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Mainzer Journal. Nr. 95. Mainz, 25. September 1848.

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[Beginn Spaltensatz] lichen Dienstes, im Civil und im Militär, für die strenge
Befolgung dieser Grundsätze ernste Sorge tragen. Die Verfas-
sung, welche diese hohe Versammlung mit der Krone zu verein-
baren im Begriff steh, twird, wie wir hoffen, die Bürgschaft in sich
tragen, daß das preußische Volk in der innigsten Vereinigung
mit der ganzen deutschen Nation, einträchtig und stark, frei und
geordnet in ungehemmter Entfaltung aller seiner Kräfte und
Gaben, mit sicherem Schritte einer großen Zukunft entgegengehen
und seinen weltgeschichtlichen Beruf erfüllen werde. Dieser
freien Entwickelung mit ganzer Seele zugewendet, werden wir
nicht vergessen, daß es die Pflicht einer jeden Regierung ist, den
Ausbrüchen der Anarchie und Ungesetzlichkeit zu steuern, eine
Pflicht, deren strenge Erfüllung vom ganzen Lande gefordert wird,
in der Ueberzeugung, daß die wahre Freiheit nur in der gesetz-
lichen Ordnung gedeiht und mit ihr die Gewerbthätigkeit der
Bürger, der Ackerbau, der Handel und die Jndustrie. Lassen
Sie uns bedenken, daß wir dem Winter mit seinen Bedräng-
nissen entgegengehen: Je weiter die Zeit vorrückt, desto dringen-
der tritt die Nothwendigkeit hervor, die Verfassungsurkunde,
nach dem sehnlichen Verlangen des Volkes, festzustellen. Wir
werden auf die Beschleunigung derselben, so weit es in unserer
Macht steht, hinwirken, und zu dem Ende neben der Berathung
des Bürgerwehrgesetzes und der Gemeindeordnung, die Vorle-
gung des Entwurfs der Kreis= und Bezirksordnung nach Möglich-
keit beschleunigen. Wir die Rechte und die Freiheit des Volkes, eben
so werden wir auch die Rechte und die Würde der Krone stets hoch
und heilig halten und mit gleicher Kraft vertheidigen. Pflichtmäßig
werden wir Jhnen, meine Herren, der Vertretung unseres Volks,
über unsere Verwaltung Auskunft geben und den in Beziehung
auf dieselbe von Jhnen geäußerten Wünschen schuldige Rechnung
tragen. Ebenso erkennen wir es aber für unsere Pflicht, auch
dabei die Rechte der Krone, als der einzigen Trägerin der aus-
übenden Gewalt gewissenhaft zu wahren. Wir treten unser
schweres Amt, das wir im vollen Bewußtseyn der damit ver-
knüpften Verantwortlichkeit übernommen haben, mit der Hoffnung
und dem Vertrauen an, daß die Größe der gemeinschaftlichen
Aufgabe und eine gleiche vaterländische Begeisterung uns in allen
wesentlichen Punkten einig machen werde. ( gez. ) von Pfuel. "
Die wichtigen Verhandlungen dieser Sitzung haben wir heute
morgen schon mitgetheilt.

Aus Bayern. ( B. Bl. ) Das 5. 10. 12. und 13. Regi-
ment
in Nürnberg, Bamberg, Amberg, Würzburg und Bay-
reuth sollen in Folge heute abgegangener Depeschen den Befehl
erhalten haben, ihre sämmtlichen Bataillone, zu 100 Feuerge-
wehr die Compagnie, marschfertig zu halten. Desgleichen
sollen das 4. Regiment in Regensburg und das 4. Jägerbataillon
in Straubing den Befehl erhalten haben, ihre Bataillone auf
700 Mann in Marschbereitschaft zu halten, um im Falle der
Noth alsogleich an die einzelnen Bestimmungsorte abgehen zu
können. -- Aus Augsburg vom 21. September. Wie man
hört, haben auch vier Schwadronen Chevauxlegers von der hie-
sigen Garnison Befehl zur Marschbereitschaft erhalten.

Stuttgart. [ Manifest. ] Es ist der württembergischen Regierung
die Nachricht zugegangen, daß das neueste Frankfurter Attentat nicht
vereinzelt sey, sondern mit verabredeten Schilderhebungen ähnli-
cher Art in Württemberg, Baden, Hessen im Zusammenhang
stehe. Jn Baden ist dieser Plan bereits verwirklicht worden.
Denn Struve ist mit einer Schaar deutscher und italienischer
Flüchtlinge im Seekreise eingerückt, er plündert Postwägen, öffent-
liche Kassen, und verkündigt an denjenigen Orten, durch welche er
zieht, gegen Solche, die sich ihm nicht anschließen, das Standrecht.
Bereits hat die deutsche Centralgewalt die nöthigen militärischen
Maßregeln ergriffen, und es ist an die württembergische Regier-
ung das Ansinnen gerichtet worden, sich ihnen anzuschließen. Jn
Betracht nicht nur der Vorfälle in Frankfurt und Baden, sondern
auch in Betracht der drohenden Zustände in Württemberg, welche
durch eine anarchische Partei herbeigeführt worden sind, hat die
Staatsregierung den Beschluß gefaßt, ohne Verzug alle diejenigen
Maßregeln zu treffen, welche zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe
und Ordnung, so wie zum Schutze der gesetzlichen Freiheit und
des gefährdeten Eigenthums nothwendig sind. Sie rechnet hiebei
auf den Beistand aller wohlgesinnten Staatsbürger und fordert
sie hiemit auf, sich um sie zu schaaren und thatkräftig zu zeigen,
daß das württembergische Volk nicht gemeint sey, die Errungen-
schaften der neueren Zeit durch Aufwiegler gefährden zu lassen.
Möge das Unheil, welches ein Bürgerkrieg, wenn er aus-
bricht, nothwendig in seinem Gefolge hat, auf Diejenigen zurück-
fallen, welche ihn veranlaßt haben! Die Regierung ist gerüstet!
Den 23. September 1848. Der Chef des Justizdepartements,
Römer. Der Chef des Dep. der ausw. Angel. Roser. Der
Chef des Departements des Jnnern, Duvernoy. Für den Chef
des Departements des Kirchen= und Schulwesens, Schmidlin.
[Spaltenumbruch] Der Chef des Kriegsdepartements, Rüpplin. Der Chef des
Finanzdepartements, Goppelt.

Nachschrift. 23. Sept. Nachmittags1 1 / 2 Uhr. So eben
wurde das 3. Banner der Bürgerwehr durch Generalmarsch aufge-
boten und vereinigte sich sogleich auf seinem Sammelplatz ( Doro-
theenplatz ) . Seine Majestät der König ging in bürgerlicher Kleidung
über den Platz und wurde mit Lebehoch von den Bürgern und der
dort sich sammelnden Volksmenge empfangen. Die noch vor einer
Stunde so ruhige Stadt ist aufgeregt; doch beruhigt und vertraut
auf die Maßregeln der Regierung. Es werden Haussuchungen
bei verschiedenen Personen vorgenommen. ( Man nennt den
Kaufmann Mercy, Gustav Werner, Wirth Dallinger, A. Simon
) Das Militär ist nicht ausgerückt, doch steht ein Bataillon ge-
rüstet in der Kaserne.

Aus Baden sind neuere Nachrichten, übrigens nicht von gro-
ßem Belange, hier eingelaufen. Wir geben sie in unseren " Rhei-
nischen Blättern," auf welche wir die Leser verweifen.

Frankfurt 25. September. [ Das neue Ministerium. ]
Der Reichsverweser hat am 24. d. M. definitiv den Abgeordneten
der deutschen Reichsversammlung Anton Ritter v. Schmer-
ling
zum Reichsminister des Jnnern, den königlich preußischen
Generalmajor v. Peucker zum Reichsminister des Krieges, den
Abgeordneten Robert v. Mohl zum Reichsminister der Justiz,
den Abgeordneten Hermann v. Beckerath zum Reichsminister
der Finanzen und den Bremischen Senator Arnold Duckwitz
zum Reichsminister des Handels ernannt, und gleichzeitig die
einstweilige Leitung der auswärtigen Angelegenheiten dem Reichs-
minister des Jnnern übertragen. Zugleich hat der Reichsver-
weser zu Unterstaatssecretären für die auswärtigen Angelegen-
heiten den Abgeordneten Max von Gagern und Ludwig v.
Biegeleben, für das Jnnere die Abgeordneten Friedrich
Bassermann
und Joseph v. Würth, für die Justiz den
Abgeordneten Christian Widenmann, für die Finanzen
den Abgeordneten Karl Mathy und für den Handel den Ab-
geordneten Johannes Fallati ernannt.

Außerdem hat der Reichsverweser einen Erlaß an sämmtliche
Regierungen des deutschen Bundesstaates erlassen, in welchem es
nach Schilderung der letzten Frankfurter Vorgänge weiter heißt:
"Die Centralgewalt verkennt nicht, daß damit ( mit der Bändig-
ung des Aufruhrs ) ihre Aufgabe nicht vollendet sey, daß nach
den tiefen Erschütterungen, die Deutschland erfuhr, nebst dem er-
rungenen Gute der Freiheit, das gewahrt, geschüzt und dauernd
befestigt werden soll, bedauernswerthe Mißverständnisse einge-
treten sind, die, indem sie Bürgerkrieg und Anarchie theils schon
hervorriefen, theils die Saat dazu gelegt, die Freiheit selbst in
Frage stellen und unser Vaterland mit einer furchtbaren Zukunft
bedrohen. Eine Fortdauer dieses Zustandes kann nicht geduldet
werden, denn er ist ein offenbarer Angriff auf die Wohlfahrt
des deutschen Bundesstaates, die, durch alle Theile desselben um-
fassende Maßregeln, zu bewahren, die provisorische Centralgewalt
berufen ist. Sie wird diese Maßregeln demnächst Hand in Hand
mit den deutschen Regierungen, sie wird sie dahin treffen, daß
dem Gesetze, dessen Vollzug in manchen Theilen Deutschlands stille
steht, wieder Geltung und kräftige Wirkung werde. Die provi-
sorische Centralgewalt ist dabei über die thätige Mitwirkung aller
Regierungen, die, wie sie weiß, dem deutschen Volke die Seg-
nungen der Freiheit und der Ordnung verbürgt wissen wollen,
nicht im Zweifel, und wird ihre Unterstützung nur mit Erfolg in
Anspruch nehmen. Aber indem sie erkennt, daß die Herrschaft
der Gesetze dort, wo sie geschwächt ist, hergestellt werden muß,
vertraut sie, es werde dem Muthe und dem Pflichtgefühle Jener,
die vor Allem berufen sind, ihre Mitbürger vor Anarchie zu be-
wahren, Ernst seyn in Erfüllung dieser Pflicht, damit an ihnen
das deutsche Volk, was den Frieden und die Herrschaft der Ge-
setze wünscht, Halt und Stütze finde, und dann gewiß freudig mit-
wirke, wo zu seinem Heile gewirkt werden soll. Jn dieser Rich-
tung nimmt die provisorische Centralgewalt jetzt schon die kräftige
Mitwirkung aller deutschen Regierungen dahin in Anspruch, daß
sie ihre Behörden und Beamten, und jene Jnstitute, die zur Ver-
theidigung der Ordnung und der Gesetze bestehen, zur eifrigen
Pflichterfüllung, dort wo sie hierin nachließen, ernstlich ermahnen,
damit dem theilweise eingerissenen Zustande der Gesetzlosigkeit,
unter welchem nur die Freunde der wahren Freiheit leiden, kräftig
ein Ziel gesetzt werde. Frankfurt a. M., den 22. Sept. 1848."

Jtalien.

Mailand 19. September. ( A. Z. ) Gestern wurde wieder
ein junger Handwerker erschossen, den eine Patrouille mit einem
Dolch im Aermel versteckt festgenommen hatte. Es war die sie-
bente Hinrichtung in Mailand seitdem die Oesterreicher hier ein-
gezogen. Auch in Monza wurden vor einigen Tagen zwei Bür-
ger, Vater und Sohn, nach kriegsrechtlichem Spruch erschossen.
Das Verbrechen all' dieser Leute war, daß sie dem strengen Be-
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] lichen Dienstes, im Civil und im Militär, für die strenge
Befolgung dieser Grundsätze ernste Sorge tragen. Die Verfas-
sung, welche diese hohe Versammlung mit der Krone zu verein-
baren im Begriff steh, twird, wie wir hoffen, die Bürgschaft in sich
tragen, daß das preußische Volk in der innigsten Vereinigung
mit der ganzen deutschen Nation, einträchtig und stark, frei und
geordnet in ungehemmter Entfaltung aller seiner Kräfte und
Gaben, mit sicherem Schritte einer großen Zukunft entgegengehen
und seinen weltgeschichtlichen Beruf erfüllen werde. Dieser
freien Entwickelung mit ganzer Seele zugewendet, werden wir
nicht vergessen, daß es die Pflicht einer jeden Regierung ist, den
Ausbrüchen der Anarchie und Ungesetzlichkeit zu steuern, eine
Pflicht, deren strenge Erfüllung vom ganzen Lande gefordert wird,
in der Ueberzeugung, daß die wahre Freiheit nur in der gesetz-
lichen Ordnung gedeiht und mit ihr die Gewerbthätigkeit der
Bürger, der Ackerbau, der Handel und die Jndustrie. Lassen
Sie uns bedenken, daß wir dem Winter mit seinen Bedräng-
nissen entgegengehen: Je weiter die Zeit vorrückt, desto dringen-
der tritt die Nothwendigkeit hervor, die Verfassungsurkunde,
nach dem sehnlichen Verlangen des Volkes, festzustellen. Wir
werden auf die Beschleunigung derselben, so weit es in unserer
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des Bürgerwehrgesetzes und der Gemeindeordnung, die Vorle-
gung des Entwurfs der Kreis= und Bezirksordnung nach Möglich-
keit beschleunigen. Wir die Rechte und die Freiheit des Volkes, eben
so werden wir auch die Rechte und die Würde der Krone stets hoch
und heilig halten und mit gleicher Kraft vertheidigen. Pflichtmäßig
werden wir Jhnen, meine Herren, der Vertretung unseres Volks,
über unsere Verwaltung Auskunft geben und den in Beziehung
auf dieselbe von Jhnen geäußerten Wünschen schuldige Rechnung
tragen. Ebenso erkennen wir es aber für unsere Pflicht, auch
dabei die Rechte der Krone, als der einzigen Trägerin der aus-
übenden Gewalt gewissenhaft zu wahren. Wir treten unser
schweres Amt, das wir im vollen Bewußtseyn der damit ver-
knüpften Verantwortlichkeit übernommen haben, mit der Hoffnung
und dem Vertrauen an, daß die Größe der gemeinschaftlichen
Aufgabe und eine gleiche vaterländische Begeisterung uns in allen
wesentlichen Punkten einig machen werde. ( gez. ) von Pfuel.
Die wichtigen Verhandlungen dieser Sitzung haben wir heute
morgen schon mitgetheilt.

Aus Bayern. ( B. Bl. ) Das 5. 10. 12. und 13. Regi-
ment
in Nürnberg, Bamberg, Amberg, Würzburg und Bay-
reuth sollen in Folge heute abgegangener Depeschen den Befehl
erhalten haben, ihre sämmtlichen Bataillone, zu 100 Feuerge-
wehr die Compagnie, marschfertig zu halten. Desgleichen
sollen das 4. Regiment in Regensburg und das 4. Jägerbataillon
in Straubing den Befehl erhalten haben, ihre Bataillone auf
700 Mann in Marschbereitschaft zu halten, um im Falle der
Noth alsogleich an die einzelnen Bestimmungsorte abgehen zu
können. — Aus Augsburg vom 21. September. Wie man
hört, haben auch vier Schwadronen Chevauxlegers von der hie-
sigen Garnison Befehl zur Marschbereitschaft erhalten.

Stuttgart. [ Manifest. ] Es ist der württembergischen Regierung
die Nachricht zugegangen, daß das neueste Frankfurter Attentat nicht
vereinzelt sey, sondern mit verabredeten Schilderhebungen ähnli-
cher Art in Württemberg, Baden, Hessen im Zusammenhang
stehe. Jn Baden ist dieser Plan bereits verwirklicht worden.
Denn Struve ist mit einer Schaar deutscher und italienischer
Flüchtlinge im Seekreise eingerückt, er plündert Postwägen, öffent-
liche Kassen, und verkündigt an denjenigen Orten, durch welche er
zieht, gegen Solche, die sich ihm nicht anschließen, das Standrecht.
Bereits hat die deutsche Centralgewalt die nöthigen militärischen
Maßregeln ergriffen, und es ist an die württembergische Regier-
ung das Ansinnen gerichtet worden, sich ihnen anzuschließen. Jn
Betracht nicht nur der Vorfälle in Frankfurt und Baden, sondern
auch in Betracht der drohenden Zustände in Württemberg, welche
durch eine anarchische Partei herbeigeführt worden sind, hat die
Staatsregierung den Beschluß gefaßt, ohne Verzug alle diejenigen
Maßregeln zu treffen, welche zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe
und Ordnung, so wie zum Schutze der gesetzlichen Freiheit und
des gefährdeten Eigenthums nothwendig sind. Sie rechnet hiebei
auf den Beistand aller wohlgesinnten Staatsbürger und fordert
sie hiemit auf, sich um sie zu schaaren und thatkräftig zu zeigen,
daß das württembergische Volk nicht gemeint sey, die Errungen-
schaften der neueren Zeit durch Aufwiegler gefährden zu lassen.
Möge das Unheil, welches ein Bürgerkrieg, wenn er aus-
bricht, nothwendig in seinem Gefolge hat, auf Diejenigen zurück-
fallen, welche ihn veranlaßt haben! Die Regierung ist gerüstet!
Den 23. September 1848. Der Chef des Justizdepartements,
Römer. Der Chef des Dep. der ausw. Angel. Roser. Der
Chef des Departements des Jnnern, Duvernoy. Für den Chef
des Departements des Kirchen= und Schulwesens, Schmidlin.
[Spaltenumbruch] Der Chef des Kriegsdepartements, Rüpplin. Der Chef des
Finanzdepartements, Goppelt.

Nachschrift. 23. Sept. Nachmittags1 1 / 2 Uhr. So eben
wurde das 3. Banner der Bürgerwehr durch Generalmarsch aufge-
boten und vereinigte sich sogleich auf seinem Sammelplatz ( Doro-
theenplatz ) . Seine Majestät der König ging in bürgerlicher Kleidung
über den Platz und wurde mit Lebehoch von den Bürgern und der
dort sich sammelnden Volksmenge empfangen. Die noch vor einer
Stunde so ruhige Stadt ist aufgeregt; doch beruhigt und vertraut
auf die Maßregeln der Regierung. Es werden Haussuchungen
bei verschiedenen Personen vorgenommen. ( Man nennt den
Kaufmann Mercy, Gustav Werner, Wirth Dallinger, A. Simon
) Das Militär ist nicht ausgerückt, doch steht ein Bataillon ge-
rüstet in der Kaserne.

Aus Baden sind neuere Nachrichten, übrigens nicht von gro-
ßem Belange, hier eingelaufen. Wir geben sie in unseren „ Rhei-
nischen Blättern,“ auf welche wir die Leser verweifen.

Frankfurt 25. September. [ Das neue Ministerium. ]
Der Reichsverweser hat am 24. d. M. definitiv den Abgeordneten
der deutschen Reichsversammlung Anton Ritter v. Schmer-
ling
zum Reichsminister des Jnnern, den königlich preußischen
Generalmajor v. Peucker zum Reichsminister des Krieges, den
Abgeordneten Robert v. Mohl zum Reichsminister der Justiz,
den Abgeordneten Hermann v. Beckerath zum Reichsminister
der Finanzen und den Bremischen Senator Arnold Duckwitz
zum Reichsminister des Handels ernannt, und gleichzeitig die
einstweilige Leitung der auswärtigen Angelegenheiten dem Reichs-
minister des Jnnern übertragen. Zugleich hat der Reichsver-
weser zu Unterstaatssecretären für die auswärtigen Angelegen-
heiten den Abgeordneten Max von Gagern und Ludwig v.
Biegeleben, für das Jnnere die Abgeordneten Friedrich
Bassermann
und Joseph v. Würth, für die Justiz den
Abgeordneten Christian Widenmann, für die Finanzen
den Abgeordneten Karl Mathy und für den Handel den Ab-
geordneten Johannes Fallati ernannt.

Außerdem hat der Reichsverweser einen Erlaß an sämmtliche
Regierungen des deutschen Bundesstaates erlassen, in welchem es
nach Schilderung der letzten Frankfurter Vorgänge weiter heißt:
„Die Centralgewalt verkennt nicht, daß damit ( mit der Bändig-
ung des Aufruhrs ) ihre Aufgabe nicht vollendet sey, daß nach
den tiefen Erschütterungen, die Deutschland erfuhr, nebst dem er-
rungenen Gute der Freiheit, das gewahrt, geschüzt und dauernd
befestigt werden soll, bedauernswerthe Mißverständnisse einge-
treten sind, die, indem sie Bürgerkrieg und Anarchie theils schon
hervorriefen, theils die Saat dazu gelegt, die Freiheit selbst in
Frage stellen und unser Vaterland mit einer furchtbaren Zukunft
bedrohen. Eine Fortdauer dieses Zustandes kann nicht geduldet
werden, denn er ist ein offenbarer Angriff auf die Wohlfahrt
des deutschen Bundesstaates, die, durch alle Theile desselben um-
fassende Maßregeln, zu bewahren, die provisorische Centralgewalt
berufen ist. Sie wird diese Maßregeln demnächst Hand in Hand
mit den deutschen Regierungen, sie wird sie dahin treffen, daß
dem Gesetze, dessen Vollzug in manchen Theilen Deutschlands stille
steht, wieder Geltung und kräftige Wirkung werde. Die provi-
sorische Centralgewalt ist dabei über die thätige Mitwirkung aller
Regierungen, die, wie sie weiß, dem deutschen Volke die Seg-
nungen der Freiheit und der Ordnung verbürgt wissen wollen,
nicht im Zweifel, und wird ihre Unterstützung nur mit Erfolg in
Anspruch nehmen. Aber indem sie erkennt, daß die Herrschaft
der Gesetze dort, wo sie geschwächt ist, hergestellt werden muß,
vertraut sie, es werde dem Muthe und dem Pflichtgefühle Jener,
die vor Allem berufen sind, ihre Mitbürger vor Anarchie zu be-
wahren, Ernst seyn in Erfüllung dieser Pflicht, damit an ihnen
das deutsche Volk, was den Frieden und die Herrschaft der Ge-
setze wünscht, Halt und Stütze finde, und dann gewiß freudig mit-
wirke, wo zu seinem Heile gewirkt werden soll. Jn dieser Rich-
tung nimmt die provisorische Centralgewalt jetzt schon die kräftige
Mitwirkung aller deutschen Regierungen dahin in Anspruch, daß
sie ihre Behörden und Beamten, und jene Jnstitute, die zur Ver-
theidigung der Ordnung und der Gesetze bestehen, zur eifrigen
Pflichterfüllung, dort wo sie hierin nachließen, ernstlich ermahnen,
damit dem theilweise eingerissenen Zustande der Gesetzlosigkeit,
unter welchem nur die Freunde der wahren Freiheit leiden, kräftig
ein Ziel gesetzt werde. Frankfurt a. M., den 22. Sept. 1848.“

Jtalien.

Mailand 19. September. ( A. Z. ) Gestern wurde wieder
ein junger Handwerker erschossen, den eine Patrouille mit einem
Dolch im Aermel versteckt festgenommen hatte. Es war die sie-
bente Hinrichtung in Mailand seitdem die Oesterreicher hier ein-
gezogen. Auch in Monza wurden vor einigen Tagen zwei Bür-
ger, Vater und Sohn, nach kriegsrechtlichem Spruch erschossen.
Das Verbrechen all' dieser Leute war, daß sie dem strengen Be-
[Ende Spaltensatz]

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[0003] lichen Dienstes, im Civil und im Militär, für die strenge Befolgung dieser Grundsätze ernste Sorge tragen. Die Verfas- sung, welche diese hohe Versammlung mit der Krone zu verein- baren im Begriff steh, twird, wie wir hoffen, die Bürgschaft in sich tragen, daß das preußische Volk in der innigsten Vereinigung mit der ganzen deutschen Nation, einträchtig und stark, frei und geordnet in ungehemmter Entfaltung aller seiner Kräfte und Gaben, mit sicherem Schritte einer großen Zukunft entgegengehen und seinen weltgeschichtlichen Beruf erfüllen werde. Dieser freien Entwickelung mit ganzer Seele zugewendet, werden wir nicht vergessen, daß es die Pflicht einer jeden Regierung ist, den Ausbrüchen der Anarchie und Ungesetzlichkeit zu steuern, eine Pflicht, deren strenge Erfüllung vom ganzen Lande gefordert wird, in der Ueberzeugung, daß die wahre Freiheit nur in der gesetz- lichen Ordnung gedeiht und mit ihr die Gewerbthätigkeit der Bürger, der Ackerbau, der Handel und die Jndustrie. Lassen Sie uns bedenken, daß wir dem Winter mit seinen Bedräng- nissen entgegengehen: Je weiter die Zeit vorrückt, desto dringen- der tritt die Nothwendigkeit hervor, die Verfassungsurkunde, nach dem sehnlichen Verlangen des Volkes, festzustellen. Wir werden auf die Beschleunigung derselben, so weit es in unserer Macht steht, hinwirken, und zu dem Ende neben der Berathung des Bürgerwehrgesetzes und der Gemeindeordnung, die Vorle- gung des Entwurfs der Kreis= und Bezirksordnung nach Möglich- keit beschleunigen. Wir die Rechte und die Freiheit des Volkes, eben so werden wir auch die Rechte und die Würde der Krone stets hoch und heilig halten und mit gleicher Kraft vertheidigen. Pflichtmäßig werden wir Jhnen, meine Herren, der Vertretung unseres Volks, über unsere Verwaltung Auskunft geben und den in Beziehung auf dieselbe von Jhnen geäußerten Wünschen schuldige Rechnung tragen. Ebenso erkennen wir es aber für unsere Pflicht, auch dabei die Rechte der Krone, als der einzigen Trägerin der aus- übenden Gewalt gewissenhaft zu wahren. Wir treten unser schweres Amt, das wir im vollen Bewußtseyn der damit ver- knüpften Verantwortlichkeit übernommen haben, mit der Hoffnung und dem Vertrauen an, daß die Größe der gemeinschaftlichen Aufgabe und eine gleiche vaterländische Begeisterung uns in allen wesentlichen Punkten einig machen werde. ( gez. ) von Pfuel. “ Die wichtigen Verhandlungen dieser Sitzung haben wir heute morgen schon mitgetheilt. Aus Bayern. ( B. Bl. ) Das 5. 10. 12. und 13. Regi- ment in Nürnberg, Bamberg, Amberg, Würzburg und Bay- reuth sollen in Folge heute abgegangener Depeschen den Befehl erhalten haben, ihre sämmtlichen Bataillone, zu 100 Feuerge- wehr die Compagnie, marschfertig zu halten. Desgleichen sollen das 4. Regiment in Regensburg und das 4. Jägerbataillon in Straubing den Befehl erhalten haben, ihre Bataillone auf 700 Mann in Marschbereitschaft zu halten, um im Falle der Noth alsogleich an die einzelnen Bestimmungsorte abgehen zu können. — Aus Augsburg vom 21. September. Wie man hört, haben auch vier Schwadronen Chevauxlegers von der hie- sigen Garnison Befehl zur Marschbereitschaft erhalten. Stuttgart. [ Manifest. ] Es ist der württembergischen Regierung die Nachricht zugegangen, daß das neueste Frankfurter Attentat nicht vereinzelt sey, sondern mit verabredeten Schilderhebungen ähnli- cher Art in Württemberg, Baden, Hessen im Zusammenhang stehe. Jn Baden ist dieser Plan bereits verwirklicht worden. Denn Struve ist mit einer Schaar deutscher und italienischer Flüchtlinge im Seekreise eingerückt, er plündert Postwägen, öffent- liche Kassen, und verkündigt an denjenigen Orten, durch welche er zieht, gegen Solche, die sich ihm nicht anschließen, das Standrecht. Bereits hat die deutsche Centralgewalt die nöthigen militärischen Maßregeln ergriffen, und es ist an die württembergische Regier- ung das Ansinnen gerichtet worden, sich ihnen anzuschließen. Jn Betracht nicht nur der Vorfälle in Frankfurt und Baden, sondern auch in Betracht der drohenden Zustände in Württemberg, welche durch eine anarchische Partei herbeigeführt worden sind, hat die Staatsregierung den Beschluß gefaßt, ohne Verzug alle diejenigen Maßregeln zu treffen, welche zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, so wie zum Schutze der gesetzlichen Freiheit und des gefährdeten Eigenthums nothwendig sind. Sie rechnet hiebei auf den Beistand aller wohlgesinnten Staatsbürger und fordert sie hiemit auf, sich um sie zu schaaren und thatkräftig zu zeigen, daß das württembergische Volk nicht gemeint sey, die Errungen- schaften der neueren Zeit durch Aufwiegler gefährden zu lassen. Möge das Unheil, welches ein Bürgerkrieg, wenn er aus- bricht, nothwendig in seinem Gefolge hat, auf Diejenigen zurück- fallen, welche ihn veranlaßt haben! Die Regierung ist gerüstet! Den 23. September 1848. Der Chef des Justizdepartements, Römer. Der Chef des Dep. der ausw. Angel. Roser. Der Chef des Departements des Jnnern, Duvernoy. Für den Chef des Departements des Kirchen= und Schulwesens, Schmidlin. Der Chef des Kriegsdepartements, Rüpplin. Der Chef des Finanzdepartements, Goppelt. Nachschrift. 23. Sept. Nachmittags1 1 / 2 Uhr. So eben wurde das 3. Banner der Bürgerwehr durch Generalmarsch aufge- boten und vereinigte sich sogleich auf seinem Sammelplatz ( Doro- theenplatz ) . Seine Majestät der König ging in bürgerlicher Kleidung über den Platz und wurde mit Lebehoch von den Bürgern und der dort sich sammelnden Volksmenge empfangen. Die noch vor einer Stunde so ruhige Stadt ist aufgeregt; doch beruhigt und vertraut auf die Maßregeln der Regierung. Es werden Haussuchungen bei verschiedenen Personen vorgenommen. ( Man nennt den Kaufmann Mercy, Gustav Werner, Wirth Dallinger, A. Simon ) Das Militär ist nicht ausgerückt, doch steht ein Bataillon ge- rüstet in der Kaserne. Aus Baden sind neuere Nachrichten, übrigens nicht von gro- ßem Belange, hier eingelaufen. Wir geben sie in unseren „ Rhei- nischen Blättern,“ auf welche wir die Leser verweifen. Frankfurt 25. September. [ Das neue Ministerium. ] Der Reichsverweser hat am 24. d. M. definitiv den Abgeordneten der deutschen Reichsversammlung Anton Ritter v. Schmer- ling zum Reichsminister des Jnnern, den königlich preußischen Generalmajor v. Peucker zum Reichsminister des Krieges, den Abgeordneten Robert v. Mohl zum Reichsminister der Justiz, den Abgeordneten Hermann v. Beckerath zum Reichsminister der Finanzen und den Bremischen Senator Arnold Duckwitz zum Reichsminister des Handels ernannt, und gleichzeitig die einstweilige Leitung der auswärtigen Angelegenheiten dem Reichs- minister des Jnnern übertragen. Zugleich hat der Reichsver- weser zu Unterstaatssecretären für die auswärtigen Angelegen- heiten den Abgeordneten Max von Gagern und Ludwig v. Biegeleben, für das Jnnere die Abgeordneten Friedrich Bassermann und Joseph v. Würth, für die Justiz den Abgeordneten Christian Widenmann, für die Finanzen den Abgeordneten Karl Mathy und für den Handel den Ab- geordneten Johannes Fallati ernannt. Außerdem hat der Reichsverweser einen Erlaß an sämmtliche Regierungen des deutschen Bundesstaates erlassen, in welchem es nach Schilderung der letzten Frankfurter Vorgänge weiter heißt: „Die Centralgewalt verkennt nicht, daß damit ( mit der Bändig- ung des Aufruhrs ) ihre Aufgabe nicht vollendet sey, daß nach den tiefen Erschütterungen, die Deutschland erfuhr, nebst dem er- rungenen Gute der Freiheit, das gewahrt, geschüzt und dauernd befestigt werden soll, bedauernswerthe Mißverständnisse einge- treten sind, die, indem sie Bürgerkrieg und Anarchie theils schon hervorriefen, theils die Saat dazu gelegt, die Freiheit selbst in Frage stellen und unser Vaterland mit einer furchtbaren Zukunft bedrohen. Eine Fortdauer dieses Zustandes kann nicht geduldet werden, denn er ist ein offenbarer Angriff auf die Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates, die, durch alle Theile desselben um- fassende Maßregeln, zu bewahren, die provisorische Centralgewalt berufen ist. Sie wird diese Maßregeln demnächst Hand in Hand mit den deutschen Regierungen, sie wird sie dahin treffen, daß dem Gesetze, dessen Vollzug in manchen Theilen Deutschlands stille steht, wieder Geltung und kräftige Wirkung werde. Die provi- sorische Centralgewalt ist dabei über die thätige Mitwirkung aller Regierungen, die, wie sie weiß, dem deutschen Volke die Seg- nungen der Freiheit und der Ordnung verbürgt wissen wollen, nicht im Zweifel, und wird ihre Unterstützung nur mit Erfolg in Anspruch nehmen. Aber indem sie erkennt, daß die Herrschaft der Gesetze dort, wo sie geschwächt ist, hergestellt werden muß, vertraut sie, es werde dem Muthe und dem Pflichtgefühle Jener, die vor Allem berufen sind, ihre Mitbürger vor Anarchie zu be- wahren, Ernst seyn in Erfüllung dieser Pflicht, damit an ihnen das deutsche Volk, was den Frieden und die Herrschaft der Ge- setze wünscht, Halt und Stütze finde, und dann gewiß freudig mit- wirke, wo zu seinem Heile gewirkt werden soll. Jn dieser Rich- tung nimmt die provisorische Centralgewalt jetzt schon die kräftige Mitwirkung aller deutschen Regierungen dahin in Anspruch, daß sie ihre Behörden und Beamten, und jene Jnstitute, die zur Ver- theidigung der Ordnung und der Gesetze bestehen, zur eifrigen Pflichterfüllung, dort wo sie hierin nachließen, ernstlich ermahnen, damit dem theilweise eingerissenen Zustande der Gesetzlosigkeit, unter welchem nur die Freunde der wahren Freiheit leiden, kräftig ein Ziel gesetzt werde. Frankfurt a. M., den 22. Sept. 1848.“ Jtalien. Mailand 19. September. ( A. Z. ) Gestern wurde wieder ein junger Handwerker erschossen, den eine Patrouille mit einem Dolch im Aermel versteckt festgenommen hatte. Es war die sie- bente Hinrichtung in Mailand seitdem die Oesterreicher hier ein- gezogen. Auch in Monza wurden vor einigen Tagen zwei Bür- ger, Vater und Sohn, nach kriegsrechtlichem Spruch erschossen. Das Verbrechen all' dieser Leute war, daß sie dem strengen Be-

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Peter Fankhauser: Automatische Transformation von TUSTEP nach TEI P5 (DTA-Basisformat).
Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und Volltext-Transkription
Susanne Haaf, Rahel Hartz, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation
Rahel Hartz: Artikelstrukturierung

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Zitationshilfe: Mainzer Journal. Nr. 95. Mainz, 25. September 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_mainzerjournal095_1848/3>, abgerufen am 03.12.2024.