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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 256. Köln, 27. März 1849.

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on zwei Drittel. Ueber den binnen drei Tagen zu ergreifenden Rekurs hat der oberste Gerichtshof zu entscheiden.

Das [unleserliches Material] der oktroyirten Gesetze, gegen das Vereins- oder Assoziationsrecht, bestimmt, daß wissenschaftliche Humanitäts- und Wohlthätigkeitsvereine zwar keiner besondern Genehmigung (wie dies von jedem andern Verein verlangt wird) bedürfen, daß sie aber bei 10-100 Gulden C. M. Geldstrafe 14 Tage vor ihrer Wirksamkeit die Vereinsstatuten vorzulegen und die Wahl ihrer Vorstände mitzutheilen haben. Hinsichtlich der politischen Vereine wird folgendes oktroyirt:

Oeffentlichkeit der Sitzungen, - Ausschluß der Frauen auch als Zuhörerinnen, - Verbot des Waffentragens bei den Sitzungen für Mitglieder und Zuhörer, - 24stündige Vorauskündigung einer jeden Sitzung, - Berechtigung der Abgeordneten der Behörde, die Aufnahme eines Protokolls zu verlangen und bei gesetzwidrigen Vorgängen die Sitzung zu schließen; - Untersagung der Verbindung eines politischen Vereins mit anderen, sei es durch schriftlichen Verkehr oder durch Aussendlinge. Die verhängten Uebertretungsstrafen gehen bis zu 300 Fl. in Geld und 6 Monate schwerem Arreste. Hinsichtlich der Volksversammlungen sind bewaffnete unbedingt verboten; die Abhaltung anderer, ist drei Tage früher der Sicherheits-Behörde anzuzeigen. Hierher gehören auch allgemein zugängliche Versammlungen (auch Festessen), nicht aber die zur Ausübung eines gesetzlich gestatteten Cultus oder vorbereitende Wahlversammlungen. Die Behörden haben das Recht und die Pflicht, Volksversammlungen zu untersagen, wenn sie es im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit finden. (Der Olmützer Styl "von Gottes Gnaden" gleicht dem von Potsdam wie ein Ei dem andern.)

Die offizielle Zeitung enthält aus Ofen 4 von der dortigen k. k. militärisch-politischen Central-Kommission unterzeichnete Verurtheilungen, denen zufolge der pensionirte Lieutenant Novak erschossen, der Schriftsteller David Kuh wegen mehrerer Artikel, die er im November vorigen Jahres in das Blatt "der wahre Ungar" geschrieben, zu 5jährigem Festungsarrest in Eisen, Eberle wegen "Schmähungen gegen hohe Militärpersonen " zu 3monatlichem Stockhaus-Arrest in Eisen und Schulz, wegen gleicher Reden "von minderm Belang" zu 3wöchentlichem dito verurtheilt worden sind.

Freiburg, 20 März.

Heute haben die öffentlichen und mündlichen Gerichtsverhandlungen vor dem ersten badischen Geschwornengericht, und zwar in Sachen Struve's und Blind's, begonnen. Die Sitzung dauerte von Morgens neun bis Abends fünf Uhr.

Nachdem die Geschwornen beeidigt waren, erklärte der Präsident die Verhandlung für eröffnet, und richtet eine kurze Ansprache an die Geschworenen, die Angeklagten und Vertheidiger und das Publikum. Folgte nun die Angabe von Namen, Stand, Alter und Wohnort Seitens der beiden Angeklagten, worauf der Gerichtsschreiber die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft verliest. Die Verlesung dauert gegen zwei Stunden.

Es war unterdessen über 12 Uhr geworden, und trat nun eine Pause von einer halben Stunde ein. Nach Wiederaufnahme der Sitzung sollte das Zeugenverhör beginnen, als sich Advokat Brentano erhob und in einer langen Rede die Zuständigkeit des hier konstituirten Gerichtsinstituts angriff. Ferner protestirt er gegen das Zerreißen des ganzen Prozesses, was dadurch geschehe, daß man aus der Zahl der einer untheilbaren That Angeklagten, zwei herausgreife, um sie einzeln aburtheilen zu lassen. Ebenso verwahrt er sich gegen die von ihm als unfrei geschilderte Bildung der Geschwornenliste. Alle diese Punkte sind in einer von den Vertheidigern und den Angeklagten unterzeichneten Protestschrift näher ausgeführt und mit entsprechenden Anträgen auf Umbildung des Gerichtshofs und Gerichtsverfahrens, so wie auf Vertagung der Procedur versehen.

Nach ihm erhob sich Struve und erklärte sich mit dem von Brentano Vorgebrachten in einer ausführlichen Rede vollkommen einverstanden. Die Darstellung der Behandlung, die er und besonders seine Frau während der Gefangenschaft erfahren, bildet den Haupttheil derselben. Er protestirt sodann gegen die rechtswidrigen Eingriffe höherer Beamten des Landes, namentlich des Staatsraths Bekk, in seiner Sache und gegen die Verkümmerungen seiner Vertheidigungsmittel.

War schon Struve's Rede heftig genug, so übertraf ihn Blind noch in einer kurzen Zustimmungs-Erklärung die auch er seinerseits abgab.

Ihnen antwortete der Staatsanwalt Eimer. Er trägt schließlich darauf an, der Gerichtshof möchte die von den Angeklagten und der Vertheidigung gestellte Einrede der Unzuständigkeit verwerfen.

Wiederholt suchen hingegen Brentano und Struve die von ihnen gestellten Anträge zu vertheidigen

Unterdeß war es nahe an 5 Uhr geworden. Der Gerichtshof zog sich ins Berathungszimmer zurück und erschien wieder nach einer kleinen halben Stunde, wo der gefaßte Beschluß verlesen wurde, daß die Einreden der Angeklagten und Vertheidiger und ihre darauf gestellten Anträge als nicht begründet verworfen werden.

Schluß der Sitzung nach 5 Uhr.

Freiburg, 21. März.

Um 9 Uhr strömt die Menge auf die Tribüne. Punkt 9 1/4 Uhr erscheint der Gerichtshof. Alles erhebt sich. Die Angeklagten werden vorgeführt. Sie erscheinen, wie gestern, mit Schriftrollen in den Händen, unter Wachebegleitung. Die Anwesenheit der Geschwornen wird constatirt.

Staatsanwalt Eimer erwidert wegen der Winterschen "Brutalität": Er glaube es nicht; Winter habe bloß ein Verhör mit Frau v. Struve gehalten; er fragt, welches denn der Vorfall gewesen. Struve berichtet, im Verhör habe Winter gegen seine Frau geäußert, man werde sie zum Geständniß zu zwingen wissen.

Der Präsident fragt Struve, was er auf die Anklage zu erwiedern habe. Struve hebt an: Bei der Untersuchung habe er über diese Frage geschwiegen Vor den Geschwornen werde er reden, ohne jedoch Andere bloßzustellen. Er beginnt mit der Freiheit der deutschen Hansa und Städte, wie durch die Fürsten nach und nach die Freiheit, der Wohlstand, und die Einheit Deutschlands zerstört worden sei. Er schildert die Zeiten des Vorparlaments, der Volksversammlungen, und liest aus der Abendzeitung einen Artikel vor, mit dem Bemerken, es seien die Republikaner durch die Hartnäckigkeit der Regierungen von dem Wege friedlicher Abstimmung in den Kriegspfad geworfen worden. Das Volk habe aus Furcht vor der Regierung sich nicht an dem ersten Zuge betheiligt. Sein letzter Zug, den er, wie seinen ersten schildert, sei kein Raubzung gewesen; er habe ihn vorher angezeigt. Unbewaffnete könnten Niemanden terrorisiren. Die Executionscolonnen seien überall nachgesucht und erbeten worden. Alle Excesse hätte er nicht verhindern können. Er habe keinen militärischen Rang oder Beruf gehabt. Er schließt mit einigen allgemeinen politischen Betrachtungen über Deutschland und seine sechs Geißeln: Monarchie, Aristokratie, Militär, Pfaffen und Geldsäcke. Er freue sich seiner That; durch sie sei wenigstens eine republikanische Partei gebildet worden. Sein Vortrag ist ruhiger und weniger studirt als der gestrige. Beim Schlusse vernimmt man etwas beifälliges Flüstern. Er setzt sich anspruchlos und still auf seine Bank. Präsident: Ich bin mit diesem allgemeinen Geständniß zufrieden. Brentano erläutert, die Angeklagten würden den Geschwornen alles nur persönlich sie Betreffende getreu mittheilen. Struve bestätigt dies. Der Präsident fragt Blind, was er zu erwiedern habe auf die Anklage. Blind erhebt sich, einen Bleistift in der Hand, und spricht in kurzen, sonoren Sätzen: Er sei Socialrepublikaner. Zu einer Revolution brauche man Krieger und Geld. Die Cassen des Staates habe man fassen müssen; falls der Streich geglückt hätte, wäre sonst der Großherzog mit dem Schweiße des Volkes entflohen. Der Präsident ermahnt den Angeklagten, unter Widerspruch seines Anwaltes, die Schicklichkeit zu beobachten. Blind fährt fort: Die achtbarsten Männer hätten sie herbeigerufen. Die Republikaner hätten sich keine Gräuel erlaubt, wohl aber die Soldaten in Staufen. Durch die Anerkennung der tapfern Vertheidigung der Republikaner in Staufen habe General Hoffman selbst bewiesen, daß die republikanische Armee keine gezwungene sei. Jede Geburt, jede große Neuerung gehe mit Schmerzen vor sich. Das Kind komme weinend zur Welt. Die besiegten Republikaner nenne man Briganden; es werde eine Zeit kommen, wo man sie, mit Napoleon zu reden, Patrioten und Nation nenne. Er setzt sich mit einer kurzen Reverenz gegen die Geschwornen. Nun werden vom Gerichtsschreiber die Zeugen abgelesen. Unter den abwesenden Zeugen entschuldigen sich einige schriftlich. Gegen das Ausbleiben des Zeugen Postmeister Martin in Lörrach erhebt sich der Staatsanwalt; ebenso Brentano. Der Gerichtshof tritt zur deßfallsigen Berathung in das Seitenzimmer. Das Publikum benutzt die Pause zur Bequemlichkeit und Unterhaltung. Nach einigen Minuten kehrt der Gerichtshof in den Saal zurück; der Gerichtsschreiber verliest den Beschluß: Martin habe zu erscheinen. Die schon beeidigten Zeugen werden ausgeschieden und treten in ein geschlossenes Zimmer ab. Die noch nicht beeideten werden beeidigt. Nun beginnt das Zeugenverhör einzeln.

Italien.
* Rom, 15. März.

Die Constituante hielt keine Sitzung. Ein Beschluß der Exekutivgewalt verordnet die Anlage von Registern über alles Grundeigenthum im Gesammtumfange der Republik, behufs Anfertigung neuer Hypothekenbücher und Steuerlisten. Die Güter des Jesuitenordens und des Sancti Officii werden bereits liquidirt.

* Neapel, 15. März.

Zugleich mit Auflösung der Kammern sind mehrere Deputirte arretirt worden. Andere haben sich der Rache des Königs Ferdinand nur durch die Flucht entzogen und sind nach Rom gegangen.

* Mailand, 19. März.

Unsere Mauern sind mit Radetzki'schen Verordnungen überklebt. Eine derselben beglückt uns mit einem Reglement, das während seiner Abwesenheit, eine Art Constablergarde von 1000 Mann einsetzt, die er freilich Bürgerwehr nennt, im Grunde aber den Bürgern nur einen Säbel (kein Feuergewehr) läßt und ihnen vorschreibt, zur größeren Ordnungsgarantie an der Spitze der Garnisonstruppen und Polizeimannschaften beim Patrouilliren zu marschiren. Vortreffliche Bürgerwehr von 1000 Mann! Wie man hört, haben sich aber erst 300 Bürger für diesen Constablerdienst einschreiben lassen.

* Turin, 19. März.

Aus Parma hören wir, daß die nach dem Abmarsch der Oestreicher eingesetzte neue Municipalität alle seit dem 6. März konfiszirten Waffen ihren Eigenthümern zurückgegeben hat.

Die offizielle Gazzetta Piemontese enthält zwei Ordonnanzen des Generalstatthalters, wonach ein Credit von 2 Millionen Fr. zur Bewaffnung der Nationalgarde und ein weiterer von 3 Millionen zur sofortigen Mobilisirung eines Theils derselben eröffnet wird.

Turin.

Die Kammer hat nach langer und lebhafter Diskussion am 20. das Gesetz, welches der Regierung die ausgedehntesten Vollmachten ertheilt, mit 77 gegen 38 St. angenommen. - Ungarische Deserteurs kommen täglich in großer Zahl über die Gränze. - Karl Albert überschritt am 20. März, ohne Widerstand zu finden, den Tessin bei Buffalora. Die Oesterreicher steckten auf ihrem Rückzuge zwei der ansehnlichsten Häuser von Ponte Nuovo in Flammen. - Die Trikolore weht wieder auf lombardischen Boden. Das Hauptquartier der Piemontesen (unter dem Herzog v. Genua) ist in Magenta.

Ungarn.
*
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
** Breslau, 23. März.
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Ratibor, 23. März.
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Aus Siebenbürgen, 16. März.

Dem Privatschreiben eines Apothekers in Mühlbach, einer siebenbürgischen deutschen Stadt von 8-10,000 Einwohnern entlehnen wir Folgendes: "Wir sind zur Hälfte Bettler, zur Hälfte ermordet, aber nicht von den Feinden, sondern von unseren Freunden! Die Ungarn und Szekler waren viermal bei uns, nahmen, was sie wollten, ließen uns aber unser Leben und unser Obdach; zum fünftenmal kamen sechs Tausend k. k. österreichische Soldaten, nahmen das Letzte, was wir hatten, zündeten aus Langeweile (denn Rache konnten sie an ihren Freunden nicht ausüben) die Stadt an vielen Orten an; die Häuser von Stein sprengten sie mit Pulver; wer dem Feuer und den Kugeln entgehen konnte, flüchtete sich in den Wald bei 16° Kälte. Einem sind Kinder erfroren, dem Andern die Frau; mir sind zwei Kinder auf diese Art umgekommen! Und jetzt hat jeder Bürger 20-25 Russen im Quartier!!"

(Fr. J)
Französische Republik.
12 Paris, 24. März.

Faucher geht eines Tages hin, nimmt die Clubs und wirft sie zum Fenster hinaus. "Die Clubs sind untersagt." Unten auf der Straße, da lag die Konstitution, die Clubs fielen auf die Konstitution und schlugen ihr eine blutige Wunde. Die Konstitution ist das Machwerk der Partei des Nationals: er hat sie verfaßt zur Zeit seiner Macht, und sie sollte dazu dienen, seine Macht festzusetzen und zu begründen. Die Macht entschwand dem National unter den Händen - die Konstitution blieb. Das Volk hält wenig auf die Konstitution, aber sie garantirt ihm das Vereinigungsrecht, das Recht, sich zu versammeln, zu besprechen - kurz, sie gibt dem Volke seine Soiree, seine Salons, seine Monde - sein Alles, seine neue Revolution, und insofern hält es an der Konstitution fest. Unter der Konstitution liegen die Pflastersteine; das merkte Herr Faucher erst, als das Klubgesetz bereits auf der Straße lag und der National sein Zetergeschrei erhob. Die Steine fingen bereits an, sich zu rühren. Der National wurde stumm und Faucher bekam Furcht. Da fielen Barrot und Faucher auf einen kühnen Einfall; sie gingen in aller Stille hin, warfen Matratzen und Federbetten auf die Konstitution, umwickelten das Clubgesetz ebenfalls mit Federbetten, und warfen es solchergestalt auf die weiche, mit Eiderdaun ausgestopfte Konstitution Der National ist still, - nur die Steine darunter die schwatzen und plaudern - aber so leise, so leise, daß nur der, welcher ihre Sprache versteht, sie vernehmen kann.

Die Matratzen und der Eiderdaun, das sind die Paragraphen über das Vereinigungs- und Versammlungsrecht, welche das Clubgesetz mildern sollen, das sind die Zugeständnisse, welche man der

on zwei Drittel. Ueber den binnen drei Tagen zu ergreifenden Rekurs hat der oberste Gerichtshof zu entscheiden.

Das [unleserliches Material] der oktroyirten Gesetze, gegen das Vereins- oder Assoziationsrecht, bestimmt, daß wissenschaftliche Humanitäts- und Wohlthätigkeitsvereine zwar keiner besondern Genehmigung (wie dies von jedem andern Verein verlangt wird) bedürfen, daß sie aber bei 10-100 Gulden C. M. Geldstrafe 14 Tage vor ihrer Wirksamkeit die Vereinsstatuten vorzulegen und die Wahl ihrer Vorstände mitzutheilen haben. Hinsichtlich der politischen Vereine wird folgendes oktroyirt:

Oeffentlichkeit der Sitzungen, ‒ Ausschluß der Frauen auch als Zuhörerinnen, ‒ Verbot des Waffentragens bei den Sitzungen für Mitglieder und Zuhörer, ‒ 24stündige Vorauskündigung einer jeden Sitzung, ‒ Berechtigung der Abgeordneten der Behörde, die Aufnahme eines Protokolls zu verlangen und bei gesetzwidrigen Vorgängen die Sitzung zu schließen; ‒ Untersagung der Verbindung eines politischen Vereins mit anderen, sei es durch schriftlichen Verkehr oder durch Aussendlinge. Die verhängten Uebertretungsstrafen gehen bis zu 300 Fl. in Geld und 6 Monate schwerem Arreste. Hinsichtlich der Volksversammlungen sind bewaffnete unbedingt verboten; die Abhaltung anderer, ist drei Tage früher der Sicherheits-Behörde anzuzeigen. Hierher gehören auch allgemein zugängliche Versammlungen (auch Festessen), nicht aber die zur Ausübung eines gesetzlich gestatteten Cultus oder vorbereitende Wahlversammlungen. Die Behörden haben das Recht und die Pflicht, Volksversammlungen zu untersagen, wenn sie es im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit finden. (Der Olmützer Styl „von Gottes Gnaden“ gleicht dem von Potsdam wie ein Ei dem andern.)

Die offizielle Zeitung enthält aus Ofen 4 von der dortigen k. k. militärisch-politischen Central-Kommission unterzeichnete Verurtheilungen, denen zufolge der pensionirte Lieutenant Novak erschossen, der Schriftsteller David Kuh wegen mehrerer Artikel, die er im November vorigen Jahres in das Blatt „der wahre Ungar“ geschrieben, zu 5jährigem Festungsarrest in Eisen, Eberle wegen „Schmähungen gegen hohe Militärpersonen “ zu 3monatlichem Stockhaus-Arrest in Eisen und Schulz, wegen gleicher Reden „von minderm Belang“ zu 3wöchentlichem dito verurtheilt worden sind.

Freiburg, 20 März.

Heute haben die öffentlichen und mündlichen Gerichtsverhandlungen vor dem ersten badischen Geschwornengericht, und zwar in Sachen Struve′s und Blind's, begonnen. Die Sitzung dauerte von Morgens neun bis Abends fünf Uhr.

Nachdem die Geschwornen beeidigt waren, erklärte der Präsident die Verhandlung für eröffnet, und richtet eine kurze Ansprache an die Geschworenen, die Angeklagten und Vertheidiger und das Publikum. Folgte nun die Angabe von Namen, Stand, Alter und Wohnort Seitens der beiden Angeklagten, worauf der Gerichtsschreiber die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft verliest. Die Verlesung dauert gegen zwei Stunden.

Es war unterdessen über 12 Uhr geworden, und trat nun eine Pause von einer halben Stunde ein. Nach Wiederaufnahme der Sitzung sollte das Zeugenverhör beginnen, als sich Advokat Brentano erhob und in einer langen Rede die Zuständigkeit des hier konstituirten Gerichtsinstituts angriff. Ferner protestirt er gegen das Zerreißen des ganzen Prozesses, was dadurch geschehe, daß man aus der Zahl der einer untheilbaren That Angeklagten, zwei herausgreife, um sie einzeln aburtheilen zu lassen. Ebenso verwahrt er sich gegen die von ihm als unfrei geschilderte Bildung der Geschwornenliste. Alle diese Punkte sind in einer von den Vertheidigern und den Angeklagten unterzeichneten Protestschrift näher ausgeführt und mit entsprechenden Anträgen auf Umbildung des Gerichtshofs und Gerichtsverfahrens, so wie auf Vertagung der Procedur versehen.

Nach ihm erhob sich Struve und erklärte sich mit dem von Brentano Vorgebrachten in einer ausführlichen Rede vollkommen einverstanden. Die Darstellung der Behandlung, die er und besonders seine Frau während der Gefangenschaft erfahren, bildet den Haupttheil derselben. Er protestirt sodann gegen die rechtswidrigen Eingriffe höherer Beamten des Landes, namentlich des Staatsraths Bekk, in seiner Sache und gegen die Verkümmerungen seiner Vertheidigungsmittel.

War schon Struve's Rede heftig genug, so übertraf ihn Blind noch in einer kurzen Zustimmungs-Erklärung die auch er seinerseits abgab.

Ihnen antwortete der Staatsanwalt Eimer. Er trägt schließlich darauf an, der Gerichtshof möchte die von den Angeklagten und der Vertheidigung gestellte Einrede der Unzuständigkeit verwerfen.

Wiederholt suchen hingegen Brentano und Struve die von ihnen gestellten Anträge zu vertheidigen

Unterdeß war es nahe an 5 Uhr geworden. Der Gerichtshof zog sich ins Berathungszimmer zurück und erschien wieder nach einer kleinen halben Stunde, wo der gefaßte Beschluß verlesen wurde, daß die Einreden der Angeklagten und Vertheidiger und ihre darauf gestellten Anträge als nicht begründet verworfen werden.

Schluß der Sitzung nach 5 Uhr.

Freiburg, 21. März.

Um 9 Uhr strömt die Menge auf die Tribüne. Punkt 9 1/4 Uhr erscheint der Gerichtshof. Alles erhebt sich. Die Angeklagten werden vorgeführt. Sie erscheinen, wie gestern, mit Schriftrollen in den Händen, unter Wachebegleitung. Die Anwesenheit der Geschwornen wird constatirt.

Staatsanwalt Eimer erwidert wegen der Winterschen „Brutalität“: Er glaube es nicht; Winter habe bloß ein Verhör mit Frau v. Struve gehalten; er fragt, welches denn der Vorfall gewesen. Struve berichtet, im Verhör habe Winter gegen seine Frau geäußert, man werde sie zum Geständniß zu zwingen wissen.

Der Präsident fragt Struve, was er auf die Anklage zu erwiedern habe. Struve hebt an: Bei der Untersuchung habe er über diese Frage geschwiegen Vor den Geschwornen werde er reden, ohne jedoch Andere bloßzustellen. Er beginnt mit der Freiheit der deutschen Hansa und Städte, wie durch die Fürsten nach und nach die Freiheit, der Wohlstand, und die Einheit Deutschlands zerstört worden sei. Er schildert die Zeiten des Vorparlaments, der Volksversammlungen, und liest aus der Abendzeitung einen Artikel vor, mit dem Bemerken, es seien die Republikaner durch die Hartnäckigkeit der Regierungen von dem Wege friedlicher Abstimmung in den Kriegspfad geworfen worden. Das Volk habe aus Furcht vor der Regierung sich nicht an dem ersten Zuge betheiligt. Sein letzter Zug, den er, wie seinen ersten schildert, sei kein Raubzung gewesen; er habe ihn vorher angezeigt. Unbewaffnete könnten Niemanden terrorisiren. Die Executionscolonnen seien überall nachgesucht und erbeten worden. Alle Excesse hätte er nicht verhindern können. Er habe keinen militärischen Rang oder Beruf gehabt. Er schließt mit einigen allgemeinen politischen Betrachtungen über Deutschland und seine sechs Geißeln: Monarchie, Aristokratie, Militär, Pfaffen und Geldsäcke. Er freue sich seiner That; durch sie sei wenigstens eine republikanische Partei gebildet worden. Sein Vortrag ist ruhiger und weniger studirt als der gestrige. Beim Schlusse vernimmt man etwas beifälliges Flüstern. Er setzt sich anspruchlos und still auf seine Bank. Präsident: Ich bin mit diesem allgemeinen Geständniß zufrieden. Brentano erläutert, die Angeklagten würden den Geschwornen alles nur persönlich sie Betreffende getreu mittheilen. Struve bestätigt dies. Der Präsident fragt Blind, was er zu erwiedern habe auf die Anklage. Blind erhebt sich, einen Bleistift in der Hand, und spricht in kurzen, sonoren Sätzen: Er sei Socialrepublikaner. Zu einer Revolution brauche man Krieger und Geld. Die Cassen des Staates habe man fassen müssen; falls der Streich geglückt hätte, wäre sonst der Großherzog mit dem Schweiße des Volkes entflohen. Der Präsident ermahnt den Angeklagten, unter Widerspruch seines Anwaltes, die Schicklichkeit zu beobachten. Blind fährt fort: Die achtbarsten Männer hätten sie herbeigerufen. Die Republikaner hätten sich keine Gräuel erlaubt, wohl aber die Soldaten in Staufen. Durch die Anerkennung der tapfern Vertheidigung der Republikaner in Staufen habe General Hoffman selbst bewiesen, daß die republikanische Armee keine gezwungene sei. Jede Geburt, jede große Neuerung gehe mit Schmerzen vor sich. Das Kind komme weinend zur Welt. Die besiegten Republikaner nenne man Briganden; es werde eine Zeit kommen, wo man sie, mit Napoleon zu reden, Patrioten und Nation nenne. Er setzt sich mit einer kurzen Reverenz gegen die Geschwornen. Nun werden vom Gerichtsschreiber die Zeugen abgelesen. Unter den abwesenden Zeugen entschuldigen sich einige schriftlich. Gegen das Ausbleiben des Zeugen Postmeister Martin in Lörrach erhebt sich der Staatsanwalt; ebenso Brentano. Der Gerichtshof tritt zur deßfallsigen Berathung in das Seitenzimmer. Das Publikum benutzt die Pause zur Bequemlichkeit und Unterhaltung. Nach einigen Minuten kehrt der Gerichtshof in den Saal zurück; der Gerichtsschreiber verliest den Beschluß: Martin habe zu erscheinen. Die schon beeidigten Zeugen werden ausgeschieden und treten in ein geschlossenes Zimmer ab. Die noch nicht beeideten werden beeidigt. Nun beginnt das Zeugenverhör einzeln.

Italien.
* Rom, 15. März.

Die Constituante hielt keine Sitzung. Ein Beschluß der Exekutivgewalt verordnet die Anlage von Registern über alles Grundeigenthum im Gesammtumfange der Republik, behufs Anfertigung neuer Hypothekenbücher und Steuerlisten. Die Güter des Jesuitenordens und des Sancti Officii werden bereits liquidirt.

* Neapel, 15. März.

Zugleich mit Auflösung der Kammern sind mehrere Deputirte arretirt worden. Andere haben sich der Rache des Königs Ferdinand nur durch die Flucht entzogen und sind nach Rom gegangen.

* Mailand, 19. März.

Unsere Mauern sind mit Radetzki'schen Verordnungen überklebt. Eine derselben beglückt uns mit einem Reglement, das während seiner Abwesenheit, eine Art Constablergarde von 1000 Mann einsetzt, die er freilich Bürgerwehr nennt, im Grunde aber den Bürgern nur einen Säbel (kein Feuergewehr) läßt und ihnen vorschreibt, zur größeren Ordnungsgarantie an der Spitze der Garnisonstruppen und Polizeimannschaften beim Patrouilliren zu marschiren. Vortreffliche Bürgerwehr von 1000 Mann! Wie man hört, haben sich aber erst 300 Bürger für diesen Constablerdienst einschreiben lassen.

* Turin, 19. März.

Aus Parma hören wir, daß die nach dem Abmarsch der Oestreicher eingesetzte neue Municipalität alle seit dem 6. März konfiszirten Waffen ihren Eigenthümern zurückgegeben hat.

Die offizielle Gazzetta Piemontese enthält zwei Ordonnanzen des Generalstatthalters, wonach ein Credit von 2 Millionen Fr. zur Bewaffnung der Nationalgarde und ein weiterer von 3 Millionen zur sofortigen Mobilisirung eines Theils derselben eröffnet wird.

Turin.

Die Kammer hat nach langer und lebhafter Diskussion am 20. das Gesetz, welches der Regierung die ausgedehntesten Vollmachten ertheilt, mit 77 gegen 38 St. angenommen. ‒ Ungarische Deserteurs kommen täglich in großer Zahl über die Gränze. ‒ Karl Albert überschritt am 20. März, ohne Widerstand zu finden, den Tessin bei Buffalora. Die Oesterreicher steckten auf ihrem Rückzuge zwei der ansehnlichsten Häuser von Ponte Nuovo in Flammen. ‒ Die Trikolore weht wieder auf lombardischen Boden. Das Hauptquartier der Piemontesen (unter dem Herzog v. Genua) ist in Magenta.

Ungarn.
*
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
** Breslau, 23. März.
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Ratibor, 23. März.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Aus Siebenbürgen, 16. März.

Dem Privatschreiben eines Apothekers in Mühlbach, einer siebenbürgischen deutschen Stadt von 8-10,000 Einwohnern entlehnen wir Folgendes: „Wir sind zur Hälfte Bettler, zur Hälfte ermordet, aber nicht von den Feinden, sondern von unseren Freunden! Die Ungarn und Szekler waren viermal bei uns, nahmen, was sie wollten, ließen uns aber unser Leben und unser Obdach; zum fünftenmal kamen sechs Tausend k. k. österreichische Soldaten, nahmen das Letzte, was wir hatten, zündeten aus Langeweile (denn Rache konnten sie an ihren Freunden nicht ausüben) die Stadt an vielen Orten an; die Häuser von Stein sprengten sie mit Pulver; wer dem Feuer und den Kugeln entgehen konnte, flüchtete sich in den Wald bei 16° Kälte. Einem sind Kinder erfroren, dem Andern die Frau; mir sind zwei Kinder auf diese Art umgekommen! Und jetzt hat jeder Bürger 20-25 Russen im Quartier!!“

(Fr. J)
Französische Republik.
12 Paris, 24. März.

Faucher geht eines Tages hin, nimmt die Clubs und wirft sie zum Fenster hinaus. „Die Clubs sind untersagt.“ Unten auf der Straße, da lag die Konstitution, die Clubs fielen auf die Konstitution und schlugen ihr eine blutige Wunde. Die Konstitution ist das Machwerk der Partei des Nationals: er hat sie verfaßt zur Zeit seiner Macht, und sie sollte dazu dienen, seine Macht festzusetzen und zu begründen. Die Macht entschwand dem National unter den Händen ‒ die Konstitution blieb. Das Volk hält wenig auf die Konstitution, aber sie garantirt ihm das Vereinigungsrecht, das Recht, sich zu versammeln, zu besprechen ‒ kurz, sie gibt dem Volke seine Soirée, seine Salons, seine Monde ‒ sein Alles, seine neue Revolution, und insofern hält es an der Konstitution fest. Unter der Konstitution liegen die Pflastersteine; das merkte Herr Faucher erst, als das Klubgesetz bereits auf der Straße lag und der National sein Zetergeschrei erhob. Die Steine fingen bereits an, sich zu rühren. Der National wurde stumm und Faucher bekam Furcht. Da fielen Barrot und Faucher auf einen kühnen Einfall; sie gingen in aller Stille hin, warfen Matratzen und Federbetten auf die Konstitution, umwickelten das Clubgesetz ebenfalls mit Federbetten, und warfen es solchergestalt auf die weiche, mit Eiderdaun ausgestopfte Konstitution Der National ist still, ‒ nur die Steine darunter die schwatzen und plaudern ‒ aber so leise, so leise, daß nur der, welcher ihre Sprache versteht, sie vernehmen kann.

Die Matratzen und der Eiderdaun, das sind die Paragraphen über das Vereinigungs- und Versammlungsrecht, welche das Clubgesetz mildern sollen, das sind die Zugeständnisse, welche man der

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          <p>Es war unterdessen über 12 Uhr geworden, und trat nun eine Pause von einer halben Stunde ein. Nach Wiederaufnahme der Sitzung sollte das Zeugenverhör beginnen, als sich Advokat Brentano erhob und in einer langen Rede die Zuständigkeit des hier konstituirten Gerichtsinstituts angriff. Ferner protestirt er gegen das Zerreißen des ganzen Prozesses, was dadurch geschehe, daß man aus der Zahl der einer untheilbaren That Angeklagten, zwei herausgreife, um sie einzeln aburtheilen zu lassen. Ebenso verwahrt er sich gegen die von ihm als unfrei geschilderte Bildung der Geschwornenliste. Alle diese Punkte sind in einer von den Vertheidigern und den Angeklagten unterzeichneten Protestschrift näher ausgeführt und mit entsprechenden Anträgen auf Umbildung des Gerichtshofs und Gerichtsverfahrens, so wie auf Vertagung der Procedur versehen.</p>
          <p>Nach ihm erhob sich Struve und erklärte sich mit dem von Brentano Vorgebrachten in einer ausführlichen Rede vollkommen einverstanden. Die Darstellung der Behandlung, die er und besonders seine Frau während der Gefangenschaft erfahren, bildet den Haupttheil derselben. Er protestirt sodann gegen die rechtswidrigen Eingriffe höherer Beamten des Landes, namentlich des Staatsraths Bekk, in seiner Sache und gegen die Verkümmerungen seiner Vertheidigungsmittel.</p>
          <p>War schon Struve's Rede heftig genug, so übertraf ihn Blind noch in einer kurzen Zustimmungs-Erklärung die auch er seinerseits abgab.</p>
          <p>Ihnen antwortete der Staatsanwalt Eimer. Er trägt schließlich darauf an, der Gerichtshof möchte die von den Angeklagten und der Vertheidigung gestellte Einrede der Unzuständigkeit verwerfen.</p>
          <p>Wiederholt suchen hingegen Brentano und Struve die von ihnen gestellten Anträge zu vertheidigen</p>
          <p>Unterdeß war es nahe an 5 Uhr geworden. Der Gerichtshof zog sich ins Berathungszimmer zurück und erschien wieder nach einer kleinen halben Stunde, wo der gefaßte Beschluß verlesen wurde, daß die Einreden der Angeklagten und Vertheidiger und ihre darauf gestellten Anträge als nicht begründet verworfen werden.</p>
          <p>Schluß der Sitzung nach 5 Uhr.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar256_018" type="jArticle">
          <head>Freiburg, 21. März.</head>
          <p>Um 9 Uhr strömt die Menge auf die Tribüne. Punkt 9 1/4 Uhr erscheint der Gerichtshof. Alles erhebt sich. Die Angeklagten werden vorgeführt. Sie erscheinen, wie gestern, mit Schriftrollen in den Händen, unter Wachebegleitung. Die Anwesenheit der Geschwornen wird constatirt.</p>
          <p>Staatsanwalt Eimer erwidert wegen der Winterschen &#x201E;Brutalität&#x201C;: Er glaube es nicht; Winter habe bloß ein Verhör mit Frau v. Struve gehalten; er fragt, welches denn der Vorfall gewesen. Struve berichtet, im Verhör habe Winter gegen seine Frau geäußert, man werde sie zum Geständniß zu zwingen wissen.</p>
          <p>Der <hi rendition="#g">Präsident</hi> fragt Struve, was er auf die Anklage zu erwiedern habe. <hi rendition="#g">Struve</hi> hebt an: Bei der Untersuchung habe er über diese Frage geschwiegen Vor den Geschwornen werde er reden, ohne jedoch <hi rendition="#g">Andere</hi> bloßzustellen. Er beginnt mit der Freiheit der deutschen Hansa und Städte, wie durch die Fürsten nach und nach die Freiheit, der Wohlstand, und die Einheit Deutschlands zerstört worden sei. Er schildert die Zeiten des Vorparlaments, der Volksversammlungen, und liest aus der Abendzeitung einen Artikel vor, mit dem Bemerken, es seien die Republikaner durch die Hartnäckigkeit der Regierungen von dem Wege friedlicher Abstimmung in den Kriegspfad geworfen worden. Das Volk habe aus Furcht vor der Regierung sich nicht an dem ersten Zuge betheiligt. Sein letzter Zug, den er, wie seinen ersten schildert, sei kein Raubzung gewesen; er habe ihn vorher angezeigt. Unbewaffnete könnten Niemanden terrorisiren. Die Executionscolonnen seien überall nachgesucht und erbeten worden. Alle Excesse hätte er nicht verhindern können. Er habe keinen militärischen Rang oder Beruf gehabt. Er schließt mit einigen allgemeinen politischen Betrachtungen über Deutschland und seine sechs Geißeln: Monarchie, Aristokratie, Militär, Pfaffen und Geldsäcke. Er freue sich seiner That; durch sie sei wenigstens eine republikanische Partei gebildet worden. Sein Vortrag ist ruhiger und weniger studirt als der gestrige. Beim Schlusse vernimmt man etwas beifälliges Flüstern. Er setzt sich anspruchlos und still auf seine Bank. <hi rendition="#g">Präsident:</hi> Ich bin mit diesem allgemeinen Geständniß zufrieden. <hi rendition="#g">Brentano</hi> erläutert, die Angeklagten würden den Geschwornen alles nur persönlich sie Betreffende getreu mittheilen. Struve bestätigt dies. Der Präsident fragt Blind, was er zu erwiedern habe auf die Anklage. <hi rendition="#g">Blind</hi> erhebt sich, einen Bleistift in der Hand, und spricht in kurzen, sonoren Sätzen: Er sei Socialrepublikaner. Zu einer Revolution brauche man Krieger und Geld. Die Cassen des Staates habe man fassen müssen; falls der Streich geglückt hätte, wäre sonst der Großherzog mit dem Schweiße des Volkes entflohen. Der Präsident ermahnt den Angeklagten, unter Widerspruch seines Anwaltes, die Schicklichkeit zu beobachten. <hi rendition="#g">Blind</hi> fährt fort: Die achtbarsten Männer hätten sie herbeigerufen. Die Republikaner hätten sich keine Gräuel erlaubt, wohl aber die Soldaten in Staufen. Durch die Anerkennung der tapfern Vertheidigung der Republikaner in Staufen habe General Hoffman selbst bewiesen, daß die republikanische Armee keine gezwungene sei. Jede Geburt, jede große Neuerung gehe mit Schmerzen vor sich. Das Kind komme weinend zur Welt. Die besiegten Republikaner nenne man Briganden; es werde eine Zeit kommen, wo man sie, mit Napoleon zu reden, Patrioten und Nation nenne. Er setzt sich mit einer kurzen Reverenz gegen die Geschwornen. Nun werden vom Gerichtsschreiber die Zeugen abgelesen. Unter den abwesenden Zeugen entschuldigen sich einige schriftlich. Gegen das Ausbleiben des Zeugen Postmeister Martin in Lörrach erhebt sich der Staatsanwalt; ebenso Brentano. Der Gerichtshof tritt zur deßfallsigen Berathung in das Seitenzimmer. Das Publikum benutzt die Pause zur Bequemlichkeit und Unterhaltung. Nach einigen Minuten kehrt der Gerichtshof in den Saal zurück; der Gerichtsschreiber verliest den Beschluß: Martin habe zu erscheinen. Die schon beeidigten Zeugen werden ausgeschieden und treten in ein geschlossenes Zimmer ab. Die noch nicht beeideten werden beeidigt. Nun beginnt das Zeugenverhör einzeln.</p>
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      <div n="1">
        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar256_019" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl>Rom, 15. März.</head>
          <p>Die Constituante hielt keine Sitzung. Ein Beschluß der Exekutivgewalt verordnet die Anlage von Registern über alles Grundeigenthum im Gesammtumfange der Republik, behufs Anfertigung neuer Hypothekenbücher und Steuerlisten. Die Güter des Jesuitenordens und des Sancti Officii werden bereits liquidirt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar256_020" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl>Neapel, 15. März.</head>
          <p>Zugleich mit Auflösung der Kammern sind mehrere Deputirte arretirt worden. Andere haben sich der Rache des Königs Ferdinand nur durch die Flucht entzogen und sind nach Rom gegangen.</p>
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        <div xml:id="ar256_021" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl>Mailand, 19. März.</head>
          <p>Unsere Mauern sind mit Radetzki'schen Verordnungen überklebt. Eine derselben beglückt uns mit einem Reglement, das während seiner Abwesenheit, eine Art Constablergarde von 1000 Mann einsetzt, die er freilich Bürgerwehr nennt, im Grunde aber den Bürgern nur einen Säbel (kein Feuergewehr) läßt und ihnen vorschreibt, zur größeren Ordnungsgarantie an der Spitze der Garnisonstruppen und Polizeimannschaften beim Patrouilliren zu marschiren. Vortreffliche Bürgerwehr von 1000 Mann! Wie man hört, haben sich aber erst 300 Bürger für diesen Constablerdienst einschreiben lassen.</p>
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        <div xml:id="ar256_022" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl>Turin, 19. März.</head>
          <p>Aus Parma hören wir, daß die nach dem Abmarsch der Oestreicher eingesetzte neue Municipalität alle seit dem 6. März konfiszirten Waffen ihren Eigenthümern zurückgegeben hat.</p>
          <p>Die offizielle Gazzetta Piemontese enthält zwei Ordonnanzen des Generalstatthalters, wonach ein Credit von 2 Millionen Fr. zur Bewaffnung der Nationalgarde und ein weiterer von 3 Millionen zur sofortigen Mobilisirung eines Theils derselben eröffnet wird.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar256_023" type="jArticle">
          <head>Turin.</head>
          <p>Die Kammer hat nach langer und lebhafter Diskussion am 20. das Gesetz, welches der Regierung die ausgedehntesten Vollmachten ertheilt, mit 77 gegen 38 St. angenommen. &#x2012; Ungarische Deserteurs kommen täglich in großer Zahl über die Gränze. &#x2012; Karl Albert überschritt am 20. März, ohne Widerstand zu finden, den Tessin bei Buffalora. Die Oesterreicher steckten auf ihrem Rückzuge zwei der ansehnlichsten Häuser von Ponte Nuovo in Flammen. &#x2012; Die Trikolore weht wieder auf lombardischen Boden. Das Hauptquartier der Piemontesen (unter dem Herzog v. Genua) ist in Magenta.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Ungarn.</head>
        <div xml:id="ar256_024_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz &#x2013; Die serbischen Verwicklungen, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
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            <bibl>
              <author>*</author>
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          <gap reason="copyright"/>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz &#x2013; Die serbischen Verwicklungen, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
          <head><bibl><author>**</author></bibl>Breslau, 23. März.</head>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz &#x2013; Die serbischen Verwicklungen, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
          <head>Ratibor, 23. März.</head>
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          <head>Aus Siebenbürgen, 16. März.</head>
          <p>Dem Privatschreiben eines Apothekers in Mühlbach, einer siebenbürgischen deutschen Stadt von 8-10,000 Einwohnern entlehnen wir Folgendes: &#x201E;Wir sind zur Hälfte Bettler, zur Hälfte ermordet, aber nicht von den Feinden, sondern von unseren Freunden! Die Ungarn und Szekler waren viermal bei uns, nahmen, was sie wollten, ließen uns aber unser Leben und unser Obdach; zum fünftenmal kamen sechs Tausend k. k. österreichische Soldaten, nahmen das Letzte, was wir hatten, zündeten aus Langeweile (denn Rache konnten sie an ihren Freunden nicht ausüben) die Stadt an vielen Orten an; die Häuser von Stein sprengten sie mit Pulver; wer dem Feuer und den Kugeln entgehen konnte, flüchtete sich in den Wald bei 16° Kälte. Einem sind Kinder erfroren, dem Andern die Frau; mir sind zwei Kinder auf diese Art umgekommen! Und jetzt hat jeder Bürger 20-25 Russen im Quartier!!&#x201C;</p>
          <bibl>(Fr. J)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Französische Republik.</head>
        <div xml:id="ar256_028" type="jArticle">
          <head><bibl><author>12</author></bibl> Paris, 24. März.</head>
          <p>Faucher geht eines Tages hin, nimmt die Clubs und wirft sie zum Fenster hinaus. &#x201E;Die Clubs sind untersagt.&#x201C; Unten auf der Straße, da lag die Konstitution, die Clubs fielen auf die Konstitution und schlugen ihr eine blutige Wunde. Die Konstitution ist das Machwerk der Partei des Nationals: er hat sie verfaßt zur Zeit seiner Macht, und sie sollte dazu dienen, seine Macht festzusetzen und zu begründen. Die Macht entschwand dem National unter den Händen &#x2012; die Konstitution blieb. Das Volk hält wenig auf die Konstitution, aber sie garantirt ihm das Vereinigungsrecht, das Recht, sich zu versammeln, zu besprechen &#x2012; kurz, sie gibt dem Volke seine Soirée, seine Salons, seine Monde &#x2012; sein Alles, seine neue Revolution, und insofern hält es an der Konstitution fest. Unter der Konstitution liegen die Pflastersteine; das merkte Herr Faucher erst, als das Klubgesetz bereits auf der Straße lag und der National sein Zetergeschrei erhob. Die Steine fingen bereits an, sich zu rühren. Der National wurde stumm und Faucher bekam Furcht. Da fielen Barrot und Faucher auf einen kühnen Einfall; sie gingen in aller Stille hin, warfen Matratzen und Federbetten auf die Konstitution, umwickelten das Clubgesetz ebenfalls mit Federbetten, und warfen es solchergestalt auf die weiche, mit Eiderdaun ausgestopfte Konstitution Der National ist still, &#x2012; nur die Steine darunter die schwatzen und plaudern &#x2012; aber so leise, so leise, daß nur der, welcher ihre Sprache versteht, sie vernehmen kann.</p>
          <p>Die Matratzen und der Eiderdaun, das sind die Paragraphen über das Vereinigungs- und Versammlungsrecht, welche das Clubgesetz mildern sollen, das sind die Zugeständnisse, welche man der
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</TEI>
[1441/0003] on zwei Drittel. Ueber den binnen drei Tagen zu ergreifenden Rekurs hat der oberste Gerichtshof zu entscheiden. Das _ der oktroyirten Gesetze, gegen das Vereins- oder Assoziationsrecht, bestimmt, daß wissenschaftliche Humanitäts- und Wohlthätigkeitsvereine zwar keiner besondern Genehmigung (wie dies von jedem andern Verein verlangt wird) bedürfen, daß sie aber bei 10-100 Gulden C. M. Geldstrafe 14 Tage vor ihrer Wirksamkeit die Vereinsstatuten vorzulegen und die Wahl ihrer Vorstände mitzutheilen haben. Hinsichtlich der politischen Vereine wird folgendes oktroyirt: Oeffentlichkeit der Sitzungen, ‒ Ausschluß der Frauen auch als Zuhörerinnen, ‒ Verbot des Waffentragens bei den Sitzungen für Mitglieder und Zuhörer, ‒ 24stündige Vorauskündigung einer jeden Sitzung, ‒ Berechtigung der Abgeordneten der Behörde, die Aufnahme eines Protokolls zu verlangen und bei gesetzwidrigen Vorgängen die Sitzung zu schließen; ‒ Untersagung der Verbindung eines politischen Vereins mit anderen, sei es durch schriftlichen Verkehr oder durch Aussendlinge. Die verhängten Uebertretungsstrafen gehen bis zu 300 Fl. in Geld und 6 Monate schwerem Arreste. Hinsichtlich der Volksversammlungen sind bewaffnete unbedingt verboten; die Abhaltung anderer, ist drei Tage früher der Sicherheits-Behörde anzuzeigen. Hierher gehören auch allgemein zugängliche Versammlungen (auch Festessen), nicht aber die zur Ausübung eines gesetzlich gestatteten Cultus oder vorbereitende Wahlversammlungen. Die Behörden haben das Recht und die Pflicht, Volksversammlungen zu untersagen, wenn sie es im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit finden. (Der Olmützer Styl „von Gottes Gnaden“ gleicht dem von Potsdam wie ein Ei dem andern.) Die offizielle Zeitung enthält aus Ofen 4 von der dortigen k. k. militärisch-politischen Central-Kommission unterzeichnete Verurtheilungen, denen zufolge der pensionirte Lieutenant Novak erschossen, der Schriftsteller David Kuh wegen mehrerer Artikel, die er im November vorigen Jahres in das Blatt „der wahre Ungar“ geschrieben, zu 5jährigem Festungsarrest in Eisen, Eberle wegen „Schmähungen gegen hohe Militärpersonen “ zu 3monatlichem Stockhaus-Arrest in Eisen und Schulz, wegen gleicher Reden „von minderm Belang“ zu 3wöchentlichem dito verurtheilt worden sind. Freiburg, 20 März. Heute haben die öffentlichen und mündlichen Gerichtsverhandlungen vor dem ersten badischen Geschwornengericht, und zwar in Sachen Struve′s und Blind's, begonnen. Die Sitzung dauerte von Morgens neun bis Abends fünf Uhr. Nachdem die Geschwornen beeidigt waren, erklärte der Präsident die Verhandlung für eröffnet, und richtet eine kurze Ansprache an die Geschworenen, die Angeklagten und Vertheidiger und das Publikum. Folgte nun die Angabe von Namen, Stand, Alter und Wohnort Seitens der beiden Angeklagten, worauf der Gerichtsschreiber die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft verliest. Die Verlesung dauert gegen zwei Stunden. Es war unterdessen über 12 Uhr geworden, und trat nun eine Pause von einer halben Stunde ein. Nach Wiederaufnahme der Sitzung sollte das Zeugenverhör beginnen, als sich Advokat Brentano erhob und in einer langen Rede die Zuständigkeit des hier konstituirten Gerichtsinstituts angriff. Ferner protestirt er gegen das Zerreißen des ganzen Prozesses, was dadurch geschehe, daß man aus der Zahl der einer untheilbaren That Angeklagten, zwei herausgreife, um sie einzeln aburtheilen zu lassen. Ebenso verwahrt er sich gegen die von ihm als unfrei geschilderte Bildung der Geschwornenliste. Alle diese Punkte sind in einer von den Vertheidigern und den Angeklagten unterzeichneten Protestschrift näher ausgeführt und mit entsprechenden Anträgen auf Umbildung des Gerichtshofs und Gerichtsverfahrens, so wie auf Vertagung der Procedur versehen. Nach ihm erhob sich Struve und erklärte sich mit dem von Brentano Vorgebrachten in einer ausführlichen Rede vollkommen einverstanden. Die Darstellung der Behandlung, die er und besonders seine Frau während der Gefangenschaft erfahren, bildet den Haupttheil derselben. Er protestirt sodann gegen die rechtswidrigen Eingriffe höherer Beamten des Landes, namentlich des Staatsraths Bekk, in seiner Sache und gegen die Verkümmerungen seiner Vertheidigungsmittel. War schon Struve's Rede heftig genug, so übertraf ihn Blind noch in einer kurzen Zustimmungs-Erklärung die auch er seinerseits abgab. Ihnen antwortete der Staatsanwalt Eimer. Er trägt schließlich darauf an, der Gerichtshof möchte die von den Angeklagten und der Vertheidigung gestellte Einrede der Unzuständigkeit verwerfen. Wiederholt suchen hingegen Brentano und Struve die von ihnen gestellten Anträge zu vertheidigen Unterdeß war es nahe an 5 Uhr geworden. Der Gerichtshof zog sich ins Berathungszimmer zurück und erschien wieder nach einer kleinen halben Stunde, wo der gefaßte Beschluß verlesen wurde, daß die Einreden der Angeklagten und Vertheidiger und ihre darauf gestellten Anträge als nicht begründet verworfen werden. Schluß der Sitzung nach 5 Uhr. Freiburg, 21. März. Um 9 Uhr strömt die Menge auf die Tribüne. Punkt 9 1/4 Uhr erscheint der Gerichtshof. Alles erhebt sich. Die Angeklagten werden vorgeführt. Sie erscheinen, wie gestern, mit Schriftrollen in den Händen, unter Wachebegleitung. Die Anwesenheit der Geschwornen wird constatirt. Staatsanwalt Eimer erwidert wegen der Winterschen „Brutalität“: Er glaube es nicht; Winter habe bloß ein Verhör mit Frau v. Struve gehalten; er fragt, welches denn der Vorfall gewesen. Struve berichtet, im Verhör habe Winter gegen seine Frau geäußert, man werde sie zum Geständniß zu zwingen wissen. Der Präsident fragt Struve, was er auf die Anklage zu erwiedern habe. Struve hebt an: Bei der Untersuchung habe er über diese Frage geschwiegen Vor den Geschwornen werde er reden, ohne jedoch Andere bloßzustellen. Er beginnt mit der Freiheit der deutschen Hansa und Städte, wie durch die Fürsten nach und nach die Freiheit, der Wohlstand, und die Einheit Deutschlands zerstört worden sei. Er schildert die Zeiten des Vorparlaments, der Volksversammlungen, und liest aus der Abendzeitung einen Artikel vor, mit dem Bemerken, es seien die Republikaner durch die Hartnäckigkeit der Regierungen von dem Wege friedlicher Abstimmung in den Kriegspfad geworfen worden. Das Volk habe aus Furcht vor der Regierung sich nicht an dem ersten Zuge betheiligt. Sein letzter Zug, den er, wie seinen ersten schildert, sei kein Raubzung gewesen; er habe ihn vorher angezeigt. Unbewaffnete könnten Niemanden terrorisiren. Die Executionscolonnen seien überall nachgesucht und erbeten worden. Alle Excesse hätte er nicht verhindern können. Er habe keinen militärischen Rang oder Beruf gehabt. Er schließt mit einigen allgemeinen politischen Betrachtungen über Deutschland und seine sechs Geißeln: Monarchie, Aristokratie, Militär, Pfaffen und Geldsäcke. Er freue sich seiner That; durch sie sei wenigstens eine republikanische Partei gebildet worden. Sein Vortrag ist ruhiger und weniger studirt als der gestrige. Beim Schlusse vernimmt man etwas beifälliges Flüstern. Er setzt sich anspruchlos und still auf seine Bank. Präsident: Ich bin mit diesem allgemeinen Geständniß zufrieden. Brentano erläutert, die Angeklagten würden den Geschwornen alles nur persönlich sie Betreffende getreu mittheilen. Struve bestätigt dies. Der Präsident fragt Blind, was er zu erwiedern habe auf die Anklage. Blind erhebt sich, einen Bleistift in der Hand, und spricht in kurzen, sonoren Sätzen: Er sei Socialrepublikaner. Zu einer Revolution brauche man Krieger und Geld. Die Cassen des Staates habe man fassen müssen; falls der Streich geglückt hätte, wäre sonst der Großherzog mit dem Schweiße des Volkes entflohen. Der Präsident ermahnt den Angeklagten, unter Widerspruch seines Anwaltes, die Schicklichkeit zu beobachten. Blind fährt fort: Die achtbarsten Männer hätten sie herbeigerufen. Die Republikaner hätten sich keine Gräuel erlaubt, wohl aber die Soldaten in Staufen. Durch die Anerkennung der tapfern Vertheidigung der Republikaner in Staufen habe General Hoffman selbst bewiesen, daß die republikanische Armee keine gezwungene sei. Jede Geburt, jede große Neuerung gehe mit Schmerzen vor sich. Das Kind komme weinend zur Welt. Die besiegten Republikaner nenne man Briganden; es werde eine Zeit kommen, wo man sie, mit Napoleon zu reden, Patrioten und Nation nenne. Er setzt sich mit einer kurzen Reverenz gegen die Geschwornen. Nun werden vom Gerichtsschreiber die Zeugen abgelesen. Unter den abwesenden Zeugen entschuldigen sich einige schriftlich. Gegen das Ausbleiben des Zeugen Postmeister Martin in Lörrach erhebt sich der Staatsanwalt; ebenso Brentano. Der Gerichtshof tritt zur deßfallsigen Berathung in das Seitenzimmer. Das Publikum benutzt die Pause zur Bequemlichkeit und Unterhaltung. Nach einigen Minuten kehrt der Gerichtshof in den Saal zurück; der Gerichtsschreiber verliest den Beschluß: Martin habe zu erscheinen. Die schon beeidigten Zeugen werden ausgeschieden und treten in ein geschlossenes Zimmer ab. Die noch nicht beeideten werden beeidigt. Nun beginnt das Zeugenverhör einzeln. Italien. * Rom, 15. März. Die Constituante hielt keine Sitzung. Ein Beschluß der Exekutivgewalt verordnet die Anlage von Registern über alles Grundeigenthum im Gesammtumfange der Republik, behufs Anfertigung neuer Hypothekenbücher und Steuerlisten. Die Güter des Jesuitenordens und des Sancti Officii werden bereits liquidirt. * Neapel, 15. März. Zugleich mit Auflösung der Kammern sind mehrere Deputirte arretirt worden. Andere haben sich der Rache des Königs Ferdinand nur durch die Flucht entzogen und sind nach Rom gegangen. * Mailand, 19. März. Unsere Mauern sind mit Radetzki'schen Verordnungen überklebt. Eine derselben beglückt uns mit einem Reglement, das während seiner Abwesenheit, eine Art Constablergarde von 1000 Mann einsetzt, die er freilich Bürgerwehr nennt, im Grunde aber den Bürgern nur einen Säbel (kein Feuergewehr) läßt und ihnen vorschreibt, zur größeren Ordnungsgarantie an der Spitze der Garnisonstruppen und Polizeimannschaften beim Patrouilliren zu marschiren. Vortreffliche Bürgerwehr von 1000 Mann! Wie man hört, haben sich aber erst 300 Bürger für diesen Constablerdienst einschreiben lassen. * Turin, 19. März. Aus Parma hören wir, daß die nach dem Abmarsch der Oestreicher eingesetzte neue Municipalität alle seit dem 6. März konfiszirten Waffen ihren Eigenthümern zurückgegeben hat. Die offizielle Gazzetta Piemontese enthält zwei Ordonnanzen des Generalstatthalters, wonach ein Credit von 2 Millionen Fr. zur Bewaffnung der Nationalgarde und ein weiterer von 3 Millionen zur sofortigen Mobilisirung eines Theils derselben eröffnet wird. Turin. Die Kammer hat nach langer und lebhafter Diskussion am 20. das Gesetz, welches der Regierung die ausgedehntesten Vollmachten ertheilt, mit 77 gegen 38 St. angenommen. ‒ Ungarische Deserteurs kommen täglich in großer Zahl über die Gränze. ‒ Karl Albert überschritt am 20. März, ohne Widerstand zu finden, den Tessin bei Buffalora. Die Oesterreicher steckten auf ihrem Rückzuge zwei der ansehnlichsten Häuser von Ponte Nuovo in Flammen. ‒ Die Trikolore weht wieder auf lombardischen Boden. Das Hauptquartier der Piemontesen (unter dem Herzog v. Genua) ist in Magenta. Ungarn. * _ ** Breslau, 23. März. _ Ratibor, 23. März. _ Aus Siebenbürgen, 16. März. Dem Privatschreiben eines Apothekers in Mühlbach, einer siebenbürgischen deutschen Stadt von 8-10,000 Einwohnern entlehnen wir Folgendes: „Wir sind zur Hälfte Bettler, zur Hälfte ermordet, aber nicht von den Feinden, sondern von unseren Freunden! Die Ungarn und Szekler waren viermal bei uns, nahmen, was sie wollten, ließen uns aber unser Leben und unser Obdach; zum fünftenmal kamen sechs Tausend k. k. österreichische Soldaten, nahmen das Letzte, was wir hatten, zündeten aus Langeweile (denn Rache konnten sie an ihren Freunden nicht ausüben) die Stadt an vielen Orten an; die Häuser von Stein sprengten sie mit Pulver; wer dem Feuer und den Kugeln entgehen konnte, flüchtete sich in den Wald bei 16° Kälte. Einem sind Kinder erfroren, dem Andern die Frau; mir sind zwei Kinder auf diese Art umgekommen! Und jetzt hat jeder Bürger 20-25 Russen im Quartier!!“ (Fr. J) Französische Republik. 12 Paris, 24. März. Faucher geht eines Tages hin, nimmt die Clubs und wirft sie zum Fenster hinaus. „Die Clubs sind untersagt.“ Unten auf der Straße, da lag die Konstitution, die Clubs fielen auf die Konstitution und schlugen ihr eine blutige Wunde. Die Konstitution ist das Machwerk der Partei des Nationals: er hat sie verfaßt zur Zeit seiner Macht, und sie sollte dazu dienen, seine Macht festzusetzen und zu begründen. Die Macht entschwand dem National unter den Händen ‒ die Konstitution blieb. Das Volk hält wenig auf die Konstitution, aber sie garantirt ihm das Vereinigungsrecht, das Recht, sich zu versammeln, zu besprechen ‒ kurz, sie gibt dem Volke seine Soirée, seine Salons, seine Monde ‒ sein Alles, seine neue Revolution, und insofern hält es an der Konstitution fest. Unter der Konstitution liegen die Pflastersteine; das merkte Herr Faucher erst, als das Klubgesetz bereits auf der Straße lag und der National sein Zetergeschrei erhob. Die Steine fingen bereits an, sich zu rühren. Der National wurde stumm und Faucher bekam Furcht. Da fielen Barrot und Faucher auf einen kühnen Einfall; sie gingen in aller Stille hin, warfen Matratzen und Federbetten auf die Konstitution, umwickelten das Clubgesetz ebenfalls mit Federbetten, und warfen es solchergestalt auf die weiche, mit Eiderdaun ausgestopfte Konstitution Der National ist still, ‒ nur die Steine darunter die schwatzen und plaudern ‒ aber so leise, so leise, daß nur der, welcher ihre Sprache versteht, sie vernehmen kann. Die Matratzen und der Eiderdaun, das sind die Paragraphen über das Vereinigungs- und Versammlungsrecht, welche das Clubgesetz mildern sollen, das sind die Zugeständnisse, welche man der

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 256. Köln, 27. März 1849, S. 1441. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz256_1849/3>, abgerufen am 03.12.2024.