2600 Bände bestehend, zur gefälligen Benu-
tzung bestens zu empfehlen.

Hattingen im Januar 1850.

    C. Hundt.



Eau de Cologne

oder das ächteste Cölnische Wasser ( Fabrik von Johann
Maria Farina in Cöln ) , vorzüglicher Qualität, in gan-
zen, halben, viertel Flaschen.

Ferner parfümirte Seifen:

    Cocos-Nuss-Oel-Soda-Seife
    Jessamine Soap,
    Palmyrene or Violet Schenterd
    Soap,
    Persian Otto of Rose Soap.

Sämmtliche Artikel sind von ausgezeichneter Quali-
tät, und empfiehlt zur gefälligen Abnahme

Hattingen.     C. Hundt.



Geld Cours.
Elberfeld,
den 15. Januar 1850.
Neuethaler1Thlr.17Sgr.Pf.
Brabanterthaler116
5 Frankenstücke1106
Preuß. Frd'or520
Ausl. Pistolen519
Napoleonsd'or5146
Holländische 10 Guldenstücke522


Mittelsatz der Marktpreise.
Hattingen
den 15. Januar 1850.
Weizen per Berl. Scheffel 2 Thlr. Sgr. Pf.
Roggen „ „ „ 1 6
Gerste „ „ „ 1 6
Hafer „ „ „ 21
Erbsen „ „ „ 1 28
Buchweizen „ „ 1 7
Kartoffeln „ „ 20
Kleesaamen per Pfund 8 6
Heu per 100 Pfd. 15
Stroh „ „ „ 10
Weiße Bohnen per Scheffel 415
Brod=Taxe.
12 Pfund Schwarzbrod 4 Sgr. 11 Pf.
28 Loth Weisbrod 1

    Der Magistrat.



Der Preis dieses, zweimal wöchentlich ( Mittwoch u.
Sonnabend ) erscheinenden Blattes beträgt vierteljährig 9 Sgr.
Bekanntmachungen aller Art werden die Zeile mit 1 Sgr. berechnet
und desfallsige Einsendungen franco erbeten.

[Ende Spaltensatz]

Redaktion, Druck und Verlag von Carl Hundt in Hattingen.

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[0004] einzuliefern, auch die Fälscher so weit als möglich zu verfolgen. Da aber dennoch diesen Verfälschungen nicht gänzlich vorgebeugt werden kann, so warnen wir vor der Annahme der hier beschriebenen verfälschten Kassen- anweisungen, für welche wir keinen Ersatz leisten werden, und machen auf die Bestimmung in §. V. der allerhöch- sten Kabinets=Ordre vom 14. November 1835 ( Gesetz- Sammlung 1836 Seite 170 ) aufmerksam, wonach beschädigte Kassenanweisungen nur dann von uns um- getauscht werden dürfen, wenn sie die gedruckte Serien- und Folienzahl, Litera und geschriebene Nummer, und die daneben stehende Namensunterschrift enthalten, fer- ner aber: ganz oder zum Theil beschnittene Kassenanweisungen in den öffentlichen Kassen und überhaupt in Zahlung nicht angenommen, sondern angehalten, und an uns abgeliefert werden sollen, auch ein Ersatz dafür nur dann zu erwarten ist, wenn uns nachgewiesen wird, daß das Beschneiden zufällig erfolgt sei. Berlin, den 11. December 1849. Königliche Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung. Die Wahl der Wahlmänner für das Volks- haus des deutschen Parlaments wird am 24. dieses Monats Morgens 9 Uhr in den dazu be- stimmten Localen beginnen, wovon die stimmbe- rechtigten Urwähler mit dem Bemerken in Kennt- niß gesetzt werden, daß Nichterscheinende in keiner- lei Weise vertreten werden können. Sprockhövel, den 10. Januar 1850. Der Amtmann 10. Pauli. Die Direktion der Brandversicherungs-Bank für Deutschland in Leipzig hat mir für diese Anstalt, mit Landesherrlicher Genehmigung, eine General-Agentur für die ganze Provinz Westfalen übertragen, und wünschte ich eine Agentur für den Kreis Bo- chum einem soliden und fähigen Geschäftsmanne, wenn derselbe auch nicht in der Kreisstadt wohnt, zu übergeben, weshalb hierauf Reflektirende sich baldigst in frankirten Briefen an mich wenden wollen. – Die Agentur dürfte, bei den vortheil- haften Versicherungsbedingungen der Bank, sehr einträglich werden. Brilon, im Januar 1850. 11. M. Friedländer. 12. Aufrage. Die niedergelassene Barriere an der neuen Ruhrbrücke hat des Abends schon Manchem arge Kopfnüsse mit nach Hause gegeben. Sollte die Brücken=Verwaltung nicht die Ver- pflichtung haben, an der betreffenden Stelle für anständige Beleuchtung zu sorgen? Ein Liebhaber des Schäferschen Biers. Jn der gegenwärtigen Winterzeit erlaube ich mir, meine Leihbibliothek aus circa 2600 Bände bestehend, zur gefälligen Benu- tzung bestens zu empfehlen. Hattingen im Januar 1850. C. Hundt. Eau de Cologne oder das ächteste Cölnische Wasser ( Fabrik von Johann Maria Farina in Cöln ) , vorzüglicher Qualität, in gan- zen, halben, viertel Flaschen. Ferner parfümirte Seifen: Cocos-Nuss-Oel-Soda-Seife Jessamine Soap, Palmyrene or Violet Schenterd Soap, Persian Otto of Rose Soap. Sämmtliche Artikel sind von ausgezeichneter Quali- tät, und empfiehlt zur gefälligen Abnahme Hattingen. C. Hundt. Geld Cours. Elberfeld, den 15. Januar 1850. Neuethaler 1 Thlr. 17 Sgr. – Pf. Brabanterthaler 1 „ 16 „ – „ 5 Frankenstücke 1 „ 10 „ 6 „ Preuß. Frd'or 5 „ 20 „ – „ Ausl. Pistolen 5 „ 19 „ – „ Napoleonsd'or 5 „ 14 „ 6 „ Holländische 10 Guldenstücke 5 „ 22 „ – „ Mittelsatz der Marktpreise. Hattingen den 15. Januar 1850. Weizen per Berl. Scheffel 2 Thlr. – Sgr. – Pf. Roggen „ „ „ 1 „ 6 „ – „ Gerste „ „ „ 1 „ 6 „ – „ Hafer „ „ „ – „ 21 „ – „ Erbsen „ „ „ 1 „ 28 „ – „ Buchweizen „ „ 1 „ 7 „ – „ Kartoffeln „ „ – „ 20 „ – „ Kleesaamen per Pfund – „ 8 „ 6 „ Heu per 100 Pfd. – „ 15 „ – „ Stroh „ „ „ – „ 10 „ – „ Weiße Bohnen per Scheffel 4 „ 15 „ – „ Brod=Taxe. 12 Pfund Schwarzbrod 4 Sgr. 11 Pf. 28 Loth Weisbrod 1 „ – „ Der Magistrat. Der Preis dieses, zweimal wöchentlich ( Mittwoch u. Sonnabend ) erscheinenden Blattes beträgt vierteljährig 9 Sgr. Bekanntmachungen aller Art werden die Zeile mit 1 Sgr. berechnet und desfallsige Einsendungen franco erbeten. Redaktion, Druck und Verlag von Carl Hundt in Hattingen.

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Susanne Haaf, Rahel Hartz, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation
Rahel Hartz, Benjamin Fiechter: Artikelstrukturierung

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Zitationshilfe: Märkische Blätter. Nr. 5. Hattingen, 16. Januar 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_maerkische005_1850/4>, abgerufen am 14.06.2024.