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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 194. Köln, 13. Januar 1849.

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* Köln, im Januar.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 11. Januar.

Heute Morgen wurde der Gerant der "N. Rh. Ztg.", Hr. Korff, durch einen Polizeisergeanten zu dem Polizeikommissar seines Viertels eingeladen, um von diesem eine Mittheilung zu erhalten. Hr. Korff glaubte, es handle sich um eine gewöhnliche Polizeisache und begab sich heute Nachmittag auf das Büreau in der Altenbergerstraße und hier machte ihm der da anwesende Polizeikommissar die merkwürdige Entdeckung, er sei von dem Polizeidirektor Hrn. Geiger requirirt, ihn über den Verfasser eines in der N. Rh. Z. erschienenen Artikels zu vernehmen (!) Der Herr General Stößer in Liegnitz finde sich nämlich durch die ihn betreffende Correspondenz in Nr. 180 der N. Rh. Z. vom 22. December v. J. beleidigt und beabsichtige den Verfasser derselben gerichtlich zu verfolgen. Er habe sich deßhalb an den Polizei-Direktor Geiger gewendet, um den Namen des Verfassers zu erfahren; etc. Geiger habe darauf dem Polizei-Commissar aufgegeben, die Vernehmung des Geranten Korff vorzunehmen. Hr. Korff erklärte natürlich, daß er dieses Ansinnen, sich von einer völlig unbefugten Behörde vernehmen zu lassen, entschieden abweise, daß er nicht begreife, wie der Polizei-Director Geiger seinem Unterbeamten eine Ungesetzlichkeit, eine Einmischung in die Funktionen der Gerichte (Vergehen gegen Art. 258 Code penal) zumuthen könnte und daß er natürlich auf die ihm vorgelegte Frage jede Antwort verweigere:

Man sieht, wir sind hier in Köln ohne Belagerungszustand fast so weit gekommen, wie in dem unter Militärdisciplin stehenden Düsseldorf. Während dort auf Verfügung des Divisions-Commando's die Polizei zum Exekutor von Straferlassen geworden ist, versieht sie hier wenigstens schon das Amt des Instruktionsrichters. Ein beliebiger schlesischer General, der Hr. Stößer findet sich durch einen Zeitungsartikel beleidigt und will klagen. Statt sich an die gerichtliche Behörde zu wenden, die Einleitung der Untersuchung zu beantragen und ihr die Entdeckung des Beleidigers zu überlassen, schreibt er direkt dem Polizei-Direktor und dieser befiehlt seinem Subalternen, dem Polizeikommissar, Instruktionsrichter zu werden und als solcher den Casus zu behandeln. Was wird der Stellvertreter des Hrn. Zweiffel zu diesem Faktum sagen, zu diesem Mißtrauensvotum gegen die hiesigen Instruktionsrichter? Wird er den Art. 258 für verletzt erachten und demgemäß den Herrn Geiger zur Verantwortung ziehen?

* Köln, 12. Januar.

Eine einfache Interpellation an Herrn DuMont. Aus verschiedenen Gegenden schreibt man uns, daß die Agenten des Herrn DuMont kurz vor Abschluß des neuen Semesters Abonnenten warben unter der Versicherung, die "N. Rh. Z." werde bald "verboten" werden, es lohne sich daher nicht, auf sie zu abonniren u. dgl. Ist die Thatsache richtig oder falsch? Herr DuMont antworte mit Ja oder Nein. Das Verbot einer Zeitung ist bekanntlich mit dem neuen "breitesten Rechtsboden" der "Kölnischen Zeitung" unverträglich. Oder wäre der "Rechtsboden" nur ein verblümter und nach Umständen modifizirter Ausdruck für commerciellen Betrug?

* Breslau, 10. Januar.

Wenn in dem allerhöchsten Neujahrswunsch das preußische Militär wegen seiner "vollen Disciplin" und "edlen Mannszucht" auf's Schmeichelhafteste belobigt worden: so erfüllen wir unsrerseits nur eine Pflicht, indem wir darauf hinweisen, daß sich Civilbeamte mindestens gleichen Ruhm erworben haben. In diesem Fall sind wir sicher, den in folgender Geschichte spielenden Haupthelden -- den vor einigen Wochen für Kreuzburg und Umkreis zum königl. preuß. Censor bestallten Ober-Regier. Rath Kieschke unter den Meistbelobten anzutreffen. Das Kieschke'sche Heldenstück nimmt sich in der "A. Od. Ztg." folgender Maaßen aus:

"Obgleich ich Ursache genug hätte, wegen einer Handlung, welche Herr Ober-Regierungsrath Kieschke, jetziger Civil-Commissarius während des Belagerungszustandes hiesiger Gegend, in meinem Hause ausgeübt hat, denselben von einer höhern Behörde zur Rechenschaft fordern zu lassen, so unterlasse ich es dennoch aus gewissen Gründen und finde es zweckmäßiger, diese ganze Thatsache der strengsten Wahrheit gemäß zu veröffentlichen:

In Folge eines durch den hiesigen Gutsbesitzer, Herrn v. Paczinsky eingerückten Zeitungsartikels, welcher angeblich Verläumdungen und die Verdächtigung gegen meinen Sohn enthält, als stünde derselbe an der Spitze hiesiger Rebellen, hatte Hr. O. R. R. K. mit mehr als 30 Soldaten und in Begleitung unsers Kreislandraths und Polizeiverwesers am 17. d. Mts. mein Haus überfallen, um, wie ich nach Verlauf der Sache erfahren habe, staatsgefährlichen Schriften nachzuforschen. -- Nachdem es meinem Sohne mit leichter Mühe gelungen war, sich von jeglichem Verdachte zu reinigen, und nachdem alle in meinem Hause befindlichen Gemächer und Winkel durchstöbert und alle vorhandenen Schriftstücke genommen waren, ungeachtet nichts Verdächtiges vorgefunden werden konnte, begnügte sich Hr. O. R. R. K. damit noch nicht, sondern stieß drohende und polternde Redensarten gegen meinen Sohn aus. Von unsrer Unschuld überzeugt, trat meine Frau heran, und sagte: "Wenn mein Sohn etwas verschuldet hat, mögen Sie ihn fesseln." -- Diese wenigen Worte ergrimmten Hrn. O. R. R. K. in so hohem Grade, daß er mein Weib herum warf, sie mit beiden Fäusten in den Rücken stieß, so daß sie über die ganze Stube dahinflog und nur mit Mühe sich auf den Beinen erhalten konnte. -- Obgleich wir nur schlichte, einfältige Landleute sind, so wissen wir doch recht gut, daß ein königl. Civilcommissarius während des Belagerungszustandes in seinem Bezirke auch im verdienten Falle sich aller Handgreiflichkeiten enthalten und nöthigenfalls militairische Kräfte dazu verwenden müsse. Daß aber Herr O. R. R. K. auch unschuldige Personen seiner boshaften Willkür unterwirft, darüber zu urtheilen überlasse ich der Oeffentlichkeit. Hr. O. R. R. K. hat es wahrlich nur meiner Ruhe zu verdanken, daß an ihm das Hausrecht, wie es ihm angedroht worden, nicht auch ausgeübt wurde. Sollte vielleicht Hr. O. R. R. K. diese ungeziemende Handlung mit zu großem Eifer in Ausübung der Gesetze entschuldigen wollen, so muß ich dies bezweifeln, denn wie ich Tags nachher erfahren, hat derselbe alle diese Exekution betreffenden Aktenstücke verloren. Ueberhaupt befürchte ich, daß alle Untersuchungen, die Hr. O. R. R. K. auf ähnliche Weise, wie in meinem Hause unternehmen sollte, zu keinem erwünschten Resultate führen dürften und möchte ihm daher den Rath geben, ein ander Mal alle vorgefundenen Schriften in Gegenwart der Zeugen zu versiegeln und dann erst zu verwahren. Bei diesem Ereigniß kann ich nicht umhin, das würdevolle Benehmen unsers Kreislandraths Hrn. Grafen von Monts im Gegensatz zu dem vorhin Erwähnten gebührend anzuerkennen.

Reinersdorf, den 25. December 1848.

Wahnitz, Tischlermeister."

Hamburg, 4. Jan.

Unter diesem Datum bringt die deutsche Reichszeitung folgende Details über das Durchfallen Karl Heinzen's in seiner Hamburger Kandidatur für das Frankfurter Parlament. Es circulirte in Hamburg "ein Brief Fritz Hecker's, worin dieser sich mit wahrhaft souveräner Verachtung über besagten Heinzen ausspricht." Dieser Brief hat ursprünglich in der deutschen New-Yorker Staatszeitung vom 24. August gestanden, Hecker sagt darin von sich, er sei ein Mann, welcher seit zwölf Jahren unablässig für die Rechte des deutschen Volks gekämpft und für seine Ueberzeugung das glänzendste Loos und ein bedeutendes Vermögen freudig zum Opfer gebracht habe. Jetzt

* Köln, im Januar.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 11. Januar.

Heute Morgen wurde der Gerant der „N. Rh. Ztg.“, Hr. Korff, durch einen Polizeisergeanten zu dem Polizeikommissar seines Viertels eingeladen, um von diesem eine Mittheilung zu erhalten. Hr. Korff glaubte, es handle sich um eine gewöhnliche Polizeisache und begab sich heute Nachmittag auf das Büreau in der Altenbergerstraße und hier machte ihm der da anwesende Polizeikommissar die merkwürdige Entdeckung, er sei von dem Polizeidirektor Hrn. Geiger requirirt, ihn über den Verfasser eines in der N. Rh. Z. erschienenen Artikels zu vernehmen (!) Der Herr General Stößer in Liegnitz finde sich nämlich durch die ihn betreffende Correspondenz in Nr. 180 der N. Rh. Z. vom 22. December v. J. beleidigt und beabsichtige den Verfasser derselben gerichtlich zu verfolgen. Er habe sich deßhalb an den Polizei-Direktor Geiger gewendet, um den Namen des Verfassers zu erfahren; etc. Geiger habe darauf dem Polizei-Commissar aufgegeben, die Vernehmung des Geranten Korff vorzunehmen. Hr. Korff erklärte natürlich, daß er dieses Ansinnen, sich von einer völlig unbefugten Behörde vernehmen zu lassen, entschieden abweise, daß er nicht begreife, wie der Polizei-Director Geiger seinem Unterbeamten eine Ungesetzlichkeit, eine Einmischung in die Funktionen der Gerichte (Vergehen gegen Art. 258 Code pénal) zumuthen könnte und daß er natürlich auf die ihm vorgelegte Frage jede Antwort verweigere:

Man sieht, wir sind hier in Köln ohne Belagerungszustand fast so weit gekommen, wie in dem unter Militärdisciplin stehenden Düsseldorf. Während dort auf Verfügung des Divisions-Commando's die Polizei zum Exekutor von Straferlassen geworden ist, versieht sie hier wenigstens schon das Amt des Instruktionsrichters. Ein beliebiger schlesischer General, der Hr. Stößer findet sich durch einen Zeitungsartikel beleidigt und will klagen. Statt sich an die gerichtliche Behörde zu wenden, die Einleitung der Untersuchung zu beantragen und ihr die Entdeckung des Beleidigers zu überlassen, schreibt er direkt dem Polizei-Direktor und dieser befiehlt seinem Subalternen, dem Polizeikommissar, Instruktionsrichter zu werden und als solcher den Casus zu behandeln. Was wird der Stellvertreter des Hrn. Zweiffel zu diesem Faktum sagen, zu diesem Mißtrauensvotum gegen die hiesigen Instruktionsrichter? Wird er den Art. 258 für verletzt erachten und demgemäß den Herrn Geiger zur Verantwortung ziehen?

* Köln, 12. Januar.

Eine einfache Interpellation an Herrn DuMont. Aus verschiedenen Gegenden schreibt man uns, daß die Agenten des Herrn DuMont kurz vor Abschluß des neuen Semesters Abonnenten warben unter der Versicherung, die „N. Rh. Z.“ werde bald „verboten“ werden, es lohne sich daher nicht, auf sie zu abonniren u. dgl. Ist die Thatsache richtig oder falsch? Herr DuMont antworte mit Ja oder Nein. Das Verbot einer Zeitung ist bekanntlich mit dem neuen „breitesten Rechtsboden“ der „Kölnischen Zeitung“ unverträglich. Oder wäre der „Rechtsboden“ nur ein verblümter und nach Umständen modifizirter Ausdruck für commerciellen Betrug?

* Breslau, 10. Januar.

Wenn in dem allerhöchsten Neujahrswunsch das preußische Militär wegen seiner „vollen Disciplin“ und „edlen Mannszucht“ auf's Schmeichelhafteste belobigt worden: so erfüllen wir unsrerseits nur eine Pflicht, indem wir darauf hinweisen, daß sich Civilbeamte mindestens gleichen Ruhm erworben haben. In diesem Fall sind wir sicher, den in folgender Geschichte spielenden Haupthelden — den vor einigen Wochen für Kreuzburg und Umkreis zum königl. preuß. Censor bestallten Ober-Regier. Rath Kieschke unter den Meistbelobten anzutreffen. Das Kieschke'sche Heldenstück nimmt sich in der „A. Od. Ztg.“ folgender Maaßen aus:

„Obgleich ich Ursache genug hätte, wegen einer Handlung, welche Herr Ober-Regierungsrath Kieschke, jetziger Civil-Commissarius während des Belagerungszustandes hiesiger Gegend, in meinem Hause ausgeübt hat, denselben von einer höhern Behörde zur Rechenschaft fordern zu lassen, so unterlasse ich es dennoch aus gewissen Gründen und finde es zweckmäßiger, diese ganze Thatsache der strengsten Wahrheit gemäß zu veröffentlichen:

In Folge eines durch den hiesigen Gutsbesitzer, Herrn v. Paczinsky eingerückten Zeitungsartikels, welcher angeblich Verläumdungen und die Verdächtigung gegen meinen Sohn enthält, als stünde derselbe an der Spitze hiesiger Rebellen, hatte Hr. O. R. R. K. mit mehr als 30 Soldaten und in Begleitung unsers Kreislandraths und Polizeiverwesers am 17. d. Mts. mein Haus überfallen, um, wie ich nach Verlauf der Sache erfahren habe, staatsgefährlichen Schriften nachzuforschen. — Nachdem es meinem Sohne mit leichter Mühe gelungen war, sich von jeglichem Verdachte zu reinigen, und nachdem alle in meinem Hause befindlichen Gemächer und Winkel durchstöbert und alle vorhandenen Schriftstücke genommen waren, ungeachtet nichts Verdächtiges vorgefunden werden konnte, begnügte sich Hr. O. R. R. K. damit noch nicht, sondern stieß drohende und polternde Redensarten gegen meinen Sohn aus. Von unsrer Unschuld überzeugt, trat meine Frau heran, und sagte: „Wenn mein Sohn etwas verschuldet hat, mögen Sie ihn fesseln.“ — Diese wenigen Worte ergrimmten Hrn. O. R. R. K. in so hohem Grade, daß er mein Weib herum warf, sie mit beiden Fäusten in den Rücken stieß, so daß sie über die ganze Stube dahinflog und nur mit Mühe sich auf den Beinen erhalten konnte. — Obgleich wir nur schlichte, einfältige Landleute sind, so wissen wir doch recht gut, daß ein königl. Civilcommissarius während des Belagerungszustandes in seinem Bezirke auch im verdienten Falle sich aller Handgreiflichkeiten enthalten und nöthigenfalls militairische Kräfte dazu verwenden müsse. Daß aber Herr O. R. R. K. auch unschuldige Personen seiner boshaften Willkür unterwirft, darüber zu urtheilen überlasse ich der Oeffentlichkeit. Hr. O. R. R. K. hat es wahrlich nur meiner Ruhe zu verdanken, daß an ihm das Hausrecht, wie es ihm angedroht worden, nicht auch ausgeübt wurde. Sollte vielleicht Hr. O. R. R. K. diese ungeziemende Handlung mit zu großem Eifer in Ausübung der Gesetze entschuldigen wollen, so muß ich dies bezweifeln, denn wie ich Tags nachher erfahren, hat derselbe alle diese Exekution betreffenden Aktenstücke verloren. Ueberhaupt befürchte ich, daß alle Untersuchungen, die Hr. O. R. R. K. auf ähnliche Weise, wie in meinem Hause unternehmen sollte, zu keinem erwünschten Resultate führen dürften und möchte ihm daher den Rath geben, ein ander Mal alle vorgefundenen Schriften in Gegenwart der Zeugen zu versiegeln und dann erst zu verwahren. Bei diesem Ereigniß kann ich nicht umhin, das würdevolle Benehmen unsers Kreislandraths Hrn. Grafen von Monts im Gegensatz zu dem vorhin Erwähnten gebührend anzuerkennen.

Reinersdorf, den 25. December 1848.

Wahnitz, Tischlermeister.“

Hamburg, 4. Jan.

Unter diesem Datum bringt die deutsche Reichszeitung folgende Details über das Durchfallen Karl Heinzen's in seiner Hamburger Kandidatur für das Frankfurter Parlament. Es circulirte in Hamburg „ein Brief Fritz Hecker's, worin dieser sich mit wahrhaft souveräner Verachtung über besagten Heinzen ausspricht.“ Dieser Brief hat ursprünglich in der deutschen New-Yorker Staatszeitung vom 24. August gestanden, Hecker sagt darin von sich, er sei ein Mann, welcher seit zwölf Jahren unablässig für die Rechte des deutschen Volks gekämpft und für seine Ueberzeugung das glänzendste Loos und ein bedeutendes Vermögen freudig zum Opfer gebracht habe. Jetzt

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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Der magyarische Kampf, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/8.         </bibl>                </note>
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          <p>Man sieht, wir sind hier in Köln ohne Belagerungszustand fast so weit gekommen, wie in dem unter Militärdisciplin stehenden Düsseldorf. Während dort auf Verfügung des Divisions-Commando's die Polizei zum Exekutor von Straferlassen geworden ist, versieht sie hier wenigstens schon das Amt des Instruktionsrichters. Ein beliebiger schlesischer General, der Hr. Stößer findet sich durch einen Zeitungsartikel beleidigt und will klagen. Statt sich an die gerichtliche Behörde zu wenden, die Einleitung der Untersuchung zu beantragen und ihr die Entdeckung des Beleidigers zu überlassen, schreibt er direkt dem Polizei-Direktor und dieser befiehlt seinem Subalternen, dem Polizeikommissar, Instruktionsrichter zu werden und als solcher den Casus zu behandeln. Was wird der Stellvertreter des Hrn. Zweiffel zu diesem Faktum sagen, zu diesem Mißtrauensvotum gegen die hiesigen Instruktionsrichter? Wird er den Art. 258 für verletzt erachten und demgemäß den Herrn Geiger zur Verantwortung ziehen?</p>
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          <p>In Folge eines durch den hiesigen Gutsbesitzer, Herrn v. Paczinsky eingerückten Zeitungsartikels, welcher angeblich Verläumdungen und die Verdächtigung gegen meinen Sohn enthält, als stünde derselbe an der Spitze hiesiger Rebellen, hatte Hr. O. R. R. K. mit mehr als 30 Soldaten und in Begleitung unsers Kreislandraths und Polizeiverwesers am 17. d. Mts. mein Haus überfallen, um, wie ich nach Verlauf der Sache erfahren habe, staatsgefährlichen Schriften nachzuforschen. &#x2014; Nachdem es meinem Sohne mit leichter Mühe gelungen war, sich von jeglichem Verdachte zu reinigen, und nachdem alle in meinem Hause befindlichen Gemächer und Winkel durchstöbert und alle vorhandenen Schriftstücke genommen waren, ungeachtet nichts Verdächtiges vorgefunden werden konnte, begnügte sich Hr. O. R. R. K. damit noch nicht, sondern stieß drohende und polternde Redensarten gegen meinen Sohn aus. Von unsrer Unschuld überzeugt, trat meine Frau heran, und sagte: &#x201E;Wenn mein Sohn etwas verschuldet hat, mögen Sie ihn fesseln.&#x201C; &#x2014; Diese wenigen Worte ergrimmten Hrn. O. R. R. K. in so hohem Grade, daß er mein Weib herum warf, sie mit beiden Fäusten in den Rücken stieß, so daß sie über die ganze Stube dahinflog und nur mit Mühe sich auf den Beinen erhalten konnte. &#x2014; Obgleich wir nur schlichte, einfältige Landleute sind, so wissen wir doch recht gut, daß ein königl. Civilcommissarius während des Belagerungszustandes in seinem Bezirke auch im verdienten Falle sich aller Handgreiflichkeiten enthalten und nöthigenfalls militairische Kräfte dazu verwenden müsse. Daß aber Herr O. R. R. K. auch unschuldige Personen seiner boshaften Willkür unterwirft, darüber zu urtheilen überlasse ich der Oeffentlichkeit. Hr. O. R. R. K. hat es wahrlich nur meiner Ruhe zu verdanken, daß an ihm das Hausrecht, wie es ihm angedroht worden, nicht auch ausgeübt wurde. Sollte vielleicht Hr. O. R. R. K. diese ungeziemende Handlung mit zu großem Eifer in Ausübung der Gesetze entschuldigen wollen, so muß ich dies bezweifeln, denn wie ich Tags nachher erfahren, hat derselbe alle diese Exekution betreffenden Aktenstücke verloren. Ueberhaupt befürchte ich, daß alle Untersuchungen, die Hr. O. R. R. K. auf ähnliche Weise, wie in meinem Hause unternehmen sollte, zu keinem erwünschten Resultate führen dürften und möchte ihm daher den Rath geben, ein ander Mal alle vorgefundenen Schriften in Gegenwart der Zeugen zu versiegeln und dann erst zu verwahren. Bei diesem Ereigniß kann ich nicht umhin, das würdevolle Benehmen unsers Kreislandraths Hrn. Grafen von Monts im Gegensatz zu dem vorhin Erwähnten gebührend anzuerkennen.</p>
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[1050/0002] * Köln, im Januar. _ * Köln, 11. Januar. Heute Morgen wurde der Gerant der „N. Rh. Ztg.“, Hr. Korff, durch einen Polizeisergeanten zu dem Polizeikommissar seines Viertels eingeladen, um von diesem eine Mittheilung zu erhalten. Hr. Korff glaubte, es handle sich um eine gewöhnliche Polizeisache und begab sich heute Nachmittag auf das Büreau in der Altenbergerstraße und hier machte ihm der da anwesende Polizeikommissar die merkwürdige Entdeckung, er sei von dem Polizeidirektor Hrn. Geiger requirirt, ihn über den Verfasser eines in der N. Rh. Z. erschienenen Artikels zu vernehmen (!) Der Herr General Stößer in Liegnitz finde sich nämlich durch die ihn betreffende Correspondenz in Nr. 180 der N. Rh. Z. vom 22. December v. J. beleidigt und beabsichtige den Verfasser derselben gerichtlich zu verfolgen. Er habe sich deßhalb an den Polizei-Direktor Geiger gewendet, um den Namen des Verfassers zu erfahren; etc. Geiger habe darauf dem Polizei-Commissar aufgegeben, die Vernehmung des Geranten Korff vorzunehmen. Hr. Korff erklärte natürlich, daß er dieses Ansinnen, sich von einer völlig unbefugten Behörde vernehmen zu lassen, entschieden abweise, daß er nicht begreife, wie der Polizei-Director Geiger seinem Unterbeamten eine Ungesetzlichkeit, eine Einmischung in die Funktionen der Gerichte (Vergehen gegen Art. 258 Code pénal) zumuthen könnte und daß er natürlich auf die ihm vorgelegte Frage jede Antwort verweigere: Man sieht, wir sind hier in Köln ohne Belagerungszustand fast so weit gekommen, wie in dem unter Militärdisciplin stehenden Düsseldorf. Während dort auf Verfügung des Divisions-Commando's die Polizei zum Exekutor von Straferlassen geworden ist, versieht sie hier wenigstens schon das Amt des Instruktionsrichters. Ein beliebiger schlesischer General, der Hr. Stößer findet sich durch einen Zeitungsartikel beleidigt und will klagen. Statt sich an die gerichtliche Behörde zu wenden, die Einleitung der Untersuchung zu beantragen und ihr die Entdeckung des Beleidigers zu überlassen, schreibt er direkt dem Polizei-Direktor und dieser befiehlt seinem Subalternen, dem Polizeikommissar, Instruktionsrichter zu werden und als solcher den Casus zu behandeln. Was wird der Stellvertreter des Hrn. Zweiffel zu diesem Faktum sagen, zu diesem Mißtrauensvotum gegen die hiesigen Instruktionsrichter? Wird er den Art. 258 für verletzt erachten und demgemäß den Herrn Geiger zur Verantwortung ziehen? * Köln, 12. Januar. Eine einfache Interpellation an Herrn DuMont. Aus verschiedenen Gegenden schreibt man uns, daß die Agenten des Herrn DuMont kurz vor Abschluß des neuen Semesters Abonnenten warben unter der Versicherung, die „N. Rh. Z.“ werde bald „verboten“ werden, es lohne sich daher nicht, auf sie zu abonniren u. dgl. Ist die Thatsache richtig oder falsch? Herr DuMont antworte mit Ja oder Nein. Das Verbot einer Zeitung ist bekanntlich mit dem neuen „breitesten Rechtsboden“ der „Kölnischen Zeitung“ unverträglich. Oder wäre der „Rechtsboden“ nur ein verblümter und nach Umständen modifizirter Ausdruck für commerciellen Betrug? * Breslau, 10. Januar. Wenn in dem allerhöchsten Neujahrswunsch das preußische Militär wegen seiner „vollen Disciplin“ und „edlen Mannszucht“ auf's Schmeichelhafteste belobigt worden: so erfüllen wir unsrerseits nur eine Pflicht, indem wir darauf hinweisen, daß sich Civilbeamte mindestens gleichen Ruhm erworben haben. In diesem Fall sind wir sicher, den in folgender Geschichte spielenden Haupthelden — den vor einigen Wochen für Kreuzburg und Umkreis zum königl. preuß. Censor bestallten Ober-Regier. Rath Kieschke unter den Meistbelobten anzutreffen. Das Kieschke'sche Heldenstück nimmt sich in der „A. Od. Ztg.“ folgender Maaßen aus: „Obgleich ich Ursache genug hätte, wegen einer Handlung, welche Herr Ober-Regierungsrath Kieschke, jetziger Civil-Commissarius während des Belagerungszustandes hiesiger Gegend, in meinem Hause ausgeübt hat, denselben von einer höhern Behörde zur Rechenschaft fordern zu lassen, so unterlasse ich es dennoch aus gewissen Gründen und finde es zweckmäßiger, diese ganze Thatsache der strengsten Wahrheit gemäß zu veröffentlichen: In Folge eines durch den hiesigen Gutsbesitzer, Herrn v. Paczinsky eingerückten Zeitungsartikels, welcher angeblich Verläumdungen und die Verdächtigung gegen meinen Sohn enthält, als stünde derselbe an der Spitze hiesiger Rebellen, hatte Hr. O. R. R. K. mit mehr als 30 Soldaten und in Begleitung unsers Kreislandraths und Polizeiverwesers am 17. d. Mts. mein Haus überfallen, um, wie ich nach Verlauf der Sache erfahren habe, staatsgefährlichen Schriften nachzuforschen. — Nachdem es meinem Sohne mit leichter Mühe gelungen war, sich von jeglichem Verdachte zu reinigen, und nachdem alle in meinem Hause befindlichen Gemächer und Winkel durchstöbert und alle vorhandenen Schriftstücke genommen waren, ungeachtet nichts Verdächtiges vorgefunden werden konnte, begnügte sich Hr. O. R. R. K. damit noch nicht, sondern stieß drohende und polternde Redensarten gegen meinen Sohn aus. Von unsrer Unschuld überzeugt, trat meine Frau heran, und sagte: „Wenn mein Sohn etwas verschuldet hat, mögen Sie ihn fesseln.“ — Diese wenigen Worte ergrimmten Hrn. O. R. R. K. in so hohem Grade, daß er mein Weib herum warf, sie mit beiden Fäusten in den Rücken stieß, so daß sie über die ganze Stube dahinflog und nur mit Mühe sich auf den Beinen erhalten konnte. — Obgleich wir nur schlichte, einfältige Landleute sind, so wissen wir doch recht gut, daß ein königl. Civilcommissarius während des Belagerungszustandes in seinem Bezirke auch im verdienten Falle sich aller Handgreiflichkeiten enthalten und nöthigenfalls militairische Kräfte dazu verwenden müsse. Daß aber Herr O. R. R. K. auch unschuldige Personen seiner boshaften Willkür unterwirft, darüber zu urtheilen überlasse ich der Oeffentlichkeit. Hr. O. R. R. K. hat es wahrlich nur meiner Ruhe zu verdanken, daß an ihm das Hausrecht, wie es ihm angedroht worden, nicht auch ausgeübt wurde. Sollte vielleicht Hr. O. R. R. K. diese ungeziemende Handlung mit zu großem Eifer in Ausübung der Gesetze entschuldigen wollen, so muß ich dies bezweifeln, denn wie ich Tags nachher erfahren, hat derselbe alle diese Exekution betreffenden Aktenstücke verloren. Ueberhaupt befürchte ich, daß alle Untersuchungen, die Hr. O. R. R. K. auf ähnliche Weise, wie in meinem Hause unternehmen sollte, zu keinem erwünschten Resultate führen dürften und möchte ihm daher den Rath geben, ein ander Mal alle vorgefundenen Schriften in Gegenwart der Zeugen zu versiegeln und dann erst zu verwahren. Bei diesem Ereigniß kann ich nicht umhin, das würdevolle Benehmen unsers Kreislandraths Hrn. Grafen von Monts im Gegensatz zu dem vorhin Erwähnten gebührend anzuerkennen. Reinersdorf, den 25. December 1848. Wahnitz, Tischlermeister.“ Hamburg, 4. Jan. Unter diesem Datum bringt die deutsche Reichszeitung folgende Details über das Durchfallen Karl Heinzen's in seiner Hamburger Kandidatur für das Frankfurter Parlament. Es circulirte in Hamburg „ein Brief Fritz Hecker's, worin dieser sich mit wahrhaft souveräner Verachtung über besagten Heinzen ausspricht.“ Dieser Brief hat ursprünglich in der deutschen New-Yorker Staatszeitung vom 24. August gestanden, Hecker sagt darin von sich, er sei ein Mann, welcher seit zwölf Jahren unablässig für die Rechte des deutschen Volks gekämpft und für seine Ueberzeugung das glänzendste Loos und ein bedeutendes Vermögen freudig zum Opfer gebracht habe. Jetzt

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 194. Köln, 13. Januar 1849, S. 1050. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz194_1849/2>, abgerufen am 29.04.2024.