Neue Rheinische Zeitung. Nr. 144. Köln, 16. November 1848. Beilage.lung der Arbeit bis in's kleinste herab. Wer Wasser trägt, nur Wasser und keine Lasten, und wer dir eine Last fortträgt, trägt Pfeiffe stopft, im Hause sonst nichts thut; jeder bleibt bei seinem Beruf, wie ein Esel immer nur Holz schleppt und der andere Stein. Nur die einmal in Amt und Würde sind, scheinen dann zu allem brauchbar, im Felde wie im hohen Rath, als General so gut wie als Admiral. Die medicinische Schule soll nun einstweilen in eine Kaserne in Hatzköi verlegt werden. Auf dem Platz, wo sie stand, wird sie jedenfalls nicht wieder aufgebaut werden, weil sie dort -- nun eben verbrannt ist. Wie es heißt, soll auf diesem Platz nun eine Kaserne oder ein Palast für einen Pascha gebaut werden. Mit großer Befriedigung muß ich erwähnen, daß unsere deutschen Landsleute hier bei diesen vielen Feuersbrünsten sich ausgezeichnet thätig und hülfreich erwiesen haben. Sie waren in großer Zahl überall sogleich zur Hand, wo sie Landsleute in Feuersgefahr wußten, und retteten meistens alles. Nur wer es weiß, wie rasch hier Feuersbrünste um sich greifen, und wie schwer es ist, in der Verwirrung oft auch nur einen kleinen Theil seiner Habe den Flammen zu entreißen und in Sicherheit zu bringen, kann den Werth einer solchen raschen und uneigennützigen Hülfe nach Verdienst schätzen -- Die Opiumerzeugung und der Opiumhandel der Levante nimmt seit einigen Jahren bedeutend zu. Die Ursache davon ist besonders die Opiumsausfuhr nach China, die seit zwei Jahren etwa begonnen hat. Es geht meistens über Aegypten. Die Chinesen scheinen jetzt das türkische Opium dem ostindischen vorzuziehen, es ist auch in der That wirksamer und enthält namentlich mehr Morphium. In der Türkei selber hat der Gebrauch des Opiums als berauschendes Mittel in neuerer Zeit sehr abgenommen. Das kann man allerdings als eine Folge der nähern Bekanntschaft mit der europäischen Civilisation ansehen. Nicht als wenn diese den Türken die Verderblichkeit jenes früher sehr beliebten Berauschungsmittels besser würdigen gelernt hätte, das nicht; aber sie brachte ihm mehr Luft bei zu den verschiedenen, von der übrigen gebildeten Welt genossenen geistigen Getränken. Der Türke trinkt jetzt trotz des Verbots des Propheten schon sehr häufig Wein, besonders Champagner, auch Bier, und vorzüglich gern Branntwein, und er scheint diese Mittel sich in Seligkeit zu versetzen, dem Opium vorzuziehen. (A. A. Z.)Denkschrift. Der Graf Brandenburg, von Sr. Maj. dem Könige mit Bildung eines Ministerii beauftragt, hat sich trotz des fast einmüthig ausgesprochenen Mißtrauens der Nationalversammlung, diesem Auftrage zu unterziehen gewagt. Am 9. November erschien derselbe in der Nationalversammlung, begleitet von den Herren v. Ladenberg, v. Strotha, v. Manteuffel, den Mitgliedern dieses neuen Ministerii, dessen erster Schritt eine schwere Verfassungsverletzung war. Eine von dem Grafen v. Brandenburg kontrasignirte Kabinetsordre vom 8. Nov. sprach die Vertagung der Nationalversammlung aus und verlegte deren Sitz nach Brandenburg. Die Nationalversammlung, deren Aufgabe es ist, in Gemeinschaft mit der Krone die Vertagung festzustellen, hat vom Volke ein Mandat erhalten, gegen welches keiner Gewalt ein Einschreiten gestattet ist, da es zugleich gelähmt, gehindert, zu nichte gemacht würde, wenn es in der Befugniß der Regierung läge, dasselbe, sei es auch nur zeitweise, aufzuheben oder gegen den Willen der Vertreter des Volkes, letztere von dem Orte ihrer Versammlung entfernen zu wollen. Nicht zufrieden mit dieser, die Verfassung verletzenden Erklärung, hat das Ministerium dieselbe in einer langen Reihe fernerer Gewaltstreiche fortgeführt. 1) Es erkühnte sich der Graf Brandenburg im Namen des Ministerii, die Versammlung der Volksvertreter, als auf ein unberechtigtes Verlangen, die Sitzung zu schließen, von dem Präsidenten nicht eingegangen wurde, für eine ungesetzliche zu erklären, ja 2) in dem an den Regierungsrath von Unruh adressirten Schreiben vom 9. November auszusprechen, daß er keine Nationalversammlung und keinen Präsidenten der Nationalversammlung mehr kenne. 3) Auch auf thatsächliche Weise wurden die Eingriffe fortgesetzt, indem die Büreaubeamten und die Geldmittel der Versammlung durch Verfügung des Ministers Manteuffel entzogen wurden. 4) Dann erging am 10. November ein Erlaß des Ministerii an den Kommandeur der Bürgerwehr, Rimpler, worin die Bürgerwehr aufgefordert wurde, den Mitgliedern der Nationalversammlung den Eintritt in den Sitzungssaal derselben zu verwehren. Es wurde eine Frist bestimmt, nach deren Ablauf angenommen werden sollte, daß die Bürgerwehr dem Beschlusse nicht Folge leisten werde und die Heranziehung des Militärs auf den Grund eines Erlasses des Ministers Eichmann in Aussicht gestellt. 5) Eine Proklamation des Polizei-Präsidenten drohte das Einschreiten des Militärs an. Der General Wrangel sprach seine Absicht aus, auf dem Platze des Schauspielhauses mit den daselbst aufgestellten Truppen liegen zu bleiben und einen Zwang gegen die Vertreter der Nation auszuüben, indem denselben der Eintritt in ihr Lokal verwehrt werden sollte. 6) Bei diesem Drohen der ungesetzlichen Gewalt verließ die Versammlung den Ort ihrer Berathungen, um sich am andern Morgen zur gewöhnlichen Stunde der Sitzung wieder dorthin zu begeben. Darum wurde sie jedoch behindert, weil das Lokal verschlossen, und, wie aus dem Innrn desselben mitgetheilt wurde, militärisch besetzt war. Die Nationalversammlung protestirte durch das Organ ihres Präsidenten laut gegen diese Gewalt und begab sich zu einem Privathause, woselbst sie ihre Sitzung abhielt und damit in einem andern Lokale fortfuhr. Das frühere Lokal der Nationalversammlung und die Bureaus derselben sind fortwährend militärisch besetzt und die Archive der Versammlung dabei ohne alle Aufsicht gelassen. 7) Die von den ernannten Ministern kontrasignirte kgl. Verord-vom 11. November bezeichnet die von der Nationalversammlung fast mit Einstimmigkeit gefaßten Beschlüsse als von einem Theile der Nationalversammlung ausgegangen und als ungesetzlichen Widerstand; sie ruft das Land auf, sich gegen die Beschlüsse seiner Vertreter zu richten. 8) Als Fortsetzung der Gewaltmaßregeln erscheint die gleichzeitig verfügte Auflösung der Berliner Bürgerwehr lediglich auf den Grund gestützt, daß dieselbe, ihrer Pflicht getreu, die Nationalversammlung auseinander zu treiben geweigert hatte, deren Schutz ihr oblag. Denn nach §. 1 des Bürgerwehrgesetzes hat die Bürgerwehr die Pflicht, die verfassungsmäßige Freiheit und die gesetzliche Ordnung zu schützen. Die Berufung auf den §. 3. des Bürgerwehrgesetzes kann eine solche Maßregel unter den obwaltenden Umständen nicht rechtfertigen, vielmehr nur die Größe des Vergehens noch klarer ins Licht stellen. 9) Während die Bevölkerung von Berlin zwar mit entschlossener und ruhiger Haltung den vielfachen Gewaltstreichen zusah, ruhig blieb, als unerwartet die Truppen in großer Zahl wieder in die Stadt gerückt waren: da geschah die entschiedene Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerwehr dadurch, daß die Truppen sich gegen den erklärten Willen der Bürgerwehr mit Gewalt der Wachtposten bemächtigten, welche jene vorher besetzt gehalten hatten. Nach §. 68 des Bürgerwehrgesetzes ist es ein Recht der Bürgerwehr, die Wachtposten einzunehmen, wenn sie solches für gut findet. Der Berliner Bürgerwehr war dies Recht schon vo Erlassung des Gesetzes zugesichert. 10) Die vollkommenste Ruhe und Ordnung blieb in der Stadt aufrecht erhalten und kein Exzeß, keine Spaltung mit dem Militär trat ein. Dennoch erklärte das Ministerium den Belagerungszustand der Hauptstadt, beauftragte den General Wrangel mit der Ausführung desselben. Dieser General hat demzufolge eine Proklamation verkündigen lassen, welche als Folge des Belagerungszustandes die freie Presse und das Associationsrecht, diese Grundsäulen der Freiheit, diese durch die Verordnung vom 6. April c. als verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte vernichtet. Nur auf gesetzlichem Wege, nur in Uebereinstimmung mit den versammelten Volksvertretern hätte möglicherweise eine solche Ausnahmebestimmung getroffen werden können. Die Nationalversammlung hat deshalb auch die ganze Maßregel des Belagerungszustandes für eine ungesetzliche erklärt. Diese Maßregel ist die Krone des Attentats, welche gegen die Vertreter des Volkes, gegen die blutig errungene Freiheit, gegen Recht und Gesetz das Ministerium Brandenburg sich erlaubt. Die Verfassung ist schwer verletzt, die Existenz der Volksvertreter gewaltsam bedroht, der Volksvertreter, deren ungestörte Wirksamkeit einen Bestandtheil der jetzigen Verfassung des Landes bildet. Die Reihenfolge dieser Attentate fällt daher schon nach den bestehenden Gesetzen unter den Begriff des Hochverraths, welchen §. 92 Th. II. Tit. 20. Allg. Landrecht, dahin feststellt: "Ein Unternehmen, welches auf eine gewaltsame Umwälzung der Verfassung abzielt, ist Hochverrath." Berlin, den 13. Nov. 1848. Die Nationalversammlung. Vorstehende Denkschrift ist auf den fernern Brschluß der Versammlung dem Staatsanwalt Sethe hierselbst mit folgendem Schreiben zugestellt: "Dem Hrn. Staatsanwalt wird hieneben eine von der Nationalversammlung durch Beschluß angenommene Denkschrift, die hochverrätherischen Attentate des Ministerii Brandenburg betreffend, zugestellt, auf daß er seine Pflicht thue. So beschlossen in der heutigen Sitzung der National-Versammlung. Berlin, den 13. Nov. 1848. Die Nationalversammlung. Der Präsident: v. Unruh. [Fruchtpreise] Berlin, 13. November St. Sch. Sch 74 1/4 B. Seeh. Pr. Sch. 913/4 B. Pr. Bk. Anth. Sch. 85 B. Eisenbahnen Cöln-Minden 74 bez, dito Prior 89 B. Fruchtpreise zu Neuß am 14. Nov. Der Berliner Scheffel. Waizen I. Qualität 2 Thlr. 13 Sgr. --Pf.; II. Q. 2 Thlr. 11 Sgr. -- Pf.; III. Q. 2 Thlr 9 Sgr. -- Pf.; Roggen I. Q. 1 Thlr. 10 Sgr. -- Pf.; II. Q. 1 Thlr. 8 Sgr. -- Pf.; III. Q. 1 Thlr. 6 Sgr. -- Pf.; Wintergerste 1 Thlr. 6 Sgr. -- Pf.; Sommergerste 1 Thlr. 6 Sgr. -- Pf.; Buchwaizen 1 Thlr. 8 Sgr. -- Pf.; Hafer (neuer) -- Thlr. 21 Sgr. -- Pf.; Erbsen 2 Thlr. 5 Sgr. -- Pf; Rappsaamen 3 Thlr. 20 Sgr. -- Pf.; Kartoffeln -- Thlr. 20 Sgr. -- Pf.; Heu per Centner a 110 Pfd. -- Thlr. 20 Sgr. -- Pf; Stroh, p. Schock a 1200 Pfd., 4 Thlr 12 Sgr. -- Pf.; kleiner Saamen 3 Thlr. 10 Sgr. -- Pf.; Rüböl p Ohm a 282 Pfd. ohne Faß 32 Thlr. [unleserliches Material]5 Sgr. -- Pf.; dito p. Mai -- Thlr. -- Sgr. -- Pf; dito p. Oktober 32 Thlr. -- Sgr. -- Pf.: Leinöl p. Ohm -- Thlr. -- Sgr. -- Pf.; Rübkuchen, per 1000 Stück Stampf- 32 Thlr. -- Sgr. -- Pf.; Preßkuchen, p. 2000 Pfd. 29 Thlr. Sgr -- Pf.; Leinkuchen, p. 2000 Pfd., -- Thlr. Sgr. -- Pf.; Branntwein, p. Ohm a 123 Quart zu 47% (ohne Maklergeld), 12 Thlr. 10 Sgr -- Pf.; Gereinigtes Oel 34 Thlr. -- Sgr. -- Pf.; Speise-Oel per 2 1/2 Pfd. -- Thlr. 12 Sgr. -- Pf. Anzeigen. Schifffahrts-Anzeige. Köln, 15. November 1848. In Ladung: Nach Antwerpen M. Lanners. Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. J. A. Orts. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr Joh. Budberg. Nach Andernach und Neuwied J. Krämer. W. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel und Saar L Tillmann. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar M Zens. Nach Mainz J Kiefr. Nach dem Niedermain C Hartig. Nach dem Mittel- und Obermain. C. Wenneis. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert. Nach Heilbronn H. Bechers. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Rotterdam Kapt. Willemsen Köln Nr. 6. Rheinhöhe am 15. Nov. 8' 6". Bekanntmachung. Die Lieferung der Oekonomie-Bedürfnisse der Arbeits-Anstalt zu Brauweiler für das Jahr 1849, bestehend muthmaßlich in: a. 2700 Scheffel Roggen, b. 1900 Scheffel Weizen, c. 100 Scheffel Gerste, d. 18000 Pfund Heu, e. 180000 Pfund Stroh, f. 100 Scheffel Erbsen, g. 100 Linsen, h. 100 trockene Bohnen, i. 4400 Pfund Weizen-Griesmehl, k. 1500 Pfund Reis, l. 1500 Pfund gedörrte Pflaumen, m. 29000 Pfund Rindfleisch, n. 1000 Pfund Kalbfleisch, o. 4200 Pfund ausgeschmolzenes Rindsfett, p. 15000 Quart Bier, q. 1200 Quart Essig, r. 800 Pfund Starke-Abfall, s. 3000 Pfund Rübölseife, soll im Wege schriftlicher Submission an den Mindestfordernden verdungen werden. Lusttragende werden demnach eingeladen, ihre schriftlichen versiegelten Submissionen unter der Adresse des Unterzeichneten und mit der Aufschrift: "Lieferungs-Anerbieten für die Arbeits-Anstalt zu Brauweiler" versehen, spätestens bis Donnerstag den 16. November d. J., Mittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Submissionen in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten Statt finden wird, an den Regierungs-Kanzlisten Perker im hiesigen Regierungsgebäude abzugeben, bei welchem auch die Lieferungs-Bedingungen bis zum gedachten Tage eingesehen werden können. In den Submissionen muß ausdrücklich bemerkt sein, daß die Lieferung nach den offen gelegten Bedingungen ausgeführt werden soll, indem sie sonst nicht berücksichtigt werden. Köln, 16. Oktober 1848. Der Regierungs-Präsident. In Vertretung, Herr Johann Peter Bartz, Gutsbesitzer und Messerschmied, wohnhaft in Cochem, läßt am Donnerstag den 30. d. M. des Nachmittags um 2 Uhr. 3 Fuder 1846er, 8 Fuder 1846er und 4 Fuder 1847er, gut und rein gehaltene weiße Weine, größtentheils eigenen Wachsthums, unter Gestattung eines Zahlungs-Ausstandes bis zum 15 Februar nächsthin gegen Bürgschafts-Stellung öffentlich versteigern. Cochem, am 8. November 1848. Günther, Notar. Beste Empfehlung für Auswanderer nach Amerika. Die Unterzeichneten halten es für ihre Pflicht, sämmtlichen Auswanderern nach Amerika bei Ankunft in Antwerpen Herrn F. Sernels Gasthof zum Tempel daselbst bestens zu empfehlen, indem solche einer ausgezeichnet freundschaftlichen und billigen Behandlung sich jederzeit versichert halten können. Mit Bezugnahme hierauf laden daher die Unterzeichneten sämmtliche Auswanderer, welche diesen Gasthof nicht kennen, höflichst ein, sich nach dem Namen desselben zu erkundigen warnen aber zugleich, sich nicht durch fremde Personen irre leiten zu lassen, indem bei Ankunft der Eisenbahn jederzeit ein Beauftragter von diesem Gasthofe gegenwärtig ist, welcher die Fremden in Empfang nimmt und in erwähnten Gasthof führt, woselbst solche sich von der Wahrheit des Gesagten hinlänglich überzeugen werden. Antwerpen, den 23. Oktober 1848. Namen der Unterzeichner:
Zur Beachtung für Auswanderer. Der Unterzeichnete, dem die Herren Carl Pokrantz et Comp. in Bremen, ihre General-Agentur für die Rheinprovinz übertragen haben, erlaubt sich, diejenigen Familien, welche nach Amerika auszuwandern gesonnen sind, auf die vielen Vortheile, welche ihnen die Beförderung über Bremen verspricht, in Betreff der Sicherheit des Transports vorzüglicher und genügender Auswahl von Lebensmitteln und Billigkeit der Fracht-Bedingungen -- besonders aufmerksam zu machen. Anmeldungen zum kommenden Frühjahr zu zeitgemäßen Preisen und zum frühesten Expeditions-Termine am ersten oder fünfzehnten des Monats nach Aufgang des Wassers nehme gerne entgegen und genießen die Auswanderer bei derartigen Anmeldungen den Vortheil daß sie Auf portofreie Anfragen ertheilt der Unterzeichnete bereitwillig jede weitere wünschenswerthe Auskunft über Abfahrt der Schiffe, Transportkosten und die Verhaltungsmaßregeln während der Reise. Köln, im Oktober 1848. Jean Scheib, Feinstes Provencer-Oel a 26 Sgr. per Quart. Schöne dicke Castanien per Pfund 1 1/3 Sgr., ausgesuchte 2 Sgr. Gute westpfäl. Butter in Fässer von 60 a 100 Pfund a 6 1/3 Sgr. Feinsten Emmenthaler Schweizer-Käse per Pfund 6 1/3 Sgr., in ganzen und halben Laiben billiger, so wie feinste Arrack- und Rum-Punsch-Essenz. Aechten Jamaica-Rum etc. zu den billigsten Preisen bei A. J. Baurmann Sohn, Westenstoffe neueste Muster und große Auswahl in Wolle, Seide und Sammt per Weste 15 Sgr., 20, 25 Sgr., 1 Thlr. bis 21/2 Thlr. Eine Partie zurückgesetzte Westenstoffe (ältere Westen) zu 8 Sgr. bis 20 Sgr im neuen Laden Obenmarspforten 21 A gegenüber dem Jülichsplatz. Schlafröcke und Hausröcke in großer Auswahl. per Stück 2 Thlr bis 8 Thlr. Trikots, Unterhosen und Jacken von 15 Sgr. an bis 25 Sgr. im neuen Laden Obenmarspforten 21 A gegenüber dem Jülichsplatz. Mit Topfwaaren aller Art zu den billigsten Preisen, empfiehlt sich Paul Jos. Bungartz unter Hutmacher Nr. 18. Casino-Ball-Gesellschaft. Der erste Casino-Ball findet Samstag den 18. Novbr. Statt und beginnt um 7 Uhr. Köln, den 15 November 1848 Die Casino-Ball-Direktion. Omnibus-Fahrten zwischen Köln, Bergheim und Jülich. Während der Winter-Periode 1848 -- 49 vom 1. November c. ab. Von Köln nach Bergheim Von Köln nach Jülich. Morgens gegen 10 Uhr. Von Bergheim nach Köln. Morgens gegen 7, Nachmittags gegen 1 und 5 Uhr. Von Jülich nach Köln. Morgens gegen 101/2 Uhr. Eine bedeutende Auswahl in Winterhandschuhen zu jedem Preise erhielt und bietet dieselben zur geneigten Abnahme an: P. Leurs Sohn, Severinstraße Nro. 80 steht der zweite Stock zu vermiethen, anhabend 3 Zimmer. Auch ist daselbst 1 Zimmer, was sich zu einer Gesellschaft eignet zu beziehen. Mosel-Dampfschifffahrt. Täglicher Dienst. Abfahrt von Trier Morgens um 5 Uhr. Abfahrt von Koblenz (nach Ankunft der Nachtboote von Köln) Morgens um 6 Uhr. Vom 1. November c. an fahren unsere Schiffe nur Schiffe nur viermal wöchentlich und zwar: von Trier Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens um 5 Uhr von Koblenz Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags Morgens um 6 Uhr. Trier, den 23. Oktober 1848. Die Direktion. Aufruf an Köln's Turner! Brüder! Wer noch einen Funken von Freiheitsgefühl in sich trägt, erhebe sich mit uns, Trotz zu bieten den schnöden Uebergriffen der Krone! Wir fordern Euch auf zur Versammlung behufs sofortiger Organisirung eines bewaffneten Korps auf heute Mittag 12 Uhr bei Hamspohn im Freischütz! Köln, den 16. Nov. 1848. Viele Turner. Versammlung der nach Berlin bestimmten Rekruten bis Freitag Abend 8 Uhr bei Lölgen auf der Hochpforte zu einer wichtigen Besprechung. Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr. 11. Einladung sämmtlicher Cavalleristen 1. u. 2. Aufg. incl. Reservisten werden dringend ersucht, heute Donnerstag den 16. Nov. auf General-Appell Salzgasse Nro. 7 zu erscheinen. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Großer frischer Schellfisch, Bückinge, Neunaugen und frische Seemuscheln, bei Bruhl Judengasse Nr. 1. Der Gerant Korff. lung der Arbeit bis in's kleinste herab. Wer Wasser trägt, nur Wasser und keine Lasten, und wer dir eine Last fortträgt, trägt Pfeiffe stopft, im Hause sonst nichts thut; jeder bleibt bei seinem Beruf, wie ein Esel immer nur Holz schleppt und der andere Stein. Nur die einmal in Amt und Würde sind, scheinen dann zu allem brauchbar, im Felde wie im hohen Rath, als General so gut wie als Admiral. Die medicinische Schule soll nun einstweilen in eine Kaserne in Hatzköi verlegt werden. Auf dem Platz, wo sie stand, wird sie jedenfalls nicht wieder aufgebaut werden, weil sie dort — nun eben verbrannt ist. Wie es heißt, soll auf diesem Platz nun eine Kaserne oder ein Palast für einen Pascha gebaut werden. Mit großer Befriedigung muß ich erwähnen, daß unsere deutschen Landsleute hier bei diesen vielen Feuersbrünsten sich ausgezeichnet thätig und hülfreich erwiesen haben. Sie waren in großer Zahl überall sogleich zur Hand, wo sie Landsleute in Feuersgefahr wußten, und retteten meistens alles. Nur wer es weiß, wie rasch hier Feuersbrünste um sich greifen, und wie schwer es ist, in der Verwirrung oft auch nur einen kleinen Theil seiner Habe den Flammen zu entreißen und in Sicherheit zu bringen, kann den Werth einer solchen raschen und uneigennützigen Hülfe nach Verdienst schätzen — Die Opiumerzeugung und der Opiumhandel der Levante nimmt seit einigen Jahren bedeutend zu. Die Ursache davon ist besonders die Opiumsausfuhr nach China, die seit zwei Jahren etwa begonnen hat. Es geht meistens über Aegypten. Die Chinesen scheinen jetzt das türkische Opium dem ostindischen vorzuziehen, es ist auch in der That wirksamer und enthält namentlich mehr Morphium. In der Türkei selber hat der Gebrauch des Opiums als berauschendes Mittel in neuerer Zeit sehr abgenommen. Das kann man allerdings als eine Folge der nähern Bekanntschaft mit der europäischen Civilisation ansehen. Nicht als wenn diese den Türken die Verderblichkeit jenes früher sehr beliebten Berauschungsmittels besser würdigen gelernt hätte, das nicht; aber sie brachte ihm mehr Luft bei zu den verschiedenen, von der übrigen gebildeten Welt genossenen geistigen Getränken. Der Türke trinkt jetzt trotz des Verbots des Propheten schon sehr häufig Wein, besonders Champagner, auch Bier, und vorzüglich gern Branntwein, und er scheint diese Mittel sich in Seligkeit zu versetzen, dem Opium vorzuziehen. (A. A. Z.)Denkschrift. Der Graf Brandenburg, von Sr. Maj. dem Könige mit Bildung eines Ministerii beauftragt, hat sich trotz des fast einmüthig ausgesprochenen Mißtrauens der Nationalversammlung, diesem Auftrage zu unterziehen gewagt. Am 9. November erschien derselbe in der Nationalversammlung, begleitet von den Herren v. Ladenberg, v. Strotha, v. Manteuffel, den Mitgliedern dieses neuen Ministerii, dessen erster Schritt eine schwere Verfassungsverletzung war. Eine von dem Grafen v. Brandenburg kontrasignirte Kabinetsordre vom 8. Nov. sprach die Vertagung der Nationalversammlung aus und verlegte deren Sitz nach Brandenburg. Die Nationalversammlung, deren Aufgabe es ist, in Gemeinschaft mit der Krone die Vertagung festzustellen, hat vom Volke ein Mandat erhalten, gegen welches keiner Gewalt ein Einschreiten gestattet ist, da es zugleich gelähmt, gehindert, zu nichte gemacht würde, wenn es in der Befugniß der Regierung läge, dasselbe, sei es auch nur zeitweise, aufzuheben oder gegen den Willen der Vertreter des Volkes, letztere von dem Orte ihrer Versammlung entfernen zu wollen. Nicht zufrieden mit dieser, die Verfassung verletzenden Erklärung, hat das Ministerium dieselbe in einer langen Reihe fernerer Gewaltstreiche fortgeführt. 1) Es erkühnte sich der Graf Brandenburg im Namen des Ministerii, die Versammlung der Volksvertreter, als auf ein unberechtigtes Verlangen, die Sitzung zu schließen, von dem Präsidenten nicht eingegangen wurde, für eine ungesetzliche zu erklären, ja 2) in dem an den Regierungsrath von Unruh adressirten Schreiben vom 9. November auszusprechen, daß er keine Nationalversammlung und keinen Präsidenten der Nationalversammlung mehr kenne. 3) Auch auf thatsächliche Weise wurden die Eingriffe fortgesetzt, indem die Büreaubeamten und die Geldmittel der Versammlung durch Verfügung des Ministers Manteuffel entzogen wurden. 4) Dann erging am 10. November ein Erlaß des Ministerii an den Kommandeur der Bürgerwehr, Rimpler, worin die Bürgerwehr aufgefordert wurde, den Mitgliedern der Nationalversammlung den Eintritt in den Sitzungssaal derselben zu verwehren. Es wurde eine Frist bestimmt, nach deren Ablauf angenommen werden sollte, daß die Bürgerwehr dem Beschlusse nicht Folge leisten werde und die Heranziehung des Militärs auf den Grund eines Erlasses des Ministers Eichmann in Aussicht gestellt. 5) Eine Proklamation des Polizei-Präsidenten drohte das Einschreiten des Militärs an. Der General Wrangel sprach seine Absicht aus, auf dem Platze des Schauspielhauses mit den daselbst aufgestellten Truppen liegen zu bleiben und einen Zwang gegen die Vertreter der Nation auszuüben, indem denselben der Eintritt in ihr Lokal verwehrt werden sollte. 6) Bei diesem Drohen der ungesetzlichen Gewalt verließ die Versammlung den Ort ihrer Berathungen, um sich am andern Morgen zur gewöhnlichen Stunde der Sitzung wieder dorthin zu begeben. Darum wurde sie jedoch behindert, weil das Lokal verschlossen, und, wie aus dem Innrn desselben mitgetheilt wurde, militärisch besetzt war. Die Nationalversammlung protestirte durch das Organ ihres Präsidenten laut gegen diese Gewalt und begab sich zu einem Privathause, woselbst sie ihre Sitzung abhielt und damit in einem andern Lokale fortfuhr. Das frühere Lokal der Nationalversammlung und die Bureaus derselben sind fortwährend militärisch besetzt und die Archive der Versammlung dabei ohne alle Aufsicht gelassen. 7) Die von den ernannten Ministern kontrasignirte kgl. Verord-vom 11. November bezeichnet die von der Nationalversammlung fast mit Einstimmigkeit gefaßten Beschlüsse als von einem Theile der Nationalversammlung ausgegangen und als ungesetzlichen Widerstand; sie ruft das Land auf, sich gegen die Beschlüsse seiner Vertreter zu richten. 8) Als Fortsetzung der Gewaltmaßregeln erscheint die gleichzeitig verfügte Auflösung der Berliner Bürgerwehr lediglich auf den Grund gestützt, daß dieselbe, ihrer Pflicht getreu, die Nationalversammlung auseinander zu treiben geweigert hatte, deren Schutz ihr oblag. Denn nach §. 1 des Bürgerwehrgesetzes hat die Bürgerwehr die Pflicht, die verfassungsmäßige Freiheit und die gesetzliche Ordnung zu schützen. Die Berufung auf den §. 3. des Bürgerwehrgesetzes kann eine solche Maßregel unter den obwaltenden Umständen nicht rechtfertigen, vielmehr nur die Größe des Vergehens noch klarer ins Licht stellen. 9) Während die Bevölkerung von Berlin zwar mit entschlossener und ruhiger Haltung den vielfachen Gewaltstreichen zusah, ruhig blieb, als unerwartet die Truppen in großer Zahl wieder in die Stadt gerückt waren: da geschah die entschiedene Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerwehr dadurch, daß die Truppen sich gegen den erklärten Willen der Bürgerwehr mit Gewalt der Wachtposten bemächtigten, welche jene vorher besetzt gehalten hatten. Nach §. 68 des Bürgerwehrgesetzes ist es ein Recht der Bürgerwehr, die Wachtposten einzunehmen, wenn sie solches für gut findet. Der Berliner Bürgerwehr war dies Recht schon vo Erlassung des Gesetzes zugesichert. 10) Die vollkommenste Ruhe und Ordnung blieb in der Stadt aufrecht erhalten und kein Exzeß, keine Spaltung mit dem Militär trat ein. Dennoch erklärte das Ministerium den Belagerungszustand der Hauptstadt, beauftragte den General Wrangel mit der Ausführung desselben. Dieser General hat demzufolge eine Proklamation verkündigen lassen, welche als Folge des Belagerungszustandes die freie Presse und das Associationsrecht, diese Grundsäulen der Freiheit, diese durch die Verordnung vom 6. April c. als verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte vernichtet. Nur auf gesetzlichem Wege, nur in Uebereinstimmung mit den versammelten Volksvertretern hätte möglicherweise eine solche Ausnahmebestimmung getroffen werden können. Die Nationalversammlung hat deshalb auch die ganze Maßregel des Belagerungszustandes für eine ungesetzliche erklärt. Diese Maßregel ist die Krone des Attentats, welche gegen die Vertreter des Volkes, gegen die blutig errungene Freiheit, gegen Recht und Gesetz das Ministerium Brandenburg sich erlaubt. Die Verfassung ist schwer verletzt, die Existenz der Volksvertreter gewaltsam bedroht, der Volksvertreter, deren ungestörte Wirksamkeit einen Bestandtheil der jetzigen Verfassung des Landes bildet. Die Reihenfolge dieser Attentate fällt daher schon nach den bestehenden Gesetzen unter den Begriff des Hochverraths, welchen §. 92 Th. II. Tit. 20. Allg. Landrecht, dahin feststellt: „Ein Unternehmen, welches auf eine gewaltsame Umwälzung der Verfassung abzielt, ist Hochverrath.“ Berlin, den 13. Nov. 1848. Die Nationalversammlung. Vorstehende Denkschrift ist auf den fernern Brschluß der Versammlung dem Staatsanwalt Sethe hierselbst mit folgendem Schreiben zugestellt: „Dem Hrn. Staatsanwalt wird hieneben eine von der Nationalversammlung durch Beschluß angenommene Denkschrift, die hochverrätherischen Attentate des Ministerii Brandenburg betreffend, zugestellt, auf daß er seine Pflicht thue. So beschlossen in der heutigen Sitzung der National-Versammlung. Berlin, den 13. Nov. 1848. Die Nationalversammlung. Der Präsident: v. Unruh. [Fruchtpreise] Berlin, 13. November St. Sch. Sch 74 1/4 B. Seeh. Pr. Sch. 913/4 B. Pr. Bk. Anth. Sch. 85 B. Eisenbahnen Cöln-Minden 74 bez, dito Prior 89 B. Fruchtpreise zu Neuß am 14. Nov. Der Berliner Scheffel. Waizen I. Qualität 2 Thlr. 13 Sgr. —Pf.; II. Q. 2 Thlr. 11 Sgr. — Pf.; III. Q. 2 Thlr 9 Sgr. — Pf.; Roggen I. Q. 1 Thlr. 10 Sgr. — Pf.; II. Q. 1 Thlr. 8 Sgr. — Pf.; III. Q. 1 Thlr. 6 Sgr. — Pf.; Wintergerste 1 Thlr. 6 Sgr. — Pf.; Sommergerste 1 Thlr. 6 Sgr. — Pf.; Buchwaizen 1 Thlr. 8 Sgr. — Pf.; Hafer (neuer) — Thlr. 21 Sgr. — Pf.; Erbsen 2 Thlr. 5 Sgr. — Pf; Rappsaamen 3 Thlr. 20 Sgr. — Pf.; Kartoffeln — Thlr. 20 Sgr. — Pf.; Heu per Centner à 110 Pfd. — Thlr. 20 Sgr. — Pf; Stroh, p. Schock à 1200 Pfd., 4 Thlr 12 Sgr. — Pf.; kleiner Saamen 3 Thlr. 10 Sgr. — Pf.; Rüböl p Ohm à 282 Pfd. ohne Faß 32 Thlr. [unleserliches Material]5 Sgr. — Pf.; dito p. Mai — Thlr. — Sgr. — Pf; dito p. Oktober 32 Thlr. — Sgr. — Pf.: Leinöl p. Ohm — Thlr. — Sgr. — Pf.; Rübkuchen, per 1000 Stück Stampf- 32 Thlr. — Sgr. — Pf.; Preßkuchen, p. 2000 Pfd. 29 Thlr. Sgr — Pf.; Leinkuchen, p. 2000 Pfd., — Thlr. Sgr. — Pf.; Branntwein, p. Ohm à 123 Quart zu 47% (ohne Maklergeld), 12 Thlr. 10 Sgr — Pf.; Gereinigtes Oel 34 Thlr. — Sgr. — Pf.; Speise-Oel per 2 1/2 Pfd. — Thlr. 12 Sgr. — Pf. Anzeigen. Schifffahrts-Anzeige. Köln, 15. November 1848. In Ladung: Nach Antwerpen M. Lanners. Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. J. A. Orts. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr Joh. Budberg. Nach Andernach und Neuwied J. Krämer. W. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel und Saar L Tillmann. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar M Zens. Nach Mainz J Kiefr. Nach dem Niedermain C Hartig. Nach dem Mittel- und Obermain. C. Wenneis. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert. Nach Heilbronn H. Bechers. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Rotterdam Kapt. Willemsen Köln Nr. 6. Rheinhöhe am 15. Nov. 8′ 6″. Bekanntmachung. Die Lieferung der Oekonomie-Bedürfnisse der Arbeits-Anstalt zu Brauweiler für das Jahr 1849, bestehend muthmaßlich in: a. 2700 Scheffel Roggen, b. 1900 Scheffel Weizen, c. 100 Scheffel Gerste, d. 18000 Pfund Heu, e. 180000 Pfund Stroh, f. 100 Scheffel Erbsen, g. 100 Linsen, h. 100 trockene Bohnen, i. 4400 Pfund Weizen-Griesmehl, k. 1500 Pfund Reis, l. 1500 Pfund gedörrte Pflaumen, m. 29000 Pfund Rindfleisch, n. 1000 Pfund Kalbfleisch, o. 4200 Pfund ausgeschmolzenes Rindsfett, p. 15000 Quart Bier, q. 1200 Quart Essig, r. 800 Pfund Starke-Abfall, s. 3000 Pfund Rübölseife, soll im Wege schriftlicher Submission an den Mindestfordernden verdungen werden. Lusttragende werden demnach eingeladen, ihre schriftlichen versiegelten Submissionen unter der Adresse des Unterzeichneten und mit der Aufschrift: „Lieferungs-Anerbieten für die Arbeits-Anstalt zu Brauweiler“ versehen, spätestens bis Donnerstag den 16. November d. J., Mittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Submissionen in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten Statt finden wird, an den Regierungs-Kanzlisten Perker im hiesigen Regierungsgebäude abzugeben, bei welchem auch die Lieferungs-Bedingungen bis zum gedachten Tage eingesehen werden können. In den Submissionen muß ausdrücklich bemerkt sein, daß die Lieferung nach den offen gelegten Bedingungen ausgeführt werden soll, indem sie sonst nicht berücksichtigt werden. Köln, 16. Oktober 1848. Der Regierungs-Präsident. In Vertretung, Herr Johann Peter Bartz, Gutsbesitzer und Messerschmied, wohnhaft in Cochem, läßt am Donnerstag den 30. d. M. des Nachmittags um 2 Uhr. 3 Fuder 1846er, 8 Fuder 1846er und 4 Fuder 1847er, gut und rein gehaltene weiße Weine, größtentheils eigenen Wachsthums, unter Gestattung eines Zahlungs-Ausstandes bis zum 15 Februar nächsthin gegen Bürgschafts-Stellung öffentlich versteigern. Cochem, am 8. November 1848. Günther, Notar. Beste Empfehlung für Auswanderer nach Amerika. Die Unterzeichneten halten es für ihre Pflicht, sämmtlichen Auswanderern nach Amerika bei Ankunft in Antwerpen Herrn F. Sernels Gasthof zum Tempel daselbst bestens zu empfehlen, indem solche einer ausgezeichnet freundschaftlichen und billigen Behandlung sich jederzeit versichert halten können. Mit Bezugnahme hierauf laden daher die Unterzeichneten sämmtliche Auswanderer, welche diesen Gasthof nicht kennen, höflichst ein, sich nach dem Namen desselben zu erkundigen warnen aber zugleich, sich nicht durch fremde Personen irre leiten zu lassen, indem bei Ankunft der Eisenbahn jederzeit ein Beauftragter von diesem Gasthofe gegenwärtig ist, welcher die Fremden in Empfang nimmt und in erwähnten Gasthof führt, woselbst solche sich von der Wahrheit des Gesagten hinlänglich überzeugen werden. Antwerpen, den 23. Oktober 1848. Namen der Unterzeichner:
Zur Beachtung für Auswanderer. Der Unterzeichnete, dem die Herren Carl Pokrantz et Comp. in Bremen, ihre General-Agentur für die Rheinprovinz übertragen haben, erlaubt sich, diejenigen Familien, welche nach Amerika auszuwandern gesonnen sind, auf die vielen Vortheile, welche ihnen die Beförderung über Bremen verspricht, in Betreff der Sicherheit des Transports vorzüglicher und genügender Auswahl von Lebensmitteln und Billigkeit der Fracht-Bedingungen — besonders aufmerksam zu machen. Anmeldungen zum kommenden Frühjahr zu zeitgemäßen Preisen und zum frühesten Expeditions-Termine am ersten oder fünfzehnten des Monats nach Aufgang des Wassers nehme gerne entgegen und genießen die Auswanderer bei derartigen Anmeldungen den Vortheil daß sie Auf portofreie Anfragen ertheilt der Unterzeichnete bereitwillig jede weitere wünschenswerthe Auskunft über Abfahrt der Schiffe, Transportkosten und die Verhaltungsmaßregeln während der Reise. Köln, im Oktober 1848. Jean Scheib, Feinstes Provencer-Oel à 26 Sgr. per Quart. Schöne dicke Castanien per Pfund 1 1/3 Sgr., ausgesuchte 2 Sgr. Gute westpfäl. Butter in Fässer von 60 à 100 Pfund à 6 1/3 Sgr. Feinsten Emmenthaler Schweizer-Käse per Pfund 6 1/3 Sgr., in ganzen und halben Laiben billiger, so wie feinste Arrack- und Rum-Punsch-Essenz. Aechten Jamaica-Rum etc. zu den billigsten Preisen bei A. J. Baurmann Sohn, Westenstoffe neueste Muster und große Auswahl in Wolle, Seide und Sammt per Weste 15 Sgr., 20, 25 Sgr., 1 Thlr. bis 21/2 Thlr. Eine Partie zurückgesetzte Westenstoffe (ältere Westen) zu 8 Sgr. bis 20 Sgr im neuen Laden Obenmarspforten 21 A gegenüber dem Jülichsplatz. Schlafröcke und Hausröcke in großer Auswahl. per Stück 2 Thlr bis 8 Thlr. Trikots, Unterhosen und Jacken von 15 Sgr. an bis 25 Sgr. im neuen Laden Obenmarspforten 21 A gegenüber dem Jülichsplatz. Mit Topfwaaren aller Art zu den billigsten Preisen, empfiehlt sich Paul Jos. Bungartz unter Hutmacher Nr. 18. Casino-Ball-Gesellschaft. Der erste Casino-Ball findet Samstag den 18. Novbr. Statt und beginnt um 7 Uhr. Köln, den 15 November 1848 Die Casino-Ball-Direktion. Omnibus-Fahrten zwischen Köln, Bergheim und Jülich. Während der Winter-Periode 1848 — 49 vom 1. November c. ab. Von Köln nach Bergheim Von Köln nach Jülich. Morgens gegen 10 Uhr. Von Bergheim nach Köln. Morgens gegen 7, Nachmittags gegen 1 und 5 Uhr. Von Jülich nach Köln. Morgens gegen 101/2 Uhr. Eine bedeutende Auswahl in Winterhandschuhen zu jedem Preise erhielt und bietet dieselben zur geneigten Abnahme an: P. Leurs Sohn, Severinstraße Nro. 80 steht der zweite Stock zu vermiethen, anhabend 3 Zimmer. Auch ist daselbst 1 Zimmer, was sich zu einer Gesellschaft eignet zu beziehen. Mosel-Dampfschifffahrt. Täglicher Dienst. Abfahrt von Trier Morgens um 5 Uhr. Abfahrt von Koblenz (nach Ankunft der Nachtboote von Köln) Morgens um 6 Uhr. Vom 1. November c. an fahren unsere Schiffe nur Schiffe nur viermal wöchentlich und zwar: von Trier Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens um 5 Uhr von Koblenz Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags Morgens um 6 Uhr. Trier, den 23. Oktober 1848. Die Direktion. Aufruf an Köln's Turner! Brüder! Wer noch einen Funken von Freiheitsgefühl in sich trägt, erhebe sich mit uns, Trotz zu bieten den schnöden Uebergriffen der Krone! Wir fordern Euch auf zur Versammlung behufs sofortiger Organisirung eines bewaffneten Korps auf heute Mittag 12 Uhr bei Hamspohn im Freischütz! Köln, den 16. Nov. 1848. Viele Turner. Versammlung der nach Berlin bestimmten Rekruten bis Freitag Abend 8 Uhr bei Lölgen auf der Hochpforte zu einer wichtigen Besprechung. Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr. 11. Einladung sämmtlicher Cavalleristen 1. u. 2. Aufg. incl. Reservisten werden dringend ersucht, heute Donnerstag den 16. Nov. auf General-Appell Salzgasse Nro. 7 zu erscheinen. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Großer frischer Schellfisch, Bückinge, Neunaugen und frische Seemuscheln, bei Bruhl Judengasse Nr. 1. Der Gerant Korff. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div xml:id="ar144b_008" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="0752"/> lung der Arbeit bis in's kleinste herab. Wer Wasser trägt, nur Wasser und keine Lasten, und wer dir eine Last fortträgt, trägt Pfeiffe stopft, im Hause sonst nichts thut; jeder bleibt bei seinem Beruf, wie ein Esel immer nur Holz schleppt und der andere Stein. Nur die einmal in Amt und Würde sind, scheinen dann zu allem brauchbar, im Felde wie im hohen Rath, als General so gut wie als Admiral.</p> <p>Die medicinische Schule soll nun einstweilen in eine Kaserne in Hatzköi verlegt werden. Auf dem Platz, wo sie stand, wird sie jedenfalls nicht wieder aufgebaut werden, weil sie dort — nun eben verbrannt ist. Wie es heißt, soll auf diesem Platz nun eine Kaserne oder ein Palast für einen Pascha gebaut werden. Mit großer Befriedigung muß ich erwähnen, daß unsere deutschen Landsleute hier bei diesen vielen Feuersbrünsten sich ausgezeichnet thätig und hülfreich erwiesen haben. Sie waren in großer Zahl überall sogleich zur Hand, wo sie Landsleute in Feuersgefahr wußten, und retteten meistens alles. Nur wer es weiß, wie rasch hier Feuersbrünste um sich greifen, und wie schwer es ist, in der Verwirrung oft auch nur einen kleinen Theil seiner Habe den Flammen zu entreißen und in Sicherheit zu bringen, kann den Werth einer solchen raschen und uneigennützigen Hülfe nach Verdienst schätzen — Die Opiumerzeugung und der Opiumhandel der Levante nimmt seit einigen Jahren bedeutend zu. Die Ursache davon ist besonders die Opiumsausfuhr nach China, die seit zwei Jahren etwa begonnen hat. Es geht meistens über Aegypten. Die Chinesen scheinen jetzt das türkische Opium dem ostindischen vorzuziehen, es ist auch in der That wirksamer und enthält namentlich mehr Morphium. In der Türkei selber hat der Gebrauch des Opiums als berauschendes Mittel in neuerer Zeit sehr abgenommen. Das kann man allerdings als eine Folge der nähern Bekanntschaft mit der europäischen Civilisation ansehen. Nicht als wenn diese den Türken die Verderblichkeit jenes früher sehr beliebten Berauschungsmittels besser würdigen gelernt hätte, das nicht; aber sie brachte ihm mehr Luft bei zu den verschiedenen, von der übrigen gebildeten Welt genossenen geistigen Getränken. Der Türke trinkt jetzt trotz des Verbots des Propheten schon sehr häufig Wein, besonders Champagner, auch Bier, und vorzüglich gern Branntwein, und er scheint diese Mittel sich in Seligkeit zu versetzen, dem Opium vorzuziehen.</p> <bibl>(A. A. Z.)</bibl> </div> </div> <div type="jReadersLetters" n="1"> <div xml:id="ar144b_009" type="jArticle"> <head>Denkschrift.</head> <p>Der Graf Brandenburg, von Sr. Maj. dem Könige mit Bildung eines Ministerii beauftragt, hat sich trotz des fast einmüthig ausgesprochenen Mißtrauens der Nationalversammlung, diesem Auftrage zu unterziehen gewagt. Am 9. November erschien derselbe in der Nationalversammlung, begleitet von den Herren v. Ladenberg, v. Strotha, v. Manteuffel, den Mitgliedern dieses neuen Ministerii, dessen erster Schritt eine schwere Verfassungsverletzung war.</p> <p>Eine von dem Grafen v. Brandenburg kontrasignirte Kabinetsordre vom 8. Nov. sprach die Vertagung der Nationalversammlung aus und verlegte deren Sitz nach Brandenburg.</p> <p>Die Nationalversammlung, deren Aufgabe es ist, in Gemeinschaft mit der Krone die Vertagung festzustellen, hat vom Volke ein Mandat erhalten, gegen welches keiner Gewalt ein Einschreiten gestattet ist, da es zugleich gelähmt, gehindert, zu nichte gemacht würde, wenn es in der Befugniß der Regierung läge, dasselbe, sei es auch nur zeitweise, aufzuheben oder gegen den Willen der Vertreter des Volkes, letztere von dem Orte ihrer Versammlung entfernen zu wollen.</p> <p>Nicht zufrieden mit dieser, die Verfassung verletzenden Erklärung, hat das Ministerium dieselbe in einer langen Reihe fernerer Gewaltstreiche fortgeführt.</p> <p>1) Es erkühnte sich der Graf Brandenburg im Namen des Ministerii, die Versammlung der Volksvertreter, als auf ein unberechtigtes Verlangen, die Sitzung zu schließen, von dem Präsidenten nicht eingegangen wurde, für eine ungesetzliche zu erklären, ja</p> <p>2) in dem an den Regierungsrath von Unruh adressirten Schreiben vom 9. November auszusprechen, daß er keine Nationalversammlung und keinen Präsidenten der Nationalversammlung mehr kenne.</p> <p>3) Auch auf thatsächliche Weise wurden die Eingriffe fortgesetzt, indem die Büreaubeamten und die Geldmittel der Versammlung durch Verfügung des Ministers Manteuffel entzogen wurden.</p> <p>4) Dann erging am 10. November ein Erlaß des Ministerii an den Kommandeur der Bürgerwehr, Rimpler, worin die Bürgerwehr aufgefordert wurde, den Mitgliedern der Nationalversammlung den Eintritt in den Sitzungssaal derselben zu verwehren. Es wurde eine Frist bestimmt, nach deren Ablauf angenommen werden sollte, daß die Bürgerwehr dem Beschlusse nicht Folge leisten werde und die Heranziehung des Militärs auf den Grund eines Erlasses des Ministers Eichmann in Aussicht gestellt.</p> <p>5) Eine Proklamation des Polizei-Präsidenten drohte das Einschreiten des Militärs an. Der General Wrangel sprach seine Absicht aus, auf dem Platze des Schauspielhauses mit den daselbst aufgestellten Truppen liegen zu bleiben und einen Zwang gegen die Vertreter der Nation auszuüben, indem denselben der Eintritt in ihr Lokal verwehrt werden sollte.</p> <p>6) Bei diesem Drohen der ungesetzlichen Gewalt verließ die Versammlung den Ort ihrer Berathungen, um sich am andern Morgen zur gewöhnlichen Stunde der Sitzung wieder dorthin zu begeben. Darum wurde sie jedoch behindert, weil das Lokal verschlossen, und, wie aus dem Innrn desselben mitgetheilt wurde, militärisch besetzt war. Die Nationalversammlung protestirte durch das Organ ihres Präsidenten laut gegen diese Gewalt und begab sich zu einem Privathause, woselbst sie ihre Sitzung abhielt und damit in einem andern Lokale fortfuhr. Das frühere Lokal der Nationalversammlung und die Bureaus derselben sind fortwährend militärisch besetzt und die Archive der Versammlung dabei ohne alle Aufsicht gelassen.</p> <p>7) Die von den ernannten Ministern kontrasignirte kgl. Verord-vom 11. November bezeichnet die von der Nationalversammlung fast mit Einstimmigkeit gefaßten Beschlüsse als von einem Theile der Nationalversammlung ausgegangen und als ungesetzlichen Widerstand; sie ruft das Land auf, sich gegen die Beschlüsse seiner Vertreter zu richten.</p> <p>8) Als Fortsetzung der Gewaltmaßregeln erscheint die gleichzeitig verfügte Auflösung der Berliner Bürgerwehr lediglich auf den Grund gestützt, daß dieselbe, ihrer Pflicht getreu, die Nationalversammlung auseinander zu treiben geweigert hatte, deren Schutz ihr oblag. Denn nach §. 1 des Bürgerwehrgesetzes hat die Bürgerwehr die Pflicht, die verfassungsmäßige Freiheit und die gesetzliche Ordnung zu schützen. Die Berufung auf den §. 3. des Bürgerwehrgesetzes kann eine solche Maßregel unter den obwaltenden Umständen nicht rechtfertigen, vielmehr nur die Größe des Vergehens noch klarer ins Licht stellen.</p> <p>9) Während die Bevölkerung von Berlin zwar mit entschlossener und ruhiger Haltung den vielfachen Gewaltstreichen zusah, ruhig blieb, als unerwartet die Truppen in großer Zahl wieder in die Stadt gerückt waren: da geschah die entschiedene Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerwehr dadurch, daß die Truppen sich gegen den erklärten Willen der Bürgerwehr mit Gewalt der Wachtposten bemächtigten, welche jene vorher besetzt gehalten hatten.</p> <p>Nach §. 68 des Bürgerwehrgesetzes ist es ein Recht der Bürgerwehr, die Wachtposten einzunehmen, wenn sie solches für gut findet. Der Berliner Bürgerwehr war dies Recht schon <hi rendition="#g">vo</hi> Erlassung des Gesetzes zugesichert.</p> <p>10) Die vollkommenste Ruhe und Ordnung blieb in der Stadt aufrecht erhalten und kein Exzeß, keine Spaltung mit dem Militär trat ein. Dennoch erklärte das Ministerium den Belagerungszustand der Hauptstadt, beauftragte den General Wrangel mit der Ausführung desselben. Dieser General hat demzufolge eine Proklamation verkündigen lassen, welche als Folge des Belagerungszustandes die freie Presse und das Associationsrecht, diese Grundsäulen der Freiheit, diese durch die Verordnung vom 6. April c. als verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte vernichtet. Nur auf gesetzlichem Wege, nur in Uebereinstimmung mit den versammelten Volksvertretern hätte möglicherweise eine solche Ausnahmebestimmung getroffen werden können. Die Nationalversammlung hat deshalb auch die ganze Maßregel des Belagerungszustandes für eine ungesetzliche erklärt. Diese Maßregel ist die Krone des Attentats, welche gegen die Vertreter des Volkes, gegen die blutig errungene Freiheit, gegen Recht und Gesetz das Ministerium Brandenburg sich erlaubt.</p> <p>Die Verfassung ist schwer verletzt, die Existenz der Volksvertreter gewaltsam bedroht, der Volksvertreter, deren ungestörte Wirksamkeit einen Bestandtheil der jetzigen Verfassung des Landes bildet. Die Reihenfolge dieser Attentate fällt daher schon nach den bestehenden Gesetzen unter den Begriff des Hochverraths, welchen §. 92 Th. II. Tit. 20. Allg. Landrecht, dahin feststellt:</p> <p rendition="#et">„Ein Unternehmen, welches auf eine gewaltsame Umwälzung der Verfassung abzielt, ist Hochverrath.“</p> <p>Berlin, den 13. Nov. 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Die Nationalversammlung</hi>.</p> <p>Vorstehende Denkschrift ist auf den fernern Brschluß der Versammlung dem Staatsanwalt Sethe hierselbst mit folgendem Schreiben zugestellt:</p> <p>„Dem Hrn. Staatsanwalt wird hieneben eine von der Nationalversammlung durch Beschluß angenommene Denkschrift, die hochverrätherischen Attentate des Ministerii Brandenburg betreffend, zugestellt, auf daß er seine Pflicht thue.</p> <p>So beschlossen in der heutigen Sitzung der National-Versammlung.</p> <p>Berlin, den 13. Nov. 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Die Nationalversammlung</hi>.</p> <p>Der Präsident: v. <hi rendition="#g">Unruh</hi>.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>[Fruchtpreise]</head> <div xml:id="ar144b_010" type="jArticle"> <head>Berlin, 13. November</head> <p>St. Sch. Sch 74 1/4 B. Seeh. Pr. Sch. 913/4 B. Pr. Bk. Anth. Sch. 85 B. Eisenbahnen Cöln-Minden 74 bez, dito Prior 89 B.</p> </div> <div xml:id="ar144b_011" type="jArticle"> <head>Fruchtpreise zu Neuß am 14. Nov.</head> <p>Der Berliner Scheffel.</p> <p>Waizen I. Qualität 2 Thlr. 13 Sgr. —Pf.; II. Q. 2 Thlr. 11 Sgr. — Pf.; III. Q. 2 Thlr 9 Sgr. — Pf.; Roggen I. Q. 1 Thlr. 10 Sgr. — Pf.; II. Q. 1 Thlr. 8 Sgr. — Pf.; III. Q. 1 Thlr. 6 Sgr. — Pf.; Wintergerste 1 Thlr. 6 Sgr. — Pf.; Sommergerste 1 Thlr. 6 Sgr. — Pf.; Buchwaizen 1 Thlr. 8 Sgr. — Pf.; Hafer (neuer) — Thlr. 21 Sgr. — Pf.; Erbsen 2 Thlr. 5 Sgr. — Pf; Rappsaamen 3 Thlr. 20 Sgr. — Pf.; Kartoffeln — Thlr. 20 Sgr. — Pf.; Heu per Centner à 110 Pfd. — Thlr. 20 Sgr. — Pf; Stroh, p. Schock à 1200 Pfd., 4 Thlr 12 Sgr. — Pf.; kleiner Saamen 3 Thlr. 10 Sgr. — Pf.; Rüböl p Ohm à 282 Pfd. ohne Faß 32 Thlr. <gap reason="illegible"/>5 Sgr. — Pf.; dito p. Mai — Thlr. — Sgr. — Pf; dito p. Oktober 32 Thlr. — Sgr. — Pf.: Leinöl p. Ohm — Thlr. — Sgr. — Pf.; Rübkuchen, per 1000 Stück Stampf- 32 Thlr. — Sgr. — Pf.; Preßkuchen, p. 2000 Pfd. 29 Thlr. Sgr — Pf.; Leinkuchen, p. 2000 Pfd., — Thlr. Sgr. — Pf.; Branntwein, p. Ohm à 123 Quart zu 47% (ohne Maklergeld), 12 Thlr. 10 Sgr — Pf.; Gereinigtes Oel 34 Thlr. — Sgr. — Pf.; Speise-Oel per 2 1/2 Pfd. — Thlr. 12 Sgr. — Pf.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Anzeigen.</head> <div type="jAn"> <p>Schifffahrts-Anzeige.</p> <p>Köln, 15. November 1848.</p> <p><hi rendition="#g">In Ladung</hi>: Nach Antwerpen M. Lanners. Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. J. A. Orts. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr Joh. Budberg. Nach Andernach und Neuwied J. Krämer. W. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel und Saar L Tillmann. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar M Zens. Nach Mainz J Kiefr. Nach dem Niedermain C Hartig. Nach dem Mittel- und Obermain. C. Wenneis. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert. Nach Heilbronn H. Bechers. Nach Bingen A. Hartmann.</p> <p>Nach Rotterdam Kapt. Willemsen Köln Nr. 6.<lb/> Nach Amsterdam Kapt. Demmer Köln Nr. 25.</p> <p>Rheinhöhe am 15. Nov. 8′ 6″.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Bekanntmachung.</hi> </p> <p>Die Lieferung der Oekonomie-Bedürfnisse der Arbeits-Anstalt zu Brauweiler für das Jahr 1849, bestehend muthmaßlich in:</p> <list> <item>a. 2700 Scheffel Roggen,</item> <item>b. 1900 Scheffel Weizen,</item> <item>c. 100 Scheffel Gerste,</item> <item>d. 18000 Pfund Heu,</item> <item>e. 180000 Pfund Stroh,</item> <item>f. 100 Scheffel Erbsen,</item> <item>g. 100 Linsen,</item> <item>h. 100 trockene Bohnen,</item> <item>i. 4400 Pfund Weizen-Griesmehl,</item> <item>k. 1500 Pfund Reis,</item> <item>l. 1500 Pfund gedörrte Pflaumen,</item> <item>m. 29000 Pfund Rindfleisch,</item> <item>n. 1000 Pfund Kalbfleisch,</item> <item>o. 4200 Pfund ausgeschmolzenes Rindsfett,</item> <item>p. 15000 Quart Bier,</item> <item>q. 1200 Quart Essig,</item> <item>r. 800 Pfund Starke-Abfall,</item> <item>s. 3000 Pfund Rübölseife,</item> </list> <p>soll im Wege schriftlicher Submission an den Mindestfordernden verdungen werden.</p> <p>Lusttragende werden demnach eingeladen, ihre schriftlichen versiegelten Submissionen unter der Adresse des Unterzeichneten und mit der Aufschrift: „Lieferungs-Anerbieten für die Arbeits-Anstalt zu Brauweiler“ versehen, spätestens bis Donnerstag den 16. November d. J., Mittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Submissionen in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten Statt finden wird, an den Regierungs-Kanzlisten Perker im hiesigen Regierungsgebäude abzugeben, bei welchem auch die Lieferungs-Bedingungen bis zum gedachten Tage eingesehen werden können.</p> <p>In den Submissionen muß ausdrücklich bemerkt sein, daß die Lieferung nach den offen gelegten Bedingungen ausgeführt werden soll, indem sie sonst nicht berücksichtigt werden.</p> <p>Köln, 16. Oktober 1848.</p> <p>Der Regierungs-Präsident.</p> <p>In Vertretung,<lb/><hi rendition="#g">Birk.</hi> </p> </div> <div type="jAn"> <p>Herr Johann Peter Bartz, Gutsbesitzer und Messerschmied, wohnhaft in Cochem, läßt am Donnerstag den 30. d. M. des Nachmittags um 2 Uhr. 3 Fuder 1846er, 8 Fuder 1846er und 4 Fuder 1847er, gut und rein gehaltene weiße Weine, größtentheils eigenen Wachsthums, unter Gestattung eines Zahlungs-Ausstandes bis zum 15 Februar nächsthin gegen Bürgschafts-Stellung öffentlich versteigern.</p> <p>Cochem, am 8. November 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Günther</hi>, Notar.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Beste Empfehlung für Auswanderer nach Amerika.</hi> </p> <p>Die Unterzeichneten halten es für ihre Pflicht, sämmtlichen Auswanderern nach Amerika bei Ankunft <hi rendition="#b">in Antwerpen Herrn F. Sernels Gasthof zum Tempel</hi> daselbst bestens zu empfehlen, indem solche einer ausgezeichnet freundschaftlichen und billigen Behandlung sich jederzeit versichert halten können. Mit Bezugnahme hierauf laden daher die Unterzeichneten sämmtliche Auswanderer, welche diesen Gasthof nicht kennen, höflichst ein, sich nach dem Namen desselben zu erkundigen warnen aber zugleich, sich nicht durch fremde Personen irre leiten zu lassen, indem bei Ankunft der Eisenbahn jederzeit ein Beauftragter von diesem Gasthofe gegenwärtig ist, welcher die Fremden in Empfang nimmt und in erwähnten Gasthof führt, woselbst solche sich von der Wahrheit des Gesagten hinlänglich überzeugen werden.</p> <p>Antwerpen, den 23. Oktober 1848.</p> <p> <hi rendition="#b">Namen der Unterzeichner:</hi> </p> <table> <row> <cell>J. Rollhausen aus Ufingen (Nassau).</cell> <cell>Pet. Dürckhardt.</cell> </row> <row> <cell>Pet. Antes aus Breidenheim.</cell> <cell>Friedr. Heinz.</cell> </row> <row> <cell>Christian Gohr aus Ufingen.</cell> <cell>Pet. Wültz.</cell> </row> <row> <cell>Lorensen, apost. Missionär, aus Hüls.</cell> <cell>Wilh. Philippi</cell> </row> <row> <cell>Diehl.</cell> <cell>Theod. Reuß.</cell> </row> <row> <cell>Mayer.</cell> <cell>Heubel.</cell> </row> <row> <cell>Wilh. Müller aus Babenheim.</cell> <cell>Phil. Marhofer.</cell> </row> <row> <cell>Anton Müller aus Babenheim.</cell> <cell>T. Kempff, Dr.</cell> </row> <row> <cell>Balthasar Dürckhardt.</cell> <cell>H. Schmetter.</cell> </row> </table> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Zur Beachtung für Auswanderer.</hi> </p> <p>Der Unterzeichnete, dem die Herren Carl Pokrantz et Comp. in Bremen, ihre General-Agentur für die Rheinprovinz übertragen haben, erlaubt sich, diejenigen Familien, welche nach Amerika auszuwandern gesonnen sind, auf die vielen Vortheile, welche ihnen die Beförderung über Bremen verspricht, in Betreff der Sicherheit des Transports vorzüglicher und genügender Auswahl von Lebensmitteln und Billigkeit der Fracht-Bedingungen — besonders aufmerksam zu machen.</p> <p>Anmeldungen zum kommenden Frühjahr zu <hi rendition="#g">zeitgemäßen</hi> Preisen und zum frühesten Expeditions-Termine am ersten oder fünfzehnten des Monats nach Aufgang des Wassers nehme gerne entgegen und genießen die Auswanderer bei derartigen Anmeldungen den Vortheil daß sie<lb/><hi rendition="#et">1) sicher sind zur bestimmten Zeit expedirt zu werden, — eine Vorsicht, die bei dem vermuthlich starken Andrange zum nächsten Frühjahre uns zu gerechtfertigt erscheinen muß. und<lb/> 2) daß sie zu mäßigen Preisen sich die Ueberfahrt sichern, da die betreffenden Schiffe bereits im Winter geschartert und dadurch gewiß billigere Uebernahmen als zur Zeit der Expedition erzielt werden, wo man die Ratirungen circa 10 — 20 Thlr höher erwirbt.</hi> </p> <p>Auf portofreie Anfragen ertheilt der Unterzeichnete bereitwillig jede weitere wünschenswerthe Auskunft über Abfahrt der Schiffe, Transportkosten und die Verhaltungsmaßregeln während der Reise.</p> <p>Köln, im Oktober 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Jean Scheib,</hi><lb/> am Hof 33.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Feinstes Provencer-Oel à 26 Sgr. per Quart.</p> <p>Schöne dicke Castanien per Pfund 1 1/3 Sgr., ausgesuchte 2 Sgr.</p> <p>Gute westpfäl. Butter in Fässer von 60 à 100 Pfund à 6 1/3 Sgr.</p> <p>Feinsten Emmenthaler Schweizer-Käse per Pfund 6 1/3 Sgr., in ganzen und halben Laiben billiger, so wie feinste Arrack- und Rum-Punsch-Essenz.</p> <p>Aechten Jamaica-Rum etc. zu den billigsten Preisen bei A. J. <hi rendition="#g">Baurmann</hi> Sohn,<lb/> Breitestrasse 45.</p> </div> <div type="jAn"> <p><hi rendition="#b">Westenstoffe</hi> neueste Muster und große Auswahl in Wolle, Seide und Sammt per Weste 15 Sgr., 20, 25 Sgr., 1 Thlr. bis 21/2 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Eine Partie</hi> zurückgesetzte Westenstoffe (ältere Westen) zu 8 Sgr. bis 20 Sgr im neuen Laden Obenmarspforten 21 A gegenüber dem Jülichsplatz.</p> </div> <div type="jAn"> <p><hi rendition="#b">Schlafröcke und Hausröcke </hi>in großer Auswahl. per Stück 2 Thlr bis 8 Thlr.</p> <p><hi rendition="#b">Trikots, Unterhosen und Jacken</hi> von 15 Sgr. an bis 25 Sgr. im neuen Laden Obenmarspforten 21 A gegenüber dem Jülichsplatz.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Mit Topfwaaren aller Art zu den billigsten Preisen, empfiehlt sich <hi rendition="#g">Paul Jos. Bungartz</hi> unter Hutmacher Nr. 18.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Casino-Ball-Gesellschaft.</p> <p>Der erste Casino-Ball findet Samstag den 18. Novbr. Statt und beginnt um 7 Uhr.</p> <p>Köln, den 15 November 1848</p> <p> <hi rendition="#b">Die Casino-Ball-Direktion.</hi> </p> </div> <div type="jAn"> <p>Omnibus-Fahrten zwischen Köln, Bergheim und Jülich.</p> <p>Während der Winter-Periode 1848 — 49 vom 1. November c. ab.</p> <p>Von Köln nach Bergheim<lb/> Morgens gegen 7 und 10, Nachmittags gegen 4 Uhr.</p> <p>Von Köln nach Jülich.</p> <p>Morgens gegen 10 Uhr.</p> <p>Von Bergheim nach Köln.</p> <p>Morgens gegen 7, Nachmittags gegen 1 und 5 Uhr.</p> <p>Von Jülich nach Köln.</p> <p>Morgens gegen 101/2 Uhr.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Eine bedeutende Auswahl in Winterhandschuhen zu jedem Preise erhielt und bietet dieselben zur geneigten Abnahme an:</p> <p>P. <hi rendition="#g">Leurs</hi> Sohn,<lb/> Schildergasse Nr. 14.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Severinstraße Nro. 80 steht der zweite Stock zu vermiethen, anhabend 3 Zimmer. Auch ist daselbst 1 Zimmer, was sich zu einer Gesellschaft eignet zu beziehen.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Mosel-Dampfschifffahrt.</hi> </p> <p>Täglicher Dienst.</p> <p>Abfahrt von Trier Morgens um 5 Uhr.</p> <p>Abfahrt von Koblenz (nach Ankunft der Nachtboote von Köln) Morgens um 6 Uhr.</p> <p>Vom 1. November c. an fahren unsere Schiffe nur Schiffe nur viermal wöchentlich und zwar:</p> <p>von Trier</p> <p>Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens um 5 Uhr</p> <p>von Koblenz</p> <p>Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags Morgens um 6 Uhr.</p> <p>Trier, den 23. Oktober 1848.</p> <p>Die Direktion.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Aufruf</hi> an Köln's Turner! Brüder!</hi> </p> <p>Wer noch einen Funken von Freiheitsgefühl in sich trägt, erhebe sich mit uns, Trotz zu bieten den schnöden Uebergriffen der Krone!</p> <p>Wir fordern Euch auf zur Versammlung behufs sofortiger Organisirung eines bewaffneten Korps auf heute Mittag 12 Uhr bei <hi rendition="#g">Hamspohn</hi> im Freischütz!</p> <p>Köln, den 16. Nov. 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Viele Turner</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Versammlung der nach Berlin bestimmten Rekruten bis Freitag Abend 8 Uhr bei <hi rendition="#g">Lölgen</hi> auf der Hochpforte zu einer wichtigen Besprechung.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr. 11.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Einladung sämmtlicher Cavalleristen 1. u. 2. Aufg.</p> <p>incl. Reservisten</p> <p>werden dringend ersucht, heute Donnerstag den 16. Nov. auf General-Appell Salzgasse Nro. 7 zu erscheinen. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Großer frischer Schellfisch, Bückinge, Neunaugen und frische Seemuscheln, bei <hi rendition="#g">Bruhl</hi> Judengasse Nr. 1.</p> </div> </div> <div type="imprint"> <p>Der Gerant <hi rendition="#g">Korff</hi>.<lb/> Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0752/0002]
lung der Arbeit bis in's kleinste herab. Wer Wasser trägt, nur Wasser und keine Lasten, und wer dir eine Last fortträgt, trägt Pfeiffe stopft, im Hause sonst nichts thut; jeder bleibt bei seinem Beruf, wie ein Esel immer nur Holz schleppt und der andere Stein. Nur die einmal in Amt und Würde sind, scheinen dann zu allem brauchbar, im Felde wie im hohen Rath, als General so gut wie als Admiral.
Die medicinische Schule soll nun einstweilen in eine Kaserne in Hatzköi verlegt werden. Auf dem Platz, wo sie stand, wird sie jedenfalls nicht wieder aufgebaut werden, weil sie dort — nun eben verbrannt ist. Wie es heißt, soll auf diesem Platz nun eine Kaserne oder ein Palast für einen Pascha gebaut werden. Mit großer Befriedigung muß ich erwähnen, daß unsere deutschen Landsleute hier bei diesen vielen Feuersbrünsten sich ausgezeichnet thätig und hülfreich erwiesen haben. Sie waren in großer Zahl überall sogleich zur Hand, wo sie Landsleute in Feuersgefahr wußten, und retteten meistens alles. Nur wer es weiß, wie rasch hier Feuersbrünste um sich greifen, und wie schwer es ist, in der Verwirrung oft auch nur einen kleinen Theil seiner Habe den Flammen zu entreißen und in Sicherheit zu bringen, kann den Werth einer solchen raschen und uneigennützigen Hülfe nach Verdienst schätzen — Die Opiumerzeugung und der Opiumhandel der Levante nimmt seit einigen Jahren bedeutend zu. Die Ursache davon ist besonders die Opiumsausfuhr nach China, die seit zwei Jahren etwa begonnen hat. Es geht meistens über Aegypten. Die Chinesen scheinen jetzt das türkische Opium dem ostindischen vorzuziehen, es ist auch in der That wirksamer und enthält namentlich mehr Morphium. In der Türkei selber hat der Gebrauch des Opiums als berauschendes Mittel in neuerer Zeit sehr abgenommen. Das kann man allerdings als eine Folge der nähern Bekanntschaft mit der europäischen Civilisation ansehen. Nicht als wenn diese den Türken die Verderblichkeit jenes früher sehr beliebten Berauschungsmittels besser würdigen gelernt hätte, das nicht; aber sie brachte ihm mehr Luft bei zu den verschiedenen, von der übrigen gebildeten Welt genossenen geistigen Getränken. Der Türke trinkt jetzt trotz des Verbots des Propheten schon sehr häufig Wein, besonders Champagner, auch Bier, und vorzüglich gern Branntwein, und er scheint diese Mittel sich in Seligkeit zu versetzen, dem Opium vorzuziehen.
(A. A. Z.) Denkschrift. Der Graf Brandenburg, von Sr. Maj. dem Könige mit Bildung eines Ministerii beauftragt, hat sich trotz des fast einmüthig ausgesprochenen Mißtrauens der Nationalversammlung, diesem Auftrage zu unterziehen gewagt. Am 9. November erschien derselbe in der Nationalversammlung, begleitet von den Herren v. Ladenberg, v. Strotha, v. Manteuffel, den Mitgliedern dieses neuen Ministerii, dessen erster Schritt eine schwere Verfassungsverletzung war.
Eine von dem Grafen v. Brandenburg kontrasignirte Kabinetsordre vom 8. Nov. sprach die Vertagung der Nationalversammlung aus und verlegte deren Sitz nach Brandenburg.
Die Nationalversammlung, deren Aufgabe es ist, in Gemeinschaft mit der Krone die Vertagung festzustellen, hat vom Volke ein Mandat erhalten, gegen welches keiner Gewalt ein Einschreiten gestattet ist, da es zugleich gelähmt, gehindert, zu nichte gemacht würde, wenn es in der Befugniß der Regierung läge, dasselbe, sei es auch nur zeitweise, aufzuheben oder gegen den Willen der Vertreter des Volkes, letztere von dem Orte ihrer Versammlung entfernen zu wollen.
Nicht zufrieden mit dieser, die Verfassung verletzenden Erklärung, hat das Ministerium dieselbe in einer langen Reihe fernerer Gewaltstreiche fortgeführt.
1) Es erkühnte sich der Graf Brandenburg im Namen des Ministerii, die Versammlung der Volksvertreter, als auf ein unberechtigtes Verlangen, die Sitzung zu schließen, von dem Präsidenten nicht eingegangen wurde, für eine ungesetzliche zu erklären, ja
2) in dem an den Regierungsrath von Unruh adressirten Schreiben vom 9. November auszusprechen, daß er keine Nationalversammlung und keinen Präsidenten der Nationalversammlung mehr kenne.
3) Auch auf thatsächliche Weise wurden die Eingriffe fortgesetzt, indem die Büreaubeamten und die Geldmittel der Versammlung durch Verfügung des Ministers Manteuffel entzogen wurden.
4) Dann erging am 10. November ein Erlaß des Ministerii an den Kommandeur der Bürgerwehr, Rimpler, worin die Bürgerwehr aufgefordert wurde, den Mitgliedern der Nationalversammlung den Eintritt in den Sitzungssaal derselben zu verwehren. Es wurde eine Frist bestimmt, nach deren Ablauf angenommen werden sollte, daß die Bürgerwehr dem Beschlusse nicht Folge leisten werde und die Heranziehung des Militärs auf den Grund eines Erlasses des Ministers Eichmann in Aussicht gestellt.
5) Eine Proklamation des Polizei-Präsidenten drohte das Einschreiten des Militärs an. Der General Wrangel sprach seine Absicht aus, auf dem Platze des Schauspielhauses mit den daselbst aufgestellten Truppen liegen zu bleiben und einen Zwang gegen die Vertreter der Nation auszuüben, indem denselben der Eintritt in ihr Lokal verwehrt werden sollte.
6) Bei diesem Drohen der ungesetzlichen Gewalt verließ die Versammlung den Ort ihrer Berathungen, um sich am andern Morgen zur gewöhnlichen Stunde der Sitzung wieder dorthin zu begeben. Darum wurde sie jedoch behindert, weil das Lokal verschlossen, und, wie aus dem Innrn desselben mitgetheilt wurde, militärisch besetzt war. Die Nationalversammlung protestirte durch das Organ ihres Präsidenten laut gegen diese Gewalt und begab sich zu einem Privathause, woselbst sie ihre Sitzung abhielt und damit in einem andern Lokale fortfuhr. Das frühere Lokal der Nationalversammlung und die Bureaus derselben sind fortwährend militärisch besetzt und die Archive der Versammlung dabei ohne alle Aufsicht gelassen.
7) Die von den ernannten Ministern kontrasignirte kgl. Verord-vom 11. November bezeichnet die von der Nationalversammlung fast mit Einstimmigkeit gefaßten Beschlüsse als von einem Theile der Nationalversammlung ausgegangen und als ungesetzlichen Widerstand; sie ruft das Land auf, sich gegen die Beschlüsse seiner Vertreter zu richten.
8) Als Fortsetzung der Gewaltmaßregeln erscheint die gleichzeitig verfügte Auflösung der Berliner Bürgerwehr lediglich auf den Grund gestützt, daß dieselbe, ihrer Pflicht getreu, die Nationalversammlung auseinander zu treiben geweigert hatte, deren Schutz ihr oblag. Denn nach §. 1 des Bürgerwehrgesetzes hat die Bürgerwehr die Pflicht, die verfassungsmäßige Freiheit und die gesetzliche Ordnung zu schützen. Die Berufung auf den §. 3. des Bürgerwehrgesetzes kann eine solche Maßregel unter den obwaltenden Umständen nicht rechtfertigen, vielmehr nur die Größe des Vergehens noch klarer ins Licht stellen.
9) Während die Bevölkerung von Berlin zwar mit entschlossener und ruhiger Haltung den vielfachen Gewaltstreichen zusah, ruhig blieb, als unerwartet die Truppen in großer Zahl wieder in die Stadt gerückt waren: da geschah die entschiedene Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerwehr dadurch, daß die Truppen sich gegen den erklärten Willen der Bürgerwehr mit Gewalt der Wachtposten bemächtigten, welche jene vorher besetzt gehalten hatten.
Nach §. 68 des Bürgerwehrgesetzes ist es ein Recht der Bürgerwehr, die Wachtposten einzunehmen, wenn sie solches für gut findet. Der Berliner Bürgerwehr war dies Recht schon vo Erlassung des Gesetzes zugesichert.
10) Die vollkommenste Ruhe und Ordnung blieb in der Stadt aufrecht erhalten und kein Exzeß, keine Spaltung mit dem Militär trat ein. Dennoch erklärte das Ministerium den Belagerungszustand der Hauptstadt, beauftragte den General Wrangel mit der Ausführung desselben. Dieser General hat demzufolge eine Proklamation verkündigen lassen, welche als Folge des Belagerungszustandes die freie Presse und das Associationsrecht, diese Grundsäulen der Freiheit, diese durch die Verordnung vom 6. April c. als verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte vernichtet. Nur auf gesetzlichem Wege, nur in Uebereinstimmung mit den versammelten Volksvertretern hätte möglicherweise eine solche Ausnahmebestimmung getroffen werden können. Die Nationalversammlung hat deshalb auch die ganze Maßregel des Belagerungszustandes für eine ungesetzliche erklärt. Diese Maßregel ist die Krone des Attentats, welche gegen die Vertreter des Volkes, gegen die blutig errungene Freiheit, gegen Recht und Gesetz das Ministerium Brandenburg sich erlaubt.
Die Verfassung ist schwer verletzt, die Existenz der Volksvertreter gewaltsam bedroht, der Volksvertreter, deren ungestörte Wirksamkeit einen Bestandtheil der jetzigen Verfassung des Landes bildet. Die Reihenfolge dieser Attentate fällt daher schon nach den bestehenden Gesetzen unter den Begriff des Hochverraths, welchen §. 92 Th. II. Tit. 20. Allg. Landrecht, dahin feststellt:
„Ein Unternehmen, welches auf eine gewaltsame Umwälzung der Verfassung abzielt, ist Hochverrath.“
Berlin, den 13. Nov. 1848.
Die Nationalversammlung.
Vorstehende Denkschrift ist auf den fernern Brschluß der Versammlung dem Staatsanwalt Sethe hierselbst mit folgendem Schreiben zugestellt:
„Dem Hrn. Staatsanwalt wird hieneben eine von der Nationalversammlung durch Beschluß angenommene Denkschrift, die hochverrätherischen Attentate des Ministerii Brandenburg betreffend, zugestellt, auf daß er seine Pflicht thue.
So beschlossen in der heutigen Sitzung der National-Versammlung.
Berlin, den 13. Nov. 1848.
Die Nationalversammlung.
Der Präsident: v. Unruh.
[Fruchtpreise] Berlin, 13. November St. Sch. Sch 74 1/4 B. Seeh. Pr. Sch. 913/4 B. Pr. Bk. Anth. Sch. 85 B. Eisenbahnen Cöln-Minden 74 bez, dito Prior 89 B.
Fruchtpreise zu Neuß am 14. Nov. Der Berliner Scheffel.
Waizen I. Qualität 2 Thlr. 13 Sgr. —Pf.; II. Q. 2 Thlr. 11 Sgr. — Pf.; III. Q. 2 Thlr 9 Sgr. — Pf.; Roggen I. Q. 1 Thlr. 10 Sgr. — Pf.; II. Q. 1 Thlr. 8 Sgr. — Pf.; III. Q. 1 Thlr. 6 Sgr. — Pf.; Wintergerste 1 Thlr. 6 Sgr. — Pf.; Sommergerste 1 Thlr. 6 Sgr. — Pf.; Buchwaizen 1 Thlr. 8 Sgr. — Pf.; Hafer (neuer) — Thlr. 21 Sgr. — Pf.; Erbsen 2 Thlr. 5 Sgr. — Pf; Rappsaamen 3 Thlr. 20 Sgr. — Pf.; Kartoffeln — Thlr. 20 Sgr. — Pf.; Heu per Centner à 110 Pfd. — Thlr. 20 Sgr. — Pf; Stroh, p. Schock à 1200 Pfd., 4 Thlr 12 Sgr. — Pf.; kleiner Saamen 3 Thlr. 10 Sgr. — Pf.; Rüböl p Ohm à 282 Pfd. ohne Faß 32 Thlr. _ 5 Sgr. — Pf.; dito p. Mai — Thlr. — Sgr. — Pf; dito p. Oktober 32 Thlr. — Sgr. — Pf.: Leinöl p. Ohm — Thlr. — Sgr. — Pf.; Rübkuchen, per 1000 Stück Stampf- 32 Thlr. — Sgr. — Pf.; Preßkuchen, p. 2000 Pfd. 29 Thlr. Sgr — Pf.; Leinkuchen, p. 2000 Pfd., — Thlr. Sgr. — Pf.; Branntwein, p. Ohm à 123 Quart zu 47% (ohne Maklergeld), 12 Thlr. 10 Sgr — Pf.; Gereinigtes Oel 34 Thlr. — Sgr. — Pf.; Speise-Oel per 2 1/2 Pfd. — Thlr. 12 Sgr. — Pf.
Anzeigen. Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 15. November 1848.
In Ladung: Nach Antwerpen M. Lanners. Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. J. A. Orts. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr Joh. Budberg. Nach Andernach und Neuwied J. Krämer. W. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel und Saar L Tillmann. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar M Zens. Nach Mainz J Kiefr. Nach dem Niedermain C Hartig. Nach dem Mittel- und Obermain. C. Wenneis. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert. Nach Heilbronn H. Bechers. Nach Bingen A. Hartmann.
Nach Rotterdam Kapt. Willemsen Köln Nr. 6.
Nach Amsterdam Kapt. Demmer Köln Nr. 25.
Rheinhöhe am 15. Nov. 8′ 6″.
Bekanntmachung.
Die Lieferung der Oekonomie-Bedürfnisse der Arbeits-Anstalt zu Brauweiler für das Jahr 1849, bestehend muthmaßlich in:
a. 2700 Scheffel Roggen,
b. 1900 Scheffel Weizen,
c. 100 Scheffel Gerste,
d. 18000 Pfund Heu,
e. 180000 Pfund Stroh,
f. 100 Scheffel Erbsen,
g. 100 Linsen,
h. 100 trockene Bohnen,
i. 4400 Pfund Weizen-Griesmehl,
k. 1500 Pfund Reis,
l. 1500 Pfund gedörrte Pflaumen,
m. 29000 Pfund Rindfleisch,
n. 1000 Pfund Kalbfleisch,
o. 4200 Pfund ausgeschmolzenes Rindsfett,
p. 15000 Quart Bier,
q. 1200 Quart Essig,
r. 800 Pfund Starke-Abfall,
s. 3000 Pfund Rübölseife,
soll im Wege schriftlicher Submission an den Mindestfordernden verdungen werden.
Lusttragende werden demnach eingeladen, ihre schriftlichen versiegelten Submissionen unter der Adresse des Unterzeichneten und mit der Aufschrift: „Lieferungs-Anerbieten für die Arbeits-Anstalt zu Brauweiler“ versehen, spätestens bis Donnerstag den 16. November d. J., Mittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Submissionen in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten Statt finden wird, an den Regierungs-Kanzlisten Perker im hiesigen Regierungsgebäude abzugeben, bei welchem auch die Lieferungs-Bedingungen bis zum gedachten Tage eingesehen werden können.
In den Submissionen muß ausdrücklich bemerkt sein, daß die Lieferung nach den offen gelegten Bedingungen ausgeführt werden soll, indem sie sonst nicht berücksichtigt werden.
Köln, 16. Oktober 1848.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung,
Birk.
Herr Johann Peter Bartz, Gutsbesitzer und Messerschmied, wohnhaft in Cochem, läßt am Donnerstag den 30. d. M. des Nachmittags um 2 Uhr. 3 Fuder 1846er, 8 Fuder 1846er und 4 Fuder 1847er, gut und rein gehaltene weiße Weine, größtentheils eigenen Wachsthums, unter Gestattung eines Zahlungs-Ausstandes bis zum 15 Februar nächsthin gegen Bürgschafts-Stellung öffentlich versteigern.
Cochem, am 8. November 1848.
Günther, Notar.
Beste Empfehlung für Auswanderer nach Amerika.
Die Unterzeichneten halten es für ihre Pflicht, sämmtlichen Auswanderern nach Amerika bei Ankunft in Antwerpen Herrn F. Sernels Gasthof zum Tempel daselbst bestens zu empfehlen, indem solche einer ausgezeichnet freundschaftlichen und billigen Behandlung sich jederzeit versichert halten können. Mit Bezugnahme hierauf laden daher die Unterzeichneten sämmtliche Auswanderer, welche diesen Gasthof nicht kennen, höflichst ein, sich nach dem Namen desselben zu erkundigen warnen aber zugleich, sich nicht durch fremde Personen irre leiten zu lassen, indem bei Ankunft der Eisenbahn jederzeit ein Beauftragter von diesem Gasthofe gegenwärtig ist, welcher die Fremden in Empfang nimmt und in erwähnten Gasthof führt, woselbst solche sich von der Wahrheit des Gesagten hinlänglich überzeugen werden.
Antwerpen, den 23. Oktober 1848.
Namen der Unterzeichner:
J. Rollhausen aus Ufingen (Nassau). Pet. Dürckhardt.
Pet. Antes aus Breidenheim. Friedr. Heinz.
Christian Gohr aus Ufingen. Pet. Wültz.
Lorensen, apost. Missionär, aus Hüls. Wilh. Philippi
Diehl. Theod. Reuß.
Mayer. Heubel.
Wilh. Müller aus Babenheim. Phil. Marhofer.
Anton Müller aus Babenheim. T. Kempff, Dr.
Balthasar Dürckhardt. H. Schmetter.
Zur Beachtung für Auswanderer.
Der Unterzeichnete, dem die Herren Carl Pokrantz et Comp. in Bremen, ihre General-Agentur für die Rheinprovinz übertragen haben, erlaubt sich, diejenigen Familien, welche nach Amerika auszuwandern gesonnen sind, auf die vielen Vortheile, welche ihnen die Beförderung über Bremen verspricht, in Betreff der Sicherheit des Transports vorzüglicher und genügender Auswahl von Lebensmitteln und Billigkeit der Fracht-Bedingungen — besonders aufmerksam zu machen.
Anmeldungen zum kommenden Frühjahr zu zeitgemäßen Preisen und zum frühesten Expeditions-Termine am ersten oder fünfzehnten des Monats nach Aufgang des Wassers nehme gerne entgegen und genießen die Auswanderer bei derartigen Anmeldungen den Vortheil daß sie
1) sicher sind zur bestimmten Zeit expedirt zu werden, — eine Vorsicht, die bei dem vermuthlich starken Andrange zum nächsten Frühjahre uns zu gerechtfertigt erscheinen muß. und
2) daß sie zu mäßigen Preisen sich die Ueberfahrt sichern, da die betreffenden Schiffe bereits im Winter geschartert und dadurch gewiß billigere Uebernahmen als zur Zeit der Expedition erzielt werden, wo man die Ratirungen circa 10 — 20 Thlr höher erwirbt.
Auf portofreie Anfragen ertheilt der Unterzeichnete bereitwillig jede weitere wünschenswerthe Auskunft über Abfahrt der Schiffe, Transportkosten und die Verhaltungsmaßregeln während der Reise.
Köln, im Oktober 1848.
Jean Scheib,
am Hof 33.
Feinstes Provencer-Oel à 26 Sgr. per Quart.
Schöne dicke Castanien per Pfund 1 1/3 Sgr., ausgesuchte 2 Sgr.
Gute westpfäl. Butter in Fässer von 60 à 100 Pfund à 6 1/3 Sgr.
Feinsten Emmenthaler Schweizer-Käse per Pfund 6 1/3 Sgr., in ganzen und halben Laiben billiger, so wie feinste Arrack- und Rum-Punsch-Essenz.
Aechten Jamaica-Rum etc. zu den billigsten Preisen bei A. J. Baurmann Sohn,
Breitestrasse 45.
Westenstoffe neueste Muster und große Auswahl in Wolle, Seide und Sammt per Weste 15 Sgr., 20, 25 Sgr., 1 Thlr. bis 21/2 Thlr.
Eine Partie zurückgesetzte Westenstoffe (ältere Westen) zu 8 Sgr. bis 20 Sgr im neuen Laden Obenmarspforten 21 A gegenüber dem Jülichsplatz.
Schlafröcke und Hausröcke in großer Auswahl. per Stück 2 Thlr bis 8 Thlr.
Trikots, Unterhosen und Jacken von 15 Sgr. an bis 25 Sgr. im neuen Laden Obenmarspforten 21 A gegenüber dem Jülichsplatz.
Mit Topfwaaren aller Art zu den billigsten Preisen, empfiehlt sich Paul Jos. Bungartz unter Hutmacher Nr. 18.
Casino-Ball-Gesellschaft.
Der erste Casino-Ball findet Samstag den 18. Novbr. Statt und beginnt um 7 Uhr.
Köln, den 15 November 1848
Die Casino-Ball-Direktion.
Omnibus-Fahrten zwischen Köln, Bergheim und Jülich.
Während der Winter-Periode 1848 — 49 vom 1. November c. ab.
Von Köln nach Bergheim
Morgens gegen 7 und 10, Nachmittags gegen 4 Uhr.
Von Köln nach Jülich.
Morgens gegen 10 Uhr.
Von Bergheim nach Köln.
Morgens gegen 7, Nachmittags gegen 1 und 5 Uhr.
Von Jülich nach Köln.
Morgens gegen 101/2 Uhr.
Eine bedeutende Auswahl in Winterhandschuhen zu jedem Preise erhielt und bietet dieselben zur geneigten Abnahme an:
P. Leurs Sohn,
Schildergasse Nr. 14.
Severinstraße Nro. 80 steht der zweite Stock zu vermiethen, anhabend 3 Zimmer. Auch ist daselbst 1 Zimmer, was sich zu einer Gesellschaft eignet zu beziehen.
Mosel-Dampfschifffahrt.
Täglicher Dienst.
Abfahrt von Trier Morgens um 5 Uhr.
Abfahrt von Koblenz (nach Ankunft der Nachtboote von Köln) Morgens um 6 Uhr.
Vom 1. November c. an fahren unsere Schiffe nur Schiffe nur viermal wöchentlich und zwar:
von Trier
Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens um 5 Uhr
von Koblenz
Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags Morgens um 6 Uhr.
Trier, den 23. Oktober 1848.
Die Direktion.
Aufruf an Köln's Turner! Brüder!
Wer noch einen Funken von Freiheitsgefühl in sich trägt, erhebe sich mit uns, Trotz zu bieten den schnöden Uebergriffen der Krone!
Wir fordern Euch auf zur Versammlung behufs sofortiger Organisirung eines bewaffneten Korps auf heute Mittag 12 Uhr bei Hamspohn im Freischütz!
Köln, den 16. Nov. 1848.
Viele Turner.
Versammlung der nach Berlin bestimmten Rekruten bis Freitag Abend 8 Uhr bei Lölgen auf der Hochpforte zu einer wichtigen Besprechung.
Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr. 11.
Einladung sämmtlicher Cavalleristen 1. u. 2. Aufg.
incl. Reservisten
werden dringend ersucht, heute Donnerstag den 16. Nov. auf General-Appell Salzgasse Nro. 7 zu erscheinen. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Großer frischer Schellfisch, Bückinge, Neunaugen und frische Seemuscheln, bei Bruhl Judengasse Nr. 1.
Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.
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