Neue Rheinische Zeitung. Nr. 198. Köln, 18. Januar 1849. Beilage.Beilage zu Nr. 198 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Donnerstag 18. Januar 1849. [Deutschland] Einladung zu den am 22. Januar stattfindenden Wahlen der Urwähler. für die zweite Kammer der Vertreter des preußischen Staates nach Artikel 60, 66 und ff. der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dezember 1848. Auf Grund der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dezember 1848 des Patents, betreffend die Zusammenberufung der Vertreter vom selbigen Tage, ferner des Wahlgesetzes für die zweite Kammer vom 6. Dezember 1848 und des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes, werden die stimmberechtigten Urwähler der Stadt Köln, zu der am 22. d. Mts., Morgens präzise 9 Uhr in den hiernach bestimmten Lokalen stattfindenden Wahlversammlungen hiermit eingeladen und zu dem Ende die wesentlichen, die Urwähler und den Wahlmodus betreffenden Vorschriften nachstehend zur Kenntniß derselben gebracht und zur Nachachtung empfohlen. 1) Jeder selbstständige Preuße, welcher das 24. Lebensjahr vollendet, den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses nicht verloren hat, ist in der Gemeinde, worin er seit 6 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen-Unterstützung erhält. (Art. 67 der Verfassungs-Urkunde. Art. 2 des Wahlgesetzes.) 2) Die Stadt ist Behufs der Wahlen in 64 Wahlbezirke eingetheilt. Stimmberechtigter ist nur derjenige, welcher sich in den aufgestellten und während dreier Tage, 11., 12. und 13. Januar d. J., zu Jedermanns Einsicht offen gelegten Listen verzeichnet findet. Jeder Stimmberechtigte kann sein Wahlrecht nur in der Wahlversammlung desjenigen Bezirkes ausüben, in welchem er in den offen gelegten Listen als wohnhaft bezeichnet ist Jeder ist ebenso nur in dem Wahlbezirke zum Wahlmanne wählbar, worin er als Urwähler stimmberechtigt ist. (Art. 4 des Wahlgesetzes §. 4 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes.) 3) Die Wahlen werden überall zur bestimmten Zeit gleichzeitig abgehalten. Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter an der Wahl Theil nehmen. 4) Die Urwahlen werden durch die damit beauftragten, in dem nachfolgenden Verzeichnisse bekannt gemachten Vorsteher oder Stellvertreter geleitet und finden in den gleichfalls unten verzeichneten Lokalen Statt. 5) Bei der Wahlhandlung ist Nachstehendes vorzüglich zu beachten: a. In der Versammlung werden zunächst die Wählerlisten vorgelesen und die erschienenen Wähler als anwesend verzeichnet. Jeder nicht stimmberechtigte Anwesende wird zum Abtreten veranlaßt und so die Versammlung konstituirt. Später erscheinende Wähler haben sich bei dem Wahlvorsteher zu melden und werden nachträglich als anwesend vermerkt. b. Aus der Mitte der Anwesenden ernennt der Wahlvorsteher einen Protokollführer und 2 bis 8 Stimmzähler, und verpflichtet sie mittelst Handschlags an Eidesstatt. c. Der Wahlvorsteher läßt durch die Stimmzähler gestempelte, für jede Abstimmung noch besonders zu bezeichnende Stimmzettel an die einzelnen Wähler austheilen. d. Jeder Wähler schreibt auf den ihm ubergebenen Zettel den Namen des von ihm gewünschten Wahlmannes. Zettel, auf welchen mehr als Ein Name, oder der Name einer nicht wählbaren Person geschrieben steht, oder aus welchen der Gewählte nicht unzweifelhaft zu erkennen ist, ebenso ungestempelte und nicht gehörig bezeichnete Zettel, sind ungültig. -- Wähler, welche nicht schreiben können, lassen ihren Stimmzettel durch den Protokollführer schreiben. Es muß strenge darauf gehalten werden, daß die schreibensunkundigen Wähler nur von dem Protokollführer geschriebene Stimmzettel abgeben. e. Die Stimmzettel werden von den Stimmzählern gesammelt und in das vor dem Wahlvorsteher und dem Protokollführer stehende Gefäß gelegt. f. Nach vollendeter Einsammlung der Stimmzettel erklärt der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschlossen. Es dürfen alsdann Stimmzettel für diese Abstimmung nicht mehr angenommen werden. g. Die uneröffneten Zettel werden laut gezählt. Sollte diese Zählung durch ein mit der Zahl der Anwesenden im Mißverhältniß stehendes Resultat Bedenken erregen, so sind die Wahlvorsteher und Stimmzähler befugt, die Abstimmung für ungültig zu erklären und eine neue anzuordnen. h. Die Stimmzettel werden durch einen der Stimmzähler unter Vorzeigung und in Gegenwart der Versammlung laut verlesen, vom Protokollführer bei dem Namen des Kandidaten vermerkt und vorweg laut gezählt. i. Derjenige, welcher die absolute Stimmenmehrheit erhalten hat, ist für gewählt zu erklären. k. Zur absoluten Stimmenmehrheit gehört mehr als die Hälfte der gültigen Stimmzettel. l. Hat sich eine absolute Mehrheit nicht ergeben, so sind diejenigen fünf Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl zu bringen. Wird auch bei dieser Wahl keine absolute Mehrheit erreicht, so sind diejenigen beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen in der engeren Wahl erhalten haben, auf eine zweite engere Wahl zu bringen. Tritt in dieser letzten Wahl Stimmengleichheit ein, so entscheidet das Loos, welches durch die Hand des Wahl-Vorstehers gezogen wird. m. Bei Ausmittelung derjenigen Kandidaten, welche nach den vorstehenden Vorschriften auf eine engere Wahl zu bringen sind, entscheidet bei Stimmengleichheit ebenfalls das Loos. n. Bei engeren Wahlen sind die Stimmzettel mit anderen Namen, als den auf die engere Wahl gebrachten Kandidaten ungültig. o. Ueber die Gültigkeit einzelner Stimmzettel entscheiden Wahl-Vorsteher und Stimmzähler. p. Vorstehendes Verfahren findet in der Art Statt, daß für jeden Wahlmann eine besondere Wahlhandlung vorzunehmen ist. q. Das Wahl-Protokoll, welches nach den mitgetheilten Formularen aufzunehmen ist, wird vom Wahl-Vorsteher, den Stimmzählern und dem Protokollführer unterzeichnet, und sofort dem Wahl-Kommissarius (§. 25) eingereicht, welchem die Prüfung der Wahl in formeller Beziehung obliegt. r. Wenn gegen die formelle Gültigkeit einer Wahl Bedenken obwalten, so sind dieselben der Versammlung der Wahlmänner vorzulegen, welche darüber entscheidet, und sodann mit Ausschließung des Wahlmanns, dessen Wahl für ungültig erklärt ist, unmittelbar zu ihrem ordentlichen Wahlgeschäft fortschreitet. Um bei der Wahlhandlung die möglichste Freiheit der Wahlen zu erzielen, werden die Wahl-Vorsteher darauf halten, daß jeder nicht stimmberechtigte Anwesende sofort abtrete, und den Urwählern empfohlen, nur nach ihrer freien Ueberzeugung zu stimmen, ohne den zu wählenden Wahlmännern bestimmte Zusicherungen in Beziehung auf die Wahl der Abgeordneten abzuverlangen. Die Wahl-Vorsteher werden es sich angelegen sein lassen, zu Protokollführern und Stimmzählern zuverlässige und unparteiische Mitglieder des Wahl-Bezirkes zu ernennen. Ueber etwa vorkommende Verfälschungen, Entwendungen oder unbefugte Hinzufügungen von Stimmzetteln und die Eintragung anderer Namen in die Stimmzettel als die angegebenen, sind sofort besondere Verhandlungen von dem Vorsteher aufzunehmen, weil diese Handlungen, je nachdem sie von den Protokollführern, Stimmzählern oder anderen Personen begangen werden, Verbrechen oder Vergehen derselben, welche durch die Art. 111 und 112 des rheinischen Strafgesetzbuches vorgesehen sind. Dasselbe muß in Beziehung auf die nach Art. 113 des rheinischen Strafgesetzbuches strafbaren Käufe und Verkäufe der Stimmen stattfinden, wenn sie zur Kenntniß des Wahl-Vorstehers oder der Wahl-Versammlung gelangen. Wird allen diesen Vorschriften, sowohl Seitens der Wahl-Vorsteher als der Urwähler entsprochen, so wird aus den bevorstehenden Wahlen Seitens der Stadt Köln eine, den wahren Interessen des Vaterlandes entsprechende Volks-Vertretung hervorgehen. Köln, den 15. Januar 1849. Der kommissarische Ober-Bürgermeister, Appellations-Gerichtsrath Graeff. Wahlbezirke der Stadt Köln für die zweite Kammer. 1. Bezirk. 1. Sektion. 1. Abtheilung. Follerstraße, Holzgasse. Wahl-Local: Glocken-Schule in der Weberstraße Nro. 29. 2. Bezirk. 1. Sektion. 2. Abtheilung. Große Witschgasse von Nr. 2 bis 60, Rheinaustraße, kleine Witschgasse, Klappergasse, Follergäßchen, Nächelsgasse, Holzmarkt von Nr. 1 bis 85, Weichserhof. Wahl-Local: Saal bei Lugt, Löwengasse Nr. 11. 3. Bezirk. 1. Sektion. 3. Abtheilung. Spulmannsgasse, Catharinengasse, Georgsplatz. Wahl-Local: Knabenschule von St. Johann Baptist, Spulmannsgasse Nr. 6-8. 4. Bezirk. 1. Sektion. 4. Abtheilung. Georgstraße Nr. 2-6, Waidmarkt Nr. 2-6, Severinstraße Nr. 116-176, Weberstraße, Löwengasse, Johannis-Höfchen. Wahl-Lokal: Mädchen-Schulhaus auf dem Georgsplatz Nr. 3=. 5. Bezirk. 1. Sektion. 5. Abtheilung. Catharinengraben, Catharinengäßchen, an St. Catharina, Bayeng., Seyeng., Severinspforte. Wahl-Local: Saal bei Engels, Spulmannsg. Nr. 64. 6. Bezirk. 1. Sektion. 6. Abtheilung. Die Rheinau, Sionsthal, Mechtildisst., Landsbergst., Roseng., Rosenst., Burgg., Biberst., Zugasse, drei Königst., an der Eiche, Severinskloster, Ferculum, Silvanst., Annost., Wilhelmst., Severinswall, vor dem Bayenthor. Wahl-Local: Saal bei Decker, Severinst. Nr. 17. 7. Bezirk. 1. Sektion. 7. Abtheilung. Severinstraße von Nr. 1 bis 153 und von Nr. 2 bis 114, Ulrichsgasse von Nr. 2 bis32, Karthäusergasse, Todtenjuden. Wahl-Local: Schulgebäude, Severinstraße Nr. 47. 8. Bezirk. 1. Sektion. 8. Abtheilung. Josephsplatz, Achterstraße, St. Magdalenenstraße, Karthäuserwall Nr. 1 und von Nr. 2 bis 24B, Perlengraben Nr. 1-, Josephstraße, Karthäuserhof, Brunostraße. Wahl-Local: Turnsaal in der Ulrichsgasse Nr. 3. 9. Bezirk. 2. Sektion. 1. Abtheilung. Georgstraße von Nr. 1 bis 23, Weidmarkt von Nr. 8 bis 20, Mühlenbach, Filzengraben, Rheinberg, im Kapitol. Wahl-Local: Saal bei Löwen, Matthiasstraße Nr. 22. 10. Bezirk. 2. Sektion. 2. Abtheilung. Matthiasstraße, große Witschgasse von Nr. 1 bis 37, Holzmarkt Nr. 87, vor Lyskirchen, Hochpforte von Nr. 2 bis 24, Rheingasse, Malzbuchel, Malzmühle, Königstraße, Marienplatz. Wahl-Local: Tempelhaus in der Rheingasse Nr. 8. 11. Bezirk. 2. Sektion. 3. Abtheilung. Thurnmarkt, Kühgasse, Strasburgergasse, Himmelreich, Sassenhof. Wahl-Local: Saal im Hof von Holland bei Illig, Thurnmarkt Nr. 36-. 12. Bezirk. 2. Sektion. 4. Abtheilung. Aar, Pelzergasse, Friedrich-Wilhelmstraße, Faßbindergasse, Rothenberg von Nr. 1 bis 9 und von 2 bis 4, Klobengasse, Tipsgasse, Buttermarkt von Nr. 1 bis 29 und von Nr. 2 bis 32, Hafengasse, Salzgasse von Nr. 2 bis 14, oben Marspforten von Nr. 2 bis 42, Marspfortengasse. Wahl-Local: Saal bei Klepper, Heumarkt Nr. 54. 13. Bezirk. 2. Sektion. 5. Abtheilung. Heumarkt von Nr. 1-63, und von Nr. 2-82, Martinstraße, unter Seidmacher von Nr. 2-14, Seidenmachergäßchen, unter Hutmacher, Marsplatz von Nr. 2-14. Wahl-Lokal: Saal im Rheinischen Hof bei Staudt, Heumarkt 46. 14. Bezirk. 2. Sektion. 6. Abtheilung. Vor St. Martin, Wahlgasse, Geyergasse, Bolzengasse, Steinweg, Sandbahn, Kaufhausgasse, Burghöfchen, Augustinerplatz, Quattermakt, Jülichsplatz, Stephanstr., Lichhof, Pepinstr., Plectrudenstr., Elogiuspl., Kasinostraße Wahl-Lokal: Saal bei Hulin in der ehemaligen Börse auf dem Heumarkt Nr. 52. 15 Bezirk. 2. Sektion. 7. Abtheilung. Hohestraße von Nr. 2-94, Höhle große Sandkaul, kleine Sandkaul. Wahl-Lokal: Höhere Bürgerschule auf dem Quattermarkte Nr. 1 und 3. 16. Bezirk. 3. Sektion. 1. Abtheilung. Heumarkt von Nr. 65-79, Salzg. von Nr. 1-15, Rothenberg von Nr. 11-19 und von Nr. 6-10, Fischmarkt, Buttermarkt von Nr. 31-49 u. von Nr. 34-50, Mauthg., unter Kästen, Lintgasse. Wahl-Lokal: Saal bei Dahlhausen, Rothenberg Nr. 7. 17. Bezirk. 3. Sektion. 2. Abtheilung. Kastelg., Martinspförtchen, Brigitteng., Martinsabteig., Zollstr., Mühleng., Wehrg., Becherg., Altenmarkt, Krämerei, Hühnerg. Wahl-Lokal: Großer Saal im Rathhause. 18. Bezirk. 3. Sektion. 3. Abtheilung. Unter Fettenhennen von Nr. 2-8, Domkloster, Wallrafsplatz, L[unleserliches Material]tsch, am Hof, Hohestr. von Nr. 96-168, kleine Sporerg., große Budeng., kleine Budeng., Laurenzpl., Laurenzgittergäßchen. Wahl-Lokal: Mädchen-Schulhaus, Domkloster Nr. 10. 19. Bezirk. 3. Sektion. 4. Abtheilung. Unter Goldschmied, Salomonsg., Obenmarspforten von Nr. 1-33, Marsplatz von Nr. 1-11, Judeng., unter Seidmacher von 1-11, Stadthausplatz, Portalsg., unter Taschenmacher, Bürgerstr. Wahl-Lokal: Saal auf dem Stadthausplatz Nr. 5 20. Bezirk. 3. Sektion. 5. Abtheilung. Bollwerk, gr. Neugasse, Kammmacherg., auf dem Brand, unter Gottesgnaden, Bothengäßchen, Plückhof, Bullengäßch. Frankenplatz. Wahl-Lokal: Saal bei Kertell, gr. Neugasse Nr. 36 Beilage zu Nr. 198 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Donnerstag 18. Januar 1849. [Deutschland] Einladung zu den am 22. Januar stattfindenden Wahlen der Urwähler. für die zweite Kammer der Vertreter des preußischen Staates nach Artikel 60, 66 und ff. der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dezember 1848. Auf Grund der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dezember 1848 des Patents, betreffend die Zusammenberufung der Vertreter vom selbigen Tage, ferner des Wahlgesetzes für die zweite Kammer vom 6. Dezember 1848 und des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes, werden die stimmberechtigten Urwähler der Stadt Köln, zu der am 22. d. Mts., Morgens präzise 9 Uhr in den hiernach bestimmten Lokalen stattfindenden Wahlversammlungen hiermit eingeladen und zu dem Ende die wesentlichen, die Urwähler und den Wahlmodus betreffenden Vorschriften nachstehend zur Kenntniß derselben gebracht und zur Nachachtung empfohlen. 1) Jeder selbstständige Preuße, welcher das 24. Lebensjahr vollendet, den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses nicht verloren hat, ist in der Gemeinde, worin er seit 6 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen-Unterstützung erhält. (Art. 67 der Verfassungs-Urkunde. Art. 2 des Wahlgesetzes.) 2) Die Stadt ist Behufs der Wahlen in 64 Wahlbezirke eingetheilt. Stimmberechtigter ist nur derjenige, welcher sich in den aufgestellten und während dreier Tage, 11., 12. und 13. Januar d. J., zu Jedermanns Einsicht offen gelegten Listen verzeichnet findet. Jeder Stimmberechtigte kann sein Wahlrecht nur in der Wahlversammlung desjenigen Bezirkes ausüben, in welchem er in den offen gelegten Listen als wohnhaft bezeichnet ist Jeder ist ebenso nur in dem Wahlbezirke zum Wahlmanne wählbar, worin er als Urwähler stimmberechtigt ist. (Art. 4 des Wahlgesetzes §. 4 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes.) 3) Die Wahlen werden überall zur bestimmten Zeit gleichzeitig abgehalten. Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter an der Wahl Theil nehmen. 4) Die Urwahlen werden durch die damit beauftragten, in dem nachfolgenden Verzeichnisse bekannt gemachten Vorsteher oder Stellvertreter geleitet und finden in den gleichfalls unten verzeichneten Lokalen Statt. 5) Bei der Wahlhandlung ist Nachstehendes vorzüglich zu beachten: a. In der Versammlung werden zunächst die Wählerlisten vorgelesen und die erschienenen Wähler als anwesend verzeichnet. Jeder nicht stimmberechtigte Anwesende wird zum Abtreten veranlaßt und so die Versammlung konstituirt. Später erscheinende Wähler haben sich bei dem Wahlvorsteher zu melden und werden nachträglich als anwesend vermerkt. b. Aus der Mitte der Anwesenden ernennt der Wahlvorsteher einen Protokollführer und 2 bis 8 Stimmzähler, und verpflichtet sie mittelst Handschlags an Eidesstatt. c. Der Wahlvorsteher läßt durch die Stimmzähler gestempelte, für jede Abstimmung noch besonders zu bezeichnende Stimmzettel an die einzelnen Wähler austheilen. d. Jeder Wähler schreibt auf den ihm ubergebenen Zettel den Namen des von ihm gewünschten Wahlmannes. Zettel, auf welchen mehr als Ein Name, oder der Name einer nicht wählbaren Person geschrieben steht, oder aus welchen der Gewählte nicht unzweifelhaft zu erkennen ist, ebenso ungestempelte und nicht gehörig bezeichnete Zettel, sind ungültig. — Wähler, welche nicht schreiben können, lassen ihren Stimmzettel durch den Protokollführer schreiben. Es muß strenge darauf gehalten werden, daß die schreibensunkundigen Wähler nur von dem Protokollführer geschriebene Stimmzettel abgeben. e. Die Stimmzettel werden von den Stimmzählern gesammelt und in das vor dem Wahlvorsteher und dem Protokollführer stehende Gefäß gelegt. f. Nach vollendeter Einsammlung der Stimmzettel erklärt der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschlossen. Es dürfen alsdann Stimmzettel für diese Abstimmung nicht mehr angenommen werden. g. Die uneröffneten Zettel werden laut gezählt. Sollte diese Zählung durch ein mit der Zahl der Anwesenden im Mißverhältniß stehendes Resultat Bedenken erregen, so sind die Wahlvorsteher und Stimmzähler befugt, die Abstimmung für ungültig zu erklären und eine neue anzuordnen. h. Die Stimmzettel werden durch einen der Stimmzähler unter Vorzeigung und in Gegenwart der Versammlung laut verlesen, vom Protokollführer bei dem Namen des Kandidaten vermerkt und vorweg laut gezählt. i. Derjenige, welcher die absolute Stimmenmehrheit erhalten hat, ist für gewählt zu erklären. k. Zur absoluten Stimmenmehrheit gehört mehr als die Hälfte der gültigen Stimmzettel. l. Hat sich eine absolute Mehrheit nicht ergeben, so sind diejenigen fünf Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl zu bringen. Wird auch bei dieser Wahl keine absolute Mehrheit erreicht, so sind diejenigen beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen in der engeren Wahl erhalten haben, auf eine zweite engere Wahl zu bringen. Tritt in dieser letzten Wahl Stimmengleichheit ein, so entscheidet das Loos, welches durch die Hand des Wahl-Vorstehers gezogen wird. m. Bei Ausmittelung derjenigen Kandidaten, welche nach den vorstehenden Vorschriften auf eine engere Wahl zu bringen sind, entscheidet bei Stimmengleichheit ebenfalls das Loos. n. Bei engeren Wahlen sind die Stimmzettel mit anderen Namen, als den auf die engere Wahl gebrachten Kandidaten ungültig. o. Ueber die Gültigkeit einzelner Stimmzettel entscheiden Wahl-Vorsteher und Stimmzähler. p. Vorstehendes Verfahren findet in der Art Statt, daß für jeden Wahlmann eine besondere Wahlhandlung vorzunehmen ist. q. Das Wahl-Protokoll, welches nach den mitgetheilten Formularen aufzunehmen ist, wird vom Wahl-Vorsteher, den Stimmzählern und dem Protokollführer unterzeichnet, und sofort dem Wahl-Kommissarius (§. 25) eingereicht, welchem die Prüfung der Wahl in formeller Beziehung obliegt. r. Wenn gegen die formelle Gültigkeit einer Wahl Bedenken obwalten, so sind dieselben der Versammlung der Wahlmänner vorzulegen, welche darüber entscheidet, und sodann mit Ausschließung des Wahlmanns, dessen Wahl für ungültig erklärt ist, unmittelbar zu ihrem ordentlichen Wahlgeschäft fortschreitet. Um bei der Wahlhandlung die möglichste Freiheit der Wahlen zu erzielen, werden die Wahl-Vorsteher darauf halten, daß jeder nicht stimmberechtigte Anwesende sofort abtrete, und den Urwählern empfohlen, nur nach ihrer freien Ueberzeugung zu stimmen, ohne den zu wählenden Wahlmännern bestimmte Zusicherungen in Beziehung auf die Wahl der Abgeordneten abzuverlangen. Die Wahl-Vorsteher werden es sich angelegen sein lassen, zu Protokollführern und Stimmzählern zuverlässige und unparteiische Mitglieder des Wahl-Bezirkes zu ernennen. Ueber etwa vorkommende Verfälschungen, Entwendungen oder unbefugte Hinzufügungen von Stimmzetteln und die Eintragung anderer Namen in die Stimmzettel als die angegebenen, sind sofort besondere Verhandlungen von dem Vorsteher aufzunehmen, weil diese Handlungen, je nachdem sie von den Protokollführern, Stimmzählern oder anderen Personen begangen werden, Verbrechen oder Vergehen derselben, welche durch die Art. 111 und 112 des rheinischen Strafgesetzbuches vorgesehen sind. Dasselbe muß in Beziehung auf die nach Art. 113 des rheinischen Strafgesetzbuches strafbaren Käufe und Verkäufe der Stimmen stattfinden, wenn sie zur Kenntniß des Wahl-Vorstehers oder der Wahl-Versammlung gelangen. Wird allen diesen Vorschriften, sowohl Seitens der Wahl-Vorsteher als der Urwähler entsprochen, so wird aus den bevorstehenden Wahlen Seitens der Stadt Köln eine, den wahren Interessen des Vaterlandes entsprechende Volks-Vertretung hervorgehen. Köln, den 15. Januar 1849. Der kommissarische Ober-Bürgermeister, Appellations-Gerichtsrath Graeff. Wahlbezirke der Stadt Köln für die zweite Kammer. 1. Bezirk. 1. Sektion. 1. Abtheilung. Follerstraße, Holzgasse. Wahl-Local: Glocken-Schule in der Weberstraße Nro. 29. 2. Bezirk. 1. Sektion. 2. Abtheilung. Große Witschgasse von Nr. 2 bis 60, Rheinaustraße, kleine Witschgasse, Klappergasse, Follergäßchen, Nächelsgasse, Holzmarkt von Nr. 1 bis 85, Weichserhof. Wahl-Local: Saal bei Lugt, Löwengasse Nr. 11. 3. Bezirk. 1. Sektion. 3. Abtheilung. Spulmannsgasse, Catharinengasse, Georgsplatz. Wahl-Local: Knabenschule von St. Johann Baptist, Spulmannsgasse Nr. 6-8. 4. Bezirk. 1. Sektion. 4. Abtheilung. Georgstraße Nr. 2-6, Waidmarkt Nr. 2-6, Severinstraße Nr. 116-176, Weberstraße, Löwengasse, Johannis-Höfchen. Wahl-Lokal: Mädchen-Schulhaus auf dem Georgsplatz Nr. 3=. 5. Bezirk. 1. Sektion. 5. Abtheilung. Catharinengraben, Catharinengäßchen, an St. Catharina, Bayeng., Seyeng., Severinspforte. Wahl-Local: Saal bei Engels, Spulmannsg. Nr. 64. 6. Bezirk. 1. Sektion. 6. Abtheilung. Die Rheinau, Sionsthal, Mechtildisst., Landsbergst., Roseng., Rosenst., Burgg., Biberst., Zugasse, drei Königst., an der Eiche, Severinskloster, Ferculum, Silvanst., Annost., Wilhelmst., Severinswall, vor dem Bayenthor. Wahl-Local: Saal bei Decker, Severinst. Nr. 17. 7. Bezirk. 1. Sektion. 7. Abtheilung. Severinstraße von Nr. 1 bis 153 und von Nr. 2 bis 114, Ulrichsgasse von Nr. 2 bis32, Karthäusergasse, Todtenjuden. Wahl-Local: Schulgebäude, Severinstraße Nr. 47. 8. Bezirk. 1. Sektion. 8. Abtheilung. Josephsplatz, Achterstraße, St. Magdalenenstraße, Karthäuserwall Nr. 1 und von Nr. 2 bis 24B, Perlengraben Nr. 1-, Josephstraße, Karthäuserhof, Brunostraße. Wahl-Local: Turnsaal in der Ulrichsgasse Nr. 3. 9. Bezirk. 2. Sektion. 1. Abtheilung. Georgstraße von Nr. 1 bis 23, Weidmarkt von Nr. 8 bis 20, Mühlenbach, Filzengraben, Rheinberg, im Kapitol. Wahl-Local: Saal bei Löwen, Matthiasstraße Nr. 22. 10. Bezirk. 2. Sektion. 2. Abtheilung. Matthiasstraße, große Witschgasse von Nr. 1 bis 37, Holzmarkt Nr. 87, vor Lyskirchen, Hochpforte von Nr. 2 bis 24, Rheingasse, Malzbuchel, Malzmühle, Königstraße, Marienplatz. Wahl-Local: Tempelhaus in der Rheingasse Nr. 8. 11. Bezirk. 2. Sektion. 3. Abtheilung. Thurnmarkt, Kühgasse, Strasburgergasse, Himmelreich, Sassenhof. Wahl-Local: Saal im Hof von Holland bei Illig, Thurnmarkt Nr. 36-. 12. Bezirk. 2. Sektion. 4. Abtheilung. Aar, Pelzergasse, Friedrich-Wilhelmstraße, Faßbindergasse, Rothenberg von Nr. 1 bis 9 und von 2 bis 4, Klobengasse, Tipsgasse, Buttermarkt von Nr. 1 bis 29 und von Nr. 2 bis 32, Hafengasse, Salzgasse von Nr. 2 bis 14, oben Marspforten von Nr. 2 bis 42, Marspfortengasse. Wahl-Local: Saal bei Klepper, Heumarkt Nr. 54. 13. Bezirk. 2. Sektion. 5. Abtheilung. Heumarkt von Nr. 1-63, und von Nr. 2-82, Martinstraße, unter Seidmacher von Nr. 2-14, Seidenmachergäßchen, unter Hutmacher, Marsplatz von Nr. 2-14. Wahl-Lokal: Saal im Rheinischen Hof bei Staudt, Heumarkt 46. 14. Bezirk. 2. Sektion. 6. Abtheilung. Vor St. Martin, Wahlgasse, Geyergasse, Bolzengasse, Steinweg, Sandbahn, Kaufhausgasse, Burghöfchen, Augustinerplatz, Quattermakt, Jülichsplatz, Stephanstr., Lichhof, Pepinstr., Plectrudenstr., Elogiuspl., Kasinostraße Wahl-Lokal: Saal bei Hulin in der ehemaligen Börse auf dem Heumarkt Nr. 52. 15 Bezirk. 2. Sektion. 7. Abtheilung. Hohestraße von Nr. 2-94, Höhle große Sandkaul, kleine Sandkaul. Wahl-Lokal: Höhere Bürgerschule auf dem Quattermarkte Nr. 1 und 3. 16. Bezirk. 3. Sektion. 1. Abtheilung. Heumarkt von Nr. 65-79, Salzg. von Nr. 1-15, Rothenberg von Nr. 11-19 und von Nr. 6-10, Fischmarkt, Buttermarkt von Nr. 31-49 u. von Nr. 34-50, Mauthg., unter Kästen, Lintgasse. Wahl-Lokal: Saal bei Dahlhausen, Rothenberg Nr. 7. 17. Bezirk. 3. Sektion. 2. Abtheilung. Kastelg., Martinspförtchen, Brigitteng., Martinsabteig., Zollstr., Mühleng., Wehrg., Becherg., Altenmarkt, Krämerei, Hühnerg. Wahl-Lokal: Großer Saal im Rathhause. 18. Bezirk. 3. Sektion. 3. Abtheilung. Unter Fettenhennen von Nr. 2-8, Domkloster, Wallrafsplatz, L[unleserliches Material]tsch, am Hof, Hohestr. von Nr. 96-168, kleine Sporerg., große Budeng., kleine Budeng., Laurenzpl., Laurenzgittergäßchen. Wahl-Lokal: Mädchen-Schulhaus, Domkloster Nr. 10. 19. Bezirk. 3. Sektion. 4. Abtheilung. Unter Goldschmied, Salomonsg., Obenmarspforten von Nr. 1-33, Marsplatz von Nr. 1-11, Judeng., unter Seidmacher von 1-11, Stadthausplatz, Portalsg., unter Taschenmacher, Bürgerstr. Wahl-Lokal: Saal auf dem Stadthausplatz Nr. 5 20. Bezirk. 3. Sektion. 5. Abtheilung. Bollwerk, gr. Neugasse, Kammmacherg., auf dem Brand, unter Gottesgnaden, Bothengäßchen, Plückhof, Bullengäßch. Frankenplatz. Wahl-Lokal: Saal bei Kertell, gr. 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Mts., Morgens präzise 9 Uhr in den hiernach bestimmten Lokalen stattfindenden Wahlversammlungen hiermit eingeladen und zu dem Ende die wesentlichen, die Urwähler und den Wahlmodus betreffenden Vorschriften nachstehend zur Kenntniß derselben gebracht und zur Nachachtung empfohlen.</p> <p>1) Jeder selbstständige Preuße, welcher das 24. Lebensjahr vollendet, den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses nicht verloren hat, ist in der Gemeinde, worin er seit 6 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen-Unterstützung erhält. (Art. 67 der Verfassungs-Urkunde. Art. 2 des Wahlgesetzes.)</p> <p>2) Die Stadt ist Behufs der Wahlen in 64 Wahlbezirke eingetheilt. Stimmberechtigter ist nur derjenige, welcher sich in den aufgestellten und während dreier Tage, 11., 12. und 13. Januar d. J., zu Jedermanns Einsicht offen gelegten Listen verzeichnet findet.</p> <p>Jeder Stimmberechtigte kann sein Wahlrecht nur in der Wahlversammlung desjenigen Bezirkes ausüben, in welchem er in den offen gelegten Listen als wohnhaft bezeichnet ist</p> <p>Jeder ist ebenso nur in dem Wahlbezirke zum Wahlmanne wählbar, worin er als Urwähler stimmberechtigt ist. (Art. 4 des Wahlgesetzes §. 4 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes.)</p> <p>3) Die Wahlen werden überall zur bestimmten Zeit gleichzeitig abgehalten. Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter an der Wahl Theil nehmen.</p> <p>4) Die Urwahlen werden durch die damit beauftragten, in dem nachfolgenden Verzeichnisse bekannt gemachten Vorsteher oder Stellvertreter geleitet und finden in den gleichfalls unten verzeichneten Lokalen Statt.</p> <p>5) Bei der Wahlhandlung ist Nachstehendes vorzüglich zu beachten:</p> <p>a. In der Versammlung werden zunächst die Wählerlisten vorgelesen und die erschienenen Wähler als anwesend verzeichnet. Jeder nicht stimmberechtigte Anwesende wird zum Abtreten veranlaßt und so die Versammlung konstituirt. Später erscheinende Wähler haben sich bei dem Wahlvorsteher zu melden und werden nachträglich als anwesend vermerkt.</p> <p>b. Aus der Mitte der Anwesenden ernennt der Wahlvorsteher einen Protokollführer und 2 bis 8 Stimmzähler, und verpflichtet sie mittelst Handschlags an Eidesstatt.</p> <p>c. Der Wahlvorsteher läßt durch die Stimmzähler gestempelte, für jede Abstimmung noch besonders zu bezeichnende Stimmzettel an die einzelnen Wähler austheilen.</p> <p>d. Jeder Wähler schreibt auf den ihm ubergebenen Zettel den Namen des von ihm gewünschten Wahlmannes. Zettel, auf welchen mehr als Ein Name, oder der Name einer nicht wählbaren Person geschrieben steht, oder aus welchen der Gewählte nicht unzweifelhaft zu erkennen ist, ebenso ungestempelte und nicht gehörig bezeichnete Zettel, sind ungültig. — Wähler, welche nicht schreiben können, lassen ihren Stimmzettel durch den Protokollführer schreiben. Es muß strenge darauf gehalten werden, daß die schreibensunkundigen Wähler nur von dem Protokollführer geschriebene Stimmzettel abgeben.</p> <p>e. Die Stimmzettel werden von den Stimmzählern gesammelt und in das vor dem Wahlvorsteher und dem Protokollführer stehende Gefäß gelegt.</p> <p>f. Nach vollendeter Einsammlung der Stimmzettel erklärt der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschlossen. Es dürfen alsdann Stimmzettel für diese Abstimmung nicht mehr angenommen werden.</p> <p>g. Die uneröffneten Zettel werden laut gezählt. Sollte diese Zählung durch ein mit der Zahl der Anwesenden im Mißverhältniß stehendes Resultat Bedenken erregen, so sind die Wahlvorsteher und Stimmzähler befugt, die Abstimmung für ungültig zu erklären und eine neue anzuordnen.</p> <p>h. Die Stimmzettel werden durch einen der Stimmzähler unter Vorzeigung und in Gegenwart der Versammlung laut verlesen, vom Protokollführer bei dem Namen des Kandidaten vermerkt und vorweg laut gezählt.</p> <p>i. Derjenige, welcher die absolute Stimmenmehrheit erhalten hat, ist für gewählt zu erklären.</p> <p>k. Zur absoluten Stimmenmehrheit gehört mehr als die Hälfte der gültigen Stimmzettel.</p> <p>l. Hat sich eine absolute Mehrheit nicht ergeben, so sind diejenigen fünf Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl zu bringen. Wird auch bei dieser Wahl keine absolute Mehrheit erreicht, so sind diejenigen beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen in der engeren Wahl erhalten haben, auf eine zweite engere Wahl zu bringen. Tritt in dieser letzten Wahl Stimmengleichheit ein, so entscheidet das Loos, welches durch die Hand des Wahl-Vorstehers gezogen wird.</p> <p>m. Bei Ausmittelung derjenigen Kandidaten, welche nach den vorstehenden Vorschriften auf eine engere Wahl zu bringen sind, entscheidet bei Stimmengleichheit ebenfalls das Loos.</p> <p>n. Bei engeren Wahlen sind die Stimmzettel mit anderen Namen, als den auf die engere Wahl gebrachten Kandidaten ungültig.</p> <p>o. Ueber die Gültigkeit einzelner Stimmzettel entscheiden Wahl-Vorsteher und Stimmzähler.</p> <p>p. Vorstehendes Verfahren findet in der Art Statt, daß für jeden Wahlmann eine besondere Wahlhandlung vorzunehmen ist.</p> <p>q. Das Wahl-Protokoll, welches nach den mitgetheilten Formularen aufzunehmen ist, wird vom Wahl-Vorsteher, den Stimmzählern und dem Protokollführer unterzeichnet, und sofort dem Wahl-Kommissarius (§. 25) eingereicht, welchem die Prüfung der Wahl in formeller Beziehung obliegt.</p> <p>r. Wenn gegen die formelle Gültigkeit einer Wahl Bedenken obwalten, so sind dieselben der Versammlung der Wahlmänner vorzulegen, welche darüber entscheidet, und sodann mit Ausschließung des Wahlmanns, dessen Wahl für ungültig erklärt ist, unmittelbar zu ihrem ordentlichen Wahlgeschäft fortschreitet.</p> <p>Um bei der Wahlhandlung die möglichste Freiheit der Wahlen zu erzielen, werden die Wahl-Vorsteher darauf halten, daß jeder nicht stimmberechtigte Anwesende sofort abtrete, und den Urwählern empfohlen, nur nach ihrer freien Ueberzeugung zu stimmen, ohne den zu wählenden Wahlmännern bestimmte Zusicherungen in Beziehung auf die Wahl der Abgeordneten abzuverlangen.</p> <p>Die Wahl-Vorsteher werden es sich angelegen sein lassen, zu Protokollführern und Stimmzählern zuverlässige und unparteiische Mitglieder des Wahl-Bezirkes zu ernennen.</p> <p>Ueber etwa vorkommende Verfälschungen, Entwendungen oder unbefugte Hinzufügungen von Stimmzetteln und die Eintragung anderer Namen in die Stimmzettel als die angegebenen, sind sofort besondere Verhandlungen von dem Vorsteher aufzunehmen, weil diese Handlungen, je nachdem sie von den Protokollführern, Stimmzählern oder anderen Personen begangen werden, Verbrechen oder Vergehen derselben, welche durch die Art. 111 und 112 des rheinischen Strafgesetzbuches vorgesehen sind. Dasselbe muß in Beziehung auf die nach Art. 113 des rheinischen Strafgesetzbuches strafbaren Käufe und Verkäufe der Stimmen stattfinden, wenn sie zur Kenntniß des Wahl-Vorstehers oder der Wahl-Versammlung gelangen.</p> <p>Wird allen diesen Vorschriften, sowohl Seitens der Wahl-Vorsteher als der Urwähler entsprochen, so wird aus den bevorstehenden Wahlen Seitens der Stadt Köln eine, den wahren Interessen des Vaterlandes entsprechende Volks-Vertretung hervorgehen.</p> <p>Köln, den 15. Januar 1849.</p> <p>Der kommissarische Ober-Bürgermeister, Appellations-Gerichtsrath Graeff.</p> </div> <div xml:id="ar198b_002" type="jArticle"> <head>Wahlbezirke der Stadt Köln für die zweite Kammer.</head> <p>1. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">1. Sektion. 1. Abtheilung.</hi> </p> <p>Follerstraße, Holzgasse.</p> <p rendition="#et">Wahl-Local: Glocken-Schule in der Weberstraße Nro. 29.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Landgerichtsrath Bohl.<lb/> Stellvertreter: Hr. Dr. Schlunkes.</p> <p>2. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">1. Sektion. 2. Abtheilung.</hi> </p> <p>Große Witschgasse von Nr. 2 bis 60, Rheinaustraße, kleine Witschgasse, Klappergasse, Follergäßchen, Nächelsgasse, Holzmarkt von Nr. 1 bis 85, Weichserhof.</p> <p rendition="#et">Wahl-Local: Saal bei Lugt, Löwengasse Nr. 11.<lb/> Wahl-Versteher: Hr. Julius Nacken.<lb/> Stellvertreter: Hr. H. Scheper.</p> <p>3. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">1. Sektion. 3. Abtheilung.</hi> </p> <p>Spulmannsgasse, Catharinengasse, Georgsplatz.</p> <p rendition="#et">Wahl-Local: Knabenschule von St. Johann Baptist, Spulmannsgasse Nr. 6-8.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Pfarrer Busch.<lb/> Stellvertreter: Hr. Peter Jos. Odenbach.</p> <p>4. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">1. Sektion. 4. Abtheilung.</hi> </p> <p>Georgstraße Nr. 2-6, Waidmarkt Nr. 2-6, Severinstraße Nr. 116-176, Weberstraße, Löwengasse, Johannis-Höfchen.</p> <p rendition="#et">Wahl-Lokal: Mädchen-Schulhaus auf dem Georgsplatz Nr. 3=.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Th. Nautenstrauch.<lb/> Stellvertreter: Hr. Joh. Jac. Weyland.</p> <p>5. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">1. Sektion. 5. Abtheilung.</hi> </p> <p>Catharinengraben, Catharinengäßchen, an St. Catharina, Bayeng., Seyeng., Severinspforte.</p> <p rendition="#et">Wahl-Local: Saal bei Engels, Spulmannsg. Nr. 64.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Rector Alb. Ger. Stein.<lb/> Stellvertreter: Hr. Bernard Jansen.</p> <p>6. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">1. Sektion. 6. Abtheilung.</hi> </p> <p>Die Rheinau, Sionsthal, Mechtildisst., Landsbergst., Roseng., Rosenst., Burgg., Biberst., Zugasse, drei Königst., an der Eiche, Severinskloster, Ferculum, Silvanst., Annost., Wilhelmst., Severinswall, vor dem Bayenthor.</p> <p rendition="#et">Wahl-Local: Saal bei Decker, Severinst. Nr. 17.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Hubert Harperath.<lb/> Stellvertreter: Hr. Titus Bredt.</p> <p>7. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">1. Sektion. 7. Abtheilung.</hi> </p> <p>Severinstraße von Nr. 1 bis 153 und von Nr. 2 bis 114, Ulrichsgasse von Nr. 2 bis32, Karthäusergasse, Todtenjuden.</p> <p rendition="#et">Wahl-Local: Schulgebäude, Severinstraße Nr. 47.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Johann Jakob Langen.<lb/> Stellvertreter: Hr. Peter Krusius.</p> <p>8. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">1. Sektion. 8. Abtheilung.</hi> </p> <p>Josephsplatz, Achterstraße, St. Magdalenenstraße, Karthäuserwall Nr. 1 und von Nr. 2 bis 24B, Perlengraben Nr. 1-, Josephstraße, Karthäuserhof, Brunostraße.</p> <p rendition="#et">Wahl-Local: Turnsaal in der Ulrichsgasse Nr. 3.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Bern. Karl Steinbüchel,<lb/> Stellvertreter: Hr. Julius Biergans.</p> <p>9. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">2. Sektion. 1. Abtheilung.</hi> </p> <p>Georgstraße von Nr. 1 bis 23, Weidmarkt von Nr. 8 bis 20, Mühlenbach, Filzengraben, Rheinberg, im Kapitol.</p> <p rendition="#et">Wahl-Local: Saal bei Löwen, Matthiasstraße Nr. 22.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Wilhelm Meurer.<lb/> Stellvertreter: Hr. Andreas Kohlhaas.</p> <p>10. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">2. Sektion. 2. Abtheilung.</hi> </p> <p>Matthiasstraße, große Witschgasse von Nr. 1 bis 37, Holzmarkt Nr. 87, vor Lyskirchen, Hochpforte von Nr. 2 bis 24, Rheingasse, Malzbuchel, Malzmühle, Königstraße, Marienplatz.</p> <p rendition="#et">Wahl-Local: Tempelhaus in der Rheingasse Nr. 8.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Caplan Th. Ant. Erner.<lb/> Stellvertreter: Hr. Heinrich Peil.</p> <p>11. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">2. Sektion. 3. Abtheilung.</hi> </p> <p>Thurnmarkt, Kühgasse, Strasburgergasse, Himmelreich, Sassenhof.</p> <p rendition="#et">Wahl-Local: Saal im Hof von Holland bei Illig, Thurnmarkt Nr. 36-.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Advocat-Anwalt Böcker.<lb/> Stellvertreter: Hr. C. H. Kotthaus.</p> <p>12. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">2. Sektion. 4. Abtheilung.</hi> </p> <p>Aar, Pelzergasse, Friedrich-Wilhelmstraße, Faßbindergasse, Rothenberg von Nr. 1 bis 9 und von 2 bis 4, Klobengasse, Tipsgasse, Buttermarkt von Nr. 1 bis 29 und von Nr. 2 bis 32, Hafengasse, Salzgasse von Nr. 2 bis 14, oben Marspforten von Nr. 2 bis 42, Marspfortengasse.</p> <p rendition="#et">Wahl-Local: Saal bei Klepper, Heumarkt Nr. 54.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. F. C. Eisen.<lb/> Stellvertreter: Hr. Joh. Heinr. Schlägel.</p> <p>13. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">2. Sektion. 5. Abtheilung.</hi> </p> <p>Heumarkt von Nr. 1-63, und von Nr. 2-82, Martinstraße, unter Seidmacher von Nr. 2-14, Seidenmachergäßchen, unter Hutmacher, Marsplatz von Nr. 2-14.</p> <p rendition="#et">Wahl-Lokal: Saal im Rheinischen Hof bei Staudt, Heumarkt 46.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Franz Cassinone.<lb/> Stellvertreter: Hr. Dr. Franz Backes.</p> <p>14. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">2. Sektion. 6. Abtheilung.</hi> </p> <p>Vor St. Martin, Wahlgasse, Geyergasse, Bolzengasse, Steinweg, Sandbahn, Kaufhausgasse, Burghöfchen, Augustinerplatz, Quattermakt, Jülichsplatz, Stephanstr., Lichhof, Pepinstr., Plectrudenstr., Elogiuspl., Kasinostraße</p> <p rendition="#et">Wahl-Lokal: Saal bei Hulin in der ehemaligen Börse auf dem Heumarkt Nr. 52.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Landgerichtsrath Ludowigs.<lb/> Stellvertreter: Hr. J. Goltstein senior.</p> <p>15 <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">2. Sektion. 7. Abtheilung.</hi> </p> <p>Hohestraße von Nr. 2-94, Höhle große Sandkaul, kleine Sandkaul.</p> <p rendition="#et">Wahl-Lokal: Höhere Bürgerschule auf dem Quattermarkte Nr. 1 und 3.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Michael DuMont.<lb/> Stellvertreter: Hr. Joh. Bapt. Waldhausen.</p> <p>16. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">3. Sektion. 1. Abtheilung.</hi> </p> <p>Heumarkt von Nr. 65-79, Salzg. von Nr. 1-15, Rothenberg von Nr. 11-19 und von Nr. 6-10, Fischmarkt, Buttermarkt von Nr. 31-49 u. von Nr. 34-50, Mauthg., unter Kästen, Lintgasse.</p> <p rendition="#et">Wahl-Lokal: Saal bei Dahlhausen, Rothenberg Nr. 7.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Gottfried Dubbelmann.<lb/> Stellvertreter: Hr, Franz Kohlhaas.</p> <p>17. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">3. Sektion. 2. Abtheilung.</hi> </p> <p>Kastelg., Martinspförtchen, Brigitteng., Martinsabteig., Zollstr., Mühleng., Wehrg., Becherg., Altenmarkt, Krämerei, Hühnerg.</p> <p rendition="#et">Wahl-Lokal: Großer Saal im Rathhause.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Math. Jos. Grimberg<lb/> Stellvertreter: Hr. Heinr. Sittmann.</p> <p>18. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">3. Sektion. 3. Abtheilung.</hi> </p> <p>Unter Fettenhennen von Nr. 2-8, Domkloster, Wallrafsplatz, L<gap reason="illegible"/>tsch, am Hof, Hohestr. von Nr. 96-168, kleine Sporerg., große Budeng., kleine Budeng., Laurenzpl., Laurenzgittergäßchen.</p> <p rendition="#et">Wahl-Lokal: Mädchen-Schulhaus, Domkloster Nr. 10.<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Notar Landwehr.<lb/> Stellvertreter: Hr. Adv.-Anw. Schölgen.</p> <p>19. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">3. Sektion. 4. Abtheilung.</hi> </p> <p>Unter Goldschmied, Salomonsg., Obenmarspforten von Nr. 1-33, Marsplatz von Nr. 1-11, Judeng., unter Seidmacher von 1-11, Stadthausplatz, Portalsg., unter Taschenmacher, Bürgerstr.</p> <p rendition="#et">Wahl-Lokal: Saal auf dem Stadthausplatz Nr. 5<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Joh. Maria Farina, Obenmarspforten Nr. 23.<lb/> Stellvertreter: Hr. Notar Franz Wilh. Custodis.</p> <p>20. <hi rendition="#g">Bezirk</hi>.</p> <p> <hi rendition="#b">3. Sektion. 5. Abtheilung.</hi> </p> <p>Bollwerk, gr. Neugasse, Kammmacherg., auf dem Brand, unter Gottesgnaden, Bothengäßchen, Plückhof, Bullengäßch. Frankenplatz.</p> <p rendition="#et">Wahl-Lokal: Saal bei Kertell, gr. Neugasse Nr. 36<lb/> Wahl-Vorsteher: Hr. Wilh. Hauchecorne<lb/> Stellvertreter: Hr. Jak. Görrig.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1079/0001]
Beilage zu Nr. 198 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Donnerstag 18. Januar 1849. [Deutschland] Einladung
zu den am 22. Januar stattfindenden Wahlen der Urwähler.
für die zweite Kammer der Vertreter des preußischen Staates nach Artikel 60, 66 und ff. der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dezember 1848. Auf Grund der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dezember 1848 des Patents, betreffend die Zusammenberufung der Vertreter vom selbigen Tage, ferner des Wahlgesetzes für die zweite Kammer vom 6. Dezember 1848 und des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes, werden die stimmberechtigten Urwähler der Stadt Köln, zu der am 22. d. Mts., Morgens präzise 9 Uhr in den hiernach bestimmten Lokalen stattfindenden Wahlversammlungen hiermit eingeladen und zu dem Ende die wesentlichen, die Urwähler und den Wahlmodus betreffenden Vorschriften nachstehend zur Kenntniß derselben gebracht und zur Nachachtung empfohlen.
1) Jeder selbstständige Preuße, welcher das 24. Lebensjahr vollendet, den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses nicht verloren hat, ist in der Gemeinde, worin er seit 6 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen-Unterstützung erhält. (Art. 67 der Verfassungs-Urkunde. Art. 2 des Wahlgesetzes.)
2) Die Stadt ist Behufs der Wahlen in 64 Wahlbezirke eingetheilt. Stimmberechtigter ist nur derjenige, welcher sich in den aufgestellten und während dreier Tage, 11., 12. und 13. Januar d. J., zu Jedermanns Einsicht offen gelegten Listen verzeichnet findet.
Jeder Stimmberechtigte kann sein Wahlrecht nur in der Wahlversammlung desjenigen Bezirkes ausüben, in welchem er in den offen gelegten Listen als wohnhaft bezeichnet ist
Jeder ist ebenso nur in dem Wahlbezirke zum Wahlmanne wählbar, worin er als Urwähler stimmberechtigt ist. (Art. 4 des Wahlgesetzes §. 4 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes.)
3) Die Wahlen werden überall zur bestimmten Zeit gleichzeitig abgehalten. Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter an der Wahl Theil nehmen.
4) Die Urwahlen werden durch die damit beauftragten, in dem nachfolgenden Verzeichnisse bekannt gemachten Vorsteher oder Stellvertreter geleitet und finden in den gleichfalls unten verzeichneten Lokalen Statt.
5) Bei der Wahlhandlung ist Nachstehendes vorzüglich zu beachten:
a. In der Versammlung werden zunächst die Wählerlisten vorgelesen und die erschienenen Wähler als anwesend verzeichnet. Jeder nicht stimmberechtigte Anwesende wird zum Abtreten veranlaßt und so die Versammlung konstituirt. Später erscheinende Wähler haben sich bei dem Wahlvorsteher zu melden und werden nachträglich als anwesend vermerkt.
b. Aus der Mitte der Anwesenden ernennt der Wahlvorsteher einen Protokollführer und 2 bis 8 Stimmzähler, und verpflichtet sie mittelst Handschlags an Eidesstatt.
c. Der Wahlvorsteher läßt durch die Stimmzähler gestempelte, für jede Abstimmung noch besonders zu bezeichnende Stimmzettel an die einzelnen Wähler austheilen.
d. Jeder Wähler schreibt auf den ihm ubergebenen Zettel den Namen des von ihm gewünschten Wahlmannes. Zettel, auf welchen mehr als Ein Name, oder der Name einer nicht wählbaren Person geschrieben steht, oder aus welchen der Gewählte nicht unzweifelhaft zu erkennen ist, ebenso ungestempelte und nicht gehörig bezeichnete Zettel, sind ungültig. — Wähler, welche nicht schreiben können, lassen ihren Stimmzettel durch den Protokollführer schreiben. Es muß strenge darauf gehalten werden, daß die schreibensunkundigen Wähler nur von dem Protokollführer geschriebene Stimmzettel abgeben.
e. Die Stimmzettel werden von den Stimmzählern gesammelt und in das vor dem Wahlvorsteher und dem Protokollführer stehende Gefäß gelegt.
f. Nach vollendeter Einsammlung der Stimmzettel erklärt der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschlossen. Es dürfen alsdann Stimmzettel für diese Abstimmung nicht mehr angenommen werden.
g. Die uneröffneten Zettel werden laut gezählt. Sollte diese Zählung durch ein mit der Zahl der Anwesenden im Mißverhältniß stehendes Resultat Bedenken erregen, so sind die Wahlvorsteher und Stimmzähler befugt, die Abstimmung für ungültig zu erklären und eine neue anzuordnen.
h. Die Stimmzettel werden durch einen der Stimmzähler unter Vorzeigung und in Gegenwart der Versammlung laut verlesen, vom Protokollführer bei dem Namen des Kandidaten vermerkt und vorweg laut gezählt.
i. Derjenige, welcher die absolute Stimmenmehrheit erhalten hat, ist für gewählt zu erklären.
k. Zur absoluten Stimmenmehrheit gehört mehr als die Hälfte der gültigen Stimmzettel.
l. Hat sich eine absolute Mehrheit nicht ergeben, so sind diejenigen fünf Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl zu bringen. Wird auch bei dieser Wahl keine absolute Mehrheit erreicht, so sind diejenigen beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen in der engeren Wahl erhalten haben, auf eine zweite engere Wahl zu bringen. Tritt in dieser letzten Wahl Stimmengleichheit ein, so entscheidet das Loos, welches durch die Hand des Wahl-Vorstehers gezogen wird.
m. Bei Ausmittelung derjenigen Kandidaten, welche nach den vorstehenden Vorschriften auf eine engere Wahl zu bringen sind, entscheidet bei Stimmengleichheit ebenfalls das Loos.
n. Bei engeren Wahlen sind die Stimmzettel mit anderen Namen, als den auf die engere Wahl gebrachten Kandidaten ungültig.
o. Ueber die Gültigkeit einzelner Stimmzettel entscheiden Wahl-Vorsteher und Stimmzähler.
p. Vorstehendes Verfahren findet in der Art Statt, daß für jeden Wahlmann eine besondere Wahlhandlung vorzunehmen ist.
q. Das Wahl-Protokoll, welches nach den mitgetheilten Formularen aufzunehmen ist, wird vom Wahl-Vorsteher, den Stimmzählern und dem Protokollführer unterzeichnet, und sofort dem Wahl-Kommissarius (§. 25) eingereicht, welchem die Prüfung der Wahl in formeller Beziehung obliegt.
r. Wenn gegen die formelle Gültigkeit einer Wahl Bedenken obwalten, so sind dieselben der Versammlung der Wahlmänner vorzulegen, welche darüber entscheidet, und sodann mit Ausschließung des Wahlmanns, dessen Wahl für ungültig erklärt ist, unmittelbar zu ihrem ordentlichen Wahlgeschäft fortschreitet.
Um bei der Wahlhandlung die möglichste Freiheit der Wahlen zu erzielen, werden die Wahl-Vorsteher darauf halten, daß jeder nicht stimmberechtigte Anwesende sofort abtrete, und den Urwählern empfohlen, nur nach ihrer freien Ueberzeugung zu stimmen, ohne den zu wählenden Wahlmännern bestimmte Zusicherungen in Beziehung auf die Wahl der Abgeordneten abzuverlangen.
Die Wahl-Vorsteher werden es sich angelegen sein lassen, zu Protokollführern und Stimmzählern zuverlässige und unparteiische Mitglieder des Wahl-Bezirkes zu ernennen.
Ueber etwa vorkommende Verfälschungen, Entwendungen oder unbefugte Hinzufügungen von Stimmzetteln und die Eintragung anderer Namen in die Stimmzettel als die angegebenen, sind sofort besondere Verhandlungen von dem Vorsteher aufzunehmen, weil diese Handlungen, je nachdem sie von den Protokollführern, Stimmzählern oder anderen Personen begangen werden, Verbrechen oder Vergehen derselben, welche durch die Art. 111 und 112 des rheinischen Strafgesetzbuches vorgesehen sind. Dasselbe muß in Beziehung auf die nach Art. 113 des rheinischen Strafgesetzbuches strafbaren Käufe und Verkäufe der Stimmen stattfinden, wenn sie zur Kenntniß des Wahl-Vorstehers oder der Wahl-Versammlung gelangen.
Wird allen diesen Vorschriften, sowohl Seitens der Wahl-Vorsteher als der Urwähler entsprochen, so wird aus den bevorstehenden Wahlen Seitens der Stadt Köln eine, den wahren Interessen des Vaterlandes entsprechende Volks-Vertretung hervorgehen.
Köln, den 15. Januar 1849.
Der kommissarische Ober-Bürgermeister, Appellations-Gerichtsrath Graeff.
Wahlbezirke der Stadt Köln für die zweite Kammer. 1. Bezirk.
1. Sektion. 1. Abtheilung.
Follerstraße, Holzgasse.
Wahl-Local: Glocken-Schule in der Weberstraße Nro. 29.
Wahl-Vorsteher: Hr. Landgerichtsrath Bohl.
Stellvertreter: Hr. Dr. Schlunkes.
2. Bezirk.
1. Sektion. 2. Abtheilung.
Große Witschgasse von Nr. 2 bis 60, Rheinaustraße, kleine Witschgasse, Klappergasse, Follergäßchen, Nächelsgasse, Holzmarkt von Nr. 1 bis 85, Weichserhof.
Wahl-Local: Saal bei Lugt, Löwengasse Nr. 11.
Wahl-Versteher: Hr. Julius Nacken.
Stellvertreter: Hr. H. Scheper.
3. Bezirk.
1. Sektion. 3. Abtheilung.
Spulmannsgasse, Catharinengasse, Georgsplatz.
Wahl-Local: Knabenschule von St. Johann Baptist, Spulmannsgasse Nr. 6-8.
Wahl-Vorsteher: Hr. Pfarrer Busch.
Stellvertreter: Hr. Peter Jos. Odenbach.
4. Bezirk.
1. Sektion. 4. Abtheilung.
Georgstraße Nr. 2-6, Waidmarkt Nr. 2-6, Severinstraße Nr. 116-176, Weberstraße, Löwengasse, Johannis-Höfchen.
Wahl-Lokal: Mädchen-Schulhaus auf dem Georgsplatz Nr. 3=.
Wahl-Vorsteher: Hr. Th. Nautenstrauch.
Stellvertreter: Hr. Joh. Jac. Weyland.
5. Bezirk.
1. Sektion. 5. Abtheilung.
Catharinengraben, Catharinengäßchen, an St. Catharina, Bayeng., Seyeng., Severinspforte.
Wahl-Local: Saal bei Engels, Spulmannsg. Nr. 64.
Wahl-Vorsteher: Hr. Rector Alb. Ger. Stein.
Stellvertreter: Hr. Bernard Jansen.
6. Bezirk.
1. Sektion. 6. Abtheilung.
Die Rheinau, Sionsthal, Mechtildisst., Landsbergst., Roseng., Rosenst., Burgg., Biberst., Zugasse, drei Königst., an der Eiche, Severinskloster, Ferculum, Silvanst., Annost., Wilhelmst., Severinswall, vor dem Bayenthor.
Wahl-Local: Saal bei Decker, Severinst. Nr. 17.
Wahl-Vorsteher: Hr. Hubert Harperath.
Stellvertreter: Hr. Titus Bredt.
7. Bezirk.
1. Sektion. 7. Abtheilung.
Severinstraße von Nr. 1 bis 153 und von Nr. 2 bis 114, Ulrichsgasse von Nr. 2 bis32, Karthäusergasse, Todtenjuden.
Wahl-Local: Schulgebäude, Severinstraße Nr. 47.
Wahl-Vorsteher: Hr. Johann Jakob Langen.
Stellvertreter: Hr. Peter Krusius.
8. Bezirk.
1. Sektion. 8. Abtheilung.
Josephsplatz, Achterstraße, St. Magdalenenstraße, Karthäuserwall Nr. 1 und von Nr. 2 bis 24B, Perlengraben Nr. 1-, Josephstraße, Karthäuserhof, Brunostraße.
Wahl-Local: Turnsaal in der Ulrichsgasse Nr. 3.
Wahl-Vorsteher: Hr. Bern. Karl Steinbüchel,
Stellvertreter: Hr. Julius Biergans.
9. Bezirk.
2. Sektion. 1. Abtheilung.
Georgstraße von Nr. 1 bis 23, Weidmarkt von Nr. 8 bis 20, Mühlenbach, Filzengraben, Rheinberg, im Kapitol.
Wahl-Local: Saal bei Löwen, Matthiasstraße Nr. 22.
Wahl-Vorsteher: Hr. Wilhelm Meurer.
Stellvertreter: Hr. Andreas Kohlhaas.
10. Bezirk.
2. Sektion. 2. Abtheilung.
Matthiasstraße, große Witschgasse von Nr. 1 bis 37, Holzmarkt Nr. 87, vor Lyskirchen, Hochpforte von Nr. 2 bis 24, Rheingasse, Malzbuchel, Malzmühle, Königstraße, Marienplatz.
Wahl-Local: Tempelhaus in der Rheingasse Nr. 8.
Wahl-Vorsteher: Hr. Caplan Th. Ant. Erner.
Stellvertreter: Hr. Heinrich Peil.
11. Bezirk.
2. Sektion. 3. Abtheilung.
Thurnmarkt, Kühgasse, Strasburgergasse, Himmelreich, Sassenhof.
Wahl-Local: Saal im Hof von Holland bei Illig, Thurnmarkt Nr. 36-.
Wahl-Vorsteher: Hr. Advocat-Anwalt Böcker.
Stellvertreter: Hr. C. H. Kotthaus.
12. Bezirk.
2. Sektion. 4. Abtheilung.
Aar, Pelzergasse, Friedrich-Wilhelmstraße, Faßbindergasse, Rothenberg von Nr. 1 bis 9 und von 2 bis 4, Klobengasse, Tipsgasse, Buttermarkt von Nr. 1 bis 29 und von Nr. 2 bis 32, Hafengasse, Salzgasse von Nr. 2 bis 14, oben Marspforten von Nr. 2 bis 42, Marspfortengasse.
Wahl-Local: Saal bei Klepper, Heumarkt Nr. 54.
Wahl-Vorsteher: Hr. F. C. Eisen.
Stellvertreter: Hr. Joh. Heinr. Schlägel.
13. Bezirk.
2. Sektion. 5. Abtheilung.
Heumarkt von Nr. 1-63, und von Nr. 2-82, Martinstraße, unter Seidmacher von Nr. 2-14, Seidenmachergäßchen, unter Hutmacher, Marsplatz von Nr. 2-14.
Wahl-Lokal: Saal im Rheinischen Hof bei Staudt, Heumarkt 46.
Wahl-Vorsteher: Hr. Franz Cassinone.
Stellvertreter: Hr. Dr. Franz Backes.
14. Bezirk.
2. Sektion. 6. Abtheilung.
Vor St. Martin, Wahlgasse, Geyergasse, Bolzengasse, Steinweg, Sandbahn, Kaufhausgasse, Burghöfchen, Augustinerplatz, Quattermakt, Jülichsplatz, Stephanstr., Lichhof, Pepinstr., Plectrudenstr., Elogiuspl., Kasinostraße
Wahl-Lokal: Saal bei Hulin in der ehemaligen Börse auf dem Heumarkt Nr. 52.
Wahl-Vorsteher: Hr. Landgerichtsrath Ludowigs.
Stellvertreter: Hr. J. Goltstein senior.
15 Bezirk.
2. Sektion. 7. Abtheilung.
Hohestraße von Nr. 2-94, Höhle große Sandkaul, kleine Sandkaul.
Wahl-Lokal: Höhere Bürgerschule auf dem Quattermarkte Nr. 1 und 3.
Wahl-Vorsteher: Hr. Michael DuMont.
Stellvertreter: Hr. Joh. Bapt. Waldhausen.
16. Bezirk.
3. Sektion. 1. Abtheilung.
Heumarkt von Nr. 65-79, Salzg. von Nr. 1-15, Rothenberg von Nr. 11-19 und von Nr. 6-10, Fischmarkt, Buttermarkt von Nr. 31-49 u. von Nr. 34-50, Mauthg., unter Kästen, Lintgasse.
Wahl-Lokal: Saal bei Dahlhausen, Rothenberg Nr. 7.
Wahl-Vorsteher: Hr. Gottfried Dubbelmann.
Stellvertreter: Hr, Franz Kohlhaas.
17. Bezirk.
3. Sektion. 2. Abtheilung.
Kastelg., Martinspförtchen, Brigitteng., Martinsabteig., Zollstr., Mühleng., Wehrg., Becherg., Altenmarkt, Krämerei, Hühnerg.
Wahl-Lokal: Großer Saal im Rathhause.
Wahl-Vorsteher: Hr. Math. Jos. Grimberg
Stellvertreter: Hr. Heinr. Sittmann.
18. Bezirk.
3. Sektion. 3. Abtheilung.
Unter Fettenhennen von Nr. 2-8, Domkloster, Wallrafsplatz, L_ tsch, am Hof, Hohestr. von Nr. 96-168, kleine Sporerg., große Budeng., kleine Budeng., Laurenzpl., Laurenzgittergäßchen.
Wahl-Lokal: Mädchen-Schulhaus, Domkloster Nr. 10.
Wahl-Vorsteher: Hr. Notar Landwehr.
Stellvertreter: Hr. Adv.-Anw. Schölgen.
19. Bezirk.
3. Sektion. 4. Abtheilung.
Unter Goldschmied, Salomonsg., Obenmarspforten von Nr. 1-33, Marsplatz von Nr. 1-11, Judeng., unter Seidmacher von 1-11, Stadthausplatz, Portalsg., unter Taschenmacher, Bürgerstr.
Wahl-Lokal: Saal auf dem Stadthausplatz Nr. 5
Wahl-Vorsteher: Hr. Joh. Maria Farina, Obenmarspforten Nr. 23.
Stellvertreter: Hr. Notar Franz Wilh. Custodis.
20. Bezirk.
3. Sektion. 5. Abtheilung.
Bollwerk, gr. Neugasse, Kammmacherg., auf dem Brand, unter Gottesgnaden, Bothengäßchen, Plückhof, Bullengäßch. Frankenplatz.
Wahl-Lokal: Saal bei Kertell, gr. Neugasse Nr. 36
Wahl-Vorsteher: Hr. Wilh. Hauchecorne
Stellvertreter: Hr. Jak. Görrig.
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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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