Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Instruction für die Nachtwächter auf dem platten Lande. Lemgo, 1809.

Bild:
<< vorherige Seite

Lage der Wohnungen dazu eine längere Zeit gestattet, den Ort, oder den ihm angewiesenen District durchgehen und visitiren.

Er muß nicht allein die Hauptstraßen, sondern auch die Nebenstraßen durchgehen, auch die abwärts gelegene Häuser und Höfe visitiren, und zwar bald dabey diese Straße, bald jene Straße zuerst vornehmen, dabey aber nicht immer denselbigen Weg nehmen, so, daß Niemand voraus wissen kann, welchen Weg er nehmen werde.

§. 3.

Muß der Nachtwächter, wenn ihm seine Obrigkeit bey einer eingerichteten bessern andern Controlle es nicht verbothen hat, die Stunden gehörig abrufen oder abblasen, und dabey die

Lage der Wohnungen dazu eine längere Zeit gestattet, den Ort, oder den ihm angewiesenen District durchgehen und visitiren.

Er muß nicht allein die Hauptstraßen, sondern auch die Nebenstraßen durchgehen, auch die abwärts gelegene Häuser und Höfe visitiren, und zwar bald dabey diese Straße, bald jene Straße zuerst vornehmen, dabey aber nicht immer denselbigen Weg nehmen, so, daß Niemand voraus wissen kann, welchen Weg er nehmen werde.

§. 3.

Muß der Nachtwächter, wenn ihm seine Obrigkeit bey einer eingerichteten bessern andern Controlle es nicht verbothen hat, die Stunden gehörig abrufen oder abblasen, und dabey die

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0005" n="5"/>
Lage der Wohnungen dazu eine längere Zeit gestattet, den Ort, oder den ihm angewiesenen District durchgehen und visitiren.</p>
        <p>Er muß nicht allein die Hauptstraßen, sondern auch die Nebenstraßen durchgehen, auch die abwärts gelegene Häuser und Höfe visitiren, und zwar bald dabey diese Straße, bald jene Straße zuerst vornehmen, dabey aber nicht immer denselbigen Weg nehmen, so, daß Niemand voraus wissen kann, welchen Weg er nehmen werde.</p>
      </div>
      <div n="1">
        <head>§. 3.</head><lb/>
        <p>Muß der Nachtwächter, wenn ihm seine Obrigkeit bey einer eingerichteten bessern andern Controlle es nicht verbothen hat, die Stunden gehörig abrufen oder abblasen, und dabey die
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[5/0005] Lage der Wohnungen dazu eine längere Zeit gestattet, den Ort, oder den ihm angewiesenen District durchgehen und visitiren. Er muß nicht allein die Hauptstraßen, sondern auch die Nebenstraßen durchgehen, auch die abwärts gelegene Häuser und Höfe visitiren, und zwar bald dabey diese Straße, bald jene Straße zuerst vornehmen, dabey aber nicht immer denselbigen Weg nehmen, so, daß Niemand voraus wissen kann, welchen Weg er nehmen werde. §. 3. Muß der Nachtwächter, wenn ihm seine Obrigkeit bey einer eingerichteten bessern andern Controlle es nicht verbothen hat, die Stunden gehörig abrufen oder abblasen, und dabey die

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-04T11:12:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-04T11:12:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-04T11:12:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nachtwaechter_1809
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nachtwaechter_1809/5
Zitationshilfe: Instruction für die Nachtwächter auf dem platten Lande. Lemgo, 1809, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nachtwaechter_1809/5>, abgerufen am 21.11.2024.