Neue Rheinische Zeitung. Nr. 61. Köln, 31. Juli 1848.Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No. 61. Köln, Montag 31. Juli 1848. Die "Neue Rheinische Zeitung" erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexander, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Frankfurter Versammlung über die deutschen Grundrechte). Frankfurt. (Nationalversammlung). Berlin. (Vereinbarungsdebatten. - Der Reichsverweser. - Gerücht von Abdankung des Königs Hansemann in der Vereinbarungssitzung vom 28. Juli. - Interpellation wegen der Constabler. - Militärärzte. - Constabler. - Beschluß des Unterrichtsministeriums. - Mieroslawski). Wien. (Reichstag. - Die Advokaten. - Die demokratische Partei und der Krieg gegen Italien) Prag (Ein Berichterstatter nach Wien). Rendsburg. (Neueste Nachrichten). Dänemark. Kopenhagen. (Vom Hauptquartier. - Harbou nach Paris. Schwedische Truppenzusammenziehung. Italien. Aus dem Venetianischen. (d'Aspre und v. Walden). Mailand. Kampf bei Rivoli und Villafranca). Rom. (Stürmische Sitzung der Deputirtenkammer. - Drohende Volksbewegung). Französische Republik. Paris. (Polizeikorps. - Journalschau. - Klassenkampf. - Transportation der Insurgenten. - Thiers und Proudhon. - Sitzung der Nationalversammlung. Großbritannien. London. (Unterhaussitzung. - Der telegraphische Bericht aus Liverpool. - Neueste Nachrichten aus Irland. - Standard über die telegraphische Depesche). Dublin. (Verhaftungen. - Smith O'Brien. - Aufregung in Cork. - Drei Regimenter in Schlachtordnung. Ebenso bedrohlich in Cashel). Ungarn. Szaszka. (Gefecht bei Perlas). Sissek. (Ungarische Truppen gefangen). Donau-Fürstenthümer. Von der walachischen Gränze. (Die Regierung). Kronstadt. (Die Russen). Bucharest. (Stand der Dinge). Gallaz. (Landung türkischer Truppen). Deutschland. 19 Köln, 30. Juli. (Die Verhandlungen über die deutschen Grundrechte.) Wir kommen zu der Sitzung der National-Versammlung vom 4., in welcher die "neutralen", und nach dem Geständniß des Berichterstatters Beselers, "ohne Prinzipien und ohne Feststellung dessen, was dazu gehört," entworfenen Grundrechte in "Angriff genommen werden." Der erste Artikel des Entwurfs enthält die bereits bekannten 5 Paragraphen über allgemeines deutsches Staatsbürgerrecht, Niederlassungsrecht, in den einzelnen Staaten, Abschaffung des bürgerlichen Todes und Auswanderungsrecht. Die deutsche Einheit ist die "neutrale Idee" welche diesem "ohne Prinzipien" abgefaßten Artikel zu Grunde liegt, und deren "tiefgefühltes Bedürfniß" so sehr in dem Bewußtsein aller Abgeordneten der Rechten so gut wie der Linken lebt, daß jeder Redner die Versicherung dieses Einheitsbedürfnisses ausdrücklich in einer besonderen Phrase niederlegt. Wenn wir daher diese Phrasen nicht jedesmal aus den einzelnen Reden hervorheben, so haben wir ihrem "einheitlichen Bewußtsein" hiermit im Ganzen die nöthige Anerkennung geschenkt. Nach einigen allgemeinen Entwickelungen von Sonderanträgen, welche nach dem Ausdruck des Präsidenten "ganze Systeme" und "Umarbeitung des ganzen Artikels" aufstellen, nach den Rednern selbst aber bloß die Redaktion einer "präciseren Fassung" enthalten, begründet zuerst Herr Jakob Grimm aus Berlin ein Amendement. "M. H. Ich habe nur wenige Worte vorzutragen zu Gunsten des Artikels, den ich die Ehre habe, vorzuschlagen. Zu meiner Freude hat in dem Entwurf des Ausschusses unserer künftigen Grundrechte die Nachahmung der französischen Formel: Freiheit, Gleichheit Brüderlichkeit! gefehlt. Die Menschen sind nicht gleich, sie sind auch im Sinne der Grundrechte keine Brüder; vielmehr ist die Bruderschaft - denn das ist die bessere Uebersetzung - ein religöser und sittlicher Begriff, der schon in der heiligen Schrift enthalten ist. Aber der Begriff von Freiheit ist ein so heiliger und wichtiger, daß es mir durchaus nothwendig scheint, ihn an die Spitze unserer Grundrechte zu stellen." Hr. Grimm schleudert sofort ein "Prinzip" in die "neutrale" Verhandlung. Die Phrase der "Gleichheit und Brüderlichkeit" (der alte Sprachforscher benutzt zugleich die Gelegenheit zu einer besseren Variante in der Uebersetzung), die Phrase der "Gleichheit und Bruderschaft," an welcher die philantropische Februar-Regierung zu Schanden wurde, soll die deutschen Grundrechte nicht kompromittiren. "Die Menschen sind nicht gleich," was allerdings sehr langweilig wär: Herr Grimm gleicht den übrigen Menschen nicht, und die Uebrigen sind ihm nicht gleich: nicht jeder versteht "jakob grimmisch" und zeunisch." Die Menschen sind "im Sinne der Grundrechte auch keine Brüder," was Niemand behaupten wird; die Bruderschaft ist "ein religiöser und sittlicher Begriff der heiligen Schrift," woraus ohne Zweifel die religiösen Bruderschaften von St. Nepomuk und St. Borromäus und die sittlichen Bruderschaften der Studenten zu erklären sind. Dagegen aber soll das "Prinzip der Freiheit," welches um so "heiliger und wichtiger" ist, an die Spitze der Grundrechte gestellt und vor den ersten noch ein allererster Artikel eingeschaltet werden: "Alle Deutschen sind frei, und deutscher Boden duldet keine Knechtschaft. Fremde Unfreie, die auf ihm verweilen, macht er frei." Aus dem "Recht" der Freiheit, sagt der Herausgeber der "Weisthumber," wird hier also noch eine "Wirkung" der Freiheit hergeleitet: "wie sonst die Luft unfrei machte, so muß die deutsche Luft frei machen." Wenn die Freiheit erst zur Wirkung der Luft wird, so ist Deutschland von selbst vor französischem Sansculottismus bewahrt, denn hier gebietet schon die "Witterung" - daß Alt und Jung Leiblich bekleidet sei. Dieser Vorschlag erregt die Phantasie des Literaten Jordan aus Berlin, welcher sofort auf Annahme durch Akklamation dringt, indeß durch die prosaische Geschäftsordnung zur Beobachtung der regelmäßigen Berathung gewungen wird. Darauf verlangt Hr. Jordan statt der "heiligen Kraft" des deutschen Bodens, Jeden frei zu machen, als einen neuen Zusatz zu dem § 1 eine Definition des Wortes "Deutscher". Herr Jordan findet mit Recht, daß dieser Begriff sehr zweideutig sei. Soll man etwa Alle, welche die "deutsche Sprache reden", auch die Amerikaner und Ostsee-Provinzen zu den deutschen Staatsbürgern zählen? Das hieße nach Hrn. Jordan ein Staatsbürgerrecht erklären, welches für Amerika überflüssig wäre und von den Russen höflichst verbeten würde". Würden nicht hierdurch auch die Taubstummen, welche gar keine, die Pommern, welche die pommersche Sprache, und die hausirenden Orientalen, welche kauderwelsch reden, von dem Herzen Deutschlands gerissen? Der weise Daniel schlägt daher den Zusatz vor: "Jeder Angehörige eines deutschen Staates, welcher Zunge er auch sei, wird als Deutscher angesehen." Durch diese Fassung werden nach Hrn. Jordan auch zugleich mit "kühnem Griff" die polnische, italienische, ungarische und andere Nationalitätsfragen gelöst; als Bewohner eines "deutschen" Landes werden diese Stämme, welche " weder von Geburt noch der Sprache nach" zu uns gehören, zu Deutschen "dekretirt", - "wir erheben das Wort Deutschland zu einem politischen Begriff!" Anmuthige Begriffserhebung des Berliner Literaten! Die "begriffene Welt", welche Hr. Jordan in Leipzig redigirte, ist von der Welt nicht begriffen worden; Hr. Jordan hat sich aber bloß deshalb in einem obseuren ukermärkischen Wahlbezirk, wo man ihn nicht kannte, unter Angelöbniß monarchischer Gesinnungen wählen lassen, um in Frankfurter Vorlesungen die "Redaktion der begriffenen Welt" fortzusetzen. Nicht die wirklichen "Rechte" sondern der "Begriff" ist der "Grund", auf welchem nach der Absicht des Entwurfs eine "vernünftige Lösung der großen sozialen Probleme" bewerkstelligt wird. Hr. Jordan sagt es der Versammlung: "Wenn Sie die "Deutschen" so nennen, haben Sie sie dazu gemacht; " wenn man den "Begriff" der großen Probleme "dekretirt", so ist ihre Lösung vollbracht. Hr. Grimm, der Berliner Professor, macht die "Freiheit" zur Wirkung der Luft; Hr. Jordan, der Berliner Literat, dekretirt sie zur Wirkung des "Begriffs". Es sprechen hierauf noch einige andere Redner über die Begrifflosigkeit des Wortes: "Deutscher". Endlich bringt Hr. Melly aus Wien eine einfache Lösung der Schwierigkeit zur Sprache. "Meine Herren, der § 1 sagt: Jeder Deutsche hat das deutsche Staatsbürgerrecht. Nun ist schon vielfach hervorgehoben worden, daß diese Bestimmung die Frage unbeantwortet läßt, wer denn Deutscher ist. Ich erlaube mir deshalb den Antrag, daß der § dahin abgeändert werde: Deutscher ist, wer das deutsche Staatsbürgerrecht hat." Der Niersteiner Wernher und Hr. Simon aus Breslau wollen dagegen von solcher Begriffsbestimmung nichts wissen. "Es giebt für Deutschland keine klarere Bezeichnung als die von ""Deutschland"" selbst", sagt Hr. Wernher. Jacobus Benedey, der aus der "schlaflosen Nacht des Exils" am Besten den Werth Deutschlands kennt, hat erklärt, daß jede Erklärung Deutschlands ein Zweifel an Deutschland sei, und Hr. Simon giebt dazu nur das Eine zu bedenken, daß man in einem Augenblick, wo Deutschland sich "vor die Welt hinstelle", des "deutschen" Namens sich nicht schämen möge. Die Versammlung stimmt nunmehr über den Ausdruck "Jeder Deutsche" ab, und erklärt sich für dessen Begriffsfähigkeit; die beiden ersten Worte der Grundrechte des deutschen Volks sind angenommen. Ein neuer Kampf entsteht über die Begriffsfähigkeit des "deutschen Staatsbürgerrechts." "Jeder Deutsche hat das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht." Hr. Hermann aus München und Hr. Hensel aus Sachsen finden dies total unverständlich. Beide protestiren namentlich gegen die Auffassung, als ob der Besitz des "allgemeinen deutschen Bürgerrechts" zur Ausübung der politischen Rechte in jedem einzelnen deutschen Staate berechtige; das "spezielle" Saatsbürgerrecht der einzelnen Staaten bleibe "speziell" von den Beschränkungen des einzelnen Staates abhängig. Hr. Mittermaier zerstreut sofort jeden Zweifel über die Zweideutigkeit dieses Begriffs. "Das deutsche Reichsbürgerrecht, das Staatsbürgerrecht eines Einzelstaates und das Gemeindebürgerrecht müssen neben einander bestehen." Das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht sichert den Preußen gegen eine Ausweisung aus Baiern, und das bairische Staatsbürgerrecht sichert den Baiern gegen ein Eindringen des Preußen. Zugleich verwahrt Herr Mittermaier den Ausschuß gegen die Auslegung, als ob das Staatsbürgerrecht des Einzelstaates in das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht des Einzelstaates in das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht "aufgehe", durch eine überzeugende Betheurung. "Wir haben Gemeinden in Baden, wo jeder Bürger 280 Gulden Bürgergenuß erhält. Todtgeschlagen würden wir, wenn wir nach Hause kämen mit einem Gesetz, wonach ein jeder Deutscher das Recht hätte, an einem solchen Genuß in jeder Gemeinde ohne Weiteres Theil zu nehmen." Die Versammlung ist überzeugt, daß die Voraussicht einer revolutionären Todtschlägerei auf die Meinungen des alten Hrn. Mittermaier wesentlichen Einfluß üben würde, und der Ausdruck seiner persönlichen Sicherheit gewährt Allen hinreichende Beruhigung über die harmlose Fassung des Ausschußantrages. Das Grundrecht des allgemeinen Ausschußantrages. Das Grundrecht des allgemeinen deutschen Reichsindigenats besteht in dem "prinzipiellen" Recht, sich an jedem Ort niederzulassen und aufzuhalten; die einzelnen Staatsgesetze und Gemeindeordnungen, welche den "allgemeinen Staatsbürger" nur in der Theilnahme an "materiellen" Pfahlbürgerrechten und "Genüssen" beschränken, werden durch die Grundrechte nicht angetastet. Hat der Ausschuß nicht versichert, daß sein Entwurf das Geringste enthalte, was man dem Volke bieten müsse? Zuletzt giebt noch der Schluß: "das Wahlrecht zur Nationalversammlung übt Jeder da, wo er seinen Wohnsitz hat," Gelegenheit zu neuen sprachlichen Untersuchungen über die Begriffsfähigkeit deutscher Worte. Die Versammlung debattirt mit Gründlichkeit über die größern oder geringeren Vorzüge der Varianten: "Wohnsitz, Aufenthalt, persönlicher Gerichtsstand, Wahlbezirk." Die erste Berathung des ersten Paragraphen wird damit geschlossen; Niemand wird ihre Gewissenhaftigkeit in Zweifel setzen. Die Erklärung der "Menschenrechte" in der französischen Revolution hielt sich an's "Aeußerliche, Materielle;" die deutschen Grundrechte werden in den "Begriff" die wahre Lösung der "socialen Probleme" niederlegen und in dem "Begriff" lebt fortan die deutsche Freiheit und geistige Einheit, die "wahrhaft ideelle." Wir werden daher in den späteren Paragraphen den "Begriffen" der grundgesetzgebenden Versammlung weiter zu folgen suchen. * Köln, 30. Juli. Heute Morgen fand in Anerkennung der deutschen Centralgewalt eine Parade der gesammten Bürgerwehr auf dem Neumarkt Statt. Hr. Schürmann, Bannerführer und der zeitiger provisorischer Kommandant, brachte ein Hoch auf den Reichsverweser aus, worin die 8000 bewaffneten Bürger einstimmten; darauf defilirte die gesammte Bürgerwehr in bester Ordnung vorüber und zog nach ihren resp. Bannerwachen. Zu bemerken ist, daß mit Ausnahme einiger wenigen Soldaten und des zweiten Stadtkommandanten Engels nebst zwei Adjutanten durchaus kein Militär, oder wie wir Rheinländer sagen, keine "Preußen" auf dem Neumarkt zu sehen waren. !!! Frankfurt, 28. Juli. Nationalversammlung. - Präsident v. Gagern. - Tagesordnung: 1. Diskussion über den Bericht des Abgeordneten v. Lindenau, die Interpellationen an die Minister betreffend. 2. Begründung der Dringlichkeit des Antrags des Abgeordneten Schoder, die Behandlungsart der Diskussion über die Grundrechte betreffend. 3. Bericht des Geschäftsordnungs-Ausschusses über die Anträge der Abgeordneten Lette und Biedermann, die Berathung der Grundrechte betreffend. Zittl, Berichterstatter des Petitions-Ausschusses meldet eine Petition in Sachen der Ersatzwahl Kapps, wonach die Wähler desselben bitten, die Nationalversammlung sollte von der badenschen Regierung Aufschub der Ersatzwahl verlangen, bis die Urwähler zur Ernennung neuer Wahlmänner zusammengekommen wären. Der Ausschuß will über die Petition zur Tagesordnung übergehen, weil nach dem badenschen Wahlgesetz neue Urwahlen nur bei Auflösung der Kammern, also in diesem Fall nur bei Auflösung der Nationalversammlung zulässig. Die Versammlung willfahrt dem Ausschuß, Simon von Trier hat über Nacht einen Gedanken bekommen und interpellirt den Präsidenten wegen des gestern gegen die Linke gebrauchten Ausdrucks: "unwürdige Aufführung". Der Präsident solle diesen Ausdruck zurücknehmen. Gagern (sehr gerührt): Er habe sich große Mühe gegeben, Ordnung zu erhalten, dies sei zuweilen für seine Kräfte zu schwer. Der Ausdruck sei ihm in der Hitze entfahren, und er nehme ihn zurück. Der alte verkindete Arndt, will der "Jugend", die auf der Linken sitzt, manches zu Gute halten, aber die Beifall- und Mißfall-Bezeigungen seien doch zu stark: man werde ja förmlich beobachtet! (Große Heiterkeit.) Roß aus Hamburg bringt die Dringlichkeit der Flaggenangelegenheit in Erinnerung. Präsident: Die Angelegenheit sei aus Versehen auf der Tagesordnung vergessen. Roß stellt sich zufrieden, da sein Antrag Montag daran kommen wird. Der Präsident verliest den von Lindenau'schen Ausschußbericht wegen Interpellationen. Bassermann beantragt, wenn auch mit wenig Hoffnung auf Erfolg, die Verwerfung dieser Anträge. Man könne danach zu oft interpelliren. "Wir sind doch eigentlich eine Verfassunggebende Versammlung." Um die Regierungsangelegenheiten zu erledigen, haben wir eine provisorische Centralgewalt geschaffen. 20 unterstützende Mitglieder (wie von Lindenau will) werden sich leicht bei jeder Interpellation finden. Da könne man mit jeder Interpellation kommen, wie z. B. wenn ein Schneidergeselle aus dem Hannöverschen ausgewiesen u. s. w. Eisenmann beantragt zu seinem Leidwesen ganz gegen Bassermann und will, noch weiter gehend als der Ausschuß, daß zu Interpellationen gar keine Unterstützung nöthig sei. Interpellations-Mißbräuche wären in wenigen Minuten zu beseitigen. Und der Minister kann ja antworten was er will (Großer Beifall.) Bally (Oberschlesien) theilt Bassermanns Ansicht: beantragt, daß die Versammlung über die Zulässigkeit der Interpellationen zu entscheiden habe. Edel (Würzburg), das kostbarste ist die Zeit. Aber es giebt auch wichtige Interpellationen. Man soll das wichtige parlamentarische Recht der Interpellationen nicht beschränken. Stellt einen Verbesserungsantrag den ich bei der Abstimmung erwähne. Vogt gegen Basserman. Wesendonk spricht für den Ausschuß, und deklamirt über Polizeimaßregeln, die man meiden müsse. Nach Bassermann würden der Minorität alle Interpellationen abgeschnitten (die doch ohne dies so harmlos und ungefährlich). Wiegard aus Dresden ebenfalls gegen Bassermann. (Schluß!) Bassermann: Das Regieren ist zweierlei Art. Man kann selbst, ipse regieren, und dadurch, daß man eine Regierung regieren läßt. (O weh!) Drinkwälder (aus Niederösterreich). [Ruf nach Schluß]. Meine Herren, ich weiß daß jedes Wort 36 Kreuzer kostet. Römer (Stuttgart). Der Mißbrauch eines Rechts hindert nicht an dessen Ausführung. Man vergleiche die Preßfreiheit. Man muß interpelliren dürfen. Ist für den Ausschuß. Abstimmung: Hr. Bassermanns Antrag wird verworfen. §. 1. Des Ausschusses lautend: "Jeder Abgeordnete der eine Interpellation an die Reichsminister beabsichtigt, hat solche am Tage vor der nächsten Sitzung schriftlich beim Präsidium einzureichen, um von letzterem sofort zur Kenntniß des betreffenden Ministers gebracht zu werden; in wiefern Interpellationen, die als besonders dringend bezeichnet werden, ausnahmsweise in der Sitzung selbst eingegeben werden können, darüber hat jedesmal die Versammlung zu entscheiden"; wird angenommen. §. 2. des Ausschusses: jede solche Eingabe muß den Gegenstand der Interpellation und deren Veranlassung kurz und bestimmt angeben; angenommen. §. 3. Die Verlesung dieser Interpellation in der Reichsversammlung erfolgt ohne weitere Motivirung jederzeit vor der Tagesordnung; die Frage wird sodann nach §. 29 der Geschäftsordnung auf Unterstützung gestellt und die Interpellation zurückgelegt, wenn solche nicht ausreichend stattgefunden hat; angenommen. §. 4. Findet sich die Interpellation gehörig unterstützt, so hat der betreffende Reichsminister in derselben Sitzung: "entweder die gewünschte Erklärung abzugeben, oder den Tag zu "bestimmen, wenn dies geschehen soll, oder die Gründe anzuzeigen, Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No. 61. Köln, Montag 31. Juli 1848. Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexander, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Frankfurter Versammlung über die deutschen Grundrechte). Frankfurt. (Nationalversammlung). Berlin. (Vereinbarungsdebatten. ‒ Der Reichsverweser. ‒ Gerücht von Abdankung des Königs Hansemann in der Vereinbarungssitzung vom 28. Juli. ‒ Interpellation wegen der Constabler. ‒ Militärärzte. ‒ Constabler. ‒ Beschluß des Unterrichtsministeriums. ‒ Mieroslawski). Wien. (Reichstag. ‒ Die Advokaten. ‒ Die demokratische Partei und der Krieg gegen Italien) Prag (Ein Berichterstatter nach Wien). Rendsburg. (Neueste Nachrichten). Dänemark. Kopenhagen. (Vom Hauptquartier. ‒ Harbou nach Paris. Schwedische Truppenzusammenziehung. Italien. Aus dem Venetianischen. (d'Aspre und v. Walden). Mailand. Kampf bei Rivoli und Villafranca). Rom. (Stürmische Sitzung der Deputirtenkammer. ‒ Drohende Volksbewegung). Französische Republik. Paris. (Polizeikorps. ‒ Journalschau. ‒ Klassenkampf. ‒ Transportation der Insurgenten. ‒ Thiers und Proudhon. ‒ Sitzung der Nationalversammlung. Großbritannien. London. (Unterhaussitzung. ‒ Der telegraphische Bericht aus Liverpool. ‒ Neueste Nachrichten aus Irland. ‒ Standard über die telegraphische Depesche). Dublin. (Verhaftungen. ‒ Smith O'Brien. ‒ Aufregung in Cork. ‒ Drei Regimenter in Schlachtordnung. Ebenso bedrohlich in Cashel). Ungarn. Szaszka. (Gefecht bei Perlas). Sissek. (Ungarische Truppen gefangen). Donau-Fürstenthümer. Von der walachischen Gränze. (Die Regierung). Kronstadt. (Die Russen). Bucharest. (Stand der Dinge). Gallaz. (Landung türkischer Truppen). Deutschland. 19 Köln, 30. Juli. (Die Verhandlungen über die deutschen Grundrechte.) Wir kommen zu der Sitzung der National-Versammlung vom 4., in welcher die „neutralen“, und nach dem Geständniß des Berichterstatters Beselers, „ohne Prinzipien und ohne Feststellung dessen, was dazu gehört,“ entworfenen Grundrechte in „Angriff genommen werden.“ Der erste Artikel des Entwurfs enthält die bereits bekannten 5 Paragraphen über allgemeines deutsches Staatsbürgerrecht, Niederlassungsrecht, in den einzelnen Staaten, Abschaffung des bürgerlichen Todes und Auswanderungsrecht. Die deutsche Einheit ist die „neutrale Idee“ welche diesem „ohne Prinzipien“ abgefaßten Artikel zu Grunde liegt, und deren „tiefgefühltes Bedürfniß“ so sehr in dem Bewußtsein aller Abgeordneten der Rechten so gut wie der Linken lebt, daß jeder Redner die Versicherung dieses Einheitsbedürfnisses ausdrücklich in einer besonderen Phrase niederlegt. Wenn wir daher diese Phrasen nicht jedesmal aus den einzelnen Reden hervorheben, so haben wir ihrem „einheitlichen Bewußtsein“ hiermit im Ganzen die nöthige Anerkennung geschenkt. Nach einigen allgemeinen Entwickelungen von Sonderanträgen, welche nach dem Ausdruck des Präsidenten „ganze Systeme“ und „Umarbeitung des ganzen Artikels“ aufstellen, nach den Rednern selbst aber bloß die Redaktion einer „präciseren Fassung“ enthalten, begründet zuerst Herr Jakob Grimm aus Berlin ein Amendement. „M. H. Ich habe nur wenige Worte vorzutragen zu Gunsten des Artikels, den ich die Ehre habe, vorzuschlagen. Zu meiner Freude hat in dem Entwurf des Ausschusses unserer künftigen Grundrechte die Nachahmung der französischen Formel: Freiheit, Gleichheit Brüderlichkeit! gefehlt. Die Menschen sind nicht gleich, sie sind auch im Sinne der Grundrechte keine Brüder; vielmehr ist die Bruderschaft ‒ denn das ist die bessere Uebersetzung ‒ ein religöser und sittlicher Begriff, der schon in der heiligen Schrift enthalten ist. Aber der Begriff von Freiheit ist ein so heiliger und wichtiger, daß es mir durchaus nothwendig scheint, ihn an die Spitze unserer Grundrechte zu stellen.“ Hr. Grimm schleudert sofort ein „Prinzip“ in die „neutrale“ Verhandlung. Die Phrase der „Gleichheit und Brüderlichkeit“ (der alte Sprachforscher benutzt zugleich die Gelegenheit zu einer besseren Variante in der Uebersetzung), die Phrase der „Gleichheit und Bruderschaft,“ an welcher die philantropische Februar-Regierung zu Schanden wurde, soll die deutschen Grundrechte nicht kompromittiren. „Die Menschen sind nicht gleich,“ was allerdings sehr langweilig wär: Herr Grimm gleicht den übrigen Menschen nicht, und die Uebrigen sind ihm nicht gleich: nicht jeder versteht „jakob grimmisch“ und zeunisch.“ Die Menschen sind „im Sinne der Grundrechte auch keine Brüder,“ was Niemand behaupten wird; die Bruderschaft ist „ein religiöser und sittlicher Begriff der heiligen Schrift,“ woraus ohne Zweifel die religiösen Bruderschaften von St. Nepomuk und St. Borromäus und die sittlichen Bruderschaften der Studenten zu erklären sind. Dagegen aber soll das „Prinzip der Freiheit,“ welches um so „heiliger und wichtiger“ ist, an die Spitze der Grundrechte gestellt und vor den ersten noch ein allererster Artikel eingeschaltet werden: „Alle Deutschen sind frei, und deutscher Boden duldet keine Knechtschaft. Fremde Unfreie, die auf ihm verweilen, macht er frei.“ Aus dem „Recht“ der Freiheit, sagt der Herausgeber der „Weisthumber,“ wird hier also noch eine „Wirkung“ der Freiheit hergeleitet: „wie sonst die Luft unfrei machte, so muß die deutsche Luft frei machen.“ Wenn die Freiheit erst zur Wirkung der Luft wird, so ist Deutschland von selbst vor französischem Sansculottismus bewahrt, denn hier gebietet schon die „Witterung“ ‒ daß Alt und Jung Leiblich bekleidet sei. Dieser Vorschlag erregt die Phantasie des Literaten Jordan aus Berlin, welcher sofort auf Annahme durch Akklamation dringt, indeß durch die prosaische Geschäftsordnung zur Beobachtung der regelmäßigen Berathung gewungen wird. Darauf verlangt Hr. Jordan statt der „heiligen Kraft“ des deutschen Bodens, Jeden frei zu machen, als einen neuen Zusatz zu dem § 1 eine Definition des Wortes „Deutscher“. Herr Jordan findet mit Recht, daß dieser Begriff sehr zweideutig sei. Soll man etwa Alle, welche die „deutsche Sprache reden“, auch die Amerikaner und Ostsee-Provinzen zu den deutschen Staatsbürgern zählen? Das hieße nach Hrn. Jordan ein Staatsbürgerrecht erklären, welches für Amerika überflüssig wäre und von den Russen höflichst verbeten würde“. Würden nicht hierdurch auch die Taubstummen, welche gar keine, die Pommern, welche die pommersche Sprache, und die hausirenden Orientalen, welche kauderwelsch reden, von dem Herzen Deutschlands gerissen? Der weise Daniel schlägt daher den Zusatz vor: „Jeder Angehörige eines deutschen Staates, welcher Zunge er auch sei, wird als Deutscher angesehen.“ Durch diese Fassung werden nach Hrn. Jordan auch zugleich mit „kühnem Griff“ die polnische, italienische, ungarische und andere Nationalitätsfragen gelöst; als Bewohner eines „deutschen“ Landes werden diese Stämme, welche „ weder von Geburt noch der Sprache nach“ zu uns gehören, zu Deutschen „dekretirt“, ‒ „wir erheben das Wort Deutschland zu einem politischen Begriff!“ Anmuthige Begriffserhebung des Berliner Literaten! Die „begriffene Welt“, welche Hr. Jordan in Leipzig redigirte, ist von der Welt nicht begriffen worden; Hr. Jordan hat sich aber bloß deshalb in einem obseuren ukermärkischen Wahlbezirk, wo man ihn nicht kannte, unter Angelöbniß monarchischer Gesinnungen wählen lassen, um in Frankfurter Vorlesungen die „Redaktion der begriffenen Welt“ fortzusetzen. Nicht die wirklichen „Rechte“ sondern der „Begriff“ ist der „Grund“, auf welchem nach der Absicht des Entwurfs eine „vernünftige Lösung der großen sozialen Probleme“ bewerkstelligt wird. Hr. Jordan sagt es der Versammlung: „Wenn Sie die „Deutschen“ so nennen, haben Sie sie dazu gemacht; “ wenn man den „Begriff“ der großen Probleme „dekretirt“, so ist ihre Lösung vollbracht. Hr. Grimm, der Berliner Professor, macht die „Freiheit“ zur Wirkung der Luft; Hr. Jordan, der Berliner Literat, dekretirt sie zur Wirkung des „Begriffs“. Es sprechen hierauf noch einige andere Redner über die Begrifflosigkeit des Wortes: „Deutscher“. Endlich bringt Hr. Melly aus Wien eine einfache Lösung der Schwierigkeit zur Sprache. „Meine Herren, der § 1 sagt: Jeder Deutsche hat das deutsche Staatsbürgerrecht. Nun ist schon vielfach hervorgehoben worden, daß diese Bestimmung die Frage unbeantwortet läßt, wer denn Deutscher ist. Ich erlaube mir deshalb den Antrag, daß der § dahin abgeändert werde: Deutscher ist, wer das deutsche Staatsbürgerrecht hat.“ Der Niersteiner Wernher und Hr. Simon aus Breslau wollen dagegen von solcher Begriffsbestimmung nichts wissen. „Es giebt für Deutschland keine klarere Bezeichnung als die von „„Deutschland““ selbst“, sagt Hr. Wernher. Jacobus Benedey, der aus der „schlaflosen Nacht des Exils“ am Besten den Werth Deutschlands kennt, hat erklärt, daß jede Erklärung Deutschlands ein Zweifel an Deutschland sei, und Hr. Simon giebt dazu nur das Eine zu bedenken, daß man in einem Augenblick, wo Deutschland sich „vor die Welt hinstelle“, des „deutschen“ Namens sich nicht schämen möge. Die Versammlung stimmt nunmehr über den Ausdruck „Jeder Deutsche“ ab, und erklärt sich für dessen Begriffsfähigkeit; die beiden ersten Worte der Grundrechte des deutschen Volks sind angenommen. Ein neuer Kampf entsteht über die Begriffsfähigkeit des „deutschen Staatsbürgerrechts.“ „Jeder Deutsche hat das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht.“ Hr. Hermann aus München und Hr. Hensel aus Sachsen finden dies total unverständlich. Beide protestiren namentlich gegen die Auffassung, als ob der Besitz des „allgemeinen deutschen Bürgerrechts“ zur Ausübung der politischen Rechte in jedem einzelnen deutschen Staate berechtige; das „spezielle“ Saatsbürgerrecht der einzelnen Staaten bleibe „speziell“ von den Beschränkungen des einzelnen Staates abhängig. Hr. Mittermaier zerstreut sofort jeden Zweifel über die Zweideutigkeit dieses Begriffs. „Das deutsche Reichsbürgerrecht, das Staatsbürgerrecht eines Einzelstaates und das Gemeindebürgerrecht müssen neben einander bestehen.“ Das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht sichert den Preußen gegen eine Ausweisung aus Baiern, und das bairische Staatsbürgerrecht sichert den Baiern gegen ein Eindringen des Preußen. Zugleich verwahrt Herr Mittermaier den Ausschuß gegen die Auslegung, als ob das Staatsbürgerrecht des Einzelstaates in das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht des Einzelstaates in das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht „aufgehe“, durch eine überzeugende Betheurung. „Wir haben Gemeinden in Baden, wo jeder Bürger 280 Gulden Bürgergenuß erhält. Todtgeschlagen würden wir, wenn wir nach Hause kämen mit einem Gesetz, wonach ein jeder Deutscher das Recht hätte, an einem solchen Genuß in jeder Gemeinde ohne Weiteres Theil zu nehmen.“ Die Versammlung ist überzeugt, daß die Voraussicht einer revolutionären Todtschlägerei auf die Meinungen des alten Hrn. Mittermaier wesentlichen Einfluß üben würde, und der Ausdruck seiner persönlichen Sicherheit gewährt Allen hinreichende Beruhigung über die harmlose Fassung des Ausschußantrages. Das Grundrecht des allgemeinen Ausschußantrages. Das Grundrecht des allgemeinen deutschen Reichsindigenats besteht in dem „prinzipiellen“ Recht, sich an jedem Ort niederzulassen und aufzuhalten; die einzelnen Staatsgesetze und Gemeindeordnungen, welche den „allgemeinen Staatsbürger“ nur in der Theilnahme an „materiellen“ Pfahlbürgerrechten und „Genüssen“ beschränken, werden durch die Grundrechte nicht angetastet. Hat der Ausschuß nicht versichert, daß sein Entwurf das Geringste enthalte, was man dem Volke bieten müsse? Zuletzt giebt noch der Schluß: „das Wahlrecht zur Nationalversammlung übt Jeder da, wo er seinen Wohnsitz hat,“ Gelegenheit zu neuen sprachlichen Untersuchungen über die Begriffsfähigkeit deutscher Worte. Die Versammlung debattirt mit Gründlichkeit über die größern oder geringeren Vorzüge der Varianten: „Wohnsitz, Aufenthalt, persönlicher Gerichtsstand, Wahlbezirk.“ Die erste Berathung des ersten Paragraphen wird damit geschlossen; Niemand wird ihre Gewissenhaftigkeit in Zweifel setzen. Die Erklärung der „Menschenrechte“ in der französischen Revolution hielt sich an's „Aeußerliche, Materielle;“ die deutschen Grundrechte werden in den „Begriff“ die wahre Lösung der „socialen Probleme“ niederlegen und in dem „Begriff“ lebt fortan die deutsche Freiheit und geistige Einheit, die „wahrhaft ideelle.“ Wir werden daher in den späteren Paragraphen den „Begriffen“ der grundgesetzgebenden Versammlung weiter zu folgen suchen. * Köln, 30. Juli. Heute Morgen fand in Anerkennung der deutschen Centralgewalt eine Parade der gesammten Bürgerwehr auf dem Neumarkt Statt. Hr. Schürmann, Bannerführer und der zeitiger provisorischer Kommandant, brachte ein Hoch auf den Reichsverweser aus, worin die 8000 bewaffneten Bürger einstimmten; darauf defilirte die gesammte Bürgerwehr in bester Ordnung vorüber und zog nach ihren resp. Bannerwachen. Zu bemerken ist, daß mit Ausnahme einiger wenigen Soldaten und des zweiten Stadtkommandanten Engels nebst zwei Adjutanten durchaus kein Militär, oder wie wir Rheinländer sagen, keine „Preußen“ auf dem Neumarkt zu sehen waren. !!! Frankfurt, 28. Juli. Nationalversammlung. ‒ Präsident v. Gagern. ‒ Tagesordnung: 1. Diskussion über den Bericht des Abgeordneten v. Lindenau, die Interpellationen an die Minister betreffend. 2. Begründung der Dringlichkeit des Antrags des Abgeordneten Schoder, die Behandlungsart der Diskussion über die Grundrechte betreffend. 3. Bericht des Geschäftsordnungs-Ausschusses über die Anträge der Abgeordneten Lette und Biedermann, die Berathung der Grundrechte betreffend. Zittl, Berichterstatter des Petitions-Ausschusses meldet eine Petition in Sachen der Ersatzwahl Kapps, wonach die Wähler desselben bitten, die Nationalversammlung sollte von der badenschen Regierung Aufschub der Ersatzwahl verlangen, bis die Urwähler zur Ernennung neuer Wahlmänner zusammengekommen wären. Der Ausschuß will über die Petition zur Tagesordnung übergehen, weil nach dem badenschen Wahlgesetz neue Urwahlen nur bei Auflösung der Kammern, also in diesem Fall nur bei Auflösung der Nationalversammlung zulässig. Die Versammlung willfahrt dem Ausschuß, Simon von Trier hat über Nacht einen Gedanken bekommen und interpellirt den Präsidenten wegen des gestern gegen die Linke gebrauchten Ausdrucks: „unwürdige Aufführung“. Der Präsident solle diesen Ausdruck zurücknehmen. Gagern (sehr gerührt): Er habe sich große Mühe gegeben, Ordnung zu erhalten, dies sei zuweilen für seine Kräfte zu schwer. Der Ausdruck sei ihm in der Hitze entfahren, und er nehme ihn zurück. Der alte verkindete Arndt, will der „Jugend“, die auf der Linken sitzt, manches zu Gute halten, aber die Beifall- und Mißfall-Bezeigungen seien doch zu stark: man werde ja förmlich beobachtet! (Große Heiterkeit.) Roß aus Hamburg bringt die Dringlichkeit der Flaggenangelegenheit in Erinnerung. Präsident: Die Angelegenheit sei aus Versehen auf der Tagesordnung vergessen. Roß stellt sich zufrieden, da sein Antrag Montag daran kommen wird. Der Präsident verliest den von Lindenau'schen Ausschußbericht wegen Interpellationen. Bassermann beantragt, wenn auch mit wenig Hoffnung auf Erfolg, die Verwerfung dieser Anträge. Man könne danach zu oft interpelliren. „Wir sind doch eigentlich eine Verfassunggebende Versammlung.“ Um die Regierungsangelegenheiten zu erledigen, haben wir eine provisorische Centralgewalt geschaffen. 20 unterstützende Mitglieder (wie von Lindenau will) werden sich leicht bei jeder Interpellation finden. Da könne man mit jeder Interpellation kommen, wie z. B. wenn ein Schneidergeselle aus dem Hannöverschen ausgewiesen u. s. w. Eisenmann beantragt zu seinem Leidwesen ganz gegen Bassermann und will, noch weiter gehend als der Ausschuß, daß zu Interpellationen gar keine Unterstützung nöthig sei. Interpellations-Mißbräuche wären in wenigen Minuten zu beseitigen. Und der Minister kann ja antworten was er will (Großer Beifall.) Bally (Oberschlesien) theilt Bassermanns Ansicht: beantragt, daß die Versammlung über die Zulässigkeit der Interpellationen zu entscheiden habe. Edel (Würzburg), das kostbarste ist die Zeit. Aber es giebt auch wichtige Interpellationen. Man soll das wichtige parlamentarische Recht der Interpellationen nicht beschränken. Stellt einen Verbesserungsantrag den ich bei der Abstimmung erwähne. Vogt gegen Basserman. Wesendonk spricht für den Ausschuß, und deklamirt über Polizeimaßregeln, die man meiden müsse. Nach Bassermann würden der Minorität alle Interpellationen abgeschnitten (die doch ohne dies so harmlos und ungefährlich). Wiegard aus Dresden ebenfalls gegen Bassermann. (Schluß!) Bassermann: Das Regieren ist zweierlei Art. Man kann selbst, ipse regieren, und dadurch, daß man eine Regierung regieren läßt. (O weh!) Drinkwälder (aus Niederösterreich). [Ruf nach Schluß]. Meine Herren, ich weiß daß jedes Wort 36 Kreuzer kostet. Römer (Stuttgart). Der Mißbrauch eines Rechts hindert nicht an dessen Ausführung. Man vergleiche die Preßfreiheit. Man muß interpelliren dürfen. Ist für den Ausschuß. Abstimmung: Hr. Bassermanns Antrag wird verworfen. §. 1. Des Ausschusses lautend: „Jeder Abgeordnete der eine Interpellation an die Reichsminister beabsichtigt, hat solche am Tage vor der nächsten Sitzung schriftlich beim Präsidium einzureichen, um von letzterem sofort zur Kenntniß des betreffenden Ministers gebracht zu werden; in wiefern Interpellationen, die als besonders dringend bezeichnet werden, ausnahmsweise in der Sitzung selbst eingegeben werden können, darüber hat jedesmal die Versammlung zu entscheiden“; wird angenommen. §. 2. des Ausschusses: jede solche Eingabe muß den Gegenstand der Interpellation und deren Veranlassung kurz und bestimmt angeben; angenommen. §. 3. Die Verlesung dieser Interpellation in der Reichsversammlung erfolgt ohne weitere Motivirung jederzeit vor der Tagesordnung; die Frage wird sodann nach §. 29 der Geschäftsordnung auf Unterstützung gestellt und die Interpellation zurückgelegt, wenn solche nicht ausreichend stattgefunden hat; angenommen. §. 4. Findet sich die Interpellation gehörig unterstützt, so hat der betreffende Reichsminister in derselben Sitzung: „entweder die gewünschte Erklärung abzugeben, oder den Tag zu „bestimmen, wenn dies geschehen soll, oder die Gründe anzuzeigen, <TEI> <text> <pb facs="#f0001" n="0303"/> <front> <titlePage type="heading"> <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung</titlePart> <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart> <docImprint> <docDate>No. 61. Köln, Montag 31. Juli 1848.</docDate> </docImprint> </titlePage> </front> <body> <div type="jExpedition"> <p>Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.</p> <p>Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. <hi rendition="#g">Alexander,</hi> Nr. 28, Brandgasse in <hi rendition="#g">Straßburg,</hi> und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. <hi rendition="#g">Ewer</hi> & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich.</p> <p>Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. <hi rendition="#g">Inserate:</hi> die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.</p> <p>Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.</p> </div> <div type="contents" n="1"> <head>Uebersicht.</head> <p><hi rendition="#g">Deutschland.</hi> Köln. (Frankfurter Versammlung über die deutschen Grundrechte). Frankfurt. (Nationalversammlung). Berlin. (Vereinbarungsdebatten. ‒ Der Reichsverweser. ‒ Gerücht von Abdankung des Königs Hansemann in der Vereinbarungssitzung vom 28. Juli. ‒ Interpellation wegen der Constabler. ‒ Militärärzte. ‒ Constabler. ‒ Beschluß des Unterrichtsministeriums. ‒ Mieroslawski). Wien. (Reichstag. ‒ Die Advokaten. ‒ Die demokratische Partei und der Krieg gegen Italien) Prag (Ein Berichterstatter nach Wien). Rendsburg. (Neueste Nachrichten).</p> <p><hi rendition="#g">Dänemark.</hi> Kopenhagen. (Vom Hauptquartier. ‒ Harbou nach Paris. Schwedische Truppenzusammenziehung.</p> <p><hi rendition="#g">Italien.</hi> Aus dem Venetianischen. (d'Aspre und v. Walden). Mailand. Kampf bei Rivoli und Villafranca). Rom. (Stürmische Sitzung der Deputirtenkammer. ‒ Drohende Volksbewegung).</p> <p><hi rendition="#g">Französische Republik.</hi> Paris. (Polizeikorps. ‒ Journalschau. ‒ Klassenkampf. ‒ Transportation der Insurgenten. ‒ Thiers und Proudhon. ‒ Sitzung der Nationalversammlung.</p> <p><hi rendition="#g">Großbritannien.</hi> London. (Unterhaussitzung. ‒ Der telegraphische Bericht aus Liverpool. ‒ Neueste Nachrichten aus Irland. ‒ Standard über die telegraphische Depesche). Dublin. (Verhaftungen. ‒ Smith O'Brien. ‒ Aufregung in Cork. ‒ Drei Regimenter in Schlachtordnung. Ebenso bedrohlich in Cashel).</p> <p><hi rendition="#g">Ungarn.</hi> Szaszka. (Gefecht bei Perlas). Sissek. (Ungarische Truppen gefangen).</p> <p><hi rendition="#g">Donau-Fürstenthümer.</hi> Von der walachischen Gränze. (Die Regierung). Kronstadt. (Die Russen). Bucharest. (Stand der Dinge). Gallaz. (Landung türkischer Truppen).</p> </div> <div n="1"> <head>Deutschland.</head> <div xml:id="ar061_001" type="jArticle"> <head><bibl><author>19</author></bibl> Köln, 30. Juli.</head> <p>(Die Verhandlungen über die deutschen Grundrechte.) Wir kommen zu der Sitzung der National-Versammlung vom 4., in welcher die „neutralen“, und nach dem Geständniß des Berichterstatters Beselers, „ohne Prinzipien und ohne Feststellung dessen, was dazu gehört,“ entworfenen Grundrechte in „Angriff genommen werden.“</p> <p>Der erste Artikel des Entwurfs enthält die bereits bekannten 5 Paragraphen über allgemeines deutsches Staatsbürgerrecht, Niederlassungsrecht, in den einzelnen Staaten, Abschaffung des bürgerlichen Todes und Auswanderungsrecht. Die deutsche Einheit ist die „neutrale Idee“ welche diesem „ohne Prinzipien“ abgefaßten Artikel zu Grunde liegt, und deren „tiefgefühltes Bedürfniß“ so sehr in dem Bewußtsein aller Abgeordneten der Rechten so gut wie der Linken lebt, daß jeder Redner die Versicherung dieses Einheitsbedürfnisses ausdrücklich in einer besonderen Phrase niederlegt. Wenn wir daher diese Phrasen nicht jedesmal aus den einzelnen Reden hervorheben, so haben wir ihrem „einheitlichen Bewußtsein“ hiermit im Ganzen die nöthige Anerkennung geschenkt.</p> <p>Nach einigen allgemeinen Entwickelungen von Sonderanträgen, welche nach dem Ausdruck des Präsidenten „ganze Systeme“ und „Umarbeitung des ganzen Artikels“ aufstellen, nach den Rednern selbst aber bloß die Redaktion einer „präciseren Fassung“ enthalten, begründet zuerst Herr Jakob Grimm aus Berlin ein Amendement.</p> <p>„M. H. Ich habe nur wenige Worte vorzutragen zu Gunsten des Artikels, den ich die Ehre habe, vorzuschlagen. Zu meiner Freude hat in dem Entwurf des Ausschusses unserer künftigen Grundrechte die Nachahmung der französischen Formel: Freiheit, Gleichheit Brüderlichkeit! gefehlt. Die Menschen sind nicht gleich, sie sind auch im Sinne der Grundrechte keine Brüder; vielmehr ist die Bruderschaft ‒ denn das ist die bessere Uebersetzung ‒ ein religöser und sittlicher Begriff, der schon in der heiligen Schrift enthalten ist. Aber der Begriff von Freiheit ist ein so heiliger und wichtiger, daß es mir durchaus nothwendig scheint, ihn an die Spitze unserer Grundrechte zu stellen.“</p> <p>Hr. Grimm schleudert sofort ein „Prinzip“ in die „neutrale“ Verhandlung. Die Phrase der „Gleichheit und Brüderlichkeit“ (der alte Sprachforscher benutzt zugleich die Gelegenheit zu einer besseren Variante in der Uebersetzung), die Phrase der „Gleichheit und Bruderschaft,“ an welcher die philantropische Februar-Regierung zu Schanden wurde, soll die deutschen Grundrechte nicht kompromittiren. „Die Menschen sind nicht gleich,“ was allerdings sehr langweilig wär: Herr Grimm gleicht den übrigen Menschen nicht, und die Uebrigen sind ihm nicht gleich: nicht jeder versteht „jakob grimmisch“ und zeunisch.“ Die Menschen sind „im <hi rendition="#g">Sinne der Grundrechte</hi> auch keine Brüder,“ was Niemand behaupten wird; die Bruderschaft ist „ein religiöser und sittlicher Begriff der heiligen Schrift,“ woraus ohne Zweifel die religiösen Bruderschaften von St. Nepomuk und St. Borromäus und die sittlichen Bruderschaften der Studenten zu erklären sind. Dagegen aber soll das „Prinzip der Freiheit,“ welches um so „heiliger und wichtiger“ ist, an die Spitze der Grundrechte gestellt und vor den ersten noch ein allererster Artikel eingeschaltet werden:</p> <p>„Alle Deutschen sind frei, und deutscher Boden duldet keine Knechtschaft. Fremde Unfreie, die auf ihm verweilen, macht er frei.“</p> <p>Aus dem „Recht“ der Freiheit, sagt der Herausgeber der „Weisthumber,“ wird hier also noch eine „<hi rendition="#g">Wirkung</hi>“ der Freiheit hergeleitet: „wie sonst die Luft unfrei machte, so muß die deutsche Luft frei machen.“ Wenn die Freiheit erst zur Wirkung der Luft wird, so ist Deutschland von selbst vor französischem Sansculottismus bewahrt, denn hier gebietet schon die „Witterung“</p> <p>‒ daß Alt und Jung</p> <p>Leiblich bekleidet sei.</p> <p>Dieser Vorschlag erregt die Phantasie des Literaten Jordan aus Berlin, welcher sofort auf Annahme durch Akklamation dringt, indeß durch die prosaische Geschäftsordnung zur Beobachtung der regelmäßigen Berathung gewungen wird.</p> <p>Darauf verlangt Hr. <hi rendition="#g">Jordan</hi> statt der „heiligen Kraft“ des deutschen Bodens, Jeden frei zu machen, als einen neuen Zusatz zu dem § 1 eine Definition des Wortes „Deutscher“. Herr Jordan findet mit Recht, daß dieser Begriff sehr zweideutig sei. Soll man etwa Alle, welche die „deutsche Sprache reden“, auch die Amerikaner und Ostsee-Provinzen zu den deutschen Staatsbürgern zählen? Das hieße nach Hrn. Jordan ein Staatsbürgerrecht erklären, welches für Amerika überflüssig wäre und von den Russen höflichst verbeten würde“. Würden nicht hierdurch auch die Taubstummen, welche gar keine, die Pommern, welche die pommersche Sprache, und die hausirenden Orientalen, welche kauderwelsch reden, von dem Herzen Deutschlands gerissen? Der weise Daniel schlägt daher den Zusatz vor: „Jeder Angehörige eines deutschen Staates, welcher Zunge er auch sei, wird als Deutscher angesehen.“ Durch diese Fassung werden nach Hrn. Jordan auch zugleich mit „kühnem Griff“ die polnische, italienische, ungarische und andere Nationalitätsfragen gelöst; als Bewohner eines „deutschen“ Landes werden diese Stämme, welche „ weder von Geburt noch der Sprache nach“ zu uns gehören, zu Deutschen „dekretirt“, ‒ „wir erheben das Wort Deutschland zu einem politischen <hi rendition="#g">Begriff!</hi>“</p> <p>Anmuthige Begriffserhebung des Berliner Literaten! Die „begriffene Welt“, welche Hr. Jordan in Leipzig redigirte, ist von der Welt nicht begriffen worden; Hr. Jordan hat sich aber bloß deshalb in einem obseuren ukermärkischen Wahlbezirk, wo man ihn nicht kannte, unter Angelöbniß monarchischer Gesinnungen wählen lassen, um in Frankfurter Vorlesungen die „Redaktion der begriffenen Welt“ fortzusetzen. Nicht die wirklichen „Rechte“ sondern der „Begriff“ ist der „Grund“, auf welchem nach der Absicht des Entwurfs eine „vernünftige Lösung der großen sozialen Probleme“ bewerkstelligt wird. Hr. Jordan sagt es der Versammlung: „Wenn Sie die „Deutschen“ <hi rendition="#g">so nennen,</hi> haben Sie sie <hi rendition="#g">dazu gemacht;</hi> “ wenn man den „Begriff“ der großen Probleme „dekretirt“, so ist ihre Lösung vollbracht. Hr. Grimm, der Berliner Professor, macht die „Freiheit“ zur Wirkung der Luft; Hr. Jordan, der Berliner Literat, dekretirt sie zur Wirkung des „Begriffs“.</p> <p>Es sprechen hierauf noch einige andere Redner über die Begrifflosigkeit des Wortes: „Deutscher“. Endlich bringt Hr. Melly aus Wien eine einfache Lösung der Schwierigkeit zur Sprache.</p> <p>„Meine Herren, der § 1 sagt: Jeder Deutsche hat das deutsche Staatsbürgerrecht. Nun ist schon vielfach hervorgehoben worden, daß diese Bestimmung die Frage unbeantwortet läßt, wer denn Deutscher ist. Ich erlaube mir deshalb den Antrag, daß der § dahin abgeändert werde: Deutscher ist, wer das deutsche Staatsbürgerrecht hat.“</p> <p>Der Niersteiner Wernher und Hr. Simon aus Breslau wollen dagegen von solcher Begriffsbestimmung nichts wissen. „Es giebt für Deutschland keine klarere Bezeichnung als die von „„Deutschland““ selbst“, sagt Hr. Wernher. Jacobus Benedey, der aus der „schlaflosen Nacht des Exils“ am Besten den Werth Deutschlands kennt, hat erklärt, daß jede Erklärung Deutschlands ein Zweifel an Deutschland sei, und Hr. Simon giebt dazu nur das Eine zu bedenken, daß man in einem Augenblick, wo Deutschland sich „vor die Welt hinstelle“, des „deutschen“ Namens sich nicht schämen möge. Die Versammlung stimmt nunmehr über den Ausdruck „Jeder Deutsche“ ab, und erklärt sich für dessen Begriffsfähigkeit; die beiden ersten Worte der Grundrechte des deutschen Volks sind angenommen.</p> <p>Ein neuer Kampf entsteht über die Begriffsfähigkeit des „deutschen Staatsbürgerrechts.“</p> <p>„Jeder Deutsche hat das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht.“</p> <p>Hr. Hermann aus München und Hr. Hensel aus Sachsen finden dies total unverständlich. Beide protestiren namentlich gegen die Auffassung, als ob der Besitz des „allgemeinen deutschen Bürgerrechts“ zur Ausübung der politischen Rechte in jedem einzelnen deutschen Staate berechtige; das „spezielle“ Saatsbürgerrecht der einzelnen Staaten bleibe „speziell“ von den Beschränkungen des einzelnen Staates abhängig.</p> <p>Hr. Mittermaier zerstreut sofort jeden Zweifel über die Zweideutigkeit dieses Begriffs. „Das deutsche Reichsbürgerrecht, das Staatsbürgerrecht eines Einzelstaates und das Gemeindebürgerrecht müssen neben einander bestehen.“ Das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht sichert den Preußen gegen eine Ausweisung aus Baiern, und das bairische Staatsbürgerrecht sichert den Baiern gegen ein Eindringen des Preußen. Zugleich verwahrt Herr Mittermaier den Ausschuß gegen die Auslegung, als ob das Staatsbürgerrecht des Einzelstaates in das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht des Einzelstaates in das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht „aufgehe“, durch eine überzeugende Betheurung.</p> <p>„Wir haben Gemeinden in Baden, wo jeder Bürger 280 Gulden <hi rendition="#g">Bürgergenuß</hi> erhält. <hi rendition="#g">Todtgeschlagen</hi> würden wir, wenn wir nach Hause kämen mit einem Gesetz, wonach ein jeder Deutscher das Recht hätte, an einem solchen Genuß in jeder Gemeinde ohne Weiteres Theil zu nehmen.“</p> <p>Die Versammlung ist überzeugt, daß die Voraussicht einer revolutionären Todtschlägerei auf die Meinungen des alten Hrn. Mittermaier wesentlichen Einfluß üben würde, und der Ausdruck seiner persönlichen Sicherheit gewährt Allen hinreichende Beruhigung über die harmlose Fassung des Ausschußantrages. Das Grundrecht des allgemeinen Ausschußantrages. Das Grundrecht des allgemeinen deutschen Reichsindigenats besteht in dem „prinzipiellen“ Recht, sich an jedem Ort niederzulassen und aufzuhalten; die einzelnen Staatsgesetze und Gemeindeordnungen, welche den „allgemeinen Staatsbürger“ nur in der Theilnahme an „materiellen“ Pfahlbürgerrechten und „Genüssen“ beschränken, werden durch die Grundrechte nicht angetastet. Hat der Ausschuß nicht versichert, daß sein Entwurf das <hi rendition="#g">Geringste</hi> enthalte, was man dem Volke bieten müsse?</p> <p>Zuletzt giebt noch der Schluß: „das Wahlrecht zur Nationalversammlung übt Jeder da, wo er seinen Wohnsitz hat,“ Gelegenheit zu neuen sprachlichen Untersuchungen über die Begriffsfähigkeit deutscher Worte. Die Versammlung debattirt mit Gründlichkeit über die größern oder geringeren Vorzüge der Varianten: „Wohnsitz, Aufenthalt, persönlicher Gerichtsstand, Wahlbezirk.“ Die erste Berathung des ersten Paragraphen wird damit geschlossen; Niemand wird ihre Gewissenhaftigkeit in Zweifel setzen. Die Erklärung der „Menschenrechte“ in der französischen Revolution hielt sich an's „Aeußerliche, Materielle;“ die deutschen Grundrechte werden in den „Begriff“ die wahre Lösung der „socialen Probleme“ niederlegen und in dem „Begriff“ lebt fortan die deutsche Freiheit und geistige Einheit, die „wahrhaft ideelle.“</p> <p>Wir werden daher in den späteren Paragraphen den „Begriffen“ der grundgesetzgebenden Versammlung weiter zu folgen suchen.</p> </div> <div xml:id="ar061_002" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 30. Juli.</head> <p>Heute Morgen fand in Anerkennung der deutschen Centralgewalt eine Parade der gesammten Bürgerwehr auf dem Neumarkt Statt. Hr. Schürmann, Bannerführer und der zeitiger provisorischer Kommandant, brachte ein Hoch auf den Reichsverweser aus, worin die 8000 bewaffneten Bürger einstimmten; darauf defilirte die gesammte Bürgerwehr in bester Ordnung vorüber und zog nach ihren resp. Bannerwachen. Zu bemerken ist, daß mit Ausnahme einiger wenigen Soldaten und des zweiten Stadtkommandanten <hi rendition="#g">Engels</hi> nebst zwei Adjutanten <hi rendition="#g">durchaus kein Militär,</hi> oder wie wir Rheinländer sagen, keine „<hi rendition="#g">Preußen</hi>“ auf dem Neumarkt zu sehen waren.</p> </div> <div xml:id="ar061_003" type="jArticle"> <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 28. Juli.</head> <p><hi rendition="#g">Nationalversammlung.</hi> ‒ Präsident v. Gagern. ‒ Tagesordnung: 1. Diskussion über den Bericht des Abgeordneten v. Lindenau, die Interpellationen an die Minister betreffend. 2. Begründung der Dringlichkeit des Antrags des Abgeordneten Schoder, die Behandlungsart der Diskussion über die Grundrechte betreffend. 3. Bericht des Geschäftsordnungs-Ausschusses über die Anträge der Abgeordneten Lette und Biedermann, die Berathung der Grundrechte betreffend.</p> <p><hi rendition="#g">Zittl,</hi> Berichterstatter des Petitions-Ausschusses meldet eine Petition in Sachen der Ersatzwahl <hi rendition="#g">Kapps,</hi> wonach die Wähler desselben bitten, die Nationalversammlung sollte von der badenschen Regierung Aufschub der Ersatzwahl verlangen, bis die Urwähler zur Ernennung neuer Wahlmänner zusammengekommen wären. Der Ausschuß will über die Petition zur Tagesordnung übergehen, weil nach dem badenschen Wahlgesetz neue Urwahlen nur bei Auflösung der Kammern, also in diesem Fall nur bei Auflösung der Nationalversammlung zulässig. Die Versammlung willfahrt dem Ausschuß, <hi rendition="#g">Simon</hi> von Trier hat über Nacht einen Gedanken bekommen und interpellirt den Präsidenten wegen des gestern gegen die Linke gebrauchten Ausdrucks: „unwürdige Aufführung“. Der Präsident solle diesen Ausdruck zurücknehmen.</p> <p><hi rendition="#g">Gagern</hi> (sehr gerührt): Er habe sich große Mühe gegeben, Ordnung zu erhalten, dies sei zuweilen für seine Kräfte zu schwer. Der Ausdruck sei ihm in der Hitze entfahren, und er nehme ihn zurück.</p> <p>Der alte verkindete <hi rendition="#g">Arndt,</hi> will der „<hi rendition="#g">Jugend</hi>“, die auf der Linken sitzt, manches zu Gute halten, aber die Beifall- und Mißfall-Bezeigungen seien doch zu stark: man werde ja förmlich beobachtet! (Große Heiterkeit.)</p> <p><hi rendition="#g">Roß</hi> aus Hamburg bringt die Dringlichkeit der Flaggenangelegenheit in Erinnerung.</p> <p><hi rendition="#g">Präsident:</hi> Die Angelegenheit sei aus Versehen auf der Tagesordnung vergessen.</p> <p>Roß stellt sich zufrieden, da sein Antrag Montag daran kommen wird.</p> <p>Der <hi rendition="#g">Präsident</hi> verliest den von Lindenau'schen Ausschußbericht wegen Interpellationen.</p> <p><hi rendition="#g">Bassermann</hi> beantragt, wenn auch mit wenig Hoffnung auf Erfolg, die Verwerfung dieser Anträge. Man könne danach zu oft interpelliren. „Wir sind doch eigentlich eine Verfassunggebende Versammlung.“ Um die Regierungsangelegenheiten zu erledigen, haben wir eine provisorische Centralgewalt geschaffen. 20 unterstützende Mitglieder (wie von Lindenau will) werden sich leicht bei jeder Interpellation finden. Da könne man mit jeder Interpellation kommen, wie z. B. wenn ein Schneidergeselle aus dem Hannöverschen ausgewiesen u. s. w.</p> <p><hi rendition="#g">Eisenmann</hi> beantragt zu seinem Leidwesen ganz gegen Bassermann und will, noch weiter gehend als der Ausschuß, daß zu Interpellationen gar keine Unterstützung nöthig sei. Interpellations-Mißbräuche wären in wenigen Minuten zu beseitigen. Und der Minister kann ja antworten was er will (Großer Beifall.)</p> <p><hi rendition="#g">Bally</hi> (Oberschlesien) theilt Bassermanns Ansicht: beantragt, daß die Versammlung über die Zulässigkeit der Interpellationen zu entscheiden habe.</p> <p><hi rendition="#g">Edel</hi> (Würzburg), das kostbarste ist die Zeit. Aber es giebt auch wichtige Interpellationen. Man soll das wichtige parlamentarische Recht der Interpellationen nicht beschränken. Stellt einen Verbesserungsantrag den ich bei der Abstimmung erwähne.</p> <p><hi rendition="#g">Vogt</hi> gegen <hi rendition="#g">Basserman.</hi> </p> <p><hi rendition="#g">Wesendonk</hi> spricht für den Ausschuß, und deklamirt über <hi rendition="#g">Polizeimaßregeln,</hi> die man meiden müsse. Nach Bassermann würden der Minorität alle Interpellationen abgeschnitten (die doch ohne dies so harmlos und ungefährlich).</p> <p><hi rendition="#g">Wiegard</hi> aus Dresden ebenfalls gegen Bassermann. (Schluß!)</p> <p><hi rendition="#g">Bassermann:</hi> Das Regieren ist zweierlei Art. Man kann selbst, ipse regieren, und dadurch, daß man eine Regierung regieren läßt. (O weh!)</p> <p><hi rendition="#g">Drinkwälder</hi> (aus Niederösterreich). [Ruf nach Schluß]. Meine Herren, ich weiß daß jedes Wort 36 Kreuzer kostet.</p> <p><hi rendition="#g">Römer</hi> (Stuttgart). Der Mißbrauch eines Rechts hindert nicht an dessen Ausführung. Man vergleiche die Preßfreiheit. Man muß interpelliren dürfen. Ist für den Ausschuß.</p> <p>Abstimmung: Hr. Bassermanns Antrag wird verworfen.</p> <p>§. 1. Des Ausschusses lautend: „Jeder Abgeordnete der eine Interpellation an die Reichsminister beabsichtigt, hat solche am Tage vor der nächsten Sitzung schriftlich beim Präsidium einzureichen, um von letzterem sofort zur Kenntniß des betreffenden Ministers gebracht zu werden; in wiefern Interpellationen, die als besonders dringend bezeichnet werden, ausnahmsweise in der Sitzung selbst eingegeben werden können, darüber hat jedesmal die Versammlung zu entscheiden“; wird <hi rendition="#g">angenommen.</hi> </p> <p>§. 2. des Ausschusses: jede solche Eingabe muß den Gegenstand der Interpellation und deren Veranlassung kurz und bestimmt angeben; <hi rendition="#g">angenommen.</hi> </p> <p>§. 3. Die Verlesung dieser Interpellation in der Reichsversammlung erfolgt ohne weitere Motivirung jederzeit vor der Tagesordnung; die Frage wird sodann nach §. 29 der Geschäftsordnung auf Unterstützung gestellt und die Interpellation zurückgelegt, wenn solche nicht ausreichend stattgefunden hat; <hi rendition="#g">angenommen.</hi> </p> <p>§. 4. Findet sich die Interpellation gehörig unterstützt, so hat der betreffende Reichsminister in derselben Sitzung:</p> <p>„entweder die gewünschte Erklärung abzugeben, oder den Tag zu „bestimmen, wenn dies geschehen soll, oder die Gründe anzuzeigen, </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0303/0001]
Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No. 61. Köln, Montag 31. Juli 1848. Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.
Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexander, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich.
Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.
Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.
Uebersicht. Deutschland. Köln. (Frankfurter Versammlung über die deutschen Grundrechte). Frankfurt. (Nationalversammlung). Berlin. (Vereinbarungsdebatten. ‒ Der Reichsverweser. ‒ Gerücht von Abdankung des Königs Hansemann in der Vereinbarungssitzung vom 28. Juli. ‒ Interpellation wegen der Constabler. ‒ Militärärzte. ‒ Constabler. ‒ Beschluß des Unterrichtsministeriums. ‒ Mieroslawski). Wien. (Reichstag. ‒ Die Advokaten. ‒ Die demokratische Partei und der Krieg gegen Italien) Prag (Ein Berichterstatter nach Wien). Rendsburg. (Neueste Nachrichten).
Dänemark. Kopenhagen. (Vom Hauptquartier. ‒ Harbou nach Paris. Schwedische Truppenzusammenziehung.
Italien. Aus dem Venetianischen. (d'Aspre und v. Walden). Mailand. Kampf bei Rivoli und Villafranca). Rom. (Stürmische Sitzung der Deputirtenkammer. ‒ Drohende Volksbewegung).
Französische Republik. Paris. (Polizeikorps. ‒ Journalschau. ‒ Klassenkampf. ‒ Transportation der Insurgenten. ‒ Thiers und Proudhon. ‒ Sitzung der Nationalversammlung.
Großbritannien. London. (Unterhaussitzung. ‒ Der telegraphische Bericht aus Liverpool. ‒ Neueste Nachrichten aus Irland. ‒ Standard über die telegraphische Depesche). Dublin. (Verhaftungen. ‒ Smith O'Brien. ‒ Aufregung in Cork. ‒ Drei Regimenter in Schlachtordnung. Ebenso bedrohlich in Cashel).
Ungarn. Szaszka. (Gefecht bei Perlas). Sissek. (Ungarische Truppen gefangen).
Donau-Fürstenthümer. Von der walachischen Gränze. (Die Regierung). Kronstadt. (Die Russen). Bucharest. (Stand der Dinge). Gallaz. (Landung türkischer Truppen).
Deutschland. 19 Köln, 30. Juli. (Die Verhandlungen über die deutschen Grundrechte.) Wir kommen zu der Sitzung der National-Versammlung vom 4., in welcher die „neutralen“, und nach dem Geständniß des Berichterstatters Beselers, „ohne Prinzipien und ohne Feststellung dessen, was dazu gehört,“ entworfenen Grundrechte in „Angriff genommen werden.“
Der erste Artikel des Entwurfs enthält die bereits bekannten 5 Paragraphen über allgemeines deutsches Staatsbürgerrecht, Niederlassungsrecht, in den einzelnen Staaten, Abschaffung des bürgerlichen Todes und Auswanderungsrecht. Die deutsche Einheit ist die „neutrale Idee“ welche diesem „ohne Prinzipien“ abgefaßten Artikel zu Grunde liegt, und deren „tiefgefühltes Bedürfniß“ so sehr in dem Bewußtsein aller Abgeordneten der Rechten so gut wie der Linken lebt, daß jeder Redner die Versicherung dieses Einheitsbedürfnisses ausdrücklich in einer besonderen Phrase niederlegt. Wenn wir daher diese Phrasen nicht jedesmal aus den einzelnen Reden hervorheben, so haben wir ihrem „einheitlichen Bewußtsein“ hiermit im Ganzen die nöthige Anerkennung geschenkt.
Nach einigen allgemeinen Entwickelungen von Sonderanträgen, welche nach dem Ausdruck des Präsidenten „ganze Systeme“ und „Umarbeitung des ganzen Artikels“ aufstellen, nach den Rednern selbst aber bloß die Redaktion einer „präciseren Fassung“ enthalten, begründet zuerst Herr Jakob Grimm aus Berlin ein Amendement.
„M. H. Ich habe nur wenige Worte vorzutragen zu Gunsten des Artikels, den ich die Ehre habe, vorzuschlagen. Zu meiner Freude hat in dem Entwurf des Ausschusses unserer künftigen Grundrechte die Nachahmung der französischen Formel: Freiheit, Gleichheit Brüderlichkeit! gefehlt. Die Menschen sind nicht gleich, sie sind auch im Sinne der Grundrechte keine Brüder; vielmehr ist die Bruderschaft ‒ denn das ist die bessere Uebersetzung ‒ ein religöser und sittlicher Begriff, der schon in der heiligen Schrift enthalten ist. Aber der Begriff von Freiheit ist ein so heiliger und wichtiger, daß es mir durchaus nothwendig scheint, ihn an die Spitze unserer Grundrechte zu stellen.“
Hr. Grimm schleudert sofort ein „Prinzip“ in die „neutrale“ Verhandlung. Die Phrase der „Gleichheit und Brüderlichkeit“ (der alte Sprachforscher benutzt zugleich die Gelegenheit zu einer besseren Variante in der Uebersetzung), die Phrase der „Gleichheit und Bruderschaft,“ an welcher die philantropische Februar-Regierung zu Schanden wurde, soll die deutschen Grundrechte nicht kompromittiren. „Die Menschen sind nicht gleich,“ was allerdings sehr langweilig wär: Herr Grimm gleicht den übrigen Menschen nicht, und die Uebrigen sind ihm nicht gleich: nicht jeder versteht „jakob grimmisch“ und zeunisch.“ Die Menschen sind „im Sinne der Grundrechte auch keine Brüder,“ was Niemand behaupten wird; die Bruderschaft ist „ein religiöser und sittlicher Begriff der heiligen Schrift,“ woraus ohne Zweifel die religiösen Bruderschaften von St. Nepomuk und St. Borromäus und die sittlichen Bruderschaften der Studenten zu erklären sind. Dagegen aber soll das „Prinzip der Freiheit,“ welches um so „heiliger und wichtiger“ ist, an die Spitze der Grundrechte gestellt und vor den ersten noch ein allererster Artikel eingeschaltet werden:
„Alle Deutschen sind frei, und deutscher Boden duldet keine Knechtschaft. Fremde Unfreie, die auf ihm verweilen, macht er frei.“
Aus dem „Recht“ der Freiheit, sagt der Herausgeber der „Weisthumber,“ wird hier also noch eine „Wirkung“ der Freiheit hergeleitet: „wie sonst die Luft unfrei machte, so muß die deutsche Luft frei machen.“ Wenn die Freiheit erst zur Wirkung der Luft wird, so ist Deutschland von selbst vor französischem Sansculottismus bewahrt, denn hier gebietet schon die „Witterung“
‒ daß Alt und Jung
Leiblich bekleidet sei.
Dieser Vorschlag erregt die Phantasie des Literaten Jordan aus Berlin, welcher sofort auf Annahme durch Akklamation dringt, indeß durch die prosaische Geschäftsordnung zur Beobachtung der regelmäßigen Berathung gewungen wird.
Darauf verlangt Hr. Jordan statt der „heiligen Kraft“ des deutschen Bodens, Jeden frei zu machen, als einen neuen Zusatz zu dem § 1 eine Definition des Wortes „Deutscher“. Herr Jordan findet mit Recht, daß dieser Begriff sehr zweideutig sei. Soll man etwa Alle, welche die „deutsche Sprache reden“, auch die Amerikaner und Ostsee-Provinzen zu den deutschen Staatsbürgern zählen? Das hieße nach Hrn. Jordan ein Staatsbürgerrecht erklären, welches für Amerika überflüssig wäre und von den Russen höflichst verbeten würde“. Würden nicht hierdurch auch die Taubstummen, welche gar keine, die Pommern, welche die pommersche Sprache, und die hausirenden Orientalen, welche kauderwelsch reden, von dem Herzen Deutschlands gerissen? Der weise Daniel schlägt daher den Zusatz vor: „Jeder Angehörige eines deutschen Staates, welcher Zunge er auch sei, wird als Deutscher angesehen.“ Durch diese Fassung werden nach Hrn. Jordan auch zugleich mit „kühnem Griff“ die polnische, italienische, ungarische und andere Nationalitätsfragen gelöst; als Bewohner eines „deutschen“ Landes werden diese Stämme, welche „ weder von Geburt noch der Sprache nach“ zu uns gehören, zu Deutschen „dekretirt“, ‒ „wir erheben das Wort Deutschland zu einem politischen Begriff!“
Anmuthige Begriffserhebung des Berliner Literaten! Die „begriffene Welt“, welche Hr. Jordan in Leipzig redigirte, ist von der Welt nicht begriffen worden; Hr. Jordan hat sich aber bloß deshalb in einem obseuren ukermärkischen Wahlbezirk, wo man ihn nicht kannte, unter Angelöbniß monarchischer Gesinnungen wählen lassen, um in Frankfurter Vorlesungen die „Redaktion der begriffenen Welt“ fortzusetzen. Nicht die wirklichen „Rechte“ sondern der „Begriff“ ist der „Grund“, auf welchem nach der Absicht des Entwurfs eine „vernünftige Lösung der großen sozialen Probleme“ bewerkstelligt wird. Hr. Jordan sagt es der Versammlung: „Wenn Sie die „Deutschen“ so nennen, haben Sie sie dazu gemacht; “ wenn man den „Begriff“ der großen Probleme „dekretirt“, so ist ihre Lösung vollbracht. Hr. Grimm, der Berliner Professor, macht die „Freiheit“ zur Wirkung der Luft; Hr. Jordan, der Berliner Literat, dekretirt sie zur Wirkung des „Begriffs“.
Es sprechen hierauf noch einige andere Redner über die Begrifflosigkeit des Wortes: „Deutscher“. Endlich bringt Hr. Melly aus Wien eine einfache Lösung der Schwierigkeit zur Sprache.
„Meine Herren, der § 1 sagt: Jeder Deutsche hat das deutsche Staatsbürgerrecht. Nun ist schon vielfach hervorgehoben worden, daß diese Bestimmung die Frage unbeantwortet läßt, wer denn Deutscher ist. Ich erlaube mir deshalb den Antrag, daß der § dahin abgeändert werde: Deutscher ist, wer das deutsche Staatsbürgerrecht hat.“
Der Niersteiner Wernher und Hr. Simon aus Breslau wollen dagegen von solcher Begriffsbestimmung nichts wissen. „Es giebt für Deutschland keine klarere Bezeichnung als die von „„Deutschland““ selbst“, sagt Hr. Wernher. Jacobus Benedey, der aus der „schlaflosen Nacht des Exils“ am Besten den Werth Deutschlands kennt, hat erklärt, daß jede Erklärung Deutschlands ein Zweifel an Deutschland sei, und Hr. Simon giebt dazu nur das Eine zu bedenken, daß man in einem Augenblick, wo Deutschland sich „vor die Welt hinstelle“, des „deutschen“ Namens sich nicht schämen möge. Die Versammlung stimmt nunmehr über den Ausdruck „Jeder Deutsche“ ab, und erklärt sich für dessen Begriffsfähigkeit; die beiden ersten Worte der Grundrechte des deutschen Volks sind angenommen.
Ein neuer Kampf entsteht über die Begriffsfähigkeit des „deutschen Staatsbürgerrechts.“
„Jeder Deutsche hat das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht.“
Hr. Hermann aus München und Hr. Hensel aus Sachsen finden dies total unverständlich. Beide protestiren namentlich gegen die Auffassung, als ob der Besitz des „allgemeinen deutschen Bürgerrechts“ zur Ausübung der politischen Rechte in jedem einzelnen deutschen Staate berechtige; das „spezielle“ Saatsbürgerrecht der einzelnen Staaten bleibe „speziell“ von den Beschränkungen des einzelnen Staates abhängig.
Hr. Mittermaier zerstreut sofort jeden Zweifel über die Zweideutigkeit dieses Begriffs. „Das deutsche Reichsbürgerrecht, das Staatsbürgerrecht eines Einzelstaates und das Gemeindebürgerrecht müssen neben einander bestehen.“ Das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht sichert den Preußen gegen eine Ausweisung aus Baiern, und das bairische Staatsbürgerrecht sichert den Baiern gegen ein Eindringen des Preußen. Zugleich verwahrt Herr Mittermaier den Ausschuß gegen die Auslegung, als ob das Staatsbürgerrecht des Einzelstaates in das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht des Einzelstaates in das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht „aufgehe“, durch eine überzeugende Betheurung.
„Wir haben Gemeinden in Baden, wo jeder Bürger 280 Gulden Bürgergenuß erhält. Todtgeschlagen würden wir, wenn wir nach Hause kämen mit einem Gesetz, wonach ein jeder Deutscher das Recht hätte, an einem solchen Genuß in jeder Gemeinde ohne Weiteres Theil zu nehmen.“
Die Versammlung ist überzeugt, daß die Voraussicht einer revolutionären Todtschlägerei auf die Meinungen des alten Hrn. Mittermaier wesentlichen Einfluß üben würde, und der Ausdruck seiner persönlichen Sicherheit gewährt Allen hinreichende Beruhigung über die harmlose Fassung des Ausschußantrages. Das Grundrecht des allgemeinen Ausschußantrages. Das Grundrecht des allgemeinen deutschen Reichsindigenats besteht in dem „prinzipiellen“ Recht, sich an jedem Ort niederzulassen und aufzuhalten; die einzelnen Staatsgesetze und Gemeindeordnungen, welche den „allgemeinen Staatsbürger“ nur in der Theilnahme an „materiellen“ Pfahlbürgerrechten und „Genüssen“ beschränken, werden durch die Grundrechte nicht angetastet. Hat der Ausschuß nicht versichert, daß sein Entwurf das Geringste enthalte, was man dem Volke bieten müsse?
Zuletzt giebt noch der Schluß: „das Wahlrecht zur Nationalversammlung übt Jeder da, wo er seinen Wohnsitz hat,“ Gelegenheit zu neuen sprachlichen Untersuchungen über die Begriffsfähigkeit deutscher Worte. Die Versammlung debattirt mit Gründlichkeit über die größern oder geringeren Vorzüge der Varianten: „Wohnsitz, Aufenthalt, persönlicher Gerichtsstand, Wahlbezirk.“ Die erste Berathung des ersten Paragraphen wird damit geschlossen; Niemand wird ihre Gewissenhaftigkeit in Zweifel setzen. Die Erklärung der „Menschenrechte“ in der französischen Revolution hielt sich an's „Aeußerliche, Materielle;“ die deutschen Grundrechte werden in den „Begriff“ die wahre Lösung der „socialen Probleme“ niederlegen und in dem „Begriff“ lebt fortan die deutsche Freiheit und geistige Einheit, die „wahrhaft ideelle.“
Wir werden daher in den späteren Paragraphen den „Begriffen“ der grundgesetzgebenden Versammlung weiter zu folgen suchen.
* Köln, 30. Juli. Heute Morgen fand in Anerkennung der deutschen Centralgewalt eine Parade der gesammten Bürgerwehr auf dem Neumarkt Statt. Hr. Schürmann, Bannerführer und der zeitiger provisorischer Kommandant, brachte ein Hoch auf den Reichsverweser aus, worin die 8000 bewaffneten Bürger einstimmten; darauf defilirte die gesammte Bürgerwehr in bester Ordnung vorüber und zog nach ihren resp. Bannerwachen. Zu bemerken ist, daß mit Ausnahme einiger wenigen Soldaten und des zweiten Stadtkommandanten Engels nebst zwei Adjutanten durchaus kein Militär, oder wie wir Rheinländer sagen, keine „Preußen“ auf dem Neumarkt zu sehen waren.
!!! Frankfurt, 28. Juli. Nationalversammlung. ‒ Präsident v. Gagern. ‒ Tagesordnung: 1. Diskussion über den Bericht des Abgeordneten v. Lindenau, die Interpellationen an die Minister betreffend. 2. Begründung der Dringlichkeit des Antrags des Abgeordneten Schoder, die Behandlungsart der Diskussion über die Grundrechte betreffend. 3. Bericht des Geschäftsordnungs-Ausschusses über die Anträge der Abgeordneten Lette und Biedermann, die Berathung der Grundrechte betreffend.
Zittl, Berichterstatter des Petitions-Ausschusses meldet eine Petition in Sachen der Ersatzwahl Kapps, wonach die Wähler desselben bitten, die Nationalversammlung sollte von der badenschen Regierung Aufschub der Ersatzwahl verlangen, bis die Urwähler zur Ernennung neuer Wahlmänner zusammengekommen wären. Der Ausschuß will über die Petition zur Tagesordnung übergehen, weil nach dem badenschen Wahlgesetz neue Urwahlen nur bei Auflösung der Kammern, also in diesem Fall nur bei Auflösung der Nationalversammlung zulässig. Die Versammlung willfahrt dem Ausschuß, Simon von Trier hat über Nacht einen Gedanken bekommen und interpellirt den Präsidenten wegen des gestern gegen die Linke gebrauchten Ausdrucks: „unwürdige Aufführung“. Der Präsident solle diesen Ausdruck zurücknehmen.
Gagern (sehr gerührt): Er habe sich große Mühe gegeben, Ordnung zu erhalten, dies sei zuweilen für seine Kräfte zu schwer. Der Ausdruck sei ihm in der Hitze entfahren, und er nehme ihn zurück.
Der alte verkindete Arndt, will der „Jugend“, die auf der Linken sitzt, manches zu Gute halten, aber die Beifall- und Mißfall-Bezeigungen seien doch zu stark: man werde ja förmlich beobachtet! (Große Heiterkeit.)
Roß aus Hamburg bringt die Dringlichkeit der Flaggenangelegenheit in Erinnerung.
Präsident: Die Angelegenheit sei aus Versehen auf der Tagesordnung vergessen.
Roß stellt sich zufrieden, da sein Antrag Montag daran kommen wird.
Der Präsident verliest den von Lindenau'schen Ausschußbericht wegen Interpellationen.
Bassermann beantragt, wenn auch mit wenig Hoffnung auf Erfolg, die Verwerfung dieser Anträge. Man könne danach zu oft interpelliren. „Wir sind doch eigentlich eine Verfassunggebende Versammlung.“ Um die Regierungsangelegenheiten zu erledigen, haben wir eine provisorische Centralgewalt geschaffen. 20 unterstützende Mitglieder (wie von Lindenau will) werden sich leicht bei jeder Interpellation finden. Da könne man mit jeder Interpellation kommen, wie z. B. wenn ein Schneidergeselle aus dem Hannöverschen ausgewiesen u. s. w.
Eisenmann beantragt zu seinem Leidwesen ganz gegen Bassermann und will, noch weiter gehend als der Ausschuß, daß zu Interpellationen gar keine Unterstützung nöthig sei. Interpellations-Mißbräuche wären in wenigen Minuten zu beseitigen. Und der Minister kann ja antworten was er will (Großer Beifall.)
Bally (Oberschlesien) theilt Bassermanns Ansicht: beantragt, daß die Versammlung über die Zulässigkeit der Interpellationen zu entscheiden habe.
Edel (Würzburg), das kostbarste ist die Zeit. Aber es giebt auch wichtige Interpellationen. Man soll das wichtige parlamentarische Recht der Interpellationen nicht beschränken. Stellt einen Verbesserungsantrag den ich bei der Abstimmung erwähne.
Vogt gegen Basserman.
Wesendonk spricht für den Ausschuß, und deklamirt über Polizeimaßregeln, die man meiden müsse. Nach Bassermann würden der Minorität alle Interpellationen abgeschnitten (die doch ohne dies so harmlos und ungefährlich).
Wiegard aus Dresden ebenfalls gegen Bassermann. (Schluß!)
Bassermann: Das Regieren ist zweierlei Art. Man kann selbst, ipse regieren, und dadurch, daß man eine Regierung regieren läßt. (O weh!)
Drinkwälder (aus Niederösterreich). [Ruf nach Schluß]. Meine Herren, ich weiß daß jedes Wort 36 Kreuzer kostet.
Römer (Stuttgart). Der Mißbrauch eines Rechts hindert nicht an dessen Ausführung. Man vergleiche die Preßfreiheit. Man muß interpelliren dürfen. Ist für den Ausschuß.
Abstimmung: Hr. Bassermanns Antrag wird verworfen.
§. 1. Des Ausschusses lautend: „Jeder Abgeordnete der eine Interpellation an die Reichsminister beabsichtigt, hat solche am Tage vor der nächsten Sitzung schriftlich beim Präsidium einzureichen, um von letzterem sofort zur Kenntniß des betreffenden Ministers gebracht zu werden; in wiefern Interpellationen, die als besonders dringend bezeichnet werden, ausnahmsweise in der Sitzung selbst eingegeben werden können, darüber hat jedesmal die Versammlung zu entscheiden“; wird angenommen.
§. 2. des Ausschusses: jede solche Eingabe muß den Gegenstand der Interpellation und deren Veranlassung kurz und bestimmt angeben; angenommen.
§. 3. Die Verlesung dieser Interpellation in der Reichsversammlung erfolgt ohne weitere Motivirung jederzeit vor der Tagesordnung; die Frage wird sodann nach §. 29 der Geschäftsordnung auf Unterstützung gestellt und die Interpellation zurückgelegt, wenn solche nicht ausreichend stattgefunden hat; angenommen.
§. 4. Findet sich die Interpellation gehörig unterstützt, so hat der betreffende Reichsminister in derselben Sitzung:
„entweder die gewünschte Erklärung abzugeben, oder den Tag zu „bestimmen, wenn dies geschehen soll, oder die Gründe anzuzeigen,
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(2017-03-20T13:08:10Z)
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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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