Neue Rheinische Zeitung. Nr. 235. Köln, 2. März 1849.Andringen der großbritannischen, zur Zeit zwar noch nicht auf eine ausdrückliche Verlängerung des Waffenstillstandes, wohl aber auf eine stillschweigende, von Monat zu Monat, sich einlassen zu wollen erklärt; und ist darauf die Verwendung auch der Gesandten anderer Mächte in Kopenhagen für die Bewirkung einer mehr gesicherten, den Handelsstand beruhigenden Verlängerung des Waffenstillstandes in Anspruch genommen worden. 15 Kassel, 27. Febr. Die Pfaffen wirthschaften mit unermüdlicher Annstrengung immer fort! Vor Kurzem hielten sie eine Provinzialsynode in Insberg ab, an welcher hauptsächlich die Mucker Pfr. Meyer, Lohr und Roßteuscher, aber auch neben mehreren Landleuten und Beamteten viele Offiziere! Antheil nahmen. Soll ja der Landesfürst selbst von dem Geiste des Muckerthums angesteckt sein. Gegenstand der Synodalberathung waren vorzugsweise die Sporteln, welche das neue Religionsgesetz den Herren in Masse zu entziehen droht. Also erließ nach langer Debatte die Synode einen Hirtenbrief an alle Gläubigen und Ungläubigen, jene zum Ausharren in der Bahn wahrer Religiosität (kirchliche Trauung mit Gebühren) ermahnend, diese strafend, daß sie von dem guten Wege gewichen seien. Unser neues Religionsgesetz, wodurch die Civilehe eingeführt ist, wurde von einem Theile so ausgelegt, daß damit noch keineswegs die Unnöthigkeit der kirchlichen Einsegnung ausgesprochen sei, von einem andern, den stockfinstern Dunkelmännern, als heidnisch verschrieen. Aber nicht blos auf die Synode in Insberg beschränkte sich die Thätigkeit der lichtfreundlichen Herren, - in Kassel ward die lutherische Gemeinde zusammenberufen und ihr die wahre Lehre verkündet. Doch wurde hier Herr Pfarrer Meyer, der zugleich lichtfreundlicher Landstand ist! von Herrn Dr. Kellner gebührend widerlegt. Indessen hat sich dieser Tage in der Nähe von Kassel auf einem Dorfe ereignet, daß ein Prediger des Christenthums einem Landmanne, welcher nach Vollziehung des Civilactes sich nicht wollte einsegnen lassen, mit Excommunication, ewiger Verdammniß etc. drohte. Der Prophet der Menschenliebe fügte nachträglich bei, daß seine Kinder nicht getauft, nicht konfirmirt würden; er sei dann verstoßen in die Qualen der Hölle u. dgl. m. Der arme Landmann, verblüfft ob seiner lutherischen Herrlichkeit, gehorchte, ließ sich trauen und zahlte die Gebühren. ** Mainz, 27. Febr. Der bureaukratische, mit Eigendünkel, Unfähigkeit und Reactionswuth auf gleiche Weise angefüllte Hr. Dalwigk, bisheriger Dirigent der rheinhessischen Provinzialregierung hat dem immer stärker ausgesprochenen Volkswillen gegenüber seinen Posten nicht länger behaupten können. Er ist abberufen und - was bei der Jaupp'schen Regierungswirthschaft nicht zu verwundern, in den Staatsrath zu Darmstadt versetzt worden. Zu seinem Nachfolger ist Dr. Creve ernannt. Ob dieser Volksthümlicheres leisten wird, wollen wir vorläufig dahingestellt sein lassen. !!! Frankfurt, 27. Februar. National-Versammlung. Tagesordnung: Wahlgesetz (Fortsetzung). Artikel 5. § 13. "Die Wahlhandlung ist öffentlich. Bei derselben sind Gemeindemitglieder zuzuziehen, welche kein Staats- oder Gemeinde-Amt bekleiden. "Das Wahlrecht muß in Person ausgeübt, die Stimme zu Protokoll abgegeben werden." Minoritätserachten: "Der zweite Satz dieses Paragraphen möge so lauten: Das Wahlrecht wird in Person durch Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt." (Ahrens. H. Simon. Reh. Fr. Wigard. Schreiner. Tellkampf. Mittermaier) § 14. "Die Wahl ist direkt. Sie erfolgt durch absolute Stimmenmehrheit aller in einem Wahlkreis abgegebenen Stimmen. "Stellt bei einer Wahl eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht heraus, so ist eine zweite Wahlhandlung vorzunehmen. Wird auch bei dieser eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht, so ist zum dritten Mal nur unter den zwei Kandidaten zu wählen, welche in der zweiten Wahlhandlung die meisten Stimmen erhalten haben." "Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos." Die Debatte begann nach der gestrigen Anstrengung etwas matt. Nach Grävell und Waitz sprach Nauwerk scharf und heftig gegen § 13 und gegen dessen Vertheidiger Waitz. Er macht aufmerksam auf die außerordentlich üblen Folgen der öffentlichen Abstimmung und empfiehlt die geheime Abstimmung unter sehr lebhaftem Beifall links und Gallerien. Raumer (die verkannte Professorenseele) erzählt zur Empfehlung der öffentlichen Abstimmung verschiedene Anekdötchen aus seinen Erfahrungen in England. Der große Mann giebt für die öffentliche und mündliche Abstimmung folgenden Grund an (hört!): "weil viele Votanten nicht schreiben könnten." (Ist es glaublich, daß man zu solchen Trivialitäten herabsinkt, nachdem man Gesandter in partibus infidelium zu Paris war!) Roßmäßler (Sachsen) gegen den § 13 des Ausschusses. Beseler (ohne Fond) dafür. Noch nie sprach er so pathetisch, noch nie wurde er so furchtbar ausgelacht! Vogt: Wenn in allen Regierungsangelegenheiten Oeffentlichkeit angenommen würde, dann wollte ich Ihnen auch Oeffentlichkeit bei den Wahlabstimmungen gewähren. Es ist eine Thatsache, daß in England jedes Mal die öffentliche Wahlhandlung eine Sache des öffentlichen Scandals ist. Wer sich bestechen läßt, ist schlecht; wer besticht, ist noch schlechter, aber wer das System der Bestechung einführen will (wie z. B. der Verfassungsausschuß durch § 13) ist am allerschlechtesten. (Langer Jubel und Beifall.) Durch die öffentliche Abstimmung schließen sie einen großen Theil der Bevölkerung dennoch von der Wahl aus, jenen großen Theil der Abhängigen, die lieber gar nicht abstimmen, als durch ihre Abstimmungen, falls sie selbstständig, sich und ihre Familie um Hof und Heerd bringen werden. Mit einem Worte, so lange Sie das Geheimniß für Ihre (nach rechts) Regierungskniffe und Intriguen beanspruchen, so lange wollen wir es für die Rechte der Demokratie. (Rechts Unwillen. Links Beifall). Die Debatte über 13 wird geschlossen. Wigard für die Minorität des Ausschusses, erzählt zum großen Vergnügen der Hörer, daß er im Ausschuß sich beinah durch dieselben Phrasen, die heute Beseler für die öffentliche Abstimmung vorgebracht, habe übertölpeln lassen. Glücklicherweise habe er sich bald besser besonnen und mit seinen Freunden obiges Minoritätserachten gestellt, was er empfiehlt. Das beste Beispiel für die geheime Abstimmung seien die Geschwornengerichte. Cicero-Riesser vertheidigt für die Majorität des Ausschusses die öffentliche Abstimmung. Dieser tugendhafte Israelit empfiehlt die öffentliche Abstimmung vom Standpunkte der Moral!! Er spricht sich so ins Feuer, daß er seine Paradoxen zuletzt beinahe selbst glaubt. Leider machen gerade solche Riesser's auf unsre Centren den meisten Eindruck. Die Partei der Chartisten, die einzige, die in England das geheime Wahlrecht anstrebt, lenkt die Geschicke Englands nicht. (Links: Wird sie aber lenken!) Die Debatte über 13 wird bis nach der Diskussion über 14 ausgestellt. Gegen § 14, den einzigen, welchen der Ausschuß in annehmbarer Form vorgeschlagen, sprechen hintereinander die edlen Kämpfer für Reaktion und Knute: Fuchs, Professor Schubert und Reichensperger. Sie empfehlen die indirekten Wahlen. Der letztere (Reichensperger) spricht wie immer vor ganz leeren Bänken. Nachdem noch Prof. Hildebrand aus Marburg unter großer Theilnamlosigkeit für direkte Wahlen gesprochen, vertagt man die heutige Session um 1 Uhr. Donnerstag Fortsetzung. Während Hr. Reichenspergers Rede machte ich mir den Spaß, die Anzahl der Professoren in dieser Versammlung zu zählen. .Es sind ihrer 87, fast ein Viertel der Versammlung. Ungarn. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Kronstadt, 10. Febr. Gestern Nachmittag sind die erwarteten russ. Ulanen hier eingerückt. Die Szekler, welche am 4. d. M. durch den k. russ. General v. Engelhardt eine so große Lehre erhalten haben (!), sind denn doch wieder bei Hidveg über den Altfluß gekommen und in Marienburg eingerückt, von wo aus sie gestern auch die Gemeinde Heldsdorf neuerdings belästigten und eine Quantität Brod, Heu und Hafer requirirten. (Sieb. W.)Italien. XX Ferrara, 6. Febr. Unter diesem Datum enthält die "Wien. Zeitg." eine schaamlos-lügenhafte Darstellung von Verhöhnung östreichischer Offiziere durch ferrarische Volkswachen. Dieses noble Standrechtsblättchen, das sehr gut weiß, wie die östreichischen Polizeispione operiren, um einen Anschein des Unrechts auf Seiten des Volks zu Stande zu bringen, weiß die Schilderung der von Ferraresen angeblich ausgeübten Ungebührlichkeiten gegen die Standrechtsbestien gar rührend und gar ausführlich zu schildern. Am ersten Tage, heißt es dort, wurden mehrere durch die Stadt ziehende k. k. Offiziere verhöhnt; am zweiten Tage das nämliche Schauspiel, nur war der bewaffnete Pöbel frecher geworden und konnte nur mit Gewalt zurückgedrängt werden. (So wird ja bald der beliebte Windischgrätz-Welden'sche Belagerungszustand mit Begnadigung zu Pulver und Blei eingeführt werden können). Das Wiener Blättchen zählt nun eine Masse Verwundungen auf, welche von mehrern kroatischen Lanzknechten davon getragen worden. Doch nicht genug der Verbrechen. Die Ferraresen haben sogar einen k. k. Offizier vom Fuhrwesen-Corps mit seinen drei Rüstwagen, als er über den Po setzen wollte, feindlich angehalten. Welche Barbarei! Die Bewohner der römischen Republik halten ihren bestialischen Feind feindlich an, lassen ihn nicht ruhig ihres Weges ziehen. Lauter Schauderthaten der republikanischen Partei des 19. Jahrhunderts. Diese "ruchlosen Attentate" neuesten Datums werden nun mit den frühern Unthaten der gottlosen Bewohner Ferrara's zusammengestellt und da kommt denn endlich ein so schreckliches Sündenregister zusammen, daß es nothwendig wird, "durch eine exemplarische Züchtigung der Stadt Ferrara (einer römischen, keiner östreichischen Stadt) den Verträgen (der heiligen Allianz, dieser gottverfluchten Gauner-, Räuber-und Banditenbande von 1815) wieder Geltung zu verschaffen." Der lombardische Scharfrichter Radetzky hat also (natürlich!) geglaubt, daß das Maaß der Frevel nun voll sei. (Ja wahrlich, es ist bald voll, und die über Euern Häuptern schwebende Bombe des Volkszornes wird bald platzen und Euch auf immer in den Abgrund der Hölle senden, oder die Völker müßten aber- und abermals dumm und feigmemmig den passenden Augenblick vorübergehen lassen). Also Züchtigung Ferrara's, der römischen Stadt! "Zu diesem Ende überschritt eine Brigade k. k. Truppen am 18. Febr. den Po und rückte ohne Widerstand in Ferrara ein." Dies ist also offiziell. Sofort stellten die östreichischen Henkergesellen bei ihrem Einrücken folgende Forderungen: 1) Auslieferung mehrerer mißliebiger Personen; 2) Stellung von 6 Geißeln; 3) Wegräumung der gegen die Citadelle errichteten Barrikaden (Barrikaden kennen's nit leiden!); 4) Wiederaufrichtung der päbstlichen Wappen; 5) ein Strafgeld von 260,000 Scudi; 6)Aufrechthaltung aller in frühern Conventionen enthaltenen Bedingungen. "Sämmtliche Forderungen müssen innerhalb 24 Stunden erfüllt sein, widrigenfalls die Stadt beschossen wird." Auf Bitten einer Deputation wurde wegen des Geldes einiger Aufschub erlangt und die für Ferrara enorme Summe wird am 19. März gezahlt. So verfahren jetzt die östreichischen Standrechtsbestien gegen eine römische Stadt; in gleicher Weise werden sie bald, von russisch-preußischer Soldateska unterstützt gegen deutsche Städte verfahren, wenn das deutsche Michelsvolk noch länger in seinem jetzigen Bier- und Branntwein-Dusel verharrt. (Die pariser lithographirte Korrespondenz, welche dieselben von den Oestreichern gestellten Forderungen enthält, setzt am Schlusse Folgendes hinzu: "Natürlich verwirft die Stadt diese Forderungen und der Kampf beginnt nach Ablauf von 24 Stunden. Aus Bologna eilt uns so eben das Schweizer-Regiment zu Hülfe.") 301 Rom, 20. Febr. Die größte Ruhe herrscht in Rom; die Provinzen pflichten mit Begeisterung der Republik bei. Hier beschäftigt man sich nicht mit Krämer-Einrichtungen und experimentirt nicht mit sogenannten Volksbanken. Krieg, das ist unser Losungswort; die Einziehung dessen, was das Privilegium uns so lange geraubt, konstituirt uns von selbst eine Volksbank. Man weiß so ziemlich, was man von der französischen Regierung für den Augenblick zu hoffen hat, und rechnet auf Nichts. Dagegen reichen sich Florenz und Rom brüderlich die Hände, und Piemont, wenn unsere Hoffnungen uns nicht täuschen, wird diesem Bunde beitreten. In ihrer Sitzung vom 14. hat die Constituante bereits die in Rom anwesenden Toskaner mit dem glorreichen Titel: "Bürger der römischen Republik" beehrt. In der Sitzung vom 16. war der Staatsrath für aufgelöst erklärt worden, hat das Ministerium sein Programm verlesen: "die Politik der Republik wird eine freie, würdige Politik sein, wie sie erheischt wird durch die Interessen der Demokratie, die allein uns bei allen unsern Handlungen inspiriren wird. Die ita Andringen der großbritannischen, zur Zeit zwar noch nicht auf eine ausdrückliche Verlängerung des Waffenstillstandes, wohl aber auf eine stillschweigende, von Monat zu Monat, sich einlassen zu wollen erklärt; und ist darauf die Verwendung auch der Gesandten anderer Mächte in Kopenhagen für die Bewirkung einer mehr gesicherten, den Handelsstand beruhigenden Verlängerung des Waffenstillstandes in Anspruch genommen worden. 15 Kassel, 27. Febr. Die Pfaffen wirthschaften mit unermüdlicher Annstrengung immer fort! Vor Kurzem hielten sie eine Provinzialsynode in Insberg ab, an welcher hauptsächlich die Mucker Pfr. Meyer, Lohr und Roßteuscher, aber auch neben mehreren Landleuten und Beamteten viele Offiziere! Antheil nahmen. Soll ja der Landesfürst selbst von dem Geiste des Muckerthums angesteckt sein. Gegenstand der Synodalberathung waren vorzugsweise die Sporteln, welche das neue Religionsgesetz den Herren in Masse zu entziehen droht. Also erließ nach langer Debatte die Synode einen Hirtenbrief an alle Gläubigen und Ungläubigen, jene zum Ausharren in der Bahn wahrer Religiosität (kirchliche Trauung mit Gebühren) ermahnend, diese strafend, daß sie von dem guten Wege gewichen seien. Unser neues Religionsgesetz, wodurch die Civilehe eingeführt ist, wurde von einem Theile so ausgelegt, daß damit noch keineswegs die Unnöthigkeit der kirchlichen Einsegnung ausgesprochen sei, von einem andern, den stockfinstern Dunkelmännern, als heidnisch verschrieen. Aber nicht blos auf die Synode in Insberg beschränkte sich die Thätigkeit der lichtfreundlichen Herren, ‒ in Kassel ward die lutherische Gemeinde zusammenberufen und ihr die wahre Lehre verkündet. Doch wurde hier Herr Pfarrer Meyer, der zugleich lichtfreundlicher Landstand ist! von Herrn Dr. Kellner gebührend widerlegt. Indessen hat sich dieser Tage in der Nähe von Kassel auf einem Dorfe ereignet, daß ein Prediger des Christenthums einem Landmanne, welcher nach Vollziehung des Civilactes sich nicht wollte einsegnen lassen, mit Excommunication, ewiger Verdammniß etc. drohte. Der Prophet der Menschenliebe fügte nachträglich bei, daß seine Kinder nicht getauft, nicht konfirmirt würden; er sei dann verstoßen in die Qualen der Hölle u. dgl. m. Der arme Landmann, verblüfft ob seiner lutherischen Herrlichkeit, gehorchte, ließ sich trauen und zahlte die Gebühren. ** Mainz, 27. Febr. Der bureaukratische, mit Eigendünkel, Unfähigkeit und Reactionswuth auf gleiche Weise angefüllte Hr. Dalwigk, bisheriger Dirigent der rheinhessischen Provinzialregierung hat dem immer stärker ausgesprochenen Volkswillen gegenüber seinen Posten nicht länger behaupten können. Er ist abberufen und ‒ was bei der Jaupp'schen Regierungswirthschaft nicht zu verwundern, in den Staatsrath zu Darmstadt versetzt worden. Zu seinem Nachfolger ist Dr. Creve ernannt. Ob dieser Volksthümlicheres leisten wird, wollen wir vorläufig dahingestellt sein lassen. !!! Frankfurt, 27. Februar. National-Versammlung. Tagesordnung: Wahlgesetz (Fortsetzung). Artikel 5. § 13. „Die Wahlhandlung ist öffentlich. Bei derselben sind Gemeindemitglieder zuzuziehen, welche kein Staats- oder Gemeinde-Amt bekleiden. „Das Wahlrecht muß in Person ausgeübt, die Stimme zu Protokoll abgegeben werden.“ Minoritätserachten: „Der zweite Satz dieses Paragraphen möge so lauten: Das Wahlrecht wird in Person durch Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt.“ (Ahrens. H. Simon. Reh. Fr. Wigard. Schreiner. Tellkampf. Mittermaier) § 14. „Die Wahl ist direkt. Sie erfolgt durch absolute Stimmenmehrheit aller in einem Wahlkreis abgegebenen Stimmen. „Stellt bei einer Wahl eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht heraus, so ist eine zweite Wahlhandlung vorzunehmen. Wird auch bei dieser eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht, so ist zum dritten Mal nur unter den zwei Kandidaten zu wählen, welche in der zweiten Wahlhandlung die meisten Stimmen erhalten haben.“ „Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.“ Die Debatte begann nach der gestrigen Anstrengung etwas matt. Nach Grävell und Waitz sprach Nauwerk scharf und heftig gegen § 13 und gegen dessen Vertheidiger Waitz. Er macht aufmerksam auf die außerordentlich üblen Folgen der öffentlichen Abstimmung und empfiehlt die geheime Abstimmung unter sehr lebhaftem Beifall links und Gallerien. Raumer (die verkannte Professorenseele) erzählt zur Empfehlung der öffentlichen Abstimmung verschiedene Anekdötchen aus seinen Erfahrungen in England. Der große Mann giebt für die öffentliche und mündliche Abstimmung folgenden Grund an (hört!): „weil viele Votanten nicht schreiben könnten.“ (Ist es glaublich, daß man zu solchen Trivialitäten herabsinkt, nachdem man Gesandter in partibus infidelium zu Paris war!) Roßmäßler (Sachsen) gegen den § 13 des Ausschusses. Beseler (ohne Fond) dafür. Noch nie sprach er so pathetisch, noch nie wurde er so furchtbar ausgelacht! Vogt: Wenn in allen Regierungsangelegenheiten Oeffentlichkeit angenommen würde, dann wollte ich Ihnen auch Oeffentlichkeit bei den Wahlabstimmungen gewähren. Es ist eine Thatsache, daß in England jedes Mal die öffentliche Wahlhandlung eine Sache des öffentlichen Scandals ist. Wer sich bestechen läßt, ist schlecht; wer besticht, ist noch schlechter, aber wer das System der Bestechung einführen will (wie z. B. der Verfassungsausschuß durch § 13) ist am allerschlechtesten. (Langer Jubel und Beifall.) Durch die öffentliche Abstimmung schließen sie einen großen Theil der Bevölkerung dennoch von der Wahl aus, jenen großen Theil der Abhängigen, die lieber gar nicht abstimmen, als durch ihre Abstimmungen, falls sie selbstständig, sich und ihre Familie um Hof und Heerd bringen werden. Mit einem Worte, so lange Sie das Geheimniß für Ihre (nach rechts) Regierungskniffe und Intriguen beanspruchen, so lange wollen wir es für die Rechte der Demokratie. (Rechts Unwillen. Links Beifall). Die Debatte über 13 wird geschlossen. Wigard für die Minorität des Ausschusses, erzählt zum großen Vergnügen der Hörer, daß er im Ausschuß sich beinah durch dieselben Phrasen, die heute Beseler für die öffentliche Abstimmung vorgebracht, habe übertölpeln lassen. Glücklicherweise habe er sich bald besser besonnen und mit seinen Freunden obiges Minoritätserachten gestellt, was er empfiehlt. Das beste Beispiel für die geheime Abstimmung seien die Geschwornengerichte. Cicero-Riesser vertheidigt für die Majorität des Ausschusses die öffentliche Abstimmung. Dieser tugendhafte Israelit empfiehlt die öffentliche Abstimmung vom Standpunkte der Moral!! Er spricht sich so ins Feuer, daß er seine Paradoxen zuletzt beinahe selbst glaubt. Leider machen gerade solche Riesser's auf unsre Centren den meisten Eindruck. Die Partei der Chartisten, die einzige, die in England das geheime Wahlrecht anstrebt, lenkt die Geschicke Englands nicht. (Links: Wird sie aber lenken!) Die Debatte über 13 wird bis nach der Diskussion über 14 ausgestellt. Gegen § 14, den einzigen, welchen der Ausschuß in annehmbarer Form vorgeschlagen, sprechen hintereinander die edlen Kämpfer für Reaktion und Knute: Fuchs, Professor Schubert und Reichensperger. Sie empfehlen die indirekten Wahlen. Der letztere (Reichensperger) spricht wie immer vor ganz leeren Bänken. Nachdem noch Prof. Hildebrand aus Marburg unter großer Theilnamlosigkeit für direkte Wahlen gesprochen, vertagt man die heutige Session um 1 Uhr. Donnerstag Fortsetzung. Während Hr. Reichenspergers Rede machte ich mir den Spaß, die Anzahl der Professoren in dieser Versammlung zu zählen. .Es sind ihrer 87, fast ein Viertel der Versammlung. Ungarn. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Kronstadt, 10. Febr. Gestern Nachmittag sind die erwarteten russ. Ulanen hier eingerückt. Die Szekler, welche am 4. d. M. durch den k. russ. General v. Engelhardt eine so große Lehre erhalten haben (!), sind denn doch wieder bei Hidveg über den Altfluß gekommen und in Marienburg eingerückt, von wo aus sie gestern auch die Gemeinde Heldsdorf neuerdings belästigten und eine Quantität Brod, Heu und Hafer requirirten. (Sieb. W.)Italien. XX Ferrara, 6. Febr. Unter diesem Datum enthält die „Wien. Zeitg.“ eine schaamlos-lügenhafte Darstellung von Verhöhnung östreichischer Offiziere durch ferrarische Volkswachen. Dieses noble Standrechtsblättchen, das sehr gut weiß, wie die östreichischen Polizeispione operiren, um einen Anschein des Unrechts auf Seiten des Volks zu Stande zu bringen, weiß die Schilderung der von Ferraresen angeblich ausgeübten Ungebührlichkeiten gegen die Standrechtsbestien gar rührend und gar ausführlich zu schildern. Am ersten Tage, heißt es dort, wurden mehrere durch die Stadt ziehende k. k. Offiziere verhöhnt; am zweiten Tage das nämliche Schauspiel, nur war der bewaffnete Pöbel frecher geworden und konnte nur mit Gewalt zurückgedrängt werden. (So wird ja bald der beliebte Windischgrätz-Welden'sche Belagerungszustand mit Begnadigung zu Pulver und Blei eingeführt werden können). Das Wiener Blättchen zählt nun eine Masse Verwundungen auf, welche von mehrern kroatischen Lanzknechten davon getragen worden. Doch nicht genug der Verbrechen. Die Ferraresen haben sogar einen k. k. Offizier vom Fuhrwesen-Corps mit seinen drei Rüstwagen, als er über den Po setzen wollte, feindlich angehalten. Welche Barbarei! Die Bewohner der römischen Republik halten ihren bestialischen Feind feindlich an, lassen ihn nicht ruhig ihres Weges ziehen. Lauter Schauderthaten der republikanischen Partei des 19. Jahrhunderts. Diese „ruchlosen Attentate“ neuesten Datums werden nun mit den frühern Unthaten der gottlosen Bewohner Ferrara's zusammengestellt und da kommt denn endlich ein so schreckliches Sündenregister zusammen, daß es nothwendig wird, „durch eine exemplarische Züchtigung der Stadt Ferrara (einer römischen, keiner östreichischen Stadt) den Verträgen (der heiligen Allianz, dieser gottverfluchten Gauner-, Räuber-und Banditenbande von 1815) wieder Geltung zu verschaffen.“ Der lombardische Scharfrichter Radetzky hat also (natürlich!) geglaubt, daß das Maaß der Frevel nun voll sei. (Ja wahrlich, es ist bald voll, und die über Euern Häuptern schwebende Bombe des Volkszornes wird bald platzen und Euch auf immer in den Abgrund der Hölle senden, oder die Völker müßten aber- und abermals dumm und feigmemmig den passenden Augenblick vorübergehen lassen). Also Züchtigung Ferrara's, der römischen Stadt! „Zu diesem Ende überschritt eine Brigade k. k. Truppen am 18. Febr. den Po und rückte ohne Widerstand in Ferrara ein.“ Dies ist also offiziell. Sofort stellten die östreichischen Henkergesellen bei ihrem Einrücken folgende Forderungen: 1) Auslieferung mehrerer mißliebiger Personen; 2) Stellung von 6 Geißeln; 3) Wegräumung der gegen die Citadelle errichteten Barrikaden (Barrikaden kennen's nit leiden!); 4) Wiederaufrichtung der päbstlichen Wappen; 5) ein Strafgeld von 260,000 Scudi; 6)Aufrechthaltung aller in frühern Conventionen enthaltenen Bedingungen. „Sämmtliche Forderungen müssen innerhalb 24 Stunden erfüllt sein, widrigenfalls die Stadt beschossen wird.“ Auf Bitten einer Deputation wurde wegen des Geldes einiger Aufschub erlangt und die für Ferrara enorme Summe wird am 19. März gezahlt. So verfahren jetzt die östreichischen Standrechtsbestien gegen eine römische Stadt; in gleicher Weise werden sie bald, von russisch-preußischer Soldateska unterstützt gegen deutsche Städte verfahren, wenn das deutsche Michelsvolk noch länger in seinem jetzigen Bier- und Branntwein-Dusel verharrt. (Die pariser lithographirte Korrespondenz, welche dieselben von den Oestreichern gestellten Forderungen enthält, setzt am Schlusse Folgendes hinzu: „Natürlich verwirft die Stadt diese Forderungen und der Kampf beginnt nach Ablauf von 24 Stunden. Aus Bologna eilt uns so eben das Schweizer-Regiment zu Hülfe.“) 301 Rom, 20. Febr. Die größte Ruhe herrscht in Rom; die Provinzen pflichten mit Begeisterung der Republik bei. Hier beschäftigt man sich nicht mit Krämer-Einrichtungen und experimentirt nicht mit sogenannten Volksbanken. Krieg, das ist unser Losungswort; die Einziehung dessen, was das Privilegium uns so lange geraubt, konstituirt uns von selbst eine Volksbank. Man weiß so ziemlich, was man von der französischen Regierung für den Augenblick zu hoffen hat, und rechnet auf Nichts. Dagegen reichen sich Florenz und Rom brüderlich die Hände, und Piemont, wenn unsere Hoffnungen uns nicht täuschen, wird diesem Bunde beitreten. In ihrer Sitzung vom 14. hat die Constituante bereits die in Rom anwesenden Toskaner mit dem glorreichen Titel: „Bürger der römischen Republik“ beehrt. In der Sitzung vom 16. war der Staatsrath für aufgelöst erklärt worden, hat das Ministerium sein Programm verlesen: „die Politik der Republik wird eine freie, würdige Politik sein, wie sie erheischt wird durch die Interessen der Demokratie, die allein uns bei allen unsern Handlungen inspiriren wird. 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Soll ja der Landesfürst selbst von dem Geiste des Muckerthums angesteckt sein. Gegenstand der Synodalberathung waren vorzugsweise die Sporteln, welche das neue Religionsgesetz den Herren in Masse zu entziehen droht. Also erließ nach langer Debatte die Synode einen Hirtenbrief an alle Gläubigen und Ungläubigen, jene zum Ausharren in der Bahn wahrer Religiosität (kirchliche Trauung mit Gebühren) ermahnend, diese strafend, daß sie von dem guten Wege gewichen seien. Unser neues Religionsgesetz, wodurch die Civilehe eingeführt ist, wurde von einem Theile so ausgelegt, daß damit noch keineswegs die Unnöthigkeit der kirchlichen Einsegnung ausgesprochen sei, von einem andern, den stockfinstern Dunkelmännern, als heidnisch verschrieen. Aber nicht blos auf die Synode in Insberg beschränkte sich die Thätigkeit der lichtfreundlichen Herren, ‒ in Kassel ward die lutherische Gemeinde zusammenberufen und ihr die wahre Lehre verkündet. Doch wurde hier Herr Pfarrer Meyer, der zugleich lichtfreundlicher Landstand ist! von Herrn Dr. Kellner gebührend widerlegt. Indessen hat sich dieser Tage in der Nähe von Kassel auf einem Dorfe ereignet, daß ein Prediger des Christenthums einem Landmanne, welcher nach Vollziehung des Civilactes sich nicht wollte einsegnen lassen, mit Excommunication, ewiger Verdammniß etc. drohte. Der Prophet der Menschenliebe fügte nachträglich bei, daß seine Kinder nicht getauft, nicht konfirmirt würden; er sei dann verstoßen in die Qualen der Hölle u. dgl. m. Der arme Landmann, verblüfft ob seiner lutherischen Herrlichkeit, gehorchte, ließ sich trauen und zahlte die Gebühren.</p> </div> <div xml:id="ar235_012" type="jArticle"> <head><bibl><author>**</author></bibl> Mainz, 27. Febr.</head> <p>Der bureaukratische, mit Eigendünkel, Unfähigkeit und Reactionswuth auf gleiche Weise angefüllte Hr. Dalwigk, bisheriger Dirigent der rheinhessischen Provinzialregierung hat dem immer stärker ausgesprochenen Volkswillen gegenüber seinen Posten nicht länger behaupten können. Er ist abberufen und ‒ was bei der Jaupp'schen Regierungswirthschaft nicht zu verwundern, in den Staatsrath zu Darmstadt versetzt worden. Zu seinem Nachfolger ist Dr. Creve ernannt. Ob dieser Volksthümlicheres leisten wird, wollen wir vorläufig dahingestellt sein lassen.</p> </div> <div xml:id="ar235_013" type="jArticle"> <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 27. Februar.</head> <p>National-Versammlung.</p> <p>Tagesordnung: Wahlgesetz (Fortsetzung).</p> <p>Artikel 5. § 13.</p> <p>„Die Wahlhandlung ist öffentlich. 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Wird auch bei dieser eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht, so ist zum dritten Mal nur unter den zwei Kandidaten zu wählen, welche in der zweiten Wahlhandlung die meisten Stimmen erhalten haben.“</p> <p>„Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.“</p> <p>Die Debatte begann nach der gestrigen Anstrengung etwas matt.</p> <p>Nach Grävell und Waitz sprach <hi rendition="#g">Nauwerk</hi> scharf und heftig gegen § 13 und gegen dessen Vertheidiger Waitz. Er macht aufmerksam auf die außerordentlich üblen Folgen der öffentlichen Abstimmung und empfiehlt die geheime Abstimmung unter sehr lebhaftem Beifall links und Gallerien.</p> <p><hi rendition="#g">Raumer</hi> (die verkannte Professorenseele) erzählt zur Empfehlung der öffentlichen Abstimmung verschiedene Anekdötchen aus seinen Erfahrungen in England. Der große Mann giebt für die öffentliche und mündliche Abstimmung folgenden Grund an (hört!): „weil viele Votanten nicht schreiben könnten.“ (Ist es glaublich, daß man zu solchen Trivialitäten herabsinkt, nachdem man Gesandter in partibus infidelium zu Paris war!)</p> <p><hi rendition="#g">Roßmäßler</hi> (Sachsen) gegen den § 13 des Ausschusses.</p> <p><hi rendition="#g">Beseler</hi> (ohne Fond) dafür. Noch nie sprach er so pathetisch, noch nie wurde er so furchtbar ausgelacht!</p> <p><hi rendition="#g">Vogt:</hi> Wenn in allen Regierungsangelegenheiten Oeffentlichkeit angenommen würde, dann wollte ich Ihnen auch Oeffentlichkeit bei den Wahlabstimmungen gewähren. Es ist eine Thatsache, daß in England jedes Mal die öffentliche Wahlhandlung eine Sache des öffentlichen Scandals ist. Wer sich bestechen läßt, ist schlecht; wer besticht, ist noch schlechter, aber wer das System der Bestechung einführen will (wie z. B. der Verfassungsausschuß durch § 13) ist am allerschlechtesten. (Langer Jubel und Beifall.) Durch die öffentliche Abstimmung schließen sie einen großen Theil der Bevölkerung dennoch von der Wahl aus, jenen großen Theil der Abhängigen, die lieber gar nicht abstimmen, als durch ihre Abstimmungen, falls sie selbstständig, sich und ihre Familie um Hof und Heerd bringen werden. Mit einem Worte, so lange Sie das Geheimniß für Ihre (nach rechts) Regierungskniffe und Intriguen beanspruchen, so lange wollen wir es für die Rechte der Demokratie. (Rechts Unwillen. Links Beifall).</p> <p>Die Debatte über 13 wird geschlossen.</p> <p><hi rendition="#g">Wigard</hi> für die Minorität des Ausschusses, erzählt zum großen Vergnügen der Hörer, daß er im Ausschuß sich beinah durch dieselben Phrasen, die heute Beseler für die öffentliche Abstimmung vorgebracht, habe übertölpeln lassen. Glücklicherweise habe er sich bald besser besonnen und mit seinen Freunden obiges Minoritätserachten gestellt, was er empfiehlt. Das beste Beispiel für die geheime Abstimmung seien die Geschwornengerichte.</p> <p><hi rendition="#g">Cicero-Riesser</hi> vertheidigt für die Majorität des Ausschusses die öffentliche Abstimmung. Dieser tugendhafte Israelit empfiehlt die öffentliche Abstimmung vom Standpunkte der Moral!! Er spricht sich so ins Feuer, daß er seine Paradoxen zuletzt beinahe selbst glaubt. Leider machen gerade solche Riesser's auf unsre Centren den meisten Eindruck. Die Partei der Chartisten, die einzige, die in England das geheime Wahlrecht anstrebt, lenkt die Geschicke Englands nicht. (Links: Wird sie aber lenken!)</p> <p>Die Debatte über 13 wird bis nach der Diskussion über 14 ausgestellt.</p> <p>Gegen § 14, den einzigen, welchen der Ausschuß in annehmbarer Form vorgeschlagen, sprechen hintereinander die edlen Kämpfer für Reaktion und Knute: Fuchs, Professor Schubert und Reichensperger. Sie empfehlen die indirekten Wahlen. Der letztere (Reichensperger) spricht wie immer vor ganz leeren Bänken.</p> <p>Nachdem noch Prof. <hi rendition="#g">Hildebrand</hi> aus Marburg unter großer Theilnamlosigkeit für direkte Wahlen gesprochen, vertagt man die heutige Session um 1 Uhr.</p> <p>Donnerstag Fortsetzung.</p> <p>Während Hr. Reichenspergers Rede machte ich mir den Spaß, die Anzahl der Professoren in dieser Versammlung zu zählen. .Es sind ihrer 87, fast ein Viertel der Versammlung.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Ungarn.</head> <div xml:id="ar235_014_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom ungarischen und siebenbürgischen Kriegsschauplatze, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9. </bibl> </note> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar235_015" type="jArticle"> <head>Kronstadt, 10. Febr.</head> <p>Gestern Nachmittag sind die erwarteten russ. Ulanen hier eingerückt. Die Szekler, welche am 4. d. M. durch den k. russ. General v. Engelhardt eine so große Lehre erhalten haben (!), sind denn doch wieder bei Hidveg über den Altfluß gekommen und in Marienburg eingerückt, von wo aus sie gestern auch die Gemeinde Heldsdorf neuerdings belästigten und eine Quantität Brod, Heu und Hafer requirirten.</p> <bibl>(Sieb. W.)</bibl> </div> </div> <div n="1"> <head>Italien.</head> <div xml:id="ar235_016" type="jArticle"> <head><bibl><author>XX</author></bibl> Ferrara, 6. Febr.</head> <p>Unter diesem Datum enthält die „Wien. Zeitg.“ eine schaamlos-lügenhafte Darstellung von Verhöhnung östreichischer Offiziere durch ferrarische Volkswachen. Dieses noble Standrechtsblättchen, das sehr gut weiß, wie die östreichischen Polizeispione operiren, um einen Anschein des Unrechts auf Seiten des Volks zu Stande zu bringen, weiß die Schilderung der von Ferraresen angeblich ausgeübten Ungebührlichkeiten gegen die Standrechtsbestien gar rührend und gar ausführlich zu schildern. Am ersten Tage, heißt es dort, wurden mehrere durch die Stadt ziehende k. k. Offiziere verhöhnt; am zweiten Tage das nämliche Schauspiel, nur war der bewaffnete Pöbel frecher geworden und konnte nur mit Gewalt zurückgedrängt werden. (So wird ja bald der beliebte Windischgrätz-Welden'sche Belagerungszustand mit Begnadigung zu Pulver und Blei eingeführt werden können). Das Wiener Blättchen zählt nun eine Masse Verwundungen auf, welche von mehrern kroatischen Lanzknechten davon getragen worden. Doch nicht genug der Verbrechen. Die Ferraresen haben sogar einen k. k. Offizier vom Fuhrwesen-Corps mit seinen drei Rüstwagen, als er über den Po setzen wollte, feindlich angehalten. Welche Barbarei! Die Bewohner der römischen Republik halten ihren bestialischen Feind feindlich an, lassen ihn nicht ruhig ihres Weges ziehen. Lauter Schauderthaten der republikanischen Partei des 19. Jahrhunderts. Diese „ruchlosen Attentate“ neuesten Datums werden nun mit den frühern Unthaten der gottlosen Bewohner Ferrara's zusammengestellt und da kommt denn endlich ein so schreckliches Sündenregister zusammen, daß es nothwendig wird, „durch eine <hi rendition="#g">exemplarische Züchtigung der Stadt Ferrara (einer römischen, keiner östreichischen Stadt)</hi> den Verträgen (der heiligen Allianz, dieser gottverfluchten Gauner-, Räuber-und Banditenbande von 1815) wieder Geltung zu verschaffen.“ Der lombardische Scharfrichter Radetzky hat also (natürlich!) geglaubt, daß das Maaß der Frevel nun voll sei. (Ja wahrlich, es ist bald voll, und die über Euern Häuptern schwebende Bombe des Volkszornes wird bald platzen und Euch auf immer in den Abgrund der Hölle senden, oder die Völker müßten aber- und abermals dumm und feigmemmig den passenden Augenblick vorübergehen lassen). Also Züchtigung Ferrara's, der römischen Stadt! „Zu diesem Ende überschritt eine Brigade k. k. Truppen am 18. Febr. den Po und rückte ohne Widerstand in Ferrara ein.“ Dies ist also offiziell. Sofort stellten die östreichischen Henkergesellen bei ihrem Einrücken folgende Forderungen: 1) Auslieferung mehrerer mißliebiger Personen; 2) Stellung von 6 Geißeln; 3) Wegräumung der gegen die Citadelle errichteten Barrikaden (Barrikaden kennen's nit leiden!); 4) Wiederaufrichtung der päbstlichen Wappen; 5) ein Strafgeld von 260,000 Scudi; 6)Aufrechthaltung aller in frühern Conventionen enthaltenen Bedingungen. „<hi rendition="#g">Sämmtliche Forderungen müssen innerhalb 24 Stunden erfüllt sein, widrigenfalls die Stadt beschossen wird.</hi>“ Auf Bitten einer Deputation wurde wegen des Geldes einiger Aufschub erlangt und die für Ferrara enorme Summe wird am 19. März gezahlt. So verfahren jetzt die östreichischen Standrechtsbestien gegen eine römische Stadt; in gleicher Weise werden sie bald, von russisch-preußischer Soldateska unterstützt gegen deutsche Städte verfahren, wenn das deutsche Michelsvolk noch länger in seinem jetzigen Bier- und Branntwein-Dusel verharrt.</p> <p>(Die pariser lithographirte Korrespondenz, welche dieselben von den Oestreichern gestellten Forderungen enthält, setzt am Schlusse Folgendes hinzu:</p> <p>„Natürlich verwirft die Stadt diese Forderungen und der Kampf beginnt nach Ablauf von 24 Stunden. Aus Bologna eilt uns so eben das Schweizer-Regiment zu Hülfe.“)</p> </div> <div xml:id="ar235_017" type="jArticle"> <head><bibl><author>301</author></bibl> Rom, 20. Febr.</head> <p>Die größte Ruhe herrscht in Rom; die Provinzen pflichten mit Begeisterung der Republik bei. Hier beschäftigt man sich nicht mit Krämer-Einrichtungen und experimentirt nicht mit sogenannten Volksbanken. Krieg, das ist unser Losungswort; die Einziehung dessen, was das Privilegium uns so lange geraubt, konstituirt uns von selbst eine Volksbank. Man weiß so ziemlich, was man von der französischen Regierung für den Augenblick zu hoffen hat, und rechnet auf Nichts. Dagegen reichen sich Florenz und Rom brüderlich die Hände, und Piemont, wenn unsere Hoffnungen uns nicht täuschen, wird diesem Bunde beitreten. In ihrer Sitzung vom 14. hat die Constituante bereits die in Rom anwesenden Toskaner mit dem glorreichen Titel: „Bürger der römischen Republik“ beehrt.</p> <p>In der Sitzung vom 16. war der Staatsrath für aufgelöst erklärt worden, hat das Ministerium sein Programm verlesen: „die Politik der Republik wird eine freie, würdige Politik sein, wie sie erheischt wird durch die Interessen der Demokratie, die allein uns bei allen unsern Handlungen inspiriren wird. Die ita </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1295/0003]
Andringen der großbritannischen, zur Zeit zwar noch nicht auf eine ausdrückliche Verlängerung des Waffenstillstandes, wohl aber auf eine stillschweigende, von Monat zu Monat, sich einlassen zu wollen erklärt; und ist darauf die Verwendung auch der Gesandten anderer Mächte in Kopenhagen für die Bewirkung einer mehr gesicherten, den Handelsstand beruhigenden Verlängerung des Waffenstillstandes in Anspruch genommen worden.
15 Kassel, 27. Febr. Die Pfaffen wirthschaften mit unermüdlicher Annstrengung immer fort! Vor Kurzem hielten sie eine Provinzialsynode in Insberg ab, an welcher hauptsächlich die Mucker Pfr. Meyer, Lohr und Roßteuscher, aber auch neben mehreren Landleuten und Beamteten viele Offiziere! Antheil nahmen. Soll ja der Landesfürst selbst von dem Geiste des Muckerthums angesteckt sein. Gegenstand der Synodalberathung waren vorzugsweise die Sporteln, welche das neue Religionsgesetz den Herren in Masse zu entziehen droht. Also erließ nach langer Debatte die Synode einen Hirtenbrief an alle Gläubigen und Ungläubigen, jene zum Ausharren in der Bahn wahrer Religiosität (kirchliche Trauung mit Gebühren) ermahnend, diese strafend, daß sie von dem guten Wege gewichen seien. Unser neues Religionsgesetz, wodurch die Civilehe eingeführt ist, wurde von einem Theile so ausgelegt, daß damit noch keineswegs die Unnöthigkeit der kirchlichen Einsegnung ausgesprochen sei, von einem andern, den stockfinstern Dunkelmännern, als heidnisch verschrieen. Aber nicht blos auf die Synode in Insberg beschränkte sich die Thätigkeit der lichtfreundlichen Herren, ‒ in Kassel ward die lutherische Gemeinde zusammenberufen und ihr die wahre Lehre verkündet. Doch wurde hier Herr Pfarrer Meyer, der zugleich lichtfreundlicher Landstand ist! von Herrn Dr. Kellner gebührend widerlegt. Indessen hat sich dieser Tage in der Nähe von Kassel auf einem Dorfe ereignet, daß ein Prediger des Christenthums einem Landmanne, welcher nach Vollziehung des Civilactes sich nicht wollte einsegnen lassen, mit Excommunication, ewiger Verdammniß etc. drohte. Der Prophet der Menschenliebe fügte nachträglich bei, daß seine Kinder nicht getauft, nicht konfirmirt würden; er sei dann verstoßen in die Qualen der Hölle u. dgl. m. Der arme Landmann, verblüfft ob seiner lutherischen Herrlichkeit, gehorchte, ließ sich trauen und zahlte die Gebühren.
** Mainz, 27. Febr. Der bureaukratische, mit Eigendünkel, Unfähigkeit und Reactionswuth auf gleiche Weise angefüllte Hr. Dalwigk, bisheriger Dirigent der rheinhessischen Provinzialregierung hat dem immer stärker ausgesprochenen Volkswillen gegenüber seinen Posten nicht länger behaupten können. Er ist abberufen und ‒ was bei der Jaupp'schen Regierungswirthschaft nicht zu verwundern, in den Staatsrath zu Darmstadt versetzt worden. Zu seinem Nachfolger ist Dr. Creve ernannt. Ob dieser Volksthümlicheres leisten wird, wollen wir vorläufig dahingestellt sein lassen.
!!! Frankfurt, 27. Februar. National-Versammlung.
Tagesordnung: Wahlgesetz (Fortsetzung).
Artikel 5. § 13.
„Die Wahlhandlung ist öffentlich. Bei derselben sind Gemeindemitglieder zuzuziehen, welche kein Staats- oder Gemeinde-Amt bekleiden.
„Das Wahlrecht muß in Person ausgeübt, die Stimme zu Protokoll abgegeben werden.“
Minoritätserachten:
„Der zweite Satz dieses Paragraphen möge so lauten: Das Wahlrecht wird in Person durch Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt.“ (Ahrens. H. Simon. Reh. Fr. Wigard. Schreiner. Tellkampf. Mittermaier)
§ 14.
„Die Wahl ist direkt. Sie erfolgt durch absolute Stimmenmehrheit aller in einem Wahlkreis abgegebenen Stimmen.
„Stellt bei einer Wahl eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht heraus, so ist eine zweite Wahlhandlung vorzunehmen. Wird auch bei dieser eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht, so ist zum dritten Mal nur unter den zwei Kandidaten zu wählen, welche in der zweiten Wahlhandlung die meisten Stimmen erhalten haben.“
„Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.“
Die Debatte begann nach der gestrigen Anstrengung etwas matt.
Nach Grävell und Waitz sprach Nauwerk scharf und heftig gegen § 13 und gegen dessen Vertheidiger Waitz. Er macht aufmerksam auf die außerordentlich üblen Folgen der öffentlichen Abstimmung und empfiehlt die geheime Abstimmung unter sehr lebhaftem Beifall links und Gallerien.
Raumer (die verkannte Professorenseele) erzählt zur Empfehlung der öffentlichen Abstimmung verschiedene Anekdötchen aus seinen Erfahrungen in England. Der große Mann giebt für die öffentliche und mündliche Abstimmung folgenden Grund an (hört!): „weil viele Votanten nicht schreiben könnten.“ (Ist es glaublich, daß man zu solchen Trivialitäten herabsinkt, nachdem man Gesandter in partibus infidelium zu Paris war!)
Roßmäßler (Sachsen) gegen den § 13 des Ausschusses.
Beseler (ohne Fond) dafür. Noch nie sprach er so pathetisch, noch nie wurde er so furchtbar ausgelacht!
Vogt: Wenn in allen Regierungsangelegenheiten Oeffentlichkeit angenommen würde, dann wollte ich Ihnen auch Oeffentlichkeit bei den Wahlabstimmungen gewähren. Es ist eine Thatsache, daß in England jedes Mal die öffentliche Wahlhandlung eine Sache des öffentlichen Scandals ist. Wer sich bestechen läßt, ist schlecht; wer besticht, ist noch schlechter, aber wer das System der Bestechung einführen will (wie z. B. der Verfassungsausschuß durch § 13) ist am allerschlechtesten. (Langer Jubel und Beifall.) Durch die öffentliche Abstimmung schließen sie einen großen Theil der Bevölkerung dennoch von der Wahl aus, jenen großen Theil der Abhängigen, die lieber gar nicht abstimmen, als durch ihre Abstimmungen, falls sie selbstständig, sich und ihre Familie um Hof und Heerd bringen werden. Mit einem Worte, so lange Sie das Geheimniß für Ihre (nach rechts) Regierungskniffe und Intriguen beanspruchen, so lange wollen wir es für die Rechte der Demokratie. (Rechts Unwillen. Links Beifall).
Die Debatte über 13 wird geschlossen.
Wigard für die Minorität des Ausschusses, erzählt zum großen Vergnügen der Hörer, daß er im Ausschuß sich beinah durch dieselben Phrasen, die heute Beseler für die öffentliche Abstimmung vorgebracht, habe übertölpeln lassen. Glücklicherweise habe er sich bald besser besonnen und mit seinen Freunden obiges Minoritätserachten gestellt, was er empfiehlt. Das beste Beispiel für die geheime Abstimmung seien die Geschwornengerichte.
Cicero-Riesser vertheidigt für die Majorität des Ausschusses die öffentliche Abstimmung. Dieser tugendhafte Israelit empfiehlt die öffentliche Abstimmung vom Standpunkte der Moral!! Er spricht sich so ins Feuer, daß er seine Paradoxen zuletzt beinahe selbst glaubt. Leider machen gerade solche Riesser's auf unsre Centren den meisten Eindruck. Die Partei der Chartisten, die einzige, die in England das geheime Wahlrecht anstrebt, lenkt die Geschicke Englands nicht. (Links: Wird sie aber lenken!)
Die Debatte über 13 wird bis nach der Diskussion über 14 ausgestellt.
Gegen § 14, den einzigen, welchen der Ausschuß in annehmbarer Form vorgeschlagen, sprechen hintereinander die edlen Kämpfer für Reaktion und Knute: Fuchs, Professor Schubert und Reichensperger. Sie empfehlen die indirekten Wahlen. Der letztere (Reichensperger) spricht wie immer vor ganz leeren Bänken.
Nachdem noch Prof. Hildebrand aus Marburg unter großer Theilnamlosigkeit für direkte Wahlen gesprochen, vertagt man die heutige Session um 1 Uhr.
Donnerstag Fortsetzung.
Während Hr. Reichenspergers Rede machte ich mir den Spaß, die Anzahl der Professoren in dieser Versammlung zu zählen. .Es sind ihrer 87, fast ein Viertel der Versammlung.
Ungarn. _ Kronstadt, 10. Febr. Gestern Nachmittag sind die erwarteten russ. Ulanen hier eingerückt. Die Szekler, welche am 4. d. M. durch den k. russ. General v. Engelhardt eine so große Lehre erhalten haben (!), sind denn doch wieder bei Hidveg über den Altfluß gekommen und in Marienburg eingerückt, von wo aus sie gestern auch die Gemeinde Heldsdorf neuerdings belästigten und eine Quantität Brod, Heu und Hafer requirirten.
(Sieb. W.) Italien. XX Ferrara, 6. Febr. Unter diesem Datum enthält die „Wien. Zeitg.“ eine schaamlos-lügenhafte Darstellung von Verhöhnung östreichischer Offiziere durch ferrarische Volkswachen. Dieses noble Standrechtsblättchen, das sehr gut weiß, wie die östreichischen Polizeispione operiren, um einen Anschein des Unrechts auf Seiten des Volks zu Stande zu bringen, weiß die Schilderung der von Ferraresen angeblich ausgeübten Ungebührlichkeiten gegen die Standrechtsbestien gar rührend und gar ausführlich zu schildern. Am ersten Tage, heißt es dort, wurden mehrere durch die Stadt ziehende k. k. Offiziere verhöhnt; am zweiten Tage das nämliche Schauspiel, nur war der bewaffnete Pöbel frecher geworden und konnte nur mit Gewalt zurückgedrängt werden. (So wird ja bald der beliebte Windischgrätz-Welden'sche Belagerungszustand mit Begnadigung zu Pulver und Blei eingeführt werden können). Das Wiener Blättchen zählt nun eine Masse Verwundungen auf, welche von mehrern kroatischen Lanzknechten davon getragen worden. Doch nicht genug der Verbrechen. Die Ferraresen haben sogar einen k. k. Offizier vom Fuhrwesen-Corps mit seinen drei Rüstwagen, als er über den Po setzen wollte, feindlich angehalten. Welche Barbarei! Die Bewohner der römischen Republik halten ihren bestialischen Feind feindlich an, lassen ihn nicht ruhig ihres Weges ziehen. Lauter Schauderthaten der republikanischen Partei des 19. Jahrhunderts. Diese „ruchlosen Attentate“ neuesten Datums werden nun mit den frühern Unthaten der gottlosen Bewohner Ferrara's zusammengestellt und da kommt denn endlich ein so schreckliches Sündenregister zusammen, daß es nothwendig wird, „durch eine exemplarische Züchtigung der Stadt Ferrara (einer römischen, keiner östreichischen Stadt) den Verträgen (der heiligen Allianz, dieser gottverfluchten Gauner-, Räuber-und Banditenbande von 1815) wieder Geltung zu verschaffen.“ Der lombardische Scharfrichter Radetzky hat also (natürlich!) geglaubt, daß das Maaß der Frevel nun voll sei. (Ja wahrlich, es ist bald voll, und die über Euern Häuptern schwebende Bombe des Volkszornes wird bald platzen und Euch auf immer in den Abgrund der Hölle senden, oder die Völker müßten aber- und abermals dumm und feigmemmig den passenden Augenblick vorübergehen lassen). Also Züchtigung Ferrara's, der römischen Stadt! „Zu diesem Ende überschritt eine Brigade k. k. Truppen am 18. Febr. den Po und rückte ohne Widerstand in Ferrara ein.“ Dies ist also offiziell. Sofort stellten die östreichischen Henkergesellen bei ihrem Einrücken folgende Forderungen: 1) Auslieferung mehrerer mißliebiger Personen; 2) Stellung von 6 Geißeln; 3) Wegräumung der gegen die Citadelle errichteten Barrikaden (Barrikaden kennen's nit leiden!); 4) Wiederaufrichtung der päbstlichen Wappen; 5) ein Strafgeld von 260,000 Scudi; 6)Aufrechthaltung aller in frühern Conventionen enthaltenen Bedingungen. „Sämmtliche Forderungen müssen innerhalb 24 Stunden erfüllt sein, widrigenfalls die Stadt beschossen wird.“ Auf Bitten einer Deputation wurde wegen des Geldes einiger Aufschub erlangt und die für Ferrara enorme Summe wird am 19. März gezahlt. So verfahren jetzt die östreichischen Standrechtsbestien gegen eine römische Stadt; in gleicher Weise werden sie bald, von russisch-preußischer Soldateska unterstützt gegen deutsche Städte verfahren, wenn das deutsche Michelsvolk noch länger in seinem jetzigen Bier- und Branntwein-Dusel verharrt.
(Die pariser lithographirte Korrespondenz, welche dieselben von den Oestreichern gestellten Forderungen enthält, setzt am Schlusse Folgendes hinzu:
„Natürlich verwirft die Stadt diese Forderungen und der Kampf beginnt nach Ablauf von 24 Stunden. Aus Bologna eilt uns so eben das Schweizer-Regiment zu Hülfe.“)
301 Rom, 20. Febr. Die größte Ruhe herrscht in Rom; die Provinzen pflichten mit Begeisterung der Republik bei. Hier beschäftigt man sich nicht mit Krämer-Einrichtungen und experimentirt nicht mit sogenannten Volksbanken. Krieg, das ist unser Losungswort; die Einziehung dessen, was das Privilegium uns so lange geraubt, konstituirt uns von selbst eine Volksbank. Man weiß so ziemlich, was man von der französischen Regierung für den Augenblick zu hoffen hat, und rechnet auf Nichts. Dagegen reichen sich Florenz und Rom brüderlich die Hände, und Piemont, wenn unsere Hoffnungen uns nicht täuschen, wird diesem Bunde beitreten. In ihrer Sitzung vom 14. hat die Constituante bereits die in Rom anwesenden Toskaner mit dem glorreichen Titel: „Bürger der römischen Republik“ beehrt.
In der Sitzung vom 16. war der Staatsrath für aufgelöst erklärt worden, hat das Ministerium sein Programm verlesen: „die Politik der Republik wird eine freie, würdige Politik sein, wie sie erheischt wird durch die Interessen der Demokratie, die allein uns bei allen unsern Handlungen inspiriren wird. Die ita
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(2017-03-20T13:08:10Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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