Neue Rheinische Zeitung. Nr. 12 und 13. Köln, 12. Juni 1848.die halbe dänische Flotte, welche diesen Ländern mit Recht gebühre, herausheben, und dergleichen mehr. Sie können sich denken, daß ein im Sinne der Vogt'schen Worte von Riesser gestellter Antrag, die "gebührende" Zurückweisung seitens der Rechten anfuhr. Wozu hat denn die Kommission einen Antrag gemacht, wenn man ihn nicht annehmen soll? Das meinte Gagern auch, und wollte ihn sogleich zur Abstimmung bringen. Da aber die Linke sich sträubte, so wurde noch etwas pro u. contra geredet und endlich "nach unbeschreiblich vielen, entzückenden, beklatschten" Worten von Waitz ein Antrag gestellt, von dem der Präsident "die Ueberzeugung" aussprach, die Mehrheit werde sich für denselben statt des Heckscherschen entscheiden. "von Gagern hat's gesagt, und Gagern ist ein ehrenwerther Mann!" wie konnte die Rechte verneinen? Also wurde der vermittelnde Waitz'sche Antrag angenommen, das heißt in seiner ersten Hälfte, worin eben auch nicht viel gesagt ist, wenn der Schluß fortbleibt. Er heißt: "Die deutsche Nationalversammlung erklärt, daß die schleswig'sche Sache als eine Angelegenheit der deutschen Nation, zu dem Bereiche ihrer Wirksamkeit gehört, und verlangt, daß energische Maßregeln getroffen werden, um den Krieg zu Ende zu führen, daß aber bei dem Abschluß des Friedens mit der Krone Dänemark das Recht der Herzogthümer Schleswig und Holstein und die Ehre Deutschlands gewahrt werde, und - dies ist der fragliche zweite Theil - die Genehmigung des abzuschließenden Friedens der Nationalversammlung vorbehalten sei." Durch Annahme des Schlußsatzes wäre allerdings eine bestimmte Gewalt den Regierungen gegenüber in die Hand genommen worden: wie konnte man das aber wagen? Was hätte der Bund, dessen Gesandter von Schmerling so gleißende Verheißungen echtdeutscher Tendenzen gegeben hatte, dazu gesagt? Nein, die Gefahr konnte man nicht wagen: also erklärte man sich "souverän und kompetent, zu erwarten, daß das Nöthige geschehe, natürlich nicht von selbst oder durch die Nationalversammlung, sondern durch den Bund", und strich den bedenklichen Schluß. Venedey erklärte mit Recht, daß in der Annahme oder Verwerfung des Schlußsatzes die Kompetenz- oder Inkompetenzerklärung der Nationalversammlung liege. Er beantrage deßhalb namentliche Abstimmung. Als dies nach langem Streit zugestanden worden, erlaubte man zwischenträglich noch Herrn Bassermann das Wort, um zu erklären, der Verfassungsausschuß sei mit den Grundrechten der deutschen Staatsbürger fertig geworden, (genau so,) was eine ironische Heiterkeit erregte und erzielte dann das Resultat der namentlichen Abstimmung dahin, daß der fragliche Satz des Antrags mit 275 gegen 200 verworfen wurde. Werfen auch wir damit diese Sitzung bei Seite. - Vogt aus Gießen erklärt gestern im deutschen Hofe, daß er bestimmt wisse, Rußland habe den Krieg an Preußen erklärt. - Die Minderheit des Ausschusses für eine provisorische Regierung welche die in voriger Nummer besprochene provisorische Regierung nicht wollen, stellte folgenden Antrag: Die konstituirende Nationalversammlung beschließt: 1) Sie wählt mit absoluter Stimmenmehrheit eins ihrer Mitglieder zum Vorsitzenden eines Vollziehungsausschusses. 2) Dieser Vorsitzende gesellt sich nach freier Wahl vier Genossen zu, die gemeinschaftlich mit ihm den Vollziehungsausschuß bilden. 3) Der Vollziehungsausschuß hat die Beschlüsse der Nationalversammlung auszuführen und die Vertretung Deutschlands nach Außen zu übernehmen. 4) Derselbe ist der Nationalversammlung verantwortlich und muß sich zurückziehen, wenn die Mehrheit der Versammlung gegen ihn ist. 5) Die Nationalversammlung wählt in diesem Falle einen andern Vorsitzenden, welcher einen neuen Vollziehungsausschuß ernennt, der. wie oben angegeben, zusammengesetzt ist. 6) Der Vollziehungsausschuß vertheilt die verschiedenen Geschäftszweige unter seinen Mitgliedern nach eigener Wahl. 7) Dieser Vollziehungsausschuß besteht so lange, bis die deutsche Bundesgewalt durch die Nationalversammlung bestimmt und eingesetzt ist. Frankfurt, 6. Juni 1848. Rob. Blum. W. A. v. Trützschler. 8 Trier, 7. Juni. Die commercielle Lage im Regierungsbezirk Trier nimmt von Tag zu Tag einen immer bedenklichern Charakter an. Jeglicher Handel und Wandel stockt auf eine kaum zu beschreibende Weise; fast sämmtliche Gewerbe mit wenig Ausnahmen, liegen total darnieder, von einer Moselschifffahrt kann kaum noch die Rede sein; die Halfen an der Saar treiben bereits ihre Pferde in die Wälder, und sitzen müßig ohne alle Beschäftigung zu Haus. Die königl. Magazine sind sämmtlich gefüllt, somit keine Nachfrage nach Früchten, stündlich sinken die Preise. Der Landmann, der in der gegenwärtigen Jahreszeit viel zu schaffen hat, beschäftigt zwar viele Hände, auch einzelne Communen haben Wegebauten unternommen; allein wie lang kann dies anhalten? Von Geldzahlungen an jene Arbeiter, ist seit lange nicht mehr die Rede, die Zahlung geschieht durch Viktualien-Lieferungen, und wem damit nicht gedient ist, dem wird sein Guthaben in ein Conto-Buch eingetragen, und er muß es abwarten, ob bessere Zeiten ihm Geld oder das leere Nachsuchen bringen. Alle großen Fabriken haben bereits vor Monaten über zwei Drittel ihrer Arbeiter entlassen, mit dem Rest derselben arbeiten einige zwar annoch auf das Lager, da kein Absatz da ist, die meisten aber zahlen lieber einen geringern Lohn, und geben den Arbeitern wenig oder gar keine Beschäftigung, weil sie auf diese Weise einem noch größern Verluste zu entgehen suchen. In Saarbrücken und der Umgegend, wo eine größere Anzahl von Fabrikarbeitern als in der übrigen Provinz zusammengedrängt sind, hat die Noth derselben einen grausenerregenden Höhepunkt bereits erreicht. Von 6 Glasfabriken stehen 4 gänzlich still, die beiden übrigen, welche vor Kurzem noch 50 Arbeiter beschäftigten, beschäftigen zur Zeit noch 8. Die Kohlenbergwerke stehen fast verödet; wo man früher tausend regsame Hände beschäftigt sah, schleppen jetzt sich höchstens hundert mit abgehärmten Gesichtern dahin. * Trier. 9. Juni. Die Kölner Zeitung vom 8ten bringt ein Referat aus der Sitzung vom 5. Juni der Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Verfassung, in Bezug auf die Valdenairesche Einberufung, welches lautet: "Der Referent Abg. Reichensperger ist, wie aus einer persönlichen Bemerkung hervorgeht, zu Aachen bei der Untersuchung als Richter betheiligt gewesen, später aber ohne Antheil an derselben geblieben. Seine Versicherung, daß das Gericht den Verhältnissen der Zeit in Trier die weiteste Rechnung getragen, daß aber deßungeachtet die politische Aufregung den Boden der Gesetze so tief unterwühlt habe, daß keine Rücksicht mehr ausgereicht, wird unter großen Lärm und fortwährende Unterbrechung als nicht zur Sache gehörend, abgewiesen." Wie kann Herr Reichensperger bei der Valdenaireschen Untersuchung als Richter betheiligt gewesen, da nicht er, sondern sein älterer Bruder Instruktionsrichter in Trier ist? Wir ersuchen ihn, dies Räthsel zu lösen. 24 Heidelberg, 10. Juni. Die demokratische Partei hat einen entschiedenen, glänzenden Sieg davon getragen. Bei der gestern Statt gefundenen Wahl für Heidelberg, Wiesloch, Weinheim ging Professor Hagen mit 73 gegen 69 Stimmen aus der Wahlurne, als Abgeordneter für Frankfurt hervor. Sein Gegenkandidat war das badische Kammermitglied Buhl. Wer die enormen Anstrengungen der Gegenpartei und namentlich der Apostel der "Deutschen Zeitung" zur Hintertreibung dieser Wahl kennt, der wird den Jubel erklärlich finden, mit welchem der gestrige Tag von der demokratischen Partei gefeiert wurde. Sie versammelte sich Mittags zu einem einfachen Mahle, Toaste auf die deutsche Republik und zum Schluß immer auf Hecker ausgebracht wurden. Abends erhielt der Neugewählte ein Fackelständchen. Der Gefeierte erwiderte auf ein, von einem Bürger und einem Studenten ausgebrachtes Hoch, mit dem warm ausgesprochenen und stürmisch aufge-aufgenommenen Bekenntniß, er wolle, so viel es an ihm läge, die erste Hälfte der Napoleonischen Prophezeihung "in 50 Jahre sei Europa ein Freistaat oder ein Kosackenstaat" zu verwirklichen suchen. Thiengen, 7. Juni. Bei der heute stattgehabten Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Parlament wurde Dr. Friedrich Hecker mit 77 Stimmen erwählt. Gegenkandidat war Buhl von Ettlingen, welcher 56 Stimmen erhielt. Villingen. Den 6. Juni fand hier die Wahl zu der National-Versammlung für die Aemter Tryberg, Hornberg, Villingen, Donaueschingen und Neustadt statt. Gewählt wurde der Abgeordnete K. Mez von Freiburg. Von den 150 Wahlmännern waren 146 anwesend. Bei der ersten Abstimmung fielen 5 Stimmen auf Würth von Konstanz, 70 auf K. Mez und 71 auf Fr. Hecker. Damit war keine absolute Mehrheit erzielt und mußte darum eine zweite vorgenommen werden. Hier erhielt Hecker sowohl als Mez jeder 73 Stimmen. Nun mußte das Loos entscheiden, und es entschied für Mez. * Schleswig-Holstein. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Breslau, 7. Juni. Die lang erwarteten inländischen Fabrikanten sind bis jetzt nur in sehr kleiner Anzahl eingetroffen, wohl aber sind noch einige bedeutende niederländische und belgische Fabrikanten angekommen, die gestern und heute äußerst thätig waren. Bei allem dem und obgleich auch die Engländer stark kauften, sind doch im Ganzen kaum 9000 Ctr. verkauft worden, wobei die bisherige Preisreduktion von 20-30 Thlr. per Centner stattgefunden. (A. O. Z.)Greifswald, 8. Juni. Hohe Nationalversammlung! Die Wichtigkeit der Ihnen vom Volke übertragenen Arbeiten, die Besorgniß, welche der von der Regierung vorbereitete Verfassungsentwurf in uns für die Zukunft des Vaterlandes hervorgerufen, und die Absicht, Ihnen in der Erforschung des öffentlichen Bedürfnisses entgegen zu kommen, veranlaßt die unterzeichneten Vereine zu folgender Erklärung. Da wir die Hauptmomente einer konstitutionellen Verfassung auf breitester Grundlage: "die Anerkennung des Volkswillens als Gesetz und die gleiche Berechtigung Aller" in dem vorgelegten Verfassungsentwurfe vermissen, so müssen wir es widerreden, daß er dem Gerechtigkeitsgefühle und den Anforderungen unserer Zeit entspreche. Wir protestiren daher gegen das Recht der "Vereinbarung," welches die Regierung beansprucht, gegen das alleinige Recht des Königs, Krieg und Frieden zu erklären, gegen die Beschränkung des Versammlungsrechts der Bürger und Soldaten, gegen das Zweikammersystem, und insbesondere gegen jene "organische" Zusammensetzung der ersten Kammer. Wir erwarten zuversichtlich, daß es Einer Hohen Nationalversammlung gefallen möge, neben andern dem Staate zum Heil gereichenden Bestimmungen Gesetze über die durchgreifende Einführung der Schwurgerichte, über vollständige Volksbewaffnung und Unentgeltlichkeit des Volksunterrichts zu geben, - im Uebrigen aber jenen Verfassungsentwurf nicht zur Grundlage Ihrer Verhandlungen zu machen, sondern einen neuen, der Volkssouveränität entsprechenden in Ihrer Mitte ausarbeiten zu lassen. Greifswald, den 6. Juni 1848. Der Volksverein. (238 Mitglieder) Der Bürgerverein. (191 Mitglieder.) Elbing, 8. Juni. Die Unterzeichneten fühlen sich gedrungen, öffentlich das System der Lüge und Verläumdung zu mißbilligen, durch welches eine kleine reaktionäre Partei die Bevölkerung der Provinzen gegen die der Hauptstadt aufzureizen versucht. Sie glauben damit eine heilige Pflicht zu erfüllen, weil die edle, gemäßigte Haltung des Berliner Volkes ihnen die höchste Anerkennung abnöthigt und weil der Ernst der Zeit vor Allem zur Einigkeit, zu unerschütterlichem Festhalten an der Sache des Vaterlandes, an der des Rechts und der Freiheit uns auffordert. Elbing, den 7. Juni 1848. 19 Dortmund, 11. Juni. Der westphälische "alte Standpunkt" ist seit dem Erscheinen Ihrer Zeitung doppelt indignirt über den verderblichen Einfluß des "Westens." Jenem Einfluß des Westens soll und muß aber entgegengewirkt werden, und um diesem "tiefgefühlten dringenden Bedürfniß" zu entsprechen, hat sich nun ein genialer Kopf aufgethan, und ist mit dem sublimen Gedanken niedergekommen, hier in Dortmund, an dem Schneidepunkte mehrerer Eisenbahnen in spe eine "Hauptzeitung" auf Aktien zu gründen. Die Nachrichten aus dem Westen, sagt er, könnten hier wohl ebenso zeitig eintreffen als in Köln, und an geistigen Kräften für räsonnirende Artikel wäre ja hier kein Mangel. Tüchtige, für die gute alte Sache lebende und sterbende Korrespondenten würden sich auch finden. Es käme also lediglich darauf an, recht fleißig Aktien zu unterzeichnen, um - den ganzen hinterländischen Osten in die Tasche zu stecken. Wien, 7. Juni. In der gestrigen Abendsitzung des Ausschusses der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten überreichten 80 steiermärkische Deputirte aus Grätz eine mehre Klaster lange mit Tausenden Unterschriften versehene Adresse an die Bürger Wiens, in der sie ihre Freundschaft und Anhänglichkeit an die Residenz ausdrückten, und nicht blos Alles billigen, was in Wien bisher seit den Märztagen geschehen ist, sondern auch ihren tiefgefühlten Dank für die Errungenschaften aussprechen, welche sie den Wienern, als Vorkämpfern für ihre Freiheit, verdanken. Ansprache des Kaisers an die Wiener. An die getreuen Einwohner meiner Residenz. Die Stadt Wien hat zuerst und bald darauf haben die Abgesandten Meines Reiches dankbar anerkannt, daß es Mir in den denkwürdigen Märztagen heiliger Ernst und zugleich die Meinem Herzen und Meiner unbegrenzten Liebe zu Meinen Völkern befriedigendste That Meines Lebens war, als Ich ihren Wünschen durch eine den Zeitbedürfnissen angemessene, im weitesten Sinne des Wortes freisinnige Verfassung entgegen kam. Das Glück Meiner Völker ist auch Mein Glück, und allein von diesem Gefühle geleitet, habe Ich nach dem Antrage Meiner Räthe die am 25. April kund gemachte Verfassung verliehen. Mit derselben habe ich den Forderungen der Zeit, den Bedürfnissen der einzelnen Provinzen, der vorwiegenden Meinung Meines Volkes - welche im Wege des Gesetzes geltend gemacht, Mich jederzeit in Meinen Beschlüssen bestimmen wird, - nicht vorgreifen wollen. Meine Ueberzeugung jedoch, daß die von Mir ertheilte Verfassungs-Urkunde den allgemeinen Erwartungen genügen werde, ist durch die in den verschiedenen Provinzen aufgetauchten Besorgnisse für die richtige Auffassung und Würdigung ihrer nicht unwesentlichen besonderen Verhältnisse, so wie durch die an 15. Mai d. J. in Wien vorgefallenen Ereignisse erschüttert werden. Ich habe daher am 16. Mai keinen Anstand genommen, den nächsten Reichstag als einen konstituirenden zu erklären und die damit im Einklange stehenden Wahlen zuzusichern. Die Art und Weise, wie ich hierzu veranlaßt worden bin, hat Mich tief verletzt. Die öffentliche Meinung in ganz Europa hat sich darüber einstimmig und im höchsten Grade mißbilligend ausgesprochen. Allein die Sache selbst bin ich bereit, festzuhalten, weil sie Mir die Bürgschaft gewährt, daß die Verfassung, welche meinem Reiche geistige und materielle Macht verleihen soll, in ihren Grundlagen wie in ihren Einzelnheiten ein Werk des gesetzlich ausgeprägten Gesammtwillens seyn werde, mit welchem Hand in Hand zu gehen Ich fest entschlossen bin. Mein sehnliches Verlangen - und Ich bin überzeugt, daß Ich es nicht vergebens ausspreche - ist nunmehr, daß die baldige Eröffnung dieses Reichstages in Wien dem Sitze Meiner Regierung möglich werde. Soll aber diese Eröffnung an keinem anderen Orte und bald zu Stande kommen, so ist es unerläßlich, daß in den Mauern Wiens ungetrübte und fest begründete Ruhe und Ordnung herrsche, und daß den Abgeordneten der Provinzen für die Freiheit ihrer Berathungen vollkommene Sicherstellung gewährt und verbürgt werde. Ich darf daher von den Einwohnern Wiens erwarten, daß sie Alles aufbieten werden, damit die gesetzliche Ordnung in jeder Beziehung wieder eintrete! Ich erwarte, daß alle persönlichen Feindschaften aufhören, und unter allen Bewohnern Wiens der Geist der Versöhnung und des Friedens allein vorherrschend werde. Mit väterlichem Wohlwollen stelle Ich diese Forderungen an die gesammte Bevölkerung Wiens und baue auf deren Erfüllung, denn Ich werde den Tag preisen, wo Ich mit der Eröffnung des Reichstags zugleich das freudige Wiedersehen der Meinem Herzen noch immer treuen Wiener feiern kann. Innsbruck, den 3. Juni 1848. Ferdinand m. p. Wessenberg m. p. Doblhoff m. p. Wien, 8. Juni. Die Wiener Ztg. enthält in ihrem amtlichen Theile Folgendes: "Mehrere an das Ministerium gelangte Erklärungen aus Böhmen haben die Errichtung einer provisorischen Regierung in Prag gemißbilligt, und auch der constitutionelle Verein daselbst hat die Bitte gestellt, die im prager National-Ausschuß projektirte provisorische Regierung als unbegründet und dem constitutionellen Wesen zuwiderlaufend nicht zu bestätigen. Das Ministerium hat die Voraussetzung, unter welcher eine provisorische Regierung beabsichtigt wurde, eben so als unrichtig, wie diesen Vorgang selbst als ungesetzlich erkannt, und kann daher nicht zugeben, daß die provisorische Regierung eine Wirksamkeit ausübe und der Verband mit der Central-Regierung beeinträchtigt werde." Das Kriegs-Ministerium macht Folgendes bekannt: "Obwohl die in der Armee bestehenden Körperstrafen schon seit langer Zeit durch vielfache Anordnungen und gesetzliche Bestimmungen wesentlich beschränkt gewesen sind, so ist doch nach Vernehmung des obersten Militär-Gerichtshofes nunmehr an sämmtliche General-Kommanden unterm 2ten d. M. die provisorische Verordnung erlassen worden, wonach die körperlichen Strafen von nun an - bis zum Erscheinen eines neuen Militär-Strafgesetzbuches - nur durch kriegsrechtliches oder kommissionelles Erkenntniß verhängt werden können. In dem Falle, wo die Strafe durch eine Kommission ausgesprochen wurde, ist ein Individuum jeder vorhandenen Charge der Kommission beizuziehen, und selbe darf nur nach Mehrheit der Stimmen beschlossen werden. Die Strafe des Gassenlaufens wird im Disziplinarwege ganz außer Anwendung gesetzt." Prag, 6. Juni. Auf den Protest des Ministers des Innern, Freih. von Pillersdorf, gegen Bildung einer provisor. Regierung, erklärt der k. k. Gubernial-Präsident Graf Thun in der heutigen Prager Ztg. Folgendes: "Laut meiner Kundmachung vom 29. Mai l. J. hat der provisorische Regierungsrath, von dessen Bildung ich Seiner Majestät sogleich die allerunterthänigste Anzeige erstattet habe, bis zur allerhöchsten Entscheidung nur die Bestimmung, über solche den Wirkungskreis der Landesstelle überschreitende innere Landesangelegenheiten zu entscheiden, welche durch die außerordentlichen Verhältnisse in Folge der Ereignisse in Wien unverschieblich werden dürften. Die Bildung desselben hat daher die Stellung der Landesbehörden in keiner Weise verändert und eine Verantwortung kann demnach nicht die mir unterstehenden Beamten und Staatsdiener, sondern nur mich allein treffen. Diese Verantwortung trage ich mit ruhigem Bewußtsein, nachdem diese außerordentliche Maßregel, ehe sie die Genehmigung Seiner Majestät im verfassungsmäßigen Wege erhält, nur erst dann in Wirksamkeit treten würde, wenn die Folgen der verfassungswidrigen Vorgänge in Wien es durchaus unmöglich machen sollten, daß die Landesregierung, deren Leitung mir anvertraut ist, sich nur in der streng gesetzlichen Bahn bewege." Polen.
Lemberg, 4. Juni. Zufolge einer Aufforderung, die in einem kaiserlichen Schreiben vom 26. Mai an unsern Gouverneur Stadion gelangt ist, hat sich derselbe gestern nach Innsbruck begeben, um ein neues Ministerium zu bilden. Die oberste Leitung der Landesangelegenheiten hat derselbe bis auf Weiteres in die Hände des kommandirenden Generals niedergelegt, der im Einverständniß mit dem Gubernial-Vizepräsidenten handeln wird. - Also haben wir, so wie in Krakau, auch eine Militär-Regierung! - Die hiesige Rada Narodowa (das National-Comite) macht in Nro. 31 der von ihr herausgegebenen Gazeta Narodowa folgende Warnung bekannt: Böswillige Menschen wollen die Unvorsichtigkeit einiger Leute zu ihren Zwecken ausbeuten und eine Bewegung hervorrufen. Dadurch wollen sie uns unserer kaum erworbenen Freiheiten berauben. Vor einigen Tagen haben die hiesigen Studenten zwei russische Emissäre arretirt, welche die Studenten und Handwerker bearbeiteten. Die Rada Narodowa warnt die Nation, sich von solchen Menschen nicht verlocken zu lassen. 1. Juni 1848. Von dem Central-Nationalrath Severin Smarzewski, Präses. Italien.
* Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. die halbe dänische Flotte, welche diesen Ländern mit Recht gebühre, herausheben, und dergleichen mehr. Sie können sich denken, daß ein im Sinne der Vogt'schen Worte von Riesser gestellter Antrag, die „gebührende“ Zurückweisung seitens der Rechten anfuhr. Wozu hat denn die Kommission einen Antrag gemacht, wenn man ihn nicht annehmen soll? Das meinte Gagern auch, und wollte ihn sogleich zur Abstimmung bringen. Da aber die Linke sich sträubte, so wurde noch etwas pro u. contra geredet und endlich „nach unbeschreiblich vielen, entzückenden, beklatschten“ Worten von Waitz ein Antrag gestellt, von dem der Präsident „die Ueberzeugung“ aussprach, die Mehrheit werde sich für denselben statt des Heckscherschen entscheiden. „von Gagern hat's gesagt, und Gagern ist ein ehrenwerther Mann!“ wie konnte die Rechte verneinen? Also wurde der vermittelnde Waitz'sche Antrag angenommen, das heißt in seiner ersten Hälfte, worin eben auch nicht viel gesagt ist, wenn der Schluß fortbleibt. Er heißt: „Die deutsche Nationalversammlung erklärt, daß die schleswig'sche Sache als eine Angelegenheit der deutschen Nation, zu dem Bereiche ihrer Wirksamkeit gehört, und verlangt, daß energische Maßregeln getroffen werden, um den Krieg zu Ende zu führen, daß aber bei dem Abschluß des Friedens mit der Krone Dänemark das Recht der Herzogthümer Schleswig und Holstein und die Ehre Deutschlands gewahrt werde, und ‒ dies ist der fragliche zweite Theil ‒ die Genehmigung des abzuschließenden Friedens der Nationalversammlung vorbehalten sei.“ Durch Annahme des Schlußsatzes wäre allerdings eine bestimmte Gewalt den Regierungen gegenüber in die Hand genommen worden: wie konnte man das aber wagen? Was hätte der Bund, dessen Gesandter von Schmerling so gleißende Verheißungen echtdeutscher Tendenzen gegeben hatte, dazu gesagt? Nein, die Gefahr konnte man nicht wagen: also erklärte man sich „souverän und kompetent, zu erwarten, daß das Nöthige geschehe, natürlich nicht von selbst oder durch die Nationalversammlung, sondern durch den Bund“, und strich den bedenklichen Schluß. Venedey erklärte mit Recht, daß in der Annahme oder Verwerfung des Schlußsatzes die Kompetenz- oder Inkompetenzerklärung der Nationalversammlung liege. Er beantrage deßhalb namentliche Abstimmung. Als dies nach langem Streit zugestanden worden, erlaubte man zwischenträglich noch Herrn Bassermann das Wort, um zu erklären, der Verfassungsausschuß sei mit den Grundrechten der deutschen Staatsbürger fertig geworden, (genau so,) was eine ironische Heiterkeit erregte und erzielte dann das Resultat der namentlichen Abstimmung dahin, daß der fragliche Satz des Antrags mit 275 gegen 200 verworfen wurde. Werfen auch wir damit diese Sitzung bei Seite. ‒ Vogt aus Gießen erklärt gestern im deutschen Hofe, daß er bestimmt wisse, Rußland habe den Krieg an Preußen erklärt. ‒ Die Minderheit des Ausschusses für eine provisorische Regierung welche die in voriger Nummer besprochene provisorische Regierung nicht wollen, stellte folgenden Antrag: Die konstituirende Nationalversammlung beschließt: 1) Sie wählt mit absoluter Stimmenmehrheit eins ihrer Mitglieder zum Vorsitzenden eines Vollziehungsausschusses. 2) Dieser Vorsitzende gesellt sich nach freier Wahl vier Genossen zu, die gemeinschaftlich mit ihm den Vollziehungsausschuß bilden. 3) Der Vollziehungsausschuß hat die Beschlüsse der Nationalversammlung auszuführen und die Vertretung Deutschlands nach Außen zu übernehmen. 4) Derselbe ist der Nationalversammlung verantwortlich und muß sich zurückziehen, wenn die Mehrheit der Versammlung gegen ihn ist. 5) Die Nationalversammlung wählt in diesem Falle einen andern Vorsitzenden, welcher einen neuen Vollziehungsausschuß ernennt, der. wie oben angegeben, zusammengesetzt ist. 6) Der Vollziehungsausschuß vertheilt die verschiedenen Geschäftszweige unter seinen Mitgliedern nach eigener Wahl. 7) Dieser Vollziehungsausschuß besteht so lange, bis die deutsche Bundesgewalt durch die Nationalversammlung bestimmt und eingesetzt ist. Frankfurt, 6. Juni 1848. Rob. Blum. W. A. v. Trützschler. 8 Trier, 7. Juni. Die commercielle Lage im Regierungsbezirk Trier nimmt von Tag zu Tag einen immer bedenklichern Charakter an. Jeglicher Handel und Wandel stockt auf eine kaum zu beschreibende Weise; fast sämmtliche Gewerbe mit wenig Ausnahmen, liegen total darnieder, von einer Moselschifffahrt kann kaum noch die Rede sein; die Halfen an der Saar treiben bereits ihre Pferde in die Wälder, und sitzen müßig ohne alle Beschäftigung zu Haus. Die königl. Magazine sind sämmtlich gefüllt, somit keine Nachfrage nach Früchten, stündlich sinken die Preise. Der Landmann, der in der gegenwärtigen Jahreszeit viel zu schaffen hat, beschäftigt zwar viele Hände, auch einzelne Communen haben Wegebauten unternommen; allein wie lang kann dies anhalten? Von Geldzahlungen an jene Arbeiter, ist seit lange nicht mehr die Rede, die Zahlung geschieht durch Viktualien-Lieferungen, und wem damit nicht gedient ist, dem wird sein Guthaben in ein Conto-Buch eingetragen, und er muß es abwarten, ob bessere Zeiten ihm Geld oder das leere Nachsuchen bringen. Alle großen Fabriken haben bereits vor Monaten über zwei Drittel ihrer Arbeiter entlassen, mit dem Rest derselben arbeiten einige zwar annoch auf das Lager, da kein Absatz da ist, die meisten aber zahlen lieber einen geringern Lohn, und geben den Arbeitern wenig oder gar keine Beschäftigung, weil sie auf diese Weise einem noch größern Verluste zu entgehen suchen. In Saarbrücken und der Umgegend, wo eine größere Anzahl von Fabrikarbeitern als in der übrigen Provinz zusammengedrängt sind, hat die Noth derselben einen grausenerregenden Höhepunkt bereits erreicht. Von 6 Glasfabriken stehen 4 gänzlich still, die beiden übrigen, welche vor Kurzem noch 50 Arbeiter beschäftigten, beschäftigen zur Zeit noch 8. Die Kohlenbergwerke stehen fast verödet; wo man früher tausend regsame Hände beschäftigt sah, schleppen jetzt sich höchstens hundert mit abgehärmten Gesichtern dahin. * Trier. 9. Juni. Die Kölner Zeitung vom 8ten bringt ein Referat aus der Sitzung vom 5. Juni der Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Verfassung, in Bezug auf die Valdenairesche Einberufung, welches lautet: „Der Referent Abg. Reichensperger ist, wie aus einer persönlichen Bemerkung hervorgeht, zu Aachen bei der Untersuchung als Richter betheiligt gewesen, später aber ohne Antheil an derselben geblieben. Seine Versicherung, daß das Gericht den Verhältnissen der Zeit in Trier die weiteste Rechnung getragen, daß aber deßungeachtet die politische Aufregung den Boden der Gesetze so tief unterwühlt habe, daß keine Rücksicht mehr ausgereicht, wird unter großen Lärm und fortwährende Unterbrechung als nicht zur Sache gehörend, abgewiesen.“ Wie kann Herr Reichensperger bei der Valdenaireschen Untersuchung als Richter betheiligt gewesen, da nicht er, sondern sein älterer Bruder Instruktionsrichter in Trier ist? Wir ersuchen ihn, dies Räthsel zu lösen. 24 Heidelberg, 10. Juni. Die demokratische Partei hat einen entschiedenen, glänzenden Sieg davon getragen. Bei der gestern Statt gefundenen Wahl für Heidelberg, Wiesloch, Weinheim ging Professor Hagen mit 73 gegen 69 Stimmen aus der Wahlurne, als Abgeordneter für Frankfurt hervor. Sein Gegenkandidat war das badische Kammermitglied Buhl. Wer die enormen Anstrengungen der Gegenpartei und namentlich der Apostel der „Deutschen Zeitung“ zur Hintertreibung dieser Wahl kennt, der wird den Jubel erklärlich finden, mit welchem der gestrige Tag von der demokratischen Partei gefeiert wurde. Sie versammelte sich Mittags zu einem einfachen Mahle, Toaste auf die deutsche Republik und zum Schluß immer auf Hecker ausgebracht wurden. Abends erhielt der Neugewählte ein Fackelständchen. Der Gefeierte erwiderte auf ein, von einem Bürger und einem Studenten ausgebrachtes Hoch, mit dem warm ausgesprochenen und stürmisch aufge-aufgenommenen Bekenntniß, er wolle, so viel es an ihm läge, die erste Hälfte der Napoleonischen Prophezeihung „in 50 Jahre sei Europa ein Freistaat oder ein Kosackenstaat“ zu verwirklichen suchen. Thiengen, 7. Juni. Bei der heute stattgehabten Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Parlament wurde Dr. Friedrich Hecker mit 77 Stimmen erwählt. Gegenkandidat war Buhl von Ettlingen, welcher 56 Stimmen erhielt. Villingen. Den 6. Juni fand hier die Wahl zu der National-Versammlung für die Aemter Tryberg, Hornberg, Villingen, Donaueschingen und Neustadt statt. Gewählt wurde der Abgeordnete K. Mez von Freiburg. Von den 150 Wahlmännern waren 146 anwesend. Bei der ersten Abstimmung fielen 5 Stimmen auf Würth von Konstanz, 70 auf K. Mez und 71 auf Fr. Hecker. Damit war keine absolute Mehrheit erzielt und mußte darum eine zweite vorgenommen werden. Hier erhielt Hecker sowohl als Mez jeder 73 Stimmen. Nun mußte das Loos entscheiden, und es entschied für Mez. * Schleswig-Holstein. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Breslau, 7. Juni. Die lang erwarteten inländischen Fabrikanten sind bis jetzt nur in sehr kleiner Anzahl eingetroffen, wohl aber sind noch einige bedeutende niederländische und belgische Fabrikanten angekommen, die gestern und heute äußerst thätig waren. Bei allem dem und obgleich auch die Engländer stark kauften, sind doch im Ganzen kaum 9000 Ctr. verkauft worden, wobei die bisherige Preisreduktion von 20-30 Thlr. per Centner stattgefunden. (A. O. Z.)Greifswald, 8. Juni. Hohe Nationalversammlung! Die Wichtigkeit der Ihnen vom Volke übertragenen Arbeiten, die Besorgniß, welche der von der Regierung vorbereitete Verfassungsentwurf in uns für die Zukunft des Vaterlandes hervorgerufen, und die Absicht, Ihnen in der Erforschung des öffentlichen Bedürfnisses entgegen zu kommen, veranlaßt die unterzeichneten Vereine zu folgender Erklärung. Da wir die Hauptmomente einer konstitutionellen Verfassung auf breitester Grundlage: „die Anerkennung des Volkswillens als Gesetz und die gleiche Berechtigung Aller“ in dem vorgelegten Verfassungsentwurfe vermissen, so müssen wir es widerreden, daß er dem Gerechtigkeitsgefühle und den Anforderungen unserer Zeit entspreche. Wir protestiren daher gegen das Recht der „Vereinbarung,“ welches die Regierung beansprucht, gegen das alleinige Recht des Königs, Krieg und Frieden zu erklären, gegen die Beschränkung des Versammlungsrechts der Bürger und Soldaten, gegen das Zweikammersystem, und insbesondere gegen jene „organische“ Zusammensetzung der ersten Kammer. Wir erwarten zuversichtlich, daß es Einer Hohen Nationalversammlung gefallen möge, neben andern dem Staate zum Heil gereichenden Bestimmungen Gesetze über die durchgreifende Einführung der Schwurgerichte, über vollständige Volksbewaffnung und Unentgeltlichkeit des Volksunterrichts zu geben, ‒ im Uebrigen aber jenen Verfassungsentwurf nicht zur Grundlage Ihrer Verhandlungen zu machen, sondern einen neuen, der Volkssouveränität entsprechenden in Ihrer Mitte ausarbeiten zu lassen. Greifswald, den 6. Juni 1848. Der Volksverein. (238 Mitglieder) Der Bürgerverein. (191 Mitglieder.) Elbing, 8. Juni. Die Unterzeichneten fühlen sich gedrungen, öffentlich das System der Lüge und Verläumdung zu mißbilligen, durch welches eine kleine reaktionäre Partei die Bevölkerung der Provinzen gegen die der Hauptstadt aufzureizen versucht. Sie glauben damit eine heilige Pflicht zu erfüllen, weil die edle, gemäßigte Haltung des Berliner Volkes ihnen die höchste Anerkennung abnöthigt und weil der Ernst der Zeit vor Allem zur Einigkeit, zu unerschütterlichem Festhalten an der Sache des Vaterlandes, an der des Rechts und der Freiheit uns auffordert. Elbing, den 7. Juni 1848. 19 Dortmund, 11. Juni. Der westphälische „alte Standpunkt“ ist seit dem Erscheinen Ihrer Zeitung doppelt indignirt über den verderblichen Einfluß des „Westens.“ Jenem Einfluß des Westens soll und muß aber entgegengewirkt werden, und um diesem „tiefgefühlten dringenden Bedürfniß“ zu entsprechen, hat sich nun ein genialer Kopf aufgethan, und ist mit dem sublimen Gedanken niedergekommen, hier in Dortmund, an dem Schneidepunkte mehrerer Eisenbahnen in spe eine „Hauptzeitung“ auf Aktien zu gründen. Die Nachrichten aus dem Westen, sagt er, könnten hier wohl ebenso zeitig eintreffen als in Köln, und an geistigen Kräften für räsonnirende Artikel wäre ja hier kein Mangel. Tüchtige, für die gute alte Sache lebende und sterbende Korrespondenten würden sich auch finden. Es käme also lediglich darauf an, recht fleißig Aktien zu unterzeichnen, um ‒ den ganzen hinterländischen Osten in die Tasche zu stecken. Wien, 7. Juni. In der gestrigen Abendsitzung des Ausschusses der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten überreichten 80 steiermärkische Deputirte aus Grätz eine mehre Klaster lange mit Tausenden Unterschriften versehene Adresse an die Bürger Wiens, in der sie ihre Freundschaft und Anhänglichkeit an die Residenz ausdrückten, und nicht blos Alles billigen, was in Wien bisher seit den Märztagen geschehen ist, sondern auch ihren tiefgefühlten Dank für die Errungenschaften aussprechen, welche sie den Wienern, als Vorkämpfern für ihre Freiheit, verdanken. Ansprache des Kaisers an die Wiener. An die getreuen Einwohner meiner Residenz. Die Stadt Wien hat zuerst und bald darauf haben die Abgesandten Meines Reiches dankbar anerkannt, daß es Mir in den denkwürdigen Märztagen heiliger Ernst und zugleich die Meinem Herzen und Meiner unbegrenzten Liebe zu Meinen Völkern befriedigendste That Meines Lebens war, als Ich ihren Wünschen durch eine den Zeitbedürfnissen angemessene, im weitesten Sinne des Wortes freisinnige Verfassung entgegen kam. Das Glück Meiner Völker ist auch Mein Glück, und allein von diesem Gefühle geleitet, habe Ich nach dem Antrage Meiner Räthe die am 25. April kund gemachte Verfassung verliehen. Mit derselben habe ich den Forderungen der Zeit, den Bedürfnissen der einzelnen Provinzen, der vorwiegenden Meinung Meines Volkes ‒ welche im Wege des Gesetzes geltend gemacht, Mich jederzeit in Meinen Beschlüssen bestimmen wird, ‒ nicht vorgreifen wollen. Meine Ueberzeugung jedoch, daß die von Mir ertheilte Verfassungs-Urkunde den allgemeinen Erwartungen genügen werde, ist durch die in den verschiedenen Provinzen aufgetauchten Besorgnisse für die richtige Auffassung und Würdigung ihrer nicht unwesentlichen besonderen Verhältnisse, so wie durch die an 15. Mai d. J. in Wien vorgefallenen Ereignisse erschüttert werden. Ich habe daher am 16. Mai keinen Anstand genommen, den nächsten Reichstag als einen konstituirenden zu erklären und die damit im Einklange stehenden Wahlen zuzusichern. Die Art und Weise, wie ich hierzu veranlaßt worden bin, hat Mich tief verletzt. Die öffentliche Meinung in ganz Europa hat sich darüber einstimmig und im höchsten Grade mißbilligend ausgesprochen. Allein die Sache selbst bin ich bereit, festzuhalten, weil sie Mir die Bürgschaft gewährt, daß die Verfassung, welche meinem Reiche geistige und materielle Macht verleihen soll, in ihren Grundlagen wie in ihren Einzelnheiten ein Werk des gesetzlich ausgeprägten Gesammtwillens seyn werde, mit welchem Hand in Hand zu gehen Ich fest entschlossen bin. Mein sehnliches Verlangen ‒ und Ich bin überzeugt, daß Ich es nicht vergebens ausspreche ‒ ist nunmehr, daß die baldige Eröffnung dieses Reichstages in Wien dem Sitze Meiner Regierung möglich werde. Soll aber diese Eröffnung an keinem anderen Orte und bald zu Stande kommen, so ist es unerläßlich, daß in den Mauern Wiens ungetrübte und fest begründete Ruhe und Ordnung herrsche, und daß den Abgeordneten der Provinzen für die Freiheit ihrer Berathungen vollkommene Sicherstellung gewährt und verbürgt werde. Ich darf daher von den Einwohnern Wiens erwarten, daß sie Alles aufbieten werden, damit die gesetzliche Ordnung in jeder Beziehung wieder eintrete! Ich erwarte, daß alle persönlichen Feindschaften aufhören, und unter allen Bewohnern Wiens der Geist der Versöhnung und des Friedens allein vorherrschend werde. Mit väterlichem Wohlwollen stelle Ich diese Forderungen an die gesammte Bevölkerung Wiens und baue auf deren Erfüllung, denn Ich werde den Tag preisen, wo Ich mit der Eröffnung des Reichstags zugleich das freudige Wiedersehen der Meinem Herzen noch immer treuen Wiener feiern kann. Innsbruck, den 3. Juni 1848. Ferdinand m. p. Wessenberg m. p. Doblhoff m. p. Wien, 8. Juni. Die Wiener Ztg. enthält in ihrem amtlichen Theile Folgendes: „Mehrere an das Ministerium gelangte Erklärungen aus Böhmen haben die Errichtung einer provisorischen Regierung in Prag gemißbilligt, und auch der constitutionelle Verein daselbst hat die Bitte gestellt, die im prager National-Ausschuß projektirte provisorische Regierung als unbegründet und dem constitutionellen Wesen zuwiderlaufend nicht zu bestätigen. Das Ministerium hat die Voraussetzung, unter welcher eine provisorische Regierung beabsichtigt wurde, eben so als unrichtig, wie diesen Vorgang selbst als ungesetzlich erkannt, und kann daher nicht zugeben, daß die provisorische Regierung eine Wirksamkeit ausübe und der Verband mit der Central-Regierung beeinträchtigt werde.“ Das Kriegs-Ministerium macht Folgendes bekannt: „Obwohl die in der Armee bestehenden Körperstrafen schon seit langer Zeit durch vielfache Anordnungen und gesetzliche Bestimmungen wesentlich beschränkt gewesen sind, so ist doch nach Vernehmung des obersten Militär-Gerichtshofes nunmehr an sämmtliche General-Kommanden unterm 2ten d. M. die provisorische Verordnung erlassen worden, wonach die körperlichen Strafen von nun an ‒ bis zum Erscheinen eines neuen Militär-Strafgesetzbuches ‒ nur durch kriegsrechtliches oder kommissionelles Erkenntniß verhängt werden können. In dem Falle, wo die Strafe durch eine Kommission ausgesprochen wurde, ist ein Individuum jeder vorhandenen Charge der Kommission beizuziehen, und selbe darf nur nach Mehrheit der Stimmen beschlossen werden. Die Strafe des Gassenlaufens wird im Disziplinarwege ganz außer Anwendung gesetzt.“ Prag, 6. Juni. Auf den Protest des Ministers des Innern, Freih. von Pillersdorf, gegen Bildung einer provisor. Regierung, erklärt der k. k. Gubernial-Präsident Graf Thun in der heutigen Prager Ztg. Folgendes: „Laut meiner Kundmachung vom 29. Mai l. J. hat der provisorische Regierungsrath, von dessen Bildung ich Seiner Majestät sogleich die allerunterthänigste Anzeige erstattet habe, bis zur allerhöchsten Entscheidung nur die Bestimmung, über solche den Wirkungskreis der Landesstelle überschreitende innere Landesangelegenheiten zu entscheiden, welche durch die außerordentlichen Verhältnisse in Folge der Ereignisse in Wien unverschieblich werden dürften. Die Bildung desselben hat daher die Stellung der Landesbehörden in keiner Weise verändert und eine Verantwortung kann demnach nicht die mir unterstehenden Beamten und Staatsdiener, sondern nur mich allein treffen. Diese Verantwortung trage ich mit ruhigem Bewußtsein, nachdem diese außerordentliche Maßregel, ehe sie die Genehmigung Seiner Majestät im verfassungsmäßigen Wege erhält, nur erst dann in Wirksamkeit treten würde, wenn die Folgen der verfassungswidrigen Vorgänge in Wien es durchaus unmöglich machen sollten, daß die Landesregierung, deren Leitung mir anvertraut ist, sich nur in der streng gesetzlichen Bahn bewege.“ Polen.
Lemberg, 4. Juni. Zufolge einer Aufforderung, die in einem kaiserlichen Schreiben vom 26. Mai an unsern Gouverneur Stadion gelangt ist, hat sich derselbe gestern nach Innsbruck begeben, um ein neues Ministerium zu bilden. Die oberste Leitung der Landesangelegenheiten hat derselbe bis auf Weiteres in die Hände des kommandirenden Generals niedergelegt, der im Einverständniß mit dem Gubernial-Vizepräsidenten handeln wird. ‒ Also haben wir, so wie in Krakau, auch eine Militär-Regierung! ‒ Die hiesige Rada Narodowa (das National-Comité) macht in Nro. 31 der von ihr herausgegebenen Gazeta Narodowa folgende Warnung bekannt: Böswillige Menschen wollen die Unvorsichtigkeit einiger Leute zu ihren Zwecken ausbeuten und eine Bewegung hervorrufen. Dadurch wollen sie uns unserer kaum erworbenen Freiheiten berauben. Vor einigen Tagen haben die hiesigen Studenten zwei russische Emissäre arretirt, welche die Studenten und Handwerker bearbeiteten. Die Rada Narodowa warnt die Nation, sich von solchen Menschen nicht verlocken zu lassen. 1. Juni 1848. Von dem Central-Nationalrath Severin Smarzewski, Präses. Italien.
* Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div xml:id="ar012-013_005" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="0054"/> die halbe dänische Flotte, welche diesen Ländern mit Recht gebühre, herausheben, und dergleichen mehr.</p> <p>Sie können sich denken, daß ein im Sinne der Vogt'schen Worte von Riesser gestellter Antrag, die „gebührende“ Zurückweisung seitens der Rechten anfuhr. Wozu hat denn die Kommission einen Antrag gemacht, wenn man ihn nicht annehmen <hi rendition="#g">soll?</hi> Das meinte Gagern auch, und wollte ihn sogleich zur Abstimmung bringen. Da aber die Linke sich sträubte, so wurde noch etwas pro u. contra geredet und endlich „nach unbeschreiblich vielen, entzückenden, beklatschten“ Worten von Waitz ein Antrag gestellt, von dem der Präsident „die Ueberzeugung“ aussprach, die Mehrheit werde sich für denselben statt des Heckscherschen entscheiden. „von Gagern hat's gesagt, und Gagern ist ein ehrenwerther Mann!“ wie konnte die Rechte verneinen? Also wurde der vermittelnde Waitz'sche Antrag angenommen, das heißt in seiner ersten Hälfte, worin eben auch nicht viel gesagt ist, wenn der Schluß fortbleibt. Er heißt:</p> <p>„Die deutsche Nationalversammlung erklärt, daß die schleswig'sche Sache als eine Angelegenheit der deutschen Nation, zu dem Bereiche ihrer Wirksamkeit gehört, und verlangt, daß energische Maßregeln getroffen werden, um den Krieg zu Ende zu führen, daß aber bei dem Abschluß des Friedens mit der Krone Dänemark das Recht der Herzogthümer Schleswig und Holstein und die Ehre Deutschlands gewahrt werde, und ‒ dies ist der fragliche zweite Theil ‒ die Genehmigung des abzuschließenden Friedens der Nationalversammlung vorbehalten sei.“</p> <p>Durch Annahme des Schlußsatzes wäre allerdings eine bestimmte Gewalt den Regierungen gegenüber in die Hand genommen worden: wie konnte man das aber wagen? Was hätte der Bund, dessen Gesandter von Schmerling so gleißende Verheißungen echtdeutscher Tendenzen gegeben hatte, dazu gesagt? Nein, die Gefahr konnte man nicht wagen: also erklärte man sich „souverän und kompetent, zu erwarten, daß das Nöthige geschehe, natürlich nicht von selbst oder durch die Nationalversammlung, sondern durch den Bund“, und strich den bedenklichen Schluß. Venedey erklärte mit Recht, daß in der Annahme oder Verwerfung des Schlußsatzes die Kompetenz- oder Inkompetenzerklärung der Nationalversammlung liege. Er beantrage deßhalb namentliche Abstimmung. Als dies nach langem Streit zugestanden worden, erlaubte man zwischenträglich noch Herrn Bassermann das Wort, um zu erklären, der Verfassungsausschuß sei mit den <hi rendition="#g">Grundrechten der deutschen Staatsbürger fertig</hi> geworden, (genau so,) was eine ironische Heiterkeit erregte und erzielte dann das Resultat der namentlichen Abstimmung dahin, daß der fragliche Satz des Antrags mit 275 gegen 200 verworfen wurde. Werfen auch wir damit diese Sitzung bei Seite. ‒ Vogt aus Gießen erklärt gestern im deutschen Hofe, daß er bestimmt wisse, Rußland habe den Krieg an Preußen erklärt.</p> <p>‒ Die Minderheit des Ausschusses für eine provisorische Regierung welche die in voriger Nummer besprochene provisorische Regierung <hi rendition="#g">nicht</hi> wollen, stellte folgenden Antrag:</p> <p>Die konstituirende Nationalversammlung beschließt:</p> <p>1) Sie wählt mit absoluter Stimmenmehrheit <hi rendition="#g">eins</hi> ihrer Mitglieder zum Vorsitzenden eines Vollziehungsausschusses.</p> <p>2) Dieser Vorsitzende gesellt sich nach freier Wahl <hi rendition="#g">vier</hi> Genossen zu, die gemeinschaftlich mit ihm den Vollziehungsausschuß bilden.</p> <p>3) Der Vollziehungsausschuß hat die Beschlüsse der Nationalversammlung auszuführen und die Vertretung Deutschlands nach Außen zu übernehmen.</p> <p>4) Derselbe ist der Nationalversammlung verantwortlich und muß sich zurückziehen, wenn die Mehrheit der Versammlung gegen ihn ist.</p> <p>5) Die Nationalversammlung wählt in diesem Falle einen andern Vorsitzenden, welcher einen neuen Vollziehungsausschuß ernennt, der. wie oben angegeben, zusammengesetzt ist.</p> <p>6) Der Vollziehungsausschuß vertheilt die verschiedenen Geschäftszweige unter seinen Mitgliedern nach eigener Wahl.</p> <p>7) Dieser Vollziehungsausschuß besteht so lange, bis die deutsche Bundesgewalt durch die Nationalversammlung bestimmt und eingesetzt ist.</p> <p>Frankfurt, 6. Juni 1848.</p> <p> <hi rendition="#g">Rob. Blum. W. A. v. Trützschler.</hi> </p> </div> <div xml:id="ar012-013_006" type="jArticle"> <head><bibl><author>8</author></bibl><hi rendition="#g">Trier,</hi> 7. Juni.</head> <p>Die commercielle Lage im Regierungsbezirk Trier nimmt von Tag zu Tag einen immer bedenklichern Charakter an. Jeglicher Handel und Wandel stockt auf eine kaum zu beschreibende Weise; fast sämmtliche Gewerbe mit wenig Ausnahmen, liegen total darnieder, von einer Moselschifffahrt kann kaum noch die Rede sein; die Halfen an der Saar treiben bereits ihre Pferde in die Wälder, und sitzen müßig ohne alle Beschäftigung zu Haus. Die königl. Magazine sind sämmtlich gefüllt, somit keine Nachfrage nach Früchten, stündlich sinken die Preise. Der Landmann, der in der gegenwärtigen Jahreszeit viel zu schaffen hat, beschäftigt zwar viele Hände, auch einzelne Communen haben Wegebauten unternommen; allein wie lang kann dies anhalten? Von Geldzahlungen an jene Arbeiter, ist seit lange nicht mehr die Rede, die Zahlung geschieht durch Viktualien-Lieferungen, und wem damit nicht gedient ist, dem wird sein Guthaben in ein Conto-Buch eingetragen, und er muß es abwarten, ob bessere Zeiten ihm Geld oder das leere Nachsuchen bringen. Alle großen Fabriken haben bereits vor Monaten über zwei Drittel ihrer Arbeiter entlassen, mit dem Rest derselben arbeiten einige zwar annoch auf das Lager, da kein Absatz da ist, die meisten aber zahlen lieber einen geringern Lohn, und geben den Arbeitern wenig oder gar keine Beschäftigung, weil sie auf diese Weise einem noch größern Verluste zu entgehen suchen.</p> <p>In Saarbrücken und der Umgegend, wo eine größere Anzahl von Fabrikarbeitern als in der übrigen Provinz zusammengedrängt sind, hat die Noth derselben einen grausenerregenden Höhepunkt bereits erreicht. Von 6 Glasfabriken stehen 4 gänzlich still, die beiden übrigen, welche vor Kurzem noch 50 Arbeiter beschäftigten, beschäftigen zur Zeit noch 8. Die Kohlenbergwerke stehen fast verödet; wo man früher tausend regsame Hände beschäftigt sah, schleppen jetzt sich höchstens hundert mit abgehärmten Gesichtern dahin.</p> </div> <div xml:id="ar012-013_007" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl><hi rendition="#g">Trier.</hi> 9. Juni.</head> <p>Die Kölner Zeitung vom 8ten bringt ein Referat aus der Sitzung vom 5. Juni der Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Verfassung, in Bezug auf die Valdenairesche Einberufung, welches lautet:</p> <p>„Der Referent Abg. Reichensperger ist, wie aus einer persönlichen Bemerkung hervorgeht, zu Aachen bei der Untersuchung als Richter betheiligt gewesen, später aber ohne Antheil an derselben geblieben. Seine Versicherung, daß <hi rendition="#g">das Gericht</hi> den Verhältnissen der Zeit in Trier die weiteste Rechnung getragen, daß aber deßungeachtet die politische Aufregung den Boden der Gesetze so tief unterwühlt habe, daß keine Rücksicht mehr ausgereicht, wird unter großen Lärm und fortwährende Unterbrechung als nicht zur Sache gehörend, abgewiesen.“</p> <p>Wie kann Herr Reichensperger bei der Valdenaireschen Untersuchung als Richter betheiligt gewesen, da nicht er, sondern sein älterer Bruder Instruktionsrichter in Trier ist? Wir ersuchen ihn, dies Räthsel zu lösen.</p> </div> <div xml:id="ar012-013_008" type="jArticle"> <head><bibl><author>24</author></bibl><hi rendition="#g">Heidelberg,</hi> 10. Juni.</head> <p>Die demokratische Partei hat einen entschiedenen, glänzenden Sieg davon getragen. Bei der gestern Statt gefundenen Wahl für <hi rendition="#g">Heidelberg, Wiesloch, Weinheim</hi> ging Professor <hi rendition="#g">Hagen</hi> mit 73 gegen 69 Stimmen aus der Wahlurne, als Abgeordneter für Frankfurt hervor. Sein Gegenkandidat war das badische Kammermitglied <hi rendition="#g">Buhl.</hi> Wer die enormen Anstrengungen der Gegenpartei und namentlich der Apostel der „Deutschen Zeitung“ zur Hintertreibung dieser Wahl kennt, der wird den Jubel erklärlich finden, mit welchem der gestrige Tag von der demokratischen Partei gefeiert wurde. Sie versammelte sich Mittags zu einem einfachen Mahle, Toaste auf die deutsche Republik und zum Schluß immer auf <hi rendition="#g">Hecker</hi> ausgebracht wurden. Abends erhielt der Neugewählte ein Fackelständchen. Der Gefeierte erwiderte auf ein, von einem Bürger und einem Studenten ausgebrachtes Hoch, mit dem warm ausgesprochenen und stürmisch aufge-aufgenommenen Bekenntniß, er wolle, so viel es an ihm läge, die erste Hälfte der Napoleonischen Prophezeihung „in 50 Jahre sei Europa ein Freistaat oder ein Kosackenstaat“ zu verwirklichen suchen.</p> </div> <div xml:id="ar012-013_009" type="jArticle"> <head><hi rendition="#g">Thiengen,</hi> 7. Juni.</head> <p>Bei der heute stattgehabten Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Parlament wurde Dr. Friedrich Hecker mit 77 Stimmen erwählt. Gegenkandidat war Buhl von Ettlingen, welcher 56 Stimmen erhielt.</p> </div> <div xml:id="ar012-013_010" type="jArticle"> <head> <hi rendition="#g">Villingen.</hi> </head> <p>Den 6. Juni fand hier die Wahl zu der National-Versammlung für die Aemter Tryberg, Hornberg, Villingen, Donaueschingen und Neustadt statt. Gewählt wurde der Abgeordnete K. Mez von Freiburg. Von den 150 Wahlmännern waren 146 anwesend. Bei der ersten Abstimmung fielen 5 Stimmen auf Würth von Konstanz, 70 auf K. Mez und 71 auf Fr. Hecker. Damit war keine absolute Mehrheit erzielt und mußte darum eine zweite vorgenommen werden. Hier erhielt Hecker sowohl als Mez jeder 73 Stimmen. Nun mußte das Loos entscheiden, und es entschied für Mez.</p> </div> <div xml:id="ar012-013_011_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz (Schleswig-Holstein). In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 106.</bibl></note> <head> <bibl> <author>*</author> </bibl> <hi rendition="#g">Schleswig-Holstein.</hi> </head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar012-013_012" type="jArticle"> <head><hi rendition="#g">Breslau,</hi> 7. Juni.</head> <p>Die lang erwarteten inländischen Fabrikanten sind bis jetzt nur in sehr kleiner Anzahl eingetroffen, wohl aber sind noch einige bedeutende niederländische und belgische Fabrikanten angekommen, die gestern und heute äußerst thätig waren. Bei allem dem und obgleich auch die Engländer stark kauften, sind doch im Ganzen kaum 9000 Ctr. verkauft worden, wobei die bisherige Preisreduktion von 20-30 Thlr. per Centner stattgefunden.</p> <bibl>(A. O. Z.)</bibl> </div> <div xml:id="ar012-013_013" type="jArticle"> <head><hi rendition="#g">Greifswald,</hi> 8. Juni.</head> <p>Hohe Nationalversammlung! Die Wichtigkeit der Ihnen vom Volke übertragenen Arbeiten, die Besorgniß, welche der von der Regierung vorbereitete Verfassungsentwurf in uns für die Zukunft des Vaterlandes hervorgerufen, und die Absicht, Ihnen in der Erforschung des öffentlichen Bedürfnisses entgegen zu kommen, veranlaßt die unterzeichneten Vereine zu folgender Erklärung. Da wir die Hauptmomente einer konstitutionellen Verfassung auf breitester Grundlage: „die Anerkennung des Volkswillens als Gesetz und die gleiche Berechtigung Aller“ in dem vorgelegten Verfassungsentwurfe vermissen, so müssen wir es widerreden, daß er dem Gerechtigkeitsgefühle und den Anforderungen unserer Zeit entspreche. Wir protestiren daher gegen das Recht der „Vereinbarung,“ welches die Regierung beansprucht, gegen das alleinige Recht des Königs, Krieg und Frieden zu erklären, gegen die Beschränkung des Versammlungsrechts der Bürger und Soldaten, gegen das Zweikammersystem, und insbesondere gegen jene „organische“ Zusammensetzung der ersten Kammer. Wir erwarten zuversichtlich, daß es Einer Hohen Nationalversammlung gefallen möge, neben andern dem Staate zum Heil gereichenden Bestimmungen Gesetze über die durchgreifende Einführung der Schwurgerichte, über vollständige Volksbewaffnung und Unentgeltlichkeit des Volksunterrichts zu geben, ‒ im Uebrigen aber jenen Verfassungsentwurf nicht zur Grundlage Ihrer Verhandlungen zu machen, sondern einen neuen, der Volkssouveränität entsprechenden in Ihrer Mitte ausarbeiten zu lassen. Greifswald, den 6. Juni 1848.</p> <p> <hi rendition="#g">Der Volksverein.</hi> </p> <p>(238 Mitglieder)</p> <p> <hi rendition="#g">Der Bürgerverein.</hi> </p> <p>(191 Mitglieder.)</p> </div> <div xml:id="ar012-013_014" type="jArticle"> <head><hi rendition="#g">Elbing,</hi> 8. Juni.</head> <p>Die Unterzeichneten fühlen sich gedrungen, öffentlich das System der Lüge und Verläumdung zu mißbilligen, durch welches eine kleine reaktionäre Partei die Bevölkerung der Provinzen gegen die der Hauptstadt aufzureizen versucht. Sie glauben damit eine heilige Pflicht zu erfüllen, weil die edle, gemäßigte Haltung des Berliner Volkes ihnen die höchste Anerkennung abnöthigt und weil der Ernst der Zeit vor Allem zur Einigkeit, zu unerschütterlichem Festhalten an der Sache des Vaterlandes, an der des Rechts und der Freiheit uns auffordert.</p> <p>Elbing, den 7. Juni 1848.</p> </div> <div xml:id="ar012-013_015" type="jArticle"> <head><bibl><author>19</author></bibl><hi rendition="#g">Dortmund,</hi> 11. Juni.</head> <p>Der westphälische „alte Standpunkt“ ist seit dem Erscheinen Ihrer Zeitung doppelt indignirt über den verderblichen Einfluß des „Westens.“ Jenem Einfluß des Westens soll und muß aber entgegengewirkt werden, und um diesem „tiefgefühlten dringenden Bedürfniß“ zu entsprechen, hat sich nun ein genialer Kopf aufgethan, und ist mit dem sublimen Gedanken niedergekommen, hier in Dortmund, an dem Schneidepunkte mehrerer Eisenbahnen in spe eine „Hauptzeitung“ auf Aktien zu gründen. Die Nachrichten aus dem Westen, sagt er, könnten hier wohl ebenso zeitig eintreffen als in Köln, und an geistigen Kräften für räsonnirende Artikel wäre ja hier kein Mangel. Tüchtige, für die gute alte Sache lebende und sterbende Korrespondenten würden sich auch finden. Es käme also lediglich darauf an, recht fleißig Aktien zu unterzeichnen, um ‒ den ganzen hinterländischen Osten in die Tasche zu stecken.</p> </div> <div xml:id="ar012-013_016" type="jArticle"> <head><hi rendition="#g">Wien,</hi> 7. Juni.</head> <p>In der gestrigen Abendsitzung des Ausschusses der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten überreichten 80 steiermärkische Deputirte aus Grätz eine mehre Klaster lange mit Tausenden Unterschriften versehene Adresse an die Bürger Wiens, in der sie ihre Freundschaft und Anhänglichkeit an die Residenz ausdrückten, und nicht blos Alles billigen, was in Wien bisher seit den Märztagen geschehen ist, sondern auch ihren tiefgefühlten Dank für die Errungenschaften aussprechen, welche sie den Wienern, als Vorkämpfern für ihre Freiheit, verdanken.</p> <p>Ansprache des Kaisers an die Wiener.</p> <p>An die getreuen Einwohner meiner Residenz. Die Stadt Wien hat zuerst und bald darauf haben die Abgesandten Meines Reiches dankbar anerkannt, daß es Mir in den denkwürdigen Märztagen heiliger Ernst und zugleich die Meinem Herzen und Meiner unbegrenzten Liebe zu Meinen Völkern befriedigendste That Meines Lebens war, als Ich ihren Wünschen durch eine den Zeitbedürfnissen angemessene, im weitesten Sinne des Wortes freisinnige Verfassung entgegen kam. Das Glück Meiner Völker ist auch Mein Glück, und allein von diesem Gefühle geleitet, habe Ich nach dem Antrage Meiner Räthe die am 25. April kund gemachte Verfassung verliehen.</p> <p>Mit derselben habe ich den Forderungen der Zeit, den Bedürfnissen der einzelnen Provinzen, der vorwiegenden Meinung Meines Volkes ‒ welche im Wege des Gesetzes geltend gemacht, Mich jederzeit in Meinen Beschlüssen bestimmen wird, ‒ nicht vorgreifen wollen.</p> <p>Meine Ueberzeugung jedoch, daß die von Mir ertheilte Verfassungs-Urkunde den allgemeinen Erwartungen genügen werde, ist durch die in den verschiedenen Provinzen aufgetauchten Besorgnisse für die richtige Auffassung und Würdigung ihrer nicht unwesentlichen besonderen Verhältnisse, so wie durch die an 15. Mai d. J. in Wien vorgefallenen Ereignisse erschüttert werden.</p> <p>Ich habe daher am 16. Mai keinen Anstand genommen, den nächsten Reichstag als einen konstituirenden zu erklären und die damit im Einklange stehenden Wahlen zuzusichern. Die Art und Weise, wie ich hierzu veranlaßt worden bin, hat Mich tief verletzt. Die öffentliche Meinung in ganz Europa hat sich darüber einstimmig und im höchsten Grade mißbilligend ausgesprochen. Allein die Sache selbst bin ich bereit, festzuhalten, weil sie Mir die Bürgschaft gewährt, daß die Verfassung, welche meinem Reiche geistige und materielle Macht verleihen soll, in ihren Grundlagen wie in ihren Einzelnheiten ein Werk des gesetzlich ausgeprägten Gesammtwillens seyn werde, mit welchem Hand in Hand zu gehen Ich fest entschlossen bin. Mein sehnliches Verlangen ‒ und Ich bin überzeugt, daß Ich es nicht vergebens ausspreche ‒ ist nunmehr, daß die baldige Eröffnung dieses Reichstages in Wien dem Sitze Meiner Regierung möglich werde.</p> <p>Soll aber diese Eröffnung an keinem anderen Orte und bald zu Stande kommen, so ist es unerläßlich, daß in den Mauern Wiens ungetrübte und fest begründete Ruhe und Ordnung herrsche, und daß den Abgeordneten der Provinzen für die Freiheit ihrer Berathungen vollkommene Sicherstellung gewährt und verbürgt werde.</p> <p>Ich darf daher von den Einwohnern Wiens erwarten, daß sie Alles aufbieten werden, damit die gesetzliche Ordnung in jeder Beziehung wieder eintrete! Ich erwarte, daß alle persönlichen Feindschaften aufhören, und unter allen Bewohnern Wiens der Geist der Versöhnung und des Friedens allein vorherrschend werde.</p> <p>Mit väterlichem Wohlwollen stelle Ich diese Forderungen an die gesammte Bevölkerung Wiens und baue auf deren Erfüllung, denn Ich werde den Tag preisen, wo Ich mit der Eröffnung des Reichstags zugleich das freudige Wiedersehen der Meinem Herzen noch immer treuen Wiener feiern kann. Innsbruck, den 3. Juni 1848.</p> <p> <hi rendition="#g">Ferdinand m. p.</hi> </p> <p> <hi rendition="#g">Wessenberg m. p. Doblhoff m. p.</hi> </p> </div> <div xml:id="ar012-013_017" type="jArticle"> <head><hi rendition="#g">Wien,</hi> 8. Juni.</head> <p>Die Wiener Ztg. enthält in ihrem amtlichen Theile Folgendes: „Mehrere an das Ministerium gelangte Erklärungen aus Böhmen haben die Errichtung einer provisorischen Regierung in Prag gemißbilligt, und auch der constitutionelle Verein daselbst hat die Bitte gestellt, die im prager National-Ausschuß projektirte provisorische Regierung als unbegründet und dem constitutionellen Wesen zuwiderlaufend nicht zu bestätigen. Das Ministerium hat die Voraussetzung, unter welcher eine provisorische Regierung beabsichtigt wurde, eben so als unrichtig, wie diesen Vorgang selbst als ungesetzlich erkannt, und kann daher nicht zugeben, daß die provisorische Regierung eine Wirksamkeit ausübe und der Verband mit der Central-Regierung beeinträchtigt werde.“</p> <p>Das Kriegs-Ministerium macht Folgendes bekannt:</p> <p>„Obwohl die in der Armee bestehenden Körperstrafen schon seit langer Zeit durch vielfache Anordnungen und gesetzliche Bestimmungen wesentlich beschränkt gewesen sind, so ist doch nach Vernehmung des obersten Militär-Gerichtshofes nunmehr an sämmtliche General-Kommanden unterm 2ten d. M. die provisorische Verordnung erlassen worden, wonach die körperlichen Strafen von nun an ‒ bis zum Erscheinen eines neuen Militär-Strafgesetzbuches ‒ nur durch kriegsrechtliches oder kommissionelles Erkenntniß verhängt werden können. In dem Falle, wo die Strafe durch eine Kommission ausgesprochen wurde, ist ein Individuum jeder vorhandenen Charge der Kommission beizuziehen, und selbe darf nur nach Mehrheit der Stimmen beschlossen werden. Die Strafe des Gassenlaufens wird im Disziplinarwege ganz außer Anwendung gesetzt.“</p> </div> <div xml:id="ar012-013_018" type="jArticle"> <head><hi rendition="#g">Prag,</hi> 6. Juni.</head> <p>Auf den Protest des Ministers des Innern, Freih. von Pillersdorf, gegen Bildung einer provisor. Regierung, erklärt der k. k. Gubernial-Präsident Graf <hi rendition="#g">Thun</hi> in der heutigen Prager Ztg. Folgendes:</p> <p>„Laut meiner Kundmachung vom 29. Mai l. J. hat der provisorische Regierungsrath, von dessen Bildung ich Seiner Majestät sogleich die allerunterthänigste Anzeige erstattet habe, bis zur allerhöchsten Entscheidung nur die Bestimmung, über solche den Wirkungskreis der Landesstelle überschreitende innere Landesangelegenheiten zu entscheiden, welche durch die außerordentlichen Verhältnisse in Folge der Ereignisse in Wien unverschieblich werden dürften. Die Bildung desselben hat daher die Stellung der Landesbehörden in keiner Weise verändert und eine Verantwortung kann demnach nicht die mir unterstehenden Beamten und Staatsdiener, sondern nur mich allein treffen.</p> <p>Diese Verantwortung trage ich mit ruhigem Bewußtsein, nachdem diese außerordentliche Maßregel, ehe sie die Genehmigung Seiner Majestät im verfassungsmäßigen Wege erhält, nur erst dann in Wirksamkeit treten würde, wenn die Folgen der verfassungswidrigen Vorgänge in Wien es durchaus unmöglich machen sollten, daß die Landesregierung, deren Leitung mir anvertraut ist, sich nur in der streng gesetzlichen Bahn bewege.“</p> </div> </div> <div n="1"> <head> <hi rendition="#g">Polen.</hi> </head> <div xml:id="ar012-013_019" type="jArticle"> <head><hi rendition="#g">Lemberg,</hi> 4. Juni.</head> <p>Zufolge einer Aufforderung, die in einem kaiserlichen Schreiben vom 26. Mai an unsern Gouverneur Stadion gelangt ist, hat sich derselbe gestern nach Innsbruck begeben, um ein neues Ministerium zu bilden. Die oberste Leitung der Landesangelegenheiten hat derselbe bis auf Weiteres in die Hände des kommandirenden Generals niedergelegt, der im Einverständniß mit dem Gubernial-Vizepräsidenten handeln wird. ‒ Also haben wir, so wie in Krakau, auch eine Militär-Regierung! ‒ Die hiesige Rada Narodowa (das National-Comité) macht in Nro. 31 der von ihr herausgegebenen Gazeta Narodowa folgende Warnung bekannt: Böswillige Menschen wollen die Unvorsichtigkeit einiger Leute zu ihren Zwecken ausbeuten und eine Bewegung hervorrufen. Dadurch wollen sie uns unserer kaum erworbenen Freiheiten berauben. Vor einigen Tagen haben die hiesigen Studenten zwei russische Emissäre arretirt, welche die Studenten und Handwerker bearbeiteten. Die Rada Narodowa warnt die Nation, sich von solchen Menschen nicht verlocken zu lassen. 1. Juni 1848. Von dem Central-Nationalrath <hi rendition="#g">Severin Smarzewski,</hi> Präses.</p> </div> </div> <div n="1"> <head> <hi rendition="#g">Italien.</hi> </head> <div xml:id="ar012-013_020_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 13. Juni 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 107.</bibl></note> <head> <bibl> <author>*</author> </bibl> </head> <gap reason="copyright"/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0054/0002]
die halbe dänische Flotte, welche diesen Ländern mit Recht gebühre, herausheben, und dergleichen mehr.
Sie können sich denken, daß ein im Sinne der Vogt'schen Worte von Riesser gestellter Antrag, die „gebührende“ Zurückweisung seitens der Rechten anfuhr. Wozu hat denn die Kommission einen Antrag gemacht, wenn man ihn nicht annehmen soll? Das meinte Gagern auch, und wollte ihn sogleich zur Abstimmung bringen. Da aber die Linke sich sträubte, so wurde noch etwas pro u. contra geredet und endlich „nach unbeschreiblich vielen, entzückenden, beklatschten“ Worten von Waitz ein Antrag gestellt, von dem der Präsident „die Ueberzeugung“ aussprach, die Mehrheit werde sich für denselben statt des Heckscherschen entscheiden. „von Gagern hat's gesagt, und Gagern ist ein ehrenwerther Mann!“ wie konnte die Rechte verneinen? Also wurde der vermittelnde Waitz'sche Antrag angenommen, das heißt in seiner ersten Hälfte, worin eben auch nicht viel gesagt ist, wenn der Schluß fortbleibt. Er heißt:
„Die deutsche Nationalversammlung erklärt, daß die schleswig'sche Sache als eine Angelegenheit der deutschen Nation, zu dem Bereiche ihrer Wirksamkeit gehört, und verlangt, daß energische Maßregeln getroffen werden, um den Krieg zu Ende zu führen, daß aber bei dem Abschluß des Friedens mit der Krone Dänemark das Recht der Herzogthümer Schleswig und Holstein und die Ehre Deutschlands gewahrt werde, und ‒ dies ist der fragliche zweite Theil ‒ die Genehmigung des abzuschließenden Friedens der Nationalversammlung vorbehalten sei.“
Durch Annahme des Schlußsatzes wäre allerdings eine bestimmte Gewalt den Regierungen gegenüber in die Hand genommen worden: wie konnte man das aber wagen? Was hätte der Bund, dessen Gesandter von Schmerling so gleißende Verheißungen echtdeutscher Tendenzen gegeben hatte, dazu gesagt? Nein, die Gefahr konnte man nicht wagen: also erklärte man sich „souverän und kompetent, zu erwarten, daß das Nöthige geschehe, natürlich nicht von selbst oder durch die Nationalversammlung, sondern durch den Bund“, und strich den bedenklichen Schluß. Venedey erklärte mit Recht, daß in der Annahme oder Verwerfung des Schlußsatzes die Kompetenz- oder Inkompetenzerklärung der Nationalversammlung liege. Er beantrage deßhalb namentliche Abstimmung. Als dies nach langem Streit zugestanden worden, erlaubte man zwischenträglich noch Herrn Bassermann das Wort, um zu erklären, der Verfassungsausschuß sei mit den Grundrechten der deutschen Staatsbürger fertig geworden, (genau so,) was eine ironische Heiterkeit erregte und erzielte dann das Resultat der namentlichen Abstimmung dahin, daß der fragliche Satz des Antrags mit 275 gegen 200 verworfen wurde. Werfen auch wir damit diese Sitzung bei Seite. ‒ Vogt aus Gießen erklärt gestern im deutschen Hofe, daß er bestimmt wisse, Rußland habe den Krieg an Preußen erklärt.
‒ Die Minderheit des Ausschusses für eine provisorische Regierung welche die in voriger Nummer besprochene provisorische Regierung nicht wollen, stellte folgenden Antrag:
Die konstituirende Nationalversammlung beschließt:
1) Sie wählt mit absoluter Stimmenmehrheit eins ihrer Mitglieder zum Vorsitzenden eines Vollziehungsausschusses.
2) Dieser Vorsitzende gesellt sich nach freier Wahl vier Genossen zu, die gemeinschaftlich mit ihm den Vollziehungsausschuß bilden.
3) Der Vollziehungsausschuß hat die Beschlüsse der Nationalversammlung auszuführen und die Vertretung Deutschlands nach Außen zu übernehmen.
4) Derselbe ist der Nationalversammlung verantwortlich und muß sich zurückziehen, wenn die Mehrheit der Versammlung gegen ihn ist.
5) Die Nationalversammlung wählt in diesem Falle einen andern Vorsitzenden, welcher einen neuen Vollziehungsausschuß ernennt, der. wie oben angegeben, zusammengesetzt ist.
6) Der Vollziehungsausschuß vertheilt die verschiedenen Geschäftszweige unter seinen Mitgliedern nach eigener Wahl.
7) Dieser Vollziehungsausschuß besteht so lange, bis die deutsche Bundesgewalt durch die Nationalversammlung bestimmt und eingesetzt ist.
Frankfurt, 6. Juni 1848.
Rob. Blum. W. A. v. Trützschler.
8 Trier, 7. Juni. Die commercielle Lage im Regierungsbezirk Trier nimmt von Tag zu Tag einen immer bedenklichern Charakter an. Jeglicher Handel und Wandel stockt auf eine kaum zu beschreibende Weise; fast sämmtliche Gewerbe mit wenig Ausnahmen, liegen total darnieder, von einer Moselschifffahrt kann kaum noch die Rede sein; die Halfen an der Saar treiben bereits ihre Pferde in die Wälder, und sitzen müßig ohne alle Beschäftigung zu Haus. Die königl. Magazine sind sämmtlich gefüllt, somit keine Nachfrage nach Früchten, stündlich sinken die Preise. Der Landmann, der in der gegenwärtigen Jahreszeit viel zu schaffen hat, beschäftigt zwar viele Hände, auch einzelne Communen haben Wegebauten unternommen; allein wie lang kann dies anhalten? Von Geldzahlungen an jene Arbeiter, ist seit lange nicht mehr die Rede, die Zahlung geschieht durch Viktualien-Lieferungen, und wem damit nicht gedient ist, dem wird sein Guthaben in ein Conto-Buch eingetragen, und er muß es abwarten, ob bessere Zeiten ihm Geld oder das leere Nachsuchen bringen. Alle großen Fabriken haben bereits vor Monaten über zwei Drittel ihrer Arbeiter entlassen, mit dem Rest derselben arbeiten einige zwar annoch auf das Lager, da kein Absatz da ist, die meisten aber zahlen lieber einen geringern Lohn, und geben den Arbeitern wenig oder gar keine Beschäftigung, weil sie auf diese Weise einem noch größern Verluste zu entgehen suchen.
In Saarbrücken und der Umgegend, wo eine größere Anzahl von Fabrikarbeitern als in der übrigen Provinz zusammengedrängt sind, hat die Noth derselben einen grausenerregenden Höhepunkt bereits erreicht. Von 6 Glasfabriken stehen 4 gänzlich still, die beiden übrigen, welche vor Kurzem noch 50 Arbeiter beschäftigten, beschäftigen zur Zeit noch 8. Die Kohlenbergwerke stehen fast verödet; wo man früher tausend regsame Hände beschäftigt sah, schleppen jetzt sich höchstens hundert mit abgehärmten Gesichtern dahin.
* Trier. 9. Juni. Die Kölner Zeitung vom 8ten bringt ein Referat aus der Sitzung vom 5. Juni der Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Verfassung, in Bezug auf die Valdenairesche Einberufung, welches lautet:
„Der Referent Abg. Reichensperger ist, wie aus einer persönlichen Bemerkung hervorgeht, zu Aachen bei der Untersuchung als Richter betheiligt gewesen, später aber ohne Antheil an derselben geblieben. Seine Versicherung, daß das Gericht den Verhältnissen der Zeit in Trier die weiteste Rechnung getragen, daß aber deßungeachtet die politische Aufregung den Boden der Gesetze so tief unterwühlt habe, daß keine Rücksicht mehr ausgereicht, wird unter großen Lärm und fortwährende Unterbrechung als nicht zur Sache gehörend, abgewiesen.“
Wie kann Herr Reichensperger bei der Valdenaireschen Untersuchung als Richter betheiligt gewesen, da nicht er, sondern sein älterer Bruder Instruktionsrichter in Trier ist? Wir ersuchen ihn, dies Räthsel zu lösen.
24 Heidelberg, 10. Juni. Die demokratische Partei hat einen entschiedenen, glänzenden Sieg davon getragen. Bei der gestern Statt gefundenen Wahl für Heidelberg, Wiesloch, Weinheim ging Professor Hagen mit 73 gegen 69 Stimmen aus der Wahlurne, als Abgeordneter für Frankfurt hervor. Sein Gegenkandidat war das badische Kammermitglied Buhl. Wer die enormen Anstrengungen der Gegenpartei und namentlich der Apostel der „Deutschen Zeitung“ zur Hintertreibung dieser Wahl kennt, der wird den Jubel erklärlich finden, mit welchem der gestrige Tag von der demokratischen Partei gefeiert wurde. Sie versammelte sich Mittags zu einem einfachen Mahle, Toaste auf die deutsche Republik und zum Schluß immer auf Hecker ausgebracht wurden. Abends erhielt der Neugewählte ein Fackelständchen. Der Gefeierte erwiderte auf ein, von einem Bürger und einem Studenten ausgebrachtes Hoch, mit dem warm ausgesprochenen und stürmisch aufge-aufgenommenen Bekenntniß, er wolle, so viel es an ihm läge, die erste Hälfte der Napoleonischen Prophezeihung „in 50 Jahre sei Europa ein Freistaat oder ein Kosackenstaat“ zu verwirklichen suchen.
Thiengen, 7. Juni. Bei der heute stattgehabten Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Parlament wurde Dr. Friedrich Hecker mit 77 Stimmen erwählt. Gegenkandidat war Buhl von Ettlingen, welcher 56 Stimmen erhielt.
Villingen. Den 6. Juni fand hier die Wahl zu der National-Versammlung für die Aemter Tryberg, Hornberg, Villingen, Donaueschingen und Neustadt statt. Gewählt wurde der Abgeordnete K. Mez von Freiburg. Von den 150 Wahlmännern waren 146 anwesend. Bei der ersten Abstimmung fielen 5 Stimmen auf Würth von Konstanz, 70 auf K. Mez und 71 auf Fr. Hecker. Damit war keine absolute Mehrheit erzielt und mußte darum eine zweite vorgenommen werden. Hier erhielt Hecker sowohl als Mez jeder 73 Stimmen. Nun mußte das Loos entscheiden, und es entschied für Mez.
* Schleswig-Holstein. _ Breslau, 7. Juni. Die lang erwarteten inländischen Fabrikanten sind bis jetzt nur in sehr kleiner Anzahl eingetroffen, wohl aber sind noch einige bedeutende niederländische und belgische Fabrikanten angekommen, die gestern und heute äußerst thätig waren. Bei allem dem und obgleich auch die Engländer stark kauften, sind doch im Ganzen kaum 9000 Ctr. verkauft worden, wobei die bisherige Preisreduktion von 20-30 Thlr. per Centner stattgefunden.
(A. O. Z.) Greifswald, 8. Juni. Hohe Nationalversammlung! Die Wichtigkeit der Ihnen vom Volke übertragenen Arbeiten, die Besorgniß, welche der von der Regierung vorbereitete Verfassungsentwurf in uns für die Zukunft des Vaterlandes hervorgerufen, und die Absicht, Ihnen in der Erforschung des öffentlichen Bedürfnisses entgegen zu kommen, veranlaßt die unterzeichneten Vereine zu folgender Erklärung. Da wir die Hauptmomente einer konstitutionellen Verfassung auf breitester Grundlage: „die Anerkennung des Volkswillens als Gesetz und die gleiche Berechtigung Aller“ in dem vorgelegten Verfassungsentwurfe vermissen, so müssen wir es widerreden, daß er dem Gerechtigkeitsgefühle und den Anforderungen unserer Zeit entspreche. Wir protestiren daher gegen das Recht der „Vereinbarung,“ welches die Regierung beansprucht, gegen das alleinige Recht des Königs, Krieg und Frieden zu erklären, gegen die Beschränkung des Versammlungsrechts der Bürger und Soldaten, gegen das Zweikammersystem, und insbesondere gegen jene „organische“ Zusammensetzung der ersten Kammer. Wir erwarten zuversichtlich, daß es Einer Hohen Nationalversammlung gefallen möge, neben andern dem Staate zum Heil gereichenden Bestimmungen Gesetze über die durchgreifende Einführung der Schwurgerichte, über vollständige Volksbewaffnung und Unentgeltlichkeit des Volksunterrichts zu geben, ‒ im Uebrigen aber jenen Verfassungsentwurf nicht zur Grundlage Ihrer Verhandlungen zu machen, sondern einen neuen, der Volkssouveränität entsprechenden in Ihrer Mitte ausarbeiten zu lassen. Greifswald, den 6. Juni 1848.
Der Volksverein.
(238 Mitglieder)
Der Bürgerverein.
(191 Mitglieder.)
Elbing, 8. Juni. Die Unterzeichneten fühlen sich gedrungen, öffentlich das System der Lüge und Verläumdung zu mißbilligen, durch welches eine kleine reaktionäre Partei die Bevölkerung der Provinzen gegen die der Hauptstadt aufzureizen versucht. Sie glauben damit eine heilige Pflicht zu erfüllen, weil die edle, gemäßigte Haltung des Berliner Volkes ihnen die höchste Anerkennung abnöthigt und weil der Ernst der Zeit vor Allem zur Einigkeit, zu unerschütterlichem Festhalten an der Sache des Vaterlandes, an der des Rechts und der Freiheit uns auffordert.
Elbing, den 7. Juni 1848.
19 Dortmund, 11. Juni. Der westphälische „alte Standpunkt“ ist seit dem Erscheinen Ihrer Zeitung doppelt indignirt über den verderblichen Einfluß des „Westens.“ Jenem Einfluß des Westens soll und muß aber entgegengewirkt werden, und um diesem „tiefgefühlten dringenden Bedürfniß“ zu entsprechen, hat sich nun ein genialer Kopf aufgethan, und ist mit dem sublimen Gedanken niedergekommen, hier in Dortmund, an dem Schneidepunkte mehrerer Eisenbahnen in spe eine „Hauptzeitung“ auf Aktien zu gründen. Die Nachrichten aus dem Westen, sagt er, könnten hier wohl ebenso zeitig eintreffen als in Köln, und an geistigen Kräften für räsonnirende Artikel wäre ja hier kein Mangel. Tüchtige, für die gute alte Sache lebende und sterbende Korrespondenten würden sich auch finden. Es käme also lediglich darauf an, recht fleißig Aktien zu unterzeichnen, um ‒ den ganzen hinterländischen Osten in die Tasche zu stecken.
Wien, 7. Juni. In der gestrigen Abendsitzung des Ausschusses der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten überreichten 80 steiermärkische Deputirte aus Grätz eine mehre Klaster lange mit Tausenden Unterschriften versehene Adresse an die Bürger Wiens, in der sie ihre Freundschaft und Anhänglichkeit an die Residenz ausdrückten, und nicht blos Alles billigen, was in Wien bisher seit den Märztagen geschehen ist, sondern auch ihren tiefgefühlten Dank für die Errungenschaften aussprechen, welche sie den Wienern, als Vorkämpfern für ihre Freiheit, verdanken.
Ansprache des Kaisers an die Wiener.
An die getreuen Einwohner meiner Residenz. Die Stadt Wien hat zuerst und bald darauf haben die Abgesandten Meines Reiches dankbar anerkannt, daß es Mir in den denkwürdigen Märztagen heiliger Ernst und zugleich die Meinem Herzen und Meiner unbegrenzten Liebe zu Meinen Völkern befriedigendste That Meines Lebens war, als Ich ihren Wünschen durch eine den Zeitbedürfnissen angemessene, im weitesten Sinne des Wortes freisinnige Verfassung entgegen kam. Das Glück Meiner Völker ist auch Mein Glück, und allein von diesem Gefühle geleitet, habe Ich nach dem Antrage Meiner Räthe die am 25. April kund gemachte Verfassung verliehen.
Mit derselben habe ich den Forderungen der Zeit, den Bedürfnissen der einzelnen Provinzen, der vorwiegenden Meinung Meines Volkes ‒ welche im Wege des Gesetzes geltend gemacht, Mich jederzeit in Meinen Beschlüssen bestimmen wird, ‒ nicht vorgreifen wollen.
Meine Ueberzeugung jedoch, daß die von Mir ertheilte Verfassungs-Urkunde den allgemeinen Erwartungen genügen werde, ist durch die in den verschiedenen Provinzen aufgetauchten Besorgnisse für die richtige Auffassung und Würdigung ihrer nicht unwesentlichen besonderen Verhältnisse, so wie durch die an 15. Mai d. J. in Wien vorgefallenen Ereignisse erschüttert werden.
Ich habe daher am 16. Mai keinen Anstand genommen, den nächsten Reichstag als einen konstituirenden zu erklären und die damit im Einklange stehenden Wahlen zuzusichern. Die Art und Weise, wie ich hierzu veranlaßt worden bin, hat Mich tief verletzt. Die öffentliche Meinung in ganz Europa hat sich darüber einstimmig und im höchsten Grade mißbilligend ausgesprochen. Allein die Sache selbst bin ich bereit, festzuhalten, weil sie Mir die Bürgschaft gewährt, daß die Verfassung, welche meinem Reiche geistige und materielle Macht verleihen soll, in ihren Grundlagen wie in ihren Einzelnheiten ein Werk des gesetzlich ausgeprägten Gesammtwillens seyn werde, mit welchem Hand in Hand zu gehen Ich fest entschlossen bin. Mein sehnliches Verlangen ‒ und Ich bin überzeugt, daß Ich es nicht vergebens ausspreche ‒ ist nunmehr, daß die baldige Eröffnung dieses Reichstages in Wien dem Sitze Meiner Regierung möglich werde.
Soll aber diese Eröffnung an keinem anderen Orte und bald zu Stande kommen, so ist es unerläßlich, daß in den Mauern Wiens ungetrübte und fest begründete Ruhe und Ordnung herrsche, und daß den Abgeordneten der Provinzen für die Freiheit ihrer Berathungen vollkommene Sicherstellung gewährt und verbürgt werde.
Ich darf daher von den Einwohnern Wiens erwarten, daß sie Alles aufbieten werden, damit die gesetzliche Ordnung in jeder Beziehung wieder eintrete! Ich erwarte, daß alle persönlichen Feindschaften aufhören, und unter allen Bewohnern Wiens der Geist der Versöhnung und des Friedens allein vorherrschend werde.
Mit väterlichem Wohlwollen stelle Ich diese Forderungen an die gesammte Bevölkerung Wiens und baue auf deren Erfüllung, denn Ich werde den Tag preisen, wo Ich mit der Eröffnung des Reichstags zugleich das freudige Wiedersehen der Meinem Herzen noch immer treuen Wiener feiern kann. Innsbruck, den 3. Juni 1848.
Ferdinand m. p.
Wessenberg m. p. Doblhoff m. p.
Wien, 8. Juni. Die Wiener Ztg. enthält in ihrem amtlichen Theile Folgendes: „Mehrere an das Ministerium gelangte Erklärungen aus Böhmen haben die Errichtung einer provisorischen Regierung in Prag gemißbilligt, und auch der constitutionelle Verein daselbst hat die Bitte gestellt, die im prager National-Ausschuß projektirte provisorische Regierung als unbegründet und dem constitutionellen Wesen zuwiderlaufend nicht zu bestätigen. Das Ministerium hat die Voraussetzung, unter welcher eine provisorische Regierung beabsichtigt wurde, eben so als unrichtig, wie diesen Vorgang selbst als ungesetzlich erkannt, und kann daher nicht zugeben, daß die provisorische Regierung eine Wirksamkeit ausübe und der Verband mit der Central-Regierung beeinträchtigt werde.“
Das Kriegs-Ministerium macht Folgendes bekannt:
„Obwohl die in der Armee bestehenden Körperstrafen schon seit langer Zeit durch vielfache Anordnungen und gesetzliche Bestimmungen wesentlich beschränkt gewesen sind, so ist doch nach Vernehmung des obersten Militär-Gerichtshofes nunmehr an sämmtliche General-Kommanden unterm 2ten d. M. die provisorische Verordnung erlassen worden, wonach die körperlichen Strafen von nun an ‒ bis zum Erscheinen eines neuen Militär-Strafgesetzbuches ‒ nur durch kriegsrechtliches oder kommissionelles Erkenntniß verhängt werden können. In dem Falle, wo die Strafe durch eine Kommission ausgesprochen wurde, ist ein Individuum jeder vorhandenen Charge der Kommission beizuziehen, und selbe darf nur nach Mehrheit der Stimmen beschlossen werden. Die Strafe des Gassenlaufens wird im Disziplinarwege ganz außer Anwendung gesetzt.“
Prag, 6. Juni. Auf den Protest des Ministers des Innern, Freih. von Pillersdorf, gegen Bildung einer provisor. Regierung, erklärt der k. k. Gubernial-Präsident Graf Thun in der heutigen Prager Ztg. Folgendes:
„Laut meiner Kundmachung vom 29. Mai l. J. hat der provisorische Regierungsrath, von dessen Bildung ich Seiner Majestät sogleich die allerunterthänigste Anzeige erstattet habe, bis zur allerhöchsten Entscheidung nur die Bestimmung, über solche den Wirkungskreis der Landesstelle überschreitende innere Landesangelegenheiten zu entscheiden, welche durch die außerordentlichen Verhältnisse in Folge der Ereignisse in Wien unverschieblich werden dürften. Die Bildung desselben hat daher die Stellung der Landesbehörden in keiner Weise verändert und eine Verantwortung kann demnach nicht die mir unterstehenden Beamten und Staatsdiener, sondern nur mich allein treffen.
Diese Verantwortung trage ich mit ruhigem Bewußtsein, nachdem diese außerordentliche Maßregel, ehe sie die Genehmigung Seiner Majestät im verfassungsmäßigen Wege erhält, nur erst dann in Wirksamkeit treten würde, wenn die Folgen der verfassungswidrigen Vorgänge in Wien es durchaus unmöglich machen sollten, daß die Landesregierung, deren Leitung mir anvertraut ist, sich nur in der streng gesetzlichen Bahn bewege.“
Polen. Lemberg, 4. Juni. Zufolge einer Aufforderung, die in einem kaiserlichen Schreiben vom 26. Mai an unsern Gouverneur Stadion gelangt ist, hat sich derselbe gestern nach Innsbruck begeben, um ein neues Ministerium zu bilden. Die oberste Leitung der Landesangelegenheiten hat derselbe bis auf Weiteres in die Hände des kommandirenden Generals niedergelegt, der im Einverständniß mit dem Gubernial-Vizepräsidenten handeln wird. ‒ Also haben wir, so wie in Krakau, auch eine Militär-Regierung! ‒ Die hiesige Rada Narodowa (das National-Comité) macht in Nro. 31 der von ihr herausgegebenen Gazeta Narodowa folgende Warnung bekannt: Böswillige Menschen wollen die Unvorsichtigkeit einiger Leute zu ihren Zwecken ausbeuten und eine Bewegung hervorrufen. Dadurch wollen sie uns unserer kaum erworbenen Freiheiten berauben. Vor einigen Tagen haben die hiesigen Studenten zwei russische Emissäre arretirt, welche die Studenten und Handwerker bearbeiteten. Die Rada Narodowa warnt die Nation, sich von solchen Menschen nicht verlocken zu lassen. 1. Juni 1848. Von dem Central-Nationalrath Severin Smarzewski, Präses.
Italien. * _
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(2017-03-20T13:08:10Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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