Neue Rheinische Zeitung. Nr. 115. Köln, 13. Oktober 1848.volksverrätherisch verschleudert, diese Mehrheit hat es dahin gebracht, daß der deutsche Mann vor Scham nicht mehr das Auge erheben kann, daß 45 Millionen eines siegreichen Volkes das besiegte kleine Dänemark einen schmählichen Waffenstillstand dicktiren konnte. Männer, die das zu thun die Stirne hatten, sind zu Allem fähig, auch dazu, im Namen des souverainen Volkes dem Czar die Knute zu küssen. Deutsche glaubet es! bei solchen Volksvertretern hat sich mit dem Beschluß vom 16. September das Maß der Schmach noch nicht gefüllt, sie werden den Namen der Volksvertretung noch zu Dingen mißbrauchen, Angesichts derer uns die einst von Fürsten auferlegten Sklavenketten wie Rosenbanden erscheinen werden. Deutsches Volk öffne deine Augen, blicke um dich, hast du darum deine Abgeordneten zu Hüthern deines Freiheitsbaumes gemacht, daß du ihnen deine Rechte ohne Rückhalt veräußerst? Bei wem steht die Macht unverringerbar als beim Volke? Können die noch dein Vertrauen haben, die dein Vertrauen mißbrauchten? Deutsches Volk! denk an deine Pflicht, um deiner Kinder willen, verkümmere ihnen nicht eine freie glückliche Zukunft, indem du dein Recht schlafen lässest. Führe die Schmach der Vergangenheit vor Augen, daß dich nicht die Zukunft durch die Verwünschung deiner Kinder richte. Deutsches Volk thue, wozu du das Recht hast, was deine Pflicht ist! Wir fordern daher alle Wählerschaften Deutschlands auf 1. von jenen Abgeordneten, welche für die Nichtfistirung des schleswig-dänischen Waffenstillstandes vom 5. September, und für die Nichtverwerfung desselben am 16. September gestimmt haben, als des Vertrauens verlustig, die Niederlegung ihrer Mandate zu fordern; 2. den Antheil der Deputirten bei wichtigen Beschlüssen genau zu überwachen, um jederzeit im Klaren zu sein, in wie weit sich dieselben des gegebenen Vertrauens würdig zeigen. Nur so laßt sich eine Wiederholung ähnlicher Beschlüsse verhindern und der Untergang Deutschlands vielleicht noch aufhalten. Wien, am 2. Oktober 1848. Alle Redaktionen liberaler Blätter werden um Aufnahme dieses Aufrufes ersucht. !!! Frankfurt a. M. den 10. Oktober 94. Sitzung der Nationalversammlung. Tagesordnung Art. VII. §. 30 ff. der Grundrechte. - Diskussion über §. 30. Die Besteuerung (Staats- und Gemeindelasten) soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände und Güter aufhört. §. 31. Aller Lehensverband soll gelöst werden; in welcher Art, bestimmt die Landesgesetzgebung. §. 32. Die Vergrößerung bestehender und die Stiftung neuer Familienfideicommisse ist untersagt. Die bestehenden konnen durch Familienbeschluß aufgehoben oder abgeändert werden. Minor: Erachten: Alle Familienfideikommisse, Majorate, und Minorate sind aufgehoben. (Wigard, Blum, Simon, Scheller) Die Fideicommisse sind aufgehoben. (Ahrens, Hergenhahn, Tellkampf, Römer; eo: Simon und Wigard. §. 33. Die Strafe der Gütereinziehung soll nicht stattfinden. Hiermit schließt Artikel VII. ab. Vor der Tagesordnung Zimmermann aus Stuttgard nebst vielen andern verwahren sich feierlichst vor der ganzen deutschen Nation wegen der durch das gestrige Gesetz zum Schutz der Abgeordneten, geschehenen Eingriffe in die durch die Märzrevolution errungenen Volksrechte; - Versammlungsrecht; - Rede- und Preßfreiheit. Sie beanspruchen keinen andern Schutz als alle andere deutschen Bürger. (Rechts werden die Namen verlangt Zimmermann verliest deren etwa 40 - 50.) Eisenmann bringt eine ähnliche Erklärung unterzeichnet von vielen Namen. v. Vinke erklärt daß solche gehässige Erklärungen zu Protokoll nicht zulässig seien. Die Minorität dürfe die Beschlüsse der Versammlung nicht tadeln. Beantragt: (wieder) eine Commision zur Begutachtung dieser Erklärungen zu wählen. (Gelächter und Unterbrechungen.) Diese Erklärungen seien der Ehre der Nation unwürdig. Wigard. (Mit Heftigkeit) Protestirt mit tiefster Entrüstung als Abgeordneter des deutschen Volks gegen diese Beschränkungen, wie Hr. v. Vinke sie ausgesprochen. Jeder Abgeordneter habe und lasse sich nicht nehmen das Recht sich in Rede und Schrift frei auszusprechen. (Gewaltiger Beifall.) Vogt. Ich habe Zimmermanns Erklärung nicht unterschreiben. Aber gerade aus dem Grunde protestire ich gegen v. Vinkes Antrag. Also die Critik sogar will man der Minorität nehmen? Ich begreife daß man weit geht in gewissen Maaßregeln. Aber so weit! - Auch begreife ich nicht wie der Präsident zu so einem Antrag jetzt das Wort geben konnte. Präsident. Ich habe das Recht, so gut ich Zimmermann das Wort zur Erklärung gab, auch Hrn. von Vinke das Wort zur Besprechung über die Erklärung das Wort zu geben. - Hierauf bringt Prasid. von Vinkes Antrag zur Unterstützung. Nachdem von Vinke mit lebhaften Gesten zur Unterstützung animirt, wird sein Antrag allmählig und sparsam unterstützt; Aber nicht als dringlich erkannt. Fetzer mit 20 - 30 Andern reichen einen neuen Protest gegen das gestrige Gesetz, ähnlich dem Zimmermannschen ein. Marak stellt den dringlichen Antrag: "Jedem Mitgliede der National-Versammlung die Einsicht an die Versammlung gelangten Schriften und Briefe zugestatten." Der Antrag wird nicht als dringlich erkannt, und geht an den Ausschuß der Geschäftsordnung. Fuchs interpellirt den Justizminister, ob das Ministerium im Besitz der Vorarbeiten zu einer allgemeinen deutschen Wechselordnung sei, und in kurzer Frist eine solche zu Stande zu bringen hoffe? Minister Mohl. Das Ministerium sei im Besitz der Vorarbeiten, und das Nöthige zur Zustandebringung des allgemeinen deutschen Wechselrechts werde geschehen. - Reda Weber aus Tyrol interpellirt über die Trennungsverhältnisse von Welsch-und Deutsch-Tyrol. - Schmerling wird den 14. antworten. Tagesordnung. (S. oben). Biedermann und Mehrere beantragen §. 30 (S. diesen oben) vorläufig an dieser Stelle nicht zu berathen, und zu §. 31 und 32 überzugehen. - Nachdem Schoder, Rösler von Oels und Wigard sich für den Antrag ausgesprochen, beschließt die Versammlung von der Berathung über §. 30 an dieser Stelle abzusehen. Man geht zur Verlesung der §. §. 31 und 32 (S. oben) und seiner zahllosen Amendements. Die Diskussionsfrage wird gestellt. Mehr als 100 Mitglieder (von der Rechten und dem rechten Centrum) beantragen die Diskussion. - Dieselbe beginnt also mit Moritz Mohl, welcher das seltsame Geschick hat, den größten Theil der Zuhörer zu vertreiben. - Die ganze Diskussion ist ohne weiteres Interesse. - Als Redner für die Anträge des Ausschusses haben sich gemeldet Moritz Mohl, Lette, Michelsen, Jucho, Wachsmuth etc. Dagegen: von Mölling, v. Baly, Löwe aus Kalbe, Ziegert, Wedekind u. a. - Während des Verlaufs der Debatte entfernt sich eine große Anzahl der Deputirten und fast alle Hörer. - Es sprechen Mohl, Mölling, Lette, Langerfeld, Baly und Graf Schwerin, letzterer für den Entwurf des Verfassungsausschusses. - Hierauf schließt man die Diskussion und geht zur Unterstützungsfrage der verschiedenen Anträge. Nur wenige der Anträge vorzüglich die von der Linken werden unterstützt. - Die Anhörung des Berichterstatters und Abstimmung der §. §. 31 u 32 wird auf die nächste Sitzung vertagt. Folgt §. 33. (S. oben) Auf die Diskussion verzichtet man unter Heiterkeit. Amendements dazu liegen (der erste §. der Art!) nicht vor. - Die Versammlung genehmigt den §. 33 einstimmig. "Die Strafe der Gütereinziehung findet nicht statt." - Weiter beschließt die Versammlung mit 192 Stimmen gegen 133 die Diskussion über Artikel VIII. der Grundrechte in der heutigen Sitzung noch vorzunehmen. (Bravo im Centrum). Art. VIII. lautet: §. 34. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus. Es sollen keine Patrimonialgerichte bestehen. §. 35. Gö soll keinen privilegirten Gerichtsstand der Personen oder Güter geben. Folgen noch 7 § §. Die Versammlung beschließt unter Bravo auf die Diskussion über §. 34 und 35 (S. oben) zu verzichten.Nach Lesung der §. §. und Unterstützungsfrage der dazu gehörigen Amendements vertagt man die Sitzung bis Donnerstag. Morgen keine Sitzung. Berlin, 10. Oktbr. (Sitzung der National-Versammlung.) Schreiben des Ministerpräsidenten an den Präsidenten Grabow eingelaufen, worin die Vollziehung des Beschlusses der National-Versammlung über die Sistirung der Prozesse, betreffend die Regulirung gutsherrlicher Verhältnisse, angekündigt wird. - Antrag des Abgeordneten Stupp, betreffend die "Ablösung der Waldhütungs-, Raff- und Leseberechtigung" an die Abtheilung verwiesen. Ebenso der Antrag von Borchart, Blöm, Stupp "Aufhebung der Disciplinarbestimmungen der Advokaten der rheinischen Gerichtshöfe" betreffend. Eine Kabinetsordre über "die Amnestie der politischen Verbrechen in Posen" vom Justizminister verlesen. Eigentliche Tagesordnung: Bericht der Centralabtheilung, betreffend die "unentgeldliche Aufhebung verschiedener Lasten und Abgaben." Weichsel ergreift das Wort gegen ein solches Gesetz. "Er sei ein Feind aller Stückgesetzgebung. Die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, zu denen auch die Ablösung der Lasten gehört, über welche im vorliegenden Gesetze bestimmt ist, müssen von Grund aus kurirt werden. " Dunker für das Gesetz: "Der privatrechtliche Standpunkt wird vom historischen und politischen überwunden." "Wir müssen brechen mit dem frühern System, mit der alten Welt! daß dies nicht ohne eine Verletzung privatrechtlicher Verhältnisse möglich ist, liegt einfach in diesem Bruche." Wellheim vermißt auch in dem Gesetze die Entschiedenheit. Die Frage sei "Entschädigung oder Nichtentschädigung", um den sich die ganze Debatte drehen würde. Bucher: "Es ist die Competenz der Versammlung in dieser Frage angegriffen worden. Allein erinnern wir uns, daß das absolute Königthum die Leibeigenschaft etc. abgeschafft hat; nach Vollendung der Verfassung werden die Kammern nicht mehr im Stande sein, einen solchen Eingriff ins Privateigenthum zu thun, da die Verfassung dann das Eigenthum als unverletzlich erklärt haben wird. Gerade weil wir auf dem Boden der Revolution stehen, sind wir kompetent." (Sehr gut!) Der Minister des Innern kündigt für die Zukunft ein vollständigeres Gesetz an: "Die Regierung verkenne durchaus nicht u. s. w. " Waldeck gegen das Gesetz. Alle Rechte feudalen Ursprungs müßten, wie es die Franzosen gethan, ohne Entschädigung aufgehoben werden." Nach mehren uninteressanten Debatten wird die allgemeine Diskussion geschlossen und §. 1 Nro. 1. zur Debatte gestellt. Er lautet: "Ohne Entschädigung werden aufgehoben: 1) Die Lehnsherrlichkeit und die lediglich aus derselben entspringenden sonstigen Rechte bei allen Arten von Lehnen innerhalb des Staates mit alleiniger Ausnahme der Thronlehen, der Anspruch auf die Regulirung eines Allodifikationszinses für die früher aufgehobene Lehnsherrlichkeit in denjenigen Landestheilen, welche vormals eine Zeitlang zum Königreich Westphalen, zum Großherzogthum Berg und zu französischen Departements gehört haben, und das Heimfallsrecht an Grundstücken und Gerechtsamen jeder Art innerhalb des Staates, ohne Unterschied, ob der Staat, ob moralische Personen oder Privatpersonen die Berechtigten sind." (Schluß morgen.) * Berlin, 10. Oktbr. Von allen Seiten erheben sich innerhalb der Bürgerwehr selbst Proteste gegen das Bürgerwehrgesetz Wie man uns versichert, hat das Ministerium einer Deputation erklärt, dies Gesetz zurücknehmen zu wollen. Eine That, ganz würdig des Ministeriums der Coutrerevolution ist die Ausweisung Bakunins aus den preuß. Staaten unter der Androhung, ihn an Rußland im Betretungsfall auszuliefern. Allerwürdigster Eichmann! Berlin, 9. Oktbr. Während von den aus Schleswig-Holstein zurückgekehrten, nunmehr 3 Wochen bei uns (in den benachbarten Dörfern der Hauptstadt) kantonnirenden Truppen des 2. (genannt Königs-) Regiments jeder einzelne Soldaten noch 60 scharfe Patronen von Schleswig-Holstein her bei sich trägt, und mit Reis und Salz, sowie seit Kurzem auch mit Schiffszwieback auf 3 Tage versehen ist, wurde heute Nachmittag auch an die diesem Regimente als Ordonnanzen beigegebenen Garde-Dragoner pro Mann 1 Pfd. Reis, nebst dazu gehörigem Salz und Schiffszwieback, ebenfalls auf 3 Tage berechnet, dazu aber an jeden einzelnen derselben, (wahrscheinlich als Zugemüse,) noch 15 scharfe Patronen vertheilt, und denselben zugleich die Weisung, oder vielmehr der Befehl gegeben: von jetzt an fortwährend selbst, bei jedem bloßen Ordonnanzritt ihre Karabiner geladen zu haben. (B. Z.-H.)Potsdam, 7. Okt. Die Stadtverordnetenversammlung hat an das Militärkommando folgendes Schreiben gerichtet: "Die sehr bedauernswerthen Exzesse, welche am Dienstag Abend im Kaisersaale vorgekommen sind, haben uns veranlaßt, den Magistrat zu ersuchen, sich dieserhalb an die königl. Kommandantur zu wenden. Wir haben geglaubt, dabei von der Voraussetzung ausgehen zu dürfen, daß, wenn die ähnlichen Exzesse, welche schon am Sonntage bei der Volksversammlung im Schragen durch das Benehmen mehrerer Garde-du-Corps hervorgerufen worden, von deren Vorgesetzten mehr beachtet und gerügt worden wären, wohl unmöglich schon am Dienstage gleichartige und noch schlimmere Dinge sich hätten wiederholen können. Deshalb wird die königl. Kommandantur ersucht werden, neben der bereits eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung auch noch im Disziplinarwege die nöthigen Befehle ergehen zu lassen, damit Soldaten, die sich an öffentlichen Versammlungen betheiligen, bei diesen die ihnen als Mitgliedern des stehenden Heeres geziemende Haltung bewahren, und dadurch die Wiederholung von Auftritten, die für die Ruhe der Stadt und für das gute Einvernehmen zwischen Civil und Militär gleich störend sein müssen, fernerhin unmöglich gemacht werde. Potsdam, den 5. Okt. 1848. Die Stadtverordneten." (B. Z.-H.)Posen, 8. Oktbr. Von der hiesigen Stadtverordneten-Versammlung ist heute Morgen eine Adresse an das Staatsministerium nach Berlin gesandt worden, worin um Beibehaltung des Belagerungszustandes gebeten wird. Am Schluße der Adresse heißt es: Haltung und Mäßigung der Gemüther sind durch die Erklärung des Belagerungszustandes hauptsächlich aufrecht erhalten worden, wie dies ohne weiteren Beweis der bisherige Erfolg am Besten dargethan hat. Weshalb also diesen friedlichen Zustand absichtlich stören? Im Interesse der Stadt wünschen und fordern wir, die gesetzlichen Vertreter derselben, demnach um so mehr das Fortbestehen des Belagerungszustandes, als der Verkehr und die persönliche Freiheit dadurch in Nichts gestört wird, und wir in diesem Zustande nur eine moralische Einwirkung erblicken, wie sie eben für unsere Verhältnisse paßt. Wir bedauern, daß diese Angelegenheit in der Nationalversammlung mit Rücksicht auf die in Köln obwaltenden Verhältnisse, die dort ganz anderer Natur sind, zur Sprache gebracht ist und würden es für alle Theile der hiesigen Bevölkerung besser und weiser gefunden haben, wenn man darüber für jetzt geschwiegen hätte. 105 Dortmund, 10. Okt. Auch Dortmund hat vor einigen Tagen seinen Arbeiteraufstand gehabt. Die Arbeiter in den hiesigen Werkstätten der Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft arbeiteten den Sommer hindurch 14 Stunden für 15 Sgr. Tagelohn. Diesen Lohn fanden die Herren in der Direktion zu Köln zu hoch, sie verminderten ihn um 2 Sgr. Die Arbeiter fügten sich und förderten ihr 14stündiges Tagewerk für 13 Sgr. Lohn. Nun maßten sich in voriger Woche die Schmiedehandwerker, ungefähr 25 arbeitstüchtige Männer, an, um Verminderung der Arbeitszeit anzutragen. Der Maschinenmeister, Hr. Hauptmann v. Neesen, schon auf andern Eisenbahnen wegen seiner Arbeiterfreundlichkeit rühmlichst bekannt, verweist ihnen in barschem Tone solche Dreistigkeit. Er zeigt ihnen den Befehl der Direktion vor, wonach sie in den Wintermonaten von Morgens 6 bis Abends 8 Uhr zu arbeiten hätten. Als die Arbeiter entschieden auf ihren Forderungen bestehen, erklärt Hr. v. Neesen dem Schmiedemeister, daß er entlassen sei. Da aber beschließen die Arbeiter einstimmig die Arbeit sofort einzustellen. Hr. Hauptmann v. Neesen fand für gut, sich eilig zurückzuziehen. Sämmtliche Handwerker der Eisenbahnwerkstätten, ungefähr 150, schließen sich sogleich den Insurgenten aus der Schmiedewerkstatt an und fordern außerdem noch die abgeschacherten 2 Sgr. Lohn wieder zurück. Die Direktion untersucht den Vorfall, kann die Anforderung um Verminderung der Arbeitszeit "zwar nicht geradezu ganz unbillig" finden, fordert aber "doch wenigstens" von den Werkmeistern die Erklärung zu Protokoll, daß ihre Handlungsweise unrecht gewesen sei. Diese Erklärung wird verweigert und den armen Leuten zu Köln bleibt nichts anderes übrig, als den gestellten Forderungen nachzugeben, wobei sie sich statt der begehrten 2 Sgr. um 1 Sgr. Lohnzusatz mit den Arbeitern "vereinbarten." Die verehrliche Direktion wird sich wohl später durch die Entlassung der braven Werkmeister rächen. Ein bekanntes und beliebtes Mittel. Das sind die 100,000 und Millionen Thalermänner der guten Stadt Köln, welche sich so sehr über den Belagerungszustand und namentlich die Suspendirung der "Neuen Rheinischen Zeitung" gefreut haben, weil diese die Arbeiterklasse gegen die Uebergriffe der Bourgeoisie vertheidigt. Wir behalten uns vor, auf die Humanität der Köln-Mindener Eisenbahn-Direktion zurückzukommen. Zwickau, 6. Oktober. Die Verhaftung eines "vielleicht etwas zu freisinnigen" Soldaten Namens Fras vom hiesigen Regiment, führte heute gegen Abend eine Menge Soldaten vor das Quartier des Majors v. Hake, welche die Freilassung ihres angeblich unschuldigen Kameraden verlangten. Da diesem Ansinnen nicht Genüge geleistet wurde, zogen sie in ihre Kaserne und kamen mit einbrechender Dunkelheit in Massen auf den Markt und von da vor die kommunliche Frohnveste und verlangten stürmisch die Freilassung. Stadtrath Thost ermahnte den durch Civilisten vermehrten Soldatenhaufen zu gesetzlichem Benehmen und versprach, sich beim Kommandanten für den Gefangenen zu verwenden. Inzwischen wurde Generalmarsch geblasen. Die Militärbehörde erklärte jedoch, das Verbrechen des Soldaten sei von der Art, daß er nicht freigegeben werden könne. Da die nochmalige Aufforderung, sich ruhig zu zerstreuen, erfolglos blieb, das Volk vielmehr anfing, Steine gegen die Thür der Frohnveste zu werfen, so wurde die Kommunalgarde zusammengerufen; ehe sie aber beisammen war und einschreiten konnte, war bereits das Gefängniß erstürmt, während das in unmittelbarer Nähe aufgestellte Militär zusah. Endlich ward Fras befreit und unter lautem Vivatgeschrei davon geführt. Eine "ziemliche" Anzahl von Soldaten hatte sich bei dem Sturme betheiligt. (L. Z.)Schleswig, 5. Oktober. Von den unter dem Bundesfeldherrn vereinigt gewesenen deutschen Truppen sind im Kriege gegen die Dänen 1) auf dem Kampfplatz gefallen: 8 Offiziere, 12 Unteroffiziere, 95 Mann, zusammen 114. - Unter diesen waren 6 Offiziere, 8 Unteroffiziere, 60 Mann, zusammen 74, Preußen; 2) verwundet überhaupt: 47 Offiziere, 53 Unteroffiziere, 626 Mann, zusammen 726. - Unter diesen waren 27 Offiziere, 31 Unteroffiziere, 387 Mann, zusammen 445, Preußen. Vermißt sind außerdem circa hundert Mann. In den Lazarethen in Schleswig, welche die bedeutendsten waren, haben nach und nach 6000 Kranke gelegen. Davon sind nur 35 gestorben und zwar 54 an ihren Wunden (2/3 von diesen waren Dänen.) An schwer Verwundeten sind in den Schleswig'schen Lazarethen 73 behandelt worden, welche durch Amputation einzelne Gliedmaßen gänzlich oder zum Theil verloren haben. Davon 41 aus dem Gefecht bei Schleswig, 32 aus den weiter nördlich vorgefallenen Gefechten. (S.-H. Z.)Italien. Genua, 4. Oktbr. Bis heute hat sich die Nachricht, daß Venedig zur See angegriffen sei, noch nicht bestätigt. Aber es ist sicher, daß dies von der Landseite her geschehen ist und der politische Punkt der Sache bleibt demnach derselbe. Der zu Gunsten Oestreichs geschlossene Waffenstillstand wurde aufs frechste von Oestreich gebrochen. Belgien. Brüssel, 12. October. Die "Nation" kommt heute nochmals auf die Niederträchtigkeit der belgischen Behörden zurück. Sie sagt: "Man weiß, daß das Königreich Belgien sich wenigstens hundert Freiheiten mehr erfreut, als die französische Republik. Man sehe die Aufstellungen der ministeriellen Blätter seit dem Februar. Les't nun die Widerlegung des Gerüchts über die Auslieferung der 6 frankfurter Flüchtlinge im offiziellen französischen Moniteur, und seht, was zur selben Zeit die belgischen Journale bringen: "Zwei Redakteure der N. Rheinischen Zeitung, die Hrn. Engels und Dronke, kaum in Brüssel angekommen, wurden von der Polizei ergriffen, der Gensdarmerie überliefert, und über die Gränze gebracht." Holland. Haag, 11. Oktbr. Die neue Konstitution des Königreiches wurde von der zweiten Kammer mit einer Majorität von mehr als 2/3 der Stimmen angenommen. Die erste der Generalstaaten wurde vorgestern zusammenberufen, um diesem Votum ihre Zustimmung zu geben. Diese Zustimmung kann man im Voraus als gewiß annehmen, da die erste Kammer bereits durch einen frühern Beschluß alle Gesetzentwürfe gebilligt hat. Es fehlt daher jetzt nur noch die königl. Sanktion, worüber natürlich kein Zweifel obwalten kann. Französische Republik. Paris, 10. Oktober. Die Regierung, sagt das J. d. Debatts, ist durch die Abstimmungen der letzten Tage, stark erschüttert. Große Aufregung herrscht in den Gemüthern. General Cavaignac ist entschlossen, sagt man, von der Nationalversamm- zu verlangen, einen möglichst nahen Tag für die Wahl des Präsidenten der Republik anzuberaumen. Was wird die Versammlung thun? Wird sie diesem vielleicht uneigennützigen Wunsche beipflichten oder wird sie die Präsidentenwahl bis zum Ende ihrer Arbeiten verschieben? Wir haben unsere Ansicht über diese Frage bereits ausgesprochen. Wir bestehen darauf, daß es der Logik und Klugheit angemessener ist, an der gegenwärtigen Beschaffenheit der Regierung nichts zu ändern und mit der Präsidentenwahl bis zur völligen Constituirung der Republik zu warten. Dies geschieht aber erst, wenn die Versammlung die organischen Gesetze votirt hat und einer Repräsentantenkammer Platz macht. Wie dem auch sei, so ist ein Entschluß nöthig und dringend. Entweder muß man das jetzige Kabinet, sowie es noch dasteht durch ein förmliches Votum befestigen, oder in der möglichst kurzen Frist zur Bildung einer neuen Regierung durch Wahl eines Präsidenten der Republik schreiten. Nichts ist schlimmer als eine schwache und über ihre Dauer selbst unschlüssige Regierung. Wir glauben daher, daß es im Interesse aller Welt liegt, daß die Frage auf der Bühne zur Sprache komme und prompt erledigt werde. - Dem Siecle wäre eine Reinigung des Kabinets (remaniement) so unlieb gerade nicht. "In Gegenwart der Gefahren und Schwierigkeiten, wie sie die Lage nach Innen und Außen böte, seien Männer nöthig, deren Gewandheit und Erfahrung dem Lande sichere Bürgschaften geben." Es verbietet sich übrigens den Verdacht der Perfidie gegen Cavaignac, den die "Reform" gegen es geschleudert alles Ernstes und räth ihm von Neuem sich aufzuklären und zum Heile der Republik zu verstärken. Schließlich erklärt es, sich von der Leere der Neapolitanischen Hoffnungen täglich mehr zu überzeugen. volksverrätherisch verschleudert, diese Mehrheit hat es dahin gebracht, daß der deutsche Mann vor Scham nicht mehr das Auge erheben kann, daß 45 Millionen eines siegreichen Volkes das besiegte kleine Dänemark einen schmählichen Waffenstillstand dicktiren konnte. Männer, die das zu thun die Stirne hatten, sind zu Allem fähig, auch dazu, im Namen des souverainen Volkes dem Czar die Knute zu küssen. Deutsche glaubet es! bei solchen Volksvertretern hat sich mit dem Beschluß vom 16. September das Maß der Schmach noch nicht gefüllt, sie werden den Namen der Volksvertretung noch zu Dingen mißbrauchen, Angesichts derer uns die einst von Fürsten auferlegten Sklavenketten wie Rosenbanden erscheinen werden. Deutsches Volk öffne deine Augen, blicke um dich, hast du darum deine Abgeordneten zu Hüthern deines Freiheitsbaumes gemacht, daß du ihnen deine Rechte ohne Rückhalt veräußerst? Bei wem steht die Macht unverringerbar als beim Volke? Können die noch dein Vertrauen haben, die dein Vertrauen mißbrauchten? Deutsches Volk! denk an deine Pflicht, um deiner Kinder willen, verkümmere ihnen nicht eine freie glückliche Zukunft, indem du dein Recht schlafen lässest. Führe die Schmach der Vergangenheit vor Augen, daß dich nicht die Zukunft durch die Verwünschung deiner Kinder richte. Deutsches Volk thue, wozu du das Recht hast, was deine Pflicht ist! Wir fordern daher alle Wählerschaften Deutschlands auf 1. von jenen Abgeordneten, welche für die Nichtfistirung des schleswig-dänischen Waffenstillstandes vom 5. September, und für die Nichtverwerfung desselben am 16. September gestimmt haben, als des Vertrauens verlustig, die Niederlegung ihrer Mandate zu fordern; 2. den Antheil der Deputirten bei wichtigen Beschlüssen genau zu überwachen, um jederzeit im Klaren zu sein, in wie weit sich dieselben des gegebenen Vertrauens würdig zeigen. Nur so laßt sich eine Wiederholung ähnlicher Beschlüsse verhindern und der Untergang Deutschlands vielleicht noch aufhalten. Wien, am 2. Oktober 1848. Alle Redaktionen liberaler Blätter werden um Aufnahme dieses Aufrufes ersucht. !!! Frankfurt a. M. den 10. Oktober 94. Sitzung der Nationalversammlung. Tagesordnung Art. VII. §. 30 ff. der Grundrechte. ‒ Diskussion über §. 30. Die Besteuerung (Staats- und Gemeindelasten) soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände und Güter aufhört. §. 31. Aller Lehensverband soll gelöst werden; in welcher Art, bestimmt die Landesgesetzgebung. §. 32. Die Vergrößerung bestehender und die Stiftung neuer Familienfideicommisse ist untersagt. Die bestehenden konnen durch Familienbeschluß aufgehoben oder abgeändert werden. Minor: Erachten: Alle Familienfideikommisse, Majorate, und Minorate sind aufgehoben. (Wigard, Blum, Simon, Scheller) Die Fideicommisse sind aufgehoben. (Ahrens, Hergenhahn, Tellkampf, Römer; eo: Simon und Wigard. §. 33. Die Strafe der Gütereinziehung soll nicht stattfinden. Hiermit schließt Artikel VII. ab. Vor der Tagesordnung Zimmermann aus Stuttgard nebst vielen andern verwahren sich feierlichst vor der ganzen deutschen Nation wegen der durch das gestrige Gesetz zum Schutz der Abgeordneten, geschehenen Eingriffe in die durch die Märzrevolution errungenen Volksrechte; ‒ Versammlungsrecht; ‒ Rede- und Preßfreiheit. Sie beanspruchen keinen andern Schutz als alle andere deutschen Bürger. (Rechts werden die Namen verlangt Zimmermann verliest deren etwa 40 - 50.) Eisenmann bringt eine ähnliche Erklärung unterzeichnet von vielen Namen. v. Vinke erklärt daß solche gehässige Erklärungen zu Protokoll nicht zulässig seien. Die Minorität dürfe die Beschlüsse der Versammlung nicht tadeln. Beantragt: (wieder) eine Commision zur Begutachtung dieser Erklärungen zu wählen. (Gelächter und Unterbrechungen.) Diese Erklärungen seien der Ehre der Nation unwürdig. Wigard. (Mit Heftigkeit) Protestirt mit tiefster Entrüstung als Abgeordneter des deutschen Volks gegen diese Beschränkungen, wie Hr. v. Vinke sie ausgesprochen. Jeder Abgeordneter habe und lasse sich nicht nehmen das Recht sich in Rede und Schrift frei auszusprechen. (Gewaltiger Beifall.) Vogt. Ich habe Zimmermanns Erklärung nicht unterschreiben. Aber gerade aus dem Grunde protestire ich gegen v. Vinkes Antrag. Also die Critik sogar will man der Minorität nehmen? Ich begreife daß man weit geht in gewissen Maaßregeln. Aber so weit! ‒ Auch begreife ich nicht wie der Präsident zu so einem Antrag jetzt das Wort geben konnte. Präsident. Ich habe das Recht, so gut ich Zimmermann das Wort zur Erklärung gab, auch Hrn. von Vinke das Wort zur Besprechung über die Erklärung das Wort zu geben. ‒ Hierauf bringt Prasid. von Vinkes Antrag zur Unterstützung. Nachdem von Vinke mit lebhaften Gesten zur Unterstützung animirt, wird sein Antrag allmählig und sparsam unterstützt; Aber nicht als dringlich erkannt. Fetzer mit 20 - 30 Andern reichen einen neuen Protest gegen das gestrige Gesetz, ähnlich dem Zimmermannschen ein. Marak stellt den dringlichen Antrag: „Jedem Mitgliede der National-Versammlung die Einsicht an die Versammlung gelangten Schriften und Briefe zugestatten.“ Der Antrag wird nicht als dringlich erkannt, und geht an den Ausschuß der Geschäftsordnung. Fuchs interpellirt den Justizminister, ob das Ministerium im Besitz der Vorarbeiten zu einer allgemeinen deutschen Wechselordnung sei, und in kurzer Frist eine solche zu Stande zu bringen hoffe? Minister Mohl. Das Ministerium sei im Besitz der Vorarbeiten, und das Nöthige zur Zustandebringung des allgemeinen deutschen Wechselrechts werde geschehen. ‒ Reda Weber aus Tyrol interpellirt über die Trennungsverhältnisse von Welsch-und Deutsch-Tyrol. ‒ Schmerling wird den 14. antworten. Tagesordnung. (S. oben). Biedermann und Mehrere beantragen §. 30 (S. diesen oben) vorläufig an dieser Stelle nicht zu berathen, und zu §. 31 und 32 überzugehen. ‒ Nachdem Schoder, Rösler von Oels und Wigard sich für den Antrag ausgesprochen, beschließt die Versammlung von der Berathung über §. 30 an dieser Stelle abzusehen. Man geht zur Verlesung der §. §. 31 und 32 (S. oben) und seiner zahllosen Amendements. Die Diskussionsfrage wird gestellt. Mehr als 100 Mitglieder (von der Rechten und dem rechten Centrum) beantragen die Diskussion. ‒ Dieselbe beginnt also mit Moritz Mohl, welcher das seltsame Geschick hat, den größten Theil der Zuhörer zu vertreiben. ‒ Die ganze Diskussion ist ohne weiteres Interesse. ‒ Als Redner für die Anträge des Ausschusses haben sich gemeldet Moritz Mohl, Lette, Michelsen, Jucho, Wachsmuth etc. Dagegen: von Mölling, v. Baly, Löwe aus Kalbe, Ziegert, Wedekind u. a. ‒ Während des Verlaufs der Debatte entfernt sich eine große Anzahl der Deputirten und fast alle Hörer. ‒ Es sprechen Mohl, Mölling, Lette, Langerfeld, Baly und Graf Schwerin, letzterer für den Entwurf des Verfassungsausschusses. ‒ Hierauf schließt man die Diskussion und geht zur Unterstützungsfrage der verschiedenen Anträge. Nur wenige der Anträge vorzüglich die von der Linken werden unterstützt. ‒ Die Anhörung des Berichterstatters und Abstimmung der §. §. 31 u 32 wird auf die nächste Sitzung vertagt. Folgt §. 33. (S. oben) Auf die Diskussion verzichtet man unter Heiterkeit. Amendements dazu liegen (der erste §. der Art!) nicht vor. ‒ Die Versammlung genehmigt den §. 33 einstimmig. „Die Strafe der Gütereinziehung findet nicht statt.“ ‒ Weiter beschließt die Versammlung mit 192 Stimmen gegen 133 die Diskussion über Artikel VIII. der Grundrechte in der heutigen Sitzung noch vorzunehmen. (Bravo im Centrum). Art. VIII. lautet: §. 34. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus. Es sollen keine Patrimonialgerichte bestehen. §. 35. Gö soll keinen privilegirten Gerichtsstand der Personen oder Güter geben. Folgen noch 7 § §. Die Versammlung beschließt unter Bravo auf die Diskussion über §. 34 und 35 (S. oben) zu verzichten.Nach Lesung der §. §. und Unterstützungsfrage der dazu gehörigen Amendements vertagt man die Sitzung bis Donnerstag. Morgen keine Sitzung. Berlin, 10. Oktbr. (Sitzung der National-Versammlung.) Schreiben des Ministerpräsidenten an den Präsidenten Grabow eingelaufen, worin die Vollziehung des Beschlusses der National-Versammlung über die Sistirung der Prozesse, betreffend die Regulirung gutsherrlicher Verhältnisse, angekündigt wird. ‒ Antrag des Abgeordneten Stupp, betreffend die „Ablösung der Waldhütungs-, Raff- und Leseberechtigung“ an die Abtheilung verwiesen. Ebenso der Antrag von Borchart, Blöm, Stupp „Aufhebung der Disciplinarbestimmungen der Advokaten der rheinischen Gerichtshöfe“ betreffend. Eine Kabinetsordre über „die Amnestie der politischen Verbrechen in Posen“ vom Justizminister verlesen. Eigentliche Tagesordnung: Bericht der Centralabtheilung, betreffend die „unentgeldliche Aufhebung verschiedener Lasten und Abgaben.“ Weichsel ergreift das Wort gegen ein solches Gesetz. „Er sei ein Feind aller Stückgesetzgebung. Die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, zu denen auch die Ablösung der Lasten gehört, über welche im vorliegenden Gesetze bestimmt ist, müssen von Grund aus kurirt werden. “ Dunker für das Gesetz: „Der privatrechtliche Standpunkt wird vom historischen und politischen überwunden.“ „Wir müssen brechen mit dem frühern System, mit der alten Welt! daß dies nicht ohne eine Verletzung privatrechtlicher Verhältnisse möglich ist, liegt einfach in diesem Bruche.“ Wellheim vermißt auch in dem Gesetze die Entschiedenheit. Die Frage sei „Entschädigung oder Nichtentschädigung“, um den sich die ganze Debatte drehen würde. Bucher: „Es ist die Competenz der Versammlung in dieser Frage angegriffen worden. Allein erinnern wir uns, daß das absolute Königthum die Leibeigenschaft etc. abgeschafft hat; nach Vollendung der Verfassung werden die Kammern nicht mehr im Stande sein, einen solchen Eingriff ins Privateigenthum zu thun, da die Verfassung dann das Eigenthum als unverletzlich erklärt haben wird. Gerade weil wir auf dem Boden der Revolution stehen, sind wir kompetent.“ (Sehr gut!) Der Minister des Innern kündigt für die Zukunft ein vollständigeres Gesetz an: „Die Regierung verkenne durchaus nicht u. s. w. “ Waldeck gegen das Gesetz. Alle Rechte feudalen Ursprungs müßten, wie es die Franzosen gethan, ohne Entschädigung aufgehoben werden.“ Nach mehren uninteressanten Debatten wird die allgemeine Diskussion geschlossen und §. 1 Nro. 1. zur Debatte gestellt. Er lautet: „Ohne Entschädigung werden aufgehoben: 1) Die Lehnsherrlichkeit und die lediglich aus derselben entspringenden sonstigen Rechte bei allen Arten von Lehnen innerhalb des Staates mit alleiniger Ausnahme der Thronlehen, der Anspruch auf die Regulirung eines Allodifikationszinses für die früher aufgehobene Lehnsherrlichkeit in denjenigen Landestheilen, welche vormals eine Zeitlang zum Königreich Westphalen, zum Großherzogthum Berg und zu französischen Departements gehört haben, und das Heimfallsrecht an Grundstücken und Gerechtsamen jeder Art innerhalb des Staates, ohne Unterschied, ob der Staat, ob moralische Personen oder Privatpersonen die Berechtigten sind.“ (Schluß morgen.) * Berlin, 10. Oktbr. Von allen Seiten erheben sich innerhalb der Bürgerwehr selbst Proteste gegen das Bürgerwehrgesetz Wie man uns versichert, hat das Ministerium einer Deputation erklärt, dies Gesetz zurücknehmen zu wollen. Eine That, ganz würdig des Ministeriums der Coutrerevolution ist die Ausweisung Bakunins aus den preuß. Staaten unter der Androhung, ihn an Rußland im Betretungsfall auszuliefern. Allerwürdigster Eichmann! Berlin, 9. Oktbr. Während von den aus Schleswig-Holstein zurückgekehrten, nunmehr 3 Wochen bei uns (in den benachbarten Dörfern der Hauptstadt) kantonnirenden Truppen des 2. (genannt Königs-) Regiments jeder einzelne Soldaten noch 60 scharfe Patronen von Schleswig-Holstein her bei sich trägt, und mit Reis und Salz, sowie seit Kurzem auch mit Schiffszwieback auf 3 Tage versehen ist, wurde heute Nachmittag auch an die diesem Regimente als Ordonnanzen beigegebenen Garde-Dragoner pro Mann 1 Pfd. Reis, nebst dazu gehörigem Salz und Schiffszwieback, ebenfalls auf 3 Tage berechnet, dazu aber an jeden einzelnen derselben, (wahrscheinlich als Zugemüse,) noch 15 scharfe Patronen vertheilt, und denselben zugleich die Weisung, oder vielmehr der Befehl gegeben: von jetzt an fortwährend selbst, bei jedem bloßen Ordonnanzritt ihre Karabiner geladen zu haben. (B. Z.-H.)Potsdam, 7. Okt. Die Stadtverordnetenversammlung hat an das Militärkommando folgendes Schreiben gerichtet: „Die sehr bedauernswerthen Exzesse, welche am Dienstag Abend im Kaisersaale vorgekommen sind, haben uns veranlaßt, den Magistrat zu ersuchen, sich dieserhalb an die königl. Kommandantur zu wenden. Wir haben geglaubt, dabei von der Voraussetzung ausgehen zu dürfen, daß, wenn die ähnlichen Exzesse, welche schon am Sonntage bei der Volksversammlung im Schragen durch das Benehmen mehrerer Garde-du-Corps hervorgerufen worden, von deren Vorgesetzten mehr beachtet und gerügt worden wären, wohl unmöglich schon am Dienstage gleichartige und noch schlimmere Dinge sich hätten wiederholen können. Deshalb wird die königl. Kommandantur ersucht werden, neben der bereits eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung auch noch im Disziplinarwege die nöthigen Befehle ergehen zu lassen, damit Soldaten, die sich an öffentlichen Versammlungen betheiligen, bei diesen die ihnen als Mitgliedern des stehenden Heeres geziemende Haltung bewahren, und dadurch die Wiederholung von Auftritten, die für die Ruhe der Stadt und für das gute Einvernehmen zwischen Civil und Militär gleich störend sein müssen, fernerhin unmöglich gemacht werde. Potsdam, den 5. Okt. 1848. Die Stadtverordneten.“ (B. Z.-H.)Posen, 8. Oktbr. Von der hiesigen Stadtverordneten-Versammlung ist heute Morgen eine Adresse an das Staatsministerium nach Berlin gesandt worden, worin um Beibehaltung des Belagerungszustandes gebeten wird. Am Schluße der Adresse heißt es: Haltung und Mäßigung der Gemüther sind durch die Erklärung des Belagerungszustandes hauptsächlich aufrecht erhalten worden, wie dies ohne weiteren Beweis der bisherige Erfolg am Besten dargethan hat. Weshalb also diesen friedlichen Zustand absichtlich stören? Im Interesse der Stadt wünschen und fordern wir, die gesetzlichen Vertreter derselben, demnach um so mehr das Fortbestehen des Belagerungszustandes, als der Verkehr und die persönliche Freiheit dadurch in Nichts gestört wird, und wir in diesem Zustande nur eine moralische Einwirkung erblicken, wie sie eben für unsere Verhältnisse paßt. Wir bedauern, daß diese Angelegenheit in der Nationalversammlung mit Rücksicht auf die in Köln obwaltenden Verhältnisse, die dort ganz anderer Natur sind, zur Sprache gebracht ist und würden es für alle Theile der hiesigen Bevölkerung besser und weiser gefunden haben, wenn man darüber für jetzt geschwiegen hätte. 105 Dortmund, 10. Okt. Auch Dortmund hat vor einigen Tagen seinen Arbeiteraufstand gehabt. Die Arbeiter in den hiesigen Werkstätten der Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft arbeiteten den Sommer hindurch 14 Stunden für 15 Sgr. Tagelohn. Diesen Lohn fanden die Herren in der Direktion zu Köln zu hoch, sie verminderten ihn um 2 Sgr. Die Arbeiter fügten sich und förderten ihr 14stündiges Tagewerk für 13 Sgr. Lohn. Nun maßten sich in voriger Woche die Schmiedehandwerker, ungefähr 25 arbeitstüchtige Männer, an, um Verminderung der Arbeitszeit anzutragen. Der Maschinenmeister, Hr. Hauptmann v. Neesen, schon auf andern Eisenbahnen wegen seiner Arbeiterfreundlichkeit rühmlichst bekannt, verweist ihnen in barschem Tone solche Dreistigkeit. Er zeigt ihnen den Befehl der Direktion vor, wonach sie in den Wintermonaten von Morgens 6 bis Abends 8 Uhr zu arbeiten hätten. Als die Arbeiter entschieden auf ihren Forderungen bestehen, erklärt Hr. v. Neesen dem Schmiedemeister, daß er entlassen sei. Da aber beschließen die Arbeiter einstimmig die Arbeit sofort einzustellen. Hr. Hauptmann v. Neesen fand für gut, sich eilig zurückzuziehen. Sämmtliche Handwerker der Eisenbahnwerkstätten, ungefähr 150, schließen sich sogleich den Insurgenten aus der Schmiedewerkstatt an und fordern außerdem noch die abgeschacherten 2 Sgr. Lohn wieder zurück. Die Direktion untersucht den Vorfall, kann die Anforderung um Verminderung der Arbeitszeit „zwar nicht geradezu ganz unbillig“ finden, fordert aber „doch wenigstens“ von den Werkmeistern die Erklärung zu Protokoll, daß ihre Handlungsweise unrecht gewesen sei. Diese Erklärung wird verweigert und den armen Leuten zu Köln bleibt nichts anderes übrig, als den gestellten Forderungen nachzugeben, wobei sie sich statt der begehrten 2 Sgr. um 1 Sgr. Lohnzusatz mit den Arbeitern „vereinbarten.“ Die verehrliche Direktion wird sich wohl später durch die Entlassung der braven Werkmeister rächen. Ein bekanntes und beliebtes Mittel. Das sind die 100,000 und Millionen Thalermänner der guten Stadt Köln, welche sich so sehr über den Belagerungszustand und namentlich die Suspendirung der „Neuen Rheinischen Zeitung“ gefreut haben, weil diese die Arbeiterklasse gegen die Uebergriffe der Bourgeoisie vertheidigt. Wir behalten uns vor, auf die Humanität der Köln-Mindener Eisenbahn-Direktion zurückzukommen. Zwickau, 6. Oktober. Die Verhaftung eines „vielleicht etwas zu freisinnigen“ Soldaten Namens Fras vom hiesigen Regiment, führte heute gegen Abend eine Menge Soldaten vor das Quartier des Majors v. Hake, welche die Freilassung ihres angeblich unschuldigen Kameraden verlangten. Da diesem Ansinnen nicht Genüge geleistet wurde, zogen sie in ihre Kaserne und kamen mit einbrechender Dunkelheit in Massen auf den Markt und von da vor die kommunliche Frohnveste und verlangten stürmisch die Freilassung. Stadtrath Thost ermahnte den durch Civilisten vermehrten Soldatenhaufen zu gesetzlichem Benehmen und versprach, sich beim Kommandanten für den Gefangenen zu verwenden. Inzwischen wurde Generalmarsch geblasen. Die Militärbehörde erklärte jedoch, das Verbrechen des Soldaten sei von der Art, daß er nicht freigegeben werden könne. Da die nochmalige Aufforderung, sich ruhig zu zerstreuen, erfolglos blieb, das Volk vielmehr anfing, Steine gegen die Thür der Frohnveste zu werfen, so wurde die Kommunalgarde zusammengerufen; ehe sie aber beisammen war und einschreiten konnte, war bereits das Gefängniß erstürmt, während das in unmittelbarer Nähe aufgestellte Militär zusah. Endlich ward Fras befreit und unter lautem Vivatgeschrei davon geführt. Eine „ziemliche“ Anzahl von Soldaten hatte sich bei dem Sturme betheiligt. (L. Z.)Schleswig, 5. Oktober. Von den unter dem Bundesfeldherrn vereinigt gewesenen deutschen Truppen sind im Kriege gegen die Dänen 1) auf dem Kampfplatz gefallen: 8 Offiziere, 12 Unteroffiziere, 95 Mann, zusammen 114. ‒ Unter diesen waren 6 Offiziere, 8 Unteroffiziere, 60 Mann, zusammen 74, Preußen; 2) verwundet überhaupt: 47 Offiziere, 53 Unteroffiziere, 626 Mann, zusammen 726. ‒ Unter diesen waren 27 Offiziere, 31 Unteroffiziere, 387 Mann, zusammen 445, Preußen. Vermißt sind außerdem circa hundert Mann. In den Lazarethen in Schleswig, welche die bedeutendsten waren, haben nach und nach 6000 Kranke gelegen. Davon sind nur 35 gestorben und zwar 54 an ihren Wunden (2/3 von diesen waren Dänen.) An schwer Verwundeten sind in den Schleswig'schen Lazarethen 73 behandelt worden, welche durch Amputation einzelne Gliedmaßen gänzlich oder zum Theil verloren haben. Davon 41 aus dem Gefecht bei Schleswig, 32 aus den weiter nördlich vorgefallenen Gefechten. (S.-H. Z.)Italien. Genua, 4. Oktbr. Bis heute hat sich die Nachricht, daß Venedig zur See angegriffen sei, noch nicht bestätigt. Aber es ist sicher, daß dies von der Landseite her geschehen ist und der politische Punkt der Sache bleibt demnach derselbe. Der zu Gunsten Oestreichs geschlossene Waffenstillstand wurde aufs frechste von Oestreich gebrochen. Belgien. Brüssel, 12. October. Die „Nation“ kommt heute nochmals auf die Niederträchtigkeit der belgischen Behörden zurück. Sie sagt: „Man weiß, daß das Königreich Belgien sich wenigstens hundert Freiheiten mehr erfreut, als die französische Republik. Man sehe die Aufstellungen der ministeriellen Blätter seit dem Februar. Les't nun die Widerlegung des Gerüchts über die Auslieferung der 6 frankfurter Flüchtlinge im offiziellen französischen Moniteur, und seht, was zur selben Zeit die belgischen Journale bringen: „Zwei Redakteure der N. Rheinischen Zeitung, die Hrn. Engels und Dronke, kaum in Brüssel angekommen, wurden von der Polizei ergriffen, der Gensdarmerie überliefert, und über die Gränze gebracht.“ Holland. Haag, 11. Oktbr. Die neue Konstitution des Königreiches wurde von der zweiten Kammer mit einer Majorität von mehr als 2/3 der Stimmen angenommen. Die erste der Generalstaaten wurde vorgestern zusammenberufen, um diesem Votum ihre Zustimmung zu geben. Diese Zustimmung kann man im Voraus als gewiß annehmen, da die erste Kammer bereits durch einen frühern Beschluß alle Gesetzentwürfe gebilligt hat. Es fehlt daher jetzt nur noch die königl. Sanktion, worüber natürlich kein Zweifel obwalten kann. Französische Republik. Paris, 10. Oktober. Die Regierung, sagt das J. d. Debatts, ist durch die Abstimmungen der letzten Tage, stark erschüttert. Große Aufregung herrscht in den Gemüthern. General Cavaignac ist entschlossen, sagt man, von der Nationalversamm- zu verlangen, einen möglichst nahen Tag für die Wahl des Präsidenten der Republik anzuberaumen. Was wird die Versammlung thun? Wird sie diesem vielleicht uneigennützigen Wunsche beipflichten oder wird sie die Präsidentenwahl bis zum Ende ihrer Arbeiten verschieben? Wir haben unsere Ansicht über diese Frage bereits ausgesprochen. Wir bestehen darauf, daß es der Logik und Klugheit angemessener ist, an der gegenwärtigen Beschaffenheit der Regierung nichts zu ändern und mit der Präsidentenwahl bis zur völligen Constituirung der Republik zu warten. Dies geschieht aber erst, wenn die Versammlung die organischen Gesetze votirt hat und einer Repräsentantenkammer Platz macht. Wie dem auch sei, so ist ein Entschluß nöthig und dringend. Entweder muß man das jetzige Kabinet, sowie es noch dasteht durch ein förmliches Votum befestigen, oder in der möglichst kurzen Frist zur Bildung einer neuen Regierung durch Wahl eines Präsidenten der Republik schreiten. Nichts ist schlimmer als eine schwache und über ihre Dauer selbst unschlüssige Regierung. Wir glauben daher, daß es im Interesse aller Welt liegt, daß die Frage auf der Bühne zur Sprache komme und prompt erledigt werde. ‒ Dem Siecle wäre eine Reinigung des Kabinets (remaniement) so unlieb gerade nicht. „In Gegenwart der Gefahren und Schwierigkeiten, wie sie die Lage nach Innen und Außen böte, seien Männer nöthig, deren Gewandheit und Erfahrung dem Lande sichere Bürgschaften geben.“ Es verbietet sich übrigens den Verdacht der Perfidie gegen Cavaignac, den die „Reform“ gegen es geschleudert alles Ernstes und räth ihm von Neuem sich aufzuklären und zum Heile der Republik zu verstärken. Schließlich erklärt es, sich von der Leere der Neapolitanischen Hoffnungen täglich mehr zu überzeugen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div xml:id="ar115_008" type="jArticle"> <pb facs="#f0003" n="0575"/> <p>volksverrätherisch verschleudert, diese Mehrheit hat es dahin gebracht, daß der deutsche Mann vor Scham nicht mehr das Auge erheben kann, daß 45 Millionen eines siegreichen Volkes das besiegte kleine Dänemark einen schmählichen Waffenstillstand dicktiren konnte. Männer, die das zu thun die Stirne hatten, sind zu Allem fähig, auch dazu, im Namen des souverainen Volkes dem Czar die Knute zu küssen.</p> <p>Deutsche glaubet es! bei solchen Volksvertretern hat sich mit dem Beschluß vom 16. September das Maß der Schmach noch nicht gefüllt, sie werden den Namen der Volksvertretung noch zu Dingen mißbrauchen, Angesichts derer uns die einst von Fürsten auferlegten Sklavenketten wie Rosenbanden erscheinen werden.</p> <p>Deutsches Volk öffne deine Augen, blicke um dich, hast du darum deine Abgeordneten zu Hüthern deines Freiheitsbaumes gemacht, daß du ihnen deine Rechte ohne Rückhalt veräußerst? Bei wem steht die Macht unverringerbar als beim Volke? Können die noch dein Vertrauen haben, die dein Vertrauen mißbrauchten?</p> <p>Deutsches Volk! denk an deine Pflicht, um deiner Kinder willen, verkümmere ihnen nicht eine freie glückliche Zukunft, indem du dein Recht schlafen lässest. Führe die Schmach der Vergangenheit vor Augen, daß dich nicht die Zukunft durch die Verwünschung deiner Kinder richte. Deutsches Volk thue, wozu du das Recht hast, was deine Pflicht ist!</p> <p>Wir fordern daher alle Wählerschaften Deutschlands auf</p> <p>1. von jenen Abgeordneten, welche für die Nichtfistirung des schleswig-dänischen Waffenstillstandes vom 5. September, und für die Nichtverwerfung desselben am 16. September gestimmt haben, als des Vertrauens verlustig, die Niederlegung ihrer Mandate zu fordern;</p> <p>2. den Antheil der Deputirten bei wichtigen Beschlüssen genau zu überwachen, um jederzeit im Klaren zu sein, in wie weit sich dieselben des gegebenen Vertrauens würdig zeigen.</p> <p>Nur so laßt sich eine Wiederholung ähnlicher Beschlüsse verhindern und der Untergang Deutschlands vielleicht noch aufhalten.</p> <p>Wien, am 2. Oktober 1848.</p> <p>Alle Redaktionen liberaler Blätter werden um Aufnahme dieses Aufrufes ersucht.</p> </div> <div xml:id="ar115_009" type="jArticle"> <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt a. M. den 10. Oktober</head> <p>94. Sitzung der Nationalversammlung. Tagesordnung Art. VII. §. 30 ff. der Grundrechte. ‒ </p> <p>Diskussion über §. 30. Die Besteuerung (Staats- und Gemeindelasten) soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände und Güter aufhört.</p> <p>§. 31. Aller Lehensverband soll gelöst werden; in welcher Art, bestimmt die Landesgesetzgebung.</p> <p>§. 32. Die Vergrößerung bestehender und die Stiftung neuer Familienfideicommisse ist untersagt. Die bestehenden konnen durch Familienbeschluß aufgehoben oder abgeändert werden. Minor: Erachten: Alle Familienfideikommisse, Majorate, und Minorate sind aufgehoben. (Wigard, Blum, Simon, Scheller)</p> <p>Die Fideicommisse sind aufgehoben. (Ahrens, Hergenhahn, Tellkampf, Römer; eo: Simon und Wigard.</p> <p>§. 33. Die Strafe der Gütereinziehung soll nicht stattfinden.</p> <p>Hiermit schließt Artikel VII. ab.</p> <p>Vor der Tagesordnung</p> <p><hi rendition="#g">Zimmermann</hi> aus Stuttgard nebst vielen andern verwahren sich feierlichst vor der ganzen deutschen Nation wegen der durch das gestrige Gesetz zum Schutz der Abgeordneten, geschehenen Eingriffe in die durch die Märzrevolution errungenen Volksrechte; ‒ Versammlungsrecht; ‒ Rede- und Preßfreiheit. Sie beanspruchen keinen andern Schutz als alle andere deutschen Bürger. (Rechts werden die Namen verlangt Zimmermann verliest deren etwa 40 - 50.)</p> <p><hi rendition="#g">Eisenmann</hi> bringt eine ähnliche Erklärung unterzeichnet von vielen Namen.</p> <p><hi rendition="#g">v. Vinke</hi> erklärt daß solche gehässige Erklärungen zu Protokoll nicht zulässig seien. Die Minorität dürfe die Beschlüsse der Versammlung nicht tadeln. Beantragt: (wieder) eine Commision zur Begutachtung dieser Erklärungen zu wählen. (Gelächter und Unterbrechungen.) Diese Erklärungen seien der Ehre der Nation unwürdig.</p> <p><hi rendition="#g">Wigard.</hi> (Mit Heftigkeit) Protestirt mit tiefster Entrüstung als Abgeordneter des deutschen Volks gegen diese Beschränkungen, wie Hr. v. Vinke sie ausgesprochen. Jeder Abgeordneter habe und lasse sich nicht nehmen das Recht sich in Rede und Schrift frei auszusprechen. (Gewaltiger Beifall.)</p> <p><hi rendition="#g">Vogt.</hi> Ich habe Zimmermanns Erklärung nicht unterschreiben. Aber gerade aus dem Grunde protestire ich gegen v. Vinkes Antrag. Also die Critik sogar will man der Minorität nehmen? Ich begreife daß man weit geht in gewissen Maaßregeln. Aber so weit! ‒ Auch begreife ich nicht wie der Präsident zu so einem Antrag jetzt das Wort geben konnte.</p> <p><hi rendition="#g">Präsident.</hi> Ich habe das Recht, so gut ich Zimmermann das Wort zur Erklärung gab, auch Hrn. von Vinke das Wort zur Besprechung über die Erklärung das Wort zu geben. ‒ Hierauf bringt Prasid. von Vinkes Antrag zur Unterstützung. Nachdem von Vinke mit lebhaften Gesten zur Unterstützung animirt, wird sein Antrag allmählig und sparsam unterstützt; Aber nicht als dringlich erkannt.</p> <p><hi rendition="#g">Fetzer</hi> mit 20 - 30 Andern reichen einen neuen Protest gegen das gestrige Gesetz, ähnlich dem Zimmermannschen ein.</p> <p><hi rendition="#g">Marak</hi> stellt den dringlichen Antrag: „Jedem Mitgliede der National-Versammlung die Einsicht an die Versammlung gelangten Schriften und Briefe zugestatten.“ Der Antrag wird nicht als dringlich erkannt, und geht an den Ausschuß der Geschäftsordnung.</p> <p><hi rendition="#g">Fuchs</hi> interpellirt den Justizminister, ob das Ministerium im Besitz der Vorarbeiten zu einer allgemeinen deutschen Wechselordnung sei, und in kurzer Frist eine solche zu Stande zu bringen hoffe?</p> <p>Minister <hi rendition="#g">Mohl.</hi> Das Ministerium sei im Besitz der Vorarbeiten, und das Nöthige zur Zustandebringung des allgemeinen deutschen Wechselrechts werde geschehen. ‒</p> <p><hi rendition="#g">Reda Weber</hi> aus Tyrol interpellirt über die Trennungsverhältnisse von Welsch-und Deutsch-Tyrol. ‒ Schmerling wird den 14. antworten.</p> <p><hi rendition="#g">Tagesordnung.</hi> (S. oben).</p> <p><hi rendition="#g">Biedermann</hi> und Mehrere <hi rendition="#g">beantragen</hi> §. 30 (S. diesen oben) vorläufig an dieser Stelle nicht zu berathen, und zu §. 31 und 32 überzugehen. ‒ Nachdem Schoder, Rösler von Oels und Wigard sich für den Antrag ausgesprochen, <hi rendition="#g">beschließt</hi> die Versammlung von der Berathung über §. 30 an dieser Stelle abzusehen.</p> <p>Man geht zur Verlesung der §. §. 31 und 32 (S. oben) und seiner zahllosen Amendements. Die Diskussionsfrage wird gestellt. Mehr als 100 Mitglieder (von der Rechten und dem rechten Centrum) beantragen die Diskussion. ‒ Dieselbe beginnt also mit Moritz Mohl, welcher das seltsame Geschick hat, den größten Theil der Zuhörer zu vertreiben. ‒ Die ganze Diskussion ist ohne weiteres Interesse. ‒ Als Redner für die Anträge des Ausschusses haben sich gemeldet Moritz Mohl, Lette, Michelsen, Jucho, Wachsmuth etc. <hi rendition="#g">Dagegen:</hi> von Mölling, v. Baly, Löwe aus Kalbe, Ziegert, Wedekind u. a. ‒ Während des Verlaufs der Debatte entfernt sich eine große Anzahl der Deputirten und fast alle Hörer. ‒ Es sprechen Mohl, Mölling, Lette, Langerfeld, Baly und Graf Schwerin, letzterer für den Entwurf des Verfassungsausschusses. ‒ Hierauf schließt man die Diskussion und geht zur Unterstützungsfrage der verschiedenen Anträge. Nur wenige der Anträge vorzüglich die von der Linken werden unterstützt. ‒ Die Anhörung des Berichterstatters und Abstimmung der §. §. 31 u 32 wird auf die nächste Sitzung vertagt.</p> <p><hi rendition="#g">Folgt §. 33.</hi> (S. oben) Auf die Diskussion verzichtet man unter Heiterkeit. Amendements dazu liegen (der erste §. der Art!) <hi rendition="#g">nicht</hi> vor. ‒ Die <hi rendition="#g">Versammlung genehmigt den §. 33</hi> einstimmig. „Die Strafe der Gütereinziehung findet nicht statt.“ ‒ Weiter <hi rendition="#g">beschließt</hi> die Versammlung mit 192 Stimmen gegen 133 die Diskussion über Artikel VIII. der Grundrechte in der heutigen Sitzung noch vorzunehmen. (Bravo im Centrum).</p> <p> <hi rendition="#g">Art. VIII. lautet:</hi> </p> <p>§. 34. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus.</p> <p>Es sollen keine Patrimonialgerichte bestehen.</p> <p>§. 35. Gö soll keinen privilegirten Gerichtsstand der Personen oder Güter geben.</p> <p>Folgen noch 7 § §.</p> <p>Die Versammlung beschließt unter Bravo auf die Diskussion über §. 34 und 35 (S. oben) zu <hi rendition="#g">verzichten.</hi>Nach Lesung der §. §. und Unterstützungsfrage der dazu gehörigen Amendements vertagt man die Sitzung bis <hi rendition="#g">Donnerstag.</hi> Morgen keine Sitzung.</p> </div> <div xml:id="ar115_010" type="jArticle"> <head>Berlin, 10. Oktbr.</head> <p>(Sitzung der National-Versammlung.) Schreiben des Ministerpräsidenten an den Präsidenten Grabow eingelaufen, worin die Vollziehung des Beschlusses der National-Versammlung über die Sistirung der Prozesse, betreffend die Regulirung gutsherrlicher Verhältnisse, angekündigt wird. ‒ Antrag des Abgeordneten Stupp, betreffend die „Ablösung der Waldhütungs-, Raff- und Leseberechtigung“ an die Abtheilung verwiesen. Ebenso der Antrag von Borchart, Blöm, Stupp „Aufhebung der Disciplinarbestimmungen der Advokaten der rheinischen Gerichtshöfe“ betreffend.</p> <p>Eine Kabinetsordre über „die Amnestie der politischen Verbrechen in Posen“ vom Justizminister verlesen.</p> <p>Eigentliche Tagesordnung: Bericht der Centralabtheilung, betreffend die „unentgeldliche Aufhebung <hi rendition="#g">verschiedener</hi> Lasten und Abgaben.“ Weichsel ergreift das Wort gegen ein solches Gesetz. „Er sei ein Feind aller Stückgesetzgebung. Die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, zu denen auch die Ablösung der Lasten gehört, über welche im vorliegenden Gesetze bestimmt ist, müssen von Grund aus kurirt werden. “ Dunker für das Gesetz: „Der privatrechtliche Standpunkt wird vom historischen und politischen überwunden.“ „Wir müssen brechen mit dem frühern System, mit der alten Welt! daß dies nicht ohne eine Verletzung privatrechtlicher Verhältnisse möglich ist, liegt einfach in diesem Bruche.“ Wellheim vermißt auch in dem Gesetze die Entschiedenheit. Die Frage sei „Entschädigung oder Nichtentschädigung“, um den sich die ganze Debatte drehen würde.</p> <p>Bucher: „Es ist die Competenz der Versammlung in dieser Frage angegriffen worden. Allein erinnern wir uns, daß das absolute Königthum die Leibeigenschaft etc. abgeschafft hat; nach Vollendung der Verfassung werden die Kammern nicht mehr im Stande sein, einen solchen Eingriff ins Privateigenthum zu thun, da die Verfassung dann das Eigenthum als unverletzlich erklärt haben wird. Gerade weil wir auf dem Boden der Revolution stehen, sind wir kompetent.“ (Sehr gut!) Der Minister des Innern kündigt <hi rendition="#g">für die Zukunft</hi> ein vollständigeres Gesetz an: „Die Regierung verkenne durchaus nicht u. s. w. “ Waldeck gegen das Gesetz. Alle Rechte feudalen Ursprungs müßten, wie es die Franzosen gethan, ohne Entschädigung aufgehoben werden.“ Nach mehren uninteressanten Debatten wird die allgemeine Diskussion geschlossen und §. 1 Nro. 1. zur Debatte gestellt.</p> <p>Er lautet: „<hi rendition="#g">Ohne Entschädigung werden aufgehoben: 1) Die Lehnsherrlichkeit und die lediglich aus derselben entspringenden sonstigen Rechte bei allen Arten von Lehnen</hi> innerhalb des Staates mit alleiniger Ausnahme der Thronlehen, der Anspruch auf die Regulirung eines Allodifikationszinses für die früher aufgehobene Lehnsherrlichkeit in denjenigen Landestheilen, welche vormals eine Zeitlang zum Königreich Westphalen, zum Großherzogthum Berg und zu französischen Departements gehört haben, und das Heimfallsrecht an Grundstücken und Gerechtsamen jeder Art innerhalb des Staates, ohne Unterschied, ob der Staat, ob moralische Personen oder Privatpersonen die Berechtigten sind.“</p> <p> <ref type="link">(Schluß morgen.)</ref> </p> </div> <div xml:id="ar115_011" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 10. Oktbr.</head> <p>Von allen Seiten erheben sich innerhalb der Bürgerwehr selbst Proteste gegen das Bürgerwehrgesetz Wie man uns versichert, hat das Ministerium einer Deputation erklärt, dies Gesetz zurücknehmen zu wollen.</p> <p>Eine That, ganz würdig des Ministeriums der Coutrerevolution ist die Ausweisung <hi rendition="#g">Bakunins</hi> aus den preuß. Staaten unter der Androhung, ihn an Rußland im Betretungsfall auszuliefern. Allerwürdigster Eichmann!</p> </div> <div xml:id="ar115_012" type="jArticle"> <head>Berlin, 9. Oktbr.</head> <p>Während von den aus Schleswig-Holstein zurückgekehrten, nunmehr 3 Wochen bei uns (in den benachbarten Dörfern der Hauptstadt) kantonnirenden Truppen des 2. (genannt Königs-) Regiments jeder einzelne Soldaten noch 60 scharfe Patronen von Schleswig-Holstein her bei sich trägt, und mit Reis und Salz, sowie seit Kurzem auch mit Schiffszwieback auf 3 Tage versehen ist, wurde heute Nachmittag auch an die diesem Regimente als Ordonnanzen beigegebenen Garde-Dragoner pro Mann 1 Pfd. Reis, nebst dazu gehörigem Salz und Schiffszwieback, ebenfalls auf 3 Tage berechnet, dazu aber an jeden einzelnen derselben, (wahrscheinlich als Zugemüse,) noch 15 scharfe Patronen vertheilt, und denselben zugleich die Weisung, oder vielmehr der Befehl gegeben: von jetzt an fortwährend selbst, bei jedem bloßen Ordonnanzritt ihre Karabiner geladen zu haben.</p> <bibl>(B. Z.-H.)</bibl> </div> <div xml:id="ar115_013" type="jArticle"> <head>Potsdam, 7. Okt.</head> <p>Die Stadtverordnetenversammlung hat an das Militärkommando folgendes Schreiben gerichtet: „Die sehr bedauernswerthen Exzesse, welche am Dienstag Abend im Kaisersaale vorgekommen sind, haben uns veranlaßt, den Magistrat zu ersuchen, sich dieserhalb an die königl. Kommandantur zu wenden. Wir haben geglaubt, dabei von der Voraussetzung ausgehen zu dürfen, daß, wenn die ähnlichen Exzesse, welche schon am Sonntage bei der Volksversammlung im Schragen durch das Benehmen mehrerer Garde-du-Corps hervorgerufen worden, von deren Vorgesetzten mehr beachtet und gerügt worden wären, wohl unmöglich schon am Dienstage gleichartige und noch schlimmere Dinge sich hätten wiederholen können. Deshalb wird die königl. Kommandantur ersucht werden, neben der bereits eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung auch noch im Disziplinarwege die nöthigen Befehle ergehen zu lassen, damit Soldaten, die sich an öffentlichen Versammlungen betheiligen, bei diesen die ihnen als Mitgliedern des stehenden Heeres geziemende Haltung bewahren, und dadurch die Wiederholung von Auftritten, die für die Ruhe der Stadt und für das gute Einvernehmen zwischen Civil und Militär gleich störend sein müssen, fernerhin unmöglich gemacht werde. Potsdam, den 5. Okt. 1848. Die Stadtverordneten.“</p> <bibl>(B. Z.-H.)</bibl> </div> <div xml:id="ar115_014" type="jArticle"> <head>Posen, 8. Oktbr.</head> <p>Von der hiesigen Stadtverordneten-Versammlung ist heute Morgen eine Adresse an das Staatsministerium nach Berlin gesandt worden, worin um Beibehaltung des Belagerungszustandes gebeten wird. Am Schluße der Adresse heißt es: Haltung und Mäßigung der Gemüther sind durch die Erklärung des Belagerungszustandes hauptsächlich aufrecht erhalten worden, wie dies ohne weiteren Beweis der bisherige Erfolg am Besten dargethan hat. Weshalb also diesen friedlichen Zustand absichtlich stören? Im Interesse der Stadt wünschen und fordern wir, die gesetzlichen Vertreter derselben, demnach um so mehr das Fortbestehen des Belagerungszustandes, als der Verkehr und die persönliche Freiheit dadurch in Nichts gestört wird, und wir in diesem Zustande nur eine moralische Einwirkung erblicken, wie sie eben für unsere Verhältnisse paßt. Wir bedauern, daß diese Angelegenheit in der Nationalversammlung mit Rücksicht auf die in Köln obwaltenden Verhältnisse, die dort ganz anderer Natur sind, zur Sprache gebracht ist und würden es für alle Theile der hiesigen Bevölkerung besser und weiser gefunden haben, wenn man darüber für jetzt geschwiegen hätte.</p> </div> <div xml:id="ar115_015" type="jArticle"> <head><bibl><author>105</author></bibl> Dortmund, 10. Okt.</head> <p>Auch Dortmund hat vor einigen Tagen seinen Arbeiteraufstand gehabt. Die Arbeiter in den hiesigen Werkstätten der Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft arbeiteten den Sommer hindurch 14 Stunden für 15 Sgr. Tagelohn. Diesen Lohn fanden die Herren in der Direktion zu Köln zu hoch, sie verminderten ihn um 2 Sgr. Die Arbeiter fügten sich und förderten ihr 14stündiges Tagewerk für 13 Sgr. Lohn.</p> <p>Nun maßten sich in voriger Woche die Schmiedehandwerker, ungefähr 25 arbeitstüchtige Männer, an, um Verminderung der Arbeitszeit anzutragen. Der Maschinenmeister, Hr. Hauptmann v. Neesen, schon auf andern Eisenbahnen wegen seiner Arbeiterfreundlichkeit rühmlichst bekannt, verweist ihnen in barschem Tone solche Dreistigkeit. Er zeigt ihnen den Befehl der Direktion vor, wonach sie in den Wintermonaten von Morgens 6 bis Abends 8 Uhr zu arbeiten hätten. Als die Arbeiter entschieden auf ihren Forderungen bestehen, erklärt Hr. v. Neesen dem Schmiedemeister, daß er entlassen sei. Da aber beschließen die Arbeiter einstimmig die Arbeit sofort einzustellen. Hr. Hauptmann v. Neesen fand für gut, sich eilig zurückzuziehen. Sämmtliche Handwerker der Eisenbahnwerkstätten, ungefähr 150, schließen sich sogleich den Insurgenten aus der Schmiedewerkstatt an und fordern außerdem noch die abgeschacherten 2 Sgr. Lohn wieder zurück.</p> <p>Die Direktion untersucht den Vorfall, kann die Anforderung um Verminderung der Arbeitszeit „zwar nicht geradezu ganz unbillig“ finden, fordert aber „doch wenigstens“ von den Werkmeistern die Erklärung zu Protokoll, daß ihre Handlungsweise unrecht gewesen sei. Diese Erklärung wird verweigert und den armen Leuten zu Köln bleibt nichts anderes übrig, als den gestellten Forderungen nachzugeben, wobei sie sich statt der begehrten 2 Sgr. um 1 Sgr. Lohnzusatz mit den Arbeitern „vereinbarten.“</p> <p>Die verehrliche Direktion wird sich wohl später durch die Entlassung der braven Werkmeister rächen. Ein bekanntes und beliebtes Mittel.</p> <p>Das sind die 100,000 und Millionen Thalermänner der guten Stadt Köln, welche sich so sehr über den Belagerungszustand und namentlich die Suspendirung der „Neuen Rheinischen Zeitung“ gefreut haben, weil diese die Arbeiterklasse gegen die Uebergriffe der Bourgeoisie vertheidigt.</p> <p>Wir behalten uns vor, auf die Humanität der Köln-Mindener Eisenbahn-Direktion zurückzukommen.</p> </div> <div xml:id="ar115_016" type="jArticle"> <head>Zwickau, 6. Oktober.</head> <p>Die Verhaftung eines „vielleicht etwas zu freisinnigen“ Soldaten Namens Fras vom hiesigen Regiment, führte heute gegen Abend eine Menge Soldaten vor das Quartier des Majors v. Hake, welche die Freilassung ihres angeblich unschuldigen Kameraden verlangten. Da diesem Ansinnen nicht Genüge geleistet wurde, zogen sie in ihre Kaserne und kamen mit einbrechender Dunkelheit in Massen auf den Markt und von da vor die kommunliche Frohnveste und verlangten stürmisch die Freilassung. Stadtrath Thost ermahnte den durch Civilisten vermehrten Soldatenhaufen zu gesetzlichem Benehmen und versprach, sich beim Kommandanten für den Gefangenen zu verwenden. Inzwischen wurde Generalmarsch geblasen. Die Militärbehörde erklärte jedoch, das Verbrechen des Soldaten sei von der Art, daß er nicht freigegeben werden könne. Da die nochmalige Aufforderung, sich ruhig zu zerstreuen, erfolglos blieb, das Volk vielmehr anfing, Steine gegen die Thür der Frohnveste zu werfen, so wurde die Kommunalgarde zusammengerufen; ehe sie aber beisammen war und einschreiten konnte, war bereits das Gefängniß erstürmt, während das in unmittelbarer Nähe aufgestellte Militär zusah. Endlich ward Fras befreit und unter lautem Vivatgeschrei davon geführt. Eine „ziemliche“ Anzahl von Soldaten hatte sich bei dem Sturme betheiligt.</p> <bibl>(L. Z.)</bibl> </div> <div xml:id="ar115_017" type="jArticle"> <head>Schleswig, 5. Oktober.</head> <p>Von den unter dem Bundesfeldherrn vereinigt gewesenen deutschen Truppen sind im Kriege gegen die Dänen 1) auf dem Kampfplatz gefallen: 8 Offiziere, 12 Unteroffiziere, 95 Mann, zusammen 114. ‒ Unter diesen waren 6 Offiziere, 8 Unteroffiziere, 60 Mann, zusammen 74, Preußen; 2) verwundet überhaupt: 47 Offiziere, 53 Unteroffiziere, 626 Mann, zusammen 726. ‒ Unter diesen waren 27 Offiziere, 31 Unteroffiziere, 387 Mann, zusammen 445, Preußen. Vermißt sind außerdem circa hundert Mann. In den Lazarethen in Schleswig, welche die bedeutendsten waren, haben nach und nach 6000 Kranke gelegen. Davon sind nur 35 gestorben und zwar 54 an ihren Wunden (2/3 von diesen waren Dänen.) An schwer Verwundeten sind in den Schleswig'schen Lazarethen 73 behandelt worden, welche durch Amputation einzelne Gliedmaßen gänzlich oder zum Theil verloren haben. Davon 41 aus dem Gefecht bei Schleswig, 32 aus den weiter nördlich vorgefallenen Gefechten.</p> <bibl>(S.-H. Z.)</bibl> </div> </div> <div n="1"> <head>Italien.</head> <div xml:id="ar115_018" type="jArticle"> <head>Genua, 4. Oktbr.</head> <p>Bis heute hat sich die Nachricht, daß Venedig zur See angegriffen sei, noch nicht bestätigt. Aber es ist sicher, daß dies von der Landseite her geschehen ist und der politische Punkt der Sache bleibt demnach derselbe. Der zu Gunsten Oestreichs geschlossene Waffenstillstand wurde aufs frechste von Oestreich gebrochen.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Belgien.</head> <div xml:id="ar115_019" type="jArticle"> <head>Brüssel, 12. October.</head> <p>Die „Nation“ kommt heute nochmals auf die Niederträchtigkeit der belgischen Behörden zurück. Sie sagt: „Man weiß, daß das Königreich Belgien sich wenigstens hundert Freiheiten mehr erfreut, als die französische Republik. Man sehe die Aufstellungen der ministeriellen Blätter seit dem Februar. Les't nun die Widerlegung des Gerüchts über die Auslieferung der 6 frankfurter Flüchtlinge im offiziellen französischen Moniteur, und seht, was zur selben Zeit die belgischen Journale bringen: „Zwei Redakteure der N. Rheinischen Zeitung, die Hrn. Engels und Dronke, kaum in Brüssel angekommen, wurden von der Polizei ergriffen, der Gensdarmerie überliefert, und über die Gränze gebracht.“</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Holland.</head> <div xml:id="ar115_020" type="jArticle"> <head>Haag, 11. Oktbr.</head> <p>Die neue Konstitution des Königreiches wurde von der zweiten Kammer mit einer Majorität von mehr als 2/3 der Stimmen angenommen. Die erste der Generalstaaten wurde vorgestern zusammenberufen, um diesem Votum ihre Zustimmung zu geben. Diese Zustimmung kann man im Voraus als gewiß annehmen, da die erste Kammer bereits durch einen frühern Beschluß alle Gesetzentwürfe gebilligt hat. Es fehlt daher jetzt nur noch die königl. Sanktion, worüber natürlich kein Zweifel obwalten kann.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Französische Republik.</head> <div xml:id="ar115_021" type="jArticle"> <head>Paris, 10. Oktober.</head> <p>Die Regierung, sagt das J. d. Debatts, ist durch die Abstimmungen der letzten Tage, stark erschüttert. Große Aufregung herrscht in den Gemüthern. General Cavaignac ist entschlossen, sagt man, von der Nationalversamm- zu verlangen, einen möglichst nahen Tag für die Wahl des Präsidenten der Republik anzuberaumen. Was wird die Versammlung thun? Wird sie diesem vielleicht uneigennützigen Wunsche beipflichten oder wird sie die Präsidentenwahl bis zum Ende ihrer Arbeiten verschieben? Wir haben unsere Ansicht über diese Frage bereits ausgesprochen. Wir bestehen darauf, daß es der Logik und Klugheit angemessener ist, an der gegenwärtigen Beschaffenheit der Regierung nichts zu ändern und mit der Präsidentenwahl bis zur völligen Constituirung der Republik zu warten. Dies geschieht aber erst, wenn die Versammlung die organischen Gesetze votirt hat und einer Repräsentantenkammer Platz macht. Wie dem auch sei, so ist ein Entschluß nöthig und dringend. Entweder muß man das jetzige Kabinet, sowie es noch dasteht durch ein förmliches Votum befestigen, oder in der möglichst kurzen Frist zur Bildung einer neuen Regierung durch Wahl eines Präsidenten der Republik schreiten. Nichts ist schlimmer als eine schwache und über ihre Dauer selbst unschlüssige Regierung. Wir glauben daher, daß es im Interesse aller Welt liegt, daß die Frage auf der Bühne zur Sprache komme und prompt erledigt werde.</p> <p>‒ Dem Siecle wäre eine Reinigung des Kabinets (remaniement) so unlieb gerade nicht. „In Gegenwart der Gefahren und Schwierigkeiten, wie sie die Lage nach Innen und Außen böte, seien Männer nöthig, deren Gewandheit und Erfahrung dem Lande sichere Bürgschaften geben.“ Es verbietet sich übrigens den Verdacht der Perfidie gegen Cavaignac, den die „Reform“ gegen es geschleudert alles Ernstes und räth ihm von Neuem sich aufzuklären und zum Heile der Republik zu verstärken. Schließlich erklärt es, sich von der Leere der Neapolitanischen Hoffnungen täglich mehr zu überzeugen.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0575/0003]
volksverrätherisch verschleudert, diese Mehrheit hat es dahin gebracht, daß der deutsche Mann vor Scham nicht mehr das Auge erheben kann, daß 45 Millionen eines siegreichen Volkes das besiegte kleine Dänemark einen schmählichen Waffenstillstand dicktiren konnte. Männer, die das zu thun die Stirne hatten, sind zu Allem fähig, auch dazu, im Namen des souverainen Volkes dem Czar die Knute zu küssen.
Deutsche glaubet es! bei solchen Volksvertretern hat sich mit dem Beschluß vom 16. September das Maß der Schmach noch nicht gefüllt, sie werden den Namen der Volksvertretung noch zu Dingen mißbrauchen, Angesichts derer uns die einst von Fürsten auferlegten Sklavenketten wie Rosenbanden erscheinen werden.
Deutsches Volk öffne deine Augen, blicke um dich, hast du darum deine Abgeordneten zu Hüthern deines Freiheitsbaumes gemacht, daß du ihnen deine Rechte ohne Rückhalt veräußerst? Bei wem steht die Macht unverringerbar als beim Volke? Können die noch dein Vertrauen haben, die dein Vertrauen mißbrauchten?
Deutsches Volk! denk an deine Pflicht, um deiner Kinder willen, verkümmere ihnen nicht eine freie glückliche Zukunft, indem du dein Recht schlafen lässest. Führe die Schmach der Vergangenheit vor Augen, daß dich nicht die Zukunft durch die Verwünschung deiner Kinder richte. Deutsches Volk thue, wozu du das Recht hast, was deine Pflicht ist!
Wir fordern daher alle Wählerschaften Deutschlands auf
1. von jenen Abgeordneten, welche für die Nichtfistirung des schleswig-dänischen Waffenstillstandes vom 5. September, und für die Nichtverwerfung desselben am 16. September gestimmt haben, als des Vertrauens verlustig, die Niederlegung ihrer Mandate zu fordern;
2. den Antheil der Deputirten bei wichtigen Beschlüssen genau zu überwachen, um jederzeit im Klaren zu sein, in wie weit sich dieselben des gegebenen Vertrauens würdig zeigen.
Nur so laßt sich eine Wiederholung ähnlicher Beschlüsse verhindern und der Untergang Deutschlands vielleicht noch aufhalten.
Wien, am 2. Oktober 1848.
Alle Redaktionen liberaler Blätter werden um Aufnahme dieses Aufrufes ersucht.
!!! Frankfurt a. M. den 10. Oktober 94. Sitzung der Nationalversammlung. Tagesordnung Art. VII. §. 30 ff. der Grundrechte. ‒
Diskussion über §. 30. Die Besteuerung (Staats- und Gemeindelasten) soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände und Güter aufhört.
§. 31. Aller Lehensverband soll gelöst werden; in welcher Art, bestimmt die Landesgesetzgebung.
§. 32. Die Vergrößerung bestehender und die Stiftung neuer Familienfideicommisse ist untersagt. Die bestehenden konnen durch Familienbeschluß aufgehoben oder abgeändert werden. Minor: Erachten: Alle Familienfideikommisse, Majorate, und Minorate sind aufgehoben. (Wigard, Blum, Simon, Scheller)
Die Fideicommisse sind aufgehoben. (Ahrens, Hergenhahn, Tellkampf, Römer; eo: Simon und Wigard.
§. 33. Die Strafe der Gütereinziehung soll nicht stattfinden.
Hiermit schließt Artikel VII. ab.
Vor der Tagesordnung
Zimmermann aus Stuttgard nebst vielen andern verwahren sich feierlichst vor der ganzen deutschen Nation wegen der durch das gestrige Gesetz zum Schutz der Abgeordneten, geschehenen Eingriffe in die durch die Märzrevolution errungenen Volksrechte; ‒ Versammlungsrecht; ‒ Rede- und Preßfreiheit. Sie beanspruchen keinen andern Schutz als alle andere deutschen Bürger. (Rechts werden die Namen verlangt Zimmermann verliest deren etwa 40 - 50.)
Eisenmann bringt eine ähnliche Erklärung unterzeichnet von vielen Namen.
v. Vinke erklärt daß solche gehässige Erklärungen zu Protokoll nicht zulässig seien. Die Minorität dürfe die Beschlüsse der Versammlung nicht tadeln. Beantragt: (wieder) eine Commision zur Begutachtung dieser Erklärungen zu wählen. (Gelächter und Unterbrechungen.) Diese Erklärungen seien der Ehre der Nation unwürdig.
Wigard. (Mit Heftigkeit) Protestirt mit tiefster Entrüstung als Abgeordneter des deutschen Volks gegen diese Beschränkungen, wie Hr. v. Vinke sie ausgesprochen. Jeder Abgeordneter habe und lasse sich nicht nehmen das Recht sich in Rede und Schrift frei auszusprechen. (Gewaltiger Beifall.)
Vogt. Ich habe Zimmermanns Erklärung nicht unterschreiben. Aber gerade aus dem Grunde protestire ich gegen v. Vinkes Antrag. Also die Critik sogar will man der Minorität nehmen? Ich begreife daß man weit geht in gewissen Maaßregeln. Aber so weit! ‒ Auch begreife ich nicht wie der Präsident zu so einem Antrag jetzt das Wort geben konnte.
Präsident. Ich habe das Recht, so gut ich Zimmermann das Wort zur Erklärung gab, auch Hrn. von Vinke das Wort zur Besprechung über die Erklärung das Wort zu geben. ‒ Hierauf bringt Prasid. von Vinkes Antrag zur Unterstützung. Nachdem von Vinke mit lebhaften Gesten zur Unterstützung animirt, wird sein Antrag allmählig und sparsam unterstützt; Aber nicht als dringlich erkannt.
Fetzer mit 20 - 30 Andern reichen einen neuen Protest gegen das gestrige Gesetz, ähnlich dem Zimmermannschen ein.
Marak stellt den dringlichen Antrag: „Jedem Mitgliede der National-Versammlung die Einsicht an die Versammlung gelangten Schriften und Briefe zugestatten.“ Der Antrag wird nicht als dringlich erkannt, und geht an den Ausschuß der Geschäftsordnung.
Fuchs interpellirt den Justizminister, ob das Ministerium im Besitz der Vorarbeiten zu einer allgemeinen deutschen Wechselordnung sei, und in kurzer Frist eine solche zu Stande zu bringen hoffe?
Minister Mohl. Das Ministerium sei im Besitz der Vorarbeiten, und das Nöthige zur Zustandebringung des allgemeinen deutschen Wechselrechts werde geschehen. ‒
Reda Weber aus Tyrol interpellirt über die Trennungsverhältnisse von Welsch-und Deutsch-Tyrol. ‒ Schmerling wird den 14. antworten.
Tagesordnung. (S. oben).
Biedermann und Mehrere beantragen §. 30 (S. diesen oben) vorläufig an dieser Stelle nicht zu berathen, und zu §. 31 und 32 überzugehen. ‒ Nachdem Schoder, Rösler von Oels und Wigard sich für den Antrag ausgesprochen, beschließt die Versammlung von der Berathung über §. 30 an dieser Stelle abzusehen.
Man geht zur Verlesung der §. §. 31 und 32 (S. oben) und seiner zahllosen Amendements. Die Diskussionsfrage wird gestellt. Mehr als 100 Mitglieder (von der Rechten und dem rechten Centrum) beantragen die Diskussion. ‒ Dieselbe beginnt also mit Moritz Mohl, welcher das seltsame Geschick hat, den größten Theil der Zuhörer zu vertreiben. ‒ Die ganze Diskussion ist ohne weiteres Interesse. ‒ Als Redner für die Anträge des Ausschusses haben sich gemeldet Moritz Mohl, Lette, Michelsen, Jucho, Wachsmuth etc. Dagegen: von Mölling, v. Baly, Löwe aus Kalbe, Ziegert, Wedekind u. a. ‒ Während des Verlaufs der Debatte entfernt sich eine große Anzahl der Deputirten und fast alle Hörer. ‒ Es sprechen Mohl, Mölling, Lette, Langerfeld, Baly und Graf Schwerin, letzterer für den Entwurf des Verfassungsausschusses. ‒ Hierauf schließt man die Diskussion und geht zur Unterstützungsfrage der verschiedenen Anträge. Nur wenige der Anträge vorzüglich die von der Linken werden unterstützt. ‒ Die Anhörung des Berichterstatters und Abstimmung der §. §. 31 u 32 wird auf die nächste Sitzung vertagt.
Folgt §. 33. (S. oben) Auf die Diskussion verzichtet man unter Heiterkeit. Amendements dazu liegen (der erste §. der Art!) nicht vor. ‒ Die Versammlung genehmigt den §. 33 einstimmig. „Die Strafe der Gütereinziehung findet nicht statt.“ ‒ Weiter beschließt die Versammlung mit 192 Stimmen gegen 133 die Diskussion über Artikel VIII. der Grundrechte in der heutigen Sitzung noch vorzunehmen. (Bravo im Centrum).
Art. VIII. lautet:
§. 34. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus.
Es sollen keine Patrimonialgerichte bestehen.
§. 35. Gö soll keinen privilegirten Gerichtsstand der Personen oder Güter geben.
Folgen noch 7 § §.
Die Versammlung beschließt unter Bravo auf die Diskussion über §. 34 und 35 (S. oben) zu verzichten.Nach Lesung der §. §. und Unterstützungsfrage der dazu gehörigen Amendements vertagt man die Sitzung bis Donnerstag. Morgen keine Sitzung.
Berlin, 10. Oktbr. (Sitzung der National-Versammlung.) Schreiben des Ministerpräsidenten an den Präsidenten Grabow eingelaufen, worin die Vollziehung des Beschlusses der National-Versammlung über die Sistirung der Prozesse, betreffend die Regulirung gutsherrlicher Verhältnisse, angekündigt wird. ‒ Antrag des Abgeordneten Stupp, betreffend die „Ablösung der Waldhütungs-, Raff- und Leseberechtigung“ an die Abtheilung verwiesen. Ebenso der Antrag von Borchart, Blöm, Stupp „Aufhebung der Disciplinarbestimmungen der Advokaten der rheinischen Gerichtshöfe“ betreffend.
Eine Kabinetsordre über „die Amnestie der politischen Verbrechen in Posen“ vom Justizminister verlesen.
Eigentliche Tagesordnung: Bericht der Centralabtheilung, betreffend die „unentgeldliche Aufhebung verschiedener Lasten und Abgaben.“ Weichsel ergreift das Wort gegen ein solches Gesetz. „Er sei ein Feind aller Stückgesetzgebung. Die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, zu denen auch die Ablösung der Lasten gehört, über welche im vorliegenden Gesetze bestimmt ist, müssen von Grund aus kurirt werden. “ Dunker für das Gesetz: „Der privatrechtliche Standpunkt wird vom historischen und politischen überwunden.“ „Wir müssen brechen mit dem frühern System, mit der alten Welt! daß dies nicht ohne eine Verletzung privatrechtlicher Verhältnisse möglich ist, liegt einfach in diesem Bruche.“ Wellheim vermißt auch in dem Gesetze die Entschiedenheit. Die Frage sei „Entschädigung oder Nichtentschädigung“, um den sich die ganze Debatte drehen würde.
Bucher: „Es ist die Competenz der Versammlung in dieser Frage angegriffen worden. Allein erinnern wir uns, daß das absolute Königthum die Leibeigenschaft etc. abgeschafft hat; nach Vollendung der Verfassung werden die Kammern nicht mehr im Stande sein, einen solchen Eingriff ins Privateigenthum zu thun, da die Verfassung dann das Eigenthum als unverletzlich erklärt haben wird. Gerade weil wir auf dem Boden der Revolution stehen, sind wir kompetent.“ (Sehr gut!) Der Minister des Innern kündigt für die Zukunft ein vollständigeres Gesetz an: „Die Regierung verkenne durchaus nicht u. s. w. “ Waldeck gegen das Gesetz. Alle Rechte feudalen Ursprungs müßten, wie es die Franzosen gethan, ohne Entschädigung aufgehoben werden.“ Nach mehren uninteressanten Debatten wird die allgemeine Diskussion geschlossen und §. 1 Nro. 1. zur Debatte gestellt.
Er lautet: „Ohne Entschädigung werden aufgehoben: 1) Die Lehnsherrlichkeit und die lediglich aus derselben entspringenden sonstigen Rechte bei allen Arten von Lehnen innerhalb des Staates mit alleiniger Ausnahme der Thronlehen, der Anspruch auf die Regulirung eines Allodifikationszinses für die früher aufgehobene Lehnsherrlichkeit in denjenigen Landestheilen, welche vormals eine Zeitlang zum Königreich Westphalen, zum Großherzogthum Berg und zu französischen Departements gehört haben, und das Heimfallsrecht an Grundstücken und Gerechtsamen jeder Art innerhalb des Staates, ohne Unterschied, ob der Staat, ob moralische Personen oder Privatpersonen die Berechtigten sind.“
(Schluß morgen.)
* Berlin, 10. Oktbr. Von allen Seiten erheben sich innerhalb der Bürgerwehr selbst Proteste gegen das Bürgerwehrgesetz Wie man uns versichert, hat das Ministerium einer Deputation erklärt, dies Gesetz zurücknehmen zu wollen.
Eine That, ganz würdig des Ministeriums der Coutrerevolution ist die Ausweisung Bakunins aus den preuß. Staaten unter der Androhung, ihn an Rußland im Betretungsfall auszuliefern. Allerwürdigster Eichmann!
Berlin, 9. Oktbr. Während von den aus Schleswig-Holstein zurückgekehrten, nunmehr 3 Wochen bei uns (in den benachbarten Dörfern der Hauptstadt) kantonnirenden Truppen des 2. (genannt Königs-) Regiments jeder einzelne Soldaten noch 60 scharfe Patronen von Schleswig-Holstein her bei sich trägt, und mit Reis und Salz, sowie seit Kurzem auch mit Schiffszwieback auf 3 Tage versehen ist, wurde heute Nachmittag auch an die diesem Regimente als Ordonnanzen beigegebenen Garde-Dragoner pro Mann 1 Pfd. Reis, nebst dazu gehörigem Salz und Schiffszwieback, ebenfalls auf 3 Tage berechnet, dazu aber an jeden einzelnen derselben, (wahrscheinlich als Zugemüse,) noch 15 scharfe Patronen vertheilt, und denselben zugleich die Weisung, oder vielmehr der Befehl gegeben: von jetzt an fortwährend selbst, bei jedem bloßen Ordonnanzritt ihre Karabiner geladen zu haben.
(B. Z.-H.) Potsdam, 7. Okt. Die Stadtverordnetenversammlung hat an das Militärkommando folgendes Schreiben gerichtet: „Die sehr bedauernswerthen Exzesse, welche am Dienstag Abend im Kaisersaale vorgekommen sind, haben uns veranlaßt, den Magistrat zu ersuchen, sich dieserhalb an die königl. Kommandantur zu wenden. Wir haben geglaubt, dabei von der Voraussetzung ausgehen zu dürfen, daß, wenn die ähnlichen Exzesse, welche schon am Sonntage bei der Volksversammlung im Schragen durch das Benehmen mehrerer Garde-du-Corps hervorgerufen worden, von deren Vorgesetzten mehr beachtet und gerügt worden wären, wohl unmöglich schon am Dienstage gleichartige und noch schlimmere Dinge sich hätten wiederholen können. Deshalb wird die königl. Kommandantur ersucht werden, neben der bereits eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung auch noch im Disziplinarwege die nöthigen Befehle ergehen zu lassen, damit Soldaten, die sich an öffentlichen Versammlungen betheiligen, bei diesen die ihnen als Mitgliedern des stehenden Heeres geziemende Haltung bewahren, und dadurch die Wiederholung von Auftritten, die für die Ruhe der Stadt und für das gute Einvernehmen zwischen Civil und Militär gleich störend sein müssen, fernerhin unmöglich gemacht werde. Potsdam, den 5. Okt. 1848. Die Stadtverordneten.“
(B. Z.-H.) Posen, 8. Oktbr. Von der hiesigen Stadtverordneten-Versammlung ist heute Morgen eine Adresse an das Staatsministerium nach Berlin gesandt worden, worin um Beibehaltung des Belagerungszustandes gebeten wird. Am Schluße der Adresse heißt es: Haltung und Mäßigung der Gemüther sind durch die Erklärung des Belagerungszustandes hauptsächlich aufrecht erhalten worden, wie dies ohne weiteren Beweis der bisherige Erfolg am Besten dargethan hat. Weshalb also diesen friedlichen Zustand absichtlich stören? Im Interesse der Stadt wünschen und fordern wir, die gesetzlichen Vertreter derselben, demnach um so mehr das Fortbestehen des Belagerungszustandes, als der Verkehr und die persönliche Freiheit dadurch in Nichts gestört wird, und wir in diesem Zustande nur eine moralische Einwirkung erblicken, wie sie eben für unsere Verhältnisse paßt. Wir bedauern, daß diese Angelegenheit in der Nationalversammlung mit Rücksicht auf die in Köln obwaltenden Verhältnisse, die dort ganz anderer Natur sind, zur Sprache gebracht ist und würden es für alle Theile der hiesigen Bevölkerung besser und weiser gefunden haben, wenn man darüber für jetzt geschwiegen hätte.
105 Dortmund, 10. Okt. Auch Dortmund hat vor einigen Tagen seinen Arbeiteraufstand gehabt. Die Arbeiter in den hiesigen Werkstätten der Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft arbeiteten den Sommer hindurch 14 Stunden für 15 Sgr. Tagelohn. Diesen Lohn fanden die Herren in der Direktion zu Köln zu hoch, sie verminderten ihn um 2 Sgr. Die Arbeiter fügten sich und förderten ihr 14stündiges Tagewerk für 13 Sgr. Lohn.
Nun maßten sich in voriger Woche die Schmiedehandwerker, ungefähr 25 arbeitstüchtige Männer, an, um Verminderung der Arbeitszeit anzutragen. Der Maschinenmeister, Hr. Hauptmann v. Neesen, schon auf andern Eisenbahnen wegen seiner Arbeiterfreundlichkeit rühmlichst bekannt, verweist ihnen in barschem Tone solche Dreistigkeit. Er zeigt ihnen den Befehl der Direktion vor, wonach sie in den Wintermonaten von Morgens 6 bis Abends 8 Uhr zu arbeiten hätten. Als die Arbeiter entschieden auf ihren Forderungen bestehen, erklärt Hr. v. Neesen dem Schmiedemeister, daß er entlassen sei. Da aber beschließen die Arbeiter einstimmig die Arbeit sofort einzustellen. Hr. Hauptmann v. Neesen fand für gut, sich eilig zurückzuziehen. Sämmtliche Handwerker der Eisenbahnwerkstätten, ungefähr 150, schließen sich sogleich den Insurgenten aus der Schmiedewerkstatt an und fordern außerdem noch die abgeschacherten 2 Sgr. Lohn wieder zurück.
Die Direktion untersucht den Vorfall, kann die Anforderung um Verminderung der Arbeitszeit „zwar nicht geradezu ganz unbillig“ finden, fordert aber „doch wenigstens“ von den Werkmeistern die Erklärung zu Protokoll, daß ihre Handlungsweise unrecht gewesen sei. Diese Erklärung wird verweigert und den armen Leuten zu Köln bleibt nichts anderes übrig, als den gestellten Forderungen nachzugeben, wobei sie sich statt der begehrten 2 Sgr. um 1 Sgr. Lohnzusatz mit den Arbeitern „vereinbarten.“
Die verehrliche Direktion wird sich wohl später durch die Entlassung der braven Werkmeister rächen. Ein bekanntes und beliebtes Mittel.
Das sind die 100,000 und Millionen Thalermänner der guten Stadt Köln, welche sich so sehr über den Belagerungszustand und namentlich die Suspendirung der „Neuen Rheinischen Zeitung“ gefreut haben, weil diese die Arbeiterklasse gegen die Uebergriffe der Bourgeoisie vertheidigt.
Wir behalten uns vor, auf die Humanität der Köln-Mindener Eisenbahn-Direktion zurückzukommen.
Zwickau, 6. Oktober. Die Verhaftung eines „vielleicht etwas zu freisinnigen“ Soldaten Namens Fras vom hiesigen Regiment, führte heute gegen Abend eine Menge Soldaten vor das Quartier des Majors v. Hake, welche die Freilassung ihres angeblich unschuldigen Kameraden verlangten. Da diesem Ansinnen nicht Genüge geleistet wurde, zogen sie in ihre Kaserne und kamen mit einbrechender Dunkelheit in Massen auf den Markt und von da vor die kommunliche Frohnveste und verlangten stürmisch die Freilassung. Stadtrath Thost ermahnte den durch Civilisten vermehrten Soldatenhaufen zu gesetzlichem Benehmen und versprach, sich beim Kommandanten für den Gefangenen zu verwenden. Inzwischen wurde Generalmarsch geblasen. Die Militärbehörde erklärte jedoch, das Verbrechen des Soldaten sei von der Art, daß er nicht freigegeben werden könne. Da die nochmalige Aufforderung, sich ruhig zu zerstreuen, erfolglos blieb, das Volk vielmehr anfing, Steine gegen die Thür der Frohnveste zu werfen, so wurde die Kommunalgarde zusammengerufen; ehe sie aber beisammen war und einschreiten konnte, war bereits das Gefängniß erstürmt, während das in unmittelbarer Nähe aufgestellte Militär zusah. Endlich ward Fras befreit und unter lautem Vivatgeschrei davon geführt. Eine „ziemliche“ Anzahl von Soldaten hatte sich bei dem Sturme betheiligt.
(L. Z.) Schleswig, 5. Oktober. Von den unter dem Bundesfeldherrn vereinigt gewesenen deutschen Truppen sind im Kriege gegen die Dänen 1) auf dem Kampfplatz gefallen: 8 Offiziere, 12 Unteroffiziere, 95 Mann, zusammen 114. ‒ Unter diesen waren 6 Offiziere, 8 Unteroffiziere, 60 Mann, zusammen 74, Preußen; 2) verwundet überhaupt: 47 Offiziere, 53 Unteroffiziere, 626 Mann, zusammen 726. ‒ Unter diesen waren 27 Offiziere, 31 Unteroffiziere, 387 Mann, zusammen 445, Preußen. Vermißt sind außerdem circa hundert Mann. In den Lazarethen in Schleswig, welche die bedeutendsten waren, haben nach und nach 6000 Kranke gelegen. Davon sind nur 35 gestorben und zwar 54 an ihren Wunden (2/3 von diesen waren Dänen.) An schwer Verwundeten sind in den Schleswig'schen Lazarethen 73 behandelt worden, welche durch Amputation einzelne Gliedmaßen gänzlich oder zum Theil verloren haben. Davon 41 aus dem Gefecht bei Schleswig, 32 aus den weiter nördlich vorgefallenen Gefechten.
(S.-H. Z.) Italien. Genua, 4. Oktbr. Bis heute hat sich die Nachricht, daß Venedig zur See angegriffen sei, noch nicht bestätigt. Aber es ist sicher, daß dies von der Landseite her geschehen ist und der politische Punkt der Sache bleibt demnach derselbe. Der zu Gunsten Oestreichs geschlossene Waffenstillstand wurde aufs frechste von Oestreich gebrochen.
Belgien. Brüssel, 12. October. Die „Nation“ kommt heute nochmals auf die Niederträchtigkeit der belgischen Behörden zurück. Sie sagt: „Man weiß, daß das Königreich Belgien sich wenigstens hundert Freiheiten mehr erfreut, als die französische Republik. Man sehe die Aufstellungen der ministeriellen Blätter seit dem Februar. Les't nun die Widerlegung des Gerüchts über die Auslieferung der 6 frankfurter Flüchtlinge im offiziellen französischen Moniteur, und seht, was zur selben Zeit die belgischen Journale bringen: „Zwei Redakteure der N. Rheinischen Zeitung, die Hrn. Engels und Dronke, kaum in Brüssel angekommen, wurden von der Polizei ergriffen, der Gensdarmerie überliefert, und über die Gränze gebracht.“
Holland. Haag, 11. Oktbr. Die neue Konstitution des Königreiches wurde von der zweiten Kammer mit einer Majorität von mehr als 2/3 der Stimmen angenommen. Die erste der Generalstaaten wurde vorgestern zusammenberufen, um diesem Votum ihre Zustimmung zu geben. Diese Zustimmung kann man im Voraus als gewiß annehmen, da die erste Kammer bereits durch einen frühern Beschluß alle Gesetzentwürfe gebilligt hat. Es fehlt daher jetzt nur noch die königl. Sanktion, worüber natürlich kein Zweifel obwalten kann.
Französische Republik. Paris, 10. Oktober. Die Regierung, sagt das J. d. Debatts, ist durch die Abstimmungen der letzten Tage, stark erschüttert. Große Aufregung herrscht in den Gemüthern. General Cavaignac ist entschlossen, sagt man, von der Nationalversamm- zu verlangen, einen möglichst nahen Tag für die Wahl des Präsidenten der Republik anzuberaumen. Was wird die Versammlung thun? Wird sie diesem vielleicht uneigennützigen Wunsche beipflichten oder wird sie die Präsidentenwahl bis zum Ende ihrer Arbeiten verschieben? Wir haben unsere Ansicht über diese Frage bereits ausgesprochen. Wir bestehen darauf, daß es der Logik und Klugheit angemessener ist, an der gegenwärtigen Beschaffenheit der Regierung nichts zu ändern und mit der Präsidentenwahl bis zur völligen Constituirung der Republik zu warten. Dies geschieht aber erst, wenn die Versammlung die organischen Gesetze votirt hat und einer Repräsentantenkammer Platz macht. Wie dem auch sei, so ist ein Entschluß nöthig und dringend. Entweder muß man das jetzige Kabinet, sowie es noch dasteht durch ein förmliches Votum befestigen, oder in der möglichst kurzen Frist zur Bildung einer neuen Regierung durch Wahl eines Präsidenten der Republik schreiten. Nichts ist schlimmer als eine schwache und über ihre Dauer selbst unschlüssige Regierung. Wir glauben daher, daß es im Interesse aller Welt liegt, daß die Frage auf der Bühne zur Sprache komme und prompt erledigt werde.
‒ Dem Siecle wäre eine Reinigung des Kabinets (remaniement) so unlieb gerade nicht. „In Gegenwart der Gefahren und Schwierigkeiten, wie sie die Lage nach Innen und Außen böte, seien Männer nöthig, deren Gewandheit und Erfahrung dem Lande sichere Bürgschaften geben.“ Es verbietet sich übrigens den Verdacht der Perfidie gegen Cavaignac, den die „Reform“ gegen es geschleudert alles Ernstes und räth ihm von Neuem sich aufzuklären und zum Heile der Republik zu verstärken. Schließlich erklärt es, sich von der Leere der Neapolitanischen Hoffnungen täglich mehr zu überzeugen.
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(2017-03-20T13:08:10Z)
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(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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