Neue Rheinische Zeitung. Nr. 154. Köln, 28. November 1848. * Augsburg, 21. Nov. Der aus Wien glücklich entkommene Fenner von Fenneberg gibt in der heutigen "A. Ztg." folgende Erklärung in Betreff Rob. Blum's ab: "In einem der Wiener Berichte an die Allg. Ztg. wird eine Aeußerung die Robert Blum am 30. oder 31. Oktober am Stephansplatz gemacht haben soll, des Inhalts: "Ihr müßt noch 200 latourisiren", erwähnt. Robert Blum hat sich nach Beendigung des Kampfes in den Vorstädten, als alles verloren und jede weitere Vertheidigung Wahnwitz war, stets unmittelbar in meiner Nähe oder im Gasthof "zum Igel" befunden, und in keiner Weise das Volk haranguirt. Jene Anschuldigung ist eine gemeine Verleumdung, die zu entkräften ich der Wahrheit wie dem Andenken eines der edelsten und tapfersten Männer Deutschlands schuldig bin. Ich habe mich dem illegalen Verfahren des Fursten Windisch-Grätz durch die Flucht entzogen, an denselben jedoch die Erklärung gelangen lassen: wie ich mich nicht verpflichtet halte mich einem Gericht zu stellen das Ankläger, Zeugen und Richter in denselben Personen vereine, und dessen einzige Richtschnur die vom österreichischen constituirenden Reichstag als ungesetzlich erklärte Proclamation vom 23. Okt. bilde; wie ich aber, sobald die legalen Gewalten wieder in Wirksamkeit träten, nicht ermangeln werde auf ergehende Aufforderung vor einer verfassungsmäßigen Jury über meine Handlungen als Chef der Sicherheitsbehörde und als Mitobercommandant der Wiener Volkswehr (vom 29. bis 31 Okt) Rechenschaft zu geben. Von der rauhen Alb, 15. Nov. 1848. F. Fenner v. Fenneberg." !!! Frankfurt, 24. November. Sitzung der National-Versammlung. Der Vizepräsident Riesser präsidirt. Tagesordnung. Vor der Tagesordnung. Simson der Vicepräsident ist heute Nacht eilig von Berlin zurückgekommen und mit dem Präsidenten v. Gagern sofort wieder dahin abgereist, worüber man viel diplomatische Conjekturen anstellt. Als gestern über eine Todtenfeier zu Ehren R. Blums abgestimmt wurde, stand Schmerling mit auf, während Wernher von Nierstein sitzen blieb. Die ganze Rechte und das rechte Centrum stimmten dagegen. Der hiesige Bürgerverein hat nicht gelitten, daß man in seinem Lokal eine Liste auslegt zu Sammlungen für R. Blums Familie und eine hiesige Kirche ist vom Vorstand zu einer Todtenfeier nicht verwilligt worden. Vicepräsident Riesser theilt ein Schreiben des Präsidenten v. Gagern mit, worin derselbe höflichst um einen Urlaub von 8 Tagen bittet, mit der Versicherung, daß er nur um sich durch eigene Wahrnehmung von der Krisis in Berlin zu überzeugen, seinen Posten verlasse. Die Versammlung bewilligt den Urlaub. In die Kommission zur Todtenfeier Rob. Blums sind gewählt: Müller aus Würzburg, Raveaux aus Köln, Sellmer, Wigard aus Dresden und der Vicepräsident Riesser. Reichsminister Schmerling beantwortet mehrere Interpellationen; unter andern eine von Berger wegen einer zwischen Preußen, Oesterreich und Rußland geschlossenen Alliance. Von dieser Alliance ist dem Ministerium nichts bekannt, wenn aber eine solche bestünde, so würde sie wohl eine geheime sein und keinen Bestand haben, da sie ohne Mitwissen und Wollen der Völker geschlossen. Hierauf stellen in Folge dieser Beantwortungen Grubert, um Aufhebung des Belagerungszustandes von Berlin, Wiesner wegen der österreichischen Verhältnisse und Wesendonk wegen der Ungesetzlichkeit der Belagerungszustandes in Preußen überhaupt mehrere dringliche Anträge, die nur die Linke als dringlich erkennt. Wesendonks Antrag geht an den Gesetzgebungsausschuß. Berger fühlt die Nutzlosigkeit der Comödie mit den dringlichen Anträgen, indem er erklärt, trotz der ganz unbefriedigenden Antworten des Ministers, gar keine Anträge mehr zu stellen. R. Mobl (Justizminister) beantwortet eine Interpellation des Abgeordneten Dietsch von Annaberg über die bisherige Wirksamkeit der wegen R. Blums Ermordung nach Oesterreich abgesendeten Reichskommissarien. Aus der Antwort des Ministers geht hervor, daß diese Wirksamkeit vorläufig noch Null ist. Dietsch beantragt, sämmtliche auf diese Untersuchung bezüglichen Papiere resp. den Briefwechsel mit den Reichskommissarien unverkürzt der Versammlung vorzulegen. Die Aktenstücke über Blum und Fröbel wird Hr. Wessenberg den Herren Reichskommissären vorlegen, auch hat Hr. Wessenberg dieselben sehr freundlich aufgenommen. Nachdem der Kriegsminister Peucker eine Interpellation des Abg. Meyer von Ottobeuern wegen übermäßiger Einquartirung des baierischen Kreises Iller ausweichend beantwortet hat, und noch mehrere Berichte zur Anzeige gebracht worden sind, geht man (gegen 11 Uhr) zur Tagesordnung über. Artikel 13 des Verfassungsentwurfs. § 57. "Die Reichsgesetzgebung hat für die Aufnahme öffentlicher Urkunden diejenigen Erfordernisse festzustellen, welche ihre Gültigkeit in ganz Deutschland sichern." Wird angenommen. §. 58. "Der Reichsgewalt steht das Recht der Gesetzgebung zu, so weit es zur Ausführung der ihr verfassungsmäßig übertragenen Befugnisse und zum Schutz der ihr überwiesenen Anstalten erforderlich ist, so wie in allen Fällen, wo sie für das Gesammtinteresse Deutschlands die Begründung gemeinsamer Einrichtungen und Maßregeln nothwendig findet." Nach der Minorität des Verfassungsausschusses (Schüler, Blum, Wigard) angenommen. Beide Paragraphen nahm man ohne Diskussion an. Vogt unterbricht die Tagesordnung mit der Bemerkung, es sei ja nur ein Vicepräsident auf dem Bureau, und beantragt, die früheren Vicepräsidenten (Soiron und v. Hermann) nöthigenfalls zu ermächtigen, das Präsidium auf dessen Aufforderung zu unterstützen Nach kurzer Debatte nimmt man diesen Antrag an und geht zur Tagesordnung zurück. § 59. "Der Reichsgewalt liegt ob, durch die Erlassung allgemeiner Gesetzbücher über bürgerliches Recht, Handels- und Wechselrecht, Strafrecht und gerichtliches Verfahren, die Rechtseinheit im deutschen Volke zu gründen." Nach einem Antrage von Barth und Genossen an der Stelle des Antrags vom Verfassungsausschuß angenommen. § 60. "Alle Gesetze und Verordnungen der Reichsgewalt erhalten durch ihre Verkündigung von Reichswegen verbindliche Kraft." Artikel 14. § 61. "Die Anstellung der Reichsbeamten geht vom Reiche aus. Die Dienstpragmatik des Reichs wird ein Reichsgesetz feststellen." Beide Artikel wurden ohne Diskussion angenommen und somit dieser Abschnitt der Verfassung beendet. Die weitere Tagesordnung bringt die Berathung über den Bericht der limburger Frage. Graf Wartensleben will die Tagesordnung unterbrechen, indem er auf die Tribune geht und sagt: Meine Herren, unser liebenswürdiger (Oh!) Präsident hat einen Antrag von mir nicht zur Anzeige gebracht, welcher bezweckt, den Abgeordneten Schlöffel vor einem ähnlichen Schicksal wie R. Blum zu bewahren. (Zu merken, daß man hier davon spricht, Schlöffel stehe an der Spitze des schlesischen Aufstandes mit 18-20,000 Mann). Die Verlesung des Wartenslebenschen Antrags wird nicht gestattet. Zu der Tagesordnung zurückkehrend, läßt der Abgeordnete von Limburg, Scherpensee, weil er der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ein Promemoria zu dem Bericht verlesen. Dasselbe ist energisch verfaßt und sagt zum Schluß: Holland würde sich wohl hüten, einen Krieg mit Deutschland anzufangen, wenn Deutschland die Interessen Limburgs endlich energisch wahrnehmen wolle. In der Limburgschen Angelegenheit beantragt der internationale Ausschuß einstimmig folgenden Beschluß: Die deutsche Reichsversammlung, im Hinblick auf die am 19. Juli d. J. in Betreff des Herzogthums Limburg gefaßten Beschlüsse, und in Erwägung, daß die Einführung der neuen niederländischen Verfassung in diesem, unzertrennlich mit Deutschland verbundenen Lande mit jenen Beschlüssen in offenbarem Widerspruch stehen würde, beschließt: Bernhardi spricht gegen die Anträge. Der Minister Schmerling findet in den vorstehenden Anträgen nichts zu erinnern, aber in den Motiven des Berichts zu den Anträgen einige Unrichtigkeiten. Gegen die Verwahrungen im Punkt I hat der Minister nichts, aber die Limburger würden den besten Protest gegen Holland dadurch zu erkennen geben, daß sie zu der holländischen Landesversammlung gar nicht wählen. Nachdem der Berichterstatter Zachariä noch für die Anträge gesprochen, werden dieselben (wie oben) fast einstimmig angenommen. (Beseler blieb sitzen. Ueber Punkt 3 der Tagesordnung (das Reichsgericht) setzt man die Berathung für heute aus bis zur nächsten Sitzung. Man geht zu Nro. 4 Berathung über den Bericht des Abgeordneten Breuning, allgemeine deutsche Wechselordnung betreffend. Grävell (der berühmte Mann) protestirt gegen die Annahme der vorgeschlagenen Wechselordnung in einem furchtbar langen Protest, welcher verlesen wird. (Man schreit Schluß und zur Ordnung) Grävell nennt unter andern einen solchen Beschluß der Versammlung ein Verbrechen. Präsident verweist dem alten Knaben diesen Ausdruck. Grävell dringt auf die weitere Vorlesung seines Protests Es geschieht. Er enthält noch viele komische Stellen. Der Ausschußbericht (durch Breuning) beantragt: "Die hohe Reichsversammlung wolle den unter A. abgedruckten Entwurf, so wie derselbe aus den Berathungen der Leipziger Conferenz hervorgegangen, ohne Eingehen in eine Diskussion über dessen Detailbestimmungen, unverändert annehmen und dessen Verkündigung als Reichsgesetz verordnen." Dieser Antrag wird angenommen. In welcher Weise letzteres geschehen müsse, ist durch den Bericht ausgeführt. Der Ausschuß schlägt vor folgendes Publikations-Gesetz Art. I. Die nachstehende allgemeine Wechselordnung tritt mit dem ersten Mai 1849 in dem deutschen Reiche in Gesetzeskraft. Art. II. Die zur Ausführung dieser Wechselordnung in den Einzelstaaten etwa erforderlichen, von diesen zu erlassenden Bestimmungen dürfen keine Abänderungen derselben enthalten. Grävell spricht gegen dies Publikationsgesetz, Berger dafür mit einem Artikel III als Zusatz: Auch bleiben alle späteren Erläuterungen, Zusätze und Abänderungen, welche den materiellen Inhalt des durch diese Wechselordnung begründeten allgemeinen deutschen Wechselrechts verändern, der Reichsgewalt vorbehalten. Der Berichterstatter von Breuning beharrt auf obigem Publikations-Gesetz ohne Bergers Zusatz. Das Gesetz wird angenommen, Bergers Zusatz mit 212 Stimmen gegen 183 abgelehnt. Die Wechselordnung selbst wurde einstimmig angenommen. Somit ist die Tagesordnung erschöpft. Nach Verlesung und Ablehnung eines dringlichen Antrages von Wartensleben wegen Schlöffel (S. unsere zweite Ausgabe vom Sonntag) wie nach Anzeige einiger Berichte, die später noch einmal daran kommen, wird die Sitzung um 2 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung Montag. Tagesordnung: 1) Ein Bericht des Finanzausschusses über Vergütung für Einquartirungen. 2) Der Entwurf über's Reichsgericht. 3) Bericht des Ausschusses über die österreichischen Angelegenheiten. Noch wird unter andern neu eingetretenen Abgeordneten der frühere Präsident der provisorischen Regierung von Schleswig-Holstein, Herr Beseler, genannt und mit Beifall begrüßt. Civilstand der Stadt Köln. 22. Nov. Geburten. Antou, S. v. Mich. Hall, Stellm., Eigelstein. -- Maria Cäc. Franc. Eug., T. v. Joh. Jos. Maubach, Kfm., Severinstr. -- Cathar., T. v. Math. Obladen, Tagl., Friesenstr. -- Barb., T. v. Peter Jüsgen, Tagl., Löhrg. -- Anna Maria, T. v. Adam Busch. Steinh., Maximinenstr. -- Herm. Jos., S. v. Peter Luntershausen, Kartenm., Weißbütteng. -- Joseph. Carol., T. v. Karl Buchner, Schreinerm., Spulmannsg. -- Elisab. Wilh., T. v. Andr. Dürscheidt, Lehrer, Klingelp. -- Jacob, S. v. Wilh. Clemens, Seidenw., Carthäuserhof. -- Gertr., T. v. Joh. Peter Zündorf, Schuhm., Streitzeugg. -- Josepha, T. v. Peter Jos. Baumerich, Gastw., Severinstraße. -- Joh. Nepom. Wilh. Hub., S. v. Karl Leibl, Dom-Kapellmeister, Sterneng. -- Elisab. Wilh. Hubert. Cäc., T. v. Math. Cremer, Stadt-Sekretariats-Gehülfe, Breitstr. -- Maria Christ., T. v. Ferd. Schmidtmann, Priv.-Sekr., Krebsg. Sterbefälle. Anna Joh. Heyer, 5 M. 22 T. alt, Ortmannsg. -- Anna Maria Cathar. Bauch, 1 J. 4 M. alt, Sterneng. -- Karl Joh. Hub. Jos. Hermann, 3 W. alt, But[unleserliches Material]erm. -- Elisab. Mundorf, 1 J. 1 M. alt, unter Goldschm. -- Paul Beudel, ohne Gew., früher Faßb., 90 J. alt, Wittwer, Lintg -- Mich. Hoffarth, 6 M. alt, Lungeng. -- Ein unehel. Knabe. Heirathen. Sev. Krill, Schuster, v. hier, und Margar. Hubert. Heidmann, v. Altorf. -- Friedr. Heß, Tapez., v. hier, u. Anna Maria Hochstein, v Honnef. -- Bern. Jos. Willems, Handlungsdiener, v Düren, und Anna Maria Barnickel, v. hier. -- Joh. Wichterich, Schreinerm., v. Erp, und Maria Gertr. Kayser, v. Borr -- Ludw. Reul, Schreinerm., und Margar. Stahll, beide v. hier. -- Math. Gussen, Tischlerges., v. Glesch, und Margar. Emmel, v. Trier. -- Laur. Uhrmacher, Blaufarb., v. hier, und Maria Ther. Sophia Louisa Reinhold, v. Herford. Heiraths-Ankündigungen. (12.) Laur. Uhrmacher, Blaufarb., Follerstr, und Maria Ther. Sophia Louisa Reinhold, Johannstr. -- Math. Gussen, Tischlerges., und Margar. Emmel, beide Thurnm. -- Phil. Lieb, ohne Gew., Thurnm., und Elis. Hubert Türck, Lichhof Joh. Schumacher, Bäcker, Waiseng., und Joh. Cathar. Gentgen, Altenbergerstr., früher zu Düren -- Phil. Kuhl, Kutscher, zu Köln, und Agnes Koch, zu Mülheim. -- Bernh. Fo[unleserliches Material], Schlosser, zu Köln, und Anna Christ. Sürth, zu Köln. -- Ludw. Reul, Schreinerm, Perlengr., und Margar. Stahll, Waidm -- Wilh. Heinr. Mohme, Musketier, Blankenheimerhof-Kaserne, früher zu Minden, und Wilh. Charl. Horstmann, zu Voßen. -- Karl Lotz, Konditor, zu Koblenz, und Maria Louisa Auen, Obermarspforten. -- Pet. Schmitz, Ackerer, Thürmchensw., und Anna Cath. Klein, zu Vor-Nippes. -- Ludw. Hub. v. Cöllen. Eisenbahn-Schaffner, u. Mar. Ther. Quetting, beide unt. Kalenh Dienstag den 5. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, soll im Lokale der königlichen Polizei-Direktion hierselbst die Gestellung der zum Transport marschunfähigen Civil-Arrestanten und armen Reisenden erforderlichen Fuhren pro 1849 öffentlich unter den bei der unterzeichneten Behörde einzusehenden Bedingungen an den Mindestfordernden bedungen werden. Köln, den 24. Nov. 1848. Der interim. Polizei-Direktor, Geiger. Nr. 72,733. Auszug aus den im Sekretariate des Königlichen Landgerichtes zn Köln am Rheine beruhenden Urschriften. Ediktal-Ladung. Nachdem der Büchsenmacher-Gehülfe Johann Sartory, hierselbst Gereonskloster Nro. 4 wohnhaft, das öffentliche Aufgebot des von der hiesigen städtischen Sparkasse auf seinen Namen ausgefertigten, und ihm angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches worauf noch dreißig Thaler vier Silbergoschen sechs Pfenninge rückständig sind, Behufs dessen Amortisation nachgesucht hat, und diesem Gesuche durch landgerichtlichen Beschluß vom heutigen Tage stattgegeben worden ist, so werden alle diejenigen, welche an das bezeichnete Sparkassenbuch ein Anrecht zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, sich innerhalb acht Wochen bei dem hiesigen Königlichen Landgerichte, spätestens aber in dem hierzu auf den neun und zwanzigsten Dezember dieses Jahres, Nachmittags vier Uhr im Zimmer Nr. 15 des Landgerichts-Gebäudes vor dem ernannten Kommissar, Landgerichts-Assessor Siegfried anberaumten Termine zu melden und ihr Recht daran näher nachzuweisen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für erloschen erklärt, und dem Johann Sartory ein neues ausgefertigt werden soll. Köln, den sechszehnten Oktober ein Tausend achthundert vierzig. Das Königliche Landgericht, (gez,) Oedenkoven. Für gleichlautenden Auszug Der Landgerichts-Sekretär, Mockel. Dem Anzeigenfabrikanten Jos. Dumont, möge als Antwort auf seine Anfrage an das Volks-Comite dienen, daß die veröffentlichte Liste der Mitglieder desselben ganz richtig ist, daß aber auch noch Stellvertreter da sind, und daß eben die fünf Herren, welche eine der Eingaben an den Gemeinderath mitunterzeichneten, zu denselben gehören. Wie aber lieber Joseph! kömmst du zu solcher verdächtigenden Fabrikation? Daß die Anfrage von dir und nur von dir ausgehen kann, geht klar daraus hervor, daß kein anderer als ein Stadtrath die Namen der Unterzeichner der Adresse so schnell erfahren konnte. Schäme dir Joseph und höre auf dein Schundblatt mit deinem eignen Fabrikate noch mehr zu besudeln. Denke an Vervier! und verrathe nicht ferner die Geheimen des Stadtrathes, der doch so gerne im Finstern heult, und wie die Eule das Sonnenlicht, die Oeffentlichkeit, scheut. Doch ja, du schleuderst solche Anzeigen in dein Blatt, um Gegenanzeigen hineinzulocken und so deine Säckel zu füllen. Einmal aber nicht wieder! Ein jeder sei fortan klüger wie Joseph! Wir sind hinter seine Schliche gekommen. Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz werden verkauft: Regenschirme in schwerster Seide von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 1/2 Thlr. Zeugschirme von 22 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr. Gebrauchte Schirmgestelle werden in Zahlung genommen. Reisetaschen mit starken Bügeln von 25 Sgr. bis 2 1/2 Thlr. Gestrickte Unterhosen und Jacken von 15 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr. Cravatten in Atlas und Lasting von 7 Sgr. bis 1 Thlr. Atlas, Shawls und Schlipse von 25 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr. Wollene Herrenshawls von 8 Sgr. bis 20 Sgr. Foulards, bunte Taschentücher, Gummihosenträger u. s. w. Ferner werden billig verkauft: Feines Tuch und Buckskin zu Hosen, die Elle 20 Sgr. oder 1 Thlr. 15 Sgr. Westenstoffe, neueste geschmackvollste Muster, die Weste von 8 Sgr. bis 1 1/2 Thlr. Schlafröcke und Hausröcke von 2 Thlr. bis 6 Thlr. Winterpalletos vom stärksten Düffet zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Abd-el-Kader zu 5 Thlr. bis 7 Thlr. Bournusse in gutem Tuch von 6 Thlr. bis 12 Thlr. Alle Sorten Handschuhe von 2 Sgr. bis 15 Sgr. NB. Die Waaren werden wirklich so billig verkauft wie die Preise angegeben sind. Joseph Sachs aus Frankfurt a. M., im Hause des Hrn. J. M. Farina. Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatze. Ein Mädchen, welches im Leinwandnähen und Bügeln erfahren ist, sucht Dienst. Zu erfahren Großneugasse 21. Eine Frau sucht Arbeit für halbe und ganze Tage. Zu erfahren Breitstraße Nr. 70. Ein Junge wird gesucht, der im Stande ist Kommissionen zu verrichten. Ein solider Schreiber sucht dringend Beschäftigung durch die Exp. dies. Z. Rheinische Eisenbahn. Abänderung des Winter-Fahrplans mit dem 11. November. Wegen Einrichtung eines direkten Dienstes zwischen England und Deutschland über Ostende treten vom 11. November an folgende Abänderungen in den Abfahrtsstunden unseres Winter-Fahrplans ein, und zwar bei den Zü.gen Nr. 3 aus Köln nach Belgien und Nr. 10 aus Verviers nach Köln. Abfahrt des Zuges Nr. 3 aus Köln anstatt um 10 Uhr schon um
Abfahrt des Zuges Nr. 10 aus Verviers nach Aachen und Köln anstatt um 4 1/2 Uhr Nachmittags erst um
Köln, den 9. November 1848. Die Direktion. Der Gerant: Korff. * Augsburg, 21. Nov. Der aus Wien glücklich entkommene Fenner von Fenneberg gibt in der heutigen „A. Ztg.“ folgende Erklärung in Betreff Rob. Blum's ab: „In einem der Wiener Berichte an die Allg. Ztg. wird eine Aeußerung die Robert Blum am 30. oder 31. Oktober am Stephansplatz gemacht haben soll, des Inhalts: „Ihr müßt noch 200 latourisiren“, erwähnt. Robert Blum hat sich nach Beendigung des Kampfes in den Vorstädten, als alles verloren und jede weitere Vertheidigung Wahnwitz war, stets unmittelbar in meiner Nähe oder im Gasthof „zum Igel“ befunden, und in keiner Weise das Volk haranguirt. Jene Anschuldigung ist eine gemeine Verleumdung, die zu entkräften ich der Wahrheit wie dem Andenken eines der edelsten und tapfersten Männer Deutschlands schuldig bin. Ich habe mich dem illegalen Verfahren des Fursten Windisch-Grätz durch die Flucht entzogen, an denselben jedoch die Erklärung gelangen lassen: wie ich mich nicht verpflichtet halte mich einem Gericht zu stellen das Ankläger, Zeugen und Richter in denselben Personen vereine, und dessen einzige Richtschnur die vom österreichischen constituirenden Reichstag als ungesetzlich erklärte Proclamation vom 23. Okt. bilde; wie ich aber, sobald die legalen Gewalten wieder in Wirksamkeit träten, nicht ermangeln werde auf ergehende Aufforderung vor einer verfassungsmäßigen Jury über meine Handlungen als Chef der Sicherheitsbehörde und als Mitobercommandant der Wiener Volkswehr (vom 29. bis 31 Okt) Rechenschaft zu geben. Von der rauhen Alb, 15. Nov. 1848. F. Fenner v. Fenneberg.“ !!! Frankfurt, 24. November. Sitzung der National-Versammlung. Der Vizepräsident Riesser präsidirt. Tagesordnung. Vor der Tagesordnung. Simson der Vicepräsident ist heute Nacht eilig von Berlin zurückgekommen und mit dem Präsidenten v. Gagern sofort wieder dahin abgereist, worüber man viel diplomatische Conjekturen anstellt. Als gestern über eine Todtenfeier zu Ehren R. Blums abgestimmt wurde, stand Schmerling mit auf, während Wernher von Nierstein sitzen blieb. Die ganze Rechte und das rechte Centrum stimmten dagegen. Der hiesige Bürgerverein hat nicht gelitten, daß man in seinem Lokal eine Liste auslegt zu Sammlungen für R. Blums Familie und eine hiesige Kirche ist vom Vorstand zu einer Todtenfeier nicht verwilligt worden. Vicepräsident Riesser theilt ein Schreiben des Präsidenten v. Gagern mit, worin derselbe höflichst um einen Urlaub von 8 Tagen bittet, mit der Versicherung, daß er nur um sich durch eigene Wahrnehmung von der Krisis in Berlin zu überzeugen, seinen Posten verlasse. Die Versammlung bewilligt den Urlaub. In die Kommission zur Todtenfeier Rob. Blums sind gewählt: Müller aus Würzburg, Raveaux aus Köln, Sellmer, Wigard aus Dresden und der Vicepräsident Riesser. Reichsminister Schmerling beantwortet mehrere Interpellationen; unter andern eine von Berger wegen einer zwischen Preußen, Oesterreich und Rußland geschlossenen Alliance. Von dieser Alliance ist dem Ministerium nichts bekannt, wenn aber eine solche bestünde, so würde sie wohl eine geheime sein und keinen Bestand haben, da sie ohne Mitwissen und Wollen der Völker geschlossen. Hierauf stellen in Folge dieser Beantwortungen Grubert, um Aufhebung des Belagerungszustandes von Berlin, Wiesner wegen der österreichischen Verhältnisse und Wesendonk wegen der Ungesetzlichkeit der Belagerungszustandes in Preußen überhaupt mehrere dringliche Anträge, die nur die Linke als dringlich erkennt. Wesendonks Antrag geht an den Gesetzgebungsausschuß. Berger fühlt die Nutzlosigkeit der Comödie mit den dringlichen Anträgen, indem er erklärt, trotz der ganz unbefriedigenden Antworten des Ministers, gar keine Anträge mehr zu stellen. R. Mobl (Justizminister) beantwortet eine Interpellation des Abgeordneten Dietsch von Annaberg über die bisherige Wirksamkeit der wegen R. Blums Ermordung nach Oesterreich abgesendeten Reichskommissarien. Aus der Antwort des Ministers geht hervor, daß diese Wirksamkeit vorläufig noch Null ist. Dietsch beantragt, sämmtliche auf diese Untersuchung bezüglichen Papiere resp. den Briefwechsel mit den Reichskommissarien unverkürzt der Versammlung vorzulegen. Die Aktenstücke über Blum und Fröbel wird Hr. Wessenberg den Herren Reichskommissären vorlegen, auch hat Hr. Wessenberg dieselben sehr freundlich aufgenommen. Nachdem der Kriegsminister Peucker eine Interpellation des Abg. Meyer von Ottobeuern wegen übermäßiger Einquartirung des baierischen Kreises Iller ausweichend beantwortet hat, und noch mehrere Berichte zur Anzeige gebracht worden sind, geht man (gegen 11 Uhr) zur Tagesordnung über. Artikel 13 des Verfassungsentwurfs. § 57. „Die Reichsgesetzgebung hat für die Aufnahme öffentlicher Urkunden diejenigen Erfordernisse festzustellen, welche ihre Gültigkeit in ganz Deutschland sichern.“ Wird angenommen. §. 58. „Der Reichsgewalt steht das Recht der Gesetzgebung zu, so weit es zur Ausführung der ihr verfassungsmäßig übertragenen Befugnisse und zum Schutz der ihr überwiesenen Anstalten erforderlich ist, so wie in allen Fällen, wo sie für das Gesammtinteresse Deutschlands die Begründung gemeinsamer Einrichtungen und Maßregeln nothwendig findet.“ Nach der Minorität des Verfassungsausschusses (Schüler, Blum, Wigard) angenommen. Beide Paragraphen nahm man ohne Diskussion an. Vogt unterbricht die Tagesordnung mit der Bemerkung, es sei ja nur ein Vicepräsident auf dem Bureau, und beantragt, die früheren Vicepräsidenten (Soiron und v. Hermann) nöthigenfalls zu ermächtigen, das Präsidium auf dessen Aufforderung zu unterstützen Nach kurzer Debatte nimmt man diesen Antrag an und geht zur Tagesordnung zurück. § 59. „Der Reichsgewalt liegt ob, durch die Erlassung allgemeiner Gesetzbücher über bürgerliches Recht, Handels- und Wechselrecht, Strafrecht und gerichtliches Verfahren, die Rechtseinheit im deutschen Volke zu gründen.“ Nach einem Antrage von Barth und Genossen an der Stelle des Antrags vom Verfassungsausschuß angenommen. § 60. „Alle Gesetze und Verordnungen der Reichsgewalt erhalten durch ihre Verkündigung von Reichswegen verbindliche Kraft.“ Artikel 14. § 61. „Die Anstellung der Reichsbeamten geht vom Reiche aus. Die Dienstpragmatik des Reichs wird ein Reichsgesetz feststellen.“ Beide Artikel wurden ohne Diskussion angenommen und somit dieser Abschnitt der Verfassung beendet. Die weitere Tagesordnung bringt die Berathung über den Bericht der limburger Frage. Graf Wartensleben will die Tagesordnung unterbrechen, indem er auf die Tribune geht und sagt: Meine Herren, unser liebenswürdiger (Oh!) Präsident hat einen Antrag von mir nicht zur Anzeige gebracht, welcher bezweckt, den Abgeordneten Schlöffel vor einem ähnlichen Schicksal wie R. Blum zu bewahren. (Zu merken, daß man hier davon spricht, Schlöffel stehe an der Spitze des schlesischen Aufstandes mit 18-20,000 Mann). Die Verlesung des Wartenslebenschen Antrags wird nicht gestattet. Zu der Tagesordnung zurückkehrend, läßt der Abgeordnete von Limburg, Scherpensee, weil er der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ein Promemoria zu dem Bericht verlesen. Dasselbe ist energisch verfaßt und sagt zum Schluß: Holland würde sich wohl hüten, einen Krieg mit Deutschland anzufangen, wenn Deutschland die Interessen Limburgs endlich energisch wahrnehmen wolle. In der Limburgschen Angelegenheit beantragt der internationale Ausschuß einstimmig folgenden Beschluß: Die deutsche Reichsversammlung, im Hinblick auf die am 19. Juli d. J. in Betreff des Herzogthums Limburg gefaßten Beschlüsse, und in Erwägung, daß die Einführung der neuen niederländischen Verfassung in diesem, unzertrennlich mit Deutschland verbundenen Lande mit jenen Beschlüssen in offenbarem Widerspruch stehen würde, beschließt: Bernhardi spricht gegen die Anträge. Der Minister Schmerling findet in den vorstehenden Anträgen nichts zu erinnern, aber in den Motiven des Berichts zu den Anträgen einige Unrichtigkeiten. Gegen die Verwahrungen im Punkt I hat der Minister nichts, aber die Limburger würden den besten Protest gegen Holland dadurch zu erkennen geben, daß sie zu der holländischen Landesversammlung gar nicht wählen. Nachdem der Berichterstatter Zachariä noch für die Anträge gesprochen, werden dieselben (wie oben) fast einstimmig angenommen. (Beseler blieb sitzen. Ueber Punkt 3 der Tagesordnung (das Reichsgericht) setzt man die Berathung für heute aus bis zur nächsten Sitzung. Man geht zu Nro. 4 Berathung über den Bericht des Abgeordneten Breuning, allgemeine deutsche Wechselordnung betreffend. Grävell (der berühmte Mann) protestirt gegen die Annahme der vorgeschlagenen Wechselordnung in einem furchtbar langen Protest, welcher verlesen wird. (Man schreit Schluß und zur Ordnung) Grävell nennt unter andern einen solchen Beschluß der Versammlung ein Verbrechen. Präsident verweist dem alten Knaben diesen Ausdruck. Grävell dringt auf die weitere Vorlesung seines Protests Es geschieht. Er enthält noch viele komische Stellen. Der Ausschußbericht (durch Breuning) beantragt: „Die hohe Reichsversammlung wolle den unter A. abgedruckten Entwurf, so wie derselbe aus den Berathungen der Leipziger Conferenz hervorgegangen, ohne Eingehen in eine Diskussion über dessen Detailbestimmungen, unverändert annehmen und dessen Verkündigung als Reichsgesetz verordnen.“ Dieser Antrag wird angenommen. In welcher Weise letzteres geschehen müsse, ist durch den Bericht ausgeführt. Der Ausschuß schlägt vor folgendes Publikations-Gesetz Art. I. Die nachstehende allgemeine Wechselordnung tritt mit dem ersten Mai 1849 in dem deutschen Reiche in Gesetzeskraft. Art. II. Die zur Ausführung dieser Wechselordnung in den Einzelstaaten etwa erforderlichen, von diesen zu erlassenden Bestimmungen dürfen keine Abänderungen derselben enthalten. Grävell spricht gegen dies Publikationsgesetz, Berger dafür mit einem Artikel III als Zusatz: Auch bleiben alle späteren Erläuterungen, Zusätze und Abänderungen, welche den materiellen Inhalt des durch diese Wechselordnung begründeten allgemeinen deutschen Wechselrechts verändern, der Reichsgewalt vorbehalten. Der Berichterstatter von Breuning beharrt auf obigem Publikations-Gesetz ohne Bergers Zusatz. Das Gesetz wird angenommen, Bergers Zusatz mit 212 Stimmen gegen 183 abgelehnt. Die Wechselordnung selbst wurde einstimmig angenommen. Somit ist die Tagesordnung erschöpft. Nach Verlesung und Ablehnung eines dringlichen Antrages von Wartensleben wegen Schlöffel (S. unsere zweite Ausgabe vom Sonntag) wie nach Anzeige einiger Berichte, die später noch einmal daran kommen, wird die Sitzung um 2 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung Montag. Tagesordnung: 1) Ein Bericht des Finanzausschusses über Vergütung für Einquartirungen. 2) Der Entwurf über's Reichsgericht. 3) Bericht des Ausschusses über die österreichischen Angelegenheiten. Noch wird unter andern neu eingetretenen Abgeordneten der frühere Präsident der provisorischen Regierung von Schleswig-Holstein, Herr Beseler, genannt und mit Beifall begrüßt. Civilstand der Stadt Köln. 22. Nov. Geburten. Antou, S. v. Mich. Hall, Stellm., Eigelstein. — Maria Cäc. Franc. Eug., T. v. Joh. Jos. Maubach, Kfm., Severinstr. — Cathar., T. v. Math. Obladen, Tagl., Friesenstr. — Barb., T. v. Peter Jüsgen, Tagl., Löhrg. — Anna Maria, T. v. Adam Busch. Steinh., Maximinenstr. — Herm. Jos., S. v. Peter Luntershausen, Kartenm., Weißbütteng. — Joseph. Carol., T. v. Karl Buchner, Schreinerm., Spulmannsg. — Elisab. Wilh., T. v. Andr. Dürscheidt, Lehrer, Klingelp. — Jacob, S. v. Wilh. Clemens, Seidenw., Carthäuserhof. — Gertr., T. v. Joh. Peter Zündorf, Schuhm., Streitzeugg. — Josepha, T. v. Peter Jos. Baumerich, Gastw., Severinstraße. — Joh. Nepom. Wilh. Hub., S. v. Karl Leibl, Dom-Kapellmeister, Sterneng. — Elisab. Wilh. Hubert. Cäc., T. v. Math. Cremer, Stadt-Sekretariats-Gehülfe, Breitstr. — Maria Christ., T. v. Ferd. Schmidtmann, Priv.-Sekr., Krebsg. Sterbefälle. Anna Joh. Heyer, 5 M. 22 T. alt, Ortmannsg. — Anna Maria Cathar. Bauch, 1 J. 4 M. alt, Sterneng. — Karl Joh. Hub. Jos. Hermann, 3 W. alt, But[unleserliches Material]erm. — Elisab. Mundorf, 1 J. 1 M. alt, unter Goldschm. — Paul Beudel, ohne Gew., früher Faßb., 90 J. alt, Wittwer, Lintg — Mich. Hoffarth, 6 M. alt, Lungeng. — Ein unehel. Knabe. Heirathen. Sev. Krill, Schuster, v. hier, und Margar. Hubert. Heidmann, v. Altorf. — Friedr. Heß, Tapez., v. hier, u. Anna Maria Hochstein, v Honnef. — Bern. Jos. Willems, Handlungsdiener, v Düren, und Anna Maria Barnickel, v. hier. — Joh. Wichterich, Schreinerm., v. Erp, und Maria Gertr. Kayser, v. Borr — Ludw. Reul, Schreinerm., und Margar. Stahll, beide v. hier. — Math. Gussen, Tischlerges., v. Glesch, und Margar. Emmel, v. Trier. — Laur. Uhrmacher, Blaufarb., v. hier, und Maria Ther. Sophia Louisa Reinhold, v. Herford. Heiraths-Ankündigungen. (12.) Laur. Uhrmacher, Blaufarb., Follerstr, und Maria Ther. Sophia Louisa Reinhold, Johannstr. — Math. Gussen, Tischlerges., und Margar. Emmel, beide Thurnm. — Phil. Lieb, ohne Gew., Thurnm., und Elis. Hubert Türck, Lichhof Joh. Schumacher, Bäcker, Waiseng., und Joh. Cathar. Gentgen, Altenbergerstr., früher zu Düren — Phil. Kuhl, Kutscher, zu Köln, und Agnes Koch, zu Mülheim. — Bernh. Fo[unleserliches Material], Schlosser, zu Köln, und Anna Christ. Sürth, zu Köln. — Ludw. Reul, Schreinerm, Perlengr., und Margar. Stahll, Waidm — Wilh. Heinr. Mohme, Musketier, Blankenheimerhof-Kaserne, früher zu Minden, und Wilh. Charl. Horstmann, zu Voßen. — Karl Lotz, Konditor, zu Koblenz, und Maria Louisa Auen, Obermarspforten. — Pet. Schmitz, Ackerer, Thürmchensw., und Anna Cath. Klein, zu Vor-Nippes. — Ludw. Hub. v. Cöllen. Eisenbahn-Schaffner, u. Mar. Ther. Quetting, beide unt. Kalenh Dienstag den 5. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, soll im Lokale der königlichen Polizei-Direktion hierselbst die Gestellung der zum Transport marschunfähigen Civil-Arrestanten und armen Reisenden erforderlichen Fuhren pro 1849 öffentlich unter den bei der unterzeichneten Behörde einzusehenden Bedingungen an den Mindestfordernden bedungen werden. Köln, den 24. Nov. 1848. Der interim. Polizei-Direktor, Geiger. Nr. 72,733. Auszug aus den im Sekretariate des Königlichen Landgerichtes zn Köln am Rheine beruhenden Urschriften. Ediktal-Ladung. Nachdem der Büchsenmacher-Gehülfe Johann Sartory, hierselbst Gereonskloster Nro. 4 wohnhaft, das öffentliche Aufgebot des von der hiesigen städtischen Sparkasse auf seinen Namen ausgefertigten, und ihm angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches worauf noch dreißig Thaler vier Silbergoschen sechs Pfenninge rückständig sind, Behufs dessen Amortisation nachgesucht hat, und diesem Gesuche durch landgerichtlichen Beschluß vom heutigen Tage stattgegeben worden ist, so werden alle diejenigen, welche an das bezeichnete Sparkassenbuch ein Anrecht zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, sich innerhalb acht Wochen bei dem hiesigen Königlichen Landgerichte, spätestens aber in dem hierzu auf den neun und zwanzigsten Dezember dieses Jahres, Nachmittags vier Uhr im Zimmer Nr. 15 des Landgerichts-Gebäudes vor dem ernannten Kommissar, Landgerichts-Assessor Siegfried anberaumten Termine zu melden und ihr Recht daran näher nachzuweisen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für erloschen erklärt, und dem Johann Sartory ein neues ausgefertigt werden soll. Köln, den sechszehnten Oktober ein Tausend achthundert vierzig. Das Königliche Landgericht, (gez,) Oedenkoven. Für gleichlautenden Auszug Der Landgerichts-Sekretär, Mockel. Dem Anzeigenfabrikanten Jos. Dumont, möge als Antwort auf seine Anfrage an das Volks-Comite dienen, daß die veröffentlichte Liste der Mitglieder desselben ganz richtig ist, daß aber auch noch Stellvertreter da sind, und daß eben die fünf Herren, welche eine der Eingaben an den Gemeinderath mitunterzeichneten, zu denselben gehören. Wie aber lieber Joseph! kömmst du zu solcher verdächtigenden Fabrikation? Daß die Anfrage von dir und nur von dir ausgehen kann, geht klar daraus hervor, daß kein anderer als ein Stadtrath die Namen der Unterzeichner der Adresse so schnell erfahren konnte. Schäme dir Joseph und höre auf dein Schundblatt mit deinem eignen Fabrikate noch mehr zu besudeln. Denke an Vervier! und verrathe nicht ferner die Geheimen des Stadtrathes, der doch so gerne im Finstern heult, und wie die Eule das Sonnenlicht, die Oeffentlichkeit, scheut. Doch ja, du schleuderst solche Anzeigen in dein Blatt, um Gegenanzeigen hineinzulocken und so deine Säckel zu füllen. Einmal aber nicht wieder! Ein jeder sei fortan klüger wie Joseph! Wir sind hinter seine Schliche gekommen. Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz werden verkauft: Regenschirme in schwerster Seide von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 1/2 Thlr. Zeugschirme von 22 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr. Gebrauchte Schirmgestelle werden in Zahlung genommen. Reisetaschen mit starken Bügeln von 25 Sgr. bis 2 1/2 Thlr. Gestrickte Unterhosen und Jacken von 15 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr. Cravatten in Atlas und Lasting von 7 Sgr. bis 1 Thlr. Atlas, Shawls und Schlipse von 25 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr. Wollene Herrenshawls von 8 Sgr. bis 20 Sgr. Foulards, bunte Taschentücher, Gummihosenträger u. s. w. Ferner werden billig verkauft: Feines Tuch und Buckskin zu Hosen, die Elle 20 Sgr. oder 1 Thlr. 15 Sgr. Westenstoffe, neueste geschmackvollste Muster, die Weste von 8 Sgr. bis 1 1/2 Thlr. Schlafröcke und Hausröcke von 2 Thlr. bis 6 Thlr. Winterpalletos vom stärksten Düffet zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Abd-el-Kader zu 5 Thlr. bis 7 Thlr. Bournusse in gutem Tuch von 6 Thlr. bis 12 Thlr. Alle Sorten Handschuhe von 2 Sgr. bis 15 Sgr. NB. Die Waaren werden wirklich so billig verkauft wie die Preise angegeben sind. Joseph Sachs aus Frankfurt a. M., im Hause des Hrn. J. M. Farina. Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatze. Ein Mädchen, welches im Leinwandnähen und Bügeln erfahren ist, sucht Dienst. Zu erfahren Großneugasse 21. Eine Frau sucht Arbeit für halbe und ganze Tage. Zu erfahren Breitstraße Nr. 70. Ein Junge wird gesucht, der im Stande ist Kommissionen zu verrichten. Ein solider Schreiber sucht dringend Beschäftigung durch die Exp. dies. Z. Rheinische Eisenbahn. Abänderung des Winter-Fahrplans mit dem 11. November. Wegen Einrichtung eines direkten Dienstes zwischen England und Deutschland über Ostende treten vom 11. November an folgende Abänderungen in den Abfahrtsstunden unseres Winter-Fahrplans ein, und zwar bei den Zü.gen Nr. 3 aus Köln nach Belgien und Nr. 10 aus Verviers nach Köln. Abfahrt des Zuges Nr. 3 aus Köln anstatt um 10 Uhr schon um
Abfahrt des Zuges Nr. 10 aus Verviers nach Aachen und Köln anstatt um 4 1/2 Uhr Nachmittags erst um
Köln, den 9. November 1848. Die Direktion. Der Gerant: Korff. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0004" n="0814"/> <div xml:id="ar154_022" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Augsburg, 21. Nov.</head> <p>Der aus Wien glücklich entkommene Fenner von Fenneberg gibt in der heutigen „A. Ztg.“ folgende Erklärung in Betreff Rob. Blum's ab:</p> <p>„In einem der Wiener Berichte an die Allg. Ztg. wird eine Aeußerung die Robert Blum am 30. oder 31. Oktober am Stephansplatz gemacht haben soll, des Inhalts: „Ihr müßt noch 200 latourisiren“, erwähnt. Robert Blum hat sich nach Beendigung des Kampfes in den Vorstädten, als alles verloren und jede weitere Vertheidigung Wahnwitz war, stets unmittelbar in meiner Nähe oder im Gasthof „zum Igel“ befunden, und in keiner Weise das Volk haranguirt. Jene Anschuldigung ist eine gemeine Verleumdung, die zu entkräften ich der Wahrheit wie dem Andenken eines der edelsten und tapfersten Männer Deutschlands schuldig bin. Ich habe mich dem illegalen Verfahren des Fursten Windisch-Grätz durch die Flucht entzogen, an denselben jedoch die Erklärung gelangen lassen: wie ich mich nicht verpflichtet halte mich einem Gericht zu stellen das Ankläger, Zeugen und Richter in denselben Personen vereine, und dessen einzige Richtschnur die vom österreichischen constituirenden Reichstag als ungesetzlich erklärte Proclamation vom 23. Okt. bilde; wie ich aber, sobald die legalen Gewalten wieder in Wirksamkeit träten, nicht ermangeln werde auf ergehende Aufforderung vor einer verfassungsmäßigen Jury über meine Handlungen als Chef der Sicherheitsbehörde und als Mitobercommandant der Wiener Volkswehr (vom 29. bis 31 Okt) Rechenschaft zu geben. Von der rauhen Alb, 15. Nov. 1848. F. Fenner v. Fenneberg.“</p> </div> <div xml:id="ar154_023" type="jArticle"> <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 24. November.</head> <p>Sitzung der National-Versammlung. Der Vizepräsident Riesser präsidirt.</p> <p rendition="#et">Tagesordnung.<lb/> 1. Artikel 8 und 9 des Verfassungsentwurfs.<lb/> 2. Berathung eines Berichts über die limburger Frage.<lb/> 3. Das Reichsgericht, Abschnitt des Verfassungsentwurfs.<lb/> 4. Berathung über eine allgemeine deutsche Wechselordnung.</p> <p>Vor der Tagesordnung.</p> <p>Simson der Vicepräsident ist heute Nacht eilig von Berlin zurückgekommen und mit dem Präsidenten v. Gagern sofort wieder dahin abgereist, worüber man viel diplomatische Conjekturen anstellt.</p> <p>Als gestern über eine Todtenfeier zu Ehren R. Blums abgestimmt wurde, stand Schmerling mit auf, während Wernher von Nierstein sitzen blieb. Die ganze Rechte und das rechte Centrum stimmten dagegen. Der hiesige Bürgerverein hat nicht gelitten, daß man in seinem Lokal eine Liste auslegt zu Sammlungen für R. Blums Familie und eine hiesige Kirche ist vom Vorstand zu einer Todtenfeier nicht verwilligt worden.</p> <p>Vicepräsident <hi rendition="#g">Riesser</hi> theilt ein Schreiben des Präsidenten v. Gagern mit, worin derselbe höflichst um einen Urlaub von 8 Tagen bittet, mit der Versicherung, daß er nur um sich durch eigene Wahrnehmung von der Krisis in Berlin zu überzeugen, seinen Posten verlasse.</p> <p>Die Versammlung bewilligt den Urlaub.</p> <p>In die Kommission zur Todtenfeier Rob. Blums sind gewählt: Müller aus Würzburg, Raveaux aus Köln, Sellmer, Wigard aus Dresden und der Vicepräsident Riesser.</p> <p>Reichsminister <hi rendition="#g">Schmerling</hi> beantwortet mehrere Interpellationen; unter andern eine von Berger wegen einer zwischen Preußen, Oesterreich und Rußland geschlossenen Alliance. Von dieser Alliance ist dem Ministerium nichts bekannt, wenn aber eine solche bestünde, so würde sie wohl eine geheime sein und keinen Bestand haben, da sie ohne Mitwissen und Wollen der Völker geschlossen.</p> <p>Hierauf stellen in Folge dieser Beantwortungen Grubert, um Aufhebung des Belagerungszustandes von Berlin, Wiesner wegen der österreichischen Verhältnisse und Wesendonk wegen der Ungesetzlichkeit der Belagerungszustandes in Preußen überhaupt mehrere dringliche Anträge, die nur die Linke als dringlich erkennt.</p> <p>Wesendonks Antrag geht an den Gesetzgebungsausschuß.</p> <p><hi rendition="#g">Berger</hi> fühlt die Nutzlosigkeit der Comödie mit den dringlichen Anträgen, indem er erklärt, trotz der ganz unbefriedigenden Antworten des Ministers, gar keine Anträge mehr zu stellen.</p> <p>R. <hi rendition="#g">Mobl</hi> (Justizminister) beantwortet eine Interpellation des Abgeordneten Dietsch von Annaberg über die bisherige Wirksamkeit der wegen R. Blums Ermordung nach Oesterreich abgesendeten Reichskommissarien. Aus der Antwort des Ministers geht hervor, daß diese Wirksamkeit vorläufig noch Null ist.</p> <p><hi rendition="#g">Dietsch</hi> beantragt, sämmtliche auf diese Untersuchung bezüglichen Papiere resp. den Briefwechsel mit den Reichskommissarien unverkürzt der Versammlung vorzulegen.</p> <p>Die Aktenstücke über Blum und Fröbel wird Hr. Wessenberg den Herren Reichskommissären vorlegen, auch hat Hr. Wessenberg dieselben sehr freundlich aufgenommen.</p> <p>Nachdem der Kriegsminister Peucker eine Interpellation des Abg. Meyer von Ottobeuern wegen übermäßiger Einquartirung des baierischen Kreises Iller ausweichend beantwortet hat, und noch mehrere Berichte zur Anzeige gebracht worden sind, geht man (gegen 11 Uhr) zur Tagesordnung über.</p> <p>Artikel 13 des Verfassungsentwurfs. § 57.</p> <p rendition="#et">„Die Reichsgesetzgebung hat für die Aufnahme öffentlicher Urkunden diejenigen Erfordernisse festzustellen, welche ihre Gültigkeit in ganz Deutschland sichern.“</p> <p>Wird angenommen.</p> <p>§. 58.</p> <p rendition="#et">„Der Reichsgewalt steht das Recht der Gesetzgebung zu, so weit es zur Ausführung der ihr verfassungsmäßig übertragenen Befugnisse und zum Schutz der ihr überwiesenen Anstalten erforderlich ist, so wie in allen Fällen, wo sie für das Gesammtinteresse Deutschlands die Begründung gemeinsamer Einrichtungen und Maßregeln nothwendig findet.“</p> <p>Nach der Minorität des Verfassungsausschusses (Schüler, Blum, Wigard) angenommen.</p> <p>Beide Paragraphen nahm man ohne Diskussion an.</p> <p><hi rendition="#g">Vogt</hi> unterbricht die Tagesordnung mit der Bemerkung, es sei ja nur ein Vicepräsident auf dem Bureau, und beantragt, die früheren Vicepräsidenten (Soiron und v. Hermann) nöthigenfalls zu ermächtigen, das Präsidium auf dessen Aufforderung zu unterstützen</p> <p>Nach kurzer Debatte nimmt man diesen Antrag an und geht zur Tagesordnung zurück.</p> <p>§ 59.</p> <p rendition="#et">„Der Reichsgewalt liegt ob, durch die Erlassung allgemeiner Gesetzbücher über bürgerliches Recht, Handels- und Wechselrecht, Strafrecht und gerichtliches Verfahren, die Rechtseinheit im deutschen Volke zu gründen.“</p> <p>Nach einem Antrage von Barth und Genossen an der Stelle des Antrags vom Verfassungsausschuß angenommen.</p> <p>§ 60.</p> <p rendition="#et">„Alle Gesetze und Verordnungen der Reichsgewalt erhalten durch ihre Verkündigung von Reichswegen verbindliche Kraft.“</p> <p>Artikel 14. § 61.</p> <p rendition="#et">„Die Anstellung der Reichsbeamten geht vom Reiche aus. Die Dienstpragmatik des Reichs wird ein Reichsgesetz feststellen.“</p> <p>Beide Artikel wurden ohne Diskussion angenommen und somit dieser Abschnitt der Verfassung beendet.</p> <p>Die weitere Tagesordnung bringt die Berathung über den Bericht der limburger Frage.</p> <p>Graf <hi rendition="#g">Wartensleben</hi> will die Tagesordnung unterbrechen, indem er auf die Tribune geht und sagt: Meine Herren, unser liebenswürdiger (Oh!) Präsident hat einen Antrag von mir nicht zur Anzeige gebracht, welcher bezweckt, den Abgeordneten Schlöffel vor einem ähnlichen Schicksal wie R. Blum zu bewahren. (Zu merken, daß man hier davon spricht, Schlöffel stehe an der Spitze des schlesischen Aufstandes mit 18-20,000 Mann).</p> <p>Die Verlesung des Wartenslebenschen Antrags wird nicht gestattet.</p> <p>Zu der Tagesordnung zurückkehrend, läßt der Abgeordnete von Limburg, Scherpensee, weil er der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ein Promemoria zu dem Bericht verlesen. Dasselbe ist energisch verfaßt und sagt zum Schluß: Holland würde sich wohl hüten, einen Krieg mit Deutschland anzufangen, wenn Deutschland die Interessen Limburgs endlich energisch wahrnehmen wolle.</p> <p>In der Limburgschen Angelegenheit beantragt der internationale Ausschuß einstimmig folgenden Beschluß:</p> <p rendition="#et">Die deutsche Reichsversammlung, im Hinblick auf die am 19. Juli d. J. in Betreff des Herzogthums Limburg gefaßten Beschlüsse, und in Erwägung, daß die Einführung der neuen niederländischen Verfassung in diesem, unzertrennlich mit Deutschland verbundenen Lande mit jenen Beschlüssen in offenbarem Widerspruch stehen würde, beschließt:<lb/> I. Die Centralgewalt wird aufgefordert, gegen die Vollziehung des neuen niederländischen Grundgesetzes im Herzogthum Limburg Verwahrung einzulegen und derselben in jeder andern geeignet erscheinenden Weise entgegenzutreten.<lb/> II. Insoweit bei Ausführung der Beschlüsse vom 19. Juli eine Verständigung oder Vereinbarung mit der herzoglich limburgischen oder königlich niederländischen Regierung erforderlich ist, dieselbe ohne Aufschub einzuleiten, und dem erwähnten Beschlusse gemäß möglichst schleunig zu einem Abschluß zu bringen.<lb/> v. Wydenbrugk. Arndt. Cucumus. Gombart. Höfken. Pretis. Schubert. Stentzel. Wurm. Zachariae.</p> <p><hi rendition="#g">Bernhardi</hi> spricht gegen die Anträge.</p> <p>Der Minister <hi rendition="#g">Schmerling</hi> findet in den vorstehenden Anträgen nichts zu erinnern, aber in den Motiven des Berichts zu den Anträgen einige Unrichtigkeiten. Gegen die Verwahrungen im Punkt I hat der Minister nichts, aber die Limburger würden den besten Protest gegen Holland dadurch zu erkennen geben, daß sie zu der holländischen Landesversammlung gar nicht wählen.</p> <p>Nachdem der Berichterstatter Zachariä noch für die Anträge gesprochen, werden dieselben (wie oben) fast einstimmig angenommen. (Beseler blieb sitzen.</p> <p>Ueber Punkt 3 der Tagesordnung (das Reichsgericht) setzt man die Berathung für heute aus bis zur nächsten Sitzung. Man geht zu Nro. 4 Berathung über den Bericht des Abgeordneten Breuning, allgemeine deutsche Wechselordnung betreffend.</p> <p><hi rendition="#g">Grävell</hi> (der berühmte Mann) protestirt gegen die Annahme der vorgeschlagenen Wechselordnung in einem furchtbar langen Protest, welcher verlesen wird. (Man schreit Schluß und zur Ordnung) Grävell nennt unter andern einen solchen Beschluß der Versammlung ein Verbrechen. Präsident verweist dem alten Knaben diesen Ausdruck.</p> <p><hi rendition="#g">Grävell</hi> dringt auf die weitere Vorlesung seines Protests Es geschieht. Er enthält noch viele komische Stellen.</p> <p>Der Ausschußbericht (durch Breuning) beantragt:</p> <p rendition="#et">„Die hohe Reichsversammlung wolle den unter A. abgedruckten Entwurf, so wie derselbe aus den Berathungen der Leipziger Conferenz hervorgegangen, ohne Eingehen in eine Diskussion über dessen Detailbestimmungen, unverändert annehmen und dessen Verkündigung als Reichsgesetz verordnen.“</p> <p>Dieser Antrag wird angenommen.</p> <p>In welcher Weise letzteres geschehen müsse, ist durch den Bericht ausgeführt. Der Ausschuß schlägt vor folgendes</p> <p> <hi rendition="#g">Publikations-Gesetz</hi> </p> <p>Art. I. Die nachstehende allgemeine Wechselordnung tritt mit dem ersten Mai 1849 in dem deutschen Reiche in Gesetzeskraft.</p> <p>Art. II. Die zur Ausführung dieser Wechselordnung in den Einzelstaaten etwa erforderlichen, von diesen zu erlassenden Bestimmungen dürfen keine Abänderungen derselben enthalten.</p> <p><hi rendition="#g">Grävell</hi> spricht gegen dies Publikationsgesetz, <hi rendition="#g">Berger</hi> dafür mit einem Artikel III als Zusatz: Auch bleiben alle späteren Erläuterungen, Zusätze und Abänderungen, welche den materiellen Inhalt des durch diese Wechselordnung begründeten allgemeinen deutschen Wechselrechts verändern, der Reichsgewalt vorbehalten.</p> <p>Der Berichterstatter <hi rendition="#g">von Breuning</hi> beharrt auf obigem Publikations-Gesetz ohne Bergers Zusatz.</p> <p>Das Gesetz wird angenommen, Bergers Zusatz mit 212 Stimmen gegen 183 abgelehnt.</p> <p>Die Wechselordnung selbst wurde einstimmig angenommen. Somit ist die Tagesordnung erschöpft.</p> <p>Nach Verlesung und Ablehnung eines dringlichen Antrages von Wartensleben wegen Schlöffel (S. unsere zweite Ausgabe vom Sonntag) wie nach Anzeige einiger Berichte, die später noch einmal daran kommen, wird die Sitzung um 2 Uhr geschlossen.</p> <p>Nächste Sitzung Montag.</p> <p>Tagesordnung:</p> <p>1) Ein Bericht des Finanzausschusses über Vergütung für Einquartirungen.</p> <p>2) Der Entwurf über's Reichsgericht.</p> <p>3) Bericht des Ausschusses über die österreichischen Angelegenheiten.</p> <p>Noch wird unter andern neu eingetretenen Abgeordneten der frühere Präsident der provisorischen Regierung von Schleswig-Holstein, Herr Beseler, genannt und mit Beifall begrüßt.</p> </div> </div> <div type="jAnnouncements" n="1"> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Civilstand der Stadt Köln.</hi> </p> <p>22. Nov.</p> <p><hi rendition="#g">Geburten</hi>.</p> <p>Antou, S. v. Mich. Hall, Stellm., Eigelstein. — Maria Cäc. Franc. Eug., T. v. Joh. Jos. Maubach, Kfm., Severinstr. — Cathar., T. v. Math. Obladen, Tagl., Friesenstr. — Barb., T. v. Peter Jüsgen, Tagl., Löhrg. — Anna Maria, T. v. Adam Busch. Steinh., Maximinenstr. — Herm. Jos., S. v. Peter Luntershausen, Kartenm., Weißbütteng. — Joseph. Carol., T. v. Karl Buchner, Schreinerm., Spulmannsg. — Elisab. Wilh., T. v. Andr. Dürscheidt, Lehrer, Klingelp. — Jacob, S. v. Wilh. Clemens, Seidenw., Carthäuserhof. — Gertr., T. v. Joh. Peter Zündorf, Schuhm., Streitzeugg. — Josepha, T. v. Peter Jos. Baumerich, Gastw., Severinstraße. — Joh. Nepom. Wilh. Hub., S. v. Karl Leibl, Dom-Kapellmeister, Sterneng. — Elisab. Wilh. Hubert. Cäc., T. v. Math. Cremer, Stadt-Sekretariats-Gehülfe, Breitstr. — Maria Christ., T. v. Ferd. Schmidtmann, Priv.-Sekr., Krebsg.</p> <p><hi rendition="#g">Sterbefälle</hi>.</p> <p>Anna Joh. Heyer, 5 M. 22 T. alt, Ortmannsg. — Anna Maria Cathar. Bauch, 1 J. 4 M. alt, Sterneng. — Karl Joh. Hub. Jos. Hermann, 3 W. alt, But<gap reason="illegible"/>erm. — Elisab. Mundorf, 1 J. 1 M. alt, unter Goldschm. — Paul Beudel, ohne Gew., früher Faßb., 90 J. alt, Wittwer, Lintg — Mich. Hoffarth, 6 M. alt, Lungeng. — Ein unehel. Knabe.</p> <p><hi rendition="#g">Heirathen</hi>.</p> <p>Sev. Krill, Schuster, v. hier, und Margar. Hubert. Heidmann, v. Altorf. — Friedr. Heß, Tapez., v. hier, u. Anna Maria Hochstein, v Honnef. — Bern. Jos. Willems, Handlungsdiener, v Düren, und Anna Maria Barnickel, v. hier. — Joh. Wichterich, Schreinerm., v. Erp, und Maria Gertr. Kayser, v. Borr — Ludw. Reul, Schreinerm., und Margar. Stahll, beide v. hier. — Math. Gussen, Tischlerges., v. Glesch, und Margar. Emmel, v. Trier. — Laur. Uhrmacher, Blaufarb., v. hier, und Maria Ther. Sophia Louisa Reinhold, v. Herford.</p> <p> <hi rendition="#g">Heiraths-Ankündigungen.</hi> </p> <p>(12.) Laur. Uhrmacher, Blaufarb., Follerstr, und Maria Ther. Sophia Louisa Reinhold, Johannstr. — Math. Gussen, Tischlerges., und Margar. Emmel, beide Thurnm. — Phil. Lieb, ohne Gew., Thurnm., und Elis. Hubert Türck, Lichhof Joh. Schumacher, Bäcker, Waiseng., und Joh. Cathar. Gentgen, Altenbergerstr., früher zu Düren — Phil. Kuhl, Kutscher, zu Köln, und Agnes Koch, zu Mülheim. — Bernh. Fo<gap reason="illegible"/>, Schlosser, zu Köln, und Anna Christ. Sürth, zu Köln. — Ludw. Reul, Schreinerm, Perlengr., und Margar. Stahll, Waidm — Wilh. Heinr. Mohme, Musketier, Blankenheimerhof-Kaserne, früher zu Minden, und Wilh. Charl. Horstmann, zu Voßen. — Karl Lotz, Konditor, zu Koblenz, und Maria Louisa Auen, Obermarspforten. — Pet. Schmitz, Ackerer, Thürmchensw., und Anna Cath. Klein, zu Vor-Nippes. — Ludw. Hub. v. Cöllen. Eisenbahn-Schaffner, u. Mar. Ther. Quetting, beide unt. Kalenh</p> </div> <div type="jAn"> <p>Dienstag den 5. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, soll im Lokale der königlichen Polizei-Direktion hierselbst die Gestellung der zum Transport marschunfähigen Civil-Arrestanten und armen Reisenden erforderlichen Fuhren pro 1849 öffentlich unter den bei der unterzeichneten Behörde einzusehenden Bedingungen an den Mindestfordernden bedungen werden.</p> <p>Köln, den 24. Nov. 1848.</p> <p>Der interim. Polizei-Direktor, <hi rendition="#g">Geiger</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Nr. 72,733.</p> <p><hi rendition="#b">Auszug</hi> aus den im Sekretariate des Königlichen Landgerichtes zn Köln am Rheine beruhenden Urschriften.</p> <p>Ediktal-Ladung.</p> <p>Nachdem der Büchsenmacher-Gehülfe Johann Sartory, hierselbst Gereonskloster Nro. 4 wohnhaft, das öffentliche Aufgebot des von der hiesigen städtischen Sparkasse auf seinen Namen ausgefertigten, und ihm angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches worauf noch dreißig Thaler vier Silbergoschen sechs Pfenninge rückständig sind, Behufs dessen Amortisation nachgesucht hat, und diesem Gesuche durch landgerichtlichen Beschluß vom heutigen Tage stattgegeben worden ist, so werden alle diejenigen, welche an das bezeichnete Sparkassenbuch ein Anrecht zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, sich innerhalb acht Wochen bei dem hiesigen Königlichen Landgerichte, spätestens aber in dem hierzu auf den neun und zwanzigsten Dezember dieses Jahres, Nachmittags vier Uhr im Zimmer Nr. 15 des Landgerichts-Gebäudes vor dem ernannten Kommissar, Landgerichts-Assessor Siegfried anberaumten Termine zu melden und ihr Recht daran näher nachzuweisen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für erloschen erklärt, und dem Johann Sartory ein neues ausgefertigt werden soll.</p> <p>Köln, den sechszehnten Oktober ein Tausend achthundert vierzig.</p> <p>Das Königliche Landgericht, (gez,) <hi rendition="#g">Oedenkoven</hi>.</p> <p>Für gleichlautenden Auszug Der Landgerichts-Sekretär, <hi rendition="#g">Mockel</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Dem Anzeigenfabrikanten Jos. Dumont, möge als Antwort auf seine Anfrage an das Volks-Comite dienen, daß die veröffentlichte Liste der Mitglieder desselben ganz richtig ist, daß aber auch noch Stellvertreter da sind, und daß eben die fünf Herren, welche eine der Eingaben an den Gemeinderath mitunterzeichneten, zu denselben gehören. Wie aber lieber Joseph! kömmst du zu solcher verdächtigenden Fabrikation? Daß die Anfrage von dir und nur von dir ausgehen kann, geht klar daraus hervor, daß kein anderer als ein Stadtrath die Namen der Unterzeichner der Adresse so schnell erfahren konnte. Schäme dir Joseph und höre auf dein Schundblatt mit deinem eignen Fabrikate noch mehr zu besudeln. Denke an Vervier! und verrathe nicht ferner die Geheimen des Stadtrathes, der doch so gerne im Finstern heult, und wie die Eule das Sonnenlicht, die Oeffentlichkeit, scheut.</p> <p>Doch ja, du schleuderst solche Anzeigen in dein Blatt, um Gegenanzeigen hineinzulocken und so deine Säckel zu füllen.</p> <p>Einmal aber nicht wieder! Ein jeder sei fortan klüger wie Joseph! Wir sind hinter seine Schliche gekommen.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz werden verkauft:</hi> </p> <p><hi rendition="#g">Regenschirme in schwerster Seide</hi> von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 1/2 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Zeugschirme</hi> von 22 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr.</p> <p><hi rendition="#g">Gebrauchte Schirmgestelle</hi> werden in Zahlung genommen. <hi rendition="#g">Reisetaschen</hi> mit starken Bügeln von 25 Sgr. bis 2 1/2 Thlr. <hi rendition="#g">Gestrickte Unterhosen und Jacken</hi> von 15 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr.</p> <p><hi rendition="#g">Cravatten in Atlas und Lasting</hi> von 7 Sgr. bis 1 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Atlas,</hi> Shawls und Schlipse von 25 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr.</p> <p><hi rendition="#g">Wollene</hi> Herrenshawls von 8 Sgr. bis 20 Sgr. <hi rendition="#g">Foulards,</hi> bunte Taschentücher, Gummihosenträger u. s. w.</p> <p>Ferner werden billig verkauft:</p> <p><hi rendition="#g">Feines Tuch und Buckskin</hi> zu Hosen, die Elle 20 Sgr. oder 1 Thlr. 15 Sgr. <hi rendition="#g">Westenstoffe</hi>, neueste geschmackvollste Muster, die Weste von 8 Sgr. bis 1 1/2 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Schlafröcke</hi> und Hausröcke von 2 Thlr. bis 6 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Winterpalletos</hi> vom stärksten Düffet zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Abd-el-Kader zu 5 Thlr. bis 7 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Bournusse</hi> in gutem Tuch von 6 Thlr. bis 12 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Alle Sorten Handschuhe</hi> von 2 Sgr. bis 15 Sgr.</p> <p><hi rendition="#b">NB.</hi> Die Waaren werden wirklich so billig verkauft wie die Preise angegeben sind.</p> <p><hi rendition="#b">Joseph Sachs aus Frankfurt a. M.,</hi> im Hause des Hrn. J. M. <hi rendition="#g">Farina</hi>.</p> <p>Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatze.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Ein Mädchen, welches im Leinwandnähen und Bügeln erfahren ist, sucht Dienst. Zu erfahren Großneugasse 21.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Eine Frau sucht Arbeit für halbe und ganze Tage. Zu erfahren Breitstraße Nr. 70.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Ein Junge wird gesucht, der im Stande ist Kommissionen zu verrichten.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Ein solider Schreiber sucht dringend Beschäftigung durch die Exp. dies. Z.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Rheinische Eisenbahn.</hi> </p> <p>Abänderung des Winter-Fahrplans mit dem 11. November.</p> <p>Wegen Einrichtung eines direkten Dienstes zwischen England und Deutschland über Ostende treten vom 11. November an folgende Abänderungen in den Abfahrtsstunden unseres Winter-Fahrplans ein, und zwar bei den Zü.gen Nr. 3 aus Köln nach Belgien und Nr. 10 aus Verviers nach Köln.</p> <p>Abfahrt des Zuges Nr. 3 aus Köln anstatt um 10 Uhr schon um</p> <table> <row> <cell> 9 3/4 Uhr aus Köln,</cell> </row> <row> <cell>10 1/4 Uhr aus Königsdorf,</cell> </row> <row> <cell>10 1/2 Uhr aus Horrem,</cell> </row> <row> <cell>10 3/4 Uhr aus Buir,</cell> </row> <row> <cell>11 Uhr aus Düren,</cell> </row> <row> <cell>11 1/4 Uhr aus Langerwehe,</cell> </row> <row> <cell>11 1/2 Uhr aus Eschweiler,</cell> </row> <row> <cell>11 3/4 Uhr aus Stolberg,</cell> </row> <row> <cell>12 1/4 Uhr aus Aachen, (anstatt um 12 1/2 Uhr)</cell> </row> <row> <cell>12 3/4 Uhr aus Astenet,</cell> </row> <row> <cell>1 Uhr aus Herbesthal,</cell> </row> <row> <cell>1 1/4 Uhr aus Dolhain,</cell> </row> <row> <cell>1 1/2 Uhr Ankunft in Verviers, von wo um</cell> </row> <row> <cell>2 Uhr Abfahrt nach ganz Belgion bis Ostende.</cell> </row> </table> <p>Abfahrt des Zuges Nr. 10 aus Verviers nach Aachen und Köln anstatt um 4 1/2 Uhr Nachmittags erst um</p> <table> <row> <cell>4 3/4 Uhr aus Verviers,</cell> </row> <row> <cell>5 Uhr aus Dolhain,</cell> </row> <row> <cell>5 1/4 Uhr aus Herbesthal,</cell> </row> <row> <cell>5 1/2 Uhr aus Astenet,</cell> </row> <row> <cell>6 1/2 Uhr aus Aachen, (anstatt um 6 1/4 Uhr)</cell> </row> <row> <cell>6 3/4 Uhr aus Stolberg,</cell> </row> <row> <cell>7 Uhr aus Eschweiler,</cell> </row> <row> <cell>7 1/4 Uhr aus Langerwehe,</cell> </row> <row> <cell>7 1/2 Uhr aus Düren,</cell> </row> <row> <cell>7 3/4 Uhr aus Buir,</cell> </row> <row> <cell>8 Uhr aus Horrem,</cell> </row> <row> <cell>um 8 1/2 Uhr Ankunft in Köln.</cell> </row> </table> <p>Köln, den 9. November 1848. <hi rendition="#g">Die Direktion</hi>.</p> </div> </div> <div type="imprint"> <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff</hi>.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0814/0004]
* Augsburg, 21. Nov. Der aus Wien glücklich entkommene Fenner von Fenneberg gibt in der heutigen „A. Ztg.“ folgende Erklärung in Betreff Rob. Blum's ab:
„In einem der Wiener Berichte an die Allg. Ztg. wird eine Aeußerung die Robert Blum am 30. oder 31. Oktober am Stephansplatz gemacht haben soll, des Inhalts: „Ihr müßt noch 200 latourisiren“, erwähnt. Robert Blum hat sich nach Beendigung des Kampfes in den Vorstädten, als alles verloren und jede weitere Vertheidigung Wahnwitz war, stets unmittelbar in meiner Nähe oder im Gasthof „zum Igel“ befunden, und in keiner Weise das Volk haranguirt. Jene Anschuldigung ist eine gemeine Verleumdung, die zu entkräften ich der Wahrheit wie dem Andenken eines der edelsten und tapfersten Männer Deutschlands schuldig bin. Ich habe mich dem illegalen Verfahren des Fursten Windisch-Grätz durch die Flucht entzogen, an denselben jedoch die Erklärung gelangen lassen: wie ich mich nicht verpflichtet halte mich einem Gericht zu stellen das Ankläger, Zeugen und Richter in denselben Personen vereine, und dessen einzige Richtschnur die vom österreichischen constituirenden Reichstag als ungesetzlich erklärte Proclamation vom 23. Okt. bilde; wie ich aber, sobald die legalen Gewalten wieder in Wirksamkeit träten, nicht ermangeln werde auf ergehende Aufforderung vor einer verfassungsmäßigen Jury über meine Handlungen als Chef der Sicherheitsbehörde und als Mitobercommandant der Wiener Volkswehr (vom 29. bis 31 Okt) Rechenschaft zu geben. Von der rauhen Alb, 15. Nov. 1848. F. Fenner v. Fenneberg.“
!!! Frankfurt, 24. November. Sitzung der National-Versammlung. Der Vizepräsident Riesser präsidirt.
Tagesordnung.
1. Artikel 8 und 9 des Verfassungsentwurfs.
2. Berathung eines Berichts über die limburger Frage.
3. Das Reichsgericht, Abschnitt des Verfassungsentwurfs.
4. Berathung über eine allgemeine deutsche Wechselordnung.
Vor der Tagesordnung.
Simson der Vicepräsident ist heute Nacht eilig von Berlin zurückgekommen und mit dem Präsidenten v. Gagern sofort wieder dahin abgereist, worüber man viel diplomatische Conjekturen anstellt.
Als gestern über eine Todtenfeier zu Ehren R. Blums abgestimmt wurde, stand Schmerling mit auf, während Wernher von Nierstein sitzen blieb. Die ganze Rechte und das rechte Centrum stimmten dagegen. Der hiesige Bürgerverein hat nicht gelitten, daß man in seinem Lokal eine Liste auslegt zu Sammlungen für R. Blums Familie und eine hiesige Kirche ist vom Vorstand zu einer Todtenfeier nicht verwilligt worden.
Vicepräsident Riesser theilt ein Schreiben des Präsidenten v. Gagern mit, worin derselbe höflichst um einen Urlaub von 8 Tagen bittet, mit der Versicherung, daß er nur um sich durch eigene Wahrnehmung von der Krisis in Berlin zu überzeugen, seinen Posten verlasse.
Die Versammlung bewilligt den Urlaub.
In die Kommission zur Todtenfeier Rob. Blums sind gewählt: Müller aus Würzburg, Raveaux aus Köln, Sellmer, Wigard aus Dresden und der Vicepräsident Riesser.
Reichsminister Schmerling beantwortet mehrere Interpellationen; unter andern eine von Berger wegen einer zwischen Preußen, Oesterreich und Rußland geschlossenen Alliance. Von dieser Alliance ist dem Ministerium nichts bekannt, wenn aber eine solche bestünde, so würde sie wohl eine geheime sein und keinen Bestand haben, da sie ohne Mitwissen und Wollen der Völker geschlossen.
Hierauf stellen in Folge dieser Beantwortungen Grubert, um Aufhebung des Belagerungszustandes von Berlin, Wiesner wegen der österreichischen Verhältnisse und Wesendonk wegen der Ungesetzlichkeit der Belagerungszustandes in Preußen überhaupt mehrere dringliche Anträge, die nur die Linke als dringlich erkennt.
Wesendonks Antrag geht an den Gesetzgebungsausschuß.
Berger fühlt die Nutzlosigkeit der Comödie mit den dringlichen Anträgen, indem er erklärt, trotz der ganz unbefriedigenden Antworten des Ministers, gar keine Anträge mehr zu stellen.
R. Mobl (Justizminister) beantwortet eine Interpellation des Abgeordneten Dietsch von Annaberg über die bisherige Wirksamkeit der wegen R. Blums Ermordung nach Oesterreich abgesendeten Reichskommissarien. Aus der Antwort des Ministers geht hervor, daß diese Wirksamkeit vorläufig noch Null ist.
Dietsch beantragt, sämmtliche auf diese Untersuchung bezüglichen Papiere resp. den Briefwechsel mit den Reichskommissarien unverkürzt der Versammlung vorzulegen.
Die Aktenstücke über Blum und Fröbel wird Hr. Wessenberg den Herren Reichskommissären vorlegen, auch hat Hr. Wessenberg dieselben sehr freundlich aufgenommen.
Nachdem der Kriegsminister Peucker eine Interpellation des Abg. Meyer von Ottobeuern wegen übermäßiger Einquartirung des baierischen Kreises Iller ausweichend beantwortet hat, und noch mehrere Berichte zur Anzeige gebracht worden sind, geht man (gegen 11 Uhr) zur Tagesordnung über.
Artikel 13 des Verfassungsentwurfs. § 57.
„Die Reichsgesetzgebung hat für die Aufnahme öffentlicher Urkunden diejenigen Erfordernisse festzustellen, welche ihre Gültigkeit in ganz Deutschland sichern.“
Wird angenommen.
§. 58.
„Der Reichsgewalt steht das Recht der Gesetzgebung zu, so weit es zur Ausführung der ihr verfassungsmäßig übertragenen Befugnisse und zum Schutz der ihr überwiesenen Anstalten erforderlich ist, so wie in allen Fällen, wo sie für das Gesammtinteresse Deutschlands die Begründung gemeinsamer Einrichtungen und Maßregeln nothwendig findet.“
Nach der Minorität des Verfassungsausschusses (Schüler, Blum, Wigard) angenommen.
Beide Paragraphen nahm man ohne Diskussion an.
Vogt unterbricht die Tagesordnung mit der Bemerkung, es sei ja nur ein Vicepräsident auf dem Bureau, und beantragt, die früheren Vicepräsidenten (Soiron und v. Hermann) nöthigenfalls zu ermächtigen, das Präsidium auf dessen Aufforderung zu unterstützen
Nach kurzer Debatte nimmt man diesen Antrag an und geht zur Tagesordnung zurück.
§ 59.
„Der Reichsgewalt liegt ob, durch die Erlassung allgemeiner Gesetzbücher über bürgerliches Recht, Handels- und Wechselrecht, Strafrecht und gerichtliches Verfahren, die Rechtseinheit im deutschen Volke zu gründen.“
Nach einem Antrage von Barth und Genossen an der Stelle des Antrags vom Verfassungsausschuß angenommen.
§ 60.
„Alle Gesetze und Verordnungen der Reichsgewalt erhalten durch ihre Verkündigung von Reichswegen verbindliche Kraft.“
Artikel 14. § 61.
„Die Anstellung der Reichsbeamten geht vom Reiche aus. Die Dienstpragmatik des Reichs wird ein Reichsgesetz feststellen.“
Beide Artikel wurden ohne Diskussion angenommen und somit dieser Abschnitt der Verfassung beendet.
Die weitere Tagesordnung bringt die Berathung über den Bericht der limburger Frage.
Graf Wartensleben will die Tagesordnung unterbrechen, indem er auf die Tribune geht und sagt: Meine Herren, unser liebenswürdiger (Oh!) Präsident hat einen Antrag von mir nicht zur Anzeige gebracht, welcher bezweckt, den Abgeordneten Schlöffel vor einem ähnlichen Schicksal wie R. Blum zu bewahren. (Zu merken, daß man hier davon spricht, Schlöffel stehe an der Spitze des schlesischen Aufstandes mit 18-20,000 Mann).
Die Verlesung des Wartenslebenschen Antrags wird nicht gestattet.
Zu der Tagesordnung zurückkehrend, läßt der Abgeordnete von Limburg, Scherpensee, weil er der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ein Promemoria zu dem Bericht verlesen. Dasselbe ist energisch verfaßt und sagt zum Schluß: Holland würde sich wohl hüten, einen Krieg mit Deutschland anzufangen, wenn Deutschland die Interessen Limburgs endlich energisch wahrnehmen wolle.
In der Limburgschen Angelegenheit beantragt der internationale Ausschuß einstimmig folgenden Beschluß:
Die deutsche Reichsversammlung, im Hinblick auf die am 19. Juli d. J. in Betreff des Herzogthums Limburg gefaßten Beschlüsse, und in Erwägung, daß die Einführung der neuen niederländischen Verfassung in diesem, unzertrennlich mit Deutschland verbundenen Lande mit jenen Beschlüssen in offenbarem Widerspruch stehen würde, beschließt:
I. Die Centralgewalt wird aufgefordert, gegen die Vollziehung des neuen niederländischen Grundgesetzes im Herzogthum Limburg Verwahrung einzulegen und derselben in jeder andern geeignet erscheinenden Weise entgegenzutreten.
II. Insoweit bei Ausführung der Beschlüsse vom 19. Juli eine Verständigung oder Vereinbarung mit der herzoglich limburgischen oder königlich niederländischen Regierung erforderlich ist, dieselbe ohne Aufschub einzuleiten, und dem erwähnten Beschlusse gemäß möglichst schleunig zu einem Abschluß zu bringen.
v. Wydenbrugk. Arndt. Cucumus. Gombart. Höfken. Pretis. Schubert. Stentzel. Wurm. Zachariae.
Bernhardi spricht gegen die Anträge.
Der Minister Schmerling findet in den vorstehenden Anträgen nichts zu erinnern, aber in den Motiven des Berichts zu den Anträgen einige Unrichtigkeiten. Gegen die Verwahrungen im Punkt I hat der Minister nichts, aber die Limburger würden den besten Protest gegen Holland dadurch zu erkennen geben, daß sie zu der holländischen Landesversammlung gar nicht wählen.
Nachdem der Berichterstatter Zachariä noch für die Anträge gesprochen, werden dieselben (wie oben) fast einstimmig angenommen. (Beseler blieb sitzen.
Ueber Punkt 3 der Tagesordnung (das Reichsgericht) setzt man die Berathung für heute aus bis zur nächsten Sitzung. Man geht zu Nro. 4 Berathung über den Bericht des Abgeordneten Breuning, allgemeine deutsche Wechselordnung betreffend.
Grävell (der berühmte Mann) protestirt gegen die Annahme der vorgeschlagenen Wechselordnung in einem furchtbar langen Protest, welcher verlesen wird. (Man schreit Schluß und zur Ordnung) Grävell nennt unter andern einen solchen Beschluß der Versammlung ein Verbrechen. Präsident verweist dem alten Knaben diesen Ausdruck.
Grävell dringt auf die weitere Vorlesung seines Protests Es geschieht. Er enthält noch viele komische Stellen.
Der Ausschußbericht (durch Breuning) beantragt:
„Die hohe Reichsversammlung wolle den unter A. abgedruckten Entwurf, so wie derselbe aus den Berathungen der Leipziger Conferenz hervorgegangen, ohne Eingehen in eine Diskussion über dessen Detailbestimmungen, unverändert annehmen und dessen Verkündigung als Reichsgesetz verordnen.“
Dieser Antrag wird angenommen.
In welcher Weise letzteres geschehen müsse, ist durch den Bericht ausgeführt. Der Ausschuß schlägt vor folgendes
Publikations-Gesetz
Art. I. Die nachstehende allgemeine Wechselordnung tritt mit dem ersten Mai 1849 in dem deutschen Reiche in Gesetzeskraft.
Art. II. Die zur Ausführung dieser Wechselordnung in den Einzelstaaten etwa erforderlichen, von diesen zu erlassenden Bestimmungen dürfen keine Abänderungen derselben enthalten.
Grävell spricht gegen dies Publikationsgesetz, Berger dafür mit einem Artikel III als Zusatz: Auch bleiben alle späteren Erläuterungen, Zusätze und Abänderungen, welche den materiellen Inhalt des durch diese Wechselordnung begründeten allgemeinen deutschen Wechselrechts verändern, der Reichsgewalt vorbehalten.
Der Berichterstatter von Breuning beharrt auf obigem Publikations-Gesetz ohne Bergers Zusatz.
Das Gesetz wird angenommen, Bergers Zusatz mit 212 Stimmen gegen 183 abgelehnt.
Die Wechselordnung selbst wurde einstimmig angenommen. Somit ist die Tagesordnung erschöpft.
Nach Verlesung und Ablehnung eines dringlichen Antrages von Wartensleben wegen Schlöffel (S. unsere zweite Ausgabe vom Sonntag) wie nach Anzeige einiger Berichte, die später noch einmal daran kommen, wird die Sitzung um 2 Uhr geschlossen.
Nächste Sitzung Montag.
Tagesordnung:
1) Ein Bericht des Finanzausschusses über Vergütung für Einquartirungen.
2) Der Entwurf über's Reichsgericht.
3) Bericht des Ausschusses über die österreichischen Angelegenheiten.
Noch wird unter andern neu eingetretenen Abgeordneten der frühere Präsident der provisorischen Regierung von Schleswig-Holstein, Herr Beseler, genannt und mit Beifall begrüßt.
Civilstand der Stadt Köln.
22. Nov.
Geburten.
Antou, S. v. Mich. Hall, Stellm., Eigelstein. — Maria Cäc. Franc. Eug., T. v. Joh. Jos. Maubach, Kfm., Severinstr. — Cathar., T. v. Math. Obladen, Tagl., Friesenstr. — Barb., T. v. Peter Jüsgen, Tagl., Löhrg. — Anna Maria, T. v. Adam Busch. Steinh., Maximinenstr. — Herm. Jos., S. v. Peter Luntershausen, Kartenm., Weißbütteng. — Joseph. Carol., T. v. Karl Buchner, Schreinerm., Spulmannsg. — Elisab. Wilh., T. v. Andr. Dürscheidt, Lehrer, Klingelp. — Jacob, S. v. Wilh. Clemens, Seidenw., Carthäuserhof. — Gertr., T. v. Joh. Peter Zündorf, Schuhm., Streitzeugg. — Josepha, T. v. Peter Jos. Baumerich, Gastw., Severinstraße. — Joh. Nepom. Wilh. Hub., S. v. Karl Leibl, Dom-Kapellmeister, Sterneng. — Elisab. Wilh. Hubert. Cäc., T. v. Math. Cremer, Stadt-Sekretariats-Gehülfe, Breitstr. — Maria Christ., T. v. Ferd. Schmidtmann, Priv.-Sekr., Krebsg.
Sterbefälle.
Anna Joh. Heyer, 5 M. 22 T. alt, Ortmannsg. — Anna Maria Cathar. Bauch, 1 J. 4 M. alt, Sterneng. — Karl Joh. Hub. Jos. Hermann, 3 W. alt, But_ erm. — Elisab. Mundorf, 1 J. 1 M. alt, unter Goldschm. — Paul Beudel, ohne Gew., früher Faßb., 90 J. alt, Wittwer, Lintg — Mich. Hoffarth, 6 M. alt, Lungeng. — Ein unehel. Knabe.
Heirathen.
Sev. Krill, Schuster, v. hier, und Margar. Hubert. Heidmann, v. Altorf. — Friedr. Heß, Tapez., v. hier, u. Anna Maria Hochstein, v Honnef. — Bern. Jos. Willems, Handlungsdiener, v Düren, und Anna Maria Barnickel, v. hier. — Joh. Wichterich, Schreinerm., v. Erp, und Maria Gertr. Kayser, v. Borr — Ludw. Reul, Schreinerm., und Margar. Stahll, beide v. hier. — Math. Gussen, Tischlerges., v. Glesch, und Margar. Emmel, v. Trier. — Laur. Uhrmacher, Blaufarb., v. hier, und Maria Ther. Sophia Louisa Reinhold, v. Herford.
Heiraths-Ankündigungen.
(12.) Laur. Uhrmacher, Blaufarb., Follerstr, und Maria Ther. Sophia Louisa Reinhold, Johannstr. — Math. Gussen, Tischlerges., und Margar. Emmel, beide Thurnm. — Phil. Lieb, ohne Gew., Thurnm., und Elis. Hubert Türck, Lichhof Joh. Schumacher, Bäcker, Waiseng., und Joh. Cathar. Gentgen, Altenbergerstr., früher zu Düren — Phil. Kuhl, Kutscher, zu Köln, und Agnes Koch, zu Mülheim. — Bernh. Fo_ , Schlosser, zu Köln, und Anna Christ. Sürth, zu Köln. — Ludw. Reul, Schreinerm, Perlengr., und Margar. Stahll, Waidm — Wilh. Heinr. Mohme, Musketier, Blankenheimerhof-Kaserne, früher zu Minden, und Wilh. Charl. Horstmann, zu Voßen. — Karl Lotz, Konditor, zu Koblenz, und Maria Louisa Auen, Obermarspforten. — Pet. Schmitz, Ackerer, Thürmchensw., und Anna Cath. Klein, zu Vor-Nippes. — Ludw. Hub. v. Cöllen. Eisenbahn-Schaffner, u. Mar. Ther. Quetting, beide unt. Kalenh
Dienstag den 5. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, soll im Lokale der königlichen Polizei-Direktion hierselbst die Gestellung der zum Transport marschunfähigen Civil-Arrestanten und armen Reisenden erforderlichen Fuhren pro 1849 öffentlich unter den bei der unterzeichneten Behörde einzusehenden Bedingungen an den Mindestfordernden bedungen werden.
Köln, den 24. Nov. 1848.
Der interim. Polizei-Direktor, Geiger.
Nr. 72,733.
Auszug aus den im Sekretariate des Königlichen Landgerichtes zn Köln am Rheine beruhenden Urschriften.
Ediktal-Ladung.
Nachdem der Büchsenmacher-Gehülfe Johann Sartory, hierselbst Gereonskloster Nro. 4 wohnhaft, das öffentliche Aufgebot des von der hiesigen städtischen Sparkasse auf seinen Namen ausgefertigten, und ihm angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches worauf noch dreißig Thaler vier Silbergoschen sechs Pfenninge rückständig sind, Behufs dessen Amortisation nachgesucht hat, und diesem Gesuche durch landgerichtlichen Beschluß vom heutigen Tage stattgegeben worden ist, so werden alle diejenigen, welche an das bezeichnete Sparkassenbuch ein Anrecht zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, sich innerhalb acht Wochen bei dem hiesigen Königlichen Landgerichte, spätestens aber in dem hierzu auf den neun und zwanzigsten Dezember dieses Jahres, Nachmittags vier Uhr im Zimmer Nr. 15 des Landgerichts-Gebäudes vor dem ernannten Kommissar, Landgerichts-Assessor Siegfried anberaumten Termine zu melden und ihr Recht daran näher nachzuweisen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für erloschen erklärt, und dem Johann Sartory ein neues ausgefertigt werden soll.
Köln, den sechszehnten Oktober ein Tausend achthundert vierzig.
Das Königliche Landgericht, (gez,) Oedenkoven.
Für gleichlautenden Auszug Der Landgerichts-Sekretär, Mockel.
Dem Anzeigenfabrikanten Jos. Dumont, möge als Antwort auf seine Anfrage an das Volks-Comite dienen, daß die veröffentlichte Liste der Mitglieder desselben ganz richtig ist, daß aber auch noch Stellvertreter da sind, und daß eben die fünf Herren, welche eine der Eingaben an den Gemeinderath mitunterzeichneten, zu denselben gehören. Wie aber lieber Joseph! kömmst du zu solcher verdächtigenden Fabrikation? Daß die Anfrage von dir und nur von dir ausgehen kann, geht klar daraus hervor, daß kein anderer als ein Stadtrath die Namen der Unterzeichner der Adresse so schnell erfahren konnte. Schäme dir Joseph und höre auf dein Schundblatt mit deinem eignen Fabrikate noch mehr zu besudeln. Denke an Vervier! und verrathe nicht ferner die Geheimen des Stadtrathes, der doch so gerne im Finstern heult, und wie die Eule das Sonnenlicht, die Oeffentlichkeit, scheut.
Doch ja, du schleuderst solche Anzeigen in dein Blatt, um Gegenanzeigen hineinzulocken und so deine Säckel zu füllen.
Einmal aber nicht wieder! Ein jeder sei fortan klüger wie Joseph! Wir sind hinter seine Schliche gekommen.
Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz werden verkauft:
Regenschirme in schwerster Seide von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 1/2 Thlr.
Zeugschirme von 22 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr.
Gebrauchte Schirmgestelle werden in Zahlung genommen. Reisetaschen mit starken Bügeln von 25 Sgr. bis 2 1/2 Thlr. Gestrickte Unterhosen und Jacken von 15 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr.
Cravatten in Atlas und Lasting von 7 Sgr. bis 1 Thlr.
Atlas, Shawls und Schlipse von 25 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr.
Wollene Herrenshawls von 8 Sgr. bis 20 Sgr. Foulards, bunte Taschentücher, Gummihosenträger u. s. w.
Ferner werden billig verkauft:
Feines Tuch und Buckskin zu Hosen, die Elle 20 Sgr. oder 1 Thlr. 15 Sgr. Westenstoffe, neueste geschmackvollste Muster, die Weste von 8 Sgr. bis 1 1/2 Thlr.
Schlafröcke und Hausröcke von 2 Thlr. bis 6 Thlr.
Winterpalletos vom stärksten Düffet zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Abd-el-Kader zu 5 Thlr. bis 7 Thlr.
Bournusse in gutem Tuch von 6 Thlr. bis 12 Thlr.
Alle Sorten Handschuhe von 2 Sgr. bis 15 Sgr.
NB. Die Waaren werden wirklich so billig verkauft wie die Preise angegeben sind.
Joseph Sachs aus Frankfurt a. M., im Hause des Hrn. J. M. Farina.
Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatze.
Ein Mädchen, welches im Leinwandnähen und Bügeln erfahren ist, sucht Dienst. Zu erfahren Großneugasse 21.
Eine Frau sucht Arbeit für halbe und ganze Tage. Zu erfahren Breitstraße Nr. 70.
Ein Junge wird gesucht, der im Stande ist Kommissionen zu verrichten.
Ein solider Schreiber sucht dringend Beschäftigung durch die Exp. dies. Z.
Rheinische Eisenbahn.
Abänderung des Winter-Fahrplans mit dem 11. November.
Wegen Einrichtung eines direkten Dienstes zwischen England und Deutschland über Ostende treten vom 11. November an folgende Abänderungen in den Abfahrtsstunden unseres Winter-Fahrplans ein, und zwar bei den Zü.gen Nr. 3 aus Köln nach Belgien und Nr. 10 aus Verviers nach Köln.
Abfahrt des Zuges Nr. 3 aus Köln anstatt um 10 Uhr schon um
9 3/4 Uhr aus Köln,
10 1/4 Uhr aus Königsdorf,
10 1/2 Uhr aus Horrem,
10 3/4 Uhr aus Buir,
11 Uhr aus Düren,
11 1/4 Uhr aus Langerwehe,
11 1/2 Uhr aus Eschweiler,
11 3/4 Uhr aus Stolberg,
12 1/4 Uhr aus Aachen, (anstatt um 12 1/2 Uhr)
12 3/4 Uhr aus Astenet,
1 Uhr aus Herbesthal,
1 1/4 Uhr aus Dolhain,
1 1/2 Uhr Ankunft in Verviers, von wo um
2 Uhr Abfahrt nach ganz Belgion bis Ostende.
Abfahrt des Zuges Nr. 10 aus Verviers nach Aachen und Köln anstatt um 4 1/2 Uhr Nachmittags erst um
4 3/4 Uhr aus Verviers,
5 Uhr aus Dolhain,
5 1/4 Uhr aus Herbesthal,
5 1/2 Uhr aus Astenet,
6 1/2 Uhr aus Aachen, (anstatt um 6 1/4 Uhr)
6 3/4 Uhr aus Stolberg,
7 Uhr aus Eschweiler,
7 1/4 Uhr aus Langerwehe,
7 1/2 Uhr aus Düren,
7 3/4 Uhr aus Buir,
8 Uhr aus Horrem,
um 8 1/2 Uhr Ankunft in Köln.
Köln, den 9. November 1848. Die Direktion.
Der Gerant: Korff.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-03-20T13:08:10Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |