Neue Rheinische Zeitung. Nr. 196. Köln, 16. Januar 1849.Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 196. Köln, Dienstag den 16. Januar. 1849. Uebersicht. Deutschland. Münster. (v. Vinke und Temme. -- Ein Schreiben an Rintelen. -- Antwort desselben) Berlin. (Temme und Rintelen. -- Die Habeas-corpus-acte. -- Sinken des Real-Credits. -- Zur Charakteristik des Herrn Harkort.) Breslau. (Das Gesellen-Comite. -- Landrath Königsdorf. -- Tooting II.) Liegnitz. (Verbesserte Ausgabe der Schweidnitzer Vorfälle.) Schweidnitz. (Reactionäre Wahlumtriebe. -- Avancement für Todtschießen.) Posen. (Die "octroyirte Verfassung." Wien. (Die Bülletins von Windischgrätz. -- Das Ereigniß in Kremsier. -- Schuselka. -- Die Wiener Abendzeitung über das preuß. Primat. -- Fremdenausweisung. -- Tagesfrage. -- Neue Nation in Galizien entdeckt. -- Die ungarische Sache. -- Ragacsah. -- Die Familie Zichy. -- Agenten Oestreichs. -- Der Gemeinderath. -- Die Slovakei.) Kremsier. (Der Reichstag.) Cilli. (Eröffnung der Eisenbahn von Cilli nach Tüffer.) Prag. (Eine slawische Universität. -- Ministerielles Neujahrsgeschenk.) Frankfurt. (Sitzungen der National-Versammlung.) Hamburg. (Verwahrung deutscher Handelsinteressen im Auslande.) Hannover. (Parker.) Göttingen. (Die republikanische Partei und die Wahlen.) Italien. (Neapel. (Gerüchte über den Stand der Dinge in Sicilien. -- Ausrufung der Constituante in Palermo. -- Antwort der Herren Temple und Rayneval auf Fürst Cariati's Note. -- Die östreichisch-neapolitanische Intervention im Kirchenstaat.) Rom (Zustand. -- Neuer Protest des Papstes.) Turin. (Ein Tagesbefehl Radetzki's.) Franz. Republik. Paris. (Die Unproductiven. -- Vasbenter, Bernard. -- Die Union monarchique. -- Guizot und der Univers. -- Polizeiliches -- Vermischtes. -- National-Versammlung. -- Die letzten Scenen in der National-Versammlung.) Ungarn Hermannstadt. (Die Szekler siegreich.) Agram. (Eine Staatsschrift.) Czernowice. (Siege der Magyaren in Siebenbürgen.) Neueste Nachrichten Kremsier. (Reichstag.) Wien. (Verbot der "Ostd. Post." -- Armeebülletin. -- Die Verhältnisse der Bank. -- Aus Ungarn.) Ein politischer Proceß. Deutschland. 105 Münster, 12. Jan. In der reformirten Kirchengesellschaft zu Frankfurt a. M. hat in der Sitzung vom 9. der "duellfeste" westphälische Ritter Vinke gewagt zu behaupten, die Details über die Verhaftung des Hrn. Temme seien durch die Zeitung sehr verfälscht worden; Herr Temme befände sich nicht im Zuchthause, wie allgemein verbreitet worden, sondern das Untersuchungsgericht von Münster halte seine Sitzungen im Zuchthause, weil kein anderes Lokal vorhanden sei. Der 13ahnige Freiherr von Ickern (Ritter p. p. Vinke) ist in Münster geboren, wenigstens groß geworden, er muß also die hiesigen Verhältnisse wohl kennen; gleichwohl wollen wir nicht, wie dieser Don Ranudo da Colibrados des Rechtsbodens sofort von Verfälschungen sprechen, sondern es nur einem vielleicht augenblicklichen Irrthume des Herrn v. Vinke zuschreiben, daß er in jedem seiner Worte eine Unwahrheit gesprochen. Herr Temme und die übrigen hiesigen politischen Gefangenen werden allerdings in dem hiesigen Zuchthause detinirt, mitten zwischen den eigentlichen Züchtlingen; selbst die Corridors, an denen ihre Gefängnißzellen liegen, führen zugleich zu andern Stuben, welche Züchtlingen zum Aufenthalt dienen. Das Untersuchungsgericht zu Münster hält seine Sitzungen nicht im Zuchthause, wie der ehemals als Referendarius hier beschäftigte Vinke so dreist erzählt, sondern in dem eine ganze Straße lang davon entfernt gelegenen Inquisitoriatsgebäude. In diesem werden auch die Verhöre abgehalten, zu denen Hr. Temme und die übrigen Gefangenen durch Schildwachen oder Aufseher hin und zurück transportirt werden. Ja es geschieht dies sogar in gewöhnlicher Zuchthauskleidung bei allen, die nicht im Stande sind, mindestens 10 Thlr. praenumerando zu zahlen. "Vielleicht ist die Zeit nicht fern, wo Hr. v. Vinke dies alles aus Erfahrung kennen lernt." Temme ist, nach so eben hier eingetroffenen Nachrichten im Kreise Chemnitz ebenfalls und zwar einstimmig zum Abgeordneten nach Frankfurt gewählt. Wir freuen uns, daß Temme, auf diese Weise bald aus dem Zuchthause kommt, hoffen aber trotz alledem, daß Hr. v. Vinke recht bald zu seinen ursprünglichen Beschäftigungen "Grütze machen und Schweine mästen" nach Ickern zurückkehren wird. 68 Münster, 12. Januar. Hohes Justizministerium. Bereits vor mehr als 14 Tagen haben wir ein Perhorrescenz-Gesuch gegen das hiesige Oberlandesgericht eingereicht, ohne bis jetzt einen Bescheid darauf zu erhalten. Zwar hegen wir nicht den geringsten Zweifel, daß unser Gesuch für begründet erachtet wird, aber selbst um die Möglichkeit eines abschläglichen Bescheides zu beseitigen, halten wir uns verpflichtet, nochmals auf diesen Gegenstand zurückzukommen. Möge Ein hohes Ministerium sich überzeugen, daß wir nicht allein unsertwegen, sondern auch und hauptsächlich zur Rettung des in neuster Zeit ohnehin tief erschütterten Rufs der Ehrenhaftigkeit des preußischen Richterstandes nochmals das Wort nehmen. I. Der Criminalsenat des Oberlandesgerichts zu Münster ist bekanntlich der Einzige im Staate, welcher und zwar ohne alle Befugniß, durch besonderen Erlaß die Untergerichte des Departements geradezu auffordert, gegen alle diejenigen die Untersuchung einzuleiten und Verhaftungen vorzunehmen, welche in dem Streite über das Recht der Krone zur Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung mit Wort oder That auf Seiten der Letzteren getreten. Ja der Criminalsenat des Oberlandesgerichts fordert in seinem desfalsigen Erlasse die Gerichte sogar auf von 4 zu 4 Wochen Bericht über die eingeleiteten Untersuchungen zu erstatten; -- das Oberlandesgericht verläßt hierdurch offenbar seinen Standpunkt als Richtercollegium und nimmt den eines Provocations-Agenten an. Es fordert mit andern Worten die Gerichte auf, Untersuchungen zu finden und den Denuncianten zu machen! Ist das ein parteiloses Richtercollegium? Können wir wegen politischer Meinungen oder wenn man will, wegen sogenannter politischer Verbrechen von einem solchen Gerichtshofe einem unparteiischem Urtheile entgegensehen? II. Das Oberlandesgericht zu Münster fordert bekanntlich in seiner Immediat-Eingabe an den König die Entfernung seines Directors, Temme, vom Amte. Der Schritt ist längst von der öffentlichen Meinung gerichtet und wir wollen das Ungesetzliche desselben, indem ein Richter ohne richterliches Urtheil nicht absetzbar ist, nicht weiter berühren. Der Schritt ist offenbar eine verblümte Majestätsbeleidigung. Aber das müssen wir hervorheben, daß die Renitenz wegen der Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung, so wie der Steuerbeschluß von diesem Gerichtshofe als Rebellion bezeichnet wird. Ueber das Recht der Krone in dieser Streitfrage, das ist doch Thatsache, waren die Meinungen der Juristen und Bevölkerung getheilt, ja ohne Uebertreibung können wir behaupten, daß 2/[3] der Nation der Nationalversammlung das Recht geben. -- Wenn nun fast allein im Staate das Oberlandesgericht Münster die Entscheidung der streitigen Frage von vorn herein ohne Acten, ohne Untersuchung, in ungebührlicher Form und Weise Rebellion nennt, wie kann dann dieser Gerichtshof ein unpartheiisches Urtheil in der gegen uns anhängigen Untersuchung abgeben, da gerade diese staatsrechtliche Frage die Basis der Entscheidung bildet. III. Der Criminalsenat des Oberlandesgerichts zu Münster hat sich durch die ferneren Schritte gegen den Oberlandesgerichts-Director Temme, worin es auch wieder einzig in seiner Art dasteht, in der That als parteiisch oder unfähig gezeigt, indem es durch die Verhaftung und Einleitung der Untersuchung, so wie durch die Suspension in jeder Beziehung seine Competenz überschritten, und ein Maaß von juristischem Unverstande entwickelt hat, der billig jeden denkenden Menschen mit Grausen erfüllen muß. Wenn nun Ein hohes Ministerium bezüglich des Temme die Perhorrescenz als begründet angenommen, so können wir nur mit Zuversicht hoffen, daß solches auch rücksichtlich unseres Antrages der Fall. Denn das uns zur Last gelegte angebliche Verbrechen steht mit der inculpirten Thätigkeit des Temme als Deputirten in unauflöslicher Beziehung. IV. Endlich machen wir auf die sonstigen Verhältnisse des Münsterschen Gerichtshofes nochmals aufmerksam, die so scharfsinnigen Männern, wie Kisker nicht entgangen sind, wie der Fall mit dem Assessor von Stockhausen beweist. 1. Der O.-L.-G.-Rath Tüshaus ist verschwägert mit dem Inkulpaten A. Keller. 2. Der O.-L.-G.-R. von Viebahn ist mit dem Kanonikus von Schmitz, ebenfalls Mitglied des Congresses verwandt, derselbe ist mit der leiblichen Schwester des von Schmitz verheirathet. 3. Der Präsident von Olfers ist an die Ehefrau des Coinculpaten Assessor Gruwe verwandt. 4. Der Assessor von Druffel hat eine fiskalische Untersuchung wegen Beleidigung gegen den Justizkommissär Gierse eingeleitet und dieser hat hinwieder auf Rüge gegen Druffel angetragen. 5. Der O.-L.-G.-R. Moellendorf ist als Richter ausgeschlossen, weil sein Sohn der O.-L.-G.-Assessor Moellendorf Mitglied des Congresses war, worin lediglich unser "Verbrechen" besteht. 6. Der O.-L.-G.-R. von Unzer ist der Schwager des Congreß-Mitgliedes Boelling. 7. Das Oberlandesgericht sowohl als das Stadtgericht haben sich durch die unerklärliche und beleidigende Auswahl der Angeklagten und Verhafteten alles und jeden Vertrauens unwürdig gemacht. Es giebt keinen denkbaren Grund -- wenigstens für keinen vernünftigen Menschen -- warum nicht die übrigen Mitglieder des Congresses mindestens ebenso schuldig sind, als wir und doch sind sie nicht einm[a]l zur Untersuchung gezogen. 8. Das Stadtgericht in Münster führt die Untersuchung Werden wir freigesprochen, so erscheint unsere Verhaftung ungerecht. Diese zu rechtfertigen, muß sehnlicher Wunsch des Stadtgerichts sein. Es steht also zu furchten, daß namentlich der Assessor von Stockhausen, Mitglied dieses Gerichts, seinen schon früher durch unfreiwillige Versetzung an das Stadtgericht gerü[unleserliches Material]ten aber in demselben Verhältnisse gebliebenen verwandtschaftlichen Einfluß auf seinen Schwiegervater Präsident von Olfers aufbieten wird, durch ein Urtheil das Gerichts und resp. ihn persönlich vor dem Richterspruche der öffentlichen Meinung zu retten. Wir wollen zur Zeit nicht auf das, was öffentliche Blätter sonst über hiesige Verhältnisse enthalten sollen, eingehen; glauben aber darauf aufmerksam machen zu müssen, daß gesetzlich ein ganzer Gerichtshof perhorrescirt werden kann, wenn der Präsident desselben (von Olfers, Temme, Tüshaus) mit Grund recusirt werden kann. Aus allen diesen Gründen müssen wir unserem früheren Perhorrescenz-Gesuch inhaeriren und um schleunigste Bescheidung bitten. Münster, den 5. Januar 1849. Hamacher. Gruwe. Blumenfeld. Loeher. Jacobi. Gierse. Graumann. Reinhardt. Groneweg. Mirbach. Schmitz. A. Keller. F. A. Hartmann. Am 18. Dezember reichen die Verhafteten das erste Perhorrescenzgesuch ein, da sie 14 Tage vergeblich auf Antwort gewartet, wird am 5. Januar obiges zweites Gesuch abgeschickt, da kommt endlich unterm 11. Januar nachfolgendes, vom 3. Januar datirtes Schreiben (Poststempel Berlin 9/1 4-5.): Auf die von Ihnen und mehreren Anderen unterzeichnete Vorstellung vom 18. Dezember v. J. die Untersuchungssache wider Hamacher und Genossen betreffend, eröffnet Ihnen der Justiz-Minister, daß nach § 47 cf. der Criminal-Ordnung die generelle Recusation des dortigen Oberlandesgerichts nicht für begründet erachtet werden kann. Glauben Sie Veranlassung zu haben, einzelne Mitglieder des Oberlandesgerichts zu rekusiren, so haben Sie sich zunächst an das Oberlandesgericht zu wenden und dessen Bescheidung zu gewärtigen. Berlin, den 3 Januar 1849. Der Justiz-Minister Rintelen. Will Herr Rintelen nicht auch gefälligst den §. angeben, nach welchem die "Dezember-Verhafteten" 3 Wochen auf dieselbe Antwort warten müssen, die Herr Temme innerhalb weniger Tage erhielt. Gleichheit vor dem Gesetze! 103 Berlin, 12. Jan. Es beruht meinerseits auf einem Mißverständniß, wenn ich in meiner Korrespondenz vom 6. Januar angeführt habe, daß die Antwort Rintelens "morgen" erfolgen solle. Die Antwort Rintelens auf dieses Schreiben Temmes existirt noch gar nicht. Wozu auch eilen? Temme ist ja gut aufgehoben. Richtig angegeben ist in der Münster'schen *Korrespondenz derselben Nummer Ihres Blattes die hier bereits bekannt gewordene Antwort Rintelens, die sich jedoch auf Temme's erstes Schreiben bezieht, während Rintelens früherer Brief eine Antwort Temme's Protokollerklärung bei seiner Verhaftung abgiebt. * Berlin, 12. Januar. Welch' schreckliches Ungeheuer die "Habeas-Corpus-Akte" ist, kann man am besten aus der "Galgenzeitung" ersehen. Sie theilt aus Lippehne ein Schreiben des dortigen "Vereins zum Schutze des Eigenthums etc." (eine christlich-germanische Erfindung des Jahres 1848) an ein "Hohes Staatsministerium" mit worin gesagt wird: Die gemeinen Diebstähle hätten wegen jenes Gesetzes über persönliche Freiheit auf eine so furchterregende Weise zugenommen, daß der ehrenwerthe Verein unmöglich länger ruhig zusehen könne. Das Staatsministerium möge daher nur bald jenes Gesetz zurücknehmen und der Polizei wieder die alte Gewalt zurückgeben. Man sieht, es geht nichts über Vereine "zum Schutz des Eigenthums," besonders wenn er in Lippehne seinen Sitz hat. Wirkt jenes Gesetz schon so schaudererregend, da es doch nur auf dem Papiere steht: was müßte aus uns Menschenkindern erst werden, wenn's in die Wirklichkeit träte und praktische Geltung erlangte? Wir würden jedenfalls einander auffressen und das Hauptübel für die Weltgeschichte bestände eben darin, daß die "Galgenzeitung" mit ihrem Lippehner Verein ebenfalls zu Grunde gehen könnte. Schreckliche Aussicht! Die Knaben Metterling und Henneberg, welche, wie früher berichtet worden, wegen des Tragens einer rothen Fahne am Tage nach dem Arbeiteraufstande auf dem Köpnicker Felde vom Polizeigericht früher zu einer 8tägigen Gefängnißstrafe bei Wasser und Brod bestraft worden sind, sind, nachdem sie diese Strafe bereits verbüßt hatten, jetzt vom Kammergericht in zweiter Instanz freigesprochen worden, weil sie die Fahne nicht entfaltet, sondern zusammengewickelt getragen hatten. Das Sinken des Real-Credits von Berlin wird durch wahrhaft Schrecken erregende Thatsachen täglich mehr bestätigt. Bedenkt man, wie mit dem Ruin des Grundbesitzes die Wohlfahrt der Gesammtheit unmöglich sei, so muß dies bei allen Bürgern dieser Stadt die gerechtesten Besorgnisse erregen. Hypotheken sind unverkäuflich geworden. Auch für die sichersten an erster Stelle wird 20 pCt. Verlust gefordert, und auf palastartige Häuser in den besten Gegenden der Stadt ist innerhalb des ersten Fünftheils der Feuertaxe kein Geld zu erhalten. In den Subhastationen gehen, falls nicht Hypothekarien mitbieten, die Häuser zu Spottpreisen weg. So ist kürzlich auf dem Schiffbauerdamm ein Haus, worauf im vorigen Jahre 27,000 Thlr. vergebens geboten waren, für 5000 Thlr. zugeschlagen worden. -- "Wie gefällt Euch das, Berliner!" sagt Exc. Wrangel. * Berlin, 11. Januar. Wir beeilen uns, unsern Lesern folgendes interessante Aktenstück mitzutheilen: "Am 19. Januar 1847 machte Hr. Harkort bei einem Münchener Lithographen, der auf den Betrieb eigener und fremder Bilder reifte, in Paris eine Bestellung im Betrag von 327 Fl. Die Bilder sollten von München nach Berlin an den Schwiegersohn Herrn H.'s geschickt und das Geld bei diesem nachgenommen werden. Im Sommer 1847 schickte der Verkäufer die bestellten Bilder mit unterschriebener Rechnung nach Berlin. Aber dem wiederholten Bemühen zweier Freunde desselben, achtbarer Männer, Künstler und Gelehrten, gelang es nicht, den Schwiegersohn Hrn. H.'s zur Annahme der Bilder zu bewegen. Der Verkäufer mahnte öfter. Endlich im Junius 1848 gab der Schwiegersohn die Aeußerung von sich, in 4-6 Wochen, hoffe er dem Verkäufer zu seinem Gelde helfen zu können. Am 22. Mai war die Nationalversammlung in Berlin zusammengetreten, Hr. H. ihr Mitglied. Es ist undenkbar, daß er von dieser Erklärung seines Schwiegersohns nichts gewußt habe. Vier Monate verstrichen und es geschah nichts. Da wandte sich der Verkäufer an einen dritten Freund in Berlin und bevollmächtigte diesen, seine Forderung alles Ernstes zu betreiben. Er legte das Original des Bestellscheins in die Hände dieses Freundes. Dieser begab sich am 21. Dez. 1848 in des Schwiegersohnes Haus und traf dort den Hrn. H. in seiner eigenen Wohnung. Er glaubte, es bedürfe nur, den Verkäufer, die Bestellung und ihr Datum und was in der Sache bisher geschehen und nicht geschehen, zu nennen, um Alles sogleich geordnet zu sehen. Er irrte sich. Hr. H. gab gar keine mündliche Erklärung, sondern bemerkte, er werde dem Bevollmächtigten schreiben. Er schrieb einen längeren Brief, worin er viel davon sprach, was er, ohne Provision zu nehmen, bei Dritten für den Lithographen seinen Freund gethan, um ihm zum Verschluß seiner Bilder zu helfen; -- von der gemachten Besteilung -- keine Silbe! Hierüber drückte der Bevollmächtigte, rückschreibend, sein höchstes Erstaunen aus und setzte Hrn. H. mit kurzen Worten einen Termin bis zum 26. Dez. mit der Anzeige, wenn dieser verstreiche ohne eine genügende Erklärung Seitens Hrn. H's., so sehe man sich genöthigt, die Oeffentlichkeit und die Gerichte zu Hülfe zu nehmen. Hr. H. erwiderte brieflich am 27. Dez., auf solche Weise diene der Bevollmächtigte seinem Freunde nicht, es sei seine Pflicht, erst eine getreue Abschrift der Rechnung einzusenden, finde er es umgekehrt besser, gerichtliche Schritte zu thun, d. h. ihn (H.) zwingen zu wollen, eine Katze im Sacke zu kaufen, so bleibe ihm dies überlassen. Der Bevollmächtigte antwortete am 28. Dez., zeigte Hrn. H., "daß er auch diesmal um die Sache herum gehe, daß vom Kaufen einer Katze im Sack nirgends die Rede sei, zählte ihm aus dem Bestellschein speziell die einzelnen Bilder und ihren Preis auf und schloß mit einer energischen Ansprache an Hrn. H's. Gewissen, obigen Termin bis zum 4. Jan. prolongirend. Keine Antwort kam bis zum 5. Januartag, und demnach wird Hr. Harkort als Mensch zuvörderst der Oeffentlichkeit übergeben, mit um so mehr Gerechtigkeit, als Hr. H. qua Schriftsteller den Charakter einer öffentlichen Person in Anspruch nimmt, und diesen in erbaulichen Ermahnungen an das Volk, Mein und Dein wohl zu unterscheiden, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers etc. exerzirt. -- So die Worte -- so die Thaten des Hrn. Friedrich Harkort von Wetter." X Breslau, 12. Januar. Der Handelsminister von der Heydt lud bekanntlich die Provinzen ein, je zwei Meister und einen Gesellen nach Berlin zu deputiren, um über Handwerkerangelegenheiten zu berathen. Das hiesige Gesellen-Comite hat gegen diesen Schritt protestirt und schickt keinen Deputirten. Dieser Protest ist dem Ministerium motivirt eingereicht worden und endet ungefähr mit folgenden Worten: "Wir erblicken einzig und allein das Heil des Handwerkerstandes in einer freien Association der Gesellen -- wie in Paris --, gehen in allen unsern Ansichten von dem Prin Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 196. Köln, Dienstag den 16. Januar. 1849. Uebersicht. Deutschland. Münster. (v. Vinke und Temme. — Ein Schreiben an Rintelen. — Antwort desselben) Berlin. (Temme und Rintelen. — Die Habeas-corpus-acte. — Sinken des Real-Credits. — Zur Charakteristik des Herrn Harkort.) Breslau. (Das Gesellen-Comité. — Landrath Königsdorf. — Tooting II.) Liegnitz. (Verbesserte Ausgabe der Schweidnitzer Vorfälle.) Schweidnitz. (Reactionäre Wahlumtriebe. — Avancement für Todtschießen.) Posen. (Die „octroyirte Verfassung.“ Wien. (Die Bülletins von Windischgrätz. — Das Ereigniß in Kremsier. — Schuselka. — Die Wiener Abendzeitung über das preuß. Primat. — Fremdenausweisung. — Tagesfrage. — Neue Nation in Galizien entdeckt. — Die ungarische Sache. — Ragacsah. — Die Familie Zichy. — Agenten Oestreichs. — Der Gemeinderath. — Die Slovakei.) Kremsier. (Der Reichstag.) Cilli. (Eröffnung der Eisenbahn von Cilli nach Tüffer.) Prag. (Eine slawische Universität. — Ministerielles Neujahrsgeschenk.) Frankfurt. (Sitzungen der National-Versammlung.) Hamburg. (Verwahrung deutscher Handelsinteressen im Auslande.) Hannover. (Parker.) Göttingen. (Die republikanische Partei und die Wahlen.) Italien. (Neapel. (Gerüchte über den Stand der Dinge in Sicilien. — Ausrufung der Constituante in Palermo. — Antwort der Herren Temple und Rayneval auf Fürst Cariati's Note. — Die östreichisch-neapolitanische Intervention im Kirchenstaat.) Rom (Zustand. — Neuer Protest des Papstes.) Turin. (Ein Tagesbefehl Radetzki's.) Franz. Republik. Paris. (Die Unproductiven. — Vasbenter, Bernard. — Die Union monarchique. — Guizot und der Univers. — Polizeiliches — Vermischtes. — National-Versammlung. — Die letzten Scenen in der National-Versammlung.) Ungarn Hermannstadt. (Die Szekler siegreich.) Agram. (Eine Staatsschrift.) Czernowice. (Siege der Magyaren in Siebenbürgen.) Neueste Nachrichten Kremsier. (Reichstag.) Wien. (Verbot der „Ostd. Post.“ — Armeebülletin. — Die Verhältnisse der Bank. — Aus Ungarn.) Ein politischer Proceß. Deutschland. 105 Münster, 12. Jan. In der reformirten Kirchengesellschaft zu Frankfurt a. M. hat in der Sitzung vom 9. der „duellfeste“ westphälische Ritter Vinke gewagt zu behaupten, die Details über die Verhaftung des Hrn. Temme seien durch die Zeitung sehr verfälscht worden; Herr Temme befände sich nicht im Zuchthause, wie allgemein verbreitet worden, sondern das Untersuchungsgericht von Münster halte seine Sitzungen im Zuchthause, weil kein anderes Lokal vorhanden sei. Der 13ahnige Freiherr von Ickern (Ritter p. p. Vinke) ist in Münster geboren, wenigstens groß geworden, er muß also die hiesigen Verhältnisse wohl kennen; gleichwohl wollen wir nicht, wie dieser Don Ranudo da Colibrados des Rechtsbodens sofort von Verfälschungen sprechen, sondern es nur einem vielleicht augenblicklichen Irrthume des Herrn v. Vinke zuschreiben, daß er in jedem seiner Worte eine Unwahrheit gesprochen. Herr Temme und die übrigen hiesigen politischen Gefangenen werden allerdings in dem hiesigen Zuchthause detinirt, mitten zwischen den eigentlichen Züchtlingen; selbst die Corridors, an denen ihre Gefängnißzellen liegen, führen zugleich zu andern Stuben, welche Züchtlingen zum Aufenthalt dienen. Das Untersuchungsgericht zu Münster hält seine Sitzungen nicht im Zuchthause, wie der ehemals als Referendarius hier beschäftigte Vinke so dreist erzählt, sondern in dem eine ganze Straße lang davon entfernt gelegenen Inquisitoriatsgebäude. In diesem werden auch die Verhöre abgehalten, zu denen Hr. Temme und die übrigen Gefangenen durch Schildwachen oder Aufseher hin und zurück transportirt werden. Ja es geschieht dies sogar in gewöhnlicher Zuchthauskleidung bei allen, die nicht im Stande sind, mindestens 10 Thlr. praenumerando zu zahlen. „Vielleicht ist die Zeit nicht fern, wo Hr. v. Vinke dies alles aus Erfahrung kennen lernt.“ Temme ist, nach so eben hier eingetroffenen Nachrichten im Kreise Chemnitz ebenfalls und zwar einstimmig zum Abgeordneten nach Frankfurt gewählt. Wir freuen uns, daß Temme, auf diese Weise bald aus dem Zuchthause kommt, hoffen aber trotz alledem, daß Hr. v. Vinke recht bald zu seinen ursprünglichen Beschäftigungen „Grütze machen und Schweine mästen“ nach Ickern zurückkehren wird. 68 Münster, 12. Januar. Hohes Justizministerium. Bereits vor mehr als 14 Tagen haben wir ein Perhorrescenz-Gesuch gegen das hiesige Oberlandesgericht eingereicht, ohne bis jetzt einen Bescheid darauf zu erhalten. Zwar hegen wir nicht den geringsten Zweifel, daß unser Gesuch für begründet erachtet wird, aber selbst um die Möglichkeit eines abschläglichen Bescheides zu beseitigen, halten wir uns verpflichtet, nochmals auf diesen Gegenstand zurückzukommen. Möge Ein hohes Ministerium sich überzeugen, daß wir nicht allein unsertwegen, sondern auch und hauptsächlich zur Rettung des in neuster Zeit ohnehin tief erschütterten Rufs der Ehrenhaftigkeit des preußischen Richterstandes nochmals das Wort nehmen. I. Der Criminalsenat des Oberlandesgerichts zu Münster ist bekanntlich der Einzige im Staate, welcher und zwar ohne alle Befugniß, durch besonderen Erlaß die Untergerichte des Departements geradezu auffordert, gegen alle diejenigen die Untersuchung einzuleiten und Verhaftungen vorzunehmen, welche in dem Streite über das Recht der Krone zur Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung mit Wort oder That auf Seiten der Letzteren getreten. Ja der Criminalsenat des Oberlandesgerichts fordert in seinem desfalsigen Erlasse die Gerichte sogar auf von 4 zu 4 Wochen Bericht über die eingeleiteten Untersuchungen zu erstatten; — das Oberlandesgericht verläßt hierdurch offenbar seinen Standpunkt als Richtercollegium und nimmt den eines Provocations-Agenten an. Es fordert mit andern Worten die Gerichte auf, Untersuchungen zu finden und den Denuncianten zu machen! Ist das ein parteiloses Richtercollegium? Können wir wegen politischer Meinungen oder wenn man will, wegen sogenannter politischer Verbrechen von einem solchen Gerichtshofe einem unparteiischem Urtheile entgegensehen? II. Das Oberlandesgericht zu Münster fordert bekanntlich in seiner Immediat-Eingabe an den König die Entfernung seines Directors, Temme, vom Amte. Der Schritt ist längst von der öffentlichen Meinung gerichtet und wir wollen das Ungesetzliche desselben, indem ein Richter ohne richterliches Urtheil nicht absetzbar ist, nicht weiter berühren. Der Schritt ist offenbar eine verblümte Majestätsbeleidigung. Aber das müssen wir hervorheben, daß die Renitenz wegen der Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung, so wie der Steuerbeschluß von diesem Gerichtshofe als Rebellion bezeichnet wird. Ueber das Recht der Krone in dieser Streitfrage, das ist doch Thatsache, waren die Meinungen der Juristen und Bevölkerung getheilt, ja ohne Uebertreibung können wir behaupten, daß 2/[3] der Nation der Nationalversammlung das Recht geben. — Wenn nun fast allein im Staate das Oberlandesgericht Münster die Entscheidung der streitigen Frage von vorn herein ohne Acten, ohne Untersuchung, in ungebührlicher Form und Weise Rebellion nennt, wie kann dann dieser Gerichtshof ein unpartheiisches Urtheil in der gegen uns anhängigen Untersuchung abgeben, da gerade diese staatsrechtliche Frage die Basis der Entscheidung bildet. III. Der Criminalsenat des Oberlandesgerichts zu Münster hat sich durch die ferneren Schritte gegen den Oberlandesgerichts-Director Temme, worin es auch wieder einzig in seiner Art dasteht, in der That als parteiisch oder unfähig gezeigt, indem es durch die Verhaftung und Einleitung der Untersuchung, so wie durch die Suspension in jeder Beziehung seine Competenz überschritten, und ein Màaß von juristischem Unverstande entwickelt hat, der billig jeden denkenden Menschen mit Grausen erfüllen muß. Wenn nun Ein hohes Ministerium bezüglich des Temme die Perhorrescenz als begründet angenommen, so können wir nur mit Zuversicht hoffen, daß solches auch rücksichtlich unseres Antrages der Fall. Denn das uns zur Last gelegte angebliche Verbrechen steht mit der inculpirten Thätigkeit des Temme als Deputirten in unauflöslicher Beziehung. IV. Endlich machen wir auf die sonstigen Verhältnisse des Münsterschen Gerichtshofes nochmals aufmerksam, die so scharfsinnigen Männern, wie Kisker nicht entgangen sind, wie der Fall mit dem Assessor von Stockhausen beweist. 1. Der O.-L.-G.-Rath Tüshaus ist verschwägert mit dem Inkulpaten A. Keller. 2. Der O.-L.-G.-R. von Viebahn ist mit dem Kanonikus von Schmitz, ebenfalls Mitglied des Congresses verwandt, derselbe ist mit der leiblichen Schwester des von Schmitz verheirathet. 3. Der Präsident von Olfers ist an die Ehefrau des Coinculpaten Assessor Gruwe verwandt. 4. Der Assessor von Druffel hat eine fiskalische Untersuchung wegen Beleidigung gegen den Justizkommissär Gierse eingeleitet und dieser hat hinwieder auf Rüge gegen Druffel angetragen. 5. Der O.-L.-G.-R. Moellendorf ist als Richter ausgeschlossen, weil sein Sohn der O.-L.-G.-Assessor Moellendorf Mitglied des Congresses war, worin lediglich unser „Verbrechen“ besteht. 6. Der O.-L.-G.-R. von Unzer ist der Schwager des Congreß-Mitgliedes Boelling. 7. Das Oberlandesgericht sowohl als das Stadtgericht haben sich durch die unerklärliche und beleidigende Auswahl der Angeklagten und Verhafteten alles und jeden Vertrauens unwürdig gemacht. Es giebt keinen denkbaren Grund — wenigstens für keinen vernünftigen Menschen — warum nicht die übrigen Mitglieder des Congresses mindestens ebenso schuldig sind, als wir und doch sind sie nicht einm[a]l zur Untersuchung gezogen. 8. Das Stadtgericht in Münster führt die Untersuchung Werden wir freigesprochen, so erscheint unsere Verhaftung ungerecht. Diese zu rechtfertigen, muß sehnlicher Wunsch des Stadtgerichts sein. Es steht also zu furchten, daß namentlich der Assessor von Stockhausen, Mitglied dieses Gerichts, seinen schon früher durch unfreiwillige Versetzung an das Stadtgericht gerü[unleserliches Material]ten aber in demselben Verhältnisse gebliebenen verwandtschaftlichen Einfluß auf seinen Schwiegervater Präsident von Olfers aufbieten wird, durch ein Urtheil das Gerichts und resp. ihn persönlich vor dem Richterspruche der öffentlichen Meinung zu retten. Wir wollen zur Zeit nicht auf das, was öffentliche Blätter sonst über hiesige Verhältnisse enthalten sollen, eingehen; glauben aber darauf aufmerksam machen zu müssen, daß gesetzlich ein ganzer Gerichtshof perhorrescirt werden kann, wenn der Präsident desselben (von Olfers, Temme, Tüshaus) mit Grund recusirt werden kann. Aus allen diesen Gründen müssen wir unserem früheren Perhorrescenz-Gesuch inhaeriren und um schleunigste Bescheidung bitten. Münster, den 5. Januar 1849. Hamacher. Gruwe. Blumenfeld. Loeher. Jacobi. Gierse. Graumann. Reinhardt. Groneweg. Mirbach. Schmitz. A. Keller. F. A. Hartmann. Am 18. Dezember reichen die Verhafteten das erste Perhorrescenzgesuch ein, da sie 14 Tage vergeblich auf Antwort gewartet, wird am 5. Januar obiges zweites Gesuch abgeschickt, da kommt endlich unterm 11. Januar nachfolgendes, vom 3. Januar datirtes Schreiben (Poststempel Berlin 9/1 4-5.): Auf die von Ihnen und mehreren Anderen unterzeichnete Vorstellung vom 18. Dezember v. J. die Untersuchungssache wider Hamacher und Genossen betreffend, eröffnet Ihnen der Justiz-Minister, daß nach § 47 cf. der Criminal-Ordnung die generelle Recusation des dortigen Oberlandesgerichts nicht für begründet erachtet werden kann. Glauben Sie Veranlassung zu haben, einzelne Mitglieder des Oberlandesgerichts zu rekusiren, so haben Sie sich zunächst an das Oberlandesgericht zu wenden und dessen Bescheidung zu gewärtigen. Berlin, den 3 Januar 1849. Der Justiz-Minister Rintelen. Will Herr Rintelen nicht auch gefälligst den §. angeben, nach welchem die „Dezember-Verhafteten“ 3 Wochen auf dieselbe Antwort warten müssen, die Herr Temme innerhalb weniger Tage erhielt. Gleichheit vor dem Gesetze! 103 Berlin, 12. Jan. Es beruht meinerseits auf einem Mißverständniß, wenn ich in meiner Korrespondenz vom 6. Januar angeführt habe, daß die Antwort Rintelens „morgen“ erfolgen solle. Die Antwort Rintelens auf dieses Schreiben Temmes existirt noch gar nicht. Wozu auch eilen? Temme ist ja gut aufgehoben. Richtig angegeben ist in der Münster'schen *Korrespondenz derselben Nummer Ihres Blattes die hier bereits bekannt gewordene Antwort Rintelens, die sich jedoch auf Temme's erstes Schreiben bezieht, während Rintelens früherer Brief eine Antwort Temme's Protokollerklärung bei seiner Verhaftung abgiebt. * Berlin, 12. Januar. Welch' schreckliches Ungeheuer die „Habeas-Corpus-Akte“ ist, kann man am besten aus der „Galgenzeitung“ ersehen. Sie theilt aus Lippehne ein Schreiben des dortigen „Vereins zum Schutze des Eigenthums etc.“ (eine christlich-germanische Erfindung des Jahres 1848) an ein „Hohes Staatsministerium“ mit worin gesagt wird: Die gemeinen Diebstähle hätten wegen jenes Gesetzes über persönliche Freiheit auf eine so furchterregende Weise zugenommen, daß der ehrenwerthe Verein unmöglich länger ruhig zusehen könne. Das Staatsministerium möge daher nur bald jenes Gesetz zurücknehmen und der Polizei wieder die alte Gewalt zurückgeben. Man sieht, es geht nichts über Vereine „zum Schutz des Eigenthums,“ besonders wenn er in Lippehne seinen Sitz hat. Wirkt jenes Gesetz schon so schaudererregend, da es doch nur auf dem Papiere steht: was müßte aus uns Menschenkindern erst werden, wenn's in die Wirklichkeit träte und praktische Geltung erlangte? Wir würden jedenfalls einander auffressen und das Hauptübel für die Weltgeschichte bestände eben darin, daß die „Galgenzeitung“ mit ihrem Lippehner Verein ebenfalls zu Grunde gehen könnte. Schreckliche Aussicht! Die Knaben Metterling und Henneberg, welche, wie früher berichtet worden, wegen des Tragens einer rothen Fahne am Tage nach dem Arbeiteraufstande auf dem Köpnicker Felde vom Polizeigericht früher zu einer 8tägigen Gefängnißstrafe bei Wasser und Brod bestraft worden sind, sind, nachdem sie diese Strafe bereits verbüßt hatten, jetzt vom Kammergericht in zweiter Instanz freigesprochen worden, weil sie die Fahne nicht entfaltet, sondern zusammengewickelt getragen hatten. Das Sinken des Real-Credits von Berlin wird durch wahrhaft Schrecken erregende Thatsachen täglich mehr bestätigt. Bedenkt man, wie mit dem Ruin des Grundbesitzes die Wohlfahrt der Gesammtheit unmöglich sei, so muß dies bei allen Bürgern dieser Stadt die gerechtesten Besorgnisse erregen. Hypotheken sind unverkäuflich geworden. Auch für die sichersten an erster Stelle wird 20 pCt. Verlust gefordert, und auf palastartige Häuser in den besten Gegenden der Stadt ist innerhalb des ersten Fünftheils der Feuertaxe kein Geld zu erhalten. In den Subhastationen gehen, falls nicht Hypothekarien mitbieten, die Häuser zu Spottpreisen weg. So ist kürzlich auf dem Schiffbauerdamm ein Haus, worauf im vorigen Jahre 27,000 Thlr. vergebens geboten waren, für 5000 Thlr. zugeschlagen worden. — „Wie gefällt Euch das, Berliner!“ sagt Exc. Wrangel. * Berlin, 11. Januar. Wir beeilen uns, unsern Lesern folgendes interessante Aktenstück mitzutheilen: „Am 19. Januar 1847 machte Hr. Harkort bei einem Münchener Lithographen, der auf den Betrieb eigener und fremder Bilder reifte, in Paris eine Bestellung im Betrag von 327 Fl. Die Bilder sollten von München nach Berlin an den Schwiegersohn Herrn H.'s geschickt und das Geld bei diesem nachgenommen werden. Im Sommer 1847 schickte der Verkäufer die bestellten Bilder mit unterschriebener Rechnung nach Berlin. Aber dem wiederholten Bemühen zweier Freunde desselben, achtbarer Männer, Künstler und Gelehrten, gelang es nicht, den Schwiegersohn Hrn. H.'s zur Annahme der Bilder zu bewegen. Der Verkäufer mahnte öfter. Endlich im Junius 1848 gab der Schwiegersohn die Aeußerung von sich, in 4-6 Wochen, hoffe er dem Verkäufer zu seinem Gelde helfen zu können. Am 22. Mai war die Nationalversammlung in Berlin zusammengetreten, Hr. H. ihr Mitglied. Es ist undenkbar, daß er von dieser Erklärung seines Schwiegersohns nichts gewußt habe. Vier Monate verstrichen und es geschah nichts. Da wandte sich der Verkäufer an einen dritten Freund in Berlin und bevollmächtigte diesen, seine Forderung alles Ernstes zu betreiben. Er legte das Original des Bestellscheins in die Hände dieses Freundes. Dieser begab sich am 21. Dez. 1848 in des Schwiegersohnes Haus und traf dort den Hrn. H. in seiner eigenen Wohnung. Er glaubte, es bedürfe nur, den Verkäufer, die Bestellung und ihr Datum und was in der Sache bisher geschehen und nicht geschehen, zu nennen, um Alles sogleich geordnet zu sehen. Er irrte sich. Hr. H. gab gar keine mündliche Erklärung, sondern bemerkte, er werde dem Bevollmächtigten schreiben. Er schrieb einen längeren Brief, worin er viel davon sprach, was er, ohne Provision zu nehmen, bei Dritten für den Lithographen seinen Freund gethan, um ihm zum Verschluß seiner Bilder zu helfen; — von der gemachten Besteilung — keine Silbe! Hierüber drückte der Bevollmächtigte, rückschreibend, sein höchstes Erstaunen aus und setzte Hrn. H. mit kurzen Worten einen Termin bis zum 26. Dez. mit der Anzeige, wenn dieser verstreiche ohne eine genügende Erklärung Seitens Hrn. H's., so sehe man sich genöthigt, die Oeffentlichkeit und die Gerichte zu Hülfe zu nehmen. Hr. H. erwiderte brieflich am 27. Dez., auf solche Weise diene der Bevollmächtigte seinem Freunde nicht, es sei seine Pflicht, erst eine getreue Abschrift der Rechnung einzusenden, finde er es umgekehrt besser, gerichtliche Schritte zu thun, d. h. ihn (H.) zwingen zu wollen, eine Katze im Sacke zu kaufen, so bleibe ihm dies überlassen. Der Bevollmächtigte antwortete am 28. Dez., zeigte Hrn. H., „daß er auch diesmal um die Sache herum gehe, daß vom Kaufen einer Katze im Sack nirgends die Rede sei, zählte ihm aus dem Bestellschein speziell die einzelnen Bilder und ihren Preis auf und schloß mit einer energischen Ansprache an Hrn. H's. Gewissen, obigen Termin bis zum 4. Jan. prolongirend. Keine Antwort kam bis zum 5. Januartag, und demnach wird Hr. Harkort als Mensch zuvörderst der Oeffentlichkeit übergeben, mit um so mehr Gerechtigkeit, als Hr. H. qua Schriftsteller den Charakter einer öffentlichen Person in Anspruch nimmt, und diesen in erbaulichen Ermahnungen an das Volk, Mein und Dein wohl zu unterscheiden, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers etc. exerzirt. — So die Worte — so die Thaten des Hrn. Friedrich Harkort von Wetter.“ X Breslau, 12. Januar. Der Handelsminister von der Heydt lud bekanntlich die Provinzen ein, je zwei Meister und einen Gesellen nach Berlin zu deputiren, um über Handwerkerangelegenheiten zu berathen. Das hiesige Gesellen-Comite hat gegen diesen Schritt protestirt und schickt keinen Deputirten. Dieser Protest ist dem Ministerium motivirt eingereicht worden und endet ungefähr mit folgenden Worten: „Wir erblicken einzig und allein das Heil des Handwerkerstandes in einer freien Association der Gesellen — wie in Paris —, gehen in allen unsern Ansichten von dem Prin <TEI> <text> <pb facs="#f0001" n="1063"/> <front> <titlePage type="heading"> <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung</titlePart> <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart> <docImprint> <docDate>No 196. Köln, Dienstag den 16. Januar. 1849.</docDate> </docImprint> </titlePage> </front> <body> <div type="contents" n="1"> <head>Uebersicht.</head> <p><hi rendition="#g">Deutschland</hi>. Münster. (v. Vinke und Temme. — Ein Schreiben an Rintelen. — Antwort desselben) Berlin. (Temme und Rintelen. — Die Habeas-corpus-acte. — Sinken des Real-Credits. — Zur Charakteristik des Herrn Harkort.) Breslau. (Das Gesellen-Comité. — Landrath Königsdorf. — Tooting II.) Liegnitz. (Verbesserte Ausgabe der Schweidnitzer Vorfälle.) Schweidnitz. (Reactionäre Wahlumtriebe. — Avancement für Todtschießen.) Posen. (Die „octroyirte Verfassung.“ Wien. (Die Bülletins von Windischgrätz. — Das Ereigniß in Kremsier. — Schuselka. — Die Wiener Abendzeitung über das preuß. Primat. — Fremdenausweisung. — Tagesfrage. — Neue Nation in Galizien entdeckt. — Die ungarische Sache. — Ragacsah. — Die Familie Zichy. — Agenten Oestreichs. — Der Gemeinderath. — Die Slovakei.) Kremsier. (Der Reichstag.) Cilli. (Eröffnung der Eisenbahn von Cilli nach Tüffer.) Prag. (Eine slawische Universität. — Ministerielles Neujahrsgeschenk.) Frankfurt. (Sitzungen der National-Versammlung.) Hamburg. (Verwahrung deutscher Handelsinteressen im Auslande.) Hannover. (Parker.) Göttingen. (Die republikanische Partei und die Wahlen.)</p> <p><hi rendition="#g">Italien</hi>. (Neapel. (Gerüchte über den Stand der Dinge in Sicilien. — Ausrufung der Constituante in Palermo. — Antwort der Herren Temple und Rayneval auf Fürst Cariati's Note. — Die östreichisch-neapolitanische Intervention im Kirchenstaat.) Rom (Zustand. — Neuer Protest des Papstes.) Turin. (Ein Tagesbefehl Radetzki's.)</p> <p><hi rendition="#g">Franz. Republik</hi>. Paris. (Die Unproductiven. — Vasbenter, Bernard. — Die Union monarchique. — Guizot und der Univers. — Polizeiliches — Vermischtes. — National-Versammlung. — Die letzten Scenen in der National-Versammlung.)</p> <p><hi rendition="#g">Ungarn</hi> Hermannstadt. (Die Szekler siegreich.) Agram. (Eine Staatsschrift.) Czernowice. (Siege der Magyaren in Siebenbürgen.)</p> <p><hi rendition="#g">Neueste Nachrichten</hi> Kremsier. (Reichstag.) Wien. (Verbot der „Ostd. Post.“ — Armeebülletin. — Die Verhältnisse der Bank. — Aus Ungarn.)</p> <p>Ein politischer Proceß.</p> </div> <div n="1"> <head>Deutschland.</head> <div xml:id="ar196_001" type="jArticle"> <head><bibl><author>105</author></bibl> Münster, 12. Jan.</head> <p>In der reformirten Kirchengesellschaft zu Frankfurt a. M. hat in der Sitzung vom 9. der „duellfeste“ westphälische Ritter Vinke gewagt zu behaupten, die Details über die Verhaftung des Hrn. Temme seien durch die Zeitung <hi rendition="#g">sehr</hi> verfälscht worden; Herr Temme befände sich nicht im Zuchthause, wie allgemein verbreitet worden, sondern das Untersuchungsgericht von Münster halte seine Sitzungen im Zuchthause, weil kein anderes Lokal vorhanden sei. Der 13ahnige Freiherr von Ickern (Ritter p. p. Vinke) ist in Münster geboren, <hi rendition="#g">wenigstens groß geworden,</hi> er muß also die hiesigen Verhältnisse wohl kennen; gleichwohl wollen wir nicht, wie dieser Don Ranudo da Colibrados des Rechtsbodens sofort von Verfälschungen sprechen, sondern es nur einem vielleicht augenblicklichen Irrthume des Herrn v. Vinke zuschreiben, daß er in jedem seiner Worte eine Unwahrheit gesprochen. Herr Temme und die übrigen hiesigen politischen Gefangenen werden allerdings in dem hiesigen Zuchthause detinirt, mitten zwischen den eigentlichen Züchtlingen; selbst die Corridors, an denen ihre Gefängnißzellen liegen, führen zugleich zu andern Stuben, welche Züchtlingen zum Aufenthalt dienen. Das Untersuchungsgericht zu Münster hält seine Sitzungen nicht im Zuchthause, <hi rendition="#g">wie der ehemals als Referendarius hier beschäftigte</hi> Vinke so dreist erzählt, sondern in dem eine ganze Straße lang davon entfernt gelegenen Inquisitoriatsgebäude. In diesem werden auch die Verhöre abgehalten, zu denen Hr. Temme und die übrigen Gefangenen durch Schildwachen oder Aufseher hin und zurück transportirt werden. Ja es geschieht dies sogar in gewöhnlicher Zuchthauskleidung bei allen, die nicht im Stande sind, mindestens 10 Thlr. praenumerando zu zahlen. „<hi rendition="#g">Vielleicht ist die Zeit nicht fern, wo Hr. v. Vinke dies alles aus Erfahrung kennen lernt</hi>.“ Temme ist, nach so eben hier eingetroffenen Nachrichten im Kreise Chemnitz ebenfalls und zwar einstimmig zum Abgeordneten nach Frankfurt gewählt. Wir freuen uns, daß Temme, auf diese Weise bald aus dem <hi rendition="#g">Zuchthause</hi> kommt, hoffen aber trotz alledem, daß Hr. v. Vinke recht bald zu seinen ursprünglichen Beschäftigungen „Grütze machen und Schweine mästen“ nach Ickern zurückkehren wird.</p> </div> <div xml:id="ar196_002" type="jArticle"> <head><bibl><author>68</author></bibl> Münster, 12. Januar.</head> <p>Hohes Justizministerium.</p> <p>Bereits vor mehr als 14 Tagen haben wir ein Perhorrescenz-Gesuch gegen das hiesige Oberlandesgericht eingereicht, ohne bis jetzt einen Bescheid darauf zu erhalten. Zwar hegen wir nicht den geringsten Zweifel, daß unser Gesuch für begründet erachtet wird, aber selbst um die Möglichkeit eines abschläglichen Bescheides zu beseitigen, halten wir uns verpflichtet, nochmals auf diesen Gegenstand zurückzukommen. Möge Ein hohes Ministerium sich überzeugen, daß wir nicht allein unsertwegen, sondern auch und hauptsächlich zur Rettung des in neuster Zeit ohnehin tief erschütterten Rufs der Ehrenhaftigkeit des preußischen Richterstandes nochmals das Wort nehmen.</p> <p>I. Der Criminalsenat des Oberlandesgerichts zu Münster ist bekanntlich der Einzige im Staate, welcher und zwar ohne alle Befugniß, durch besonderen Erlaß die Untergerichte des Departements geradezu auffordert, gegen alle diejenigen die Untersuchung einzuleiten und Verhaftungen vorzunehmen, welche in dem Streite über das Recht der Krone zur Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung mit Wort oder That auf Seiten der Letzteren getreten. Ja der Criminalsenat des Oberlandesgerichts fordert in seinem desfalsigen Erlasse die Gerichte sogar auf von 4 zu 4 Wochen Bericht über die eingeleiteten Untersuchungen zu erstatten; — das Oberlandesgericht verläßt hierdurch offenbar seinen Standpunkt als Richtercollegium und nimmt den eines Provocations-Agenten an. Es fordert mit andern Worten die Gerichte auf, Untersuchungen zu finden und den Denuncianten zu machen! Ist das ein parteiloses Richtercollegium? Können wir wegen politischer Meinungen oder wenn man will, wegen sogenannter politischer Verbrechen von einem solchen Gerichtshofe einem unparteiischem Urtheile entgegensehen?</p> <p>II. Das Oberlandesgericht zu Münster fordert bekanntlich in seiner Immediat-Eingabe an den König die Entfernung seines Directors, Temme, vom Amte. Der Schritt ist längst von der öffentlichen Meinung gerichtet und wir wollen das Ungesetzliche desselben, indem ein Richter ohne richterliches Urtheil nicht absetzbar ist, nicht weiter berühren. Der Schritt ist offenbar eine verblümte Majestätsbeleidigung. Aber das müssen wir hervorheben, daß die Renitenz wegen der Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung, so wie der Steuerbeschluß von diesem Gerichtshofe als Rebellion bezeichnet wird.</p> <p>Ueber das Recht der Krone in dieser Streitfrage, das ist doch Thatsache, waren die Meinungen der Juristen und Bevölkerung getheilt, ja ohne Uebertreibung können wir behaupten, daß 2/[3] der Nation der Nationalversammlung das Recht geben. — Wenn nun fast allein im Staate das Oberlandesgericht Münster die Entscheidung der streitigen Frage von vorn herein ohne Acten, ohne Untersuchung, in ungebührlicher Form und Weise Rebellion nennt, wie kann dann dieser Gerichtshof ein unpartheiisches Urtheil in der gegen uns anhängigen Untersuchung abgeben, da gerade diese staatsrechtliche Frage die Basis der Entscheidung bildet.</p> <p>III. Der Criminalsenat des Oberlandesgerichts zu Münster hat sich durch die ferneren Schritte gegen den Oberlandesgerichts-Director Temme, worin es auch wieder einzig in seiner Art dasteht, in der That als parteiisch oder unfähig gezeigt, indem es durch die Verhaftung und Einleitung der Untersuchung, so wie durch die Suspension in jeder Beziehung seine Competenz überschritten, und ein Màaß von juristischem Unverstande entwickelt hat, der billig jeden denkenden Menschen mit Grausen erfüllen muß.</p> <p>Wenn nun Ein hohes Ministerium bezüglich des Temme die Perhorrescenz als begründet angenommen, so können wir nur mit Zuversicht hoffen, daß solches auch rücksichtlich unseres Antrages der Fall. Denn das uns zur Last gelegte angebliche Verbrechen steht mit der inculpirten Thätigkeit des Temme als Deputirten in unauflöslicher Beziehung.</p> <p>IV. Endlich machen wir auf die sonstigen Verhältnisse des Münsterschen Gerichtshofes nochmals aufmerksam, die so scharfsinnigen Männern, wie Kisker nicht entgangen sind, wie der Fall mit dem Assessor von Stockhausen beweist.</p> <p>1. Der O.-L.-G.-Rath Tüshaus ist verschwägert mit dem Inkulpaten A. Keller.</p> <p>2. Der O.-L.-G.-R. von Viebahn ist mit dem Kanonikus von Schmitz, ebenfalls Mitglied des Congresses verwandt, derselbe ist mit der leiblichen Schwester des von Schmitz verheirathet.</p> <p>3. Der Präsident von Olfers ist an die Ehefrau des Coinculpaten Assessor Gruwe verwandt.</p> <p>4. Der Assessor von Druffel hat eine fiskalische Untersuchung wegen Beleidigung gegen den Justizkommissär Gierse eingeleitet und dieser hat hinwieder auf Rüge gegen Druffel angetragen.</p> <p>5. Der O.-L.-G.-R. Moellendorf ist als Richter ausgeschlossen, weil sein Sohn der O.-L.-G.-Assessor Moellendorf Mitglied des Congresses war, worin lediglich unser „Verbrechen“ besteht.</p> <p>6. Der O.-L.-G.-R. von Unzer ist der Schwager des Congreß-Mitgliedes Boelling.</p> <p>7. Das Oberlandesgericht sowohl als das Stadtgericht haben sich durch die unerklärliche und beleidigende Auswahl der Angeklagten und Verhafteten alles und jeden Vertrauens unwürdig gemacht. Es giebt keinen denkbaren Grund — wenigstens für keinen vernünftigen Menschen — warum nicht die übrigen Mitglieder des Congresses mindestens ebenso schuldig sind, als wir und doch sind sie nicht einm[a]l zur Untersuchung gezogen.</p> <p>8. Das Stadtgericht in Münster führt die Untersuchung Werden wir freigesprochen, so erscheint unsere Verhaftung ungerecht. Diese zu rechtfertigen, muß sehnlicher Wunsch des Stadtgerichts sein. Es steht also zu furchten, daß namentlich der Assessor von Stockhausen, Mitglied dieses Gerichts, seinen schon früher durch unfreiwillige Versetzung an das Stadtgericht gerü<gap reason="illegible"/>ten aber in demselben Verhältnisse gebliebenen verwandtschaftlichen Einfluß auf seinen Schwiegervater Präsident von Olfers aufbieten wird, durch ein Urtheil das Gerichts und resp. ihn persönlich vor dem Richterspruche der öffentlichen Meinung zu retten.</p> <p>Wir wollen zur Zeit nicht auf das, was öffentliche Blätter sonst über hiesige Verhältnisse enthalten sollen, eingehen; glauben aber darauf aufmerksam machen zu müssen, daß gesetzlich ein ganzer Gerichtshof perhorrescirt werden kann, wenn der Präsident desselben (von Olfers, Temme, Tüshaus) mit Grund recusirt werden kann.</p> <p>Aus allen diesen Gründen müssen wir unserem früheren Perhorrescenz-Gesuch inhaeriren und um <hi rendition="#g">schleunigste</hi> Bescheidung bitten.</p> <p>Münster, den 5. Januar 1849.</p> <p> <hi rendition="#g">Hamacher. Gruwe. Blumenfeld. Loeher. Jacobi. Gierse. Graumann. Reinhardt. Groneweg. Mirbach. Schmitz. A. Keller. F. A. Hartmann.</hi> </p> <p>Am 18. Dezember reichen die Verhafteten das erste Perhorrescenzgesuch ein, da sie 14 Tage vergeblich auf Antwort gewartet, wird am 5. Januar obiges zweites Gesuch abgeschickt, da kommt endlich unterm 11. Januar nachfolgendes, vom 3. Januar datirtes Schreiben (Poststempel Berlin 9/1 4-5.):</p> <p>Auf die von Ihnen und mehreren Anderen unterzeichnete Vorstellung vom 18. Dezember v. J. die Untersuchungssache wider Hamacher und Genossen betreffend, eröffnet Ihnen der Justiz-Minister, daß nach § 47 cf. der Criminal-Ordnung die generelle Recusation des dortigen Oberlandesgerichts nicht für begründet erachtet werden kann.</p> <p>Glauben Sie Veranlassung zu haben, einzelne Mitglieder des Oberlandesgerichts zu rekusiren, so haben Sie sich zunächst an das Oberlandesgericht zu wenden und dessen Bescheidung zu gewärtigen.</p> <p>Berlin, den 3 Januar 1849.</p> <p>Der Justiz-Minister <hi rendition="#g">Rintelen.</hi> </p> <p>Will Herr Rintelen nicht auch gefälligst den §. angeben, nach welchem die „Dezember-Verhafteten“ 3 Wochen auf dieselbe Antwort warten müssen, die Herr Temme innerhalb weniger Tage erhielt. Gleichheit vor dem Gesetze!</p> </div> <div xml:id="ar196_003" type="jArticle"> <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 12. Jan.</head> <p>Es beruht meinerseits auf einem Mißverständniß, wenn ich in meiner Korrespondenz vom 6. Januar angeführt habe, daß die Antwort Rintelens „morgen“ erfolgen solle. Die Antwort Rintelens auf dieses Schreiben Temmes existirt noch gar nicht. Wozu auch eilen? Temme ist ja gut aufgehoben. Richtig angegeben ist in der Münster'schen *Korrespondenz derselben Nummer Ihres Blattes die hier bereits bekannt gewordene Antwort Rintelens, die sich jedoch auf Temme's erstes Schreiben bezieht, während Rintelens früherer Brief eine Antwort Temme's Protokollerklärung bei seiner Verhaftung abgiebt.</p> </div> <div xml:id="ar196_004" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 12. Januar.</head> <p>Welch' schreckliches Ungeheuer die „Habeas-Corpus-Akte“ ist, kann man am besten aus der „Galgenzeitung“ ersehen. Sie theilt aus Lippehne ein Schreiben des dortigen „Vereins zum Schutze des Eigenthums etc.“ (eine christlich-germanische Erfindung des Jahres 1848) an ein „Hohes Staatsministerium“ mit worin gesagt wird:</p> <p rendition="#et">Die gemeinen Diebstähle hätten wegen jenes Gesetzes über persönliche Freiheit auf eine so furchterregende Weise zugenommen, daß der ehrenwerthe Verein unmöglich länger ruhig zusehen könne. Das Staatsministerium möge daher nur bald jenes Gesetz zurücknehmen und der Polizei wieder die alte Gewalt zurückgeben.</p> <p>Man sieht, es geht nichts über Vereine „zum Schutz des Eigenthums,“ besonders wenn er in Lippehne seinen Sitz hat.</p> <p>Wirkt jenes Gesetz schon so schaudererregend, da es doch nur auf dem Papiere steht: was müßte aus uns Menschenkindern erst werden, wenn's in die Wirklichkeit träte und praktische Geltung erlangte? Wir würden jedenfalls einander auffressen und das Hauptübel für die Weltgeschichte bestände eben darin, daß die „Galgenzeitung“ mit ihrem Lippehner Verein ebenfalls zu Grunde gehen könnte. Schreckliche Aussicht!</p> <p>Die Knaben Metterling und Henneberg, welche, wie früher berichtet worden, wegen des Tragens einer rothen Fahne am Tage nach dem Arbeiteraufstande auf dem Köpnicker Felde vom Polizeigericht früher zu einer 8tägigen Gefängnißstrafe bei Wasser und Brod bestraft worden sind, sind, nachdem sie diese Strafe bereits verbüßt hatten, jetzt vom Kammergericht in zweiter Instanz freigesprochen worden, weil sie die Fahne nicht entfaltet, sondern zusammengewickelt getragen hatten.</p> <p><hi rendition="#g">Das Sinken des Real-Credits von Berlin wird durch wahrhaft Schrecken erregende Thatsachen täglich mehr bestätigt</hi>. Bedenkt man, wie mit dem Ruin des Grundbesitzes die Wohlfahrt der Gesammtheit unmöglich sei, so muß dies bei allen Bürgern dieser Stadt die gerechtesten Besorgnisse erregen. Hypotheken sind unverkäuflich geworden. Auch für die sichersten an erster Stelle wird 20 pCt. Verlust gefordert, und auf palastartige Häuser in den besten Gegenden der Stadt ist innerhalb des ersten Fünftheils der Feuertaxe kein Geld zu erhalten. In den Subhastationen gehen, falls nicht Hypothekarien mitbieten, die Häuser zu Spottpreisen weg. So ist kürzlich auf dem Schiffbauerdamm ein Haus, worauf im vorigen Jahre 27,000 Thlr. vergebens geboten waren, für 5000 Thlr. zugeschlagen worden. — „Wie gefällt Euch das, Berliner!“ sagt Exc. Wrangel.</p> </div> <div xml:id="ar196_005" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 11. Januar.</head> <p>Wir beeilen uns, unsern Lesern folgendes interessante Aktenstück mitzutheilen:</p> <p>„Am 19. Januar 1847 machte Hr. Harkort bei einem Münchener Lithographen, der auf den Betrieb eigener und fremder Bilder reifte, in Paris eine Bestellung im Betrag von 327 Fl. Die Bilder sollten von München nach Berlin an den Schwiegersohn Herrn H.'s geschickt und das Geld bei diesem nachgenommen werden. Im Sommer 1847 schickte der Verkäufer die bestellten Bilder mit unterschriebener Rechnung nach Berlin. Aber dem wiederholten Bemühen zweier Freunde desselben, achtbarer Männer, Künstler und Gelehrten, gelang es nicht, den Schwiegersohn Hrn. H.'s zur Annahme der Bilder zu bewegen. Der Verkäufer mahnte öfter. Endlich im Junius 1848 gab der Schwiegersohn die Aeußerung von sich, in 4-6 Wochen, hoffe er dem Verkäufer zu seinem Gelde helfen zu können. Am 22. Mai war die Nationalversammlung in Berlin zusammengetreten, Hr. H. ihr Mitglied. Es ist undenkbar, daß er von dieser Erklärung seines Schwiegersohns nichts gewußt habe. Vier Monate verstrichen und es geschah nichts. Da wandte sich der Verkäufer an einen dritten Freund in Berlin und bevollmächtigte diesen, seine Forderung alles Ernstes zu betreiben. Er legte das Original des Bestellscheins in die Hände dieses Freundes. Dieser begab sich am 21. Dez. 1848 in des Schwiegersohnes Haus und traf dort den Hrn. H. in seiner eigenen Wohnung. Er glaubte, es bedürfe nur, den Verkäufer, die Bestellung und ihr Datum und was in der Sache bisher geschehen und nicht geschehen, zu nennen, um Alles sogleich geordnet zu sehen. Er irrte sich. Hr. H. gab gar keine mündliche Erklärung, sondern bemerkte, er werde dem Bevollmächtigten schreiben. Er schrieb einen längeren Brief, worin er viel davon sprach, was er, ohne Provision zu nehmen, bei Dritten für den Lithographen seinen Freund gethan, um ihm zum Verschluß seiner Bilder zu helfen; — von der gemachten <hi rendition="#g">Besteilung</hi> — keine Silbe! Hierüber drückte der Bevollmächtigte, rückschreibend, sein höchstes Erstaunen aus und setzte Hrn. H. mit kurzen Worten einen Termin bis zum 26. Dez. mit der Anzeige, wenn dieser verstreiche ohne eine genügende Erklärung Seitens Hrn. H's., so sehe man sich genöthigt, die Oeffentlichkeit und die Gerichte zu Hülfe zu nehmen. Hr. H. erwiderte brieflich am 27. Dez., auf solche Weise diene der Bevollmächtigte seinem Freunde nicht, es sei seine Pflicht, erst eine getreue Abschrift der Rechnung einzusenden, finde er es umgekehrt besser, gerichtliche Schritte zu thun, d. h. ihn (H.) zwingen zu wollen, eine Katze im Sacke zu kaufen, so bleibe ihm dies überlassen. Der Bevollmächtigte antwortete am 28. Dez., zeigte Hrn. H., „daß er auch diesmal um die Sache herum gehe, daß vom Kaufen einer Katze im Sack nirgends die Rede sei, zählte ihm aus dem Bestellschein speziell die einzelnen Bilder und ihren Preis auf und schloß mit einer energischen Ansprache an Hrn. H's. Gewissen, obigen Termin bis zum 4. Jan. prolongirend. Keine Antwort kam bis zum 5. Januartag, und demnach wird Hr. Harkort als Mensch zuvörderst der Oeffentlichkeit übergeben, mit um so mehr Gerechtigkeit, als Hr. H. qua Schriftsteller den Charakter einer öffentlichen Person in Anspruch nimmt, und diesen in erbaulichen Ermahnungen an das Volk, Mein und Dein wohl zu unterscheiden, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers etc. exerzirt. — So die Worte — so die Thaten des Hrn. Friedrich Harkort von Wetter.“</p> </div> <div xml:id="ar196_006" type="jArticle"> <head><bibl><author>X</author></bibl> Breslau, 12. Januar.</head> <p>Der Handelsminister von der Heydt lud bekanntlich die Provinzen ein, je zwei Meister und einen Gesellen nach Berlin zu deputiren, um über Handwerkerangelegenheiten zu berathen. Das hiesige Gesellen-Comite hat gegen diesen Schritt protestirt und schickt keinen Deputirten. Dieser Protest ist dem Ministerium motivirt eingereicht worden und endet ungefähr mit folgenden Worten: „Wir erblicken einzig und allein das Heil des Handwerkerstandes in einer freien Association der Gesellen — wie in Paris —, gehen in allen unsern Ansichten von dem Prin </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1063/0001]
Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 196. Köln, Dienstag den 16. Januar. 1849. Uebersicht. Deutschland. Münster. (v. Vinke und Temme. — Ein Schreiben an Rintelen. — Antwort desselben) Berlin. (Temme und Rintelen. — Die Habeas-corpus-acte. — Sinken des Real-Credits. — Zur Charakteristik des Herrn Harkort.) Breslau. (Das Gesellen-Comité. — Landrath Königsdorf. — Tooting II.) Liegnitz. (Verbesserte Ausgabe der Schweidnitzer Vorfälle.) Schweidnitz. (Reactionäre Wahlumtriebe. — Avancement für Todtschießen.) Posen. (Die „octroyirte Verfassung.“ Wien. (Die Bülletins von Windischgrätz. — Das Ereigniß in Kremsier. — Schuselka. — Die Wiener Abendzeitung über das preuß. Primat. — Fremdenausweisung. — Tagesfrage. — Neue Nation in Galizien entdeckt. — Die ungarische Sache. — Ragacsah. — Die Familie Zichy. — Agenten Oestreichs. — Der Gemeinderath. — Die Slovakei.) Kremsier. (Der Reichstag.) Cilli. (Eröffnung der Eisenbahn von Cilli nach Tüffer.) Prag. (Eine slawische Universität. — Ministerielles Neujahrsgeschenk.) Frankfurt. (Sitzungen der National-Versammlung.) Hamburg. (Verwahrung deutscher Handelsinteressen im Auslande.) Hannover. (Parker.) Göttingen. (Die republikanische Partei und die Wahlen.)
Italien. (Neapel. (Gerüchte über den Stand der Dinge in Sicilien. — Ausrufung der Constituante in Palermo. — Antwort der Herren Temple und Rayneval auf Fürst Cariati's Note. — Die östreichisch-neapolitanische Intervention im Kirchenstaat.) Rom (Zustand. — Neuer Protest des Papstes.) Turin. (Ein Tagesbefehl Radetzki's.)
Franz. Republik. Paris. (Die Unproductiven. — Vasbenter, Bernard. — Die Union monarchique. — Guizot und der Univers. — Polizeiliches — Vermischtes. — National-Versammlung. — Die letzten Scenen in der National-Versammlung.)
Ungarn Hermannstadt. (Die Szekler siegreich.) Agram. (Eine Staatsschrift.) Czernowice. (Siege der Magyaren in Siebenbürgen.)
Neueste Nachrichten Kremsier. (Reichstag.) Wien. (Verbot der „Ostd. Post.“ — Armeebülletin. — Die Verhältnisse der Bank. — Aus Ungarn.)
Ein politischer Proceß.
Deutschland. 105 Münster, 12. Jan. In der reformirten Kirchengesellschaft zu Frankfurt a. M. hat in der Sitzung vom 9. der „duellfeste“ westphälische Ritter Vinke gewagt zu behaupten, die Details über die Verhaftung des Hrn. Temme seien durch die Zeitung sehr verfälscht worden; Herr Temme befände sich nicht im Zuchthause, wie allgemein verbreitet worden, sondern das Untersuchungsgericht von Münster halte seine Sitzungen im Zuchthause, weil kein anderes Lokal vorhanden sei. Der 13ahnige Freiherr von Ickern (Ritter p. p. Vinke) ist in Münster geboren, wenigstens groß geworden, er muß also die hiesigen Verhältnisse wohl kennen; gleichwohl wollen wir nicht, wie dieser Don Ranudo da Colibrados des Rechtsbodens sofort von Verfälschungen sprechen, sondern es nur einem vielleicht augenblicklichen Irrthume des Herrn v. Vinke zuschreiben, daß er in jedem seiner Worte eine Unwahrheit gesprochen. Herr Temme und die übrigen hiesigen politischen Gefangenen werden allerdings in dem hiesigen Zuchthause detinirt, mitten zwischen den eigentlichen Züchtlingen; selbst die Corridors, an denen ihre Gefängnißzellen liegen, führen zugleich zu andern Stuben, welche Züchtlingen zum Aufenthalt dienen. Das Untersuchungsgericht zu Münster hält seine Sitzungen nicht im Zuchthause, wie der ehemals als Referendarius hier beschäftigte Vinke so dreist erzählt, sondern in dem eine ganze Straße lang davon entfernt gelegenen Inquisitoriatsgebäude. In diesem werden auch die Verhöre abgehalten, zu denen Hr. Temme und die übrigen Gefangenen durch Schildwachen oder Aufseher hin und zurück transportirt werden. Ja es geschieht dies sogar in gewöhnlicher Zuchthauskleidung bei allen, die nicht im Stande sind, mindestens 10 Thlr. praenumerando zu zahlen. „Vielleicht ist die Zeit nicht fern, wo Hr. v. Vinke dies alles aus Erfahrung kennen lernt.“ Temme ist, nach so eben hier eingetroffenen Nachrichten im Kreise Chemnitz ebenfalls und zwar einstimmig zum Abgeordneten nach Frankfurt gewählt. Wir freuen uns, daß Temme, auf diese Weise bald aus dem Zuchthause kommt, hoffen aber trotz alledem, daß Hr. v. Vinke recht bald zu seinen ursprünglichen Beschäftigungen „Grütze machen und Schweine mästen“ nach Ickern zurückkehren wird.
68 Münster, 12. Januar. Hohes Justizministerium.
Bereits vor mehr als 14 Tagen haben wir ein Perhorrescenz-Gesuch gegen das hiesige Oberlandesgericht eingereicht, ohne bis jetzt einen Bescheid darauf zu erhalten. Zwar hegen wir nicht den geringsten Zweifel, daß unser Gesuch für begründet erachtet wird, aber selbst um die Möglichkeit eines abschläglichen Bescheides zu beseitigen, halten wir uns verpflichtet, nochmals auf diesen Gegenstand zurückzukommen. Möge Ein hohes Ministerium sich überzeugen, daß wir nicht allein unsertwegen, sondern auch und hauptsächlich zur Rettung des in neuster Zeit ohnehin tief erschütterten Rufs der Ehrenhaftigkeit des preußischen Richterstandes nochmals das Wort nehmen.
I. Der Criminalsenat des Oberlandesgerichts zu Münster ist bekanntlich der Einzige im Staate, welcher und zwar ohne alle Befugniß, durch besonderen Erlaß die Untergerichte des Departements geradezu auffordert, gegen alle diejenigen die Untersuchung einzuleiten und Verhaftungen vorzunehmen, welche in dem Streite über das Recht der Krone zur Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung mit Wort oder That auf Seiten der Letzteren getreten. Ja der Criminalsenat des Oberlandesgerichts fordert in seinem desfalsigen Erlasse die Gerichte sogar auf von 4 zu 4 Wochen Bericht über die eingeleiteten Untersuchungen zu erstatten; — das Oberlandesgericht verläßt hierdurch offenbar seinen Standpunkt als Richtercollegium und nimmt den eines Provocations-Agenten an. Es fordert mit andern Worten die Gerichte auf, Untersuchungen zu finden und den Denuncianten zu machen! Ist das ein parteiloses Richtercollegium? Können wir wegen politischer Meinungen oder wenn man will, wegen sogenannter politischer Verbrechen von einem solchen Gerichtshofe einem unparteiischem Urtheile entgegensehen?
II. Das Oberlandesgericht zu Münster fordert bekanntlich in seiner Immediat-Eingabe an den König die Entfernung seines Directors, Temme, vom Amte. Der Schritt ist längst von der öffentlichen Meinung gerichtet und wir wollen das Ungesetzliche desselben, indem ein Richter ohne richterliches Urtheil nicht absetzbar ist, nicht weiter berühren. Der Schritt ist offenbar eine verblümte Majestätsbeleidigung. Aber das müssen wir hervorheben, daß die Renitenz wegen der Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung, so wie der Steuerbeschluß von diesem Gerichtshofe als Rebellion bezeichnet wird.
Ueber das Recht der Krone in dieser Streitfrage, das ist doch Thatsache, waren die Meinungen der Juristen und Bevölkerung getheilt, ja ohne Uebertreibung können wir behaupten, daß 2/[3] der Nation der Nationalversammlung das Recht geben. — Wenn nun fast allein im Staate das Oberlandesgericht Münster die Entscheidung der streitigen Frage von vorn herein ohne Acten, ohne Untersuchung, in ungebührlicher Form und Weise Rebellion nennt, wie kann dann dieser Gerichtshof ein unpartheiisches Urtheil in der gegen uns anhängigen Untersuchung abgeben, da gerade diese staatsrechtliche Frage die Basis der Entscheidung bildet.
III. Der Criminalsenat des Oberlandesgerichts zu Münster hat sich durch die ferneren Schritte gegen den Oberlandesgerichts-Director Temme, worin es auch wieder einzig in seiner Art dasteht, in der That als parteiisch oder unfähig gezeigt, indem es durch die Verhaftung und Einleitung der Untersuchung, so wie durch die Suspension in jeder Beziehung seine Competenz überschritten, und ein Màaß von juristischem Unverstande entwickelt hat, der billig jeden denkenden Menschen mit Grausen erfüllen muß.
Wenn nun Ein hohes Ministerium bezüglich des Temme die Perhorrescenz als begründet angenommen, so können wir nur mit Zuversicht hoffen, daß solches auch rücksichtlich unseres Antrages der Fall. Denn das uns zur Last gelegte angebliche Verbrechen steht mit der inculpirten Thätigkeit des Temme als Deputirten in unauflöslicher Beziehung.
IV. Endlich machen wir auf die sonstigen Verhältnisse des Münsterschen Gerichtshofes nochmals aufmerksam, die so scharfsinnigen Männern, wie Kisker nicht entgangen sind, wie der Fall mit dem Assessor von Stockhausen beweist.
1. Der O.-L.-G.-Rath Tüshaus ist verschwägert mit dem Inkulpaten A. Keller.
2. Der O.-L.-G.-R. von Viebahn ist mit dem Kanonikus von Schmitz, ebenfalls Mitglied des Congresses verwandt, derselbe ist mit der leiblichen Schwester des von Schmitz verheirathet.
3. Der Präsident von Olfers ist an die Ehefrau des Coinculpaten Assessor Gruwe verwandt.
4. Der Assessor von Druffel hat eine fiskalische Untersuchung wegen Beleidigung gegen den Justizkommissär Gierse eingeleitet und dieser hat hinwieder auf Rüge gegen Druffel angetragen.
5. Der O.-L.-G.-R. Moellendorf ist als Richter ausgeschlossen, weil sein Sohn der O.-L.-G.-Assessor Moellendorf Mitglied des Congresses war, worin lediglich unser „Verbrechen“ besteht.
6. Der O.-L.-G.-R. von Unzer ist der Schwager des Congreß-Mitgliedes Boelling.
7. Das Oberlandesgericht sowohl als das Stadtgericht haben sich durch die unerklärliche und beleidigende Auswahl der Angeklagten und Verhafteten alles und jeden Vertrauens unwürdig gemacht. Es giebt keinen denkbaren Grund — wenigstens für keinen vernünftigen Menschen — warum nicht die übrigen Mitglieder des Congresses mindestens ebenso schuldig sind, als wir und doch sind sie nicht einm[a]l zur Untersuchung gezogen.
8. Das Stadtgericht in Münster führt die Untersuchung Werden wir freigesprochen, so erscheint unsere Verhaftung ungerecht. Diese zu rechtfertigen, muß sehnlicher Wunsch des Stadtgerichts sein. Es steht also zu furchten, daß namentlich der Assessor von Stockhausen, Mitglied dieses Gerichts, seinen schon früher durch unfreiwillige Versetzung an das Stadtgericht gerü_ ten aber in demselben Verhältnisse gebliebenen verwandtschaftlichen Einfluß auf seinen Schwiegervater Präsident von Olfers aufbieten wird, durch ein Urtheil das Gerichts und resp. ihn persönlich vor dem Richterspruche der öffentlichen Meinung zu retten.
Wir wollen zur Zeit nicht auf das, was öffentliche Blätter sonst über hiesige Verhältnisse enthalten sollen, eingehen; glauben aber darauf aufmerksam machen zu müssen, daß gesetzlich ein ganzer Gerichtshof perhorrescirt werden kann, wenn der Präsident desselben (von Olfers, Temme, Tüshaus) mit Grund recusirt werden kann.
Aus allen diesen Gründen müssen wir unserem früheren Perhorrescenz-Gesuch inhaeriren und um schleunigste Bescheidung bitten.
Münster, den 5. Januar 1849.
Hamacher. Gruwe. Blumenfeld. Loeher. Jacobi. Gierse. Graumann. Reinhardt. Groneweg. Mirbach. Schmitz. A. Keller. F. A. Hartmann.
Am 18. Dezember reichen die Verhafteten das erste Perhorrescenzgesuch ein, da sie 14 Tage vergeblich auf Antwort gewartet, wird am 5. Januar obiges zweites Gesuch abgeschickt, da kommt endlich unterm 11. Januar nachfolgendes, vom 3. Januar datirtes Schreiben (Poststempel Berlin 9/1 4-5.):
Auf die von Ihnen und mehreren Anderen unterzeichnete Vorstellung vom 18. Dezember v. J. die Untersuchungssache wider Hamacher und Genossen betreffend, eröffnet Ihnen der Justiz-Minister, daß nach § 47 cf. der Criminal-Ordnung die generelle Recusation des dortigen Oberlandesgerichts nicht für begründet erachtet werden kann.
Glauben Sie Veranlassung zu haben, einzelne Mitglieder des Oberlandesgerichts zu rekusiren, so haben Sie sich zunächst an das Oberlandesgericht zu wenden und dessen Bescheidung zu gewärtigen.
Berlin, den 3 Januar 1849.
Der Justiz-Minister Rintelen.
Will Herr Rintelen nicht auch gefälligst den §. angeben, nach welchem die „Dezember-Verhafteten“ 3 Wochen auf dieselbe Antwort warten müssen, die Herr Temme innerhalb weniger Tage erhielt. Gleichheit vor dem Gesetze!
103 Berlin, 12. Jan. Es beruht meinerseits auf einem Mißverständniß, wenn ich in meiner Korrespondenz vom 6. Januar angeführt habe, daß die Antwort Rintelens „morgen“ erfolgen solle. Die Antwort Rintelens auf dieses Schreiben Temmes existirt noch gar nicht. Wozu auch eilen? Temme ist ja gut aufgehoben. Richtig angegeben ist in der Münster'schen *Korrespondenz derselben Nummer Ihres Blattes die hier bereits bekannt gewordene Antwort Rintelens, die sich jedoch auf Temme's erstes Schreiben bezieht, während Rintelens früherer Brief eine Antwort Temme's Protokollerklärung bei seiner Verhaftung abgiebt.
* Berlin, 12. Januar. Welch' schreckliches Ungeheuer die „Habeas-Corpus-Akte“ ist, kann man am besten aus der „Galgenzeitung“ ersehen. Sie theilt aus Lippehne ein Schreiben des dortigen „Vereins zum Schutze des Eigenthums etc.“ (eine christlich-germanische Erfindung des Jahres 1848) an ein „Hohes Staatsministerium“ mit worin gesagt wird:
Die gemeinen Diebstähle hätten wegen jenes Gesetzes über persönliche Freiheit auf eine so furchterregende Weise zugenommen, daß der ehrenwerthe Verein unmöglich länger ruhig zusehen könne. Das Staatsministerium möge daher nur bald jenes Gesetz zurücknehmen und der Polizei wieder die alte Gewalt zurückgeben.
Man sieht, es geht nichts über Vereine „zum Schutz des Eigenthums,“ besonders wenn er in Lippehne seinen Sitz hat.
Wirkt jenes Gesetz schon so schaudererregend, da es doch nur auf dem Papiere steht: was müßte aus uns Menschenkindern erst werden, wenn's in die Wirklichkeit träte und praktische Geltung erlangte? Wir würden jedenfalls einander auffressen und das Hauptübel für die Weltgeschichte bestände eben darin, daß die „Galgenzeitung“ mit ihrem Lippehner Verein ebenfalls zu Grunde gehen könnte. Schreckliche Aussicht!
Die Knaben Metterling und Henneberg, welche, wie früher berichtet worden, wegen des Tragens einer rothen Fahne am Tage nach dem Arbeiteraufstande auf dem Köpnicker Felde vom Polizeigericht früher zu einer 8tägigen Gefängnißstrafe bei Wasser und Brod bestraft worden sind, sind, nachdem sie diese Strafe bereits verbüßt hatten, jetzt vom Kammergericht in zweiter Instanz freigesprochen worden, weil sie die Fahne nicht entfaltet, sondern zusammengewickelt getragen hatten.
Das Sinken des Real-Credits von Berlin wird durch wahrhaft Schrecken erregende Thatsachen täglich mehr bestätigt. Bedenkt man, wie mit dem Ruin des Grundbesitzes die Wohlfahrt der Gesammtheit unmöglich sei, so muß dies bei allen Bürgern dieser Stadt die gerechtesten Besorgnisse erregen. Hypotheken sind unverkäuflich geworden. Auch für die sichersten an erster Stelle wird 20 pCt. Verlust gefordert, und auf palastartige Häuser in den besten Gegenden der Stadt ist innerhalb des ersten Fünftheils der Feuertaxe kein Geld zu erhalten. In den Subhastationen gehen, falls nicht Hypothekarien mitbieten, die Häuser zu Spottpreisen weg. So ist kürzlich auf dem Schiffbauerdamm ein Haus, worauf im vorigen Jahre 27,000 Thlr. vergebens geboten waren, für 5000 Thlr. zugeschlagen worden. — „Wie gefällt Euch das, Berliner!“ sagt Exc. Wrangel.
* Berlin, 11. Januar. Wir beeilen uns, unsern Lesern folgendes interessante Aktenstück mitzutheilen:
„Am 19. Januar 1847 machte Hr. Harkort bei einem Münchener Lithographen, der auf den Betrieb eigener und fremder Bilder reifte, in Paris eine Bestellung im Betrag von 327 Fl. Die Bilder sollten von München nach Berlin an den Schwiegersohn Herrn H.'s geschickt und das Geld bei diesem nachgenommen werden. Im Sommer 1847 schickte der Verkäufer die bestellten Bilder mit unterschriebener Rechnung nach Berlin. Aber dem wiederholten Bemühen zweier Freunde desselben, achtbarer Männer, Künstler und Gelehrten, gelang es nicht, den Schwiegersohn Hrn. H.'s zur Annahme der Bilder zu bewegen. Der Verkäufer mahnte öfter. Endlich im Junius 1848 gab der Schwiegersohn die Aeußerung von sich, in 4-6 Wochen, hoffe er dem Verkäufer zu seinem Gelde helfen zu können. Am 22. Mai war die Nationalversammlung in Berlin zusammengetreten, Hr. H. ihr Mitglied. Es ist undenkbar, daß er von dieser Erklärung seines Schwiegersohns nichts gewußt habe. Vier Monate verstrichen und es geschah nichts. Da wandte sich der Verkäufer an einen dritten Freund in Berlin und bevollmächtigte diesen, seine Forderung alles Ernstes zu betreiben. Er legte das Original des Bestellscheins in die Hände dieses Freundes. Dieser begab sich am 21. Dez. 1848 in des Schwiegersohnes Haus und traf dort den Hrn. H. in seiner eigenen Wohnung. Er glaubte, es bedürfe nur, den Verkäufer, die Bestellung und ihr Datum und was in der Sache bisher geschehen und nicht geschehen, zu nennen, um Alles sogleich geordnet zu sehen. Er irrte sich. Hr. H. gab gar keine mündliche Erklärung, sondern bemerkte, er werde dem Bevollmächtigten schreiben. Er schrieb einen längeren Brief, worin er viel davon sprach, was er, ohne Provision zu nehmen, bei Dritten für den Lithographen seinen Freund gethan, um ihm zum Verschluß seiner Bilder zu helfen; — von der gemachten Besteilung — keine Silbe! Hierüber drückte der Bevollmächtigte, rückschreibend, sein höchstes Erstaunen aus und setzte Hrn. H. mit kurzen Worten einen Termin bis zum 26. Dez. mit der Anzeige, wenn dieser verstreiche ohne eine genügende Erklärung Seitens Hrn. H's., so sehe man sich genöthigt, die Oeffentlichkeit und die Gerichte zu Hülfe zu nehmen. Hr. H. erwiderte brieflich am 27. Dez., auf solche Weise diene der Bevollmächtigte seinem Freunde nicht, es sei seine Pflicht, erst eine getreue Abschrift der Rechnung einzusenden, finde er es umgekehrt besser, gerichtliche Schritte zu thun, d. h. ihn (H.) zwingen zu wollen, eine Katze im Sacke zu kaufen, so bleibe ihm dies überlassen. Der Bevollmächtigte antwortete am 28. Dez., zeigte Hrn. H., „daß er auch diesmal um die Sache herum gehe, daß vom Kaufen einer Katze im Sack nirgends die Rede sei, zählte ihm aus dem Bestellschein speziell die einzelnen Bilder und ihren Preis auf und schloß mit einer energischen Ansprache an Hrn. H's. Gewissen, obigen Termin bis zum 4. Jan. prolongirend. Keine Antwort kam bis zum 5. Januartag, und demnach wird Hr. Harkort als Mensch zuvörderst der Oeffentlichkeit übergeben, mit um so mehr Gerechtigkeit, als Hr. H. qua Schriftsteller den Charakter einer öffentlichen Person in Anspruch nimmt, und diesen in erbaulichen Ermahnungen an das Volk, Mein und Dein wohl zu unterscheiden, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers etc. exerzirt. — So die Worte — so die Thaten des Hrn. Friedrich Harkort von Wetter.“
X Breslau, 12. Januar. Der Handelsminister von der Heydt lud bekanntlich die Provinzen ein, je zwei Meister und einen Gesellen nach Berlin zu deputiren, um über Handwerkerangelegenheiten zu berathen. Das hiesige Gesellen-Comite hat gegen diesen Schritt protestirt und schickt keinen Deputirten. Dieser Protest ist dem Ministerium motivirt eingereicht worden und endet ungefähr mit folgenden Worten: „Wir erblicken einzig und allein das Heil des Handwerkerstandes in einer freien Association der Gesellen — wie in Paris —, gehen in allen unsern Ansichten von dem Prin
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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