Neue Rheinische Zeitung. Nr. 186. Köln, 4. Januar 1849.Brief heute vor vier Jahren geschrieben. Heine ist noch immer krank und sein Freund Lassalle sitzt augenblicklich zum dritten Male im Gefängniß. Im Grunde ist das auch nur die alte Geschichte, die sich immer erneut. -- -- Wenn Lassalle schon zwei Mal in langer Haft saß und die Tortur einer achttägigen Assisenverhandlung zu bestehen hatte, weil er die "Energie seines Willens" und seine erstaunliche "Habilite im Handeln" zu Gunsten einer unglücklichen Frau geltend machte, so finden wir ihn in diesem Augenblick in einen Prozeß verwickelt, weil er der irrigen Ansicht war, daß im März die Sache des Volkes gesiegt habe, ja, weil er als Vertheidiger der kaum errungenen Freiheit auftrat. "Die schleichende Mittelmäßigkeit", die sich jüngst so lärmend breit machte, ließ den jungen, vierundzwanzigjährigen Genius, mit seinen "ausgezeichneten Geistesgaben", mit seiner "gründlichen Gelehrsamkeit", mit seinem "weiten Wissen" u. s. w. schmählich im Stich. -- -- Wenn daher gestern, wie unsere Leser aus einem Artikel unsrer heutigen Zeitung ersehen werden, die Deputationen der Düsseldorfer Bürger und mehrerer hiesigen Vereine, sich mit dem Ersuchen an den General-Prokurator wandten, die Untersuchung gegen Lassalle zu beschleunigen und ihm die Freiheiten des Kerkers zu gestatten, welche ihm den Gesetzen gemäß zustehen, so können wir diesem Ersuchen nur unsere Bitte hinzufügen und den Wunsch aussprechen, daß man nicht im Kerker verkümmern lasse, was unser armes Land an Jugend hat, an Talent und an allen jenen Fähigkeiten, die einer der größten Geister so richtig zu würdigen wußte. Doch den rheinischen Richtern wird es auf's Neue vorbehalten sein, Jemand der Freiheit wiederzugeben, der sich der Freiheit rücksichtslos opferte. [Deutschland] [Fortsetzung] jede Kommunikation mit seiner Ehefrau verwehrt. Der Arme, der nicht im Stande ist, sich selbst zu beköstigen, durfte nicht einmal Butter und Brod erhalten, während er mit Leuten zusammengesperrt wurde, deren Gesellschaft für den braven, ehrlichen Arbeiter im höchsten Grade erniedrigend sein muß. Ist es nicht eine grausame Quälerei, Männer, die politischer Vergehen beschuldigt sind, auf solche Weise den ungerecht[e]sten Beschränkungen zu unter[w]erfen, muß es nicht den Anschein nehmen, als ob man die Vorhaft, die doch nur den Zweck haben soll, die Untersuchung zu erleichtern, als eine Strafe für verwerfliche Gesinnungen gelten lassen wolle? Gewiß muß es so erscheinen, und wir können Sie daher, Hr. General-Prokurator, auch in diesem Punkte nicht dringend genug ersuchen, dahin zu wirken, daß den uns theueren Verhafteten alle mit den Zwecken der Vorhaft verträgliche Erleichterungen ungeschmälert zu Theil werde. Endlich eine letzte Bitte. Können wir, Hr. General-Prokurator, zu der Kraft Ihrer amtlichen Vermittlung das Vertrauen hegen, daß die schwebenden Untersuchungen unverzüglich zum Abschluß gebracht werden; so glauben wir ebenso von Ihnen erwarten zu dürfen, daß, falls die Entscheidung des Geschwornengerichts über den einen oder andern der Beschuldigten nothwendig werden sollte, eine außerordentliche Assisensitzung anberaumt werde, damit für die schwer Verfolgten um so eher der Tag der Freiheit anbreche. Wir fordern nichts Unbilliges, denn wir bedenken, daß es nicht gewöhnliche Anklagen sind, um die es sich handelt, Anklagen, bei denen nicht sowohl die Handlungen einzelner Individuen, als die Bestrebungen einer großen politischen Parthei abgeurtheilt werden sollen. (Folgen 2800 Unterschriften.) 77 Münster, 1. Jan. Als das Volk im März seine Dränger für einen Augenblick zum Taumeln und um die Besinnung gebracht hatte, war es großmüthig und milde, selbst gegen die, welche nicht den Hut vor ihm zogen. Die Reaktion dagegen zeigt sich als Inbegriff der blödsinnigsten Verfolgungssucht und des niedrigsten Egoismus. In Münster hatte die Revolution wenig Wurzel geschlagen; es gab dort nur wenige namhafte Männer, die entschieden und mit Bewußtsein der neuen Zeit gehörten. An eine demokratische Partei war damals noch nicht zu denken, drum fehlte es auch an jeder Thätigkeit für lieberale Wahlen. -- Der sehr reiche Adel und der damit verbundene Klerus (der seine Wirksamkeit durch den katholischen Verein bethätigte und sämmtliche Deputirte durchsetzte), das sogenannte Altmünster und die Patrizier und Ren[i]ner, endlich das hier zusammengehäufte Beamtenthum, verhinderten jede liberale Wahl. -- Dem Volke hatte man glauben gemacht, es handle sich blos um die Religion! Allmälig hat sich jedoch eine zahlreiche demokratische Partei gebildet, die in der eigentlichen Bürgerklasse ihre Stütze findet. Aber auch auf dem Lande hat sie bedeutenden Anhang erworben, weil das Landvolk die ihm bereiteten Täuschungen begriffen hat. Da nun die Demokratie im Münsterlande allmälig guten und nachhaltigen Boden gewann, so war's kein Wunder, daß die Feinde sich rüsteten. Zwei Menschen sind es besonders, die den Mittelpunkt der Verfolgungen bilden; -- der Eine, der unter dem Titel eines "General-Mandatars seiner Eltern" die gutsherrlichen Gefälle derselben bei den Gerichten eintrieb und unter der Aegide seines Bruders rasch zum R.-Präsidenten stieg; der Zweite ist der bekannte Banquier v. O., ein Bruder der bekannten Brüder --. Der erste hat das Unglück, daß, wo er sich aufgehalten, Denunziationen so wohlfeil waren, wie Brombeeren. Als er z. B. noch Landrath in H. war, wurde unter Anderm eine scheußliche Inquisition gegen den freisinnigen Gymnasialdirektor K. wegen entstellter Aeußerungen in der Schule eingeleitet, -- die Schüler wurden durch den Pastor Platz -- heimlich vernommen und Herr K. entging nur mit Mühe der Intrigue. Als H. v. B. in Minden war, entwickelten sich die Denunziationen ebenfalls zur vollsten Blüthe. Man munkelt, daß Niemand anders als H. v. V. die Auswahl der wegen des Congresses Verhafteten trifft -- Wohl möglich, weil bei einem Manne Alles möglich ist, von dem Hr. Pastor Platz .... in vollem Ernste gesagt: Hr. v. B. seie so voll der Gnade des Herrn, daß er nie die Kirche zu besuchen brauche! Der Genosse v. O. ist bekannt -- der mißbeliebteste Mann Müns[i]ers, als solcher auch bei jeder Volksaufregung zertrümmerte Fensterscheiben beklagend (seine Glaserrechnung soll sich beiläufig gesagt dies Jahr in die Hunderte summiren) ist dennoch Meister vom Stuhl und vom Kredit -- er hat aber auch in Berlin sehr kräftige Unterstützungen durch seinen Bruder, den bekannten Intendanten v. O., den reaktionärsten Mann und eine Hauptstütze der "Neuen Prß. oder Galgen-Zeitung." -- Die Polizei, die er privatim exerzirt, kann mit der Justiz Hand in Hand gehen, denn der Oberlandesgerichts-Vicepräsident v. O. .... (zugleich Aspirant auf die erledigte Chefpräsidentenstelle) ist sein Bruder, und dieser hat wieder einen Schwiegersohn bei dem Land- und Stadtgericht, der zwar nur Assessor ist, aber seiner Fähigkeiten wegen, das ganze Stadtgericht, "das Erleuchtete!", im Schlepptau führte. -- Die Reaktionswuth des Schwiegervaters hat sich im Schwiegersohn vollständig verjüngt und neu gekräftigt. Die Rollen in der hiesigen politischen Prozeßkomödie sind vertheilt, der Vorhang geht auf! Wegen des hier gehaltenen westfälischen Congresses hat der Magistrat denunzirt; -- der Assessor v. H. soll sogar der Dezernent sein, obwohl er Verwandter des Denunzirten ist. Nicht blos das Land- und Stadtgericht, sondern auch das O.-L.-Gericht besteht mit wenigen Ausnahmen aus mit dem Patriziat engverbundenen münsterschen Kindern. Jeder Fremde und daher auch Hr. Temme ist diesen exklusiven Sinekuristen ein Gräuel. Der juristische Ruf sämmtlicher Kollegien ist gleich Null! Der Präsident v. O. hat nie die dritte Prüfung bestanden, ist demohngeachtet unbestritten der schlauste Mann Münsters und sonst Hauptkonsulent des Adels gewesen. Die Olfers'sche Familie ist, wie die Sethe'sche, Kisker'sche, Rinteln'sche, eine kleine Beamtenhierarchie. Der Geheimrath v. Hartmann war als Stellvertreter für Münster Mitglied der äußersten Rechten, so äußerst, daß er unversehens aus der Thür rutschte und zurückkam ohne -- ein Wort gesagt zu haben. Der Geheimrath v. Viebahn, obwohl vermögend, wurde dem Minister als arm und bedürftig notirt, um eine Zulage zu erringen, die sonst ursprünglich den Subalternbeamten bestimmt war. -- Der Rath Hellweg ist ein echtes Münstersches Kind, der es im März glücklich zum Stadtrathe gebracht, dann aber aus Furcht seinen Posten (wegen der damals in Münster herrschenden Bewegung gegen den Magistrat) verließ, und seit dieser Zeit jede Bewegung wüthend haßt. Die Mitglieder des Kriminal-Senats, welche hier zunächst in Frage kommen, und wo jedes auf seine Weise sich ein ewiges Denkmal gesetzt hat, heißen: Temme, Tushaus, v. Velten, Freusberg, Sethe u. v. Druffel. Tushaus war das bekannte Mitglied der äußersten Rechten, das allnächtlich von Volkswuth und erhaltenen Püffen und Stößen träumte. Seine Wuth verließ ihn nicht, selbst als die Mehrheit seiner Wähler ihn mit Mißtrauensvota überschütteten -- er blieb! Er fühlte sich stark als Mitglied des katholischen Vereins! Auch Rath v. Detten sucht Trost und Muth in diesem Vereine --. Ich erwähne nur beiläufig, daß sein Bruder Rentmeister des Grafen v. Galen ist. Bei Rath Freusberg bemerke ich blos, daß es seinem Schwager, dem Med.-Rath Turtual, eben jetzt nach einer Regierungsmedicinalraths-Stelle juckt. Rath Sethe ist ein ganz naher Verwandter des Berliner Sethe, und v. Druffel der einzige nicht altadelige Mann in Münster, welcher, unstreitig seiner Verdienste wegen, Mitglied des exklusiven Adelsclubs geworden. Von dem Adel war er auch zum Jagdtheilungskommissar gewählt, und hatte in Folge dessen die heftigsten Differenzen mit Gierse. Außer dem Rath Stahlknecht gibt es keinen einzigen, auch nur einigermaßen freisinnigen Beamten bei dem Oberlandgericht. Noch betrübter in dieser Beziehung sieht es bei dem Stadtgericht aus. Was den Direktor Hülsmann, einen Freund von B. und weiblich-schwachen Mann betrifft, so haben Plakate am Stadtgerichtsgebäude gestanden, die höchst unangenehm gelautet haben sollen und wohl nur deshalb zu keiner gerichtlichen Verfolgung geführt haben, weil die Verfolgung politischer Verbrechen natürlich den Vorrang hat. Der zweite Direktor, Hr. Giese, ist neben seinem Amte Rentmeister für hohe Adlige, was ihm jährlich über 1000 Thlr. einbringt. Der Schwager des Inquirenten Justizrath Ludorf in Warendorf ist Mitglied des Westphälischen Kongresses gewesen, ebenso ein Schwager des Oberlandesgerichtsrath v. Unger. Die kühnen Griffe des Stadtgerichts scheinen erlahmt. War es zu bedenklich, den Stadtrath Zumloh, den Rittergutsbesitzer Humann zur Untersuchung zu ziehen, weil es Münstersche Kinder sind und verwandt mit einflußreichen Personen? Das Mitglied Dierix war gleichfalls ein vom Adel gewählter Jagdtheilungskommissar. Er sowohl, als der Rath Kocks, der nur von den Jesuiten träumt, sind Mitglieder des katholischen Vereins. Rath Schweling ist erbitterter Reaktionär, weil ihn die Silhouetten des volksthümlichen Hermann getroffen. Rath Hoffbauer -- ihr Götter -- verkennt nicht den fabelhaften, der -- "bim, bim"? -- Wäre nicht selbst seine Frau über ihn tiefsinnig geworden, man könnte von der Zukunft Anderes hoffen. Bei Gelegenheit eines Preßprozesses gegen Steinmann wurde er von dem Oberlandgericht entfernt, weil das Ministerium die geschäftliche Verbindung mit dem Präsidenten Olfers für unzulässig hielt. -- Die Sache hat sich nicht geändert. Das sind die Helden des Drama -- das nach den §§. des heiligen preußischen Landrechts sich entwickeln wird. Zum Schluß will ich nur abermals hervorheben, daß der eifrigste Gegner der demokratischen Partei und der jetzt Verfolgten der katholische Verein ist, der sich in Plakaten gegen jene Luft gemacht hat. -- Können Mitglieder desselben über jene zu Gericht sitzen? Ueber Temmes Hieherkunft war die heilige Hermandad sehr bestürzt. Als Vorstand des Kriminal-Senats konnte er Vieles aufdecken. Seine Haft soll zugleich das Gute haben, daß (so hofft man) er hier nie mehr fungiren kann. Die an[h]ängig gemachten Untersuchungen sollen ferner glauben machen, daß die liberale Partei die Barbareien des 15. Regiments gegen eine Volks-Versammlung veranlaßt habe. Das ist unsere politische Prozeß-Komödie. * Dortmund, 30. Dezember. Anbei übersende ich Ihnen folgendes saubere Aktenstück, da es schade wäre, wenn es nicht zur Publizität gelangte. Es ist die I. Beschluß: Die preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 und deren Durchbildung, im innigsten Anschlusse an die allgemeine deutsche Verfassung, ist fortan das gemeinsame Programm des konstitutionellen Centralvereins für Rheinland und Westphalen. In Erwägung, daß Oesterreichs Völker und Regierung für den Fortbestand der österreichischen Staatseinheit sich ausgesprochen haben, daß damit über der Eintritt von Deutsch-Oesterreich in den deutschen Bundesstaat nicht vereinbarlich a. Amendement des politischen Klub zu Elberfeld: Der Centralverein ..... bekennt sich zu der monarchischen Verfassung auf demokratisch-konstitutioneller Grundlage -- und erachtet für seine Aufgabe, in Feststellung und Fortentwickelung der mit Verletzung des Gesetzes vom 8. April l. J. am 5. Dezember von der Krone Preußens einseitig gegebenen Verfassung dem demokratischen Elemente Geltung zu verschaffen. b. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Elberfeld: Der von der Minorität der Reichsversammlung gegründete Märzverein ist den verfassungsmäßigen Rechten des Volkes und der Regierungen wie der gesetzlichen Ordnung feindlich; derselbe widerspricht dem Programm des konstitutionellen Gesammtvereins für Rheinland-Westphalen und ist die Betheiligung an demselben von Seite Einzelner sowohl als ganzer Vereine mit einem Verbleiben im Gesammtvereine unvereinbar. Diesem Antrage sind beigetreten der konstitutionelle Verein zu Wesel, der konstitutionelle Verein für Stadt und Land zu Münster, der konstitutionelle Bürgerverein zu Bonn c. Erklärung des konstitutionellen Vereins zu Hamm auf das Programm des zu Frankfurt von Deputirten des Reichstags gebildeten Märzvereins: daß er d. Antrag des konstitutionellen Bürgervereins zu Dortmund: Der Kongreß moge beschließen, daß diejenigen Vereine, welche bei dem Kongresse zu Münster sich betheiligt haben, von dem Centralvereine ausgeschlossen werden. e. Antrag des Bürgervereins zu Koblenz: "Dem Könige für die Verleihung einer so freisinnigen Verfassung, wie die gegebene, einen Dank auszusprechen." f. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Obenkirchen: Der Kongreß möge seine entschiedene Mißbilligung des Antrages des Abg. Wesendonk in der deutschen National-Versammlung aussprechen, die Octroyirung der preußischen Verfassungsurkunde betreffend, als eine neue Brandfackel der Anarchie und offenbare Verachtung der wahren Volksstimme, die sich durch die allseitige Zufriedenheit der preusischen Staatsbürger mit der Verfassung selbst und der nothwendig gewordenen Octroyirung kund gegeben hat. g. Antrag des Burgervereins zu Koblenz: An das königliche Staatsministerium Seitens des Kongresses das Gesuch zu stellen, daß keiner, soll wohl heißen: "Jeder," der Ageoroneten, welche am 15. November c. an den Beschlussen der Steuerverweigerung Theil genommen, deshalb verfolgt werde h. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Soest: der Gesammtverein wolle beschließen, eine Petition dahin zu veranlassen, daß das ad 4 der nach dem Patent vom 5. Dezember dieses Jahres in kürzester Zeit zur Publikation zu bringenden Verordnungen erwähnte Gesetz über die Organisation der Gerichte nicht eher zu erlassen, als bis die einzelnen Kreise darüber gehört worden. II Der Centralverein stellt es sich zur Aufgabe, im Sinne dieses Programmes auf die bevorstehenden Wahlen der Abgeordneten in den beiden Provinzen zu wirken, und zu dem Ende durch die Presse (Zeitungen, Kreis- und Lokalblatter, Flugblätter), durch Vereinsversammlungen und sonstige mit der Freiheit und Unabhangigkeit der Wahl verträgliche Mittel dahin zu streben: 1. die Einsicht und Ueberzeugung zu verbreiten, daß bei der Bedeutung und Wichtigkeit der bevorstehenden Wahlen jeder Staatsbürger nicht blos das Recht, sondern die Pflicht habe, bei den Wahlen mitzuwirken; a. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Odenkirchen: In Betreff der vorzunehmenden Wahlen in die 2. Kammer wolle die Versammlung sich dahin aussprechen, daß: a. jeder Verein durch abzuhaltende Volksversammlungen rrsp. Wahlbesprechungen und Vorwahlen in den einzelnen Wahlbezirken; b. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Essen: Der Kongreß wolle erklären, daß diejenigen Mitglieder der aufgelösten National-Versammlung, welche den konstitutionellen Rechtsboden verlassen, sich der königl. Botschaft wegen Verlegung und Vertagung der Versammlung widersetzt und nach der Verkundigung derselben fortgefahren haben, in Berlin zu tagen und Beschlüsse zu fassen, als Vertreter des Volkes in die gesetzgebenden Kammern nicht zu wählen seien. c. Antrag des Burgervereins zu Duisburg: Die Mitglieder der National-Versammlung, welche die Steuerverweigerung beschlossen haben, sollen nicht zur Wahl als Abgeordnete kommen können. d Antrag des Bürgervereins zu Koblenz: Daß bei den bevorstehenden Wahlen die konfessionellen Unterschiede gänzlich bei Seite gesetzt; daß die Wahl üllerall nur auf solche Männer gelenkt werden möge, die durch sittlichen Wandel, Charakterfestigkeit, Gemeinsinn und Vaterlandsliebe sich des Vertrauens ihrer Mitbürger würdig erwiesen haben. III. a. Antrag des Bürgervereins zu Duisburg: In dem ordentlichen Kongresse statt eines geschäftsführenden Vereines, wo möglich einen Central-Ausschuß zu wählen, dessen Mitglieder, seien es auch nicht alle, so weit an einem Orte wohnen, um beschlußfähig zu sein. b Antrag des Gummersbacher Bürgervereins: In Erwägung, daß der Kölner Bürgerverein, wie die Sitzung vom 13. und der Protest vieler Mitglieder in der außerordentlichen Beilage zu Nr. 311 der Kölnischen Zeitung beweisen, unfrei in seinen Berathungen ist und durch den Terrorismus des Pöbels, wie weiland die Berliner National-Versammlung, zu Beschlüssen getrieben wird, welche sich mit seinem Statut nicht in Einklang bringen lassen, so beschließt der Gummersbacher Bürgerverein, bei sämmtlichen verbündeten Vereinen, auf einen Kongreß zur Wahl eines andern vorortlichen Vereins ergebenst anzutragen Der Gummersbacher Bürgerverein hat hiezu einen Auszug aus dem Protokoll seiner Sitzung vom 17 Dezember 1848 eingesandt, also lautend: Nach verschiedenen Debatten stellte es sich heraus, daß die vom Kölner Bürgerverein versuchte Rechtfertigung uns nicht genügen könne, und wurde vom Sekretär Siebel beantragt: Den vorortlichen Verein in Köln zu ersuchen, daß der von uns angeregte Gegenstand absolut bei dem nächsten Kongresse auf die Tagesordnung komme, c. Der konstitutionelle Bürgerverein zu Bonn beantragt eine Berathung, wie durch gemeinsame Thätigkeit der verbundenen Vereine eine Verbreitung geeigneter Flugblätter erzielt werden könne. Zusatz: IV. Antrag aller obigen Vereine: Belagerungszustand da, wo noch ein halber Demokrat; allgemeines Standrecht, neue Beschaffung von Kartätschen und Bomben etc. etc. und Verleihung von Orden an die Mitglieder der Bürgervereine und Besetzung der Ministerstellen durch sie. * Berlin, 1. Januar. Unser Staatsanwalt hat, wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, das alte Jahr auf eine seiner bisherigen Thätigkeit würdige Weise beschlossen. Er soll nämlich 167 Verhaftsbefehle gegen Abgeordnete, welche am Steuerverweigerungsbeschlusse Theil genommen, unterzeichnet haben. Diese Maßregel läßt darauf schließen, daß mit dem Monsterprozeß doch vorgeschritten werden soll. Striegau, in Schlesien, 29. Decbr Vorgestern sind der deutsch-katholische Prediger Wander, früher Abgeordneter zur Nationalversammlung, und der Kaufmann Seliger, Präsident des hiesigen demokratischen Clubs, verhaftet und von hier in das Inquisitoriat zu Schweidnitz abgeführt worden. Ein hiesiger Arzt hatte sie wegen Reden denuncirt, die sie während der Novembertage in Volksversammlungen gehalten. Es ist dadurch ihr nicht unbedeutender Einfluß auf die bevorstehenden Wahlen abgeschnitten. Das Resultat derselben ist um so weniger schon jetzt abzusehen, als die früheren Wahlkreise überall verändert sind; so sind in hiesiger Gegend die Kreise Schweidnitz, Neumarkt und Striegau zu einem einzigen Wahlkörper zusammengefaßt, welcher 3 Abgeordnete zu ernennen hat. Die sehr bedeutende Ausdehnung dieses Distrikts erschwert Vorberathungen der Wähler außerordentlich, obgleich sie den Vortheil bieten mag, daß rein lokale und persönliche Interessen schwerer Geltung erlangen. Die Urwahlen werden sich von denen des Mai in ihrem Ergebniß wohl nur sehr wenig unterscheiden. Höchst auffallend ist es jedoch, daß manche mit Ausführung der Wahlen beauftragte Behörden von den Erklärungen gar keine Notiz nehmen, welche das Ministerium zuletzt über die von der Verfassung geforderte Selbstständigkeit der Urwähler gegeben hat. Wenn nach diesen Erklärungen dem Worte für den bevorstehenden Wahlakt durchaus keine exklusive Bedeutung gegeben werden soll, so schließt dagegen eine Bekanntmachung des hiesigen Landrathsamtes die Söhne im elterlichen Hause, das unverheirathete Gesinde, die unverheiratheten Gesellen etc. von der Wahlliste aus. Es wäre dringend zu wünschen, daß über diesen Punkt nochmals sofort eine klare Instruktion an alle Behörden erginge; viele Wahlen müssen sonst vielleicht später kassirt werden. ([unleserliches Material]. Z) * Stettin. 30. Dezember. Zum Aerger der Galgenzeitung und ihrer Partei der Kamarilla und des Krautjunkerthums, wurde Brief heute vor vier Jahren geschrieben. Heine ist noch immer krank und sein Freund Lassalle sitzt augenblicklich zum dritten Male im Gefängniß. Im Grunde ist das auch nur die alte Geschichte, die sich immer erneut. — — Wenn Lassalle schon zwei Mal in langer Haft saß und die Tortur einer achttägigen Assisenverhandlung zu bestehen hatte, weil er die „Energie seines Willens“ und seine erstaunliche „Habilité im Handeln“ zu Gunsten einer unglücklichen Frau geltend machte, so finden wir ihn in diesem Augenblick in einen Prozeß verwickelt, weil er der irrigen Ansicht war, daß im März die Sache des Volkes gesiegt habe, ja, weil er als Vertheidiger der kaum errungenen Freiheit auftrat. „Die schleichende Mittelmäßigkeit“, die sich jüngst so lärmend breit machte, ließ den jungen, vierundzwanzigjährigen Genius, mit seinen „ausgezeichneten Geistesgaben“, mit seiner „gründlichen Gelehrsamkeit“, mit seinem „weiten Wissen“ u. s. w. schmählich im Stich. — — Wenn daher gestern, wie unsere Leser aus einem Artikel unsrer heutigen Zeitung ersehen werden, die Deputationen der Düsseldorfer Bürger und mehrerer hiesigen Vereine, sich mit dem Ersuchen an den General-Prokurator wandten, die Untersuchung gegen Lassalle zu beschleunigen und ihm die Freiheiten des Kerkers zu gestatten, welche ihm den Gesetzen gemäß zustehen, so können wir diesem Ersuchen nur unsere Bitte hinzufügen und den Wunsch aussprechen, daß man nicht im Kerker verkümmern lasse, was unser armes Land an Jugend hat, an Talent und an allen jenen Fähigkeiten, die einer der größten Geister so richtig zu würdigen wußte. Doch den rheinischen Richtern wird es auf's Neue vorbehalten sein, Jemand der Freiheit wiederzugeben, der sich der Freiheit rücksichtslos opferte. [Deutschland] [Fortsetzung] jede Kommunikation mit seiner Ehefrau verwehrt. Der Arme, der nicht im Stande ist, sich selbst zu beköstigen, durfte nicht einmal Butter und Brod erhalten, während er mit Leuten zusammengesperrt wurde, deren Gesellschaft für den braven, ehrlichen Arbeiter im höchsten Grade erniedrigend sein muß. Ist es nicht eine grausame Quälerei, Männer, die politischer Vergehen beschuldigt sind, auf solche Weise den ungerecht[e]sten Beschränkungen zu unter[w]erfen, muß es nicht den Anschein nehmen, als ob man die Vorhaft, die doch nur den Zweck haben soll, die Untersuchung zu erleichtern, als eine Strafe für verwerfliche Gesinnungen gelten lassen wolle? Gewiß muß es so erscheinen, und wir können Sie daher, Hr. General-Prokurator, auch in diesem Punkte nicht dringend genug ersuchen, dahin zu wirken, daß den uns theueren Verhafteten alle mit den Zwecken der Vorhaft verträgliche Erleichterungen ungeschmälert zu Theil werde. Endlich eine letzte Bitte. Können wir, Hr. General-Prokurator, zu der Kraft Ihrer amtlichen Vermittlung das Vertrauen hegen, daß die schwebenden Untersuchungen unverzüglich zum Abschluß gebracht werden; so glauben wir ebenso von Ihnen erwarten zu dürfen, daß, falls die Entscheidung des Geschwornengerichts über den einen oder andern der Beschuldigten nothwendig werden sollte, eine außerordentliche Assisensitzung anberaumt werde, damit für die schwer Verfolgten um so eher der Tag der Freiheit anbreche. Wir fordern nichts Unbilliges, denn wir bedenken, daß es nicht gewöhnliche Anklagen sind, um die es sich handelt, Anklagen, bei denen nicht sowohl die Handlungen einzelner Individuen, als die Bestrebungen einer großen politischen Parthei abgeurtheilt werden sollen. (Folgen 2800 Unterschriften.) 77 Münster, 1. Jan. Als das Volk im März seine Dränger für einen Augenblick zum Taumeln und um die Besinnung gebracht hatte, war es großmüthig und milde, selbst gegen die, welche nicht den Hut vor ihm zogen. Die Reaktion dagegen zeigt sich als Inbegriff der blödsinnigsten Verfolgungssucht und des niedrigsten Egoismus. In Münster hatte die Revolution wenig Wurzel geschlagen; es gab dort nur wenige namhafte Männer, die entschieden und mit Bewußtsein der neuen Zeit gehörten. An eine demokratische Partei war damals noch nicht zu denken, drum fehlte es auch an jeder Thätigkeit für lieberale Wahlen. — Der sehr reiche Adel und der damit verbundene Klerus (der seine Wirksamkeit durch den katholischen Verein bethätigte und sämmtliche Deputirte durchsetzte), das sogenannte Altmünster und die Patrizier und Ren[i]ner, endlich das hier zusammengehäufte Beamtenthum, verhinderten jede liberale Wahl. — Dem Volke hatte man glauben gemacht, es handle sich blos um die Religion! Allmälig hat sich jedoch eine zahlreiche demokratische Partei gebildet, die in der eigentlichen Bürgerklasse ihre Stütze findet. Aber auch auf dem Lande hat sie bedeutenden Anhang erworben, weil das Landvolk die ihm bereiteten Täuschungen begriffen hat. Da nun die Demokratie im Münsterlande allmälig guten und nachhaltigen Boden gewann, so war's kein Wunder, daß die Feinde sich rüsteten. Zwei Menschen sind es besonders, die den Mittelpunkt der Verfolgungen bilden; — der Eine, der unter dem Titel eines „General-Mandatars seiner Eltern“ die gutsherrlichen Gefälle derselben bei den Gerichten eintrieb und unter der Aegide seines Bruders rasch zum R.-Präsidenten stieg; der Zweite ist der bekannte Banquier v. O., ein Bruder der bekannten Brüder —. Der erste hat das Unglück, daß, wo er sich aufgehalten, Denunziationen so wohlfeil waren, wie Brombeeren. Als er z. B. noch Landrath in H. war, wurde unter Anderm eine scheußliche Inquisition gegen den freisinnigen Gymnasialdirektor K. wegen entstellter Aeußerungen in der Schule eingeleitet, — die Schüler wurden durch den Pastor Platz — heimlich vernommen und Herr K. entging nur mit Mühe der Intrigue. Als H. v. B. in Minden war, entwickelten sich die Denunziationen ebenfalls zur vollsten Blüthe. Man munkelt, daß Niemand anders als H. v. V. die Auswahl der wegen des Congresses Verhafteten trifft — Wohl möglich, weil bei einem Manne Alles möglich ist, von dem Hr. Pastor Platz ‥‥ in vollem Ernste gesagt: Hr. v. B. seie so voll der Gnade des Herrn, daß er nie die Kirche zu besuchen brauche! Der Genosse v. O. ist bekannt — der mißbeliebteste Mann Müns[i]ers, als solcher auch bei jeder Volksaufregung zertrümmerte Fensterscheiben beklagend (seine Glaserrechnung soll sich beiläufig gesagt dies Jahr in die Hunderte summiren) ist dennoch Meister vom Stuhl und vom Kredit — er hat aber auch in Berlin sehr kräftige Unterstützungen durch seinen Bruder, den bekannten Intendanten v. O., den reaktionärsten Mann und eine Hauptstütze der „Neuen Prß. oder Galgen-Zeitung.“ — Die Polizei, die er privatim exerzirt, kann mit der Justiz Hand in Hand gehen, denn der Oberlandesgerichts-Vicepräsident v. O. ‥‥ (zugleich Aspirant auf die erledigte Chefpräsidentenstelle) ist sein Bruder, und dieser hat wieder einen Schwiegersohn bei dem Land- und Stadtgericht, der zwar nur Assessor ist, aber seiner Fähigkeiten wegen, das ganze Stadtgericht, „das Erleuchtete!“, im Schlepptau führte. — Die Reaktionswuth des Schwiegervaters hat sich im Schwiegersohn vollständig verjüngt und neu gekräftigt. Die Rollen in der hiesigen politischen Prozeßkomödie sind vertheilt, der Vorhang geht auf! Wegen des hier gehaltenen westfälischen Congresses hat der Magistrat denunzirt; — der Assessor v. H. soll sogar der Dezernent sein, obwohl er Verwandter des Denunzirten ist. Nicht blos das Land- und Stadtgericht, sondern auch das O.-L.-Gericht besteht mit wenigen Ausnahmen aus mit dem Patriziat engverbundenen münsterschen Kindern. Jeder Fremde und daher auch Hr. Temme ist diesen exklusiven Sinekuristen ein Gräuel. Der juristische Ruf sämmtlicher Kollegien ist gleich Null! Der Präsident v. O. hat nie die dritte Prüfung bestanden, ist demohngeachtet unbestritten der schlauste Mann Münsters und sonst Hauptkonsulent des Adels gewesen. Die Olfers'sche Familie ist, wie die Sethe'sche, Kisker'sche, Rinteln'sche, eine kleine Beamtenhierarchie. Der Geheimrath v. Hartmann war als Stellvertreter für Münster Mitglied der äußersten Rechten, so äußerst, daß er unversehens aus der Thür rutschte und zurückkam ohne — ein Wort gesagt zu haben. Der Geheimrath v. Viebahn, obwohl vermögend, wurde dem Minister als arm und bedürftig notirt, um eine Zulage zu erringen, die sonst ursprünglich den Subalternbeamten bestimmt war. — Der Rath Hellweg ist ein echtes Münstersches Kind, der es im März glücklich zum Stadtrathe gebracht, dann aber aus Furcht seinen Posten (wegen der damals in Münster herrschenden Bewegung gegen den Magistrat) verließ, und seit dieser Zeit jede Bewegung wüthend haßt. Die Mitglieder des Kriminal-Senats, welche hier zunächst in Frage kommen, und wo jedes auf seine Weise sich ein ewiges Denkmal gesetzt hat, heißen: Temme, Tushaus, v. Velten, Freusberg, Sethe u. v. Druffel. Tushaus war das bekannte Mitglied der äußersten Rechten, das allnächtlich von Volkswuth und erhaltenen Püffen und Stößen träumte. Seine Wuth verließ ihn nicht, selbst als die Mehrheit seiner Wähler ihn mit Mißtrauensvota überschütteten — er blieb! Er fühlte sich stark als Mitglied des katholischen Vereins! Auch Rath v. Detten sucht Trost und Muth in diesem Vereine —. Ich erwähne nur beiläufig, daß sein Bruder Rentmeister des Grafen v. Galen ist. Bei Rath Freusberg bemerke ich blos, daß es seinem Schwager, dem Med.-Rath Turtual, eben jetzt nach einer Regierungsmedicinalraths-Stelle juckt. Rath Sethe ist ein ganz naher Verwandter des Berliner Sethe, und v. Druffel der einzige nicht altadelige Mann in Münster, welcher, unstreitig seiner Verdienste wegen, Mitglied des exklusiven Adelsclubs geworden. Von dem Adel war er auch zum Jagdtheilungskommissar gewählt, und hatte in Folge dessen die heftigsten Differenzen mit Gierse. Außer dem Rath Stahlknecht gibt es keinen einzigen, auch nur einigermaßen freisinnigen Beamten bei dem Oberlandgericht. Noch betrübter in dieser Beziehung sieht es bei dem Stadtgericht aus. Was den Direktor Hülsmann, einen Freund von B. und weiblich-schwachen Mann betrifft, so haben Plakate am Stadtgerichtsgebäude gestanden, die höchst unangenehm gelautet haben sollen und wohl nur deshalb zu keiner gerichtlichen Verfolgung geführt haben, weil die Verfolgung politischer Verbrechen natürlich den Vorrang hat. Der zweite Direktor, Hr. Giese, ist neben seinem Amte Rentmeister für hohe Adlige, was ihm jährlich über 1000 Thlr. einbringt. Der Schwager des Inquirenten Justizrath Ludorf in Warendorf ist Mitglied des Westphälischen Kongresses gewesen, ebenso ein Schwager des Oberlandesgerichtsrath v. Unger. Die kühnen Griffe des Stadtgerichts scheinen erlahmt. War es zu bedenklich, den Stadtrath Zumloh, den Rittergutsbesitzer Humann zur Untersuchung zu ziehen, weil es Münstersche Kinder sind und verwandt mit einflußreichen Personen? Das Mitglied Dierix war gleichfalls ein vom Adel gewählter Jagdtheilungskommissar. Er sowohl, als der Rath Kocks, der nur von den Jesuiten träumt, sind Mitglieder des katholischen Vereins. Rath Schweling ist erbitterter Reaktionär, weil ihn die Silhouetten des volksthümlichen Hermann getroffen. Rath Hoffbauer — ihr Götter — verkennt nicht den fabelhaften, der — „bim, bim“? — Wäre nicht selbst seine Frau über ihn tiefsinnig geworden, man könnte von der Zukunft Anderes hoffen. Bei Gelegenheit eines Preßprozesses gegen Steinmann wurde er von dem Oberlandgericht entfernt, weil das Ministerium die geschäftliche Verbindung mit dem Präsidenten Olfers für unzulässig hielt. — Die Sache hat sich nicht geändert. Das sind die Helden des Drama — das nach den §§. des heiligen preußischen Landrechts sich entwickeln wird. Zum Schluß will ich nur abermals hervorheben, daß der eifrigste Gegner der demokratischen Partei und der jetzt Verfolgten der katholische Verein ist, der sich in Plakaten gegen jene Luft gemacht hat. — Können Mitglieder desselben über jene zu Gericht sitzen? Ueber Temmes Hieherkunft war die heilige Hermandad sehr bestürzt. Als Vorstand des Kriminal-Senats konnte er Vieles aufdecken. Seine Haft soll zugleich das Gute haben, daß (so hofft man) er hier nie mehr fungiren kann. Die an[h]ängig gemachten Untersuchungen sollen ferner glauben machen, daß die liberale Partei die Barbareien des 15. Regiments gegen eine Volks-Versammlung veranlaßt habe. Das ist unsere politische Prozeß-Komödie. * Dortmund, 30. Dezember. Anbei übersende ich Ihnen folgendes saubere Aktenstück, da es schade wäre, wenn es nicht zur Publizität gelangte. Es ist die I. Beschluß: Die preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 und deren Durchbildung, im innigsten Anschlusse an die allgemeine deutsche Verfassung, ist fortan das gemeinsame Programm des konstitutionellen Centralvereins für Rheinland und Westphalen. In Erwägung, daß Oesterreichs Völker und Regierung für den Fortbestand der österreichischen Staatseinheit sich ausgesprochen haben, daß damit über der Eintritt von Deutsch-Oesterreich in den deutschen Bundesstaat nicht vereinbarlich a. Amendement des politischen Klub zu Elberfeld: Der Centralverein ‥… bekennt sich zu der monarchischen Verfassung auf demokratisch-konstitutioneller Grundlage — und erachtet für seine Aufgabe, in Feststellung und Fortentwickelung der mit Verletzung des Gesetzes vom 8. April l. J. am 5. Dezember von der Krone Preußens einseitig gegebenen Verfassung dem demokratischen Elemente Geltung zu verschaffen. b. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Elberfeld: Der von der Minorität der Reichsversammlung gegründete Märzverein ist den verfassungsmäßigen Rechten des Volkes und der Regierungen wie der gesetzlichen Ordnung feindlich; derselbe widerspricht dem Programm des konstitutionellen Gesammtvereins für Rheinland-Westphalen und ist die Betheiligung an demselben von Seite Einzelner sowohl als ganzer Vereine mit einem Verbleiben im Gesammtvereine unvereinbar. Diesem Antrage sind beigetreten der konstitutionelle Verein zu Wesel, der konstitutionelle Verein für Stadt und Land zu Münster, der konstitutionelle Bürgerverein zu Bonn c. Erklärung des konstitutionellen Vereins zu Hamm auf das Programm des zu Frankfurt von Deputirten des Reichstags gebildeten Märzvereins: daß er d. Antrag des konstitutionellen Bürgervereins zu Dortmund: Der Kongreß moge beschließen, daß diejenigen Vereine, welche bei dem Kongresse zu Münster sich betheiligt haben, von dem Centralvereine ausgeschlossen werden. e. Antrag des Bürgervereins zu Koblenz: „Dem Könige für die Verleihung einer so freisinnigen Verfassung, wie die gegebene, einen Dank auszusprechen.“ f. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Obenkirchen: Der Kongreß möge seine entschiedene Mißbilligung des Antrages des Abg. Wesendonk in der deutschen National-Versammlung aussprechen, die Octroyirung der preußischen Verfassungsurkunde betreffend, als eine neue Brandfackel der Anarchie und offenbare Verachtung der wahren Volksstimme, die sich durch die allseitige Zufriedenheit der preusischen Staatsbürger mit der Verfassung selbst und der nothwendig gewordenen Octroyirung kund gegeben hat. g. Antrag des Burgervereins zu Koblenz: An das königliche Staatsministerium Seitens des Kongresses das Gesuch zu stellen, daß keiner, soll wohl heißen: „Jeder,“ der Ageoroneten, welche am 15. November c. an den Beschlussen der Steuerverweigerung Theil genommen, deshalb verfolgt werde h. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Soest: der Gesammtverein wolle beschließen, eine Petition dahin zu veranlassen, daß das ad 4 der nach dem Patent vom 5. Dezember dieses Jahres in kürzester Zeit zur Publikation zu bringenden Verordnungen erwähnte Gesetz über die Organisation der Gerichte nicht eher zu erlassen, als bis die einzelnen Kreise darüber gehört worden. II Der Centralverein stellt es sich zur Aufgabe, im Sinne dieses Programmes auf die bevorstehenden Wahlen der Abgeordneten in den beiden Provinzen zu wirken, und zu dem Ende durch die Presse (Zeitungen, Kreis- und Lokalblatter, Flugblätter), durch Vereinsversammlungen und sonstige mit der Freiheit und Unabhangigkeit der Wahl verträgliche Mittel dahin zu streben: 1. die Einsicht und Ueberzeugung zu verbreiten, daß bei der Bedeutung und Wichtigkeit der bevorstehenden Wahlen jeder Staatsbürger nicht blos das Recht, sondern die Pflicht habe, bei den Wahlen mitzuwirken; a. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Odenkirchen: In Betreff der vorzunehmenden Wahlen in die 2. Kammer wolle die Versammlung sich dahin aussprechen, daß: a. jeder Verein durch abzuhaltende Volksversammlungen rrsp. Wahlbesprechungen und Vorwahlen in den einzelnen Wahlbezirken; b. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Essen: Der Kongreß wolle erklären, daß diejenigen Mitglieder der aufgelösten National-Versammlung, welche den konstitutionellen Rechtsboden verlassen, sich der königl. Botschaft wegen Verlegung und Vertagung der Versammlung widersetzt und nach der Verkundigung derselben fortgefahren haben, in Berlin zu tagen und Beschlüsse zu fassen, als Vertreter des Volkes in die gesetzgebenden Kammern nicht zu wählen seien. c. Antrag des Burgervereins zu Duisburg: Die Mitglieder der National-Versammlung, welche die Steuerverweigerung beschlossen haben, sollen nicht zur Wahl als Abgeordnete kommen können. d Antrag des Bürgervereins zu Koblenz: Daß bei den bevorstehenden Wahlen die konfessionellen Unterschiede gänzlich bei Seite gesetzt; daß die Wahl üllerall nur auf solche Männer gelenkt werden möge, die durch sittlichen Wandel, Charakterfestigkeit, Gemeinsinn und Vaterlandsliebe sich des Vertrauens ihrer Mitbürger würdig erwiesen haben. III. a. Antrag des Bürgervereins zu Duisburg: In dem ordentlichen Kongresse statt eines geschäftsführenden Vereines, wo möglich einen Central-Ausschuß zu wählen, dessen Mitglieder, seien es auch nicht alle, so weit an einem Orte wohnen, um beschlußfähig zu sein. b Antrag des Gummersbacher Bürgervereins: In Erwägung, daß der Kölner Bürgerverein, wie die Sitzung vom 13. und der Protest vieler Mitglieder in der außerordentlichen Beilage zu Nr. 311 der Kölnischen Zeitung beweisen, unfrei in seinen Berathungen ist und durch den Terrorismus des Pöbels, wie weiland die Berliner National-Versammlung, zu Beschlüssen getrieben wird, welche sich mit seinem Statut nicht in Einklang bringen lassen, so beschließt der Gummersbacher Bürgerverein, bei sämmtlichen verbündeten Vereinen, auf einen Kongreß zur Wahl eines andern vorortlichen Vereins ergebenst anzutragen Der Gummersbacher Bürgerverein hat hiezu einen Auszug aus dem Protokoll seiner Sitzung vom 17 Dezember 1848 eingesandt, also lautend: Nach verschiedenen Debatten stellte es sich heraus, daß die vom Kölner Bürgerverein versuchte Rechtfertigung uns nicht genügen könne, und wurde vom Sekretär Siebel beantragt: Den vorortlichen Verein in Köln zu ersuchen, daß der von uns angeregte Gegenstand absolut bei dem nächsten Kongresse auf die Tagesordnung komme, c. Der konstitutionelle Bürgerverein zu Bonn beantragt eine Berathung, wie durch gemeinsame Thätigkeit der verbundenen Vereine eine Verbreitung geeigneter Flugblätter erzielt werden könne. Zusatz: IV. Antrag aller obigen Vereine: Belagerungszustand da, wo noch ein halber Demokrat; allgemeines Standrecht, neue Beschaffung von Kartätschen und Bomben etc. etc. und Verleihung von Orden an die Mitglieder der Bürgervereine und Besetzung der Ministerstellen durch sie. * Berlin, 1. Januar. Unser Staatsanwalt hat, wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, das alte Jahr auf eine seiner bisherigen Thätigkeit würdige Weise beschlossen. Er soll nämlich 167 Verhaftsbefehle gegen Abgeordnete, welche am Steuerverweigerungsbeschlusse Theil genommen, unterzeichnet haben. Diese Maßregel läßt darauf schließen, daß mit dem Monsterprozeß doch vorgeschritten werden soll. Striegau, in Schlesien, 29. Decbr Vorgestern sind der deutsch-katholische Prediger Wander, früher Abgeordneter zur Nationalversammlung, und der Kaufmann Seliger, Präsident des hiesigen demokratischen Clubs, verhaftet und von hier in das Inquisitoriat zu Schweidnitz abgeführt worden. Ein hiesiger Arzt hatte sie wegen Reden denuncirt, die sie während der Novembertage in Volksversammlungen gehalten. Es ist dadurch ihr nicht unbedeutender Einfluß auf die bevorstehenden Wahlen abgeschnitten. Das Resultat derselben ist um so weniger schon jetzt abzusehen, als die früheren Wahlkreise überall verändert sind; so sind in hiesiger Gegend die Kreise Schweidnitz, Neumarkt und Striegau zu einem einzigen Wahlkörper zusammengefaßt, welcher 3 Abgeordnete zu ernennen hat. Die sehr bedeutende Ausdehnung dieses Distrikts erschwert Vorberathungen der Wähler außerordentlich, obgleich sie den Vortheil bieten mag, daß rein lokale und persönliche Interessen schwerer Geltung erlangen. Die Urwahlen werden sich von denen des Mai in ihrem Ergebniß wohl nur sehr wenig unterscheiden. Höchst auffallend ist es jedoch, daß manche mit Ausführung der Wahlen beauftragte Behörden von den Erklärungen gar keine Notiz nehmen, welche das Ministerium zuletzt über die von der Verfassung geforderte Selbstständigkeit der Urwähler gegeben hat. Wenn nach diesen Erklärungen dem Worte für den bevorstehenden Wahlakt durchaus keine exklusive Bedeutung gegeben werden soll, so schließt dagegen eine Bekanntmachung des hiesigen Landrathsamtes die Söhne im elterlichen Hause, das unverheirathete Gesinde, die unverheiratheten Gesellen etc. von der Wahlliste aus. Es wäre dringend zu wünschen, daß über diesen Punkt nochmals sofort eine klare Instruktion an alle Behörden erginge; viele Wahlen müssen sonst vielleicht später kassirt werden. ([unleserliches Material]. Z) * Stettin. 30. Dezember. Zum Aerger der Galgenzeitung und ihrer Partei der Kamarilla und des Krautjunkerthums, wurde <TEI> <text> <body> <div type="jFeuilleton" n="1"> <div xml:id="ar186_002" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="1004"/> Brief heute vor vier Jahren geschrieben. <hi rendition="#g">Heine</hi> ist noch immer krank und sein Freund <hi rendition="#g">Lassalle</hi> sitzt augenblicklich zum dritten Male im Gefängniß. Im Grunde ist das auch nur die alte Geschichte, die sich immer erneut. — — Wenn Lassalle schon zwei Mal in langer Haft saß und die Tortur einer achttägigen Assisenverhandlung zu bestehen hatte, weil er die „Energie seines Willens“ und seine erstaunliche „Habilité im Handeln“ zu Gunsten einer unglücklichen Frau geltend machte, so finden wir ihn in diesem Augenblick in einen Prozeß verwickelt, weil er der irrigen Ansicht war, daß im März die Sache des Volkes gesiegt habe, ja, weil er als Vertheidiger der kaum errungenen Freiheit auftrat.</p> <p>„Die schleichende Mittelmäßigkeit“, die sich jüngst so lärmend breit machte, ließ den jungen, vierundzwanzigjährigen Genius, mit seinen „ausgezeichneten Geistesgaben“, mit seiner „gründlichen Gelehrsamkeit“, mit seinem „weiten Wissen“ u. s. w. schmählich im Stich. — —</p> <p>Wenn daher gestern, wie unsere Leser aus einem Artikel unsrer heutigen Zeitung ersehen werden, die Deputationen der Düsseldorfer Bürger und mehrerer hiesigen Vereine, sich mit dem Ersuchen an den General-Prokurator wandten, die Untersuchung gegen Lassalle zu beschleunigen und ihm die Freiheiten des Kerkers zu gestatten, welche ihm den Gesetzen gemäß zustehen, so können wir diesem Ersuchen nur unsere Bitte hinzufügen und den Wunsch aussprechen, daß man nicht im Kerker verkümmern lasse, was unser armes Land an Jugend hat, an Talent und an allen jenen Fähigkeiten, die einer der größten Geister so richtig zu würdigen wußte.</p> <p>Doch den rheinischen Richtern wird es auf's Neue vorbehalten sein, Jemand der Freiheit wiederzugeben, der sich der Freiheit rücksichtslos opferte.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>[Deutschland]</head> <div xml:id="ar186_003" type="jArticle"> <p><ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> jede Kommunikation mit seiner Ehefrau verwehrt. Der Arme, der nicht im Stande ist, sich selbst zu beköstigen, durfte nicht einmal Butter und Brod erhalten, während er mit Leuten zusammengesperrt wurde, deren Gesellschaft für den braven, ehrlichen Arbeiter im höchsten Grade erniedrigend sein muß. Ist es nicht eine grausame Quälerei, Männer, die politischer Vergehen beschuldigt sind, auf solche Weise den ungerecht[e]sten Beschränkungen zu unter[w]erfen, muß es nicht den Anschein nehmen, als ob man die Vorhaft, die doch nur den Zweck haben soll, die Untersuchung zu erleichtern, als eine Strafe für verwerfliche Gesinnungen gelten lassen wolle? Gewiß muß es so erscheinen, und wir können Sie daher, Hr. General-Prokurator, auch in diesem Punkte nicht dringend genug ersuchen, dahin zu wirken, daß den uns theueren Verhafteten alle mit den Zwecken der Vorhaft verträgliche Erleichterungen ungeschmälert zu Theil werde.</p> <p>Endlich eine letzte Bitte. Können wir, Hr. General-Prokurator, zu der Kraft Ihrer amtlichen Vermittlung das Vertrauen hegen, daß die schwebenden Untersuchungen unverzüglich zum Abschluß gebracht werden; so glauben wir ebenso von Ihnen erwarten zu dürfen, daß, falls die Entscheidung des Geschwornengerichts über den einen oder andern der Beschuldigten nothwendig werden sollte, eine außerordentliche Assisensitzung anberaumt werde, damit für die schwer Verfolgten um so eher der Tag der Freiheit anbreche. Wir fordern nichts Unbilliges, denn wir bedenken, daß es nicht gewöhnliche Anklagen sind, um die es sich handelt, Anklagen, bei denen nicht sowohl die Handlungen einzelner Individuen, als die Bestrebungen einer großen politischen Parthei abgeurtheilt werden sollen.</p> <p>(Folgen 2800 Unterschriften.)</p> </div> <div xml:id="ar186_004" type="jArticle"> <head><bibl><author>77</author></bibl> Münster, 1. Jan.</head> <p>Als das Volk im März seine Dränger für einen Augenblick zum Taumeln und um die Besinnung gebracht hatte, war es großmüthig und milde, selbst gegen die, welche nicht den Hut vor ihm zogen. Die Reaktion dagegen zeigt sich als Inbegriff der blödsinnigsten Verfolgungssucht und des niedrigsten Egoismus. In Münster hatte die Revolution wenig Wurzel geschlagen; es gab dort nur wenige namhafte Männer, die entschieden und mit Bewußtsein der neuen Zeit gehörten. An eine demokratische Partei war damals noch nicht zu denken, drum fehlte es auch an jeder Thätigkeit für lieberale Wahlen. —</p> <p>Der sehr reiche Adel und der damit verbundene Klerus (der seine Wirksamkeit durch den katholischen Verein bethätigte und sämmtliche Deputirte durchsetzte), das sogenannte Altmünster und die Patrizier und Ren[i]ner, endlich das hier zusammengehäufte Beamtenthum, verhinderten jede liberale Wahl. — Dem Volke hatte man glauben gemacht, es handle sich blos um die Religion!</p> <p>Allmälig hat sich jedoch eine zahlreiche demokratische Partei gebildet, die in der eigentlichen Bürgerklasse ihre Stütze findet. Aber auch auf dem Lande hat sie bedeutenden Anhang erworben, weil das Landvolk die ihm bereiteten Täuschungen begriffen hat. Da nun die Demokratie im Münsterlande allmälig guten und nachhaltigen Boden gewann, so war's kein Wunder, daß die Feinde sich rüsteten. Zwei Menschen sind es besonders, die den Mittelpunkt der Verfolgungen bilden; — der Eine, der unter dem Titel eines „General-Mandatars seiner Eltern“ die gutsherrlichen Gefälle derselben bei den Gerichten eintrieb und unter der Aegide seines Bruders rasch zum R.-Präsidenten stieg; der Zweite ist der bekannte Banquier v. O., ein Bruder der bekannten Brüder —.</p> <p>Der erste hat das Unglück, daß, wo er sich aufgehalten, Denunziationen so wohlfeil waren, wie Brombeeren. Als er z. B. noch Landrath in H. war, wurde unter Anderm eine scheußliche Inquisition gegen den freisinnigen Gymnasialdirektor K. wegen entstellter Aeußerungen in der Schule eingeleitet, — die Schüler wurden durch den Pastor Platz — heimlich vernommen und Herr K. entging nur mit Mühe der Intrigue. Als H. v. B. in Minden war, entwickelten sich die Denunziationen ebenfalls zur vollsten Blüthe. Man munkelt, daß Niemand anders als H. v. V. die Auswahl der wegen des Congresses Verhafteten trifft — Wohl möglich, weil bei einem Manne Alles möglich ist, von dem Hr. Pastor Platz ‥‥ in vollem Ernste gesagt: Hr. v. B. seie <hi rendition="#g">so voll</hi> der Gnade des Herrn, daß er <hi rendition="#g">nie</hi> die Kirche zu besuchen brauche!</p> <p>Der Genosse v. O. ist bekannt — der mißbeliebteste Mann Müns[i]ers, als solcher auch bei jeder Volksaufregung zertrümmerte Fensterscheiben beklagend (seine Glaserrechnung soll sich beiläufig gesagt dies Jahr in die Hunderte summiren) ist dennoch Meister vom Stuhl und vom Kredit — er hat aber auch in Berlin sehr kräftige Unterstützungen durch seinen Bruder, den bekannten Intendanten v. O., den reaktionärsten Mann und eine Hauptstütze der „Neuen Prß. oder Galgen-Zeitung.“ — Die Polizei, die er privatim exerzirt, kann mit der Justiz Hand in Hand gehen, denn der Oberlandesgerichts-Vicepräsident v. O. ‥‥ (zugleich Aspirant auf die erledigte Chefpräsidentenstelle) ist sein Bruder, und dieser hat wieder einen Schwiegersohn bei dem Land- und Stadtgericht, der zwar nur Assessor ist, aber seiner Fähigkeiten wegen, das ganze Stadtgericht, „<hi rendition="#g">das Erleuchtete!</hi>“, im Schlepptau führte. — Die Reaktionswuth des Schwiegervaters hat sich im Schwiegersohn vollständig verjüngt und neu gekräftigt.</p> <p>Die Rollen in der hiesigen politischen Prozeßkomödie sind vertheilt, der Vorhang geht auf!</p> <p>Wegen des hier gehaltenen westfälischen Congresses hat der Magistrat denunzirt; — der Assessor v. H. soll sogar der Dezernent sein, obwohl er Verwandter des Denunzirten ist. Nicht blos das Land- und Stadtgericht, sondern auch das O.-L.-Gericht besteht mit wenigen Ausnahmen aus mit dem Patriziat engverbundenen münsterschen Kindern. Jeder Fremde und daher auch Hr. Temme ist diesen exklusiven Sinekuristen ein Gräuel. Der juristische Ruf sämmtlicher Kollegien ist gleich Null! Der Präsident v. O. hat nie die dritte Prüfung bestanden, ist demohngeachtet unbestritten der schlauste Mann Münsters und sonst Hauptkonsulent des Adels gewesen. Die Olfers'sche Familie ist, wie die Sethe'sche, Kisker'sche, Rinteln'sche, eine kleine Beamtenhierarchie. Der Geheimrath v. Hartmann war als Stellvertreter für Münster Mitglied der äußersten Rechten, so äußerst, daß er unversehens aus der Thür rutschte und zurückkam ohne — ein Wort gesagt zu haben.</p> <p>Der Geheimrath v. Viebahn, obwohl vermögend, wurde dem Minister als <hi rendition="#g">arm</hi> und <hi rendition="#g">bedürftig</hi> notirt, um eine Zulage zu erringen, die sonst ursprünglich den Subalternbeamten bestimmt war. —</p> <p>Der Rath Hellweg ist ein echtes Münstersches Kind, der es im März glücklich zum Stadtrathe gebracht, dann aber aus Furcht seinen Posten (wegen der damals in Münster herrschenden Bewegung gegen den Magistrat) verließ, und seit dieser Zeit jede Bewegung wüthend haßt.</p> <p>Die Mitglieder des Kriminal-Senats, welche hier zunächst in Frage kommen, und wo jedes auf seine Weise sich ein ewiges Denkmal gesetzt hat, heißen:</p> <p>Temme, Tushaus, v. Velten, Freusberg, Sethe u. v. Druffel.</p> <p>Tushaus war das bekannte Mitglied der äußersten Rechten, das allnächtlich von Volkswuth und erhaltenen Püffen und Stößen träumte. Seine Wuth verließ ihn nicht, selbst als die Mehrheit seiner Wähler ihn mit Mißtrauensvota überschütteten — <hi rendition="#g">er blieb!</hi> Er fühlte sich stark als Mitglied des katholischen Vereins! Auch Rath v. Detten sucht Trost und Muth in diesem Vereine —. Ich erwähne nur beiläufig, daß sein Bruder Rentmeister des Grafen v. Galen ist. Bei Rath Freusberg bemerke ich blos, daß es seinem Schwager, dem Med.-Rath Turtual, eben jetzt nach einer Regierungsmedicinalraths-Stelle juckt.</p> <p>Rath Sethe ist ein ganz naher Verwandter des Berliner Sethe, und</p> <p>v. Druffel der einzige nicht altadelige Mann in Münster, welcher, unstreitig seiner Verdienste wegen, Mitglied des exklusiven Adelsclubs geworden. Von dem Adel war er auch zum Jagdtheilungskommissar gewählt, und hatte in Folge dessen die heftigsten Differenzen mit <hi rendition="#g">Gierse</hi>. Außer dem Rath Stahlknecht gibt es keinen einzigen, auch nur einigermaßen freisinnigen Beamten bei dem Oberlandgericht.</p> <p>Noch betrübter in dieser Beziehung sieht es bei dem Stadtgericht aus.</p> <p>Was den Direktor Hülsmann, einen Freund von B. und weiblich-schwachen Mann betrifft, so haben Plakate am Stadtgerichtsgebäude gestanden, die höchst unangenehm gelautet haben sollen und wohl nur deshalb zu keiner gerichtlichen Verfolgung geführt haben, weil die Verfolgung politischer Verbrechen natürlich den Vorrang hat. Der zweite Direktor, Hr. Giese, ist neben seinem Amte Rentmeister für hohe Adlige, was ihm jährlich über 1000 Thlr. einbringt.</p> <p>Der Schwager des Inquirenten Justizrath Ludorf in Warendorf ist Mitglied des Westphälischen Kongresses gewesen, ebenso ein Schwager des Oberlandesgerichtsrath v. Unger. Die kühnen Griffe des Stadtgerichts scheinen erlahmt. War es zu bedenklich, den Stadtrath Zumloh, den Rittergutsbesitzer Humann zur Untersuchung zu ziehen, weil es Münstersche Kinder sind und verwandt mit einflußreichen Personen? Das Mitglied Dierix war gleichfalls ein vom Adel gewählter Jagdtheilungskommissar. Er sowohl, als der Rath Kocks, der nur von den Jesuiten träumt, sind Mitglieder des katholischen Vereins. Rath Schweling ist erbitterter Reaktionär, weil ihn die Silhouetten des volksthümlichen Hermann getroffen. Rath Hoffbauer — ihr Götter — verkennt nicht den fabelhaften, der — „bim, bim“? — Wäre nicht selbst seine Frau über ihn tiefsinnig geworden, man könnte von der Zukunft Anderes hoffen.</p> <p>Bei Gelegenheit eines Preßprozesses gegen Steinmann wurde er von dem Oberlandgericht entfernt, weil das Ministerium die geschäftliche Verbindung mit dem Präsidenten Olfers für unzulässig hielt. — Die Sache hat sich nicht geändert.</p> <p>Das sind die Helden des Drama — das nach den §§. des heiligen preußischen Landrechts sich entwickeln wird. Zum Schluß will ich nur abermals hervorheben, daß der eifrigste Gegner der demokratischen Partei und der jetzt Verfolgten der katholische Verein ist, der sich in Plakaten gegen jene Luft gemacht hat. — Können Mitglieder desselben über jene zu Gericht sitzen? Ueber Temmes Hieherkunft war die heilige Hermandad sehr bestürzt. Als Vorstand des Kriminal-Senats konnte er Vieles aufdecken. Seine Haft soll zugleich das Gute haben, daß (so hofft man) er hier nie mehr fungiren kann. Die an[h]ängig gemachten Untersuchungen sollen ferner glauben machen, daß die liberale Partei die Barbareien des 15. Regiments gegen eine Volks-Versammlung veranlaßt habe. Das ist unsere politische Prozeß-Komödie.</p> </div> <div xml:id="ar186_005" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Dortmund, 30. Dezember.</head> <p>Anbei übersende ich Ihnen folgendes saubere Aktenstück, da es schade wäre, wenn es nicht zur Publizität gelangte. Es ist die<lb/><hi rendition="#g">Tagesordnung</hi><lb/> zu dem außerordentlichen Kongresse des konstitutionellen Centralvereins für Rheinland und Westphalen, welcher am Samstag, den 6. Jan. 1849, zu Dortmund stattfinden wird.</p> <p>I. Beschluß: Die preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 und deren Durchbildung, im innigsten Anschlusse an die allgemeine deutsche Verfassung, ist fortan das gemeinsame Programm des konstitutionellen Centralvereins für Rheinland und Westphalen.</p> <p>In Erwägung, daß Oesterreichs Völker und Regierung für den Fortbestand der österreichischen Staatseinheit sich ausgesprochen haben, daß damit über der Eintritt von Deutsch-Oesterreich in den deutschen Bundesstaat nicht vereinbarlich<lb/> spricht der Kongreß seine Ueberzeugung aus, daß es höchst dringlich ist, die Verfassung des deutschen Bundesstaates und zwar ohne die fernere Mitwirkung der österreichischen Regierung oder österreichischer Abgeordneten endlich zu vollenden, und daß hierauf baldigst ein möglichst inniges Bundesverhältniß zwischen Deutschland und Oesterreich im Interesse beider Staaten hergestellt werden müsse.</p> <p>a. Amendement des politischen Klub zu Elberfeld: Der Centralverein ‥… bekennt sich zu der monarchischen Verfassung auf demokratisch-konstitutioneller Grundlage — und erachtet für seine Aufgabe, in Feststellung und Fortentwickelung der mit Verletzung des Gesetzes vom 8. April l. J. am 5. Dezember von der Krone Preußens einseitig gegebenen Verfassung dem demokratischen Elemente Geltung zu verschaffen.</p> <p>b. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Elberfeld: Der von der Minorität der Reichsversammlung gegründete Märzverein ist den verfassungsmäßigen Rechten des Volkes und der Regierungen wie der gesetzlichen Ordnung feindlich; derselbe widerspricht dem Programm des konstitutionellen Gesammtvereins für Rheinland-Westphalen und ist die Betheiligung an demselben von Seite Einzelner sowohl als ganzer Vereine mit einem Verbleiben im Gesammtvereine unvereinbar.</p> <p>Diesem Antrage sind beigetreten der konstitutionelle Verein zu Wesel, der konstitutionelle Verein für Stadt und Land zu Münster, der konstitutionelle Bürgerverein zu Bonn</p> <p>c. Erklärung des konstitutionellen Vereins zu Hamm auf das Programm des zu Frankfurt von Deputirten des Reichstags gebildeten Märzvereins: <hi rendition="#et">daß er<lb/> 1. als Regierungsform für Preußen nur die in der Verfassung vom 5. Dezember 1848 gegebene konstitutionelle Monarchie anerkennt;<lb/> 2. als Vertretung des deutschen Volkes bei der Begründung der deutschen Reichsverfassung einzig den Frankfurter Reichstag anerkennt;<lb/> 3. in der Begründung des Märzvereins durch Deputirte der Frankfurter National-Versammlung als solche:</hi> einen Widerspruch mit ihrem Mandate als Abgeordnete, — die Absicht, das Vertrauen zur Reichsversammlung zu untergraben, — die Beförderung eines allgemeinen, alle geistigen und materiellen Interessen gefährdenden Mißtrauens, — und Gefahr für die Einheit, für den Frieden und für die Freiheit Deutschlands erblickt.</p> <p>d. Antrag des konstitutionellen Bürgervereins zu Dortmund: Der Kongreß moge beschließen, daß diejenigen Vereine, welche bei dem Kongresse zu Münster sich betheiligt haben, von dem Centralvereine ausgeschlossen werden.</p> <p>e. Antrag des Bürgervereins zu Koblenz: „Dem Könige für die Verleihung einer so freisinnigen Verfassung, wie die gegebene, einen Dank auszusprechen.“</p> <p>f. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Obenkirchen: Der Kongreß möge seine entschiedene Mißbilligung des Antrages des Abg. Wesendonk in der deutschen National-Versammlung aussprechen, die Octroyirung der preußischen Verfassungsurkunde betreffend, als eine neue Brandfackel der Anarchie und offenbare Verachtung der wahren Volksstimme, die sich durch die allseitige Zufriedenheit der preusischen Staatsbürger mit der Verfassung selbst und der nothwendig gewordenen Octroyirung kund gegeben hat.</p> <p>g. Antrag des Burgervereins zu Koblenz: An das königliche Staatsministerium Seitens des Kongresses das Gesuch zu stellen, daß keiner, soll wohl heißen: „Jeder,“ der Ageoroneten, welche am 15. November c. an den Beschlussen der Steuerverweigerung Theil genommen, deshalb verfolgt werde</p> <p>h. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Soest: der Gesammtverein wolle beschließen, eine Petition dahin zu veranlassen, daß das ad 4 der nach dem Patent vom 5. Dezember dieses Jahres in kürzester Zeit zur Publikation zu bringenden Verordnungen erwähnte Gesetz über die Organisation der Gerichte nicht eher zu erlassen, als bis die einzelnen Kreise darüber gehört worden.</p> <p>II Der Centralverein stellt es sich zur Aufgabe, im Sinne dieses Programmes auf die bevorstehenden Wahlen der Abgeordneten in den beiden Provinzen zu wirken, und zu dem Ende durch die Presse (Zeitungen, Kreis- und Lokalblatter, Flugblätter), durch Vereinsversammlungen und sonstige mit der Freiheit und Unabhangigkeit der Wahl verträgliche Mittel dahin zu streben:</p> <p rendition="#et">1. die Einsicht und Ueberzeugung zu verbreiten, daß bei der Bedeutung und Wichtigkeit der bevorstehenden Wahlen jeder Staatsbürger nicht blos das Recht, sondern die Pflicht habe, bei den Wahlen mitzuwirken;<lb/> 2. daß jeder Verein, sei es allein, sei es in Verbindung mit andern Vereinen, die Wahl der Wahlmänner sowohl als der Abgeordneten auf solche Personen lenke, die im Sinne jenes Programmes zu wirken entschieden sind.<lb/> (Die nähern Mittel und Wege werden auf dem Kongresse berathen und festgestellt).</p> <p>a. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Odenkirchen: In Betreff der vorzunehmenden Wahlen in die 2. Kammer wolle die Versammlung sich dahin aussprechen, daß: <hi rendition="#et">a. jeder Verein durch abzuhaltende Volksversammlungen rrsp. Wahlbesprechungen und Vorwahlen in den einzelnen Wahlbezirken;<lb/> b. durch zeitige Versammlung der Wahlmänner, denen eine Kandidatenliste von Deputirten, über deren politische Gesinnung man sich vergewissert, vorzulegen;<lb/> c. durch Kommunikation mit benachbarten Vereinen, dem Centralvereine und durch diesen mit allen Gleichgesinnten Preußens</hi>mit allen erlaubten Mitteln auf ein günstiges Wahlergebniß zu wirken habe.</p> <p>b. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Essen: Der Kongreß wolle erklären, daß diejenigen Mitglieder der aufgelösten National-Versammlung, welche den konstitutionellen Rechtsboden verlassen, sich der königl. Botschaft wegen Verlegung und Vertagung der Versammlung widersetzt und nach der Verkundigung derselben fortgefahren haben, in Berlin zu tagen und Beschlüsse zu fassen, als Vertreter des Volkes in die gesetzgebenden Kammern nicht zu wählen seien.</p> <p>c. Antrag des Burgervereins zu Duisburg: Die Mitglieder der National-Versammlung, welche die Steuerverweigerung beschlossen haben, sollen nicht zur Wahl als Abgeordnete kommen können.</p> <p>d Antrag des Bürgervereins zu Koblenz: Daß bei den bevorstehenden Wahlen die konfessionellen Unterschiede gänzlich bei Seite gesetzt; daß die Wahl üllerall nur auf solche Männer gelenkt werden möge, die durch sittlichen Wandel, Charakterfestigkeit, Gemeinsinn und Vaterlandsliebe sich des Vertrauens ihrer Mitbürger würdig erwiesen haben.</p> <p>III. a. Antrag des Bürgervereins zu Duisburg: In dem ordentlichen Kongresse statt eines geschäftsführenden Vereines, wo möglich einen Central-Ausschuß zu wählen, dessen Mitglieder, seien es auch nicht alle, so weit an einem Orte wohnen, um beschlußfähig zu sein.</p> <p>b Antrag des Gummersbacher Bürgervereins: In Erwägung, daß der Kölner Bürgerverein, wie die Sitzung vom 13. und der Protest vieler Mitglieder in der außerordentlichen Beilage zu Nr. 311 der Kölnischen Zeitung beweisen, unfrei in seinen Berathungen ist und durch den Terrorismus des Pöbels, wie weiland die Berliner National-Versammlung, zu Beschlüssen getrieben wird, welche sich mit seinem Statut nicht in Einklang bringen lassen, so beschließt der Gummersbacher Bürgerverein, bei sämmtlichen verbündeten Vereinen, auf einen Kongreß zur Wahl eines andern vorortlichen Vereins ergebenst anzutragen</p> <p>Der Gummersbacher Bürgerverein hat hiezu einen Auszug aus dem Protokoll seiner Sitzung vom 17 Dezember 1848 eingesandt, also lautend: Nach verschiedenen Debatten stellte es sich heraus, daß die vom Kölner Bürgerverein versuchte Rechtfertigung uns nicht genügen könne, und wurde vom Sekretär Siebel beantragt:</p> <p>Den vorortlichen Verein in Köln zu ersuchen, daß der von uns angeregte Gegenstand absolut bei dem nächsten Kongresse auf die Tagesordnung komme,<lb/> welcher Antrag mit dem Zusatz vom Pastor Oelbermann: „weil die uns eingesandte Rechtfertigung nicht genügend sei,“ zum Beschluß erhoben wurde.</p> <p>c. Der konstitutionelle Bürgerverein zu Bonn beantragt eine Berathung, wie durch gemeinsame Thätigkeit der verbundenen Vereine eine Verbreitung geeigneter Flugblätter erzielt werden könne.</p> <p>Zusatz:</p> <p>IV. Antrag aller obigen Vereine: Belagerungszustand da, wo noch ein halber Demokrat; allgemeines Standrecht, neue Beschaffung von Kartätschen und Bomben etc. etc. und Verleihung von Orden an die Mitglieder der Bürgervereine und Besetzung der Ministerstellen durch sie.</p> </div> <div xml:id="ar186_006" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 1. Januar.</head> <p>Unser Staatsanwalt hat, wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, das alte Jahr auf eine seiner bisherigen Thätigkeit würdige Weise beschlossen. Er soll nämlich 167 Verhaftsbefehle gegen Abgeordnete, welche am Steuerverweigerungsbeschlusse Theil genommen, unterzeichnet haben. Diese Maßregel läßt darauf schließen, daß mit dem Monsterprozeß doch vorgeschritten werden soll.</p> </div> <div xml:id="ar186_007" type="jArticle"> <head>Striegau, in Schlesien, 29. Decbr</head> <p>Vorgestern sind der deutsch-katholische Prediger Wander, früher Abgeordneter zur Nationalversammlung, und der Kaufmann Seliger, Präsident des hiesigen demokratischen Clubs, verhaftet und von hier in das Inquisitoriat zu Schweidnitz abgeführt worden. Ein hiesiger Arzt hatte sie wegen Reden denuncirt, die sie während der Novembertage in Volksversammlungen gehalten. Es ist dadurch ihr nicht unbedeutender Einfluß auf die bevorstehenden Wahlen abgeschnitten. Das Resultat derselben ist um so weniger schon jetzt abzusehen, als die früheren Wahlkreise überall verändert sind; so sind in hiesiger Gegend die Kreise Schweidnitz, Neumarkt und Striegau zu einem einzigen Wahlkörper zusammengefaßt, welcher 3 Abgeordnete zu ernennen hat. Die sehr bedeutende Ausdehnung dieses Distrikts erschwert Vorberathungen der Wähler außerordentlich, obgleich sie den Vortheil bieten mag, daß rein lokale und persönliche Interessen schwerer Geltung erlangen. Die Urwahlen werden sich von denen des Mai in ihrem Ergebniß wohl nur sehr wenig unterscheiden. Höchst auffallend ist es jedoch, daß manche mit Ausführung der Wahlen beauftragte Behörden von den Erklärungen gar keine Notiz nehmen, welche das Ministerium zuletzt über die von der Verfassung geforderte <hi rendition="#g">Selbstständigkeit</hi> der Urwähler gegeben hat. Wenn nach diesen Erklärungen dem Worte für den bevorstehenden Wahlakt durchaus keine exklusive Bedeutung gegeben werden soll, so schließt dagegen eine Bekanntmachung des hiesigen Landrathsamtes die Söhne im elterlichen Hause, das unverheirathete Gesinde, die unverheiratheten Gesellen etc. von der Wahlliste aus. Es wäre dringend zu wünschen, daß über diesen Punkt nochmals sofort eine klare Instruktion an alle Behörden erginge; viele Wahlen müssen sonst vielleicht später kassirt werden.</p> <bibl>(<gap reason="illegible"/>. Z)</bibl> </div> <div xml:id="ar186_008" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Stettin. 30. Dezember.</head> <p>Zum Aerger der Galgenzeitung und ihrer Partei der Kamarilla und des Krautjunkerthums, wurde </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1004/0002]
Brief heute vor vier Jahren geschrieben. Heine ist noch immer krank und sein Freund Lassalle sitzt augenblicklich zum dritten Male im Gefängniß. Im Grunde ist das auch nur die alte Geschichte, die sich immer erneut. — — Wenn Lassalle schon zwei Mal in langer Haft saß und die Tortur einer achttägigen Assisenverhandlung zu bestehen hatte, weil er die „Energie seines Willens“ und seine erstaunliche „Habilité im Handeln“ zu Gunsten einer unglücklichen Frau geltend machte, so finden wir ihn in diesem Augenblick in einen Prozeß verwickelt, weil er der irrigen Ansicht war, daß im März die Sache des Volkes gesiegt habe, ja, weil er als Vertheidiger der kaum errungenen Freiheit auftrat.
„Die schleichende Mittelmäßigkeit“, die sich jüngst so lärmend breit machte, ließ den jungen, vierundzwanzigjährigen Genius, mit seinen „ausgezeichneten Geistesgaben“, mit seiner „gründlichen Gelehrsamkeit“, mit seinem „weiten Wissen“ u. s. w. schmählich im Stich. — —
Wenn daher gestern, wie unsere Leser aus einem Artikel unsrer heutigen Zeitung ersehen werden, die Deputationen der Düsseldorfer Bürger und mehrerer hiesigen Vereine, sich mit dem Ersuchen an den General-Prokurator wandten, die Untersuchung gegen Lassalle zu beschleunigen und ihm die Freiheiten des Kerkers zu gestatten, welche ihm den Gesetzen gemäß zustehen, so können wir diesem Ersuchen nur unsere Bitte hinzufügen und den Wunsch aussprechen, daß man nicht im Kerker verkümmern lasse, was unser armes Land an Jugend hat, an Talent und an allen jenen Fähigkeiten, die einer der größten Geister so richtig zu würdigen wußte.
Doch den rheinischen Richtern wird es auf's Neue vorbehalten sein, Jemand der Freiheit wiederzugeben, der sich der Freiheit rücksichtslos opferte.
[Deutschland] [Fortsetzung] jede Kommunikation mit seiner Ehefrau verwehrt. Der Arme, der nicht im Stande ist, sich selbst zu beköstigen, durfte nicht einmal Butter und Brod erhalten, während er mit Leuten zusammengesperrt wurde, deren Gesellschaft für den braven, ehrlichen Arbeiter im höchsten Grade erniedrigend sein muß. Ist es nicht eine grausame Quälerei, Männer, die politischer Vergehen beschuldigt sind, auf solche Weise den ungerecht[e]sten Beschränkungen zu unter[w]erfen, muß es nicht den Anschein nehmen, als ob man die Vorhaft, die doch nur den Zweck haben soll, die Untersuchung zu erleichtern, als eine Strafe für verwerfliche Gesinnungen gelten lassen wolle? Gewiß muß es so erscheinen, und wir können Sie daher, Hr. General-Prokurator, auch in diesem Punkte nicht dringend genug ersuchen, dahin zu wirken, daß den uns theueren Verhafteten alle mit den Zwecken der Vorhaft verträgliche Erleichterungen ungeschmälert zu Theil werde.
Endlich eine letzte Bitte. Können wir, Hr. General-Prokurator, zu der Kraft Ihrer amtlichen Vermittlung das Vertrauen hegen, daß die schwebenden Untersuchungen unverzüglich zum Abschluß gebracht werden; so glauben wir ebenso von Ihnen erwarten zu dürfen, daß, falls die Entscheidung des Geschwornengerichts über den einen oder andern der Beschuldigten nothwendig werden sollte, eine außerordentliche Assisensitzung anberaumt werde, damit für die schwer Verfolgten um so eher der Tag der Freiheit anbreche. Wir fordern nichts Unbilliges, denn wir bedenken, daß es nicht gewöhnliche Anklagen sind, um die es sich handelt, Anklagen, bei denen nicht sowohl die Handlungen einzelner Individuen, als die Bestrebungen einer großen politischen Parthei abgeurtheilt werden sollen.
(Folgen 2800 Unterschriften.)
77 Münster, 1. Jan. Als das Volk im März seine Dränger für einen Augenblick zum Taumeln und um die Besinnung gebracht hatte, war es großmüthig und milde, selbst gegen die, welche nicht den Hut vor ihm zogen. Die Reaktion dagegen zeigt sich als Inbegriff der blödsinnigsten Verfolgungssucht und des niedrigsten Egoismus. In Münster hatte die Revolution wenig Wurzel geschlagen; es gab dort nur wenige namhafte Männer, die entschieden und mit Bewußtsein der neuen Zeit gehörten. An eine demokratische Partei war damals noch nicht zu denken, drum fehlte es auch an jeder Thätigkeit für lieberale Wahlen. —
Der sehr reiche Adel und der damit verbundene Klerus (der seine Wirksamkeit durch den katholischen Verein bethätigte und sämmtliche Deputirte durchsetzte), das sogenannte Altmünster und die Patrizier und Ren[i]ner, endlich das hier zusammengehäufte Beamtenthum, verhinderten jede liberale Wahl. — Dem Volke hatte man glauben gemacht, es handle sich blos um die Religion!
Allmälig hat sich jedoch eine zahlreiche demokratische Partei gebildet, die in der eigentlichen Bürgerklasse ihre Stütze findet. Aber auch auf dem Lande hat sie bedeutenden Anhang erworben, weil das Landvolk die ihm bereiteten Täuschungen begriffen hat. Da nun die Demokratie im Münsterlande allmälig guten und nachhaltigen Boden gewann, so war's kein Wunder, daß die Feinde sich rüsteten. Zwei Menschen sind es besonders, die den Mittelpunkt der Verfolgungen bilden; — der Eine, der unter dem Titel eines „General-Mandatars seiner Eltern“ die gutsherrlichen Gefälle derselben bei den Gerichten eintrieb und unter der Aegide seines Bruders rasch zum R.-Präsidenten stieg; der Zweite ist der bekannte Banquier v. O., ein Bruder der bekannten Brüder —.
Der erste hat das Unglück, daß, wo er sich aufgehalten, Denunziationen so wohlfeil waren, wie Brombeeren. Als er z. B. noch Landrath in H. war, wurde unter Anderm eine scheußliche Inquisition gegen den freisinnigen Gymnasialdirektor K. wegen entstellter Aeußerungen in der Schule eingeleitet, — die Schüler wurden durch den Pastor Platz — heimlich vernommen und Herr K. entging nur mit Mühe der Intrigue. Als H. v. B. in Minden war, entwickelten sich die Denunziationen ebenfalls zur vollsten Blüthe. Man munkelt, daß Niemand anders als H. v. V. die Auswahl der wegen des Congresses Verhafteten trifft — Wohl möglich, weil bei einem Manne Alles möglich ist, von dem Hr. Pastor Platz ‥‥ in vollem Ernste gesagt: Hr. v. B. seie so voll der Gnade des Herrn, daß er nie die Kirche zu besuchen brauche!
Der Genosse v. O. ist bekannt — der mißbeliebteste Mann Müns[i]ers, als solcher auch bei jeder Volksaufregung zertrümmerte Fensterscheiben beklagend (seine Glaserrechnung soll sich beiläufig gesagt dies Jahr in die Hunderte summiren) ist dennoch Meister vom Stuhl und vom Kredit — er hat aber auch in Berlin sehr kräftige Unterstützungen durch seinen Bruder, den bekannten Intendanten v. O., den reaktionärsten Mann und eine Hauptstütze der „Neuen Prß. oder Galgen-Zeitung.“ — Die Polizei, die er privatim exerzirt, kann mit der Justiz Hand in Hand gehen, denn der Oberlandesgerichts-Vicepräsident v. O. ‥‥ (zugleich Aspirant auf die erledigte Chefpräsidentenstelle) ist sein Bruder, und dieser hat wieder einen Schwiegersohn bei dem Land- und Stadtgericht, der zwar nur Assessor ist, aber seiner Fähigkeiten wegen, das ganze Stadtgericht, „das Erleuchtete!“, im Schlepptau führte. — Die Reaktionswuth des Schwiegervaters hat sich im Schwiegersohn vollständig verjüngt und neu gekräftigt.
Die Rollen in der hiesigen politischen Prozeßkomödie sind vertheilt, der Vorhang geht auf!
Wegen des hier gehaltenen westfälischen Congresses hat der Magistrat denunzirt; — der Assessor v. H. soll sogar der Dezernent sein, obwohl er Verwandter des Denunzirten ist. Nicht blos das Land- und Stadtgericht, sondern auch das O.-L.-Gericht besteht mit wenigen Ausnahmen aus mit dem Patriziat engverbundenen münsterschen Kindern. Jeder Fremde und daher auch Hr. Temme ist diesen exklusiven Sinekuristen ein Gräuel. Der juristische Ruf sämmtlicher Kollegien ist gleich Null! Der Präsident v. O. hat nie die dritte Prüfung bestanden, ist demohngeachtet unbestritten der schlauste Mann Münsters und sonst Hauptkonsulent des Adels gewesen. Die Olfers'sche Familie ist, wie die Sethe'sche, Kisker'sche, Rinteln'sche, eine kleine Beamtenhierarchie. Der Geheimrath v. Hartmann war als Stellvertreter für Münster Mitglied der äußersten Rechten, so äußerst, daß er unversehens aus der Thür rutschte und zurückkam ohne — ein Wort gesagt zu haben.
Der Geheimrath v. Viebahn, obwohl vermögend, wurde dem Minister als arm und bedürftig notirt, um eine Zulage zu erringen, die sonst ursprünglich den Subalternbeamten bestimmt war. —
Der Rath Hellweg ist ein echtes Münstersches Kind, der es im März glücklich zum Stadtrathe gebracht, dann aber aus Furcht seinen Posten (wegen der damals in Münster herrschenden Bewegung gegen den Magistrat) verließ, und seit dieser Zeit jede Bewegung wüthend haßt.
Die Mitglieder des Kriminal-Senats, welche hier zunächst in Frage kommen, und wo jedes auf seine Weise sich ein ewiges Denkmal gesetzt hat, heißen:
Temme, Tushaus, v. Velten, Freusberg, Sethe u. v. Druffel.
Tushaus war das bekannte Mitglied der äußersten Rechten, das allnächtlich von Volkswuth und erhaltenen Püffen und Stößen träumte. Seine Wuth verließ ihn nicht, selbst als die Mehrheit seiner Wähler ihn mit Mißtrauensvota überschütteten — er blieb! Er fühlte sich stark als Mitglied des katholischen Vereins! Auch Rath v. Detten sucht Trost und Muth in diesem Vereine —. Ich erwähne nur beiläufig, daß sein Bruder Rentmeister des Grafen v. Galen ist. Bei Rath Freusberg bemerke ich blos, daß es seinem Schwager, dem Med.-Rath Turtual, eben jetzt nach einer Regierungsmedicinalraths-Stelle juckt.
Rath Sethe ist ein ganz naher Verwandter des Berliner Sethe, und
v. Druffel der einzige nicht altadelige Mann in Münster, welcher, unstreitig seiner Verdienste wegen, Mitglied des exklusiven Adelsclubs geworden. Von dem Adel war er auch zum Jagdtheilungskommissar gewählt, und hatte in Folge dessen die heftigsten Differenzen mit Gierse. Außer dem Rath Stahlknecht gibt es keinen einzigen, auch nur einigermaßen freisinnigen Beamten bei dem Oberlandgericht.
Noch betrübter in dieser Beziehung sieht es bei dem Stadtgericht aus.
Was den Direktor Hülsmann, einen Freund von B. und weiblich-schwachen Mann betrifft, so haben Plakate am Stadtgerichtsgebäude gestanden, die höchst unangenehm gelautet haben sollen und wohl nur deshalb zu keiner gerichtlichen Verfolgung geführt haben, weil die Verfolgung politischer Verbrechen natürlich den Vorrang hat. Der zweite Direktor, Hr. Giese, ist neben seinem Amte Rentmeister für hohe Adlige, was ihm jährlich über 1000 Thlr. einbringt.
Der Schwager des Inquirenten Justizrath Ludorf in Warendorf ist Mitglied des Westphälischen Kongresses gewesen, ebenso ein Schwager des Oberlandesgerichtsrath v. Unger. Die kühnen Griffe des Stadtgerichts scheinen erlahmt. War es zu bedenklich, den Stadtrath Zumloh, den Rittergutsbesitzer Humann zur Untersuchung zu ziehen, weil es Münstersche Kinder sind und verwandt mit einflußreichen Personen? Das Mitglied Dierix war gleichfalls ein vom Adel gewählter Jagdtheilungskommissar. Er sowohl, als der Rath Kocks, der nur von den Jesuiten träumt, sind Mitglieder des katholischen Vereins. Rath Schweling ist erbitterter Reaktionär, weil ihn die Silhouetten des volksthümlichen Hermann getroffen. Rath Hoffbauer — ihr Götter — verkennt nicht den fabelhaften, der — „bim, bim“? — Wäre nicht selbst seine Frau über ihn tiefsinnig geworden, man könnte von der Zukunft Anderes hoffen.
Bei Gelegenheit eines Preßprozesses gegen Steinmann wurde er von dem Oberlandgericht entfernt, weil das Ministerium die geschäftliche Verbindung mit dem Präsidenten Olfers für unzulässig hielt. — Die Sache hat sich nicht geändert.
Das sind die Helden des Drama — das nach den §§. des heiligen preußischen Landrechts sich entwickeln wird. Zum Schluß will ich nur abermals hervorheben, daß der eifrigste Gegner der demokratischen Partei und der jetzt Verfolgten der katholische Verein ist, der sich in Plakaten gegen jene Luft gemacht hat. — Können Mitglieder desselben über jene zu Gericht sitzen? Ueber Temmes Hieherkunft war die heilige Hermandad sehr bestürzt. Als Vorstand des Kriminal-Senats konnte er Vieles aufdecken. Seine Haft soll zugleich das Gute haben, daß (so hofft man) er hier nie mehr fungiren kann. Die an[h]ängig gemachten Untersuchungen sollen ferner glauben machen, daß die liberale Partei die Barbareien des 15. Regiments gegen eine Volks-Versammlung veranlaßt habe. Das ist unsere politische Prozeß-Komödie.
* Dortmund, 30. Dezember. Anbei übersende ich Ihnen folgendes saubere Aktenstück, da es schade wäre, wenn es nicht zur Publizität gelangte. Es ist die
Tagesordnung
zu dem außerordentlichen Kongresse des konstitutionellen Centralvereins für Rheinland und Westphalen, welcher am Samstag, den 6. Jan. 1849, zu Dortmund stattfinden wird.
I. Beschluß: Die preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 und deren Durchbildung, im innigsten Anschlusse an die allgemeine deutsche Verfassung, ist fortan das gemeinsame Programm des konstitutionellen Centralvereins für Rheinland und Westphalen.
In Erwägung, daß Oesterreichs Völker und Regierung für den Fortbestand der österreichischen Staatseinheit sich ausgesprochen haben, daß damit über der Eintritt von Deutsch-Oesterreich in den deutschen Bundesstaat nicht vereinbarlich
spricht der Kongreß seine Ueberzeugung aus, daß es höchst dringlich ist, die Verfassung des deutschen Bundesstaates und zwar ohne die fernere Mitwirkung der österreichischen Regierung oder österreichischer Abgeordneten endlich zu vollenden, und daß hierauf baldigst ein möglichst inniges Bundesverhältniß zwischen Deutschland und Oesterreich im Interesse beider Staaten hergestellt werden müsse.
a. Amendement des politischen Klub zu Elberfeld: Der Centralverein ‥… bekennt sich zu der monarchischen Verfassung auf demokratisch-konstitutioneller Grundlage — und erachtet für seine Aufgabe, in Feststellung und Fortentwickelung der mit Verletzung des Gesetzes vom 8. April l. J. am 5. Dezember von der Krone Preußens einseitig gegebenen Verfassung dem demokratischen Elemente Geltung zu verschaffen.
b. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Elberfeld: Der von der Minorität der Reichsversammlung gegründete Märzverein ist den verfassungsmäßigen Rechten des Volkes und der Regierungen wie der gesetzlichen Ordnung feindlich; derselbe widerspricht dem Programm des konstitutionellen Gesammtvereins für Rheinland-Westphalen und ist die Betheiligung an demselben von Seite Einzelner sowohl als ganzer Vereine mit einem Verbleiben im Gesammtvereine unvereinbar.
Diesem Antrage sind beigetreten der konstitutionelle Verein zu Wesel, der konstitutionelle Verein für Stadt und Land zu Münster, der konstitutionelle Bürgerverein zu Bonn
c. Erklärung des konstitutionellen Vereins zu Hamm auf das Programm des zu Frankfurt von Deputirten des Reichstags gebildeten Märzvereins: daß er
1. als Regierungsform für Preußen nur die in der Verfassung vom 5. Dezember 1848 gegebene konstitutionelle Monarchie anerkennt;
2. als Vertretung des deutschen Volkes bei der Begründung der deutschen Reichsverfassung einzig den Frankfurter Reichstag anerkennt;
3. in der Begründung des Märzvereins durch Deputirte der Frankfurter National-Versammlung als solche: einen Widerspruch mit ihrem Mandate als Abgeordnete, — die Absicht, das Vertrauen zur Reichsversammlung zu untergraben, — die Beförderung eines allgemeinen, alle geistigen und materiellen Interessen gefährdenden Mißtrauens, — und Gefahr für die Einheit, für den Frieden und für die Freiheit Deutschlands erblickt.
d. Antrag des konstitutionellen Bürgervereins zu Dortmund: Der Kongreß moge beschließen, daß diejenigen Vereine, welche bei dem Kongresse zu Münster sich betheiligt haben, von dem Centralvereine ausgeschlossen werden.
e. Antrag des Bürgervereins zu Koblenz: „Dem Könige für die Verleihung einer so freisinnigen Verfassung, wie die gegebene, einen Dank auszusprechen.“
f. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Obenkirchen: Der Kongreß möge seine entschiedene Mißbilligung des Antrages des Abg. Wesendonk in der deutschen National-Versammlung aussprechen, die Octroyirung der preußischen Verfassungsurkunde betreffend, als eine neue Brandfackel der Anarchie und offenbare Verachtung der wahren Volksstimme, die sich durch die allseitige Zufriedenheit der preusischen Staatsbürger mit der Verfassung selbst und der nothwendig gewordenen Octroyirung kund gegeben hat.
g. Antrag des Burgervereins zu Koblenz: An das königliche Staatsministerium Seitens des Kongresses das Gesuch zu stellen, daß keiner, soll wohl heißen: „Jeder,“ der Ageoroneten, welche am 15. November c. an den Beschlussen der Steuerverweigerung Theil genommen, deshalb verfolgt werde
h. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Soest: der Gesammtverein wolle beschließen, eine Petition dahin zu veranlassen, daß das ad 4 der nach dem Patent vom 5. Dezember dieses Jahres in kürzester Zeit zur Publikation zu bringenden Verordnungen erwähnte Gesetz über die Organisation der Gerichte nicht eher zu erlassen, als bis die einzelnen Kreise darüber gehört worden.
II Der Centralverein stellt es sich zur Aufgabe, im Sinne dieses Programmes auf die bevorstehenden Wahlen der Abgeordneten in den beiden Provinzen zu wirken, und zu dem Ende durch die Presse (Zeitungen, Kreis- und Lokalblatter, Flugblätter), durch Vereinsversammlungen und sonstige mit der Freiheit und Unabhangigkeit der Wahl verträgliche Mittel dahin zu streben:
1. die Einsicht und Ueberzeugung zu verbreiten, daß bei der Bedeutung und Wichtigkeit der bevorstehenden Wahlen jeder Staatsbürger nicht blos das Recht, sondern die Pflicht habe, bei den Wahlen mitzuwirken;
2. daß jeder Verein, sei es allein, sei es in Verbindung mit andern Vereinen, die Wahl der Wahlmänner sowohl als der Abgeordneten auf solche Personen lenke, die im Sinne jenes Programmes zu wirken entschieden sind.
(Die nähern Mittel und Wege werden auf dem Kongresse berathen und festgestellt).
a. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Odenkirchen: In Betreff der vorzunehmenden Wahlen in die 2. Kammer wolle die Versammlung sich dahin aussprechen, daß: a. jeder Verein durch abzuhaltende Volksversammlungen rrsp. Wahlbesprechungen und Vorwahlen in den einzelnen Wahlbezirken;
b. durch zeitige Versammlung der Wahlmänner, denen eine Kandidatenliste von Deputirten, über deren politische Gesinnung man sich vergewissert, vorzulegen;
c. durch Kommunikation mit benachbarten Vereinen, dem Centralvereine und durch diesen mit allen Gleichgesinnten Preußensmit allen erlaubten Mitteln auf ein günstiges Wahlergebniß zu wirken habe.
b. Antrag des konstitutionellen Vereins zu Essen: Der Kongreß wolle erklären, daß diejenigen Mitglieder der aufgelösten National-Versammlung, welche den konstitutionellen Rechtsboden verlassen, sich der königl. Botschaft wegen Verlegung und Vertagung der Versammlung widersetzt und nach der Verkundigung derselben fortgefahren haben, in Berlin zu tagen und Beschlüsse zu fassen, als Vertreter des Volkes in die gesetzgebenden Kammern nicht zu wählen seien.
c. Antrag des Burgervereins zu Duisburg: Die Mitglieder der National-Versammlung, welche die Steuerverweigerung beschlossen haben, sollen nicht zur Wahl als Abgeordnete kommen können.
d Antrag des Bürgervereins zu Koblenz: Daß bei den bevorstehenden Wahlen die konfessionellen Unterschiede gänzlich bei Seite gesetzt; daß die Wahl üllerall nur auf solche Männer gelenkt werden möge, die durch sittlichen Wandel, Charakterfestigkeit, Gemeinsinn und Vaterlandsliebe sich des Vertrauens ihrer Mitbürger würdig erwiesen haben.
III. a. Antrag des Bürgervereins zu Duisburg: In dem ordentlichen Kongresse statt eines geschäftsführenden Vereines, wo möglich einen Central-Ausschuß zu wählen, dessen Mitglieder, seien es auch nicht alle, so weit an einem Orte wohnen, um beschlußfähig zu sein.
b Antrag des Gummersbacher Bürgervereins: In Erwägung, daß der Kölner Bürgerverein, wie die Sitzung vom 13. und der Protest vieler Mitglieder in der außerordentlichen Beilage zu Nr. 311 der Kölnischen Zeitung beweisen, unfrei in seinen Berathungen ist und durch den Terrorismus des Pöbels, wie weiland die Berliner National-Versammlung, zu Beschlüssen getrieben wird, welche sich mit seinem Statut nicht in Einklang bringen lassen, so beschließt der Gummersbacher Bürgerverein, bei sämmtlichen verbündeten Vereinen, auf einen Kongreß zur Wahl eines andern vorortlichen Vereins ergebenst anzutragen
Der Gummersbacher Bürgerverein hat hiezu einen Auszug aus dem Protokoll seiner Sitzung vom 17 Dezember 1848 eingesandt, also lautend: Nach verschiedenen Debatten stellte es sich heraus, daß die vom Kölner Bürgerverein versuchte Rechtfertigung uns nicht genügen könne, und wurde vom Sekretär Siebel beantragt:
Den vorortlichen Verein in Köln zu ersuchen, daß der von uns angeregte Gegenstand absolut bei dem nächsten Kongresse auf die Tagesordnung komme,
welcher Antrag mit dem Zusatz vom Pastor Oelbermann: „weil die uns eingesandte Rechtfertigung nicht genügend sei,“ zum Beschluß erhoben wurde.
c. Der konstitutionelle Bürgerverein zu Bonn beantragt eine Berathung, wie durch gemeinsame Thätigkeit der verbundenen Vereine eine Verbreitung geeigneter Flugblätter erzielt werden könne.
Zusatz:
IV. Antrag aller obigen Vereine: Belagerungszustand da, wo noch ein halber Demokrat; allgemeines Standrecht, neue Beschaffung von Kartätschen und Bomben etc. etc. und Verleihung von Orden an die Mitglieder der Bürgervereine und Besetzung der Ministerstellen durch sie.
* Berlin, 1. Januar. Unser Staatsanwalt hat, wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, das alte Jahr auf eine seiner bisherigen Thätigkeit würdige Weise beschlossen. Er soll nämlich 167 Verhaftsbefehle gegen Abgeordnete, welche am Steuerverweigerungsbeschlusse Theil genommen, unterzeichnet haben. Diese Maßregel läßt darauf schließen, daß mit dem Monsterprozeß doch vorgeschritten werden soll.
Striegau, in Schlesien, 29. Decbr Vorgestern sind der deutsch-katholische Prediger Wander, früher Abgeordneter zur Nationalversammlung, und der Kaufmann Seliger, Präsident des hiesigen demokratischen Clubs, verhaftet und von hier in das Inquisitoriat zu Schweidnitz abgeführt worden. Ein hiesiger Arzt hatte sie wegen Reden denuncirt, die sie während der Novembertage in Volksversammlungen gehalten. Es ist dadurch ihr nicht unbedeutender Einfluß auf die bevorstehenden Wahlen abgeschnitten. Das Resultat derselben ist um so weniger schon jetzt abzusehen, als die früheren Wahlkreise überall verändert sind; so sind in hiesiger Gegend die Kreise Schweidnitz, Neumarkt und Striegau zu einem einzigen Wahlkörper zusammengefaßt, welcher 3 Abgeordnete zu ernennen hat. Die sehr bedeutende Ausdehnung dieses Distrikts erschwert Vorberathungen der Wähler außerordentlich, obgleich sie den Vortheil bieten mag, daß rein lokale und persönliche Interessen schwerer Geltung erlangen. Die Urwahlen werden sich von denen des Mai in ihrem Ergebniß wohl nur sehr wenig unterscheiden. Höchst auffallend ist es jedoch, daß manche mit Ausführung der Wahlen beauftragte Behörden von den Erklärungen gar keine Notiz nehmen, welche das Ministerium zuletzt über die von der Verfassung geforderte Selbstständigkeit der Urwähler gegeben hat. Wenn nach diesen Erklärungen dem Worte für den bevorstehenden Wahlakt durchaus keine exklusive Bedeutung gegeben werden soll, so schließt dagegen eine Bekanntmachung des hiesigen Landrathsamtes die Söhne im elterlichen Hause, das unverheirathete Gesinde, die unverheiratheten Gesellen etc. von der Wahlliste aus. Es wäre dringend zu wünschen, daß über diesen Punkt nochmals sofort eine klare Instruktion an alle Behörden erginge; viele Wahlen müssen sonst vielleicht später kassirt werden.
(_ . Z) * Stettin. 30. Dezember. Zum Aerger der Galgenzeitung und ihrer Partei der Kamarilla und des Krautjunkerthums, wurde
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(2017-03-20T13:08:10Z)
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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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