Neue Rheinische Zeitung. Nr. 49. Köln, 19. Juli 1848.Wahrhaftig, meine Herren honetten, während ihr in der Stille die verborgenen Waffen der anti-demokratischen Reaktion putztet, bewachten diese heimlichen Räuber euer Eigenthum, mischten sich in Blousen in eure Revuen, eure Feste, störten den Frieden der von Soldaten entblößten Stadt durch patriotische Gesänge, durch Rufe der Herzlichkeit und Freude vor ihren Freiheitsbäumen, und trösteten sich über den Hunger und das Elend der Gegenwart mit der Hoffnung auf eine Zukunft des Ruhms und der Brüderlichkeit. Habt ihr dies Volk vergessen? Habt ihr vergessen, wie es so edel und groß nach dem Februar war; wie es die Bourgeois als seine Brüder begrüßte; wie es gutmüthig und höflich auf seinen siegreichen Barrikaden war? Sei es Furcht, sei es die Kraft der Wahrheit, ihr leugnet es nicht. Aber euer profitwüthiger Sinn konnte nicht lange auf der Höhe des Volks sich erhalten. Ah, meine Herren der Verläumdung, ihr habt ihm heute theuer seine Aufopferung bezahlt, und eure schmutzige Seele lehrt es eure Republik zu verabscheuen, welche wahrlich nur die Republik der "Honetten" ist und sein kann. (Republique.)- Man versichert, daß eine Anzahl Deputirter in der Nationalversammlung einen Dekretentwurf einbringen will, um die Artikel des Code, welche für die Arbeiter bedrückend oder verletzend sind, zu modifiziren. - Nationalversammlung. Sitzung vom 15. Juli. Der Marineminister Bastide legt einen Dekretentwurf vor, wonach die Marineschule in Brest vom 1. Januar 1849 an ganz unentgeltlich sein soll. Der Präsident verliest einen Brief Lamennais', worin dieser statt des verklagten Geranten seines "Peuple Constituant" zur Untersuchung gezogen zu werden verlangt. (Mehrere Stimmen: in die Bureaux!) Lamennais besteigt die Tribüne, will sprechen, aber seine Stimme ist so schwach, daß alle Mitglieder der Versammlung ihre Plätze verlassen, und sich um die Tribüne stellen. Wir glauben zu vernehmen, daß er sich für den Verfasser des inkriminirten Artikels erklärt und verlangt, daß er zur Verantwortung gezogen werde, statt des Geranten. (Zahlreiche Stimmen: Ja, ja! Auf die Plätze!) Hr. Baze. Selbst wenn ein Volksvertreter sich selber denunzirt, so kann die Versammlung die Verfolgung nicht zugestehen, ohne daß die Bureaux die Sache geprüft haben. Ja, im vorliegenden Falle muß der Brief Lamennais' an den Justizminister gehen, denn Sie können nicht entscheiden. Lamennais protestirt gegen die Verweisung an den Justizminister und verlangt nochmals die Autorisation zur gerichtlichen Verfolgung gegen sich. Die Versammlung entscheidet sich, daß der Justizminister sich vorher erklären müsse. An der Tagesordnung ist die Fortsetzung der Diskussion des Dekretentwurfs über die Arbeiterassociationen zur Uebernahme öffentlicher Arbeiten. Hr. Stourm, Berichterstatter, legt die Amendements von Tassel und Flocon, welche den Art. 2 des Dekrets bilden sollen, in folgender Fassung vor: "Ein Reglement der öffentlichen Verwaltung soll binnen einem Monat, vom Tage des gegenwärtigen Dekrets an, veröffentlicht werden." Dieses Amendement wird nach einigen Bemerkungen des Ministers Tourret und der Herren Stourm und Luneau angenommen. Folgt nun das Amendement von Flocon: "Um zu Soumissionen wegen Uebernahme öffentlicher Arbeiten zugelassen zu werden, müssen die Associationen vorher der Verwaltung den Akt vorlegen, welcher die Bedingungen enthält, unter denen die Association gebildet ist. Dieser Akt muß namentlich die Bildung einer Unterstützungskasse enthalten für Kranke oder in Folge der Arbeit verwundete Mitglieder, für die Wittwen und Kinder der verstorbenen. Für diesen Unterstützungsfonds müssen wenigstens 2 pCt. vom Lohn zurückgehalten werden. Ebenso müssen die Associationen die Einsetzung eines Familienraths von wenigstens drei Personen nachweisen, wozu auch Nichtmitglieder genommen werden können. Er hat in letzter Instanz als Schiedsgericht über alle Mißhelligkeiten unter den Associrten zu urtheilen, Mitglieder auszuschließen; die sich schlechte Aufführung oder Unredlichkeiten zu Schulden kommen lassen, ohne indessen dem Rechte Abbruch zu thun, welches den Baumeistern über das Baupersonal gegeben ist; er hat ferner den Lohn eines jeden Mitglieds festzustellen und den Unternehmungsgewinn im Verhältniß zu dem Lohne zu vertheilen, den jedes Mitglied während der Dauer seiner Theilnahme an der Association erhalten hat." Hr. Fourneyron: Man sagt, die Fonds sollen nach Beendigung der Arbeiten vertheilt werden. Sollen nun auch die Wittwen, welche während der Dauer der Arbeiten ihren Mann verloren haben, erst dann ihren Antheil an den Lohnabzügen erhalten, wenn die Arbeiten zu Ende geführt sind? das wäre nicht gerecht. Hr. Stourm: Wir wollen nur als Grundsatz aufstellen, daß Unterstützungen verabreicht werden sollen. Gegenwärtig handelt es sich nur darum, daß die Verwaltung in einem Reglement die Art feststelle, wie die Unterstützungen vertheilt werden. Hr. Dumon bekämpft die dem Familienrath beigelegten Befugnisse. Die Arbeiter würden ihm zumal nicht das Recht zugestehen, über ihre Ehrenhaftigkeit abzuurtheilen, auch würde das zu unvermeidlichen Konflikten führen: Ein andres Mitglied verlangt daß der Friedensrichter im Familienrath den Vorsitz führen und daß die Associrten Streitigkeiten wegen eines Betrages von über 500 Franken vor das Handelsgericht bringen könnten. Stourm schlägt in seinem Namen Modifikationen vor. Sein Amend[ment] wird verworfen, die Versammlung behält die ursprüngliche Fassung bei, dann wird das ganze Dekret zur Abstimmung gebracht und angenommen. An der Tagesordnung ist nun die Fortsetzung der Diskussion über den Dekretentwurf, die Aemterhäufung zu Gunsten von Militärpersonen betreffend, die mit Pension in Ruhestand versetzt sind. Hr. Sarrans stattet Bericht ab über zwei Petitionen der Christen vom Libanon, welche den Schutz Frankreichs gegen die Grausamkeiten der Drusen anrufen. Sie werden auf seinen Antrag dem Konseilpräsidenten und dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten zugewiesen. Folgen hierauf Berichte andrer Mitglieder über Petitionen; über eine derselben, welche zu Gunsten der Jurisprudenz Studirenden die Abschaffung der Einschreibegebühren, der Examen- und Diplomkosten verlangt, wird trotz der Bemerkung von Badaud-Laviviere, daß unter einer demokratischen Regierung das Studium des Rechtes für Jedermann zugänglich sein müsse, der die nöthige V[#] genossen habe, zur Tagesordnung übergegangen. Schluß der Sitzung 53/4 Uhr. Italien.
*Mailand, 10. Juli. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 27Turin, 11. Juli. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. *Rom, 8. Juli. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. *Rom, 9. Juli. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Spanien.
Nach dem Clamor Publico lauten die Nachrichten aus Catalonien nicht so günstig, wie die gemäßigten Blätter versichern. Banden von Dieben schwärmen in der Provinz Taragona umher und verüben hier alle Arten Verbrechen und Excesse; in der Ebene von Barcelona vermehren sich die karlistischen Parteigänger jeden Tag. - Der Zustand der baskischen Provinzen und Navarra's ist nicht beruhigender. Montemolin's Agenten sind in Guipuzcoa, Biscaya und Alava außerordentlich thätig, um einen Aufstand vorzubereiten. In Navarra bemächtigen sie sich aller Pferde, deren sie habhaft werden können. - Die Sentinelle des Pyrenees sagt: die Ruhe der baskischen Provinzen ist nicht sehr gefährlich gestört worden; es hat sich nichts Entscheidendes ereignet. Die Banden, die sich bisher zeigten, halten sich schlecht, und sind meist auseinandergesprengt worden. - Am 12. Juli hat zwischen den Carlisten und Isabellisten ein Zusammentreffen auf dem Rhunebgebirg, nicht weit von Vera stattgefunden. Die erstern sind zerstreut und etwa 30 von ihnen gezwungen worden, eine Zuflucht in Frankreich zu suchen. Sie sind zu Bayonne angekommen. Nachtrag.
Paris, 17. Juli. Herr Bethmont, der Justizminister, hat seine Entlassung eingereicht und die Exekutivgewalt hat sie angenommen. Man spricht von Gesundheitsgründen, aber das Dekret über die Zeitungskautionen scheint an diesem Entschlusse nicht ganz unbetheiligt zu sein. Nach dem "Bien public" soll Hr. Marie, der gegenwärtige Präsident der Nationalversammlung, Bethmonts Nachfolger werden. Einer so eben in Paris eingetroffenen Nachricht zufolge, ist der Herzog von Genua, einer der Söhne Karl Albert's, zum Könige von Sicilien erwählt worden. Die französische Regierung hat den Kommandanten des im Mittelmeer stationirten Geschwaders Befehl ertheilt, die sizilische Nationalflagge zu grüßen. Nachrichten aus Algier vom 6. d. bestätigen nicht die Angabe, daß der Generalgouverneur eiligst Truppen nach Bougie gesandt habe, um einem Aufstande zuvorzukommen. Die Kolonie ist augenblicklich ruhig. Amtliche Nachrichten.
Dem Färber Wilhelm Severin zu Hagen ist unter dem 10. Juli 1848 ein Patent auf ein für neu und eigenthümlich erachtetes Verfahren bei Anstellung von Indigo-Küpen auf sechs Jahre von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Handels-Nachrichten. [irrelevantes Material] Der Gerant, Korff. Wahrhaftig, meine Herren honetten, während ihr in der Stille die verborgenen Waffen der anti-demokratischen Reaktion putztet, bewachten diese heimlichen Räuber euer Eigenthum, mischten sich in Blousen in eure Revuen, eure Feste, störten den Frieden der von Soldaten entblößten Stadt durch patriotische Gesänge, durch Rufe der Herzlichkeit und Freude vor ihren Freiheitsbäumen, und trösteten sich über den Hunger und das Elend der Gegenwart mit der Hoffnung auf eine Zukunft des Ruhms und der Brüderlichkeit. Habt ihr dies Volk vergessen? Habt ihr vergessen, wie es so edel und groß nach dem Februar war; wie es die Bourgeois als seine Brüder begrüßte; wie es gutmüthig und höflich auf seinen siegreichen Barrikaden war? Sei es Furcht, sei es die Kraft der Wahrheit, ihr leugnet es nicht. Aber euer profitwüthiger Sinn konnte nicht lange auf der Höhe des Volks sich erhalten. Ah, meine Herren der Verläumdung, ihr habt ihm heute theuer seine Aufopferung bezahlt, und eure schmutzige Seele lehrt es eure Republik zu verabscheuen, welche wahrlich nur die Republik der „Honetten“ ist und sein kann. (Republique.)‒ Man versichert, daß eine Anzahl Deputirter in der Nationalversammlung einen Dekretentwurf einbringen will, um die Artikel des Code, welche für die Arbeiter bedrückend oder verletzend sind, zu modifiziren. ‒ Nationalversammlung. Sitzung vom 15. Juli. Der Marineminister Bastide legt einen Dekretentwurf vor, wonach die Marineschule in Brest vom 1. Januar 1849 an ganz unentgeltlich sein soll. Der Präsident verliest einen Brief Lamennais', worin dieser statt des verklagten Geranten seines „Peuple Constituant“ zur Untersuchung gezogen zu werden verlangt. (Mehrere Stimmen: in die Bureaux!) Lamennais besteigt die Tribüne, will sprechen, aber seine Stimme ist so schwach, daß alle Mitglieder der Versammlung ihre Plätze verlassen, und sich um die Tribüne stellen. Wir glauben zu vernehmen, daß er sich für den Verfasser des inkriminirten Artikels erklärt und verlangt, daß er zur Verantwortung gezogen werde, statt des Geranten. (Zahlreiche Stimmen: Ja, ja! Auf die Plätze!) Hr. Baze. Selbst wenn ein Volksvertreter sich selber denunzirt, so kann die Versammlung die Verfolgung nicht zugestehen, ohne daß die Bureaux die Sache geprüft haben. Ja, im vorliegenden Falle muß der Brief Lamennais' an den Justizminister gehen, denn Sie können nicht entscheiden. Lamennais protestirt gegen die Verweisung an den Justizminister und verlangt nochmals die Autorisation zur gerichtlichen Verfolgung gegen sich. Die Versammlung entscheidet sich, daß der Justizminister sich vorher erklären müsse. An der Tagesordnung ist die Fortsetzung der Diskussion des Dekretentwurfs über die Arbeiterassociationen zur Uebernahme öffentlicher Arbeiten. Hr. Stourm, Berichterstatter, legt die Amendements von Tassel und Flocon, welche den Art. 2 des Dekrets bilden sollen, in folgender Fassung vor: „Ein Reglement der öffentlichen Verwaltung soll binnen einem Monat, vom Tage des gegenwärtigen Dekrets an, veröffentlicht werden.“ Dieses Amendement wird nach einigen Bemerkungen des Ministers Tourret und der Herren Stourm und Luneau angenommen. Folgt nun das Amendement von Flocon: „Um zu Soumissionen wegen Uebernahme öffentlicher Arbeiten zugelassen zu werden, müssen die Associationen vorher der Verwaltung den Akt vorlegen, welcher die Bedingungen enthält, unter denen die Association gebildet ist. Dieser Akt muß namentlich die Bildung einer Unterstützungskasse enthalten für Kranke oder in Folge der Arbeit verwundete Mitglieder, für die Wittwen und Kinder der verstorbenen. Für diesen Unterstützungsfonds müssen wenigstens 2 pCt. vom Lohn zurückgehalten werden. Ebenso müssen die Associationen die Einsetzung eines Familienraths von wenigstens drei Personen nachweisen, wozu auch Nichtmitglieder genommen werden können. Er hat in letzter Instanz als Schiedsgericht über alle Mißhelligkeiten unter den Associrten zu urtheilen, Mitglieder auszuschließen; die sich schlechte Aufführung oder Unredlichkeiten zu Schulden kommen lassen, ohne indessen dem Rechte Abbruch zu thun, welches den Baumeistern über das Baupersonal gegeben ist; er hat ferner den Lohn eines jeden Mitglieds festzustellen und den Unternehmungsgewinn im Verhältniß zu dem Lohne zu vertheilen, den jedes Mitglied während der Dauer seiner Theilnahme an der Association erhalten hat.“ Hr. Fourneyron: Man sagt, die Fonds sollen nach Beendigung der Arbeiten vertheilt werden. Sollen nun auch die Wittwen, welche während der Dauer der Arbeiten ihren Mann verloren haben, erst dann ihren Antheil an den Lohnabzügen erhalten, wenn die Arbeiten zu Ende geführt sind? das wäre nicht gerecht. Hr. Stourm: Wir wollen nur als Grundsatz aufstellen, daß Unterstützungen verabreicht werden sollen. Gegenwärtig handelt es sich nur darum, daß die Verwaltung in einem Reglement die Art feststelle, wie die Unterstützungen vertheilt werden. Hr. Dumon bekämpft die dem Familienrath beigelegten Befugnisse. Die Arbeiter würden ihm zumal nicht das Recht zugestehen, über ihre Ehrenhaftigkeit abzuurtheilen, auch würde das zu unvermeidlichen Konflikten führen: Ein andres Mitglied verlangt daß der Friedensrichter im Familienrath den Vorsitz führen und daß die Associrten Streitigkeiten wegen eines Betrages von über 500 Franken vor das Handelsgericht bringen könnten. Stourm schlägt in seinem Namen Modifikationen vor. Sein Amend[ment] wird verworfen, die Versammlung behält die ursprüngliche Fassung bei, dann wird das ganze Dekret zur Abstimmung gebracht und angenommen. An der Tagesordnung ist nun die Fortsetzung der Diskussion über den Dekretentwurf, die Aemterhäufung zu Gunsten von Militärpersonen betreffend, die mit Pension in Ruhestand versetzt sind. Hr. Sarrans stattet Bericht ab über zwei Petitionen der Christen vom Libanon, welche den Schutz Frankreichs gegen die Grausamkeiten der Drusen anrufen. Sie werden auf seinen Antrag dem Konseilpräsidenten und dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten zugewiesen. Folgen hierauf Berichte andrer Mitglieder über Petitionen; über eine derselben, welche zu Gunsten der Jurisprudenz Studirenden die Abschaffung der Einschreibegebühren, der Examen- und Diplomkosten verlangt, wird trotz der Bemerkung von Badaud-Laviviere, daß unter einer demokratischen Regierung das Studium des Rechtes für Jedermann zugänglich sein müsse, der die nöthige V[#] genossen habe, zur Tagesordnung übergegangen. Schluß der Sitzung 53/4 Uhr. Italien.
*Mailand, 10. Juli. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 27Turin, 11. Juli. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. *Rom, 8. Juli. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. *Rom, 9. Juli. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Spanien.
Nach dem Clamor Publico lauten die Nachrichten aus Catalonien nicht so günstig, wie die gemäßigten Blätter versichern. Banden von Dieben schwärmen in der Provinz Taragona umher und verüben hier alle Arten Verbrechen und Excesse; in der Ebene von Barcelona vermehren sich die karlistischen Parteigänger jeden Tag. ‒ Der Zustand der baskischen Provinzen und Navarra's ist nicht beruhigender. Montemolin's Agenten sind in Guipuzcoa, Biscaya und Alava außerordentlich thätig, um einen Aufstand vorzubereiten. In Navarra bemächtigen sie sich aller Pferde, deren sie habhaft werden können. ‒ Die Sentinelle des Pyrenées sagt: die Ruhe der baskischen Provinzen ist nicht sehr gefährlich gestört worden; es hat sich nichts Entscheidendes ereignet. Die Banden, die sich bisher zeigten, halten sich schlecht, und sind meist auseinandergesprengt worden. ‒ Am 12. Juli hat zwischen den Carlisten und Isabellisten ein Zusammentreffen auf dem Rhunebgebirg, nicht weit von Vera stattgefunden. Die erstern sind zerstreut und etwa 30 von ihnen gezwungen worden, eine Zuflucht in Frankreich zu suchen. Sie sind zu Bayonne angekommen. Nachtrag.
Paris, 17. Juli. Herr Bethmont, der Justizminister, hat seine Entlassung eingereicht und die Exekutivgewalt hat sie angenommen. Man spricht von Gesundheitsgründen, aber das Dekret über die Zeitungskautionen scheint an diesem Entschlusse nicht ganz unbetheiligt zu sein. Nach dem „Bien public“ soll Hr. Marie, der gegenwärtige Präsident der Nationalversammlung, Bethmonts Nachfolger werden. Einer so eben in Paris eingetroffenen Nachricht zufolge, ist der Herzog von Genua, einer der Söhne Karl Albert's, zum Könige von Sicilien erwählt worden. Die französische Regierung hat den Kommandanten des im Mittelmeer stationirten Geschwaders Befehl ertheilt, die sizilische Nationalflagge zu grüßen. Nachrichten aus Algier vom 6. d. bestätigen nicht die Angabe, daß der Generalgouverneur eiligst Truppen nach Bougie gesandt habe, um einem Aufstande zuvorzukommen. Die Kolonie ist augenblicklich ruhig. Amtliche Nachrichten.
Dem Färber Wilhelm Severin zu Hagen ist unter dem 10. Juli 1848 ein Patent auf ein für neu und eigenthümlich erachtetes Verfahren bei Anstellung von Indigo-Küpen auf sechs Jahre von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Handels-Nachrichten. [irrelevantes Material] Der Gerant, Korff. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0004" n="0244"/> <div xml:id="ar049_022" type="jArticle"> <p>Wahrhaftig, meine Herren honetten, während ihr in der Stille die verborgenen Waffen der anti-demokratischen Reaktion putztet, bewachten diese heimlichen Räuber euer Eigenthum, mischten sich in Blousen in eure Revuen, eure Feste, störten den Frieden der von Soldaten entblößten Stadt durch patriotische Gesänge, durch Rufe der Herzlichkeit und Freude vor ihren Freiheitsbäumen, und trösteten sich über den Hunger und das Elend der Gegenwart mit der Hoffnung auf eine Zukunft des Ruhms und der Brüderlichkeit.</p> <p>Habt ihr dies Volk vergessen? Habt ihr vergessen, wie es so edel und groß nach dem Februar war; wie es die Bourgeois als seine Brüder begrüßte; wie es gutmüthig und höflich auf seinen siegreichen Barrikaden war? Sei es Furcht, sei es die Kraft der Wahrheit, ihr leugnet es nicht. Aber euer profitwüthiger Sinn konnte nicht lange auf der Höhe des Volks sich erhalten.</p> <p>Ah, meine Herren der Verläumdung, ihr habt ihm heute theuer seine Aufopferung bezahlt, und eure schmutzige Seele lehrt es eure Republik zu verabscheuen, welche wahrlich nur die Republik der „Honetten“ ist und sein kann.</p> <bibl>(Republique.)</bibl> <p>‒ Man versichert, daß eine Anzahl Deputirter in der Nationalversammlung einen Dekretentwurf einbringen will, um die Artikel des Code, welche für die Arbeiter bedrückend oder verletzend sind, zu modifiziren.</p> <p>‒ <hi rendition="#g">Nationalversammlung.</hi> Sitzung vom 15. Juli. 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Ja, im vorliegenden Falle muß der Brief Lamennais' an den Justizminister gehen, denn Sie können nicht entscheiden.</p> <p><hi rendition="#g">Lamennais</hi> protestirt gegen die Verweisung an den Justizminister und verlangt nochmals die Autorisation zur gerichtlichen Verfolgung gegen sich.</p> <p>Die Versammlung entscheidet sich, daß der Justizminister sich vorher erklären müsse.</p> <p>An der Tagesordnung ist die Fortsetzung der Diskussion des Dekretentwurfs über die Arbeiterassociationen zur Uebernahme öffentlicher Arbeiten.</p> <p>Hr. <hi rendition="#g">Stourm,</hi> Berichterstatter, legt die Amendements von Tassel und Flocon, welche den Art. 2 des Dekrets bilden sollen, in folgender Fassung vor: „Ein Reglement der öffentlichen Verwaltung soll binnen einem Monat, vom Tage des gegenwärtigen Dekrets an, veröffentlicht werden.“</p> <p>Dieses Amendement wird nach einigen Bemerkungen des Ministers Tourret und der Herren Stourm und Luneau angenommen.</p> <p>Folgt nun das Amendement von Flocon:</p> <p>„Um zu Soumissionen wegen Uebernahme öffentlicher Arbeiten zugelassen zu werden, müssen die Associationen vorher der Verwaltung den Akt vorlegen, welcher die Bedingungen enthält, unter denen die Association gebildet ist. Dieser Akt muß namentlich die Bildung einer Unterstützungskasse enthalten für Kranke oder in Folge der Arbeit verwundete Mitglieder, für die Wittwen und Kinder der verstorbenen. Für diesen Unterstützungsfonds müssen wenigstens 2 pCt. vom Lohn zurückgehalten werden.</p> <p>Ebenso müssen die Associationen die Einsetzung eines Familienraths von wenigstens drei Personen nachweisen, wozu auch Nichtmitglieder genommen werden können. Er hat in letzter Instanz als Schiedsgericht über alle Mißhelligkeiten unter den Associrten zu urtheilen, Mitglieder auszuschließen; die sich schlechte Aufführung oder Unredlichkeiten zu Schulden kommen lassen, ohne indessen dem Rechte Abbruch zu thun, welches den Baumeistern über das Baupersonal gegeben ist; er hat ferner den Lohn eines jeden Mitglieds festzustellen und den Unternehmungsgewinn im Verhältniß zu dem Lohne zu vertheilen, den jedes Mitglied während der Dauer seiner Theilnahme an der Association erhalten hat.“</p> <p>Hr. <hi rendition="#g">Fourneyron:</hi> Man sagt, die Fonds sollen nach Beendigung der Arbeiten vertheilt werden. Sollen nun auch die Wittwen, welche während der Dauer der Arbeiten ihren Mann verloren haben, erst dann ihren Antheil an den Lohnabzügen erhalten, wenn die Arbeiten zu Ende geführt sind? das wäre nicht gerecht.</p> <p>Hr. <hi rendition="#g">Stourm:</hi> Wir wollen nur als Grundsatz aufstellen, daß Unterstützungen verabreicht werden sollen. 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Sein Amend[ment] wird verworfen, die Versammlung behält die ursprüngliche Fassung bei, dann wird das ganze Dekret zur Abstimmung gebracht und angenommen.</p> <p>An der Tagesordnung ist nun die Fortsetzung der Diskussion über den Dekretentwurf, die Aemterhäufung zu Gunsten von Militärpersonen betreffend, die mit Pension in Ruhestand versetzt sind.</p> <p>Hr. <hi rendition="#g">Sarrans</hi> stattet Bericht ab über zwei Petitionen der Christen vom Libanon, welche den Schutz Frankreichs gegen die Grausamkeiten der Drusen anrufen. Sie werden auf seinen Antrag dem Konseilpräsidenten und dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten zugewiesen. 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Die Banden, die sich bisher zeigten, halten sich schlecht, und sind meist auseinandergesprengt worden.</p> <p>‒ Am 12. Juli hat zwischen den Carlisten und Isabellisten ein Zusammentreffen auf dem Rhunebgebirg, nicht weit von Vera stattgefunden. Die erstern sind zerstreut und etwa 30 von ihnen gezwungen worden, eine Zuflucht in Frankreich zu suchen. Sie sind zu Bayonne angekommen.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Nachtrag.</head> <div xml:id="ar049_029" type="jArticle"> <head>Paris, 17. Juli.</head> <p>Herr Bethmont, der Justizminister, hat seine Entlassung eingereicht und die Exekutivgewalt hat sie angenommen. Man spricht von Gesundheitsgründen, aber das Dekret über die Zeitungskautionen scheint an diesem Entschlusse nicht ganz unbetheiligt zu sein. 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Wahrhaftig, meine Herren honetten, während ihr in der Stille die verborgenen Waffen der anti-demokratischen Reaktion putztet, bewachten diese heimlichen Räuber euer Eigenthum, mischten sich in Blousen in eure Revuen, eure Feste, störten den Frieden der von Soldaten entblößten Stadt durch patriotische Gesänge, durch Rufe der Herzlichkeit und Freude vor ihren Freiheitsbäumen, und trösteten sich über den Hunger und das Elend der Gegenwart mit der Hoffnung auf eine Zukunft des Ruhms und der Brüderlichkeit.
Habt ihr dies Volk vergessen? Habt ihr vergessen, wie es so edel und groß nach dem Februar war; wie es die Bourgeois als seine Brüder begrüßte; wie es gutmüthig und höflich auf seinen siegreichen Barrikaden war? Sei es Furcht, sei es die Kraft der Wahrheit, ihr leugnet es nicht. Aber euer profitwüthiger Sinn konnte nicht lange auf der Höhe des Volks sich erhalten.
Ah, meine Herren der Verläumdung, ihr habt ihm heute theuer seine Aufopferung bezahlt, und eure schmutzige Seele lehrt es eure Republik zu verabscheuen, welche wahrlich nur die Republik der „Honetten“ ist und sein kann.
(Republique.) ‒ Man versichert, daß eine Anzahl Deputirter in der Nationalversammlung einen Dekretentwurf einbringen will, um die Artikel des Code, welche für die Arbeiter bedrückend oder verletzend sind, zu modifiziren.
‒ Nationalversammlung. Sitzung vom 15. Juli. Der Marineminister Bastide legt einen Dekretentwurf vor, wonach die Marineschule in Brest vom 1. Januar 1849 an ganz unentgeltlich sein soll.
Der Präsident verliest einen Brief Lamennais', worin dieser statt des verklagten Geranten seines „Peuple Constituant“ zur Untersuchung gezogen zu werden verlangt. (Mehrere Stimmen: in die Bureaux!)
Lamennais besteigt die Tribüne, will sprechen, aber seine Stimme ist so schwach, daß alle Mitglieder der Versammlung ihre Plätze verlassen, und sich um die Tribüne stellen. Wir glauben zu vernehmen, daß er sich für den Verfasser des inkriminirten Artikels erklärt und verlangt, daß er zur Verantwortung gezogen werde, statt des Geranten. (Zahlreiche Stimmen: Ja, ja! Auf die Plätze!)
Hr. Baze. Selbst wenn ein Volksvertreter sich selber denunzirt, so kann die Versammlung die Verfolgung nicht zugestehen, ohne daß die Bureaux die Sache geprüft haben. Ja, im vorliegenden Falle muß der Brief Lamennais' an den Justizminister gehen, denn Sie können nicht entscheiden.
Lamennais protestirt gegen die Verweisung an den Justizminister und verlangt nochmals die Autorisation zur gerichtlichen Verfolgung gegen sich.
Die Versammlung entscheidet sich, daß der Justizminister sich vorher erklären müsse.
An der Tagesordnung ist die Fortsetzung der Diskussion des Dekretentwurfs über die Arbeiterassociationen zur Uebernahme öffentlicher Arbeiten.
Hr. Stourm, Berichterstatter, legt die Amendements von Tassel und Flocon, welche den Art. 2 des Dekrets bilden sollen, in folgender Fassung vor: „Ein Reglement der öffentlichen Verwaltung soll binnen einem Monat, vom Tage des gegenwärtigen Dekrets an, veröffentlicht werden.“
Dieses Amendement wird nach einigen Bemerkungen des Ministers Tourret und der Herren Stourm und Luneau angenommen.
Folgt nun das Amendement von Flocon:
„Um zu Soumissionen wegen Uebernahme öffentlicher Arbeiten zugelassen zu werden, müssen die Associationen vorher der Verwaltung den Akt vorlegen, welcher die Bedingungen enthält, unter denen die Association gebildet ist. Dieser Akt muß namentlich die Bildung einer Unterstützungskasse enthalten für Kranke oder in Folge der Arbeit verwundete Mitglieder, für die Wittwen und Kinder der verstorbenen. Für diesen Unterstützungsfonds müssen wenigstens 2 pCt. vom Lohn zurückgehalten werden.
Ebenso müssen die Associationen die Einsetzung eines Familienraths von wenigstens drei Personen nachweisen, wozu auch Nichtmitglieder genommen werden können. Er hat in letzter Instanz als Schiedsgericht über alle Mißhelligkeiten unter den Associrten zu urtheilen, Mitglieder auszuschließen; die sich schlechte Aufführung oder Unredlichkeiten zu Schulden kommen lassen, ohne indessen dem Rechte Abbruch zu thun, welches den Baumeistern über das Baupersonal gegeben ist; er hat ferner den Lohn eines jeden Mitglieds festzustellen und den Unternehmungsgewinn im Verhältniß zu dem Lohne zu vertheilen, den jedes Mitglied während der Dauer seiner Theilnahme an der Association erhalten hat.“
Hr. Fourneyron: Man sagt, die Fonds sollen nach Beendigung der Arbeiten vertheilt werden. Sollen nun auch die Wittwen, welche während der Dauer der Arbeiten ihren Mann verloren haben, erst dann ihren Antheil an den Lohnabzügen erhalten, wenn die Arbeiten zu Ende geführt sind? das wäre nicht gerecht.
Hr. Stourm: Wir wollen nur als Grundsatz aufstellen, daß Unterstützungen verabreicht werden sollen. Gegenwärtig handelt es sich nur darum, daß die Verwaltung in einem Reglement die Art feststelle, wie die Unterstützungen vertheilt werden.
Hr. Dumon bekämpft die dem Familienrath beigelegten Befugnisse. Die Arbeiter würden ihm zumal nicht das Recht zugestehen, über ihre Ehrenhaftigkeit abzuurtheilen, auch würde das zu unvermeidlichen Konflikten führen:
Ein andres Mitglied verlangt daß der Friedensrichter im Familienrath den Vorsitz führen und daß die Associrten Streitigkeiten wegen eines Betrages von über 500 Franken vor das Handelsgericht bringen könnten.
Stourm schlägt in seinem Namen Modifikationen vor. Sein Amend[ment] wird verworfen, die Versammlung behält die ursprüngliche Fassung bei, dann wird das ganze Dekret zur Abstimmung gebracht und angenommen.
An der Tagesordnung ist nun die Fortsetzung der Diskussion über den Dekretentwurf, die Aemterhäufung zu Gunsten von Militärpersonen betreffend, die mit Pension in Ruhestand versetzt sind.
Hr. Sarrans stattet Bericht ab über zwei Petitionen der Christen vom Libanon, welche den Schutz Frankreichs gegen die Grausamkeiten der Drusen anrufen. Sie werden auf seinen Antrag dem Konseilpräsidenten und dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten zugewiesen. Folgen hierauf Berichte andrer Mitglieder über Petitionen; über eine derselben, welche zu Gunsten der Jurisprudenz Studirenden die Abschaffung der Einschreibegebühren, der Examen- und Diplomkosten verlangt, wird trotz der Bemerkung von Badaud-Laviviere, daß unter einer demokratischen Regierung das Studium des Rechtes für Jedermann zugänglich sein müsse, der die nöthige V[#] genossen habe, zur Tagesordnung übergegangen. Schluß der Sitzung 53/4 Uhr.
Italien. *Mailand, 10. Juli. _ Mailand. _ 27Turin, 11. Juli. _ *Rom, 8. Juli. _ *Rom, 9. Juli. _ Spanien. Nach dem Clamor Publico lauten die Nachrichten aus Catalonien nicht so günstig, wie die gemäßigten Blätter versichern. Banden von Dieben schwärmen in der Provinz Taragona umher und verüben hier alle Arten Verbrechen und Excesse; in der Ebene von Barcelona vermehren sich die karlistischen Parteigänger jeden Tag.
‒ Der Zustand der baskischen Provinzen und Navarra's ist nicht beruhigender. Montemolin's Agenten sind in Guipuzcoa, Biscaya und Alava außerordentlich thätig, um einen Aufstand vorzubereiten. In Navarra bemächtigen sie sich aller Pferde, deren sie habhaft werden können.
‒ Die Sentinelle des Pyrenées sagt: die Ruhe der baskischen Provinzen ist nicht sehr gefährlich gestört worden; es hat sich nichts Entscheidendes ereignet. Die Banden, die sich bisher zeigten, halten sich schlecht, und sind meist auseinandergesprengt worden.
‒ Am 12. Juli hat zwischen den Carlisten und Isabellisten ein Zusammentreffen auf dem Rhunebgebirg, nicht weit von Vera stattgefunden. Die erstern sind zerstreut und etwa 30 von ihnen gezwungen worden, eine Zuflucht in Frankreich zu suchen. Sie sind zu Bayonne angekommen.
Nachtrag. Paris, 17. Juli. Herr Bethmont, der Justizminister, hat seine Entlassung eingereicht und die Exekutivgewalt hat sie angenommen. Man spricht von Gesundheitsgründen, aber das Dekret über die Zeitungskautionen scheint an diesem Entschlusse nicht ganz unbetheiligt zu sein. Nach dem „Bien public“ soll Hr. Marie, der gegenwärtige Präsident der Nationalversammlung, Bethmonts Nachfolger werden.
Einer so eben in Paris eingetroffenen Nachricht zufolge, ist der Herzog von Genua, einer der Söhne Karl Albert's, zum Könige von Sicilien erwählt worden. Die französische Regierung hat den Kommandanten des im Mittelmeer stationirten Geschwaders Befehl ertheilt, die sizilische Nationalflagge zu grüßen.
Nachrichten aus Algier vom 6. d. bestätigen nicht die Angabe, daß der Generalgouverneur eiligst Truppen nach Bougie gesandt habe, um einem Aufstande zuvorzukommen. Die Kolonie ist augenblicklich ruhig.
Amtliche Nachrichten. Dem Färber Wilhelm Severin zu Hagen ist unter dem 10. Juli 1848 ein Patent auf ein für neu und eigenthümlich erachtetes Verfahren bei Anstellung von Indigo-Küpen auf sechs Jahre von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Handels-Nachrichten. _ Der Gerant, Korff.
Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.
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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
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Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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