Neue Rheinische Zeitung. Nr. 24. Köln, 24. Juni 1848.Schiffahrts-Anzeige. Köln, 23. Juni 1848. Angekommen: J. P. Linz und A. Rauth von Mannheim. Abgefahren: B. Kraus nach dem Obermain. In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich H. Lübbers; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr A. Meyer; nach Andernach und Neuwied C Kaiser und M. Wiebel; nach Koblenz und der Mosel und Saar Jakob Tillmann; nach der Mosel, nach Trier und der Saar N. Pisbach; nach Bingen J. B. Mundschenk; nach Mainz J. Hirschmann; nach dem Niedermain Ph. Würges; nach dem Mittel- und Obermain Seb. Seelig; nach Heilbronn H. Bechert; nach Kannstadt und Stuttgart Peter Kühnle; nach Worms und Mannheim J. B Mundschenk I.; nach Antwerpen M. Lamers. Ferner: Nach Rotterdam Kapt. Jurrius, Köln Nr. 18. Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Schüller, Köln Nr. 30. Wasserstand. Köln, am 23. Juni. Rheinhöhe 8' 4 1/2". Nr. 70127. Auszug aus dem im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen. Nr. 10060. Heute den zwölften April ein tausend acht hundert acht und vierzig erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herrn Advokat-Anwalts Füßer, der zu Köln wohnende Herr Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des zu Köln wohnenden Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft, in Gefolge der diesem Akte beigefügten Vollmacht unter Privatunterschrift vom vierten April achtzehnhundert acht und vierzig und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des am zweiten Oktober achtzehnhundert sieben und vierzig vor Notar Landwehr zu Köln aufgenommenen Kaufaktes, wonach der Barbier Johann Joseph Bechem, wohnhaft in Köln, das ihm eigenthümlich zugehörige, zu Köln auf der Ehrenstraße, mit Nummer ein und vierzig bezeichnete Wohnhaus, sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und allen übrigen An- und Zubehörungen, eingetragen im Kataster der Stadtgemeinde Köln, unter Artikel sieben tausend einhundert sechs und siebenzig in der achtzehnten Flur, Nummer einhundert zwei und sechszig der Parzelle, mit einer Grundfläche von ein und zwanzig Ruthen acht Fuß, einem Gesammtreinertrage von hundert ein Thaler zwölf Silbergroschen zwei Pfenninge, und den Gränznachbaren: nördlich die Ehrenstraße, östlich Blumacher, südlich Simon Mayrhofer, und östlich die kleine Brinkgasse - an seinen genannten Mandanten Hermann Porcher, für den Betrag von viertausend Thaler Preußisch Courant verkauft hat. Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Kontrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, dem Kaufpreis, und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt, und heute nach Vorschrift des Artikels zwei tausend einhundert vier und neunzig desCivilgesetzbuches im Civil-Audienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden. Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Herren Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist. Stempel zur Urschrift fünfzehn Groschen. Köln wie oben. Gez. Götz. Füßer. Gez. Adeneuer, Landg.-Sktr. Der Stempel von fünfzehn Silbergroschen ist kassirt worden. Nro. 1885. Empfangen zehn Groschen. Köln, den dreizehnten April achtzehnhundert acht und vierzig. Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände. Gez. Kerkhof. Vollmacht. für den Advokaten Götz, für den Unterzeichneten das gesetzliche Purgations-Verfahren in seiner Sache gegen den in Köln wohnenden Johann Joseph Bechem, Barbier, in Betreff des in der Ehrenstraße sub Nro. ein und vierzig gelegenen Hauses einzuleiten und durchzusetzen. Köln den vierten April eintausend achthundert acht und vierzig. Gez. H. Porcher. Für gleichlautenden Auszug: Der Landgerichts-Sekretär, Mockel. Nro. 1886. Empfangen - Thlr. 26 Sgr. Köln, den 13. April 1848. Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände. Kerkhof. Heute den ein und zwanzigsten Juni achtzehnhundet acht und vierzig. Auf Anstehen des Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft, früher in Köln, dermalen in Pfortzheim wohnend, wofür die Herren Advokat Götz und Advokat-Anwalt Füßer occupiren werden, habe ich unterzeichneter Hermann Joseph Mockel, beim Königlichen Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher, durch die abschriftlich beiliegende auf Requete der gedachten Herrn Advokaten vom fünfzehnten Juni currentis von dem Herrn Landgerichtspräsidenten Heintzmann in Köln am sechszehnten selbigen Monates erlassene Ordonanz hierzu besonders committirt, dem Königlichen Ober-Prokurator Herrn Zweiffel in Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit dem N. Stelle des öffentlichen Ministerii versehenden Herrn Assessor Vierhaus, welcher mir auf Ersuchen den Original-Akt visirte, angezeigt, daß mein Requirent durch die obenbesagte Herren Götz und Füßer, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens eine gehörig beglaubigte Abschrift des zwischen ihm und dem Barbier Johann Joseph Bechem, wohnhaft in Köln, vor Notar Landwehr in Köln am zweiten Oktober 1800 sieben und vierzig errichteten in exekutorischer Form ausgefertigten Kaufvertrages, wonach der Johann Joseph Bechem dem Requirenten das ihm eigenthümlich zugehörige zu Köln auf der Ehrenstraße mit Nro. ein und vierzig bezeichnete Wohnhaus sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und allem An- und Zubehörungen, für den Betrag von viertausend Thaler Preuß. Crt. verkauft, auf dem Sekretariate des Königlichen Landgerichtes zu Köln hinterlegt hat. Sodann habe ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie gesagt, eine beglaubigte Abschrift des über diese Hinterlegung von dem Landgerichts-Sekretär Herrn Adenauer in Köln am zwölften April dieses Jahres aufgenommenen Depositions-Aktes mit der Erklärung insinuirt, daß nach Vorschrift Staatsraths-Gutachtens vom neunten Mai - ersten Juni 1800sieben, Requirent, da diejenigen, Namens welcher wegen gesetzlicher, von der Eintragung unabhängiger, Hypotheken-Eintragungen genommen werden könnten, nicht bekannt seien, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel sechshundert drei und achtzig der Civil-Prozeßordnung vorgeschriebenen Formen bekannt machen lassen werde. Abschrift der bezogenen Requete und Ordonanz des Depositions-Aktes und dieses Aktes ließ ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie bemerkt, zurück. Mockel. Visirt und die betreffenden Abschriften erhalten. Köln, den 21. Juni 1848. Vierhaus. Nr. 70128. Auszug aus dem im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen. Nr. 10061. Heute den zwölften April achtzehnhundert acht und vierzig, erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herrn Advokat-Anwaltes Füßer, der zu Köln wohnende Herr Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft zu Köln wohnend, in Gefolge Vollmacht unter Privatunterschrift vom vierten April achtzehnhundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Okkupationsverfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des am dreißigsten September achtzehnhundert sieben und vierzig vor Notar Landwehr zu Köln aufgenommenen Kaufaktes, wornach der Maurermeister Simon Mayrhofer und dessen von ihm dazu ausdrücklich ermächtigte Ehefrau Gertrud, geborne Kleu, ohne eigenes Geschäft, beide in Köln wohnhaft, - die drei neu errichteten, dahier zu Köln in der kleinen Brinkgasse, neben einander gelegenen und mit den Hausnummern: acht, zehn, zwölf bezeichneten Häuser, sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hintergebäuden und Hofräumen, Gärten und allen sonstigen An- und Zubehörungen, welche drei Häuser damals noch im Grundsteuer-Kataster der Stadtgemeinde Köln als Garten eingetragen unter Ar tikel zweitausend achthundert dreizehn, in der Flur achtzehn, unter der Grundstücks-Nummer hundert drei und sechszig, Flurabtheilung: "Ehrenstraße" mit einer Grundfläche von neunzehn Ruthen achtzehn Fuß, einem Reinertrage von einem Thaler sieben und zwanzig Groschen sieben Pfenninge und mit den Grenznachbaren von: Blumacher Johann, und Johann Joseph Bechem östlich, Dubbelmann, Lugino Christian Joseph, und Willmaser Peter, südlich Bechem Johann Joseph und Wittwe Wimmer, westlich die kleine Brinkgasse - an seinen genannten Mandanten Hermann Porcher für die Summe von siebentausend achthundert Thaler Preußisch Courant zurückverkauft haben. Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Kontrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels zwei tausend ein hundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden. Worüber dieser Akt aufgenommen und nach Vorlesung und Genehmigung von den Herrn Komparenten und dem Sekretär unterzeichnet worden ist. Stempel fünfzehn Silbergroschen. Köln, wie oben. Gez. Götz. Füßer. Gez. Adenauer, Landg.-Sektr. Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zur Urschrift kassirt. Nro. 1887. Empfangen zehn Groschen. Köln, den dreizehnten April achtzehn hundert acht und vierzig. Konigl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände. Gez. Kerckhof. Vollmacht für den Advokaten Götz für Unterzeichneten das gesetzliche Purgations-Verfahren in seiner Sache gegen die Eheleute Simon Mayrhofer und Gertrude geborne Kleu, in Betreff der in der kleinen Brinkgasse gelegenen, mit Nris acht, zehn und zwölf bezeichneten Häuser einzuleiten und durchzuführen. Köln, den vierten April achtzehnhundert acht und vierzig. Gez. Hermann Porcher. Für gleichlautenden Auszug: Der Landgerichts-Sekretär, Mockel. Nro. 1888. Empfangen ein Thlr. zwei Sgr. Köln, den 13. April 1848 Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände. Kerkhof. Heute den ein und zwanzigsten Juni achtzehnhundert acht und vierzig. Auf Anstehen des Herrmann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner ohne Geschäft, früher in Köln, dermalen zu Pfortzheim wohnend, wofür die Herren Advokat Götz und Advokat-Anwalt Füßer occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel, beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher, durch die abschriftlich beiliegende, auf Requete der gedachten Herren Advokaten vom fünfzehnten Juni currentis von dem Herrn Landgerichts Präsidenten Heintzmann in Köln am sechszehnten selbigen Monates erlassene Ordonnanz hierzu besonders committirt, dem Königl. Ober-Prokurator Herrn Zweiffel in Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit dem die Stelle des öffentlichen Ministerii versehenden Herrn Assessor Vierhaus, welcher mir auf Ersuchen den Originalakt visirte, angezeigt, daß mein Requirent durch die obenbesagten Herren Götz und Füßen, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens eine gehörig beglaubigte Abschrift des zwischen ihm und den Eheleuten Maurermeister Simon Mayrhofer und Gertrud geborne Kleu ohne eigenes Geschäft, beide zu Köln wohnend, vor Notar Landwehr in Köln am dreißigsten September achtzehnhundert sieben und vierzig errichteten, in exekutiver Form ausgefertigten Kauf-Vertrages, wonach die Eheleute Mayrhofer dem Requirenten die drei neuerrichteten, dahier zu Köln in der kleinen Brinkgasse nebeneinander gelegenen und mit den Hausnummern acht, zehn und zwölf bezeichneten Häuser, sammt unterliegendem Grund und Boden, Hintergebäude und Hofräumen, Gärten und allem sonstigen An- und Zubehör für die Summe von siebentausend achthundert Thaler Preuß. Cour. zurückverkauft, auf dem Sekretariate des Königl. Landgerichtes zu Köln hinterlegt hat. Sodann habe ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie gesagt, eine beglaubigte Abschrift des über diese Hinterlegung von dem Landgerichssekretär Herrn Adenauer in Köln am zwölften April currentis aufgenommenen Depositions-Aktes mit der Erklärung insinuirt, daß nach Vorschrift Staatsraths-Gutachtens vom neunten Mai - ersten Juni 1800sieben, Requirent, da diejenigen, Namens welcher wegen gesetzlicher, von der Eintragung unabhängigen, Hypothekar-Eintragungen genommen werden könnten, nicht bekannt seien, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel sechshundert drei und achtzig der Civil-Prozeßordnung vorgeschriebenen Formen bekannt machen lassen werde. Abschrift der bezogenen Requete und Ordonnanz des Depositions-Aktes und dieses Aktes ließ ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechen wie bemerkt, zurück. Mockel. Visirt und die betreffenden Abschriften erhalten. Köln, den 21. Juni 1848. Vierhaus. Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 20. d. M. Juni 1848 ist in Sachen der zu Köln, ohne besonderes Gewerbe, wohnenden Friederica Henriette Schwartz, Klägerin, vertreten durch Advokat-Anwalt G. A. Boecker gegen ihren Ehemann, den in Köln wohnenden Bierbrauer, Peter Joseph Breuer, Verklagten, vertreten durch Advokat-Antwalt Commer und gegen Johann Peter Weyer, Stadtbaumeister außer Diensten, in Köln wohnhaft, Intervenienten, vertreten durch Advokat-Anwalt Zimmermann die Gütertrennung ausgesprochen worden. Köln, den 23. Juni 1848. Für die Richtigkeit des Auszugs: G. A. Boecker, Adv.-Anw. Nicht zu übersehen! Vom 1. Juli l. J. an ist durch alle Postämter zu beziehen: Neue Deutsche Zeitung. Organ der Demokratie. Verantwortlicher Redakteur Dr. Otto Lüning. Der Titel bezeichnet die Tendenz dieser Zeitung; sie will vor Allem die Demokratie, die Herrschaft, die Souverainetät des Volkes. Die "neue deutsche Zeitung" erscheint in groß Folio-Format dreispaltig, und kostet hier am Orte vierteljährlich 2 Fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. Die Ausgabe geschieht täglich mit Ausnahme des Sonntags, da wir es für billig halten, den Arbeitern diesen Tag frei zu geben; besonders wichtige Nachrichten werden jedoch an diesem Tage durch Extrablätter gebracht werden. Anzeigen jeder Art werden gegen die Gebühr von 3 Kr. oder 1 Sgr. für die Zeile oder deren Raum aufgenommen. Darmstadt, den 12. Juni 1848. Die Verlagsbuchhandlung von C. W. Leske. Bergisch-Märkischer Courier. Organ für Zeitgeschichte und gesellige Unterhaltung. Unter diesem Titel erscheint seit dem 1. Mai in Hattingen an der Ruhr eine Zeitschrift, deren vorzüglichstes Streben darauf gerichtet ist, durch klare Besprechung des Wesens eines konstitutionellen Staates, durch freie Beurtheilung unserer gegenwärtigen und nächstkünftigen Zustände zur Hebung und Verbreitung einer gründlichen politischen Bildung das Seinige beizutragen. Der Standpunkt desselben ist bezeichnet durch die wenigen Worte: Wir wollen keine Republik, weil sie für Preußen und Deutschland verderblich sein würde, aber wir wollen in der konstitutionellen Monarchie alle wahren Freiheiten, welche eine wohlgeordnete Republik zu gewähren vermag, darum vor allen Dingen wollen wir auch nicht einen Schritt rückwärts: in der konsequenten Ausbildung und Entwicklung der konstitutionellen Monarchie auf breitester Grundlage erblicken wir das Heil Preußens und Deutschlands. Wir wollen Trennung des Staates von der Kirche; aber volle Freiheit in jenem, vollste Freiheit in dieser; eine Staatskirche erkennen wir eben so wenig an als einen Kirchen-Staat. Aus diesen Gründzügen fließen die leitenden Artikel, die bereits vielfältig die vollste Anerkennung gefunden, und denen sich, als "Reflektionen über Tagesgeschichte", eine kurze Beurtheilung hervorragender Erscheinungen der Zeit in gleichem Sinne anschließt. Zugleich geben wir unsern Lesern anziehende Produkte der belletristischen Literatur. In einem "Sprechsaal" verhandelt das Publikum unsers Leserkreises seine eigenen Angelegenheiten frei und ungehindert. Luft und Raum für jede Partei! Ehrlicher Kampf ist die Bedingung, unter welcher die Wahrheit siegt. Der "Bergisch-Märkische Courier" beschränkt sich nicht auf Berg und Mark, sondern hebt seinen Blick hinaus auf alles das was Berg und Mark interessirt, auf unser ganzes Vaterland, und erscheint wöchentlich zweimal. Der höchst billig gestellte Preis beträgt 12 1/2 Sgr. vierteljährlich beim Verleger; an den zunächst gelegenen Orten, wohin es durch Boten besorgt wird, 15 Sgr.; bei allen Postämtern und Buchhandlungen des preußischen Staates 16 3/4 Sgr. pro Quartal. Anzeigen kosten 1 Sgr. die Zeile. Bestellungen auf das mit dem ersten Juli beginnende neue Vierteljahr bitte ich baldigst machen zu wollen. Hattingen a. d. Ruhr, im Juni 1848. Albert Fries, Herausgeber und Verleger des Bergisch-Märkischen Couriers. Empfehlungs-Anzeige der Palingraphischen Anstalt von Adolph Camphausen Wallrafsplatz Nro. 153. Köln im Juni 1848. Mailust in Deutz. Dem allgemeinen Wunsche meiner verehrten Gäste bei Eröffnung meiner Wirthschaft nachkommend, da meine Anlage hinlänglich Raum und eine zu schöne Lage dazu darbietet, habe ich sofort Einrichtung getroffen und Anschaffungen gemacht, neben meiner Wein- und Kaffee-Wirthschaft, verbunden mit einer Oberrheinischen Restauration, auch eine Bairische Bierwirthschaft mit ausgezeichnetem Felsenbier, zu errichten, und habe dieselbe am 18. d. M. eröffnet, wozu höflichst einladet Joseph Kost. Sitzung des Kölner Bürgervereins am 20. d. M., Abends im Harff'schen Saale. An der Tagesordnung war die Diskussion über den bereits von der Berliner Vereinbarungsversammlung verworfenen preußischen Grundgesetzentwurf. Ein kitzlicher Punkt für den Kölner Bürgerverein! Rathlos saßen die Herren da; sie wußten nicht hin und nicht her. Da tritt aus ihrer Mitte ein "schlichter, grader, durch und durch deutscher Mann; ein Mann mit deutschem Sinn, mit einem deutschen Herzen, ein Mann von echtem deutschen Schrot und Korn," - Roderich Benedix ist dieser Mann geheißen! Er ist ganz der Mann, eine rathlose Versammlung aus der Klemme zu ziehen. Sein imponirendes Aeußere, sein langer, grauer Bart, seine gelahrte Stirn, seine Bürgerwehrpechkappe auf dem edlen Haupte, flößen sogar dem rücksichtslosesten Menschen Achtung ein. Herr Roderich Benedix verlangt das Wort, um einen ganz von der Tagesordnung abweichenden Antrag der Versammlung zur Diskussion vorzulegen. Der Präsident, der nicht die Spur von parlamentarischem Takt zu haben scheint, erlaubt Hrn. R. Benedix seinen Antrag zu stellen; er stellte hiermit sich und der Versammlung das testimonium paupertatis aus, denn stillschweigend bekundete er im Namen der Versammlung durch die Annahme des Benedix'schen Antrages die Unfähigkeit derselben, die Wichtigkeit der Diskussion über den fraglichen Gegenstand zu erkennen. Oder sollte vielleicht Hr. Benedix Antrag wichtiger sein? - Wir wol len ihn ans Tageslicht ziehen und von allen Seiten besehen. - Mit urteutonischem Pathos, mit einer Stimme, als wenn Hr. Benedix Kartoffeln im Munde hätte, bringt er seinen wichtigen, gehaltreichen Antrag vor. Er lautet folgendermaßen: "Der Bürgerverein möge sich als eine kompakte, politische Propaganda bilden, (also haufenweise formirt Hr. Benedix die Propaganda; Einzelnen sind die Herren zu schwach. Wo die Ideen fehlen, müssen die Fleischmassen wirken), um unter Einwirkung eines politischen Glaubensbekenntnisses - (Welcher Wahnsinn! Herr Benedix kennt nichts von einer Propaganda, wenn er bei einer politischen Propaganda nicht ein politisches Glaubensbekenntniß voraussetzt. Hr. Benedix scheint nicht aus seiner Lustspielschreiberei herausgekommen zu sein), - aber weiter - sich mit auswärtigen Freunden des "Gesetzes und der Ordnung" in Verbindung zu setzen." Das alte, abgegriffene, jetzt von allen Seiten mit Füßen getretene "Gesetz," die alte lahme "Ordnung der Dinge," das sind die Losungsworte der Bourgeoispartei, der Reaktionäre! Um jeden Preis, und ginge es auch um ihren Kopf, wollen sie die Revolution desavouiren und dem Volke die Früchte derselben rauben. Darum "Gesetz und Ordnung!" Nein, das alte "Gesetz," die alte "Ordnung" müssen erst vollkommen vernichtet, Alles hierauf Basirte niedergerissen werden, ehe man daran denken darf, einen neuen Zustand, eine neue Gesellschaft zu bilden! Herr Benedix fiel glänzend mit seinem Antrag durch. Statt nun in aller Bescheidenheit in seine Zurückgezogenheit wieder zurückzukriechen, hält unser deutscher Hr. Benedix eine wüthende, aber echt deutsche Rede über Anarchie und Demokratie, die für ihn zwei gleiche Begriffe zu sein schienen. Rodomontaden auf Rodomontaden entströmten seinem lieblichen Munde; mit einem Unsinn über den andern bullerte der "deutsche" Benedix hervor, bis er endlich anfing selbst zu glauben, daß seine Rede viel Sinn und Verstand gehabt hätte. Der Bürgerverein wurde sogar unruhig ob der langen Rede voll Unsinn. Die Herren gähnten und reckten sich, so langweilig war ihnen noch nie zu Muthe gewesen. (Mehrere haben uns versichert, daß die Rede zum Brechen abgeschmackt gewesen sei). Nach dem "deutschen" Benedix trat Bürger Schlechter auf. Viele Vereinsmitglieder konnten ihre Heulernatur nicht verläugnen, und scharrten mit den Füßen, bewiesen also auf diese Weise ihren Ordnungssinn. Schlechter trat aber energisch gegen diese brutale Ungezogenheit auf, indem er den Antrag stellte, die Unruhestifter vor die Thür werfen zu lassen. Nachdem noch einige hohlköpfige Geschichten verhandelt waren, hob der Präsident die Sitzung auf. Elegantes Zimmer, Frühstück, Mittag-Essen an der table d'hote nebst 1 Schoppen guten Wein zu 1 Thaler pr. Tag im Pfälzer Hof bei Friedrich Knipper, Appellhofs Platz Nro. 17. Table d'hote und Abonnemens-Tisch um 1 Uhr und zu jeder Stunde vorzügliche der Saison angemessene blllige Speisen a la carte, und einen billigen Wein. Ein neuer wiener Flügel ist wegen Mangel an Raum billig zu verkaufen. Wo, sagt die Exped. d. Ztg. Der Gerant, Korff. Schiffahrts-Anzeige. Köln, 23. Juni 1848. Angekommen: J. P. Linz und A. Rauth von Mannheim. Abgefahren: B. Kraus nach dem Obermain. In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich H. Lübbers; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr A. Meyer; nach Andernach und Neuwied C Kaiser und M. Wiebel; nach Koblenz und der Mosel und Saar Jakob Tillmann; nach der Mosel, nach Trier und der Saar N. Pisbach; nach Bingen J. B. Mundschenk; nach Mainz J. Hirschmann; nach dem Niedermain Ph. Würges; nach dem Mittel- und Obermain Seb. Seelig; nach Heilbronn H. Bechert; nach Kannstadt und Stuttgart Peter Kühnle; nach Worms und Mannheim J. B Mundschenk I.; nach Antwerpen M. Lamers. Ferner: Nach Rotterdam Kapt. Jurrius, Köln Nr. 18. Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Schüller, Köln Nr. 30. Wasserstand. Köln, am 23. Juni. Rheinhöhe 8′ 4 1/2″. Nr. 70127. Auszug aus dem im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen. Nr. 10060. Heute den zwölften April ein tausend acht hundert acht und vierzig erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herrn Advokat-Anwalts Füßer, der zu Köln wohnende Herr Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des zu Köln wohnenden Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft, in Gefolge der diesem Akte beigefügten Vollmacht unter Privatunterschrift vom vierten April achtzehnhundert acht und vierzig und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des am zweiten Oktober achtzehnhundert sieben und vierzig vor Notar Landwehr zu Köln aufgenommenen Kaufaktes, wonach der Barbier Johann Joseph Bechem, wohnhaft in Köln, das ihm eigenthümlich zugehörige, zu Köln auf der Ehrenstraße, mit Nummer ein und vierzig bezeichnete Wohnhaus, sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und allen übrigen An- und Zubehörungen, eingetragen im Kataster der Stadtgemeinde Köln, unter Artikel sieben tausend einhundert sechs und siebenzig in der achtzehnten Flur, Nummer einhundert zwei und sechszig der Parzelle, mit einer Grundfläche von ein und zwanzig Ruthen acht Fuß, einem Gesammtreinertrage von hundert ein Thaler zwölf Silbergroschen zwei Pfenninge, und den Gränznachbaren: nördlich die Ehrenstraße, östlich Blumacher, südlich Simon Mayrhofer, und östlich die kleine Brinkgasse ‒ an seinen genannten Mandanten Hermann Porcher, für den Betrag von viertausend Thaler Preußisch Courant verkauft hat. Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Kontrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, dem Kaufpreis, und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt, und heute nach Vorschrift des Artikels zwei tausend einhundert vier und neunzig desCivilgesetzbuches im Civil-Audienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden. Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Herren Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist. Stempel zur Urschrift fünfzehn Groschen. Köln wie oben. Gez. Götz. Füßer. Gez. Adeneuer, Landg.-Sktr. Der Stempel von fünfzehn Silbergroschen ist kassirt worden. Nro. 1885. Empfangen zehn Groschen. Köln, den dreizehnten April achtzehnhundert acht und vierzig. Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände. Gez. Kerkhof. Vollmacht. für den Advokaten Götz, für den Unterzeichneten das gesetzliche Purgations-Verfahren in seiner Sache gegen den in Köln wohnenden Johann Joseph Bechem, Barbier, in Betreff des in der Ehrenstraße sub Nro. ein und vierzig gelegenen Hauses einzuleiten und durchzusetzen. Köln den vierten April eintausend achthundert acht und vierzig. Gez. H. Porcher. Für gleichlautenden Auszug: Der Landgerichts-Sekretär, Mockel. Nro. 1886. Empfangen ‒ Thlr. 26 Sgr. Köln, den 13. April 1848. Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände. Kerkhof. Heute den ein und zwanzigsten Juni achtzehnhundet acht und vierzig. Auf Anstehen des Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft, früher in Köln, dermalen in Pfortzheim wohnend, wofür die Herren Advokat Götz und Advokat-Anwalt Füßer occupiren werden, habe ich unterzeichneter Hermann Joseph Mockel, beim Königlichen Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher, durch die abschriftlich beiliegende auf Requete der gedachten Herrn Advokaten vom fünfzehnten Juni currentis von dem Herrn Landgerichtspräsidenten Heintzmann in Köln am sechszehnten selbigen Monates erlassene Ordonanz hierzu besonders committirt, dem Königlichen Ober-Prokurator Herrn Zweiffel in Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit dem N. Stelle des öffentlichen Ministerii versehenden Herrn Assessor Vierhaus, welcher mir auf Ersuchen den Original-Akt visirte, angezeigt, daß mein Requirent durch die obenbesagte Herren Götz und Füßer, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens eine gehörig beglaubigte Abschrift des zwischen ihm und dem Barbier Johann Joseph Bechem, wohnhaft in Köln, vor Notar Landwehr in Köln am zweiten Oktober 1800 sieben und vierzig errichteten in exekutorischer Form ausgefertigten Kaufvertrages, wonach der Johann Joseph Bechem dem Requirenten das ihm eigenthümlich zugehörige zu Köln auf der Ehrenstraße mit Nro. ein und vierzig bezeichnete Wohnhaus sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und allem An- und Zubehörungen, für den Betrag von viertausend Thaler Preuß. Crt. verkauft, auf dem Sekretariate des Königlichen Landgerichtes zu Köln hinterlegt hat. Sodann habe ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie gesagt, eine beglaubigte Abschrift des über diese Hinterlegung von dem Landgerichts-Sekretär Herrn Adenauer in Köln am zwölften April dieses Jahres aufgenommenen Depositions-Aktes mit der Erklärung insinuirt, daß nach Vorschrift Staatsraths-Gutachtens vom neunten Mai ‒ ersten Juni 1800sieben, Requirent, da diejenigen, Namens welcher wegen gesetzlicher, von der Eintragung unabhängiger, Hypotheken-Eintragungen genommen werden könnten, nicht bekannt seien, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel sechshundert drei und achtzig der Civil-Prozeßordnung vorgeschriebenen Formen bekannt machen lassen werde. Abschrift der bezogenen Requete und Ordonanz des Depositions-Aktes und dieses Aktes ließ ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie bemerkt, zurück. Mockel. Visirt und die betreffenden Abschriften erhalten. Köln, den 21. Juni 1848. Vierhaus. Nr. 70128. Auszug aus dem im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen. Nr. 10061. Heute den zwölften April achtzehnhundert acht und vierzig, erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herrn Advokat-Anwaltes Füßer, der zu Köln wohnende Herr Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft zu Köln wohnend, in Gefolge Vollmacht unter Privatunterschrift vom vierten April achtzehnhundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Okkupationsverfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des am dreißigsten September achtzehnhundert sieben und vierzig vor Notar Landwehr zu Köln aufgenommenen Kaufaktes, wornach der Maurermeister Simon Mayrhofer und dessen von ihm dazu ausdrücklich ermächtigte Ehefrau Gertrud, geborne Kleu, ohne eigenes Geschäft, beide in Köln wohnhaft, ‒ die drei neu errichteten, dahier zu Köln in der kleinen Brinkgasse, neben einander gelegenen und mit den Hausnummern: acht, zehn, zwölf bezeichneten Häuser, sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hintergebäuden und Hofräumen, Gärten und allen sonstigen An- und Zubehörungen, welche drei Häuser damals noch im Grundsteuer-Kataster der Stadtgemeinde Köln als Garten eingetragen unter Ar tikel zweitausend achthundert dreizehn, in der Flur achtzehn, unter der Grundstücks-Nummer hundert drei und sechszig, Flurabtheilung: „Ehrenstraße“ mit einer Grundfläche von neunzehn Ruthen achtzehn Fuß, einem Reinertrage von einem Thaler sieben und zwanzig Groschen sieben Pfenninge und mit den Grenznachbaren von: Blumacher Johann, und Johann Joseph Bechem östlich, Dubbelmann, Lugino Christian Joseph, und Willmaser Peter, südlich Bechem Johann Joseph und Wittwe Wimmer, westlich die kleine Brinkgasse ‒ an seinen genannten Mandanten Hermann Porcher für die Summe von siebentausend achthundert Thaler Preußisch Courant zurückverkauft haben. Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Kontrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels zwei tausend ein hundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden. Worüber dieser Akt aufgenommen und nach Vorlesung und Genehmigung von den Herrn Komparenten und dem Sekretär unterzeichnet worden ist. Stempel fünfzehn Silbergroschen. Köln, wie oben. Gez. Götz. Füßer. Gez. Adenauer, Landg.-Sektr. Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zur Urschrift kassirt. Nro. 1887. Empfangen zehn Groschen. Köln, den dreizehnten April achtzehn hundert acht und vierzig. Konigl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände. Gez. Kerckhof. Vollmacht für den Advokaten Götz für Unterzeichneten das gesetzliche Purgations-Verfahren in seiner Sache gegen die Eheleute Simon Mayrhofer und Gertrude geborne Kleu, in Betreff der in der kleinen Brinkgasse gelegenen, mit Nris acht, zehn und zwölf bezeichneten Häuser einzuleiten und durchzuführen. Köln, den vierten April achtzehnhundert acht und vierzig. Gez. Hermann Porcher. Für gleichlautenden Auszug: Der Landgerichts-Sekretär, Mockel. Nro. 1888. Empfangen ein Thlr. zwei Sgr. Köln, den 13. April 1848 Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände. Kerkhof. Heute den ein und zwanzigsten Juni achtzehnhundert acht und vierzig. Auf Anstehen des Herrmann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner ohne Geschäft, früher in Köln, dermalen zu Pfortzheim wohnend, wofür die Herren Advokat Götz und Advokat-Anwalt Füßer occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel, beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher, durch die abschriftlich beiliegende, auf Requete der gedachten Herren Advokaten vom fünfzehnten Juni currentis von dem Herrn Landgerichts Präsidenten Heintzmann in Köln am sechszehnten selbigen Monates erlassene Ordonnanz hierzu besonders committirt, dem Königl. Ober-Prokurator Herrn Zweiffel in Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit dem die Stelle des öffentlichen Ministerii versehenden Herrn Assessor Vierhaus, welcher mir auf Ersuchen den Originalakt visirte, angezeigt, daß mein Requirent durch die obenbesagten Herren Götz und Füßen, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens eine gehörig beglaubigte Abschrift des zwischen ihm und den Eheleuten Maurermeister Simon Mayrhofer und Gertrud geborne Kleu ohne eigenes Geschäft, beide zu Köln wohnend, vor Notar Landwehr in Köln am dreißigsten September achtzehnhundert sieben und vierzig errichteten, in exekutiver Form ausgefertigten Kauf-Vertrages, wonach die Eheleute Mayrhofer dem Requirenten die drei neuerrichteten, dahier zu Köln in der kleinen Brinkgasse nebeneinander gelegenen und mit den Hausnummern acht, zehn und zwölf bezeichneten Häuser, sammt unterliegendem Grund und Boden, Hintergebäude und Hofräumen, Gärten und allem sonstigen An- und Zubehör für die Summe von siebentausend achthundert Thaler Preuß. Cour. zurückverkauft, auf dem Sekretariate des Königl. Landgerichtes zu Köln hinterlegt hat. Sodann habe ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie gesagt, eine beglaubigte Abschrift des über diese Hinterlegung von dem Landgerichssekretär Herrn Adenauer in Köln am zwölften April currentis aufgenommenen Depositions-Aktes mit der Erklärung insinuirt, daß nach Vorschrift Staatsraths-Gutachtens vom neunten Mai ‒ ersten Juni 1800sieben, Requirent, da diejenigen, Namens welcher wegen gesetzlicher, von der Eintragung unabhängigen, Hypothekar-Eintragungen genommen werden könnten, nicht bekannt seien, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel sechshundert drei und achtzig der Civil-Prozeßordnung vorgeschriebenen Formen bekannt machen lassen werde. Abschrift der bezogenen Requete und Ordonnanz des Depositions-Aktes und dieses Aktes ließ ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechen wie bemerkt, zurück. Mockel. Visirt und die betreffenden Abschriften erhalten. Köln, den 21. Juni 1848. Vierhaus. Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 20. d. M. Juni 1848 ist in Sachen der zu Köln, ohne besonderes Gewerbe, wohnenden Friederica Henriette Schwartz, Klägerin, vertreten durch Advokat-Anwalt G. A. Boecker gegen ihren Ehemann, den in Köln wohnenden Bierbrauer, Peter Joseph Breuer, Verklagten, vertreten durch Advokat-Antwalt Commer und gegen Johann Peter Weyer, Stadtbaumeister außer Diensten, in Köln wohnhaft, Intervenienten, vertreten durch Advokat-Anwalt Zimmermann die Gütertrennung ausgesprochen worden. Köln, den 23. Juni 1848. Für die Richtigkeit des Auszugs: G. A. Boecker, Adv.-Anw. Nicht zu übersehen! Vom 1. Juli l. J. an ist durch alle Postämter zu beziehen: Neue Deutsche Zeitung. Organ der Demokratie. Verantwortlicher Redakteur Dr. Otto Lüning. Der Titel bezeichnet die Tendenz dieser Zeitung; sie will vor Allem die Demokratie, die Herrschaft, die Souverainetät des Volkes. Die „neue deutsche Zeitung“ erscheint in groß Folio-Format dreispaltig, und kostet hier am Orte vierteljährlich 2 Fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. Die Ausgabe geschieht täglich mit Ausnahme des Sonntags, da wir es für billig halten, den Arbeitern diesen Tag frei zu geben; besonders wichtige Nachrichten werden jedoch an diesem Tage durch Extrablätter gebracht werden. Anzeigen jeder Art werden gegen die Gebühr von 3 Kr. oder 1 Sgr. für die Zeile oder deren Raum aufgenommen. Darmstadt, den 12. Juni 1848. Die Verlagsbuchhandlung von C. W. Leske. Bergisch-Märkischer Courier. Organ für Zeitgeschichte und gesellige Unterhaltung. Unter diesem Titel erscheint seit dem 1. Mai in Hattingen an der Ruhr eine Zeitschrift, deren vorzüglichstes Streben darauf gerichtet ist, durch klare Besprechung des Wesens eines konstitutionellen Staates, durch freie Beurtheilung unserer gegenwärtigen und nächstkünftigen Zustände zur Hebung und Verbreitung einer gründlichen politischen Bildung das Seinige beizutragen. Der Standpunkt desselben ist bezeichnet durch die wenigen Worte: Wir wollen keine Republik, weil sie für Preußen und Deutschland verderblich sein würde, aber wir wollen in der konstitutionellen Monarchie alle wahren Freiheiten, welche eine wohlgeordnete Republik zu gewähren vermag, darum vor allen Dingen wollen wir auch nicht einen Schritt rückwärts: in der konsequenten Ausbildung und Entwicklung der konstitutionellen Monarchie auf breitester Grundlage erblicken wir das Heil Preußens und Deutschlands. Wir wollen Trennung des Staates von der Kirche; aber volle Freiheit in jenem, vollste Freiheit in dieser; eine Staatskirche erkennen wir eben so wenig an als einen Kirchen-Staat. Aus diesen Gründzügen fließen die leitenden Artikel, die bereits vielfältig die vollste Anerkennung gefunden, und denen sich, als „Reflektionen über Tagesgeschichte“, eine kurze Beurtheilung hervorragender Erscheinungen der Zeit in gleichem Sinne anschließt. Zugleich geben wir unsern Lesern anziehende Produkte der belletristischen Literatur. In einem „Sprechsaal“ verhandelt das Publikum unsers Leserkreises seine eigenen Angelegenheiten frei und ungehindert. Luft und Raum für jede Partei! Ehrlicher Kampf ist die Bedingung, unter welcher die Wahrheit siegt. Der „Bergisch-Märkische Courier“ beschränkt sich nicht auf Berg und Mark, sondern hebt seinen Blick hinaus auf alles das was Berg und Mark interessirt, auf unser ganzes Vaterland, und erscheint wöchentlich zweimal. Der höchst billig gestellte Preis beträgt 12 1/2 Sgr. vierteljährlich beim Verleger; an den zunächst gelegenen Orten, wohin es durch Boten besorgt wird, 15 Sgr.; bei allen Postämtern und Buchhandlungen des preußischen Staates 16 3/4 Sgr. pro Quartal. Anzeigen kosten 1 Sgr. die Zeile. Bestellungen auf das mit dem ersten Juli beginnende neue Vierteljahr bitte ich baldigst machen zu wollen. Hattingen a. d. Ruhr, im Juni 1848. Albert Fries, Herausgeber und Verleger des Bergisch-Märkischen Couriers. Empfehlungs-Anzeige der Palingraphischen Anstalt von Adolph Camphausen Wallrafsplatz Nro. 153. Köln im Juni 1848. Mailust in Deutz. Dem allgemeinen Wunsche meiner verehrten Gäste bei Eröffnung meiner Wirthschaft nachkommend, da meine Anlage hinlänglich Raum und eine zu schöne Lage dazu darbietet, habe ich sofort Einrichtung getroffen und Anschaffungen gemacht, neben meiner Wein- und Kaffee-Wirthschaft, verbunden mit einer Oberrheinischen Restauration, auch eine Bairische Bierwirthschaft mit ausgezeichnetem Felsenbier, zu errichten, und habe dieselbe am 18. d. M. eröffnet, wozu höflichst einladet Joseph Kost. Sitzung des Kölner Bürgervereins am 20. d. M., Abends im Harff'schen Saale. An der Tagesordnung war die Diskussion über den bereits von der Berliner Vereinbarungsversammlung verworfenen preußischen Grundgesetzentwurf. Ein kitzlicher Punkt für den Kölner Bürgerverein! Rathlos saßen die Herren da; sie wußten nicht hin und nicht her. Da tritt aus ihrer Mitte ein „schlichter, grader, durch und durch deutscher Mann; ein Mann mit deutschem Sinn, mit einem deutschen Herzen, ein Mann von echtem deutschen Schrot und Korn,“ ‒ Roderich Benedix ist dieser Mann geheißen! Er ist ganz der Mann, eine rathlose Versammlung aus der Klemme zu ziehen. Sein imponirendes Aeußere, sein langer, grauer Bart, seine gelahrte Stirn, seine Bürgerwehrpechkappe auf dem edlen Haupte, flößen sogar dem rücksichtslosesten Menschen Achtung ein. Herr Roderich Benedix verlangt das Wort, um einen ganz von der Tagesordnung abweichenden Antrag der Versammlung zur Diskussion vorzulegen. Der Präsident, der nicht die Spur von parlamentarischem Takt zu haben scheint, erlaubt Hrn. R. Benedix seinen Antrag zu stellen; er stellte hiermit sich und der Versammlung das testimonium paupertatis aus, denn stillschweigend bekundete er im Namen der Versammlung durch die Annahme des Benedix'schen Antrages die Unfähigkeit derselben, die Wichtigkeit der Diskussion über den fraglichen Gegenstand zu erkennen. Oder sollte vielleicht Hr. Benedix Antrag wichtiger sein? ‒ Wir wol len ihn ans Tageslicht ziehen und von allen Seiten besehen. ‒ Mit urteutonischem Pathos, mit einer Stimme, als wenn Hr. Benedix Kartoffeln im Munde hätte, bringt er seinen wichtigen, gehaltreichen Antrag vor. Er lautet folgendermaßen: „Der Bürgerverein möge sich als eine kompakte, politische Propaganda bilden, (also haufenweise formirt Hr. Benedix die Propaganda; Einzelnen sind die Herren zu schwach. Wo die Ideen fehlen, müssen die Fleischmassen wirken), um unter Einwirkung eines politischen Glaubensbekenntnisses ‒ (Welcher Wahnsinn! Herr Benedix kennt nichts von einer Propaganda, wenn er bei einer politischen Propaganda nicht ein politisches Glaubensbekenntniß voraussetzt. Hr. Benedix scheint nicht aus seiner Lustspielschreiberei herausgekommen zu sein), ‒ aber weiter ‒ sich mit auswärtigen Freunden des „Gesetzes und der Ordnung“ in Verbindung zu setzen.“ Das alte, abgegriffene, jetzt von allen Seiten mit Füßen getretene „Gesetz,“ die alte lahme „Ordnung der Dinge,“ das sind die Losungsworte der Bourgeoispartei, der Reaktionäre! Um jeden Preis, und ginge es auch um ihren Kopf, wollen sie die Revolution desavouiren und dem Volke die Früchte derselben rauben. Darum „Gesetz und Ordnung!“ Nein, das alte „Gesetz,“ die alte „Ordnung“ müssen erst vollkommen vernichtet, Alles hierauf Basirte niedergerissen werden, ehe man daran denken darf, einen neuen Zustand, eine neue Gesellschaft zu bilden! Herr Benedix fiel glänzend mit seinem Antrag durch. Statt nun in aller Bescheidenheit in seine Zurückgezogenheit wieder zurückzukriechen, hält unser deutscher Hr. Benedix eine wüthende, aber echt deutsche Rede über Anarchie und Demokratie, die für ihn zwei gleiche Begriffe zu sein schienen. Rodomontaden auf Rodomontaden entströmten seinem lieblichen Munde; mit einem Unsinn über den andern bullerte der „deutsche“ Benedix hervor, bis er endlich anfing selbst zu glauben, daß seine Rede viel Sinn und Verstand gehabt hätte. Der Bürgerverein wurde sogar unruhig ob der langen Rede voll Unsinn. Die Herren gähnten und reckten sich, so langweilig war ihnen noch nie zu Muthe gewesen. (Mehrere haben uns versichert, daß die Rede zum Brechen abgeschmackt gewesen sei). Nach dem „deutschen“ Benedix trat Bürger Schlechter auf. Viele Vereinsmitglieder konnten ihre Heulernatur nicht verläugnen, und scharrten mit den Füßen, bewiesen also auf diese Weise ihren Ordnungssinn. Schlechter trat aber energisch gegen diese brutale Ungezogenheit auf, indem er den Antrag stellte, die Unruhestifter vor die Thür werfen zu lassen. Nachdem noch einige hohlköpfige Geschichten verhandelt waren, hob der Präsident die Sitzung auf. Elegantes Zimmer, Frühstück, Mittag-Essen an der table d'hôte nebst 1 Schoppen guten Wein zu 1 Thaler pr. Tag im Pfälzer Hof bei Friedrich Knipper, Appellhofs Platz Nro. 17. Table d'hôte und Abonnemens-Tisch um 1 Uhr und zu jeder Stunde vorzügliche der Saison angemessene blllige Speisen a la carte, und einen billigen Wein. Ein neuer wiener Flügel ist wegen Mangel an Raum billig zu verkaufen. Wo, sagt die Exped. d. Ztg. Der Gerant, Korff. <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0004" n="0110"/> <div type="jAnnouncements" n="1"> <div type="jAn"> <p><hi rendition="#b">Schiffahrts-Anzeige.</hi> Köln, 23. Juni 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Angekommen:</hi> J. P. Linz und A. Rauth von Mannheim.</p> <p><hi rendition="#g">Abgefahren:</hi> B. Kraus nach dem Obermain.</p> <p><hi rendition="#g">In Ladung:</hi> Nach Ruhrort bis Emmerich H. Lübbers; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr A. Meyer; nach Andernach und Neuwied C Kaiser und M. Wiebel; nach Koblenz und der Mosel und Saar Jakob Tillmann; nach der Mosel, nach Trier und der Saar N. Pisbach; nach Bingen J. B. Mundschenk; nach Mainz J. Hirschmann; nach dem Niedermain Ph. Würges; nach dem Mittel- und Obermain Seb. Seelig; nach Heilbronn H. Bechert; nach Kannstadt und Stuttgart Peter Kühnle; nach Worms und Mannheim J. B Mundschenk I.; nach Antwerpen M. Lamers.</p> <p>Ferner: Nach Rotterdam Kapt. Jurrius, Köln Nr. 18.</p> <p>Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Schüller, Köln Nr. 30.</p> </div> <div type="jAn"> <p><hi rendition="#g">Wasserstand.</hi> Köln, am 23. Juni. Rheinhöhe 8′ 4 1/2″.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Nr. 70127. <hi rendition="#g">Auszug</hi> aus dem im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.</p> <p>Nr. 10060.</p> <p>Heute den zwölften April ein tausend acht hundert acht und vierzig erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herrn Advokat-Anwalts Füßer, der zu Köln wohnende Herr Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des zu Köln wohnenden Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft, in Gefolge der diesem Akte beigefügten Vollmacht unter Privatunterschrift vom vierten April achtzehnhundert acht und vierzig und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des am zweiten Oktober achtzehnhundert sieben und vierzig vor Notar Landwehr zu Köln aufgenommenen Kaufaktes, wonach der Barbier Johann Joseph Bechem, wohnhaft in Köln, das ihm eigenthümlich zugehörige, zu Köln auf der Ehrenstraße, mit Nummer ein und vierzig bezeichnete Wohnhaus, sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und allen übrigen An- und Zubehörungen, eingetragen im Kataster der Stadtgemeinde Köln, unter Artikel sieben tausend einhundert sechs und siebenzig in der achtzehnten Flur, Nummer einhundert zwei und sechszig der Parzelle, mit einer Grundfläche von ein und zwanzig Ruthen acht Fuß, einem Gesammtreinertrage von hundert ein Thaler zwölf Silbergroschen zwei Pfenninge, und den Gränznachbaren: nördlich die Ehrenstraße, östlich Blumacher, südlich Simon Mayrhofer, und östlich die kleine Brinkgasse ‒ an seinen genannten Mandanten Hermann Porcher, für den Betrag von viertausend Thaler Preußisch Courant verkauft hat. Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Kontrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, dem Kaufpreis, und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt, und heute nach Vorschrift des Artikels zwei tausend einhundert vier und neunzig desCivilgesetzbuches im Civil-Audienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden.</p> <p>Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Herren Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist. Stempel zur Urschrift fünfzehn Groschen.</p> <p>Köln wie oben.</p> <p>Gez. <hi rendition="#g">Götz. Füßer.</hi></p> <p>Gez. <hi rendition="#g">Adeneuer,</hi> Landg.-Sktr.</p> <p>Der Stempel von fünfzehn Silbergroschen ist kassirt worden.</p> <p>Nro. 1885. Empfangen zehn Groschen.</p> <p>Köln, den dreizehnten April achtzehnhundert acht und vierzig.</p> <p>Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ.</p> <p>Gegenstände.</p> <p>Gez. <hi rendition="#g">Kerkhof.</hi></p> <p><hi rendition="#g">Vollmacht.</hi> für den Advokaten Götz, für den Unterzeichneten das gesetzliche Purgations-Verfahren in seiner Sache gegen den in Köln wohnenden Johann Joseph Bechem, Barbier, in Betreff des in der Ehrenstraße sub Nro. ein und vierzig gelegenen Hauses einzuleiten und durchzusetzen.</p> <p>Köln den vierten April eintausend achthundert acht und vierzig.</p> <p>Gez. <hi rendition="#g">H. Porcher.</hi></p> <p>Für gleichlautenden Auszug:</p> <p>Der Landgerichts-Sekretär,</p> <p> <hi rendition="#g">Mockel.</hi> </p> <p>Nro. 1886. Empfangen ‒ Thlr. 26 Sgr.</p> <p>Köln, den 13. April 1848.</p> <p>Königl. Haupt-Steuer-Amt für</p> <p>inländ. Gegenstände.</p> <p> <hi rendition="#g">Kerkhof.</hi> </p> <p>Heute den ein und zwanzigsten Juni achtzehnhundet acht und vierzig.</p> <p>Auf Anstehen des Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft, früher in Köln, dermalen in Pfortzheim wohnend, wofür die Herren Advokat Götz und Advokat-Anwalt Füßer occupiren werden, habe ich unterzeichneter Hermann Joseph Mockel, beim Königlichen Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher, durch die abschriftlich beiliegende auf Requete der gedachten Herrn Advokaten vom fünfzehnten Juni currentis von dem Herrn Landgerichtspräsidenten Heintzmann in Köln am sechszehnten selbigen Monates erlassene Ordonanz hierzu besonders committirt, dem Königlichen Ober-Prokurator Herrn Zweiffel in Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit dem N. Stelle des öffentlichen Ministerii versehenden Herrn Assessor Vierhaus, welcher mir auf Ersuchen den Original-Akt visirte, angezeigt, daß mein Requirent durch die obenbesagte Herren Götz und Füßer, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens eine gehörig beglaubigte Abschrift des zwischen ihm und dem Barbier Johann Joseph Bechem, wohnhaft in Köln, vor Notar Landwehr in Köln am zweiten Oktober 1800 sieben und vierzig errichteten in exekutorischer Form ausgefertigten Kaufvertrages, wonach der Johann Joseph Bechem dem Requirenten das ihm eigenthümlich zugehörige zu Köln auf der Ehrenstraße mit Nro. ein und vierzig bezeichnete Wohnhaus sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und allem An- und Zubehörungen, für den Betrag von viertausend Thaler Preuß. Crt. verkauft, auf dem Sekretariate des Königlichen Landgerichtes zu Köln hinterlegt hat. Sodann habe ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie gesagt, eine beglaubigte Abschrift des über diese Hinterlegung von dem Landgerichts-Sekretär Herrn Adenauer in Köln am zwölften April dieses Jahres aufgenommenen Depositions-Aktes mit der Erklärung insinuirt, daß nach Vorschrift Staatsraths-Gutachtens vom neunten Mai ‒ ersten Juni 1800sieben, Requirent, da diejenigen, Namens welcher wegen gesetzlicher, von der Eintragung unabhängiger, Hypotheken-Eintragungen genommen werden könnten, nicht bekannt seien, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel sechshundert drei und achtzig der Civil-Prozeßordnung vorgeschriebenen Formen bekannt machen lassen werde.</p> <p>Abschrift der bezogenen Requete und Ordonanz des Depositions-Aktes und dieses Aktes ließ ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie bemerkt, zurück.</p> <p> <hi rendition="#g">Mockel.</hi> </p> <p>Visirt und die betreffenden Abschriften erhalten.</p> <p>Köln, den 21. Juni 1848.</p> <p> <hi rendition="#g">Vierhaus.</hi> </p> </div> <div type="jAn"> <p>Nr. 70128. <hi rendition="#g">Auszug</hi> aus dem im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.</p> <p>Nr. 10061.</p> <p>Heute den zwölften April achtzehnhundert acht und vierzig, erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herrn Advokat-Anwaltes Füßer, der zu Köln wohnende Herr Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft zu Köln wohnend, in Gefolge Vollmacht unter Privatunterschrift vom vierten April achtzehnhundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Okkupationsverfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des am dreißigsten September achtzehnhundert sieben und vierzig vor Notar Landwehr zu Köln aufgenommenen Kaufaktes, wornach der Maurermeister Simon Mayrhofer und dessen von ihm dazu ausdrücklich ermächtigte Ehefrau Gertrud, geborne Kleu, ohne eigenes Geschäft, beide in Köln wohnhaft, ‒ die drei neu errichteten, dahier zu Köln in der kleinen Brinkgasse, neben einander gelegenen und mit den Hausnummern: acht, zehn, zwölf bezeichneten Häuser, sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hintergebäuden und Hofräumen, Gärten und allen sonstigen An- und Zubehörungen, welche drei Häuser damals noch im Grundsteuer-Kataster der Stadtgemeinde Köln als Garten eingetragen unter Ar tikel zweitausend achthundert dreizehn, in der Flur achtzehn, unter der Grundstücks-Nummer hundert drei und sechszig, Flurabtheilung: „Ehrenstraße“ mit einer Grundfläche von neunzehn Ruthen achtzehn Fuß, einem Reinertrage von einem Thaler sieben und zwanzig Groschen sieben Pfenninge und mit den Grenznachbaren von: Blumacher Johann, und Johann Joseph Bechem östlich, Dubbelmann, Lugino Christian Joseph, und Willmaser Peter, südlich Bechem Johann Joseph und Wittwe Wimmer, westlich die kleine Brinkgasse ‒ an seinen genannten Mandanten Hermann Porcher für die Summe von siebentausend achthundert Thaler Preußisch Courant zurückverkauft haben.</p> <p>Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Kontrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels zwei tausend ein hundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden.</p> <p>Worüber dieser Akt aufgenommen und nach Vorlesung und Genehmigung von den Herrn Komparenten und dem Sekretär unterzeichnet worden ist.</p> <p>Stempel fünfzehn Silbergroschen.</p> <p>Köln, wie oben.</p> <p>Gez. <hi rendition="#g">Götz. Füßer.</hi></p> <p>Gez. <hi rendition="#g">Adenauer,</hi> Landg.-Sektr.</p> <p>Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zur Urschrift kassirt.</p> <p>Nro. 1887. Empfangen zehn Groschen.</p> <p>Köln, den dreizehnten April achtzehn hundert acht und vierzig.</p> <p>Konigl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände.</p> <p>Gez. <hi rendition="#g">Kerckhof.</hi></p> <p><hi rendition="#g">Vollmacht</hi> für den Advokaten Götz für Unterzeichneten das gesetzliche Purgations-Verfahren in seiner Sache gegen die Eheleute Simon Mayrhofer und Gertrude geborne Kleu, in Betreff der in der kleinen Brinkgasse gelegenen, mit Nris acht, zehn und zwölf bezeichneten Häuser einzuleiten und durchzuführen.</p> <p>Köln, den vierten April achtzehnhundert acht und vierzig.</p> <p>Gez. <hi rendition="#g">Hermann Porcher.</hi></p> <p>Für gleichlautenden Auszug:</p> <p>Der Landgerichts-Sekretär,</p> <p> <hi rendition="#g">Mockel.</hi> </p> <p>Nro. 1888. Empfangen ein Thlr. zwei Sgr.</p> <p>Köln, den 13. April 1848</p> <p>Königl. Haupt-Steuer-Amt für</p> <p>inländ. Gegenstände.</p> <p> <hi rendition="#g">Kerkhof.</hi> </p> <p>Heute den ein und zwanzigsten Juni achtzehnhundert acht und vierzig.</p> <p>Auf Anstehen des Herrmann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner ohne Geschäft, früher in Köln, dermalen zu Pfortzheim wohnend, wofür die Herren Advokat Götz und Advokat-Anwalt Füßer occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel, beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher, durch die abschriftlich beiliegende, auf Requete der gedachten Herren Advokaten vom fünfzehnten Juni currentis von dem Herrn Landgerichts Präsidenten Heintzmann in Köln am sechszehnten selbigen Monates erlassene Ordonnanz hierzu besonders committirt, dem Königl. Ober-Prokurator Herrn Zweiffel in Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit dem die Stelle des öffentlichen Ministerii versehenden Herrn Assessor Vierhaus, welcher mir auf Ersuchen den Originalakt visirte, angezeigt, daß mein Requirent durch die obenbesagten Herren Götz und Füßen, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens eine gehörig beglaubigte Abschrift des zwischen ihm und den Eheleuten Maurermeister Simon Mayrhofer und Gertrud geborne Kleu ohne eigenes Geschäft, beide zu Köln wohnend, vor Notar Landwehr in Köln am dreißigsten September achtzehnhundert sieben und vierzig errichteten, in exekutiver Form ausgefertigten Kauf-Vertrages, wonach die Eheleute Mayrhofer dem Requirenten die drei neuerrichteten, dahier zu Köln in der kleinen Brinkgasse nebeneinander gelegenen und mit den Hausnummern acht, zehn und zwölf bezeichneten Häuser, sammt unterliegendem Grund und Boden, Hintergebäude und Hofräumen, Gärten und allem sonstigen An- und Zubehör für die Summe von siebentausend achthundert Thaler Preuß. Cour. zurückverkauft, auf dem Sekretariate des Königl. Landgerichtes zu Köln hinterlegt hat. Sodann habe ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie gesagt, eine beglaubigte Abschrift des über diese Hinterlegung von dem Landgerichssekretär Herrn Adenauer in Köln am zwölften April currentis aufgenommenen Depositions-Aktes mit der Erklärung insinuirt, daß nach Vorschrift Staatsraths-Gutachtens vom neunten Mai ‒ ersten Juni 1800sieben, Requirent, da diejenigen, Namens welcher wegen gesetzlicher, von der Eintragung unabhängigen, Hypothekar-Eintragungen genommen werden könnten, nicht bekannt seien, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel sechshundert drei und achtzig der Civil-Prozeßordnung vorgeschriebenen Formen bekannt machen lassen werde.</p> <p>Abschrift der bezogenen Requete und Ordonnanz des Depositions-Aktes und dieses Aktes ließ ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechen wie bemerkt, zurück.</p> <p> <hi rendition="#g">Mockel.</hi> </p> <p> <hi rendition="#et">Visirt und die betreffenden Abschriften erhalten. Köln, den 21. Juni 1848.</hi> </p> <p> <hi rendition="#g">Vierhaus.</hi> </p> </div> <div type="jAn"> <p>Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 20. d. M. Juni 1848 ist in Sachen der zu Köln, ohne besonderes Gewerbe, wohnenden Friederica Henriette Schwartz, Klägerin, vertreten durch Advokat-Anwalt G. A. Boecker</p> <p> <hi rendition="#g">gegen</hi> </p> <p>ihren Ehemann, den in Köln wohnenden Bierbrauer, Peter Joseph Breuer, Verklagten, vertreten durch Advokat-Antwalt Commer und</p> <p> <hi rendition="#g">gegen</hi> </p> <p>Johann Peter Weyer, Stadtbaumeister außer Diensten, in Köln wohnhaft, Intervenienten, vertreten durch Advokat-Anwalt Zimmermann</p> <p>die Gütertrennung ausgesprochen worden.</p> <p>Köln, den 23. Juni 1848.</p> <p>Für die Richtigkeit des Auszugs: G. A. <hi rendition="#g">Boecker,</hi> Adv.-Anw.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Nicht zu übersehen!</hi> </p> <p>Vom 1. Juli l. J. an ist durch <hi rendition="#g">alle Postämter</hi> zu beziehen: <hi rendition="#b">Neue Deutsche Zeitung.</hi></p> <p>Organ der Demokratie.</p> <p>Verantwortlicher Redakteur Dr. Otto Lüning.</p> <p>Der Titel bezeichnet die Tendenz dieser Zeitung; sie will vor Allem die Demokratie, die Herrschaft, die Souverainetät des Volkes.</p> <p>Die „<hi rendition="#g">neue deutsche Zeitung</hi>“ erscheint in groß Folio-Format dreispaltig, und kostet hier am Orte vierteljährlich 2 Fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. Die Ausgabe geschieht täglich mit Ausnahme des Sonntags, da wir es für billig halten, den Arbeitern diesen Tag frei zu geben; besonders wichtige Nachrichten werden jedoch an diesem Tage durch Extrablätter gebracht werden. <hi rendition="#g">Anzeigen</hi> jeder Art werden gegen die Gebühr von 3 Kr. oder 1 Sgr. für die Zeile oder deren Raum aufgenommen.</p> <p><hi rendition="#b">Darmstadt,</hi> den 12. Juni 1848.</p> <p>Die Verlagsbuchhandlung von C. W. Leske.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Bergisch-Märkischer Courier. Organ für Zeitgeschichte und gesellige Unterhaltung.</hi> </p> <p>Unter diesem Titel erscheint seit dem 1. Mai in Hattingen an der Ruhr eine Zeitschrift, deren vorzüglichstes Streben darauf gerichtet ist, durch klare Besprechung des Wesens eines konstitutionellen Staates, durch freie Beurtheilung unserer gegenwärtigen und nächstkünftigen Zustände zur Hebung und Verbreitung einer gründlichen politischen Bildung das Seinige beizutragen. Der Standpunkt desselben ist bezeichnet durch die wenigen Worte: Wir wollen keine Republik, weil sie für Preußen und Deutschland verderblich sein würde, aber wir wollen in der konstitutionellen Monarchie alle wahren Freiheiten, welche eine wohlgeordnete Republik zu gewähren vermag, darum vor allen Dingen wollen wir auch nicht einen Schritt rückwärts: in der konsequenten Ausbildung und Entwicklung der konstitutionellen Monarchie auf breitester Grundlage erblicken wir das Heil Preußens und Deutschlands. Wir wollen Trennung des Staates von der Kirche; aber volle Freiheit in jenem, vollste Freiheit in dieser; eine Staatskirche erkennen wir eben so wenig an als einen Kirchen-Staat.</p> <p>Aus diesen Gründzügen fließen die leitenden Artikel, die bereits vielfältig die vollste Anerkennung gefunden, und denen sich, als „Reflektionen über Tagesgeschichte“, eine kurze Beurtheilung hervorragender Erscheinungen der Zeit in gleichem Sinne anschließt. Zugleich geben wir unsern Lesern anziehende Produkte der belletristischen Literatur. In einem „Sprechsaal“ verhandelt das Publikum unsers Leserkreises seine eigenen Angelegenheiten frei und ungehindert. Luft und Raum für jede Partei! Ehrlicher Kampf ist die Bedingung, unter welcher die Wahrheit siegt.</p> <p>Der „<hi rendition="#g">Bergisch-Märkische Courier</hi>“ beschränkt sich nicht auf Berg und Mark, sondern hebt seinen Blick hinaus auf alles das was Berg und Mark interessirt, auf unser ganzes Vaterland, und erscheint wöchentlich zweimal. Der höchst billig gestellte Preis beträgt 12 1/2 Sgr. vierteljährlich beim Verleger; an den zunächst gelegenen Orten, wohin es durch Boten besorgt wird, 15 Sgr.; bei allen Postämtern und Buchhandlungen des preußischen Staates 16 3/4 Sgr. pro Quartal. Anzeigen kosten 1 Sgr. die Zeile.</p> <p> <hi rendition="#b">Bestellungen auf das mit dem ersten Juli beginnende neue Vierteljahr bitte ich baldigst machen zu wollen.</hi> </p> <p>Hattingen a. d. Ruhr, im Juni 1848.</p> <p> <hi rendition="#b">Albert Fries,</hi> </p> <p>Herausgeber und Verleger des</p> <p>Bergisch-Märkischen Couriers.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Empfehlungs-Anzeige</hi> </p> <p>der</p> <p> <hi rendition="#b">Palingraphischen Anstalt</hi> </p> <p>von</p> <p>Adolph Camphausen</p> <p>Wallrafsplatz Nro. 153.</p> <p>Köln im Juni 1848.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Mailust in Deutz.</hi> </p> <p>Dem allgemeinen Wunsche meiner verehrten Gäste bei Eröffnung meiner Wirthschaft nachkommend, da meine Anlage hinlänglich Raum und <hi rendition="#b">eine zu schöne Lage</hi> dazu darbietet, habe ich sofort Einrichtung getroffen und Anschaffungen gemacht, neben meiner <hi rendition="#b">Wein- und Kaffee-Wirthschaft,</hi> verbunden mit einer Oberrheinischen Restauration, auch eine <hi rendition="#b">Bairische Bierwirthschaft</hi> mit ausgezeichnetem Felsenbier, zu errichten, und habe dieselbe am 18. d. M. eröffnet, wozu höflichst einladet <hi rendition="#b">Joseph Kost.</hi></p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Sitzung des Kölner Bürgervereins am 20. d. M., Abends im Harff'schen Saale.</hi> </p> <p>An der Tagesordnung war die Diskussion über den bereits von der Berliner Vereinbarungsversammlung verworfenen preußischen Grundgesetzentwurf. Ein kitzlicher Punkt für den Kölner Bürgerverein! Rathlos saßen die Herren da; sie wußten nicht hin und nicht her. Da tritt aus ihrer Mitte ein „schlichter, grader, durch und durch deutscher Mann; ein Mann mit deutschem Sinn, mit einem deutschen Herzen, ein Mann von echtem deutschen Schrot und Korn,“ ‒ Roderich Benedix ist dieser Mann geheißen! Er ist ganz der Mann, eine rathlose Versammlung aus der Klemme zu ziehen. Sein imponirendes Aeußere, sein langer, grauer Bart, seine gelahrte Stirn, seine Bürgerwehrpechkappe auf dem edlen Haupte, flößen sogar dem rücksichtslosesten Menschen Achtung ein. Herr Roderich Benedix verlangt das Wort, um einen ganz von der Tagesordnung abweichenden Antrag der Versammlung zur Diskussion vorzulegen. Der Präsident, der nicht die Spur von parlamentarischem Takt zu haben scheint, erlaubt Hrn. R. Benedix seinen Antrag zu stellen; er stellte hiermit sich und der Versammlung das testimonium paupertatis aus, denn stillschweigend bekundete er im Namen der Versammlung durch die Annahme des Benedix'schen Antrages die Unfähigkeit derselben, die Wichtigkeit der Diskussion über den fraglichen Gegenstand zu erkennen. Oder sollte vielleicht Hr. Benedix Antrag wichtiger sein? ‒ Wir wol len ihn ans Tageslicht ziehen und von allen Seiten besehen. ‒ Mit urteutonischem Pathos, mit einer Stimme, als wenn Hr. Benedix Kartoffeln im Munde hätte, bringt er seinen wichtigen, gehaltreichen Antrag vor. Er lautet folgendermaßen: „Der Bürgerverein möge sich als eine kompakte, politische Propaganda bilden, (also haufenweise formirt Hr. Benedix die Propaganda; Einzelnen sind die Herren zu schwach. Wo die Ideen fehlen, müssen die Fleischmassen wirken), um unter Einwirkung eines politischen Glaubensbekenntnisses ‒ (Welcher Wahnsinn! Herr Benedix kennt nichts von einer Propaganda, wenn er bei einer politischen Propaganda nicht ein politisches Glaubensbekenntniß voraussetzt. Hr. Benedix scheint nicht aus seiner Lustspielschreiberei herausgekommen zu sein), ‒ aber weiter ‒ sich mit auswärtigen Freunden des „Gesetzes und der Ordnung“ in Verbindung zu setzen.“</p> <p>Das alte, abgegriffene, jetzt von allen Seiten mit Füßen getretene „Gesetz,“ die alte lahme „Ordnung der Dinge,“ das sind die Losungsworte der Bourgeoispartei, der Reaktionäre! Um jeden Preis, und ginge es auch um ihren Kopf, wollen sie die Revolution desavouiren und dem Volke die Früchte derselben rauben. Darum „Gesetz und Ordnung!“ Nein, das alte „Gesetz,“ die alte „Ordnung“ müssen erst vollkommen vernichtet, Alles hierauf Basirte niedergerissen werden, ehe man daran denken darf, einen neuen Zustand, eine neue Gesellschaft zu bilden!</p> <p>Herr Benedix fiel glänzend mit seinem Antrag durch. Statt nun in aller Bescheidenheit in seine Zurückgezogenheit wieder zurückzukriechen, hält unser deutscher Hr. Benedix eine wüthende, aber echt deutsche Rede über Anarchie und Demokratie, die für ihn zwei gleiche Begriffe zu sein schienen. Rodomontaden auf Rodomontaden entströmten seinem lieblichen Munde; mit einem Unsinn über den andern bullerte der „deutsche“ Benedix hervor, bis er endlich anfing selbst zu glauben, daß seine Rede viel Sinn und Verstand gehabt hätte. Der Bürgerverein wurde sogar unruhig ob der langen Rede voll Unsinn. Die Herren gähnten und reckten sich, so langweilig war ihnen noch nie zu Muthe gewesen. (Mehrere haben uns versichert, daß die Rede zum Brechen abgeschmackt gewesen sei). Nach dem „deutschen“ Benedix trat Bürger <hi rendition="#g">Schlechter</hi> auf. Viele Vereinsmitglieder konnten ihre Heulernatur nicht verläugnen, und scharrten mit den Füßen, bewiesen also auf diese Weise ihren Ordnungssinn. Schlechter trat aber energisch gegen diese brutale Ungezogenheit auf, indem er den Antrag stellte, die Unruhestifter vor die Thür werfen zu lassen.</p> <p>Nachdem noch einige hohlköpfige Geschichten verhandelt waren, hob der Präsident die Sitzung auf.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Elegantes Zimmer, Frühstück, Mittag-Essen an der table d'hôte nebst 1 Schoppen guten Wein zu 1 Thaler pr. Tag im Pfälzer Hof <hi rendition="#g">bei</hi> <hi rendition="#b">Friedrich Knipper,</hi> Appellhofs Platz Nro. 17.</p> <p>Table d'hôte und Abonnemens-Tisch um 1 Uhr und zu jeder Stunde vorzügliche der Saison angemessene blllige Speisen a la carte, und einen billigen Wein.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Ein neuer wiener Flügel ist wegen Mangel an Raum billig zu verkaufen. Wo, sagt die Exped. d. Ztg.</p> </div> </div> <div type="imprint"> <p>Der Gerant, <hi rendition="#g">Korff.</hi><lb/> Druck von W. <hi rendition="#g">Clouth,</hi> St. Agatha Nro. 12.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0110/0004]
Schiffahrts-Anzeige. Köln, 23. Juni 1848.
Angekommen: J. P. Linz und A. Rauth von Mannheim.
Abgefahren: B. Kraus nach dem Obermain.
In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich H. Lübbers; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr A. Meyer; nach Andernach und Neuwied C Kaiser und M. Wiebel; nach Koblenz und der Mosel und Saar Jakob Tillmann; nach der Mosel, nach Trier und der Saar N. Pisbach; nach Bingen J. B. Mundschenk; nach Mainz J. Hirschmann; nach dem Niedermain Ph. Würges; nach dem Mittel- und Obermain Seb. Seelig; nach Heilbronn H. Bechert; nach Kannstadt und Stuttgart Peter Kühnle; nach Worms und Mannheim J. B Mundschenk I.; nach Antwerpen M. Lamers.
Ferner: Nach Rotterdam Kapt. Jurrius, Köln Nr. 18.
Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Schüller, Köln Nr. 30.
Wasserstand. Köln, am 23. Juni. Rheinhöhe 8′ 4 1/2″.
Nr. 70127. Auszug aus dem im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.
Nr. 10060.
Heute den zwölften April ein tausend acht hundert acht und vierzig erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herrn Advokat-Anwalts Füßer, der zu Köln wohnende Herr Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des zu Köln wohnenden Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft, in Gefolge der diesem Akte beigefügten Vollmacht unter Privatunterschrift vom vierten April achtzehnhundert acht und vierzig und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des am zweiten Oktober achtzehnhundert sieben und vierzig vor Notar Landwehr zu Köln aufgenommenen Kaufaktes, wonach der Barbier Johann Joseph Bechem, wohnhaft in Köln, das ihm eigenthümlich zugehörige, zu Köln auf der Ehrenstraße, mit Nummer ein und vierzig bezeichnete Wohnhaus, sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und allen übrigen An- und Zubehörungen, eingetragen im Kataster der Stadtgemeinde Köln, unter Artikel sieben tausend einhundert sechs und siebenzig in der achtzehnten Flur, Nummer einhundert zwei und sechszig der Parzelle, mit einer Grundfläche von ein und zwanzig Ruthen acht Fuß, einem Gesammtreinertrage von hundert ein Thaler zwölf Silbergroschen zwei Pfenninge, und den Gränznachbaren: nördlich die Ehrenstraße, östlich Blumacher, südlich Simon Mayrhofer, und östlich die kleine Brinkgasse ‒ an seinen genannten Mandanten Hermann Porcher, für den Betrag von viertausend Thaler Preußisch Courant verkauft hat. Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Kontrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, dem Kaufpreis, und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt, und heute nach Vorschrift des Artikels zwei tausend einhundert vier und neunzig desCivilgesetzbuches im Civil-Audienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden.
Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Herren Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist. Stempel zur Urschrift fünfzehn Groschen.
Köln wie oben.
Gez. Götz. Füßer.
Gez. Adeneuer, Landg.-Sktr.
Der Stempel von fünfzehn Silbergroschen ist kassirt worden.
Nro. 1885. Empfangen zehn Groschen.
Köln, den dreizehnten April achtzehnhundert acht und vierzig.
Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ.
Gegenstände.
Gez. Kerkhof.
Vollmacht. für den Advokaten Götz, für den Unterzeichneten das gesetzliche Purgations-Verfahren in seiner Sache gegen den in Köln wohnenden Johann Joseph Bechem, Barbier, in Betreff des in der Ehrenstraße sub Nro. ein und vierzig gelegenen Hauses einzuleiten und durchzusetzen.
Köln den vierten April eintausend achthundert acht und vierzig.
Gez. H. Porcher.
Für gleichlautenden Auszug:
Der Landgerichts-Sekretär,
Mockel.
Nro. 1886. Empfangen ‒ Thlr. 26 Sgr.
Köln, den 13. April 1848.
Königl. Haupt-Steuer-Amt für
inländ. Gegenstände.
Kerkhof.
Heute den ein und zwanzigsten Juni achtzehnhundet acht und vierzig.
Auf Anstehen des Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft, früher in Köln, dermalen in Pfortzheim wohnend, wofür die Herren Advokat Götz und Advokat-Anwalt Füßer occupiren werden, habe ich unterzeichneter Hermann Joseph Mockel, beim Königlichen Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher, durch die abschriftlich beiliegende auf Requete der gedachten Herrn Advokaten vom fünfzehnten Juni currentis von dem Herrn Landgerichtspräsidenten Heintzmann in Köln am sechszehnten selbigen Monates erlassene Ordonanz hierzu besonders committirt, dem Königlichen Ober-Prokurator Herrn Zweiffel in Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit dem N. Stelle des öffentlichen Ministerii versehenden Herrn Assessor Vierhaus, welcher mir auf Ersuchen den Original-Akt visirte, angezeigt, daß mein Requirent durch die obenbesagte Herren Götz und Füßer, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens eine gehörig beglaubigte Abschrift des zwischen ihm und dem Barbier Johann Joseph Bechem, wohnhaft in Köln, vor Notar Landwehr in Köln am zweiten Oktober 1800 sieben und vierzig errichteten in exekutorischer Form ausgefertigten Kaufvertrages, wonach der Johann Joseph Bechem dem Requirenten das ihm eigenthümlich zugehörige zu Köln auf der Ehrenstraße mit Nro. ein und vierzig bezeichnete Wohnhaus sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und allem An- und Zubehörungen, für den Betrag von viertausend Thaler Preuß. Crt. verkauft, auf dem Sekretariate des Königlichen Landgerichtes zu Köln hinterlegt hat. Sodann habe ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie gesagt, eine beglaubigte Abschrift des über diese Hinterlegung von dem Landgerichts-Sekretär Herrn Adenauer in Köln am zwölften April dieses Jahres aufgenommenen Depositions-Aktes mit der Erklärung insinuirt, daß nach Vorschrift Staatsraths-Gutachtens vom neunten Mai ‒ ersten Juni 1800sieben, Requirent, da diejenigen, Namens welcher wegen gesetzlicher, von der Eintragung unabhängiger, Hypotheken-Eintragungen genommen werden könnten, nicht bekannt seien, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel sechshundert drei und achtzig der Civil-Prozeßordnung vorgeschriebenen Formen bekannt machen lassen werde.
Abschrift der bezogenen Requete und Ordonanz des Depositions-Aktes und dieses Aktes ließ ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie bemerkt, zurück.
Mockel.
Visirt und die betreffenden Abschriften erhalten.
Köln, den 21. Juni 1848.
Vierhaus.
Nr. 70128. Auszug aus dem im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.
Nr. 10061.
Heute den zwölften April achtzehnhundert acht und vierzig, erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herrn Advokat-Anwaltes Füßer, der zu Köln wohnende Herr Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Hermann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner, ohne Geschäft zu Köln wohnend, in Gefolge Vollmacht unter Privatunterschrift vom vierten April achtzehnhundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Okkupationsverfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des am dreißigsten September achtzehnhundert sieben und vierzig vor Notar Landwehr zu Köln aufgenommenen Kaufaktes, wornach der Maurermeister Simon Mayrhofer und dessen von ihm dazu ausdrücklich ermächtigte Ehefrau Gertrud, geborne Kleu, ohne eigenes Geschäft, beide in Köln wohnhaft, ‒ die drei neu errichteten, dahier zu Köln in der kleinen Brinkgasse, neben einander gelegenen und mit den Hausnummern: acht, zehn, zwölf bezeichneten Häuser, sammt unterliegendem Grunde und Boden, Hintergebäuden und Hofräumen, Gärten und allen sonstigen An- und Zubehörungen, welche drei Häuser damals noch im Grundsteuer-Kataster der Stadtgemeinde Köln als Garten eingetragen unter Ar tikel zweitausend achthundert dreizehn, in der Flur achtzehn, unter der Grundstücks-Nummer hundert drei und sechszig, Flurabtheilung: „Ehrenstraße“ mit einer Grundfläche von neunzehn Ruthen achtzehn Fuß, einem Reinertrage von einem Thaler sieben und zwanzig Groschen sieben Pfenninge und mit den Grenznachbaren von: Blumacher Johann, und Johann Joseph Bechem östlich, Dubbelmann, Lugino Christian Joseph, und Willmaser Peter, südlich Bechem Johann Joseph und Wittwe Wimmer, westlich die kleine Brinkgasse ‒ an seinen genannten Mandanten Hermann Porcher für die Summe von siebentausend achthundert Thaler Preußisch Courant zurückverkauft haben.
Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Kontrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels zwei tausend ein hundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden.
Worüber dieser Akt aufgenommen und nach Vorlesung und Genehmigung von den Herrn Komparenten und dem Sekretär unterzeichnet worden ist.
Stempel fünfzehn Silbergroschen.
Köln, wie oben.
Gez. Götz. Füßer.
Gez. Adenauer, Landg.-Sektr.
Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zur Urschrift kassirt.
Nro. 1887. Empfangen zehn Groschen.
Köln, den dreizehnten April achtzehn hundert acht und vierzig.
Konigl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände.
Gez. Kerckhof.
Vollmacht für den Advokaten Götz für Unterzeichneten das gesetzliche Purgations-Verfahren in seiner Sache gegen die Eheleute Simon Mayrhofer und Gertrude geborne Kleu, in Betreff der in der kleinen Brinkgasse gelegenen, mit Nris acht, zehn und zwölf bezeichneten Häuser einzuleiten und durchzuführen.
Köln, den vierten April achtzehnhundert acht und vierzig.
Gez. Hermann Porcher.
Für gleichlautenden Auszug:
Der Landgerichts-Sekretär,
Mockel.
Nro. 1888. Empfangen ein Thlr. zwei Sgr.
Köln, den 13. April 1848
Königl. Haupt-Steuer-Amt für
inländ. Gegenstände.
Kerkhof.
Heute den ein und zwanzigsten Juni achtzehnhundert acht und vierzig.
Auf Anstehen des Herrmann Porcher, früher Kaufmann, jetzt Rentner ohne Geschäft, früher in Köln, dermalen zu Pfortzheim wohnend, wofür die Herren Advokat Götz und Advokat-Anwalt Füßer occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel, beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher, durch die abschriftlich beiliegende, auf Requete der gedachten Herren Advokaten vom fünfzehnten Juni currentis von dem Herrn Landgerichts Präsidenten Heintzmann in Köln am sechszehnten selbigen Monates erlassene Ordonnanz hierzu besonders committirt, dem Königl. Ober-Prokurator Herrn Zweiffel in Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit dem die Stelle des öffentlichen Ministerii versehenden Herrn Assessor Vierhaus, welcher mir auf Ersuchen den Originalakt visirte, angezeigt, daß mein Requirent durch die obenbesagten Herren Götz und Füßen, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens eine gehörig beglaubigte Abschrift des zwischen ihm und den Eheleuten Maurermeister Simon Mayrhofer und Gertrud geborne Kleu ohne eigenes Geschäft, beide zu Köln wohnend, vor Notar Landwehr in Köln am dreißigsten September achtzehnhundert sieben und vierzig errichteten, in exekutiver Form ausgefertigten Kauf-Vertrages, wonach die Eheleute Mayrhofer dem Requirenten die drei neuerrichteten, dahier zu Köln in der kleinen Brinkgasse nebeneinander gelegenen und mit den Hausnummern acht, zehn und zwölf bezeichneten Häuser, sammt unterliegendem Grund und Boden, Hintergebäude und Hofräumen, Gärten und allem sonstigen An- und Zubehör für die Summe von siebentausend achthundert Thaler Preuß. Cour. zurückverkauft, auf dem Sekretariate des Königl. Landgerichtes zu Köln hinterlegt hat. Sodann habe ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechend wie gesagt, eine beglaubigte Abschrift des über diese Hinterlegung von dem Landgerichssekretär Herrn Adenauer in Köln am zwölften April currentis aufgenommenen Depositions-Aktes mit der Erklärung insinuirt, daß nach Vorschrift Staatsraths-Gutachtens vom neunten Mai ‒ ersten Juni 1800sieben, Requirent, da diejenigen, Namens welcher wegen gesetzlicher, von der Eintragung unabhängigen, Hypothekar-Eintragungen genommen werden könnten, nicht bekannt seien, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel sechshundert drei und achtzig der Civil-Prozeßordnung vorgeschriebenen Formen bekannt machen lassen werde.
Abschrift der bezogenen Requete und Ordonnanz des Depositions-Aktes und dieses Aktes ließ ich dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, sprechen wie bemerkt, zurück.
Mockel.
Visirt und die betreffenden Abschriften erhalten. Köln, den 21. Juni 1848.
Vierhaus.
Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 20. d. M. Juni 1848 ist in Sachen der zu Köln, ohne besonderes Gewerbe, wohnenden Friederica Henriette Schwartz, Klägerin, vertreten durch Advokat-Anwalt G. A. Boecker
gegen
ihren Ehemann, den in Köln wohnenden Bierbrauer, Peter Joseph Breuer, Verklagten, vertreten durch Advokat-Antwalt Commer und
gegen
Johann Peter Weyer, Stadtbaumeister außer Diensten, in Köln wohnhaft, Intervenienten, vertreten durch Advokat-Anwalt Zimmermann
die Gütertrennung ausgesprochen worden.
Köln, den 23. Juni 1848.
Für die Richtigkeit des Auszugs: G. A. Boecker, Adv.-Anw.
Nicht zu übersehen!
Vom 1. Juli l. J. an ist durch alle Postämter zu beziehen: Neue Deutsche Zeitung.
Organ der Demokratie.
Verantwortlicher Redakteur Dr. Otto Lüning.
Der Titel bezeichnet die Tendenz dieser Zeitung; sie will vor Allem die Demokratie, die Herrschaft, die Souverainetät des Volkes.
Die „neue deutsche Zeitung“ erscheint in groß Folio-Format dreispaltig, und kostet hier am Orte vierteljährlich 2 Fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. Die Ausgabe geschieht täglich mit Ausnahme des Sonntags, da wir es für billig halten, den Arbeitern diesen Tag frei zu geben; besonders wichtige Nachrichten werden jedoch an diesem Tage durch Extrablätter gebracht werden. Anzeigen jeder Art werden gegen die Gebühr von 3 Kr. oder 1 Sgr. für die Zeile oder deren Raum aufgenommen.
Darmstadt, den 12. Juni 1848.
Die Verlagsbuchhandlung von C. W. Leske.
Bergisch-Märkischer Courier. Organ für Zeitgeschichte und gesellige Unterhaltung.
Unter diesem Titel erscheint seit dem 1. Mai in Hattingen an der Ruhr eine Zeitschrift, deren vorzüglichstes Streben darauf gerichtet ist, durch klare Besprechung des Wesens eines konstitutionellen Staates, durch freie Beurtheilung unserer gegenwärtigen und nächstkünftigen Zustände zur Hebung und Verbreitung einer gründlichen politischen Bildung das Seinige beizutragen. Der Standpunkt desselben ist bezeichnet durch die wenigen Worte: Wir wollen keine Republik, weil sie für Preußen und Deutschland verderblich sein würde, aber wir wollen in der konstitutionellen Monarchie alle wahren Freiheiten, welche eine wohlgeordnete Republik zu gewähren vermag, darum vor allen Dingen wollen wir auch nicht einen Schritt rückwärts: in der konsequenten Ausbildung und Entwicklung der konstitutionellen Monarchie auf breitester Grundlage erblicken wir das Heil Preußens und Deutschlands. Wir wollen Trennung des Staates von der Kirche; aber volle Freiheit in jenem, vollste Freiheit in dieser; eine Staatskirche erkennen wir eben so wenig an als einen Kirchen-Staat.
Aus diesen Gründzügen fließen die leitenden Artikel, die bereits vielfältig die vollste Anerkennung gefunden, und denen sich, als „Reflektionen über Tagesgeschichte“, eine kurze Beurtheilung hervorragender Erscheinungen der Zeit in gleichem Sinne anschließt. Zugleich geben wir unsern Lesern anziehende Produkte der belletristischen Literatur. In einem „Sprechsaal“ verhandelt das Publikum unsers Leserkreises seine eigenen Angelegenheiten frei und ungehindert. Luft und Raum für jede Partei! Ehrlicher Kampf ist die Bedingung, unter welcher die Wahrheit siegt.
Der „Bergisch-Märkische Courier“ beschränkt sich nicht auf Berg und Mark, sondern hebt seinen Blick hinaus auf alles das was Berg und Mark interessirt, auf unser ganzes Vaterland, und erscheint wöchentlich zweimal. Der höchst billig gestellte Preis beträgt 12 1/2 Sgr. vierteljährlich beim Verleger; an den zunächst gelegenen Orten, wohin es durch Boten besorgt wird, 15 Sgr.; bei allen Postämtern und Buchhandlungen des preußischen Staates 16 3/4 Sgr. pro Quartal. Anzeigen kosten 1 Sgr. die Zeile.
Bestellungen auf das mit dem ersten Juli beginnende neue Vierteljahr bitte ich baldigst machen zu wollen.
Hattingen a. d. Ruhr, im Juni 1848.
Albert Fries,
Herausgeber und Verleger des
Bergisch-Märkischen Couriers.
Empfehlungs-Anzeige
der
Palingraphischen Anstalt
von
Adolph Camphausen
Wallrafsplatz Nro. 153.
Köln im Juni 1848.
Mailust in Deutz.
Dem allgemeinen Wunsche meiner verehrten Gäste bei Eröffnung meiner Wirthschaft nachkommend, da meine Anlage hinlänglich Raum und eine zu schöne Lage dazu darbietet, habe ich sofort Einrichtung getroffen und Anschaffungen gemacht, neben meiner Wein- und Kaffee-Wirthschaft, verbunden mit einer Oberrheinischen Restauration, auch eine Bairische Bierwirthschaft mit ausgezeichnetem Felsenbier, zu errichten, und habe dieselbe am 18. d. M. eröffnet, wozu höflichst einladet Joseph Kost.
Sitzung des Kölner Bürgervereins am 20. d. M., Abends im Harff'schen Saale.
An der Tagesordnung war die Diskussion über den bereits von der Berliner Vereinbarungsversammlung verworfenen preußischen Grundgesetzentwurf. Ein kitzlicher Punkt für den Kölner Bürgerverein! Rathlos saßen die Herren da; sie wußten nicht hin und nicht her. Da tritt aus ihrer Mitte ein „schlichter, grader, durch und durch deutscher Mann; ein Mann mit deutschem Sinn, mit einem deutschen Herzen, ein Mann von echtem deutschen Schrot und Korn,“ ‒ Roderich Benedix ist dieser Mann geheißen! Er ist ganz der Mann, eine rathlose Versammlung aus der Klemme zu ziehen. Sein imponirendes Aeußere, sein langer, grauer Bart, seine gelahrte Stirn, seine Bürgerwehrpechkappe auf dem edlen Haupte, flößen sogar dem rücksichtslosesten Menschen Achtung ein. Herr Roderich Benedix verlangt das Wort, um einen ganz von der Tagesordnung abweichenden Antrag der Versammlung zur Diskussion vorzulegen. Der Präsident, der nicht die Spur von parlamentarischem Takt zu haben scheint, erlaubt Hrn. R. Benedix seinen Antrag zu stellen; er stellte hiermit sich und der Versammlung das testimonium paupertatis aus, denn stillschweigend bekundete er im Namen der Versammlung durch die Annahme des Benedix'schen Antrages die Unfähigkeit derselben, die Wichtigkeit der Diskussion über den fraglichen Gegenstand zu erkennen. Oder sollte vielleicht Hr. Benedix Antrag wichtiger sein? ‒ Wir wol len ihn ans Tageslicht ziehen und von allen Seiten besehen. ‒ Mit urteutonischem Pathos, mit einer Stimme, als wenn Hr. Benedix Kartoffeln im Munde hätte, bringt er seinen wichtigen, gehaltreichen Antrag vor. Er lautet folgendermaßen: „Der Bürgerverein möge sich als eine kompakte, politische Propaganda bilden, (also haufenweise formirt Hr. Benedix die Propaganda; Einzelnen sind die Herren zu schwach. Wo die Ideen fehlen, müssen die Fleischmassen wirken), um unter Einwirkung eines politischen Glaubensbekenntnisses ‒ (Welcher Wahnsinn! Herr Benedix kennt nichts von einer Propaganda, wenn er bei einer politischen Propaganda nicht ein politisches Glaubensbekenntniß voraussetzt. Hr. Benedix scheint nicht aus seiner Lustspielschreiberei herausgekommen zu sein), ‒ aber weiter ‒ sich mit auswärtigen Freunden des „Gesetzes und der Ordnung“ in Verbindung zu setzen.“
Das alte, abgegriffene, jetzt von allen Seiten mit Füßen getretene „Gesetz,“ die alte lahme „Ordnung der Dinge,“ das sind die Losungsworte der Bourgeoispartei, der Reaktionäre! Um jeden Preis, und ginge es auch um ihren Kopf, wollen sie die Revolution desavouiren und dem Volke die Früchte derselben rauben. Darum „Gesetz und Ordnung!“ Nein, das alte „Gesetz,“ die alte „Ordnung“ müssen erst vollkommen vernichtet, Alles hierauf Basirte niedergerissen werden, ehe man daran denken darf, einen neuen Zustand, eine neue Gesellschaft zu bilden!
Herr Benedix fiel glänzend mit seinem Antrag durch. Statt nun in aller Bescheidenheit in seine Zurückgezogenheit wieder zurückzukriechen, hält unser deutscher Hr. Benedix eine wüthende, aber echt deutsche Rede über Anarchie und Demokratie, die für ihn zwei gleiche Begriffe zu sein schienen. Rodomontaden auf Rodomontaden entströmten seinem lieblichen Munde; mit einem Unsinn über den andern bullerte der „deutsche“ Benedix hervor, bis er endlich anfing selbst zu glauben, daß seine Rede viel Sinn und Verstand gehabt hätte. Der Bürgerverein wurde sogar unruhig ob der langen Rede voll Unsinn. Die Herren gähnten und reckten sich, so langweilig war ihnen noch nie zu Muthe gewesen. (Mehrere haben uns versichert, daß die Rede zum Brechen abgeschmackt gewesen sei). Nach dem „deutschen“ Benedix trat Bürger Schlechter auf. Viele Vereinsmitglieder konnten ihre Heulernatur nicht verläugnen, und scharrten mit den Füßen, bewiesen also auf diese Weise ihren Ordnungssinn. Schlechter trat aber energisch gegen diese brutale Ungezogenheit auf, indem er den Antrag stellte, die Unruhestifter vor die Thür werfen zu lassen.
Nachdem noch einige hohlköpfige Geschichten verhandelt waren, hob der Präsident die Sitzung auf.
Elegantes Zimmer, Frühstück, Mittag-Essen an der table d'hôte nebst 1 Schoppen guten Wein zu 1 Thaler pr. Tag im Pfälzer Hof bei Friedrich Knipper, Appellhofs Platz Nro. 17.
Table d'hôte und Abonnemens-Tisch um 1 Uhr und zu jeder Stunde vorzügliche der Saison angemessene blllige Speisen a la carte, und einen billigen Wein.
Ein neuer wiener Flügel ist wegen Mangel an Raum billig zu verkaufen. Wo, sagt die Exped. d. Ztg.
Der Gerant, Korff.
Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.
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(2017-03-20T13:08:10Z)
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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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