Neue Rheinische Zeitung. Nr. 178. Köln, 25. Dezember 1848.am gestrigen Tage einen Beschluß, worin er aus der Verfassung des Landes nachweist, daß dieser Thronwechsel für Ungarn rechtlich nicht existire. Der Reichstagsbeschluß sagt unter Anderm: "So wie Ungarn und die verbundenen Länder nie integrirende Theile des österreichischen Reiches waren, so sind sie es auch jetzt nicht, sondern bilden ein unabhängiges selbstständiges Reich, welches seine eigene Verfassung hat und nur durch die mit Einwilligung der Nation gegebenen Gesetze regiert werden kann. Folglich können die den österreichischen Kaiserthron betreffenden und bloßen Familienverfügungen auf den königl. Thron Ungarns und der damit verbundenen Theile ohne die Zuziehung und Einwilligung des ungarischen Reichstags keine Wirkung, keinen Einfluß ausüben. Damit aber das Stillschweigen des Reichstags von Schlechtgesinnten nicht übel ausgelegt werde, so halten es die gesetzlich versammelten Vertreter und die Mitglieder des Oberhauses für ihre Pflicht, im Namen der ungarischen Nation feierlich zu erklären: Daß Ungarns königlicher Thron nur im Todesfalle des gesetzlich gekrönten Königs vacant wird. In diesem Falle ist Jener, den die Thronfolge unmittelbar trifft, verpflichtet, mit der Nation einen Krönungsvertrag (diploma inaugurale) zu schließen, auf die Gesetze und die Constitution des Landes den Eid zu leisten und sich mit der Krone des heil. Stephan krönen zu lassen; bis wohin er zwar einige Majestätsrechte ausüben kann, aber nur im Sinne der Gesetze. Dies kann indessen nur im Todesfalle des Königs geschehen, und diesen einzigen Fall ausgenommen, kann ohne die Einwilligung des die Nation vertretenden Landtags im ungarischen königl. Throne keine Veränderung stattfinden, so zwar, daß, als Franz I., Kaiser und König, wegen Krönung des noch jetzt lebenden Königs Ferdinand V. den Landtag um Einwilligung aufforderte, dieser im Jahre 1830 seine Einwilligung nur unter der ausdrücklichen Clausel gegeben hat, daß Ferdinand V. während der Lebenszeit seines Vaters ohne die vorläufige Bewilligung der Nation keinerlei Herrscherrechte ausübe. Nachdem also ohne die Beistimmung der Nation während des Lebens des Königs Niemand sich die königl. Rechte aneignen, noch weniger die Erbfolge durch bloße Familienverträge bestimmt werden kann; nachdem das ungarische Königthum auf einem beiderseitigen Vertrage beruht, dessen eine wesentliche Seite ist, daß nur Derjenige als gesetzlicher König zu betrachten ist, welcher mit der Nation einen Krönungsvertrag geschlossen und auf die Gesetze und die Verfassung des Landes den Eid geleistet hat, und der in Folge dessen mit der Krone des heil. Stephan gekrönt wurde; nachdem auch in dem Falle, wenn der regierende König die Sorgen der Regierung zu tragen sich schwach fühlt, die Nation das Recht hat, über die zeitweilige Regierung des Landes zu disponiren, und nachdem in Betreff der am 2. Decbr. in Olmütz geschehenen Familienabdicationen und Reichsübertragungen die ungarische Nation gar nicht befragt wurde: dem zufolge erklärt hiermit der Reichstag als Ungarns und der hiermit verbundenen Länder gesetzliches Organ, daß ohne das Wissen und die Einwilligung des Landtags Niemand das Recht hat, über den Besitz des ungarischen Thrones zu verfügen. Weswegen der Reichstag, der gesetzlichen Unabhängigkeit, der Constitution und den Grundrechten der ungarischen Nation streng anhängend, im Namen der Nation beschließt und allen kirchlichen, Civil- und Militärbehörden, Beamten, Armeen und jedem Einwohner Ungarns und der verbundenen Länder befiehlt, daß sie, ihrer Pflicht gegen die Constitution treu, Niemanden, den Gesetz und Reichstag nicht dazu berechtigen, Folge leisten, alle Einmischung in die Landesangelegenheiten als unrechtmäßige Usurpation betrachten und unter dem gesetzlichen Banner der Treue gegen Land und Constitution, das Vaterland vor jeder Usurpation, fremder Einmischung und feindlichem Angriffe zu bewahren und zu vertheidigen, für ihre heilige patriotische Pflicht halten sollen. Wer anders handelt, ist Landesverräther. Es wird verordnet, daß dieser Landtagsbeschluß sogleich allen Behörden und Armeecorps mitgetheilt werde, mit welcher Ausführung der Landesvertheidigungsausschuß, als welcher vom Landtage mit der provisorischen Regierung des Landes betraut wurde, beauftragt wird u. s. w." Handelsnachrichten. [irrelevantes Material] Der Gerant: Korff. Civilstand der Stadt Köln. Den 20. Dezember 1848. Geburten. Margar., T. v. Arn. Hummelsheim, Kfm., Severinstr. -- Herm., S. v. Franz Lemmer, Büchsenm., Norbertstr. -- Cathar., T. v. Caäp. Feuser, Plankg. -- Anna Maria, T. v. Mich. Klöckner, Tagl., Tempelstr. -- Cathar., T. v. Christ. Grün, Tagl., unter Kalenh. -- Hubert. Maria Agnes, T. v. Jos. Müller, Schneider, Hochpfortenbüchel. -- Constant Karl Barthol. Alwin, S. v Karl Ludw. Heinr. Wilh. Wachter, Rentner, Komödienstr. -- Ein unehel. Knabe. Sterbefälle. Christ. Wilhelm. Maria Bremmer, 19 T. alt, Rheing. Anna Maria Reindorf, geb. Itschert, 74 J. alt, Marzellenstraße. -- Margar. Linblau, 22 M. alt, Weiherstr. -- Anna Maria Koch, 10 J. alt, Severinsw. -- Engelb. Heimann, 2 J. 6 M. alt, Lungeng. -- Wilh. Joh. Jos. Flohr, 2 M. 3 W. alt, Weiherstr. -- Odilia Meyer, 85 J. alt, unverh., Pepinstr. -- Franz Xavier Geerling, 2 T. alt, Marsilstein. -- Ein unehel. Knabe. Heirathen. Joh. Traug. Liche, Büchsenm., v. Weißig, und Sib. Margar. Probst, v. Hoenningen. -- Math. Büttgen, Tagl. v. hier, und Anna Maria Derichsweiler, v. Bocklemünd. -- Joh. Peter Winckler, Maurer, v. Arzbach, und Margar. Jünger, v. hier. -- Joh. Theod. Stöckle, Drechsler, v. Weil, und Anna Ros. Rehgeber, v. hier. -- Wilh. Braß, Schneider, v. Ossendorf, und Anna Sophia Jacob Kouth, v. hier. Bekanntmachung. Bezüglich der, nach Abfahrt der Schiffbrücke hergestellten Schalden-, Nachen- und Dampfschifffahrt zwischen Köln und Deutz wird hiermit dem betheiligten Publikum in Erinnerung gebracht, daß sowohl bei Tage, als bei Nacht nur das gewöhnliche Brückengeld zu zahlen ist, welches von den betreffenden Königl. Steuerbeamten erhoben wird. -- Alle sonstigen Arten von Gelderhebungen sei es durch das Aufsichtspersonal oder durch die Fährleute sind ungesetzlich, und wie in früheren Jahren auf das Strengste verboten. Hoffentlich wird das geehrte Publikum zur Aufrechthaltung dieses Verbotes sein Möglichstes beitragen. Die Dampfschifffahrt zwischen beiden Ufern währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr. Köln, den 23. Dezember 1848. Königl. Brücken-Verwaltung. Oeffentlicher Verkauf von ungewöhnlich schweren Eichenstämmen. Auf Anstehen der Berechtigten des Sindorfer Erbwaldes wird der Unterzeichnete am Donnerstag den 4. künft. Monats Januar, beim Wirthe Herrn Esch, in Sindorf 115 Nr. Eichenbäume, welche größtentheils von seltener Schwere und Länge, öffentlich auf Kredit gegen Bürgschaft verkaufen. Das Holz steht im Schlage Miegenbruch, unweit der Eisenbahn-Station Horrem, der Köln-Dürner und Köln-Jülicher-Chaussee. Der Förster Uebersetzig weist den Kauflustigen das Holz auf Verlangen an. Kerpen, den 22. Dezember 1848. Schiffers, Notar. Gerichtlicher Verkauf. Am Mittwoch den 27. Dezember 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Markte in der Apostelnstraße hierselbst 1 Tisch, Stühle, 1 Sopha, 1 Ofen, kupferne Kesseln, 1 Kommode, 1 Kleiderschrank, 1 Scriban, 1 Wanduhr etc., öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Der Gerichtsvollzieher, Fülles. Gerichtlicher Verkauf. Am Donnerstag den 28. Dezember 1848, Vormittags 10 Uhr sollen durch den unterzeichneten Gerichtsvollzieher auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, ein Tisch, Stühle, ein Schrank, kupferne Kesseln, eine Kochmaschine etc., so wie eine Schiebkarre öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Der Gerichtsvollzieher, Fülles. Holz-Verkauf in der Oberförsterei Königsforst. Freitag den 29. Dezember c., Nachmittags 1 Uhr, werden bei dem Gastwirthe Vierkotten auf der Post in Brück nachstehende Holz-Quantitäten zum Verkaufe ausgesetzt: a) am Meilenforst. 2 Loose Eichenschälholz, 7 Knüppelklafter, eine Partie starker Kieferstangen und 56 Schock Reiß. b) Im Brücker Gemarkenwalde, bei der Lustheide. 18 Eichen-Nutzholz-Abschnitte, 40 Eichen- und Buchenklafter, 20 Schock Reißholz-Schanzen. Bensberg, den 18. Dezember 1848 Der Forstmeister, Fromm. Verwandten und Freunden die ergebene Anzeige, unserer heute geschlossenen ehelichen Verbindung; statt besonderer Meldung. Köln, den 23. Dezember 1848 Aline Boisseree geb Moll. Gustav Boisseree Dr. Med. Einladung zum Abonnement auf die unter verantwortlicher Redaktion von Franz Löher im Verlage von W. Crüwell in Paderborn erscheinende Westfälische Zeitung. Dieselbe beginnt mit dem Jahre 1849 ihren zweiten Jahrgang und erscheint von da ab täglich mit Ausnahme des Montags in Nummern von einem Bogen, nach Umständen mit Extrablättern, zum Preise von 18 Sgr. vierteljährig, wozu für Auswärtige ein verhältnißmäßiger geringer Portoaufschlag kömmt. Die Westfäl. Zeitung hat seit ihrem dreivierteljährigen Bestehen konsequent und ehrlich ihr Streben durchgeführt, für die Heranbildung und Herrschaft eines vernünftigen und mächtigen Volkswillens und für den Neubau eines einig festen Deutschlands zu wirken. Die konstitutionell-demokratischen Grundsätze hat sie in entschiedener, aber würdiger Weise vertreten, und durch leitende Artikel, reichhaltige Original-Korrespondenzen und andere Berichte die politischen Tagesneuigkeiten in bündiger und Jedermann verständlicher Sprache vollständig geliefert. Dadurch hat sich die Westfälische Zeitung uber Erwarten zahlreiche Abonnenten und in bedeutenden Kreisen Geltung erworben. Der äußerst geringe Preis macht es auch dem Unbemittelten möglich, sich die Westfälische Zeitung zu halten. Vielen aber außerhalb der rothen Erde wohnenden Westfalen ist dieses Blatt als ein getreuer und freisinniger Berichterstatter aus ihrer alten Heimath gewiß sehr willkommen. Bestellungen auf die Westfälische Zeitung wolle man bei den zunächst gelegenen Postämtern möglichst bald machen, indem auf vollständige Exemplare nur bei rechtzeitigem Eintreffen der Bestellung in Paderborn gerechnet werden kann. Bei ihrer weiten Verbreitung empfiehlt sich die Westfälische Zeitung ganz besonders zu Ankündigungen, wtlche mit 1 Sgr. für die gespaltene Zeile oder deren Raum berechnet werden. Paderborn, im Dezember 1848. W. Crüwell. Rosenfarbenes Blau-Montags-Kränzchen. Dienstag den 26. c. Abends 8 Uhr, bei Hrn. W. Lölgen, Hochpforte Nr. 8. Versammlung und Besprechung. Die Liste zum Ei[unleserliches Material]chnen liegt daselbst offen. "Zur deutschen Fahne" Höhle Nr. 15. wird außer Bairisch und Kölner-Bier ein guter Wein die Flasche zu 3, 6 und 10 Sgr., so wie gutes Mittagessen zu 4 [unleserliches Material]. eine Treppe hoch im Speisezimmer Portionen zu 2 1/2 Sgr. verabreicht, sodann können auch noch einige Einsätze für Mittagessen gut und billig bedient werden. Feinster Punschsyrup. Rum, Cognac, Arrak. Holl. Liqueure. Sternengasse Nr. 9 & 11. 25 jähr. Kornbrantwein. Sternengasse Nr. 9 & 11. Börse bei Halin. Heute und während der Feiertage Mittags Harmonie und Abends karnevalistische National-Produktion der Gesellschaft "Concordia." Für ein benachbartes Engros-Geschäft wird ein gewandter, gutempfohlener Reisender gesucht. Franco Offerten sub A. L. wolle man in der Exped. abgeben. Ein Ackerland-Versteigerungs-Protokoll aus hiesiger Gegend von 2500 Thaler wird zu übertragen gesucht. Die Exp. sagt wer. Börse bei Hallin. Die jetzige, in politischer Beziehung so außerordentliche wichtige Bewegung, welche ganz Europa wie mit elektrischer Macht durchzittert, hat das unabweisliche Bedürfniß hervorgerufen, nicht täglich, sondern stündlich aus den verschiedensten Gegenden bewährte Nachrichten einzuziehen. -- Diese Zeitereignisse haben mich veranlaßt, mein Etablissement auch in solcher Rücksicht auf das Niveau der strengsten politischen Anforderungen zu stellen. Das verehrte Publikum wird demnach von jetzt an, alle wichtigere Journale Deutschlands und der europäischen Hauptlander bei mir zur Durchsicht ausgelegt finden, von denen wenigstens ein Theil nachstehend verzeichnet ist. Deutsche Zeitungen. Preußischer Staats-Anzeiger. Bossische Zeitung. Die deutsche Reform. Berliner Zeitungs-Halle. Neue Preußische Zeitung. Kölnische Zeitung. Neue Rheinische Zeitung. Rheinische Volkshalle. Freie Blätter. Neue Kölnische Zeitung. Fortschritt und Gesetzlichkeit. Arbeit, Freiheit und Brüderlichkeit. Wächter am Rhein. Kölnisches Fremdenblatt. Aachener Zeitung. Düsseldorfer Zeitung. Elberfelder Zeitung. Rhein- und Mosel-Zeitung. Mainzer Zeitung. Trier'sche Zeitung. Augsburger Allgemeine Zeitung. Deutsche Zeitung. Frankfurter Journal. Ober-Post-Amts-Zeitung. Karlsruher Zeitung. Mannheimer Abend-Zeitung. Bremer Zeitung. Hamburger Borsen-Halle. Allgemeine Oder-Zeitung. Leipziger Zeitung. Schleswig Holstein'sche Zeitung. Neue Konigsberger Zeitung. Allgemeine Oesterreichische Zeitung. Wiener Zeitung. Konstitutionelle Blätter aus Böhmen. Illustrirte Düsseldorfer Monatshefte. Kladderadatsch. Französische Journale. La Presse La Reforme. Courrier Francais. Pariser Charivari. Magazin Pittoresque. Belgische Journale. La Nation L'Observateur L'Independance Le Journal de Liege Le Liberale Liegoir. Holländische Blätter. Amsterdamer Handelsblatt. Italiänische Journale. Concordia von Turin. Alba von Florenz. Contemporaneo von Rom. Englische Journale. London Punch. The Standard. The Economist. The Northern Star. Gleichzeitig bemerke ich, daß ebenfalls die lithographirten Korrespondenzen, Course, sonstige Handelsnotizen und wichtigen Nachrichten, täglich in meinem Salon auf einer schwarzen Tafel ausgestellt werden sollen, und zwar jedesmal von des Morgens 10 Uhr an, mithin 4 Stunden vor Eröffnung der hiesigen Börse. Mit dieser dem Handels- und Gewerbe-Publikum hoffentlich erwünschte Einrichtung, wird dem Besucher auch aufs bereitwilligste Auskunft über Posten, Dampfschiffe, Eisenbahnen etc. ertheilt. Selbst die Nicht-Konsumenten sind eingeladen, mein Lokal und dessen Institut mit ihrem Besuche zu beehren. Koln, im November 1848. J. H. Halin. Ein großer Eiskeller ist zu vermiethen. Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz, werden verkauft: Feinstes Tuch und Buckskin neueste Dessins, die ganze Hose 2 bis 4 1/2 Thlr. Westenstoffe, neueste Muster von 8 Sgr. bis 1 3/4 Thlr. Winterpaletots in Düssel zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Bournousse in feinem Tuch von 8 bis 14 Thlr. Unterhosen und Unterjacken von 15 Sgr. bis 1 1/2 Thlr. Cravatten in Atlas und Lasting, Herren-Shwals in Atlas, Seide und Wolle, Schlipse in allen Sorten, viereckige, schwerseidene Tücher zu äußerst billigen Preisen. Regenschirme in schwerer Seide von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 Thlr. 15 Sgr. Zeugschirme, 22 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr. Gebrauchte Schirmgestelle werden in Zahlung genommen. Alle Sorten Handschuhe von 2 Sgr. bis 15 Sgr. Die Waaren werden wirklich so billig verkauft, wie die Preise angegeben sind. Joseph Sacks aus Frankfurt a. M., im Hause des Herrn Johann Maria Farina, gegenüber dem Jülichsplatz. Ostender-Austern-Depot für Deutschland, große Budengasse Nr. 1 in Köln. Von heute an werden sowohl in als außer demselben die nachstehend verzeichneten Sorten Austern zu den beigesetzten Preisen verabreicht:
Ferner findet man in demselben vorräthig: Lebende und abgekochte Homard's, dicken geräuch. Wintersalm, grobkörn. Astrachan sowohl als deutschen Caviar, Spickaal, engl. Bückinge zum Rohessen, Kräuter-Anchovis, holl. Voll- und einmarinirte Häringe, Neunaugen, Sardellen etc., so wie mehre Sorten feiner Käse, worunter eine, "fromage de brie" wegen ihrer ausgezeichneten Qualität besonders empfohlen werden darf. Deutsches Kaffeehaus. Heute Dienstag den 26. Dezember 1848: Großer Ball, unter Leitung des Herrn Franken Sohn. Entree 15 Sgr. -- Damen frei. Anfang 9 Uhr. Franz Stollwerck. Konzessionirtes Baudeville-Theater. Montag den 25. Dez. 1848: Gastdarstellung des Herrn Scheele. Der Weiberfeind. Lustspiel in 1 Akt von Benedix. Hierauf auf allgemeines Verlangen: Fröhlich. Musikalisches' Quodlibet in 2 Akten von Schneider. Entree 10 Sgr., wofür Getränke verabreicht werden. -- Kasseneröffnung 6 Uhr. -- Anfang 7 Uhr. Franz Stollwerck. Dienstag, den 26. Dez. 1848: Gastdarstellung des Herrn Scheele. Der Rechnungsrath und seine Töchter. Lustspiel in 3 Akten von Feldmann. Hierauf: Die Leiden des jungen Werthers Baudeville-Posse in 1 Akt von Mühling. Entree 10 Sgr. a Person, wofür Getränke verabreicht werden. -- Kasseneröffnung 5 Uhr. -- Anfang 6 Uhr. Franz Stollwerck. Theater-Anzeige. Montag den 25. Dez.: Bei festlich beleuchtetem Hause. Don Juan. Große Oper in 2 Akten von Mozart. [unleserliches Material] Zerline, Fräulein Auguste Marpurg, als Gast. am gestrigen Tage einen Beschluß, worin er aus der Verfassung des Landes nachweist, daß dieser Thronwechsel für Ungarn rechtlich nicht existire. Der Reichstagsbeschluß sagt unter Anderm: „So wie Ungarn und die verbundenen Länder nie integrirende Theile des österreichischen Reiches waren, so sind sie es auch jetzt nicht, sondern bilden ein unabhängiges selbstständiges Reich, welches seine eigene Verfassung hat und nur durch die mit Einwilligung der Nation gegebenen Gesetze regiert werden kann. Folglich können die den österreichischen Kaiserthron betreffenden und bloßen Familienverfügungen auf den königl. Thron Ungarns und der damit verbundenen Theile ohne die Zuziehung und Einwilligung des ungarischen Reichstags keine Wirkung, keinen Einfluß ausüben. Damit aber das Stillschweigen des Reichstags von Schlechtgesinnten nicht übel ausgelegt werde, so halten es die gesetzlich versammelten Vertreter und die Mitglieder des Oberhauses für ihre Pflicht, im Namen der ungarischen Nation feierlich zu erklären: Daß Ungarns königlicher Thron nur im Todesfalle des gesetzlich gekrönten Königs vacant wird. In diesem Falle ist Jener, den die Thronfolge unmittelbar trifft, verpflichtet, mit der Nation einen Krönungsvertrag (diploma inaúgurale) zu schließen, auf die Gesetze und die Constitution des Landes den Eid zu leisten und sich mit der Krone des heil. Stephan krönen zu lassen; bis wohin er zwar einige Majestätsrechte ausüben kann, aber nur im Sinne der Gesetze. Dies kann indessen nur im Todesfalle des Königs geschehen, und diesen einzigen Fall ausgenommen, kann ohne die Einwilligung des die Nation vertretenden Landtags im ungarischen königl. Throne keine Veränderung stattfinden, so zwar, daß, als Franz I., Kaiser und König, wegen Krönung des noch jetzt lebenden Königs Ferdinand V. den Landtag um Einwilligung aufforderte, dieser im Jahre 1830 seine Einwilligung nur unter der ausdrücklichen Clausel gegeben hat, daß Ferdinand V. während der Lebenszeit seines Vaters ohne die vorläufige Bewilligung der Nation keinerlei Herrscherrechte ausübe. Nachdem also ohne die Beistimmung der Nation während des Lebens des Königs Niemand sich die königl. Rechte aneignen, noch weniger die Erbfolge durch bloße Familienverträge bestimmt werden kann; nachdem das ungarische Königthum auf einem beiderseitigen Vertrage beruht, dessen eine wesentliche Seite ist, daß nur Derjenige als gesetzlicher König zu betrachten ist, welcher mit der Nation einen Krönungsvertrag geschlossen und auf die Gesetze und die Verfassung des Landes den Eid geleistet hat, und der in Folge dessen mit der Krone des heil. Stephan gekrönt wurde; nachdem auch in dem Falle, wenn der regierende König die Sorgen der Regierung zu tragen sich schwach fühlt, die Nation das Recht hat, über die zeitweilige Regierung des Landes zu disponiren, und nachdem in Betreff der am 2. Decbr. in Olmütz geschehenen Familienabdicationen und Reichsübertragungen die ungarische Nation gar nicht befragt wurde: dem zufolge erklärt hiermit der Reichstag als Ungarns und der hiermit verbundenen Länder gesetzliches Organ, daß ohne das Wissen und die Einwilligung des Landtags Niemand das Recht hat, über den Besitz des ungarischen Thrones zu verfügen. Weswegen der Reichstag, der gesetzlichen Unabhängigkeit, der Constitution und den Grundrechten der ungarischen Nation streng anhängend, im Namen der Nation beschließt und allen kirchlichen, Civil- und Militärbehörden, Beamten, Armeen und jedem Einwohner Ungarns und der verbundenen Länder befiehlt, daß sie, ihrer Pflicht gegen die Constitution treu, Niemanden, den Gesetz und Reichstag nicht dazu berechtigen, Folge leisten, alle Einmischung in die Landesangelegenheiten als unrechtmäßige Usurpation betrachten und unter dem gesetzlichen Banner der Treue gegen Land und Constitution, das Vaterland vor jeder Usurpation, fremder Einmischung und feindlichem Angriffe zu bewahren und zu vertheidigen, für ihre heilige patriotische Pflicht halten sollen. Wer anders handelt, ist Landesverräther. Es wird verordnet, daß dieser Landtagsbeschluß sogleich allen Behörden und Armeecorps mitgetheilt werde, mit welcher Ausführung der Landesvertheidigungsausschuß, als welcher vom Landtage mit der provisorischen Regierung des Landes betraut wurde, beauftragt wird u. s. w.“ Handelsnachrichten. [irrelevantes Material] Der Gerant: Korff. Civilstand der Stadt Köln. Den 20. Dezember 1848. Geburten. Margar., T. v. Arn. Hummelsheim, Kfm., Severinstr. — Herm., S. v. Franz Lemmer, Büchsenm., Norbertstr. — Cathar., T. v. Caäp. Feuser, Plankg. — Anna Maria, T. v. Mich. Klöckner, Tagl., Tempelstr. — Cathar., T. v. Christ. Grün, Tagl., unter Kalenh. — Hubert. Maria Agnes, T. v. Jos. Müller, Schneider, Hochpfortenbüchel. — Constant Karl Barthol. Alwin, S. v Karl Ludw. Heinr. Wilh. Wachter, Rentner, Komödienstr. — Ein unehel. Knabe. Sterbefälle. Christ. Wilhelm. Maria Bremmer, 19 T. alt, Rheing. Anna Maria Reindorf, geb. Itschert, 74 J. alt, Marzellenstraße. — Margar. Linblau, 22 M. alt, Weiherstr. — Anna Maria Koch, 10 J. alt, Severinsw. — Engelb. Heimann, 2 J. 6 M. alt, Lungeng. — Wilh. Joh. Jos. Flohr, 2 M. 3 W. alt, Weiherstr. — Odilia Meyer, 85 J. alt, unverh., Pepinstr. — Franz Xavier Geerling, 2 T. alt, Marsilstein. — Ein unehel. Knabe. Heirathen. Joh. Traug. Liche, Büchsenm., v. Weißig, und Sib. Margar. Probst, v. Hoenningen. — Math. Büttgen, Tagl. v. hier, und Anna Maria Derichsweiler, v. Bocklemünd. — Joh. Peter Winckler, Maurer, v. Arzbach, und Margar. Jünger, v. hier. — Joh. Theod. Stöckle, Drechsler, v. Weil, und Anna Ros. Rehgeber, v. hier. — Wilh. Braß, Schneider, v. Ossendorf, und Anna Sophia Jacob Kouth, v. hier. Bekanntmachung. Bezüglich der, nach Abfahrt der Schiffbrücke hergestellten Schalden-, Nachen- und Dampfschifffahrt zwischen Köln und Deutz wird hiermit dem betheiligten Publikum in Erinnerung gebracht, daß sowohl bei Tage, als bei Nacht nur das gewöhnliche Brückengeld zu zahlen ist, welches von den betreffenden Königl. Steuerbeamten erhoben wird. — Alle sonstigen Arten von Gelderhebungen sei es durch das Aufsichtspersonal oder durch die Fährleute sind ungesetzlich, und wie in früheren Jahren auf das Strengste verboten. Hoffentlich wird das geehrte Publikum zur Aufrechthaltung dieses Verbotes sein Möglichstes beitragen. Die Dampfschifffahrt zwischen beiden Ufern währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr. Köln, den 23. Dezember 1848. Königl. Brücken-Verwaltung. Oeffentlicher Verkauf von ungewöhnlich schweren Eichenstämmen. Auf Anstehen der Berechtigten des Sindorfer Erbwaldes wird der Unterzeichnete am Donnerstag den 4. künft. Monats Januar, beim Wirthe Herrn Esch, in Sindorf 115 Nr. Eichenbäume, welche größtentheils von seltener Schwere und Länge, öffentlich auf Kredit gegen Bürgschaft verkaufen. Das Holz steht im Schlage Miegenbruch, unweit der Eisenbahn-Station Horrem, der Köln-Dürner und Köln-Jülicher-Chaussee. Der Förster Uebersetzig weist den Kauflustigen das Holz auf Verlangen an. Kerpen, den 22. Dezember 1848. Schiffers, Notar. Gerichtlicher Verkauf. Am Mittwoch den 27. Dezember 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Markte in der Apostelnstraße hierselbst 1 Tisch, Stühle, 1 Sopha, 1 Ofen, kupferne Kesseln, 1 Kommode, 1 Kleiderschrank, 1 Scriban, 1 Wanduhr etc., öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Der Gerichtsvollzieher, Fülles. Gerichtlicher Verkauf. Am Donnerstag den 28. Dezember 1848, Vormittags 10 Uhr sollen durch den unterzeichneten Gerichtsvollzieher auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, ein Tisch, Stühle, ein Schrank, kupferne Kesseln, eine Kochmaschine etc., so wie eine Schiebkarre öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Der Gerichtsvollzieher, Fülles. Holz-Verkauf in der Oberförsterei Königsforst. Freitag den 29. Dezember c., Nachmittags 1 Uhr, werden bei dem Gastwirthe Vierkotten auf der Post in Brück nachstehende Holz-Quantitäten zum Verkaufe ausgesetzt: a) am Meilenforst. 2 Loose Eichenschälholz, 7 Knüppelklafter, eine Partie starker Kieferstangen und 56 Schock Reiß. b) Im Brücker Gemarkenwalde, bei der Lustheide. 18 Eichen-Nutzholz-Abschnitte, 40 Eichen- und Buchenklafter, 20 Schock Reißholz-Schanzen. Bensberg, den 18. Dezember 1848 Der Forstmeister, Fromm. Verwandten und Freunden die ergebene Anzeige, unserer heute geschlossenen ehelichen Verbindung; statt besonderer Meldung. Köln, den 23. Dezember 1848 Aline Boisserée geb Moll. Gustav Boisserée Dr. Med. Einladung zum Abonnement auf die unter verantwortlicher Redaktion von Franz Löher im Verlage von W. Crüwell in Paderborn erscheinende Westfälische Zeitung. Dieselbe beginnt mit dem Jahre 1849 ihren zweiten Jahrgang und erscheint von da ab täglich mit Ausnahme des Montags in Nummern von einem Bogen, nach Umständen mit Extrablättern, zum Preise von 18 Sgr. vierteljährig, wozu für Auswärtige ein verhältnißmäßiger geringer Portoaufschlag kömmt. Die Westfäl. Zeitung hat seit ihrem dreivierteljährigen Bestehen konsequent und ehrlich ihr Streben durchgeführt, für die Heranbildung und Herrschaft eines vernünftigen und mächtigen Volkswillens und für den Neubau eines einig festen Deutschlands zu wirken. Die konstitutionell-demokratischen Grundsätze hat sie in entschiedener, aber würdiger Weise vertreten, und durch leitende Artikel, reichhaltige Original-Korrespondenzen und andere Berichte die politischen Tagesneuigkeiten in bündiger und Jedermann verständlicher Sprache vollständig geliefert. Dadurch hat sich die Westfälische Zeitung uber Erwarten zahlreiche Abonnenten und in bedeutenden Kreisen Geltung erworben. Der äußerst geringe Preis macht es auch dem Unbemittelten möglich, sich die Westfälische Zeitung zu halten. Vielen aber außerhalb der rothen Erde wohnenden Westfalen ist dieses Blatt als ein getreuer und freisinniger Berichterstatter aus ihrer alten Heimath gewiß sehr willkommen. Bestellungen auf die Westfälische Zeitung wolle man bei den zunächst gelegenen Postämtern möglichst bald machen, indem auf vollständige Exemplare nur bei rechtzeitigem Eintreffen der Bestellung in Paderborn gerechnet werden kann. Bei ihrer weiten Verbreitung empfiehlt sich die Westfälische Zeitung ganz besonders zu Ankündigungen, wtlche mit 1 Sgr. für die gespaltene Zeile oder deren Raum berechnet werden. Paderborn, im Dezember 1848. W. Crüwell. Rosenfarbenes Blau-Montags-Kränzchen. Dienstag den 26. c. Abends 8 Uhr, bei Hrn. W. Lölgen, Hochpforte Nr. 8. Versammlung und Besprechung. Die Liste zum Ei[unleserliches Material]chnen liegt daselbst offen. „Zur deutschen Fahne“ Höhle Nr. 15. wird außer Bairisch und Kölner-Bier ein guter Wein die Flasche zu 3, 6 und 10 Sgr., so wie gutes Mittagessen zu 4 [unleserliches Material]. eine Treppe hoch im Speisezimmer Portionen zu 2 1/2 Sgr. verabreicht, sodann können auch noch einige Einsätze für Mittagessen gut und billig bedient werden. Feinster Punschsyrup. Rum, Cognac, Arrak. Holl. Liqueure. Sternengasse Nr. 9 & 11. 25 jähr. Kornbrantwein. Sternengasse Nr. 9 & 11. Börse bei Halin. Heute und während der Feiertage Mittags Harmonie und Abends karnevalistische National-Produktion der Gesellschaft „Concordia.“ Für ein benachbartes Engros-Geschäft wird ein gewandter, gutempfohlener Reisender gesucht. Franco Offerten sub A. L. wolle man in der Exped. abgeben. Ein Ackerland-Versteigerungs-Protokoll aus hiesiger Gegend von 2500 Thaler wird zu übertragen gesucht. Die Exp. sagt wer. Börse bei Hallin. Die jetzige, in politischer Beziehung so außerordentliche wichtige Bewegung, welche ganz Europa wie mit elektrischer Macht durchzittert, hat das unabweisliche Bedürfniß hervorgerufen, nicht täglich, sondern stündlich aus den verschiedensten Gegenden bewährte Nachrichten einzuziehen. — Diese Zeitereignisse haben mich veranlaßt, mein Etablissement auch in solcher Rücksicht auf das Niveau der strengsten politischen Anforderungen zu stellen. Das verehrte Publikum wird demnach von jetzt an, alle wichtigere Journale Deutschlands und der europäischen Hauptlander bei mir zur Durchsicht ausgelegt finden, von denen wenigstens ein Theil nachstehend verzeichnet ist. Deutsche Zeitungen. Preußischer Staats-Anzeiger. Bossische Zeitung. Die deutsche Reform. Berliner Zeitungs-Halle. Neue Preußische Zeitung. Kölnische Zeitung. Neue Rheinische Zeitung. Rheinische Volkshalle. Freie Blätter. Neue Kölnische Zeitung. Fortschritt und Gesetzlichkeit. Arbeit, Freiheit und Brüderlichkeit. Wächter am Rhein. Kölnisches Fremdenblatt. Aachener Zeitung. Düsseldorfer Zeitung. Elberfelder Zeitung. Rhein- und Mosel-Zeitung. Mainzer Zeitung. Trier'sche Zeitung. Augsburger Allgemeine Zeitung. Deutsche Zeitung. Frankfurter Journal. Ober-Post-Amts-Zeitung. Karlsruher Zeitung. Mannheimer Abend-Zeitung. Bremer Zeitung. Hamburger Borsen-Halle. Allgemeine Oder-Zeitung. Leipziger Zeitung. Schleswig Holstein'sche Zeitung. Neue Konigsberger Zeitung. Allgemeine Oesterreichische Zeitung. Wiener Zeitung. Konstitutionelle Blätter aus Böhmen. Illustrirte Düsseldorfer Monatshefte. Kladderadatsch. Französische Journale. La Presse La Réforme. Courrier Francais. Pariser Charivari. Magazin Pittoresque. Belgische Journale. La Nation L'Observateur L'Indépendance Le Journal de Liége Le Libérale Liégoir. Holländische Blätter. Amsterdamer Handelsblatt. Italiänische Journale. Concordia von Turin. Alba von Florenz. Contemporaneo von Rom. Englische Journale. London Punch. The Standard. The Economist. The Northern Star. Gleichzeitig bemerke ich, daß ebenfalls die lithographirten Korrespondenzen, Course, sonstige Handelsnotizen und wichtigen Nachrichten, täglich in meinem Salon auf einer schwarzen Tafel ausgestellt werden sollen, und zwar jedesmal von des Morgens 10 Uhr an, mithin 4 Stunden vor Eröffnung der hiesigen Börse. Mit dieser dem Handels- und Gewerbe-Publikum hoffentlich erwünschte Einrichtung, wird dem Besucher auch aufs bereitwilligste Auskunft über Posten, Dampfschiffe, Eisenbahnen etc. ertheilt. Selbst die Nicht-Konsumenten sind eingeladen, mein Lokal und dessen Institut mit ihrem Besuche zu beehren. Koln, im November 1848. J. H. Halin. Ein großer Eiskeller ist zu vermiethen. Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz, werden verkauft: Feinstes Tuch und Buckskin neueste Dessins, die ganze Hose 2 bis 4 1/2 Thlr. Westenstoffe, neueste Muster von 8 Sgr. bis 1 3/4 Thlr. Winterpaletots in Düssel zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Bournousse in feinem Tuch von 8 bis 14 Thlr. Unterhosen und Unterjacken von 15 Sgr. bis 1 1/2 Thlr. Cravatten in Atlas und Lasting, Herren-Shwals in Atlas, Seide und Wolle, Schlipse in allen Sorten, viereckige, schwerseidene Tücher zu äußerst billigen Preisen. Regenschirme in schwerer Seide von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 Thlr. 15 Sgr. Zeugschirme, 22 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr. Gebrauchte Schirmgestelle werden in Zahlung genommen. Alle Sorten Handschuhe von 2 Sgr. bis 15 Sgr. Die Waaren werden wirklich so billig verkauft, wie die Preise angegeben sind. Joseph Sacks aus Frankfurt a. M., im Hause des Herrn Johann Maria Farina, gegenüber dem Jülichsplatz. Ostender-Austern-Depot für Deutschland, große Budengasse Nr. 1 in Köln. Von heute an werden sowohl in als außer demselben die nachstehend verzeichneten Sorten Austern zu den beigesetzten Preisen verabreicht:
Ferner findet man in demselben vorräthig: Lebende und abgekochte Homard's, dicken geräuch. Wintersalm, grobkörn. Astrachan sowohl als deutschen Caviar, Spickaal, engl. Bückinge zum Rohessen, Kräuter-Anchovis, holl. Voll- und einmarinirte Häringe, Neunaugen, Sardellen etc., so wie mehre Sorten feiner Käse, worunter eine, „fromage de brie“ wegen ihrer ausgezeichneten Qualität besonders empfohlen werden darf. Deutsches Kaffeehaus. Heute Dienstag den 26. Dezember 1848: Großer Ball, unter Leitung des Herrn Franken Sohn. Entree 15 Sgr. — Damen frei. Anfang 9 Uhr. Franz Stollwerck. Konzessionirtes Baudeville-Theater. Montag den 25. Dez. 1848: Gastdarstellung des Herrn Scheele. Der Weiberfeind. Lustspiel in 1 Akt von Benedix. Hierauf auf allgemeines Verlangen: Fröhlich. Musikalisches' Quodlibet in 2 Akten von Schneider. Entree 10 Sgr., wofür Getränke verabreicht werden. — Kasseneröffnung 6 Uhr. — Anfang 7 Uhr. Franz Stollwerck. Dienstag, den 26. Dez. 1848: Gastdarstellung des Herrn Scheele. Der Rechnungsrath und seine Töchter. Lustspiel in 3 Akten von Feldmann. Hierauf: Die Leiden des jungen Werthers Baudeville-Posse in 1 Akt von Mühling. Entree 10 Sgr. à Person, wofür Getränke verabreicht werden. — Kasseneröffnung 5 Uhr. — Anfang 6 Uhr. Franz Stollwerck. Theater-Anzeige. Montag den 25. Dez.: Bei festlich beleuchtetem Hause. Don Juan. Große Oper in 2 Akten von Mozart. [unleserliches Material] Zerline, Fräulein Auguste Marpurg, als Gast. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div xml:id="ar178_021" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0004" n="0962"/> am gestrigen Tage einen Beschluß, worin er aus der Verfassung des Landes nachweist, daß dieser Thronwechsel für Ungarn rechtlich nicht existire. Der Reichstagsbeschluß sagt unter Anderm:</p> <p>„So wie Ungarn und die verbundenen Länder nie integrirende Theile des österreichischen Reiches waren, so sind sie es auch jetzt nicht, sondern bilden ein unabhängiges selbstständiges Reich, welches seine eigene Verfassung hat und nur durch die mit Einwilligung der Nation gegebenen Gesetze regiert werden kann. Folglich können die den österreichischen Kaiserthron betreffenden und bloßen Familienverfügungen auf den königl. Thron Ungarns und der damit verbundenen Theile ohne die Zuziehung und Einwilligung des ungarischen Reichstags keine Wirkung, keinen Einfluß ausüben. Damit aber das Stillschweigen des Reichstags von Schlechtgesinnten nicht übel ausgelegt werde, so halten es die gesetzlich versammelten Vertreter und die Mitglieder des Oberhauses für ihre Pflicht, im Namen der ungarischen Nation feierlich zu erklären: Daß Ungarns königlicher Thron nur im Todesfalle des gesetzlich gekrönten Königs vacant wird. In diesem Falle ist Jener, den die Thronfolge unmittelbar trifft, verpflichtet, mit der Nation einen Krönungsvertrag (diploma inaúgurale) zu schließen, auf die Gesetze und die Constitution des Landes den Eid zu leisten und sich mit der Krone des heil. Stephan krönen zu lassen; bis wohin er zwar einige Majestätsrechte ausüben kann, aber nur im Sinne der Gesetze. Dies kann indessen nur im Todesfalle des Königs geschehen, und diesen einzigen Fall ausgenommen, kann ohne die Einwilligung des die Nation vertretenden Landtags im ungarischen königl. Throne keine Veränderung stattfinden, so zwar, daß, als Franz I., Kaiser und König, wegen Krönung des noch jetzt lebenden Königs Ferdinand V. den Landtag um Einwilligung aufforderte, dieser im Jahre 1830 seine Einwilligung nur unter der ausdrücklichen Clausel gegeben hat, daß Ferdinand V. während der Lebenszeit seines Vaters ohne die vorläufige Bewilligung der Nation keinerlei Herrscherrechte ausübe.</p> <p>Nachdem also ohne die Beistimmung der Nation während des Lebens des Königs Niemand sich die königl. Rechte aneignen, noch weniger die Erbfolge durch bloße Familienverträge bestimmt werden kann; nachdem das ungarische Königthum auf einem beiderseitigen Vertrage beruht, dessen eine wesentliche Seite ist, daß nur Derjenige als gesetzlicher König zu betrachten ist, welcher mit der Nation einen Krönungsvertrag geschlossen und auf die Gesetze und die Verfassung des Landes den Eid geleistet hat, und der in Folge dessen mit der Krone des heil. Stephan gekrönt wurde; nachdem auch in dem Falle, wenn der regierende König die Sorgen der Regierung zu tragen sich schwach fühlt, die Nation das Recht hat, über die zeitweilige Regierung des Landes zu disponiren, und nachdem in Betreff der am 2. Decbr. in Olmütz geschehenen Familienabdicationen und Reichsübertragungen die ungarische Nation gar nicht befragt wurde: dem zufolge erklärt hiermit der Reichstag als Ungarns und der hiermit verbundenen Länder gesetzliches Organ, daß ohne das Wissen und die Einwilligung des Landtags Niemand das Recht hat, über den Besitz des ungarischen Thrones zu verfügen. Weswegen der Reichstag, der gesetzlichen Unabhängigkeit, der Constitution und den Grundrechten der ungarischen Nation streng anhängend, im Namen der Nation beschließt und allen kirchlichen, Civil- und Militärbehörden, Beamten, Armeen und jedem Einwohner Ungarns und der verbundenen Länder befiehlt, daß sie, ihrer Pflicht gegen die Constitution treu, Niemanden, den Gesetz und Reichstag nicht dazu berechtigen, Folge leisten, alle Einmischung in die Landesangelegenheiten als unrechtmäßige Usurpation betrachten und unter dem gesetzlichen Banner der Treue gegen Land und Constitution, das Vaterland vor jeder Usurpation, fremder Einmischung und feindlichem Angriffe zu bewahren und zu vertheidigen, für ihre heilige patriotische Pflicht halten sollen. Wer anders handelt, ist Landesverräther. Es wird verordnet, daß dieser Landtagsbeschluß sogleich allen Behörden und Armeecorps mitgetheilt werde, mit welcher Ausführung der Landesvertheidigungsausschuß, als welcher vom Landtage mit der provisorischen Regierung des Landes betraut wurde, beauftragt wird u. s. w.“</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Handelsnachrichten.</head> <gap reason="insignificant"/> </div> <div type="imprint"> <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff</hi>.<lb/> Druck von <hi rendition="#g">J. W. Dietz,</hi> unter Hutmacher Nr. 17.</p> </div> <div type="jAnnouncements" n="1"> <div type="jAn"> <head>Civilstand der Stadt Köln.</head> <p>Den 20. Dezember 1848.</p> <p>Geburten.</p> <p>Margar., T. v. Arn. Hummelsheim, Kfm., Severinstr. — Herm., S. v. Franz Lemmer, Büchsenm., Norbertstr. — Cathar., T. v. Caäp. Feuser, Plankg. — Anna Maria, T. v. Mich. Klöckner, Tagl., Tempelstr. — Cathar., T. v. Christ. Grün, Tagl., unter Kalenh. — Hubert. Maria Agnes, T. v. Jos. Müller, Schneider, Hochpfortenbüchel. — Constant Karl Barthol. Alwin, S. v Karl Ludw. Heinr. Wilh. Wachter, Rentner, Komödienstr. — Ein unehel. Knabe.</p> <p>Sterbefälle.</p> <p>Christ. Wilhelm. Maria Bremmer, 19 T. alt, Rheing. Anna Maria Reindorf, geb. Itschert, 74 J. alt, Marzellenstraße. — Margar. Linblau, 22 M. alt, Weiherstr. — Anna Maria Koch, 10 J. alt, Severinsw. — Engelb. Heimann, 2 J. 6 M. alt, Lungeng. — Wilh. Joh. Jos. Flohr, 2 M. 3 W. alt, Weiherstr. — Odilia Meyer, 85 J. alt, unverh., Pepinstr. — Franz Xavier Geerling, 2 T. alt, Marsilstein. — Ein unehel. Knabe.</p> <p>Heirathen.</p> <p>Joh. Traug. Liche, Büchsenm., v. Weißig, und Sib. Margar. Probst, v. Hoenningen. — Math. Büttgen, Tagl. v. hier, und Anna Maria Derichsweiler, v. Bocklemünd. — Joh. Peter Winckler, Maurer, v. Arzbach, und Margar. Jünger, v. hier. — Joh. Theod. Stöckle, Drechsler, v. Weil, und Anna Ros. Rehgeber, v. hier. — Wilh. Braß, Schneider, v. Ossendorf, und Anna Sophia Jacob Kouth, v. hier.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Bekanntmachung.</p> <p>Bezüglich der, nach Abfahrt der Schiffbrücke hergestellten Schalden-, Nachen- und Dampfschifffahrt zwischen Köln und Deutz wird hiermit dem betheiligten Publikum in Erinnerung gebracht, daß sowohl bei Tage, als bei Nacht nur das gewöhnliche Brückengeld zu zahlen ist, welches von den betreffenden Königl. Steuerbeamten erhoben wird. — Alle sonstigen Arten von Gelderhebungen sei es durch das Aufsichtspersonal oder durch die Fährleute sind ungesetzlich, und wie in früheren Jahren auf das Strengste verboten. Hoffentlich wird das geehrte Publikum zur Aufrechthaltung dieses Verbotes sein Möglichstes beitragen.</p> <p>Die Dampfschifffahrt zwischen beiden Ufern währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr.</p> <p>Köln, den 23. Dezember 1848.</p> <p>Königl. Brücken-Verwaltung.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Oeffentlicher Verkauf von ungewöhnlich schweren Eichenstämmen.</p> <p>Auf Anstehen der Berechtigten des Sindorfer Erbwaldes wird der Unterzeichnete am Donnerstag den 4. künft. Monats Januar, beim Wirthe Herrn Esch, in Sindorf 115 Nr. Eichenbäume, welche größtentheils von seltener Schwere und Länge, öffentlich auf Kredit gegen Bürgschaft verkaufen.</p> <p>Das Holz steht im Schlage Miegenbruch, unweit der Eisenbahn-Station Horrem, der Köln-Dürner und Köln-Jülicher-Chaussee. Der Förster Uebersetzig weist den Kauflustigen das Holz auf Verlangen an.</p> <p>Kerpen, den 22. Dezember 1848.</p> <p>Schiffers, Notar.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Gerichtlicher Verkauf.</p> <p>Am Mittwoch den 27. Dezember 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Markte in der Apostelnstraße hierselbst 1 Tisch, Stühle, 1 Sopha, 1 Ofen, kupferne Kesseln, 1 Kommode, 1 Kleiderschrank, 1 Scriban, 1 Wanduhr etc., öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden.</p> <p>Der Gerichtsvollzieher, Fülles.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Gerichtlicher Verkauf.</p> <p>Am Donnerstag den 28. Dezember 1848, Vormittags 10 Uhr sollen durch den unterzeichneten Gerichtsvollzieher auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, ein Tisch, Stühle, ein Schrank, kupferne Kesseln, eine Kochmaschine etc., so wie eine Schiebkarre öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.</p> <p>Der Gerichtsvollzieher, Fülles.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Holz-Verkauf in der Oberförsterei Königsforst.</p> <p>Freitag den 29. Dezember c., Nachmittags 1 Uhr, werden bei dem Gastwirthe Vierkotten auf der Post in Brück nachstehende Holz-Quantitäten zum Verkaufe ausgesetzt:</p> <p>a) am Meilenforst.</p> <p>2 Loose Eichenschälholz, 7 Knüppelklafter, eine Partie starker Kieferstangen und 56 Schock Reiß.</p> <p>b) Im Brücker Gemarkenwalde, bei der Lustheide.</p> <p>18 Eichen-Nutzholz-Abschnitte, 40 Eichen- und Buchenklafter, 20 Schock Reißholz-Schanzen.</p> <p>Bensberg, den 18. Dezember 1848</p> <p>Der Forstmeister, Fromm.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Verwandten und Freunden die ergebene Anzeige, unserer heute geschlossenen ehelichen Verbindung; statt besonderer Meldung.</p> <p>Köln, den 23. Dezember 1848 Aline Boisserée geb Moll.</p> <p>Gustav Boisserée Dr. Med.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Einladung zum Abonnement auf die unter verantwortlicher Redaktion von Franz Löher im Verlage von W. Crüwell in Paderborn erscheinende Westfälische Zeitung.</p> <p>Dieselbe beginnt mit dem Jahre 1849 ihren zweiten Jahrgang und erscheint von da ab täglich mit Ausnahme des Montags in Nummern von einem Bogen, nach Umständen mit Extrablättern, zum Preise von 18 Sgr. vierteljährig, wozu für Auswärtige ein verhältnißmäßiger geringer Portoaufschlag kömmt.</p> <p>Die Westfäl. Zeitung hat seit ihrem dreivierteljährigen Bestehen konsequent und ehrlich ihr Streben durchgeführt, für die Heranbildung und Herrschaft eines vernünftigen und mächtigen Volkswillens und für den Neubau eines einig festen Deutschlands zu wirken. Die konstitutionell-demokratischen Grundsätze hat sie in entschiedener, aber würdiger Weise vertreten, und durch leitende Artikel, reichhaltige Original-Korrespondenzen und andere Berichte die politischen Tagesneuigkeiten in bündiger und Jedermann verständlicher Sprache vollständig geliefert. Dadurch hat sich die Westfälische Zeitung uber Erwarten zahlreiche Abonnenten und in bedeutenden Kreisen Geltung erworben. Der äußerst geringe Preis macht es auch dem Unbemittelten möglich, sich die Westfälische Zeitung zu halten. Vielen aber außerhalb der rothen Erde wohnenden Westfalen ist dieses Blatt als ein getreuer und freisinniger Berichterstatter aus ihrer alten Heimath gewiß sehr willkommen.</p> <p>Bestellungen auf die Westfälische Zeitung wolle man bei den zunächst gelegenen Postämtern möglichst bald machen, indem auf vollständige Exemplare nur bei rechtzeitigem Eintreffen der Bestellung in Paderborn gerechnet werden kann. Bei ihrer weiten Verbreitung empfiehlt sich die Westfälische Zeitung ganz besonders zu Ankündigungen, wtlche mit 1 Sgr. für die gespaltene Zeile oder deren Raum berechnet werden.</p> <p>Paderborn, im Dezember 1848.</p> <p>W. Crüwell.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Rosenfarbenes Blau-Montags-Kränzchen.</p> <p>Dienstag den 26. c. Abends 8 Uhr, bei Hrn. W. Lölgen, Hochpforte Nr. 8.</p> <p>Versammlung und Besprechung. Die Liste zum Ei<gap reason="illegible"/>chnen liegt daselbst offen.</p> </div> <div type="jAn"> <p>„Zur deutschen Fahne“ Höhle Nr. 15. wird außer Bairisch und Kölner-Bier ein guter Wein die Flasche zu 3, 6 und 10 Sgr., so wie gutes Mittagessen zu 4 <gap reason="illegible"/>. eine Treppe hoch im Speisezimmer Portionen zu 2 1/2 Sgr. verabreicht, sodann können auch noch einige Einsätze für Mittagessen gut und billig bedient werden.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Feinster Punschsyrup.</p> <p>Rum, Cognac, Arrak.</p> <p>Holl. Liqueure.</p> <p>Sternengasse Nr. 9 & 11.</p> </div> <div type="jAn"> <p>25 jähr. Kornbrantwein.</p> <p>Sternengasse Nr. 9 & 11.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Börse bei Halin.</p> <p>Heute und während der Feiertage Mittags Harmonie und Abends karnevalistische National-Produktion der Gesellschaft „Concordia.“</p> </div> <div type="jAn"> <p>Für ein benachbartes Engros-Geschäft wird ein gewandter, gutempfohlener Reisender gesucht. Franco Offerten sub A. L. wolle man in der Exped. abgeben.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Ein Ackerland-Versteigerungs-Protokoll aus hiesiger Gegend von 2500 Thaler wird zu übertragen gesucht. Die Exp. sagt wer.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Börse bei Hallin.</p> <p>Die jetzige, in politischer Beziehung so außerordentliche wichtige Bewegung, welche ganz Europa wie mit elektrischer Macht durchzittert, hat das unabweisliche Bedürfniß hervorgerufen, nicht täglich, sondern stündlich aus den verschiedensten Gegenden bewährte Nachrichten einzuziehen. — Diese Zeitereignisse haben mich veranlaßt, mein Etablissement auch in solcher Rücksicht auf das Niveau der strengsten politischen Anforderungen zu stellen. Das verehrte Publikum wird demnach von jetzt an, alle wichtigere Journale Deutschlands und der europäischen Hauptlander bei mir zur Durchsicht ausgelegt finden, von denen wenigstens ein Theil nachstehend verzeichnet ist.</p> <p>Deutsche Zeitungen.</p> <list> <item>Preußischer Staats-Anzeiger.</item> <item>Bossische Zeitung.</item> <item>Die deutsche Reform.</item> <item>Berliner Zeitungs-Halle.</item> <item>Neue Preußische Zeitung.</item> <item>Kölnische Zeitung.</item> <item>Neue Rheinische Zeitung.</item> <item>Rheinische Volkshalle.</item> <item>Freie Blätter.</item> <item>Neue Kölnische Zeitung.</item> <item>Fortschritt und Gesetzlichkeit.</item> <item>Arbeit, Freiheit und Brüderlichkeit.</item> <item>Wächter am Rhein.</item> <item>Kölnisches Fremdenblatt.</item> <item>Aachener Zeitung.</item> <item>Düsseldorfer Zeitung.</item> <item>Elberfelder Zeitung.</item> <item>Rhein- und Mosel-Zeitung.</item> <item>Mainzer Zeitung.</item> <item>Trier'sche Zeitung.</item> <item>Augsburger Allgemeine Zeitung.</item> <item>Deutsche Zeitung.</item> <item>Frankfurter Journal.</item> <item>Ober-Post-Amts-Zeitung.</item> <item>Karlsruher Zeitung.</item> <item>Mannheimer Abend-Zeitung.</item> <item>Bremer Zeitung.</item> <item>Hamburger Borsen-Halle.</item> <item>Allgemeine Oder-Zeitung.</item> <item>Leipziger Zeitung.</item> <item>Schleswig Holstein'sche Zeitung.</item> <item>Neue Konigsberger Zeitung.</item> <item>Allgemeine Oesterreichische Zeitung.</item> <item>Wiener Zeitung.</item> <item>Konstitutionelle Blätter aus Böhmen.</item> <item>Illustrirte Düsseldorfer Monatshefte.</item> <item>Kladderadatsch.</item> </list> <p>Französische Journale.</p> <p>La Presse</p> <list> <item>La Réforme.</item> <item>Courrier Francais.</item> <item>Pariser Charivari.</item> <item>Magazin Pittoresque.</item> </list> <p>Belgische Journale.</p> <list> <item>La Nation</item> <item>L'Observateur</item> <item>L'Indépendance</item> <item>Le Journal de Liége</item> <item>Le Libérale Liégoir.</item> </list> <p>Holländische Blätter.</p> <p>Amsterdamer Handelsblatt.</p> <p>Italiänische Journale.</p> <list> <item>Concordia von Turin.</item> <item>Alba von Florenz.</item> <item>Contemporaneo von Rom.</item> </list> <p>Englische Journale.</p> <list> <item>London Punch.</item> <item>The Standard.</item> <item>The Economist.</item> <item>The Northern Star.</item> </list> <p>Gleichzeitig bemerke ich, daß ebenfalls die lithographirten Korrespondenzen, Course, sonstige Handelsnotizen und wichtigen Nachrichten, täglich in meinem Salon auf einer schwarzen Tafel ausgestellt werden sollen, und zwar jedesmal von des Morgens 10 Uhr an, mithin 4 Stunden vor Eröffnung der hiesigen Börse. Mit dieser dem Handels- und Gewerbe-Publikum hoffentlich erwünschte Einrichtung, wird dem Besucher auch aufs bereitwilligste Auskunft über Posten, Dampfschiffe, Eisenbahnen etc. ertheilt. Selbst die Nicht-Konsumenten sind eingeladen, mein Lokal und dessen Institut mit ihrem Besuche zu beehren.</p> <p>Koln, im November 1848.</p> <p>J. H. Halin.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Ein großer Eiskeller ist zu vermiethen.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz, werden verkauft:</p> <p>Feinstes Tuch und Buckskin neueste Dessins, die ganze Hose 2 bis 4 1/2 Thlr. Westenstoffe, neueste Muster von 8 Sgr. bis 1 3/4 Thlr. Winterpaletots in Düssel zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Bournousse in feinem Tuch von 8 bis 14 Thlr. Unterhosen und Unterjacken von 15 Sgr. bis 1 1/2 Thlr. Cravatten in Atlas und Lasting, Herren-Shwals in Atlas, Seide und Wolle, Schlipse in allen Sorten, viereckige, schwerseidene Tücher zu äußerst billigen Preisen.</p> <p>Regenschirme in schwerer Seide von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 Thlr. 15 Sgr. Zeugschirme, 22 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr.</p> <p>Gebrauchte Schirmgestelle werden in Zahlung genommen.</p> <p>Alle Sorten Handschuhe von 2 Sgr. bis 15 Sgr.</p> <p>Die Waaren werden wirklich so billig verkauft, wie die Preise angegeben sind.</p> <p>Joseph Sacks aus Frankfurt a. M., im Hause des Herrn Johann Maria Farina, gegenüber dem Jülichsplatz.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Ostender-Austern-Depot für Deutschland, große Budengasse Nr. 1 in Köln.</p> <p>Von heute an werden sowohl in als außer demselben die nachstehend verzeichneten Sorten Austern zu den beigesetzten Preisen verabreicht:</p> <table> <row> <cell>Kleine Ostender-Austern</cell> <cell>25 Sgr.</cell> <cell>per</cell> <cell>100 Stück.</cell> </row> <row> <cell>Größere Ostender-Austern</cell> <cell>28 Sgr.</cell> <cell>per</cell> <cell>100 Stück.</cell> </row> <row> <cell>Mittel-Ostender-Austern</cell> <cell>1 1/4 Thlr.</cell> <cell>per</cell> <cell>100 Stück.</cell> </row> <row> <cell>Große gemästete-Austern</cell> <cell>2 Thlr.</cell> <cell>per</cell> <cell>100 Stück.</cell> </row> </table> <p>Ferner findet man in demselben vorräthig:</p> <p>Lebende und abgekochte Homard's, dicken geräuch. Wintersalm, grobkörn. Astrachan sowohl als deutschen Caviar, Spickaal, engl. Bückinge zum Rohessen, Kräuter-Anchovis, holl. Voll- und einmarinirte Häringe, Neunaugen, Sardellen etc., so wie mehre Sorten feiner Käse, worunter eine, „fromage de brie“ wegen ihrer ausgezeichneten Qualität besonders empfohlen werden darf.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Deutsches Kaffeehaus.</p> <p>Heute Dienstag den 26. Dezember 1848:</p> <p>Großer Ball, unter Leitung des Herrn Franken Sohn.</p> <p>Entree 15 Sgr. — Damen frei.</p> <p>Anfang 9 Uhr.</p> <p>Franz Stollwerck.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Konzessionirtes Baudeville-Theater.</p> <p>Montag den 25. Dez. 1848:</p> <p>Gastdarstellung des Herrn Scheele.</p> <p>Der Weiberfeind.</p> <p>Lustspiel in 1 Akt von Benedix.</p> <p>Hierauf auf allgemeines Verlangen:</p> <p>Fröhlich.</p> <p>Musikalisches' Quodlibet in 2 Akten von Schneider. Entree 10 Sgr., wofür Getränke verabreicht werden. — Kasseneröffnung 6 Uhr. — Anfang 7 Uhr.</p> <p>Franz Stollwerck.</p> <p>Dienstag, den 26. Dez. 1848:</p> <p>Gastdarstellung des Herrn Scheele.</p> <p>Der Rechnungsrath und seine Töchter.</p> <p>Lustspiel in 3 Akten von Feldmann.</p> <p>Hierauf:</p> <p>Die Leiden des jungen Werthers Baudeville-Posse in 1 Akt von Mühling.</p> <p>Entree 10 Sgr. à Person, wofür Getränke verabreicht werden. — Kasseneröffnung 5 Uhr. —</p> <p>Anfang 6 Uhr.</p> <p>Franz Stollwerck.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Theater-Anzeige.</p> <p>Montag den 25. Dez.:</p> <p>Bei festlich beleuchtetem Hause.</p> <p>Don Juan.</p> <p>Große Oper in 2 Akten von Mozart.</p> <p><gap reason="illegible"/> Zerline, Fräulein Auguste Marpurg, als Gast.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0962/0004]
am gestrigen Tage einen Beschluß, worin er aus der Verfassung des Landes nachweist, daß dieser Thronwechsel für Ungarn rechtlich nicht existire. Der Reichstagsbeschluß sagt unter Anderm:
„So wie Ungarn und die verbundenen Länder nie integrirende Theile des österreichischen Reiches waren, so sind sie es auch jetzt nicht, sondern bilden ein unabhängiges selbstständiges Reich, welches seine eigene Verfassung hat und nur durch die mit Einwilligung der Nation gegebenen Gesetze regiert werden kann. Folglich können die den österreichischen Kaiserthron betreffenden und bloßen Familienverfügungen auf den königl. Thron Ungarns und der damit verbundenen Theile ohne die Zuziehung und Einwilligung des ungarischen Reichstags keine Wirkung, keinen Einfluß ausüben. Damit aber das Stillschweigen des Reichstags von Schlechtgesinnten nicht übel ausgelegt werde, so halten es die gesetzlich versammelten Vertreter und die Mitglieder des Oberhauses für ihre Pflicht, im Namen der ungarischen Nation feierlich zu erklären: Daß Ungarns königlicher Thron nur im Todesfalle des gesetzlich gekrönten Königs vacant wird. In diesem Falle ist Jener, den die Thronfolge unmittelbar trifft, verpflichtet, mit der Nation einen Krönungsvertrag (diploma inaúgurale) zu schließen, auf die Gesetze und die Constitution des Landes den Eid zu leisten und sich mit der Krone des heil. Stephan krönen zu lassen; bis wohin er zwar einige Majestätsrechte ausüben kann, aber nur im Sinne der Gesetze. Dies kann indessen nur im Todesfalle des Königs geschehen, und diesen einzigen Fall ausgenommen, kann ohne die Einwilligung des die Nation vertretenden Landtags im ungarischen königl. Throne keine Veränderung stattfinden, so zwar, daß, als Franz I., Kaiser und König, wegen Krönung des noch jetzt lebenden Königs Ferdinand V. den Landtag um Einwilligung aufforderte, dieser im Jahre 1830 seine Einwilligung nur unter der ausdrücklichen Clausel gegeben hat, daß Ferdinand V. während der Lebenszeit seines Vaters ohne die vorläufige Bewilligung der Nation keinerlei Herrscherrechte ausübe.
Nachdem also ohne die Beistimmung der Nation während des Lebens des Königs Niemand sich die königl. Rechte aneignen, noch weniger die Erbfolge durch bloße Familienverträge bestimmt werden kann; nachdem das ungarische Königthum auf einem beiderseitigen Vertrage beruht, dessen eine wesentliche Seite ist, daß nur Derjenige als gesetzlicher König zu betrachten ist, welcher mit der Nation einen Krönungsvertrag geschlossen und auf die Gesetze und die Verfassung des Landes den Eid geleistet hat, und der in Folge dessen mit der Krone des heil. Stephan gekrönt wurde; nachdem auch in dem Falle, wenn der regierende König die Sorgen der Regierung zu tragen sich schwach fühlt, die Nation das Recht hat, über die zeitweilige Regierung des Landes zu disponiren, und nachdem in Betreff der am 2. Decbr. in Olmütz geschehenen Familienabdicationen und Reichsübertragungen die ungarische Nation gar nicht befragt wurde: dem zufolge erklärt hiermit der Reichstag als Ungarns und der hiermit verbundenen Länder gesetzliches Organ, daß ohne das Wissen und die Einwilligung des Landtags Niemand das Recht hat, über den Besitz des ungarischen Thrones zu verfügen. Weswegen der Reichstag, der gesetzlichen Unabhängigkeit, der Constitution und den Grundrechten der ungarischen Nation streng anhängend, im Namen der Nation beschließt und allen kirchlichen, Civil- und Militärbehörden, Beamten, Armeen und jedem Einwohner Ungarns und der verbundenen Länder befiehlt, daß sie, ihrer Pflicht gegen die Constitution treu, Niemanden, den Gesetz und Reichstag nicht dazu berechtigen, Folge leisten, alle Einmischung in die Landesangelegenheiten als unrechtmäßige Usurpation betrachten und unter dem gesetzlichen Banner der Treue gegen Land und Constitution, das Vaterland vor jeder Usurpation, fremder Einmischung und feindlichem Angriffe zu bewahren und zu vertheidigen, für ihre heilige patriotische Pflicht halten sollen. Wer anders handelt, ist Landesverräther. Es wird verordnet, daß dieser Landtagsbeschluß sogleich allen Behörden und Armeecorps mitgetheilt werde, mit welcher Ausführung der Landesvertheidigungsausschuß, als welcher vom Landtage mit der provisorischen Regierung des Landes betraut wurde, beauftragt wird u. s. w.“
Handelsnachrichten. _ Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17.
Civilstand der Stadt Köln. Den 20. Dezember 1848.
Geburten.
Margar., T. v. Arn. Hummelsheim, Kfm., Severinstr. — Herm., S. v. Franz Lemmer, Büchsenm., Norbertstr. — Cathar., T. v. Caäp. Feuser, Plankg. — Anna Maria, T. v. Mich. Klöckner, Tagl., Tempelstr. — Cathar., T. v. Christ. Grün, Tagl., unter Kalenh. — Hubert. Maria Agnes, T. v. Jos. Müller, Schneider, Hochpfortenbüchel. — Constant Karl Barthol. Alwin, S. v Karl Ludw. Heinr. Wilh. Wachter, Rentner, Komödienstr. — Ein unehel. Knabe.
Sterbefälle.
Christ. Wilhelm. Maria Bremmer, 19 T. alt, Rheing. Anna Maria Reindorf, geb. Itschert, 74 J. alt, Marzellenstraße. — Margar. Linblau, 22 M. alt, Weiherstr. — Anna Maria Koch, 10 J. alt, Severinsw. — Engelb. Heimann, 2 J. 6 M. alt, Lungeng. — Wilh. Joh. Jos. Flohr, 2 M. 3 W. alt, Weiherstr. — Odilia Meyer, 85 J. alt, unverh., Pepinstr. — Franz Xavier Geerling, 2 T. alt, Marsilstein. — Ein unehel. Knabe.
Heirathen.
Joh. Traug. Liche, Büchsenm., v. Weißig, und Sib. Margar. Probst, v. Hoenningen. — Math. Büttgen, Tagl. v. hier, und Anna Maria Derichsweiler, v. Bocklemünd. — Joh. Peter Winckler, Maurer, v. Arzbach, und Margar. Jünger, v. hier. — Joh. Theod. Stöckle, Drechsler, v. Weil, und Anna Ros. Rehgeber, v. hier. — Wilh. Braß, Schneider, v. Ossendorf, und Anna Sophia Jacob Kouth, v. hier.
Bekanntmachung.
Bezüglich der, nach Abfahrt der Schiffbrücke hergestellten Schalden-, Nachen- und Dampfschifffahrt zwischen Köln und Deutz wird hiermit dem betheiligten Publikum in Erinnerung gebracht, daß sowohl bei Tage, als bei Nacht nur das gewöhnliche Brückengeld zu zahlen ist, welches von den betreffenden Königl. Steuerbeamten erhoben wird. — Alle sonstigen Arten von Gelderhebungen sei es durch das Aufsichtspersonal oder durch die Fährleute sind ungesetzlich, und wie in früheren Jahren auf das Strengste verboten. Hoffentlich wird das geehrte Publikum zur Aufrechthaltung dieses Verbotes sein Möglichstes beitragen.
Die Dampfschifffahrt zwischen beiden Ufern währt von Morgens 7 Uhr bis Abends 10 Uhr.
Köln, den 23. Dezember 1848.
Königl. Brücken-Verwaltung.
Oeffentlicher Verkauf von ungewöhnlich schweren Eichenstämmen.
Auf Anstehen der Berechtigten des Sindorfer Erbwaldes wird der Unterzeichnete am Donnerstag den 4. künft. Monats Januar, beim Wirthe Herrn Esch, in Sindorf 115 Nr. Eichenbäume, welche größtentheils von seltener Schwere und Länge, öffentlich auf Kredit gegen Bürgschaft verkaufen.
Das Holz steht im Schlage Miegenbruch, unweit der Eisenbahn-Station Horrem, der Köln-Dürner und Köln-Jülicher-Chaussee. Der Förster Uebersetzig weist den Kauflustigen das Holz auf Verlangen an.
Kerpen, den 22. Dezember 1848.
Schiffers, Notar.
Gerichtlicher Verkauf.
Am Mittwoch den 27. Dezember 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Markte in der Apostelnstraße hierselbst 1 Tisch, Stühle, 1 Sopha, 1 Ofen, kupferne Kesseln, 1 Kommode, 1 Kleiderschrank, 1 Scriban, 1 Wanduhr etc., öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Fülles.
Gerichtlicher Verkauf.
Am Donnerstag den 28. Dezember 1848, Vormittags 10 Uhr sollen durch den unterzeichneten Gerichtsvollzieher auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, ein Tisch, Stühle, ein Schrank, kupferne Kesseln, eine Kochmaschine etc., so wie eine Schiebkarre öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher, Fülles.
Holz-Verkauf in der Oberförsterei Königsforst.
Freitag den 29. Dezember c., Nachmittags 1 Uhr, werden bei dem Gastwirthe Vierkotten auf der Post in Brück nachstehende Holz-Quantitäten zum Verkaufe ausgesetzt:
a) am Meilenforst.
2 Loose Eichenschälholz, 7 Knüppelklafter, eine Partie starker Kieferstangen und 56 Schock Reiß.
b) Im Brücker Gemarkenwalde, bei der Lustheide.
18 Eichen-Nutzholz-Abschnitte, 40 Eichen- und Buchenklafter, 20 Schock Reißholz-Schanzen.
Bensberg, den 18. Dezember 1848
Der Forstmeister, Fromm.
Verwandten und Freunden die ergebene Anzeige, unserer heute geschlossenen ehelichen Verbindung; statt besonderer Meldung.
Köln, den 23. Dezember 1848 Aline Boisserée geb Moll.
Gustav Boisserée Dr. Med.
Einladung zum Abonnement auf die unter verantwortlicher Redaktion von Franz Löher im Verlage von W. Crüwell in Paderborn erscheinende Westfälische Zeitung.
Dieselbe beginnt mit dem Jahre 1849 ihren zweiten Jahrgang und erscheint von da ab täglich mit Ausnahme des Montags in Nummern von einem Bogen, nach Umständen mit Extrablättern, zum Preise von 18 Sgr. vierteljährig, wozu für Auswärtige ein verhältnißmäßiger geringer Portoaufschlag kömmt.
Die Westfäl. Zeitung hat seit ihrem dreivierteljährigen Bestehen konsequent und ehrlich ihr Streben durchgeführt, für die Heranbildung und Herrschaft eines vernünftigen und mächtigen Volkswillens und für den Neubau eines einig festen Deutschlands zu wirken. Die konstitutionell-demokratischen Grundsätze hat sie in entschiedener, aber würdiger Weise vertreten, und durch leitende Artikel, reichhaltige Original-Korrespondenzen und andere Berichte die politischen Tagesneuigkeiten in bündiger und Jedermann verständlicher Sprache vollständig geliefert. Dadurch hat sich die Westfälische Zeitung uber Erwarten zahlreiche Abonnenten und in bedeutenden Kreisen Geltung erworben. Der äußerst geringe Preis macht es auch dem Unbemittelten möglich, sich die Westfälische Zeitung zu halten. Vielen aber außerhalb der rothen Erde wohnenden Westfalen ist dieses Blatt als ein getreuer und freisinniger Berichterstatter aus ihrer alten Heimath gewiß sehr willkommen.
Bestellungen auf die Westfälische Zeitung wolle man bei den zunächst gelegenen Postämtern möglichst bald machen, indem auf vollständige Exemplare nur bei rechtzeitigem Eintreffen der Bestellung in Paderborn gerechnet werden kann. Bei ihrer weiten Verbreitung empfiehlt sich die Westfälische Zeitung ganz besonders zu Ankündigungen, wtlche mit 1 Sgr. für die gespaltene Zeile oder deren Raum berechnet werden.
Paderborn, im Dezember 1848.
W. Crüwell.
Rosenfarbenes Blau-Montags-Kränzchen.
Dienstag den 26. c. Abends 8 Uhr, bei Hrn. W. Lölgen, Hochpforte Nr. 8.
Versammlung und Besprechung. Die Liste zum Ei_ chnen liegt daselbst offen.
„Zur deutschen Fahne“ Höhle Nr. 15. wird außer Bairisch und Kölner-Bier ein guter Wein die Flasche zu 3, 6 und 10 Sgr., so wie gutes Mittagessen zu 4 _ . eine Treppe hoch im Speisezimmer Portionen zu 2 1/2 Sgr. verabreicht, sodann können auch noch einige Einsätze für Mittagessen gut und billig bedient werden.
Feinster Punschsyrup.
Rum, Cognac, Arrak.
Holl. Liqueure.
Sternengasse Nr. 9 & 11.
25 jähr. Kornbrantwein.
Sternengasse Nr. 9 & 11.
Börse bei Halin.
Heute und während der Feiertage Mittags Harmonie und Abends karnevalistische National-Produktion der Gesellschaft „Concordia.“
Für ein benachbartes Engros-Geschäft wird ein gewandter, gutempfohlener Reisender gesucht. Franco Offerten sub A. L. wolle man in der Exped. abgeben.
Ein Ackerland-Versteigerungs-Protokoll aus hiesiger Gegend von 2500 Thaler wird zu übertragen gesucht. Die Exp. sagt wer.
Börse bei Hallin.
Die jetzige, in politischer Beziehung so außerordentliche wichtige Bewegung, welche ganz Europa wie mit elektrischer Macht durchzittert, hat das unabweisliche Bedürfniß hervorgerufen, nicht täglich, sondern stündlich aus den verschiedensten Gegenden bewährte Nachrichten einzuziehen. — Diese Zeitereignisse haben mich veranlaßt, mein Etablissement auch in solcher Rücksicht auf das Niveau der strengsten politischen Anforderungen zu stellen. Das verehrte Publikum wird demnach von jetzt an, alle wichtigere Journale Deutschlands und der europäischen Hauptlander bei mir zur Durchsicht ausgelegt finden, von denen wenigstens ein Theil nachstehend verzeichnet ist.
Deutsche Zeitungen.
Preußischer Staats-Anzeiger.
Bossische Zeitung.
Die deutsche Reform.
Berliner Zeitungs-Halle.
Neue Preußische Zeitung.
Kölnische Zeitung.
Neue Rheinische Zeitung.
Rheinische Volkshalle.
Freie Blätter.
Neue Kölnische Zeitung.
Fortschritt und Gesetzlichkeit.
Arbeit, Freiheit und Brüderlichkeit.
Wächter am Rhein.
Kölnisches Fremdenblatt.
Aachener Zeitung.
Düsseldorfer Zeitung.
Elberfelder Zeitung.
Rhein- und Mosel-Zeitung.
Mainzer Zeitung.
Trier'sche Zeitung.
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Deutsche Zeitung.
Frankfurter Journal.
Ober-Post-Amts-Zeitung.
Karlsruher Zeitung.
Mannheimer Abend-Zeitung.
Bremer Zeitung.
Hamburger Borsen-Halle.
Allgemeine Oder-Zeitung.
Leipziger Zeitung.
Schleswig Holstein'sche Zeitung.
Neue Konigsberger Zeitung.
Allgemeine Oesterreichische Zeitung.
Wiener Zeitung.
Konstitutionelle Blätter aus Böhmen.
Illustrirte Düsseldorfer Monatshefte.
Kladderadatsch.
Französische Journale.
La Presse
La Réforme.
Courrier Francais.
Pariser Charivari.
Magazin Pittoresque.
Belgische Journale.
La Nation
L'Observateur
L'Indépendance
Le Journal de Liége
Le Libérale Liégoir.
Holländische Blätter.
Amsterdamer Handelsblatt.
Italiänische Journale.
Concordia von Turin.
Alba von Florenz.
Contemporaneo von Rom.
Englische Journale.
London Punch.
The Standard.
The Economist.
The Northern Star.
Gleichzeitig bemerke ich, daß ebenfalls die lithographirten Korrespondenzen, Course, sonstige Handelsnotizen und wichtigen Nachrichten, täglich in meinem Salon auf einer schwarzen Tafel ausgestellt werden sollen, und zwar jedesmal von des Morgens 10 Uhr an, mithin 4 Stunden vor Eröffnung der hiesigen Börse. Mit dieser dem Handels- und Gewerbe-Publikum hoffentlich erwünschte Einrichtung, wird dem Besucher auch aufs bereitwilligste Auskunft über Posten, Dampfschiffe, Eisenbahnen etc. ertheilt. Selbst die Nicht-Konsumenten sind eingeladen, mein Lokal und dessen Institut mit ihrem Besuche zu beehren.
Koln, im November 1848.
J. H. Halin.
Ein großer Eiskeller ist zu vermiethen.
Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz, werden verkauft:
Feinstes Tuch und Buckskin neueste Dessins, die ganze Hose 2 bis 4 1/2 Thlr. Westenstoffe, neueste Muster von 8 Sgr. bis 1 3/4 Thlr. Winterpaletots in Düssel zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Bournousse in feinem Tuch von 8 bis 14 Thlr. Unterhosen und Unterjacken von 15 Sgr. bis 1 1/2 Thlr. Cravatten in Atlas und Lasting, Herren-Shwals in Atlas, Seide und Wolle, Schlipse in allen Sorten, viereckige, schwerseidene Tücher zu äußerst billigen Preisen.
Regenschirme in schwerer Seide von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 Thlr. 15 Sgr. Zeugschirme, 22 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr.
Gebrauchte Schirmgestelle werden in Zahlung genommen.
Alle Sorten Handschuhe von 2 Sgr. bis 15 Sgr.
Die Waaren werden wirklich so billig verkauft, wie die Preise angegeben sind.
Joseph Sacks aus Frankfurt a. M., im Hause des Herrn Johann Maria Farina, gegenüber dem Jülichsplatz.
Ostender-Austern-Depot für Deutschland, große Budengasse Nr. 1 in Köln.
Von heute an werden sowohl in als außer demselben die nachstehend verzeichneten Sorten Austern zu den beigesetzten Preisen verabreicht:
Kleine Ostender-Austern 25 Sgr. per 100 Stück.
Größere Ostender-Austern 28 Sgr. per 100 Stück.
Mittel-Ostender-Austern 1 1/4 Thlr. per 100 Stück.
Große gemästete-Austern 2 Thlr. per 100 Stück.
Ferner findet man in demselben vorräthig:
Lebende und abgekochte Homard's, dicken geräuch. Wintersalm, grobkörn. Astrachan sowohl als deutschen Caviar, Spickaal, engl. Bückinge zum Rohessen, Kräuter-Anchovis, holl. Voll- und einmarinirte Häringe, Neunaugen, Sardellen etc., so wie mehre Sorten feiner Käse, worunter eine, „fromage de brie“ wegen ihrer ausgezeichneten Qualität besonders empfohlen werden darf.
Deutsches Kaffeehaus.
Heute Dienstag den 26. Dezember 1848:
Großer Ball, unter Leitung des Herrn Franken Sohn.
Entree 15 Sgr. — Damen frei.
Anfang 9 Uhr.
Franz Stollwerck.
Konzessionirtes Baudeville-Theater.
Montag den 25. Dez. 1848:
Gastdarstellung des Herrn Scheele.
Der Weiberfeind.
Lustspiel in 1 Akt von Benedix.
Hierauf auf allgemeines Verlangen:
Fröhlich.
Musikalisches' Quodlibet in 2 Akten von Schneider. Entree 10 Sgr., wofür Getränke verabreicht werden. — Kasseneröffnung 6 Uhr. — Anfang 7 Uhr.
Franz Stollwerck.
Dienstag, den 26. Dez. 1848:
Gastdarstellung des Herrn Scheele.
Der Rechnungsrath und seine Töchter.
Lustspiel in 3 Akten von Feldmann.
Hierauf:
Die Leiden des jungen Werthers Baudeville-Posse in 1 Akt von Mühling.
Entree 10 Sgr. à Person, wofür Getränke verabreicht werden. — Kasseneröffnung 5 Uhr. —
Anfang 6 Uhr.
Franz Stollwerck.
Theater-Anzeige.
Montag den 25. Dez.:
Bei festlich beleuchtetem Hause.
Don Juan.
Große Oper in 2 Akten von Mozart.
_ Zerline, Fräulein Auguste Marpurg, als Gast.
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(2017-03-20T13:08:10Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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