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Mainzer Journal. Nr. 107. Mainz, 9. Oktober 1848.

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[Beginn Spaltensatz] der Magnaten ist hier, darunter [unleserliches Material - 7 Zeichen fehlen]Majlath, Deak und Batthyani.
Alles, was man sich seit vier Tagen von Ungarn schreibt oder
erzählt, stellte sich als Lügen heraus und immer neue häufen sich
dazu -- so daß selbst die Männer, welche, wie man glauben
sollte, an der Quelle schöpfen, nicht mehr klar sehen. Aber die
stärksten Lügen sind jene, welche Kossuth dem Repräsentanten-
hause und dem Volke glauben macht, wovon ich Jhnen nur die
letzte anführen will. Vor vier Tagen erklärte er im Repräsen-
tantenhause, eben wieder einen Courier erhalten zu haben aus dem
Lager, welcher die Meldung bringe, daß eine Hauptschlacht gegen
Jellachich geliefert werde, welche seit 36 Stunden wüthe, und daß
bereits der linke Flügel seiner Armee abgeschnitten und in völliger
Flucht aufgelöst sey. Nun wissen wir aber auf amtlichem Wege
von Jellachichs Armee, daß außer kleinem Vorpostengeplänkel
noch gar kein Zusammenstoß erfolgt ist! -- Eben diesen Nach-
richten zufolge sollen sich die Ungarn nach Pesth zurückziehen, wo
vollständige Anarchie herrschen soll. Diesen Vormittag gab Graf
Latour für vier Bataillone ( 4000 Mann ) der hiesigen Garnison
Marschordre gegen die ungarische Gränze. Man scheint zu fürch-
ten, daß Jnsurgentenhaufen herüber brechen, um sich Wien zu
nähern. Ein Bataillon Jäger ist schon heute Nacht abmarschirt,
ebenfalls um die Gränze zu besetzen. Fürst Esterhazy, der frühere
Minister des Aeußern ( im ungarischen Ministerium ) , erwartet
seit vier Tagen vergeblich Nachricht von seinem Agenten in Pesth.
Alles, was wir von dort wissen, sind verwirrte Gerüchte oder
absichtliche Lügen.

Wien 5. October. ( D. Z. ) Die Verbindung mit Pesth ist
seit einigen Tagen unterbrochen. -- Der linke Flügel Jellacic's ist
von Raab bis Weiselburg vorgerückt und hält die Communica-
tion mit Oesterreich offen. Heute Nacht ist von Neustadt über
Bruck auf der Gloggnitzer Eisenbahn ein sehr starker Transport
Munition mit vielen congrevischen Raketen und Truppen nach
Ungarn abgegangen. Das heutige kaiserliche Manifest wird
schwerlich in Ungarn publicirt werden können, weil dort der
Terrorismus zu groß ist.

Wien 5. October. ( Z. H. ) Das gestern erwähnte kaiserliche
Rescript ist heute in der Wiener Zeitung veröffentlicht: Die
ungarische Kammer ist aufgelöst, die Kriegsgesetze
sind verkündet und Jellachich ist zum Militär=und
Civil=Gouverneur von ganz Ungarn ernannt.
Wien
ist bis zu diesem Augenblicke ( 3 Uhr ) ruhig, wiewohl eine bedeu-
tende Aufregung herrscht. Jellachich, mit der von ihm befehligten
Heeresabtheilung, hat sich von Raab, wo er 7000 Mann unter
dem Befehle des Generals Roth zurückließ, gegen Wieselburg ge-
zogen, was zu der nicht wenig verbreiteten Meinung Anlaß gibt,
daß Jellachich nach Wien kommen werde, um daselbst die Ein-
führung des alten Regime zu unterstützen. Wie wenig diese
Meinung über den Zweck dieser Ankunft begründet ist, bedarf
keiner Erwähnung. Die Post aus Pesth ist heute ausgeblieben;
die Brücke bei Presburg ist abgebrochen; von allen
Seiten wird gerüstet, überall wird das Militär marschfertig
gemacht; bei Bruck an der Leitha ist ein großes Lager zusammen-
gezogen. Hier sind 2 Compagnieen Artillerie zum Abmarsch bereit
laut Befehl des Ministeriums.

Berlin 6. October. ( W. Z. ) Unterm 4. d. hat der Mini-
ster des Jnnern
ein Rundschreiben an sämmtliche königliche
Regierungen erlassen, in welchem er dieselben auffordert die ge-
fährdete staatliche Ordnung, den Schutz für Eigen-
thum und Person
aufrecht zu erhalten. Es heißt in demselben:
"Die freie Presse und das Recht der freien Vereinigung sind ge-
mißbraucht worden, um die gesetzliche Ordnung zu stören." Das
Staatsministerium sey fest entschlossen dem Volke den rechtmäßigen
Besitz jener großen Freiheiten zu sichern, um so mehr aber auch
allem Mißbrauche derselben mit Energie entgegenzutreten, da der-
selbe nur zur Knechtschaft oder Einschüchterung führen könne.
Das Staatsministerium werde im Einverständniß mit der
deutschen Centralgewalt
selbst die äußersten Mittel anwen-
den, um dieser seiner Pflicht vollständig zu genügen. Die Behör-
den werden in diesem Sinne angewiesen "unter strenger Beobach-
tung der gesetzlichen Vorschriften" gegen die gedachten Mißbräuche
mit allem Ernste einzuschreiten; sie werden daran erinnert, daß
Versammlungen unter freiem Himmel, welche für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung Gefahr bringend sind, nach
§. 4. der Verordnung vom 6. April d. J. nicht gestattet, daß
Vereine nur zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht
zuwiderlaufen, errichtet werden dürfen, und daß demnach Ver-
sammlungen und Vereine, welche sich selbst zu verbrecherischen
und ungesetzlichen Bestrebungen bekennen, nicht zu dulden sind.
Die Behörden würden an dem gesetzlichen Sinne des Volkes und
am Staatsministerium eine feste Stütze finden; der Wahlspruch
des letzteren sey Schutz und Förderung der gesetzlichen Freiheit,
Unterdrückung der Anarchie, mag diese aus revolutionären oder
reactionären Bestrebungen hervorgehen.

[Spaltenumbruch]

f Frankfurt 9. October. Gestern ist der Entwurf der
deutschen Verfassung
ausgegeben worden, und ich theile
Jhnen für heute den ersten Abschnitt derselben mit. I. Das
Reich.
Art. I. §. 1. Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiet
des bisherigen deutschen Bundes. Die Verhältnisse des Herzog-
thums Schleswig und die Grenzbestimmung im Großherzogthum
Posen bleiben der definitiven Anordnung vorbehalten.

Art. II. §. 2. Kein Theil des deutschen Reiches darf mit nicht-
deutschen Ländern zu einem Staate vereinigt seyn. §. 3. Hat ein
deutsches Land mit einem nichtdeutschen Lande dasselbe Staats-
oberhaupt, so ist das Verhältniß zwischen beiden Ländern nach
den Grundsätzen der reinen Personalunion zu ordnen. §. 4. Das
Staatsoberhaupt eines deutschen Landes, welches mit einem nicht-
deutschen Lande in dem Verhältniß der Personalunion steht, muß
entweder in seinem deutschen Lande residiren oder in demselben
eine Regentschaft niedersetzen, zu welcher nur Deutsche berufen
werden dürfen. §. 5. Abgesehen von den bereits bestehenden Ver-
bindungen deutscher und nicht deutscher Länder soll kein Staats-
oberhaupt eines nicht deutschen Landes zugleich zur Regierung ei-
nes deutschen Landes gelangen, noch darf ein in Deutschland re-
gierender Fürst, ohne seine deutsche Regierung abzutreten, eine
fremde Krone annehmen.

Art. III. §. 6. Die einzelnen deutschen Staaten behalten ihre
Selbstständigkeit, soweit dieselbe nicht durch die Reichsverfassung
beschränkt ist; sie haben alle staatlichen Hoheiten und Rechte, so
weit diese nicht der Reichsgewalt ausdrücklich übertragen sind. --
Die Fortsetzung bis morgen.

Jtalien.

Aus Oberitalien 30. September. ( Karlsr. Z. ) Seit eini-
gen Tagen sind die Jtaliener ziemlich kleinlaut, da es allgemein
heißt, daß sich die vermittelnden Mächte mehr und mehr auf die
Seite Oesterreichs neigten. Dies wäre freilich eine ganz uner-
wartete Wendung der Dinge, welche mit einem Mal alle die
schönen Plane und Hoffnungen, denen man sich hier hingegeben
hat, vereiteln würde; denn bis jetzt hatten die sogenannten Pa-
trioten alles Heil von einer französischen Jntervention erwartet.

[ Kriegsschauplatz. ] Aus Mailand bringen die neue-
sten Nachrichten nichts Erhebliches. -- Aus Padua wird vom
1. gemeldet, daß in Venedig eine Volksbewegung gegen Manin
stattfand, in Folge deren sich derselbe veranlaßt sah, das Volk
auf dem Markusplatze zu haranguiren. Er versprach, daß fran-
zösische Hülfe zu erwarten sey!!! Jn der Nacht darauf entfernte
er sich aus Venedig, und ist seit vier Tagen nicht mehr erschienen.
Es herrschte deshalb eine furchtbare Aufregung unter allen Par-
teien. -- Die Festung Osoppo ist am 2. d. M. von unseren
Truppen, bei denen sich Prohaska Jnfanterie befindet, beschossen
worden. Am 4. soll es neuerdings bombardirt und mit Sturm
genommen werden.



Geld-und Wechselcourse.
Frankfurter Börse. Papier. Geld.am 9. Octob. 1848. Papier Geld.
Oestr. Met. Oblg. 5% 73 1 / 4 72 3 / 4 Amsterdam fl. 100 k. S. -- 101
" " " 4% 59 1 / 2 58 1 / 2     ditto " 2 M. -- 100 1 / 2
" " "2 1 / 2 % [unleserliches Material] /8 } } 37 7 / 8 Augsburg fl. 100 k. S. 119 3 / 4 --
" Bankactien 1200 1192     ditto " 2 M. -- --
" 250 fl. L. b. Roths. 80 1 / 2 80 Berlin Thlr. 60 k. S. 105 1 / 2 105 1 / 4
" 500 fl. " " 118 117     ditto " 2 M. -- --
"4 1 / 2 % Obl. b. Beth. 68 67 Bremen 50 Th. Ls. k. S. -- 98 7 / 8
" 4% " " 59 1 / 2 58 3 / 4     ditto " 2 M. -- --
Preuss.3 1 / 2 % Schulds. 75 1 / 4 74 3 / 4 Hamburg Mb. 100. k. S. -- 88 1 / 2
" Prämienscheine. 88 87 1 / 2     ditto " 2 M. -- 88 1 / 8
Bair.3 1 / 2 Obligation. 77 76 1 / 2 Leipzig Thlr. 60 k. S. 105 3 / 8 105 1 / 8
Hessen 50 fl. Loose. 60 3 / 4 60 1 / 4     ditto in der Messe -- --
" 25 fl. " 20 1 / 2 20 London Lst. 10 k. S. 120 7 / 8 --
"3 1 / 2 % Obl. 74 3 / 4 74 1 / 4     ditto " 3 M. -- 120
" 4% " 83 -- Lyon Frs. 200 k. S. -- 94 7 / 8
Baden Obligat.3 1 / 2 % 73 1 / 2 73     ditto " 2 M. -- --
" 50 fl. Loose 45 3 / 4 45 1 / 4 Mailand Lr. 250 k. S. 101 1 / 4 --
" 35 fl. " 25 5 / 8 25 3 / 8     ditto " 2 M. -- --
Würtemb.3 1 / 2 % Obl. 76 1 / 4 75 3 / 4 Paris Frs. 200 k. S. -- 94 7 / 8
" Neue4 1 / 2 % " 93 1 / 4 92 3 / 4     ditto " 3 M. -- --
Nassau3 1 / 2 % Obl. b. R. 80 1 / 2 80 Wien fl. 100 C. k. S. 111 1 / 8 110 5 / 8
" 25 fl. Loose. 20 3 / 8 20 1 / 8     ditto " 3 M. -- --
Frankfrt. Obligat. 3% 78 -- Disconto -- 2
    ditto v. 1839.3 1 / 2 % 90 1 / 2 89 3 / 4
    ditto v. 1846.3 1 / 2 %86 1 / 4 85 3 / 4 fl. kr.
Frankf, Taunusbahn 273 269 Pistolen 9 56
Holland.2 1 / 2 Integral. 45 3 / 4 45 1 / 4 Preus. Friedrichsd'or. 9 57
" Holländische 4% -- 70 1 / 4 Holl. fl. 10 Stücke 10 4
" Syndicats3 1 / 2 % -- 69 3 / 4 Rand-Ducaten 5 36
Spanien 5% Active -- -- 20 Franken-Stücke 9 38
" 3% Innere 18 1 / 8 17 7 / 8 Engl. Sovereigns 12 2
Portgl. Cons. a 12 fl. 3% -- -- Gold al Marco 382 --
Polen fl. 500 Lot. L. Rth. -- 92 1 / 2 Laubth., ganze 2 43 1 / 4
" Obl. de fl. 500 4% [unleserliches Material] /8 } } 67 1 / 8 Preussische Thaler 1 45
Russland i. R. 3 fl. 4% -- 78 5 Frankenthlr -- --
" b. Stieglitz 4% -- 78 Hochhaltig Silber 24 24

Gering u. mittelh.
2418
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] der Magnaten ist hier, darunter [unleserliches Material – 7 Zeichen fehlen]Majlath, Déak und Batthyani.
Alles, was man sich seit vier Tagen von Ungarn schreibt oder
erzählt, stellte sich als Lügen heraus und immer neue häufen sich
dazu — so daß selbst die Männer, welche, wie man glauben
sollte, an der Quelle schöpfen, nicht mehr klar sehen. Aber die
stärksten Lügen sind jene, welche Kossuth dem Repräsentanten-
hause und dem Volke glauben macht, wovon ich Jhnen nur die
letzte anführen will. Vor vier Tagen erklärte er im Repräsen-
tantenhause, eben wieder einen Courier erhalten zu haben aus dem
Lager, welcher die Meldung bringe, daß eine Hauptschlacht gegen
Jellachich geliefert werde, welche seit 36 Stunden wüthe, und daß
bereits der linke Flügel seiner Armee abgeschnitten und in völliger
Flucht aufgelöst sey. Nun wissen wir aber auf amtlichem Wege
von Jellachichs Armee, daß außer kleinem Vorpostengeplänkel
noch gar kein Zusammenstoß erfolgt ist! — Eben diesen Nach-
richten zufolge sollen sich die Ungarn nach Pesth zurückziehen, wo
vollständige Anarchie herrschen soll. Diesen Vormittag gab Graf
Latour für vier Bataillone ( 4000 Mann ) der hiesigen Garnison
Marschordre gegen die ungarische Gränze. Man scheint zu fürch-
ten, daß Jnsurgentenhaufen herüber brechen, um sich Wien zu
nähern. Ein Bataillon Jäger ist schon heute Nacht abmarschirt,
ebenfalls um die Gränze zu besetzen. Fürst Esterhazy, der frühere
Minister des Aeußern ( im ungarischen Ministerium ) , erwartet
seit vier Tagen vergeblich Nachricht von seinem Agenten in Pesth.
Alles, was wir von dort wissen, sind verwirrte Gerüchte oder
absichtliche Lügen.

Wien 5. October. ( D. Z. ) Die Verbindung mit Pesth ist
seit einigen Tagen unterbrochen. — Der linke Flügel Jellacic's ist
von Raab bis Weiselburg vorgerückt und hält die Communica-
tion mit Oesterreich offen. Heute Nacht ist von Neustadt über
Bruck auf der Gloggnitzer Eisenbahn ein sehr starker Transport
Munition mit vielen congrevischen Raketen und Truppen nach
Ungarn abgegangen. Das heutige kaiserliche Manifest wird
schwerlich in Ungarn publicirt werden können, weil dort der
Terrorismus zu groß ist.

Wien 5. October. ( Z. H. ) Das gestern erwähnte kaiserliche
Rescript ist heute in der Wiener Zeitung veröffentlicht: Die
ungarische Kammer ist aufgelöst, die Kriegsgesetze
sind verkündet und Jellachich ist zum Militär=und
Civil=Gouverneur von ganz Ungarn ernannt.
Wien
ist bis zu diesem Augenblicke ( 3 Uhr ) ruhig, wiewohl eine bedeu-
tende Aufregung herrscht. Jellachich, mit der von ihm befehligten
Heeresabtheilung, hat sich von Raab, wo er 7000 Mann unter
dem Befehle des Generals Roth zurückließ, gegen Wieselburg ge-
zogen, was zu der nicht wenig verbreiteten Meinung Anlaß gibt,
daß Jellachich nach Wien kommen werde, um daselbst die Ein-
führung des alten Regime zu unterstützen. Wie wenig diese
Meinung über den Zweck dieser Ankunft begründet ist, bedarf
keiner Erwähnung. Die Post aus Pesth ist heute ausgeblieben;
die Brücke bei Presburg ist abgebrochen; von allen
Seiten wird gerüstet, überall wird das Militär marschfertig
gemacht; bei Bruck an der Leitha ist ein großes Lager zusammen-
gezogen. Hier sind 2 Compagnieen Artillerie zum Abmarsch bereit
laut Befehl des Ministeriums.

Berlin 6. October. ( W. Z. ) Unterm 4. d. hat der Mini-
ster des Jnnern
ein Rundschreiben an sämmtliche königliche
Regierungen erlassen, in welchem er dieselben auffordert die ge-
fährdete staatliche Ordnung, den Schutz für Eigen-
thum und Person
aufrecht zu erhalten. Es heißt in demselben:
„Die freie Presse und das Recht der freien Vereinigung sind ge-
mißbraucht worden, um die gesetzliche Ordnung zu stören.“ Das
Staatsministerium sey fest entschlossen dem Volke den rechtmäßigen
Besitz jener großen Freiheiten zu sichern, um so mehr aber auch
allem Mißbrauche derselben mit Energie entgegenzutreten, da der-
selbe nur zur Knechtschaft oder Einschüchterung führen könne.
Das Staatsministerium werde im Einverständniß mit der
deutschen Centralgewalt
selbst die äußersten Mittel anwen-
den, um dieser seiner Pflicht vollständig zu genügen. Die Behör-
den werden in diesem Sinne angewiesen „unter strenger Beobach-
tung der gesetzlichen Vorschriften“ gegen die gedachten Mißbräuche
mit allem Ernste einzuschreiten; sie werden daran erinnert, daß
Versammlungen unter freiem Himmel, welche für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung Gefahr bringend sind, nach
§. 4. der Verordnung vom 6. April d. J. nicht gestattet, daß
Vereine nur zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht
zuwiderlaufen, errichtet werden dürfen, und daß demnach Ver-
sammlungen und Vereine, welche sich selbst zu verbrecherischen
und ungesetzlichen Bestrebungen bekennen, nicht zu dulden sind.
Die Behörden würden an dem gesetzlichen Sinne des Volkes und
am Staatsministerium eine feste Stütze finden; der Wahlspruch
des letzteren sey Schutz und Förderung der gesetzlichen Freiheit,
Unterdrückung der Anarchie, mag diese aus revolutionären oder
reactionären Bestrebungen hervorgehen.

[Spaltenumbruch]

f Frankfurt 9. October. Gestern ist der Entwurf der
deutschen Verfassung
ausgegeben worden, und ich theile
Jhnen für heute den ersten Abschnitt derselben mit. I. Das
Reich.
Art. I. §. 1. Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiet
des bisherigen deutschen Bundes. Die Verhältnisse des Herzog-
thums Schleswig und die Grenzbestimmung im Großherzogthum
Posen bleiben der definitiven Anordnung vorbehalten.

Art. II. §. 2. Kein Theil des deutschen Reiches darf mit nicht-
deutschen Ländern zu einem Staate vereinigt seyn. §. 3. Hat ein
deutsches Land mit einem nichtdeutschen Lande dasselbe Staats-
oberhaupt, so ist das Verhältniß zwischen beiden Ländern nach
den Grundsätzen der reinen Personalunion zu ordnen. §. 4. Das
Staatsoberhaupt eines deutschen Landes, welches mit einem nicht-
deutschen Lande in dem Verhältniß der Personalunion steht, muß
entweder in seinem deutschen Lande residiren oder in demselben
eine Regentschaft niedersetzen, zu welcher nur Deutsche berufen
werden dürfen. §. 5. Abgesehen von den bereits bestehenden Ver-
bindungen deutscher und nicht deutscher Länder soll kein Staats-
oberhaupt eines nicht deutschen Landes zugleich zur Regierung ei-
nes deutschen Landes gelangen, noch darf ein in Deutschland re-
gierender Fürst, ohne seine deutsche Regierung abzutreten, eine
fremde Krone annehmen.

Art. III. §. 6. Die einzelnen deutschen Staaten behalten ihre
Selbstständigkeit, soweit dieselbe nicht durch die Reichsverfassung
beschränkt ist; sie haben alle staatlichen Hoheiten und Rechte, so
weit diese nicht der Reichsgewalt ausdrücklich übertragen sind. —
Die Fortsetzung bis morgen.

Jtalien.

Aus Oberitalien 30. September. ( Karlsr. Z. ) Seit eini-
gen Tagen sind die Jtaliener ziemlich kleinlaut, da es allgemein
heißt, daß sich die vermittelnden Mächte mehr und mehr auf die
Seite Oesterreichs neigten. Dies wäre freilich eine ganz uner-
wartete Wendung der Dinge, welche mit einem Mal alle die
schönen Plane und Hoffnungen, denen man sich hier hingegeben
hat, vereiteln würde; denn bis jetzt hatten die sogenannten Pa-
trioten alles Heil von einer französischen Jntervention erwartet.

[ Kriegsschauplatz. ] Aus Mailand bringen die neue-
sten Nachrichten nichts Erhebliches. — Aus Padua wird vom
1. gemeldet, daß in Venedig eine Volksbewegung gegen Manin
stattfand, in Folge deren sich derselbe veranlaßt sah, das Volk
auf dem Markusplatze zu haranguiren. Er versprach, daß fran-
zösische Hülfe zu erwarten sey!!! Jn der Nacht darauf entfernte
er sich aus Venedig, und ist seit vier Tagen nicht mehr erschienen.
Es herrschte deshalb eine furchtbare Aufregung unter allen Par-
teien. — Die Festung Osoppo ist am 2. d. M. von unseren
Truppen, bei denen sich Prohaska Jnfanterie befindet, beschossen
worden. Am 4. soll es neuerdings bombardirt und mit Sturm
genommen werden.



Geld-und Wechselcourse.
Frankfurter Börse. Papier. Geld.am 9. Octob. 1848. Papier Geld.
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Polen fl. 500 Lot. L. Rth. 92 1 / 2 Laubth., ganze 2 43 1 / 4
„ Obl. de fl. 500 4% [unleserliches Material] /8 } } 67 1 / 8 Preussische Thaler 1 45
Russland i. R. 3 fl. 4% 78 5 Frankenthlr
„ b. Stieglitz 4% 78 Hochhaltig Silber 24 24

Gering u. mittelh.
2418
[Ende Spaltensatz]
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Seiten wird gerüstet, überall wird das Militär marschfertig<lb/>
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gezogen. Hier sind 2 Compagnieen Artillerie zum Abmarsch bereit<lb/>
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                <p>Berlin 6. October. ( W. Z. ) Unterm 4. d. hat der <hi rendition="#g">Mini-<lb/>
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&#x201E;Die freie Presse und das Recht der freien Vereinigung sind ge-<lb/>
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öffentliche Sicherheit und Ordnung Gefahr bringend sind, nach<lb/>
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sammlungen und Vereine, welche sich selbst zu verbrecherischen<lb/>
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deutschen Verfassung</hi> ausgegeben worden, und ich theile<lb/>
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Die Fortsetzung bis morgen.</p>
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[0006] der Magnaten ist hier, darunter _______Majlath, Déak und Batthyani. Alles, was man sich seit vier Tagen von Ungarn schreibt oder erzählt, stellte sich als Lügen heraus und immer neue häufen sich dazu — so daß selbst die Männer, welche, wie man glauben sollte, an der Quelle schöpfen, nicht mehr klar sehen. Aber die stärksten Lügen sind jene, welche Kossuth dem Repräsentanten- hause und dem Volke glauben macht, wovon ich Jhnen nur die letzte anführen will. Vor vier Tagen erklärte er im Repräsen- tantenhause, eben wieder einen Courier erhalten zu haben aus dem Lager, welcher die Meldung bringe, daß eine Hauptschlacht gegen Jellachich geliefert werde, welche seit 36 Stunden wüthe, und daß bereits der linke Flügel seiner Armee abgeschnitten und in völliger Flucht aufgelöst sey. Nun wissen wir aber auf amtlichem Wege von Jellachichs Armee, daß außer kleinem Vorpostengeplänkel noch gar kein Zusammenstoß erfolgt ist! — Eben diesen Nach- richten zufolge sollen sich die Ungarn nach Pesth zurückziehen, wo vollständige Anarchie herrschen soll. Diesen Vormittag gab Graf Latour für vier Bataillone ( 4000 Mann ) der hiesigen Garnison Marschordre gegen die ungarische Gränze. Man scheint zu fürch- ten, daß Jnsurgentenhaufen herüber brechen, um sich Wien zu nähern. Ein Bataillon Jäger ist schon heute Nacht abmarschirt, ebenfalls um die Gränze zu besetzen. Fürst Esterhazy, der frühere Minister des Aeußern ( im ungarischen Ministerium ) , erwartet seit vier Tagen vergeblich Nachricht von seinem Agenten in Pesth. Alles, was wir von dort wissen, sind verwirrte Gerüchte oder absichtliche Lügen. Wien 5. October. ( D. Z. ) Die Verbindung mit Pesth ist seit einigen Tagen unterbrochen. — Der linke Flügel Jellacic's ist von Raab bis Weiselburg vorgerückt und hält die Communica- tion mit Oesterreich offen. Heute Nacht ist von Neustadt über Bruck auf der Gloggnitzer Eisenbahn ein sehr starker Transport Munition mit vielen congrevischen Raketen und Truppen nach Ungarn abgegangen. Das heutige kaiserliche Manifest wird schwerlich in Ungarn publicirt werden können, weil dort der Terrorismus zu groß ist. Wien 5. October. ( Z. H. ) Das gestern erwähnte kaiserliche Rescript ist heute in der Wiener Zeitung veröffentlicht: Die ungarische Kammer ist aufgelöst, die Kriegsgesetze sind verkündet und Jellachich ist zum Militär=und Civil=Gouverneur von ganz Ungarn ernannt. Wien ist bis zu diesem Augenblicke ( 3 Uhr ) ruhig, wiewohl eine bedeu- tende Aufregung herrscht. Jellachich, mit der von ihm befehligten Heeresabtheilung, hat sich von Raab, wo er 7000 Mann unter dem Befehle des Generals Roth zurückließ, gegen Wieselburg ge- zogen, was zu der nicht wenig verbreiteten Meinung Anlaß gibt, daß Jellachich nach Wien kommen werde, um daselbst die Ein- führung des alten Regime zu unterstützen. Wie wenig diese Meinung über den Zweck dieser Ankunft begründet ist, bedarf keiner Erwähnung. Die Post aus Pesth ist heute ausgeblieben; die Brücke bei Presburg ist abgebrochen; von allen Seiten wird gerüstet, überall wird das Militär marschfertig gemacht; bei Bruck an der Leitha ist ein großes Lager zusammen- gezogen. Hier sind 2 Compagnieen Artillerie zum Abmarsch bereit laut Befehl des Ministeriums. Berlin 6. October. ( W. Z. ) Unterm 4. d. hat der Mini- ster des Jnnern ein Rundschreiben an sämmtliche königliche Regierungen erlassen, in welchem er dieselben auffordert die ge- fährdete staatliche Ordnung, den Schutz für Eigen- thum und Person aufrecht zu erhalten. Es heißt in demselben: „Die freie Presse und das Recht der freien Vereinigung sind ge- mißbraucht worden, um die gesetzliche Ordnung zu stören.“ Das Staatsministerium sey fest entschlossen dem Volke den rechtmäßigen Besitz jener großen Freiheiten zu sichern, um so mehr aber auch allem Mißbrauche derselben mit Energie entgegenzutreten, da der- selbe nur zur Knechtschaft oder Einschüchterung führen könne. Das Staatsministerium werde im Einverständniß mit der deutschen Centralgewalt selbst die äußersten Mittel anwen- den, um dieser seiner Pflicht vollständig zu genügen. Die Behör- den werden in diesem Sinne angewiesen „unter strenger Beobach- tung der gesetzlichen Vorschriften“ gegen die gedachten Mißbräuche mit allem Ernste einzuschreiten; sie werden daran erinnert, daß Versammlungen unter freiem Himmel, welche für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Gefahr bringend sind, nach §. 4. der Verordnung vom 6. April d. J. nicht gestattet, daß Vereine nur zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, errichtet werden dürfen, und daß demnach Ver- sammlungen und Vereine, welche sich selbst zu verbrecherischen und ungesetzlichen Bestrebungen bekennen, nicht zu dulden sind. Die Behörden würden an dem gesetzlichen Sinne des Volkes und am Staatsministerium eine feste Stütze finden; der Wahlspruch des letzteren sey Schutz und Förderung der gesetzlichen Freiheit, Unterdrückung der Anarchie, mag diese aus revolutionären oder reactionären Bestrebungen hervorgehen. f Frankfurt 9. October. Gestern ist der Entwurf der deutschen Verfassung ausgegeben worden, und ich theile Jhnen für heute den ersten Abschnitt derselben mit. I. Das Reich. Art. I. §. 1. Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiet des bisherigen deutschen Bundes. Die Verhältnisse des Herzog- thums Schleswig und die Grenzbestimmung im Großherzogthum Posen bleiben der definitiven Anordnung vorbehalten. Art. II. §. 2. Kein Theil des deutschen Reiches darf mit nicht- deutschen Ländern zu einem Staate vereinigt seyn. §. 3. Hat ein deutsches Land mit einem nichtdeutschen Lande dasselbe Staats- oberhaupt, so ist das Verhältniß zwischen beiden Ländern nach den Grundsätzen der reinen Personalunion zu ordnen. §. 4. Das Staatsoberhaupt eines deutschen Landes, welches mit einem nicht- deutschen Lande in dem Verhältniß der Personalunion steht, muß entweder in seinem deutschen Lande residiren oder in demselben eine Regentschaft niedersetzen, zu welcher nur Deutsche berufen werden dürfen. §. 5. Abgesehen von den bereits bestehenden Ver- bindungen deutscher und nicht deutscher Länder soll kein Staats- oberhaupt eines nicht deutschen Landes zugleich zur Regierung ei- nes deutschen Landes gelangen, noch darf ein in Deutschland re- gierender Fürst, ohne seine deutsche Regierung abzutreten, eine fremde Krone annehmen. Art. III. §. 6. Die einzelnen deutschen Staaten behalten ihre Selbstständigkeit, soweit dieselbe nicht durch die Reichsverfassung beschränkt ist; sie haben alle staatlichen Hoheiten und Rechte, so weit diese nicht der Reichsgewalt ausdrücklich übertragen sind. — Die Fortsetzung bis morgen. Jtalien. Aus Oberitalien 30. September. ( Karlsr. Z. ) Seit eini- gen Tagen sind die Jtaliener ziemlich kleinlaut, da es allgemein heißt, daß sich die vermittelnden Mächte mehr und mehr auf die Seite Oesterreichs neigten. Dies wäre freilich eine ganz uner- wartete Wendung der Dinge, welche mit einem Mal alle die schönen Plane und Hoffnungen, denen man sich hier hingegeben hat, vereiteln würde; denn bis jetzt hatten die sogenannten Pa- trioten alles Heil von einer französischen Jntervention erwartet. [ Kriegsschauplatz. ] Aus Mailand bringen die neue- sten Nachrichten nichts Erhebliches. — Aus Padua wird vom 1. gemeldet, daß in Venedig eine Volksbewegung gegen Manin stattfand, in Folge deren sich derselbe veranlaßt sah, das Volk auf dem Markusplatze zu haranguiren. Er versprach, daß fran- zösische Hülfe zu erwarten sey!!! Jn der Nacht darauf entfernte er sich aus Venedig, und ist seit vier Tagen nicht mehr erschienen. Es herrschte deshalb eine furchtbare Aufregung unter allen Par- teien. — Die Festung Osoppo ist am 2. d. M. von unseren Truppen, bei denen sich Prohaska Jnfanterie befindet, beschossen worden. Am 4. soll es neuerdings bombardirt und mit Sturm genommen werden. Geld-und Wechselcourse. Frankfurter Börse. Papier. Geld. am 9. Octob. 1848. Papier Geld. Oestr. Met. Oblg. 5% 73 1 / 4 72 3 / 4 Amsterdam fl. 100 k. S. — 101 „ „ „ 4% 59 1 / 2 58 1 / 2 ditto „ 2 M. — 100 1 / 2 „ „ „2 1 / 2 % _ /8 } } 37 7 / 8 Augsburg fl. 100 k. S. 119 3 / 4 — „ Bankactien 1200 1192 ditto „ 2 M. — — „ 250 fl. L. b. Roths. 80 1 / 2 80 Berlin Thlr. 60 k. S. 105 1 / 2 105 1 / 4 „ 500 fl. „ „ 118 117 ditto „ 2 M. — — „4 1 / 2 % Obl. b. Beth. 68 67 Bremen 50 Th. Ls. k. S. — 98 7 / 8 „ 4% „ „ 59 1 / 2 58 3 / 4 ditto „ 2 M. — — Preuss.3 1 / 2 % Schulds. 75 1 / 4 74 3 / 4 Hamburg Mb. 100. k. S. — 88 1 / 2 „ Prämienscheine. 88 87 1 / 2 ditto „ 2 M. — 88 1 / 8 Bair.3 1 / 2 Obligation. 77 76 1 / 2 Leipzig Thlr. 60 k. S. 105 3 / 8 105 1 / 8 Hessen 50 fl. Loose. 60 3 / 4 60 1 / 4 ditto in der Messe — — „ 25 fl. „ 20 1 / 2 20 London Lst. 10 k. S. 120 7 / 8 — „3 1 / 2 % Obl. 74 3 / 4 74 1 / 4 ditto „ 3 M. — 120 „ 4% „ 83 — Lyon Frs. 200 k. S. — 94 7 / 8 Baden Obligat.3 1 / 2 % 73 1 / 2 73 ditto „ 2 M. — — „ 50 fl. Loose 45 3 / 4 45 1 / 4 Mailand Lr. 250 k. S. 101 1 / 4 — „ 35 fl. „ 25 5 / 8 25 3 / 8 ditto „ 2 M. — — Würtemb.3 1 / 2 % Obl. 76 1 / 4 75 3 / 4 Paris Frs. 200 k. S. — 94 7 / 8 „ Neue4 1 / 2 % „ 93 1 / 4 92 3 / 4 ditto „ 3 M. — — Nassau3 1 / 2 % Obl. b. R. 80 1 / 2 80 Wien fl. 100 C. k. S. 111 1 / 8 110 5 / 8 „ 25 fl. Loose. 20 3 / 8 20 1 / 8 ditto „ 3 M. — — Frankfrt. Obligat. 3% 78 — Disconto — 2 ditto v. 1839.3 1 / 2 % 90 1 / 2 89 3 / 4 ditto v. 1846.3 1 / 2 % 86 1 / 4 85 3 / 4 fl. kr. Frankf, Taunusbahn 273 269 Pistolen 9 56 Holland.2 1 / 2 Integral. 45 3 / 4 45 1 / 4 Preus. Friedrichsd'or. 9 57 „ Holländische 4% — 70 1 / 4 Holl. fl. 10 Stücke 10 4 „ Syndicats3 1 / 2 % — 69 3 / 4 Rand-Ducaten 5 36 Spanien 5% Active — — 20 Franken-Stücke 9 38 „ 3% Innere 18 1 / 8 17 7 / 8 Engl. Sovereigns 12 2 Portgl. Cons. à 12 fl. 3% — — Gold al Marco 382 — Polen fl. 500 Lot. L. Rth. — 92 1 / 2 Laubth., ganze 2 43 1 / 4 „ Obl. de fl. 500 4% _ /8 } } 67 1 / 8 Preussische Thaler 1 45 Russland i. R. 3 fl. 4% — 78 5 Frankenthlr — — „ b. Stieglitz 4% — 78 Hochhaltig Silber 24 24 Gering u. mittelh. 24 18

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Zitationshilfe: Mainzer Journal. Nr. 107. Mainz, 9. Oktober 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_mainzerjournal107_1848/6>, abgerufen am 14.06.2024.