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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 170. Köln, 16. Dezember 1848. Beilage.

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Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 15. Dezember 1848.

In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe Wb. Jac. Schaaff. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr C. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied C. Kaiser. Nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar P. Kohlbecher. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Val. Pfaff. Nach dem Niedermain. Nach Worms und Mannheim A. Rauth. Nach Heilbronn. G. A. Klee.

Nach Rotterdam Kapt. Breynks Köln Nr. 21.
Nach Amsterdam Kapt. Berns Köln Nr. 4.

Rheinhöhe am 15 Dez. 8' 7".

Bekanntmachung.

Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewährt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. -- Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez. d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Für die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: "Hierauf eingezahlt ....Thlr. ....Sgr. ....Pf." enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zurückkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zurückgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Taxe für dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, nämlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebühr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zurückzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur für den Hinweg, nicht aber für den Rückweg erhoben. Wenn Behörden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr für die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Beträge, welche durch die Landbriefträger überbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedürfniß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln für solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukttion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zei- des Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschädigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können.

Berlin, 23. November 1848.

General-Postamt.

Bekanntmachung.

Am Samstag den 21. Dezember, Vormittags 9 Uhr, ollen im Lokale des Gastwirthes Heinzen zu Mondorf, sunterhalb der Siegmündung, etwa 25 Schock Faschinen Faßreifenholz und 150 Bürden einjährige Weiden, welche auf der Insel Kemper-Wehrt geschnitten sind, so wie etwa 50 bis 60 Schock Faschinen vierjähriges Weidenholz, 5 Schock Kopfweidenholz und einige Klafter Pappelnbrandholz, welche in den königlichen Waarden bei Rheidt gehauen sind, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Die Bedingungen des Verkaufs werden im Termine vor dem Ausgebote vorgelesen werden.

Köln, 23. November 1848.

Der Wasserbau-Inspektor, Schwedler.

In einem gut rentirten Geschäfte wird ein Theilnehmer gesucht, der über 6 bis 800 Thlr verfügen kann.

Gef. Offerten beliebe man unter den Buchstaben M. N. Nr. 27 franco der Exp. d. Bl. zu übergeben.

Futter gegen Mäuse, Ratten, Schwaben und Motten. Thurnmarkt Nr. 39.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Montag den 18. Dezember 1848, Vormittags 11 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Apostelnmarkte zu Köln, 900 Stück Tannenbord, 200 Stück Dielen, 100 Stück Schleifdielen und zwei vierrädrige Holzwagen dem Meist- und Letztbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich verkaufen.

Der Gerichtsvollzieher, Simons.

Bekanntmachung.

Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 24. Mai d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 29 pro 1848 und Bekanntmachung des Kön. General-Post-Amts vom 23. d. Mts. in 319 der Kölnischen Zeitung vom heutigen Tage) erlassene Bestimmung: daß die Preußischen Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlungen in kleinen Beträgen, bis zu 25 Thalern einschließlich, zur Wieder-Auszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des Preußischen Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen verpflichtet sein sollen, wird vom 1. Dez. d. J. bei sämmtlichen Königl. Post-Anstalten zur Ausführung kommen.

In Köln wird dieses Geschäft durch die Ober-Post-Kasse in den vorgeschriebenen Dienststunden, mit Ausnahme der Stunden von 1 bis 3 Uhr Nachmittags besorgt werden.

Köln, den 29. November 1848.

Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt.

Beachtenswerthe Anzeige.

Heilsame Erfindung.

Das ganz neu erfundene COMPRESSORIUM oder Urinsperrer besitzt die heilsame Eigenschaft, daß es das nächtliche Einnässen in's Bett bei Knaben, so wie auch bei Erwachsenen durchaus verhütet und macht sich schon nach höchstens monatlichem Gebrauch entbehrlich. Gegen portofreie Einsendung des Betrags und Angabe des Alters erhält man
1 Instrument für Knaben bis zu 10 Jahren zu 1 1/2 Thlr.
1 Instrument für ältere und Erwachsene zu 2 Thlr.
nebst Gebrauchs-Anweisung vom Unterzeichneten zugeschickt.

Bleicherode bei Nordhausen. C. Filler.

Holzverkauf in den Gemeinde-Waldungen von Cornelimünster pro Wirthschaftsjahr 1849.

Aus den Schlägen:

1) Momeloch, Försterei Walheim, mit 10 Loosen;
2) Taubenplei, desgl. mit 18 Loosen;
3) Selmesputz, Försterei Breinig, mit 30 Loosen;
4) Steingesbüsch, Buchenheck, Försterei Brandt, mit 16 Loosen;
5) Elgmühlerberg, desgl. mit 3 Loosen; und
6) Getau, desgl. mit 8 Loosen.

Am 23. Dezember 1848, Vormittags um 10 Uhr, wird auf dem Gemeindehause von Cornelimünster das Material aus den vorbezeichneten Niederwaldschlägen, bestehend aus Eichen-Birken- und Buchen-, gemischtem Schlagholz sammt Lohe, an den Meistbietenden vor dem Herrn Bürgermeister Giesen öffentlich versteigert werden. Außer dem Brandholz liefern diese Schläge mitunter hübsche Gruben- und andere Nutzhölzer.

Das vorbezeichnete Schlagholz und die aushiebsweise fortzunehmenden und in gleichem Termine zum Verkauf kommenden 143 Stück Buchen- und 3 Eichenstämme im Schlage Getau, welche in 8 Loose eingetheilt sind, werden sämmtlich auf dem Stock versteigert.

Forst bei Aachen, 1. Dezember 1848.

Der Forst-Administrator, Seitz.

Holz-Verkauf in der königl. Oberförsterei Ville, Revier Villenhaus u. Schnorrenberg.

Freitag den 22. Dezember 1848, Vormittags 9 Uhr, soll das im Schlage Rodderbruch-, Brühler- und Pingsdorfer-Gewehr, Bendersegel aufgearbeitete Holz, bestehend in Eichen-Nutzholzstämmen, etwa 30 Stück,
Buchen-Nutzholzstämmen, etwa 6 Stück,
Eichen, Buchen und gemischtes Brennholz, etwa 67 Scheit und Knüppel-Klaftern,
Reiserholz, hart und weich gemischt, etwa 110 Schock, in kurzen und langen Bunden
öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Der Verkaufs-Termin wird bei dem Gastwirth Kribben in der Krone zu Brühl abgehalten.

Brühl, den 5. Dezember 1848.

Der königliche Oberförster, Schirmer.

Kölnischer Kunstverein.

Die Verloosung der in diesem Jahre erworbenen Kunstwerke findet Sonntag den 24. Dez. in dem von Herwegh'schen Hause, Obenmarspforten 7, Statt, und werden die Mitglieder des Vereins hiermit zu derselben ergebenst eingeladen. Die Einzählung der Nummern beginnt Morgens 9 Uhr. Die Aktien, welche bis zum 22. Dezbr. nicht eingelös't sind, werden gemäß §. 7 des Statuts präkludirt, worauf wir die Betheiligten hierdurch aufmerksam machen.

Köln, den 8. Dezember 1848.

Im Namen des Direktoriums, Dr. Ernst Weyden, Sekretär.

Hr. Wm. Steckemesser hier!

Wie kömmt es, daß Sie wackerer Kämpfer, der jüngst einen so famosen Brief an F. Freiligrath schrieb und dadurch seinen guten Geist bekundet hat, in heuriger Zeit noch nicht das schöne goldne Lieferanten-Wappen wieder aufhängen? Oder setzen Sie es nicht gerne an die -- Luft?

Berlin: Oekonomie-Administratoren -- Wirthschafts-Inspektoren -- Forst- und Domainen-Beamte -- Rentmeister -- Secretaire -- Oberkellner -- Braumeister -- Fabrik-Aufseher -- Pharmaceuten -- Buchhalter- und Handlungs-Commis (für Banquier-, Comptoir-, Fabrik-, Manufactur-, Schnitt-, Material-, Reise- und sonstige Geschäfte) können sehr gute und dauernde, mit hohem Gehalt verbundene Stellen erhalten, und wollen sich baldigst wenden an die Agentur des Apothekers Schulz in Berlin, Alexanderstrasse Nr. 63

Köln-Mindener Eisenbahn.

Diejenigen in Folge unserer Bekanntmachung vom 8. November c. eingegangenen Offerten auf die Lieferung von Materialien für unsere Transport-Verwaltung, welche bis jetzt nicht besonders von uns beantwortet worden sind, haben bei der Ertheilung des Zuschlages unberücksichtigt bleiben müssen, wovon die resp. Submittenten mit dem Ersuchen in Kenntniß gesetzt werden, die eingesandten Proben vor Ablauf d. J. in unserm Geschäftslokale am Frankenplatz hierselbst wieder abholen zu lassen.

Köln, den 14. Dezember 1848.

Die Direktion.

Köln-Mindener Eisenbahn.

Wir beabsichtigen, die Beförderung der Passagiere unserer Bahn und ihres Gepäcks nach und von dem Bahnhofe zu Deutz von und nach jedem Punkte der Städte Deutz und Köln mittelst Omnibus und Droschken auf die Dauer von drei Jahren, vom 1. Januar 1849 ab, im Wege der Submission an denjenigen Fuhr-Unternehmer zu vergeben, welcher bei dem nachzuweisenden Besitze der erforderlichen und geeigneten Fuhrwerke und Pferde etc., die nach unserem Ermessen annehmbarsten Bedingungen stellt.

Unternehmungslustige haben ihre desfallsigen ausführlichen Offerten bis spätestens den 5 Dezember d. J. in unserem Geschäfts-Büreau (große Sporergasse hierselbst) abzugeben, wo auch die allgemeinen Bedingungen zu erhalten sind. -- Die abgegebenen Offerten bleiben für die Submittenten bis zum 20. Dezember d. J. bindend.

Köln, den 18. November 1848

Die Direktion.

Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft.

Dritte regelmäßige General-Versammlung.

Die dritte regelmäßige General-Versammlung findet Montag den 18. Dezember dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, zu Aachen in Nuellens Hotel Statt.

Der im Artikel 29 des Statuts vorgesehene Nachweis über den Besitz der Aktien erfolgt an den beiden letzten Tagen vor der General-Versammlung, Vormittags von 9 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf unserem Bureau in Aachen, am Burtscheider Verbindungswege, entweder durch Vorzeigung der Aktien, oder durch Beibringung eines genügenden Zeugnisses über den Besitz derselben. Diese Zeugnisse können, außer von inländischen Notarien und kompetenten Behörden, in Berlin von den Herren Anhalt et Wagener und an denjenigen Orten, wo Direktions-Mitglieder wohnen, von diesen ausgestellt werden.

Gegen Vorzeigung der Aktien oder der Besitzbescheinigung derselben erfolgt an den obigen beiden Tagen zu der angegebenen Zeit die Ertheilung der Eintrittskarten, zum Besuche der General-Versammlung.

Aachen, am 9. November 1848.

Die Direktion.

Mosel-Dampfschifffahrt.

Täglicher Dienst.

Vom 1. November c. an fahren unsere Schiffe nur viermal wöchentlich und zwar: von Trier Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens um 5 Uhr von Koblenz Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags Morgens um 6 Uhr.

Trier, den 23. Oktober 1848.

Die Direktion.

Regelmäßige Dampf-Schifffahrt zwischen Antwerpen und Hull und vice versa, durch das englische Dampfboot: "Rob Roy."

Abfahrt von Hull, Mittwoch Nachmittag.

Abfahrt von Antwerpen, Sonnabend Nachmittag.

Nähere Auskunft ertheilen John Foster, belgischer Konsul in Hull.

Charles Grisar et W. J. Marsily in Antwerpen.

Bonn-Kölner Eisenbahn.

Fahrplan.

Vom 16. November 1848 bis zum 28. Februar 1849.

Von Bonn: 7 1/2 -- 9 -- 12 Uhr 10 Min. -- 2 Uhr 20 Min. -- 5 -- 7.

Von Köln: 7 3/4 -- 10 1/4 -- 12 -- 2 1/2 -- 5 Uhr 10 Min. -- 7 1/2

Für die Fahrt zwischen Bonn und Köln werden versuchsweise Billets zur 1. Wagenklasse, für die Hin- und Rückfahrt an demselben Tage gültig, zum Preise von 25 Sgr. per Billet verkauft.

Cavaignac!

Gedicht nach Delphine Gay de Girardin von Ferdinand Freiligrath.

Zu haben in der Expedition der Neuen Rh. Ztg. Preis 6 Pf.

Antwort auf die Aufforderung des Ochse-Stern hier!

Der Herr *-Ochse ist nicht allein dickhäutig sondern auch taub für Aufforderungen zur Rechnungsablage.

Die Ablage der Rechnung in seiner Gemeinde hat auch sehr lange gedauert und bedurfte ebenfalls mehrmaliger Aufforderungen.

Ein bei dem Prozesse gegen die Continental-Gas-Compagnie Unbetheiligter.

Auszug.

Durch Contumacial-Urtheil vom 11. laufendenden Monats Dezember hat das Königl Landgericht zu Köln in Sachen der zu Lechenich ohne besonderes Gewerbe wohnenden Catharina Klettenberg, Ehefrau des daselbst wohnenden Gastwirthes Anton Joseph Düsterwald, Klägerin, vertreten durch Advokat-Anwalt Nücker, gegen ihren genannten Ehemann, den zu Lechenich wohnenden Gastwirth Anton Joseph Düsterwald, Beklagten ohne Anwalt, die Auflösung der zwischen den Parteien bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft ausgesprochen.

Köln, den 14. Dezember 1848.

Für die Richtigkeit des Auszuges: Rob. Nücker, Advokat-Anwalt.

Gasthof-Empfehlung.

Hiermit die ergebene Anzeige, daß ich meine Restauration derartig eingerichtet habe, daß, anstatt der bisher bestandenen table d'hote, resp. Abonnenten-Tisches, wie in andern großen Städten täglich von 12 bis 2 Uhr Mittagsessen a la carte, zu billigem Preise verabreicht wird. Gleichzeitig empfehle ich meine Gastwirthschaft, gute und billige Weine, so wie meine Abends-Restauration auf's beste.

Köln, den 15. Dezember 1848.

Friedrich Knipper, im Pfälzerhof, Appellhofplatz Nro. 17.

Frankfurter Hof in Köln.

Unmittelbar am Justizgebäude gelegen, empfiehlt sich bei Gelegenheit der, den 27. c. begonnenen Assisen-Verhandlungen.

E. Leonhard.

Samstag und Sonntag Gänse-, Hasen- und Rehbraten, Schellfische, Backfische bei einem guten Schoppen in der oberländischen Küche, Langgasse 1.

Zur deutschen Fahne.

Höhle Nr. 15, wird um 1 Uhr ein gut und billiges Mittagessen zu 4 Sgr. verabreicht, nebstdem Abends die Portion Sauerbraten, Kalbsbraten oder Hammelsbraten mit Kartoffeln zu 2 1/2 Sgr., auch ein guter Wein die große Flasche zu 3 Sgr. den Schoppen 1 1/2 Sgr. verabreicht.

Gasthof zum Telegraphen, dem Bonn-Kölner Bahnhofe gegenüber, Weidenbach 11-13.

Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich meine Gastwirthschaft und Restauration eröffnet habe.

Durch vortreffliche, äußerst billige Weine, so wie gut zubereitete Speisen werde ich mich meinen Freunden und Gönnern besonders zu empfehlen suchen.

H. Hermans.

Die Restauration und baierische Bierwirthschaft Herzogstraße Nr. 4 wird bestens empfohlen.

Daselbst werden Abonnenten zur Mittagstafel gesucht, das Couvert a 6 Thlr. pro Monat Pränumerando.

C. Hackhausen.

Konzessionirtes Vaudeville-Theater.

Heute Samstag den 16. Dezember 1848: Ich bleibe ledig.

Lustspiel in 3 Akten von Blum.

Entree 10 Sgr. a Person, wofür Getränke verabreicht werden.

Kassa-Eröffnung 6 Uhr.

Anfang 7 Uhr.

Franz Stollwerck.

Theater-Anzeige.

Sonntag den 17. Dezember: Oberon, König der Elfen.

Dramatische Feenoper in 3 Akten von Carl Maria von Weber.

Rezia, Frl. Minna Marpurg Fatime, Frl. Auguste Marpurg als Gäste.

Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17.

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 15. Dezember 1848.

In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe Wb. Jac. Schaaff. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr C. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied C. Kaiser. Nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar P. Kohlbecher. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Val. Pfaff. Nach dem Niedermain. Nach Worms und Mannheim A. Rauth. Nach Heilbronn. G. A. Klee.

Nach Rotterdam Kapt. Breynks Köln Nr. 21.
Nach Amsterdam Kapt. Berns Köln Nr. 4.

Rheinhöhe am 15 Dez. 8′ 7″.

Bekanntmachung.

Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewährt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. — Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez. d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Für die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: „Hierauf eingezahlt ‥‥Thlr. ‥‥Sgr. ‥‥Pf.“ enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zurückkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zurückgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Taxe für dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, nämlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebühr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zurückzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur für den Hinweg, nicht aber für den Rückweg erhoben. Wenn Behörden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr für die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Beträge, welche durch die Landbriefträger überbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedürfniß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln für solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukttion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zei- des Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschädigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können.

Berlin, 23. November 1848.

General-Postamt.

Bekanntmachung.

Am Samstag den 21. Dezember, Vormittags 9 Uhr, ollen im Lokale des Gastwirthes Heinzen zu Mondorf, sunterhalb der Siegmündung, etwa 25 Schock Faschinen Faßreifenholz und 150 Bürden einjährige Weiden, welche auf der Insel Kemper-Wehrt geschnitten sind, so wie etwa 50 bis 60 Schock Faschinen vierjähriges Weidenholz, 5 Schock Kopfweidenholz und einige Klafter Pappelnbrandholz, welche in den königlichen Waarden bei Rheidt gehauen sind, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Die Bedingungen des Verkaufs werden im Termine vor dem Ausgebote vorgelesen werden.

Köln, 23. November 1848.

Der Wasserbau-Inspektor, Schwedler.

In einem gut rentirten Geschäfte wird ein Theilnehmer gesucht, der über 6 bis 800 Thlr verfügen kann.

Gef. Offerten beliebe man unter den Buchstaben M. N. Nr. 27 franco der Exp. d. Bl. zu übergeben.

Futter gegen Mäuse, Ratten, Schwaben und Motten. Thurnmarkt Nr. 39.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Montag den 18. Dezember 1848, Vormittags 11 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Apostelnmarkte zu Köln, 900 Stück Tannenbord, 200 Stück Dielen, 100 Stück Schleifdielen und zwei vierrädrige Holzwagen dem Meist- und Letztbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich verkaufen.

Der Gerichtsvollzieher, Simons.

Bekanntmachung.

Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 24. Mai d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 29 pro 1848 und Bekanntmachung des Kön. General-Post-Amts vom 23. d. Mts. in 319 der Kölnischen Zeitung vom heutigen Tage) erlassene Bestimmung: daß die Preußischen Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlungen in kleinen Beträgen, bis zu 25 Thalern einschließlich, zur Wieder-Auszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des Preußischen Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen verpflichtet sein sollen, wird vom 1. Dez. d. J. bei sämmtlichen Königl. Post-Anstalten zur Ausführung kommen.

In Köln wird dieses Geschäft durch die Ober-Post-Kasse in den vorgeschriebenen Dienststunden, mit Ausnahme der Stunden von 1 bis 3 Uhr Nachmittags besorgt werden.

Köln, den 29. November 1848.

Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt.

Beachtenswerthe Anzeige.

Heilsame Erfindung.

Das ganz neu erfundene COMPRESSORIUM oder Urinsperrer besitzt die heilsame Eigenschaft, daß es das nächtliche Einnässen in's Bett bei Knaben, so wie auch bei Erwachsenen durchaus verhütet und macht sich schon nach höchstens monatlichem Gebrauch entbehrlich. Gegen portofreie Einsendung des Betrags und Angabe des Alters erhält man
1 Instrument für Knaben bis zu 10 Jahren zu 1 1/2 Thlr.
1 Instrument für ältere und Erwachsene zu 2 Thlr.
nebst Gebrauchs-Anweisung vom Unterzeichneten zugeschickt.

Bleicherode bei Nordhausen. C. Filler.

Holzverkauf in den Gemeinde-Waldungen von Cornelimünster pro Wirthschaftsjahr 1849.

Aus den Schlägen:

1) Momeloch, Försterei Walheim, mit 10 Loosen;
2) Taubenplei, desgl. mit 18 Loosen;
3) Selmesputz, Försterei Breinig, mit 30 Loosen;
4) Steingesbüsch, Buchenheck, Försterei Brandt, mit 16 Loosen;
5) Elgmühlerberg, desgl. mit 3 Loosen; und
6) Getau, desgl. mit 8 Loosen.

Am 23. Dezember 1848, Vormittags um 10 Uhr, wird auf dem Gemeindehause von Cornelimünster das Material aus den vorbezeichneten Niederwaldschlägen, bestehend aus Eichen-Birken- und Buchen-, gemischtem Schlagholz sammt Lohe, an den Meistbietenden vor dem Herrn Bürgermeister Giesen öffentlich versteigert werden. Außer dem Brandholz liefern diese Schläge mitunter hübsche Gruben- und andere Nutzhölzer.

Das vorbezeichnete Schlagholz und die aushiebsweise fortzunehmenden und in gleichem Termine zum Verkauf kommenden 143 Stück Buchen- und 3 Eichenstämme im Schlage Getau, welche in 8 Loose eingetheilt sind, werden sämmtlich auf dem Stock versteigert.

Forst bei Aachen, 1. Dezember 1848.

Der Forst-Administrator, Seitz.

Holz-Verkauf in der königl. Oberförsterei Ville, Revier Villenhaus u. Schnorrenberg.

Freitag den 22. Dezember 1848, Vormittags 9 Uhr, soll das im Schlage Rodderbruch-, Brühler- und Pingsdorfer-Gewehr, Bendersegel aufgearbeitete Holz, bestehend in Eichen-Nutzholzstämmen, etwa 30 Stück,
Buchen-Nutzholzstämmen, etwa 6 Stück,
Eichen, Buchen und gemischtes Brennholz, etwa 67 Scheit und Knüppel-Klaftern,
Reiserholz, hart und weich gemischt, etwa 110 Schock, in kurzen und langen Bunden
öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Der Verkaufs-Termin wird bei dem Gastwirth Kribben in der Krone zu Brühl abgehalten.

Brühl, den 5. Dezember 1848.

Der königliche Oberförster, Schirmer.

Kölnischer Kunstverein.

Die Verloosung der in diesem Jahre erworbenen Kunstwerke findet Sonntag den 24. Dez. in dem von Herwegh'schen Hause, Obenmarspforten 7, Statt, und werden die Mitglieder des Vereins hiermit zu derselben ergebenst eingeladen. Die Einzählung der Nummern beginnt Morgens 9 Uhr. Die Aktien, welche bis zum 22. Dezbr. nicht eingelös't sind, werden gemäß §. 7 des Statuts präkludirt, worauf wir die Betheiligten hierdurch aufmerksam machen.

Köln, den 8. Dezember 1848.

Im Namen des Direktoriums, Dr. Ernst Weyden, Sekretär.

Hr. Wm. Steckemesser hier!

Wie kömmt es, daß Sie wackerer Kämpfer, der jüngst einen so famosen Brief an F. Freiligrath schrieb und dadurch seinen guten Geist bekundet hat, in heuriger Zeit noch nicht das schöne goldne Lieferanten-Wappen wieder aufhängen? Oder setzen Sie es nicht gerne an die — Luft?

Berlin: Oekonomie-Administratoren — Wirthschafts-Inspektoren — Forst- und Domainen-Beamte — Rentmeister — Secretaire — Oberkellner — Braumeister — Fabrik-Aufseher — Pharmaceuten — Buchhalter- und Handlungs-Commis (für Banquier-, Comptoir-, Fabrik-, Manufactur-, Schnitt-, Material-, Reise- und sonstige Geschäfte) können sehr gute und dauernde, mit hohem Gehalt verbundene Stellen erhalten, und wollen sich baldigst wenden an die Agentur des Apothekers Schulz in Berlin, Alexanderstrasse Nr. 63

Köln-Mindener Eisenbahn.

Diejenigen in Folge unserer Bekanntmachung vom 8. November c. eingegangenen Offerten auf die Lieferung von Materialien für unsere Transport-Verwaltung, welche bis jetzt nicht besonders von uns beantwortet worden sind, haben bei der Ertheilung des Zuschlages unberücksichtigt bleiben müssen, wovon die resp. Submittenten mit dem Ersuchen in Kenntniß gesetzt werden, die eingesandten Proben vor Ablauf d. J. in unserm Geschäftslokale am Frankenplatz hierselbst wieder abholen zu lassen.

Köln, den 14. Dezember 1848.

Die Direktion.

Köln-Mindener Eisenbahn.

Wir beabsichtigen, die Beförderung der Passagiere unserer Bahn und ihres Gepäcks nach und von dem Bahnhofe zu Deutz von und nach jedem Punkte der Städte Deutz und Köln mittelst Omnibus und Droschken auf die Dauer von drei Jahren, vom 1. Januar 1849 ab, im Wege der Submission an denjenigen Fuhr-Unternehmer zu vergeben, welcher bei dem nachzuweisenden Besitze der erforderlichen und geeigneten Fuhrwerke und Pferde etc., die nach unserem Ermessen annehmbarsten Bedingungen stellt.

Unternehmungslustige haben ihre desfallsigen ausführlichen Offerten bis spätestens den 5 Dezember d. J. in unserem Geschäfts-Büreau (große Sporergasse hierselbst) abzugeben, wo auch die allgemeinen Bedingungen zu erhalten sind. — Die abgegebenen Offerten bleiben für die Submittenten bis zum 20. Dezember d. J. bindend.

Köln, den 18. November 1848

Die Direktion.

Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft.

Dritte regelmäßige General-Versammlung.

Die dritte regelmäßige General-Versammlung findet Montag den 18. Dezember dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, zu Aachen in Nuellens Hotel Statt.

Der im Artikel 29 des Statuts vorgesehene Nachweis über den Besitz der Aktien erfolgt an den beiden letzten Tagen vor der General-Versammlung, Vormittags von 9 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf unserem Bureau in Aachen, am Burtscheider Verbindungswege, entweder durch Vorzeigung der Aktien, oder durch Beibringung eines genügenden Zeugnisses über den Besitz derselben. Diese Zeugnisse können, außer von inländischen Notarien und kompetenten Behörden, in Berlin von den Herren Anhalt et Wagener und an denjenigen Orten, wo Direktions-Mitglieder wohnen, von diesen ausgestellt werden.

Gegen Vorzeigung der Aktien oder der Besitzbescheinigung derselben erfolgt an den obigen beiden Tagen zu der angegebenen Zeit die Ertheilung der Eintrittskarten, zum Besuche der General-Versammlung.

Aachen, am 9. November 1848.

Die Direktion.

Mosel-Dampfschifffahrt.

Täglicher Dienst.

Vom 1. November c. an fahren unsere Schiffe nur viermal wöchentlich und zwar: von Trier Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens um 5 Uhr von Koblenz Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags Morgens um 6 Uhr.

Trier, den 23. Oktober 1848.

Die Direktion.

Regelmäßige Dampf-Schifffahrt zwischen Antwerpen und Hull und vice versa, durch das englische Dampfboot: „Rob Roy.“

Abfahrt von Hull, Mittwoch Nachmittag.

Abfahrt von Antwerpen, Sonnabend Nachmittag.

Nähere Auskunft ertheilen John Foster, belgischer Konsul in Hull.

Charles Grisar et W. J. Marsily in Antwerpen.

Bonn-Kölner Eisenbahn.

Fahrplan.

Vom 16. November 1848 bis zum 28. Februar 1849.

Von Bonn: 7 1/2 — 9 — 12 Uhr 10 Min. — 2 Uhr 20 Min. — 5 — 7.

Von Köln: 7 3/4 — 10 1/4 — 12 — 2 1/2 — 5 Uhr 10 Min. — 7 1/2

Für die Fahrt zwischen Bonn und Köln werden versuchsweise Billets zur 1. Wagenklasse, für die Hin- und Rückfahrt an demselben Tage gültig, zum Preise von 25 Sgr. per Billet verkauft.

Cavaignac!

Gedicht nach Delphine Gay de Girardin von Ferdinand Freiligrath.

Zu haben in der Expedition der Neuen Rh. Ztg. Preis 6 Pf.

Antwort auf die Aufforderung des Ochse-Stern hier!

Der Herr *-Ochse ist nicht allein dickhäutig sondern auch taub für Aufforderungen zur Rechnungsablage.

Die Ablage der Rechnung in seiner Gemeinde hat auch sehr lange gedauert und bedurfte ebenfalls mehrmaliger Aufforderungen.

Ein bei dem Prozesse gegen die Continental-Gas-Compagnie Unbetheiligter.

Auszug.

Durch Contumacial-Urtheil vom 11. laufendenden Monats Dezember hat das Königl Landgericht zu Köln in Sachen der zu Lechenich ohne besonderes Gewerbe wohnenden Catharina Klettenberg, Ehefrau des daselbst wohnenden Gastwirthes Anton Joseph Düsterwald, Klägerin, vertreten durch Advokat-Anwalt Nücker, gegen ihren genannten Ehemann, den zu Lechenich wohnenden Gastwirth Anton Joseph Düsterwald, Beklagten ohne Anwalt, die Auflösung der zwischen den Parteien bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft ausgesprochen.

Köln, den 14. Dezember 1848.

Für die Richtigkeit des Auszuges: Rob. Nücker, Advokat-Anwalt.

Gasthof-Empfehlung.

Hiermit die ergebene Anzeige, daß ich meine Restauration derartig eingerichtet habe, daß, anstatt der bisher bestandenen table d'hôte, resp. Abonnenten-Tisches, wie in andern großen Städten täglich von 12 bis 2 Uhr Mittagsessen a la carte, zu billigem Preise verabreicht wird. Gleichzeitig empfehle ich meine Gastwirthschaft, gute und billige Weine, so wie meine Abends-Restauration auf's beste.

Köln, den 15. Dezember 1848.

Friedrich Knipper, im Pfälzerhof, Appellhofplatz Nro. 17.

Frankfurter Hof in Köln.

Unmittelbar am Justizgebäude gelegen, empfiehlt sich bei Gelegenheit der, den 27. c. begonnenen Assisen-Verhandlungen.

E. Leonhard.

Samstag und Sonntag Gänse-, Hasen- und Rehbraten, Schellfische, Backfische bei einem guten Schoppen in der oberländischen Küche, Langgasse 1.

Zur deutschen Fahne.

Höhle Nr. 15, wird um 1 Uhr ein gut und billiges Mittagessen zu 4 Sgr. verabreicht, nebstdem Abends die Portion Sauerbraten, Kalbsbraten oder Hammelsbraten mit Kartoffeln zu 2 1/2 Sgr., auch ein guter Wein die große Flasche zu 3 Sgr. den Schoppen 1 1/2 Sgr. verabreicht.

Gasthof zum Telegraphen, dem Bonn-Kölner Bahnhofe gegenüber, Weidenbach 11-13.

Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich meine Gastwirthschaft und Restauration eröffnet habe.

Durch vortreffliche, äußerst billige Weine, so wie gut zubereitete Speisen werde ich mich meinen Freunden und Gönnern besonders zu empfehlen suchen.

H. Hermans.

Die Restauration und baierische Bierwirthschaft Herzogstraße Nr. 4 wird bestens empfohlen.

Daselbst werden Abonnenten zur Mittagstafel gesucht, das Couvert à 6 Thlr. pro Monat Pränumerando.

C. Hackhausen.

Konzessionirtes Vaudeville-Theater.

Heute Samstag den 16. Dezember 1848: Ich bleibe ledig.

Lustspiel in 3 Akten von Blum.

Entree 10 Sgr. à Person, wofür Getränke verabreicht werden.

Kassa-Eröffnung 6 Uhr.

Anfang 7 Uhr.

Franz Stollwerck.

Theater-Anzeige.

Sonntag den 17. Dezember: Oberon, König der Elfen.

Dramatische Feenoper in 3 Akten von Carl Maria von Weber.

Rezia, Frl. Minna Marpurg Fatime, Frl. Auguste Marpurg als Gäste.

Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17.

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          <p> <hi rendition="#b">Schifffahrts-Anzeige.</hi> </p>
          <p><hi rendition="#g">Köln,</hi> 15. Dezember 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">In Ladung:</hi> Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe Wb. Jac. Schaaff. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr C. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied C. Kaiser. Nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar P. Kohlbecher. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Val. Pfaff. Nach dem Niedermain. Nach Worms und Mannheim A. Rauth. Nach Heilbronn. G. A. Klee.</p>
          <p>Nach Rotterdam Kapt. Breynks Köln Nr. 21.<lb/>
Nach Amsterdam Kapt. Berns Köln Nr. 4.</p>
          <p>Rheinhöhe am 15 Dez. 8&#x2032; 7&#x2033;.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewährt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. &#x2014; Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez. d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Für die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: &#x201E;Hierauf eingezahlt &#x2025;&#x2025;Thlr. &#x2025;&#x2025;Sgr. &#x2025;&#x2025;Pf.&#x201C; enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zurückkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zurückgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Taxe für dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, nämlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebühr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zurückzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur für den Hinweg, nicht aber für den Rückweg erhoben. Wenn Behörden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr für die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Beträge, welche durch die Landbriefträger überbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedürfniß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln für solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukttion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zei- des Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschädigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können.</p>
          <p>Berlin, 23. November 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">General-Postamt</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Am Samstag den 21. Dezember, Vormittags 9 Uhr, ollen im Lokale des Gastwirthes Heinzen zu Mondorf, sunterhalb der Siegmündung, etwa 25 Schock Faschinen Faßreifenholz und 150 Bürden einjährige Weiden, welche auf der Insel Kemper-Wehrt geschnitten sind, so wie etwa 50 bis 60 Schock Faschinen vierjähriges Weidenholz, 5 Schock Kopfweidenholz und einige Klafter Pappelnbrandholz, welche in den königlichen Waarden bei Rheidt gehauen sind, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.</p>
          <p>Die Bedingungen des Verkaufs werden im Termine vor dem Ausgebote vorgelesen werden.</p>
          <p>Köln, 23. November 1848.</p>
          <p>Der Wasserbau-Inspektor, <hi rendition="#g">Schwedler</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>In einem gut rentirten Geschäfte wird ein Theilnehmer gesucht, der über 6 bis 800 Thlr verfügen kann.</p>
          <p>Gef. Offerten beliebe man unter den Buchstaben M. N. Nr. 27 franco der Exp. d. Bl. zu übergeben.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Futter gegen Mäuse, Ratten, Schwaben und Motten. Thurnmarkt Nr. 39.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Gerichtlicher Verkauf.</p>
          <p>Am Montag den 18. Dezember 1848, Vormittags 11 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Apostelnmarkte zu Köln, 900 Stück Tannenbord, 200 Stück Dielen, 100 Stück Schleifdielen und zwei vierrädrige Holzwagen dem Meist- und Letztbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich verkaufen.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher, <hi rendition="#g">Simons</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Bekanntmachung.</hi> </p>
          <p>Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 24. Mai d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 29 pro 1848 und Bekanntmachung des Kön. General-Post-Amts vom 23. d. Mts. in 319 der Kölnischen Zeitung vom heutigen Tage) erlassene Bestimmung: <hi rendition="#et">daß die Preußischen Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlungen in kleinen Beträgen, bis zu 25 Thalern einschließlich, zur Wieder-Auszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des Preußischen Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen verpflichtet sein sollen,</hi> wird vom 1. Dez. d. J. bei sämmtlichen Königl. Post-Anstalten zur Ausführung kommen.</p>
          <p>In Köln wird dieses Geschäft durch die Ober-Post-Kasse in den vorgeschriebenen Dienststunden, mit Ausnahme der Stunden von 1 bis 3 Uhr Nachmittags besorgt werden.</p>
          <p>Köln, den 29. November 1848.</p>
          <p>Der Ober-Post-Direktor, <hi rendition="#g">Rehfeldt</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Beachtenswerthe Anzeige.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Heilsame Erfindung.</hi> </p>
          <p>Das ganz neu erfundene <hi rendition="#b">COMPRESSORIUM</hi> oder <hi rendition="#b">Urinsperrer</hi> besitzt die heilsame Eigenschaft, daß es das nächtliche Einnässen in's Bett bei Knaben, so wie auch bei Erwachsenen durchaus verhütet und macht sich schon nach höchstens monatlichem Gebrauch entbehrlich. Gegen portofreie Einsendung des Betrags und Angabe des Alters erhält man<lb/>
1 Instrument für Knaben bis zu 10 Jahren zu 1 1/2 Thlr.<lb/>
1 Instrument für ältere und Erwachsene zu 2 Thlr.<lb/>
nebst Gebrauchs-Anweisung vom Unterzeichneten zugeschickt.</p>
          <p>Bleicherode bei Nordhausen. C. <hi rendition="#g">Filler</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Holzverkauf in den Gemeinde-Waldungen von Cornelimünster pro Wirthschaftsjahr 1849.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Aus den Schlägen:</hi> </p>
          <table>
            <row>
              <cell>1) Momeloch, Försterei Walheim, mit 10 Loosen;</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>2) Taubenplei, desgl. mit 18 Loosen;</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>3) Selmesputz, Försterei Breinig, mit 30 Loosen;</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>4) Steingesbüsch, Buchenheck, Försterei Brandt, mit 16 Loosen;</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>5) Elgmühlerberg, desgl. mit 3 Loosen; und</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>6) Getau, desgl. mit 8 Loosen.</cell>
            </row>
          </table>
          <p>Am 23. Dezember 1848, Vormittags um 10 Uhr, wird auf dem Gemeindehause von Cornelimünster das Material aus den vorbezeichneten Niederwaldschlägen, bestehend aus Eichen-Birken- und Buchen-, gemischtem Schlagholz sammt Lohe, an den Meistbietenden vor dem Herrn Bürgermeister <hi rendition="#g">Giesen</hi> öffentlich versteigert werden. Außer dem Brandholz liefern diese Schläge mitunter hübsche Gruben- und andere Nutzhölzer.</p>
          <p>Das vorbezeichnete Schlagholz und die aushiebsweise fortzunehmenden und in gleichem Termine zum Verkauf kommenden 143 Stück Buchen- und 3 Eichenstämme im Schlage Getau, welche in 8 Loose eingetheilt sind, werden sämmtlich auf dem Stock versteigert.</p>
          <p>Forst bei Aachen, 1. Dezember 1848.</p>
          <p>Der Forst-Administrator, <hi rendition="#g">Seitz</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p><hi rendition="#b">Holz-Verkauf</hi> in der königl. Oberförsterei Ville, Revier Villenhaus u. Schnorrenberg.</p>
          <p>Freitag den 22. Dezember 1848, Vormittags 9 Uhr, soll das im Schlage Rodderbruch-, Brühler- und Pingsdorfer-Gewehr, Bendersegel aufgearbeitete Holz, bestehend in <hi rendition="#et">Eichen-Nutzholzstämmen, etwa 30 Stück,<lb/>
Buchen-Nutzholzstämmen, etwa 6 Stück,<lb/>
Eichen, Buchen und gemischtes Brennholz, etwa 67 Scheit und Knüppel-Klaftern,<lb/>
Reiserholz, hart und weich gemischt, etwa 110 Schock, in kurzen und langen Bunden</hi> öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.</p>
          <p>Der Verkaufs-Termin wird bei dem Gastwirth Kribben in der Krone zu Brühl abgehalten.</p>
          <p>Brühl, den 5. Dezember 1848.</p>
          <p>Der königliche Oberförster, <hi rendition="#g">Schirmer</hi>.</p>
        </div>
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          <p> <hi rendition="#b">Kölnischer Kunstverein.</hi> </p>
          <p>Die Verloosung der in diesem Jahre erworbenen Kunstwerke findet Sonntag den 24. Dez. in dem von Herwegh'schen Hause, Obenmarspforten 7, Statt, und werden die Mitglieder des Vereins hiermit zu derselben ergebenst eingeladen. Die Einzählung der Nummern beginnt Morgens 9 Uhr. Die Aktien, welche bis zum 22. Dezbr. nicht eingelös't sind, werden gemäß §. 7 des Statuts präkludirt, worauf wir die Betheiligten hierdurch aufmerksam machen.</p>
          <p>Köln, den 8. Dezember 1848.</p>
          <p>Im Namen des Direktoriums, Dr. <hi rendition="#g">Ernst Weyden,</hi> Sekretär.</p>
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          <p><hi rendition="#b">Köln-Mindener</hi><hi rendition="#g">Eisenbahn</hi>.</p>
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          <p>Köln, den 14. Dezember 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Die Direktion</hi>.</p>
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          <p><hi rendition="#b">Köln-Mindener</hi> Eisenbahn.</p>
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          <p>Unternehmungslustige haben ihre desfallsigen ausführlichen Offerten bis spätestens den 5 Dezember d. J. in unserem Geschäfts-Büreau (große Sporergasse hierselbst) abzugeben, wo auch die allgemeinen Bedingungen zu erhalten sind. &#x2014; Die abgegebenen Offerten bleiben für die Submittenten bis zum 20. Dezember d. J. bindend.</p>
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          <p>Dritte regelmäßige General-Versammlung.</p>
          <p>Die dritte regelmäßige General-Versammlung findet Montag den 18. Dezember dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, zu Aachen in Nuellens Hotel Statt.</p>
          <p>Der im Artikel 29 des Statuts vorgesehene Nachweis über den Besitz der Aktien erfolgt an den beiden letzten Tagen vor der General-Versammlung, Vormittags von 9 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf unserem Bureau in Aachen, am Burtscheider Verbindungswege, entweder durch Vorzeigung der Aktien, oder durch Beibringung eines genügenden Zeugnisses über den Besitz derselben. Diese Zeugnisse können, außer von inländischen Notarien und kompetenten Behörden, in Berlin von den Herren Anhalt et Wagener und an denjenigen Orten, wo Direktions-Mitglieder wohnen, von diesen ausgestellt werden.</p>
          <p>Gegen Vorzeigung der Aktien oder der Besitzbescheinigung derselben erfolgt an den obigen beiden Tagen zu der angegebenen Zeit die Ertheilung der Eintrittskarten, zum Besuche der General-Versammlung.</p>
          <p>Aachen, am 9. November 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Die Direktion</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Mosel-Dampfschifffahrt.</hi> </p>
          <p>Täglicher Dienst.</p>
          <p>Vom 1. November c. an fahren unsere Schiffe nur viermal wöchentlich und zwar: von Trier Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens um 5 Uhr von Koblenz Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags Morgens um 6 Uhr.</p>
          <p>Trier, den 23. Oktober 1848.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Die Direktion.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Regelmäßige Dampf-Schifffahrt zwischen Antwerpen und Hull und <hi rendition="#b">vice versa,</hi> durch das englische Dampfboot: <hi rendition="#b">&#x201E;Rob Roy.&#x201C;</hi> </p>
          <p>Abfahrt von Hull, Mittwoch Nachmittag.</p>
          <p>Abfahrt von Antwerpen, Sonnabend Nachmittag.</p>
          <p>Nähere Auskunft ertheilen <hi rendition="#g">John Foster,</hi> belgischer Konsul in Hull.</p>
          <p><hi rendition="#g">Charles Grisar</hi> et W. J. <hi rendition="#g">Marsily</hi> in Antwerpen.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Bonn-Kölner <hi rendition="#g">Eisenbahn</hi>.</hi> </p>
          <p>Fahrplan.</p>
          <p>Vom 16. November 1848 bis zum 28. Februar 1849.</p>
          <p><hi rendition="#b">Von Bonn:</hi> 7 1/2 &#x2014; 9 &#x2014; 12 Uhr 10 Min. &#x2014; 2 Uhr 20 Min. &#x2014; 5 &#x2014; 7.</p>
          <p><hi rendition="#b">Von Köln:</hi> 7 3/4 &#x2014; 10 1/4 &#x2014; 12 &#x2014; 2 1/2 &#x2014; 5 Uhr 10 Min. &#x2014; 7 1/2</p>
          <p>Für die Fahrt zwischen Bonn und Köln werden versuchsweise Billets zur 1. Wagenklasse, für die Hin- und Rückfahrt an demselben Tage gültig, zum Preise von 25 Sgr. per Billet verkauft.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#g">Cavaignac!</hi> </hi> </p>
          <p><hi rendition="#b">Gedicht</hi> nach Delphine Gay de Girardin von Ferdinand Freiligrath.</p>
          <p>Zu haben in der Expedition der Neuen Rh. Ztg. Preis 6 Pf.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Antwort auf die Aufforderung des <hi rendition="#g">Ochse-Stern</hi> hier!</p>
          <p>Der Herr *-<hi rendition="#g">Ochse</hi> ist nicht allein <hi rendition="#g">dickhäutig</hi> sondern auch <hi rendition="#g">taub</hi> für Aufforderungen zur Rechnungsablage.</p>
          <p>Die Ablage der Rechnung in seiner Gemeinde hat auch sehr lange gedauert und bedurfte ebenfalls mehrmaliger Aufforderungen.</p>
          <p>Ein bei dem Prozesse gegen die Continental-Gas-Compagnie Unbetheiligter.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Auszug.</hi> </p>
          <p>Durch Contumacial-Urtheil vom 11. laufendenden Monats Dezember hat das Königl Landgericht zu Köln in Sachen der zu Lechenich ohne besonderes Gewerbe wohnenden Catharina Klettenberg, Ehefrau des daselbst wohnenden Gastwirthes Anton Joseph Düsterwald, Klägerin, vertreten durch Advokat-Anwalt Nücker, gegen ihren genannten Ehemann, den zu Lechenich wohnenden Gastwirth Anton Joseph Düsterwald, Beklagten ohne Anwalt, die Auflösung der zwischen den Parteien bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft ausgesprochen.</p>
          <p>Köln, den 14. Dezember 1848.</p>
          <p>Für die Richtigkeit des Auszuges: <hi rendition="#g">Rob. Nücker,</hi> Advokat-Anwalt.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Gasthof-Empfehlung.</hi> </p>
          <p>Hiermit die ergebene Anzeige, daß ich meine Restauration derartig eingerichtet habe, daß, anstatt der bisher bestandenen table d'hôte, resp. Abonnenten-Tisches, wie in andern großen Städten täglich von 12 bis 2 Uhr Mittagsessen a la carte, zu billigem Preise verabreicht wird. Gleichzeitig empfehle ich meine Gastwirthschaft, gute und billige Weine, so wie meine Abends-Restauration auf's beste.</p>
          <p>Köln, den 15. Dezember 1848.</p>
          <p>Friedrich Knipper, im Pfälzerhof, Appellhofplatz Nro. 17.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p><hi rendition="#b">Frankfurter Hof</hi> in Köln.</p>
          <p>Unmittelbar am Justizgebäude gelegen, empfiehlt sich bei Gelegenheit der, den 27. c. begonnenen Assisen-Verhandlungen.</p>
          <p> <hi rendition="#b">E. Leonhard.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Samstag und Sonntag <hi rendition="#g">Gänse-, Hasen- und Rehbraten, Schellfische, Backfische</hi> bei einem <hi rendition="#g">guten Schoppen</hi> in der <hi rendition="#g">oberländischen Küche, Langgasse 1.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Zur deutschen Fahne.</hi> </p>
          <p>Höhle Nr. 15, wird um 1 Uhr ein gut und billiges Mittagessen zu 4 Sgr. verabreicht, nebstdem Abends die Portion Sauerbraten, Kalbsbraten oder Hammelsbraten mit Kartoffeln zu 2 1/2 Sgr., auch ein guter Wein die große Flasche zu 3 Sgr. den Schoppen 1 1/2 Sgr. verabreicht.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p><hi rendition="#b">Gasthof</hi> zum <hi rendition="#b">Telegraphen,</hi> dem Bonn-Kölner Bahnhofe gegenüber, <hi rendition="#b">Weidenbach 11-13.</hi> </p>
          <p>Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich meine Gastwirthschaft und Restauration eröffnet habe.</p>
          <p>Durch vortreffliche, äußerst billige Weine, so wie gut zubereitete Speisen werde ich mich meinen Freunden und Gönnern besonders zu empfehlen suchen.</p>
          <p>H. Hermans.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Die Restauration und baierische Bierwirthschaft Herzogstraße Nr. <hi rendition="#b">4</hi> wird bestens empfohlen.</p>
          <p>Daselbst werden Abonnenten zur Mittagstafel gesucht, das Couvert à 6 Thlr. pro Monat Pränumerando.</p>
          <p> <hi rendition="#b">C. Hackhausen.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Konzessionirtes <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Vaudeville</hi>-Theater.</hi> </p>
          <p>Heute Samstag den 16. Dezember 1848: <hi rendition="#b">Ich bleibe ledig.</hi> </p>
          <p>Lustspiel in 3 Akten von Blum.</p>
          <p>Entree 10 Sgr. à Person, wofür Getränke verabreicht werden.</p>
          <p>Kassa-Eröffnung 6 Uhr.</p>
          <p>Anfang 7 Uhr.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Franz Stollwerck.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Theater-Anzeige.</hi> </p>
          <p>Sonntag den 17. Dezember: Oberon, König der Elfen.</p>
          <p>Dramatische Feenoper in 3 Akten von Carl Maria von Weber.</p>
          <p>
            <list>
              <item>Rezia, Frl. Minna Marpurg</item>
              <item>Fatime, Frl. Auguste Marpurg</item>
              <trailer rendition="#leftBraced">als Gäste.</trailer>
            </list>
          </p>
        </div>
      </div>
      <div type="imprint">
        <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff</hi>.<lb/>
Druck von J. W. <hi rendition="#g">Dietz,</hi> unter Hutmacher Nr. 17.</p>
      </div>
    </body>
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</TEI>
[0918/0002] Schifffahrts-Anzeige. Köln, 15. Dezember 1848. In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe Wb. Jac. Schaaff. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr C. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied C. Kaiser. Nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar P. Kohlbecher. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Val. Pfaff. Nach dem Niedermain. Nach Worms und Mannheim A. Rauth. Nach Heilbronn. G. A. Klee. Nach Rotterdam Kapt. Breynks Köln Nr. 21. Nach Amsterdam Kapt. Berns Köln Nr. 4. Rheinhöhe am 15 Dez. 8′ 7″. Bekanntmachung. Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewährt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. — Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez. d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Für die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: „Hierauf eingezahlt ‥‥Thlr. ‥‥Sgr. ‥‥Pf.“ enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zurückkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zurückgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Taxe für dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, nämlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebühr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zurückzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur für den Hinweg, nicht aber für den Rückweg erhoben. Wenn Behörden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr für die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Beträge, welche durch die Landbriefträger überbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedürfniß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln für solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukttion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zei- des Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschädigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können. Berlin, 23. November 1848. General-Postamt. Bekanntmachung. Am Samstag den 21. Dezember, Vormittags 9 Uhr, ollen im Lokale des Gastwirthes Heinzen zu Mondorf, sunterhalb der Siegmündung, etwa 25 Schock Faschinen Faßreifenholz und 150 Bürden einjährige Weiden, welche auf der Insel Kemper-Wehrt geschnitten sind, so wie etwa 50 bis 60 Schock Faschinen vierjähriges Weidenholz, 5 Schock Kopfweidenholz und einige Klafter Pappelnbrandholz, welche in den königlichen Waarden bei Rheidt gehauen sind, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Die Bedingungen des Verkaufs werden im Termine vor dem Ausgebote vorgelesen werden. Köln, 23. November 1848. Der Wasserbau-Inspektor, Schwedler. In einem gut rentirten Geschäfte wird ein Theilnehmer gesucht, der über 6 bis 800 Thlr verfügen kann. Gef. Offerten beliebe man unter den Buchstaben M. N. Nr. 27 franco der Exp. d. Bl. zu übergeben. Futter gegen Mäuse, Ratten, Schwaben und Motten. Thurnmarkt Nr. 39. Gerichtlicher Verkauf. Am Montag den 18. Dezember 1848, Vormittags 11 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Apostelnmarkte zu Köln, 900 Stück Tannenbord, 200 Stück Dielen, 100 Stück Schleifdielen und zwei vierrädrige Holzwagen dem Meist- und Letztbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich verkaufen. Der Gerichtsvollzieher, Simons. Bekanntmachung. Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 24. Mai d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 29 pro 1848 und Bekanntmachung des Kön. General-Post-Amts vom 23. d. Mts. in 319 der Kölnischen Zeitung vom heutigen Tage) erlassene Bestimmung: daß die Preußischen Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlungen in kleinen Beträgen, bis zu 25 Thalern einschließlich, zur Wieder-Auszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des Preußischen Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen verpflichtet sein sollen, wird vom 1. Dez. d. J. bei sämmtlichen Königl. Post-Anstalten zur Ausführung kommen. In Köln wird dieses Geschäft durch die Ober-Post-Kasse in den vorgeschriebenen Dienststunden, mit Ausnahme der Stunden von 1 bis 3 Uhr Nachmittags besorgt werden. Köln, den 29. November 1848. Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt. Beachtenswerthe Anzeige. Heilsame Erfindung. Das ganz neu erfundene COMPRESSORIUM oder Urinsperrer besitzt die heilsame Eigenschaft, daß es das nächtliche Einnässen in's Bett bei Knaben, so wie auch bei Erwachsenen durchaus verhütet und macht sich schon nach höchstens monatlichem Gebrauch entbehrlich. Gegen portofreie Einsendung des Betrags und Angabe des Alters erhält man 1 Instrument für Knaben bis zu 10 Jahren zu 1 1/2 Thlr. 1 Instrument für ältere und Erwachsene zu 2 Thlr. nebst Gebrauchs-Anweisung vom Unterzeichneten zugeschickt. Bleicherode bei Nordhausen. C. Filler. Holzverkauf in den Gemeinde-Waldungen von Cornelimünster pro Wirthschaftsjahr 1849. Aus den Schlägen: 1) Momeloch, Försterei Walheim, mit 10 Loosen; 2) Taubenplei, desgl. mit 18 Loosen; 3) Selmesputz, Försterei Breinig, mit 30 Loosen; 4) Steingesbüsch, Buchenheck, Försterei Brandt, mit 16 Loosen; 5) Elgmühlerberg, desgl. mit 3 Loosen; und 6) Getau, desgl. mit 8 Loosen. Am 23. Dezember 1848, Vormittags um 10 Uhr, wird auf dem Gemeindehause von Cornelimünster das Material aus den vorbezeichneten Niederwaldschlägen, bestehend aus Eichen-Birken- und Buchen-, gemischtem Schlagholz sammt Lohe, an den Meistbietenden vor dem Herrn Bürgermeister Giesen öffentlich versteigert werden. Außer dem Brandholz liefern diese Schläge mitunter hübsche Gruben- und andere Nutzhölzer. Das vorbezeichnete Schlagholz und die aushiebsweise fortzunehmenden und in gleichem Termine zum Verkauf kommenden 143 Stück Buchen- und 3 Eichenstämme im Schlage Getau, welche in 8 Loose eingetheilt sind, werden sämmtlich auf dem Stock versteigert. Forst bei Aachen, 1. Dezember 1848. Der Forst-Administrator, Seitz. Holz-Verkauf in der königl. Oberförsterei Ville, Revier Villenhaus u. Schnorrenberg. Freitag den 22. Dezember 1848, Vormittags 9 Uhr, soll das im Schlage Rodderbruch-, Brühler- und Pingsdorfer-Gewehr, Bendersegel aufgearbeitete Holz, bestehend in Eichen-Nutzholzstämmen, etwa 30 Stück, Buchen-Nutzholzstämmen, etwa 6 Stück, Eichen, Buchen und gemischtes Brennholz, etwa 67 Scheit und Knüppel-Klaftern, Reiserholz, hart und weich gemischt, etwa 110 Schock, in kurzen und langen Bunden öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Der Verkaufs-Termin wird bei dem Gastwirth Kribben in der Krone zu Brühl abgehalten. Brühl, den 5. Dezember 1848. Der königliche Oberförster, Schirmer. Kölnischer Kunstverein. Die Verloosung der in diesem Jahre erworbenen Kunstwerke findet Sonntag den 24. Dez. in dem von Herwegh'schen Hause, Obenmarspforten 7, Statt, und werden die Mitglieder des Vereins hiermit zu derselben ergebenst eingeladen. Die Einzählung der Nummern beginnt Morgens 9 Uhr. Die Aktien, welche bis zum 22. Dezbr. nicht eingelös't sind, werden gemäß §. 7 des Statuts präkludirt, worauf wir die Betheiligten hierdurch aufmerksam machen. Köln, den 8. Dezember 1848. Im Namen des Direktoriums, Dr. Ernst Weyden, Sekretär. Hr. Wm. Steckemesser hier! Wie kömmt es, daß Sie wackerer Kämpfer, der jüngst einen so famosen Brief an F. Freiligrath schrieb und dadurch seinen guten Geist bekundet hat, in heuriger Zeit noch nicht das schöne goldne Lieferanten-Wappen wieder aufhängen? Oder setzen Sie es nicht gerne an die — Luft? Berlin: Oekonomie-Administratoren — Wirthschafts-Inspektoren — Forst- und Domainen-Beamte — Rentmeister — Secretaire — Oberkellner — Braumeister — Fabrik-Aufseher — Pharmaceuten — Buchhalter- und Handlungs-Commis (für Banquier-, Comptoir-, Fabrik-, Manufactur-, Schnitt-, Material-, Reise- und sonstige Geschäfte) können sehr gute und dauernde, mit hohem Gehalt verbundene Stellen erhalten, und wollen sich baldigst wenden an die Agentur des Apothekers Schulz in Berlin, Alexanderstrasse Nr. 63 Köln-Mindener Eisenbahn. Diejenigen in Folge unserer Bekanntmachung vom 8. November c. eingegangenen Offerten auf die Lieferung von Materialien für unsere Transport-Verwaltung, welche bis jetzt nicht besonders von uns beantwortet worden sind, haben bei der Ertheilung des Zuschlages unberücksichtigt bleiben müssen, wovon die resp. Submittenten mit dem Ersuchen in Kenntniß gesetzt werden, die eingesandten Proben vor Ablauf d. J. in unserm Geschäftslokale am Frankenplatz hierselbst wieder abholen zu lassen. Köln, den 14. Dezember 1848. Die Direktion. Köln-Mindener Eisenbahn. Wir beabsichtigen, die Beförderung der Passagiere unserer Bahn und ihres Gepäcks nach und von dem Bahnhofe zu Deutz von und nach jedem Punkte der Städte Deutz und Köln mittelst Omnibus und Droschken auf die Dauer von drei Jahren, vom 1. Januar 1849 ab, im Wege der Submission an denjenigen Fuhr-Unternehmer zu vergeben, welcher bei dem nachzuweisenden Besitze der erforderlichen und geeigneten Fuhrwerke und Pferde etc., die nach unserem Ermessen annehmbarsten Bedingungen stellt. Unternehmungslustige haben ihre desfallsigen ausführlichen Offerten bis spätestens den 5 Dezember d. J. in unserem Geschäfts-Büreau (große Sporergasse hierselbst) abzugeben, wo auch die allgemeinen Bedingungen zu erhalten sind. — Die abgegebenen Offerten bleiben für die Submittenten bis zum 20. Dezember d. J. bindend. Köln, den 18. November 1848 Die Direktion. Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft. Dritte regelmäßige General-Versammlung. Die dritte regelmäßige General-Versammlung findet Montag den 18. Dezember dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, zu Aachen in Nuellens Hotel Statt. Der im Artikel 29 des Statuts vorgesehene Nachweis über den Besitz der Aktien erfolgt an den beiden letzten Tagen vor der General-Versammlung, Vormittags von 9 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf unserem Bureau in Aachen, am Burtscheider Verbindungswege, entweder durch Vorzeigung der Aktien, oder durch Beibringung eines genügenden Zeugnisses über den Besitz derselben. Diese Zeugnisse können, außer von inländischen Notarien und kompetenten Behörden, in Berlin von den Herren Anhalt et Wagener und an denjenigen Orten, wo Direktions-Mitglieder wohnen, von diesen ausgestellt werden. Gegen Vorzeigung der Aktien oder der Besitzbescheinigung derselben erfolgt an den obigen beiden Tagen zu der angegebenen Zeit die Ertheilung der Eintrittskarten, zum Besuche der General-Versammlung. Aachen, am 9. November 1848. Die Direktion. Mosel-Dampfschifffahrt. Täglicher Dienst. Vom 1. November c. an fahren unsere Schiffe nur viermal wöchentlich und zwar: von Trier Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens um 5 Uhr von Koblenz Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags Morgens um 6 Uhr. Trier, den 23. Oktober 1848. Die Direktion. Regelmäßige Dampf-Schifffahrt zwischen Antwerpen und Hull und vice versa, durch das englische Dampfboot: „Rob Roy.“ Abfahrt von Hull, Mittwoch Nachmittag. Abfahrt von Antwerpen, Sonnabend Nachmittag. Nähere Auskunft ertheilen John Foster, belgischer Konsul in Hull. Charles Grisar et W. J. Marsily in Antwerpen. Bonn-Kölner Eisenbahn. Fahrplan. Vom 16. November 1848 bis zum 28. Februar 1849. Von Bonn: 7 1/2 — 9 — 12 Uhr 10 Min. — 2 Uhr 20 Min. — 5 — 7. Von Köln: 7 3/4 — 10 1/4 — 12 — 2 1/2 — 5 Uhr 10 Min. — 7 1/2 Für die Fahrt zwischen Bonn und Köln werden versuchsweise Billets zur 1. Wagenklasse, für die Hin- und Rückfahrt an demselben Tage gültig, zum Preise von 25 Sgr. per Billet verkauft. Cavaignac! Gedicht nach Delphine Gay de Girardin von Ferdinand Freiligrath. Zu haben in der Expedition der Neuen Rh. Ztg. Preis 6 Pf. Antwort auf die Aufforderung des Ochse-Stern hier! Der Herr *-Ochse ist nicht allein dickhäutig sondern auch taub für Aufforderungen zur Rechnungsablage. Die Ablage der Rechnung in seiner Gemeinde hat auch sehr lange gedauert und bedurfte ebenfalls mehrmaliger Aufforderungen. Ein bei dem Prozesse gegen die Continental-Gas-Compagnie Unbetheiligter. Auszug. Durch Contumacial-Urtheil vom 11. laufendenden Monats Dezember hat das Königl Landgericht zu Köln in Sachen der zu Lechenich ohne besonderes Gewerbe wohnenden Catharina Klettenberg, Ehefrau des daselbst wohnenden Gastwirthes Anton Joseph Düsterwald, Klägerin, vertreten durch Advokat-Anwalt Nücker, gegen ihren genannten Ehemann, den zu Lechenich wohnenden Gastwirth Anton Joseph Düsterwald, Beklagten ohne Anwalt, die Auflösung der zwischen den Parteien bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft ausgesprochen. Köln, den 14. Dezember 1848. Für die Richtigkeit des Auszuges: Rob. Nücker, Advokat-Anwalt. Gasthof-Empfehlung. Hiermit die ergebene Anzeige, daß ich meine Restauration derartig eingerichtet habe, daß, anstatt der bisher bestandenen table d'hôte, resp. Abonnenten-Tisches, wie in andern großen Städten täglich von 12 bis 2 Uhr Mittagsessen a la carte, zu billigem Preise verabreicht wird. Gleichzeitig empfehle ich meine Gastwirthschaft, gute und billige Weine, so wie meine Abends-Restauration auf's beste. Köln, den 15. Dezember 1848. Friedrich Knipper, im Pfälzerhof, Appellhofplatz Nro. 17. Frankfurter Hof in Köln. Unmittelbar am Justizgebäude gelegen, empfiehlt sich bei Gelegenheit der, den 27. c. begonnenen Assisen-Verhandlungen. E. Leonhard. Samstag und Sonntag Gänse-, Hasen- und Rehbraten, Schellfische, Backfische bei einem guten Schoppen in der oberländischen Küche, Langgasse 1. Zur deutschen Fahne. Höhle Nr. 15, wird um 1 Uhr ein gut und billiges Mittagessen zu 4 Sgr. verabreicht, nebstdem Abends die Portion Sauerbraten, Kalbsbraten oder Hammelsbraten mit Kartoffeln zu 2 1/2 Sgr., auch ein guter Wein die große Flasche zu 3 Sgr. den Schoppen 1 1/2 Sgr. verabreicht. Gasthof zum Telegraphen, dem Bonn-Kölner Bahnhofe gegenüber, Weidenbach 11-13. Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich meine Gastwirthschaft und Restauration eröffnet habe. Durch vortreffliche, äußerst billige Weine, so wie gut zubereitete Speisen werde ich mich meinen Freunden und Gönnern besonders zu empfehlen suchen. H. Hermans. Die Restauration und baierische Bierwirthschaft Herzogstraße Nr. 4 wird bestens empfohlen. Daselbst werden Abonnenten zur Mittagstafel gesucht, das Couvert à 6 Thlr. pro Monat Pränumerando. C. Hackhausen. Konzessionirtes Vaudeville-Theater. Heute Samstag den 16. Dezember 1848: Ich bleibe ledig. Lustspiel in 3 Akten von Blum. Entree 10 Sgr. à Person, wofür Getränke verabreicht werden. Kassa-Eröffnung 6 Uhr. Anfang 7 Uhr. Franz Stollwerck. Theater-Anzeige. Sonntag den 17. Dezember: Oberon, König der Elfen. Dramatische Feenoper in 3 Akten von Carl Maria von Weber. Rezia, Frl. Minna Marpurg Fatime, Frl. Auguste Marpurg als Gäste. Der Gerant: Korff. Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 170. Köln, 16. Dezember 1848. Beilage, S. 0918. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz170b_1848/2>, abgerufen am 28.04.2024.