Neue Rheinische Zeitung. Nr. 166. Köln, 12. Dezember 1848. Beilage.Beilage zu Nr. 166 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Dienstag 12. Dezember 1848. Deutschland. * Düsseldorf, 10. Dez. Der Redaktion der hiesigen Zeitung ist heute folgende saubere Verfügung zugegangen, aus der sich ergiebt, wie die neue gottbegnadete Verfassung in der Praxis beschaffen ist: "Da die hiesige Zeitung, wie das hiesige Kreisblatt, sich unwürdiger Besprechungen von Maßregeln der königl. Behörden schuldig gemacht, so sind sie hiermit unter Censur des Militär-Kommandos gestellt, und die königl. Polizei-Inspektion hierselbst von mir mit der Censur beauftragt worden. -- Der königl. Ober-Prokuratur ist heute die Aufforderung zugegangen, die gerichtliche Untersuchung über alle, seit der Erklärung des Belagerungszustandes bis zum heutigen Tage in diesen Blättern den Behörden zugefügten Beleidigungen sofort einzuleiten. Düsseldorf, den 10. Dezember 1848. Der General-Lieutenant und Divisions-Kommandeur, v. Drigalski." Verordnung, die Aufhebung des Zeitungsstempels betreffend. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. verordnen auf den Antrag Unseres Staatsministeriums: Art. 1. Der bisher nach dem Tarif zum Stempelgesetz vom 7. März 1822 von politischen Zeitungen erhobene Stempel wird in Gemäßheit des Artikels 24 der Verfassungs-Urkunde vom 1. Januar 1849 ab, sowohl von inländischen als von ausländischen Zeitungen, nicht ferner erhoben. Art. 2. Das Finanz-Ministerium ist mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt, Gegeben Potsdam, den 8. Dezember 1848. gez. Friedrich Wilhelm. contr. Gr. v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Strotha. v. Manteuffel. Rintelen von der Heydt. Für den Finanz-Minister. Kühne. Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Graf von Bülow. 100 Wittlich, am 7. Decbr. Vorgestern gegen Mittag traf der, in diesem Jahr bis zum Landwehrkapitän avancirte, Advokat-Anwalt Hr. Boltz aus Trier auf seiner Amtsreise als Kriegskommissär und Großinquisitor für den Regierungsbezirk Trier, hier ein. Einige Stunden darauf folgte seine Bedeckung, bestehend aus mehreren Compagnien 37er und einigen Schock 26er, welche bisher Bernkastel und die Umgegend im Zaum hielten, und den ohnehin dürftigen Moselanern die Kartoffeln konsumiren halfen. Was die uns zugetheilten 800 Bajonette hier bedeuten sollten, konnte man leicht errathen, indem schon gleich sämmtliche Thore mit "scharfgeladenen" Wachen besetzt wurden; während die übrigen Soldaten im Städtchen auf- und abspazierten, wahrscheinlich um die angeblich hier aufgelockerten Zustände wieder festzutreten. Mehrere Einwohner, die sich früher mit Plakaten-Spedition und Versammlung der Landwehr unseres Kreises, so wie als Führer eines bewaffneten Zuges nach Bernkastel betheiligt, hatten sich vorläufig entfernt, andere hingegen blieben, in Erwartung der Dinge die da kommen sollten. Indessen kam bis jetzt noch Nichts. -- Freilich fielen in der Nacht vom 5. auf den 6. zwei Schüsse in einer frequenten Straße, und am folgenden Morgen hieß es, es sei nach einer Schildwache gefeuert worden. -- Sollte man dieses Faktum nicht als herrlichen Vorwand benutzen, um den jetzt allgemein Mode gewordenen und von unserm freisinnigen Beamtenvolk sehnlichst herbeigewünschten Miniatur-Belagerungszustand auch für einige Zeit über Wittlich zu verhängen? -- Mehrere Geschütze, sowie über 1000 Mann, Infanterie und Kavallerie, liegen bereits als Reserve in der Umgegend, und werden demnach hinreichen, die Stimmung eines Städtchens von 3000 Einwohnern zu unterdrücken, oder besser gesagt, zu zwingen, seinen Grimm für den Augenblick zu verbeißen und denselben für einen passendern Zeitpunkt aufzusparen. Wenn sämmtliche Torturwerkzeuge hier angelangt sind, so wird wahrscheinlich gebolzt werden, d. h. Hr. Großinquisitor Boltz tritt seine Funktion an, wovon das Resultat wie gewöhnlich die Festnahme resp. steckbriefliche Verfolgung einiger, gegen das anarchische Treiben unserer heutigen Regierung sich mit Recht auflehnender Bürger sein wird. * Berlin, 10. Dezember. Die Abgeordneten Reichenbach, Jacoby u. A. werden dieser Tage abreisen. -- Die seit dem Belagerungszustande so beliebten willkürlichen Ausweisungsdekrete werden mit jedem Tage zahlreicher und nehmen einen immer entschiedenern politischen Charakter an. Es wird täglich klarer, daß die Regierung alle Personen von hier zu entfernen sucht, welche auf die Wahlen irgend einen Einfluß zu Gunsten der demokratischen Partei üben können. Gestern Nachmittag erhielt der Assessor Schramm, Mitglied der National-Versammlung und Präsident des demokratischen Klubs, vom Polizeipräsidium den jetzt üblichen Zwangspaß, mit der Weisung, Berlin und den zweimeiligen Umkreis binnen 24 Stunden zu verlassen. Assessor Schramm wohnt bereits seit 4 Jahren mit Frau und Kindern hier und ist demnach nirgends als hier heimathsberechtigt. Dessen ungeachtet konnte er heute, mit aller Mühe, vom Polizeipräsidenten nur so viel erwirken, daß ihm noch fünf Tage Zeit gelassen wurde, um seinen Rekurs an General Wrangel gelangen zu lassen, da dieser seine Ausweisung befohlen habe. Gestern Abend fand bei Jaroschewitz ein Abschiedsessen der noch hier anwesenden, etwa 50 zählenden, Mitglieder der äußersten Linken statt. Die Stimmung war eine sehr ernste. Nicht daß diese Männer an der Zukunft ihrer Prinzipien verzweifelten, aber sie wie jeden wahren Freund des Volkes mußten die trüben Aussichten der nächsten Monate unwillkürlich beklemmen. Dadurch war auch das gestrige Essen weder durch Toaste noch Reden irgendwie bezeichnet. * Berlin, 8. Dezember. Die National-Versammlung ernannte auf den Antrag mehrerer Abgeordneten eine Kommission zur Prüfung der Finanz-Verwaltung und der Staatsschatzrechnung. Von dieser Kommission wurde wiederum eine Deputation aus drei ihrer Mitglieder zur Einsicht der von den Staatskassen geführten Rechnungen ernannt. Diese Deputation, bestehend aus den Abgeordneten Brehmer, Bliesener, Feyerabend, verfaßte am 3. Nov. einen Bericht über die Einsicht der Rechnungen in der allgemeinen Finanz-Verwaltung von 1840 bis zur Gegenwart. Dieser Bericht ist auf Veranlassung der Oppositionsmitglieder der National-Versammlung gedruckt, von General Wrangel aber mit Beschlag belegt worden. Wtr geben aus einem uns zugegangenen Exemplar folgende Auszüge: "Die sehr komplicirten Rechnungen über den Staatshaushalt sind bis incl. 1846 gelegt und revidirt. Für das Jahr 1847 befinden sich die Rechnungen noch in der Bearbeitung....." "In der Hauptrechnung sind mit einigen Ausnahmen nur die vollen Beträge der einzelnen Central-Kassen aufgeführt, mit Bezugnahme auf die Special-Rechnungen." ""Die Rechnungen des Seehandlungs-Instituts, des Staatsschatzes und der Staatsschuldentilgungs-Kasse stehen mit der Rechnung der General-Staats-Kasse nicht in Verbindung."" "Um von der Richtigkeit der Uebertragungen der Geldereinnahmen in die General-Staats-Kassen-Rechnungen Ueberzeugung zu erhalten, wurden probeweise mehrere Special-Rechnungen mit den General-Staats-Kassen-Rechnungen zusammengehalten und nachdem dies geschehen und eine Uebereinstimmung in allen zusammengehaltenen Rechnungen vorgefunden war, wurde eine Vergleichung der von der Regierung der National-Versammlung vorgelegten Uebersichten von den Resultaten der Finanzverwaltung in den Jahren 1840 bis incl. 1846 und 1847 mit den betreffenden Rechnungen von 1840 bis 1846 und den Rechnungsbüchern von 1847 vorgenommen. Auch hierbei stellte sich eine vollständige Uebereinstimmung der einzelnen Zahlen heraus." "Hiernächst wurde zur Einsicht einiger Rechnungen aus dem Jahr 1846 übergegangen und wird aus dem Ergebniß dieser Recherche Nachstehendes angeführt." Rechnung der General-Staats-Kasse. 1) Im Allgemeinen muß hier zuvörderst bemerkt werden, daß der Verwaltung die Königl. Verheißung v. [unleserliches Material] 17. Januar 1820, nach welcher der Bedarf der Ausgabe damals auf 50,863,150 Thaler mit dem Bemerken festgesetzt wurde, daß diese Summe unter keiner Bedingung erhöht, wohl aber durch Ersparnisse nach Möglichkeit vermindert werden sollte, wohl außer Acht gekommen sein mag, denn das Bestreben einer Sparsamkeit tritt nirgends hervor, im Gegentheil zeigt sich überall die Neigung zu einer Vermehrung der Ausgaben. Ersparnisse bei den einzelnen Ausgabetiteln sind nicht von dem Soll abgesetzt, sondern im nächsten Jahr zur Verausgabung gebracht, oder auch einem andern Fond zur Verstärkung zugeschrieben. Mehrausgaben sind nicht unterlassen, dem Soll zuzusetzen, und so konnte es denn nicht ausbleiben, daß die Soll-Ausgabe von Jahr zu Jahr steigen mußte. 2) Während die Pensionen an die Civil-Staatsdiener etc. der Spezialkassen zur Auszahlung überwiesen sind, hat die General-Staatskasse auch mehrere Beiträge an Leibrenten (28,050 Thlr.) und an extraordinärem Gehalte (58,275 Thlr. 10 Sgr.) als wie z. B. Gehaltszulage an Hengstenberg u. s. w. direkt ausgezahlt. 3) Die höchste Pension beträgt 8000 Thlr. und fragt es sich, ob das Gesetz vom 10. Juni 1848, nach welchem ein Pensionsbetrag die Höhe von 3000 Thlr. nicht übersteigen soll, auch auf die Pensionärs aus früherer Zeit Anwendung findet. Das Gesammtersparniß würde gegen 40,000 Thlr. jährlich betragen. 4) Unter dem Titel: "An Renten und Entschädigungen für eingegangene Kapitalien, so wie für aufgehobene Rechte und Nutzungen" ist an die Civil-Wittwen-Kasse außer einer Rente von 130,106 Thlr. 20 Sgr. auch ein Zuschuß v. 345,660 Thlr. 20 Sgr. verausgabt. 5) Die Stadt Königsberg bezieht zur Berichtigung ihrer Schulden einen jährlichen Zuschuß von 12,000 Thlr. Haupt-Rechnung XII. über die Einnahmen und Ausgaben für die General-Verwaltung der Domainen und Forsten Zu derselben gehören 4 Spezial-Rechnungen, und zwar: Die Haupt-Rechnung führt als Einnahme die Ueberschüsse aus der Domainen- und Forst-Verwaltung von den einzelnen Regierungsbezirken und der Rent-Amts-Kasse Berlin. Als Ausgabe den Revenuen-Antheil des Kron-Fideicommiß von 2,500,000 Thlr. und 72,008 Thlr. 20 Sgr. Gold-Agio und die Abzahlungen aus den Ueberschüssen an die General-Staats-Kasse. Spezial-Rechnung XII. A. über den Ministerial-Fond. 1) Es hat diese Kasse die Gelder aus dem Haupt-Fond bezogen und daraus die Ausgaben für die Ministerial-Verwaltung (Abtheilungen für Domainen und Forsten) bestritten. 2) Ausgaben. Titel I. Besoldungen, a) Der Staats-Minister hat außer freier Wohnung einen Gehalt von 10,000 Thlr. empfangen, im Jahr 1840 9000 Thlr. jetzt also mehr: 1000 Thlr. Titel II. Sächliche Ausgaben. a) Für Hülfsarbeiten sind verausgabt 4106 Thlr. 20 Sgr. 0 Pf. Die Reise-Diäten sind mit 3 bis 8 Thlr pro Tag berechnet und an Fuhrkosten die Extrapostgelder für resp. 2, 3 und 4 Pferde angesetzt, selbst für Fahrten innerhalb der Forstreviere sind Extra-Postgelder für 4 Pferde in Anrechnung gekommen. So sind z. B. verausgabt: Reise nach Sanssouci, zu einer Konferenz, wegen der Anlagen im Kamin. Von Berlin nach Sanssouci 1 Tag 4 Meilen Ein einzelner Beamter und namentlich der Minister Stolberg hat im Laufe des Jahres 1846 an Diäten und Reisekosten 1327 Thlr. liquidirt. Tit. III. Remuneration. An die Ministerial-Beamten sind unter der Bezeichnung, Remuneration, gezahlt: 3) Im Ganzen sind an Verwaltungskosten verausgabt: An disp. Beamte sind i. J. 1840 gez. 12501 Thlr. 25 Sgr. 0 Pf. Wenn nun dessen ungeachtet, wie vorstehend nachgewiesen 6452 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. Spezial-Rechnung XII. B. oder die Central-Fond der Domainen Verwaltung. Ueber diesen ist im Speziellen zu bemerken: 1) Tit. IV. V. An die Thiergarten-Kasse gezahlt: Dieser Betrag ist zum größren Theil zu Garten-Anlagen und Bauten auf der Domaine Bornim verwendet worden: 3) Außer dem Etat. Zu den Bauten in den Königlichen Mühlen hierselbst sind 105,017 Thlr. 15 Sgr. und auf Remunerationen für Beaufsichtigung dieser Bauten 1,145 Thlr. verausgabt. Special-Rechnung XII. C. über den Central-Fond der Forst-Verwaltung. Ueber diesen ist im Einzelnen zu bemerken. 1) ad Tit. II. An Gratitfikationen und Unterstützungen ist die Summe von 79,212 Thlr. 4 Sgr. 5 Pfg. ausgegeben und sind davon auch die höhern Beamten betheilt worden. So hat z. B. der Landforstmeister v. Burgsdorf in Königsberg, welcher einen Gehalt von 3,500 Thlr. bezieht, eine Remuneration von 250 Rthlr. empfangen. Auch die Ministerial-Beamten sind nicht unberücksichtigt geblieben, obgleich für diese zu gleichnamigen Zwecken schon in der Special-Rechnung A. nicht unbedeutende Beträge in Ansatz gebracht sind. Der Etat mithin überschritten um 31726 Thlr. 22 Sgr. 9 Pfg. NB. Unter den Ausgabe-Beträgen des Tit. XII. sind unter andern aufgeführt: 200 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg. an einen Forstbeamten, für Räumung seiner Dienstwohnung bei Anwesenheit Se. M. des Königs. Es betrug die Gesammt-Einnahme der Jahre 1840 bis incl. 1846 nebst einem Bestand aus dem Jahre 1839 von 583,688 Thlr. zusammen 9,746,477 Thlr. 10 Sgr. 4 Pfg. An die Staatskasse wurde hiervon in den Jahren 1840 bis incl. 1846 nur abgeführt 6,950,921 Thlr. 7 Sgr. 1 Pfg., und zu andern Zwecken, insbesondere zum Ankauf von Grundstücken 2,691,374 Thlr. 19 Thlr. 10 Pfg. verausgabt. Spezial-Rechnung XIV. über Ausgaben für die königlichen Ministerien und obersten Central-Behörden. Beilage zu Nr. 166 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Dienstag 12. Dezember 1848. Deutschland. * Düsseldorf, 10. Dez. Der Redaktion der hiesigen Zeitung ist heute folgende saubere Verfügung zugegangen, aus der sich ergiebt, wie die neue gottbegnadete Verfassung in der Praxis beschaffen ist: „Da die hiesige Zeitung, wie das hiesige Kreisblatt, sich unwürdiger Besprechungen von Maßregeln der königl. Behörden schuldig gemacht, so sind sie hiermit unter Censur des Militär-Kommandos gestellt, und die königl. Polizei-Inspektion hierselbst von mir mit der Censur beauftragt worden. — Der königl. Ober-Prokuratur ist heute die Aufforderung zugegangen, die gerichtliche Untersuchung über alle, seit der Erklärung des Belagerungszustandes bis zum heutigen Tage in diesen Blättern den Behörden zugefügten Beleidigungen sofort einzuleiten. Düsseldorf, den 10. Dezember 1848. Der General-Lieutenant und Divisions-Kommandeur, v. Drigalski.“ Verordnung, die Aufhebung des Zeitungsstempels betreffend. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. verordnen auf den Antrag Unseres Staatsministeriums: Art. 1. Der bisher nach dem Tarif zum Stempelgesetz vom 7. März 1822 von politischen Zeitungen erhobene Stempel wird in Gemäßheit des Artikels 24 der Verfassungs-Urkunde vom 1. Januar 1849 ab, sowohl von inländischen als von ausländischen Zeitungen, nicht ferner erhoben. Art. 2. Das Finanz-Ministerium ist mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt, Gegeben Potsdam, den 8. Dezember 1848. gez. Friedrich Wilhelm. contr. Gr. v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Strotha. v. Manteuffel. Rintelen von der Heydt. Für den Finanz-Minister. Kühne. Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Graf von Bülow. 100 Wittlich, am 7. Decbr. Vorgestern gegen Mittag traf der, in diesem Jahr bis zum Landwehrkapitän avancirte, Advokat-Anwalt Hr. Boltz aus Trier auf seiner Amtsreise als Kriegskommissär und Großinquisitor für den Regierungsbezirk Trier, hier ein. Einige Stunden darauf folgte seine Bedeckung, bestehend aus mehreren Compagnien 37er und einigen Schock 26er, welche bisher Bernkastel und die Umgegend im Zaum hielten, und den ohnehin dürftigen Moselanern die Kartoffeln konsumiren halfen. Was die uns zugetheilten 800 Bajonette hier bedeuten sollten, konnte man leicht errathen, indem schon gleich sämmtliche Thore mit „scharfgeladenen“ Wachen besetzt wurden; während die übrigen Soldaten im Städtchen auf- und abspazierten, wahrscheinlich um die angeblich hier aufgelockerten Zustände wieder festzutreten. Mehrere Einwohner, die sich früher mit Plakaten-Spedition und Versammlung der Landwehr unseres Kreises, so wie als Führer eines bewaffneten Zuges nach Bernkastel betheiligt, hatten sich vorläufig entfernt, andere hingegen blieben, in Erwartung der Dinge die da kommen sollten. Indessen kam bis jetzt noch Nichts. — Freilich fielen in der Nacht vom 5. auf den 6. zwei Schüsse in einer frequenten Straße, und am folgenden Morgen hieß es, es sei nach einer Schildwache gefeuert worden. — Sollte man dieses Faktum nicht als herrlichen Vorwand benutzen, um den jetzt allgemein Mode gewordenen und von unserm freisinnigen Beamtenvolk sehnlichst herbeigewünschten Miniatur-Belagerungszustand auch für einige Zeit über Wittlich zu verhängen? — Mehrere Geschütze, sowie über 1000 Mann, Infanterie und Kavallerie, liegen bereits als Reserve in der Umgegend, und werden demnach hinreichen, die Stimmung eines Städtchens von 3000 Einwohnern zu unterdrücken, oder besser gesagt, zu zwingen, seinen Grimm für den Augenblick zu verbeißen und denselben für einen passendern Zeitpunkt aufzusparen. Wenn sämmtliche Torturwerkzeuge hier angelangt sind, so wird wahrscheinlich gebolzt werden, d. h. Hr. Großinquisitor Boltz tritt seine Funktion an, wovon das Resultat wie gewöhnlich die Festnahme resp. steckbriefliche Verfolgung einiger, gegen das anarchische Treiben unserer heutigen Regierung sich mit Recht auflehnender Bürger sein wird. * Berlin, 10. Dezember. Die Abgeordneten Reichenbach, Jacoby u. A. werden dieser Tage abreisen. — Die seit dem Belagerungszustande so beliebten willkürlichen Ausweisungsdekrete werden mit jedem Tage zahlreicher und nehmen einen immer entschiedenern politischen Charakter an. Es wird täglich klarer, daß die Regierung alle Personen von hier zu entfernen sucht, welche auf die Wahlen irgend einen Einfluß zu Gunsten der demokratischen Partei üben können. Gestern Nachmittag erhielt der Assessor Schramm, Mitglied der National-Versammlung und Präsident des demokratischen Klubs, vom Polizeipräsidium den jetzt üblichen Zwangspaß, mit der Weisung, Berlin und den zweimeiligen Umkreis binnen 24 Stunden zu verlassen. Assessor Schramm wohnt bereits seit 4 Jahren mit Frau und Kindern hier und ist demnach nirgends als hier heimathsberechtigt. Dessen ungeachtet konnte er heute, mit aller Mühe, vom Polizeipräsidenten nur so viel erwirken, daß ihm noch fünf Tage Zeit gelassen wurde, um seinen Rekurs an General Wrangel gelangen zu lassen, da dieser seine Ausweisung befohlen habe. Gestern Abend fand bei Jaroschewitz ein Abschiedsessen der noch hier anwesenden, etwa 50 zählenden, Mitglieder der äußersten Linken statt. Die Stimmung war eine sehr ernste. Nicht daß diese Männer an der Zukunft ihrer Prinzipien verzweifelten, aber sie wie jeden wahren Freund des Volkes mußten die trüben Aussichten der nächsten Monate unwillkürlich beklemmen. Dadurch war auch das gestrige Essen weder durch Toaste noch Reden irgendwie bezeichnet. * Berlin, 8. Dezember. Die National-Versammlung ernannte auf den Antrag mehrerer Abgeordneten eine Kommission zur Prüfung der Finanz-Verwaltung und der Staatsschatzrechnung. Von dieser Kommission wurde wiederum eine Deputation aus drei ihrer Mitglieder zur Einsicht der von den Staatskassen geführten Rechnungen ernannt. Diese Deputation, bestehend aus den Abgeordneten Brehmer, Bliesener, Feyerabend, verfaßte am 3. Nov. einen Bericht über die Einsicht der Rechnungen in der allgemeinen Finanz-Verwaltung von 1840 bis zur Gegenwart. Dieser Bericht ist auf Veranlassung der Oppositionsmitglieder der National-Versammlung gedruckt, von General Wrangel aber mit Beschlag belegt worden. Wtr geben aus einem uns zugegangenen Exemplar folgende Auszüge: „Die sehr komplicirten Rechnungen über den Staatshaushalt sind bis incl. 1846 gelegt und revidirt. Für das Jahr 1847 befinden sich die Rechnungen noch in der Bearbeitung.‥‥“ „In der Hauptrechnung sind mit einigen Ausnahmen nur die vollen Beträge der einzelnen Central-Kassen aufgeführt, mit Bezugnahme auf die Special-Rechnungen.“ „„Die Rechnungen des Seehandlungs-Instituts, des Staatsschatzes und der Staatsschuldentilgungs-Kasse stehen mit der Rechnung der General-Staats-Kasse nicht in Verbindung.““ „Um von der Richtigkeit der Uebertragungen der Geldereinnahmen in die General-Staats-Kassen-Rechnungen Ueberzeugung zu erhalten, wurden probeweise mehrere Special-Rechnungen mit den General-Staats-Kassen-Rechnungen zusammengehalten und nachdem dies geschehen und eine Uebereinstimmung in allen zusammengehaltenen Rechnungen vorgefunden war, wurde eine Vergleichung der von der Regierung der National-Versammlung vorgelegten Uebersichten von den Resultaten der Finanzverwaltung in den Jahren 1840 bis incl. 1846 und 1847 mit den betreffenden Rechnungen von 1840 bis 1846 und den Rechnungsbüchern von 1847 vorgenommen. Auch hierbei stellte sich eine vollständige Uebereinstimmung der einzelnen Zahlen heraus.“ „Hiernächst wurde zur Einsicht einiger Rechnungen aus dem Jahr 1846 übergegangen und wird aus dem Ergebniß dieser Recherche Nachstehendes angeführt.“ Rechnung der General-Staats-Kasse. 1) Im Allgemeinen muß hier zuvörderst bemerkt werden, daß der Verwaltung die Königl. Verheißung v. [unleserliches Material] 17. Januar 1820, nach welcher der Bedarf der Ausgabe damals auf 50,863,150 Thaler mit dem Bemerken festgesetzt wurde, daß diese Summe unter keiner Bedingung erhöht, wohl aber durch Ersparnisse nach Möglichkeit vermindert werden sollte, wohl außer Acht gekommen sein mag, denn das Bestreben einer Sparsamkeit tritt nirgends hervor, im Gegentheil zeigt sich überall die Neigung zu einer Vermehrung der Ausgaben. Ersparnisse bei den einzelnen Ausgabetiteln sind nicht von dem Soll abgesetzt, sondern im nächsten Jahr zur Verausgabung gebracht, oder auch einem andern Fond zur Verstärkung zugeschrieben. Mehrausgaben sind nicht unterlassen, dem Soll zuzusetzen, und so konnte es denn nicht ausbleiben, daß die Soll-Ausgabe von Jahr zu Jahr steigen mußte. 2) Während die Pensionen an die Civil-Staatsdiener etc. der Spezialkassen zur Auszahlung überwiesen sind, hat die General-Staatskasse auch mehrere Beiträge an Leibrenten (28,050 Thlr.) und an extraordinärem Gehalte (58,275 Thlr. 10 Sgr.) als wie z. B. Gehaltszulage an Hengstenberg u. s. w. direkt ausgezahlt. 3) Die höchste Pension beträgt 8000 Thlr. und fragt es sich, ob das Gesetz vom 10. Juni 1848, nach welchem ein Pensionsbetrag die Höhe von 3000 Thlr. nicht übersteigen soll, auch auf die Pensionärs aus früherer Zeit Anwendung findet. Das Gesammtersparniß würde gegen 40,000 Thlr. jährlich betragen. 4) Unter dem Titel: „An Renten und Entschädigungen für eingegangene Kapitalien, so wie für aufgehobene Rechte und Nutzungen“ ist an die Civil-Wittwen-Kasse außer einer Rente von 130,106 Thlr. 20 Sgr. auch ein Zuschuß v. 345,660 Thlr. 20 Sgr. verausgabt. 5) Die Stadt Königsberg bezieht zur Berichtigung ihrer Schulden einen jährlichen Zuschuß von 12,000 Thlr. Haupt-Rechnung XII. über die Einnahmen und Ausgaben für die General-Verwaltung der Domainen und Forsten Zu derselben gehören 4 Spezial-Rechnungen, und zwar: Die Haupt-Rechnung führt als Einnahme die Ueberschüsse aus der Domainen- und Forst-Verwaltung von den einzelnen Regierungsbezirken und der Rent-Amts-Kasse Berlin. Als Ausgabe den Revenuen-Antheil des Kron-Fideicommiß von 2,500,000 Thlr. und 72,008 Thlr. 20 Sgr. Gold-Agio und die Abzahlungen aus den Ueberschüssen an die General-Staats-Kasse. Spezial-Rechnung XII. A. über den Ministerial-Fond. 1) Es hat diese Kasse die Gelder aus dem Haupt-Fond bezogen und daraus die Ausgaben für die Ministerial-Verwaltung (Abtheilungen für Domainen und Forsten) bestritten. 2) Ausgaben. Titel I. Besoldungen, a) Der Staats-Minister hat außer freier Wohnung einen Gehalt von 10,000 Thlr. empfangen, im Jahr 1840 9000 Thlr. jetzt also mehr: 1000 Thlr. Titel II. Sächliche Ausgaben. a) Für Hülfsarbeiten sind verausgabt 4106 Thlr. 20 Sgr. 0 Pf. Die Reise-Diäten sind mit 3 bis 8 Thlr pro Tag berechnet und an Fuhrkosten die Extrapostgelder für resp. 2, 3 und 4 Pferde angesetzt, selbst für Fahrten innerhalb der Forstreviere sind Extra-Postgelder für 4 Pferde in Anrechnung gekommen. So sind z. B. verausgabt: Reise nach Sanssouci, zu einer Konferenz, wegen der Anlagen im Kamin. Von Berlin nach Sanssouci 1 Tag 4 Meilen Ein einzelner Beamter und namentlich der Minister Stolberg hat im Laufe des Jahres 1846 an Diäten und Reisekosten 1327 Thlr. liquidirt. Tit. III. Remuneration. An die Ministerial-Beamten sind unter der Bezeichnung, Remuneration, gezahlt: 3) Im Ganzen sind an Verwaltungskosten verausgabt: An disp. Beamte sind i. J. 1840 gez. 12501 Thlr. 25 Sgr. 0 Pf. Wenn nun dessen ungeachtet, wie vorstehend nachgewiesen 6452 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. Spezial-Rechnung XII. B. oder die Central-Fond der Domainen Verwaltung. Ueber diesen ist im Speziellen zu bemerken: 1) Tit. IV. V. An die Thiergarten-Kasse gezahlt: Dieser Betrag ist zum größren Theil zu Garten-Anlagen und Bauten auf der Domaine Bornim verwendet worden: 3) Außer dem Etat. Zu den Bauten in den Königlichen Mühlen hierselbst sind 105,017 Thlr. 15 Sgr. und auf Remunerationen für Beaufsichtigung dieser Bauten 1,145 Thlr. verausgabt. Special-Rechnung XII. C. über den Central-Fond der Forst-Verwaltung. Ueber diesen ist im Einzelnen zu bemerken. 1) ad Tit. II. An Gratitfikationen und Unterstützungen ist die Summe von 79,212 Thlr. 4 Sgr. 5 Pfg. ausgegeben und sind davon auch die höhern Beamten betheilt worden. So hat z. B. der Landforstmeister v. Burgsdorf in Königsberg, welcher einen Gehalt von 3,500 Thlr. bezieht, eine Remuneration von 250 Rthlr. empfangen. Auch die Ministerial-Beamten sind nicht unberücksichtigt geblieben, obgleich für diese zu gleichnamigen Zwecken schon in der Special-Rechnung A. nicht unbedeutende Beträge in Ansatz gebracht sind. Der Etat mithin überschritten um 31726 Thlr. 22 Sgr. 9 Pfg. NB. Unter den Ausgabe-Beträgen des Tit. XII. sind unter andern aufgeführt: 200 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg. an einen Forstbeamten, für Räumung seiner Dienstwohnung bei Anwesenheit Se. M. des Königs. Es betrug die Gesammt-Einnahme der Jahre 1840 bis incl. 1846 nebst einem Bestand aus dem Jahre 1839 von 583,688 Thlr. zusammen 9,746,477 Thlr. 10 Sgr. 4 Pfg. An die Staatskasse wurde hiervon in den Jahren 1840 bis incl. 1846 nur abgeführt 6,950,921 Thlr. 7 Sgr. 1 Pfg., und zu andern Zwecken, insbesondere zum Ankauf von Grundstücken 2,691,374 Thlr. 19 Thlr. 10 Pfg. verausgabt. Spezial-Rechnung XIV. über Ausgaben für die königlichen Ministerien und obersten Central-Behörden. <TEI> <text> <pb facs="#f0001" n="0893"/> <front> <titlePage type="heading"> <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 166 der Neuen Rheinischen Zeitung.</titlePart> <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart> <docImprint> <docDate>Dienstag 12. Dezember 1848.</docDate> </docImprint> </titlePage> </front> <body> <div n="1"> <head>Deutschland.</head> <div xml:id="ar166b_001" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Düsseldorf, 10. 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Drigalski.“</hi> </p> <p> <hi rendition="#b">Verordnung, die Aufhebung des Zeitungsstempels betreffend.</hi> </p> <p>Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. verordnen auf den Antrag Unseres Staatsministeriums:</p> <p><hi rendition="#g">Art</hi>. 1.</p> <p>Der bisher nach dem Tarif zum Stempelgesetz vom 7. März 1822 von politischen Zeitungen erhobene Stempel wird in Gemäßheit des Artikels 24 der Verfassungs-Urkunde vom 1. Januar 1849 ab, sowohl von inländischen als von ausländischen Zeitungen, nicht ferner erhoben.</p> <p><hi rendition="#g">Art</hi>. 2.</p> <p>Das Finanz-Ministerium ist mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt,</p> <p>Gegeben Potsdam, den 8. Dezember 1848.</p> <p>gez. <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm</hi>.</p> <p>contr. Gr. v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Strotha. v. Manteuffel. Rintelen von der Heydt.</p> <p>Für den Finanz-Minister. <hi rendition="#g">Kühne</hi>.</p> <p>Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Graf <hi rendition="#g">von Bülow</hi>.</p> </div> <div xml:id="ar166b_002" type="jArticle"> <head><bibl><author>100</author></bibl> Wittlich, am 7. Decbr.</head> <p>Vorgestern gegen Mittag traf der, in diesem Jahr bis zum Landwehrkapitän avancirte, Advokat-Anwalt Hr. <hi rendition="#g">Boltz</hi> aus Trier auf seiner Amtsreise als Kriegskommissär und Großinquisitor für den Regierungsbezirk Trier, hier ein. Einige Stunden darauf folgte seine Bedeckung, bestehend aus mehreren Compagnien 37er und einigen Schock 26er, welche bisher Bernkastel und die Umgegend im Zaum hielten, und den ohnehin dürftigen Moselanern die Kartoffeln konsumiren halfen. Was die uns zugetheilten 800 Bajonette hier bedeuten sollten, konnte man leicht errathen, indem schon gleich sämmtliche Thore mit „scharfgeladenen“ Wachen besetzt wurden; während die übrigen Soldaten im Städtchen auf- und abspazierten, wahrscheinlich um die angeblich hier aufgelockerten Zustände wieder festzutreten. Mehrere Einwohner, die sich früher mit Plakaten-Spedition und Versammlung der Landwehr unseres Kreises, so wie als Führer eines bewaffneten Zuges nach Bernkastel betheiligt, hatten sich vorläufig entfernt, andere hingegen blieben, in Erwartung der Dinge die da kommen sollten. Indessen kam bis jetzt noch Nichts. — Freilich fielen in der Nacht vom 5. auf den 6. zwei Schüsse in einer frequenten Straße, und am folgenden Morgen hieß es, es sei nach einer Schildwache gefeuert worden. — Sollte man dieses Faktum nicht als herrlichen Vorwand benutzen, um den jetzt allgemein Mode gewordenen und von unserm freisinnigen Beamtenvolk sehnlichst herbeigewünschten Miniatur-Belagerungszustand auch für einige Zeit über Wittlich zu verhängen? — Mehrere Geschütze, sowie über 1000 Mann, Infanterie und Kavallerie, liegen bereits als Reserve in der Umgegend, und werden demnach hinreichen, die Stimmung eines Städtchens von 3000 Einwohnern zu unterdrücken, oder besser gesagt, zu zwingen, seinen Grimm für den Augenblick zu verbeißen und denselben für einen passendern Zeitpunkt aufzusparen.</p> <p>Wenn sämmtliche Torturwerkzeuge hier angelangt sind, so wird wahrscheinlich gebolzt werden, d. h. Hr. Großinquisitor <hi rendition="#g">Boltz</hi> tritt seine Funktion an, wovon das Resultat wie gewöhnlich die Festnahme resp. steckbriefliche Verfolgung einiger, gegen das anarchische Treiben unserer heutigen Regierung sich mit Recht auflehnender Bürger sein wird.</p> </div> <div xml:id="ar166b_003" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 10. Dezember.</head> <p>Die Abgeordneten Reichenbach, Jacoby u. A. werden dieser Tage abreisen. — Die seit dem Belagerungszustande so beliebten willkürlichen Ausweisungsdekrete werden mit jedem Tage zahlreicher und nehmen einen immer entschiedenern politischen Charakter an. Es wird täglich klarer, daß die Regierung alle Personen von hier zu entfernen sucht, welche auf die Wahlen irgend einen Einfluß zu Gunsten der demokratischen Partei üben können. Gestern Nachmittag erhielt der Assessor Schramm, Mitglied der National-Versammlung und Präsident des demokratischen Klubs, vom Polizeipräsidium den jetzt üblichen Zwangspaß, mit der Weisung, Berlin und den zweimeiligen Umkreis binnen 24 Stunden zu verlassen. Assessor Schramm wohnt bereits seit 4 Jahren mit Frau und Kindern hier und ist demnach nirgends als hier heimathsberechtigt. Dessen ungeachtet konnte er heute, mit aller Mühe, vom Polizeipräsidenten nur so viel erwirken, daß ihm noch fünf Tage Zeit gelassen wurde, um seinen Rekurs an General Wrangel gelangen zu lassen, da dieser seine Ausweisung befohlen habe.</p> <p>Gestern Abend fand bei Jaroschewitz ein Abschiedsessen der noch hier anwesenden, etwa 50 zählenden, Mitglieder der äußersten Linken statt. Die Stimmung war eine sehr ernste. Nicht daß diese Männer an der Zukunft ihrer Prinzipien verzweifelten, aber sie wie jeden wahren Freund des Volkes mußten die trüben Aussichten der nächsten Monate unwillkürlich beklemmen. Dadurch war auch das gestrige Essen weder durch Toaste noch Reden irgendwie bezeichnet.</p> </div> <div xml:id="ar166b_004" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 8. Dezember.</head> <p>Die National-Versammlung ernannte auf den Antrag mehrerer Abgeordneten eine Kommission zur Prüfung der Finanz-Verwaltung und der Staatsschatzrechnung. Von dieser Kommission wurde wiederum eine Deputation aus drei ihrer Mitglieder zur Einsicht der von den Staatskassen geführten Rechnungen ernannt. Diese Deputation, bestehend aus den Abgeordneten Brehmer, Bliesener, Feyerabend, verfaßte am 3. Nov. einen Bericht über die Einsicht der Rechnungen in der allgemeinen Finanz-Verwaltung von 1840 bis zur Gegenwart. Dieser Bericht ist auf Veranlassung der Oppositionsmitglieder der National-Versammlung gedruckt, von General Wrangel aber mit Beschlag belegt worden. Wtr geben aus einem uns zugegangenen Exemplar folgende Auszüge:</p> <p>„Die sehr komplicirten Rechnungen über den Staatshaushalt sind bis incl. 1846 gelegt und revidirt. Für das Jahr 1847 befinden sich die Rechnungen noch in der Bearbeitung.‥‥“</p> <p>„In der Hauptrechnung sind mit einigen Ausnahmen nur die vollen Beträge der einzelnen Central-Kassen aufgeführt, mit Bezugnahme auf die Special-Rechnungen.“</p> <p>„„Die Rechnungen des Seehandlungs-Instituts, des Staatsschatzes und der Staatsschuldentilgungs-Kasse stehen mit der Rechnung der General-Staats-Kasse nicht in Verbindung.““</p> <p>„Um von der Richtigkeit der Uebertragungen der Geldereinnahmen in die General-Staats-Kassen-Rechnungen Ueberzeugung zu erhalten, wurden probeweise mehrere Special-Rechnungen mit den General-Staats-Kassen-Rechnungen zusammengehalten und nachdem dies geschehen und eine Uebereinstimmung in allen zusammengehaltenen Rechnungen vorgefunden war, wurde eine Vergleichung der von der Regierung der National-Versammlung vorgelegten Uebersichten von den Resultaten der Finanzverwaltung in den Jahren 1840 bis incl. 1846 und 1847 mit den betreffenden Rechnungen von 1840 bis 1846 und den Rechnungsbüchern von 1847 vorgenommen. Auch hierbei stellte sich eine vollständige Uebereinstimmung der einzelnen Zahlen heraus.“</p> <p>„Hiernächst wurde zur Einsicht einiger Rechnungen aus dem Jahr 1846 übergegangen und wird aus dem Ergebniß dieser Recherche Nachstehendes angeführt.“</p> <p>Rechnung der General-Staats-Kasse.</p> <p>1) Im Allgemeinen muß hier zuvörderst bemerkt werden, daß der Verwaltung die Königl. Verheißung v. <gap reason="illegible"/> 17. Januar 1820, nach welcher der Bedarf der Ausgabe damals auf 50,863,150 Thaler mit dem Bemerken festgesetzt wurde, daß diese Summe unter keiner Bedingung erhöht, wohl aber durch Ersparnisse nach Möglichkeit vermindert werden sollte, wohl außer Acht gekommen sein mag, denn das Bestreben einer Sparsamkeit tritt nirgends hervor, im Gegentheil zeigt sich überall die Neigung zu einer Vermehrung der Ausgaben. Ersparnisse bei den einzelnen Ausgabetiteln sind nicht von dem Soll abgesetzt, sondern im nächsten Jahr zur Verausgabung gebracht, oder auch einem andern Fond zur Verstärkung zugeschrieben. Mehrausgaben sind nicht unterlassen, dem Soll zuzusetzen, und so konnte es denn nicht ausbleiben, daß die Soll-Ausgabe von Jahr zu Jahr steigen mußte.</p> <p>2) Während die Pensionen an die Civil-Staatsdiener etc. der Spezialkassen zur Auszahlung überwiesen sind, hat die General-Staatskasse auch mehrere Beiträge an Leibrenten (28,050 Thlr.) und an extraordinärem Gehalte (58,275 Thlr. 10 Sgr.) als wie <hi rendition="#g">z. B. Gehaltszulage an Hengstenberg u. s. w.</hi> direkt ausgezahlt.</p> <p>3) Die höchste Pension beträgt 8000 Thlr. und fragt es sich, ob das Gesetz vom 10. Juni 1848, nach welchem ein Pensionsbetrag die Höhe von 3000 Thlr. nicht übersteigen soll, auch auf die Pensionärs aus früherer Zeit Anwendung findet. <hi rendition="#g">Das Gesammtersparniß würde gegen 40,000 Thlr. jährlich betragen</hi>.</p> <p>4) Unter dem Titel: „An Renten und Entschädigungen für eingegangene Kapitalien, so wie für aufgehobene Rechte und Nutzungen“ ist an die Civil-Wittwen-Kasse außer einer Rente von 130,106 Thlr. 20 Sgr. auch ein Zuschuß v. 345,660 Thlr. 20 Sgr. verausgabt.</p> <p>5) Die Stadt Königsberg bezieht zur Berichtigung ihrer Schulden einen jährlichen Zuschuß von 12,000 Thlr.</p> <p>Haupt-Rechnung XII. über die Einnahmen und Ausgaben für die General-Verwaltung der Domainen und Forsten</p> <p>Zu derselben gehören 4 Spezial-Rechnungen, und zwar:<lb/> A. Rechnung über den Ministerial-Fond.<lb/> B. Rechnung über den Central-Fond der Domainen-Verwaltung.<lb/> C. Rechnung über den Central-Fond der Forst-Verwaltung.<lb/> D. Rechnung über die Domainen und Forst-Veräußerungsgelder.</p> <p>Die Haupt-Rechnung führt als Einnahme die Ueberschüsse aus der Domainen- und Forst-Verwaltung von den einzelnen Regierungsbezirken und der Rent-Amts-Kasse Berlin.</p> <p>Als Ausgabe den Revenuen-Antheil des Kron-Fideicommiß von 2,500,000 Thlr. und 72,008 Thlr. 20 Sgr. Gold-Agio und die Abzahlungen aus den Ueberschüssen an die General-Staats-Kasse.</p> <p>Spezial-Rechnung XII. A. über den Ministerial-Fond.</p> <p>1) Es hat diese Kasse die Gelder aus dem Haupt-Fond bezogen und daraus die Ausgaben für die Ministerial-Verwaltung (Abtheilungen für Domainen und Forsten) bestritten.</p> <p>2) Ausgaben.</p> <p>Titel I. Besoldungen,</p> <p rendition="#et">a) Der Staats-Minister hat außer freier Wohnung einen Gehalt von 10,000 Thlr. empfangen, im Jahr 1840 9000 Thlr. jetzt also mehr: 1000 Thlr.<lb/> b) Der Ober-Landforstmeister hat außer freier Wohnung erhalten für 1846 3500 Thlr., für 1840 2800 Thlr. jetzt mehr: 700 Thlr.<lb/> c) In ähnlicher Art sind die Gehalte anderer Beamten erhöht worden.<lb/> d) Eine Besoldungs-Ersparniß gegen den Etat v. 2412 Thlr. 20 Sgr. ist unter die Beamten vertheilt.</p> <p>Titel II. Sächliche Ausgaben.</p> <p rendition="#et">a) Für Hülfsarbeiten sind verausgabt 4106 Thlr. 20 Sgr. 0 Pf.<lb/> b) An Diäten und Reisekosten 5643 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf.<lb/> Summa 9749 Thlr. 28 Sgr. 3 Pf.<lb/> im Jahre 1840 4976 Thlr. 6 Sgr. 10 Pf.<lb/> für 1846 mehr 4773 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf.</p> <p>Die Reise-Diäten sind mit 3 bis 8 Thlr pro Tag berechnet und an Fuhrkosten die Extrapostgelder für resp. 2, 3 und 4 Pferde angesetzt, selbst für Fahrten innerhalb der Forstreviere sind Extra-Postgelder für 4 Pferde in Anrechnung gekommen. So sind z. B. verausgabt:</p> <p>Reise nach Sanssouci, zu einer Konferenz, wegen der Anlagen im Kamin.</p> <p rendition="#et">Von Berlin nach Sanssouci 1 Tag 4 Meilen<lb/> zurück nach Berlin 1 Tag 4 Meilen<lb/> Extrapostgelder für 8 Meilen, à 2 1/3 Thlr. 13 Thlr. 10 Sgr.<lb/> Wagenmiethe auf 2 Tage, à 20 Sgr. 1 Thlr. 10 Sgr.<lb/> Chausseegeld 0 Thlr. 20 Sgr.<lb/> Diäten auf 2 Tage, à 3 1/2 Thlr. 7 Thlr. 0 Sgr.<lb/> Summa 22 Thlr. 10 Sgr.</p> <p>Ein einzelner Beamter und namentlich der Minister Stolberg hat im Laufe des Jahres 1846 an Diäten und Reisekosten 1327 Thlr. liquidirt.</p> <p>Tit. III. Remuneration.</p> <p rendition="#et">An die Ministerial-Beamten sind unter der Bezeichnung, Remuneration, gezahlt:<lb/> im Jahre 1846 4157 Thlr. 10 Sgr.<lb/> im Jahre 1840 1510 Thlr. 0 Sgr.<lb/> 1846 mehr 2647 Thlr. 10 Sgr.</p> <p>3) Im Ganzen sind an Verwaltungskosten verausgabt:<lb/> pro 1846 104103 Thlr. 6 Sgr. 1 Pf.<lb/> pro 1840 97451 Thlr. 1 Sgr. 0 Pf.<lb/> pro 1846 mehr 6452 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf.</p> <p>An disp. Beamte sind i. J. 1840 gez. 12501 Thlr. 25 Sgr. 0 Pf.<lb/> i. J. 1846 gez. 6575 Thlr. 25 Sgr. 0 Pf.<lb/> für 1846 weniger 5926 Thlr. 0 Sgr. 0 Pf.</p> <p>Wenn nun dessen ungeachtet, wie vorstehend nachgewiesen 6452 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf.<lb/> für das Jahr 1846 mehr ausgegeben worden, so ist anzunehmen, daß die Verwaltungskosten des Jahres 1846 gegen das J. 1840 gestiegen sind, um 12368 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf.</p> <p>Spezial-Rechnung XII. B. oder die Central-Fond der Domainen Verwaltung.</p> <p>Ueber diesen ist im Speziellen zu bemerken:</p> <p rendition="#et">1) Tit. IV. V. An die Thiergarten-Kasse gezahlt:<lb/> a. Zuschuß zur Unterhaltung der Anlagen 7,872 Thlr. 16 Sgr. 2 Pfg.<lb/> b. Für Besprengung der Charlottenburger Chaussee 1,500 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg.<lb/> 9372 Thlr. 16 Sgr. 2 Pfg.<lb/> N. B: Außerdem sind in der Spezial-Rechnung VIII. Extraordinarien-Etat zu den Verschönerungs-Anlagen im Thiergarten, auf dem ehemaligen Fasanerie-Terrain und auf dem Excercierplatz vor dem Brandenburger Thor noch 23,132 Thlr. an das Rent-Amt verausgabt.<lb/> 2) Tit. VII. Die Hauptsumme des Haupt-Domainen-Extraordinariums beträgt 4,900 Thlr. 0 Sgr. 0 Pf.<lb/> Es sind verausgabt: 28,525 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf.<lb/> Die Etatssumme mithin überschritten um 23,625 Thlr. 18 Sgr. 4 Pfg.</p> <p>Dieser Betrag ist zum größren Theil zu Garten-Anlagen und Bauten auf der Domaine Bornim verwendet worden:</p> <p rendition="#et">3) Außer dem Etat. Zu den Bauten in den Königlichen Mühlen hierselbst sind 105,017 Thlr. 15 Sgr. und auf Remunerationen für Beaufsichtigung dieser Bauten 1,145 Thlr. verausgabt.<lb/> 4) Die sämmtlichen Ausgaben des Central-Fonds haben betragen:<lb/> im Jahr 1846. 260,375 Thlr. 17 Sgr. 5 Pfg.<lb/> im Jahr 1840. 46,312 Thlr. 4 Sgr. 4 Pfg.<lb/> pro 1846 also mehr: 214,063 Rhl. 13 Sgr. 1 Pfg<lb/> 5) Die Etatssumme der Ausgaben ist überschritten um<lb/> 157,613 Thlr. 2 Sgr. 5 Pfg.</p> <p>Special-Rechnung XII. C. über den Central-Fond der Forst-Verwaltung.</p> <p>Ueber diesen ist im Einzelnen zu bemerken.</p> <p rendition="#et">1) ad Tit. II. An Gratitfikationen und Unterstützungen ist die Summe von 79,212 Thlr. 4 Sgr. 5 Pfg. ausgegeben und sind davon auch die höhern Beamten betheilt worden. So hat z. B. der Landforstmeister v. Burgsdorf in Königsberg, welcher einen Gehalt von 3,500 Thlr. bezieht, eine Remuneration von 250 Rthlr. empfangen. Auch die Ministerial-Beamten sind nicht unberücksichtigt geblieben, obgleich für diese zu gleichnamigen Zwecken schon in der Special-Rechnung A. nicht unbedeutende Beträge in Ansatz gebracht sind.<lb/> 6. ad Tit. XII. Das Forst-Extra-Ordinarium beträgt<lb/> nach dem Etat 4940 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg.<lb/> Verausgabt sind 36666 Thlr. 22 Sgr. 9 Pfg.</p> <p>Der Etat mithin überschritten um 31726 Thlr. 22 Sgr. 9 Pfg. NB. Unter den Ausgabe-Beträgen des Tit. XII. sind unter andern aufgeführt:</p> <p rendition="#et">200 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg. an einen Forstbeamten, für Räumung seiner Dienstwohnung bei Anwesenheit Se. M. des Königs.<lb/> 96 Thlr. 29 Sgr. 6 Pfg. für Anfertigung einer Karte von dem Wildpark bei Potsdam.<lb/> 307 Thlr. 22 Sgr. 6 Pfg. Kosten für Anfertigung von Hirschfängern und Wildkasten, Behufs des Einfangens von Edelwild.<lb/> 789 Thlr. 12 Sgr. 9 Pfg. Kosten für Einrichtung eines Wildparks bei Bornim.<lb/> 200 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg. Renumeration für Leitung der Baulichkeiten im Wildpark bei Potsdam.<lb/> 7) Die Total-Ausgabe des Central-Fonds ist: pro 1846<lb/> 674379 Thlr. 23 Sgr. 6 Pfg.<lb/> pro 1840 351752 Thlr. 5 Sgr. 0 Pfg.<lb/> pro 1846 mehr 319627 Thlr. 18 Sgr. 6 Pfg.<lb/> 8) Die Etatssumme der Ausgaben überschritten um 356,358 Thlr. 4 Sgr. 4 Pfg.<lb/> Spezezial-Rechnung XII. D. über die Domänen- und Forstveräußerungsgelder.</p> <p>Es betrug die Gesammt-Einnahme der Jahre 1840 bis incl. 1846 nebst einem Bestand aus dem Jahre 1839 von 583,688 Thlr. zusammen 9,746,477 Thlr. 10 Sgr. 4 Pfg. An die Staatskasse wurde hiervon in den Jahren 1840 bis incl. 1846 nur abgeführt 6,950,921 Thlr. 7 Sgr. 1 Pfg., und zu andern Zwecken, insbesondere zum Ankauf von Grundstücken 2,691,374 Thlr. 19 Thlr. 10 Pfg. verausgabt.</p> <p rendition="#et">Spezial-Rechnung XIV. über Ausgaben für die königlichen Ministerien und obersten Central-Behörden.<lb/> 1) Für Beschaffung der Orden sind ausgegeben 6000 Thlr.<lb/> NB. Außerdem sind noch in der Spezial-Rechnung VII. des Haupt-Extraordinariums zu demselben Zwecke 29,763 Thlr. verausgabt.<lb/> 2) Die Verwaltungskosten der General-Ordens-Kommission haben betragen 7,748 Thlr.<lb/> 3) Für die Verwaltung des Staatsschatzes sind an Besoldungen gezahlt 27,359 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., <hi rendition="#g">darunter dem Staatsminister Thiele, General der Infanterie</hi>, 10,891 Thlr. 20 Sgr.<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0893/0001]
Beilage zu Nr. 166 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Dienstag 12. Dezember 1848. Deutschland. * Düsseldorf, 10. Dez. Der Redaktion der hiesigen Zeitung ist heute folgende saubere Verfügung zugegangen, aus der sich ergiebt, wie die neue gottbegnadete Verfassung in der Praxis beschaffen ist:
„Da die hiesige Zeitung, wie das hiesige Kreisblatt, sich unwürdiger Besprechungen von Maßregeln der königl. Behörden schuldig gemacht, so sind sie hiermit unter Censur des Militär-Kommandos gestellt, und die königl. Polizei-Inspektion hierselbst von mir mit der Censur beauftragt worden. — Der königl. Ober-Prokuratur ist heute die Aufforderung zugegangen, die gerichtliche Untersuchung über alle, seit der Erklärung des Belagerungszustandes bis zum heutigen Tage in diesen Blättern den Behörden zugefügten Beleidigungen sofort einzuleiten.
Düsseldorf, den 10. Dezember 1848.
Der General-Lieutenant und Divisions-Kommandeur, v. Drigalski.“
Verordnung, die Aufhebung des Zeitungsstempels betreffend.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. verordnen auf den Antrag Unseres Staatsministeriums:
Art. 1.
Der bisher nach dem Tarif zum Stempelgesetz vom 7. März 1822 von politischen Zeitungen erhobene Stempel wird in Gemäßheit des Artikels 24 der Verfassungs-Urkunde vom 1. Januar 1849 ab, sowohl von inländischen als von ausländischen Zeitungen, nicht ferner erhoben.
Art. 2.
Das Finanz-Ministerium ist mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt,
Gegeben Potsdam, den 8. Dezember 1848.
gez. Friedrich Wilhelm.
contr. Gr. v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Strotha. v. Manteuffel. Rintelen von der Heydt.
Für den Finanz-Minister. Kühne.
Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Graf von Bülow.
100 Wittlich, am 7. Decbr. Vorgestern gegen Mittag traf der, in diesem Jahr bis zum Landwehrkapitän avancirte, Advokat-Anwalt Hr. Boltz aus Trier auf seiner Amtsreise als Kriegskommissär und Großinquisitor für den Regierungsbezirk Trier, hier ein. Einige Stunden darauf folgte seine Bedeckung, bestehend aus mehreren Compagnien 37er und einigen Schock 26er, welche bisher Bernkastel und die Umgegend im Zaum hielten, und den ohnehin dürftigen Moselanern die Kartoffeln konsumiren halfen. Was die uns zugetheilten 800 Bajonette hier bedeuten sollten, konnte man leicht errathen, indem schon gleich sämmtliche Thore mit „scharfgeladenen“ Wachen besetzt wurden; während die übrigen Soldaten im Städtchen auf- und abspazierten, wahrscheinlich um die angeblich hier aufgelockerten Zustände wieder festzutreten. Mehrere Einwohner, die sich früher mit Plakaten-Spedition und Versammlung der Landwehr unseres Kreises, so wie als Führer eines bewaffneten Zuges nach Bernkastel betheiligt, hatten sich vorläufig entfernt, andere hingegen blieben, in Erwartung der Dinge die da kommen sollten. Indessen kam bis jetzt noch Nichts. — Freilich fielen in der Nacht vom 5. auf den 6. zwei Schüsse in einer frequenten Straße, und am folgenden Morgen hieß es, es sei nach einer Schildwache gefeuert worden. — Sollte man dieses Faktum nicht als herrlichen Vorwand benutzen, um den jetzt allgemein Mode gewordenen und von unserm freisinnigen Beamtenvolk sehnlichst herbeigewünschten Miniatur-Belagerungszustand auch für einige Zeit über Wittlich zu verhängen? — Mehrere Geschütze, sowie über 1000 Mann, Infanterie und Kavallerie, liegen bereits als Reserve in der Umgegend, und werden demnach hinreichen, die Stimmung eines Städtchens von 3000 Einwohnern zu unterdrücken, oder besser gesagt, zu zwingen, seinen Grimm für den Augenblick zu verbeißen und denselben für einen passendern Zeitpunkt aufzusparen.
Wenn sämmtliche Torturwerkzeuge hier angelangt sind, so wird wahrscheinlich gebolzt werden, d. h. Hr. Großinquisitor Boltz tritt seine Funktion an, wovon das Resultat wie gewöhnlich die Festnahme resp. steckbriefliche Verfolgung einiger, gegen das anarchische Treiben unserer heutigen Regierung sich mit Recht auflehnender Bürger sein wird.
* Berlin, 10. Dezember. Die Abgeordneten Reichenbach, Jacoby u. A. werden dieser Tage abreisen. — Die seit dem Belagerungszustande so beliebten willkürlichen Ausweisungsdekrete werden mit jedem Tage zahlreicher und nehmen einen immer entschiedenern politischen Charakter an. Es wird täglich klarer, daß die Regierung alle Personen von hier zu entfernen sucht, welche auf die Wahlen irgend einen Einfluß zu Gunsten der demokratischen Partei üben können. Gestern Nachmittag erhielt der Assessor Schramm, Mitglied der National-Versammlung und Präsident des demokratischen Klubs, vom Polizeipräsidium den jetzt üblichen Zwangspaß, mit der Weisung, Berlin und den zweimeiligen Umkreis binnen 24 Stunden zu verlassen. Assessor Schramm wohnt bereits seit 4 Jahren mit Frau und Kindern hier und ist demnach nirgends als hier heimathsberechtigt. Dessen ungeachtet konnte er heute, mit aller Mühe, vom Polizeipräsidenten nur so viel erwirken, daß ihm noch fünf Tage Zeit gelassen wurde, um seinen Rekurs an General Wrangel gelangen zu lassen, da dieser seine Ausweisung befohlen habe.
Gestern Abend fand bei Jaroschewitz ein Abschiedsessen der noch hier anwesenden, etwa 50 zählenden, Mitglieder der äußersten Linken statt. Die Stimmung war eine sehr ernste. Nicht daß diese Männer an der Zukunft ihrer Prinzipien verzweifelten, aber sie wie jeden wahren Freund des Volkes mußten die trüben Aussichten der nächsten Monate unwillkürlich beklemmen. Dadurch war auch das gestrige Essen weder durch Toaste noch Reden irgendwie bezeichnet.
* Berlin, 8. Dezember. Die National-Versammlung ernannte auf den Antrag mehrerer Abgeordneten eine Kommission zur Prüfung der Finanz-Verwaltung und der Staatsschatzrechnung. Von dieser Kommission wurde wiederum eine Deputation aus drei ihrer Mitglieder zur Einsicht der von den Staatskassen geführten Rechnungen ernannt. Diese Deputation, bestehend aus den Abgeordneten Brehmer, Bliesener, Feyerabend, verfaßte am 3. Nov. einen Bericht über die Einsicht der Rechnungen in der allgemeinen Finanz-Verwaltung von 1840 bis zur Gegenwart. Dieser Bericht ist auf Veranlassung der Oppositionsmitglieder der National-Versammlung gedruckt, von General Wrangel aber mit Beschlag belegt worden. Wtr geben aus einem uns zugegangenen Exemplar folgende Auszüge:
„Die sehr komplicirten Rechnungen über den Staatshaushalt sind bis incl. 1846 gelegt und revidirt. Für das Jahr 1847 befinden sich die Rechnungen noch in der Bearbeitung.‥‥“
„In der Hauptrechnung sind mit einigen Ausnahmen nur die vollen Beträge der einzelnen Central-Kassen aufgeführt, mit Bezugnahme auf die Special-Rechnungen.“
„„Die Rechnungen des Seehandlungs-Instituts, des Staatsschatzes und der Staatsschuldentilgungs-Kasse stehen mit der Rechnung der General-Staats-Kasse nicht in Verbindung.““
„Um von der Richtigkeit der Uebertragungen der Geldereinnahmen in die General-Staats-Kassen-Rechnungen Ueberzeugung zu erhalten, wurden probeweise mehrere Special-Rechnungen mit den General-Staats-Kassen-Rechnungen zusammengehalten und nachdem dies geschehen und eine Uebereinstimmung in allen zusammengehaltenen Rechnungen vorgefunden war, wurde eine Vergleichung der von der Regierung der National-Versammlung vorgelegten Uebersichten von den Resultaten der Finanzverwaltung in den Jahren 1840 bis incl. 1846 und 1847 mit den betreffenden Rechnungen von 1840 bis 1846 und den Rechnungsbüchern von 1847 vorgenommen. Auch hierbei stellte sich eine vollständige Uebereinstimmung der einzelnen Zahlen heraus.“
„Hiernächst wurde zur Einsicht einiger Rechnungen aus dem Jahr 1846 übergegangen und wird aus dem Ergebniß dieser Recherche Nachstehendes angeführt.“
Rechnung der General-Staats-Kasse.
1) Im Allgemeinen muß hier zuvörderst bemerkt werden, daß der Verwaltung die Königl. Verheißung v. _ 17. Januar 1820, nach welcher der Bedarf der Ausgabe damals auf 50,863,150 Thaler mit dem Bemerken festgesetzt wurde, daß diese Summe unter keiner Bedingung erhöht, wohl aber durch Ersparnisse nach Möglichkeit vermindert werden sollte, wohl außer Acht gekommen sein mag, denn das Bestreben einer Sparsamkeit tritt nirgends hervor, im Gegentheil zeigt sich überall die Neigung zu einer Vermehrung der Ausgaben. Ersparnisse bei den einzelnen Ausgabetiteln sind nicht von dem Soll abgesetzt, sondern im nächsten Jahr zur Verausgabung gebracht, oder auch einem andern Fond zur Verstärkung zugeschrieben. Mehrausgaben sind nicht unterlassen, dem Soll zuzusetzen, und so konnte es denn nicht ausbleiben, daß die Soll-Ausgabe von Jahr zu Jahr steigen mußte.
2) Während die Pensionen an die Civil-Staatsdiener etc. der Spezialkassen zur Auszahlung überwiesen sind, hat die General-Staatskasse auch mehrere Beiträge an Leibrenten (28,050 Thlr.) und an extraordinärem Gehalte (58,275 Thlr. 10 Sgr.) als wie z. B. Gehaltszulage an Hengstenberg u. s. w. direkt ausgezahlt.
3) Die höchste Pension beträgt 8000 Thlr. und fragt es sich, ob das Gesetz vom 10. Juni 1848, nach welchem ein Pensionsbetrag die Höhe von 3000 Thlr. nicht übersteigen soll, auch auf die Pensionärs aus früherer Zeit Anwendung findet. Das Gesammtersparniß würde gegen 40,000 Thlr. jährlich betragen.
4) Unter dem Titel: „An Renten und Entschädigungen für eingegangene Kapitalien, so wie für aufgehobene Rechte und Nutzungen“ ist an die Civil-Wittwen-Kasse außer einer Rente von 130,106 Thlr. 20 Sgr. auch ein Zuschuß v. 345,660 Thlr. 20 Sgr. verausgabt.
5) Die Stadt Königsberg bezieht zur Berichtigung ihrer Schulden einen jährlichen Zuschuß von 12,000 Thlr.
Haupt-Rechnung XII. über die Einnahmen und Ausgaben für die General-Verwaltung der Domainen und Forsten
Zu derselben gehören 4 Spezial-Rechnungen, und zwar:
A. Rechnung über den Ministerial-Fond.
B. Rechnung über den Central-Fond der Domainen-Verwaltung.
C. Rechnung über den Central-Fond der Forst-Verwaltung.
D. Rechnung über die Domainen und Forst-Veräußerungsgelder.
Die Haupt-Rechnung führt als Einnahme die Ueberschüsse aus der Domainen- und Forst-Verwaltung von den einzelnen Regierungsbezirken und der Rent-Amts-Kasse Berlin.
Als Ausgabe den Revenuen-Antheil des Kron-Fideicommiß von 2,500,000 Thlr. und 72,008 Thlr. 20 Sgr. Gold-Agio und die Abzahlungen aus den Ueberschüssen an die General-Staats-Kasse.
Spezial-Rechnung XII. A. über den Ministerial-Fond.
1) Es hat diese Kasse die Gelder aus dem Haupt-Fond bezogen und daraus die Ausgaben für die Ministerial-Verwaltung (Abtheilungen für Domainen und Forsten) bestritten.
2) Ausgaben.
Titel I. Besoldungen,
a) Der Staats-Minister hat außer freier Wohnung einen Gehalt von 10,000 Thlr. empfangen, im Jahr 1840 9000 Thlr. jetzt also mehr: 1000 Thlr.
b) Der Ober-Landforstmeister hat außer freier Wohnung erhalten für 1846 3500 Thlr., für 1840 2800 Thlr. jetzt mehr: 700 Thlr.
c) In ähnlicher Art sind die Gehalte anderer Beamten erhöht worden.
d) Eine Besoldungs-Ersparniß gegen den Etat v. 2412 Thlr. 20 Sgr. ist unter die Beamten vertheilt.
Titel II. Sächliche Ausgaben.
a) Für Hülfsarbeiten sind verausgabt 4106 Thlr. 20 Sgr. 0 Pf.
b) An Diäten und Reisekosten 5643 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf.
Summa 9749 Thlr. 28 Sgr. 3 Pf.
im Jahre 1840 4976 Thlr. 6 Sgr. 10 Pf.
für 1846 mehr 4773 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf.
Die Reise-Diäten sind mit 3 bis 8 Thlr pro Tag berechnet und an Fuhrkosten die Extrapostgelder für resp. 2, 3 und 4 Pferde angesetzt, selbst für Fahrten innerhalb der Forstreviere sind Extra-Postgelder für 4 Pferde in Anrechnung gekommen. So sind z. B. verausgabt:
Reise nach Sanssouci, zu einer Konferenz, wegen der Anlagen im Kamin.
Von Berlin nach Sanssouci 1 Tag 4 Meilen
zurück nach Berlin 1 Tag 4 Meilen
Extrapostgelder für 8 Meilen, à 2 1/3 Thlr. 13 Thlr. 10 Sgr.
Wagenmiethe auf 2 Tage, à 20 Sgr. 1 Thlr. 10 Sgr.
Chausseegeld 0 Thlr. 20 Sgr.
Diäten auf 2 Tage, à 3 1/2 Thlr. 7 Thlr. 0 Sgr.
Summa 22 Thlr. 10 Sgr.
Ein einzelner Beamter und namentlich der Minister Stolberg hat im Laufe des Jahres 1846 an Diäten und Reisekosten 1327 Thlr. liquidirt.
Tit. III. Remuneration.
An die Ministerial-Beamten sind unter der Bezeichnung, Remuneration, gezahlt:
im Jahre 1846 4157 Thlr. 10 Sgr.
im Jahre 1840 1510 Thlr. 0 Sgr.
1846 mehr 2647 Thlr. 10 Sgr.
3) Im Ganzen sind an Verwaltungskosten verausgabt:
pro 1846 104103 Thlr. 6 Sgr. 1 Pf.
pro 1840 97451 Thlr. 1 Sgr. 0 Pf.
pro 1846 mehr 6452 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf.
An disp. Beamte sind i. J. 1840 gez. 12501 Thlr. 25 Sgr. 0 Pf.
i. J. 1846 gez. 6575 Thlr. 25 Sgr. 0 Pf.
für 1846 weniger 5926 Thlr. 0 Sgr. 0 Pf.
Wenn nun dessen ungeachtet, wie vorstehend nachgewiesen 6452 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf.
für das Jahr 1846 mehr ausgegeben worden, so ist anzunehmen, daß die Verwaltungskosten des Jahres 1846 gegen das J. 1840 gestiegen sind, um 12368 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf.
Spezial-Rechnung XII. B. oder die Central-Fond der Domainen Verwaltung.
Ueber diesen ist im Speziellen zu bemerken:
1) Tit. IV. V. An die Thiergarten-Kasse gezahlt:
a. Zuschuß zur Unterhaltung der Anlagen 7,872 Thlr. 16 Sgr. 2 Pfg.
b. Für Besprengung der Charlottenburger Chaussee 1,500 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg.
9372 Thlr. 16 Sgr. 2 Pfg.
N. B: Außerdem sind in der Spezial-Rechnung VIII. Extraordinarien-Etat zu den Verschönerungs-Anlagen im Thiergarten, auf dem ehemaligen Fasanerie-Terrain und auf dem Excercierplatz vor dem Brandenburger Thor noch 23,132 Thlr. an das Rent-Amt verausgabt.
2) Tit. VII. Die Hauptsumme des Haupt-Domainen-Extraordinariums beträgt 4,900 Thlr. 0 Sgr. 0 Pf.
Es sind verausgabt: 28,525 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf.
Die Etatssumme mithin überschritten um 23,625 Thlr. 18 Sgr. 4 Pfg.
Dieser Betrag ist zum größren Theil zu Garten-Anlagen und Bauten auf der Domaine Bornim verwendet worden:
3) Außer dem Etat. Zu den Bauten in den Königlichen Mühlen hierselbst sind 105,017 Thlr. 15 Sgr. und auf Remunerationen für Beaufsichtigung dieser Bauten 1,145 Thlr. verausgabt.
4) Die sämmtlichen Ausgaben des Central-Fonds haben betragen:
im Jahr 1846. 260,375 Thlr. 17 Sgr. 5 Pfg.
im Jahr 1840. 46,312 Thlr. 4 Sgr. 4 Pfg.
pro 1846 also mehr: 214,063 Rhl. 13 Sgr. 1 Pfg
5) Die Etatssumme der Ausgaben ist überschritten um
157,613 Thlr. 2 Sgr. 5 Pfg.
Special-Rechnung XII. C. über den Central-Fond der Forst-Verwaltung.
Ueber diesen ist im Einzelnen zu bemerken.
1) ad Tit. II. An Gratitfikationen und Unterstützungen ist die Summe von 79,212 Thlr. 4 Sgr. 5 Pfg. ausgegeben und sind davon auch die höhern Beamten betheilt worden. So hat z. B. der Landforstmeister v. Burgsdorf in Königsberg, welcher einen Gehalt von 3,500 Thlr. bezieht, eine Remuneration von 250 Rthlr. empfangen. Auch die Ministerial-Beamten sind nicht unberücksichtigt geblieben, obgleich für diese zu gleichnamigen Zwecken schon in der Special-Rechnung A. nicht unbedeutende Beträge in Ansatz gebracht sind.
6. ad Tit. XII. Das Forst-Extra-Ordinarium beträgt
nach dem Etat 4940 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg.
Verausgabt sind 36666 Thlr. 22 Sgr. 9 Pfg.
Der Etat mithin überschritten um 31726 Thlr. 22 Sgr. 9 Pfg. NB. Unter den Ausgabe-Beträgen des Tit. XII. sind unter andern aufgeführt:
200 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg. an einen Forstbeamten, für Räumung seiner Dienstwohnung bei Anwesenheit Se. M. des Königs.
96 Thlr. 29 Sgr. 6 Pfg. für Anfertigung einer Karte von dem Wildpark bei Potsdam.
307 Thlr. 22 Sgr. 6 Pfg. Kosten für Anfertigung von Hirschfängern und Wildkasten, Behufs des Einfangens von Edelwild.
789 Thlr. 12 Sgr. 9 Pfg. Kosten für Einrichtung eines Wildparks bei Bornim.
200 Thlr. 0 Sgr. 0 Pfg. Renumeration für Leitung der Baulichkeiten im Wildpark bei Potsdam.
7) Die Total-Ausgabe des Central-Fonds ist: pro 1846
674379 Thlr. 23 Sgr. 6 Pfg.
pro 1840 351752 Thlr. 5 Sgr. 0 Pfg.
pro 1846 mehr 319627 Thlr. 18 Sgr. 6 Pfg.
8) Die Etatssumme der Ausgaben überschritten um 356,358 Thlr. 4 Sgr. 4 Pfg.
Spezezial-Rechnung XII. D. über die Domänen- und Forstveräußerungsgelder.
Es betrug die Gesammt-Einnahme der Jahre 1840 bis incl. 1846 nebst einem Bestand aus dem Jahre 1839 von 583,688 Thlr. zusammen 9,746,477 Thlr. 10 Sgr. 4 Pfg. An die Staatskasse wurde hiervon in den Jahren 1840 bis incl. 1846 nur abgeführt 6,950,921 Thlr. 7 Sgr. 1 Pfg., und zu andern Zwecken, insbesondere zum Ankauf von Grundstücken 2,691,374 Thlr. 19 Thlr. 10 Pfg. verausgabt.
Spezial-Rechnung XIV. über Ausgaben für die königlichen Ministerien und obersten Central-Behörden.
1) Für Beschaffung der Orden sind ausgegeben 6000 Thlr.
NB. Außerdem sind noch in der Spezial-Rechnung VII. des Haupt-Extraordinariums zu demselben Zwecke 29,763 Thlr. verausgabt.
2) Die Verwaltungskosten der General-Ordens-Kommission haben betragen 7,748 Thlr.
3) Für die Verwaltung des Staatsschatzes sind an Besoldungen gezahlt 27,359 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., darunter dem Staatsminister Thiele, General der Infanterie, 10,891 Thlr. 20 Sgr.
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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