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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 247. Köln, 16. März 1849.

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!!! Frankfurt, 13. März.

National-Versammlung. -- Simson präsidirt. -- An der Tagesordnung ist die zweite Lesung des "Reichsgerichts" § 127 ff.

Der in der gestrigen Sitzung zum Schluß angenommene § 127 heißt:

"Die dem Reiche zustehende Gerichtsbarkeit wird durch ein Reichsgericht ausgeübt."

Zwei Zusätze von Tafel (Stuttgart):
"Die Mitglieder dieses Gerichts werden durch das Volkshaus gewählt und eventuell: Die Mitglieder werden durch Staaten- und Volkshaus in gemeinschaftlicher Sitzung gewählt",
wurden beide verworfen.

Vor der heutigen Tagesordnung interpellirt Rösler von Oels den Reichskriegsminister, ob er Kenntniß habe, daß Soldaten des 2. Bataillons, 10. preußischen Infanterie-Regiments, welche in die 2. Klasse versetzt und des Rechts die preußische Kokarde zu tragen verlustig erklärt, angehalten worden seien, die schwarz-roth-goldene Kokarde weiter zu tragen, und was das Ministerium dieser Verhöhnung gegenüber zu thun gedenke? (Gelächter rechts. -- Der Kriegsminister ist noch krank.)

Eisenstuck interpellirt über beunruhigende Gerüchte, die im Publikum circuliren, wegen der Art, wie die Centralgewalt mit den zur Beschaffung einer deutschen Kriegsmarine angewiesenen Geldern verfährt, über die Lässigkeit in der ganzen Marineangelegenheit selbst, über Flottenmannschaften, die das Ministerium entlassen haben soll, ja über den Wiederverkauf eines angekauften und später zum Kriegsdienst untauglich befundenen Schiffes u. s. w.

Der Finanzminister von Beckerrath besteigt mit einem ungeheuren Aktenstoß die Tribüne und antwortet ungemein ausführlich auf eine gestern von Gevekoth, wegen der Matrikularbeiträge gestellte Interpellation:

ad. 1. noch nicht gezahlt haben Oestreich mit 1,566,138 Thlr.

Baiern.
Sachsen.
Luxemburg und Limburg.
Lichtenstein.
Kurhessen

ad 2. folgen die Gründe äußerst spaßhafter Natur. Oestreich hat am 8. December 1848 der Centralgewalt erklärt, nichts zahlen zu wollen, weil seine Marine ohnehin zum Schutz der deutschen Schifffahrt zur Verfügung steht. (Wie bisher!)

Hierauf hat das Ministerium geantwortet, es handle sich ja hier nicht bloß um Ausführung eines Beschlusses der National-Versammlung (denn darum würde Oestreich sich natürlich gar nicht kümmern!), sondern um eine Nothwendigkeit zu Bundeszwecken, zur Herstellung einer einheitlichen Marine.

Hierauf Oestreich in einer Note vom 27. Februar d. J., es könne doch nicht zahlen, besonders nicht zu einer Flotte in den nördlichen Häfen -- Oestreich brauche eine Flotte in den sudlichen Häfen -- Für eine solche würde es zahlen. Damit Punktum.

Baiern hat noch etwas herauszubekommen wegen in Baden und anderwärts zum Schutz des Reichs aufgestellten Truppen. -- Das Ministerium antwortet, das sei gar keine Entschuldigung Hierauf Baiern: Selbst angenommen, daß das Verlangen der Centralgewalt in Ordnung wäre, hat die Regierung jetzt kein Geld, die Kassen seien auch besonders durch Ausgaben fürs Reich erschöpft und zu Extra-Ausgaben sei erst die Mitwirkung der Stände erforderlich. Also Vertröstung in meliorem fortunam.

Sachsen erklärte, zahlen zu wollen, wenn alle andern gezahlt haben werden. (Sehr gut! Ausgezeichnet! -- Heiterkeit.) Auf diese Naivetät antwortet das unglückliche Reichsfinanzministerium mit einer groben Zurechtweisung, und droht Sachsen bei der National-Versammlung zu verklagen. -- Hierauf giebt Sachsen eine Anweisung auf Preußen wegen Zollvereinsrechnungen. Preußen weist diese Anweisung zuruck mit der Bemerkung, Sachsen hätte noch an Preußen herauszuzahlen. (Heiterkeit.) Nachdem also Sachsen aufs Neue monirt ist, erklärt es endlich, es wird mit seinen Ständen Rücksprache nehmen; bis jetzt ist aber nichts erfolgt.

Limburg-Luxemburg erklärt die Errichtung einer deutschen Kriegsflotte für ein unvorhergesehenes Ereigniß; der Beitrag zu einer solchen sei daher im diesjährigen Büdget nicht vorgesehen. -- Das Reichsministerium erklärt hierauf diese Entschuldigungen für unpassend. -- Das bespricht sich Luxemburg und Limburg mit seinen Ständen, und diese verweigern tout simplement jeden Beitrag. Damit basta.

Lichtenstein endlich hat zu zahlen versprochen, hat aber bis dato nichts gezahlt. (Gelächter.)

ad 3. Die Einzahlung der zweiten Umlage ist vom Reichsministerium halb auf den 1. März halb auf den 1. Mai festgesetzt. -- Hannover, Holstein, Lauenburg haben bereits ganz gezahlt. (Bravo von den Centren.) Hessen, Nassau, Frankfurt und mehrere Duodez-Staaten haben die erste Hälfte gezahlt. Die Uebrigen (d. h. eigentlich alle) haben unterdessen versprochen.

Von den im letzten Punkt der Interpellation beregten Thatsachen (die Anstellung dänischer Offiziere in der östreichischen Marine) hat das Reichsministerium keine offizielle Kunde (d. h. die Sache hat ihre Richtigkeit). Zum Schluß macht der große Financier auf die unverkennbaren Schwierigkeiten aufmerksam, mit denen die Centralgewalt zu kämpfen h[a]t, dennoch sei alles geschehen, was geschehen "werden" konnte, und die Finanzverwaltung werde suchen durch eine baldige Einigung Deutschlands sich so zu stellen, daß sie von den Regierungen der einzelnen Staaten unabhängig sei. -- Nach diesen Worten klatschten die Centren und der große Mann steigt herab.

Gevekoth erkennt im Namen des Marineausschusses die Auseinandersetzungen des Ministers dankbar an, behält sich aber doch Anträge vor, da von Versicherungen keine deutsche Flotte gebaut werden könne.

Hierauf will man (um 11 Uhr) zur Tagesordnung gehen. Da stellt Bauer von Bamberg den Antrag auf Vertagung bis Donnerstag. -- Gründe: im Welker'schen Antrag ad 2 (S. gestern) sei beantragt über die ganze Verfassung auf einmal abzustimmen, also könne man nicht über das "Reichsgericht" einzeln abstimmen; -- auch müsse man zur genauen Prüfung des eben (zur zweiten Lesung) vorgelegten Verfassungsentwurfs wenigstens 2 Tage Zeit haben.

Eisenmann gegen die Vertagung. Der Welkersche Antrag über die ganze Verfassung in Bausch und Bogen abzustimmen, sei ein unerhörter. Man solle ja nicht so sicher sein, daß er ang[e]nommen werde (und die preußische Partei siege!) Und sollten wir wirklich von der gestrigen Majorität überrumpelt werden, so werden wir an das Volk appelliren. Der Grund des Herrn Bauer, als brauchten wir mindestens zwei Tage zum Studium des Entwurfs ist nicht haltbar, wer heute noch nicht weiß, wie er stimmen soll, der soll lieber gar nicht stimmen. (Beifall).

Vogt gegen Bauers Antrag.

Biedermann dafür. Er meint, die Gefahr des Vaterlandes sei allerdings groß, und die Mehrheit des deutschen Volkes werde wohl mit seiner Partei (d. h. mit den Preußen nebst Anhängseln) sein. (Horribles und langanhaltendes Gelächter der Gallerien).

M. Mohl gegen den Antrag Der Eindruck der gestrigen Anträge von Welcker sei nur der des Erstaunens. Was ist denn geschehen? Unsere Partei (die Koalition) hat einen M[a]nn weniger, Herrn Welker. Weiter nichts. Nicht das Vaterland ist in Ge[f]ahr, sondern das preußische Erbkaiserthum! (Heiterkeit und Beifall).

Der Bauersche Antrag wird hierauf mit 252 gegen 215 Stimmen abgelehnt.

Die gestrige Strohfeuer-Siegesfreude der Herren Preußen scheint etwas voreilig gewesen zu sein.

Tagesordnung.

Soiron hält einen ledernen Schlußvortrag zu § 128 des "Reichsgerichts."

Hierauf wird abgestimmt und der Paragraph in folgender Fassung definitiv angenommen (ganz nach dem modifizirten Vorschlag des Verfassungsausschusses und viel illiberaler als in der ersten Lesung):

§ 28.

"Zur Zuständigkeit des Reichsgerichts gehören:
1. Klagen eines Einzelstaates gegen die Reichsgewalt, wegen Verletzung der Reichsverfassung durch Erlassung von Reichsgesetzen (mit 238 gegen 217 Stimmen) und durch Maßregeln der Reichsregierung, so wie Klagen der Reichsgewalt gegen einen Einzelstaat wegen Verletzung der Verfassung.
2. Streitigkeiten zwischen dem Staatenhause und dem Volkshause unter sich und zwischen jedem von ihnen und der Reichsregierung, welche die Auslegung der Verfassung betreffen, wenn die streitenden Theile sich vereinigen, die Entscheidung des Reichsgerichtes einzuholen.
3. Politische und privatrechtliche Streitigkeiten aller Art zwischen den einzelnen deutschen Staaten.
4. Streitigkeiten über Thronfolge, Regierungsfähigkeit in den Einzelstaaten.
5. Streitigkeiten zwischen der Regierung eines Einzelstaates und dessen Volksvertretung über die Gültigkeit oder Auslegung der Landesverfassung.
6. Klagen der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung desselben wegen Aufhebung oder verfassungswidriger Veränderung der Landesverfassung

Zusatz der Minorität des Ausschusses (mit 245 Stimmen gegen 188 angenommen):

"Klagen der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung, wegen Verletzung der Landesverfassung, können bei dem Reichsgericht nur angebracht werden, wenn die in der Landesverfassung gegebenen Mittel der Abhülfe nicht zur Anwendung gebracht werden können."
7. Klagen deutscher Staatsbürger wegen Verletzung der durch die Reichsverfassung ihnen gewährten Rechte. Die näheren Bestimmungen über den Umfang dieses Klagerechts und die Art und Weise dasselbe geltend zu machen, bleiben der Reichsgesetzgebung vorbehalten
8. Beschwerden wegen verweigerter o[d]er gehemmter Rechtspflege, wenn die landesgesetzlichen Mittel der Abhülfe erschöpft sind.
9. Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Reichsminister, insofern sie deren ministerielle Verantwortlichkeit betreffen.
10. Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Minister der Einzelstaaten insofern sie deren ministerielle Verantwortlichkeit betreffen.
11. Strafgerichtsbarkeit in den Fällen des Hoch- und Landesverraths gegen das Reich.
Ob noch andere Verbrechen gegen das Reich der Strafgerichtsbarkeit des Reichsgerichts zu überweisen sind, wird spätern Reichsgesetzen vorbehalten.
12. Klagen g[e]gen den Reichsfiscus.
13. Klagen gegen deutsche Staaten, wenn die Verpflichtung, dem Anspruche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, so wie, wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung gegen mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird."

§ 129.

"Ueber die Frage, ob ein Fall zur Entscheidung des Reichsgerichts geeignet sei, erk[e]nnt einzig und allein das Reichsgericht selbst."

§ 130.

"Ueber die Einsetzung und Organisation des Reichsgerichts, über das Verfahren und die Vollziehung der reichsgerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen wird ein besonderes Gesetz ergehen."
"Diesem Gesetze wird auch die Bestimmung, ob und in welchen Fällen bei dem Reichsgericht die Urtheilsfällung durch Geschworene erfolgen soll, vorbehalten.
"Ebenso bleibt vorbehalten: ob und wie weit dieses Gesetz als organisches Verfassungsgesetz zu betrachten ist."

Alles Vorstehende angenommen

§ 131.

"Der Reichsgesetzgebung bleibt es vorbehalten, Admiralitäts- und Seegerichte zu errichten, so wie Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Gesandten und Konsuln des Reichs zu treffen,"

wird ohne Diskussion angenommen und damit die zweite Lesung des Reichsberichts erledigt.

Um 1/2 2 Uhr wird d[i]e Sitzung geschlossen.

Donnerstag nächste Sitzung. Vielleicht Welkers Anträge.

Ungarn.
*
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Von der Drave, 3. März.

Ueber die Bewegungen in der Türkei und zunächst in Bosnien erfahren wir Folgendes: Der Sultan hat den Raja's die Robot nachgelassen und bloß die Leistung des Zehents angeordnet. Die Grundherren begingen aber ein falsum, und publicirten die Leistung des Drittels, um den Robotverlust auszugleichen; und das ist einerseits, was Mißvergnügen erzeugt hat. Andererseits ist eine allgemeine Conscription ohne Unterschied der Religion anbefohlen, der sich der Raja willig unterzieht, der Moslemim dagegen widersetzt.

Ein Befehl des Vezirs ruft gegen Ende Mai alle waffenfähige Mannschaft nach Travnik zusammen, wozu, das ist ein Räthsel. Während dabei die Raja's mit zwei Pistolen oder einem Gewehr zu erscheinen haben, werden die zum Kriegsdienste Unfähigen zu Hause entwaffnet. Die unbewaffneten Waffenfähigen erhalten in Travnik Schaufeln und andere Apparate zur Schanzarbeit. Man sieht, daß auch hier am südlichen Ufer der Save ernste Vorgänge im Anzuge sind, deren Endzweck noch in einen tiefen Schleier gehüllt ist.

Italien.
068 Neapel, 6. März.

Wir finden in dem Tempo, dem Organe des Ministeriums Cariati, einen Artikel, der als ein Manifest des neapolitanischen Hofes gegen die römische Republik angesehen werden kann. Garibaldi ist in diesem merkwürdigen Dokumente als Räuber und Plünderer behandelt. Man versichert, daß er in's neapolitanische Gebiet habe dringen wollen, aber daß er von der entrüsteten Bevölkerung zurückgetrieben worden sei. Man kündigt ferner an, daß die neapolitanische Regierung handeln wird, aber nicht mit irregulären Banden, sondern mit einer respektablen Armee, kommandirt von Generälen, welche "unter dem Kaiser" die Taufe des Feuers erhalten hätten.

Sieht dies nicht förmlich wie eine Kriegserklärung aus?

068 Rom

erfreut sich fortwährend der größten Ruhe. Seit an die Stelle des von Gott eingesetzten geistligen Oberhauptes eine Regierung getreten, die aus dem Volke selbst hervorgegangen, gehorcht das Volk mit Lust und Liebe allen von dieser Regierung ausfließenden Verordnungen. Die Ereignisse in Turin und Toskana haben die Pläne aller derjenigen vereitelt, welche noch an dem Triumph der sogenannten heiligen Sache arbeiteten. Wirklich giebt es noch 4 Kardinale in Rom. Das Volk ist höchst gleichgültig gegen diese gefallenen Heiligkeiten.

Die römische Regierung beharrt in ihren weisen Maßregeln der öffentlichen Wohlfahrt. Am 28. Februar hat ein römischer Courier dem Herrn Table in Gaeta eine Depesche überbracht, in welcher die Römer ihm sagen ließen, daß sie entschlossen seien, Repressalien auszuüben für den Fall, daß die Truppen die Gränzen der Republik überschreiten sollten. Nach dieser Depesche ist Herr Table sogleich in Conferenz getreten mit den englischen und französischen Admiralen und dem neapolitanischen Bourbonen.

Die hohe Geistlichkeit zeigt sich natürlich sehr feindselig der Republik. Sie fordert alle religiöse und kirchliche Korporationen auf, sich den Forderungen der Regierung zu widersetzen, welche ihnen befiehlt, ein Inventarium aller ihrer Güter aufzunehmen. Es ist leicht einzusehn, daß die römische Geistlichkeit, die so schmählich das Volk ausgebeutet, sich zu einem fürchterlichen Kampfe vorbereitet, um ihre scandalösen Reichthümer und ihre feudalen Previlegien wieder zu erlangen. Die römischen Republikaner, welche sich sehr wohl der Hindernisse erinnern, die von der französsischen Geistlichkeit der ersten Revolution in den Weg gelegt worden, sind entschlossen, mit der größten Energie dem Jesuitismus entgegenzutreten. Die römische Geistlichkeit fällt mit dem Pabst, wenn sie nicht genug christliche Resignation besitzt, um auf ihre zeitliche Macht zu verzichten.

* Rom, 3. März.

Rusconi zeigte in der Constituante den Abschluß eines politischen und kommerziellen Vertrags zwischen der römischen und toskanischen Republik an.

Bologna, 5. März.

Die Demokratie macht in den Provinzen täglich größere Fortschritte. Die Karabiniers hiesiger Stadt, mit dem republikanischen Adler auf der Brust, haben mit Begeisterung den Eid der Treue der römischen Republik geschworen.

068 Florenz, 7. März.

Die provisorische Regierung von Toskana hat bekanntlich die Mobilisation der Nationalgarde verordnet. Das darauf bezügliche Dekret schließt alle jungen Leute von 15 bis 30 Jahren in sich. Der englische Gesandte, welcher hierin eine Verletzung der internationalen Verhältnisse sieht, hat sofort allen Toskanern, welche sich den Verordnungen des Dekrets der provisorischen Regierung entziehen wollen, Pässe angeboten.

Der Kriegsminister von Toskana hat erklärt, daß alle Soldaten, welche innerhalb 14 Tage zurückkehren wollen, nicht als Deserteurs betrachtet werden würden. Alle Freiwillige über 18 Jahre, wenn sie mit den nöthigen Papieren, Zeugniß der Moralität, Einwilligung der Eltern versehen sind, werden sofort in die Armee aufgenommen.

* Florenz, 7. März.

Trapolli ist zum interimistischen Gesandten Toskanas nach Paris, London und Brüssel ernannt.

068 Venedig, 6. März.

Die Kammer hat erklärt, daß sie sich nicht eher mit der Adresse an Frankreich beschäftigen werde, als bis der Repräsentant Tommaseo den Bericht über seine Mission bei der französischen Republik abgestattet haben wird.

Venedig, im Febr.

Das Papiergeld (sowohl carta patriotica, garantirt von den fünfzehn reichsten Familien, als auch die moneta del comune, durch die ganze Gemeinde Venedig garantirt) verlor bald nach seinem Erscheinen von Tag zu Tag, da die mit Lebensmitteln ankommenden Schiffe durchgehends mit Silber

!!! Frankfurt, 13. März.

National-Versammlung. — Simson präsidirt. — An der Tagesordnung ist die zweite Lesung des „Reichsgerichts“ § 127 ff.

Der in der gestrigen Sitzung zum Schluß angenommene § 127 heißt:

„Die dem Reiche zustehende Gerichtsbarkeit wird durch ein Reichsgericht ausgeübt.“

Zwei Zusätze von Tafel (Stuttgart):
„Die Mitglieder dieses Gerichts werden durch das Volkshaus gewählt und eventuell: Die Mitglieder werden durch Staaten- und Volkshaus in gemeinschaftlicher Sitzung gewählt“,
wurden beide verworfen.

Vor der heutigen Tagesordnung interpellirt Rösler von Oels den Reichskriegsminister, ob er Kenntniß habe, daß Soldaten des 2. Bataillons, 10. preußischen Infanterie-Regiments, welche in die 2. Klasse versetzt und des Rechts die preußische Kokarde zu tragen verlustig erklärt, angehalten worden seien, die schwarz-roth-goldene Kokarde weiter zu tragen, und was das Ministerium dieser Verhöhnung gegenüber zu thun gedenke? (Gelächter rechts. — Der Kriegsminister ist noch krank.)

Eisenstuck interpellirt über beunruhigende Gerüchte, die im Publikum circuliren, wegen der Art, wie die Centralgewalt mit den zur Beschaffung einer deutschen Kriegsmarine angewiesenen Geldern verfährt, über die Lässigkeit in der ganzen Marineangelegenheit selbst, über Flottenmannschaften, die das Ministerium entlassen haben soll, ja über den Wiederverkauf eines angekauften und später zum Kriegsdienst untauglich befundenen Schiffes u. s. w.

Der Finanzminister von Beckerrath besteigt mit einem ungeheuren Aktenstoß die Tribüne und antwortet ungemein ausführlich auf eine gestern von Gevekoth, wegen der Matrikularbeiträge gestellte Interpellation:

àd. 1. noch nicht gezahlt haben Oestreich mit 1,566,138 Thlr.

Baiern.
Sachsen.
Luxemburg und Limburg.
Lichtenstein.
Kurhessen

ad 2. folgen die Gründe äußerst spaßhafter Natur. Oestreich hat am 8. December 1848 der Centralgewalt erklärt, nichts zahlen zu wollen, weil seine Marine ohnehin zum Schutz der deutschen Schifffahrt zur Verfügung steht. (Wie bisher!)

Hierauf hat das Ministerium geantwortet, es handle sich ja hier nicht bloß um Ausführung eines Beschlusses der National-Versammlung (denn darum würde Oestreich sich natürlich gar nicht kümmern!), sondern um eine Nothwendigkeit zu Bundeszwecken, zur Herstellung einer einheitlichen Marine.

Hierauf Oestreich in einer Note vom 27. Februar d. J., es könne doch nicht zahlen, besonders nicht zu einer Flotte in den nördlichen Häfen — Oestreich brauche eine Flotte in den sudlichen Häfen — Für eine solche würde es zahlen. Damit Punktum.

Baiern hat noch etwas herauszubekommen wegen in Baden und anderwärts zum Schutz des Reichs aufgestellten Truppen. — Das Ministerium antwortet, das sei gar keine Entschuldigung Hierauf Baiern: Selbst angenommen, daß das Verlangen der Centralgewalt in Ordnung wäre, hat die Regierung jetzt kein Geld, die Kassen seien auch besonders durch Ausgaben fürs Reich erschöpft und zu Extra-Ausgaben sei erst die Mitwirkung der Stände erforderlich. Also Vertröstung in meliorem fortunam.

Sachsen erklärte, zahlen zu wollen, wenn alle andern gezahlt haben werden. (Sehr gut! Ausgezeichnet! — Heiterkeit.) Auf diese Naivetät antwortet das unglückliche Reichsfinanzministerium mit einer groben Zurechtweisung, und droht Sachsen bei der National-Versammlung zu verklagen. — Hierauf giebt Sachsen eine Anweisung auf Preußen wegen Zollvereinsrechnungen. Preußen weist diese Anweisung zuruck mit der Bemerkung, Sachsen hätte noch an Preußen herauszuzahlen. (Heiterkeit.) Nachdem also Sachsen aufs Neue monirt ist, erklärt es endlich, es wird mit seinen Ständen Rücksprache nehmen; bis jetzt ist aber nichts erfolgt.

Limburg-Luxemburg erklärt die Errichtung einer deutschen Kriegsflotte für ein unvorhergesehenes Ereigniß; der Beitrag zu einer solchen sei daher im diesjährigen Büdget nicht vorgesehen. — Das Reichsministerium erklärt hierauf diese Entschuldigungen für unpassend. — Das bespricht sich Luxemburg und Limburg mit seinen Ständen, und diese verweigern tout simplement jeden Beitrag. Damit basta.

Lichtenstein endlich hat zu zahlen versprochen, hat aber bis dato nichts gezahlt. (Gelächter.)

ad 3. Die Einzahlung der zweiten Umlage ist vom Reichsministerium halb auf den 1. März halb auf den 1. Mai festgesetzt. — Hannover, Holstein, Lauenburg haben bereits ganz gezahlt. (Bravo von den Centren.) Hessen, Nassau, Frankfurt und mehrere Duodez-Staaten haben die erste Hälfte gezahlt. Die Uebrigen (d. h. eigentlich alle) haben unterdessen versprochen.

Von den im letzten Punkt der Interpellation beregten Thatsachen (die Anstellung dänischer Offiziere in der östreichischen Marine) hat das Reichsministerium keine offizielle Kunde (d. h. die Sache hat ihre Richtigkeit). Zum Schluß macht der große Financier auf die unverkennbaren Schwierigkeiten aufmerksam, mit denen die Centralgewalt zu kämpfen h[a]t, dennoch sei alles geschehen, was geschehen „werden“ konnte, und die Finanzverwaltung werde suchen durch eine baldige Einigung Deutschlands sich so zu stellen, daß sie von den Regierungen der einzelnen Staaten unabhängig sei. — Nach diesen Worten klatschten die Centren und der große Mann steigt herab.

Gevekoth erkennt im Namen des Marineausschusses die Auseinandersetzungen des Ministers dankbar an, behält sich aber doch Anträge vor, da von Versicherungen keine deutsche Flotte gebaut werden könne.

Hierauf will man (um 11 Uhr) zur Tagesordnung gehen. Da stellt Bauer von Bamberg den Antrag auf Vertagung bis Donnerstag. — Gründe: im Welker'schen Antrag ad 2 (S. gestern) sei beantragt über die ganze Verfassung auf einmal abzustimmen, also könne man nicht über das „Reichsgericht“ einzeln abstimmen; — auch müsse man zur genauen Prüfung des eben (zur zweiten Lesung) vorgelegten Verfassungsentwurfs wenigstens 2 Tage Zeit haben.

Eisenmann gegen die Vertagung. Der Welkersche Antrag über die ganze Verfassung in Bausch und Bogen abzustimmen, sei ein unerhörter. Man solle ja nicht so sicher sein, daß er ang[e]nommen werde (und die preußische Partei siege!) Und sollten wir wirklich von der gestrigen Majorität überrumpelt werden, so werden wir an das Volk appelliren. Der Grund des Herrn Bauer, als brauchten wir mindestens zwei Tage zum Studium des Entwurfs ist nicht haltbar, wer heute noch nicht weiß, wie er stimmen soll, der soll lieber gar nicht stimmen. (Beifall).

Vogt gegen Bauers Antrag.

Biedermann dafür. Er meint, die Gefahr des Vaterlandes sei allerdings groß, und die Mehrheit des deutschen Volkes werde wohl mit seiner Partei (d. h. mit den Preußen nebst Anhängseln) sein. (Horribles und langanhaltendes Gelächter der Gallerien).

M. Mohl gegen den Antrag Der Eindruck der gestrigen Anträge von Welcker sei nur der des Erstaunens. Was ist denn geschehen? Unsere Partei (die Koalition) hat einen M[a]nn weniger, Herrn Welker. Weiter nichts. Nicht das Vaterland ist in Ge[f]ahr, sondern das preußische Erbkaiserthum! (Heiterkeit und Beifall).

Der Bauersche Antrag wird hierauf mit 252 gegen 215 Stimmen abgelehnt.

Die gestrige Strohfeuer-Siegesfreude der Herren Preußen scheint etwas voreilig gewesen zu sein.

Tagesordnung.

Soiron hält einen ledernen Schlußvortrag zu § 128 des „Reichsgerichts.“

Hierauf wird abgestimmt und der Paragraph in folgender Fassung definitiv angenommen (ganz nach dem modifizirten Vorschlag des Verfassungsausschusses und viel illiberaler als in der ersten Lesung):

§ 28.

„Zur Zuständigkeit des Reichsgerichts gehören:
1. Klagen eines Einzelstaates gegen die Reichsgewalt, wegen Verletzung der Reichsverfassung durch Erlassung von Reichsgesetzen (mit 238 gegen 217 Stimmen) und durch Maßregeln der Reichsregierung, so wie Klagen der Reichsgewalt gegen einen Einzelstaat wegen Verletzung der Verfassung.
2. Streitigkeiten zwischen dem Staatenhause und dem Volkshause unter sich und zwischen jedem von ihnen und der Reichsregierung, welche die Auslegung der Verfassung betreffen, wenn die streitenden Theile sich vereinigen, die Entscheidung des Reichsgerichtes einzuholen.
3. Politische und privatrechtliche Streitigkeiten aller Art zwischen den einzelnen deutschen Staaten.
4. Streitigkeiten über Thronfolge, Regierungsfähigkeit in den Einzelstaaten.
5. Streitigkeiten zwischen der Regierung eines Einzelstaates und dessen Volksvertretung über die Gültigkeit oder Auslegung der Landesverfassung.
6. Klagen der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung desselben wegen Aufhebung oder verfassungswidriger Veränderung der Landesverfassung

Zusatz der Minorität des Ausschusses (mit 245 Stimmen gegen 188 angenommen):

„Klagen der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung, wegen Verletzung der Landesverfassung, können bei dem Reichsgericht nur angebracht werden, wenn die in der Landesverfassung gegebenen Mittel der Abhülfe nicht zur Anwendung gebracht werden können.“
7. Klagen deutscher Staatsbürger wegen Verletzung der durch die Reichsverfassung ihnen gewährten Rechte. Die näheren Bestimmungen über den Umfang dieses Klagerechts und die Art und Weise dasselbe geltend zu machen, bleiben der Reichsgesetzgebung vorbehalten
8. Beschwerden wegen verweigerter o[d]er gehemmter Rechtspflege, wenn die landesgesetzlichen Mittel der Abhülfe erschöpft sind.
9. Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Reichsminister, insofern sie deren ministerielle Verantwortlichkeit betreffen.
10. Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Minister der Einzelstaaten insofern sie deren ministerielle Verantwortlichkeit betreffen.
11. Strafgerichtsbarkeit in den Fällen des Hoch- und Landesverraths gegen das Reich.
Ob noch andere Verbrechen gegen das Reich der Strafgerichtsbarkeit des Reichsgerichts zu überweisen sind, wird spätern Reichsgesetzen vorbehalten.
12. Klagen g[e]gen den Reichsfiscus.
13. Klagen gegen deutsche Staaten, wenn die Verpflichtung, dem Anspruche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, so wie, wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung gegen mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird.“

§ 129.

„Ueber die Frage, ob ein Fall zur Entscheidung des Reichsgerichts geeignet sei, erk[e]nnt einzig und allein das Reichsgericht selbst.“

§ 130.

„Ueber die Einsetzung und Organisation des Reichsgerichts, über das Verfahren und die Vollziehung der reichsgerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen wird ein besonderes Gesetz ergehen.“
„Diesem Gesetze wird auch die Bestimmung, ob und in welchen Fällen bei dem Reichsgericht die Urtheilsfällung durch Geschworene erfolgen soll, vorbehalten.
„Ebenso bleibt vorbehalten: ob und wie weit dieses Gesetz als organisches Verfassungsgesetz zu betrachten ist.“

Alles Vorstehende angenommen

§ 131.

„Der Reichsgesetzgebung bleibt es vorbehalten, Admiralitäts- und Seegerichte zu errichten, so wie Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Gesandten und Konsuln des Reichs zu treffen,“

wird ohne Diskussion angenommen und damit die zweite Lesung des Reichsberichts erledigt.

Um 1/2 2 Uhr wird d[i]e Sitzung geschlossen.

Donnerstag nächste Sitzung. Vielleicht Welkers Anträge.

Ungarn.
*
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Von der Drave, 3. März.

Ueber die Bewegungen in der Türkei und zunächst in Bosnien erfahren wir Folgendes: Der Sultan hat den Raja's die Robot nachgelassen und bloß die Leistung des Zehents angeordnet. Die Grundherren begingen aber ein falsum, und publicirten die Leistung des Drittels, um den Robotverlust auszugleichen; und das ist einerseits, was Mißvergnügen erzeugt hat. Andererseits ist eine allgemeine Conscription ohne Unterschied der Religion anbefohlen, der sich der Raja willig unterzieht, der Moslemim dagegen widersetzt.

Ein Befehl des Vezirs ruft gegen Ende Mai alle waffenfähige Mannschaft nach Travnik zusammen, wozu, das ist ein Räthsel. Während dabei die Raja's mit zwei Pistolen oder einem Gewehr zu erscheinen haben, werden die zum Kriegsdienste Unfähigen zu Hause entwaffnet. Die unbewaffneten Waffenfähigen erhalten in Travnik Schaufeln und andere Apparate zur Schanzarbeit. Man sieht, daß auch hier am südlichen Ufer der Save ernste Vorgänge im Anzuge sind, deren Endzweck noch in einen tiefen Schleier gehüllt ist.

Italien.
068 Neapel, 6. März.

Wir finden in dem Tempo, dem Organe des Ministeriums Cariati, einen Artikel, der als ein Manifest des neapolitanischen Hofes gegen die römische Republik angesehen werden kann. Garibaldi ist in diesem merkwürdigen Dokumente als Räuber und Plünderer behandelt. Man versichert, daß er in's neapolitanische Gebiet habe dringen wollen, aber daß er von der entrüsteten Bevölkerung zurückgetrieben worden sei. Man kündigt ferner an, daß die neapolitanische Regierung handeln wird, aber nicht mit irregulären Banden, sondern mit einer respektablen Armee, kommandirt von Generälen, welche „unter dem Kaiser“ die Taufe des Feuers erhalten hätten.

Sieht dies nicht förmlich wie eine Kriegserklärung aus?

068 Rom

erfreut sich fortwährend der größten Ruhe. Seit an die Stelle des von Gott eingesetzten geistligen Oberhauptes eine Regierung getreten, die aus dem Volke selbst hervorgegangen, gehorcht das Volk mit Lust und Liebe allen von dieser Regierung ausfließenden Verordnungen. Die Ereignisse in Turin und Toskana haben die Pläne aller derjenigen vereitelt, welche noch an dem Triumph der sogenannten heiligen Sache arbeiteten. Wirklich giebt es noch 4 Kardinale in Rom. Das Volk ist höchst gleichgültig gegen diese gefallenen Heiligkeiten.

Die römische Regierung beharrt in ihren weisen Maßregeln der öffentlichen Wohlfahrt. Am 28. Februar hat ein römischer Courier dem Herrn Table in Gaëta eine Depesche überbracht, in welcher die Römer ihm sagen ließen, daß sie entschlossen seien, Repressalien auszuüben für den Fall, daß die Truppen die Gränzen der Republik überschreiten sollten. Nach dieser Depesche ist Herr Table sogleich in Conferenz getreten mit den englischen und französischen Admiralen und dem neapolitanischen Bourbonen.

Die hohe Geistlichkeit zeigt sich natürlich sehr feindselig der Republik. Sie fordert alle religiöse und kirchliche Korporationen auf, sich den Forderungen der Regierung zu widersetzen, welche ihnen befiehlt, ein Inventarium aller ihrer Güter aufzunehmen. Es ist leicht einzusehn, daß die römische Geistlichkeit, die so schmählich das Volk ausgebeutet, sich zu einem fürchterlichen Kampfe vorbereitet, um ihre scandalösen Reichthümer und ihre feudalen Previlegien wieder zu erlangen. Die römischen Republikaner, welche sich sehr wohl der Hindernisse erinnern, die von der französsischen Geistlichkeit der ersten Revolution in den Weg gelegt worden, sind entschlossen, mit der größten Energie dem Jesuitismus entgegenzutreten. Die römische Geistlichkeit fällt mit dem Pabst, wenn sie nicht genug christliche Resignation besitzt, um auf ihre zeitliche Macht zu verzichten.

* Rom, 3. März.

Rusconi zeigte in der Constituante den Abschluß eines politischen und kommerziellen Vertrags zwischen der römischen und toskanischen Republik an.

Bologna, 5. März.

Die Demokratie macht in den Provinzen täglich größere Fortschritte. Die Karabiniers hiesiger Stadt, mit dem republikanischen Adler auf der Brust, haben mit Begeisterung den Eid der Treue der römischen Republik geschworen.

068 Florenz, 7. März.

Die provisorische Regierung von Toskana hat bekanntlich die Mobilisation der Nationalgarde verordnet. Das darauf bezügliche Dekret schließt alle jungen Leute von 15 bis 30 Jahren in sich. Der englische Gesandte, welcher hierin eine Verletzung der internationalen Verhältnisse sieht, hat sofort allen Toskanern, welche sich den Verordnungen des Dekrets der provisorischen Regierung entziehen wollen, Pässe angeboten.

Der Kriegsminister von Toskana hat erklärt, daß alle Soldaten, welche innerhalb 14 Tage zurückkehren wollen, nicht als Deserteurs betrachtet werden würden. Alle Freiwillige über 18 Jahre, wenn sie mit den nöthigen Papieren, Zeugniß der Moralität, Einwilligung der Eltern versehen sind, werden sofort in die Armee aufgenommen.

* Florenz, 7. März.

Trapolli ist zum interimistischen Gesandten Toskanas nach Paris, London und Brüssel ernannt.

068 Venedig, 6. März.

Die Kammer hat erklärt, daß sie sich nicht eher mit der Adresse an Frankreich beschäftigen werde, als bis der Repräsentant Tommaseo den Bericht über seine Mission bei der französischen Republik abgestattet haben wird.

Venedig, im Febr.

Das Papiergeld (sowohl carta patriotica, garantirt von den fünfzehn reichsten Familien, als auch die moneta del comune, durch die ganze Gemeinde Venedig garantirt) verlor bald nach seinem Erscheinen von Tag zu Tag, da die mit Lebensmitteln ankommenden Schiffe durchgehends mit Silber

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          <p>National-Versammlung. &#x2014; Simson präsidirt. &#x2014; An der Tagesordnung ist die zweite Lesung des &#x201E;Reichsgerichts&#x201C; § 127 ff.</p>
          <p>Der in der gestrigen Sitzung zum Schluß angenommene § 127 heißt:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die dem Reiche zustehende Gerichtsbarkeit wird durch ein Reichsgericht ausgeübt.&#x201C;</p>
          <p>Zwei Zusätze von <hi rendition="#g">Tafel</hi> (Stuttgart):<lb/><hi rendition="#et">&#x201E;Die Mitglieder dieses Gerichts werden durch das Volkshaus gewählt und eventuell: Die Mitglieder werden durch Staaten- und Volkshaus in gemeinschaftlicher Sitzung gewählt&#x201C;,</hi><lb/>
wurden beide verworfen.</p>
          <p>Vor der heutigen Tagesordnung interpellirt Rösler von Oels den Reichskriegsminister, ob er Kenntniß habe, daß Soldaten des 2. Bataillons, 10. preußischen Infanterie-Regiments, welche in die 2. Klasse versetzt und des Rechts die preußische Kokarde zu tragen verlustig erklärt, angehalten worden seien, die schwarz-roth-goldene Kokarde weiter zu tragen, und was das Ministerium dieser Verhöhnung gegenüber zu thun gedenke? (Gelächter rechts. &#x2014; Der Kriegsminister ist noch krank.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Eisenstuck</hi> interpellirt über beunruhigende Gerüchte, die im Publikum circuliren, wegen der Art, wie die Centralgewalt mit den zur Beschaffung einer deutschen Kriegsmarine angewiesenen Geldern verfährt, über die Lässigkeit in der ganzen Marineangelegenheit selbst, über Flottenmannschaften, die das Ministerium entlassen haben soll, ja über den Wiederverkauf eines angekauften und später zum Kriegsdienst untauglich befundenen Schiffes u. s. w.</p>
          <p>Der Finanzminister <hi rendition="#g">von Beckerrath</hi> besteigt mit einem ungeheuren Aktenstoß die Tribüne und antwortet ungemein ausführlich auf eine gestern von Gevekoth, wegen der Matrikularbeiträge gestellte Interpellation:</p>
          <p>àd. 1. noch nicht gezahlt haben Oestreich mit 1,566,138 Thlr.</p>
          <p rendition="#et">Baiern.<lb/>
Sachsen.<lb/>
Luxemburg und Limburg.<lb/>
Lichtenstein.<lb/>
Kurhessen</p>
          <p>ad 2. folgen die Gründe äußerst spaßhafter Natur. Oestreich hat am 8. December 1848 der Centralgewalt erklärt, nichts zahlen zu wollen, weil seine Marine ohnehin zum Schutz der deutschen Schifffahrt zur Verfügung steht. (Wie bisher!)</p>
          <p>Hierauf hat das Ministerium geantwortet, es handle sich ja hier nicht bloß um Ausführung eines Beschlusses der National-Versammlung (denn darum würde Oestreich sich natürlich gar nicht kümmern!), sondern um eine Nothwendigkeit zu Bundeszwecken, zur Herstellung einer einheitlichen Marine.</p>
          <p>Hierauf Oestreich in einer Note vom 27. Februar d. J., es könne doch nicht zahlen, besonders nicht zu einer Flotte in den nördlichen Häfen &#x2014; Oestreich brauche eine Flotte in den sudlichen Häfen &#x2014; Für eine solche würde es zahlen. Damit Punktum.</p>
          <p>Baiern hat noch etwas herauszubekommen wegen in Baden und anderwärts zum Schutz des Reichs aufgestellten Truppen. &#x2014; Das Ministerium antwortet, das sei gar keine Entschuldigung Hierauf Baiern: Selbst angenommen, daß das Verlangen der Centralgewalt in Ordnung wäre, hat die Regierung jetzt kein Geld, die Kassen seien auch besonders durch Ausgaben fürs Reich erschöpft und zu Extra-Ausgaben sei erst die Mitwirkung der Stände erforderlich. Also Vertröstung in meliorem fortunam.</p>
          <p>Sachsen erklärte, zahlen zu wollen, wenn alle andern gezahlt haben werden. (Sehr gut! Ausgezeichnet! &#x2014; Heiterkeit.) Auf diese Naivetät antwortet das unglückliche Reichsfinanzministerium mit einer groben Zurechtweisung, und droht Sachsen bei der National-Versammlung zu verklagen. &#x2014; Hierauf giebt Sachsen eine Anweisung auf Preußen wegen Zollvereinsrechnungen. Preußen weist diese Anweisung zuruck mit der Bemerkung, Sachsen hätte noch an Preußen herauszuzahlen. (Heiterkeit.) Nachdem also Sachsen aufs Neue monirt ist, erklärt es endlich, es wird mit seinen Ständen Rücksprache nehmen; bis jetzt ist aber nichts erfolgt.</p>
          <p>Limburg-Luxemburg erklärt die Errichtung einer deutschen Kriegsflotte für ein unvorhergesehenes Ereigniß; der Beitrag zu einer solchen sei daher im diesjährigen Büdget nicht vorgesehen. &#x2014; Das Reichsministerium erklärt hierauf diese Entschuldigungen für unpassend. &#x2014; Das bespricht sich Luxemburg und Limburg mit seinen Ständen, und diese verweigern tout simplement jeden Beitrag. Damit basta.</p>
          <p>Lichtenstein endlich hat zu zahlen versprochen, hat aber bis dato nichts gezahlt. (Gelächter.)</p>
          <p>ad 3. Die Einzahlung der zweiten Umlage ist vom Reichsministerium halb auf den 1. März halb auf den 1. Mai festgesetzt. &#x2014; Hannover, Holstein, Lauenburg haben bereits ganz gezahlt. (Bravo von den Centren.) Hessen, Nassau, Frankfurt und mehrere Duodez-Staaten haben die erste Hälfte gezahlt. Die Uebrigen (d. h. eigentlich alle) haben unterdessen versprochen.</p>
          <p>Von den im letzten Punkt der Interpellation beregten Thatsachen (die Anstellung dänischer Offiziere in der östreichischen Marine) hat das Reichsministerium keine offizielle Kunde (d. h. die Sache hat ihre Richtigkeit). Zum Schluß macht der große Financier auf die unverkennbaren Schwierigkeiten aufmerksam, mit denen die Centralgewalt zu kämpfen h[a]t, dennoch sei alles geschehen, was geschehen &#x201E;werden&#x201C; konnte, und die Finanzverwaltung werde suchen durch eine baldige Einigung Deutschlands sich so zu stellen, daß sie von den Regierungen der einzelnen Staaten unabhängig sei. &#x2014; Nach diesen Worten klatschten die Centren und der große Mann steigt herab.</p>
          <p><hi rendition="#g">Gevekoth</hi> erkennt im Namen des Marineausschusses die Auseinandersetzungen des Ministers dankbar an, behält sich aber doch Anträge vor, da von Versicherungen keine deutsche Flotte gebaut werden könne.</p>
          <p>Hierauf will man (um 11 Uhr) zur Tagesordnung gehen. Da stellt <hi rendition="#g">Bauer</hi> von Bamberg den Antrag auf Vertagung bis Donnerstag. &#x2014; Gründe: im Welker'schen Antrag ad 2 (S. gestern) sei beantragt über die ganze Verfassung auf einmal abzustimmen, also könne man nicht über das &#x201E;Reichsgericht&#x201C; einzeln abstimmen; &#x2014; auch müsse man zur genauen Prüfung des eben (zur zweiten Lesung) vorgelegten Verfassungsentwurfs wenigstens 2 Tage Zeit haben.</p>
          <p><hi rendition="#g">Eisenmann</hi> gegen die Vertagung. Der Welkersche Antrag über die ganze Verfassung in Bausch und Bogen abzustimmen, sei ein unerhörter. Man solle ja nicht so sicher sein, daß er ang[e]nommen werde (und die preußische Partei siege!) Und sollten wir wirklich von der gestrigen Majorität überrumpelt werden, so werden wir an das Volk appelliren. Der Grund des Herrn Bauer, als brauchten wir mindestens zwei Tage zum Studium des Entwurfs ist nicht haltbar, wer heute noch nicht weiß, wie er stimmen soll, der soll lieber gar nicht stimmen. (Beifall).</p>
          <p><hi rendition="#g">Vogt</hi> gegen Bauers Antrag.</p>
          <p><hi rendition="#g">Biedermann</hi> dafür. Er meint, die Gefahr des Vaterlandes sei allerdings groß, und die Mehrheit des deutschen Volkes werde wohl mit seiner Partei (d. h. mit den Preußen nebst Anhängseln) sein. (Horribles und langanhaltendes Gelächter der Gallerien).</p>
          <p>M. <hi rendition="#g">Mohl</hi> gegen den Antrag Der Eindruck der gestrigen Anträge von Welcker sei nur der des Erstaunens. Was ist denn geschehen? Unsere Partei (die Koalition) hat einen M[a]nn weniger, Herrn Welker. Weiter nichts. Nicht das Vaterland ist in Ge[f]ahr, sondern das preußische Erbkaiserthum! (Heiterkeit und Beifall).</p>
          <p>Der Bauersche Antrag wird hierauf mit 252 gegen 215 Stimmen abgelehnt.</p>
          <p>Die gestrige Strohfeuer-Siegesfreude der Herren Preußen scheint etwas voreilig gewesen zu sein.</p>
          <p><hi rendition="#g">Tagesordnung</hi>.</p>
          <p><hi rendition="#g">Soiron</hi> hält einen ledernen Schlußvortrag zu § 128 des &#x201E;Reichsgerichts.&#x201C;</p>
          <p>Hierauf wird abgestimmt und der Paragraph in folgender Fassung definitiv angenommen (ganz nach dem modifizirten Vorschlag des Verfassungsausschusses und viel illiberaler als in der ersten Lesung):</p>
          <p>§ 28.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Zur Zuständigkeit des Reichsgerichts gehören:<lb/>
1. Klagen eines Einzelstaates gegen die Reichsgewalt, wegen Verletzung der Reichsverfassung durch Erlassung von Reichsgesetzen (mit 238 gegen 217 Stimmen) und durch Maßregeln der Reichsregierung, so wie Klagen der Reichsgewalt gegen einen Einzelstaat wegen Verletzung der Verfassung.<lb/>
2. Streitigkeiten zwischen dem Staatenhause und dem Volkshause unter sich und zwischen jedem von ihnen und der Reichsregierung, welche die Auslegung der Verfassung betreffen, wenn die streitenden Theile sich vereinigen, die Entscheidung des Reichsgerichtes einzuholen.<lb/>
3. Politische und privatrechtliche Streitigkeiten aller Art zwischen den einzelnen deutschen Staaten.<lb/>
4. Streitigkeiten über Thronfolge, Regierungsfähigkeit in den Einzelstaaten.<lb/>
5. Streitigkeiten zwischen der Regierung eines Einzelstaates und dessen Volksvertretung über die Gültigkeit oder Auslegung der Landesverfassung.<lb/>
6. Klagen der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung desselben wegen Aufhebung oder verfassungswidriger Veränderung der Landesverfassung</p>
          <p>Zusatz der Minorität des Ausschusses (mit 245 Stimmen gegen 188 angenommen):</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Klagen der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung, wegen Verletzung der Landesverfassung, können bei dem Reichsgericht nur angebracht werden, wenn die in der Landesverfassung gegebenen Mittel der Abhülfe nicht zur Anwendung gebracht werden können.&#x201C;<lb/>
7. Klagen deutscher Staatsbürger wegen Verletzung der durch die Reichsverfassung ihnen gewährten Rechte. Die näheren Bestimmungen über den Umfang dieses Klagerechts und die Art und Weise dasselbe geltend zu machen, bleiben der Reichsgesetzgebung vorbehalten<lb/>
8. Beschwerden wegen verweigerter o[d]er gehemmter Rechtspflege, wenn die landesgesetzlichen Mittel der Abhülfe erschöpft sind.<lb/>
9. Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Reichsminister, insofern sie deren ministerielle Verantwortlichkeit betreffen.<lb/>
10. Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Minister der Einzelstaaten insofern sie deren ministerielle Verantwortlichkeit betreffen.<lb/>
11. Strafgerichtsbarkeit in den Fällen des Hoch- und Landesverraths gegen das Reich.<lb/>
Ob noch andere Verbrechen gegen das Reich der Strafgerichtsbarkeit des Reichsgerichts zu überweisen sind, wird spätern Reichsgesetzen vorbehalten.<lb/>
12. Klagen g[e]gen den Reichsfiscus.<lb/>
13. Klagen gegen deutsche Staaten, wenn die Verpflichtung, dem Anspruche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, so wie, wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung gegen mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird.&#x201C;</p>
          <p>§ 129.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Ueber die Frage, ob ein Fall zur Entscheidung des Reichsgerichts geeignet sei, erk[e]nnt einzig und allein das Reichsgericht selbst.&#x201C;</p>
          <p>§ 130.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Ueber die Einsetzung und Organisation des Reichsgerichts, über das Verfahren und die Vollziehung der reichsgerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen wird ein besonderes Gesetz ergehen.&#x201C;<lb/>
&#x201E;Diesem Gesetze wird auch die Bestimmung, ob und in welchen Fällen bei dem Reichsgericht die Urtheilsfällung durch Geschworene erfolgen soll, vorbehalten.<lb/>
&#x201E;Ebenso bleibt vorbehalten: ob und wie weit dieses Gesetz als organisches Verfassungsgesetz zu betrachten ist.&#x201C;</p>
          <p>Alles Vorstehende angenommen</p>
          <p>§ 131.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Der Reichsgesetzgebung bleibt es vorbehalten, Admiralitäts- und Seegerichte zu errichten, so wie Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Gesandten und Konsuln des Reichs zu treffen,&#x201C;</p>
          <p>wird ohne Diskussion angenommen und damit die zweite Lesung des Reichsberichts erledigt.</p>
          <p>Um 1/2 2 Uhr wird d[i]e Sitzung geschlossen.</p>
          <p>Donnerstag nächste Sitzung. Vielleicht Welkers Anträge.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Ungarn.</head>
        <div xml:id="ar247_010_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
          <head>
            <bibl>
              <author>*</author>
            </bibl>
          </head>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
        <div xml:id="ar247_011" type="jArticle">
          <head>Von der Drave, 3. März.</head>
          <p>Ueber die Bewegungen in der Türkei und zunächst in Bosnien erfahren wir Folgendes: Der Sultan hat den Raja's die Robot nachgelassen und bloß die Leistung des Zehents angeordnet. Die Grundherren begingen aber ein falsum, und publicirten die Leistung des Drittels, um den Robotverlust auszugleichen; und das ist einerseits, was Mißvergnügen erzeugt hat. Andererseits ist eine allgemeine Conscription ohne Unterschied der Religion anbefohlen, der sich der Raja willig unterzieht, der Moslemim dagegen widersetzt.</p>
          <p>Ein Befehl des Vezirs ruft gegen Ende Mai alle waffenfähige Mannschaft nach Travnik zusammen, wozu, das ist ein Räthsel. Während dabei die Raja's mit zwei Pistolen oder einem Gewehr zu erscheinen haben, werden die zum Kriegsdienste Unfähigen zu Hause entwaffnet. Die unbewaffneten Waffenfähigen erhalten in Travnik Schaufeln und andere Apparate zur Schanzarbeit. Man sieht, daß auch hier am südlichen Ufer der Save ernste Vorgänge im Anzuge sind, deren Endzweck noch in einen tiefen Schleier gehüllt ist.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar247_012" type="jArticle">
          <head><bibl><author>068</author></bibl> Neapel, 6. März.</head>
          <p>Wir finden in dem <hi rendition="#g">Tempo,</hi> dem Organe des Ministeriums Cariati, einen Artikel, der als ein Manifest des neapolitanischen Hofes gegen die römische Republik angesehen werden kann. Garibaldi ist in diesem merkwürdigen Dokumente als Räuber und Plünderer behandelt. Man versichert, daß er in's neapolitanische Gebiet habe dringen wollen, aber daß er von der entrüsteten Bevölkerung zurückgetrieben worden sei. Man kündigt ferner an, daß die neapolitanische Regierung handeln wird, aber nicht mit irregulären Banden, sondern mit einer respektablen Armee, kommandirt von Generälen, welche &#x201E;unter dem Kaiser&#x201C; die Taufe des Feuers erhalten hätten.</p>
          <p>Sieht dies nicht förmlich wie eine Kriegserklärung aus?</p>
        </div>
        <div xml:id="ar247_013" type="jArticle">
          <head><bibl><author>068</author></bibl> Rom</head>
          <p>erfreut sich fortwährend der größten Ruhe. Seit an die Stelle des von Gott eingesetzten geistligen Oberhauptes eine Regierung getreten, die aus dem Volke selbst hervorgegangen, gehorcht das Volk mit Lust und Liebe allen von dieser Regierung ausfließenden Verordnungen. Die Ereignisse in Turin und Toskana haben die Pläne aller derjenigen vereitelt, welche noch an dem Triumph der sogenannten heiligen Sache arbeiteten. Wirklich giebt es noch 4 Kardinale in Rom. Das Volk ist höchst gleichgültig gegen diese gefallenen Heiligkeiten.</p>
          <p>Die römische Regierung beharrt in ihren weisen Maßregeln der öffentlichen Wohlfahrt. Am 28. Februar hat ein römischer Courier dem Herrn Table in Gaëta eine Depesche überbracht, in welcher die Römer ihm sagen ließen, daß sie entschlossen seien, Repressalien auszuüben für den Fall, daß die Truppen die Gränzen der Republik überschreiten sollten. Nach dieser Depesche ist Herr Table sogleich in Conferenz getreten mit den englischen und französischen Admiralen und dem neapolitanischen Bourbonen.</p>
          <p>Die hohe Geistlichkeit zeigt sich natürlich sehr feindselig der Republik. Sie fordert alle religiöse und kirchliche Korporationen auf, sich den Forderungen der Regierung zu widersetzen, welche ihnen befiehlt, ein Inventarium aller ihrer Güter aufzunehmen. Es ist leicht einzusehn, daß die römische Geistlichkeit, die so schmählich das Volk ausgebeutet, sich zu einem fürchterlichen Kampfe vorbereitet, um ihre scandalösen Reichthümer und ihre feudalen Previlegien wieder zu erlangen. Die römischen Republikaner, welche sich sehr wohl der Hindernisse erinnern, die von der französsischen Geistlichkeit der ersten Revolution in den Weg gelegt worden, sind entschlossen, mit der größten Energie dem Jesuitismus entgegenzutreten. Die römische Geistlichkeit fällt mit dem Pabst, wenn sie nicht genug christliche Resignation besitzt, um auf ihre zeitliche Macht zu verzichten.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar247_014" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Rom, 3. März.</head>
          <p>Rusconi zeigte in der Constituante den Abschluß eines politischen und kommerziellen Vertrags zwischen der römischen und toskanischen Republik an.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar247_015" type="jArticle">
          <head>Bologna, 5. März.</head>
          <p>Die Demokratie macht in den Provinzen täglich größere Fortschritte. Die Karabiniers hiesiger Stadt, mit dem republikanischen Adler auf der Brust, haben mit Begeisterung den Eid der Treue der römischen Republik geschworen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar247_016" type="jArticle">
          <head><bibl><author>068</author></bibl> Florenz, 7. März.</head>
          <p>Die provisorische Regierung von Toskana hat bekanntlich die Mobilisation der Nationalgarde verordnet. Das darauf bezügliche Dekret schließt alle jungen Leute von 15 bis 30 Jahren in sich. Der englische Gesandte, welcher hierin eine Verletzung der internationalen Verhältnisse sieht, hat sofort allen Toskanern, welche sich den Verordnungen des Dekrets der provisorischen Regierung entziehen wollen, Pässe angeboten.</p>
          <p>Der Kriegsminister von Toskana hat erklärt, daß alle Soldaten, welche innerhalb 14 Tage zurückkehren wollen, nicht als Deserteurs betrachtet werden würden. Alle Freiwillige über 18 Jahre, wenn sie mit den nöthigen Papieren, Zeugniß der Moralität, Einwilligung der Eltern versehen sind, werden sofort in die Armee aufgenommen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar247_017" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Florenz, 7. März.</head>
          <p>Trapolli ist zum interimistischen Gesandten Toskanas nach Paris, London und Brüssel ernannt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar247_018" type="jArticle">
          <head><bibl><author>068</author></bibl> Venedig, 6. März.</head>
          <p>Die Kammer hat erklärt, daß sie sich nicht eher mit der Adresse an Frankreich beschäftigen werde, als bis der Repräsentant Tommaseo den Bericht über seine Mission bei der französischen Republik abgestattet haben wird.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar247_019" type="jArticle">
          <head>Venedig, im Febr.</head>
          <p>Das Papiergeld (sowohl carta patriotica, garantirt von den fünfzehn reichsten Familien, als auch die moneta del comune, durch die ganze Gemeinde Venedig garantirt) verlor bald nach seinem Erscheinen von Tag zu Tag, da die mit Lebensmitteln ankommenden Schiffe durchgehends mit Silber
</p>
        </div>
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</TEI>
[1379/0003] !!! Frankfurt, 13. März. National-Versammlung. — Simson präsidirt. — An der Tagesordnung ist die zweite Lesung des „Reichsgerichts“ § 127 ff. Der in der gestrigen Sitzung zum Schluß angenommene § 127 heißt: „Die dem Reiche zustehende Gerichtsbarkeit wird durch ein Reichsgericht ausgeübt.“ Zwei Zusätze von Tafel (Stuttgart): „Die Mitglieder dieses Gerichts werden durch das Volkshaus gewählt und eventuell: Die Mitglieder werden durch Staaten- und Volkshaus in gemeinschaftlicher Sitzung gewählt“, wurden beide verworfen. Vor der heutigen Tagesordnung interpellirt Rösler von Oels den Reichskriegsminister, ob er Kenntniß habe, daß Soldaten des 2. Bataillons, 10. preußischen Infanterie-Regiments, welche in die 2. Klasse versetzt und des Rechts die preußische Kokarde zu tragen verlustig erklärt, angehalten worden seien, die schwarz-roth-goldene Kokarde weiter zu tragen, und was das Ministerium dieser Verhöhnung gegenüber zu thun gedenke? (Gelächter rechts. — Der Kriegsminister ist noch krank.) Eisenstuck interpellirt über beunruhigende Gerüchte, die im Publikum circuliren, wegen der Art, wie die Centralgewalt mit den zur Beschaffung einer deutschen Kriegsmarine angewiesenen Geldern verfährt, über die Lässigkeit in der ganzen Marineangelegenheit selbst, über Flottenmannschaften, die das Ministerium entlassen haben soll, ja über den Wiederverkauf eines angekauften und später zum Kriegsdienst untauglich befundenen Schiffes u. s. w. Der Finanzminister von Beckerrath besteigt mit einem ungeheuren Aktenstoß die Tribüne und antwortet ungemein ausführlich auf eine gestern von Gevekoth, wegen der Matrikularbeiträge gestellte Interpellation: àd. 1. noch nicht gezahlt haben Oestreich mit 1,566,138 Thlr. Baiern. Sachsen. Luxemburg und Limburg. Lichtenstein. Kurhessen ad 2. folgen die Gründe äußerst spaßhafter Natur. Oestreich hat am 8. December 1848 der Centralgewalt erklärt, nichts zahlen zu wollen, weil seine Marine ohnehin zum Schutz der deutschen Schifffahrt zur Verfügung steht. (Wie bisher!) Hierauf hat das Ministerium geantwortet, es handle sich ja hier nicht bloß um Ausführung eines Beschlusses der National-Versammlung (denn darum würde Oestreich sich natürlich gar nicht kümmern!), sondern um eine Nothwendigkeit zu Bundeszwecken, zur Herstellung einer einheitlichen Marine. Hierauf Oestreich in einer Note vom 27. Februar d. J., es könne doch nicht zahlen, besonders nicht zu einer Flotte in den nördlichen Häfen — Oestreich brauche eine Flotte in den sudlichen Häfen — Für eine solche würde es zahlen. Damit Punktum. Baiern hat noch etwas herauszubekommen wegen in Baden und anderwärts zum Schutz des Reichs aufgestellten Truppen. — Das Ministerium antwortet, das sei gar keine Entschuldigung Hierauf Baiern: Selbst angenommen, daß das Verlangen der Centralgewalt in Ordnung wäre, hat die Regierung jetzt kein Geld, die Kassen seien auch besonders durch Ausgaben fürs Reich erschöpft und zu Extra-Ausgaben sei erst die Mitwirkung der Stände erforderlich. Also Vertröstung in meliorem fortunam. Sachsen erklärte, zahlen zu wollen, wenn alle andern gezahlt haben werden. (Sehr gut! Ausgezeichnet! — Heiterkeit.) Auf diese Naivetät antwortet das unglückliche Reichsfinanzministerium mit einer groben Zurechtweisung, und droht Sachsen bei der National-Versammlung zu verklagen. — Hierauf giebt Sachsen eine Anweisung auf Preußen wegen Zollvereinsrechnungen. Preußen weist diese Anweisung zuruck mit der Bemerkung, Sachsen hätte noch an Preußen herauszuzahlen. (Heiterkeit.) Nachdem also Sachsen aufs Neue monirt ist, erklärt es endlich, es wird mit seinen Ständen Rücksprache nehmen; bis jetzt ist aber nichts erfolgt. Limburg-Luxemburg erklärt die Errichtung einer deutschen Kriegsflotte für ein unvorhergesehenes Ereigniß; der Beitrag zu einer solchen sei daher im diesjährigen Büdget nicht vorgesehen. — Das Reichsministerium erklärt hierauf diese Entschuldigungen für unpassend. — Das bespricht sich Luxemburg und Limburg mit seinen Ständen, und diese verweigern tout simplement jeden Beitrag. Damit basta. Lichtenstein endlich hat zu zahlen versprochen, hat aber bis dato nichts gezahlt. (Gelächter.) ad 3. Die Einzahlung der zweiten Umlage ist vom Reichsministerium halb auf den 1. März halb auf den 1. Mai festgesetzt. — Hannover, Holstein, Lauenburg haben bereits ganz gezahlt. (Bravo von den Centren.) Hessen, Nassau, Frankfurt und mehrere Duodez-Staaten haben die erste Hälfte gezahlt. Die Uebrigen (d. h. eigentlich alle) haben unterdessen versprochen. Von den im letzten Punkt der Interpellation beregten Thatsachen (die Anstellung dänischer Offiziere in der östreichischen Marine) hat das Reichsministerium keine offizielle Kunde (d. h. die Sache hat ihre Richtigkeit). Zum Schluß macht der große Financier auf die unverkennbaren Schwierigkeiten aufmerksam, mit denen die Centralgewalt zu kämpfen h[a]t, dennoch sei alles geschehen, was geschehen „werden“ konnte, und die Finanzverwaltung werde suchen durch eine baldige Einigung Deutschlands sich so zu stellen, daß sie von den Regierungen der einzelnen Staaten unabhängig sei. — Nach diesen Worten klatschten die Centren und der große Mann steigt herab. Gevekoth erkennt im Namen des Marineausschusses die Auseinandersetzungen des Ministers dankbar an, behält sich aber doch Anträge vor, da von Versicherungen keine deutsche Flotte gebaut werden könne. Hierauf will man (um 11 Uhr) zur Tagesordnung gehen. Da stellt Bauer von Bamberg den Antrag auf Vertagung bis Donnerstag. — Gründe: im Welker'schen Antrag ad 2 (S. gestern) sei beantragt über die ganze Verfassung auf einmal abzustimmen, also könne man nicht über das „Reichsgericht“ einzeln abstimmen; — auch müsse man zur genauen Prüfung des eben (zur zweiten Lesung) vorgelegten Verfassungsentwurfs wenigstens 2 Tage Zeit haben. Eisenmann gegen die Vertagung. Der Welkersche Antrag über die ganze Verfassung in Bausch und Bogen abzustimmen, sei ein unerhörter. Man solle ja nicht so sicher sein, daß er ang[e]nommen werde (und die preußische Partei siege!) Und sollten wir wirklich von der gestrigen Majorität überrumpelt werden, so werden wir an das Volk appelliren. Der Grund des Herrn Bauer, als brauchten wir mindestens zwei Tage zum Studium des Entwurfs ist nicht haltbar, wer heute noch nicht weiß, wie er stimmen soll, der soll lieber gar nicht stimmen. (Beifall). Vogt gegen Bauers Antrag. Biedermann dafür. Er meint, die Gefahr des Vaterlandes sei allerdings groß, und die Mehrheit des deutschen Volkes werde wohl mit seiner Partei (d. h. mit den Preußen nebst Anhängseln) sein. (Horribles und langanhaltendes Gelächter der Gallerien). M. Mohl gegen den Antrag Der Eindruck der gestrigen Anträge von Welcker sei nur der des Erstaunens. Was ist denn geschehen? Unsere Partei (die Koalition) hat einen M[a]nn weniger, Herrn Welker. Weiter nichts. Nicht das Vaterland ist in Ge[f]ahr, sondern das preußische Erbkaiserthum! (Heiterkeit und Beifall). Der Bauersche Antrag wird hierauf mit 252 gegen 215 Stimmen abgelehnt. Die gestrige Strohfeuer-Siegesfreude der Herren Preußen scheint etwas voreilig gewesen zu sein. Tagesordnung. Soiron hält einen ledernen Schlußvortrag zu § 128 des „Reichsgerichts.“ Hierauf wird abgestimmt und der Paragraph in folgender Fassung definitiv angenommen (ganz nach dem modifizirten Vorschlag des Verfassungsausschusses und viel illiberaler als in der ersten Lesung): § 28. „Zur Zuständigkeit des Reichsgerichts gehören: 1. Klagen eines Einzelstaates gegen die Reichsgewalt, wegen Verletzung der Reichsverfassung durch Erlassung von Reichsgesetzen (mit 238 gegen 217 Stimmen) und durch Maßregeln der Reichsregierung, so wie Klagen der Reichsgewalt gegen einen Einzelstaat wegen Verletzung der Verfassung. 2. Streitigkeiten zwischen dem Staatenhause und dem Volkshause unter sich und zwischen jedem von ihnen und der Reichsregierung, welche die Auslegung der Verfassung betreffen, wenn die streitenden Theile sich vereinigen, die Entscheidung des Reichsgerichtes einzuholen. 3. Politische und privatrechtliche Streitigkeiten aller Art zwischen den einzelnen deutschen Staaten. 4. Streitigkeiten über Thronfolge, Regierungsfähigkeit in den Einzelstaaten. 5. Streitigkeiten zwischen der Regierung eines Einzelstaates und dessen Volksvertretung über die Gültigkeit oder Auslegung der Landesverfassung. 6. Klagen der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung desselben wegen Aufhebung oder verfassungswidriger Veränderung der Landesverfassung Zusatz der Minorität des Ausschusses (mit 245 Stimmen gegen 188 angenommen): „Klagen der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung, wegen Verletzung der Landesverfassung, können bei dem Reichsgericht nur angebracht werden, wenn die in der Landesverfassung gegebenen Mittel der Abhülfe nicht zur Anwendung gebracht werden können.“ 7. Klagen deutscher Staatsbürger wegen Verletzung der durch die Reichsverfassung ihnen gewährten Rechte. Die näheren Bestimmungen über den Umfang dieses Klagerechts und die Art und Weise dasselbe geltend zu machen, bleiben der Reichsgesetzgebung vorbehalten 8. Beschwerden wegen verweigerter o[d]er gehemmter Rechtspflege, wenn die landesgesetzlichen Mittel der Abhülfe erschöpft sind. 9. Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Reichsminister, insofern sie deren ministerielle Verantwortlichkeit betreffen. 10. Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Minister der Einzelstaaten insofern sie deren ministerielle Verantwortlichkeit betreffen. 11. Strafgerichtsbarkeit in den Fällen des Hoch- und Landesverraths gegen das Reich. Ob noch andere Verbrechen gegen das Reich der Strafgerichtsbarkeit des Reichsgerichts zu überweisen sind, wird spätern Reichsgesetzen vorbehalten. 12. Klagen g[e]gen den Reichsfiscus. 13. Klagen gegen deutsche Staaten, wenn die Verpflichtung, dem Anspruche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, so wie, wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung gegen mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird.“ § 129. „Ueber die Frage, ob ein Fall zur Entscheidung des Reichsgerichts geeignet sei, erk[e]nnt einzig und allein das Reichsgericht selbst.“ § 130. „Ueber die Einsetzung und Organisation des Reichsgerichts, über das Verfahren und die Vollziehung der reichsgerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen wird ein besonderes Gesetz ergehen.“ „Diesem Gesetze wird auch die Bestimmung, ob und in welchen Fällen bei dem Reichsgericht die Urtheilsfällung durch Geschworene erfolgen soll, vorbehalten. „Ebenso bleibt vorbehalten: ob und wie weit dieses Gesetz als organisches Verfassungsgesetz zu betrachten ist.“ Alles Vorstehende angenommen § 131. „Der Reichsgesetzgebung bleibt es vorbehalten, Admiralitäts- und Seegerichte zu errichten, so wie Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Gesandten und Konsuln des Reichs zu treffen,“ wird ohne Diskussion angenommen und damit die zweite Lesung des Reichsberichts erledigt. Um 1/2 2 Uhr wird d[i]e Sitzung geschlossen. Donnerstag nächste Sitzung. Vielleicht Welkers Anträge. Ungarn. * _ Von der Drave, 3. März. Ueber die Bewegungen in der Türkei und zunächst in Bosnien erfahren wir Folgendes: Der Sultan hat den Raja's die Robot nachgelassen und bloß die Leistung des Zehents angeordnet. Die Grundherren begingen aber ein falsum, und publicirten die Leistung des Drittels, um den Robotverlust auszugleichen; und das ist einerseits, was Mißvergnügen erzeugt hat. Andererseits ist eine allgemeine Conscription ohne Unterschied der Religion anbefohlen, der sich der Raja willig unterzieht, der Moslemim dagegen widersetzt. Ein Befehl des Vezirs ruft gegen Ende Mai alle waffenfähige Mannschaft nach Travnik zusammen, wozu, das ist ein Räthsel. Während dabei die Raja's mit zwei Pistolen oder einem Gewehr zu erscheinen haben, werden die zum Kriegsdienste Unfähigen zu Hause entwaffnet. Die unbewaffneten Waffenfähigen erhalten in Travnik Schaufeln und andere Apparate zur Schanzarbeit. Man sieht, daß auch hier am südlichen Ufer der Save ernste Vorgänge im Anzuge sind, deren Endzweck noch in einen tiefen Schleier gehüllt ist. Italien. 068 Neapel, 6. März. Wir finden in dem Tempo, dem Organe des Ministeriums Cariati, einen Artikel, der als ein Manifest des neapolitanischen Hofes gegen die römische Republik angesehen werden kann. Garibaldi ist in diesem merkwürdigen Dokumente als Räuber und Plünderer behandelt. Man versichert, daß er in's neapolitanische Gebiet habe dringen wollen, aber daß er von der entrüsteten Bevölkerung zurückgetrieben worden sei. Man kündigt ferner an, daß die neapolitanische Regierung handeln wird, aber nicht mit irregulären Banden, sondern mit einer respektablen Armee, kommandirt von Generälen, welche „unter dem Kaiser“ die Taufe des Feuers erhalten hätten. Sieht dies nicht förmlich wie eine Kriegserklärung aus? 068 Rom erfreut sich fortwährend der größten Ruhe. Seit an die Stelle des von Gott eingesetzten geistligen Oberhauptes eine Regierung getreten, die aus dem Volke selbst hervorgegangen, gehorcht das Volk mit Lust und Liebe allen von dieser Regierung ausfließenden Verordnungen. Die Ereignisse in Turin und Toskana haben die Pläne aller derjenigen vereitelt, welche noch an dem Triumph der sogenannten heiligen Sache arbeiteten. Wirklich giebt es noch 4 Kardinale in Rom. Das Volk ist höchst gleichgültig gegen diese gefallenen Heiligkeiten. Die römische Regierung beharrt in ihren weisen Maßregeln der öffentlichen Wohlfahrt. Am 28. Februar hat ein römischer Courier dem Herrn Table in Gaëta eine Depesche überbracht, in welcher die Römer ihm sagen ließen, daß sie entschlossen seien, Repressalien auszuüben für den Fall, daß die Truppen die Gränzen der Republik überschreiten sollten. Nach dieser Depesche ist Herr Table sogleich in Conferenz getreten mit den englischen und französischen Admiralen und dem neapolitanischen Bourbonen. Die hohe Geistlichkeit zeigt sich natürlich sehr feindselig der Republik. Sie fordert alle religiöse und kirchliche Korporationen auf, sich den Forderungen der Regierung zu widersetzen, welche ihnen befiehlt, ein Inventarium aller ihrer Güter aufzunehmen. Es ist leicht einzusehn, daß die römische Geistlichkeit, die so schmählich das Volk ausgebeutet, sich zu einem fürchterlichen Kampfe vorbereitet, um ihre scandalösen Reichthümer und ihre feudalen Previlegien wieder zu erlangen. Die römischen Republikaner, welche sich sehr wohl der Hindernisse erinnern, die von der französsischen Geistlichkeit der ersten Revolution in den Weg gelegt worden, sind entschlossen, mit der größten Energie dem Jesuitismus entgegenzutreten. Die römische Geistlichkeit fällt mit dem Pabst, wenn sie nicht genug christliche Resignation besitzt, um auf ihre zeitliche Macht zu verzichten. * Rom, 3. März. Rusconi zeigte in der Constituante den Abschluß eines politischen und kommerziellen Vertrags zwischen der römischen und toskanischen Republik an. Bologna, 5. März. Die Demokratie macht in den Provinzen täglich größere Fortschritte. Die Karabiniers hiesiger Stadt, mit dem republikanischen Adler auf der Brust, haben mit Begeisterung den Eid der Treue der römischen Republik geschworen. 068 Florenz, 7. März. Die provisorische Regierung von Toskana hat bekanntlich die Mobilisation der Nationalgarde verordnet. Das darauf bezügliche Dekret schließt alle jungen Leute von 15 bis 30 Jahren in sich. Der englische Gesandte, welcher hierin eine Verletzung der internationalen Verhältnisse sieht, hat sofort allen Toskanern, welche sich den Verordnungen des Dekrets der provisorischen Regierung entziehen wollen, Pässe angeboten. Der Kriegsminister von Toskana hat erklärt, daß alle Soldaten, welche innerhalb 14 Tage zurückkehren wollen, nicht als Deserteurs betrachtet werden würden. Alle Freiwillige über 18 Jahre, wenn sie mit den nöthigen Papieren, Zeugniß der Moralität, Einwilligung der Eltern versehen sind, werden sofort in die Armee aufgenommen. * Florenz, 7. März. Trapolli ist zum interimistischen Gesandten Toskanas nach Paris, London und Brüssel ernannt. 068 Venedig, 6. März. Die Kammer hat erklärt, daß sie sich nicht eher mit der Adresse an Frankreich beschäftigen werde, als bis der Repräsentant Tommaseo den Bericht über seine Mission bei der französischen Republik abgestattet haben wird. Venedig, im Febr. Das Papiergeld (sowohl carta patriotica, garantirt von den fünfzehn reichsten Familien, als auch die moneta del comune, durch die ganze Gemeinde Venedig garantirt) verlor bald nach seinem Erscheinen von Tag zu Tag, da die mit Lebensmitteln ankommenden Schiffe durchgehends mit Silber

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Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 247. Köln, 16. März 1849, S. 1379. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz247_1849/3>, abgerufen am 23.11.2024.