Neue Rheinische Zeitung. Nr. 233. Köln, 28. Februar 1849. Zweite Beilage.Außerordentliche Beilage zu Nr. 233 der N. Rh. Ztg. Organ der Demokratie. Köln, 28. Februar. Deutschland.
* Köln, 27. Februar. Folgendes ist die Thronrede, mit der die Kammern in Berlin gestern eröffnet worden sind: Meine Herren Abgeordneten der ersten und zweiten Kammer! Ereignisse, die Ihnen Allen in frischem Gedächtnisse sind, haben mich im Dezember v. J. genöthigt, die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung aufzulösen. Zugleich habe ich - überzeugt von der unabweislichen Nothwendigkeit endlicher Wiederherstellung eines festen öffentlichen Rechtszustandes - dem Lande eine Verfassung verliehen, durch deren Inhalt meine im März v. J. ertheilten Verheißungen getreulich erfüllt sind. Seitdem ist die Spannung, in welcher noch vor wenig Monaten ein großer Theil des Landes sich befand, einer ruhigeren Stimmung gewichen. Das früher so tief erschütterte Vertrauen kehrt allmählig wieder. Handel und Gewerbe fangen an, sich von der Lähmung zu erholen, welcher sie zu erliegen drohten. Ergriffen von dem Ernst dieser Stunde sehe ich die auf Grund der neuen Verfassung gewählten Mitglieder beider Kammern zum ersten Male um meinen Thron versammelt. - Sie wissen, meine Herren, daß ich Ihnen eine Revision der Verfassung vorbehalten habe. An Ihnen ist es jetzt, sich darüber untereinander und mit meiner Regierung zu verständigen. Um die Herrschaft der Gesetze wieder herzustellen, hat über die Hauptstadt und ihre nächsten Umgebungen der Belagerungszustand verhängt werden müssen. Derselbe kann nicht wieder aufgehoben werden, bevor nicht die noch immer bedrohte öffentliche Sicherheit, für welche jene Maßregel unerläßlich war, durch kräftige Gesetze dauernd geschützt ist. Die Entwürfe zu solchen Gesetzen werden Ihnen unverzüglich zugehen. Außer den in meinem Patente vom 5. Dezember vorigen Jahres angekündigten dringlichen Verordnungen sind noch über einige andere Gegenstände, welche im öffentlichen Interesse einer beschleunigten Regulirung bedurften, auf Grund des Artikels 105 der Verfassungsurkunde vorläufige Verordnungen ergangen. - Insbesondere habe ich durch die vielfachen dringenden Anträge auf unverzügliche Reform der Verhältnisse des Handwerkerstandes mich bewogen gefunden, zwei vorläufige Verordnungen für diesen Zweck zu erlassen. - Alle diese Verordnungen werden Ihnen ohne Verzug zur Genehmigung vorgelegt werden. Außerdem werden Sie Sich mit der Berathung verschiedener - theilweise zur Ausführung der Verfassung nothwendiger - Gesetze zu beschäftigen haben, deren Entwürfe Ihnen nach und nach zugehen werden. Ich empfehle Ihrer sorgsamsten Erwägung besonders die Entwürfe der neuen Gemeindeordnung, der neuen Kreis-, Bezirks- und Provinzialordnung, des Unterrichtsgesetzes, des Gesetzes über das Kirchenpatronat, des Einkommensteuergesetzes, des Grundsteuergesetzes, sowie der Gesetze über die Ablösung der Reallasten und die unentgeltliche Aufhebung einiger derselben und über die Errichtung von Rentenbanken. Um die durch die Verfassungs-Urkunde ausgesprochene Selbstständigkeit der verschiedenen Religions-Gesellschaften zu verwirklichen, sind die erforderlichen Einleitungen getroffen, und wird damit so schnell als es die Wichtigkeit des Gegenstandes irgend gestattet, vorgeschritten werden. Der nach der Verfassungs-Urkunde vor Eintritt des Rechnungs-Jahres veröffentlichte Staatshaushalts-Etat für 1849 wird Ihnen mit den erforderlichen Erläuterungen zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt werden. - Sie werden daraus ersehen daß, ungeachtet der, im Vergleiche gegen die Vorjahre zu erwartenden Verminderung des Steuer-Einkommens, der für verschiedene Ausgabe-Zweige, namentlich für öffentliche Arbeiten erforderliche Mehrbedarf ohne Steuer-Erhöhung und ohne neue Benutzung des Staats-Credits wird gedeckt werden können. - Ueber die Verwendung der im verflossenen Jahre auf Grund der Ermächtigung des Vereinigten Landtags aufgenommenen freiwilligen Anleihe von 15 Millionen Thalern, wird Ihnen Rechenschaft gegeben werden. Ich habe es dankend und mit Genugthuung anzuerkennen, daß die Bereitwilligkeit, mit welcher die bemittelten Einwohner aus allen Theilen des Landes und aus allen Klassen des Volkes, inmitten drückender Zeitverhältnisse bei dieser Anleihe sich betheiligten, den Rückgriff auf andere kostspieligere Maßregeln entbehrlich gemacht hat. Auch über die auf Grund der Ermächtigung des Vereinigten Landtags erfolgte Ausgabe von Darlehnskassen-Scheinen und über einige hiermit in Verbindung stehende Maßregeln zur Unterstützung der bedrängten gewerblichen Thätigkeit, wird Ihnen näherer Ausweis vorgelegt werden. - Es ist auf diesem Wege gelungen, manchen schweren Unfällen, welche eine verderbliche Rückwirkung auf größere Bezirke und ganze Provinzen geäußert haben würden, zuvorzukommen und die gewerbliche Thätigkeit im Lande aufrecht zu erhalten. Der Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1850 wird nebst dem Entwurf des zu seiner Feststellung nöthigen Gesetzes an Sie gelangen, sobald Ihre Berathungen über die Ihnen vorzulegenden Steuergesetze so weit gediehen sind, daß sie eine Grundlage für die Etatseinnahmen gewähren können. Die Vervollständigung der Vertheidigungsmittel des Landes ist ungeachtet der anderweit gesteigerten Bedürfnisse des Staatshaushalts nicht unterbrochen worden und Preußen darf mit Zuversicht auf sein Heer blicken, dessen Organisation, Kriegstüchtigkeit und Hingebung sich unter ernsten Prüfungen bewährt haben. Die innigere Vereinigung der deutschen Staaten zu einem Bundesstaate ist fortwährend der Gegenstand meiner lebhaftesten Wünsche. Meine Regierung hat mit redlichem Eifer dahin gewirkt, daß das große Ziel - für welches Preußen auch Opfer nicht scheuen wird - erreicht werde. Der Weg zur Verständigung aller deutschen Fürsten mit der deutschen National-Versammlung in Frankfurt ist angebahnt. Meine Regierung wird ihre Bemühungen in gleichem Sinne fortsetzen. Ich brauche nicht zu erinnern, wie sehr Sie, meine Herren, zur Erreichung des großen Zweckes mitwirken können. Die gegenwärtige Lage der zwischen der provisorischen Centralgewalt von Deutschland und der Krone Dänemark angeknüpften Friedensunterhandlungen berechtigt zu der Hoffnung, daß die Differenzen, durch welche im vorigen Jahre der Friede und mit ihm Handel und Schiffahrt unterbrochen wurden, bald auf eine befriedigende Weise erledigt sein werden. Die friedlichen und freundschaftlichen Beziehungen meiner Regierung zu den übrigen fremden Staaten haben keine Störung erlitten. Schmerzlich betraure ich den Verlust eines Prinzen meines königlichen Hauses, der vor wenigen Tagen in der Blüthe des Lebens, dem schönen Beruf entzogen wurde, seine Kräfte dem Vaterlande zu widmen. Meine Herren Abgeordneten der ersten und zweiten Kammer! Mit Vertrauen erwartet das Vaterland jetzt von dem Zusammenwirken seiner Vertreter mit meiner Regierung die Befestigung der wiederhergestellten gesetzlichen Ordnung, damit es sich der konstitutionellen Freiheiten und ihrer ruhigen Entwicklung erfreuen könne. Der Schutz jener Freiheiten und der gesetzlichen Ordnung - dieser beiden Grundbedingungen der öffentlichen Wohlfahrt - wird stets der Gegenstand meiner gewissenhaften Fürsorge sein. Ich rechne dabei auf Ihren Beistand. Möge Ihre Thätigkeit mit Gottes Hülfe dazu dienen, die Ehre und den Ruhm Preußens, dessen Volk im innigen Verein mit seinem Fürsten schon manche schwere Zeit glücklich überwunden hat, zu erhöhen und dem engeren, so wie dem weiteren Vaterlande eine friedliche und segensreiche Zukunft zu bereiten. Außerordentliche Beilage zu Nr. 233 der N. Rh. Ztg. Organ der Demokratie. Köln, 28. Februar. Deutschland.
* Köln, 27. Februar. Folgendes ist die Thronrede, mit der die Kammern in Berlin gestern eröffnet worden sind: Meine Herren Abgeordneten der ersten und zweiten Kammer! Ereignisse, die Ihnen Allen in frischem Gedächtnisse sind, haben mich im Dezember v. J. genöthigt, die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung aufzulösen. Zugleich habe ich ‒ überzeugt von der unabweislichen Nothwendigkeit endlicher Wiederherstellung eines festen öffentlichen Rechtszustandes ‒ dem Lande eine Verfassung verliehen, durch deren Inhalt meine im März v. J. ertheilten Verheißungen getreulich erfüllt sind. Seitdem ist die Spannung, in welcher noch vor wenig Monaten ein großer Theil des Landes sich befand, einer ruhigeren Stimmung gewichen. Das früher so tief erschütterte Vertrauen kehrt allmählig wieder. Handel und Gewerbe fangen an, sich von der Lähmung zu erholen, welcher sie zu erliegen drohten. Ergriffen von dem Ernst dieser Stunde sehe ich die auf Grund der neuen Verfassung gewählten Mitglieder beider Kammern zum ersten Male um meinen Thron versammelt. ‒ Sie wissen, meine Herren, daß ich Ihnen eine Revision der Verfassung vorbehalten habe. An Ihnen ist es jetzt, sich darüber untereinander und mit meiner Regierung zu verständigen. Um die Herrschaft der Gesetze wieder herzustellen, hat über die Hauptstadt und ihre nächsten Umgebungen der Belagerungszustand verhängt werden müssen. Derselbe kann nicht wieder aufgehoben werden, bevor nicht die noch immer bedrohte öffentliche Sicherheit, für welche jene Maßregel unerläßlich war, durch kräftige Gesetze dauernd geschützt ist. Die Entwürfe zu solchen Gesetzen werden Ihnen unverzüglich zugehen. Außer den in meinem Patente vom 5. Dezember vorigen Jahres angekündigten dringlichen Verordnungen sind noch über einige andere Gegenstände, welche im öffentlichen Interesse einer beschleunigten Regulirung bedurften, auf Grund des Artikels 105 der Verfassungsurkunde vorläufige Verordnungen ergangen. ‒ Insbesondere habe ich durch die vielfachen dringenden Anträge auf unverzügliche Reform der Verhältnisse des Handwerkerstandes mich bewogen gefunden, zwei vorläufige Verordnungen für diesen Zweck zu erlassen. ‒ Alle diese Verordnungen werden Ihnen ohne Verzug zur Genehmigung vorgelegt werden. Außerdem werden Sie Sich mit der Berathung verschiedener ‒ theilweise zur Ausführung der Verfassung nothwendiger ‒ Gesetze zu beschäftigen haben, deren Entwürfe Ihnen nach und nach zugehen werden. Ich empfehle Ihrer sorgsamsten Erwägung besonders die Entwürfe der neuen Gemeindeordnung, der neuen Kreis-, Bezirks- und Provinzialordnung, des Unterrichtsgesetzes, des Gesetzes über das Kirchenpatronat, des Einkommensteuergesetzes, des Grundsteuergesetzes, sowie der Gesetze über die Ablösung der Reallasten und die unentgeltliche Aufhebung einiger derselben und über die Errichtung von Rentenbanken. Um die durch die Verfassungs-Urkunde ausgesprochene Selbstständigkeit der verschiedenen Religions-Gesellschaften zu verwirklichen, sind die erforderlichen Einleitungen getroffen, und wird damit so schnell als es die Wichtigkeit des Gegenstandes irgend gestattet, vorgeschritten werden. Der nach der Verfassungs-Urkunde vor Eintritt des Rechnungs-Jahres veröffentlichte Staatshaushalts-Etat für 1849 wird Ihnen mit den erforderlichen Erläuterungen zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt werden. ‒ Sie werden daraus ersehen daß, ungeachtet der, im Vergleiche gegen die Vorjahre zu erwartenden Verminderung des Steuer-Einkommens, der für verschiedene Ausgabe-Zweige, namentlich für öffentliche Arbeiten erforderliche Mehrbedarf ohne Steuer-Erhöhung und ohne neue Benutzung des Staats-Credits wird gedeckt werden können. ‒ Ueber die Verwendung der im verflossenen Jahre auf Grund der Ermächtigung des Vereinigten Landtags aufgenommenen freiwilligen Anleihe von 15 Millionen Thalern, wird Ihnen Rechenschaft gegeben werden. Ich habe es dankend und mit Genugthuung anzuerkennen, daß die Bereitwilligkeit, mit welcher die bemittelten Einwohner aus allen Theilen des Landes und aus allen Klassen des Volkes, inmitten drückender Zeitverhältnisse bei dieser Anleihe sich betheiligten, den Rückgriff auf andere kostspieligere Maßregeln entbehrlich gemacht hat. Auch über die auf Grund der Ermächtigung des Vereinigten Landtags erfolgte Ausgabe von Darlehnskassen-Scheinen und über einige hiermit in Verbindung stehende Maßregeln zur Unterstützung der bedrängten gewerblichen Thätigkeit, wird Ihnen näherer Ausweis vorgelegt werden. ‒ Es ist auf diesem Wege gelungen, manchen schweren Unfällen, welche eine verderbliche Rückwirkung auf größere Bezirke und ganze Provinzen geäußert haben würden, zuvorzukommen und die gewerbliche Thätigkeit im Lande aufrecht zu erhalten. Der Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1850 wird nebst dem Entwurf des zu seiner Feststellung nöthigen Gesetzes an Sie gelangen, sobald Ihre Berathungen über die Ihnen vorzulegenden Steuergesetze so weit gediehen sind, daß sie eine Grundlage für die Etatseinnahmen gewähren können. Die Vervollständigung der Vertheidigungsmittel des Landes ist ungeachtet der anderweit gesteigerten Bedürfnisse des Staatshaushalts nicht unterbrochen worden und Preußen darf mit Zuversicht auf sein Heer blicken, dessen Organisation, Kriegstüchtigkeit und Hingebung sich unter ernsten Prüfungen bewährt haben. Die innigere Vereinigung der deutschen Staaten zu einem Bundesstaate ist fortwährend der Gegenstand meiner lebhaftesten Wünsche. Meine Regierung hat mit redlichem Eifer dahin gewirkt, daß das große Ziel ‒ für welches Preußen auch Opfer nicht scheuen wird ‒ erreicht werde. Der Weg zur Verständigung aller deutschen Fürsten mit der deutschen National-Versammlung in Frankfurt ist angebahnt. Meine Regierung wird ihre Bemühungen in gleichem Sinne fortsetzen. Ich brauche nicht zu erinnern, wie sehr Sie, meine Herren, zur Erreichung des großen Zweckes mitwirken können. Die gegenwärtige Lage der zwischen der provisorischen Centralgewalt von Deutschland und der Krone Dänemark angeknüpften Friedensunterhandlungen berechtigt zu der Hoffnung, daß die Differenzen, durch welche im vorigen Jahre der Friede und mit ihm Handel und Schiffahrt unterbrochen wurden, bald auf eine befriedigende Weise erledigt sein werden. Die friedlichen und freundschaftlichen Beziehungen meiner Regierung zu den übrigen fremden Staaten haben keine Störung erlitten. Schmerzlich betraure ich den Verlust eines Prinzen meines königlichen Hauses, der vor wenigen Tagen in der Blüthe des Lebens, dem schönen Beruf entzogen wurde, seine Kräfte dem Vaterlande zu widmen. Meine Herren Abgeordneten der ersten und zweiten Kammer! Mit Vertrauen erwartet das Vaterland jetzt von dem Zusammenwirken seiner Vertreter mit meiner Regierung die Befestigung der wiederhergestellten gesetzlichen Ordnung, damit es sich der konstitutionellen Freiheiten und ihrer ruhigen Entwicklung erfreuen könne. Der Schutz jener Freiheiten und der gesetzlichen Ordnung ‒ dieser beiden Grundbedingungen der öffentlichen Wohlfahrt ‒ wird stets der Gegenstand meiner gewissenhaften Fürsorge sein. Ich rechne dabei auf Ihren Beistand. Möge Ihre Thätigkeit mit Gottes Hülfe dazu dienen, die Ehre und den Ruhm Preußens, dessen Volk im innigen Verein mit seinem Fürsten schon manche schwere Zeit glücklich überwunden hat, zu erhöhen und dem engeren, so wie dem weiteren Vaterlande eine friedliche und segensreiche Zukunft zu bereiten. <TEI> <text> <pb facs="#f0001" n="1287"/> <front> <titlePage type="heading"> <titlePart type="main">Außerordentliche Beilage zu Nr. 233 der N. Rh. 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J. ertheilten Verheißungen getreulich erfüllt sind.</p> <p>Seitdem ist die Spannung, in welcher noch vor wenig Monaten ein großer Theil des Landes sich befand, einer ruhigeren Stimmung gewichen. Das früher so tief erschütterte Vertrauen kehrt allmählig wieder. Handel und Gewerbe fangen an, sich von der Lähmung zu erholen, welcher sie zu erliegen drohten.</p> <p>Ergriffen von dem Ernst dieser Stunde sehe ich die auf Grund der neuen Verfassung gewählten Mitglieder beider Kammern zum ersten Male um meinen Thron versammelt. ‒ Sie wissen, meine Herren, daß ich Ihnen eine Revision der Verfassung vorbehalten habe. An Ihnen ist es jetzt, sich darüber untereinander und mit meiner Regierung zu verständigen.</p> <p>Um die Herrschaft der Gesetze wieder herzustellen, hat über die Hauptstadt und ihre nächsten Umgebungen der Belagerungszustand verhängt werden müssen. Derselbe kann nicht wieder aufgehoben werden, bevor nicht die noch immer bedrohte öffentliche Sicherheit, für welche jene Maßregel unerläßlich war, durch kräftige Gesetze dauernd geschützt ist. Die Entwürfe zu solchen Gesetzen werden Ihnen unverzüglich zugehen.</p> <p>Außer den in meinem Patente vom 5. Dezember vorigen Jahres angekündigten dringlichen Verordnungen sind noch über einige andere Gegenstände, welche im öffentlichen Interesse einer beschleunigten Regulirung bedurften, auf Grund des Artikels 105 der Verfassungsurkunde vorläufige Verordnungen ergangen. ‒ Insbesondere habe ich durch die vielfachen dringenden Anträge auf unverzügliche Reform der Verhältnisse des Handwerkerstandes mich bewogen gefunden, zwei vorläufige Verordnungen für diesen Zweck zu erlassen. ‒ Alle diese Verordnungen werden Ihnen ohne Verzug zur Genehmigung vorgelegt werden.</p> <p>Außerdem werden Sie Sich mit der Berathung verschiedener ‒ theilweise zur Ausführung der Verfassung nothwendiger ‒ Gesetze zu beschäftigen haben, deren Entwürfe Ihnen nach und nach zugehen werden. Ich empfehle Ihrer sorgsamsten Erwägung besonders die Entwürfe der neuen Gemeindeordnung, der neuen Kreis-, Bezirks- und Provinzialordnung, des Unterrichtsgesetzes, des Gesetzes über das Kirchenpatronat, des Einkommensteuergesetzes, des Grundsteuergesetzes, sowie der Gesetze über die Ablösung der Reallasten und die unentgeltliche Aufhebung einiger derselben und über die Errichtung von Rentenbanken.</p> <p>Um die durch die Verfassungs-Urkunde ausgesprochene Selbstständigkeit der verschiedenen Religions-Gesellschaften zu verwirklichen, sind die erforderlichen Einleitungen getroffen, und wird damit so schnell als es die Wichtigkeit des Gegenstandes irgend gestattet, vorgeschritten werden.</p> <p>Der nach der Verfassungs-Urkunde vor Eintritt des Rechnungs-Jahres veröffentlichte Staatshaushalts-Etat für 1849 wird Ihnen mit den erforderlichen Erläuterungen zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt werden. ‒ Sie werden daraus ersehen daß, ungeachtet der, im Vergleiche gegen die Vorjahre zu erwartenden Verminderung des Steuer-Einkommens, der für verschiedene Ausgabe-Zweige, namentlich für öffentliche Arbeiten erforderliche Mehrbedarf ohne Steuer-Erhöhung und ohne neue Benutzung des Staats-Credits wird gedeckt werden können. ‒</p> <p>Ueber die Verwendung der im verflossenen Jahre auf Grund der Ermächtigung des Vereinigten Landtags aufgenommenen freiwilligen Anleihe von 15 Millionen Thalern, wird Ihnen Rechenschaft gegeben werden.</p> <p>Ich habe es dankend und mit Genugthuung anzuerkennen, daß die Bereitwilligkeit, mit welcher die bemittelten Einwohner aus allen Theilen des Landes und aus allen Klassen des Volkes, inmitten drückender Zeitverhältnisse bei dieser Anleihe sich betheiligten, den Rückgriff auf andere kostspieligere Maßregeln entbehrlich gemacht hat.</p> <p>Auch über die auf Grund der Ermächtigung des Vereinigten Landtags erfolgte Ausgabe von Darlehnskassen-Scheinen und über einige hiermit in Verbindung stehende Maßregeln zur Unterstützung der bedrängten gewerblichen Thätigkeit, wird Ihnen näherer Ausweis vorgelegt werden. ‒ Es ist auf diesem Wege gelungen, manchen schweren Unfällen, welche eine verderbliche Rückwirkung auf größere Bezirke und ganze Provinzen geäußert haben würden, zuvorzukommen und die gewerbliche Thätigkeit im Lande aufrecht zu erhalten.</p> <p>Der Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1850 wird nebst dem Entwurf des zu seiner Feststellung nöthigen Gesetzes an Sie gelangen, sobald Ihre Berathungen über die Ihnen vorzulegenden Steuergesetze so weit gediehen sind, daß sie eine Grundlage für die Etatseinnahmen gewähren können.</p> <p>Die Vervollständigung der Vertheidigungsmittel des Landes ist ungeachtet der anderweit gesteigerten Bedürfnisse des Staatshaushalts nicht unterbrochen worden und Preußen darf mit Zuversicht auf sein Heer blicken, dessen Organisation, Kriegstüchtigkeit und Hingebung sich unter ernsten Prüfungen bewährt haben.</p> <p>Die innigere Vereinigung der deutschen Staaten zu einem Bundesstaate ist fortwährend der Gegenstand meiner lebhaftesten Wünsche. 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Ich brauche nicht zu erinnern, wie sehr Sie, meine Herren, zur Erreichung des großen Zweckes mitwirken können.</p> <p>Die gegenwärtige Lage der zwischen der provisorischen Centralgewalt von Deutschland und der Krone Dänemark angeknüpften Friedensunterhandlungen berechtigt zu der Hoffnung, daß die Differenzen, durch welche im vorigen Jahre der Friede und mit ihm Handel und Schiffahrt unterbrochen wurden, bald auf eine befriedigende Weise erledigt sein werden.</p> <p>Die friedlichen und freundschaftlichen Beziehungen meiner Regierung zu den übrigen fremden Staaten haben keine Störung erlitten.</p> <p>Schmerzlich betraure ich den Verlust eines Prinzen meines königlichen Hauses, der vor wenigen Tagen in der Blüthe des Lebens, dem schönen Beruf entzogen wurde, seine Kräfte dem Vaterlande zu widmen.</p> <p>Meine Herren Abgeordneten der ersten und zweiten Kammer! Mit Vertrauen erwartet das Vaterland jetzt von dem Zusammenwirken seiner Vertreter mit meiner Regierung die Befestigung der wiederhergestellten gesetzlichen Ordnung, damit es sich der konstitutionellen Freiheiten und ihrer ruhigen Entwicklung erfreuen könne. Der Schutz jener Freiheiten und der gesetzlichen Ordnung ‒ dieser beiden Grundbedingungen der öffentlichen Wohlfahrt ‒ wird stets der Gegenstand meiner gewissenhaften Fürsorge sein. Ich rechne dabei auf Ihren Beistand. Möge Ihre Thätigkeit mit Gottes Hülfe dazu dienen, die Ehre und den Ruhm Preußens, dessen Volk im innigen Verein mit seinem Fürsten schon manche schwere Zeit glücklich überwunden hat, zu erhöhen und dem engeren, so wie dem weiteren Vaterlande eine friedliche und segensreiche Zukunft zu bereiten.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1287/0001]
Außerordentliche Beilage zu Nr. 233 der N. Rh. Ztg. Organ der Demokratie. Köln, 28. Februar. Deutschland. * Köln, 27. Februar. Folgendes ist die Thronrede, mit der die Kammern in Berlin gestern eröffnet worden sind:
Meine Herren Abgeordneten der ersten und zweiten Kammer!
Ereignisse, die Ihnen Allen in frischem Gedächtnisse sind, haben mich im Dezember v. J. genöthigt, die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung aufzulösen. Zugleich habe ich ‒ überzeugt von der unabweislichen Nothwendigkeit endlicher Wiederherstellung eines festen öffentlichen Rechtszustandes ‒ dem Lande eine Verfassung verliehen, durch deren Inhalt meine im März v. J. ertheilten Verheißungen getreulich erfüllt sind.
Seitdem ist die Spannung, in welcher noch vor wenig Monaten ein großer Theil des Landes sich befand, einer ruhigeren Stimmung gewichen. Das früher so tief erschütterte Vertrauen kehrt allmählig wieder. Handel und Gewerbe fangen an, sich von der Lähmung zu erholen, welcher sie zu erliegen drohten.
Ergriffen von dem Ernst dieser Stunde sehe ich die auf Grund der neuen Verfassung gewählten Mitglieder beider Kammern zum ersten Male um meinen Thron versammelt. ‒ Sie wissen, meine Herren, daß ich Ihnen eine Revision der Verfassung vorbehalten habe. An Ihnen ist es jetzt, sich darüber untereinander und mit meiner Regierung zu verständigen.
Um die Herrschaft der Gesetze wieder herzustellen, hat über die Hauptstadt und ihre nächsten Umgebungen der Belagerungszustand verhängt werden müssen. Derselbe kann nicht wieder aufgehoben werden, bevor nicht die noch immer bedrohte öffentliche Sicherheit, für welche jene Maßregel unerläßlich war, durch kräftige Gesetze dauernd geschützt ist. Die Entwürfe zu solchen Gesetzen werden Ihnen unverzüglich zugehen.
Außer den in meinem Patente vom 5. Dezember vorigen Jahres angekündigten dringlichen Verordnungen sind noch über einige andere Gegenstände, welche im öffentlichen Interesse einer beschleunigten Regulirung bedurften, auf Grund des Artikels 105 der Verfassungsurkunde vorläufige Verordnungen ergangen. ‒ Insbesondere habe ich durch die vielfachen dringenden Anträge auf unverzügliche Reform der Verhältnisse des Handwerkerstandes mich bewogen gefunden, zwei vorläufige Verordnungen für diesen Zweck zu erlassen. ‒ Alle diese Verordnungen werden Ihnen ohne Verzug zur Genehmigung vorgelegt werden.
Außerdem werden Sie Sich mit der Berathung verschiedener ‒ theilweise zur Ausführung der Verfassung nothwendiger ‒ Gesetze zu beschäftigen haben, deren Entwürfe Ihnen nach und nach zugehen werden. Ich empfehle Ihrer sorgsamsten Erwägung besonders die Entwürfe der neuen Gemeindeordnung, der neuen Kreis-, Bezirks- und Provinzialordnung, des Unterrichtsgesetzes, des Gesetzes über das Kirchenpatronat, des Einkommensteuergesetzes, des Grundsteuergesetzes, sowie der Gesetze über die Ablösung der Reallasten und die unentgeltliche Aufhebung einiger derselben und über die Errichtung von Rentenbanken.
Um die durch die Verfassungs-Urkunde ausgesprochene Selbstständigkeit der verschiedenen Religions-Gesellschaften zu verwirklichen, sind die erforderlichen Einleitungen getroffen, und wird damit so schnell als es die Wichtigkeit des Gegenstandes irgend gestattet, vorgeschritten werden.
Der nach der Verfassungs-Urkunde vor Eintritt des Rechnungs-Jahres veröffentlichte Staatshaushalts-Etat für 1849 wird Ihnen mit den erforderlichen Erläuterungen zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt werden. ‒ Sie werden daraus ersehen daß, ungeachtet der, im Vergleiche gegen die Vorjahre zu erwartenden Verminderung des Steuer-Einkommens, der für verschiedene Ausgabe-Zweige, namentlich für öffentliche Arbeiten erforderliche Mehrbedarf ohne Steuer-Erhöhung und ohne neue Benutzung des Staats-Credits wird gedeckt werden können. ‒
Ueber die Verwendung der im verflossenen Jahre auf Grund der Ermächtigung des Vereinigten Landtags aufgenommenen freiwilligen Anleihe von 15 Millionen Thalern, wird Ihnen Rechenschaft gegeben werden.
Ich habe es dankend und mit Genugthuung anzuerkennen, daß die Bereitwilligkeit, mit welcher die bemittelten Einwohner aus allen Theilen des Landes und aus allen Klassen des Volkes, inmitten drückender Zeitverhältnisse bei dieser Anleihe sich betheiligten, den Rückgriff auf andere kostspieligere Maßregeln entbehrlich gemacht hat.
Auch über die auf Grund der Ermächtigung des Vereinigten Landtags erfolgte Ausgabe von Darlehnskassen-Scheinen und über einige hiermit in Verbindung stehende Maßregeln zur Unterstützung der bedrängten gewerblichen Thätigkeit, wird Ihnen näherer Ausweis vorgelegt werden. ‒ Es ist auf diesem Wege gelungen, manchen schweren Unfällen, welche eine verderbliche Rückwirkung auf größere Bezirke und ganze Provinzen geäußert haben würden, zuvorzukommen und die gewerbliche Thätigkeit im Lande aufrecht zu erhalten.
Der Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1850 wird nebst dem Entwurf des zu seiner Feststellung nöthigen Gesetzes an Sie gelangen, sobald Ihre Berathungen über die Ihnen vorzulegenden Steuergesetze so weit gediehen sind, daß sie eine Grundlage für die Etatseinnahmen gewähren können.
Die Vervollständigung der Vertheidigungsmittel des Landes ist ungeachtet der anderweit gesteigerten Bedürfnisse des Staatshaushalts nicht unterbrochen worden und Preußen darf mit Zuversicht auf sein Heer blicken, dessen Organisation, Kriegstüchtigkeit und Hingebung sich unter ernsten Prüfungen bewährt haben.
Die innigere Vereinigung der deutschen Staaten zu einem Bundesstaate ist fortwährend der Gegenstand meiner lebhaftesten Wünsche. Meine Regierung hat mit redlichem Eifer dahin gewirkt, daß das große Ziel ‒ für welches Preußen auch Opfer nicht scheuen wird ‒ erreicht werde.
Der Weg zur Verständigung aller deutschen Fürsten mit der deutschen National-Versammlung in Frankfurt ist angebahnt. Meine Regierung wird ihre Bemühungen in gleichem Sinne fortsetzen. Ich brauche nicht zu erinnern, wie sehr Sie, meine Herren, zur Erreichung des großen Zweckes mitwirken können.
Die gegenwärtige Lage der zwischen der provisorischen Centralgewalt von Deutschland und der Krone Dänemark angeknüpften Friedensunterhandlungen berechtigt zu der Hoffnung, daß die Differenzen, durch welche im vorigen Jahre der Friede und mit ihm Handel und Schiffahrt unterbrochen wurden, bald auf eine befriedigende Weise erledigt sein werden.
Die friedlichen und freundschaftlichen Beziehungen meiner Regierung zu den übrigen fremden Staaten haben keine Störung erlitten.
Schmerzlich betraure ich den Verlust eines Prinzen meines königlichen Hauses, der vor wenigen Tagen in der Blüthe des Lebens, dem schönen Beruf entzogen wurde, seine Kräfte dem Vaterlande zu widmen.
Meine Herren Abgeordneten der ersten und zweiten Kammer! Mit Vertrauen erwartet das Vaterland jetzt von dem Zusammenwirken seiner Vertreter mit meiner Regierung die Befestigung der wiederhergestellten gesetzlichen Ordnung, damit es sich der konstitutionellen Freiheiten und ihrer ruhigen Entwicklung erfreuen könne. Der Schutz jener Freiheiten und der gesetzlichen Ordnung ‒ dieser beiden Grundbedingungen der öffentlichen Wohlfahrt ‒ wird stets der Gegenstand meiner gewissenhaften Fürsorge sein. Ich rechne dabei auf Ihren Beistand. Möge Ihre Thätigkeit mit Gottes Hülfe dazu dienen, die Ehre und den Ruhm Preußens, dessen Volk im innigen Verein mit seinem Fürsten schon manche schwere Zeit glücklich überwunden hat, zu erhöhen und dem engeren, so wie dem weiteren Vaterlande eine friedliche und segensreiche Zukunft zu bereiten.
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(2017-03-20T13:08:10Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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