Neue Rheinische Zeitung. Nr. 112. Köln, 26. September 1848. Beilage.Beilage zu Nr. 112 der Neuen Rheinischen Zeitung. Dienstag, 26. September 1848. Dienstag, 26. September 1848. Deutschland. * Köln, 23. Sept. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. * Köln, 24. Sept. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. * Köln, 24. Sept. Es geht das Gerücht in der Stadt, daß die 34er spätestens morgen nach dem Oberrhein abfahren sollen. Hr. Raveaux ist heut amtlich zur schleunigsten Rückkehr auf seinen Posten in der Schweiz aufgefordert worden und bereits dahin abgegangen. * Köln, 24. Sept. Wie der heut aus Mannheim hier angekommene Kapitän des Dampfschiffes versichert, bringt Struve mit einer stündlich mehr anschwellenden Masse (angeblich schon an 15-20,000 Mann) gegen Freiburg vor. Der ganze Seekreis soll im Aufstande sein. Frankfurt, 23. Sept. 11 Uhr. Ueber den Entwurf einer Ansprache an das deutsche Volk ist so eben, nachdem Freudentheil, Osterrath, Vogt und der Berichterstatter Wernher gesprochen, auf Antrag Freudentheils mit 197 gegen 173 Stimmen zur Tagesordnung übergegangen worden. Im weitern Verlauf der heutigen Sitzung wurde das Gesetz über Verkündigung der Reichsgesetze und der Verfügungen der provisorischen Centralgewalt angenommen, sodann nach dem Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses in Betreff des östreichischen Geldausfuhr-Verbots beschlossen, "der prov. Centralgewalt wird aufgegeben, die östreich. Regierung ungesäumt aufzufordern, das Verbot der Ausfuhr edler Metalle sofort aufzuheben, damit der Verkehr der deutschen Staaten unter sich wiederum in seine alten Rechte eingesetzt werde." !!! Frankfurt, 23. Septbr. Es finden Verhaftungen in Masse statt. - Man erzählt sich, daß bereits 14 von den Gefangenen in Mainz erschossen worden. Als gewiß wird berichtet, daß Struve einen neuen bewaffneten Einfall in das badische Oberland gemacht. - Die Truppenmärsche, welche in geheimnißvoller Art von hieraus ab- und zugehen, sprechen eher dafür als dagegen. - Nach Bockenheim ist heute Nacht drei Uhr Militär aufgebrochen, und viele Verhaftungen sind dort vorgenommen! 12 Frankfurt, 23. Sept. Vorige Nacht ging Reiterei und östreich. Infanterie nach Hanau ab, diesen Vormittag Artillerie eben dahin. In Friedberg und Gießen sind ernstliche Unruhen ausgebrochen. Glaubwürdigen Briefen aus Würtemberg zufolge ist dort eine allgemeine republikanische Schilderhebung nahe. Das Volk will nicht länger warten; es ist des Verraths von Seiten der Bundestagsdiplomaten überdrüssig; es will die täglich steigende Unverschämtheit der Reaktion nicht länger ertragen. !!! Frankfurt, 23. Sept. Abends. Es zirkulirt so eben folgende Bekanntmachung: Leichenfeier. Nachdem man einige der am Montag den 18. dieses gefallenen Soldaten mit großem Gepränge beerdigt, die gefallenen Bürgerlichen aber heimlich und ohne Sang und Klang begraben hat; nachdem man sogar den Freunden und Angehörigen der Gefallenen - unter denen auch ein Mädchen und viele notorisch beim Kampfe nicht Betheiligten - durch absichtliche Verheimlichung der Begräbnißzeit sogar die Möglichkeit benommen hat, ihren Lieben die letzte Ehre zu erweisen; nachdem man so den ewigen Grundsatz, daß "der Tod versöhnt und allen Haß auslöscht" mißachtet hat, werden eine Anzahl Mitglieder der Nationalversammlung am Sonntag den 24. Sept., früh 8 Uhr sich auf den Friedhof begeben, wo Prof. Zimmermann von Stuttgart den Gefallenen eine Gedächtnißrede halten wird. Wer sich dieser Feierlichkeit anschließen will, ist dazu freundlichst geladen. Versammlungsort: Deutscher Hof, Zusammenkunftsort der Linken, Morgens halb 8 Uhr. Frankfurt ist in seiner, wenn auch geheimen und verschlossenen, doch ohne Zweifel größeren Aufregung als vor dem Barrikadenkampf vom 17. Die zweifelhaften Nachrichten von Wien, die äußerst verhängnißvollen Nachrichten aus Berlin, die jetzt bestätigten Nachrichten aus Baden von einem Einfall Struve's, dessen Anzahl die Ober-Post-Amtsztg. auf eine Bande Handwerksburschen, das Journal auf 3000 Mann, veranschlägen; die fortwährenden Truppensendungen nach dem Süden, Alles dies spannt die Gemüther auf's straffste, und drängt einem Jeden die Ueberzeugung auf, daß die Stunde der Entscheidung, die Krise der Parteien, das Sein oder Nichtsein der einen oder andern nicht fern ist. !!! Frankfurt, 22. Sept. - 83. Sitzung der National-Versammlung. Präs.: v. Gagern. (Auf Tribünen und Gallerieen sieht man eine Masse Uniformen aller Gattungen.) Tagesordnung: 1) Berathung über den, Namens des Bureau's, durch den Schriftführer, Hrn. v. Möring, erstatteten Bericht, die Heizung und Beleuchtung der Paulskirche betreffend. 2) Fortsetzung der Berathung über die Grundrechte des deutschen Volkes. Präs. zeigt den Austritt von Hermann aus Sachsen und Keim aus Baiern an. Es sind Neuwahlen für Auerswald und Lichnowsky anzustellen. Waiz, Plathner, Pauer, Briegleb, Laube, v. Boddien, Wernher, Dunker etc. bilden die Kommission zur Verfassung des Aufrufes an das deutsche Volk in Folge der letzten Ereignisse. Ersatzwahlen für den Geschäftsordnungsausschuß: Naumann, Langenfeld, Kirchgeßner, Tafel. Andere Ersatzwahlen werden angezeigt. Eine Menge Beiträge zur deutschen Kriegsflotte: 6000 Gulden aus Hannover, 2000 G. aus Augsburg. Der Justizminister meldet brieflich den Aufruf des Reichsverwesers an's deutsche Volk (den Sie aus den Zeitungen kennen). Eine Aufforderung mehrerer Mitglieder der Nationalversammlung, Teichert u: A., an dieselbe zur Beisteuer für die durch den letzten (Frankfurter) Aufruhr ruinirten Familien wird verlesen. (Bravo!) Duckwitz (Handelsminister) als interimistischer Finanzminister macht einen Finanzvorschlag zur Deckung der Kosten für den Aufwand der Nationalversammlung und der provisorischen Centralgewalt, der Ministerien, der Gesandtschaften etc. Damit die Mittel hierzu nicht fehlen, soll die Nationalversammlung ihren Konsens zur Eintreibung von 120,000 Gulden nach der Bundesmatrikel geben. Spricht ferner über die kommerzielle Einigung des Vaterlandes, wozu von ihm Vieles vorbereiter sei. Zoll- und Handelsverfassung Deutschlands müssen ein Ganzes bilden. Man müsse die Grundsätze jetzt bestimmen, weil man sonst nicht weiter komme. "Wir können ohne Feststellung dieser Grundsätze nicht einmal den Frieden mit Dänemark feststellen." Hierauf giebt Duckwitz allgemeine Grundsätze für die kommerzielle Einheit Deutschlands in fünf Punkten an: "die größtmögliche, auf Gegenseitigkeit begründete Handelsfreiheit etc." Präs.: Die Vorlage wird gedruckt und den Ausschüssen übergeben werden. Wernher von Nierstein: Der Ausschuß zum Aufrufe an das deutsche Volk hat mir den Entwurf desselben übergeben.- Verlies't die Ansprache. Sie lautet: "Das deutsche Volk hat in freiester Wahl die Männer erkoren, welche die Freiheit für Alle und die Einheit des Vaterlandes gründen sollen. "Niemals war einer Versammlung eine größere, nie eine schwierigere Aufgabe gestellt, als der deutschen Nationalversammlung. Im Drange der Ereignisse von verschiedenen Forderungen besturmt, schritt sie dennoch das Ziel im Auge, beharrlich voran. Mochte nicht jeder Beschluß Allen gefallen, mochte manche Entscheidung auf sich warten lassen: es wurde doch Wichtiges glücklich vollendet. Die einheitliche Regierung für das gesammte Deutschland wurde geordnet, den Rechten des Volkes eine feste Grundlage bereitet, der künftigen Verfassung des einigen Vaterlandes kräftig vorgearbeitet. "Aber das Unerhörte ist geschehen. Man hat es gewagt, Beschlüsse der Nationalversammlung als hochverrätherisch zu bezeichnen. Man hat sich erfrecht, den Reichstag zu überfallen. Der Aufruhr hat sich offen um den Sitz der Versammlung und in den Straßen der Stadt erhoben. Abgeordnete, welche gewissenhaft und muthig ihre Ueberzeugung vertraten, sind grauenvoll gemordet worden. "Die Nationalversammlung, welche mit Trauer und Entrüstung auf das Geschehene hinblickt, fühlt sich gedrungen, bei so ernsten Ereignissen ein Wort an das deutsche Volk zu richten. "Sie vertraut, daß das deutsche Volk seine Freiheit in der Freiheit seiner Vertreter ehre und nimmer dulde, daß Bedrohung oder Gewalt die Unabhängigkeit der Rede und der Abstimmung beschränke. "Sie ist gewiß, daß das deutsche Volk niemals Anderen, weder Einzelnen noch Vereinigungen, gestatten kann, ihren Willen an die Stelle dessen zu setzen, was sie, die Beauftragte der gesammten Nation, beschließt. "Sie weiß, daß die deutsche Nation Niemanden als ihr das Recht zugesteht, die Verfassung Deutschlands zu begründen. "Deutsches Volk! Wir werden nicht ablassen, Deine Freiheit zu schirmen und ihr eine sichere Stätte im Vaterlande zu bereiten. Nichts soll uns hindern, den Bau der deutschen Einheit zu vollenden. "Mögen Feinde, von welcher Seite immer, uns bedrohen, wir werden stehen wie Ein Mann, wenn es gilt, unser Recht zu wahren, und nicht werden wir von den Plätzen weichen, die uns überwiesen sind, bis Deutschland sich geeinigt hat in freier Verfassung. "Die deutsche Nationalversammlung." Präs.: Schaffrath und mehrere andere Mitglieder der Versammlung stellen in Erwagung vieler Dinge den dringlichen Antrag: "den Belagerungszustand der Stadt Frankfurt aufzuheben" (Gelächter Rechts). Der Antrag lautet: "In Erwägung, daß der provisorischen Centralgewalt nach dem Gesetze vom 28. Juni 1848 nur eine Vollziehungsgewalt, dagegen aber keinerlei Gesetzgebungsrecht, ja, nicht einmal ein Antheil an diesem, daher auch nicht das Recht zur Verkündigung und Einführung des Belagerungszustandes und des Kriegsgesetzes oder Standrechts, zumal ohne Zustimmung der gegenwärtig versammelten Nationalvertretung zusteht, und daß die Verkündung des Belagerungszustandes und des Kriegsgesetzes auch in der bestehenden Gesetzgebung der freien, nicht reichsunmittelbaren Stadt Frankfurt durchaus nicht begründet ist; in Erwägung ferner, daß der Belagerungszustand und das Kriegs- oder Standrecht in der Stadt Frankfurt von der Reichs-Centralgewalt erst gestern, den 19. September Vormittags, nach gänzlicher Unterdrückung der Unruhen verkündet, daher auf deren Urheber und Theilnehmer ohne die größte Verletzung, ja Aufhebung der in einem jeden Rechts-, ja auch in jedem Polizeistaate geltenden Rechtsgrundsätze nicht rückwirkend angewendet werden darf; sodann in Erwägung, daß solche Ausnahmemaßregeln einer Schreckensherrschaft nur in der dringendsten, anders nicht abwendbaren Gefahr zu ergreifen, und, wenn ja ergriffen, so schleunig als moglich wieder aufzuheben sind; nicht minder in Erwagung, daß Unruhen in der Stadt Frankfurt, am Nachmittage des 18. Septembers von einer nur sehr kleinen Anzahl noch dazu sehr schlecht Bewaffneter erregt, bereits in der ersten Hälfte der folgenden Nacht gänzlich unterdrückt worden, in jedem Falle aber durchaus nicht mehr zu befürchten sind; endlich in Erwägung, daß die Rechtsunsicherheit oder vielmehr Rechtslosigkeit des Belagerungs- und Kriegszustandes nicht nur die freie Berathung der National-Versammlung, sondern auch Gewerbe und Arbeit, Handel und Verkehr zumal in der jetzigen Meßwoche lähmt und darniederdrückt, stellen wir den Antrag: Die Nationalversammlung beschließt: 1) Die sofortige Aufhebung der Verkündigung des Kriegsgesetzes oder Standrechts in der freien Stadt Frankfurt; 2) Die Mittheilung dieses Beschlusses an das Reichsministerium zur Ausführung. Zur Begründung der Dringlichkeit erhält Schaffrath das Wort nicht. Geht an den Gesetzgebungsausschuß! Die Linke ist für jetzt als Null in der Nationalversammlung zu betrachten. Tagesordnung. Mörings Bericht wegen Heitzung und Beleuchtung der Paulskirche. Teichert empfiehlt die Annahme. Jordan aus Berlin (Schluß): Ich will gar nichts sagen von der Sache selbst, von der ich nichts verstehe, aber über eine Formalität, nehmlich das der Dank, den der Bericht beantragt, nicht auszusprechen, da die Sache zu unwichtig. Noch einer will sprechen. (Schluß! Schluß!) Golß aus Brieg beantragt, den Dank wegfallen zu lassen, und die ganze Sache dem Büreau zu überlassen. Die Versammlung beschließt dies Allgemeine Berathung über Artikel IV. der Grundrechte. Reinhard, Inspektor aus Mecklenburg. Seltsame Thatsache, daß wir, während Frankfurt in Belagerungszustand, und Deutschland in der höchsten Aufregung, hier über die Volksschulen, über die Belehrung, der deutschen Jugend bewirthen. Ich werde versuchen, über die Volksschulen zu Ihnen zu sprechen. Man lehrt die Kinder die fremdartigsten Dinge - in Mesopotanten sind sie zu Hause, aber in Deutschland nicht. Die Wirthschaft in den katholischen Schulen kenne ich nicht nach eigener Anschauung aber wenn wir das Treiben der Prozessionen und Wallfahrten mit ansehen, müssen wir sagen: "wenn das am dürren Holz geschieht, was muß am grünen geschehen!" Aber die Wirtschaft in den protestantischen Schulen ienne ich, und wenn die deutsche protestantische Jugend immer noch den Kopf ziemlich auf dem rechten Fleck hat, so ist das nur ein Zeichen ihrer unverwüstlichen Constitution. (Bravo!) Die Wirtschaft in den Volksschulen ist schlecht! Das ganze Gebäude demokratischer und sittlicher Entwickelung ohne guten Volksunterricht ist auf Sand gebaut! (Sehr gut). Reinhard spricht von der schauderhaften Lage der Volksschullehrer Sie stehen zwischen Ehre und Hunger am Scheidewege, und eine Herkulesseele gehört dazu, den rechten Weg einzuschlagen. Kein andrer Subalterner im ganzen Staat ist so subaltern als der Volksschullehrer. Der Berg von Petitionen, der in dieser Sache eingelaufen, zeugt deutlich, wie lange alle Aeußerungen in derselben unterdrückt worden. Die Lehrervereine wurden verboten. Es giebt deutsche Länder (Baiern) wo der Volksschullehrer kein anderes Heimathsrecht hat, als das Grab. Der Schulstaub ist eben so wichtig als der Staub eines Feldmanoeuvres. Wie honorirt Preußen, der Staat der Intelligenz, die Lehrer der Intelligenz. Ein Volksschullehrer hat 100 Thlr. durchschnittlich. Ein baierischer Gensd'armes hat 300 Gulden. Folgt eine erbauliche Berechnung. Nur im Fürstenthum Lippe hat jeder Schullehrer 150 Thlr. und freie Wohnung. In Hannover verweist man die Volksschullehrer auf's Betteln. Meine Herren, die deutschen Volksschullehrer zähle ich unter die verschämten Bettler, ihr Ruf ist ein Nothschrei. Wie sollen Individuen den Kindern das Evangelium der Freiheit verkünden, in deren Seelen der Stolz der Freiheit fehlt; wie das der Gleichheit, sie, deren Leben ein ewiges Pasquille auf die Gleichheit war. (Bravo) Langes Bravo von den Gallerien. Hoffmann aus Ludwigsburg (Pietist) hat ein Amendement gestellt, wonach den Gemeinden es überlassen bleiben soll, ob sie die Volksschulen unter die Leitung des Staats, oder unter die Leitung einer Kirche stellen wollen. Dieses erläutert und empfiehlt er. Der Weg, den der Schulausschuß empfiehlt, sei ein verderblicher. Die Petitionen seien einander widersprechend. Es gabe ihrer fur und gegen die Trennung der Schule von der Kirche. Ostendorf aus Soest trägt auf den Schluß der allgemeinen Debatte an. Wir alle fühlen wohl den Widerspruch unserer Berathung mit den jetzigen äußeren Verhältnissen. Trotz häufigem Schlußruf giebt der Präsident noch das Wort Herrn Löwe, Rektor aus Magdeburg: Die Schule ist das Institut der geistigen Fortpflanzung der Menschheit. Die Schule macht nicht das Volk, sondern umgekehrt, der Geist des Volkes prägt sich in der Schule ab. Ich, der ich in einem protestantischen Lande wohne, habe es mir zur Aufgabe gemacht, die Trennung der Schule von der Kirche anzubahnen. Hat einen Antrag gestellt: "Die Schulgesetzgebung ist Sache der gesetzgebenden Körper der einzelnen Staaten." Zum Schluß sagt der Redner: Wie können Sie sich die ganze Last der kirchlichen Pädagogik mit einem Kinderherzen vereinbar denken, die Lehre der Sunoeumasse der Erlösung etc., gepflanzt in das Herz eines Kindes; Dinge, zu denen die ganze Erfahrung eines bewegten Menschenlebens gehört. (Bravo! Schluß! Schluß! Unruhe und Theilnahmlosigkeit.) Ob die Schule absolut von der Kirche getrennt sein soll, als einen allgemeinen Grundsatz dem Artikel an die Spitze zu stellen, kann ich Ihnen nicht empfehlen. (Bravo!) Schluß der allgemeinen Debatte über Art. 4. Folgt spezielle Diskussion der Paragraphtn des Art. 4. Auf die Diskussion des § 17 (Art. 4) wird verzichtet. Die Amendements zu § 17 werden zur Unterstützung verlesen. Grävells Amentement wird unter der gewöhnlichen Verhöhnung nicht unterstützt. Rosler aus Oels giebt ein Amendement zu § 17 ein, von 20 Mitgliedern unterzeichnet: "Niemand darf wegen Mittheilung seiner wissenschaftlichen Ueberzeugungen verfolgt oder sonst belästigt werden. Die Mittheilung von Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen durch Rede und Lehre darf nicht beschränkt werden." § 17 wird angenommen; "Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei!" Röslers Amendement wird nur von der Linken genehmigt, im Allgemeinen also verworfen. (Links: Aha! Schon recht!) § 18. Moritz Mohl empfiehlt die Debatte über § 18. Präsident verliest § 18 und die Amendements dazu. § 18 mit seinen Minoritätserachten heißt: "Unterricht zu ertheilen und Unterrichtsanstalten zu gründen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei. Minoritäts-Erachten. Zusatz Für die Ausfertigung der bei öffentlichen Anstellungen oder für die Ausübung einer Kunst oder Wissenschaft (Medizin, Anwaltsschaft) geforderten Fähigkeitszeugnissen soll (in den einzelnen Staaten) eine die Gleichberechtigung des öffentlichen und privaten Unterrichts verbürgende Prüfungsweise angeordnet werden. (Ahrens, Blum, Wigard). Der Unterricht auf allen öffentlichen Schulen soll frei sein. (Wigard, Blum.) Der Unterricht in allen öffentlichen Lehranstalten ist für die Unvermögenden unentgeldlich. (Lasauir, R. Mohl, Welker, Scheller, Muhlfeld, Bassermann) Der Unterricht in den öffentlichen Volksschulen soll für die Unvermögenden unentgeltlich sein. (Jürgens, Welker, Andrian, Scheller). Unterzeichnete halten dafür, daß § 19, die Unentgeldlichkeit des Unterrichts betreffend, in eine magna-charta nicht gehöre. Eventuell beantragen sie, ihn auf folgende Bestimmung zu beschränken: "Es sollen aber öffentliche Volksschulen bestehen, mit der Einrichtung, daß den Unbemittelten der Unterricht unentgeldlich ertheilt werde." (Deiters, Ballermann, Scheller, Andrian, Beseler, Detmold.) Waiz. Der Schulausschuß hat in seinem §. 18. zugleich den §. 19. des Verfassungsausschusses mit inbegriffen. Ich glaube, daß das gesammte Material von § 18, 19 und 20 so zusammenhängt, daß man darüber zusammen abstimmen und diskutiren muß. Ostendorf Dagegen. Schirrenberg. Die allgemeine Debatte würde dadurch aufs Neue hervorgerufen, wenn man auf Waiz's Antrag einginge. Nachdem an dieser formellen Debatte noch mehre Herren pro et contra sich betheiligt haben, beschließt die Nat.-Vers. über § 18 (und zwar über denselben allein) zu diskutiren. Schirrenberg empfiehlt nochmals über § 18 allein abzustimmen, und seine mit mehreren gegebene Fassung anzunehmen. Rösler. (Ist frühstücken.) Dieringer empfiehlt die Fassung des Verfassungsausschusses. Obschon man glauben sollte, daß um Lehrer zu werden, mehr nöthig ist als bloße Unbescholtenheit, auch noch positive Tugenden, so steht doch fest, daß, sei es, der Staat wolle sich wie in Frankreich zum Generalschulmeister machen, sei es man lasse dieselbe bei der Kirche; immer ja eine Autorität da sein wird, die die Forderungen, die man an die Lehrer macht, näher feststellt. Schrader aus Brandenburg spricht zur Unterstützung seiner mit Vielen anstatt §. 18 beantragten Fassung; dieselbe lautet: "Unterricht zu ertheilen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei." "Ueber die sittliche und wissenschaftliche Befähigung zum Lehramt verfügen die Landesgesetzgebungen." Mitunterzeichnet von Stavenhagen, Flottwell, Schmerling, Stedmann, Jordan, Bassermann, Graf Schwerin und mehreren Gesinnungsgenossen. Hieraus erklärt man sich leicht obige Fassung, in welcher Punkt 2 den Punkt 1 aufhebt. Golz aus Brieg empfiehlt das Minoritätsgutachten des Schulausschusses zu §. 18:, lautend: "Unterricht zu ertheilen. sowie Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine moralische und wissenschaftliche, resp. technische Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachgewiesen hat." Golz spricht von der kläglichen Beschaffenheit der Armen- und Volksschulen. Viele derselben haben Bibliotheken für die Kinder, aber sie bekommen die Bücher nicht - damit nicht Fettflecke hineinkommen. Die Armenschulen und die Quellen des Proletariats, sie eröffnen zuerst die Kluft zwischen arm und reich! Also keine Armenschulen. Aller Unterricht in öffentlichen Schulen unentgeltlich. Schließlich bittet der Redner, auch § 19 zur Diskussion kommen zu lassen. (Bravo! Bravo!) Schluß! Vertagung! Ostendorf verzichtet. Friedrich, Domprobst aus Bamberg. Es handelt sich um die Nationalerziehung der deutschen Jugend. Wenn die Kirche als die Mutter der Beilage zu Nr. 112 der Neuen Rheinischen Zeitung. Dienstag, 26. September 1848. Dienstag, 26. September 1848. Deutschland. * Köln, 23. Sept. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. * Köln, 24. Sept. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. * Köln, 24. Sept. Es geht das Gerücht in der Stadt, daß die 34er spätestens morgen nach dem Oberrhein abfahren sollen. Hr. Raveaux ist heut amtlich zur schleunigsten Rückkehr auf seinen Posten in der Schweiz aufgefordert worden und bereits dahin abgegangen. * Köln, 24. Sept. Wie der heut aus Mannheim hier angekommene Kapitän des Dampfschiffes versichert, bringt Struve mit einer stündlich mehr anschwellenden Masse (angeblich schon an 15-20,000 Mann) gegen Freiburg vor. Der ganze Seekreis soll im Aufstande sein. Frankfurt, 23. Sept. 11 Uhr. Ueber den Entwurf einer Ansprache an das deutsche Volk ist so eben, nachdem Freudentheil, Osterrath, Vogt und der Berichterstatter Wernher gesprochen, auf Antrag Freudentheils mit 197 gegen 173 Stimmen zur Tagesordnung übergegangen worden. Im weitern Verlauf der heutigen Sitzung wurde das Gesetz über Verkündigung der Reichsgesetze und der Verfügungen der provisorischen Centralgewalt angenommen, sodann nach dem Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses in Betreff des östreichischen Geldausfuhr-Verbots beschlossen, „der prov. Centralgewalt wird aufgegeben, die östreich. Regierung ungesäumt aufzufordern, das Verbot der Ausfuhr edler Metalle sofort aufzuheben, damit der Verkehr der deutschen Staaten unter sich wiederum in seine alten Rechte eingesetzt werde.“ !!! Frankfurt, 23. Septbr. Es finden Verhaftungen in Masse statt. ‒ Man erzählt sich, daß bereits 14 von den Gefangenen in Mainz erschossen worden. Als gewiß wird berichtet, daß Struve einen neuen bewaffneten Einfall in das badische Oberland gemacht. ‒ Die Truppenmärsche, welche in geheimnißvoller Art von hieraus ab- und zugehen, sprechen eher dafür als dagegen. ‒ Nach Bockenheim ist heute Nacht drei Uhr Militär aufgebrochen, und viele Verhaftungen sind dort vorgenommen! 12 Frankfurt, 23. Sept. Vorige Nacht ging Reiterei und östreich. Infanterie nach Hanau ab, diesen Vormittag Artillerie eben dahin. In Friedberg und Gießen sind ernstliche Unruhen ausgebrochen. Glaubwürdigen Briefen aus Würtemberg zufolge ist dort eine allgemeine republikanische Schilderhebung nahe. Das Volk will nicht länger warten; es ist des Verraths von Seiten der Bundestagsdiplomaten überdrüssig; es will die täglich steigende Unverschämtheit der Reaktion nicht länger ertragen. !!! Frankfurt, 23. Sept. Abends. Es zirkulirt so eben folgende Bekanntmachung: Leichenfeier. Nachdem man einige der am Montag den 18. dieses gefallenen Soldaten mit großem Gepränge beerdigt, die gefallenen Bürgerlichen aber heimlich und ohne Sang und Klang begraben hat; nachdem man sogar den Freunden und Angehörigen der Gefallenen ‒ unter denen auch ein Mädchen und viele notorisch beim Kampfe nicht Betheiligten ‒ durch absichtliche Verheimlichung der Begräbnißzeit sogar die Möglichkeit benommen hat, ihren Lieben die letzte Ehre zu erweisen; nachdem man so den ewigen Grundsatz, daß „der Tod versöhnt und allen Haß auslöscht“ mißachtet hat, werden eine Anzahl Mitglieder der Nationalversammlung am Sonntag den 24. Sept., früh 8 Uhr sich auf den Friedhof begeben, wo Prof. Zimmermann von Stuttgart den Gefallenen eine Gedächtnißrede halten wird. Wer sich dieser Feierlichkeit anschließen will, ist dazu freundlichst geladen. Versammlungsort: Deutscher Hof, Zusammenkunftsort der Linken, Morgens halb 8 Uhr. Frankfurt ist in seiner, wenn auch geheimen und verschlossenen, doch ohne Zweifel größeren Aufregung als vor dem Barrikadenkampf vom 17. Die zweifelhaften Nachrichten von Wien, die äußerst verhängnißvollen Nachrichten aus Berlin, die jetzt bestätigten Nachrichten aus Baden von einem Einfall Struve's, dessen Anzahl die Ober-Post-Amtsztg. auf eine Bande Handwerksburschen, das Journal auf 3000 Mann, veranschlägen; die fortwährenden Truppensendungen nach dem Süden, Alles dies spannt die Gemüther auf's straffste, und drängt einem Jeden die Ueberzeugung auf, daß die Stunde der Entscheidung, die Krise der Parteien, das Sein oder Nichtsein der einen oder andern nicht fern ist. !!! Frankfurt, 22. Sept. ‒ 83. Sitzung der National-Versammlung. Präs.: v. Gagern. (Auf Tribünen und Gallerieen sieht man eine Masse Uniformen aller Gattungen.) Tagesordnung: 1) Berathung über den, Namens des Bureau's, durch den Schriftführer, Hrn. v. Möring, erstatteten Bericht, die Heizung und Beleuchtung der Paulskirche betreffend. 2) Fortsetzung der Berathung über die Grundrechte des deutschen Volkes. Präs. zeigt den Austritt von Hermann aus Sachsen und Keim aus Baiern an. Es sind Neuwahlen für Auerswald und Lichnowsky anzustellen. Waiz, Plathner, Pauer, Briegleb, Laube, v. Boddien, Wernher, Dunker etc. bilden die Kommission zur Verfassung des Aufrufes an das deutsche Volk in Folge der letzten Ereignisse. Ersatzwahlen für den Geschäftsordnungsausschuß: Naumann, Langenfeld, Kirchgeßner, Tafel. Andere Ersatzwahlen werden angezeigt. Eine Menge Beiträge zur deutschen Kriegsflotte: 6000 Gulden aus Hannover, 2000 G. aus Augsburg. Der Justizminister meldet brieflich den Aufruf des Reichsverwesers an's deutsche Volk (den Sie aus den Zeitungen kennen). Eine Aufforderung mehrerer Mitglieder der Nationalversammlung, Teichert u: A., an dieselbe zur Beisteuer für die durch den letzten (Frankfurter) Aufruhr ruinirten Familien wird verlesen. (Bravo!) Duckwitz (Handelsminister) als interimistischer Finanzminister macht einen Finanzvorschlag zur Deckung der Kosten für den Aufwand der Nationalversammlung und der provisorischen Centralgewalt, der Ministerien, der Gesandtschaften etc. Damit die Mittel hierzu nicht fehlen, soll die Nationalversammlung ihren Konsens zur Eintreibung von 120,000 Gulden nach der Bundesmatrikel geben. Spricht ferner über die kommerzielle Einigung des Vaterlandes, wozu von ihm Vieles vorbereiter sei. Zoll- und Handelsverfassung Deutschlands müssen ein Ganzes bilden. Man müsse die Grundsätze jetzt bestimmen, weil man sonst nicht weiter komme. „Wir können ohne Feststellung dieser Grundsätze nicht einmal den Frieden mit Dänemark feststellen.“ Hierauf giebt Duckwitz allgemeine Grundsätze für die kommerzielle Einheit Deutschlands in fünf Punkten an: „die größtmögliche, auf Gegenseitigkeit begründete Handelsfreiheit etc.“ Präs.: Die Vorlage wird gedruckt und den Ausschüssen übergeben werden. Wernher von Nierstein: Der Ausschuß zum Aufrufe an das deutsche Volk hat mir den Entwurf desselben übergeben.‒ Verlies't die Ansprache. Sie lautet: „Das deutsche Volk hat in freiester Wahl die Männer erkoren, welche die Freiheit für Alle und die Einheit des Vaterlandes gründen sollen. „Niemals war einer Versammlung eine größere, nie eine schwierigere Aufgabe gestellt, als der deutschen Nationalversammlung. Im Drange der Ereignisse von verschiedenen Forderungen besturmt, schritt sie dennoch das Ziel im Auge, beharrlich voran. Mochte nicht jeder Beschluß Allen gefallen, mochte manche Entscheidung auf sich warten lassen: es wurde doch Wichtiges glücklich vollendet. Die einheitliche Regierung für das gesammte Deutschland wurde geordnet, den Rechten des Volkes eine feste Grundlage bereitet, der künftigen Verfassung des einigen Vaterlandes kräftig vorgearbeitet. „Aber das Unerhörte ist geschehen. Man hat es gewagt, Beschlüsse der Nationalversammlung als hochverrätherisch zu bezeichnen. Man hat sich erfrecht, den Reichstag zu überfallen. Der Aufruhr hat sich offen um den Sitz der Versammlung und in den Straßen der Stadt erhoben. Abgeordnete, welche gewissenhaft und muthig ihre Ueberzeugung vertraten, sind grauenvoll gemordet worden. „Die Nationalversammlung, welche mit Trauer und Entrüstung auf das Geschehene hinblickt, fühlt sich gedrungen, bei so ernsten Ereignissen ein Wort an das deutsche Volk zu richten. „Sie vertraut, daß das deutsche Volk seine Freiheit in der Freiheit seiner Vertreter ehre und nimmer dulde, daß Bedrohung oder Gewalt die Unabhängigkeit der Rede und der Abstimmung beschränke. „Sie ist gewiß, daß das deutsche Volk niemals Anderen, weder Einzelnen noch Vereinigungen, gestatten kann, ihren Willen an die Stelle dessen zu setzen, was sie, die Beauftragte der gesammten Nation, beschließt. „Sie weiß, daß die deutsche Nation Niemanden als ihr das Recht zugesteht, die Verfassung Deutschlands zu begründen. „Deutsches Volk! Wir werden nicht ablassen, Deine Freiheit zu schirmen und ihr eine sichere Stätte im Vaterlande zu bereiten. Nichts soll uns hindern, den Bau der deutschen Einheit zu vollenden. „Mögen Feinde, von welcher Seite immer, uns bedrohen, wir werden stehen wie Ein Mann, wenn es gilt, unser Recht zu wahren, und nicht werden wir von den Plätzen weichen, die uns überwiesen sind, bis Deutschland sich geeinigt hat in freier Verfassung. „Die deutsche Nationalversammlung.“ Präs.: Schaffrath und mehrere andere Mitglieder der Versammlung stellen in Erwagung vieler Dinge den dringlichen Antrag: „den Belagerungszustand der Stadt Frankfurt aufzuheben“ (Gelächter Rechts). Der Antrag lautet: „In Erwägung, daß der provisorischen Centralgewalt nach dem Gesetze vom 28. Juni 1848 nur eine Vollziehungsgewalt, dagegen aber keinerlei Gesetzgebungsrecht, ja, nicht einmal ein Antheil an diesem, daher auch nicht das Recht zur Verkündigung und Einführung des Belagerungszustandes und des Kriegsgesetzes oder Standrechts, zumal ohne Zustimmung der gegenwärtig versammelten Nationalvertretung zusteht, und daß die Verkündung des Belagerungszustandes und des Kriegsgesetzes auch in der bestehenden Gesetzgebung der freien, nicht reichsunmittelbaren Stadt Frankfurt durchaus nicht begründet ist; in Erwägung ferner, daß der Belagerungszustand und das Kriegs- oder Standrecht in der Stadt Frankfurt von der Reichs-Centralgewalt erst gestern, den 19. September Vormittags, nach gänzlicher Unterdrückung der Unruhen verkündet, daher auf deren Urheber und Theilnehmer ohne die größte Verletzung, ja Aufhebung der in einem jeden Rechts-, ja auch in jedem Polizeistaate geltenden Rechtsgrundsätze nicht rückwirkend angewendet werden darf; sodann in Erwägung, daß solche Ausnahmemaßregeln einer Schreckensherrschaft nur in der dringendsten, anders nicht abwendbaren Gefahr zu ergreifen, und, wenn ja ergriffen, so schleunig als moglich wieder aufzuheben sind; nicht minder in Erwagung, daß Unruhen in der Stadt Frankfurt, am Nachmittage des 18. Septembers von einer nur sehr kleinen Anzahl noch dazu sehr schlecht Bewaffneter erregt, bereits in der ersten Hälfte der folgenden Nacht gänzlich unterdrückt worden, in jedem Falle aber durchaus nicht mehr zu befürchten sind; endlich in Erwägung, daß die Rechtsunsicherheit oder vielmehr Rechtslosigkeit des Belagerungs- und Kriegszustandes nicht nur die freie Berathung der National-Versammlung, sondern auch Gewerbe und Arbeit, Handel und Verkehr zumal in der jetzigen Meßwoche lähmt und darniederdrückt, stellen wir den Antrag: Die Nationalversammlung beschließt: 1) Die sofortige Aufhebung der Verkündigung des Kriegsgesetzes oder Standrechts in der freien Stadt Frankfurt; 2) Die Mittheilung dieses Beschlusses an das Reichsministerium zur Ausführung. Zur Begründung der Dringlichkeit erhält Schaffrath das Wort nicht. Geht an den Gesetzgebungsausschuß! Die Linke ist für jetzt als Null in der Nationalversammlung zu betrachten. Tagesordnung. Mörings Bericht wegen Heitzung und Beleuchtung der Paulskirche. Teichert empfiehlt die Annahme. Jordan aus Berlin (Schluß): Ich will gar nichts sagen von der Sache selbst, von der ich nichts verstehe, aber über eine Formalität, nehmlich das der Dank, den der Bericht beantragt, nicht auszusprechen, da die Sache zu unwichtig. Noch einer will sprechen. (Schluß! Schluß!) Golß aus Brieg beantragt, den Dank wegfallen zu lassen, und die ganze Sache dem Büreau zu überlassen. Die Versammlung beschließt dies Allgemeine Berathung über Artikel IV. der Grundrechte. Reinhard, Inspektor aus Mecklenburg. Seltsame Thatsache, daß wir, während Frankfurt in Belagerungszustand, und Deutschland in der höchsten Aufregung, hier über die Volksschulen, über die Belehrung, der deutschen Jugend bewirthen. Ich werde versuchen, über die Volksschulen zu Ihnen zu sprechen. Man lehrt die Kinder die fremdartigsten Dinge ‒ in Mesopotanten sind sie zu Hause, aber in Deutschland nicht. Die Wirthschaft in den katholischen Schulen kenne ich nicht nach eigener Anschauung aber wenn wir das Treiben der Prozessionen und Wallfahrten mit ansehen, müssen wir sagen: „wenn das am dürren Holz geschieht, was muß am grünen geschehen!“ Aber die Wirtschaft in den protestantischen Schulen ienne ich, und wenn die deutsche protestantische Jugend immer noch den Kopf ziemlich auf dem rechten Fleck hat, so ist das nur ein Zeichen ihrer unverwüstlichen Constitution. (Bravo!) Die Wirtschaft in den Volksschulen ist schlecht! Das ganze Gebäude demokratischer und sittlicher Entwickelung ohne guten Volksunterricht ist auf Sand gebaut! (Sehr gut). Reinhard spricht von der schauderhaften Lage der Volksschullehrer Sie stehen zwischen Ehre und Hunger am Scheidewege, und eine Herkulesseele gehört dazu, den rechten Weg einzuschlagen. Kein andrer Subalterner im ganzen Staat ist so subaltern als der Volksschullehrer. Der Berg von Petitionen, der in dieser Sache eingelaufen, zeugt deutlich, wie lange alle Aeußerungen in derselben unterdrückt worden. Die Lehrervereine wurden verboten. Es giebt deutsche Länder (Baiern) wo der Volksschullehrer kein anderes Heimathsrecht hat, als das Grab. Der Schulstaub ist eben so wichtig als der Staub eines Feldmanoeuvres. Wie honorirt Preußen, der Staat der Intelligenz, die Lehrer der Intelligenz. Ein Volksschullehrer hat 100 Thlr. durchschnittlich. Ein baierischer Gensd'armes hat 300 Gulden. Folgt eine erbauliche Berechnung. Nur im Fürstenthum Lippe hat jeder Schullehrer 150 Thlr. und freie Wohnung. In Hannover verweist man die Volksschullehrer auf's Betteln. Meine Herren, die deutschen Volksschullehrer zähle ich unter die verschämten Bettler, ihr Ruf ist ein Nothschrei. Wie sollen Individuen den Kindern das Evangelium der Freiheit verkünden, in deren Seelen der Stolz der Freiheit fehlt; wie das der Gleichheit, sie, deren Leben ein ewiges Pasquille auf die Gleichheit war. (Bravo) Langes Bravo von den Gallerien. Hoffmann aus Ludwigsburg (Pietist) hat ein Amendement gestellt, wonach den Gemeinden es überlassen bleiben soll, ob sie die Volksschulen unter die Leitung des Staats, oder unter die Leitung einer Kirche stellen wollen. Dieses erläutert und empfiehlt er. Der Weg, den der Schulausschuß empfiehlt, sei ein verderblicher. Die Petitionen seien einander widersprechend. Es gabe ihrer fur und gegen die Trennung der Schule von der Kirche. Ostendorf aus Soest trägt auf den Schluß der allgemeinen Debatte an. Wir alle fühlen wohl den Widerspruch unserer Berathung mit den jetzigen äußeren Verhältnissen. Trotz häufigem Schlußruf giebt der Präsident noch das Wort Herrn Löwe, Rektor aus Magdeburg: Die Schule ist das Institut der geistigen Fortpflanzung der Menschheit. Die Schule macht nicht das Volk, sondern umgekehrt, der Geist des Volkes prägt sich in der Schule ab. Ich, der ich in einem protestantischen Lande wohne, habe es mir zur Aufgabe gemacht, die Trennung der Schule von der Kirche anzubahnen. Hat einen Antrag gestellt: „Die Schulgesetzgebung ist Sache der gesetzgebenden Körper der einzelnen Staaten.“ Zum Schluß sagt der Redner: Wie können Sie sich die ganze Last der kirchlichen Pädagogik mit einem Kinderherzen vereinbar denken, die Lehre der Sunoeumasse der Erlösung etc., gepflanzt in das Herz eines Kindes; Dinge, zu denen die ganze Erfahrung eines bewegten Menschenlebens gehört. (Bravo! Schluß! Schluß! Unruhe und Theilnahmlosigkeit.) Ob die Schule absolut von der Kirche getrennt sein soll, als einen allgemeinen Grundsatz dem Artikel an die Spitze zu stellen, kann ich Ihnen nicht empfehlen. (Bravo!) Schluß der allgemeinen Debatte über Art. 4. Folgt spezielle Diskussion der Paragraphtn des Art. 4. Auf die Diskussion des § 17 (Art. 4) wird verzichtet. Die Amendements zu § 17 werden zur Unterstützung verlesen. Grävells Amentement wird unter der gewöhnlichen Verhöhnung nicht unterstützt. Rosler aus Oels giebt ein Amendement zu § 17 ein, von 20 Mitgliedern unterzeichnet: „Niemand darf wegen Mittheilung seiner wissenschaftlichen Ueberzeugungen verfolgt oder sonst belästigt werden. Die Mittheilung von Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen durch Rede und Lehre darf nicht beschränkt werden.“ § 17 wird angenommen; „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei!“ Röslers Amendement wird nur von der Linken genehmigt, im Allgemeinen also verworfen. (Links: Aha! Schon recht!) § 18. Moritz Mohl empfiehlt die Debatte über § 18. Präsident verliest § 18 und die Amendements dazu. § 18 mit seinen Minoritätserachten heißt: „Unterricht zu ertheilen und Unterrichtsanstalten zu gründen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei. Minoritäts-Erachten. Zusatz Für die Ausfertigung der bei öffentlichen Anstellungen oder für die Ausübung einer Kunst oder Wissenschaft (Medizin, Anwaltsschaft) geforderten Fähigkeitszeugnissen soll (in den einzelnen Staaten) eine die Gleichberechtigung des öffentlichen und privaten Unterrichts verbürgende Prüfungsweise angeordnet werden. (Ahrens, Blum, Wigard). Der Unterricht auf allen öffentlichen Schulen soll frei sein. (Wigard, Blum.) Der Unterricht in allen öffentlichen Lehranstalten ist für die Unvermögenden unentgeldlich. (Lasauir, R. Mohl, Welker, Scheller, Muhlfeld, Bassermann) Der Unterricht in den öffentlichen Volksschulen soll für die Unvermögenden unentgeltlich sein. (Jürgens, Welker, Andrian, Scheller). Unterzeichnete halten dafür, daß § 19, die Unentgeldlichkeit des Unterrichts betreffend, in eine magna-charta nicht gehöre. Eventuell beantragen sie, ihn auf folgende Bestimmung zu beschränken: „Es sollen aber öffentliche Volksschulen bestehen, mit der Einrichtung, daß den Unbemittelten der Unterricht unentgeldlich ertheilt werde.“ (Deiters, Ballermann, Scheller, Andrian, Beseler, Detmold.) Waiz. Der Schulausschuß hat in seinem §. 18. zugleich den §. 19. des Verfassungsausschusses mit inbegriffen. Ich glaube, daß das gesammte Material von § 18, 19 und 20 so zusammenhängt, daß man darüber zusammen abstimmen und diskutiren muß. Ostendorf Dagegen. Schirrenberg. Die allgemeine Debatte würde dadurch aufs Neue hervorgerufen, wenn man auf Waiz's Antrag einginge. Nachdem an dieser formellen Debatte noch mehre Herren pro et contra sich betheiligt haben, beschließt die Nat.-Vers. über § 18 (und zwar über denselben allein) zu diskutiren. Schirrenberg empfiehlt nochmals über § 18 allein abzustimmen, und seine mit mehreren gegebene Fassung anzunehmen. Rösler. (Ist frühstücken.) Dieringer empfiehlt die Fassung des Verfassungsausschusses. Obschon man glauben sollte, daß um Lehrer zu werden, mehr nöthig ist als bloße Unbescholtenheit, auch noch positive Tugenden, so steht doch fest, daß, sei es, der Staat wolle sich wie in Frankreich zum Generalschulmeister machen, sei es man lasse dieselbe bei der Kirche; immer ja eine Autorität da sein wird, die die Forderungen, die man an die Lehrer macht, näher feststellt. Schrader aus Brandenburg spricht zur Unterstützung seiner mit Vielen anstatt §. 18 beantragten Fassung; dieselbe lautet: „Unterricht zu ertheilen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei.“ „Ueber die sittliche und wissenschaftliche Befähigung zum Lehramt verfügen die Landesgesetzgebungen.“ Mitunterzeichnet von Stavenhagen, Flottwell, Schmerling, Stedmann, Jordan, Bassermann, Graf Schwerin und mehreren Gesinnungsgenossen. Hieraus erklärt man sich leicht obige Fassung, in welcher Punkt 2 den Punkt 1 aufhebt. Golz aus Brieg empfiehlt das Minoritätsgutachten des Schulausschusses zu §. 18:, lautend: „Unterricht zu ertheilen. sowie Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine moralische und wissenschaftliche, resp. technische Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachgewiesen hat.“ Golz spricht von der kläglichen Beschaffenheit der Armen- und Volksschulen. Viele derselben haben Bibliotheken für die Kinder, aber sie bekommen die Bücher nicht ‒ damit nicht Fettflecke hineinkommen. Die Armenschulen und die Quellen des Proletariats, sie eröffnen zuerst die Kluft zwischen arm und reich! Also keine Armenschulen. Aller Unterricht in öffentlichen Schulen unentgeltlich. Schließlich bittet der Redner, auch § 19 zur Diskussion kommen zu lassen. (Bravo! Bravo!) Schluß! Vertagung! Ostendorf verzichtet. Friedrich, Domprobst aus Bamberg. Es handelt sich um die Nationalerziehung der deutschen Jugend. Wenn die Kirche als die Mutter der <TEI> <text> <pb facs="#f0001" n="0557"/> <front> <titlePage type="heading"> <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 112 der Neuen Rheinischen Zeitung. Dienstag, 26. September 1848.</titlePart> <docImprint> <docDate>Dienstag, 26. September 1848.</docDate> </docImprint> </titlePage> </front> <body> <div n="1"> <head>Deutschland.</head> <div xml:id="ar112b_001_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Herr von Wittgenstein und der Kölner Sicherheitsausschuss. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 743.</bibl> </note> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 23. Sept.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar112b_002_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Der Staatsprokurator Hecker und seine Gehilfen. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 744.</bibl> </note> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 24. Sept.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar112b_003" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 24. Sept.</head> <p>Es geht das Gerücht in der Stadt, daß die 34er spätestens morgen nach dem Oberrhein abfahren sollen. Hr. Raveaux ist heut amtlich zur schleunigsten Rückkehr auf seinen Posten in der Schweiz aufgefordert worden und bereits dahin abgegangen.</p> </div> <div xml:id="ar112b_004" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 24. Sept.</head> <p>Wie der heut aus Mannheim hier angekommene Kapitän des Dampfschiffes versichert, bringt Struve mit einer stündlich mehr anschwellenden Masse (angeblich schon an 15-20,000 Mann) gegen Freiburg vor. Der ganze Seekreis soll im Aufstande sein.</p> </div> <div xml:id="ar112b_005" type="jArticle"> <head>Frankfurt, 23. Sept. 11 Uhr.</head> <p>Ueber den Entwurf einer Ansprache an das deutsche Volk ist so eben, nachdem Freudentheil, Osterrath, Vogt und der Berichterstatter Wernher gesprochen, auf Antrag Freudentheils mit 197 gegen 173 Stimmen zur Tagesordnung übergegangen worden.</p> <p>Im weitern Verlauf der heutigen Sitzung wurde das Gesetz über Verkündigung der Reichsgesetze und der Verfügungen der provisorischen Centralgewalt angenommen, sodann nach dem Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses in Betreff des östreichischen Geldausfuhr-Verbots beschlossen, „der prov. Centralgewalt wird aufgegeben, die östreich. Regierung ungesäumt aufzufordern, das Verbot der Ausfuhr edler Metalle sofort aufzuheben, damit der Verkehr der deutschen Staaten unter sich wiederum in seine alten Rechte eingesetzt werde.“</p> </div> <div xml:id="ar112b_006" type="jArticle"> <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 23. Septbr.</head> <p>Es finden Verhaftungen in Masse statt. ‒ Man erzählt sich, daß bereits 14 von den Gefangenen in Mainz erschossen worden. Als gewiß wird berichtet, daß Struve einen neuen bewaffneten Einfall in das badische Oberland gemacht. ‒ Die Truppenmärsche, welche in geheimnißvoller Art von hieraus ab- und zugehen, sprechen eher dafür als dagegen. ‒ Nach Bockenheim ist heute Nacht drei Uhr Militär aufgebrochen, und viele Verhaftungen sind dort vorgenommen!</p> </div> <div xml:id="ar112b_007" type="jArticle"> <head><bibl><author>12</author></bibl> Frankfurt, 23. Sept.</head> <p>Vorige Nacht ging Reiterei und östreich. Infanterie nach Hanau ab, diesen Vormittag Artillerie eben dahin. In Friedberg und Gießen sind ernstliche Unruhen ausgebrochen. Glaubwürdigen Briefen aus Würtemberg zufolge ist dort eine allgemeine republikanische Schilderhebung nahe. Das Volk will nicht länger warten; es ist des Verraths von Seiten der Bundestagsdiplomaten überdrüssig; es will die täglich steigende Unverschämtheit der Reaktion nicht länger ertragen.</p> </div> <div xml:id="ar112b_008" type="jArticle"> <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 23. Sept. Abends.</head> <p>Es zirkulirt so eben folgende Bekanntmachung:</p> <p> <hi rendition="#g">Leichenfeier.</hi> </p> <p>Nachdem man einige der am Montag den 18. dieses gefallenen Soldaten mit großem Gepränge beerdigt, die gefallenen Bürgerlichen aber heimlich und ohne Sang und Klang begraben hat; nachdem man sogar den Freunden und Angehörigen der Gefallenen ‒ unter denen auch ein Mädchen und viele notorisch beim Kampfe nicht Betheiligten ‒ durch absichtliche Verheimlichung der Begräbnißzeit sogar die Möglichkeit benommen hat, ihren Lieben die letzte Ehre zu erweisen; nachdem man so den ewigen Grundsatz, daß „<hi rendition="#g">der Tod versöhnt und allen Haß auslöscht</hi>“ mißachtet hat, werden eine Anzahl Mitglieder der Nationalversammlung am Sonntag den 24. Sept., früh 8 Uhr sich auf den Friedhof begeben, wo Prof. Zimmermann von Stuttgart den Gefallenen eine Gedächtnißrede halten wird. Wer sich dieser Feierlichkeit anschließen will, ist dazu freundlichst geladen. Versammlungsort: Deutscher Hof, Zusammenkunftsort der Linken, Morgens halb 8 Uhr.</p> <p>Frankfurt ist in seiner, wenn auch geheimen und verschlossenen, doch ohne Zweifel größeren Aufregung als vor dem Barrikadenkampf vom 17.</p> <p>Die zweifelhaften Nachrichten von Wien, die äußerst verhängnißvollen Nachrichten aus Berlin, die jetzt bestätigten Nachrichten aus Baden von einem Einfall Struve's, dessen Anzahl die Ober-Post-Amtsztg. auf eine Bande Handwerksburschen, das Journal auf 3000 Mann, veranschlägen; die fortwährenden Truppensendungen nach dem Süden, Alles dies spannt die Gemüther auf's straffste, und drängt einem Jeden die Ueberzeugung auf, daß die Stunde der Entscheidung, die Krise der Parteien, das Sein oder Nichtsein der einen oder andern nicht fern ist.</p> </div> <div xml:id="ar112b_009" type="jArticle"> <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 22. Sept.</head> <p>‒ 83. Sitzung der National-Versammlung. Präs.: <hi rendition="#g"> v. Gagern.</hi> (Auf Tribünen und Gallerieen sieht man eine Masse Uniformen aller Gattungen.) Tagesordnung:</p> <p>1) Berathung über den, Namens des Bureau's, durch den Schriftführer, Hrn. <hi rendition="#g">v. Möring,</hi> erstatteten Bericht, die Heizung und Beleuchtung der Paulskirche betreffend.</p> <p>2) Fortsetzung der Berathung über die Grundrechte des deutschen Volkes.</p> <p><hi rendition="#g">Präs.</hi> zeigt den Austritt von Hermann aus Sachsen und Keim aus Baiern an.</p> <p>Es sind Neuwahlen für Auerswald und Lichnowsky anzustellen.</p> <p>Waiz, Plathner, Pauer, Briegleb, Laube, v. Boddien, Wernher, Dunker etc. bilden die Kommission zur Verfassung des Aufrufes an das deutsche Volk in Folge der letzten Ereignisse.</p> <p>Ersatzwahlen für den Geschäftsordnungsausschuß: Naumann, Langenfeld, Kirchgeßner, Tafel. Andere Ersatzwahlen werden angezeigt.</p> <p>Eine Menge Beiträge zur deutschen Kriegsflotte: 6000 Gulden aus Hannover, 2000 G. aus Augsburg.</p> <p>Der Justizminister meldet brieflich den Aufruf des Reichsverwesers an's deutsche Volk (den Sie aus den Zeitungen kennen).</p> <p>Eine Aufforderung mehrerer Mitglieder der Nationalversammlung, Teichert u: A., an dieselbe zur Beisteuer für die durch den letzten (Frankfurter) Aufruhr ruinirten Familien wird verlesen. (Bravo!)</p> <p><hi rendition="#g">Duckwitz</hi> (Handelsminister) als interimistischer Finanzminister macht einen Finanzvorschlag zur Deckung der Kosten für den Aufwand der Nationalversammlung und der provisorischen Centralgewalt, der Ministerien, der Gesandtschaften etc. Damit die Mittel hierzu nicht fehlen, soll die Nationalversammlung ihren Konsens zur Eintreibung von 120,000 Gulden nach der Bundesmatrikel geben. Spricht ferner über die kommerzielle Einigung des Vaterlandes, wozu von ihm Vieles vorbereiter sei. Zoll- und Handelsverfassung Deutschlands müssen ein Ganzes bilden. Man müsse die Grundsätze jetzt bestimmen, weil man sonst nicht weiter komme. „Wir können ohne Feststellung dieser Grundsätze nicht einmal den Frieden mit Dänemark feststellen.“</p> <p>Hierauf giebt Duckwitz allgemeine Grundsätze für die kommerzielle Einheit Deutschlands in fünf Punkten an:</p> <p>„die größtmögliche, auf Gegenseitigkeit begründete Handelsfreiheit etc.“</p> <p><hi rendition="#g">Präs.:</hi> Die Vorlage wird gedruckt und den Ausschüssen übergeben werden.</p> <p><hi rendition="#g">Wernher</hi> von Nierstein: Der Ausschuß zum Aufrufe an das deutsche Volk hat mir den Entwurf desselben übergeben.‒ Verlies't die Ansprache. Sie lautet:</p> <p>„Das deutsche Volk hat in freiester Wahl die Männer erkoren, welche die Freiheit für Alle und die Einheit des Vaterlandes gründen sollen.</p> <p>„Niemals war einer Versammlung eine größere, nie eine schwierigere Aufgabe gestellt, als der deutschen Nationalversammlung. Im Drange der Ereignisse von verschiedenen Forderungen besturmt, schritt sie dennoch das Ziel im Auge, beharrlich voran. Mochte nicht jeder Beschluß Allen gefallen, mochte manche Entscheidung auf sich warten lassen: es wurde doch Wichtiges glücklich vollendet. Die einheitliche Regierung für das gesammte Deutschland wurde geordnet, den Rechten des Volkes eine feste Grundlage bereitet, der künftigen Verfassung des einigen Vaterlandes kräftig vorgearbeitet.</p> <p>„Aber das Unerhörte ist geschehen. Man hat es gewagt, Beschlüsse der Nationalversammlung als hochverrätherisch zu bezeichnen. Man hat sich erfrecht, den Reichstag zu überfallen. Der Aufruhr hat sich offen um den Sitz der Versammlung und in den Straßen der Stadt erhoben. Abgeordnete, welche gewissenhaft und muthig ihre Ueberzeugung vertraten, sind grauenvoll gemordet worden.</p> <p>„Die Nationalversammlung, welche mit Trauer und Entrüstung auf das Geschehene hinblickt, fühlt sich gedrungen, bei so ernsten Ereignissen ein Wort an das deutsche Volk zu richten.</p> <p>„Sie vertraut, daß das deutsche Volk seine Freiheit in der Freiheit seiner Vertreter ehre und nimmer dulde, daß Bedrohung oder Gewalt die Unabhängigkeit der Rede und der Abstimmung beschränke.</p> <p>„Sie ist gewiß, daß das deutsche Volk niemals Anderen, weder Einzelnen noch Vereinigungen, gestatten kann, ihren Willen an die Stelle dessen zu setzen, was sie, die Beauftragte der gesammten Nation, beschließt.</p> <p>„Sie weiß, daß die deutsche Nation Niemanden als ihr das Recht zugesteht, die Verfassung Deutschlands zu begründen.</p> <p>„<hi rendition="#g">Deutsches Volk!</hi> Wir werden nicht ablassen, Deine Freiheit zu schirmen und ihr eine sichere Stätte im Vaterlande zu bereiten. Nichts soll uns hindern, den Bau der deutschen Einheit zu vollenden.</p> <p>„Mögen Feinde, von welcher Seite immer, uns bedrohen, wir werden stehen wie <hi rendition="#g">Ein</hi> Mann, wenn es gilt, unser Recht zu wahren, und nicht werden wir von den Plätzen weichen, die uns überwiesen sind, bis Deutschland sich geeinigt hat in freier Verfassung.</p> <p>„<hi rendition="#g">Die deutsche Nationalversammlung.</hi>“</p> <p><hi rendition="#g"> Präs.:</hi> Schaffrath und mehrere andere Mitglieder der Versammlung stellen in Erwagung vieler Dinge den dringlichen Antrag: „den Belagerungszustand der Stadt Frankfurt aufzuheben“ (Gelächter Rechts). Der Antrag lautet:</p> <p>„In Erwägung, daß der provisorischen Centralgewalt nach dem Gesetze vom 28. Juni 1848 nur eine Vollziehungsgewalt, dagegen aber keinerlei Gesetzgebungsrecht, ja, nicht einmal ein Antheil an diesem, daher auch nicht das Recht zur Verkündigung und Einführung des Belagerungszustandes und des Kriegsgesetzes oder Standrechts, zumal ohne Zustimmung der gegenwärtig versammelten Nationalvertretung zusteht, und daß die Verkündung des Belagerungszustandes und des Kriegsgesetzes auch in der bestehenden Gesetzgebung der freien, nicht reichsunmittelbaren Stadt Frankfurt durchaus nicht begründet ist; in Erwägung ferner, daß der Belagerungszustand und das Kriegs- oder Standrecht in der Stadt Frankfurt von der Reichs-Centralgewalt erst gestern, den 19. September Vormittags, nach gänzlicher Unterdrückung der Unruhen verkündet, daher auf deren Urheber und Theilnehmer ohne die größte Verletzung, ja Aufhebung der in einem jeden Rechts-, ja auch in jedem Polizeistaate geltenden Rechtsgrundsätze nicht rückwirkend angewendet werden darf; sodann in Erwägung, daß solche Ausnahmemaßregeln einer Schreckensherrschaft nur in der dringendsten, anders nicht abwendbaren Gefahr zu ergreifen, und, wenn ja ergriffen, so schleunig als moglich wieder aufzuheben sind; nicht minder in Erwagung, daß Unruhen in der Stadt Frankfurt, am Nachmittage des 18. Septembers von einer nur sehr kleinen Anzahl noch dazu sehr schlecht Bewaffneter erregt, bereits in der ersten Hälfte der folgenden Nacht gänzlich unterdrückt worden, in jedem Falle aber durchaus nicht mehr zu befürchten sind; endlich in Erwägung, daß die Rechtsunsicherheit oder vielmehr Rechtslosigkeit des Belagerungs- und Kriegszustandes nicht nur die freie Berathung der National-Versammlung, sondern auch Gewerbe und Arbeit, Handel und Verkehr zumal in der jetzigen Meßwoche lähmt und darniederdrückt, stellen wir den Antrag:</p> <p>Die Nationalversammlung beschließt:</p> <p>1) Die sofortige Aufhebung der Verkündigung des Kriegsgesetzes oder Standrechts in der freien Stadt Frankfurt;</p> <p>2) Die Mittheilung dieses Beschlusses an das Reichsministerium zur Ausführung.</p> <p>Zur Begründung der Dringlichkeit erhält Schaffrath das Wort <hi rendition="#g">nicht.</hi> </p> <p>Geht an den Gesetzgebungsausschuß! Die Linke ist für jetzt als Null in der Nationalversammlung zu betrachten.</p> <p> <hi rendition="#g">Tagesordnung.</hi> </p> <p>Mörings Bericht wegen Heitzung und Beleuchtung der Paulskirche.</p> <p>Teichert empfiehlt die Annahme.</p> <p><hi rendition="#g">Jordan</hi> aus Berlin (Schluß): Ich will gar nichts sagen von der Sache selbst, von der ich nichts verstehe, aber über eine Formalität, nehmlich das der Dank, den der Bericht beantragt, nicht auszusprechen, da die Sache zu unwichtig. Noch einer will sprechen. (Schluß! Schluß!)</p> <p><hi rendition="#g">Golß</hi> aus Brieg beantragt, den Dank wegfallen zu lassen, und die ganze Sache dem Büreau zu überlassen.</p> <p>Die Versammlung beschließt dies</p> <p>Allgemeine Berathung über Artikel IV. der Grundrechte.</p> <p><hi rendition="#g">Reinhard,</hi> Inspektor aus Mecklenburg. Seltsame Thatsache, daß wir, während Frankfurt in Belagerungszustand, und Deutschland in der höchsten Aufregung, hier über die Volksschulen, über die Belehrung, der deutschen Jugend bewirthen. Ich werde versuchen, über die Volksschulen zu Ihnen zu sprechen. Man lehrt die Kinder die fremdartigsten Dinge ‒ in Mesopotanten sind sie zu Hause, aber in Deutschland nicht. Die Wirthschaft in den katholischen Schulen kenne ich nicht nach eigener Anschauung aber wenn wir das Treiben der Prozessionen und Wallfahrten mit ansehen, müssen wir sagen: „wenn das am dürren Holz geschieht, was muß am grünen geschehen!“ Aber die Wirtschaft in den protestantischen Schulen ienne ich, und wenn die deutsche protestantische Jugend immer noch den Kopf ziemlich auf dem rechten Fleck hat, so ist das nur ein Zeichen ihrer unverwüstlichen Constitution. (Bravo!) Die Wirtschaft in den Volksschulen ist schlecht! Das ganze Gebäude demokratischer und sittlicher Entwickelung ohne guten Volksunterricht ist auf Sand gebaut! (Sehr gut). Reinhard spricht von der schauderhaften Lage der Volksschullehrer Sie stehen zwischen Ehre und Hunger am Scheidewege, und eine Herkulesseele gehört dazu, den rechten Weg einzuschlagen. Kein andrer Subalterner im ganzen Staat ist so subaltern als der Volksschullehrer. Der Berg von Petitionen, der in dieser Sache eingelaufen, zeugt deutlich, wie lange alle Aeußerungen in derselben unterdrückt worden. Die Lehrervereine wurden verboten. Es giebt deutsche Länder (Baiern) wo der Volksschullehrer kein anderes Heimathsrecht hat, als das Grab. Der Schulstaub ist eben so wichtig als der Staub eines Feldmanoeuvres. Wie honorirt Preußen, der Staat der Intelligenz, die Lehrer der Intelligenz. Ein Volksschullehrer hat 100 Thlr. durchschnittlich. Ein baierischer Gensd'armes hat 300 Gulden. Folgt eine erbauliche Berechnung. Nur im Fürstenthum Lippe hat jeder Schullehrer 150 Thlr. und freie Wohnung. In Hannover verweist man die Volksschullehrer auf's Betteln. Meine Herren, die deutschen Volksschullehrer zähle ich unter die verschämten Bettler, ihr Ruf ist ein Nothschrei. Wie sollen Individuen den Kindern das Evangelium der Freiheit verkünden, in deren Seelen der Stolz der Freiheit fehlt; wie das der Gleichheit, sie, deren Leben ein ewiges Pasquille auf die Gleichheit war. (Bravo) Langes Bravo von den Gallerien.</p> <p><hi rendition="#g">Hoffmann</hi> aus Ludwigsburg (Pietist) hat ein Amendement gestellt, wonach den Gemeinden es überlassen bleiben soll, ob sie die Volksschulen unter die Leitung des Staats, oder unter die Leitung einer Kirche stellen wollen. Dieses erläutert und empfiehlt er. Der Weg, den der Schulausschuß empfiehlt, sei ein verderblicher. Die Petitionen seien einander widersprechend. Es gabe ihrer fur und gegen die Trennung der Schule von der Kirche.</p> <p><hi rendition="#g">Ostendorf</hi> aus Soest trägt auf den Schluß der allgemeinen Debatte an. Wir alle fühlen wohl den Widerspruch unserer Berathung mit den jetzigen äußeren Verhältnissen.</p> <p>Trotz häufigem Schlußruf giebt der Präsident noch das Wort Herrn <hi rendition="#g">Löwe,</hi> Rektor aus Magdeburg: Die Schule ist das Institut der geistigen Fortpflanzung der Menschheit. Die Schule macht nicht das Volk, sondern umgekehrt, der Geist des Volkes prägt sich in der Schule ab. Ich, der ich in einem protestantischen Lande wohne, habe es mir zur Aufgabe gemacht, die Trennung der Schule von der Kirche anzubahnen. Hat einen Antrag gestellt: „Die Schulgesetzgebung ist Sache der gesetzgebenden Körper der einzelnen Staaten.“ Zum Schluß sagt der Redner: Wie können Sie sich die ganze Last der kirchlichen Pädagogik mit einem Kinderherzen vereinbar denken, die Lehre der Sunoeumasse der Erlösung etc., gepflanzt in das Herz eines Kindes; Dinge, zu denen die ganze Erfahrung eines bewegten Menschenlebens gehört. (Bravo! Schluß! Schluß! Unruhe und Theilnahmlosigkeit.) Ob die Schule absolut von der Kirche getrennt sein soll, als einen allgemeinen Grundsatz dem Artikel an die Spitze zu stellen, kann ich Ihnen nicht empfehlen. (Bravo!)</p> <p>Schluß der allgemeinen Debatte über Art. 4.</p> <p>Folgt spezielle Diskussion der Paragraphtn des Art. 4.</p> <p>Auf die Diskussion des § 17 (Art. 4) wird verzichtet.</p> <p>Die Amendements zu § 17 werden zur Unterstützung verlesen.</p> <p>Grävells Amentement wird unter der gewöhnlichen Verhöhnung nicht unterstützt.</p> <p><hi rendition="#g">Rosler</hi> aus Oels giebt ein Amendement zu § 17 ein, von 20 Mitgliedern unterzeichnet:</p> <p>„Niemand darf wegen Mittheilung seiner wissenschaftlichen Ueberzeugungen verfolgt oder sonst belästigt werden. Die Mittheilung von Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen durch Rede und Lehre darf nicht beschränkt werden.“</p> <p>§ 17 wird angenommen;</p> <p>„Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei!“</p> <p>Röslers Amendement wird nur von der Linken genehmigt, im Allgemeinen also verworfen. (Links: Aha! Schon recht!)</p> <p>§ 18.</p> <p><hi rendition="#g">Moritz Mohl</hi> empfiehlt die Debatte über § 18.</p> <p><hi rendition="#g">Präsident</hi> verliest § 18 und die Amendements dazu.</p> <p>§ 18 mit seinen Minoritätserachten heißt:</p> <p>„Unterricht zu ertheilen und Unterrichtsanstalten zu gründen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei.</p> <p>Minoritäts-Erachten. Zusatz Für die Ausfertigung der bei öffentlichen Anstellungen oder für die Ausübung einer Kunst oder Wissenschaft (Medizin, Anwaltsschaft) geforderten Fähigkeitszeugnissen soll (in den einzelnen Staaten) eine die Gleichberechtigung des öffentlichen und privaten Unterrichts verbürgende Prüfungsweise angeordnet werden. (Ahrens, Blum, Wigard).</p> <p>Der Unterricht auf allen öffentlichen Schulen soll frei sein. (Wigard, Blum.)</p> <p>Der Unterricht in allen öffentlichen Lehranstalten ist für die Unvermögenden unentgeldlich. (Lasauir, R. Mohl, Welker, Scheller, Muhlfeld, Bassermann)</p> <p>Der Unterricht in den öffentlichen Volksschulen soll für die Unvermögenden unentgeltlich sein. (Jürgens, Welker, Andrian, Scheller).</p> <p>Unterzeichnete halten dafür, daß § 19, die Unentgeldlichkeit des Unterrichts betreffend, in eine magna-charta nicht gehöre. Eventuell beantragen sie, ihn auf folgende Bestimmung zu beschränken: „Es sollen aber öffentliche Volksschulen bestehen, mit der Einrichtung, daß den Unbemittelten der Unterricht unentgeldlich ertheilt werde.“ (Deiters, Ballermann, Scheller, Andrian, Beseler, Detmold.)</p> <p><hi rendition="#g">Waiz.</hi> Der Schulausschuß hat in seinem §. 18. zugleich den §. 19. des Verfassungsausschusses mit inbegriffen. Ich glaube, daß das gesammte Material von § 18, 19 und 20 so zusammenhängt, daß man darüber zusammen abstimmen und diskutiren muß.</p> <p><hi rendition="#g">Ostendorf</hi> Dagegen.</p> <p><hi rendition="#g">Schirrenberg.</hi> Die allgemeine Debatte würde dadurch aufs Neue hervorgerufen, wenn man auf Waiz's Antrag einginge.</p> <p>Nachdem an dieser formellen Debatte noch mehre Herren pro et contra sich betheiligt haben, beschließt die Nat.-Vers. über § 18 (und zwar über denselben allein) zu diskutiren.</p> <p><hi rendition="#g">Schirrenberg</hi> empfiehlt nochmals über § 18 allein abzustimmen, und seine mit mehreren gegebene Fassung anzunehmen.</p> <p><hi rendition="#g">Rösler.</hi> (Ist frühstücken.)</p> <p><hi rendition="#g">Dieringer</hi> empfiehlt die Fassung des Verfassungsausschusses. Obschon man glauben sollte, daß um Lehrer zu werden, mehr nöthig ist als bloße Unbescholtenheit, auch noch positive Tugenden, so steht doch fest, daß, sei es, der Staat wolle sich wie in Frankreich zum Generalschulmeister machen, sei es man lasse dieselbe bei der Kirche; immer ja eine Autorität da sein wird, die die Forderungen, die man an die Lehrer macht, näher feststellt.</p> <p><hi rendition="#g">Schrader</hi> aus Brandenburg spricht zur Unterstützung seiner mit Vielen anstatt §. 18 beantragten Fassung; dieselbe lautet:</p> <p>„Unterricht zu ertheilen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei.“ „Ueber die sittliche und wissenschaftliche Befähigung zum Lehramt verfügen die Landesgesetzgebungen.“</p> <p>Mitunterzeichnet von Stavenhagen, Flottwell, Schmerling, Stedmann, Jordan, Bassermann, Graf Schwerin und mehreren Gesinnungsgenossen.</p> <p>Hieraus erklärt man sich leicht obige Fassung, in welcher Punkt 2 den Punkt 1 aufhebt.</p> <p><hi rendition="#g">Golz</hi> aus Brieg empfiehlt das Minoritätsgutachten des Schulausschusses zu §. 18:, lautend: „Unterricht zu ertheilen. sowie Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine moralische und wissenschaftliche, resp. technische Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachgewiesen hat.“</p> <p>Golz spricht von der kläglichen Beschaffenheit der Armen- und Volksschulen. Viele derselben haben Bibliotheken für die Kinder, aber sie bekommen die Bücher nicht ‒ damit nicht Fettflecke hineinkommen. Die Armenschulen und die Quellen des Proletariats, sie eröffnen zuerst die Kluft zwischen arm und reich! Also keine Armenschulen. Aller Unterricht in öffentlichen Schulen unentgeltlich. Schließlich bittet der Redner, auch § 19 zur Diskussion kommen zu lassen. (Bravo! Bravo!) Schluß! Vertagung!</p> <p>Ostendorf verzichtet.</p> <p><hi rendition="#g">Friedrich,</hi> Domprobst aus Bamberg. Es handelt sich um die Nationalerziehung der deutschen Jugend. Wenn die Kirche als die Mutter der </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0557/0001]
Beilage zu Nr. 112 der Neuen Rheinischen Zeitung. Dienstag, 26. September 1848. Dienstag, 26. September 1848. Deutschland. * Köln, 23. Sept. _ * Köln, 24. Sept. _ * Köln, 24. Sept. Es geht das Gerücht in der Stadt, daß die 34er spätestens morgen nach dem Oberrhein abfahren sollen. Hr. Raveaux ist heut amtlich zur schleunigsten Rückkehr auf seinen Posten in der Schweiz aufgefordert worden und bereits dahin abgegangen.
* Köln, 24. Sept. Wie der heut aus Mannheim hier angekommene Kapitän des Dampfschiffes versichert, bringt Struve mit einer stündlich mehr anschwellenden Masse (angeblich schon an 15-20,000 Mann) gegen Freiburg vor. Der ganze Seekreis soll im Aufstande sein.
Frankfurt, 23. Sept. 11 Uhr. Ueber den Entwurf einer Ansprache an das deutsche Volk ist so eben, nachdem Freudentheil, Osterrath, Vogt und der Berichterstatter Wernher gesprochen, auf Antrag Freudentheils mit 197 gegen 173 Stimmen zur Tagesordnung übergegangen worden.
Im weitern Verlauf der heutigen Sitzung wurde das Gesetz über Verkündigung der Reichsgesetze und der Verfügungen der provisorischen Centralgewalt angenommen, sodann nach dem Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses in Betreff des östreichischen Geldausfuhr-Verbots beschlossen, „der prov. Centralgewalt wird aufgegeben, die östreich. Regierung ungesäumt aufzufordern, das Verbot der Ausfuhr edler Metalle sofort aufzuheben, damit der Verkehr der deutschen Staaten unter sich wiederum in seine alten Rechte eingesetzt werde.“
!!! Frankfurt, 23. Septbr. Es finden Verhaftungen in Masse statt. ‒ Man erzählt sich, daß bereits 14 von den Gefangenen in Mainz erschossen worden. Als gewiß wird berichtet, daß Struve einen neuen bewaffneten Einfall in das badische Oberland gemacht. ‒ Die Truppenmärsche, welche in geheimnißvoller Art von hieraus ab- und zugehen, sprechen eher dafür als dagegen. ‒ Nach Bockenheim ist heute Nacht drei Uhr Militär aufgebrochen, und viele Verhaftungen sind dort vorgenommen!
12 Frankfurt, 23. Sept. Vorige Nacht ging Reiterei und östreich. Infanterie nach Hanau ab, diesen Vormittag Artillerie eben dahin. In Friedberg und Gießen sind ernstliche Unruhen ausgebrochen. Glaubwürdigen Briefen aus Würtemberg zufolge ist dort eine allgemeine republikanische Schilderhebung nahe. Das Volk will nicht länger warten; es ist des Verraths von Seiten der Bundestagsdiplomaten überdrüssig; es will die täglich steigende Unverschämtheit der Reaktion nicht länger ertragen.
!!! Frankfurt, 23. Sept. Abends. Es zirkulirt so eben folgende Bekanntmachung:
Leichenfeier.
Nachdem man einige der am Montag den 18. dieses gefallenen Soldaten mit großem Gepränge beerdigt, die gefallenen Bürgerlichen aber heimlich und ohne Sang und Klang begraben hat; nachdem man sogar den Freunden und Angehörigen der Gefallenen ‒ unter denen auch ein Mädchen und viele notorisch beim Kampfe nicht Betheiligten ‒ durch absichtliche Verheimlichung der Begräbnißzeit sogar die Möglichkeit benommen hat, ihren Lieben die letzte Ehre zu erweisen; nachdem man so den ewigen Grundsatz, daß „der Tod versöhnt und allen Haß auslöscht“ mißachtet hat, werden eine Anzahl Mitglieder der Nationalversammlung am Sonntag den 24. Sept., früh 8 Uhr sich auf den Friedhof begeben, wo Prof. Zimmermann von Stuttgart den Gefallenen eine Gedächtnißrede halten wird. Wer sich dieser Feierlichkeit anschließen will, ist dazu freundlichst geladen. Versammlungsort: Deutscher Hof, Zusammenkunftsort der Linken, Morgens halb 8 Uhr.
Frankfurt ist in seiner, wenn auch geheimen und verschlossenen, doch ohne Zweifel größeren Aufregung als vor dem Barrikadenkampf vom 17.
Die zweifelhaften Nachrichten von Wien, die äußerst verhängnißvollen Nachrichten aus Berlin, die jetzt bestätigten Nachrichten aus Baden von einem Einfall Struve's, dessen Anzahl die Ober-Post-Amtsztg. auf eine Bande Handwerksburschen, das Journal auf 3000 Mann, veranschlägen; die fortwährenden Truppensendungen nach dem Süden, Alles dies spannt die Gemüther auf's straffste, und drängt einem Jeden die Ueberzeugung auf, daß die Stunde der Entscheidung, die Krise der Parteien, das Sein oder Nichtsein der einen oder andern nicht fern ist.
!!! Frankfurt, 22. Sept. ‒ 83. Sitzung der National-Versammlung. Präs.: v. Gagern. (Auf Tribünen und Gallerieen sieht man eine Masse Uniformen aller Gattungen.) Tagesordnung:
1) Berathung über den, Namens des Bureau's, durch den Schriftführer, Hrn. v. Möring, erstatteten Bericht, die Heizung und Beleuchtung der Paulskirche betreffend.
2) Fortsetzung der Berathung über die Grundrechte des deutschen Volkes.
Präs. zeigt den Austritt von Hermann aus Sachsen und Keim aus Baiern an.
Es sind Neuwahlen für Auerswald und Lichnowsky anzustellen.
Waiz, Plathner, Pauer, Briegleb, Laube, v. Boddien, Wernher, Dunker etc. bilden die Kommission zur Verfassung des Aufrufes an das deutsche Volk in Folge der letzten Ereignisse.
Ersatzwahlen für den Geschäftsordnungsausschuß: Naumann, Langenfeld, Kirchgeßner, Tafel. Andere Ersatzwahlen werden angezeigt.
Eine Menge Beiträge zur deutschen Kriegsflotte: 6000 Gulden aus Hannover, 2000 G. aus Augsburg.
Der Justizminister meldet brieflich den Aufruf des Reichsverwesers an's deutsche Volk (den Sie aus den Zeitungen kennen).
Eine Aufforderung mehrerer Mitglieder der Nationalversammlung, Teichert u: A., an dieselbe zur Beisteuer für die durch den letzten (Frankfurter) Aufruhr ruinirten Familien wird verlesen. (Bravo!)
Duckwitz (Handelsminister) als interimistischer Finanzminister macht einen Finanzvorschlag zur Deckung der Kosten für den Aufwand der Nationalversammlung und der provisorischen Centralgewalt, der Ministerien, der Gesandtschaften etc. Damit die Mittel hierzu nicht fehlen, soll die Nationalversammlung ihren Konsens zur Eintreibung von 120,000 Gulden nach der Bundesmatrikel geben. Spricht ferner über die kommerzielle Einigung des Vaterlandes, wozu von ihm Vieles vorbereiter sei. Zoll- und Handelsverfassung Deutschlands müssen ein Ganzes bilden. Man müsse die Grundsätze jetzt bestimmen, weil man sonst nicht weiter komme. „Wir können ohne Feststellung dieser Grundsätze nicht einmal den Frieden mit Dänemark feststellen.“
Hierauf giebt Duckwitz allgemeine Grundsätze für die kommerzielle Einheit Deutschlands in fünf Punkten an:
„die größtmögliche, auf Gegenseitigkeit begründete Handelsfreiheit etc.“
Präs.: Die Vorlage wird gedruckt und den Ausschüssen übergeben werden.
Wernher von Nierstein: Der Ausschuß zum Aufrufe an das deutsche Volk hat mir den Entwurf desselben übergeben.‒ Verlies't die Ansprache. Sie lautet:
„Das deutsche Volk hat in freiester Wahl die Männer erkoren, welche die Freiheit für Alle und die Einheit des Vaterlandes gründen sollen.
„Niemals war einer Versammlung eine größere, nie eine schwierigere Aufgabe gestellt, als der deutschen Nationalversammlung. Im Drange der Ereignisse von verschiedenen Forderungen besturmt, schritt sie dennoch das Ziel im Auge, beharrlich voran. Mochte nicht jeder Beschluß Allen gefallen, mochte manche Entscheidung auf sich warten lassen: es wurde doch Wichtiges glücklich vollendet. Die einheitliche Regierung für das gesammte Deutschland wurde geordnet, den Rechten des Volkes eine feste Grundlage bereitet, der künftigen Verfassung des einigen Vaterlandes kräftig vorgearbeitet.
„Aber das Unerhörte ist geschehen. Man hat es gewagt, Beschlüsse der Nationalversammlung als hochverrätherisch zu bezeichnen. Man hat sich erfrecht, den Reichstag zu überfallen. Der Aufruhr hat sich offen um den Sitz der Versammlung und in den Straßen der Stadt erhoben. Abgeordnete, welche gewissenhaft und muthig ihre Ueberzeugung vertraten, sind grauenvoll gemordet worden.
„Die Nationalversammlung, welche mit Trauer und Entrüstung auf das Geschehene hinblickt, fühlt sich gedrungen, bei so ernsten Ereignissen ein Wort an das deutsche Volk zu richten.
„Sie vertraut, daß das deutsche Volk seine Freiheit in der Freiheit seiner Vertreter ehre und nimmer dulde, daß Bedrohung oder Gewalt die Unabhängigkeit der Rede und der Abstimmung beschränke.
„Sie ist gewiß, daß das deutsche Volk niemals Anderen, weder Einzelnen noch Vereinigungen, gestatten kann, ihren Willen an die Stelle dessen zu setzen, was sie, die Beauftragte der gesammten Nation, beschließt.
„Sie weiß, daß die deutsche Nation Niemanden als ihr das Recht zugesteht, die Verfassung Deutschlands zu begründen.
„Deutsches Volk! Wir werden nicht ablassen, Deine Freiheit zu schirmen und ihr eine sichere Stätte im Vaterlande zu bereiten. Nichts soll uns hindern, den Bau der deutschen Einheit zu vollenden.
„Mögen Feinde, von welcher Seite immer, uns bedrohen, wir werden stehen wie Ein Mann, wenn es gilt, unser Recht zu wahren, und nicht werden wir von den Plätzen weichen, die uns überwiesen sind, bis Deutschland sich geeinigt hat in freier Verfassung.
„Die deutsche Nationalversammlung.“
Präs.: Schaffrath und mehrere andere Mitglieder der Versammlung stellen in Erwagung vieler Dinge den dringlichen Antrag: „den Belagerungszustand der Stadt Frankfurt aufzuheben“ (Gelächter Rechts). Der Antrag lautet:
„In Erwägung, daß der provisorischen Centralgewalt nach dem Gesetze vom 28. Juni 1848 nur eine Vollziehungsgewalt, dagegen aber keinerlei Gesetzgebungsrecht, ja, nicht einmal ein Antheil an diesem, daher auch nicht das Recht zur Verkündigung und Einführung des Belagerungszustandes und des Kriegsgesetzes oder Standrechts, zumal ohne Zustimmung der gegenwärtig versammelten Nationalvertretung zusteht, und daß die Verkündung des Belagerungszustandes und des Kriegsgesetzes auch in der bestehenden Gesetzgebung der freien, nicht reichsunmittelbaren Stadt Frankfurt durchaus nicht begründet ist; in Erwägung ferner, daß der Belagerungszustand und das Kriegs- oder Standrecht in der Stadt Frankfurt von der Reichs-Centralgewalt erst gestern, den 19. September Vormittags, nach gänzlicher Unterdrückung der Unruhen verkündet, daher auf deren Urheber und Theilnehmer ohne die größte Verletzung, ja Aufhebung der in einem jeden Rechts-, ja auch in jedem Polizeistaate geltenden Rechtsgrundsätze nicht rückwirkend angewendet werden darf; sodann in Erwägung, daß solche Ausnahmemaßregeln einer Schreckensherrschaft nur in der dringendsten, anders nicht abwendbaren Gefahr zu ergreifen, und, wenn ja ergriffen, so schleunig als moglich wieder aufzuheben sind; nicht minder in Erwagung, daß Unruhen in der Stadt Frankfurt, am Nachmittage des 18. Septembers von einer nur sehr kleinen Anzahl noch dazu sehr schlecht Bewaffneter erregt, bereits in der ersten Hälfte der folgenden Nacht gänzlich unterdrückt worden, in jedem Falle aber durchaus nicht mehr zu befürchten sind; endlich in Erwägung, daß die Rechtsunsicherheit oder vielmehr Rechtslosigkeit des Belagerungs- und Kriegszustandes nicht nur die freie Berathung der National-Versammlung, sondern auch Gewerbe und Arbeit, Handel und Verkehr zumal in der jetzigen Meßwoche lähmt und darniederdrückt, stellen wir den Antrag:
Die Nationalversammlung beschließt:
1) Die sofortige Aufhebung der Verkündigung des Kriegsgesetzes oder Standrechts in der freien Stadt Frankfurt;
2) Die Mittheilung dieses Beschlusses an das Reichsministerium zur Ausführung.
Zur Begründung der Dringlichkeit erhält Schaffrath das Wort nicht.
Geht an den Gesetzgebungsausschuß! Die Linke ist für jetzt als Null in der Nationalversammlung zu betrachten.
Tagesordnung.
Mörings Bericht wegen Heitzung und Beleuchtung der Paulskirche.
Teichert empfiehlt die Annahme.
Jordan aus Berlin (Schluß): Ich will gar nichts sagen von der Sache selbst, von der ich nichts verstehe, aber über eine Formalität, nehmlich das der Dank, den der Bericht beantragt, nicht auszusprechen, da die Sache zu unwichtig. Noch einer will sprechen. (Schluß! Schluß!)
Golß aus Brieg beantragt, den Dank wegfallen zu lassen, und die ganze Sache dem Büreau zu überlassen.
Die Versammlung beschließt dies
Allgemeine Berathung über Artikel IV. der Grundrechte.
Reinhard, Inspektor aus Mecklenburg. Seltsame Thatsache, daß wir, während Frankfurt in Belagerungszustand, und Deutschland in der höchsten Aufregung, hier über die Volksschulen, über die Belehrung, der deutschen Jugend bewirthen. Ich werde versuchen, über die Volksschulen zu Ihnen zu sprechen. Man lehrt die Kinder die fremdartigsten Dinge ‒ in Mesopotanten sind sie zu Hause, aber in Deutschland nicht. Die Wirthschaft in den katholischen Schulen kenne ich nicht nach eigener Anschauung aber wenn wir das Treiben der Prozessionen und Wallfahrten mit ansehen, müssen wir sagen: „wenn das am dürren Holz geschieht, was muß am grünen geschehen!“ Aber die Wirtschaft in den protestantischen Schulen ienne ich, und wenn die deutsche protestantische Jugend immer noch den Kopf ziemlich auf dem rechten Fleck hat, so ist das nur ein Zeichen ihrer unverwüstlichen Constitution. (Bravo!) Die Wirtschaft in den Volksschulen ist schlecht! Das ganze Gebäude demokratischer und sittlicher Entwickelung ohne guten Volksunterricht ist auf Sand gebaut! (Sehr gut). Reinhard spricht von der schauderhaften Lage der Volksschullehrer Sie stehen zwischen Ehre und Hunger am Scheidewege, und eine Herkulesseele gehört dazu, den rechten Weg einzuschlagen. Kein andrer Subalterner im ganzen Staat ist so subaltern als der Volksschullehrer. Der Berg von Petitionen, der in dieser Sache eingelaufen, zeugt deutlich, wie lange alle Aeußerungen in derselben unterdrückt worden. Die Lehrervereine wurden verboten. Es giebt deutsche Länder (Baiern) wo der Volksschullehrer kein anderes Heimathsrecht hat, als das Grab. Der Schulstaub ist eben so wichtig als der Staub eines Feldmanoeuvres. Wie honorirt Preußen, der Staat der Intelligenz, die Lehrer der Intelligenz. Ein Volksschullehrer hat 100 Thlr. durchschnittlich. Ein baierischer Gensd'armes hat 300 Gulden. Folgt eine erbauliche Berechnung. Nur im Fürstenthum Lippe hat jeder Schullehrer 150 Thlr. und freie Wohnung. In Hannover verweist man die Volksschullehrer auf's Betteln. Meine Herren, die deutschen Volksschullehrer zähle ich unter die verschämten Bettler, ihr Ruf ist ein Nothschrei. Wie sollen Individuen den Kindern das Evangelium der Freiheit verkünden, in deren Seelen der Stolz der Freiheit fehlt; wie das der Gleichheit, sie, deren Leben ein ewiges Pasquille auf die Gleichheit war. (Bravo) Langes Bravo von den Gallerien.
Hoffmann aus Ludwigsburg (Pietist) hat ein Amendement gestellt, wonach den Gemeinden es überlassen bleiben soll, ob sie die Volksschulen unter die Leitung des Staats, oder unter die Leitung einer Kirche stellen wollen. Dieses erläutert und empfiehlt er. Der Weg, den der Schulausschuß empfiehlt, sei ein verderblicher. Die Petitionen seien einander widersprechend. Es gabe ihrer fur und gegen die Trennung der Schule von der Kirche.
Ostendorf aus Soest trägt auf den Schluß der allgemeinen Debatte an. Wir alle fühlen wohl den Widerspruch unserer Berathung mit den jetzigen äußeren Verhältnissen.
Trotz häufigem Schlußruf giebt der Präsident noch das Wort Herrn Löwe, Rektor aus Magdeburg: Die Schule ist das Institut der geistigen Fortpflanzung der Menschheit. Die Schule macht nicht das Volk, sondern umgekehrt, der Geist des Volkes prägt sich in der Schule ab. Ich, der ich in einem protestantischen Lande wohne, habe es mir zur Aufgabe gemacht, die Trennung der Schule von der Kirche anzubahnen. Hat einen Antrag gestellt: „Die Schulgesetzgebung ist Sache der gesetzgebenden Körper der einzelnen Staaten.“ Zum Schluß sagt der Redner: Wie können Sie sich die ganze Last der kirchlichen Pädagogik mit einem Kinderherzen vereinbar denken, die Lehre der Sunoeumasse der Erlösung etc., gepflanzt in das Herz eines Kindes; Dinge, zu denen die ganze Erfahrung eines bewegten Menschenlebens gehört. (Bravo! Schluß! Schluß! Unruhe und Theilnahmlosigkeit.) Ob die Schule absolut von der Kirche getrennt sein soll, als einen allgemeinen Grundsatz dem Artikel an die Spitze zu stellen, kann ich Ihnen nicht empfehlen. (Bravo!)
Schluß der allgemeinen Debatte über Art. 4.
Folgt spezielle Diskussion der Paragraphtn des Art. 4.
Auf die Diskussion des § 17 (Art. 4) wird verzichtet.
Die Amendements zu § 17 werden zur Unterstützung verlesen.
Grävells Amentement wird unter der gewöhnlichen Verhöhnung nicht unterstützt.
Rosler aus Oels giebt ein Amendement zu § 17 ein, von 20 Mitgliedern unterzeichnet:
„Niemand darf wegen Mittheilung seiner wissenschaftlichen Ueberzeugungen verfolgt oder sonst belästigt werden. Die Mittheilung von Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen durch Rede und Lehre darf nicht beschränkt werden.“
§ 17 wird angenommen;
„Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei!“
Röslers Amendement wird nur von der Linken genehmigt, im Allgemeinen also verworfen. (Links: Aha! Schon recht!)
§ 18.
Moritz Mohl empfiehlt die Debatte über § 18.
Präsident verliest § 18 und die Amendements dazu.
§ 18 mit seinen Minoritätserachten heißt:
„Unterricht zu ertheilen und Unterrichtsanstalten zu gründen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei.
Minoritäts-Erachten. Zusatz Für die Ausfertigung der bei öffentlichen Anstellungen oder für die Ausübung einer Kunst oder Wissenschaft (Medizin, Anwaltsschaft) geforderten Fähigkeitszeugnissen soll (in den einzelnen Staaten) eine die Gleichberechtigung des öffentlichen und privaten Unterrichts verbürgende Prüfungsweise angeordnet werden. (Ahrens, Blum, Wigard).
Der Unterricht auf allen öffentlichen Schulen soll frei sein. (Wigard, Blum.)
Der Unterricht in allen öffentlichen Lehranstalten ist für die Unvermögenden unentgeldlich. (Lasauir, R. Mohl, Welker, Scheller, Muhlfeld, Bassermann)
Der Unterricht in den öffentlichen Volksschulen soll für die Unvermögenden unentgeltlich sein. (Jürgens, Welker, Andrian, Scheller).
Unterzeichnete halten dafür, daß § 19, die Unentgeldlichkeit des Unterrichts betreffend, in eine magna-charta nicht gehöre. Eventuell beantragen sie, ihn auf folgende Bestimmung zu beschränken: „Es sollen aber öffentliche Volksschulen bestehen, mit der Einrichtung, daß den Unbemittelten der Unterricht unentgeldlich ertheilt werde.“ (Deiters, Ballermann, Scheller, Andrian, Beseler, Detmold.)
Waiz. Der Schulausschuß hat in seinem §. 18. zugleich den §. 19. des Verfassungsausschusses mit inbegriffen. Ich glaube, daß das gesammte Material von § 18, 19 und 20 so zusammenhängt, daß man darüber zusammen abstimmen und diskutiren muß.
Ostendorf Dagegen.
Schirrenberg. Die allgemeine Debatte würde dadurch aufs Neue hervorgerufen, wenn man auf Waiz's Antrag einginge.
Nachdem an dieser formellen Debatte noch mehre Herren pro et contra sich betheiligt haben, beschließt die Nat.-Vers. über § 18 (und zwar über denselben allein) zu diskutiren.
Schirrenberg empfiehlt nochmals über § 18 allein abzustimmen, und seine mit mehreren gegebene Fassung anzunehmen.
Rösler. (Ist frühstücken.)
Dieringer empfiehlt die Fassung des Verfassungsausschusses. Obschon man glauben sollte, daß um Lehrer zu werden, mehr nöthig ist als bloße Unbescholtenheit, auch noch positive Tugenden, so steht doch fest, daß, sei es, der Staat wolle sich wie in Frankreich zum Generalschulmeister machen, sei es man lasse dieselbe bei der Kirche; immer ja eine Autorität da sein wird, die die Forderungen, die man an die Lehrer macht, näher feststellt.
Schrader aus Brandenburg spricht zur Unterstützung seiner mit Vielen anstatt §. 18 beantragten Fassung; dieselbe lautet:
„Unterricht zu ertheilen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei.“ „Ueber die sittliche und wissenschaftliche Befähigung zum Lehramt verfügen die Landesgesetzgebungen.“
Mitunterzeichnet von Stavenhagen, Flottwell, Schmerling, Stedmann, Jordan, Bassermann, Graf Schwerin und mehreren Gesinnungsgenossen.
Hieraus erklärt man sich leicht obige Fassung, in welcher Punkt 2 den Punkt 1 aufhebt.
Golz aus Brieg empfiehlt das Minoritätsgutachten des Schulausschusses zu §. 18:, lautend: „Unterricht zu ertheilen. sowie Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine moralische und wissenschaftliche, resp. technische Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachgewiesen hat.“
Golz spricht von der kläglichen Beschaffenheit der Armen- und Volksschulen. Viele derselben haben Bibliotheken für die Kinder, aber sie bekommen die Bücher nicht ‒ damit nicht Fettflecke hineinkommen. Die Armenschulen und die Quellen des Proletariats, sie eröffnen zuerst die Kluft zwischen arm und reich! Also keine Armenschulen. Aller Unterricht in öffentlichen Schulen unentgeltlich. Schließlich bittet der Redner, auch § 19 zur Diskussion kommen zu lassen. (Bravo! Bravo!) Schluß! Vertagung!
Ostendorf verzichtet.
Friedrich, Domprobst aus Bamberg. Es handelt sich um die Nationalerziehung der deutschen Jugend. Wenn die Kirche als die Mutter der
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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