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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 241. Köln, 9. März 1849. Beilage.

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Beilage zu Nr. 241 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Freitag 9. März 1849.
[Französische Republik]

[Fortsetzung] das Clubgesetz zur Sprache. So wird wenigstens das Prinzip des Vereinsrechts gerettet.

- Am 25 März steht uns eine Katastrophe bevor! An diesem Tage gehen die sechs Millionen Franken zu Ende, welche die Nationalversammlung für die Hausarmen des Seinedepartements votirt und die das Ministerium zu erneuern wenig Lust zeigt. Was soll aus uns werden, wenn sich die 400,000 Hungerleider gegen uns erheben? Hierin liegt die Nothwendigkeit eines Changarnier und seiner 50,000 Bajonnette .... sagen die reichen Leute.

Und doch (ruft der Constitutionnel) steigt die Rente. Die 3% stieg um volle 2 Franken aus Spekulationsbedürfniß - setzt er hinzu.

- Keine politischen Gerüchte. Die Behauptung der "Allg. Augsb. Zeitg." daß Rußland dem Pabst Geld und Mannschaften zu seiner Wiedereinsetzung angeboten, machte keinen Eindruck auf unserem Geldmarkt.

- Präsident Bonaparte nahm heute beim schönsten Wetter wieder eine große Revue auf dem Marsfelde ab. Dieses schöne Wetter ist Veranlassung, daß im Tuilleriengarten bereits die Bäume ausschlagen. Dasselbe Wetter brachte uns ein neues Journal "Le President"

- Heute taucht Louis Philippe wieder im Moniteur auf, aber nicht als König, sondern als Kläger. Er verklagt vor dem Zuchtpolizeigerichte 2 arme Teufel, die ihm in dem Walde von Bondy eine Last Holz gestohlen hatten. Die zwei Verbrecher wurden zu 4 Fr. Strafgeld und 2 Fr. Schadenersatz verurtheilt. Sie werden Herrn Louis Philippe das Geld nach London schicken.

- Der Brief Louis Blanc's lautet:

"Als ich am 26. August Paris verließ, schrieb ich, daß ich mich am Tage der Debatte vor der Jury stellen würde, und nichts in der Welt hätte mich verhindern können, dies Versprechen zu halten. Aber ich habe mich im August unmöglich verpflichten können, vor einem erst im November eingesetzten Gerichtshofe zu erscheinen. Ich habe mich im Monat August nicht verpflichtet, vor einem Ausnahmsgericht zu erscheinen, welches 3 Monate nachher durch dieselben Leute geschaffen worden ist, die mich proscribirt hatten, und zwar um meine Verurtheilung herbeizuführen, mit offner Verletzung eines der ersten Rechtsprinzipien, wonach kein Gesetz rückwirkende Kraft hat. Die Entscheidung, wodurch die Nationalversammlung mich preisgegeben hat, im Widerspruch mit ihrem eigenen frühern Urtheil, und der Anklageakt, der keine einzige ernsthafte Belastung enthält, sprechen es deutlich aus, daß die Evidenz nichts ist, wo die politischen Leidenschaften alles sind. Mehr als je ist Paris der Herrschaft der Gewalt anheimgefallen; man erschöpft hier den Skandal willkührlicher Verhaftungen; die Contrerevolution ist hier gebietend und wuthschäumend. - Ich habe den Anklageakt gelesen und mein Herz hat vor Unwillen gebebt.

Es enthält unter Anderm Folgendes: "es sei mir am 15. geglückt, aus dem Hotel de Ville zu entschlüpfen, so sei das Gerücht gelaufen! Den 15. Mai habe ich, weit entfernt, die Menge aufzufordern, sich zu zerstreuen, ihr wegen des wiedereroberten Petitionsrechts gratulirt. Einige Zeilen später ist der Anklageakt gezwungen zuzugeben, daß ich das Volk aufforderte, die Versammlung frei berathschlagen zu lassen. Den 15. Mai soll ich, ich weiß nicht was für aufrührerische Reden im Luxemburg gehalten haben; und denselben 15. Mai, der Moniteur ist da, um es zu beweisen, war ich nicht mehr im Luxemburg, das damals schon als Wohnung der Executivkommission eingeräumt war. So wird die Justiz in diesem Augenblicke in Frankreich vollstreckt. Ich füge kein Wort weiter hinzu. London 3. März."

Caussidiere erklärt:

"Ich muß den Tag der Gerechtigkeit und Wahrheit in sicherm Schlupfwinkel vor royalistischen Angriffen abwarten. Er ist noch nicht gekommen. Wenn ich vor den Angriffen der Royalisten nicht gesichert war durch die 147,000 Stimmen, die ich gegen sie von der Pariser Bevölkerung erhielt, einen Monat nach den Ereignissen, in die man mich verwickeln wollte; wenn die Versammlung, der ich angehörte, einen fertigen Anklage-Akt gegen mich auf ihr Bureau niederlegen ließ, ehe ich noch auf die Tribüne gestiegen war, um die verlangten Erklärungen zu geben; wenn die Berichte der verworfensten Spione gegen die Thaten, gegen die Erklärungen eines Bürgers geltend gemacht werden, der vom 24. Februar bis zum 24. März, d. h. mitten unter den schwierigsten Verhältnissen und der größten Aufregung die Ruhe von Paris aufrecht erhalten hatte - soll ich die Zahl der Opfer der Feinde der socialen Harmonie vermehren gehen! Die Gefängnisse, die Pontons, die Bagnos sind sie nicht hinreichend angefüllt?

- National-Versammlung. Sitzung vom 6. März. Anfang 1 1/2 Uhr. Präsident Marrast. An der Tagesordnung ist die dritte Berathung des Wahlgesetzes, zu dem mehrere wichtige Anträge gestellt worden.

Artikel 1, von der Listenformation handelnd, giebt zu keiner Debatte Veranlassung.

Artikel 2 hat zwar manigfache aber unwichtige Textänderungen erlitten, stößt ebenfalls auf wenig Widerspruch.

Marrast will abstimmen lassen, da ruft Jemand links: "Wir sind noch nicht beschlußfähig!"

Auf diese Bemerkung hin wird eine Zettelabstimmung veranlaßt und die Deputirten, die das schöne Wetter in den Garten gelockt hatte, eilen herein.

Der Artikel wird mit 609 gegen 5 Stimmen angenommen.

Nachdem diese Abstimmung schon erfolgt, stellen die rheinischen Deputirten Brückner, König, Kestner und Komp. den Antrag:

"Diejenigen Einwohner, welche, obgleich von ausländischen Eltern, aber in Frankreich geboren, die Niederlassungsrechte erwerben etc., stimmen zu lassen."

Brückner entwickelt den Antrag in schrecklich fader Weise. Der Gegenstand wäre eines besseren Vertheidigers würdig gewesen, denn er interessirt viele Tausende.

Freslon bekämpft den Antrag als dem Civilcodex widersprechend und sagt, daß Jemand, der gesetzlich nicht zu den Fahnen zugelassen wäre, nimmermehr votiren dürfe.

Der Antrag fällt glänzend durch.

König und Henri Didier stellen ähnliche Anhängsel, von denen das eine dasselbe Schicksal theilt, das andere an den Ausschuß zur Begutachtung gewiesen wird.

Der siebente Satz des Artikels 2 giebt zu einer wichtigen Debatte Stoff. Er handelt von den Fallirten, deren Zahl in den französischen Handelsstädten enorm wächst.

Emil Leroux und Boutoey (aus Bayonne) tragen darauf an:

"Nur diejenigen Fallirten vom Wahlrecht auszuschließen, welche kein Konkordat zu Stande brachten oder nach dem s. g. Unionsvertrage oder simplen Bankerott nicht rehabilitirt wurden."

Die Ansicht des Ausschusses ist gespalten.

Vesin, im Namen der Mehrheit, bekämpft den Antrag als zu sanft für die commerciellen Garantien.

Billault, im Namen der Minderheit, unterstützt dagegen die Aenderung.

Nach langem Hin- und Herstreiten wird der siebente Satz durch geheime Abstimmung mit 501 gegen 212 Stimmen angenommen.

Der achte Absatz erregt nicht minder Interesse. Er handelt von den politischen Verbrechern.

Der Ausschuß schlägt vor:

"Obiger Ausschluß vom Wahlrecht darf jedoch diejenigen Verurtheilten nicht treffen, deren Verurtheilung auf politischen Gründen beruht, auf Schlägereien oder Blessuren etc. Es wäre denn, daß der Verlust des Stimmrechts im Urtel ausdrücklich bemerkt sei."

Ein Theil des Ausschusses (Ah! Ah!) beantragt:

"Diese Verurtheilungen dürfen jedoch nicht länger als von 5 Jahren her datiren."

Parenteau ist der Urheber dieses Bleigewichts, das heftig besprochen wird.

Joly (Vater) findet diesen Zeitraum noch zu engherzig. Für politisches Handeln dürfe gar keine Retroaktivität eintreten.

Die Versammlung theilt die liberale Ansicht der Antragsteller nicht und verwirft die Joly'schen Zusätze.

Artikel 3 wird hierauf angenommen.

Artikel 4 desgleichen mit geringer Aenderung.

Ebenso Artikel 5 und 6.

Artikel 7 soll an Artikel 13 geschlossen werden.

Artikel 8 und 9 geben zu keiner erheblichen Einwendung Veranlassung.

Artikel 10 wird an den Ausschuß zu nochmaliger Begutachtung gewiesen.

Artikel 11 und 12 ohne Weiteres erledigt.

Artikel 13 wird mit Artikel 7 zusammengeschmolzen und somit die Reihenfolge geändert.

Artikel 15 und 16 (vom Schlußtermin der Wahllisten handelnd) ruft Charamaule auf die Bühne.

Das ehrenwerthe Glied der hohen Rechten fürchtet, daß die Zeitpunkte zu vag angegeben seien für etwaige Beschwerden.

Billault bekämpft diese Bedenken durch die Versicherung, daß binnen sechs Tagen die entferntesten Departements, selbst Korsika, ihre Listen und resp. Beschwerden erledigen könnten u. s. w.

Die Debatte über Artikel 15 und 16 muß indessen der vorgerückten Stunde halber abgebrochen und auf morgen verschoben werden.

Die Versammlung geht um 6 1/4 Uhr auseinander.

X Bourges, 5. März.

Ein neues Leben herrscht in unserer Stadt, seit der Ankunft der politischen Gefangenen. Bourges ist in ein förmliches Kriegslager umgewandelt. Jeden Augenblick ertönt der Ruf: qui vive? Der bekannte Lepreux ist wieder mit der Verwaltung des Gefängnisses beauftragt. Die Gefangenen sehen im Ganzen wohl aus, mit Ausnahme Sobrier's, der durch die strenge Haft viel gelitten zu haben scheint. Raspail trug beim Aussteigen aus dem Cellenwagen ein grünes Portefeuille. Der General Courtais war gestützt auf den Arm seiner Frau. Ihr Anblick gebot allgemeine Achtung. Während 8 Monate hat sie alles Mögliche aufgeboten, um ihrem Manne die Gefangenschaft zu erleichtern, und jetzt auch hat sie sich nicht entsetzt vor diesen entsetzlichen Cellenwagen, worin die gemeinsten Verbrecher nach den Galeeren abgeführt werden, sondern sie hat sich, ungeachtet ihrer zarten Formen, ruhig in einen dieser Wagen, wie die gemeinste Verbrecherin, einstecken lassen. Bei ihrer Ankunft in Bourges, im Augenblicke, wo sie aus dem Wagen stieg, entblös'ten sich Soldaten wie Offiziere unwillkührlich vor diesem seltenen Schauspiel, um zugleich dem General sowohl wie seiner Gattin ihre Theilnahme zu bezeugen. Man hat mit einem Restaurateur aus der Stadt einen Vertrag abgeschlossen, in Folge dessen jeder der Gefangenen, für 75 Fr. monatlich, beköstigt wird. Der Präsident des "hohen Gerichtshofs", Beranger, so wie der Generalprokurator Baroche werden heute erwartet.

Belgien
X Brüssel, 5. März.

Läge Belgien nicht gerade in der Mitte zwischen Frankreich und Deutschland, wer würde sich in jetziger Zeit um das Affenland kümmern? Aber für Franzosen sowohl als für Deutsche ist Belgien schwer zu umgehen; und die Belgier wissen recht gut, sich diesen Umstand zu Nutze zu machen. Sie haben seit dem 24. Februar vorigen Jahres einen wahren Cordon um das neutrale Land gezogen, um die Fremden, wenn sie uns in etwa von der auswärtigen Polizei als Demokraten denuncirt werden, in Beschlag zu nehmen, sie in einen Zellenwagen einzupacken und sie wie eine verpestete Waare an das andere Ende des Landes auszusetzen. Nur durch diese Gefälligkeit gegen die auswärtige Polizei rettet der Musterstaat seine Unabhängigkeit. Wenn die auswärtige Polizei diesen verkommenen Flamändern nicht ganz genau die verdächtigen Demokraten bezeichnet, dann begehen sie die schmählichsten Mißgriffe, und vergreifen sich sogar an französischen Kaufleuten und englischen Reisenden, die ohne Weiteres verhaftet werden. Der Musterstaat ist rein zum Polizeistaate herabgesunken, und wenn Belgien noch als Muster aufgestellt werden kann, so ist es in der Gemeinheit, mit welcher es gegen Fremde verfährt. Wir finden in der belgischen "Nation" ein ganzes Sündenregister solcher polizeilichen Gemeinheiten. Der Doktor Wilhelmy kam von Paris, um sich nach Brüssel zu begeben. Kaum an die belgische Gränze angelangt, wird er sofort arretirt und in einem Zellenwagen nach Brüssel abgeführt, wo er sofort in das Gefängniß Petits-Carmes eingesperrt wird. Nachdem er eine geraume Zeit dort gesessen, gelang es ihm endlich durch Vermittelung eines anderen Gefangenen, einem Advokaten in Brüssel Kunde von dieser Verhaftung zu geben. Dieser begibt sich sofort nach dem Gefängniß, wo man ganz erstaunt war, daß man in der Stadt selbst Kenntniß von der Verhaftung Wilhelmy's habe. Herr Hody, der Polizeipräfekt, wollte den Herrn Wilhelmy in der belgischen Bastille sitzen lassen, auf unbestimmte Zeit, um seinen Haß gegen deutsche Demokraten auf die eine oder die andere Weise ausüben zu können. Da nun die Sache einmal veröffentlicht war, so ersuchte man den Advokaten, am andern Tage zurückzukommen. Richtig stellte sich der Herr Advokat zur bestimmten Stunde ein; aber Herr Wilhelmy war schon auf einem Zellenwagen zurück nach Frankreich transportirt worden. Ein anderes Bewandtniß hat es mit dem Sattlermeister Rentlingen aus Frankfurt am Main. Rentlingen wollte nach Amerika übersiedeln und war nach Brüssel gekommen, um dort als politischer Flüchtling so lange zu verweilen, bis seine Familienangelegenheiten in seiner Vaterstadt geordnet seien.

Aber der belgische Boden ist nicht mehr neutral für politische Flüchtlinge und er mußte auf der Stelle das Land räumen. Mit dem Referendar Dorty, Sohn des Geheimraths Dorty in Berlin, verfuhr man noch schonungsloser. Ohne ihm die Zeit zu gönnen, seine Freunde und Verwandten von seiner Anwesenheit in Brüssel in Kenntniß zu setzen, wurde er sofort über die Gränze geführt. Dabei werden die Ausgewiesenen auf die schmählichste Weise von der Polizei geprellt. Da man ihnen nicht die Zeit vergönnt ihre Effekten, Geldsachen u. s. w. zu ordnen, so übernimmt die Polizei diese Angelegenheiten auf eigene Rechnung und Herr Hochstetter und eine Masse von Ausgewiesenen wissen zu erzählen, wie die Polizei dabei verfährt. Wehe dem Fremden, der ohne Geld nach Brüssel kommt, oder erst in Brüssel die Ankunft seines Geldes abwarten will. Für ihn kennt die belgische Polizei keine Schonung. Cuchenbacher, Professor von der Ingenieur-Schule zu Wien und Adjudant des Generals Bem war glücklich in Belgien angekommen, und wollte in Brüssel einige Zeit warten, bis ihm die nöthigen Gelder zur Fortsetzung seiner Reise nachgeschickt würden. Er geht auf die Polizei, und ermuntert durch die Theilnahme, die er allenthalben gefunden, gibt er seinen wahren Namen an, und erklärt sein Vorhaben. "Leute ihres Schlages dürfen in Belgien nicht bleiben", antwortet ihm sofort die Polizei, und mit genauer Noth erwirkte er, daß man ihm 24 Stunden Ausstand gab. Aber nicht allein gegen Deutsche, sondern auch gegen Franzosen ist Belgien unerbittlich. Ein französischer Kaufmann, Herr Tresson, hatte Geschäfte mit Herrn Moltet in Verviers. Letzterer befand sich gerade in der Gesellschaft "des droits et des devoirs de l'homme. Herr Tresson wird in diese Gesellschaft geführt, wo er Theil an den Toasten nahm, und den andern Tag erhält er den Befehl, Belgien in 24 Stunden zu räumen. Ein Gleiches widerfuhr einem Weinhändler aus Bordeaux, der weiter nichts verbrochen, als daß er zu den ungeheuren Vorsichtsmaßregeln gelächelt, die man gegen Fremde gebraucht. Die Königin von Belgien ist bekanntlich eine Tochter Louis Philipps. Der Koburger, welcher auf dem Throne Belgiens sitzt, hat die einzige Spezialität, die seine Race auszeichnet, verloren. Das zarte Verhältniß hat schon längst aufgehört. Vor einem Jahre war er nahe daran, mit seiner Lola-Montes, einer gewissen Frau Meyer, das Land auf ewig zu meiden. Aber während er im Unterhandeln mit den belgischen Demokraten begriffen war, gestalteten sich die Verhältnisse anders. Leopold rettete seine Krone, und der geborene Polizei-Sergeant Hody blieb Polizei-Präfekt. Sie schämen sich ihrer anfänglichen Kleinherzigkeit und spielen jetzt die Despoten - so lange es ihnen die Franzosen erlauben.

Großbritannien.
* London, 6. März.

In der gestrigen Parlamentssitzung erkundigte sich Hr. Hume, ob das Gouvernement Maßregeln getroffen habe, um die jüngsten traurigen Ereignisse im Penjab wieder gut zu machen, worauf Lord John Russel in sehr vorsichtigen, nichts destoweniger aber in sehr bestimmten Worten erwiderte, daß gehörigen Ortes bereits die nöthigen Vorstellungen gemacht worden seien, und daß das Gouvernement die darauf erfolgende Antwort bald möglichst mittheilen werde.

Aus dieser Erklärung geht nur zu deutlich hervor, daß über das Verfahren Lord Gough's, bei dem jetzigen indischen Feldzuge, der Stab gebrochen sei. Times und Standard bringen auch bereits die Nachricht, daß sehr wahrscheinlich schon mit der dieser Tage abgesandten indischen Post Sir Charles Napier nach dem Penjab abreisen werde, um an Lord Gough's Stelle den Oberbefehl über die britischen Streitkräfte zu übernehmen. Wie man sagte, schwankte die Wahl zwischen Sir Charles und Lord Hardinge.

Die Times erklärt sich mit der Ernennung Napier's im höchsten Grade einverstanden und hofft, daß Sir Charles noch vor dem Ablauf der für Feldzüge geeigneten Zeit in Indien anlange, um sofort thätig eingreifen zu können.

Wie bekannt, ist nur die Zeit von Dezember bis April für den Feldzug passend und Sir Charles war stets der Ansicht, daß man nur im äußersten Nothfalle später operiren dürfe. Da er aber selbst seiner Zeit in Scinde in den Fall kam, die ungünstige Jahreszeit für seine Märsche und Bataillen zu wählen, und da er damals so vollkommen reüssirte, so verspricht man sich viel von der Anwesenheit des Helden von Scinde, wenn es wiederum unumgänglich nothwendig wäre, die Campagne auch bis in die Mitte des Jahres fortzusetzen. -

Die übrigen Verhandlungen des Unterhauses drehten sich aufs Neue um das irische Armengesetz, indem Sir Robert Peel seine Meinung dahin aussprach, daß nur durch eine Aenderung der Grundeigenthumsverhältnisse eine bessere Zukunft für Irland angebahnt werden könne.

Vor dem Kriminalgerichtshofe kam heute wieder ein Fall zur Verhandlung, der freilich in den hiesigen Gerichtsannalen keine Seltenheit ist, aber wieder einmal von dem Elend Zeugniß ablegt, das in den untern Gesellschaftsschichten der Weltstadt der Krämer angetroffen wird. Eine 28 Jahr alte Frau stand an der Barre, angeklagt, ihren 6-7jährigen Sohn mit der Absicht, ihn zu tödten, in den Regent's-Kanal geworfen zu haben. Einer der Zeugen hatte die Angeschuldigte mit ihrem Knaben nach dem Kanale zugehen sehen. Bevor die Angeschuldigte ihren Sohn in das 5 Fuß tiefe Wasser warf, rief letzterer: O, Mutter, thu's nicht, thu's nicht! Der Zeuge, der alle ihre Bewegungen verfolgt hatte und sich in der Nähe hielt, sah das Hineinwerfen des Knaben. Die Mutter wollte eben nachfolgen, als er sie bei den Kleidern zurückriß, in's Wasser sprang und den Knaben rettete. Aus dem Verhöre der Angeschuldigten, die während der ganzen Verhandlung sehr aufgeregt war und bitterlich weinte, ergab sich, was auch mehrere Zeugen bestätigten, daß sie nur das gränzenloseste Elend und der Hunger zu diesem Schritte getrieben. Die Geschwornen erklärten sie für "Nichtschuldig".

* - Generallieutenant Napier wird aller Wahrscheinlichkeit nach schon morgen mit der nach Marseille abgehenden Post nach Indien reisen und dort an Lord Gough's Stelle den Oberbefehl im Pendschab übernehmen. Auch 2 Regimenter werden, sobald nur die nöthigen Fahrzeuge beschafft sind, nach Ostindien eingegeschifft werden.

Redakteur en chef: Karl Marx.
Frankfurt, 5. März.

In Betreff des Referats über die Sitzung der National-Versammlung vom 2. März in Nr. 237 (zweite Ausgabe) Ihrer Zeitung befinden sich 2 Punkte, zu denen ich Ihnen Folgendes bemerke.

1) Auf die Erklärung des Ministers Beckerath kam ich allerdings zu Worte und stellte den Antrag

"Die Vorschriften, welche das Reichsministerium über die Einquartirung von Reichstruppen gewiß erlassen hat, auf dem Tische des Hauses niederzulegen"

Der übrige Inhalt des Referats ist richtig.

2) Der Abgeordnete Nauwerk aus Berlin hat bei der allgemeinen Abstimmung über das Wahlgesetz nicht mit "nein" sondern mit "Ja" gestimmt.

Zum Erweise beider Punkte füge ich den stenographischen Bericht der betreffenden Sitzung ergebenst bei.

Zimmermann

(Abgeordneter zur National-Versammlung.)

Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material]
Beilage zu Nr. 241 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Freitag 9. März 1849.
[Französische Republik]

[Fortsetzung] das Clubgesetz zur Sprache. So wird wenigstens das Prinzip des Vereinsrechts gerettet.

‒ Am 25 März steht uns eine Katastrophe bevor! An diesem Tage gehen die sechs Millionen Franken zu Ende, welche die Nationalversammlung für die Hausarmen des Seinedepartements votirt und die das Ministerium zu erneuern wenig Lust zeigt. Was soll aus uns werden, wenn sich die 400,000 Hungerleider gegen uns erheben? Hierin liegt die Nothwendigkeit eines Changarnier und seiner 50,000 Bajonnette ‥‥ sagen die reichen Leute.

Und doch (ruft der Constitutionnel) steigt die Rente. Die 3% stieg um volle 2 Franken aus Spekulationsbedürfniß ‒ setzt er hinzu.

‒ Keine politischen Gerüchte. Die Behauptung der „Allg. Augsb. Zeitg.“ daß Rußland dem Pabst Geld und Mannschaften zu seiner Wiedereinsetzung angeboten, machte keinen Eindruck auf unserem Geldmarkt.

‒ Präsident Bonaparte nahm heute beim schönsten Wetter wieder eine große Revue auf dem Marsfelde ab. Dieses schöne Wetter ist Veranlassung, daß im Tuilleriengarten bereits die Bäume ausschlagen. Dasselbe Wetter brachte uns ein neues Journal „Le President

‒ Heute taucht Louis Philippe wieder im Moniteur auf, aber nicht als König, sondern als Kläger. Er verklagt vor dem Zuchtpolizeigerichte 2 arme Teufel, die ihm in dem Walde von Bondy eine Last Holz gestohlen hatten. Die zwei Verbrecher wurden zu 4 Fr. Strafgeld und 2 Fr. Schadenersatz verurtheilt. Sie werden Herrn Louis Philippe das Geld nach London schicken.

‒ Der Brief Louis Blanc's lautet:

„Als ich am 26. August Paris verließ, schrieb ich, daß ich mich am Tage der Debatte vor der Jury stellen würde, und nichts in der Welt hätte mich verhindern können, dies Versprechen zu halten. Aber ich habe mich im August unmöglich verpflichten können, vor einem erst im November eingesetzten Gerichtshofe zu erscheinen. Ich habe mich im Monat August nicht verpflichtet, vor einem Ausnahmsgericht zu erscheinen, welches 3 Monate nachher durch dieselben Leute geschaffen worden ist, die mich proscribirt hatten, und zwar um meine Verurtheilung herbeizuführen, mit offner Verletzung eines der ersten Rechtsprinzipien, wonach kein Gesetz rückwirkende Kraft hat. Die Entscheidung, wodurch die Nationalversammlung mich preisgegeben hat, im Widerspruch mit ihrem eigenen frühern Urtheil, und der Anklageakt, der keine einzige ernsthafte Belastung enthält, sprechen es deutlich aus, daß die Evidenz nichts ist, wo die politischen Leidenschaften alles sind. Mehr als je ist Paris der Herrschaft der Gewalt anheimgefallen; man erschöpft hier den Skandal willkührlicher Verhaftungen; die Contrerevolution ist hier gebietend und wuthschäumend. ‒ Ich habe den Anklageakt gelesen und mein Herz hat vor Unwillen gebebt.

Es enthält unter Anderm Folgendes: „es sei mir am 15. geglückt, aus dem Hotel de Ville zu entschlüpfen, so sei das Gerücht gelaufen! Den 15. Mai habe ich, weit entfernt, die Menge aufzufordern, sich zu zerstreuen, ihr wegen des wiedereroberten Petitionsrechts gratulirt. Einige Zeilen später ist der Anklageakt gezwungen zuzugeben, daß ich das Volk aufforderte, die Versammlung frei berathschlagen zu lassen. Den 15. Mai soll ich, ich weiß nicht was für aufrührerische Reden im Luxemburg gehalten haben; und denselben 15. Mai, der Moniteur ist da, um es zu beweisen, war ich nicht mehr im Luxemburg, das damals schon als Wohnung der Executivkommission eingeräumt war. So wird die Justiz in diesem Augenblicke in Frankreich vollstreckt. Ich füge kein Wort weiter hinzu. London 3. März.“

Caussidiere erklärt:

„Ich muß den Tag der Gerechtigkeit und Wahrheit in sicherm Schlupfwinkel vor royalistischen Angriffen abwarten. Er ist noch nicht gekommen. Wenn ich vor den Angriffen der Royalisten nicht gesichert war durch die 147,000 Stimmen, die ich gegen sie von der Pariser Bevölkerung erhielt, einen Monat nach den Ereignissen, in die man mich verwickeln wollte; wenn die Versammlung, der ich angehörte, einen fertigen Anklage-Akt gegen mich auf ihr Bureau niederlegen ließ, ehe ich noch auf die Tribüne gestiegen war, um die verlangten Erklärungen zu geben; wenn die Berichte der verworfensten Spione gegen die Thaten, gegen die Erklärungen eines Bürgers geltend gemacht werden, der vom 24. Februar bis zum 24. März, d. h. mitten unter den schwierigsten Verhältnissen und der größten Aufregung die Ruhe von Paris aufrecht erhalten hatte ‒ soll ich die Zahl der Opfer der Feinde der socialen Harmonie vermehren gehen! Die Gefängnisse, die Pontons, die Bagnos sind sie nicht hinreichend angefüllt?

National-Versammlung. Sitzung vom 6. März. Anfang 1 1/2 Uhr. Präsident Marrast. An der Tagesordnung ist die dritte Berathung des Wahlgesetzes, zu dem mehrere wichtige Anträge gestellt worden.

Artikel 1, von der Listenformation handelnd, giebt zu keiner Debatte Veranlassung.

Artikel 2 hat zwar manigfache aber unwichtige Textänderungen erlitten, stößt ebenfalls auf wenig Widerspruch.

Marrast will abstimmen lassen, da ruft Jemand links: „Wir sind noch nicht beschlußfähig!“

Auf diese Bemerkung hin wird eine Zettelabstimmung veranlaßt und die Deputirten, die das schöne Wetter in den Garten gelockt hatte, eilen herein.

Der Artikel wird mit 609 gegen 5 Stimmen angenommen.

Nachdem diese Abstimmung schon erfolgt, stellen die rheinischen Deputirten Brückner, König, Kestner und Komp. den Antrag:

„Diejenigen Einwohner, welche, obgleich von ausländischen Eltern, aber in Frankreich geboren, die Niederlassungsrechte erwerben etc., stimmen zu lassen.“

Brückner entwickelt den Antrag in schrecklich fader Weise. Der Gegenstand wäre eines besseren Vertheidigers würdig gewesen, denn er interessirt viele Tausende.

Freslon bekämpft den Antrag als dem Civilcodex widersprechend und sagt, daß Jemand, der gesetzlich nicht zu den Fahnen zugelassen wäre, nimmermehr votiren dürfe.

Der Antrag fällt glänzend durch.

König und Henri Didier stellen ähnliche Anhängsel, von denen das eine dasselbe Schicksal theilt, das andere an den Ausschuß zur Begutachtung gewiesen wird.

Der siebente Satz des Artikels 2 giebt zu einer wichtigen Debatte Stoff. Er handelt von den Fallirten, deren Zahl in den französischen Handelsstädten enorm wächst.

Emil Leroux und Boutoey (aus Bayonne) tragen darauf an:

„Nur diejenigen Fallirten vom Wahlrecht auszuschließen, welche kein Konkordat zu Stande brachten oder nach dem s. g. Unionsvertrage oder simplen Bankerott nicht rehabilitirt wurden.“

Die Ansicht des Ausschusses ist gespalten.

Vesin, im Namen der Mehrheit, bekämpft den Antrag als zu sanft für die commerciellen Garantien.

Billault, im Namen der Minderheit, unterstützt dagegen die Aenderung.

Nach langem Hin- und Herstreiten wird der siebente Satz durch geheime Abstimmung mit 501 gegen 212 Stimmen angenommen.

Der achte Absatz erregt nicht minder Interesse. Er handelt von den politischen Verbrechern.

Der Ausschuß schlägt vor:

„Obiger Ausschluß vom Wahlrecht darf jedoch diejenigen Verurtheilten nicht treffen, deren Verurtheilung auf politischen Gründen beruht, auf Schlägereien oder Blessuren etc. Es wäre denn, daß der Verlust des Stimmrechts im Urtel ausdrücklich bemerkt sei.“

Ein Theil des Ausschusses (Ah! Ah!) beantragt:

„Diese Verurtheilungen dürfen jedoch nicht länger als von 5 Jahren her datiren.“

Parenteau ist der Urheber dieses Bleigewichts, das heftig besprochen wird.

Joly (Vater) findet diesen Zeitraum noch zu engherzig. Für politisches Handeln dürfe gar keine Retroaktivität eintreten.

Die Versammlung theilt die liberale Ansicht der Antragsteller nicht und verwirft die Joly'schen Zusätze.

Artikel 3 wird hierauf angenommen.

Artikel 4 desgleichen mit geringer Aenderung.

Ebenso Artikel 5 und 6.

Artikel 7 soll an Artikel 13 geschlossen werden.

Artikel 8 und 9 geben zu keiner erheblichen Einwendung Veranlassung.

Artikel 10 wird an den Ausschuß zu nochmaliger Begutachtung gewiesen.

Artikel 11 und 12 ohne Weiteres erledigt.

Artikel 13 wird mit Artikel 7 zusammengeschmolzen und somit die Reihenfolge geändert.

Artikel 15 und 16 (vom Schlußtermin der Wahllisten handelnd) ruft Charamaule auf die Bühne.

Das ehrenwerthe Glied der hohen Rechten fürchtet, daß die Zeitpunkte zu vag angegeben seien für etwaige Beschwerden.

Billault bekämpft diese Bedenken durch die Versicherung, daß binnen sechs Tagen die entferntesten Departements, selbst Korsika, ihre Listen und resp. Beschwerden erledigen könnten u. s. w.

Die Debatte über Artikel 15 und 16 muß indessen der vorgerückten Stunde halber abgebrochen und auf morgen verschoben werden.

Die Versammlung geht um 6 1/4 Uhr auseinander.

X Bourges, 5. März.

Ein neues Leben herrscht in unserer Stadt, seit der Ankunft der politischen Gefangenen. Bourges ist in ein förmliches Kriegslager umgewandelt. Jeden Augenblick ertönt der Ruf: qui vive? Der bekannte Lepreux ist wieder mit der Verwaltung des Gefängnisses beauftragt. Die Gefangenen sehen im Ganzen wohl aus, mit Ausnahme Sobrier's, der durch die strenge Haft viel gelitten zu haben scheint. Raspail trug beim Aussteigen aus dem Cellenwagen ein grünes Portefeuille. Der General Courtais war gestützt auf den Arm seiner Frau. Ihr Anblick gebot allgemeine Achtung. Während 8 Monate hat sie alles Mögliche aufgeboten, um ihrem Manne die Gefangenschaft zu erleichtern, und jetzt auch hat sie sich nicht entsetzt vor diesen entsetzlichen Cellenwagen, worin die gemeinsten Verbrecher nach den Galeeren abgeführt werden, sondern sie hat sich, ungeachtet ihrer zarten Formen, ruhig in einen dieser Wagen, wie die gemeinste Verbrecherin, einstecken lassen. Bei ihrer Ankunft in Bourges, im Augenblicke, wo sie aus dem Wagen stieg, entblös'ten sich Soldaten wie Offiziere unwillkührlich vor diesem seltenen Schauspiel, um zugleich dem General sowohl wie seiner Gattin ihre Theilnahme zu bezeugen. Man hat mit einem Restaurateur aus der Stadt einen Vertrag abgeschlossen, in Folge dessen jeder der Gefangenen, für 75 Fr. monatlich, beköstigt wird. Der Präsident des „hohen Gerichtshofs“, Beranger, so wie der Generalprokurator Baroche werden heute erwartet.

Belgien
X Brüssel, 5. März.

Läge Belgien nicht gerade in der Mitte zwischen Frankreich und Deutschland, wer würde sich in jetziger Zeit um das Affenland kümmern? Aber für Franzosen sowohl als für Deutsche ist Belgien schwer zu umgehen; und die Belgier wissen recht gut, sich diesen Umstand zu Nutze zu machen. Sie haben seit dem 24. Februar vorigen Jahres einen wahren Cordon um das neutrale Land gezogen, um die Fremden, wenn sie uns in etwa von der auswärtigen Polizei als Demokraten denuncirt werden, in Beschlag zu nehmen, sie in einen Zellenwagen einzupacken und sie wie eine verpestete Waare an das andere Ende des Landes auszusetzen. Nur durch diese Gefälligkeit gegen die auswärtige Polizei rettet der Musterstaat seine Unabhängigkeit. Wenn die auswärtige Polizei diesen verkommenen Flamändern nicht ganz genau die verdächtigen Demokraten bezeichnet, dann begehen sie die schmählichsten Mißgriffe, und vergreifen sich sogar an französischen Kaufleuten und englischen Reisenden, die ohne Weiteres verhaftet werden. Der Musterstaat ist rein zum Polizeistaate herabgesunken, und wenn Belgien noch als Muster aufgestellt werden kann, so ist es in der Gemeinheit, mit welcher es gegen Fremde verfährt. Wir finden in der belgischen „Nation“ ein ganzes Sündenregister solcher polizeilichen Gemeinheiten. Der Doktor Wilhelmy kam von Paris, um sich nach Brüssel zu begeben. Kaum an die belgische Gränze angelangt, wird er sofort arretirt und in einem Zellenwagen nach Brüssel abgeführt, wo er sofort in das Gefängniß Petits-Carmes eingesperrt wird. Nachdem er eine geraume Zeit dort gesessen, gelang es ihm endlich durch Vermittelung eines anderen Gefangenen, einem Advokaten in Brüssel Kunde von dieser Verhaftung zu geben. Dieser begibt sich sofort nach dem Gefängniß, wo man ganz erstaunt war, daß man in der Stadt selbst Kenntniß von der Verhaftung Wilhelmy's habe. Herr Hody, der Polizeipräfekt, wollte den Herrn Wilhelmy in der belgischen Bastille sitzen lassen, auf unbestimmte Zeit, um seinen Haß gegen deutsche Demokraten auf die eine oder die andere Weise ausüben zu können. Da nun die Sache einmal veröffentlicht war, so ersuchte man den Advokaten, am andern Tage zurückzukommen. Richtig stellte sich der Herr Advokat zur bestimmten Stunde ein; aber Herr Wilhelmy war schon auf einem Zellenwagen zurück nach Frankreich transportirt worden. Ein anderes Bewandtniß hat es mit dem Sattlermeister Rentlingen aus Frankfurt am Main. Rentlingen wollte nach Amerika übersiedeln und war nach Brüssel gekommen, um dort als politischer Flüchtling so lange zu verweilen, bis seine Familienangelegenheiten in seiner Vaterstadt geordnet seien.

Aber der belgische Boden ist nicht mehr neutral für politische Flüchtlinge und er mußte auf der Stelle das Land räumen. Mit dem Referendar Dorty, Sohn des Geheimraths Dorty in Berlin, verfuhr man noch schonungsloser. Ohne ihm die Zeit zu gönnen, seine Freunde und Verwandten von seiner Anwesenheit in Brüssel in Kenntniß zu setzen, wurde er sofort über die Gränze geführt. Dabei werden die Ausgewiesenen auf die schmählichste Weise von der Polizei geprellt. Da man ihnen nicht die Zeit vergönnt ihre Effekten, Geldsachen u. s. w. zu ordnen, so übernimmt die Polizei diese Angelegenheiten auf eigene Rechnung und Herr Hochstetter und eine Masse von Ausgewiesenen wissen zu erzählen, wie die Polizei dabei verfährt. Wehe dem Fremden, der ohne Geld nach Brüssel kommt, oder erst in Brüssel die Ankunft seines Geldes abwarten will. Für ihn kennt die belgische Polizei keine Schonung. Cuchenbacher, Professor von der Ingenieur-Schule zu Wien und Adjudant des Generals Bem war glücklich in Belgien angekommen, und wollte in Brüssel einige Zeit warten, bis ihm die nöthigen Gelder zur Fortsetzung seiner Reise nachgeschickt würden. Er geht auf die Polizei, und ermuntert durch die Theilnahme, die er allenthalben gefunden, gibt er seinen wahren Namen an, und erklärt sein Vorhaben. „Leute ihres Schlages dürfen in Belgien nicht bleiben“, antwortet ihm sofort die Polizei, und mit genauer Noth erwirkte er, daß man ihm 24 Stunden Ausstand gab. Aber nicht allein gegen Deutsche, sondern auch gegen Franzosen ist Belgien unerbittlich. Ein französischer Kaufmann, Herr Tresson, hatte Geschäfte mit Herrn Moltet in Verviers. Letzterer befand sich gerade in der Gesellschaft «des droits et des devoirs de l'homme. Herr Tresson wird in diese Gesellschaft geführt, wo er Theil an den Toasten nahm, und den andern Tag erhält er den Befehl, Belgien in 24 Stunden zu räumen. Ein Gleiches widerfuhr einem Weinhändler aus Bordeaux, der weiter nichts verbrochen, als daß er zu den ungeheuren Vorsichtsmaßregeln gelächelt, die man gegen Fremde gebraucht. Die Königin von Belgien ist bekanntlich eine Tochter Louis Philipps. Der Koburger, welcher auf dem Throne Belgiens sitzt, hat die einzige Spezialität, die seine Raçe auszeichnet, verloren. Das zarte Verhältniß hat schon längst aufgehört. Vor einem Jahre war er nahe daran, mit seiner Lola-Montes, einer gewissen Frau Meyer, das Land auf ewig zu meiden. Aber während er im Unterhandeln mit den belgischen Demokraten begriffen war, gestalteten sich die Verhältnisse anders. Leopold rettete seine Krone, und der geborene Polizei-Sergeant Hody blieb Polizei-Präfekt. Sie schämen sich ihrer anfänglichen Kleinherzigkeit und spielen jetzt die Despoten ‒ so lange es ihnen die Franzosen erlauben.

Großbritannien.
* London, 6. März.

In der gestrigen Parlamentssitzung erkundigte sich Hr. Hume, ob das Gouvernement Maßregeln getroffen habe, um die jüngsten traurigen Ereignisse im Penjab wieder gut zu machen, worauf Lord John Russel in sehr vorsichtigen, nichts destoweniger aber in sehr bestimmten Worten erwiderte, daß gehörigen Ortes bereits die nöthigen Vorstellungen gemacht worden seien, und daß das Gouvernement die darauf erfolgende Antwort bald möglichst mittheilen werde.

Aus dieser Erklärung geht nur zu deutlich hervor, daß über das Verfahren Lord Gough's, bei dem jetzigen indischen Feldzuge, der Stab gebrochen sei. Times und Standard bringen auch bereits die Nachricht, daß sehr wahrscheinlich schon mit der dieser Tage abgesandten indischen Post Sir Charles Napier nach dem Penjab abreisen werde, um an Lord Gough's Stelle den Oberbefehl über die britischen Streitkräfte zu übernehmen. Wie man sagte, schwankte die Wahl zwischen Sir Charles und Lord Hardinge.

Die Times erklärt sich mit der Ernennung Napier's im höchsten Grade einverstanden und hofft, daß Sir Charles noch vor dem Ablauf der für Feldzüge geeigneten Zeit in Indien anlange, um sofort thätig eingreifen zu können.

Wie bekannt, ist nur die Zeit von Dezember bis April für den Feldzug passend und Sir Charles war stets der Ansicht, daß man nur im äußersten Nothfalle später operiren dürfe. Da er aber selbst seiner Zeit in Scinde in den Fall kam, die ungünstige Jahreszeit für seine Märsche und Bataillen zu wählen, und da er damals so vollkommen reüssirte, so verspricht man sich viel von der Anwesenheit des Helden von Scinde, wenn es wiederum unumgänglich nothwendig wäre, die Campagne auch bis in die Mitte des Jahres fortzusetzen. ‒

Die übrigen Verhandlungen des Unterhauses drehten sich aufs Neue um das irische Armengesetz, indem Sir Robert Peel seine Meinung dahin aussprach, daß nur durch eine Aenderung der Grundeigenthumsverhältnisse eine bessere Zukunft für Irland angebahnt werden könne.

Vor dem Kriminalgerichtshofe kam heute wieder ein Fall zur Verhandlung, der freilich in den hiesigen Gerichtsannalen keine Seltenheit ist, aber wieder einmal von dem Elend Zeugniß ablegt, das in den untern Gesellschaftsschichten der Weltstadt der Krämer angetroffen wird. Eine 28 Jahr alte Frau stand an der Barre, angeklagt, ihren 6-7jährigen Sohn mit der Absicht, ihn zu tödten, in den Regent's-Kanal geworfen zu haben. Einer der Zeugen hatte die Angeschuldigte mit ihrem Knaben nach dem Kanale zugehen sehen. Bevor die Angeschuldigte ihren Sohn in das 5 Fuß tiefe Wasser warf, rief letzterer: O, Mutter, thu's nicht, thu's nicht! Der Zeuge, der alle ihre Bewegungen verfolgt hatte und sich in der Nähe hielt, sah das Hineinwerfen des Knaben. Die Mutter wollte eben nachfolgen, als er sie bei den Kleidern zurückriß, in's Wasser sprang und den Knaben rettete. Aus dem Verhöre der Angeschuldigten, die während der ganzen Verhandlung sehr aufgeregt war und bitterlich weinte, ergab sich, was auch mehrere Zeugen bestätigten, daß sie nur das gränzenloseste Elend und der Hunger zu diesem Schritte getrieben. Die Geschwornen erklärten sie für „Nichtschuldig“.

* ‒ Generallieutenant Napier wird aller Wahrscheinlichkeit nach schon morgen mit der nach Marseille abgehenden Post nach Indien reisen und dort an Lord Gough's Stelle den Oberbefehl im Pendschab übernehmen. Auch 2 Regimenter werden, sobald nur die nöthigen Fahrzeuge beschafft sind, nach Ostindien eingegeschifft werden.

Redakteur en chef: Karl Marx.
Frankfurt, 5. März.

In Betreff des Referats über die Sitzung der National-Versammlung vom 2. März in Nr. 237 (zweite Ausgabe) Ihrer Zeitung befinden sich 2 Punkte, zu denen ich Ihnen Folgendes bemerke.

1) Auf die Erklärung des Ministers Beckerath kam ich allerdings zu Worte und stellte den Antrag

„Die Vorschriften, welche das Reichsministerium über die Einquartirung von Reichstruppen gewiß erlassen hat, auf dem Tische des Hauses niederzulegen“

Der übrige Inhalt des Referats ist richtig.

2) Der Abgeordnete Nauwerk aus Berlin hat bei der allgemeinen Abstimmung über das Wahlgesetz nicht mit „nein“ sondern mit „Ja“ gestimmt.

Zum Erweise beider Punkte füge ich den stenographischen Bericht der betreffenden Sitzung ergebenst bei.

Zimmermann

(Abgeordneter zur National-Versammlung.)

Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material]
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        <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 241 der Neuen Rheinischen Zeitung.</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
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          <docDate>Freitag <choice><sic>.9</sic><corr>9.</corr></choice> März 1849.</docDate>
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        <head>[Französische Republik]</head>
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          <p><ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> das Clubgesetz zur Sprache. So wird wenigstens das Prinzip des Vereinsrechts gerettet.</p>
          <p>&#x2012; Am 25 März steht uns eine Katastrophe bevor! An diesem Tage gehen die sechs Millionen Franken zu Ende, welche die Nationalversammlung für die Hausarmen des Seinedepartements votirt und die das Ministerium zu erneuern wenig Lust zeigt. Was soll aus uns werden, wenn sich die 400,000 Hungerleider gegen uns erheben? Hierin liegt die Nothwendigkeit eines Changarnier und seiner 50,000 Bajonnette &#x2025;&#x2025; sagen die reichen Leute.</p>
          <p>Und doch (ruft der Constitutionnel) steigt die Rente. Die 3% stieg um volle 2 Franken aus Spekulationsbedürfniß &#x2012; setzt er hinzu.</p>
          <p>&#x2012; Keine politischen Gerüchte. Die Behauptung der &#x201E;Allg. Augsb. Zeitg.&#x201C; daß Rußland dem Pabst Geld und Mannschaften zu seiner Wiedereinsetzung angeboten, machte keinen Eindruck auf unserem Geldmarkt.</p>
          <p>&#x2012; Präsident Bonaparte nahm heute beim schönsten Wetter wieder eine große Revue auf dem Marsfelde ab. Dieses schöne Wetter ist Veranlassung, daß im Tuilleriengarten bereits die Bäume ausschlagen. Dasselbe Wetter brachte uns ein neues Journal &#x201E;<hi rendition="#g">Le President</hi>&#x201C;</p>
          <p>&#x2012; Heute taucht Louis Philippe wieder im Moniteur auf, aber nicht als König, sondern als Kläger. Er verklagt vor dem Zuchtpolizeigerichte 2 arme Teufel, die ihm in dem Walde von Bondy eine Last Holz gestohlen hatten. Die zwei Verbrecher wurden zu 4 Fr. Strafgeld und 2 Fr. Schadenersatz verurtheilt. Sie werden Herrn Louis Philippe das Geld nach London schicken.</p>
          <p>&#x2012; Der Brief Louis Blanc's lautet:</p>
          <p>&#x201E;Als ich am 26. August Paris verließ, schrieb ich, daß ich mich am Tage der Debatte vor der Jury stellen würde, und nichts in der Welt hätte mich verhindern können, dies Versprechen zu halten. Aber ich habe mich im August unmöglich verpflichten können, vor einem erst im November eingesetzten Gerichtshofe zu erscheinen. Ich habe mich im Monat August nicht verpflichtet, vor einem Ausnahmsgericht zu erscheinen, welches 3 Monate nachher durch dieselben Leute geschaffen worden ist, die mich proscribirt hatten, und zwar um meine Verurtheilung herbeizuführen, mit offner Verletzung eines der ersten Rechtsprinzipien, wonach kein Gesetz rückwirkende Kraft hat. Die Entscheidung, wodurch die Nationalversammlung mich preisgegeben hat, im Widerspruch mit ihrem eigenen frühern Urtheil, und der Anklageakt, der keine einzige ernsthafte Belastung enthält, sprechen es deutlich aus, daß die Evidenz nichts ist, wo die politischen Leidenschaften alles sind. Mehr als je ist Paris der Herrschaft der Gewalt anheimgefallen; man erschöpft hier den Skandal willkührlicher Verhaftungen; die Contrerevolution ist hier gebietend und wuthschäumend. &#x2012; Ich habe den Anklageakt gelesen und mein Herz hat vor Unwillen gebebt.</p>
          <p>Es enthält unter Anderm Folgendes: &#x201E;es sei mir am 15. geglückt, aus dem Hotel de Ville zu entschlüpfen, <hi rendition="#g">so sei das Gerücht gelaufen!</hi> Den 15. Mai habe ich, weit entfernt, die Menge aufzufordern, sich zu zerstreuen, ihr wegen des wiedereroberten Petitionsrechts gratulirt. Einige Zeilen später ist der Anklageakt gezwungen zuzugeben, daß ich das Volk aufforderte, die Versammlung frei berathschlagen zu lassen. Den 15. Mai soll ich, ich weiß nicht was für aufrührerische Reden im Luxemburg gehalten haben; und denselben 15. Mai, der Moniteur ist da, um es zu beweisen, war ich nicht mehr im Luxemburg, das damals schon als Wohnung der Executivkommission eingeräumt war. So wird die Justiz in diesem Augenblicke in Frankreich vollstreckt. Ich füge kein Wort weiter hinzu. London 3. März.&#x201C;</p>
          <p>Caussidiere erklärt:</p>
          <p>&#x201E;Ich muß den Tag der Gerechtigkeit und Wahrheit in sicherm Schlupfwinkel vor royalistischen Angriffen abwarten. Er ist noch nicht gekommen. Wenn ich vor den Angriffen der Royalisten nicht gesichert war durch die 147,000 Stimmen, die ich gegen sie von der Pariser Bevölkerung erhielt, einen Monat nach den Ereignissen, in die man mich verwickeln wollte; wenn die Versammlung, der ich angehörte, einen fertigen Anklage-Akt gegen mich auf ihr Bureau niederlegen ließ, ehe ich noch auf die Tribüne gestiegen war, um die verlangten Erklärungen zu geben; wenn die Berichte der verworfensten Spione gegen die Thaten, gegen die Erklärungen eines Bürgers geltend gemacht werden, der vom 24. Februar bis zum 24. März, d. h. mitten unter den schwierigsten Verhältnissen und der größten Aufregung die Ruhe von Paris aufrecht erhalten hatte &#x2012; soll ich die Zahl der Opfer der Feinde der socialen Harmonie vermehren gehen! Die Gefängnisse, die Pontons, die Bagnos sind sie nicht hinreichend angefüllt?</p>
          <p>&#x2012; <hi rendition="#g">National-Versammlung.</hi> Sitzung vom 6. März. Anfang 1 1/2 Uhr. Präsident Marrast. An der Tagesordnung ist die dritte Berathung des Wahlgesetzes, zu dem mehrere wichtige Anträge gestellt worden.</p>
          <p>Artikel 1, von der Listenformation handelnd, giebt zu keiner Debatte Veranlassung.</p>
          <p>Artikel 2 hat zwar manigfache aber unwichtige Textänderungen erlitten, stößt ebenfalls auf wenig Widerspruch.</p>
          <p>Marrast will abstimmen lassen, da ruft Jemand links: &#x201E;Wir sind noch nicht beschlußfähig!&#x201C;</p>
          <p>Auf diese Bemerkung hin wird eine Zettelabstimmung veranlaßt und die Deputirten, die das schöne Wetter in den Garten gelockt hatte, eilen herein.</p>
          <p>Der Artikel wird mit 609 gegen 5 Stimmen angenommen.</p>
          <p>Nachdem diese Abstimmung schon erfolgt, stellen die rheinischen Deputirten Brückner, König, Kestner und Komp. den Antrag:</p>
          <p>&#x201E;Diejenigen Einwohner, welche, obgleich von ausländischen Eltern, aber in Frankreich geboren, die Niederlassungsrechte erwerben etc., stimmen zu lassen.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Brückner</hi> entwickelt den Antrag in schrecklich fader Weise. Der Gegenstand wäre eines besseren Vertheidigers würdig gewesen, denn er interessirt viele Tausende.</p>
          <p><hi rendition="#g">Freslon</hi> bekämpft den Antrag als dem Civilcodex widersprechend und sagt, daß Jemand, der gesetzlich nicht zu den Fahnen zugelassen wäre, nimmermehr votiren dürfe.</p>
          <p>Der Antrag fällt glänzend durch.</p>
          <p><hi rendition="#g">König</hi> und <hi rendition="#g">Henri Didier</hi> stellen ähnliche Anhängsel, von denen das eine dasselbe Schicksal theilt, das andere an den Ausschuß zur Begutachtung gewiesen wird.</p>
          <p>Der siebente Satz des Artikels 2 giebt zu einer wichtigen Debatte Stoff. Er handelt von den Fallirten, deren Zahl in den französischen Handelsstädten enorm wächst.</p>
          <p><hi rendition="#g">Emil Leroux</hi> und <hi rendition="#g">Boutoey</hi> (aus Bayonne) tragen darauf an:</p>
          <p>&#x201E;Nur diejenigen Fallirten vom Wahlrecht auszuschließen, welche kein Konkordat zu Stande brachten oder nach dem s. g. Unionsvertrage oder simplen Bankerott nicht rehabilitirt wurden.&#x201C;</p>
          <p>Die Ansicht des Ausschusses ist gespalten.</p>
          <p><hi rendition="#g">Vesin,</hi> im Namen der Mehrheit, bekämpft den Antrag als zu sanft für die commerciellen Garantien.</p>
          <p><hi rendition="#g">Billault,</hi> im Namen der Minderheit, unterstützt dagegen die Aenderung.</p>
          <p>Nach langem Hin- und Herstreiten wird der siebente Satz durch geheime Abstimmung mit 501 gegen 212 Stimmen angenommen.</p>
          <p>Der achte Absatz erregt nicht minder Interesse. Er handelt von den politischen Verbrechern.</p>
          <p>Der Ausschuß schlägt vor:</p>
          <p>&#x201E;Obiger Ausschluß vom Wahlrecht darf jedoch diejenigen Verurtheilten nicht treffen, deren Verurtheilung auf politischen Gründen beruht, auf Schlägereien oder Blessuren etc. Es wäre denn, daß der Verlust des Stimmrechts im Urtel ausdrücklich bemerkt sei.&#x201C;</p>
          <p>Ein Theil des Ausschusses (Ah! Ah!) beantragt:</p>
          <p>&#x201E;Diese Verurtheilungen dürfen jedoch nicht länger als von 5 Jahren her datiren.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Parenteau</hi> ist der Urheber dieses Bleigewichts, das heftig besprochen wird.</p>
          <p><hi rendition="#g">Joly</hi> (Vater) findet diesen Zeitraum noch zu engherzig. Für politisches Handeln dürfe gar keine Retroaktivität eintreten.</p>
          <p>Die Versammlung theilt die liberale Ansicht der Antragsteller nicht und verwirft die Joly'schen Zusätze.</p>
          <p>Artikel 3 wird hierauf angenommen.</p>
          <p>Artikel 4 desgleichen mit geringer Aenderung.</p>
          <p>Ebenso Artikel 5 und 6.</p>
          <p>Artikel 7 soll an Artikel 13 geschlossen werden.</p>
          <p>Artikel 8 und 9 geben zu keiner erheblichen Einwendung Veranlassung.</p>
          <p>Artikel 10 wird an den Ausschuß zu nochmaliger Begutachtung gewiesen.</p>
          <p>Artikel 11 und 12 ohne Weiteres erledigt.</p>
          <p>Artikel 13 wird mit Artikel 7 zusammengeschmolzen und somit die Reihenfolge geändert.</p>
          <p>Artikel 15 und 16 (vom Schlußtermin der Wahllisten handelnd) ruft <hi rendition="#g">Charamaule</hi> auf die Bühne.</p>
          <p>Das ehrenwerthe Glied der hohen Rechten fürchtet, daß die Zeitpunkte zu vag angegeben seien für etwaige Beschwerden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Billault</hi> bekämpft diese Bedenken durch die Versicherung, daß binnen sechs Tagen die entferntesten Departements, selbst Korsika, ihre Listen und resp. Beschwerden erledigen könnten u. s. w.</p>
          <p>Die Debatte über Artikel 15 und 16 muß indessen der vorgerückten Stunde halber abgebrochen und auf morgen verschoben werden.</p>
          <p>Die Versammlung geht um 6 1/4 Uhr auseinander.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar241b_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>X</author></bibl> Bourges, 5. März.</head>
          <p>Ein neues Leben herrscht in unserer Stadt, seit der Ankunft der politischen Gefangenen. Bourges ist in ein förmliches Kriegslager umgewandelt. Jeden Augenblick ertönt der Ruf: qui vive? Der bekannte Lepreux ist wieder mit der Verwaltung des Gefängnisses beauftragt. Die Gefangenen sehen im Ganzen wohl aus, mit Ausnahme Sobrier's, der durch die strenge Haft viel gelitten zu haben scheint. Raspail trug beim Aussteigen aus dem Cellenwagen ein grünes Portefeuille. Der General Courtais war gestützt auf den Arm seiner Frau. Ihr Anblick gebot allgemeine Achtung. Während 8 Monate hat sie alles Mögliche aufgeboten, um ihrem Manne die Gefangenschaft zu erleichtern, und jetzt auch hat sie sich nicht entsetzt vor diesen entsetzlichen Cellenwagen, worin die gemeinsten Verbrecher nach den Galeeren abgeführt werden, sondern sie hat sich, ungeachtet ihrer zarten Formen, ruhig in einen dieser Wagen, wie die gemeinste Verbrecherin, einstecken lassen. Bei ihrer Ankunft in Bourges, im Augenblicke, wo sie aus dem Wagen stieg, entblös'ten sich Soldaten wie Offiziere unwillkührlich vor diesem seltenen Schauspiel, um zugleich dem General sowohl wie seiner Gattin ihre Theilnahme zu bezeugen. Man hat mit einem Restaurateur aus der Stadt einen Vertrag abgeschlossen, in Folge dessen jeder der Gefangenen, für 75 Fr. monatlich, beköstigt wird. Der Präsident des &#x201E;hohen Gerichtshofs&#x201C;, Beranger, so wie der Generalprokurator Baroche werden heute erwartet.</p>
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      </div>
      <div n="1">
        <head>Belgien</head>
        <div xml:id="ar241b_003" type="jArticle">
          <head><bibl><author>X</author></bibl> Brüssel, 5. März.</head>
          <p>Läge Belgien nicht gerade in der Mitte zwischen Frankreich und Deutschland, wer würde sich in jetziger Zeit um das Affenland kümmern? Aber für Franzosen sowohl als für Deutsche ist Belgien schwer zu umgehen; und die Belgier wissen recht gut, sich diesen Umstand zu Nutze zu machen. Sie haben seit dem 24. Februar vorigen Jahres einen wahren Cordon um das neutrale Land gezogen, um die Fremden, wenn sie uns in etwa von der auswärtigen Polizei als Demokraten denuncirt werden, in Beschlag zu nehmen, sie in einen Zellenwagen einzupacken und sie wie eine verpestete Waare an das andere Ende des Landes auszusetzen. Nur durch diese Gefälligkeit gegen die auswärtige Polizei rettet der Musterstaat seine Unabhängigkeit. Wenn die auswärtige Polizei diesen verkommenen Flamändern nicht ganz genau die verdächtigen Demokraten bezeichnet, dann begehen sie die schmählichsten Mißgriffe, und vergreifen sich sogar an französischen Kaufleuten und englischen Reisenden, die ohne Weiteres verhaftet werden. Der Musterstaat ist rein zum Polizeistaate herabgesunken, und wenn Belgien noch als Muster aufgestellt werden kann, so ist es in der Gemeinheit, mit welcher es gegen Fremde verfährt. Wir finden in der belgischen &#x201E;Nation&#x201C; ein ganzes Sündenregister solcher polizeilichen Gemeinheiten. Der Doktor Wilhelmy kam von Paris, um sich nach Brüssel zu begeben. Kaum an die belgische Gränze angelangt, wird er sofort arretirt und in einem Zellenwagen nach Brüssel abgeführt, wo er sofort in das Gefängniß Petits-Carmes eingesperrt wird. Nachdem er eine geraume Zeit dort gesessen, gelang es ihm endlich durch Vermittelung eines anderen Gefangenen, einem Advokaten in Brüssel Kunde von dieser Verhaftung zu geben. Dieser begibt sich sofort nach dem Gefängniß, wo man ganz erstaunt war, daß man in der Stadt selbst Kenntniß von der Verhaftung Wilhelmy's habe. Herr Hody, der Polizeipräfekt, wollte den Herrn Wilhelmy in der belgischen Bastille sitzen lassen, auf unbestimmte Zeit, um seinen Haß gegen deutsche Demokraten auf die eine oder die andere Weise ausüben zu können. Da nun die Sache einmal veröffentlicht war, so ersuchte man den Advokaten, am andern Tage zurückzukommen. Richtig stellte sich der Herr Advokat zur bestimmten Stunde ein; aber Herr Wilhelmy war schon auf einem Zellenwagen zurück nach Frankreich transportirt worden. Ein anderes Bewandtniß hat es mit dem Sattlermeister Rentlingen aus Frankfurt am Main. Rentlingen wollte nach Amerika übersiedeln und war nach Brüssel gekommen, um dort als politischer Flüchtling so lange zu verweilen, bis seine Familienangelegenheiten in seiner Vaterstadt geordnet seien.</p>
          <p>Aber der belgische Boden ist nicht mehr neutral für politische Flüchtlinge und er mußte auf der Stelle das Land räumen. Mit dem Referendar Dorty, Sohn des Geheimraths Dorty in Berlin, verfuhr man noch schonungsloser. Ohne ihm die Zeit zu gönnen, seine Freunde und Verwandten von seiner Anwesenheit in Brüssel in Kenntniß zu setzen, wurde er sofort über die Gränze geführt. Dabei werden die Ausgewiesenen auf die schmählichste Weise von der Polizei geprellt. Da man ihnen nicht die Zeit vergönnt ihre Effekten, Geldsachen u. s. w. zu ordnen, so übernimmt die Polizei diese Angelegenheiten auf eigene Rechnung und Herr Hochstetter und eine Masse von Ausgewiesenen wissen zu erzählen, wie die Polizei dabei verfährt. Wehe dem Fremden, der ohne Geld nach Brüssel kommt, oder erst in Brüssel die Ankunft seines Geldes abwarten will. Für ihn kennt die belgische Polizei keine Schonung. Cuchenbacher, Professor von der Ingenieur-Schule zu Wien und Adjudant des Generals Bem war glücklich in Belgien angekommen, und wollte in Brüssel einige Zeit warten, bis ihm die nöthigen Gelder zur Fortsetzung seiner Reise nachgeschickt würden. Er geht auf die Polizei, und ermuntert durch die Theilnahme, die er allenthalben gefunden, gibt er seinen wahren Namen an, und erklärt sein Vorhaben. &#x201E;Leute ihres Schlages dürfen in Belgien nicht bleiben&#x201C;, antwortet ihm sofort die Polizei, und mit genauer Noth erwirkte er, daß man ihm 24 Stunden Ausstand gab. Aber nicht allein gegen Deutsche, sondern auch gegen Franzosen ist Belgien unerbittlich. Ein französischer Kaufmann, Herr Tresson, hatte Geschäfte mit Herrn Moltet in Verviers. Letzterer befand sich gerade in der Gesellschaft «des droits et des devoirs de l'homme. Herr Tresson wird in diese Gesellschaft geführt, wo er Theil an den Toasten nahm, und den andern Tag erhält er den Befehl, Belgien in 24 Stunden zu räumen. Ein Gleiches widerfuhr einem Weinhändler aus Bordeaux, der weiter nichts verbrochen, als daß er zu den ungeheuren Vorsichtsmaßregeln gelächelt, die man gegen Fremde gebraucht. Die Königin von Belgien ist bekanntlich eine Tochter Louis Philipps. Der Koburger, welcher auf dem Throne Belgiens sitzt, hat die einzige Spezialität, die seine Raçe auszeichnet, verloren. Das zarte Verhältniß hat schon längst aufgehört. Vor einem Jahre war er nahe daran, mit seiner Lola-Montes, einer gewissen Frau Meyer, das Land auf ewig zu meiden. Aber während er im Unterhandeln mit den belgischen Demokraten begriffen war, gestalteten sich die Verhältnisse anders. Leopold rettete seine Krone, und der geborene Polizei-Sergeant Hody blieb Polizei-Präfekt. Sie schämen sich ihrer anfänglichen Kleinherzigkeit und spielen jetzt die Despoten &#x2012; so lange es ihnen die Franzosen erlauben.</p>
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      </div>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> London, 6. März.</head>
          <p>In der gestrigen Parlamentssitzung erkundigte sich Hr. Hume, ob das Gouvernement Maßregeln getroffen habe, um die jüngsten traurigen Ereignisse im Penjab wieder gut zu machen, worauf Lord John Russel in sehr vorsichtigen, nichts destoweniger aber in sehr bestimmten Worten erwiderte, daß gehörigen Ortes bereits die nöthigen Vorstellungen gemacht worden seien, und daß das Gouvernement die darauf erfolgende Antwort bald möglichst mittheilen werde.</p>
          <p>Aus dieser Erklärung geht nur zu deutlich hervor, daß über das Verfahren Lord Gough's, bei dem jetzigen indischen Feldzuge, der Stab gebrochen sei. Times und Standard bringen auch bereits die Nachricht, daß sehr wahrscheinlich schon mit der dieser Tage abgesandten indischen Post Sir Charles Napier nach dem Penjab abreisen werde, um an Lord Gough's Stelle den Oberbefehl über die britischen Streitkräfte zu übernehmen. Wie man sagte, schwankte die Wahl zwischen Sir Charles und Lord Hardinge.</p>
          <p>Die Times erklärt sich mit der Ernennung Napier's im höchsten Grade einverstanden und hofft, daß Sir Charles noch vor dem Ablauf der für Feldzüge geeigneten Zeit in Indien anlange, um sofort thätig eingreifen zu können.</p>
          <p>Wie bekannt, ist nur die Zeit von Dezember bis April für den Feldzug passend und Sir Charles war stets der Ansicht, daß man nur im äußersten Nothfalle später operiren dürfe. Da er aber selbst seiner Zeit in Scinde in den Fall kam, die ungünstige Jahreszeit für seine Märsche und Bataillen zu wählen, und da er damals so vollkommen reüssirte, so verspricht man sich viel von der Anwesenheit des Helden von Scinde, wenn es wiederum unumgänglich nothwendig wäre, die Campagne auch bis in die Mitte des Jahres fortzusetzen. &#x2012;</p>
          <p>Die übrigen Verhandlungen des Unterhauses drehten sich aufs Neue um das irische Armengesetz, indem Sir Robert Peel seine Meinung dahin aussprach, daß nur durch eine Aenderung der Grundeigenthumsverhältnisse eine bessere Zukunft für Irland angebahnt werden könne.</p>
          <p>Vor dem Kriminalgerichtshofe kam heute wieder ein Fall zur Verhandlung, der freilich in den hiesigen Gerichtsannalen keine Seltenheit ist, aber wieder einmal von dem Elend Zeugniß ablegt, das in den untern Gesellschaftsschichten der Weltstadt der Krämer angetroffen wird. Eine 28 Jahr alte Frau stand an der Barre, angeklagt, ihren 6-7jährigen Sohn mit der Absicht, ihn zu tödten, in den Regent's-Kanal geworfen zu haben. Einer der Zeugen hatte die Angeschuldigte mit ihrem Knaben nach dem Kanale zugehen sehen. Bevor die Angeschuldigte ihren Sohn in das 5 Fuß tiefe Wasser warf, rief letzterer: O, Mutter, thu's nicht, thu's nicht! Der Zeuge, der alle ihre Bewegungen verfolgt hatte und sich in der Nähe hielt, sah das Hineinwerfen des Knaben. Die Mutter wollte eben nachfolgen, als er sie bei den Kleidern zurückriß, in's Wasser sprang und den Knaben rettete. Aus dem Verhöre der Angeschuldigten, die während der ganzen Verhandlung sehr aufgeregt war und bitterlich weinte, ergab sich, was auch mehrere Zeugen bestätigten, daß sie nur das gränzenloseste Elend und der Hunger zu diesem Schritte getrieben. Die Geschwornen erklärten sie für &#x201E;Nichtschuldig&#x201C;.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar241b_005" type="jArticle">
          <p><bibl><author>*</author></bibl> &#x2012; Generallieutenant Napier wird aller Wahrscheinlichkeit nach schon morgen mit der nach Marseille abgehenden Post nach Indien reisen und dort an Lord Gough's Stelle den Oberbefehl im Pendschab übernehmen. Auch 2 Regimenter werden, sobald nur die nöthigen Fahrzeuge beschafft sind, nach Ostindien eingegeschifft werden.</p>
        </div>
      </div>
      <div>
        <bibl>Redakteur en chef: <editor>Karl Marx.</editor>             </bibl>
      </div>
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        <div xml:id="ar241b_006" type="jArticle">
          <head>Frankfurt, 5. März.</head>
          <p>In Betreff des Referats über die Sitzung der National-Versammlung vom 2. März in Nr. 237 (zweite Ausgabe) Ihrer Zeitung befinden sich 2 Punkte, zu denen ich Ihnen Folgendes bemerke.</p>
          <p>1) Auf die Erklärung des Ministers Beckerath kam ich allerdings zu Worte und stellte den Antrag</p>
          <p>&#x201E;Die Vorschriften, welche das Reichsministerium über die Einquartirung von Reichstruppen gewiß erlassen hat, auf dem Tische des Hauses niederzulegen&#x201C;</p>
          <p>Der übrige Inhalt des Referats ist richtig.</p>
          <p>2) Der Abgeordnete Nauwerk aus Berlin hat bei der allgemeinen Abstimmung über das Wahlgesetz nicht mit &#x201E;nein&#x201C; sondern mit &#x201E;Ja&#x201C; gestimmt.</p>
          <p>Zum Erweise beider Punkte füge ich den stenographischen Bericht der betreffenden Sitzung ergebenst bei.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Zimmermann</hi> </p>
          <p>(Abgeordneter zur National-Versammlung.)</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Meteorologische Beobachtungen.</head>
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</TEI>
[1335/0001] Beilage zu Nr. 241 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Freitag 9. März 1849. [Französische Republik] [Fortsetzung] das Clubgesetz zur Sprache. So wird wenigstens das Prinzip des Vereinsrechts gerettet. ‒ Am 25 März steht uns eine Katastrophe bevor! An diesem Tage gehen die sechs Millionen Franken zu Ende, welche die Nationalversammlung für die Hausarmen des Seinedepartements votirt und die das Ministerium zu erneuern wenig Lust zeigt. Was soll aus uns werden, wenn sich die 400,000 Hungerleider gegen uns erheben? Hierin liegt die Nothwendigkeit eines Changarnier und seiner 50,000 Bajonnette ‥‥ sagen die reichen Leute. Und doch (ruft der Constitutionnel) steigt die Rente. Die 3% stieg um volle 2 Franken aus Spekulationsbedürfniß ‒ setzt er hinzu. ‒ Keine politischen Gerüchte. Die Behauptung der „Allg. Augsb. Zeitg.“ daß Rußland dem Pabst Geld und Mannschaften zu seiner Wiedereinsetzung angeboten, machte keinen Eindruck auf unserem Geldmarkt. ‒ Präsident Bonaparte nahm heute beim schönsten Wetter wieder eine große Revue auf dem Marsfelde ab. Dieses schöne Wetter ist Veranlassung, daß im Tuilleriengarten bereits die Bäume ausschlagen. Dasselbe Wetter brachte uns ein neues Journal „Le President“ ‒ Heute taucht Louis Philippe wieder im Moniteur auf, aber nicht als König, sondern als Kläger. Er verklagt vor dem Zuchtpolizeigerichte 2 arme Teufel, die ihm in dem Walde von Bondy eine Last Holz gestohlen hatten. Die zwei Verbrecher wurden zu 4 Fr. Strafgeld und 2 Fr. Schadenersatz verurtheilt. Sie werden Herrn Louis Philippe das Geld nach London schicken. ‒ Der Brief Louis Blanc's lautet: „Als ich am 26. August Paris verließ, schrieb ich, daß ich mich am Tage der Debatte vor der Jury stellen würde, und nichts in der Welt hätte mich verhindern können, dies Versprechen zu halten. Aber ich habe mich im August unmöglich verpflichten können, vor einem erst im November eingesetzten Gerichtshofe zu erscheinen. Ich habe mich im Monat August nicht verpflichtet, vor einem Ausnahmsgericht zu erscheinen, welches 3 Monate nachher durch dieselben Leute geschaffen worden ist, die mich proscribirt hatten, und zwar um meine Verurtheilung herbeizuführen, mit offner Verletzung eines der ersten Rechtsprinzipien, wonach kein Gesetz rückwirkende Kraft hat. Die Entscheidung, wodurch die Nationalversammlung mich preisgegeben hat, im Widerspruch mit ihrem eigenen frühern Urtheil, und der Anklageakt, der keine einzige ernsthafte Belastung enthält, sprechen es deutlich aus, daß die Evidenz nichts ist, wo die politischen Leidenschaften alles sind. Mehr als je ist Paris der Herrschaft der Gewalt anheimgefallen; man erschöpft hier den Skandal willkührlicher Verhaftungen; die Contrerevolution ist hier gebietend und wuthschäumend. ‒ Ich habe den Anklageakt gelesen und mein Herz hat vor Unwillen gebebt. Es enthält unter Anderm Folgendes: „es sei mir am 15. geglückt, aus dem Hotel de Ville zu entschlüpfen, so sei das Gerücht gelaufen! Den 15. Mai habe ich, weit entfernt, die Menge aufzufordern, sich zu zerstreuen, ihr wegen des wiedereroberten Petitionsrechts gratulirt. Einige Zeilen später ist der Anklageakt gezwungen zuzugeben, daß ich das Volk aufforderte, die Versammlung frei berathschlagen zu lassen. Den 15. Mai soll ich, ich weiß nicht was für aufrührerische Reden im Luxemburg gehalten haben; und denselben 15. Mai, der Moniteur ist da, um es zu beweisen, war ich nicht mehr im Luxemburg, das damals schon als Wohnung der Executivkommission eingeräumt war. So wird die Justiz in diesem Augenblicke in Frankreich vollstreckt. Ich füge kein Wort weiter hinzu. London 3. März.“ Caussidiere erklärt: „Ich muß den Tag der Gerechtigkeit und Wahrheit in sicherm Schlupfwinkel vor royalistischen Angriffen abwarten. Er ist noch nicht gekommen. Wenn ich vor den Angriffen der Royalisten nicht gesichert war durch die 147,000 Stimmen, die ich gegen sie von der Pariser Bevölkerung erhielt, einen Monat nach den Ereignissen, in die man mich verwickeln wollte; wenn die Versammlung, der ich angehörte, einen fertigen Anklage-Akt gegen mich auf ihr Bureau niederlegen ließ, ehe ich noch auf die Tribüne gestiegen war, um die verlangten Erklärungen zu geben; wenn die Berichte der verworfensten Spione gegen die Thaten, gegen die Erklärungen eines Bürgers geltend gemacht werden, der vom 24. Februar bis zum 24. März, d. h. mitten unter den schwierigsten Verhältnissen und der größten Aufregung die Ruhe von Paris aufrecht erhalten hatte ‒ soll ich die Zahl der Opfer der Feinde der socialen Harmonie vermehren gehen! Die Gefängnisse, die Pontons, die Bagnos sind sie nicht hinreichend angefüllt? ‒ National-Versammlung. Sitzung vom 6. März. Anfang 1 1/2 Uhr. Präsident Marrast. An der Tagesordnung ist die dritte Berathung des Wahlgesetzes, zu dem mehrere wichtige Anträge gestellt worden. Artikel 1, von der Listenformation handelnd, giebt zu keiner Debatte Veranlassung. Artikel 2 hat zwar manigfache aber unwichtige Textänderungen erlitten, stößt ebenfalls auf wenig Widerspruch. Marrast will abstimmen lassen, da ruft Jemand links: „Wir sind noch nicht beschlußfähig!“ Auf diese Bemerkung hin wird eine Zettelabstimmung veranlaßt und die Deputirten, die das schöne Wetter in den Garten gelockt hatte, eilen herein. Der Artikel wird mit 609 gegen 5 Stimmen angenommen. Nachdem diese Abstimmung schon erfolgt, stellen die rheinischen Deputirten Brückner, König, Kestner und Komp. den Antrag: „Diejenigen Einwohner, welche, obgleich von ausländischen Eltern, aber in Frankreich geboren, die Niederlassungsrechte erwerben etc., stimmen zu lassen.“ Brückner entwickelt den Antrag in schrecklich fader Weise. Der Gegenstand wäre eines besseren Vertheidigers würdig gewesen, denn er interessirt viele Tausende. Freslon bekämpft den Antrag als dem Civilcodex widersprechend und sagt, daß Jemand, der gesetzlich nicht zu den Fahnen zugelassen wäre, nimmermehr votiren dürfe. Der Antrag fällt glänzend durch. König und Henri Didier stellen ähnliche Anhängsel, von denen das eine dasselbe Schicksal theilt, das andere an den Ausschuß zur Begutachtung gewiesen wird. Der siebente Satz des Artikels 2 giebt zu einer wichtigen Debatte Stoff. Er handelt von den Fallirten, deren Zahl in den französischen Handelsstädten enorm wächst. Emil Leroux und Boutoey (aus Bayonne) tragen darauf an: „Nur diejenigen Fallirten vom Wahlrecht auszuschließen, welche kein Konkordat zu Stande brachten oder nach dem s. g. Unionsvertrage oder simplen Bankerott nicht rehabilitirt wurden.“ Die Ansicht des Ausschusses ist gespalten. Vesin, im Namen der Mehrheit, bekämpft den Antrag als zu sanft für die commerciellen Garantien. Billault, im Namen der Minderheit, unterstützt dagegen die Aenderung. Nach langem Hin- und Herstreiten wird der siebente Satz durch geheime Abstimmung mit 501 gegen 212 Stimmen angenommen. Der achte Absatz erregt nicht minder Interesse. Er handelt von den politischen Verbrechern. Der Ausschuß schlägt vor: „Obiger Ausschluß vom Wahlrecht darf jedoch diejenigen Verurtheilten nicht treffen, deren Verurtheilung auf politischen Gründen beruht, auf Schlägereien oder Blessuren etc. Es wäre denn, daß der Verlust des Stimmrechts im Urtel ausdrücklich bemerkt sei.“ Ein Theil des Ausschusses (Ah! Ah!) beantragt: „Diese Verurtheilungen dürfen jedoch nicht länger als von 5 Jahren her datiren.“ Parenteau ist der Urheber dieses Bleigewichts, das heftig besprochen wird. Joly (Vater) findet diesen Zeitraum noch zu engherzig. Für politisches Handeln dürfe gar keine Retroaktivität eintreten. Die Versammlung theilt die liberale Ansicht der Antragsteller nicht und verwirft die Joly'schen Zusätze. Artikel 3 wird hierauf angenommen. Artikel 4 desgleichen mit geringer Aenderung. Ebenso Artikel 5 und 6. Artikel 7 soll an Artikel 13 geschlossen werden. Artikel 8 und 9 geben zu keiner erheblichen Einwendung Veranlassung. Artikel 10 wird an den Ausschuß zu nochmaliger Begutachtung gewiesen. Artikel 11 und 12 ohne Weiteres erledigt. Artikel 13 wird mit Artikel 7 zusammengeschmolzen und somit die Reihenfolge geändert. Artikel 15 und 16 (vom Schlußtermin der Wahllisten handelnd) ruft Charamaule auf die Bühne. Das ehrenwerthe Glied der hohen Rechten fürchtet, daß die Zeitpunkte zu vag angegeben seien für etwaige Beschwerden. Billault bekämpft diese Bedenken durch die Versicherung, daß binnen sechs Tagen die entferntesten Departements, selbst Korsika, ihre Listen und resp. Beschwerden erledigen könnten u. s. w. Die Debatte über Artikel 15 und 16 muß indessen der vorgerückten Stunde halber abgebrochen und auf morgen verschoben werden. Die Versammlung geht um 6 1/4 Uhr auseinander. X Bourges, 5. März. Ein neues Leben herrscht in unserer Stadt, seit der Ankunft der politischen Gefangenen. Bourges ist in ein förmliches Kriegslager umgewandelt. Jeden Augenblick ertönt der Ruf: qui vive? Der bekannte Lepreux ist wieder mit der Verwaltung des Gefängnisses beauftragt. Die Gefangenen sehen im Ganzen wohl aus, mit Ausnahme Sobrier's, der durch die strenge Haft viel gelitten zu haben scheint. Raspail trug beim Aussteigen aus dem Cellenwagen ein grünes Portefeuille. Der General Courtais war gestützt auf den Arm seiner Frau. Ihr Anblick gebot allgemeine Achtung. Während 8 Monate hat sie alles Mögliche aufgeboten, um ihrem Manne die Gefangenschaft zu erleichtern, und jetzt auch hat sie sich nicht entsetzt vor diesen entsetzlichen Cellenwagen, worin die gemeinsten Verbrecher nach den Galeeren abgeführt werden, sondern sie hat sich, ungeachtet ihrer zarten Formen, ruhig in einen dieser Wagen, wie die gemeinste Verbrecherin, einstecken lassen. Bei ihrer Ankunft in Bourges, im Augenblicke, wo sie aus dem Wagen stieg, entblös'ten sich Soldaten wie Offiziere unwillkührlich vor diesem seltenen Schauspiel, um zugleich dem General sowohl wie seiner Gattin ihre Theilnahme zu bezeugen. Man hat mit einem Restaurateur aus der Stadt einen Vertrag abgeschlossen, in Folge dessen jeder der Gefangenen, für 75 Fr. monatlich, beköstigt wird. Der Präsident des „hohen Gerichtshofs“, Beranger, so wie der Generalprokurator Baroche werden heute erwartet. Belgien X Brüssel, 5. März. Läge Belgien nicht gerade in der Mitte zwischen Frankreich und Deutschland, wer würde sich in jetziger Zeit um das Affenland kümmern? Aber für Franzosen sowohl als für Deutsche ist Belgien schwer zu umgehen; und die Belgier wissen recht gut, sich diesen Umstand zu Nutze zu machen. Sie haben seit dem 24. Februar vorigen Jahres einen wahren Cordon um das neutrale Land gezogen, um die Fremden, wenn sie uns in etwa von der auswärtigen Polizei als Demokraten denuncirt werden, in Beschlag zu nehmen, sie in einen Zellenwagen einzupacken und sie wie eine verpestete Waare an das andere Ende des Landes auszusetzen. Nur durch diese Gefälligkeit gegen die auswärtige Polizei rettet der Musterstaat seine Unabhängigkeit. Wenn die auswärtige Polizei diesen verkommenen Flamändern nicht ganz genau die verdächtigen Demokraten bezeichnet, dann begehen sie die schmählichsten Mißgriffe, und vergreifen sich sogar an französischen Kaufleuten und englischen Reisenden, die ohne Weiteres verhaftet werden. Der Musterstaat ist rein zum Polizeistaate herabgesunken, und wenn Belgien noch als Muster aufgestellt werden kann, so ist es in der Gemeinheit, mit welcher es gegen Fremde verfährt. Wir finden in der belgischen „Nation“ ein ganzes Sündenregister solcher polizeilichen Gemeinheiten. Der Doktor Wilhelmy kam von Paris, um sich nach Brüssel zu begeben. Kaum an die belgische Gränze angelangt, wird er sofort arretirt und in einem Zellenwagen nach Brüssel abgeführt, wo er sofort in das Gefängniß Petits-Carmes eingesperrt wird. Nachdem er eine geraume Zeit dort gesessen, gelang es ihm endlich durch Vermittelung eines anderen Gefangenen, einem Advokaten in Brüssel Kunde von dieser Verhaftung zu geben. Dieser begibt sich sofort nach dem Gefängniß, wo man ganz erstaunt war, daß man in der Stadt selbst Kenntniß von der Verhaftung Wilhelmy's habe. Herr Hody, der Polizeipräfekt, wollte den Herrn Wilhelmy in der belgischen Bastille sitzen lassen, auf unbestimmte Zeit, um seinen Haß gegen deutsche Demokraten auf die eine oder die andere Weise ausüben zu können. Da nun die Sache einmal veröffentlicht war, so ersuchte man den Advokaten, am andern Tage zurückzukommen. Richtig stellte sich der Herr Advokat zur bestimmten Stunde ein; aber Herr Wilhelmy war schon auf einem Zellenwagen zurück nach Frankreich transportirt worden. Ein anderes Bewandtniß hat es mit dem Sattlermeister Rentlingen aus Frankfurt am Main. Rentlingen wollte nach Amerika übersiedeln und war nach Brüssel gekommen, um dort als politischer Flüchtling so lange zu verweilen, bis seine Familienangelegenheiten in seiner Vaterstadt geordnet seien. Aber der belgische Boden ist nicht mehr neutral für politische Flüchtlinge und er mußte auf der Stelle das Land räumen. Mit dem Referendar Dorty, Sohn des Geheimraths Dorty in Berlin, verfuhr man noch schonungsloser. Ohne ihm die Zeit zu gönnen, seine Freunde und Verwandten von seiner Anwesenheit in Brüssel in Kenntniß zu setzen, wurde er sofort über die Gränze geführt. Dabei werden die Ausgewiesenen auf die schmählichste Weise von der Polizei geprellt. Da man ihnen nicht die Zeit vergönnt ihre Effekten, Geldsachen u. s. w. zu ordnen, so übernimmt die Polizei diese Angelegenheiten auf eigene Rechnung und Herr Hochstetter und eine Masse von Ausgewiesenen wissen zu erzählen, wie die Polizei dabei verfährt. Wehe dem Fremden, der ohne Geld nach Brüssel kommt, oder erst in Brüssel die Ankunft seines Geldes abwarten will. Für ihn kennt die belgische Polizei keine Schonung. Cuchenbacher, Professor von der Ingenieur-Schule zu Wien und Adjudant des Generals Bem war glücklich in Belgien angekommen, und wollte in Brüssel einige Zeit warten, bis ihm die nöthigen Gelder zur Fortsetzung seiner Reise nachgeschickt würden. Er geht auf die Polizei, und ermuntert durch die Theilnahme, die er allenthalben gefunden, gibt er seinen wahren Namen an, und erklärt sein Vorhaben. „Leute ihres Schlages dürfen in Belgien nicht bleiben“, antwortet ihm sofort die Polizei, und mit genauer Noth erwirkte er, daß man ihm 24 Stunden Ausstand gab. Aber nicht allein gegen Deutsche, sondern auch gegen Franzosen ist Belgien unerbittlich. Ein französischer Kaufmann, Herr Tresson, hatte Geschäfte mit Herrn Moltet in Verviers. Letzterer befand sich gerade in der Gesellschaft «des droits et des devoirs de l'homme. Herr Tresson wird in diese Gesellschaft geführt, wo er Theil an den Toasten nahm, und den andern Tag erhält er den Befehl, Belgien in 24 Stunden zu räumen. Ein Gleiches widerfuhr einem Weinhändler aus Bordeaux, der weiter nichts verbrochen, als daß er zu den ungeheuren Vorsichtsmaßregeln gelächelt, die man gegen Fremde gebraucht. Die Königin von Belgien ist bekanntlich eine Tochter Louis Philipps. Der Koburger, welcher auf dem Throne Belgiens sitzt, hat die einzige Spezialität, die seine Raçe auszeichnet, verloren. Das zarte Verhältniß hat schon längst aufgehört. Vor einem Jahre war er nahe daran, mit seiner Lola-Montes, einer gewissen Frau Meyer, das Land auf ewig zu meiden. Aber während er im Unterhandeln mit den belgischen Demokraten begriffen war, gestalteten sich die Verhältnisse anders. Leopold rettete seine Krone, und der geborene Polizei-Sergeant Hody blieb Polizei-Präfekt. Sie schämen sich ihrer anfänglichen Kleinherzigkeit und spielen jetzt die Despoten ‒ so lange es ihnen die Franzosen erlauben. Großbritannien. * London, 6. März. In der gestrigen Parlamentssitzung erkundigte sich Hr. Hume, ob das Gouvernement Maßregeln getroffen habe, um die jüngsten traurigen Ereignisse im Penjab wieder gut zu machen, worauf Lord John Russel in sehr vorsichtigen, nichts destoweniger aber in sehr bestimmten Worten erwiderte, daß gehörigen Ortes bereits die nöthigen Vorstellungen gemacht worden seien, und daß das Gouvernement die darauf erfolgende Antwort bald möglichst mittheilen werde. Aus dieser Erklärung geht nur zu deutlich hervor, daß über das Verfahren Lord Gough's, bei dem jetzigen indischen Feldzuge, der Stab gebrochen sei. Times und Standard bringen auch bereits die Nachricht, daß sehr wahrscheinlich schon mit der dieser Tage abgesandten indischen Post Sir Charles Napier nach dem Penjab abreisen werde, um an Lord Gough's Stelle den Oberbefehl über die britischen Streitkräfte zu übernehmen. Wie man sagte, schwankte die Wahl zwischen Sir Charles und Lord Hardinge. Die Times erklärt sich mit der Ernennung Napier's im höchsten Grade einverstanden und hofft, daß Sir Charles noch vor dem Ablauf der für Feldzüge geeigneten Zeit in Indien anlange, um sofort thätig eingreifen zu können. Wie bekannt, ist nur die Zeit von Dezember bis April für den Feldzug passend und Sir Charles war stets der Ansicht, daß man nur im äußersten Nothfalle später operiren dürfe. Da er aber selbst seiner Zeit in Scinde in den Fall kam, die ungünstige Jahreszeit für seine Märsche und Bataillen zu wählen, und da er damals so vollkommen reüssirte, so verspricht man sich viel von der Anwesenheit des Helden von Scinde, wenn es wiederum unumgänglich nothwendig wäre, die Campagne auch bis in die Mitte des Jahres fortzusetzen. ‒ Die übrigen Verhandlungen des Unterhauses drehten sich aufs Neue um das irische Armengesetz, indem Sir Robert Peel seine Meinung dahin aussprach, daß nur durch eine Aenderung der Grundeigenthumsverhältnisse eine bessere Zukunft für Irland angebahnt werden könne. Vor dem Kriminalgerichtshofe kam heute wieder ein Fall zur Verhandlung, der freilich in den hiesigen Gerichtsannalen keine Seltenheit ist, aber wieder einmal von dem Elend Zeugniß ablegt, das in den untern Gesellschaftsschichten der Weltstadt der Krämer angetroffen wird. Eine 28 Jahr alte Frau stand an der Barre, angeklagt, ihren 6-7jährigen Sohn mit der Absicht, ihn zu tödten, in den Regent's-Kanal geworfen zu haben. Einer der Zeugen hatte die Angeschuldigte mit ihrem Knaben nach dem Kanale zugehen sehen. Bevor die Angeschuldigte ihren Sohn in das 5 Fuß tiefe Wasser warf, rief letzterer: O, Mutter, thu's nicht, thu's nicht! Der Zeuge, der alle ihre Bewegungen verfolgt hatte und sich in der Nähe hielt, sah das Hineinwerfen des Knaben. Die Mutter wollte eben nachfolgen, als er sie bei den Kleidern zurückriß, in's Wasser sprang und den Knaben rettete. Aus dem Verhöre der Angeschuldigten, die während der ganzen Verhandlung sehr aufgeregt war und bitterlich weinte, ergab sich, was auch mehrere Zeugen bestätigten, daß sie nur das gränzenloseste Elend und der Hunger zu diesem Schritte getrieben. Die Geschwornen erklärten sie für „Nichtschuldig“. * ‒ Generallieutenant Napier wird aller Wahrscheinlichkeit nach schon morgen mit der nach Marseille abgehenden Post nach Indien reisen und dort an Lord Gough's Stelle den Oberbefehl im Pendschab übernehmen. Auch 2 Regimenter werden, sobald nur die nöthigen Fahrzeuge beschafft sind, nach Ostindien eingegeschifft werden. Redakteur en chef: Karl Marx. Frankfurt, 5. März. In Betreff des Referats über die Sitzung der National-Versammlung vom 2. März in Nr. 237 (zweite Ausgabe) Ihrer Zeitung befinden sich 2 Punkte, zu denen ich Ihnen Folgendes bemerke. 1) Auf die Erklärung des Ministers Beckerath kam ich allerdings zu Worte und stellte den Antrag „Die Vorschriften, welche das Reichsministerium über die Einquartirung von Reichstruppen gewiß erlassen hat, auf dem Tische des Hauses niederzulegen“ Der übrige Inhalt des Referats ist richtig. 2) Der Abgeordnete Nauwerk aus Berlin hat bei der allgemeinen Abstimmung über das Wahlgesetz nicht mit „nein“ sondern mit „Ja“ gestimmt. Zum Erweise beider Punkte füge ich den stenographischen Bericht der betreffenden Sitzung ergebenst bei. Zimmermann (Abgeordneter zur National-Versammlung.) Meteorologische Beobachtungen. _

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 241. Köln, 9. März 1849. Beilage, S. 1335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz241b_1849/1>, abgerufen am 21.11.2024.