Neue Rheinische Zeitung. Nr. 19. Köln, 19. Juni 1848.sein Verbrechen verhängt hat. Bürger! Von allen Opfern, welche ich dem Vaterlande brachte, verdient nur das eine gerechnet zu werden, daß ich einen Menschen zum Tode verdammt. Boyer - Fonfrede: Das Gesetz und das Interesse des Staates verdammen Louis zum Tode. Ich lasse das Gesetz gelten, als geschähe es in meiner letzten Stunde; und ob mein Herz blutet, daß ich einen Sterblichen aus den Reihen der Lebendigen stoßen muß, so hat doch die Ruhe meiner Seele keinen Gewissensbiß zu fürchten. Deleyre: Zur Erhaltung der Republik, zum Wohle des Volkes und zur Lehre des menschlichen Geschlechtes stimme ich für den Tod. Herault - Cambon: Das Gesetz ist positiv. Louis' Verbrechen ist notorisch. Ich würde mich an der National-Justiz versündigen, wenn ich es bei der Verbannung bewenden ließe. Ich stimme für den Tod. Castilhon: Wenn ich nur die Verbrechen Louis und die Strafe welche er verdient, berücksichtigte, so würde ich nicht schwanken mich für den Tod zu entscheiden; aus Furcht aber, dies verhaßte Blut ich mit demBlute eines mir theuern Volkes mischen zu sehen, stimme ich für Einsperrung und beim Frieden für Verbannung. Ille - et-Vilaine. - Lanjuinais: Man hat gesagt, daß wir diese Sache richten müßten, wie sie das Volk selbst richtet. Das Volk hat aber nicht das Recht, einen überwundenen Gefangenen zu erwürgen; nach dem Wunsche und nach den Rechten des Volkes also nicht nach derMeinung Einzelner, die uns in dieser Versammlung mit sich fortzureißen streben, stimme ich für die Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung. Doch der Tod treffe den Verbannten, falls er Frankreich wieder betritt. Duval: Als Organ des Gesetzes verkündige ich den Tod. Sevestre: Ich kenne nicht die Gerechtigkeit, die sich vor einem hohen Schuldigen beugt, während sich Alle vor ihr beugen müssen. Ich stimme für den Tod. Baugeard: Der Tod. (Fortsetzung folgt.) [Deutschland] ** Frankfurt, 17. Juni. Der Demokratenkongreß war gestern von der ganzen Linken der Nationalversammlung besucht. Sein Hauptbeschluß ging auf Organisation der verschiedenen Vereine, welche in Kreisvororte eingetheilt wurden, als deren vorzüglichste ich Ihnen Köln, Frankfurt, Marburg, Leipzig, Halle, Hamburg, Königsberg, Wien, Bamberg nenne. Die Kreisorte selbst werden aufgefordert, binnen 14 Tagen einen Kreiskongreß zu berufen, um die Untertheilung in Distrikte selbst zu organisiren. Der frühere Beschluß auf Abfassung eines demokratischen Manifestes, ist auf Antrag der hierzu niedergesetzten Kommission wieder zurückgenommen werden, doch soll mit dem Druck der Beschlüsse wenigstens eine historische Einleitung verbunden werden. Von weiteren Beschlüssen erwähne ich Ihnen nur, daß drei Zeitungen, die Neue Rheinische Zeitung, die noch zu reorganisirende Berliner Zeitungshalle und ein süddeutsches Blatt zu Centralorganen der Demokratie erklärt wurden. In den Centralausschuß wurden gewählt die Herren Julius Fröbel, Rau (aus Würtemberg) und Kriege aus New-York. Frankfurt. In der sechsten Sitzung der Frankfurter Versammlung vom 25. Mai verlas der Präsident v. Gagern eine von Libelt, Leochowski, Niegolewski, Trentowski, Wodricki, Chostawski und Lyshowski im Namen Polens unterschriebene Eingabe folgenden Inhalts: 1) Ein hoher Reichstag wolle den Beschluß des deutschen Vorparlamentes zu dem seinigen machen, "daß die Schmach der Theilung Polens von Deutschland abgewälzt und dem deutschen Volke die Pflicht auferlegt werde, den Polen ihr Vaterland wieder zu geben;" 2) ein hoher Reichstag möge demnach im Namen des gesammten Deutschlands sich für die Wiederherstellung Polens erklären und schleunigst dahin wirken, daß zunächst Preußisch-Polen und Oesterreichisch-Polen Freiheit und nationale Selbständigkeit gewährt werde; 3) ein hoher Reichtag wolle schließlich nichts unternehmen, was dem künftigen und einzig loyalen Akte einer Gränzbestimmung zwischen dem freien Deutschland und den freigewordenen Polen vorgreifen könnte. Wir aber versichern unserer Seits und glauben durch die Stellung, die wir unter unseren Landleuten einnehmen, diese Versicherung im Namen derselben abgeben zu können: 1) daß Polen gern bereit ist, die erlittenen Kränkungen zu vergessen und die brüderliche Eintracht mit den Deutschen durch Bündniß- und Handelsverträge zu bethätigen, 2) daß Polen einen Staat mit demokratischen Institutionen bilden und die Rechte aller Nationalitäten und Konfessionen im politischen und bürgerlichen Verbande des Staates gleichstellen wird; 3) daß Polen nach Wiedererlangung seiner Selbstständigkeit, bei der künftigen Grenzbestimmung also diejenigen Landstriche an Deutschland abtreten wird, wo sich die Majorität der Bevölkerung durch eine freie und legale Abstimmung viritim dafür erklären wird." Karlsruhe, 16. Juni. In Betreff des Regierungsantrages: "Die zweite Kammer wolle ihre Einwilligung zu der Verhaftung des Abgeordneten Regierungsdirektor Peter geben, welcher in Konstanz die Statthalterschaft unter Hecker angenommen", hat sich der Kommissionsbericht für die Verhaftung ausgesprochen. Die Verhandlung darüber wird morgen statt finden. Siebzehnte Sitzung der Vereinbarungsversammlung vom 16. Juni. In Behinderung Milde's übernimmt Esser Mittags 12 Uhr das Prasidium. Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt. Es kommen sodann die Mitglieder der aus den verschiedenen Abtheilungen gewählten Verfassungskommission zur Verlesung. Dieselbe besteht aus den Abgeordneten Philipps, Wachsmuth, Reuter, Elsner, Bauerband, Ebelt, Gierke, Niemeyer, Jonas (Berlin), v. Rodbertus, Ulrich, Balzer, Baumstark, Mätze, Reichensperger, Windhorst, Pelzer, v. Daniels, Berends, Zachariä, Zenker, Waldeck, Bloem, Behnsch. - Abgeordneter Abegg (Kreuznach), Mitglied der 4. Atheilung, erhebt gegen die von derselben getroffene Wahl (Windhorst, Pelzer, v. Daniels) Einspruch; eine bestimmte Nachricht von der Zeit, wann die Abtheilung sich zum Zweck der Wahl versammeln werde, sei derselben von ihrem Vorsitzenden nicht geworden, weshalb er auch an der Sitzung nicht theilgenommen. Mehrere Abgeordnete bestätigen, daß die Zeit nicht ordnungsmäßig festgesetzt worden sei. Da die Abstimmung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der getroffenen Wahl zweifelhaft bleibt, so wird zur Zählung geschritten, wobei 166 sich für, 199 sich gegen die Gültigkeit aussprechen, mithin eine neue Wahl stattfinden muß. (Befriedigung). An der Tagesordnung ist die Interpellation des Dr. Kunth an das Staatsministerium, ob dasselbe in Erwägung des vielfach vorhandenen Nothstandes dem Erlaß einer Amnestie für Holzdiebstähle geneigt sei. Die Interpellation wird unterstützt. Justizminister Bornemann erklärt, daß in den vorzulegenden Gesetzen die Regierung auf diesen Gegenstand Rücksicht genommen habe. Auf der Tagesordnung ist sodann der Bericht der Centralabtheilung über den Bloemschen Antrag auf Unverletzlichkeit der Mitglieder der Nationalversammlung. Nach dem Gutachten der Abtheilung ist die Fassung dieses Gesetzes in folgender Weise vorgeschlagen: "Zum Schutze der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung sollen nachstehende Gesetze in Kraft treten: § 1. Kein Mitglied der Versammlung kann für seine Abstimmungen oder für die in seiner Eigenschaft als Abgeordneter ausgesprochenen Worte oder Meinungen in irgend einer Weise zur Rechenschaft gezogen werden. § 2. Kein Mitglied der Versammlung kann wegen eines ihm zur Last gelegten Vergehens ohne ihre Genehmigung verhaftet werden, es sei denn bei Ergreifung auf frischer That oder 24 Stunden nach derselben. Gleicher Genehmigung bedarf es auch bei Verhaftung wegen Schulden. § 3. Jedes Verfahren gegen ein Mitglied der Versammlung muß auf Veranlassung derselben eingestellt werden. (Anm.: dieser Paragraph hat selbstredend auch rückwirkende Kraft, so daß nach Beschluß der Versammlung auch Valdenaire jetzt einberufen werden kann). In Bezug auf Hochverrathserklärung gegen Angriff auf Mitglieder der Nationalversammlung glaubte die Kommission sich über eine solche Bestimmung stellen zu müssen. Vicepräsident Esser: Es sind zu diesem Entwurf bereits 9 Amendements gedruckt, und mir nachträglich noch 7 schriftlich eingereicht worden. (Unruhe). Abg. Riedel: Da die Versammlung schon gestern erklärt habe, daß nicht ihre eigene Sicherheit, sondern die Gründung des Verfassungswerkes ihre Sorge sei, so möge man das von der Abtheilung vorgelegte Gutachten sofort ohne weitere Debatte annehmen. (Vielseitige Beistimmung). Minister Hansemann: Die Eile, womit man die Geschäfte befördern will, ist sehr löblich, weil man dadurch gewiß mehr Geschäfte erledigen wird als bisher. (Große Entrüstung). Nun, eine solche Ansicht ist schon von vielen Mitgliedern ausgesprochen und liegt auch indirekt in dem Antrage des Abgeordneten Riedel. - Indeß scheint mir aus dem Antrag des letzteren Abg. noch nicht klar zu sein, ob Derselbe die Annahme des Bloemschen Antrages oder des Kommissionsberichtes bezwecke. (So?) Sodann, wenn auch das Bestreben, die Debatte abzukürzen, an sich löblich ist, möge man doch bedenken, daß der fragliche Antrag tief in die allgemeine Freiheit eingreife und mit der übrigen Gesetzgebung zu innig zusammen hänge, als daß man schon jetzt über Annahme oder Ablehnung votiren dürfe. Abg. Riedel erklärt, daß er die Annahme des Kommissionsberichts empfohlen habe. (Ruf zur Abstimmung.) Bloem verwahrt sich dagegen, daß, wenn eine Abtheilung ein Gutachten geliefert, der Antragsteller nicht mehr gehört werden dürfe; für diesmal stimme er in den Hauptpunkten mit dem Abtheilungsberichte überein; er wolle aber im Interesse sämmtlicher Mitglieder dem Antragsteller das Recht gewahrt wissen, das letzte Wort zu behalten. (Beifall.) Durch fast einstimmige Majorität wird der Abtheilungsbericht angenommen. Abg. Robbertus verliest den Entwurf einer Adresse an die deutsche Versammlung in Frankfurt, mit dem Antrage, dieselbe sofort abzusenden. Der Antrag findet die genügende Unterstützung. Min.-Präs. Camhausen: Wenn er jetzt um das Wort gebeten, so geschehe es deshalb, weil er die Bemerkung nicht unterdrücken könne, daß der Antrag in der Form große Bedenken zu haben scheint. Es sei ihm nicht entgangen, daß der Antrag darauf gehe, sich mit der Versammlung in Frankfurt in Verbindung setzen zu wollen. Ein ähnlicher Fall sei bereits in Frankreich gewesen, wo die französische Versammlung ebenfalls mit der Frankfurter in Verbindung getreten. Im Allgemeinen liegt jedoch hier das klare Verhältniß zu Grunde, daß die hiesige Versammlung nicht nach Außen, sondern die innern Verhältnisse repräsentirt. Uebrigens finde er in der Adresse auch eine unrichtige Erwähnung der preußischen Waffenthaten, es könne den Anschein haben, als sei das Bundeskorps ohne alle Wirkung geblieben. Der Antrag scheine ihm auch unvereinbar mit der Achtung und Zurückhaltung, wie man sie einer Versammlung wie die Frankfurter schuldig sei. Wenn man ein einiges Deutschland wolle, so müsse auch alles vermieden werden, was ein Sondergefühl bezeichnen kann. Die Thatsachen seien übrigens in Frankfurt vollständig bekannt. Er sei deshalb gegen die Adresse, sowie gegen das dazu gestellte Amendement. Sollte aber die Versammlung sich dennoch dafür erklären, so müsse er dringend darauf bestehen, die Debatte so lange auszusetzen, bis der Antrag in den Abtheilungen berathen ist. Unsere schönsten Hoffnungen beruhen auf der Versammlung in Frankfurt, es müsse deshalb jedes Einzelne wohl erwogen werden, welches vielleicht im Stande sei, der deutschen Einheit zu schaden. Er gebe diese Erklärung nicht als Minister, sondern stelle sie als Abgeordneter allen Theilen der Versammlung anheim. Auf die Frage: Ob der Antrag sofort zur Diskussion gebracht werden soll, findet sich keine Majorität, er würde also in die Abtheilung gehen. Abg. Robbertus beschwert sich über die Geschäftsordnung. Wenn der Min. Camphausen als Abgeordneter gesprochen hat, so hätte er nicht das Wort erhalten dürfen. Min. Camphausen: Er habe allerdings als Minister gesprochen, und nur seine letzte Erklärung gab er als Abgeordneter. Abg. Robbertus: Er zieht seinen Antrag zurück, er habe nur wollen deutsches Gefühl für die deutsche Einheit aussprechen. (Bravo zur Linken.) Min. Camphausen: Dann sei er mit dem Redner in vollständiger Harmonie, auch er wolle nur für Deutschlands Einheit sprechen. (Bravo zur Rechten.) Schluß der Sitzung 2 Uhr. Anfang der künftigen morgen 12 Uhr. *** Berlin, 16. Juni. Abends 81/2 Uhr. So eben erfahre ich aus ganz zuverlässiger Quelle, daß der General Roth von Schreckenstein an der Stelle des abgetretenen Hrn. Kanitz das Kriegsministerium übernehmen wird. Das Ministerium ist in voller Auflösung. Die Rathlosigkeit ist größer als je in den "höchsten Kreisen." Wie sich das neue Kabinet gestalten wird, ob Camphausen selbst nochmals an die Versammlung appelliren wird in der er solche Schlappen erlitten, oder ob er sofort abtreten wird, darüber ist noch gar nichts Bestimmtes zu sagen. - Die vereinigten Landwehrmänner Berlins haben gelegentlich ihrer erfolgten Einberufung folgende Erklärung erlassen: Die unerwartete Einberufung der Landwehr zur Sicherung unserer Stadt hat gewiß einen Jeden unteruns mit Freude erfüllt, und wir werden uns dieser Pflicht mit derjenigen Energie und Ausdauer unterziehen, die man von der Landwehr erwartet. Es scheint uns aber, um die Ehre der Bürgerwehr nicht zu verletzen, unerläßlich, daß auch diese die Einberufung der Landwehr zu diesem Zwecke verlange, weil sonst leicht Konflikte zwischen uns und derselben provocirt werden könnten. Sollen wir nun die ehrenvollen Pflichten der Bürgerwehr mit übernehmen, so geziemen uns auch dieselben Rechte, und wir halten daher die Zustimmung der folgenden Punkte für nothwendig, um den obigen doppelten Zweck zu erreichen: 1) Diejenigen, die bereits bewaffneten Korporationen angehören, können denselben nach ihrer freien Wahl verbleiben da es auf ein und dasselbe herauskommt, ob der Einzelne als Landwehrmann oder als Bürgerwehrmann seine Pflicht für die Sicherheit der Stadt erfüllt. 2) Die Landwehr steht zu diesem Zwecke unter dem Kommando des Bürger-Generals. 3) Die Wahl der Führer geschieht in derselben Weise wie bei der Bürgerwehr. 4) Die Landwehrmänner sind als solche nur so lange zu betrachten, als sie im wirklichen Dienste stehen. Dieser Dienst darf nur in Wachdienst, wenn die Reihe an jeden Einzelnen kommt, oder zur Unterstützung der Bürgerwehr bei Allarmirung der Stadt bestehen. Sonst bleibt der Landwehrmann ungestört in seinem Civilverhältnisse. Es kann daher der Sold auch nur für diejenigen Tage gezählt werden, wo der Landwehrmann sich wirklich im Dienste befindet. Jedem steht es indessen frei, seinen Dienst ohne Sold freiwillig zu verrichten. 5) Die Landwehr darf für diese Einberufung, wie versprochen worden, nur zum Dienste innerhalb des Weichbildes der Stadt verwendet werden. Sie hat daher keine Verpflichtung, die Stadt zu verlassen, und müssen derselben dafür die nöthigen Garantieen gegeben werden. Berlin, den 15. Juni 1848. Die vereinigten Landwehrmänner Berlins. * Berlin, 16. Juni. Herr Blesson hat seine Stelle als Kommandeur der Bürgerwehr niedergelegt, weil er, wie er in der Versammlung der Offiziere sagte: "eingesehen habe, nicht diejenigen Fähigkeiten zu besitzen, welche von einem Chef der Bürgerwehr erwartet würden." An seine Stelle ist der Major Rimpler von den Offizieren der Bürgerwehr zum interimistischen Kommandanten ernannt worden. - Gestern wurde in einer Versammlung der Wahlmänner und Urwähler des dritten Wahlbezirks, trotz der Bemühungen von Geheimräthen, der Antrag: "daß der Abgeordnete des Bezirks, Geh. Revisionsrath Bauer durch sein Verhalten als Deputirter das Vertrauen seiner Kommittenten verloren habe," mit 500 gegen 7 Stimmen angenommen. * Stettin, 15. Juni. Ein pommerscher Krautjunker Namens v. Welden, hat eine Aufforderung an alle Stände Pommerns erlassen, sich persönlich oder durch Deputirte vertreten am 18. Juni in Masse nach Potsdam zu begeben, um den Prinzen von Preußen "mit dem Zuruf treuer Herzen zu begrüßen." Er versprach für die städtischen und bäuerlichen Deputirten freie Bahnfahrt, die er indeß nicht bekommen. Die Pilgerfahrt wird hoffentlich, im Interesse der öffentlichen Heiterkeit, recht zahlreich ausfallen. Posen, 12. Juni. Die "Gaz. Polska" beleuchtet die Adresse des Stadtverordneten-Kollegiums an die Frankfurter Nationalversammlung, namentlich denjenigen Theil der Adresse, welcher durch statistische Angaben beweisen will, daß die Bevölkerung der Stadt Posen überwiegend deutsch sei. Die Gaz. behauptet, daß von den 42,000 Einwohnern Posens 22,000 Polen sind (wir bemerken, daß hier und in der ganzen Provinz sehr viel Polen sind, die Deutsche Namen haben), daß diese polnische Bevölkerung aus lauter Eingebornen und Ansässigen besteht, während sich unter der jüdisch-deutschen Bevölkerung 668 Beamten- und 193 Militär-Familien befinden, die aus Deutschland hierher gekommen, sowie einige Hundert deutsche Familien, welche nur auf eine unbestimmte Zeit von der Regierung oder von der Befestigungs-Kommission beschäftigt werden. Es ist wahr, daß der größte Theil der Grundstücke in der Stadt sich in den Händen Deutscher und vor Allen der Juden befindet, denn von 1280 Nummern mit Hintergebäuden befinden sich 733 in den Händen von Deutschen und Juden, und nur 401 in den Händen von Polen, und 146 im Besitz der Regierung und der Korporationen; doch besitzen die Polen 68 Häuser mehr als die jüdisch-deutsche Bevölkerung, jede für sich genommen und zweimal mehr als die Deutschen selbst, ohne ihre jüdischen Mitbrüder. Wahr ist ferner, daß von 1050 Bürgern Posens 720 Deutsche und Juden und nur 330 Polen das Bürgerrecht besitzen. Doch wie kommt dies? - Das Publikum weiß sehr wohl, wie man in Posen das Bürgerrecht erlangt. Einer von den Mitgliedern des Magistrats wählt sich ansäßige Bewohner der Stadt aus, die das durch das Gesetz vorgeschriebene Einkommenbesitzen, welches zur Erlangung des Bürgerrechts qualifizirt, und legt das Namensverzeichniß solcher Personen den Stadtverordneten zur Bestätigung vor. Daß in ein solches Verzeichniß nur Deutsche und Juden, deren jährliches Einkommen weder der Magistrat noch selbst der Teufel zu erforschen vermöchte, eintreten, kann man sich leicht denken: Wenn es nun in der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung des Einkommens jüdischer Kandidaten kommt, wird ein gewisser jüdischer Stadtverordneter gewöhnlich gefragt, ob der oder jener Jude so und so viel Einkommen hat. Seine gewöhnliche Antwort ist: "daß ist ein reicher Mann." Er weiß nämlich, um was es sich handelt. Es sind in Posen sehr viele Polen ansäßig, welche mehr Einkommen als mancher jüdische Bürger besitzen, und doch nimmt der Magistrat von ihnen keine Notiz. - Wir geben ferner zu, daß unter den Kandidaten für die Stadtverordnetenversammlung 315 Deutsche und Juden und nur 115 Polen sich befinden. Wir wundern uns, daß der deutschen Kandidaten nicht noch weit mehr sind. Denn es ist doch leicht, unter 668 deutschen Beamten eine große Anzahl herauszufinden, die 800 Thlr. jährliche Einkünfte besitzen. - Auch mag zugestanden werden, daß von 2133 Handwerkern 1442 Deutsche und Juden sind und nur 691 Polen. Trotzdem behaupten wir, daß es in Posen mehr polnische, als jüdisch-deutsche Handwerker gibt. Denn zuvörderst befinden sich in Posen einige Hundert deutsche Handwerker, die von der Regierung auf unbestimmte Zeit beschäftigt werden, welche daher hier keinen festen Wohnsitz haben; ferner gibt es vielleicht 500 jüdische Arbeiter, die man zu keinem Handwerk zulassen würde, wenn, wie früher, die Zünfte über die Befähigung oder Untauglichkeit der Handwerker entscheiden würden; endlich gehören zu diesen 1442 deutschen und jüdischen Handwerkern ein Paar hundert jüdische Krämer; während alle 691 polnische Handwerker wirkliche, zünftige Handwerker sind. - Auf die 42,000 Einwohner unserer Stadt kommen in den 19 Bezirken 6264 Urwähler; darunter sind mehr als 3580 Polen und höchstens 2684 Deutsche und Juden. (A. O.-Z.)*Posen, 12. Juni. Das Brandmarken der gefangenen Polen hat allerdings aufgehört, seitdem die Minister es verboten haben. Dafür hat man aber ein neues Mittel angewandt, um die entlassenen Gefangenen wieder zu erkennen. Dies Mittel ist den Russen, unsren menschenfreundlichen Nachbarn, entlehnt und besteht darin, daß man den polnischen Gefangenen den Kopf kahl scheert. Herr Pfuel (von Höllenstein) bleibt sich treu. Ein Pole ist für ihn ein Stück Vieh, das gezeichnet werden muß, damit es der Mißhandlung der Soldateska ja nicht entgehe. Zwei polnische Aerzte pflegten in Miloslaw seit dem 30. April die dort liegenden Verwundeten, 68 an der Zahl, alles Polen. Am 9. d. M. wurden sie auf Regierungsbefehl unter Eskorte nach Schroda und von dort hieher gebracht. Die 68 Schwerverwundeten liegen nun ohne ärztliche Hülfe und Manchem von ihnen ist hierdurch der Tod gradezu gesichert. Aber es sind ja nur "verfluchte Polacken!" * Posen, 11. Juni. Aus Kalisch ist gestern die außerordentliche Nachricht hier eingegangen daß daselbst aufs schleunigste ein Lager für hunderttausend Mann errichtet werden soll. Die russischen Truppen rücken in Eilmärschen heran, und die ganze Besatzung von Litthauen ist bereits im Königreich Polen eingetroffen. Man ist hier nicht ohne große Besorgniß. 43 Gnesen, 14. Juni. Oberst Stiele vom 33. Regiment in Thorn ist direkt von Berlin, also nicht auf dem Umwege durch das Generalkommando in Königsberg, zum 2. Kommandanten von Thorn ernannt worden. Thorn soll aufs Schleunigste in Vertheidigungszustand gesetzt und auf lange Zeit verproviantirt worden. Es ist gleichzeitig eine namhafte Summe Geldes dazu angewiesen. Diese Vertheidigungsmaßregeln sind factices. Man steht hier, wie im tiefsten Frieden, zerstreut in allen kleinen polnischen Orten und nicht mobil. Die Ordre zur Zusammenziehung der Armee wird ankommen, wie der Dieb in der Nacht, d. h. wenn die Russen über der Gränze sind. Nach genauen Nachrichten von den Vorposten drei Meilen von hier, stehen nur Kosaken und Husaren an der Gränze. Das Gros der russischen Armee soll 30 Meilen rückwärts stehen. Es ist notorisch, daß ein großer Theil pommerscher Gutsbesitzer an den Prinzen geschrieben, um die Verbindung der Preußen mit den Russen im Fall des Kriegs auf jede mögliche Weise vorzubereiten. Darmstadt, 16. Juni. Eine Extrabeilage der Darmst. Zeitung meldet, daß der Großherzog heute Nachmittag "an Entkräftung in Gott verschieden" sei. Da indeß der "Höchstselige" bereits früher von der Regierung abgetreten war, so wird dies Ereigniß von keinem großen Einfluß auf die Geschichte sein. Heilbronn, 14. Juni. Diesen Mittag war ein Krawall zu befürchten. Der größte Theil des hiesigen 8. Regiments hatte sich versammelt, um eine Petition mit Wünschen und Beschwerden vorzutragen. Ein Fourrier Hartmann entwarf sie. Der Regimentskommandant ließ den Verfasser auf die Kanzlei rufen und gleich in Sicherheits-Arrest bringen. So wie dies bekannt wurde, entstand eine ungeheuere Gährung unter dem Militär und den Bürgern, und in Massen zogen sie in die Kaserne, um die Freilassung Hartmanns zu verlangen, welche glücklicherweise auch gleich erfolgte; im andern Falle wäre eine gewaltsame Befreiung ohne Zweifel erfolgt. So eben zieht wieder eine Masse Volkes jubelnd vorbei, welche die Befreiung von zwei verhafteten Schützen erzwang. (S. M.)* Schleswig-Holstein.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Wer nicht ein bestimmtes jährliches Einkommen hat, kann nicht das Stadt-Bürgerrecht in Posen erlangen, und wer nicht 800 Thlr. jährliche Einkünfte aufweisen kann, hat nicht das Recht, Stadtverordneter zu sein.
sein Verbrechen verhängt hat. Bürger! Von allen Opfern, welche ich dem Vaterlande brachte, verdient nur das eine gerechnet zu werden, daß ich einen Menschen zum Tode verdammt. Boyer ‒ Fonfrède: Das Gesetz und das Interesse des Staates verdammen Louis zum Tode. Ich lasse das Gesetz gelten, als geschähe es in meiner letzten Stunde; und ob mein Herz blutet, daß ich einen Sterblichen aus den Reihen der Lebendigen stoßen muß, so hat doch die Ruhe meiner Seele keinen Gewissensbiß zu fürchten. Deleyre: Zur Erhaltung der Republik, zum Wohle des Volkes und zur Lehre des menschlichen Geschlechtes stimme ich für den Tod. Hérault ‒ Cambon: Das Gesetz ist positiv. Louis' Verbrechen ist notorisch. Ich würde mich an der National-Justiz versündigen, wenn ich es bei der Verbannung bewenden ließe. Ich stimme für den Tod. Castilhon: Wenn ich nur die Verbrechen Louis und die Strafe welche er verdient, berücksichtigte, so würde ich nicht schwanken mich für den Tod zu entscheiden; aus Furcht aber, dies verhaßte Blut ich mit demBlute eines mir theuern Volkes mischen zu sehen, stimme ich für Einsperrung und beim Frieden für Verbannung. Ille ‒ et-Vilaine. ‒ Lanjuinais: Man hat gesagt, daß wir diese Sache richten müßten, wie sie das Volk selbst richtet. Das Volk hat aber nicht das Recht, einen überwundenen Gefangenen zu erwürgen; nach dem Wunsche und nach den Rechten des Volkes also nicht nach derMeinung Einzelner, die uns in dieser Versammlung mit sich fortzureißen streben, stimme ich für die Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung. Doch der Tod treffe den Verbannten, falls er Frankreich wieder betritt. Duval: Als Organ des Gesetzes verkündige ich den Tod. Sévestre: Ich kenne nicht die Gerechtigkeit, die sich vor einem hohen Schuldigen beugt, während sich Alle vor ihr beugen müssen. Ich stimme für den Tod. Baugeard: Der Tod. (Fortsetzung folgt.) [Deutschland] ** Frankfurt, 17. Juni. Der Demokratenkongreß war gestern von der ganzen Linken der Nationalversammlung besucht. Sein Hauptbeschluß ging auf Organisation der verschiedenen Vereine, welche in Kreisvororte eingetheilt wurden, als deren vorzüglichste ich Ihnen Köln, Frankfurt, Marburg, Leipzig, Halle, Hamburg, Königsberg, Wien, Bamberg nenne. Die Kreisorte selbst werden aufgefordert, binnen 14 Tagen einen Kreiskongreß zu berufen, um die Untertheilung in Distrikte selbst zu organisiren. Der frühere Beschluß auf Abfassung eines demokratischen Manifestes, ist auf Antrag der hierzu niedergesetzten Kommission wieder zurückgenommen werden, doch soll mit dem Druck der Beschlüsse wenigstens eine historische Einleitung verbunden werden. Von weiteren Beschlüssen erwähne ich Ihnen nur, daß drei Zeitungen, die Neue Rheinische Zeitung, die noch zu reorganisirende Berliner Zeitungshalle und ein süddeutsches Blatt zu Centralorganen der Demokratie erklärt wurden. In den Centralausschuß wurden gewählt die Herren Julius Fröbel, Rau (aus Würtemberg) und Kriege aus New-York. Frankfurt. In der sechsten Sitzung der Frankfurter Versammlung vom 25. Mai verlas der Präsident v. Gagern eine von Libelt, Leochowski, Niegolewski, Trentowski, Wodricki, Chostawski und Lyshowski im Namen Polens unterschriebene Eingabe folgenden Inhalts: 1) Ein hoher Reichstag wolle den Beschluß des deutschen Vorparlamentes zu dem seinigen machen, „daß die Schmach der Theilung Polens von Deutschland abgewälzt und dem deutschen Volke die Pflicht auferlegt werde, den Polen ihr Vaterland wieder zu geben;“ 2) ein hoher Reichstag möge demnach im Namen des gesammten Deutschlands sich für die Wiederherstellung Polens erklären und schleunigst dahin wirken, daß zunächst Preußisch-Polen und Oesterreichisch-Polen Freiheit und nationale Selbständigkeit gewährt werde; 3) ein hoher Reichtag wolle schließlich nichts unternehmen, was dem künftigen und einzig loyalen Akte einer Gränzbestimmung zwischen dem freien Deutschland und den freigewordenen Polen vorgreifen könnte. Wir aber versichern unserer Seits und glauben durch die Stellung, die wir unter unseren Landleuten einnehmen, diese Versicherung im Namen derselben abgeben zu können: 1) daß Polen gern bereit ist, die erlittenen Kränkungen zu vergessen und die brüderliche Eintracht mit den Deutschen durch Bündniß- und Handelsverträge zu bethätigen, 2) daß Polen einen Staat mit demokratischen Institutionen bilden und die Rechte aller Nationalitäten und Konfessionen im politischen und bürgerlichen Verbande des Staates gleichstellen wird; 3) daß Polen nach Wiedererlangung seiner Selbstständigkeit, bei der künftigen Grenzbestimmung also diejenigen Landstriche an Deutschland abtreten wird, wo sich die Majorität der Bevölkerung durch eine freie und legale Abstimmung viritim dafür erklären wird.“ Karlsruhe, 16. Juni. In Betreff des Regierungsantrages: „Die zweite Kammer wolle ihre Einwilligung zu der Verhaftung des Abgeordneten Regierungsdirektor Peter geben, welcher in Konstanz die Statthalterschaft unter Hecker angenommen“, hat sich der Kommissionsbericht für die Verhaftung ausgesprochen. Die Verhandlung darüber wird morgen statt finden. Siebzehnte Sitzung der Vereinbarungsversammlung vom 16. Juni. In Behinderung Milde's übernimmt Esser Mittags 12 Uhr das Prasidium. Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt. Es kommen sodann die Mitglieder der aus den verschiedenen Abtheilungen gewählten Verfassungskommission zur Verlesung. Dieselbe besteht aus den Abgeordneten Philipps, Wachsmuth, Reuter, Elsner, Bauerband, Ebelt, Gierke, Niemeyer, Jonas (Berlin), v. Rodbertus, Ulrich, Balzer, Baumstark, Mätze, Reichensperger, Windhorst, Pelzer, v. Daniels, Berends, Zachariä, Zenker, Waldeck, Bloem, Behnsch. ‒ Abgeordneter Abegg (Kreuznach), Mitglied der 4. Atheilung, erhebt gegen die von derselben getroffene Wahl (Windhorst, Pelzer, v. Daniels) Einspruch; eine bestimmte Nachricht von der Zeit, wann die Abtheilung sich zum Zweck der Wahl versammeln werde, sei derselben von ihrem Vorsitzenden nicht geworden, weshalb er auch an der Sitzung nicht theilgenommen. Mehrere Abgeordnete bestätigen, daß die Zeit nicht ordnungsmäßig festgesetzt worden sei. Da die Abstimmung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der getroffenen Wahl zweifelhaft bleibt, so wird zur Zählung geschritten, wobei 166 sich für, 199 sich gegen die Gültigkeit aussprechen, mithin eine neue Wahl stattfinden muß. (Befriedigung). An der Tagesordnung ist die Interpellation des Dr. Kunth an das Staatsministerium, ob dasselbe in Erwägung des vielfach vorhandenen Nothstandes dem Erlaß einer Amnestie für Holzdiebstähle geneigt sei. Die Interpellation wird unterstützt. Justizminister Bornemann erklärt, daß in den vorzulegenden Gesetzen die Regierung auf diesen Gegenstand Rücksicht genommen habe. Auf der Tagesordnung ist sodann der Bericht der Centralabtheilung über den Bloemschen Antrag auf Unverletzlichkeit der Mitglieder der Nationalversammlung. Nach dem Gutachten der Abtheilung ist die Fassung dieses Gesetzes in folgender Weise vorgeschlagen: „Zum Schutze der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung sollen nachstehende Gesetze in Kraft treten: § 1. Kein Mitglied der Versammlung kann für seine Abstimmungen oder für die in seiner Eigenschaft als Abgeordneter ausgesprochenen Worte oder Meinungen in irgend einer Weise zur Rechenschaft gezogen werden. § 2. Kein Mitglied der Versammlung kann wegen eines ihm zur Last gelegten Vergehens ohne ihre Genehmigung verhaftet werden, es sei denn bei Ergreifung auf frischer That oder 24 Stunden nach derselben. Gleicher Genehmigung bedarf es auch bei Verhaftung wegen Schulden. § 3. Jedes Verfahren gegen ein Mitglied der Versammlung muß auf Veranlassung derselben eingestellt werden. (Anm.: dieser Paragraph hat selbstredend auch rückwirkende Kraft, so daß nach Beschluß der Versammlung auch Valdenaire jetzt einberufen werden kann). In Bezug auf Hochverrathserklärung gegen Angriff auf Mitglieder der Nationalversammlung glaubte die Kommission sich über eine solche Bestimmung stellen zu müssen. Vicepräsident Esser: Es sind zu diesem Entwurf bereits 9 Amendements gedruckt, und mir nachträglich noch 7 schriftlich eingereicht worden. (Unruhe). Abg. Riedel: Da die Versammlung schon gestern erklärt habe, daß nicht ihre eigene Sicherheit, sondern die Gründung des Verfassungswerkes ihre Sorge sei, so möge man das von der Abtheilung vorgelegte Gutachten sofort ohne weitere Debatte annehmen. (Vielseitige Beistimmung). Minister Hansemann: Die Eile, womit man die Geschäfte befördern will, ist sehr löblich, weil man dadurch gewiß mehr Geschäfte erledigen wird als bisher. (Große Entrüstung). Nun, eine solche Ansicht ist schon von vielen Mitgliedern ausgesprochen und liegt auch indirekt in dem Antrage des Abgeordneten Riedel. ‒ Indeß scheint mir aus dem Antrag des letzteren Abg. noch nicht klar zu sein, ob Derselbe die Annahme des Bloemschen Antrages oder des Kommissionsberichtes bezwecke. (So?) Sodann, wenn auch das Bestreben, die Debatte abzukürzen, an sich löblich ist, möge man doch bedenken, daß der fragliche Antrag tief in die allgemeine Freiheit eingreife und mit der übrigen Gesetzgebung zu innig zusammen hänge, als daß man schon jetzt über Annahme oder Ablehnung votiren dürfe. Abg. Riedel erklärt, daß er die Annahme des Kommissionsberichts empfohlen habe. (Ruf zur Abstimmung.) Bloem verwahrt sich dagegen, daß, wenn eine Abtheilung ein Gutachten geliefert, der Antragsteller nicht mehr gehört werden dürfe; für diesmal stimme er in den Hauptpunkten mit dem Abtheilungsberichte überein; er wolle aber im Interesse sämmtlicher Mitglieder dem Antragsteller das Recht gewahrt wissen, das letzte Wort zu behalten. (Beifall.) Durch fast einstimmige Majorität wird der Abtheilungsbericht angenommen. Abg. Robbertus verliest den Entwurf einer Adresse an die deutsche Versammlung in Frankfurt, mit dem Antrage, dieselbe sofort abzusenden. Der Antrag findet die genügende Unterstützung. Min.-Präs. Camhausen: Wenn er jetzt um das Wort gebeten, so geschehe es deshalb, weil er die Bemerkung nicht unterdrücken könne, daß der Antrag in der Form große Bedenken zu haben scheint. Es sei ihm nicht entgangen, daß der Antrag darauf gehe, sich mit der Versammlung in Frankfurt in Verbindung setzen zu wollen. Ein ähnlicher Fall sei bereits in Frankreich gewesen, wo die französische Versammlung ebenfalls mit der Frankfurter in Verbindung getreten. Im Allgemeinen liegt jedoch hier das klare Verhältniß zu Grunde, daß die hiesige Versammlung nicht nach Außen, sondern die innern Verhältnisse repräsentirt. Uebrigens finde er in der Adresse auch eine unrichtige Erwähnung der preußischen Waffenthaten, es könne den Anschein haben, als sei das Bundeskorps ohne alle Wirkung geblieben. Der Antrag scheine ihm auch unvereinbar mit der Achtung und Zurückhaltung, wie man sie einer Versammlung wie die Frankfurter schuldig sei. Wenn man ein einiges Deutschland wolle, so müsse auch alles vermieden werden, was ein Sondergefühl bezeichnen kann. Die Thatsachen seien übrigens in Frankfurt vollständig bekannt. Er sei deshalb gegen die Adresse, sowie gegen das dazu gestellte Amendement. Sollte aber die Versammlung sich dennoch dafür erklären, so müsse er dringend darauf bestehen, die Debatte so lange auszusetzen, bis der Antrag in den Abtheilungen berathen ist. Unsere schönsten Hoffnungen beruhen auf der Versammlung in Frankfurt, es müsse deshalb jedes Einzelne wohl erwogen werden, welches vielleicht im Stande sei, der deutschen Einheit zu schaden. Er gebe diese Erklärung nicht als Minister, sondern stelle sie als Abgeordneter allen Theilen der Versammlung anheim. Auf die Frage: Ob der Antrag sofort zur Diskussion gebracht werden soll, findet sich keine Majorität, er würde also in die Abtheilung gehen. Abg. Robbertus beschwert sich über die Geschäftsordnung. Wenn der Min. Camphausen als Abgeordneter gesprochen hat, so hätte er nicht das Wort erhalten dürfen. Min. Camphausen: Er habe allerdings als Minister gesprochen, und nur seine letzte Erklärung gab er als Abgeordneter. Abg. Robbertus: Er zieht seinen Antrag zurück, er habe nur wollen deutsches Gefühl für die deutsche Einheit aussprechen. (Bravo zur Linken.) Min. Camphausen: Dann sei er mit dem Redner in vollständiger Harmonie, auch er wolle nur für Deutschlands Einheit sprechen. (Bravo zur Rechten.) Schluß der Sitzung 2 Uhr. Anfang der künftigen morgen 12 Uhr. *** Berlin, 16. Juni. Abends 81/2 Uhr. So eben erfahre ich aus ganz zuverlässiger Quelle, daß der General Roth von Schreckenstein an der Stelle des abgetretenen Hrn. Kanitz das Kriegsministerium übernehmen wird. Das Ministerium ist in voller Auflösung. Die Rathlosigkeit ist größer als je in den „höchsten Kreisen.“ Wie sich das neue Kabinet gestalten wird, ob Camphausen selbst nochmals an die Versammlung appelliren wird in der er solche Schlappen erlitten, oder ob er sofort abtreten wird, darüber ist noch gar nichts Bestimmtes zu sagen. ‒ Die vereinigten Landwehrmänner Berlins haben gelegentlich ihrer erfolgten Einberufung folgende Erklärung erlassen: Die unerwartete Einberufung der Landwehr zur Sicherung unserer Stadt hat gewiß einen Jeden unteruns mit Freude erfüllt, und wir werden uns dieser Pflicht mit derjenigen Energie und Ausdauer unterziehen, die man von der Landwehr erwartet. Es scheint uns aber, um die Ehre der Bürgerwehr nicht zu verletzen, unerläßlich, daß auch diese die Einberufung der Landwehr zu diesem Zwecke verlange, weil sonst leicht Konflikte zwischen uns und derselben provocirt werden könnten. Sollen wir nun die ehrenvollen Pflichten der Bürgerwehr mit übernehmen, so geziemen uns auch dieselben Rechte, und wir halten daher die Zustimmung der folgenden Punkte für nothwendig, um den obigen doppelten Zweck zu erreichen: 1) Diejenigen, die bereits bewaffneten Korporationen angehören, können denselben nach ihrer freien Wahl verbleiben da es auf ein und dasselbe herauskommt, ob der Einzelne als Landwehrmann oder als Bürgerwehrmann seine Pflicht für die Sicherheit der Stadt erfüllt. 2) Die Landwehr steht zu diesem Zwecke unter dem Kommando des Bürger-Generals. 3) Die Wahl der Führer geschieht in derselben Weise wie bei der Bürgerwehr. 4) Die Landwehrmänner sind als solche nur so lange zu betrachten, als sie im wirklichen Dienste stehen. Dieser Dienst darf nur in Wachdienst, wenn die Reihe an jeden Einzelnen kommt, oder zur Unterstützung der Bürgerwehr bei Allarmirung der Stadt bestehen. Sonst bleibt der Landwehrmann ungestört in seinem Civilverhältnisse. Es kann daher der Sold auch nur für diejenigen Tage gezählt werden, wo der Landwehrmann sich wirklich im Dienste befindet. Jedem steht es indessen frei, seinen Dienst ohne Sold freiwillig zu verrichten. 5) Die Landwehr darf für diese Einberufung, wie versprochen worden, nur zum Dienste innerhalb des Weichbildes der Stadt verwendet werden. Sie hat daher keine Verpflichtung, die Stadt zu verlassen, und müssen derselben dafür die nöthigen Garantieen gegeben werden. Berlin, den 15. Juni 1848. Die vereinigten Landwehrmänner Berlins. * Berlin, 16. Juni. Herr Blesson hat seine Stelle als Kommandeur der Bürgerwehr niedergelegt, weil er, wie er in der Versammlung der Offiziere sagte: „eingesehen habe, nicht diejenigen Fähigkeiten zu besitzen, welche von einem Chef der Bürgerwehr erwartet würden.“ An seine Stelle ist der Major Rimpler von den Offizieren der Bürgerwehr zum interimistischen Kommandanten ernannt worden. ‒ Gestern wurde in einer Versammlung der Wahlmänner und Urwähler des dritten Wahlbezirks, trotz der Bemühungen von Geheimräthen, der Antrag: „daß der Abgeordnete des Bezirks, Geh. Revisionsrath Bauer durch sein Verhalten als Deputirter das Vertrauen seiner Kommittenten verloren habe,“ mit 500 gegen 7 Stimmen angenommen. * Stettin, 15. Juni. Ein pommerscher Krautjunker Namens v. Welden, hat eine Aufforderung an alle Stände Pommerns erlassen, sich persönlich oder durch Deputirte vertreten am 18. Juni in Masse nach Potsdam zu begeben, um den Prinzen von Preußen „mit dem Zuruf treuer Herzen zu begrüßen.“ Er versprach für die städtischen und bäuerlichen Deputirten freie Bahnfahrt, die er indeß nicht bekommen. Die Pilgerfahrt wird hoffentlich, im Interesse der öffentlichen Heiterkeit, recht zahlreich ausfallen. Posen, 12. Juni. Die „Gaz. Polska“ beleuchtet die Adresse des Stadtverordneten-Kollegiums an die Frankfurter Nationalversammlung, namentlich denjenigen Theil der Adresse, welcher durch statistische Angaben beweisen will, daß die Bevölkerung der Stadt Posen überwiegend deutsch sei. Die Gaz. behauptet, daß von den 42,000 Einwohnern Posens 22,000 Polen sind (wir bemerken, daß hier und in der ganzen Provinz sehr viel Polen sind, die Deutsche Namen haben), daß diese polnische Bevölkerung aus lauter Eingebornen und Ansässigen besteht, während sich unter der jüdisch-deutschen Bevölkerung 668 Beamten- und 193 Militär-Familien befinden, die aus Deutschland hierher gekommen, sowie einige Hundert deutsche Familien, welche nur auf eine unbestimmte Zeit von der Regierung oder von der Befestigungs-Kommission beschäftigt werden. Es ist wahr, daß der größte Theil der Grundstücke in der Stadt sich in den Händen Deutscher und vor Allen der Juden befindet, denn von 1280 Nummern mit Hintergebäuden befinden sich 733 in den Händen von Deutschen und Juden, und nur 401 in den Händen von Polen, und 146 im Besitz der Regierung und der Korporationen; doch besitzen die Polen 68 Häuser mehr als die jüdisch-deutsche Bevölkerung, jede für sich genommen und zweimal mehr als die Deutschen selbst, ohne ihre jüdischen Mitbrüder. Wahr ist ferner, daß von 1050 Bürgern Posens 720 Deutsche und Juden und nur 330 Polen das Bürgerrecht besitzen. Doch wie kommt dies? ‒ Das Publikum weiß sehr wohl, wie man in Posen das Bürgerrecht erlangt. Einer von den Mitgliedern des Magistrats wählt sich ansäßige Bewohner der Stadt aus, die das durch das Gesetz vorgeschriebene Einkommenbesitzen, welches zur Erlangung des Bürgerrechts qualifizirt, und legt das Namensverzeichniß solcher Personen den Stadtverordneten zur Bestätigung vor. Daß in ein solches Verzeichniß nur Deutsche und Juden, deren jährliches Einkommen weder der Magistrat noch selbst der Teufel zu erforschen vermöchte, eintreten, kann man sich leicht denken: Wenn es nun in der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung des Einkommens jüdischer Kandidaten kommt, wird ein gewisser jüdischer Stadtverordneter gewöhnlich gefragt, ob der oder jener Jude so und so viel Einkommen hat. Seine gewöhnliche Antwort ist: „daß ist ein reicher Mann.“ Er weiß nämlich, um was es sich handelt. Es sind in Posen sehr viele Polen ansäßig, welche mehr Einkommen als mancher jüdische Bürger besitzen, und doch nimmt der Magistrat von ihnen keine Notiz. ‒ Wir geben ferner zu, daß unter den Kandidaten für die Stadtverordnetenversammlung 315 Deutsche und Juden und nur 115 Polen sich befinden. Wir wundern uns, daß der deutschen Kandidaten nicht noch weit mehr sind. Denn es ist doch leicht, unter 668 deutschen Beamten eine große Anzahl herauszufinden, die 800 Thlr. jährliche Einkünfte besitzen. ‒ Auch mag zugestanden werden, daß von 2133 Handwerkern 1442 Deutsche und Juden sind und nur 691 Polen. Trotzdem behaupten wir, daß es in Posen mehr polnische, als jüdisch-deutsche Handwerker gibt. Denn zuvörderst befinden sich in Posen einige Hundert deutsche Handwerker, die von der Regierung auf unbestimmte Zeit beschäftigt werden, welche daher hier keinen festen Wohnsitz haben; ferner gibt es vielleicht 500 jüdische Arbeiter, die man zu keinem Handwerk zulassen würde, wenn, wie früher, die Zünfte über die Befähigung oder Untauglichkeit der Handwerker entscheiden würden; endlich gehören zu diesen 1442 deutschen und jüdischen Handwerkern ein Paar hundert jüdische Krämer; während alle 691 polnische Handwerker wirkliche, zünftige Handwerker sind. ‒ Auf die 42,000 Einwohner unserer Stadt kommen in den 19 Bezirken 6264 Urwähler; darunter sind mehr als 3580 Polen und höchstens 2684 Deutsche und Juden. (A. O.-Z.)*Posen, 12. Juni. Das Brandmarken der gefangenen Polen hat allerdings aufgehört, seitdem die Minister es verboten haben. Dafür hat man aber ein neues Mittel angewandt, um die entlassenen Gefangenen wieder zu erkennen. Dies Mittel ist den Russen, unsren menschenfreundlichen Nachbarn, entlehnt und besteht darin, daß man den polnischen Gefangenen den Kopf kahl scheert. Herr Pfuel (von Höllenstein) bleibt sich treu. Ein Pole ist für ihn ein Stück Vieh, das gezeichnet werden muß, damit es der Mißhandlung der Soldateska ja nicht entgehe. Zwei polnische Aerzte pflegten in Miloslaw seit dem 30. April die dort liegenden Verwundeten, 68 an der Zahl, alles Polen. Am 9. d. M. wurden sie auf Regierungsbefehl unter Eskorte nach Schroda und von dort hieher gebracht. Die 68 Schwerverwundeten liegen nun ohne ärztliche Hülfe und Manchem von ihnen ist hierdurch der Tod gradezu gesichert. Aber es sind ja nur „verfluchte Polacken!“ * Posen, 11. Juni. Aus Kalisch ist gestern die außerordentliche Nachricht hier eingegangen daß daselbst aufs schleunigste ein Lager für hunderttausend Mann errichtet werden soll. Die russischen Truppen rücken in Eilmärschen heran, und die ganze Besatzung von Litthauen ist bereits im Königreich Polen eingetroffen. Man ist hier nicht ohne große Besorgniß. 43 Gnesen, 14. Juni. Oberst Stiele vom 33. Regiment in Thorn ist direkt von Berlin, also nicht auf dem Umwege durch das Generalkommando in Königsberg, zum 2. Kommandanten von Thorn ernannt worden. Thorn soll aufs Schleunigste in Vertheidigungszustand gesetzt und auf lange Zeit verproviantirt worden. Es ist gleichzeitig eine namhafte Summe Geldes dazu angewiesen. Diese Vertheidigungsmaßregeln sind factices. Man steht hier, wie im tiefsten Frieden, zerstreut in allen kleinen polnischen Orten und nicht mobil. Die Ordre zur Zusammenziehung der Armee wird ankommen, wie der Dieb in der Nacht, d. h. wenn die Russen über der Gränze sind. Nach genauen Nachrichten von den Vorposten drei Meilen von hier, stehen nur Kosaken und Husaren an der Gränze. Das Gros der russischen Armee soll 30 Meilen rückwärts stehen. Es ist notorisch, daß ein großer Theil pommerscher Gutsbesitzer an den Prinzen geschrieben, um die Verbindung der Preußen mit den Russen im Fall des Kriegs auf jede mögliche Weise vorzubereiten. Darmstadt, 16. Juni. Eine Extrabeilage der Darmst. Zeitung meldet, daß der Großherzog heute Nachmittag „an Entkräftung in Gott verschieden“ sei. Da indeß der „Höchstselige“ bereits früher von der Regierung abgetreten war, so wird dies Ereigniß von keinem großen Einfluß auf die Geschichte sein. Heilbronn, 14. Juni. Diesen Mittag war ein Krawall zu befürchten. Der größte Theil des hiesigen 8. Regiments hatte sich versammelt, um eine Petition mit Wünschen und Beschwerden vorzutragen. Ein Fourrier Hartmann entwarf sie. Der Regimentskommandant ließ den Verfasser auf die Kanzlei rufen und gleich in Sicherheits-Arrest bringen. So wie dies bekannt wurde, entstand eine ungeheuere Gährung unter dem Militär und den Bürgern, und in Massen zogen sie in die Kaserne, um die Freilassung Hartmanns zu verlangen, welche glücklicherweise auch gleich erfolgte; im andern Falle wäre eine gewaltsame Befreiung ohne Zweifel erfolgt. So eben zieht wieder eine Masse Volkes jubelnd vorbei, welche die Befreiung von zwei verhafteten Schützen erzwang. (S. M.)* Schleswig-Holstein.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Wer nicht ein bestimmtes jährliches Einkommen hat, kann nicht das Stadt-Bürgerrecht in Posen erlangen, und wer nicht 800 Thlr. jährliche Einkünfte aufweisen kann, hat nicht das Recht, Stadtverordneter zu sein.
<TEI> <text> <body> <div type="jFeuilleton" n="1"> <div xml:id="ar019_006" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="0082"/> sein Verbrechen verhängt hat. Bürger! Von allen Opfern, welche ich dem Vaterlande brachte, verdient nur das eine gerechnet zu werden, daß ich einen Menschen zum Tode verdammt.</p> <p><hi rendition="#g">Boyer ‒ Fonfrède:</hi> Das Gesetz und das Interesse des Staates verdammen Louis zum Tode. Ich lasse das Gesetz gelten, als geschähe es in meiner letzten Stunde; und ob mein Herz blutet, daß ich einen Sterblichen aus den Reihen der Lebendigen stoßen muß, so hat doch die Ruhe meiner Seele keinen Gewissensbiß zu fürchten.</p> <p><hi rendition="#g">Deleyre:</hi> Zur Erhaltung der Republik, zum Wohle des Volkes und zur Lehre des menschlichen Geschlechtes stimme ich für den Tod.</p> <p><hi rendition="#g">Hérault ‒ Cambon:</hi> Das Gesetz ist positiv. Louis' Verbrechen ist notorisch. Ich würde mich an der National-Justiz versündigen, wenn ich es bei der Verbannung bewenden ließe. Ich stimme für den Tod.</p> <p><hi rendition="#g">Castilhon:</hi> Wenn ich nur die Verbrechen Louis und die Strafe welche er verdient, berücksichtigte, so würde ich nicht schwanken mich für den Tod zu entscheiden; aus Furcht aber, dies verhaßte Blut ich mit demBlute eines mir theuern Volkes mischen zu sehen, stimme ich für Einsperrung und beim Frieden für Verbannung.</p> <p><hi rendition="#g">Ille ‒ et-Vilaine. ‒ Lanjuinais:</hi> Man hat gesagt, daß wir diese Sache richten müßten, wie sie das Volk selbst richtet. Das Volk hat aber nicht das Recht, einen überwundenen Gefangenen zu erwürgen; nach dem Wunsche und nach den Rechten des Volkes also nicht nach derMeinung Einzelner, die uns in dieser Versammlung mit sich fortzureißen streben, stimme ich für die Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung. Doch der Tod treffe den Verbannten, falls er Frankreich wieder betritt.</p> <p><hi rendition="#g">Duval:</hi> Als Organ des Gesetzes verkündige ich den Tod.</p> <p><hi rendition="#g">Sévestre:</hi> Ich kenne nicht die Gerechtigkeit, die sich vor einem hohen Schuldigen beugt, während sich Alle vor ihr beugen müssen. Ich stimme für den Tod.</p> <p><hi rendition="#g">Baugeard:</hi> Der Tod.</p> <p> <ref type="link">(Fortsetzung folgt.)</ref> </p> </div> </div> <div n="1"> <head>[Deutschland]</head> <div xml:id="ar019_007" type="jArticle"> <head><bibl><author>**</author></bibl> Frankfurt, 17. Juni.</head> <p>Der Demokratenkongreß war gestern von der ganzen Linken der Nationalversammlung besucht. Sein Hauptbeschluß ging auf Organisation der verschiedenen Vereine, welche in Kreisvororte eingetheilt wurden, als deren vorzüglichste ich Ihnen Köln, Frankfurt, Marburg, Leipzig, Halle, Hamburg, Königsberg, Wien, Bamberg nenne. Die Kreisorte selbst werden aufgefordert, binnen 14 Tagen einen Kreiskongreß zu berufen, um die Untertheilung in Distrikte selbst zu organisiren. Der frühere Beschluß auf Abfassung eines demokratischen Manifestes, ist auf Antrag der hierzu niedergesetzten Kommission wieder zurückgenommen werden, doch soll mit dem Druck der Beschlüsse wenigstens eine historische Einleitung verbunden werden. Von weiteren Beschlüssen erwähne ich Ihnen nur, daß drei Zeitungen, die Neue Rheinische Zeitung, die noch zu reorganisirende Berliner Zeitungshalle und ein süddeutsches Blatt zu Centralorganen der Demokratie erklärt wurden. In den Centralausschuß wurden gewählt die Herren Julius Fröbel, Rau (aus Würtemberg) und Kriege aus New-York.</p> </div> <div xml:id="ar019_008" type="jArticle"> <head>Frankfurt.</head> <p>In der sechsten Sitzung der Frankfurter Versammlung vom 25. Mai verlas der Präsident v. Gagern eine von <hi rendition="#g">Libelt,</hi> Leochowski, Niegolewski, Trentowski, Wodricki, Chostawski und Lyshowski im Namen Polens unterschriebene Eingabe folgenden Inhalts:</p> <p>1) Ein hoher Reichstag wolle den Beschluß des deutschen Vorparlamentes zu dem seinigen machen, „daß die Schmach der Theilung Polens von Deutschland abgewälzt und dem deutschen Volke die Pflicht auferlegt werde, den Polen ihr Vaterland wieder zu geben;“ 2) ein hoher Reichstag möge demnach im Namen des gesammten Deutschlands sich für die Wiederherstellung Polens erklären und schleunigst dahin wirken, daß zunächst <hi rendition="#g">Preußisch-Polen</hi> und <hi rendition="#g">Oesterreichisch-Polen</hi> Freiheit und nationale Selbständigkeit gewährt werde; 3) ein hoher Reichtag wolle schließlich nichts unternehmen, was dem künftigen und einzig loyalen Akte einer Gränzbestimmung zwischen dem freien Deutschland und den freigewordenen Polen vorgreifen könnte. Wir aber versichern unserer Seits und glauben durch die Stellung, die wir unter unseren Landleuten einnehmen, diese Versicherung im Namen derselben abgeben zu können: 1) daß Polen gern bereit ist, die erlittenen Kränkungen zu vergessen und die brüderliche Eintracht mit den Deutschen durch Bündniß- und Handelsverträge zu bethätigen, 2) daß Polen einen Staat mit demokratischen Institutionen bilden und die Rechte aller Nationalitäten und Konfessionen im politischen und bürgerlichen Verbande des Staates gleichstellen wird; 3) daß Polen nach Wiedererlangung seiner Selbstständigkeit, bei der künftigen Grenzbestimmung <hi rendition="#g">also diejenigen Landstriche an Deutschland abtreten wird, wo sich die Majorität der Bevölkerung durch eine freie und legale Abstimmung viritim dafür erklären wird.“</hi></p> </div> <div xml:id="ar019_009" type="jArticle"> <head>Karlsruhe, 16. Juni.</head> <p>In Betreff des Regierungsantrages: „Die zweite Kammer wolle ihre Einwilligung zu der Verhaftung des Abgeordneten Regierungsdirektor Peter geben, welcher in Konstanz die Statthalterschaft unter Hecker angenommen“, hat sich der Kommissionsbericht für die Verhaftung ausgesprochen. Die Verhandlung darüber wird morgen statt finden.</p> <p><hi rendition="#g">Siebzehnte Sitzung der Vereinbarungsversammlung vom</hi> 16. Juni. In Behinderung Milde's übernimmt Esser Mittags 12 Uhr das Prasidium. Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt. Es kommen sodann die Mitglieder der aus den verschiedenen Abtheilungen gewählten Verfassungskommission zur Verlesung. Dieselbe besteht aus den Abgeordneten Philipps, Wachsmuth, Reuter, Elsner, Bauerband, Ebelt, Gierke, Niemeyer, Jonas (Berlin), v. Rodbertus, Ulrich, Balzer, Baumstark, Mätze, Reichensperger, Windhorst, Pelzer, v. Daniels, Berends, Zachariä, Zenker, Waldeck, Bloem, Behnsch. ‒ Abgeordneter <hi rendition="#g">Abegg</hi> (Kreuznach), Mitglied der 4. Atheilung, erhebt gegen die von derselben getroffene Wahl (Windhorst, Pelzer, v. Daniels) Einspruch; eine bestimmte Nachricht von der Zeit, wann die Abtheilung sich zum Zweck der Wahl versammeln werde, sei derselben von ihrem Vorsitzenden nicht geworden, weshalb er auch an der Sitzung nicht theilgenommen. Mehrere Abgeordnete bestätigen, daß die Zeit nicht ordnungsmäßig festgesetzt worden sei. Da die Abstimmung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der getroffenen Wahl zweifelhaft bleibt, so wird zur Zählung geschritten, wobei 166 sich für, 199 sich gegen die Gültigkeit aussprechen, mithin eine neue Wahl stattfinden muß. (Befriedigung). An der Tagesordnung ist die Interpellation des <hi rendition="#g">Dr. Kunth</hi> an das Staatsministerium, ob dasselbe in Erwägung des vielfach vorhandenen Nothstandes dem Erlaß einer Amnestie für Holzdiebstähle geneigt sei. Die Interpellation wird unterstützt. Justizminister <hi rendition="#g">Bornemann</hi> erklärt, daß in den vorzulegenden Gesetzen die Regierung auf diesen Gegenstand Rücksicht genommen habe. Auf der Tagesordnung ist sodann der Bericht der Centralabtheilung über den Bloemschen Antrag auf Unverletzlichkeit der Mitglieder der Nationalversammlung. Nach dem Gutachten der Abtheilung ist die Fassung dieses Gesetzes in folgender Weise vorgeschlagen: „Zum Schutze der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung sollen nachstehende Gesetze in Kraft treten: § 1. Kein Mitglied der Versammlung kann für seine Abstimmungen oder für die in seiner Eigenschaft als Abgeordneter ausgesprochenen Worte oder Meinungen in irgend einer Weise zur Rechenschaft gezogen werden. § 2. Kein Mitglied der Versammlung kann wegen eines ihm zur Last gelegten Vergehens ohne ihre Genehmigung verhaftet werden, es sei denn bei Ergreifung auf frischer That oder 24 Stunden nach derselben. Gleicher Genehmigung bedarf es auch bei Verhaftung wegen Schulden. § 3. Jedes Verfahren gegen ein Mitglied der Versammlung muß auf Veranlassung derselben eingestellt werden. (Anm.: dieser Paragraph hat selbstredend auch rückwirkende Kraft, so daß nach Beschluß der Versammlung auch Valdenaire jetzt einberufen werden kann). In Bezug auf Hochverrathserklärung gegen Angriff auf Mitglieder der Nationalversammlung glaubte die Kommission sich über eine solche Bestimmung stellen zu müssen. Vicepräsident <hi rendition="#g">Esser:</hi> Es sind zu diesem Entwurf bereits 9 Amendements gedruckt, und mir nachträglich noch 7 schriftlich eingereicht worden. (Unruhe). Abg. <hi rendition="#g">Riedel:</hi> Da die Versammlung schon gestern erklärt habe, daß nicht ihre eigene Sicherheit, sondern die Gründung des Verfassungswerkes ihre Sorge sei, so möge man das von der Abtheilung vorgelegte Gutachten sofort ohne weitere Debatte annehmen. (Vielseitige Beistimmung). Minister <hi rendition="#g">Hansemann:</hi> Die Eile, womit man die Geschäfte befördern will, ist sehr löblich, weil man dadurch gewiß mehr Geschäfte erledigen wird als bisher. (Große Entrüstung). Nun, eine solche Ansicht ist schon von vielen Mitgliedern ausgesprochen und liegt auch indirekt in dem Antrage des Abgeordneten Riedel. ‒ Indeß scheint mir aus dem Antrag des letzteren Abg. noch nicht klar zu sein, ob Derselbe die Annahme des Bloemschen Antrages oder des Kommissionsberichtes bezwecke. (So?) Sodann, wenn auch das Bestreben, die Debatte abzukürzen, an sich löblich ist, möge man doch bedenken, daß der fragliche Antrag tief in die allgemeine Freiheit eingreife und mit der übrigen Gesetzgebung zu innig zusammen hänge, als daß man schon jetzt über Annahme oder Ablehnung votiren dürfe. Abg. <hi rendition="#g">Riedel</hi> erklärt, daß er die Annahme des Kommissionsberichts empfohlen habe. (Ruf zur Abstimmung.) <hi rendition="#g">Bloem</hi> verwahrt sich dagegen, daß, wenn eine Abtheilung ein Gutachten geliefert, der Antragsteller nicht mehr gehört werden dürfe; für diesmal stimme er in den Hauptpunkten mit dem Abtheilungsberichte überein; er wolle aber im Interesse sämmtlicher Mitglieder dem Antragsteller das Recht gewahrt wissen, das letzte Wort zu behalten. (Beifall.) Durch fast einstimmige Majorität wird der Abtheilungsbericht angenommen.</p> <p>Abg. <hi rendition="#g">Robbertus</hi> verliest den Entwurf einer Adresse an die deutsche Versammlung in Frankfurt, mit dem Antrage, dieselbe sofort abzusenden. Der Antrag findet die genügende Unterstützung. Min.-Präs. <hi rendition="#g">Camhausen:</hi> Wenn er jetzt um das Wort gebeten, so geschehe es deshalb, weil er die Bemerkung nicht unterdrücken könne, daß der Antrag in der Form große Bedenken zu haben scheint. Es sei ihm nicht entgangen, daß der Antrag darauf gehe, sich mit der Versammlung in Frankfurt in Verbindung setzen zu wollen. Ein ähnlicher Fall sei bereits in Frankreich gewesen, wo die französische Versammlung ebenfalls mit der Frankfurter in Verbindung getreten. Im Allgemeinen liegt jedoch hier das klare Verhältniß zu Grunde, daß die hiesige Versammlung nicht nach Außen, sondern die innern Verhältnisse repräsentirt. Uebrigens finde er in der Adresse auch eine unrichtige Erwähnung der preußischen Waffenthaten, es könne den Anschein haben, als sei das Bundeskorps ohne alle Wirkung geblieben. Der Antrag scheine ihm auch unvereinbar mit der Achtung und Zurückhaltung, wie man sie einer Versammlung wie die Frankfurter schuldig sei. Wenn man ein einiges Deutschland wolle, so müsse auch alles vermieden werden, was ein Sondergefühl bezeichnen kann. Die Thatsachen seien übrigens in Frankfurt vollständig bekannt. Er sei deshalb gegen die Adresse, sowie gegen das dazu gestellte Amendement. Sollte aber die Versammlung sich dennoch dafür erklären, so müsse er dringend darauf bestehen, die Debatte so lange auszusetzen, bis der Antrag in den Abtheilungen berathen ist. Unsere schönsten Hoffnungen beruhen auf der Versammlung in Frankfurt, es müsse deshalb jedes Einzelne wohl erwogen werden, welches vielleicht im Stande sei, der deutschen Einheit zu schaden. Er gebe diese Erklärung nicht als Minister, sondern stelle sie als Abgeordneter allen Theilen der Versammlung anheim. Auf die Frage: Ob der Antrag sofort zur Diskussion gebracht werden soll, findet sich keine Majorität, er würde also in die Abtheilung gehen. Abg. <hi rendition="#g">Robbertus</hi> beschwert sich über die Geschäftsordnung. Wenn der Min. Camphausen als Abgeordneter gesprochen hat, so hätte er nicht das Wort erhalten dürfen. Min. <hi rendition="#g">Camphausen:</hi> Er habe allerdings als Minister gesprochen, und nur seine letzte Erklärung gab er als Abgeordneter. Abg. <hi rendition="#g">Robbertus:</hi> Er zieht seinen Antrag zurück, er habe nur wollen deutsches Gefühl für die deutsche Einheit aussprechen. (Bravo zur Linken.) Min. <hi rendition="#g">Camphausen:</hi> Dann sei er mit dem Redner in vollständiger Harmonie, auch er wolle nur für Deutschlands Einheit sprechen. (Bravo zur Rechten.) Schluß der Sitzung 2 Uhr. Anfang der künftigen morgen 12 Uhr.</p> </div> <div xml:id="ar019_010" type="jArticle"> <head><bibl><author>***</author></bibl> Berlin, 16. Juni.</head> <p>Abends 81/2 Uhr. So eben erfahre ich aus ganz zuverlässiger Quelle, daß der General <hi rendition="#g">Roth von Schreckenstein</hi> an der Stelle des abgetretenen Hrn. <hi rendition="#g">Kanitz das Kriegsministerium übernehmen wird.</hi> Das Ministerium ist in voller Auflösung. Die Rathlosigkeit ist größer als je in den „höchsten Kreisen.“ Wie sich das neue Kabinet gestalten wird, ob Camphausen selbst nochmals an die Versammlung appelliren wird in der er solche Schlappen erlitten, oder ob er sofort abtreten wird, darüber ist noch gar nichts Bestimmtes zu sagen.</p> <p>‒ Die vereinigten Landwehrmänner Berlins haben gelegentlich ihrer erfolgten Einberufung folgende Erklärung erlassen:</p> <p>Die unerwartete Einberufung der Landwehr zur Sicherung unserer Stadt hat gewiß einen Jeden unteruns mit Freude erfüllt, und wir werden uns dieser Pflicht mit derjenigen Energie und Ausdauer unterziehen, die man von der Landwehr erwartet. Es scheint uns aber, um die Ehre der Bürgerwehr nicht zu verletzen, unerläßlich, daß auch diese die Einberufung der Landwehr zu diesem Zwecke verlange, weil sonst leicht Konflikte zwischen uns und derselben provocirt werden könnten. Sollen wir nun die ehrenvollen Pflichten der Bürgerwehr mit übernehmen, so geziemen uns auch dieselben Rechte, und wir halten daher die Zustimmung der folgenden Punkte für nothwendig, um den obigen doppelten Zweck zu erreichen: 1) Diejenigen, die bereits bewaffneten Korporationen angehören, können denselben nach ihrer freien Wahl verbleiben da es auf ein und dasselbe herauskommt, ob der Einzelne als Landwehrmann oder als Bürgerwehrmann seine Pflicht für die Sicherheit der Stadt erfüllt. 2) Die Landwehr steht zu diesem Zwecke unter dem Kommando des Bürger-Generals. 3) Die Wahl der Führer geschieht in derselben Weise wie bei der Bürgerwehr. 4) Die Landwehrmänner sind als solche nur so lange zu betrachten, als sie im wirklichen Dienste stehen. Dieser Dienst darf nur in Wachdienst, wenn die Reihe an jeden Einzelnen kommt, oder zur Unterstützung der Bürgerwehr bei Allarmirung der Stadt bestehen. Sonst bleibt der Landwehrmann ungestört in seinem Civilverhältnisse. Es kann daher der Sold auch nur für diejenigen Tage gezählt werden, wo der Landwehrmann sich wirklich im Dienste befindet. Jedem steht es indessen frei, seinen Dienst ohne Sold freiwillig zu verrichten. 5) Die Landwehr darf für diese Einberufung, wie versprochen worden, nur zum Dienste innerhalb des Weichbildes der Stadt verwendet werden. Sie hat daher keine Verpflichtung, die Stadt zu verlassen, und müssen derselben dafür die nöthigen Garantieen gegeben werden.</p> <p>Berlin, den 15. Juni 1848.</p> <p> <hi rendition="#g">Die vereinigten Landwehrmänner Berlins.</hi> </p> </div> <div xml:id="ar019_011" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 16. Juni.</head> <p>Herr <hi rendition="#g">Blesson</hi> hat seine Stelle als Kommandeur der Bürgerwehr niedergelegt, weil er, wie er in der Versammlung der Offiziere sagte: „eingesehen habe, nicht diejenigen Fähigkeiten zu besitzen, welche von einem Chef der Bürgerwehr erwartet würden.“ An seine Stelle ist der Major Rimpler von den Offizieren der Bürgerwehr zum interimistischen Kommandanten ernannt worden.</p> <p>‒ Gestern wurde in einer Versammlung der Wahlmänner und Urwähler des dritten Wahlbezirks, trotz der Bemühungen von Geheimräthen, der Antrag: „daß der Abgeordnete des Bezirks, Geh. Revisionsrath Bauer durch sein Verhalten als Deputirter das Vertrauen seiner Kommittenten verloren habe,“ mit 500 gegen 7 Stimmen angenommen.</p> </div> <div xml:id="ar019_012" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Stettin, 15. Juni.</head> <p>Ein pommerscher Krautjunker Namens v. Welden, hat eine Aufforderung an alle Stände Pommerns erlassen, sich persönlich oder durch Deputirte vertreten am 18. Juni in Masse nach Potsdam zu begeben, um den Prinzen von Preußen „mit dem Zuruf treuer Herzen zu begrüßen.“ Er versprach für die städtischen und bäuerlichen Deputirten freie Bahnfahrt, die er indeß nicht bekommen. Die Pilgerfahrt wird hoffentlich, im Interesse der öffentlichen Heiterkeit, recht zahlreich ausfallen.</p> </div> <div xml:id="ar019_013" type="jArticle"> <head>Posen, 12. Juni.</head> <p>Die „Gaz. Polska“ beleuchtet die Adresse des Stadtverordneten-Kollegiums an die Frankfurter Nationalversammlung, namentlich denjenigen Theil der Adresse, welcher durch statistische Angaben beweisen will, daß die Bevölkerung der Stadt Posen überwiegend deutsch sei. Die Gaz. behauptet, daß von den 42,000 Einwohnern Posens 22,000 Polen sind (wir bemerken, daß hier und in der ganzen Provinz sehr viel Polen sind, die Deutsche Namen haben), daß diese polnische Bevölkerung aus lauter Eingebornen und Ansässigen besteht, während sich unter der jüdisch-deutschen Bevölkerung 668 Beamten- und 193 Militär-Familien befinden, die aus Deutschland hierher gekommen, sowie einige Hundert deutsche Familien, welche nur auf eine unbestimmte Zeit von der Regierung oder von der Befestigungs-Kommission beschäftigt werden. Es ist wahr, daß der größte Theil der Grundstücke in der Stadt sich in den Händen Deutscher und vor Allen der Juden befindet, denn von 1280 Nummern mit Hintergebäuden befinden sich 733 in den Händen von Deutschen und Juden, und nur 401 in den Händen von Polen, und 146 im Besitz der Regierung und der Korporationen; doch besitzen die Polen 68 Häuser mehr als die jüdisch-deutsche Bevölkerung, jede für sich genommen und zweimal mehr als die Deutschen selbst, ohne ihre jüdischen Mitbrüder. Wahr ist ferner, daß von 1050 Bürgern Posens 720 Deutsche und Juden und nur 330 Polen das Bürgerrecht besitzen. Doch wie kommt dies? ‒ Das Publikum weiß sehr wohl, wie man in Posen das Bürgerrecht erlangt. Einer von den Mitgliedern des Magistrats wählt sich ansäßige Bewohner der Stadt aus, <hi rendition="#g">die das durch das Gesetz vorgeschriebene Einkommen</hi><note place="foot">Wer nicht ein bestimmtes jährliches Einkommen hat, kann nicht das Stadt-Bürgerrecht in Posen erlangen, und wer nicht 800 Thlr. jährliche Einkünfte aufweisen kann, hat nicht das Recht, Stadtverordneter zu sein.</note><hi rendition="#g">besitzen, welches zur Erlangung des Bürgerrechts qualifizirt,</hi> und legt das Namensverzeichniß solcher Personen den Stadtverordneten zur Bestätigung vor. Daß in ein solches Verzeichniß nur Deutsche und Juden, deren jährliches Einkommen weder der Magistrat noch selbst der Teufel zu erforschen vermöchte, eintreten, kann man sich leicht denken: Wenn es nun in der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung des Einkommens jüdischer Kandidaten kommt, wird ein gewisser jüdischer Stadtverordneter gewöhnlich gefragt, ob der oder jener Jude so und so viel Einkommen hat. Seine gewöhnliche Antwort ist: „daß ist ein reicher Mann.“ Er weiß nämlich, um was es sich handelt. Es sind in Posen sehr viele Polen ansäßig, welche mehr Einkommen als mancher jüdische Bürger besitzen, und doch nimmt der Magistrat von ihnen keine Notiz. ‒ Wir geben ferner zu, daß unter den Kandidaten für die Stadtverordnetenversammlung 315 Deutsche und Juden und nur 115 Polen sich befinden. Wir wundern uns, daß der deutschen Kandidaten nicht noch weit mehr sind. Denn es ist doch leicht, unter 668 deutschen Beamten eine große Anzahl herauszufinden, die 800 Thlr. jährliche Einkünfte besitzen. ‒ Auch mag zugestanden werden, daß von 2133 Handwerkern 1442 Deutsche und Juden sind und nur 691 Polen. Trotzdem behaupten wir, daß es in Posen mehr polnische, als jüdisch-deutsche Handwerker gibt. Denn zuvörderst befinden sich in Posen einige Hundert deutsche Handwerker, die von der Regierung auf unbestimmte Zeit beschäftigt werden, welche daher hier keinen festen Wohnsitz haben; ferner gibt es vielleicht 500 jüdische Arbeiter, die man zu keinem Handwerk zulassen würde, wenn, wie früher, die Zünfte über die Befähigung oder Untauglichkeit der Handwerker entscheiden würden; endlich gehören zu diesen 1442 deutschen und jüdischen Handwerkern ein Paar hundert jüdische Krämer; während alle 691 polnische Handwerker wirkliche, zünftige Handwerker sind. ‒ Auf die 42,000 Einwohner unserer Stadt kommen in den 19 Bezirken 6264 Urwähler; darunter sind mehr als 3580 Polen und höchstens 2684 Deutsche und Juden.</p> <bibl>(A. O.-Z.)</bibl> </div> <div xml:id="ar019_014" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl>Posen, 12. Juni.</head> <p>Das Brandmarken der gefangenen Polen hat allerdings aufgehört, seitdem die Minister es verboten haben. Dafür hat man aber ein neues Mittel angewandt, um die entlassenen Gefangenen wieder zu erkennen. Dies Mittel ist den <hi rendition="#g">Russen,</hi> unsren menschenfreundlichen Nachbarn, entlehnt und besteht darin, daß man den polnischen Gefangenen <hi rendition="#g">den Kopf kahl scheert.</hi> Herr Pfuel (von Höllenstein) bleibt sich treu. Ein Pole ist für ihn ein Stück Vieh, das gezeichnet werden muß, damit es der Mißhandlung der Soldateska ja nicht entgehe.</p> <p>Zwei polnische Aerzte pflegten in Miloslaw seit dem 30. April die dort liegenden Verwundeten, 68 an der Zahl, alles Polen. Am 9. d. M. wurden sie auf Regierungsbefehl unter Eskorte nach Schroda und von dort hieher gebracht. Die 68 Schwerverwundeten liegen nun ohne ärztliche Hülfe und Manchem von ihnen ist hierdurch der Tod gradezu gesichert. Aber es sind ja nur „verfluchte Polacken!“</p> </div> <div xml:id="ar019_015" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Posen, 11. Juni.</head> <p>Aus Kalisch ist gestern die außerordentliche Nachricht hier eingegangen daß daselbst aufs schleunigste ein Lager für hunderttausend Mann errichtet werden soll. Die russischen Truppen rücken in Eilmärschen heran, und die ganze Besatzung von Litthauen ist bereits im Königreich Polen eingetroffen. Man ist hier nicht ohne große Besorgniß.</p> </div> <div xml:id="ar019_016" type="jArticle"> <head><bibl><author>43</author></bibl> Gnesen, 14. Juni.</head> <p>Oberst Stiele vom 33. Regiment in Thorn ist direkt von Berlin, also nicht auf dem Umwege durch das Generalkommando in Königsberg, zum 2. Kommandanten von Thorn ernannt worden. Thorn soll aufs Schleunigste in Vertheidigungszustand gesetzt und auf lange Zeit verproviantirt worden. Es ist gleichzeitig eine namhafte Summe Geldes dazu angewiesen. Diese Vertheidigungsmaßregeln sind factices. Man steht hier, wie im tiefsten Frieden, zerstreut in allen kleinen polnischen Orten und nicht mobil. Die Ordre zur Zusammenziehung der Armee wird ankommen, wie der Dieb in der Nacht, d. h. wenn die Russen über der Gränze sind. Nach genauen Nachrichten von den Vorposten drei Meilen von hier, stehen nur Kosaken und Husaren an der Gränze. Das Gros der russischen Armee soll 30 Meilen rückwärts stehen. Es ist notorisch, daß <hi rendition="#g">ein großer Theil pommerscher Gutsbesitzer an den Prinzen</hi> geschrieben, um die Verbindung der Preußen mit den Russen im Fall des Kriegs auf jede mögliche Weise vorzubereiten.</p> </div> <div xml:id="ar019_017" type="jArticle"> <head>Darmstadt, 16. Juni.</head> <p>Eine Extrabeilage der Darmst. Zeitung meldet, daß der Großherzog heute Nachmittag „an Entkräftung in Gott verschieden“ sei. Da indeß der „Höchstselige“ bereits früher von der Regierung abgetreten war, so wird dies Ereigniß von keinem großen Einfluß auf die Geschichte sein.</p> </div> <div xml:id="ar019_018" type="jArticle"> <head>Heilbronn, 14. Juni.</head> <p>Diesen Mittag war ein Krawall zu befürchten. Der größte Theil des hiesigen 8. Regiments hatte sich versammelt, um eine Petition mit Wünschen und Beschwerden vorzutragen. Ein Fourrier Hartmann entwarf sie. Der Regimentskommandant ließ den Verfasser auf die Kanzlei rufen und gleich in Sicherheits-Arrest bringen. So wie dies bekannt wurde, entstand eine ungeheuere Gährung unter dem Militär und den Bürgern, und in Massen zogen sie in die Kaserne, um die Freilassung Hartmanns zu verlangen, welche glücklicherweise auch gleich erfolgte; im andern Falle wäre eine gewaltsame Befreiung ohne Zweifel erfolgt. So eben zieht wieder eine Masse Volkes jubelnd vorbei, welche die Befreiung von zwei verhafteten Schützen erzwang.</p> <bibl>(S. M.)</bibl> </div> <div xml:id="ar019_019_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Apenrade besetzt. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 136.</bibl></note> <head><bibl><author>*</author></bibl> Schleswig-Holstein.</head> <gap reason="copyright"/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0082/0002]
sein Verbrechen verhängt hat. Bürger! Von allen Opfern, welche ich dem Vaterlande brachte, verdient nur das eine gerechnet zu werden, daß ich einen Menschen zum Tode verdammt.
Boyer ‒ Fonfrède: Das Gesetz und das Interesse des Staates verdammen Louis zum Tode. Ich lasse das Gesetz gelten, als geschähe es in meiner letzten Stunde; und ob mein Herz blutet, daß ich einen Sterblichen aus den Reihen der Lebendigen stoßen muß, so hat doch die Ruhe meiner Seele keinen Gewissensbiß zu fürchten.
Deleyre: Zur Erhaltung der Republik, zum Wohle des Volkes und zur Lehre des menschlichen Geschlechtes stimme ich für den Tod.
Hérault ‒ Cambon: Das Gesetz ist positiv. Louis' Verbrechen ist notorisch. Ich würde mich an der National-Justiz versündigen, wenn ich es bei der Verbannung bewenden ließe. Ich stimme für den Tod.
Castilhon: Wenn ich nur die Verbrechen Louis und die Strafe welche er verdient, berücksichtigte, so würde ich nicht schwanken mich für den Tod zu entscheiden; aus Furcht aber, dies verhaßte Blut ich mit demBlute eines mir theuern Volkes mischen zu sehen, stimme ich für Einsperrung und beim Frieden für Verbannung.
Ille ‒ et-Vilaine. ‒ Lanjuinais: Man hat gesagt, daß wir diese Sache richten müßten, wie sie das Volk selbst richtet. Das Volk hat aber nicht das Recht, einen überwundenen Gefangenen zu erwürgen; nach dem Wunsche und nach den Rechten des Volkes also nicht nach derMeinung Einzelner, die uns in dieser Versammlung mit sich fortzureißen streben, stimme ich für die Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung. Doch der Tod treffe den Verbannten, falls er Frankreich wieder betritt.
Duval: Als Organ des Gesetzes verkündige ich den Tod.
Sévestre: Ich kenne nicht die Gerechtigkeit, die sich vor einem hohen Schuldigen beugt, während sich Alle vor ihr beugen müssen. Ich stimme für den Tod.
Baugeard: Der Tod.
(Fortsetzung folgt.)
[Deutschland] ** Frankfurt, 17. Juni. Der Demokratenkongreß war gestern von der ganzen Linken der Nationalversammlung besucht. Sein Hauptbeschluß ging auf Organisation der verschiedenen Vereine, welche in Kreisvororte eingetheilt wurden, als deren vorzüglichste ich Ihnen Köln, Frankfurt, Marburg, Leipzig, Halle, Hamburg, Königsberg, Wien, Bamberg nenne. Die Kreisorte selbst werden aufgefordert, binnen 14 Tagen einen Kreiskongreß zu berufen, um die Untertheilung in Distrikte selbst zu organisiren. Der frühere Beschluß auf Abfassung eines demokratischen Manifestes, ist auf Antrag der hierzu niedergesetzten Kommission wieder zurückgenommen werden, doch soll mit dem Druck der Beschlüsse wenigstens eine historische Einleitung verbunden werden. Von weiteren Beschlüssen erwähne ich Ihnen nur, daß drei Zeitungen, die Neue Rheinische Zeitung, die noch zu reorganisirende Berliner Zeitungshalle und ein süddeutsches Blatt zu Centralorganen der Demokratie erklärt wurden. In den Centralausschuß wurden gewählt die Herren Julius Fröbel, Rau (aus Würtemberg) und Kriege aus New-York.
Frankfurt. In der sechsten Sitzung der Frankfurter Versammlung vom 25. Mai verlas der Präsident v. Gagern eine von Libelt, Leochowski, Niegolewski, Trentowski, Wodricki, Chostawski und Lyshowski im Namen Polens unterschriebene Eingabe folgenden Inhalts:
1) Ein hoher Reichstag wolle den Beschluß des deutschen Vorparlamentes zu dem seinigen machen, „daß die Schmach der Theilung Polens von Deutschland abgewälzt und dem deutschen Volke die Pflicht auferlegt werde, den Polen ihr Vaterland wieder zu geben;“ 2) ein hoher Reichstag möge demnach im Namen des gesammten Deutschlands sich für die Wiederherstellung Polens erklären und schleunigst dahin wirken, daß zunächst Preußisch-Polen und Oesterreichisch-Polen Freiheit und nationale Selbständigkeit gewährt werde; 3) ein hoher Reichtag wolle schließlich nichts unternehmen, was dem künftigen und einzig loyalen Akte einer Gränzbestimmung zwischen dem freien Deutschland und den freigewordenen Polen vorgreifen könnte. Wir aber versichern unserer Seits und glauben durch die Stellung, die wir unter unseren Landleuten einnehmen, diese Versicherung im Namen derselben abgeben zu können: 1) daß Polen gern bereit ist, die erlittenen Kränkungen zu vergessen und die brüderliche Eintracht mit den Deutschen durch Bündniß- und Handelsverträge zu bethätigen, 2) daß Polen einen Staat mit demokratischen Institutionen bilden und die Rechte aller Nationalitäten und Konfessionen im politischen und bürgerlichen Verbande des Staates gleichstellen wird; 3) daß Polen nach Wiedererlangung seiner Selbstständigkeit, bei der künftigen Grenzbestimmung also diejenigen Landstriche an Deutschland abtreten wird, wo sich die Majorität der Bevölkerung durch eine freie und legale Abstimmung viritim dafür erklären wird.“
Karlsruhe, 16. Juni. In Betreff des Regierungsantrages: „Die zweite Kammer wolle ihre Einwilligung zu der Verhaftung des Abgeordneten Regierungsdirektor Peter geben, welcher in Konstanz die Statthalterschaft unter Hecker angenommen“, hat sich der Kommissionsbericht für die Verhaftung ausgesprochen. Die Verhandlung darüber wird morgen statt finden.
Siebzehnte Sitzung der Vereinbarungsversammlung vom 16. Juni. In Behinderung Milde's übernimmt Esser Mittags 12 Uhr das Prasidium. Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt. Es kommen sodann die Mitglieder der aus den verschiedenen Abtheilungen gewählten Verfassungskommission zur Verlesung. Dieselbe besteht aus den Abgeordneten Philipps, Wachsmuth, Reuter, Elsner, Bauerband, Ebelt, Gierke, Niemeyer, Jonas (Berlin), v. Rodbertus, Ulrich, Balzer, Baumstark, Mätze, Reichensperger, Windhorst, Pelzer, v. Daniels, Berends, Zachariä, Zenker, Waldeck, Bloem, Behnsch. ‒ Abgeordneter Abegg (Kreuznach), Mitglied der 4. Atheilung, erhebt gegen die von derselben getroffene Wahl (Windhorst, Pelzer, v. Daniels) Einspruch; eine bestimmte Nachricht von der Zeit, wann die Abtheilung sich zum Zweck der Wahl versammeln werde, sei derselben von ihrem Vorsitzenden nicht geworden, weshalb er auch an der Sitzung nicht theilgenommen. Mehrere Abgeordnete bestätigen, daß die Zeit nicht ordnungsmäßig festgesetzt worden sei. Da die Abstimmung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der getroffenen Wahl zweifelhaft bleibt, so wird zur Zählung geschritten, wobei 166 sich für, 199 sich gegen die Gültigkeit aussprechen, mithin eine neue Wahl stattfinden muß. (Befriedigung). An der Tagesordnung ist die Interpellation des Dr. Kunth an das Staatsministerium, ob dasselbe in Erwägung des vielfach vorhandenen Nothstandes dem Erlaß einer Amnestie für Holzdiebstähle geneigt sei. Die Interpellation wird unterstützt. Justizminister Bornemann erklärt, daß in den vorzulegenden Gesetzen die Regierung auf diesen Gegenstand Rücksicht genommen habe. Auf der Tagesordnung ist sodann der Bericht der Centralabtheilung über den Bloemschen Antrag auf Unverletzlichkeit der Mitglieder der Nationalversammlung. Nach dem Gutachten der Abtheilung ist die Fassung dieses Gesetzes in folgender Weise vorgeschlagen: „Zum Schutze der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung sollen nachstehende Gesetze in Kraft treten: § 1. Kein Mitglied der Versammlung kann für seine Abstimmungen oder für die in seiner Eigenschaft als Abgeordneter ausgesprochenen Worte oder Meinungen in irgend einer Weise zur Rechenschaft gezogen werden. § 2. Kein Mitglied der Versammlung kann wegen eines ihm zur Last gelegten Vergehens ohne ihre Genehmigung verhaftet werden, es sei denn bei Ergreifung auf frischer That oder 24 Stunden nach derselben. Gleicher Genehmigung bedarf es auch bei Verhaftung wegen Schulden. § 3. Jedes Verfahren gegen ein Mitglied der Versammlung muß auf Veranlassung derselben eingestellt werden. (Anm.: dieser Paragraph hat selbstredend auch rückwirkende Kraft, so daß nach Beschluß der Versammlung auch Valdenaire jetzt einberufen werden kann). In Bezug auf Hochverrathserklärung gegen Angriff auf Mitglieder der Nationalversammlung glaubte die Kommission sich über eine solche Bestimmung stellen zu müssen. Vicepräsident Esser: Es sind zu diesem Entwurf bereits 9 Amendements gedruckt, und mir nachträglich noch 7 schriftlich eingereicht worden. (Unruhe). Abg. Riedel: Da die Versammlung schon gestern erklärt habe, daß nicht ihre eigene Sicherheit, sondern die Gründung des Verfassungswerkes ihre Sorge sei, so möge man das von der Abtheilung vorgelegte Gutachten sofort ohne weitere Debatte annehmen. (Vielseitige Beistimmung). Minister Hansemann: Die Eile, womit man die Geschäfte befördern will, ist sehr löblich, weil man dadurch gewiß mehr Geschäfte erledigen wird als bisher. (Große Entrüstung). Nun, eine solche Ansicht ist schon von vielen Mitgliedern ausgesprochen und liegt auch indirekt in dem Antrage des Abgeordneten Riedel. ‒ Indeß scheint mir aus dem Antrag des letzteren Abg. noch nicht klar zu sein, ob Derselbe die Annahme des Bloemschen Antrages oder des Kommissionsberichtes bezwecke. (So?) Sodann, wenn auch das Bestreben, die Debatte abzukürzen, an sich löblich ist, möge man doch bedenken, daß der fragliche Antrag tief in die allgemeine Freiheit eingreife und mit der übrigen Gesetzgebung zu innig zusammen hänge, als daß man schon jetzt über Annahme oder Ablehnung votiren dürfe. Abg. Riedel erklärt, daß er die Annahme des Kommissionsberichts empfohlen habe. (Ruf zur Abstimmung.) Bloem verwahrt sich dagegen, daß, wenn eine Abtheilung ein Gutachten geliefert, der Antragsteller nicht mehr gehört werden dürfe; für diesmal stimme er in den Hauptpunkten mit dem Abtheilungsberichte überein; er wolle aber im Interesse sämmtlicher Mitglieder dem Antragsteller das Recht gewahrt wissen, das letzte Wort zu behalten. (Beifall.) Durch fast einstimmige Majorität wird der Abtheilungsbericht angenommen.
Abg. Robbertus verliest den Entwurf einer Adresse an die deutsche Versammlung in Frankfurt, mit dem Antrage, dieselbe sofort abzusenden. Der Antrag findet die genügende Unterstützung. Min.-Präs. Camhausen: Wenn er jetzt um das Wort gebeten, so geschehe es deshalb, weil er die Bemerkung nicht unterdrücken könne, daß der Antrag in der Form große Bedenken zu haben scheint. Es sei ihm nicht entgangen, daß der Antrag darauf gehe, sich mit der Versammlung in Frankfurt in Verbindung setzen zu wollen. Ein ähnlicher Fall sei bereits in Frankreich gewesen, wo die französische Versammlung ebenfalls mit der Frankfurter in Verbindung getreten. Im Allgemeinen liegt jedoch hier das klare Verhältniß zu Grunde, daß die hiesige Versammlung nicht nach Außen, sondern die innern Verhältnisse repräsentirt. Uebrigens finde er in der Adresse auch eine unrichtige Erwähnung der preußischen Waffenthaten, es könne den Anschein haben, als sei das Bundeskorps ohne alle Wirkung geblieben. Der Antrag scheine ihm auch unvereinbar mit der Achtung und Zurückhaltung, wie man sie einer Versammlung wie die Frankfurter schuldig sei. Wenn man ein einiges Deutschland wolle, so müsse auch alles vermieden werden, was ein Sondergefühl bezeichnen kann. Die Thatsachen seien übrigens in Frankfurt vollständig bekannt. Er sei deshalb gegen die Adresse, sowie gegen das dazu gestellte Amendement. Sollte aber die Versammlung sich dennoch dafür erklären, so müsse er dringend darauf bestehen, die Debatte so lange auszusetzen, bis der Antrag in den Abtheilungen berathen ist. Unsere schönsten Hoffnungen beruhen auf der Versammlung in Frankfurt, es müsse deshalb jedes Einzelne wohl erwogen werden, welches vielleicht im Stande sei, der deutschen Einheit zu schaden. Er gebe diese Erklärung nicht als Minister, sondern stelle sie als Abgeordneter allen Theilen der Versammlung anheim. Auf die Frage: Ob der Antrag sofort zur Diskussion gebracht werden soll, findet sich keine Majorität, er würde also in die Abtheilung gehen. Abg. Robbertus beschwert sich über die Geschäftsordnung. Wenn der Min. Camphausen als Abgeordneter gesprochen hat, so hätte er nicht das Wort erhalten dürfen. Min. Camphausen: Er habe allerdings als Minister gesprochen, und nur seine letzte Erklärung gab er als Abgeordneter. Abg. Robbertus: Er zieht seinen Antrag zurück, er habe nur wollen deutsches Gefühl für die deutsche Einheit aussprechen. (Bravo zur Linken.) Min. Camphausen: Dann sei er mit dem Redner in vollständiger Harmonie, auch er wolle nur für Deutschlands Einheit sprechen. (Bravo zur Rechten.) Schluß der Sitzung 2 Uhr. Anfang der künftigen morgen 12 Uhr.
*** Berlin, 16. Juni. Abends 81/2 Uhr. So eben erfahre ich aus ganz zuverlässiger Quelle, daß der General Roth von Schreckenstein an der Stelle des abgetretenen Hrn. Kanitz das Kriegsministerium übernehmen wird. Das Ministerium ist in voller Auflösung. Die Rathlosigkeit ist größer als je in den „höchsten Kreisen.“ Wie sich das neue Kabinet gestalten wird, ob Camphausen selbst nochmals an die Versammlung appelliren wird in der er solche Schlappen erlitten, oder ob er sofort abtreten wird, darüber ist noch gar nichts Bestimmtes zu sagen.
‒ Die vereinigten Landwehrmänner Berlins haben gelegentlich ihrer erfolgten Einberufung folgende Erklärung erlassen:
Die unerwartete Einberufung der Landwehr zur Sicherung unserer Stadt hat gewiß einen Jeden unteruns mit Freude erfüllt, und wir werden uns dieser Pflicht mit derjenigen Energie und Ausdauer unterziehen, die man von der Landwehr erwartet. Es scheint uns aber, um die Ehre der Bürgerwehr nicht zu verletzen, unerläßlich, daß auch diese die Einberufung der Landwehr zu diesem Zwecke verlange, weil sonst leicht Konflikte zwischen uns und derselben provocirt werden könnten. Sollen wir nun die ehrenvollen Pflichten der Bürgerwehr mit übernehmen, so geziemen uns auch dieselben Rechte, und wir halten daher die Zustimmung der folgenden Punkte für nothwendig, um den obigen doppelten Zweck zu erreichen: 1) Diejenigen, die bereits bewaffneten Korporationen angehören, können denselben nach ihrer freien Wahl verbleiben da es auf ein und dasselbe herauskommt, ob der Einzelne als Landwehrmann oder als Bürgerwehrmann seine Pflicht für die Sicherheit der Stadt erfüllt. 2) Die Landwehr steht zu diesem Zwecke unter dem Kommando des Bürger-Generals. 3) Die Wahl der Führer geschieht in derselben Weise wie bei der Bürgerwehr. 4) Die Landwehrmänner sind als solche nur so lange zu betrachten, als sie im wirklichen Dienste stehen. Dieser Dienst darf nur in Wachdienst, wenn die Reihe an jeden Einzelnen kommt, oder zur Unterstützung der Bürgerwehr bei Allarmirung der Stadt bestehen. Sonst bleibt der Landwehrmann ungestört in seinem Civilverhältnisse. Es kann daher der Sold auch nur für diejenigen Tage gezählt werden, wo der Landwehrmann sich wirklich im Dienste befindet. Jedem steht es indessen frei, seinen Dienst ohne Sold freiwillig zu verrichten. 5) Die Landwehr darf für diese Einberufung, wie versprochen worden, nur zum Dienste innerhalb des Weichbildes der Stadt verwendet werden. Sie hat daher keine Verpflichtung, die Stadt zu verlassen, und müssen derselben dafür die nöthigen Garantieen gegeben werden.
Berlin, den 15. Juni 1848.
Die vereinigten Landwehrmänner Berlins.
* Berlin, 16. Juni. Herr Blesson hat seine Stelle als Kommandeur der Bürgerwehr niedergelegt, weil er, wie er in der Versammlung der Offiziere sagte: „eingesehen habe, nicht diejenigen Fähigkeiten zu besitzen, welche von einem Chef der Bürgerwehr erwartet würden.“ An seine Stelle ist der Major Rimpler von den Offizieren der Bürgerwehr zum interimistischen Kommandanten ernannt worden.
‒ Gestern wurde in einer Versammlung der Wahlmänner und Urwähler des dritten Wahlbezirks, trotz der Bemühungen von Geheimräthen, der Antrag: „daß der Abgeordnete des Bezirks, Geh. Revisionsrath Bauer durch sein Verhalten als Deputirter das Vertrauen seiner Kommittenten verloren habe,“ mit 500 gegen 7 Stimmen angenommen.
* Stettin, 15. Juni. Ein pommerscher Krautjunker Namens v. Welden, hat eine Aufforderung an alle Stände Pommerns erlassen, sich persönlich oder durch Deputirte vertreten am 18. Juni in Masse nach Potsdam zu begeben, um den Prinzen von Preußen „mit dem Zuruf treuer Herzen zu begrüßen.“ Er versprach für die städtischen und bäuerlichen Deputirten freie Bahnfahrt, die er indeß nicht bekommen. Die Pilgerfahrt wird hoffentlich, im Interesse der öffentlichen Heiterkeit, recht zahlreich ausfallen.
Posen, 12. Juni. Die „Gaz. Polska“ beleuchtet die Adresse des Stadtverordneten-Kollegiums an die Frankfurter Nationalversammlung, namentlich denjenigen Theil der Adresse, welcher durch statistische Angaben beweisen will, daß die Bevölkerung der Stadt Posen überwiegend deutsch sei. Die Gaz. behauptet, daß von den 42,000 Einwohnern Posens 22,000 Polen sind (wir bemerken, daß hier und in der ganzen Provinz sehr viel Polen sind, die Deutsche Namen haben), daß diese polnische Bevölkerung aus lauter Eingebornen und Ansässigen besteht, während sich unter der jüdisch-deutschen Bevölkerung 668 Beamten- und 193 Militär-Familien befinden, die aus Deutschland hierher gekommen, sowie einige Hundert deutsche Familien, welche nur auf eine unbestimmte Zeit von der Regierung oder von der Befestigungs-Kommission beschäftigt werden. Es ist wahr, daß der größte Theil der Grundstücke in der Stadt sich in den Händen Deutscher und vor Allen der Juden befindet, denn von 1280 Nummern mit Hintergebäuden befinden sich 733 in den Händen von Deutschen und Juden, und nur 401 in den Händen von Polen, und 146 im Besitz der Regierung und der Korporationen; doch besitzen die Polen 68 Häuser mehr als die jüdisch-deutsche Bevölkerung, jede für sich genommen und zweimal mehr als die Deutschen selbst, ohne ihre jüdischen Mitbrüder. Wahr ist ferner, daß von 1050 Bürgern Posens 720 Deutsche und Juden und nur 330 Polen das Bürgerrecht besitzen. Doch wie kommt dies? ‒ Das Publikum weiß sehr wohl, wie man in Posen das Bürgerrecht erlangt. Einer von den Mitgliedern des Magistrats wählt sich ansäßige Bewohner der Stadt aus, die das durch das Gesetz vorgeschriebene Einkommen besitzen, welches zur Erlangung des Bürgerrechts qualifizirt, und legt das Namensverzeichniß solcher Personen den Stadtverordneten zur Bestätigung vor. Daß in ein solches Verzeichniß nur Deutsche und Juden, deren jährliches Einkommen weder der Magistrat noch selbst der Teufel zu erforschen vermöchte, eintreten, kann man sich leicht denken: Wenn es nun in der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung des Einkommens jüdischer Kandidaten kommt, wird ein gewisser jüdischer Stadtverordneter gewöhnlich gefragt, ob der oder jener Jude so und so viel Einkommen hat. Seine gewöhnliche Antwort ist: „daß ist ein reicher Mann.“ Er weiß nämlich, um was es sich handelt. Es sind in Posen sehr viele Polen ansäßig, welche mehr Einkommen als mancher jüdische Bürger besitzen, und doch nimmt der Magistrat von ihnen keine Notiz. ‒ Wir geben ferner zu, daß unter den Kandidaten für die Stadtverordnetenversammlung 315 Deutsche und Juden und nur 115 Polen sich befinden. Wir wundern uns, daß der deutschen Kandidaten nicht noch weit mehr sind. Denn es ist doch leicht, unter 668 deutschen Beamten eine große Anzahl herauszufinden, die 800 Thlr. jährliche Einkünfte besitzen. ‒ Auch mag zugestanden werden, daß von 2133 Handwerkern 1442 Deutsche und Juden sind und nur 691 Polen. Trotzdem behaupten wir, daß es in Posen mehr polnische, als jüdisch-deutsche Handwerker gibt. Denn zuvörderst befinden sich in Posen einige Hundert deutsche Handwerker, die von der Regierung auf unbestimmte Zeit beschäftigt werden, welche daher hier keinen festen Wohnsitz haben; ferner gibt es vielleicht 500 jüdische Arbeiter, die man zu keinem Handwerk zulassen würde, wenn, wie früher, die Zünfte über die Befähigung oder Untauglichkeit der Handwerker entscheiden würden; endlich gehören zu diesen 1442 deutschen und jüdischen Handwerkern ein Paar hundert jüdische Krämer; während alle 691 polnische Handwerker wirkliche, zünftige Handwerker sind. ‒ Auf die 42,000 Einwohner unserer Stadt kommen in den 19 Bezirken 6264 Urwähler; darunter sind mehr als 3580 Polen und höchstens 2684 Deutsche und Juden.
(A. O.-Z.) *Posen, 12. Juni. Das Brandmarken der gefangenen Polen hat allerdings aufgehört, seitdem die Minister es verboten haben. Dafür hat man aber ein neues Mittel angewandt, um die entlassenen Gefangenen wieder zu erkennen. Dies Mittel ist den Russen, unsren menschenfreundlichen Nachbarn, entlehnt und besteht darin, daß man den polnischen Gefangenen den Kopf kahl scheert. Herr Pfuel (von Höllenstein) bleibt sich treu. Ein Pole ist für ihn ein Stück Vieh, das gezeichnet werden muß, damit es der Mißhandlung der Soldateska ja nicht entgehe.
Zwei polnische Aerzte pflegten in Miloslaw seit dem 30. April die dort liegenden Verwundeten, 68 an der Zahl, alles Polen. Am 9. d. M. wurden sie auf Regierungsbefehl unter Eskorte nach Schroda und von dort hieher gebracht. Die 68 Schwerverwundeten liegen nun ohne ärztliche Hülfe und Manchem von ihnen ist hierdurch der Tod gradezu gesichert. Aber es sind ja nur „verfluchte Polacken!“
* Posen, 11. Juni. Aus Kalisch ist gestern die außerordentliche Nachricht hier eingegangen daß daselbst aufs schleunigste ein Lager für hunderttausend Mann errichtet werden soll. Die russischen Truppen rücken in Eilmärschen heran, und die ganze Besatzung von Litthauen ist bereits im Königreich Polen eingetroffen. Man ist hier nicht ohne große Besorgniß.
43 Gnesen, 14. Juni. Oberst Stiele vom 33. Regiment in Thorn ist direkt von Berlin, also nicht auf dem Umwege durch das Generalkommando in Königsberg, zum 2. Kommandanten von Thorn ernannt worden. Thorn soll aufs Schleunigste in Vertheidigungszustand gesetzt und auf lange Zeit verproviantirt worden. Es ist gleichzeitig eine namhafte Summe Geldes dazu angewiesen. Diese Vertheidigungsmaßregeln sind factices. Man steht hier, wie im tiefsten Frieden, zerstreut in allen kleinen polnischen Orten und nicht mobil. Die Ordre zur Zusammenziehung der Armee wird ankommen, wie der Dieb in der Nacht, d. h. wenn die Russen über der Gränze sind. Nach genauen Nachrichten von den Vorposten drei Meilen von hier, stehen nur Kosaken und Husaren an der Gränze. Das Gros der russischen Armee soll 30 Meilen rückwärts stehen. Es ist notorisch, daß ein großer Theil pommerscher Gutsbesitzer an den Prinzen geschrieben, um die Verbindung der Preußen mit den Russen im Fall des Kriegs auf jede mögliche Weise vorzubereiten.
Darmstadt, 16. Juni. Eine Extrabeilage der Darmst. Zeitung meldet, daß der Großherzog heute Nachmittag „an Entkräftung in Gott verschieden“ sei. Da indeß der „Höchstselige“ bereits früher von der Regierung abgetreten war, so wird dies Ereigniß von keinem großen Einfluß auf die Geschichte sein.
Heilbronn, 14. Juni. Diesen Mittag war ein Krawall zu befürchten. Der größte Theil des hiesigen 8. Regiments hatte sich versammelt, um eine Petition mit Wünschen und Beschwerden vorzutragen. Ein Fourrier Hartmann entwarf sie. Der Regimentskommandant ließ den Verfasser auf die Kanzlei rufen und gleich in Sicherheits-Arrest bringen. So wie dies bekannt wurde, entstand eine ungeheuere Gährung unter dem Militär und den Bürgern, und in Massen zogen sie in die Kaserne, um die Freilassung Hartmanns zu verlangen, welche glücklicherweise auch gleich erfolgte; im andern Falle wäre eine gewaltsame Befreiung ohne Zweifel erfolgt. So eben zieht wieder eine Masse Volkes jubelnd vorbei, welche die Befreiung von zwei verhafteten Schützen erzwang.
(S. M.) * Schleswig-Holstein. _
Wer nicht ein bestimmtes jährliches Einkommen hat, kann nicht das Stadt-Bürgerrecht in Posen erlangen, und wer nicht 800 Thlr. jährliche Einkünfte aufweisen kann, hat nicht das Recht, Stadtverordneter zu sein.
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(2017-03-20T13:08:10Z)
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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
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Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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