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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 249. Köln, 18. März 1849.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 249. Köln, Sonntag, den 18. März 1849.

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. -- Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet.

Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis.

Nur frankirte, Briefe werden angenommen.

Expedition Unter Hutmacher Nro. 17.

Bestellungen auf die Neue Rheinische Zeitung für das II. Quartal (April-Juni) bitten wir möglichst frühzeitig zu machen.

Unsere auswärtigen geehrten Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß die Abonnements jedesmal am Schlusse des Quartals bei den Postämtern erneuert werden müssen.

Uebersicht.

Deutschland. Bonn. (Die akademische Gerichtsbarkeit). Berlin. (Kammerverhandlungen. -- Griesheim über den dänischen Waffenstillstand). Wien. (Stimmung der Wiener). Stettin. (Erlaß wegen der Märzfeier). Hadersleben. (Stimmung in Jütland). Halberstadt. (Verurtheilungen). Frankfurt. (National-Versammlung).

Ungarn. (Vom Kriegsschauplatze).

Italien. (Der Krieg gegen Oestreich). Turin. (Kammersitzung. -- Der neue Oberbefehlshaber -- Chrzanowski. -- Ungarische Deserteurs). Rom. (Der Hauptwahlspruch. -- Kupfergeld). Neapel. (Das Ultimatum). Modena. (Der östreichische Terrorismus) Venedig. (Antrag auf Diktatur).

Großbritannien. London. (Parlament. -- Die City).

Französische Republik. Bourges. (Prozeß der Maigefangenen).

Rußland. (Vorbereitungen zum Kriege).

Die demokratischen Vereine der Rheinprovinz werden ersucht, ihre Adressen der "Neuen Rheinischen Zeitung" oder der "Neuen Kölnischen Zeitung" baldigst zugehen zu lassen.

Deutschland.
* Köln, 17. März.

So eben hat der Anklagesenat den verhafteten Lasalle wegen einer Rede vor die Assisen und wegen zweier anderen vor das Zuchtpolizeigericht verwiesen, dagegen die beiden Gefangenen Cantador und Weyers außer Verfolgung gesetzt.

Z Bonn, 15. März.

Dem revolutionären Studentenbankett des 24. Februar ist der revolutionäre Katzenjammer einer privilegirten und eximirten akademischen Gerichtsbarkeit: Carcer, Konsil und ewige Relegation gefolgt. Aber wie überall die dummdreiste Reaktion in ihren eignen Netzen sich erwürgt, so auch hier. Als der relegirte Stud. Pappenheim bei höhnischer Verlesung seines unmotivirten Urtheils sich nicht enthalten konnte, in Unwillen über diesen "reaktionären Streich" auszubrechen und dagegen mit Leibeskräften zu appelliren, wurde er von seinen beleidigten Richtern noch zu 10tägiger strenger Carcerhaft verurtheilt und da er dahin zu begeben sich weigerte, durch requirirte Polizei- und Militärmacht dorthin abgeführt. Empört über diese gehäuften Gewaltstreiche, beschloß die Allg. Studentenschaft nach kurzer stürmischer Berathung einmüthig: "das erlassene Verbot des Festzuges als nicht rechtsgültig anzuerkennen, gegen die willkürlich dieserhalb verhängten Strafen zu opponiren und vom Senate die Herausgabe der betreffenden Gerichtsprotokolle zu fordern, um denselben in Anklagezustand zu versetzen." Im Zuge wurden diese Forderungen und Ansichten der Studentenschaft dem geängstigten Rektor in seine Wohnung getragen, wohin in gleicher Absicht der demokratische Bürgerverein, dem Pappenheim als Comitemitglied vorsteht, in corpore gezogen war. Nachdem der Rektor über die energische Erklärung, jedem Terrorismus mit Gewalt entgegentreten zu wollen, mit unbändigen Grimassen zur Tagesordnung gegangen war, wußte er der Aktenforderung dadurch zu entschlüpfen, daß dieselben Allerhöchsten Orts sämmtlich zur Einsicht begehrt und bereits nach Berlin abgeschickt wären. (?) (Man sieht, der Geschichtsschreiber Loebell versteht wenigstens Geschichte zu machen.) Inzwischen war die Universität militärisch besetzt worden, nachdem man die Volksmassen, welche in die Hallen eingedrungen, um ihren gefangenen Freund hoch leben zu lassen, mit Kolbenstößen hinweggetrieben hatte. Vor den Carcer allein bivonakiren 1 Unteroffizier mit vier und zwanzig Mann. Alsbald versammelte sich der Ausschuß der deutschen Studentenschaft, dessen Vorort gegenwärtig Bonn ist und übergab dem Senate Folgendes: "Der Vorort der deutschen Studentenschaft verlangt, daß das ungerechte Verfahren des Senates einer schleunigen Revision in einer Plenarsitzung mit Hinzuziehung des Vororts unterworfen und der der Militärgewalt ausgelieferte Stud. Pappenheim vorläufig aus deren Hand befreit werde, widrigenfalls er sich genöthigt sehe, die Universitätsstadt Bonn, wo das Gesetz so wenig gehandhabt werde, bei sämmtlichen deutschen Universitäten in Verruf zu erklären." Zu gleicher Zeit hat sich die hiesige Studentenschaft mit einer Beschwerde an die Nationalversammlung gewandt. So weit der einfache Thatbestand.

Das wäre denn unsere gepriesene akademische Gerichtsbarkeit! Kindische Thorheiten, Schulden, Duelle, Raufereien begünstigt sie, während sie jeder edlern, freiern Richtung hindernd in den Weg tritt. Wie geschickt weiß sie nicht den Spiritus des anstrebenden Jünglings auf der Retorte verdampfen zu lassen, um dann den phlegmatischen Cadaver von der Drechselbank eines subordinationsmäßigen Corpslebens herab als fertigen Büreaukratenhomunculus in die erste beste Schreibstube zu schicken! Wehe dem Unglücklichen aber, der es wagt, sich einer mechanischen Vegetation zu entreißen und in freiere politische Institutionen hineinzudenken! Er ist verloren. Da wird gewittert, geschnüffelt und gespürt -- ein Königreich für 2 Zeugen! -- Der Prozeß beginnt. Ohne die ihn gravirenden Zeugen zu kennen, ohne sie sehen, sprechen, hören und fragen zu können, wird dem Armen seine Beschuldigung vorgehalten, seine Aeußerungen darüber ignorirt. Eine Woche -- Stillschweigen und Arbeiten in den geheimen Werkkammern der Inquisition -- und siehe da, ein Verdammungsurtheil liegt fertig. Der Beklagte ist ja durch 2 Zeugen überführt!

X Berlin, 15. März.

Sitzung der zweiten Kammer.

Einige neuangekommene Abgeordnete, darunter Schneider aus Westphalen und Reuter (für Berlin) sind eingetreten.

Der Präsident Grabow verkündigt ferner, daß sich die Verfassungs-Revisions-Kommisson constituirt habe und den Abgeordnete Auerswald zu ihrem Vorsitzenden gewählt. In der 6. Abtheilung, welche bisher noch mit den Wahlen zu dieser Kommission im Rückstande war, sind die Abgeordneten Graf Arnim und v. Unruh gewählt worden.

Bucher erhält das Wort zur Geschäftsordnung. Er entwickelt mit bekannter Klarheit den Mangel der Geschäftsordnung, welche keine Vorschriften über die Reihenfolge der zur Berathung kommenden Anträge enthält. Dadurch ist eine Verwirrung in den Berathungen der Abtheilungen entstanden. In einigen hat man den Antrag auf Aufhebung des Belagerungsstandes vorgenommen, in andern jedoch hat man zuerst die ministeriellen Gesetzentwürfe zur Berathung genommen. Hierauf entwickelt der Redner, wie nach der Verfassung das Ministerium verpflichtet sei, bei Verhängung eines Belagerungszustandes die Genehmigung der Kammern sofort einzuholen. Das Ministerium hat eine Denkschrift zur Rechtfertigung seiner Maßregeln der Kammer überreichen lassen. Diese Denkschrift ist den Abtheilungen früher zugegangen als die Gesetzentwürfe, demnach muß diese Denkschrift auch früher berathen werden. Der Präsident war aber der Ansicht, daß diese Denkschrift, da sie keinen Antrag enthalte, gar nicht berathen werde. Demnach würde aber der Zweck der Verfassungsbestimmung, daß die Kammern sofort ihre Zustimmung über die Maßregeln des Ministeriums auszusprechen haben, ganz illusorisch gemacht. Er trägt demnach darauf an:

"daß die ministerielle Denkschrift über den Belagerungszustand vor allen andern Gesetzentwürfen und Anträgen in den Abtheilungen zur Berathung komme."

Der Präsident Grabow bedauert, daß er nach der Geschäftsordnung nicht anders handeln konnte, und will auch diesen Antrag Buchers zuvor in die Abtheilungen verweisen. (Widerspruch zur Linken.) Unterbrechen Sie mich nicht meine Herren, wenn der Präsident nicht das Recht haben soll, nach der Geschäftsordnung zu bestimmen, dann mag jeder andere Präsidient sein, ich nicht.

Vergebens entwickelten hierauf viele Redner der Linken, daß dieser Antrag nicht nach der Geschäftsordnung zu behandeln sei, daß er vielmehr als nur von formeller Bedeutung sogleich zur Abstimmung kommen müsse; daß es den Antrag auf Aufhebung des Belagerungszustandes, dessen Fortdauer nur von den Salonsbesitzern gewünscht würde, tödten hieße, wenn man seine Berathung bis nach der, der vorgelegten Gesetzentwürfe verschiebt. Alles vergebens, die Rechte und der Präsident wollen den Antrag in die Abtheilungen verweisen und dem Gesammtvorstande der Kammer, der heute Abend zusammenkommt, die Bestimmung über die Reihenfolge der Berathung der Anträge in den Abtheilungen überlassen.

Die Linke besteht aber auf sofortige Abstimmung über den Bucherschen Antrag, da trägt die Rechte auf Tagesordnung an. Nach namentlicher Abstimmung wird die Tagesordnung mit 177 gegen 159 Stimmen angenommen.

Hierauf wird über die Wahl Gladbachs Bericht erstattet. Die mit der Prüfung der Wahl beauftragte Abtheilung trägt auf Richtigkeitserklärung dieser Wahl an, weil viele Wahlmänner zum Wahlakt nicht eingeladen waren. Gladbach und mehrere Redner der Linken sprechen für die Gültigkeit, die Rechte spricht dagegen. Nach langer Debatte wird die Wahl des Abg. Gladbach, mit kleiner Majorität für ungültig erklärt.

Wenzel und Genossen stellen den Antrag, daß die Verordnung vom 2. und 3. Januar mit dem 1. Mai in Kraft trete, bis Gesetze über definitive Gerichtseinrichtung, über den Kriminalprozeß, über das Hypotheken-, Vormundschafts- und Kassenwesen erlassen sind. -- Wenzel motivirt seinen Antrag in langer Rede. Rintelen erwidert wie gewöhnlich Unsinn. Thiel, Ulrich u. A. betheiligen sich bei der Debatte, bis der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt wird.

Denselben Erfolg haben die Anträge auf Sistirung der Gerichtsorganisation in Westphalen, auf Amnestie, auf Untersuchung der Weberverhältnisse und endlich auf Vorlegung einer Gemeinde- und Kreis-Ordnung, der letztere mit 150 gegen 141 Stimmen.

Nächste Sitzung Montag, Adreßdebatte.

Sitzung der ersten Kammer.

Die Debatte beginnt mit dem § der Adresse über die dänische Angelegenheit. Es betheiligen sich Heffter, Küpfer, Flottwell, der Ministerpräsident, Hansemann, Milde u. m. A. Es wird der Kommissionsentwurf mit einem Flottwell'schen Amendement angenommen, durch welches Preußen die Vorhut Deutschlands genannt wird.

§ 11 über den Tod des Prinzen Waldemar wird angenommen. Ebenso § 12, bei dem ein Amendement Hansemann's durchfällt. -- Die Deputation aus 20 Mitgliedern wird in den Abtheilungen durch's Loos bestimmt werden. Der Antrag, daß sich der Deputation so viel Mitglieder, wie wollten, anschließen dürfen, fällt durch, worüber sich Milde sehr ärgert.

Nächste Sitzung morgen 10 Uhr, in welcher über die Adresse im Ganzen abgestimmt werden soll.

Preußen in Amerika.

Es giebt auf der Erde kein nützlicheres Thier, als einen preußischen Lieutenant. Man kann mäkeln an sämmtlichen Einrichtungen der "süßen, heiligen Natur," man kann zweifeln an der Zweckmäßigkeit der Wanzen und Blattläuse in der "besten aller Welten" die Nützlichkeit des preußischen Lieutenants ist über allen menschlichen Verstand erhaben. Rien de plus sur. Was hätte aus den harten, struppigen Köpfen der Polen werden sollen, wenn ihnen nicht die weichen, sanften Hände preußischer Kriegshelden Rasir- und Scalpier-Dienste geleistet hätten? Was könnte dem oktroyirten Unterthanenverstand den Glauben an die Unerforschlichkeit Gottes und die Heilsamkeit der Steuerzahlung begreiflicher machen, als der Anblick eines belagerungsträumenden, schuldenduftenden Manteuffelhelden? Wer sollte den Roßjuden am Niederrhein Gelegenheit zu ihrem stillgemüthlichen Schacher geben, wenn nicht in rheinischen Städten Posaunenkommandanten thronten, deren Körpergewicht bei jeder Parade einen Klepper zu Schanden drückt? Rien de plus sur, rien de plus net.

Die Nützlichkeit des preußischen Lieutenants liegt in seinem Rock. Nur durch seinen Rock erhält er das Privilegium, die Bourgeoisweiber, die Frauen der Banquiers und Großkrämer, für die Folgen des rückenbeugenden Lebens ihrer Ehemänner zu entschädigen. Mit dem Rock hört auch die Bedeutung des Lieutenants auf. Was aber wird aus dem preußischen Lieutenant, wenn er den Rock auszieht? Niemand weiß es, Niemand kümmert sich darum. Das Verschwinden des preußischen Lieutenants, wenn er aus seinem Rock gekrochen, ist geheimnißvoll und geräuschvoll gleich dem Verschwinden des Mistkäfers, der sich tiefer und unergründbar verbirgt, wenn ihm die Hacke des Bauers seine weiche Decke entzieht.

Wir füllen daher eine Lücke in der Zeitgeschichte aus, wir helfen einem "tiefgefühlten Bedürfniß" ab, wenn wir nach authentischen Quellen über das Schicksal eines erlauchten Sandreiters "a. D.", des Sprößlings eines uckermärkischen Hidalgo-Geschlechtes, Nachricht geben.

Es sind ungefähr zwei Jahre her, als in New-Orleans ein Junker, von Quitzow, erschien, deß Name unzweifelhaft Hans war. Man kennt den Adel der Quitzow's. Schon in den Zeiten urmärkischen Alterthums tauchte diese edle Familie zum Schrecken der reisenden Kaufleute hinter Hecken und Sträuchen der Mark auf, und später, als der Stamm der Hohenzollern zu blühen begann, waren die ritterlichen Quitzow's die ersten unter allen wegelagernden Größen, welche sich mit den Waffen in der Hand gegen die Konkurrenz der brandenburgischen Markgrafen erhuben. Noch leben die großen Erinnerungen der Quitzow's in dem Munde der treuangestammten Brandenburger fort, und die Bauern sangen, als die Hohenzollern schon lange durch ihren eigenen Namen den ihrer Nebenbuhler zu ersetzen sich bemühten, noch immer das Lied:

"Vor Rochow und vor Lüderitz,
Vor Quitzow und vor Itzenplitz,
Vor'm Türken und vor schwerer Noth
Behüt uns lieber Herre-Gott!"

Es war einer der letzten Nachkommen dieses berühmten Strolchgeschlechts, mit dessen Anwesenheit die bürgerlich-republikanische Stadt New-York heimgesucht wurde. Der Junker von Quitzow hatte in Berlin die Urfehde seiner Ahnen abgeschworen und eine Zeitlang die Livree der Stammfeinde seines Hauses getragen; er brachte nichts mit sich, als die alten Erinnerungen seines Namens, einen grünen Sammtrock mit weißen Knöpfen, und eine Summe Geldes, welche er am Abend seiner Abreise im Spiel gewonnen hatte. Aber in welcher Stadt sollte die Erscheinung eines Quitzow kein Ereigniß sein? Sollten sich die Spekulanten und Wegelagerer der modernen Industrie nicht zu dem Genossen der Rochow's und Lüderitze durch innige Seelenverwandtschaft hingezogen fühlen?

Eine Zeitlang lebte der Junker in der That in voller Zufriedenheit. Es war genau die Zeit, so weit der mitgebrachte Spielgewinn reichte. Eines Tages aber erschien der Wirth seines Hotels, ein grober Mynheer aus Amsterdam, um ihn zu erinnern, daß er vergessen habe, seine Wochenpension zu bezahlen; andere Leute desselben Schlages rückten dem edlen uckermärkischen Granden mit ähnlichen Unzweideutigkeiten in seine Zelle oder verschlossen ihm ihre Läden, und der Junker fühlte zum erstenmal die kläglichen Folgen einer mangelhaften Kreditorganisation.

Der Junker trat vor den Spiegel und seufzte. Er dachte an seine Berliner Garde-Uniform, diese amtliche Anweisung an bürgerlichen Pump, und seufzte. Er dachte an die glorreichen Zwangsanleih-Operationen seiner Ahnen, und seufzte tiefer. An der praktisch-bürgerlichen Republik brach der Stolz des ehrwürdigen europäischen Adels, die Pumpbedeutung seines Berliner Lieutenants-Kleides.

(Schluß folgt.)

Berichtigung in Betreff des berühmten Ritters Schnapphahnski.

Wie gewöhnlich, las ich heute Mittag nach dem Essen die "Neue Rheinische Zeitung," und gerieth in nicht geringes Erstaunen, als ich aus dem Anfange des leitenden Artikels die haarsträubende Behauptung ersah, daß der berühmte Ritter Schnapphahnski todt sei.

Ich halte es für meine Pflicht, diese Verläumdung höchst entrüstet zurückzuweisen. Schnapphahnski ist nicht todt. Schnapphahnski lebt und nimmer wird er sterben. Mein Schnapphahnski ist unsterblich!

Köln, den 17. März 1849.

Der Verfasser des Lebens und der Thaten des berühmten Ritters Schnapphahnski.

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 249. Köln, Sonntag, den 18. März 1849.

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. — Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet.

Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis.

Nur frankirte, Briefe werden angenommen.

Expedition Unter Hutmacher Nro. 17.

Bestellungen auf die Neue Rheinische Zeitung für das II. Quartal (April-Juni) bitten wir möglichst frühzeitig zu machen.

Unsere auswärtigen geehrten Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß die Abonnements jedesmal am Schlusse des Quartals bei den Postämtern erneuert werden müssen.

Uebersicht.

Deutschland. Bonn. (Die akademische Gerichtsbarkeit). Berlin. (Kammerverhandlungen. — Griesheim über den dänischen Waffenstillstand). Wien. (Stimmung der Wiener). Stettin. (Erlaß wegen der Märzfeier). Hadersleben. (Stimmung in Jütland). Halberstadt. (Verurtheilungen). Frankfurt. (National-Versammlung).

Ungarn. (Vom Kriegsschauplatze).

Italien. (Der Krieg gegen Oestreich). Turin. (Kammersitzung. — Der neue Oberbefehlshaber — Chrzanowski. — Ungarische Deserteurs). Rom. (Der Hauptwahlspruch. — Kupfergeld). Neapel. (Das Ultimatum). Modena. (Der östreichische Terrorismus) Venedig. (Antrag auf Diktatur).

Großbritannien. London. (Parlament. — Die City).

Französische Republik. Bourges. (Prozeß der Maigefangenen).

Rußland. (Vorbereitungen zum Kriege).

Die demokratischen Vereine der Rheinprovinz werden ersucht, ihre Adressen der „Neuen Rheinischen Zeitung“ oder der „Neuen Kölnischen Zeitung“ baldigst zugehen zu lassen.

Deutschland.
* Köln, 17. März.

So eben hat der Anklagesenat den verhafteten Lasalle wegen einer Rede vor die Assisen und wegen zweier anderen vor das Zuchtpolizeigericht verwiesen, dagegen die beiden Gefangenen Cantador und Weyers außer Verfolgung gesetzt.

Z Bonn, 15. März.

Dem revolutionären Studentenbankett des 24. Februar ist der revolutionäre Katzenjammer einer privilegirten und eximirten akademischen Gerichtsbarkeit: Carcer, Konsil und ewige Relegation gefolgt. Aber wie überall die dummdreiste Reaktion in ihren eignen Netzen sich erwürgt, so auch hier. Als der relegirte Stud. Pappenheim bei höhnischer Verlesung seines unmotivirten Urtheils sich nicht enthalten konnte, in Unwillen über diesen „reaktionären Streich“ auszubrechen und dagegen mit Leibeskräften zu appelliren, wurde er von seinen beleidigten Richtern noch zu 10tägiger strenger Carcerhaft verurtheilt und da er dahin zu begeben sich weigerte, durch requirirte Polizei- und Militärmacht dorthin abgeführt. Empört über diese gehäuften Gewaltstreiche, beschloß die Allg. Studentenschaft nach kurzer stürmischer Berathung einmüthig: „das erlassene Verbot des Festzuges als nicht rechtsgültig anzuerkennen, gegen die willkürlich dieserhalb verhängten Strafen zu opponiren und vom Senate die Herausgabe der betreffenden Gerichtsprotokolle zu fordern, um denselben in Anklagezustand zu versetzen.» Im Zuge wurden diese Forderungen und Ansichten der Studentenschaft dem geängstigten Rektor in seine Wohnung getragen, wohin in gleicher Absicht der demokratische Bürgerverein, dem Pappenheim als Comitemitglied vorsteht, in corpore gezogen war. Nachdem der Rektor über die energische Erklärung, jedem Terrorismus mit Gewalt entgegentreten zu wollen, mit unbändigen Grimassen zur Tagesordnung gegangen war, wußte er der Aktenforderung dadurch zu entschlüpfen, daß dieselben Allerhöchsten Orts sämmtlich zur Einsicht begehrt und bereits nach Berlin abgeschickt wären. (?) (Man sieht, der Geschichtsschreiber Loebell versteht wenigstens Geschichte zu machen.) Inzwischen war die Universität militärisch besetzt worden, nachdem man die Volksmassen, welche in die Hallen eingedrungen, um ihren gefangenen Freund hoch leben zu lassen, mit Kolbenstößen hinweggetrieben hatte. Vor den Carcer allein bivonakiren 1 Unteroffizier mit vier und zwanzig Mann. Alsbald versammelte sich der Ausschuß der deutschen Studentenschaft, dessen Vorort gegenwärtig Bonn ist und übergab dem Senate Folgendes: „Der Vorort der deutschen Studentenschaft verlangt, daß das ungerechte Verfahren des Senates einer schleunigen Revision in einer Plenarsitzung mit Hinzuziehung des Vororts unterworfen und der der Militärgewalt ausgelieferte Stud. Pappenheim vorläufig aus deren Hand befreit werde, widrigenfalls er sich genöthigt sehe, die Universitätsstadt Bonn, wo das Gesetz so wenig gehandhabt werde, bei sämmtlichen deutschen Universitäten in Verruf zu erklären.“ Zu gleicher Zeit hat sich die hiesige Studentenschaft mit einer Beschwerde an die Nationalversammlung gewandt. So weit der einfache Thatbestand.

Das wäre denn unsere gepriesene akademische Gerichtsbarkeit! Kindische Thorheiten, Schulden, Duelle, Raufereien begünstigt sie, während sie jeder edlern, freiern Richtung hindernd in den Weg tritt. Wie geschickt weiß sie nicht den Spiritus des anstrebenden Jünglings auf der Retorte verdampfen zu lassen, um dann den phlegmatischen Cadaver von der Drechselbank eines subordinationsmäßigen Corpslebens herab als fertigen Büreaukratenhomunculus in die erste beste Schreibstube zu schicken! Wehe dem Unglücklichen aber, der es wagt, sich einer mechanischen Vegetation zu entreißen und in freiere politische Institutionen hineinzudenken! Er ist verloren. Da wird gewittert, geschnüffelt und gespürt — ein Königreich für 2 Zeugen! — Der Prozeß beginnt. Ohne die ihn gravirenden Zeugen zu kennen, ohne sie sehen, sprechen, hören und fragen zu können, wird dem Armen seine Beschuldigung vorgehalten, seine Aeußerungen darüber ignorirt. Eine Woche — Stillschweigen und Arbeiten in den geheimen Werkkammern der Inquisition — und siehe da, ein Verdammungsurtheil liegt fertig. Der Beklagte ist ja durch 2 Zeugen überführt!

X Berlin, 15. März.

Sitzung der zweiten Kammer.

Einige neuangekommene Abgeordnete, darunter Schneider aus Westphalen und Reuter (für Berlin) sind eingetreten.

Der Präsident Grabow verkündigt ferner, daß sich die Verfassungs-Revisions-Kommisson constituirt habe und den Abgeordnete Auerswald zu ihrem Vorsitzenden gewählt. In der 6. Abtheilung, welche bisher noch mit den Wahlen zu dieser Kommission im Rückstande war, sind die Abgeordneten Graf Arnim und v. Unruh gewählt worden.

Bucher erhält das Wort zur Geschäftsordnung. Er entwickelt mit bekannter Klarheit den Mangel der Geschäftsordnung, welche keine Vorschriften über die Reihenfolge der zur Berathung kommenden Anträge enthält. Dadurch ist eine Verwirrung in den Berathungen der Abtheilungen entstanden. In einigen hat man den Antrag auf Aufhebung des Belagerungsstandes vorgenommen, in andern jedoch hat man zuerst die ministeriellen Gesetzentwürfe zur Berathung genommen. Hierauf entwickelt der Redner, wie nach der Verfassung das Ministerium verpflichtet sei, bei Verhängung eines Belagerungszustandes die Genehmigung der Kammern sofort einzuholen. Das Ministerium hat eine Denkschrift zur Rechtfertigung seiner Maßregeln der Kammer überreichen lassen. Diese Denkschrift ist den Abtheilungen früher zugegangen als die Gesetzentwürfe, demnach muß diese Denkschrift auch früher berathen werden. Der Präsident war aber der Ansicht, daß diese Denkschrift, da sie keinen Antrag enthalte, gar nicht berathen werde. Demnach würde aber der Zweck der Verfassungsbestimmung, daß die Kammern sofort ihre Zustimmung über die Maßregeln des Ministeriums auszusprechen haben, ganz illusorisch gemacht. Er trägt demnach darauf an:

„daß die ministerielle Denkschrift über den Belagerungszustand vor allen andern Gesetzentwürfen und Anträgen in den Abtheilungen zur Berathung komme.“

Der Präsident Grabow bedauert, daß er nach der Geschäftsordnung nicht anders handeln konnte, und will auch diesen Antrag Buchers zuvor in die Abtheilungen verweisen. (Widerspruch zur Linken.) Unterbrechen Sie mich nicht meine Herren, wenn der Präsident nicht das Recht haben soll, nach der Geschäftsordnung zu bestimmen, dann mag jeder andere Präsidient sein, ich nicht.

Vergebens entwickelten hierauf viele Redner der Linken, daß dieser Antrag nicht nach der Geschäftsordnung zu behandeln sei, daß er vielmehr als nur von formeller Bedeutung sogleich zur Abstimmung kommen müsse; daß es den Antrag auf Aufhebung des Belagerungszustandes, dessen Fortdauer nur von den Salonsbesitzern gewünscht würde, tödten hieße, wenn man seine Berathung bis nach der, der vorgelegten Gesetzentwürfe verschiebt. Alles vergebens, die Rechte und der Präsident wollen den Antrag in die Abtheilungen verweisen und dem Gesammtvorstande der Kammer, der heute Abend zusammenkommt, die Bestimmung über die Reihenfolge der Berathung der Anträge in den Abtheilungen überlassen.

Die Linke besteht aber auf sofortige Abstimmung über den Bucherschen Antrag, da trägt die Rechte auf Tagesordnung an. Nach namentlicher Abstimmung wird die Tagesordnung mit 177 gegen 159 Stimmen angenommen.

Hierauf wird über die Wahl Gladbachs Bericht erstattet. Die mit der Prüfung der Wahl beauftragte Abtheilung trägt auf Richtigkeitserklärung dieser Wahl an, weil viele Wahlmänner zum Wahlakt nicht eingeladen waren. Gladbach und mehrere Redner der Linken sprechen für die Gültigkeit, die Rechte spricht dagegen. Nach langer Debatte wird die Wahl des Abg. Gladbach, mit kleiner Majorität für ungültig erklärt.

Wenzel und Genossen stellen den Antrag, daß die Verordnung vom 2. und 3. Januar mit dem 1. Mai in Kraft trete, bis Gesetze über definitive Gerichtseinrichtung, über den Kriminalprozeß, über das Hypotheken-, Vormundschafts- und Kassenwesen erlassen sind. — Wenzel motivirt seinen Antrag in langer Rede. Rintelen erwidert wie gewöhnlich Unsinn. Thiel, Ulrich u. A. betheiligen sich bei der Debatte, bis der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt wird.

Denselben Erfolg haben die Anträge auf Sistirung der Gerichtsorganisation in Westphalen, auf Amnestie, auf Untersuchung der Weberverhältnisse und endlich auf Vorlegung einer Gemeinde- und Kreis-Ordnung, der letztere mit 150 gegen 141 Stimmen.

Nächste Sitzung Montag, Adreßdebatte.

Sitzung der ersten Kammer.

Die Debatte beginnt mit dem § der Adresse über die dänische Angelegenheit. Es betheiligen sich Heffter, Küpfer, Flottwell, der Ministerpräsident, Hansemann, Milde u. m. A. Es wird der Kommissionsentwurf mit einem Flottwell'schen Amendement angenommen, durch welches Preußen die Vorhut Deutschlands genannt wird.

§ 11 über den Tod des Prinzen Waldemar wird angenommen. Ebenso § 12, bei dem ein Amendement Hansemann's durchfällt. — Die Deputation aus 20 Mitgliedern wird in den Abtheilungen durch's Loos bestimmt werden. Der Antrag, daß sich der Deputation so viel Mitglieder, wie wollten, anschließen dürfen, fällt durch, worüber sich Milde sehr ärgert.

Nächste Sitzung morgen 10 Uhr, in welcher über die Adresse im Ganzen abgestimmt werden soll.

Preußen in Amerika.

Es giebt auf der Erde kein nützlicheres Thier, als einen preußischen Lieutenant. Man kann mäkeln an sämmtlichen Einrichtungen der „süßen, heiligen Natur,“ man kann zweifeln an der Zweckmäßigkeit der Wanzen und Blattläuse in der „besten aller Welten“ die Nützlichkeit des preußischen Lieutenants ist über allen menschlichen Verstand erhaben. Rien de plus sur. Was hätte aus den harten, struppigen Köpfen der Polen werden sollen, wenn ihnen nicht die weichen, sanften Hände preußischer Kriegshelden Rasir- und Scalpier-Dienste geleistet hätten? Was könnte dem oktroyirten Unterthanenverstand den Glauben an die Unerforschlichkeit Gottes und die Heilsamkeit der Steuerzahlung begreiflicher machen, als der Anblick eines belagerungsträumenden, schuldenduftenden Manteuffelhelden? Wer sollte den Roßjuden am Niederrhein Gelegenheit zu ihrem stillgemüthlichen Schacher geben, wenn nicht in rheinischen Städten Posaunenkommandanten thronten, deren Körpergewicht bei jeder Parade einen Klepper zu Schanden drückt? Rien de plus sur, rien de plus net.

Die Nützlichkeit des preußischen Lieutenants liegt in seinem Rock. Nur durch seinen Rock erhält er das Privilegium, die Bourgeoisweiber, die Frauen der Banquiers und Großkrämer, für die Folgen des rückenbeugenden Lebens ihrer Ehemänner zu entschädigen. Mit dem Rock hört auch die Bedeutung des Lieutenants auf. Was aber wird aus dem preußischen Lieutenant, wenn er den Rock auszieht? Niemand weiß es, Niemand kümmert sich darum. Das Verschwinden des preußischen Lieutenants, wenn er aus seinem Rock gekrochen, ist geheimnißvoll und geräuschvoll gleich dem Verschwinden des Mistkäfers, der sich tiefer und unergründbar verbirgt, wenn ihm die Hacke des Bauers seine weiche Decke entzieht.

Wir füllen daher eine Lücke in der Zeitgeschichte aus, wir helfen einem „tiefgefühlten Bedürfniß“ ab, wenn wir nach authentischen Quellen über das Schicksal eines erlauchten Sandreiters „a. D.“, des Sprößlings eines uckermärkischen Hidalgo-Geschlechtes, Nachricht geben.

Es sind ungefähr zwei Jahre her, als in New-Orleans ein Junker, von Quitzow, erschien, deß Name unzweifelhaft Hans war. Man kennt den Adel der Quitzow's. Schon in den Zeiten urmärkischen Alterthums tauchte diese edle Familie zum Schrecken der reisenden Kaufleute hinter Hecken und Sträuchen der Mark auf, und später, als der Stamm der Hohenzollern zu blühen begann, waren die ritterlichen Quitzow's die ersten unter allen wegelagernden Größen, welche sich mit den Waffen in der Hand gegen die Konkurrenz der brandenburgischen Markgrafen erhuben. Noch leben die großen Erinnerungen der Quitzow's in dem Munde der treuangestammten Brandenburger fort, und die Bauern sangen, als die Hohenzollern schon lange durch ihren eigenen Namen den ihrer Nebenbuhler zu ersetzen sich bemühten, noch immer das Lied:

„Vor Rochow und vor Lüderitz,
Vor Quitzow und vor Itzenplitz,
Vor'm Türken und vor schwerer Noth
Behüt uns lieber Herre-Gott!“

Es war einer der letzten Nachkommen dieses berühmten Strolchgeschlechts, mit dessen Anwesenheit die bürgerlich-republikanische Stadt New-York heimgesucht wurde. Der Junker von Quitzow hatte in Berlin die Urfehde seiner Ahnen abgeschworen und eine Zeitlang die Livrée der Stammfeinde seines Hauses getragen; er brachte nichts mit sich, als die alten Erinnerungen seines Namens, einen grünen Sammtrock mit weißen Knöpfen, und eine Summe Geldes, welche er am Abend seiner Abreise im Spiel gewonnen hatte. Aber in welcher Stadt sollte die Erscheinung eines Quitzow kein Ereigniß sein? Sollten sich die Spekulanten und Wegelagerer der modernen Industrie nicht zu dem Genossen der Rochow's und Lüderitze durch innige Seelenverwandtschaft hingezogen fühlen?

Eine Zeitlang lebte der Junker in der That in voller Zufriedenheit. Es war genau die Zeit, so weit der mitgebrachte Spielgewinn reichte. Eines Tages aber erschien der Wirth seines Hotels, ein grober Mynheer aus Amsterdam, um ihn zu erinnern, daß er vergessen habe, seine Wochenpension zu bezahlen; andere Leute desselben Schlages rückten dem edlen uckermärkischen Granden mit ähnlichen Unzweideutigkeiten in seine Zelle oder verschlossen ihm ihre Läden, und der Junker fühlte zum erstenmal die kläglichen Folgen einer mangelhaften Kreditorganisation.

Der Junker trat vor den Spiegel und seufzte. Er dachte an seine Berliner Garde-Uniform, diese amtliche Anweisung an bürgerlichen Pump, und seufzte. Er dachte an die glorreichen Zwangsanleih-Operationen seiner Ahnen, und seufzte tiefer. An der praktisch-bürgerlichen Republik brach der Stolz des ehrwürdigen europäischen Adels, die Pumpbedeutung seines Berliner Lieutenants-Kleides.

(Schluß folgt.)

Berichtigung in Betreff des berühmten Ritters Schnapphahnski.

Wie gewöhnlich, las ich heute Mittag nach dem Essen die „Neue Rheinische Zeitung,“ und gerieth in nicht geringes Erstaunen, als ich aus dem Anfange des leitenden Artikels die haarsträubende Behauptung ersah, daß der berühmte Ritter Schnapphahnski todt sei.

Ich halte es für meine Pflicht, diese Verläumdung höchst entrüstet zurückzuweisen. Schnapphahnski ist nicht todt. Schnapphahnski lebt und nimmer wird er sterben. Mein Schnapphahnski ist unsterblich!

Köln, den 17. März 1849.

Der Verfasser des Lebens und der Thaten des berühmten Ritters Schnapphahnski.

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          <docDate>No 249. Köln, Sonntag, den 18. März 1849.</docDate>
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        <p>Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. &#x2014; Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.</p>
        <p>Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet.</p>
        <p>Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis.</p>
        <p>Nur frankirte, Briefe werden angenommen.</p>
        <p>Expedition Unter Hutmacher Nro. 17.</p>
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        <p>Bestellungen auf die Neue Rheinische Zeitung für das <hi rendition="#b">II.</hi> Quartal (April-Juni) bitten wir möglichst frühzeitig zu machen.</p>
        <p>Unsere auswärtigen geehrten Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß die Abonnements jedesmal am Schlusse des Quartals bei den Postämtern erneuert werden müssen.</p>
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        <head>Uebersicht.</head>
        <p><hi rendition="#g">Deutschland</hi>. Bonn. (Die akademische Gerichtsbarkeit). Berlin. (Kammerverhandlungen. &#x2014; Griesheim über den dänischen Waffenstillstand). Wien. (Stimmung der Wiener). Stettin. (Erlaß wegen der Märzfeier). Hadersleben. (Stimmung in Jütland). Halberstadt. (Verurtheilungen). Frankfurt. (National-Versammlung).</p>
        <p><hi rendition="#g">Ungarn</hi>. (Vom Kriegsschauplatze).</p>
        <p><hi rendition="#g">Italien</hi>. (Der Krieg gegen Oestreich). Turin. (Kammersitzung. &#x2014; Der neue Oberbefehlshaber &#x2014; Chrzanowski. &#x2014; Ungarische Deserteurs). Rom. (Der Hauptwahlspruch. &#x2014; Kupfergeld). Neapel. (Das Ultimatum). Modena. (Der östreichische Terrorismus) Venedig. (Antrag auf Diktatur).</p>
        <p><hi rendition="#g">Großbritannien</hi>. London. (Parlament. &#x2014; Die City).</p>
        <p><hi rendition="#g">Französische Republik</hi>. Bourges. (Prozeß der Maigefangenen).</p>
        <p><hi rendition="#g">Rußland</hi>. (Vorbereitungen zum Kriege).</p>
      </div>
      <div n="1">
        <p>Die demokratischen Vereine <hi rendition="#b">der Rheinprovinz werden ersucht, ihre Adressen der &#x201E;Neuen Rheinischen Zeitung&#x201C; oder der &#x201E;Neuen Kölnischen Zeitung&#x201C; baldigst zugehen zu lassen.</hi> </p>
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        <head>Deutschland.</head>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 17. März.</head>
          <p>So eben hat der Anklagesenat den verhafteten Lasalle wegen einer Rede vor die Assisen und wegen zweier anderen vor das Zuchtpolizeigericht verwiesen, dagegen die beiden Gefangenen Cantador und Weyers außer Verfolgung gesetzt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar249_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>Z</author></bibl> Bonn, 15. März.</head>
          <p>Dem revolutionären Studentenbankett des 24. Februar ist der revolutionäre Katzenjammer einer privilegirten und eximirten akademischen Gerichtsbarkeit: Carcer, Konsil und ewige Relegation gefolgt. Aber wie überall die dummdreiste Reaktion in ihren eignen Netzen sich erwürgt, so auch hier. Als der relegirte Stud. Pappenheim bei höhnischer Verlesung seines unmotivirten Urtheils sich nicht enthalten konnte, in Unwillen über diesen &#x201E;reaktionären Streich&#x201C; auszubrechen und dagegen mit Leibeskräften zu appelliren, wurde er von seinen beleidigten Richtern noch zu 10tägiger strenger Carcerhaft verurtheilt und da er dahin zu begeben sich weigerte, durch requirirte Polizei- und Militärmacht dorthin abgeführt. Empört über diese gehäuften Gewaltstreiche, beschloß die Allg. Studentenschaft nach kurzer stürmischer Berathung einmüthig: &#x201E;das erlassene Verbot des Festzuges als nicht rechtsgültig anzuerkennen, gegen die willkürlich dieserhalb verhängten Strafen zu opponiren und vom Senate die Herausgabe der betreffenden Gerichtsprotokolle zu fordern, um denselben in Anklagezustand zu versetzen.» Im Zuge wurden diese Forderungen und Ansichten der Studentenschaft dem geängstigten Rektor in seine Wohnung getragen, wohin in gleicher Absicht der demokratische Bürgerverein, dem Pappenheim als Comitemitglied vorsteht, in corpore gezogen war. Nachdem der Rektor über die energische Erklärung, jedem Terrorismus mit Gewalt entgegentreten zu wollen, mit unbändigen Grimassen zur Tagesordnung gegangen war, wußte er der Aktenforderung dadurch zu entschlüpfen, daß dieselben Allerhöchsten Orts sämmtlich zur Einsicht begehrt und bereits nach Berlin abgeschickt wären. (?) (Man sieht, der Geschichtsschreiber Loebell versteht wenigstens Geschichte zu machen.) Inzwischen war die Universität militärisch besetzt worden, nachdem man die Volksmassen, welche in die Hallen eingedrungen, um ihren gefangenen Freund hoch leben zu lassen, mit Kolbenstößen hinweggetrieben hatte. Vor den Carcer allein bivonakiren 1 Unteroffizier mit vier und zwanzig Mann. Alsbald versammelte sich der Ausschuß der deutschen Studentenschaft, dessen Vorort gegenwärtig Bonn ist und übergab dem Senate Folgendes: &#x201E;Der Vorort der deutschen Studentenschaft verlangt, daß das ungerechte Verfahren des Senates einer schleunigen Revision in einer Plenarsitzung mit Hinzuziehung des Vororts unterworfen und der der Militärgewalt ausgelieferte Stud. Pappenheim vorläufig aus deren Hand befreit werde, widrigenfalls er sich genöthigt sehe, die Universitätsstadt Bonn, wo das Gesetz so wenig gehandhabt werde, bei sämmtlichen deutschen Universitäten in Verruf zu erklären.&#x201C; Zu gleicher Zeit hat sich die hiesige Studentenschaft mit einer Beschwerde an die Nationalversammlung gewandt. So weit der einfache Thatbestand.</p>
          <p>Das wäre denn unsere gepriesene akademische Gerichtsbarkeit! Kindische Thorheiten, Schulden, Duelle, Raufereien begünstigt sie, während sie jeder edlern, freiern Richtung hindernd in den Weg tritt. Wie geschickt weiß sie nicht den Spiritus des anstrebenden Jünglings auf der Retorte verdampfen zu lassen, um dann den phlegmatischen Cadaver von der Drechselbank eines subordinationsmäßigen Corpslebens herab als fertigen Büreaukratenhomunculus in die erste beste Schreibstube zu schicken! Wehe dem Unglücklichen aber, der es wagt, sich einer mechanischen Vegetation zu entreißen und in freiere politische Institutionen hineinzudenken! Er ist verloren. Da wird gewittert, geschnüffelt und gespürt &#x2014; ein Königreich für 2 Zeugen! &#x2014; Der Prozeß beginnt. Ohne die ihn gravirenden Zeugen zu kennen, ohne sie sehen, sprechen, hören und fragen zu können, wird dem Armen seine Beschuldigung vorgehalten, seine Aeußerungen darüber ignorirt. Eine Woche &#x2014; Stillschweigen und Arbeiten in den geheimen Werkkammern der Inquisition &#x2014; und siehe da, ein Verdammungsurtheil liegt fertig. Der Beklagte ist ja durch 2 Zeugen überführt!</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>X</author></bibl> Berlin, 15. März.</head>
          <p><hi rendition="#b">Sitzung der zweiten Kammer</hi>.</p>
          <p>Einige neuangekommene Abgeordnete, darunter Schneider aus Westphalen und Reuter (für Berlin) sind eingetreten.</p>
          <p>Der Präsident <hi rendition="#g">Grabow</hi> verkündigt ferner, daß sich die Verfassungs-Revisions-Kommisson constituirt habe und den Abgeordnete Auerswald zu ihrem Vorsitzenden gewählt. In der 6. Abtheilung, welche bisher noch mit den Wahlen zu dieser Kommission im Rückstande war, sind die Abgeordneten Graf Arnim und v. Unruh gewählt worden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Bucher</hi> erhält das Wort zur Geschäftsordnung. Er entwickelt mit bekannter Klarheit den Mangel der Geschäftsordnung, welche keine Vorschriften über die Reihenfolge der zur Berathung kommenden Anträge enthält. Dadurch ist eine Verwirrung in den Berathungen der Abtheilungen entstanden. In einigen hat man den Antrag auf Aufhebung des Belagerungsstandes vorgenommen, in andern jedoch hat man zuerst die ministeriellen Gesetzentwürfe zur Berathung genommen. Hierauf entwickelt der Redner, wie nach der Verfassung das Ministerium verpflichtet sei, bei Verhängung eines Belagerungszustandes die Genehmigung der Kammern sofort einzuholen. Das Ministerium hat eine Denkschrift zur Rechtfertigung seiner Maßregeln der Kammer überreichen lassen. Diese Denkschrift ist den Abtheilungen früher zugegangen als die Gesetzentwürfe, demnach muß diese Denkschrift auch früher berathen werden. Der Präsident war aber der Ansicht, daß diese Denkschrift, da sie keinen Antrag enthalte, gar nicht berathen werde. Demnach würde aber der Zweck der Verfassungsbestimmung, daß die Kammern sofort ihre Zustimmung über die Maßregeln des Ministeriums auszusprechen haben, ganz illusorisch gemacht. Er trägt demnach darauf an:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;daß die ministerielle Denkschrift über den Belagerungszustand vor allen andern Gesetzentwürfen und Anträgen in den Abtheilungen zur Berathung komme.&#x201C;</p>
          <p>Der Präsident Grabow bedauert, daß er nach der Geschäftsordnung nicht anders handeln konnte, und will auch diesen Antrag Buchers zuvor in die Abtheilungen verweisen. (Widerspruch zur Linken.) Unterbrechen Sie mich nicht meine Herren, wenn der Präsident nicht das Recht haben soll, nach der Geschäftsordnung zu bestimmen, dann mag jeder andere Präsidient sein, ich nicht.</p>
          <p>Vergebens entwickelten hierauf viele Redner der Linken, daß dieser Antrag nicht nach der Geschäftsordnung zu behandeln sei, daß er vielmehr als nur von formeller Bedeutung sogleich zur Abstimmung kommen müsse; daß es den Antrag auf Aufhebung des Belagerungszustandes, dessen Fortdauer nur von den Salonsbesitzern gewünscht würde, tödten hieße, wenn man seine Berathung bis nach der, der vorgelegten Gesetzentwürfe verschiebt. Alles vergebens, die Rechte und der Präsident wollen den Antrag in die Abtheilungen verweisen und dem Gesammtvorstande der Kammer, der heute Abend zusammenkommt, die Bestimmung über die Reihenfolge der Berathung der Anträge in den Abtheilungen überlassen.</p>
          <p>Die Linke besteht aber auf sofortige Abstimmung über den Bucherschen Antrag, da trägt die Rechte auf Tagesordnung an. Nach namentlicher Abstimmung wird die Tagesordnung mit 177 gegen 159 Stimmen angenommen.</p>
          <p>Hierauf wird über die Wahl Gladbachs Bericht erstattet. Die mit der Prüfung der Wahl beauftragte Abtheilung trägt auf Richtigkeitserklärung dieser Wahl an, weil viele Wahlmänner zum Wahlakt nicht eingeladen waren. Gladbach und mehrere Redner der Linken sprechen für die Gültigkeit, die Rechte spricht dagegen. Nach langer Debatte wird die Wahl des Abg. Gladbach, mit kleiner Majorität für ungültig erklärt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wenzel</hi> und Genossen stellen den Antrag, daß die Verordnung vom 2. und 3. Januar mit dem 1. Mai in Kraft trete, bis Gesetze über definitive Gerichtseinrichtung, über den Kriminalprozeß, über das Hypotheken-, Vormundschafts- und Kassenwesen erlassen sind. &#x2014; Wenzel motivirt seinen Antrag in langer Rede. Rintelen erwidert wie gewöhnlich Unsinn. Thiel, Ulrich u. A. betheiligen sich bei der Debatte, bis der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt wird.</p>
          <p>Denselben Erfolg haben die Anträge auf Sistirung der Gerichtsorganisation in Westphalen, auf Amnestie, auf Untersuchung der Weberverhältnisse und endlich auf Vorlegung einer Gemeinde- und Kreis-Ordnung, der letztere mit 150 gegen 141 Stimmen.</p>
          <p>Nächste Sitzung Montag, Adreßdebatte.</p>
          <p><hi rendition="#b">Sitzung der ersten Kammer</hi>.</p>
          <p>Die Debatte beginnt mit dem § der Adresse über die dänische Angelegenheit. Es betheiligen sich Heffter, Küpfer, Flottwell, der Ministerpräsident, Hansemann, Milde u. m. A. Es wird der Kommissionsentwurf mit einem Flottwell'schen Amendement angenommen, durch welches Preußen die Vorhut Deutschlands genannt wird.</p>
          <p>§ 11 über den Tod des Prinzen Waldemar wird angenommen. Ebenso § 12, bei dem ein Amendement Hansemann's durchfällt. &#x2014; Die Deputation aus 20 Mitgliedern wird in den Abtheilungen durch's Loos bestimmt werden. Der Antrag, daß sich der Deputation so viel Mitglieder, wie wollten, anschließen dürfen, fällt durch, worüber sich Milde sehr ärgert.</p>
          <p>Nächste Sitzung morgen 10 Uhr, in welcher über die Adresse im Ganzen abgestimmt werden soll.</p>
        </div>
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        <div xml:id="ar249_004" type="jArticle">
          <head>Preußen in Amerika.</head>
          <p>Es giebt auf der Erde kein nützlicheres Thier, als einen preußischen Lieutenant. Man kann mäkeln an sämmtlichen Einrichtungen der &#x201E;süßen, heiligen Natur,&#x201C; man kann zweifeln an der Zweckmäßigkeit der Wanzen und Blattläuse in der &#x201E;besten aller Welten&#x201C; die Nützlichkeit des preußischen Lieutenants ist über allen menschlichen Verstand erhaben. Rien de plus sur. Was hätte aus den harten, struppigen Köpfen der Polen werden sollen, wenn ihnen nicht die weichen, sanften Hände preußischer Kriegshelden Rasir- und Scalpier-Dienste geleistet hätten? Was könnte dem oktroyirten Unterthanenverstand den Glauben an die Unerforschlichkeit Gottes und die Heilsamkeit der Steuerzahlung begreiflicher machen, als der Anblick eines belagerungsträumenden, schuldenduftenden Manteuffelhelden? Wer sollte den Roßjuden am Niederrhein Gelegenheit zu ihrem stillgemüthlichen Schacher geben, wenn nicht in rheinischen Städten Posaunenkommandanten thronten, deren Körpergewicht bei jeder Parade einen Klepper zu Schanden drückt? Rien de plus sur, rien de plus net.</p>
          <p>Die Nützlichkeit des preußischen Lieutenants liegt in seinem Rock. Nur durch seinen Rock erhält er das Privilegium, die Bourgeoisweiber, die Frauen der Banquiers und Großkrämer, für die Folgen des rückenbeugenden Lebens ihrer Ehemänner zu entschädigen. Mit dem Rock hört auch die Bedeutung des Lieutenants auf. Was aber wird aus dem preußischen Lieutenant, wenn er den Rock auszieht? Niemand weiß es, Niemand kümmert sich darum. Das Verschwinden des preußischen Lieutenants, wenn er aus seinem Rock gekrochen, ist geheimnißvoll und geräuschvoll gleich dem Verschwinden des Mistkäfers, der sich tiefer und unergründbar verbirgt, wenn ihm die Hacke des Bauers seine weiche Decke entzieht.</p>
          <p>Wir füllen daher eine Lücke in der Zeitgeschichte aus, wir helfen einem &#x201E;tiefgefühlten Bedürfniß&#x201C; ab, wenn wir nach authentischen Quellen über das Schicksal eines erlauchten Sandreiters &#x201E;a. D.&#x201C;, des Sprößlings eines uckermärkischen Hidalgo-Geschlechtes, Nachricht geben.</p>
          <p>Es sind ungefähr zwei Jahre her, als in New-Orleans ein Junker, <hi rendition="#g">von Quitzow,</hi> erschien, deß Name unzweifelhaft Hans war. Man kennt den Adel der Quitzow's. Schon in den Zeiten urmärkischen Alterthums tauchte diese edle Familie zum Schrecken der reisenden Kaufleute hinter Hecken und Sträuchen der Mark auf, und später, als der Stamm der Hohenzollern zu blühen begann, waren die ritterlichen Quitzow's die ersten unter allen wegelagernden Größen, welche sich mit den Waffen in der Hand gegen die Konkurrenz der brandenburgischen Markgrafen erhuben. Noch leben die großen Erinnerungen der Quitzow's in dem Munde der treuangestammten Brandenburger fort, und die Bauern sangen, als die Hohenzollern schon lange durch ihren eigenen Namen den ihrer Nebenbuhler zu ersetzen sich bemühten, noch immer das Lied:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Vor Rochow und vor Lüderitz,<lb/>
Vor Quitzow und vor Itzenplitz,<lb/>
Vor'm Türken und vor schwerer Noth<lb/>
Behüt uns lieber Herre-Gott!&#x201C;</p>
          <p>Es war einer der letzten Nachkommen dieses berühmten Strolchgeschlechts, mit dessen Anwesenheit die bürgerlich-republikanische Stadt New-York heimgesucht wurde. Der Junker von Quitzow hatte in Berlin die Urfehde seiner Ahnen abgeschworen und eine Zeitlang die Livrée der Stammfeinde seines Hauses getragen; er brachte nichts mit sich, als die alten Erinnerungen seines Namens, einen grünen Sammtrock mit weißen Knöpfen, und eine Summe Geldes, welche er am Abend seiner Abreise im Spiel gewonnen hatte. Aber in welcher Stadt sollte die Erscheinung eines Quitzow kein Ereigniß sein? Sollten sich die Spekulanten und Wegelagerer der modernen Industrie nicht zu dem Genossen der Rochow's und Lüderitze durch innige Seelenverwandtschaft hingezogen fühlen?</p>
          <p>Eine Zeitlang lebte der Junker in der That in voller Zufriedenheit. Es war genau die Zeit, so weit der mitgebrachte Spielgewinn reichte. Eines Tages aber erschien der Wirth seines Hotels, ein grober Mynheer aus Amsterdam, um ihn zu erinnern, daß er vergessen habe, seine Wochenpension zu bezahlen; andere Leute desselben Schlages rückten dem edlen uckermärkischen Granden mit ähnlichen Unzweideutigkeiten in seine Zelle oder verschlossen ihm ihre Läden, und der Junker fühlte zum erstenmal die kläglichen Folgen einer mangelhaften Kreditorganisation.</p>
          <p>Der Junker trat vor den Spiegel und seufzte. Er dachte an seine Berliner Garde-Uniform, diese amtliche Anweisung an bürgerlichen Pump, und seufzte. Er dachte an die glorreichen Zwangsanleih-Operationen seiner Ahnen, und seufzte tiefer. An der praktisch-bürgerlichen Republik brach der Stolz des ehrwürdigen europäischen Adels, die Pumpbedeutung seines Berliner Lieutenants-Kleides.</p>
          <p>
            <ref type="link">(Schluß folgt.)</ref>
          </p>
        </div>
        <div xml:id="ar249_005" type="jArticle">
          <p><hi rendition="#g">Berichtigung</hi> in Betreff des berühmten Ritters Schnapphahnski.</p>
          <p>Wie gewöhnlich, las ich heute Mittag nach dem Essen die &#x201E;Neue Rheinische Zeitung,&#x201C; und gerieth in nicht geringes Erstaunen, als ich aus dem Anfange des leitenden Artikels die haarsträubende Behauptung ersah, daß der berühmte Ritter Schnapphahnski todt sei.</p>
          <p>Ich halte es für meine Pflicht, diese Verläumdung höchst entrüstet zurückzuweisen. Schnapphahnski ist <hi rendition="#g">nicht</hi> todt. Schnapphahnski lebt und nimmer wird er sterben. <hi rendition="#g">Mein Schnapphahnski ist unsterblich!</hi> </p>
          <p>Köln, den 17. März 1849.</p>
          <p>Der Verfasser des Lebens und der Thaten des berühmten Ritters Schnapphahnski.</p>
        </div>
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[1391/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 249. Köln, Sonntag, den 18. März 1849. Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. — Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau. Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. Nur frankirte, Briefe werden angenommen. Expedition Unter Hutmacher Nro. 17. Bestellungen auf die Neue Rheinische Zeitung für das II. Quartal (April-Juni) bitten wir möglichst frühzeitig zu machen. Unsere auswärtigen geehrten Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß die Abonnements jedesmal am Schlusse des Quartals bei den Postämtern erneuert werden müssen. Uebersicht. Deutschland. Bonn. (Die akademische Gerichtsbarkeit). Berlin. (Kammerverhandlungen. — Griesheim über den dänischen Waffenstillstand). Wien. (Stimmung der Wiener). Stettin. (Erlaß wegen der Märzfeier). Hadersleben. (Stimmung in Jütland). Halberstadt. (Verurtheilungen). Frankfurt. (National-Versammlung). Ungarn. (Vom Kriegsschauplatze). Italien. (Der Krieg gegen Oestreich). Turin. (Kammersitzung. — Der neue Oberbefehlshaber — Chrzanowski. — Ungarische Deserteurs). Rom. (Der Hauptwahlspruch. — Kupfergeld). Neapel. (Das Ultimatum). Modena. (Der östreichische Terrorismus) Venedig. (Antrag auf Diktatur). Großbritannien. London. (Parlament. — Die City). Französische Republik. Bourges. (Prozeß der Maigefangenen). Rußland. (Vorbereitungen zum Kriege). Die demokratischen Vereine der Rheinprovinz werden ersucht, ihre Adressen der „Neuen Rheinischen Zeitung“ oder der „Neuen Kölnischen Zeitung“ baldigst zugehen zu lassen. Deutschland. * Köln, 17. März. So eben hat der Anklagesenat den verhafteten Lasalle wegen einer Rede vor die Assisen und wegen zweier anderen vor das Zuchtpolizeigericht verwiesen, dagegen die beiden Gefangenen Cantador und Weyers außer Verfolgung gesetzt. Z Bonn, 15. März. Dem revolutionären Studentenbankett des 24. Februar ist der revolutionäre Katzenjammer einer privilegirten und eximirten akademischen Gerichtsbarkeit: Carcer, Konsil und ewige Relegation gefolgt. Aber wie überall die dummdreiste Reaktion in ihren eignen Netzen sich erwürgt, so auch hier. Als der relegirte Stud. Pappenheim bei höhnischer Verlesung seines unmotivirten Urtheils sich nicht enthalten konnte, in Unwillen über diesen „reaktionären Streich“ auszubrechen und dagegen mit Leibeskräften zu appelliren, wurde er von seinen beleidigten Richtern noch zu 10tägiger strenger Carcerhaft verurtheilt und da er dahin zu begeben sich weigerte, durch requirirte Polizei- und Militärmacht dorthin abgeführt. Empört über diese gehäuften Gewaltstreiche, beschloß die Allg. Studentenschaft nach kurzer stürmischer Berathung einmüthig: „das erlassene Verbot des Festzuges als nicht rechtsgültig anzuerkennen, gegen die willkürlich dieserhalb verhängten Strafen zu opponiren und vom Senate die Herausgabe der betreffenden Gerichtsprotokolle zu fordern, um denselben in Anklagezustand zu versetzen.» Im Zuge wurden diese Forderungen und Ansichten der Studentenschaft dem geängstigten Rektor in seine Wohnung getragen, wohin in gleicher Absicht der demokratische Bürgerverein, dem Pappenheim als Comitemitglied vorsteht, in corpore gezogen war. Nachdem der Rektor über die energische Erklärung, jedem Terrorismus mit Gewalt entgegentreten zu wollen, mit unbändigen Grimassen zur Tagesordnung gegangen war, wußte er der Aktenforderung dadurch zu entschlüpfen, daß dieselben Allerhöchsten Orts sämmtlich zur Einsicht begehrt und bereits nach Berlin abgeschickt wären. (?) (Man sieht, der Geschichtsschreiber Loebell versteht wenigstens Geschichte zu machen.) Inzwischen war die Universität militärisch besetzt worden, nachdem man die Volksmassen, welche in die Hallen eingedrungen, um ihren gefangenen Freund hoch leben zu lassen, mit Kolbenstößen hinweggetrieben hatte. Vor den Carcer allein bivonakiren 1 Unteroffizier mit vier und zwanzig Mann. Alsbald versammelte sich der Ausschuß der deutschen Studentenschaft, dessen Vorort gegenwärtig Bonn ist und übergab dem Senate Folgendes: „Der Vorort der deutschen Studentenschaft verlangt, daß das ungerechte Verfahren des Senates einer schleunigen Revision in einer Plenarsitzung mit Hinzuziehung des Vororts unterworfen und der der Militärgewalt ausgelieferte Stud. Pappenheim vorläufig aus deren Hand befreit werde, widrigenfalls er sich genöthigt sehe, die Universitätsstadt Bonn, wo das Gesetz so wenig gehandhabt werde, bei sämmtlichen deutschen Universitäten in Verruf zu erklären.“ Zu gleicher Zeit hat sich die hiesige Studentenschaft mit einer Beschwerde an die Nationalversammlung gewandt. So weit der einfache Thatbestand. Das wäre denn unsere gepriesene akademische Gerichtsbarkeit! Kindische Thorheiten, Schulden, Duelle, Raufereien begünstigt sie, während sie jeder edlern, freiern Richtung hindernd in den Weg tritt. Wie geschickt weiß sie nicht den Spiritus des anstrebenden Jünglings auf der Retorte verdampfen zu lassen, um dann den phlegmatischen Cadaver von der Drechselbank eines subordinationsmäßigen Corpslebens herab als fertigen Büreaukratenhomunculus in die erste beste Schreibstube zu schicken! Wehe dem Unglücklichen aber, der es wagt, sich einer mechanischen Vegetation zu entreißen und in freiere politische Institutionen hineinzudenken! Er ist verloren. Da wird gewittert, geschnüffelt und gespürt — ein Königreich für 2 Zeugen! — Der Prozeß beginnt. Ohne die ihn gravirenden Zeugen zu kennen, ohne sie sehen, sprechen, hören und fragen zu können, wird dem Armen seine Beschuldigung vorgehalten, seine Aeußerungen darüber ignorirt. Eine Woche — Stillschweigen und Arbeiten in den geheimen Werkkammern der Inquisition — und siehe da, ein Verdammungsurtheil liegt fertig. Der Beklagte ist ja durch 2 Zeugen überführt! X Berlin, 15. März. Sitzung der zweiten Kammer. Einige neuangekommene Abgeordnete, darunter Schneider aus Westphalen und Reuter (für Berlin) sind eingetreten. Der Präsident Grabow verkündigt ferner, daß sich die Verfassungs-Revisions-Kommisson constituirt habe und den Abgeordnete Auerswald zu ihrem Vorsitzenden gewählt. In der 6. Abtheilung, welche bisher noch mit den Wahlen zu dieser Kommission im Rückstande war, sind die Abgeordneten Graf Arnim und v. Unruh gewählt worden. Bucher erhält das Wort zur Geschäftsordnung. Er entwickelt mit bekannter Klarheit den Mangel der Geschäftsordnung, welche keine Vorschriften über die Reihenfolge der zur Berathung kommenden Anträge enthält. Dadurch ist eine Verwirrung in den Berathungen der Abtheilungen entstanden. In einigen hat man den Antrag auf Aufhebung des Belagerungsstandes vorgenommen, in andern jedoch hat man zuerst die ministeriellen Gesetzentwürfe zur Berathung genommen. Hierauf entwickelt der Redner, wie nach der Verfassung das Ministerium verpflichtet sei, bei Verhängung eines Belagerungszustandes die Genehmigung der Kammern sofort einzuholen. Das Ministerium hat eine Denkschrift zur Rechtfertigung seiner Maßregeln der Kammer überreichen lassen. Diese Denkschrift ist den Abtheilungen früher zugegangen als die Gesetzentwürfe, demnach muß diese Denkschrift auch früher berathen werden. Der Präsident war aber der Ansicht, daß diese Denkschrift, da sie keinen Antrag enthalte, gar nicht berathen werde. Demnach würde aber der Zweck der Verfassungsbestimmung, daß die Kammern sofort ihre Zustimmung über die Maßregeln des Ministeriums auszusprechen haben, ganz illusorisch gemacht. Er trägt demnach darauf an: „daß die ministerielle Denkschrift über den Belagerungszustand vor allen andern Gesetzentwürfen und Anträgen in den Abtheilungen zur Berathung komme.“ Der Präsident Grabow bedauert, daß er nach der Geschäftsordnung nicht anders handeln konnte, und will auch diesen Antrag Buchers zuvor in die Abtheilungen verweisen. (Widerspruch zur Linken.) Unterbrechen Sie mich nicht meine Herren, wenn der Präsident nicht das Recht haben soll, nach der Geschäftsordnung zu bestimmen, dann mag jeder andere Präsidient sein, ich nicht. Vergebens entwickelten hierauf viele Redner der Linken, daß dieser Antrag nicht nach der Geschäftsordnung zu behandeln sei, daß er vielmehr als nur von formeller Bedeutung sogleich zur Abstimmung kommen müsse; daß es den Antrag auf Aufhebung des Belagerungszustandes, dessen Fortdauer nur von den Salonsbesitzern gewünscht würde, tödten hieße, wenn man seine Berathung bis nach der, der vorgelegten Gesetzentwürfe verschiebt. Alles vergebens, die Rechte und der Präsident wollen den Antrag in die Abtheilungen verweisen und dem Gesammtvorstande der Kammer, der heute Abend zusammenkommt, die Bestimmung über die Reihenfolge der Berathung der Anträge in den Abtheilungen überlassen. Die Linke besteht aber auf sofortige Abstimmung über den Bucherschen Antrag, da trägt die Rechte auf Tagesordnung an. Nach namentlicher Abstimmung wird die Tagesordnung mit 177 gegen 159 Stimmen angenommen. Hierauf wird über die Wahl Gladbachs Bericht erstattet. Die mit der Prüfung der Wahl beauftragte Abtheilung trägt auf Richtigkeitserklärung dieser Wahl an, weil viele Wahlmänner zum Wahlakt nicht eingeladen waren. Gladbach und mehrere Redner der Linken sprechen für die Gültigkeit, die Rechte spricht dagegen. Nach langer Debatte wird die Wahl des Abg. Gladbach, mit kleiner Majorität für ungültig erklärt. Wenzel und Genossen stellen den Antrag, daß die Verordnung vom 2. und 3. Januar mit dem 1. Mai in Kraft trete, bis Gesetze über definitive Gerichtseinrichtung, über den Kriminalprozeß, über das Hypotheken-, Vormundschafts- und Kassenwesen erlassen sind. — Wenzel motivirt seinen Antrag in langer Rede. Rintelen erwidert wie gewöhnlich Unsinn. Thiel, Ulrich u. A. betheiligen sich bei der Debatte, bis der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt wird. Denselben Erfolg haben die Anträge auf Sistirung der Gerichtsorganisation in Westphalen, auf Amnestie, auf Untersuchung der Weberverhältnisse und endlich auf Vorlegung einer Gemeinde- und Kreis-Ordnung, der letztere mit 150 gegen 141 Stimmen. Nächste Sitzung Montag, Adreßdebatte. Sitzung der ersten Kammer. Die Debatte beginnt mit dem § der Adresse über die dänische Angelegenheit. Es betheiligen sich Heffter, Küpfer, Flottwell, der Ministerpräsident, Hansemann, Milde u. m. A. Es wird der Kommissionsentwurf mit einem Flottwell'schen Amendement angenommen, durch welches Preußen die Vorhut Deutschlands genannt wird. § 11 über den Tod des Prinzen Waldemar wird angenommen. Ebenso § 12, bei dem ein Amendement Hansemann's durchfällt. — Die Deputation aus 20 Mitgliedern wird in den Abtheilungen durch's Loos bestimmt werden. Der Antrag, daß sich der Deputation so viel Mitglieder, wie wollten, anschließen dürfen, fällt durch, worüber sich Milde sehr ärgert. Nächste Sitzung morgen 10 Uhr, in welcher über die Adresse im Ganzen abgestimmt werden soll. Preußen in Amerika. Es giebt auf der Erde kein nützlicheres Thier, als einen preußischen Lieutenant. Man kann mäkeln an sämmtlichen Einrichtungen der „süßen, heiligen Natur,“ man kann zweifeln an der Zweckmäßigkeit der Wanzen und Blattläuse in der „besten aller Welten“ die Nützlichkeit des preußischen Lieutenants ist über allen menschlichen Verstand erhaben. Rien de plus sur. Was hätte aus den harten, struppigen Köpfen der Polen werden sollen, wenn ihnen nicht die weichen, sanften Hände preußischer Kriegshelden Rasir- und Scalpier-Dienste geleistet hätten? Was könnte dem oktroyirten Unterthanenverstand den Glauben an die Unerforschlichkeit Gottes und die Heilsamkeit der Steuerzahlung begreiflicher machen, als der Anblick eines belagerungsträumenden, schuldenduftenden Manteuffelhelden? Wer sollte den Roßjuden am Niederrhein Gelegenheit zu ihrem stillgemüthlichen Schacher geben, wenn nicht in rheinischen Städten Posaunenkommandanten thronten, deren Körpergewicht bei jeder Parade einen Klepper zu Schanden drückt? Rien de plus sur, rien de plus net. Die Nützlichkeit des preußischen Lieutenants liegt in seinem Rock. Nur durch seinen Rock erhält er das Privilegium, die Bourgeoisweiber, die Frauen der Banquiers und Großkrämer, für die Folgen des rückenbeugenden Lebens ihrer Ehemänner zu entschädigen. Mit dem Rock hört auch die Bedeutung des Lieutenants auf. Was aber wird aus dem preußischen Lieutenant, wenn er den Rock auszieht? Niemand weiß es, Niemand kümmert sich darum. Das Verschwinden des preußischen Lieutenants, wenn er aus seinem Rock gekrochen, ist geheimnißvoll und geräuschvoll gleich dem Verschwinden des Mistkäfers, der sich tiefer und unergründbar verbirgt, wenn ihm die Hacke des Bauers seine weiche Decke entzieht. Wir füllen daher eine Lücke in der Zeitgeschichte aus, wir helfen einem „tiefgefühlten Bedürfniß“ ab, wenn wir nach authentischen Quellen über das Schicksal eines erlauchten Sandreiters „a. D.“, des Sprößlings eines uckermärkischen Hidalgo-Geschlechtes, Nachricht geben. Es sind ungefähr zwei Jahre her, als in New-Orleans ein Junker, von Quitzow, erschien, deß Name unzweifelhaft Hans war. Man kennt den Adel der Quitzow's. Schon in den Zeiten urmärkischen Alterthums tauchte diese edle Familie zum Schrecken der reisenden Kaufleute hinter Hecken und Sträuchen der Mark auf, und später, als der Stamm der Hohenzollern zu blühen begann, waren die ritterlichen Quitzow's die ersten unter allen wegelagernden Größen, welche sich mit den Waffen in der Hand gegen die Konkurrenz der brandenburgischen Markgrafen erhuben. Noch leben die großen Erinnerungen der Quitzow's in dem Munde der treuangestammten Brandenburger fort, und die Bauern sangen, als die Hohenzollern schon lange durch ihren eigenen Namen den ihrer Nebenbuhler zu ersetzen sich bemühten, noch immer das Lied: „Vor Rochow und vor Lüderitz, Vor Quitzow und vor Itzenplitz, Vor'm Türken und vor schwerer Noth Behüt uns lieber Herre-Gott!“ Es war einer der letzten Nachkommen dieses berühmten Strolchgeschlechts, mit dessen Anwesenheit die bürgerlich-republikanische Stadt New-York heimgesucht wurde. Der Junker von Quitzow hatte in Berlin die Urfehde seiner Ahnen abgeschworen und eine Zeitlang die Livrée der Stammfeinde seines Hauses getragen; er brachte nichts mit sich, als die alten Erinnerungen seines Namens, einen grünen Sammtrock mit weißen Knöpfen, und eine Summe Geldes, welche er am Abend seiner Abreise im Spiel gewonnen hatte. Aber in welcher Stadt sollte die Erscheinung eines Quitzow kein Ereigniß sein? Sollten sich die Spekulanten und Wegelagerer der modernen Industrie nicht zu dem Genossen der Rochow's und Lüderitze durch innige Seelenverwandtschaft hingezogen fühlen? Eine Zeitlang lebte der Junker in der That in voller Zufriedenheit. Es war genau die Zeit, so weit der mitgebrachte Spielgewinn reichte. Eines Tages aber erschien der Wirth seines Hotels, ein grober Mynheer aus Amsterdam, um ihn zu erinnern, daß er vergessen habe, seine Wochenpension zu bezahlen; andere Leute desselben Schlages rückten dem edlen uckermärkischen Granden mit ähnlichen Unzweideutigkeiten in seine Zelle oder verschlossen ihm ihre Läden, und der Junker fühlte zum erstenmal die kläglichen Folgen einer mangelhaften Kreditorganisation. Der Junker trat vor den Spiegel und seufzte. Er dachte an seine Berliner Garde-Uniform, diese amtliche Anweisung an bürgerlichen Pump, und seufzte. Er dachte an die glorreichen Zwangsanleih-Operationen seiner Ahnen, und seufzte tiefer. An der praktisch-bürgerlichen Republik brach der Stolz des ehrwürdigen europäischen Adels, die Pumpbedeutung seines Berliner Lieutenants-Kleides. (Schluß folgt.) Berichtigung in Betreff des berühmten Ritters Schnapphahnski. Wie gewöhnlich, las ich heute Mittag nach dem Essen die „Neue Rheinische Zeitung,“ und gerieth in nicht geringes Erstaunen, als ich aus dem Anfange des leitenden Artikels die haarsträubende Behauptung ersah, daß der berühmte Ritter Schnapphahnski todt sei. Ich halte es für meine Pflicht, diese Verläumdung höchst entrüstet zurückzuweisen. Schnapphahnski ist nicht todt. Schnapphahnski lebt und nimmer wird er sterben. Mein Schnapphahnski ist unsterblich! Köln, den 17. März 1849. Der Verfasser des Lebens und der Thaten des berühmten Ritters Schnapphahnski.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 249. Köln, 18. März 1849, S. 1391. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz249_1849/1>, abgerufen am 21.11.2024.