Neue Rheinische Zeitung. Nr. 259. Köln, 30. März 1849. * Köln, 25. März. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 307 Unna, 27. März. Der beabsichtigte Putsch von gestern ist nicht geglückt. Der demokratische Verein hat nicht nur mit erfolgreicher Belehrung und Ermahnung an das aufgeregte Volk, die Ruhe vollkommen wieder hergestellt und erhalten, sondern an Beifall und Ansehen und großem Zuwuchs gewonnen. Es wurde zwar bis spät in die Nacht noch mit Trommeln und Signalhorn allarmirt und auf den Straßen geschossen; allein das Volk betheiligte sich gar nicht mehr daran. Es war jetzt nur noch die wohlerzogene, zu Straßenskandalen einexerzirte Unnaer Schuljugend, die umherlärmte. Das Volk hatte sich zur Ruhe begeben, nachdem berathen und beschlossen worden, daß vorläufig ein Mißtrauensvotum gegen den Abgeordneten, Minister v. Bodelschwingh, und eine Vorstellung wegen Beibehaltung des hiesigen Gerichts abgehen solle. * Berlin, 27. März. Heute begann der Prozeß der Aufrührer vom 15. Oktober. Die Verhandlung beschränkte sich indessen auf die Vernehmung der Angeklagten und einigen Zeugen, unter denen wir den Dr. Julius Waldeck hervorheben. Der bekannte frühere Criminalactuarius Stein wird den einen der Hauptangeklagten, den sogenannten Linden-Müller vertheidigen. Trotz des glänzenden Finanzzustandes läßt die Börse nicht ab in ihrer flauen Stimmung, welche besonders in Staatsschuldscheinen und freiwilliger Anleihe sich heute bemerkbar machte. Die Unsicherheit unserer ganzen politischen Stellung, die Ueberzeugung, daß das Ministerium mit dieser zweiten Kammer unmöglich regieren kann, ist der wesentliche Grund. - Den Abgeordneten liegen jetzt der Staatshaushalts-Etat für 1849 nebst einem Bande spezieller Nachweisungen vor. Den Veranschlägen für 1849 ist der Soll-Etat des Jahres 1848 und der des Jahres 1829 beigesetzt. Die Bedürfnisse des laufenden Jahres sind auf 94,174,300 Thaler, die außerordentlichen auf 5 1/2 Mill. veranschlagt. Die Soll-Ausgabe des vorigen Jahres ist 8 1/2 Mill. weniger. Die wirklichen Ausgaben von 1848 erhellen aus den Materialien nicht, da überall die Veranschläge und nicht die Rechnungsabschlüsse mitgetheilt sind. Die Commission erhält also keine bestimmte Einsicht in die finanziellen Verhältnisse, sie ist nicht im Stande, die annähernde Richtigkeit des Veranschlages pro 1849 zu erkennen, da man nicht weiß, wie weit die einzelnen Positionen im vorigen Jahre überschritten sind und ob die Etats früher zu hoch oder zu niedrig veranschlagt waren. Man ist übrigens im Publikum erstaunt (! !) über die Höhe des Etats des laufenden Jahres. Man hatte höchstens 60 Mill. (! !) erwartet. - 6 Millionen des Etats kommen auf die öffentlichen Arbeiten, 1 1/2 Mill. auf die Ausrüstung des Hecres, 1 Mill. auf die Reorganisation der Justiz. Eine andere Ausgabe ist die Verzinsung der neuen Anleihe. Die Einnahmen decken die Ausgaben vollständig. Der Etat führt freilich nur 88 1/2 Mill. Einnahmen als die des laufenden Jahres an, der Rest wird aber durch 5 1/2 Mill. der freiwilligen Anleihe und einige andere Kapitale gedeckt, welche dem Betriebe mehrerer Institutionen des Staates entzogen werden. Das steht fest. Bei außerordentlichen Ausgaben, wie sie der dänische Krieg und andere Eventualitäten mit sich bringen werden, kann man nach diesen Vorlagen selbst, nicht auf die gewöhnlichen Mittel recurriren. Wenn der Finanzminister in der Finanzcommission nun erklärt hat, er habe 16 Millionen im Staatsschatz, so befindet er sich im Widerspruch mit seinem eigenen Etat. Es müßte denn das Jahr 1848 verborgen sprudelnde Quellen gehabt haben. Am 26. Dezember 1848, als das Finanzministerium den Staatshaushalts-Etat für 1849 veröffentlichte, will es das Defizit von 5,608,000 Thlr. decken 1) durch die vom Jahre 1847 noch zu erwartenden Ueberschüsse, 2) aus den Beständen der freiwilligen Anleihe und den Veränderungen der Betriebsfonds einiger Cassenverwaltungen. Man sieht, das Ministerium hat alle Geldmittel zusammengesucht, über welche es nur irgend disponiren konnte, und wie durch einen Zauberschlag sollen durch den Eintritt des Herrn v. Raabe die finanziellen Zustände glänzend und ein Bestand von 16 Millionen im Staatsschatz vorhanden sein. Entweder die Behauptung des Finanzministers, oder der Staatshaushalts-Etat von 1849 ist falsch aufgestellt. Der Minister hat eben so offiziell dem Gerücht widersprochen, daß eine größere Anleihe beabsichtigt werde. Wir müssen es ihm also glauben, obgleich wir sichere Quellen zu haben meinten. Wir bemerken nun, daß im Jahre 1838 die Königl. Seehandlung eine Anleihe zu Stande brachte, weil es der Regierung ohne die ständische Garantie nicht gelingen wollte. Wir bemerken ferner, daß der Finanzminister den Etat der Seehandlung der Finanzcommission nicht übergeben wollte. Sollte vielleicht die Regierung ein ähnliches Manöver beabsichtigen? * Berlin, 27. März. Sitzung der zweiten Kammer. Nach Beseitigung der geschäftlichen Angelegenheiten macht der Minister des Innern die Anzeige, daß sich die Regierung veranlaßt gefunden habe, den Belagerungszustand, in welchem sich die schlesischen Kreise Kreuzberg und Rosenberg bisher befunden, wieder aufzuheben. - Seeger, als Berichterstatter, verliest den Bericht des Central-Ausschusses über den Antrag des Abg. Schneider (Cöln) auf sofortige Einberufung des sich in Untersuchungshaft befindlichen, zum Abgeordneten erwählten Justizraths Groneweg. Der Centralausschuß trägt darauf an, die Untersuchungshaft während der Dauer der Kammersession zu suspendiren und den Justizrath Groneweg sofort einzuberufen. - Dieser Antrag wird fast einstimmig angenommen. - Caspary trägt darauf an, daß bei der großen Wichtigkeit dieses Beschlusses, das Ministerium die Einberufung Gronewegs durch eine telegraphische Depesche veranlassen möge. - Hierauf geht man zur Adreßdebatte über. Der die dänische Frage behandelnde Satz ist an der Tagesordnung. Arntz docirt zwei Stunden lang über die bisher befolgte Diplomatie der absolutistischen Staaten vom Standpunkte der heiligen Allianz aus, und beweist, das Preußens Regierung noch fortwährend daran festhalte. - Minister des Auswärtigen Graf Arnim: Ich kann dem Redner nicht auf seinem Lauf durch ganz Europa folgen, erlaube mir aber folgende Bemerkungen. 1) eine russische Note, welche sich gegen die deutsche Einheitsbestrebungen ausspricht, existirt faktisch nicht; 2) seit dem 26. August sind vielfache Unterhandlungen gepflogen worden, man hat sich über die Basis des Friedens verständigt, was freilich in einigen Tagen nicht angeht. Nur kleine Differenzen noch hindern die definitiven Friedenspräliminarien; obgleich nun der Waffenstillstand gekündigt ist, so hoffen wir doch, daß die Feindseligkeiten nicht beginnen werden; 3) Preußen ist in der ganzen Angelegenheit keine sogenannte Prinzipialmacht, indem die ganze Sache der Central-Gewalt in Frankfurt übertragen ist. Es wird auf Schluß angetragen. Manteuffel und v. d. Heydt stimmen gegen den Schluß. Die Rechte für den Schluß, da die Abstimmung zweifelhaft, findet eine Zählung statt. 165 für und 160 gegen den Schluß. Großjohann beantragt nun, um die Rechte, die die Debatte schnell beenden will, noch länger hinzuhalten, namentliche Abstimmung, welches nach der Geschäftsordnung bei einer Differenz von weniger als 15 Stimmen noch zulässig ist. - Nach namentlicher Abstimmung wird der Schluß der Debatte mit 172 gegen 159 Stimmen angenommen. Vinke als Referent hat nun dem einzigen, in dieser Debatte gehörten Redner zu erwidern, welches er in seiner bekannten Manier thut. Er nimmt Gelegenheit von einer Anspielung Arntz's auf England, darauf hinzudeuten, daß wohl kein englischer Volksvertreter die Politik der Minister vor den Augen der Welt offen darlegen werde. Was das Verhältniß der Regierung mit Rußland betrifft, so muß dasselbe doch nicht so freundschaftlich sein, wie es jener Redner darstellte, denn weshalb stellt Rußland 200,000 Mann an unsere Grenzen? Man kommt zur Abstimmung. Das Amendement Rodbertus wird nach namentlicher Abstimmung mit 182 gegen 150 Stimmen verworfen. Ebenso alle andern von der Linken gestellten Amendements. Dagegen wird der §. des Adreß-Entwurfs sowie die noch folgenden unbedeutenden §. §. ohne Debatte angenommen. Das Amendement zu Gunsten der Reorganisation des Großherzogthums Posen wird auf den Wunsch der polnischen Abgeordneten zurückgenommen. Die Adreß-Debatte ist demnach beendigt. - * Wien, 25. März. Es ist heute ein Gesetz erschienen, das allen Handel mit den Kunstwerken, die jetzt in Rom, Florenz und Venedig wegen der bedrängten Finanzlage dieser Republiken und der zur Führung des Unabhängigkeitskampfes erforderlichen Summen, zum Verkaufe ausgeboten werden, auf's Strengste verbietet. - Comorn wird nach Briefen vom 23. März nun seit drei Tagen unausgesetzt bombardirt. Reisende aus jener Gegend berichten, daß das Bombardement am 21. d. M. mit einer Heftigkeit anhielt, daß die Erde im Umkreise erzitterte. - Die Nachricht der Uebergabe Comorn's hat sich nicht bestätigt; diese Festung findet sich noch für einen langen Vertheidigungszustand ausgerüstet. Der verzögerte Fall dieser Festung ist allen Handelsbeziehungen ungemein nachtheilig. Vorgestern ist mehreres Geschütz vom schwersten Kaliber mit 300 Artilleristen zur Verstärkung des Belagerungskorps von Comorn von hier abgegangen. - Der dänische Contre-Admiral Dahlerupp tritt in österreichische Dienste als Vice-Admiral (F-M.-L.) und Marine-Oberkommandant. * Prag, 25. März. Wie die Slowanska Lipa an ihre Filialvereine, so hat auch der hiesige "Deutsche Verein" an die Deutschen in Böhmen nachstehenden Aufruf erlassen: "Deutsche Brüder! Der lange erwartete Schlag ist gefallen. In die beengenden Bande des neuen Associationsgesetzes eingezwängt, ohne Verbindung untereinander, fehlt uns die Lebensluft, in der allein politische Vereine sich entwickeln können. Die Art von Thätigkeit, in welcher uns noch ein freies unbegränztes Feld bleibt, ist die Verbreitung von allgemeiner Bildung und Beförderung des Volkswohles. Die Verwandlung der Deutschen Vereine in selbstständige Lesevereine erscheint uns als passendstes Mittel dazu. Wenn allgemeine Bildung, ein hohes politisches Bewußtsein alle Schichten unserer Bevölkerung durchdrungen hat, dann werden mit andern Schranken auch jene fallen, in deren Umgränzung das Vereinsleben in Oesterreich verkümmern soll, dann hoffen wir auf eine bessere Zukunft und ein fröhlicheres Erstehen der Deutschen Vereine!" 213 Dresden, 26. März. In der heutigen Sitzung zweiter Kammer wurde folgender Antrag für dringlich erkannt und dessen Berathung auf den 28. anberaumt: Antrag. Eingegangen bei der zweiten Kammer den 23. März 1849. In Erwägung, daß jede Regierung in einem demokratischen Staate eine parlamentarische sein muß, und daß sie daher, wenn sie nicht unmittelbar aus der Mehrheit der Volksvertretung hervorgegangen ist, um sich mit dieser in Einklang zu setzen, gleich von vorn herein über die Grundsätze, welche von letzterer befolgt werden, ihre Ansichten zu manifestiren gehalten ist; in Erwägung, daß das Programm der dermaligen Minister, welches sie bei ihrem Antritte verkündet haben, die Hauptfragen der Gegenwart in politischer und materieller Beziehung gar nicht berührt und daß das Ministerium, als es deshalb behufs der weiteren Aufklärung seiner Stellung zur Kammermehrheit interpellirt worden ist, unter unbegründeten formellen Einwänden eine, wenn auch nur allgemeine, doch die Prinzipien andeutende Auslassung verweigert und mithin die Kammern darüber, ob die politische Gesinnung des Ministeriums der Majorität entspricht, nach wie vor in Unklarheit gelassen hat; in weiterer Erwägung, daß von dem Ministerio sogar entgegenstehende Ansichten über Fragen von der größten Bedeutsamkeit an den Tag gelegt worden sind, indem es dem Bevollmächtigten bei der Centralgewalt die Hinwirkung auf einen Census für die Wählbarkeit zum deutschen Staatenhause, sowie die Herbeiführung eines absoluten Veto für das deutsche Oberhaupt gestattet, sich ferner aus seiner Mitte noch jetzt für eine vorhandene Fortsetzung des von der deutschen Nation zertrümmerten Bundestags, ingleichen Angesichts des von einer großen Mehrheit der zweiten Kammer kurz vorher abgelehnten Gehorsams der Soldaten außer dem Dienst in schroffer Weise für dessen Beibehaltung ausgesprochen hat; endlich in Erwägung, daß das Ministerium keine Anstalt trifft, dem gerechten Verlangen des Sächsischen Volks auf Genugthuung für die Ermordung Robert Blum's entgegenzukommen und den Gesandten von Könneritz aus Wien abzuberufen; beantragen wir, daß sich die Kammer im Verein mit der anderen dahin erklären möge, daß das dermalige Ministerium das Vertrauen der Volksvertretung nicht besitzt. Wir bezeichnen diesen Antrag als dringlich und bitten, ihn ohne Verweisung an eine Deputation in Berathung zu nehmen, auch die Hauptberathung in der nämlichen Sitzung, wo über die Dringlichkeit entschieden wird, eintreten zu lassen. Dresden, den 23. März 1849. Die äußerste Linke, welche den Antrag einbrachte, hofft denselben mit Majorität durchzubringen. Das Ministerium wird durch dieses Mißtrauensvotum, nehmen die Kammern dasselbe an, entweder gestürzt, oder es löst die Kammern auf und führt die Säbeldiktatur ein. Begreflicherweise hängt beides von den Umständen ab, von Berlin und Olmütz. Morgen haben beide Kammern geheime Sitzungen, königliche Dekrete werden verlesen. In der zweiten Kammer betrifft das königliche Dekret die Nichtabberufung des Herrn von Könneritz aus Wien; das königliche Dekret verweigert die Abberufung. Altona, 26. März. Der "Altonaer Mercur" enthält ein aus Sonderburg vom 20. d. datirtes Schreiben des dänischen Generalmajors v. Bülow an den Generalmajor v. Bonin, in welchem er mit Rücksicht auf die im Malmöer Vertrage für den Fall der Kündigung des Waffenstillstandes und des Wiederbeginnes der Feindseligkeiten vorhergesehenen Bestimmungen die Erwartung ausspricht, daß die sämmtlichen in der Landschaft Sundewitt befindlichen Truppen sich spätestens bis zum 26. d. M. hinter die zwischen den Generalen v. Krogh und v. Wrangel im vorigen Jahre festgestellte Demarcationslinie zurückziehen werden. In der aus Flensburg vom 21. datirten Antwort des General v. Bonin bemerkt derselbe, daß im Widerspruche mit jener Convention die Stadt Ripen nicht von dänischen Truppen besetzt sein sollte, daß ferner die Besatzung der Insel Alsen, dem Vertrage zuwider, bereits seit mehreren Monaten in auffallender Weise verstärkt worden sei, und daß der jetzt schon angefangene Bau der Brücke über den Alsen-Sund nicht vor dem Ablaufe des Waffenstillstandes hätte beginnen dürfen. !!! Frankfurt, 27. März. In der gestrigen Abendsitzung wurden noch nacheinander die 7 Paragraphen bis Ende Artikel 7, vom Reichshaushalt und dem Reichstage handelnd, ohne Aenderung angenommen. In der heutigen Morgensitzung ging man (unter dem Präsidium Simsons) alsbald zur Tagesordnung über und genehmigte wörtlich nach der zweiten Lesung die §§ 116 bis 122. (Artikel 8). 123 bis 126 Artikel 9, dann 127 bis 130. * Köln, 25. März. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 307 Unna, 27. März. Der beabsichtigte Putsch von gestern ist nicht geglückt. Der demokratische Verein hat nicht nur mit erfolgreicher Belehrung und Ermahnung an das aufgeregte Volk, die Ruhe vollkommen wieder hergestellt und erhalten, sondern an Beifall und Ansehen und großem Zuwuchs gewonnen. Es wurde zwar bis spät in die Nacht noch mit Trommeln und Signalhorn allarmirt und auf den Straßen geschossen; allein das Volk betheiligte sich gar nicht mehr daran. Es war jetzt nur noch die wohlerzogene, zu Straßenskandalen einexerzirte Unnaer Schuljugend, die umherlärmte. Das Volk hatte sich zur Ruhe begeben, nachdem berathen und beschlossen worden, daß vorläufig ein Mißtrauensvotum gegen den Abgeordneten, Minister v. Bodelschwingh, und eine Vorstellung wegen Beibehaltung des hiesigen Gerichts abgehen solle. * Berlin, 27. März. Heute begann der Prozeß der Aufrührer vom 15. Oktober. Die Verhandlung beschränkte sich indessen auf die Vernehmung der Angeklagten und einigen Zeugen, unter denen wir den Dr. Julius Waldeck hervorheben. Der bekannte frühere Criminalactuarius Stein wird den einen der Hauptangeklagten, den sogenannten Linden-Müller vertheidigen. Trotz des glänzenden Finanzzustandes läßt die Börse nicht ab in ihrer flauen Stimmung, welche besonders in Staatsschuldscheinen und freiwilliger Anleihe sich heute bemerkbar machte. Die Unsicherheit unserer ganzen politischen Stellung, die Ueberzeugung, daß das Ministerium mit dieser zweiten Kammer unmöglich regieren kann, ist der wesentliche Grund. ‒ Den Abgeordneten liegen jetzt der Staatshaushalts-Etat für 1849 nebst einem Bande spezieller Nachweisungen vor. Den Veranschlägen für 1849 ist der Soll-Etat des Jahres 1848 und der des Jahres 1829 beigesetzt. Die Bedürfnisse des laufenden Jahres sind auf 94,174,300 Thaler, die außerordentlichen auf 5 1/2 Mill. veranschlagt. Die Soll-Ausgabe des vorigen Jahres ist 8 1/2 Mill. weniger. Die wirklichen Ausgaben von 1848 erhellen aus den Materialien nicht, da überall die Veranschläge und nicht die Rechnungsabschlüsse mitgetheilt sind. Die Commission erhält also keine bestimmte Einsicht in die finanziellen Verhältnisse, sie ist nicht im Stande, die annähernde Richtigkeit des Veranschlages pro 1849 zu erkennen, da man nicht weiß, wie weit die einzelnen Positionen im vorigen Jahre überschritten sind und ob die Etats früher zu hoch oder zu niedrig veranschlagt waren. Man ist übrigens im Publikum erstaunt (! !) über die Höhe des Etats des laufenden Jahres. Man hatte höchstens 60 Mill. (! !) erwartet. ‒ 6 Millionen des Etats kommen auf die öffentlichen Arbeiten, 1 1/2 Mill. auf die Ausrüstung des Hecres, 1 Mill. auf die Reorganisation der Justiz. Eine andere Ausgabe ist die Verzinsung der neuen Anleihe. Die Einnahmen decken die Ausgaben vollständig. Der Etat führt freilich nur 88 1/2 Mill. Einnahmen als die des laufenden Jahres an, der Rest wird aber durch 5 1/2 Mill. der freiwilligen Anleihe und einige andere Kapitale gedeckt, welche dem Betriebe mehrerer Institutionen des Staates entzogen werden. Das steht fest. Bei außerordentlichen Ausgaben, wie sie der dänische Krieg und andere Eventualitäten mit sich bringen werden, kann man nach diesen Vorlagen selbst, nicht auf die gewöhnlichen Mittel recurriren. Wenn der Finanzminister in der Finanzcommission nun erklärt hat, er habe 16 Millionen im Staatsschatz, so befindet er sich im Widerspruch mit seinem eigenen Etat. Es müßte denn das Jahr 1848 verborgen sprudelnde Quellen gehabt haben. Am 26. Dezember 1848, als das Finanzministerium den Staatshaushalts-Etat für 1849 veröffentlichte, will es das Defizit von 5,608,000 Thlr. decken 1) durch die vom Jahre 1847 noch zu erwartenden Ueberschüsse, 2) aus den Beständen der freiwilligen Anleihe und den Veränderungen der Betriebsfonds einiger Cassenverwaltungen. Man sieht, das Ministerium hat alle Geldmittel zusammengesucht, über welche es nur irgend disponiren konnte, und wie durch einen Zauberschlag sollen durch den Eintritt des Herrn v. Raabe die finanziellen Zustände glänzend und ein Bestand von 16 Millionen im Staatsschatz vorhanden sein. Entweder die Behauptung des Finanzministers, oder der Staatshaushalts-Etat von 1849 ist falsch aufgestellt. Der Minister hat eben so offiziell dem Gerücht widersprochen, daß eine größere Anleihe beabsichtigt werde. Wir müssen es ihm also glauben, obgleich wir sichere Quellen zu haben meinten. Wir bemerken nun, daß im Jahre 1838 die Königl. Seehandlung eine Anleihe zu Stande brachte, weil es der Regierung ohne die ständische Garantie nicht gelingen wollte. Wir bemerken ferner, daß der Finanzminister den Etat der Seehandlung der Finanzcommission nicht übergeben wollte. Sollte vielleicht die Regierung ein ähnliches Manöver beabsichtigen? * Berlin, 27. März. Sitzung der zweiten Kammer. Nach Beseitigung der geschäftlichen Angelegenheiten macht der Minister des Innern die Anzeige, daß sich die Regierung veranlaßt gefunden habe, den Belagerungszustand, in welchem sich die schlesischen Kreise Kreuzberg und Rosenberg bisher befunden, wieder aufzuheben. ‒ Seeger, als Berichterstatter, verliest den Bericht des Central-Ausschusses über den Antrag des Abg. Schneider (Cöln) auf sofortige Einberufung des sich in Untersuchungshaft befindlichen, zum Abgeordneten erwählten Justizraths Groneweg. Der Centralausschuß trägt darauf an, die Untersuchungshaft während der Dauer der Kammersession zu suspendiren und den Justizrath Groneweg sofort einzuberufen. ‒ Dieser Antrag wird fast einstimmig angenommen. ‒ Caspary trägt darauf an, daß bei der großen Wichtigkeit dieses Beschlusses, das Ministerium die Einberufung Gronewegs durch eine telegraphische Depesche veranlassen möge. ‒ Hierauf geht man zur Adreßdebatte über. Der die dänische Frage behandelnde Satz ist an der Tagesordnung. Arntz docirt zwei Stunden lang über die bisher befolgte Diplomatie der absolutistischen Staaten vom Standpunkte der heiligen Allianz aus, und beweist, das Preußens Regierung noch fortwährend daran festhalte. ‒ Minister des Auswärtigen Graf Arnim: Ich kann dem Redner nicht auf seinem Lauf durch ganz Europa folgen, erlaube mir aber folgende Bemerkungen. 1) eine russische Note, welche sich gegen die deutsche Einheitsbestrebungen ausspricht, existirt faktisch nicht; 2) seit dem 26. August sind vielfache Unterhandlungen gepflogen worden, man hat sich über die Basis des Friedens verständigt, was freilich in einigen Tagen nicht angeht. Nur kleine Differenzen noch hindern die definitiven Friedenspräliminarien; obgleich nun der Waffenstillstand gekündigt ist, so hoffen wir doch, daß die Feindseligkeiten nicht beginnen werden; 3) Preußen ist in der ganzen Angelegenheit keine sogenannte Prinzipialmacht, indem die ganze Sache der Central-Gewalt in Frankfurt übertragen ist. Es wird auf Schluß angetragen. Manteuffel und v. d. Heydt stimmen gegen den Schluß. Die Rechte für den Schluß, da die Abstimmung zweifelhaft, findet eine Zählung statt. 165 für und 160 gegen den Schluß. Großjohann beantragt nun, um die Rechte, die die Debatte schnell beenden will, noch länger hinzuhalten, namentliche Abstimmung, welches nach der Geschäftsordnung bei einer Differenz von weniger als 15 Stimmen noch zulässig ist. ‒ Nach namentlicher Abstimmung wird der Schluß der Debatte mit 172 gegen 159 Stimmen angenommen. Vinke als Referent hat nun dem einzigen, in dieser Debatte gehörten Redner zu erwidern, welches er in seiner bekannten Manier thut. Er nimmt Gelegenheit von einer Anspielung Arntz's auf England, darauf hinzudeuten, daß wohl kein englischer Volksvertreter die Politik der Minister vor den Augen der Welt offen darlegen werde. Was das Verhältniß der Regierung mit Rußland betrifft, so muß dasselbe doch nicht so freundschaftlich sein, wie es jener Redner darstellte, denn weshalb stellt Rußland 200,000 Mann an unsere Grenzen? Man kommt zur Abstimmung. Das Amendement Rodbertus wird nach namentlicher Abstimmung mit 182 gegen 150 Stimmen verworfen. Ebenso alle andern von der Linken gestellten Amendements. Dagegen wird der §. des Adreß-Entwurfs sowie die noch folgenden unbedeutenden §. §. ohne Debatte angenommen. Das Amendement zu Gunsten der Reorganisation des Großherzogthums Posen wird auf den Wunsch der polnischen Abgeordneten zurückgenommen. Die Adreß-Debatte ist demnach beendigt. ‒ * Wien, 25. März. Es ist heute ein Gesetz erschienen, das allen Handel mit den Kunstwerken, die jetzt in Rom, Florenz und Venedig wegen der bedrängten Finanzlage dieser Republiken und der zur Führung des Unabhängigkeitskampfes erforderlichen Summen, zum Verkaufe ausgeboten werden, auf's Strengste verbietet. ‒ Comorn wird nach Briefen vom 23. März nun seit drei Tagen unausgesetzt bombardirt. Reisende aus jener Gegend berichten, daß das Bombardement am 21. d. M. mit einer Heftigkeit anhielt, daß die Erde im Umkreise erzitterte. ‒ Die Nachricht der Uebergabe Comorn's hat sich nicht bestätigt; diese Festung findet sich noch für einen langen Vertheidigungszustand ausgerüstet. Der verzögerte Fall dieser Festung ist allen Handelsbeziehungen ungemein nachtheilig. Vorgestern ist mehreres Geschütz vom schwersten Kaliber mit 300 Artilleristen zur Verstärkung des Belagerungskorps von Comorn von hier abgegangen. ‒ Der dänische Contre-Admiral Dahlerupp tritt in österreichische Dienste als Vice-Admiral (F-M.-L.) und Marine-Oberkommandant. * Prag, 25. März. Wie die Slowanska Lipa an ihre Filialvereine, so hat auch der hiesige „Deutsche Verein“ an die Deutschen in Böhmen nachstehenden Aufruf erlassen: „Deutsche Brüder! Der lange erwartete Schlag ist gefallen. In die beengenden Bande des neuen Associationsgesetzes eingezwängt, ohne Verbindung untereinander, fehlt uns die Lebensluft, in der allein politische Vereine sich entwickeln können. Die Art von Thätigkeit, in welcher uns noch ein freies unbegränztes Feld bleibt, ist die Verbreitung von allgemeiner Bildung und Beförderung des Volkswohles. Die Verwandlung der Deutschen Vereine in selbstständige Lesevereine erscheint uns als passendstes Mittel dazu. Wenn allgemeine Bildung, ein hohes politisches Bewußtsein alle Schichten unserer Bevölkerung durchdrungen hat, dann werden mit andern Schranken auch jene fallen, in deren Umgränzung das Vereinsleben in Oesterreich verkümmern soll, dann hoffen wir auf eine bessere Zukunft und ein fröhlicheres Erstehen der Deutschen Vereine!“ 213 Dresden, 26. März. In der heutigen Sitzung zweiter Kammer wurde folgender Antrag für dringlich erkannt und dessen Berathung auf den 28. anberaumt: Antrag. Eingegangen bei der zweiten Kammer den 23. März 1849. In Erwägung, daß jede Regierung in einem demokratischen Staate eine parlamentarische sein muß, und daß sie daher, wenn sie nicht unmittelbar aus der Mehrheit der Volksvertretung hervorgegangen ist, um sich mit dieser in Einklang zu setzen, gleich von vorn herein über die Grundsätze, welche von letzterer befolgt werden, ihre Ansichten zu manifestiren gehalten ist; in Erwägung, daß das Programm der dermaligen Minister, welches sie bei ihrem Antritte verkündet haben, die Hauptfragen der Gegenwart in politischer und materieller Beziehung gar nicht berührt und daß das Ministerium, als es deshalb behufs der weiteren Aufklärung seiner Stellung zur Kammermehrheit interpellirt worden ist, unter unbegründeten formellen Einwänden eine, wenn auch nur allgemeine, doch die Prinzipien andeutende Auslassung verweigert und mithin die Kammern darüber, ob die politische Gesinnung des Ministeriums der Majorität entspricht, nach wie vor in Unklarheit gelassen hat; in weiterer Erwägung, daß von dem Ministerio sogar entgegenstehende Ansichten über Fragen von der größten Bedeutsamkeit an den Tag gelegt worden sind, indem es dem Bevollmächtigten bei der Centralgewalt die Hinwirkung auf einen Census für die Wählbarkeit zum deutschen Staatenhause, sowie die Herbeiführung eines absoluten Veto für das deutsche Oberhaupt gestattet, sich ferner aus seiner Mitte noch jetzt für eine vorhandene Fortsetzung des von der deutschen Nation zertrümmerten Bundestags, ingleichen Angesichts des von einer großen Mehrheit der zweiten Kammer kurz vorher abgelehnten Gehorsams der Soldaten außer dem Dienst in schroffer Weise für dessen Beibehaltung ausgesprochen hat; endlich in Erwägung, daß das Ministerium keine Anstalt trifft, dem gerechten Verlangen des Sächsischen Volks auf Genugthuung für die Ermordung Robert Blum's entgegenzukommen und den Gesandten von Könneritz aus Wien abzuberufen; beantragen wir, daß sich die Kammer im Verein mit der anderen dahin erklären möge, daß das dermalige Ministerium das Vertrauen der Volksvertretung nicht besitzt. Wir bezeichnen diesen Antrag als dringlich und bitten, ihn ohne Verweisung an eine Deputation in Berathung zu nehmen, auch die Hauptberathung in der nämlichen Sitzung, wo über die Dringlichkeit entschieden wird, eintreten zu lassen. Dresden, den 23. März 1849. Die äußerste Linke, welche den Antrag einbrachte, hofft denselben mit Majorität durchzubringen. Das Ministerium wird durch dieses Mißtrauensvotum, nehmen die Kammern dasselbe an, entweder gestürzt, oder es löst die Kammern auf und führt die Säbeldiktatur ein. Begreflicherweise hängt beides von den Umständen ab, von Berlin und Olmütz. Morgen haben beide Kammern geheime Sitzungen, königliche Dekrete werden verlesen. In der zweiten Kammer betrifft das königliche Dekret die Nichtabberufung des Herrn von Könneritz aus Wien; das königliche Dekret verweigert die Abberufung. Altona, 26. März. Der „Altonaer Mercur“ enthält ein aus Sonderburg vom 20. d. datirtes Schreiben des dänischen Generalmajors v. Bülow an den Generalmajor v. Bonin, in welchem er mit Rücksicht auf die im Malmöer Vertrage für den Fall der Kündigung des Waffenstillstandes und des Wiederbeginnes der Feindseligkeiten vorhergesehenen Bestimmungen die Erwartung ausspricht, daß die sämmtlichen in der Landschaft Sundewitt befindlichen Truppen sich spätestens bis zum 26. d. M. hinter die zwischen den Generalen v. Krogh und v. Wrangel im vorigen Jahre festgestellte Demarcationslinie zurückziehen werden. In der aus Flensburg vom 21. datirten Antwort des General v. Bonin bemerkt derselbe, daß im Widerspruche mit jener Convention die Stadt Ripen nicht von dänischen Truppen besetzt sein sollte, daß ferner die Besatzung der Insel Alsen, dem Vertrage zuwider, bereits seit mehreren Monaten in auffallender Weise verstärkt worden sei, und daß der jetzt schon angefangene Bau der Brücke über den Alsen-Sund nicht vor dem Ablaufe des Waffenstillstandes hätte beginnen dürfen. !!! Frankfurt, 27. März. In der gestrigen Abendsitzung wurden noch nacheinander die 7 Paragraphen bis Ende Artikel 7, vom Reichshaushalt und dem Reichstage handelnd, ohne Aenderung angenommen. In der heutigen Morgensitzung ging man (unter dem Präsidium Simsons) alsbald zur Tagesordnung über und genehmigte wörtlich nach der zweiten Lesung die §§ 116 bis 122. (Artikel 8). 123 bis 126 Artikel 9, dann 127 bis 130. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0002" n="1456"/> <div xml:id="ar259_001_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Die Adreßdebatte in Berlin, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9. </bibl> </note> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 25. März.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar259_002" type="jArticle"> <head><bibl><author>307</author></bibl> Unna, 27. März.</head> <p>Der beabsichtigte Putsch von gestern ist nicht geglückt. 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Die Verhandlung beschränkte sich indessen auf die Vernehmung der Angeklagten und einigen Zeugen, unter denen wir den Dr. Julius Waldeck hervorheben. Der bekannte frühere Criminalactuarius Stein wird den einen der Hauptangeklagten, den sogenannten Linden-Müller vertheidigen.</p> <p>Trotz des glänzenden Finanzzustandes läßt die Börse nicht ab in ihrer flauen Stimmung, welche besonders in Staatsschuldscheinen und freiwilliger Anleihe sich heute bemerkbar machte. Die Unsicherheit unserer ganzen politischen Stellung, die Ueberzeugung, daß das Ministerium mit dieser zweiten Kammer unmöglich regieren kann, ist der wesentliche Grund.</p> <p>‒ Den Abgeordneten liegen jetzt der Staatshaushalts-Etat für 1849 nebst einem Bande spezieller Nachweisungen vor. Den Veranschlägen für 1849 ist der Soll-Etat des Jahres 1848 und der des Jahres 1829 beigesetzt.</p> <p>Die Bedürfnisse des laufenden Jahres sind auf 94,174,300 Thaler, die außerordentlichen auf 5 1/2 Mill. veranschlagt. Die Soll-Ausgabe des vorigen Jahres ist 8 1/2 Mill. weniger. Die wirklichen Ausgaben von 1848 erhellen aus den Materialien nicht, da überall die Veranschläge und nicht die Rechnungsabschlüsse mitgetheilt sind. Die Commission erhält also keine bestimmte Einsicht in die finanziellen Verhältnisse, sie ist nicht im Stande, die annähernde Richtigkeit des Veranschlages pro 1849 zu erkennen, da man nicht weiß, wie weit die einzelnen Positionen im vorigen Jahre überschritten sind und ob die Etats früher zu hoch oder zu niedrig veranschlagt waren.</p> <p>Man ist übrigens im Publikum erstaunt (! !) über die Höhe des Etats des laufenden Jahres. Man hatte höchstens 60 Mill. (! !) erwartet. ‒ 6 Millionen des Etats kommen auf die öffentlichen Arbeiten, 1 1/2 Mill. auf die Ausrüstung des Hecres, 1 Mill. auf die Reorganisation der Justiz. Eine andere Ausgabe ist die Verzinsung der neuen Anleihe. Die Einnahmen decken die Ausgaben vollständig. Der Etat führt freilich nur 88 1/2 Mill. Einnahmen als die des laufenden Jahres an, der Rest wird aber durch 5 1/2 Mill. der freiwilligen Anleihe und einige andere Kapitale gedeckt, welche dem Betriebe mehrerer Institutionen des Staates entzogen werden. Das steht fest. Bei außerordentlichen Ausgaben, wie sie der dänische Krieg und andere Eventualitäten mit sich bringen werden, kann man nach diesen Vorlagen selbst, nicht auf die gewöhnlichen Mittel recurriren.</p> <p>Wenn der Finanzminister in der Finanzcommission nun erklärt hat, er habe 16 Millionen im Staatsschatz, so befindet er sich im Widerspruch mit seinem eigenen Etat. Es müßte denn das Jahr 1848 verborgen sprudelnde Quellen gehabt haben. Am 26. Dezember 1848, als das Finanzministerium den Staatshaushalts-Etat für 1849 veröffentlichte, will es das Defizit von 5,608,000 Thlr. decken</p> <p>1) durch die vom Jahre 1847 noch zu erwartenden Ueberschüsse,</p> <p>2) aus den Beständen der freiwilligen Anleihe und den Veränderungen der Betriebsfonds einiger Cassenverwaltungen.</p> <p>Man sieht, das Ministerium hat alle Geldmittel zusammengesucht, über welche es nur irgend disponiren konnte, und wie durch einen Zauberschlag sollen durch den Eintritt des Herrn v. Raabe die finanziellen Zustände glänzend und ein Bestand von 16 Millionen im Staatsschatz vorhanden sein.</p> <p> <hi rendition="#g">Entweder die Behauptung des Finanzministers, oder der Staatshaushalts-Etat von 1849 ist falsch aufgestellt.</hi> </p> <p>Der Minister hat eben so offiziell dem Gerücht widersprochen, daß eine größere Anleihe beabsichtigt werde. Wir müssen es ihm also glauben, obgleich wir sichere Quellen zu haben meinten. Wir bemerken nun, daß im Jahre 1838 die Königl. Seehandlung eine Anleihe zu Stande brachte, weil es der Regierung ohne die ständische Garantie nicht gelingen wollte. Wir bemerken ferner, daß der Finanzminister den Etat der Seehandlung der Finanzcommission nicht übergeben wollte. Sollte vielleicht die Regierung ein ähnliches Manöver beabsichtigen?</p> </div> <div xml:id="ar259_004" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 27. März.</head> <p> <hi rendition="#b">Sitzung der zweiten Kammer.</hi> </p> <p>Nach Beseitigung der geschäftlichen Angelegenheiten macht der Minister des Innern die Anzeige, daß sich die Regierung veranlaßt gefunden habe, den Belagerungszustand, in welchem sich die schlesischen Kreise Kreuzberg und Rosenberg bisher befunden, wieder aufzuheben. ‒</p> <p><hi rendition="#g">Seeger,</hi> als Berichterstatter, verliest den Bericht des Central-Ausschusses über den Antrag des Abg. Schneider (Cöln) auf sofortige Einberufung des sich in Untersuchungshaft befindlichen, zum Abgeordneten erwählten Justizraths Groneweg. Der Centralausschuß trägt darauf an, die Untersuchungshaft während der Dauer der Kammersession zu suspendiren und den Justizrath Groneweg sofort einzuberufen. ‒ Dieser Antrag wird fast <hi rendition="#g">einstimmig angenommen.</hi> ‒</p> <p><hi rendition="#g">Caspary</hi> trägt darauf an, daß bei der großen Wichtigkeit dieses Beschlusses, das Ministerium die Einberufung Gronewegs durch eine telegraphische Depesche veranlassen möge. ‒</p> <p>Hierauf geht man zur Adreßdebatte über. Der die dänische Frage behandelnde Satz ist an der Tagesordnung.</p> <p><hi rendition="#g">Arntz</hi> docirt zwei Stunden lang über die bisher befolgte Diplomatie der absolutistischen Staaten vom Standpunkte der heiligen Allianz aus, und beweist, das Preußens Regierung noch fortwährend daran festhalte. ‒</p> <p>Minister des Auswärtigen Graf <hi rendition="#g">Arnim:</hi> Ich kann dem Redner nicht auf seinem Lauf durch ganz Europa folgen, erlaube mir aber folgende Bemerkungen. 1) eine russische Note, welche sich gegen die deutsche Einheitsbestrebungen ausspricht, existirt faktisch nicht; 2) seit dem 26. August sind vielfache Unterhandlungen gepflogen worden, man hat sich über die Basis des Friedens verständigt, was freilich in einigen Tagen nicht angeht. Nur kleine Differenzen noch hindern die definitiven Friedenspräliminarien; obgleich nun der Waffenstillstand gekündigt ist, so hoffen wir doch, daß die Feindseligkeiten nicht beginnen werden; 3) Preußen ist in der ganzen Angelegenheit keine sogenannte Prinzipialmacht, indem die ganze Sache der Central-Gewalt in Frankfurt übertragen ist.</p> <p>Es wird auf Schluß angetragen. Manteuffel und v. d. Heydt stimmen gegen den Schluß. Die Rechte für den Schluß, da die Abstimmung zweifelhaft, findet eine Zählung statt. 165 für und 160 gegen den Schluß.</p> <p><hi rendition="#g">Großjohann</hi> beantragt nun, um die Rechte, die die Debatte schnell beenden will, noch länger hinzuhalten, namentliche Abstimmung, welches nach der Geschäftsordnung bei einer Differenz von weniger als 15 Stimmen noch zulässig ist. ‒ Nach namentlicher Abstimmung wird der Schluß der Debatte mit 172 gegen 159 Stimmen angenommen.</p> <p><hi rendition="#g">Vinke</hi> als Referent hat nun dem einzigen, in dieser Debatte gehörten Redner zu erwidern, welches er in seiner bekannten Manier thut. Er nimmt Gelegenheit von einer Anspielung Arntz's auf England, darauf hinzudeuten, daß wohl kein englischer Volksvertreter die Politik der Minister vor den Augen der Welt offen darlegen werde. Was das Verhältniß der Regierung mit Rußland betrifft, so muß dasselbe doch nicht so freundschaftlich sein, wie es jener Redner darstellte, denn weshalb stellt Rußland 200,000 Mann an unsere Grenzen?</p> <p>Man kommt zur Abstimmung. Das Amendement <hi rendition="#g">Rodbertus</hi> wird nach namentlicher Abstimmung mit 182 gegen 150 Stimmen <hi rendition="#g">verworfen.</hi> </p> <p>Ebenso alle andern von der Linken gestellten Amendements.</p> <p>Dagegen wird der §. des Adreß-Entwurfs sowie die noch folgenden unbedeutenden §. §. ohne Debatte angenommen.</p> <p>Das Amendement zu Gunsten der Reorganisation des Großherzogthums Posen wird auf den Wunsch der polnischen Abgeordneten zurückgenommen. Die Adreß-Debatte ist demnach beendigt. ‒</p> </div> <div xml:id="ar259_005" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 25. März.</head> <p>Es ist heute ein Gesetz erschienen, das allen Handel mit den Kunstwerken, die jetzt in Rom, Florenz und Venedig wegen der bedrängten Finanzlage dieser Republiken und der zur Führung des Unabhängigkeitskampfes erforderlichen Summen, zum Verkaufe ausgeboten werden, auf's Strengste verbietet. ‒ Comorn wird nach Briefen vom 23. März nun seit drei Tagen unausgesetzt bombardirt. Reisende aus jener Gegend berichten, daß das Bombardement am 21. d. M. mit einer Heftigkeit anhielt, daß die Erde im Umkreise erzitterte. ‒ Die Nachricht der Uebergabe Comorn's hat sich nicht bestätigt; diese Festung findet sich noch für einen langen Vertheidigungszustand ausgerüstet. Der verzögerte Fall dieser Festung ist allen Handelsbeziehungen ungemein nachtheilig. Vorgestern ist mehreres Geschütz vom schwersten Kaliber mit 300 Artilleristen zur Verstärkung des Belagerungskorps von Comorn von hier abgegangen. ‒ Der dänische Contre-Admiral Dahlerupp tritt in österreichische Dienste als Vice-Admiral (F-M.-L.) und Marine-Oberkommandant.</p> </div> <div xml:id="ar259_006" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Prag, 25. März.</head> <p>Wie die Slowanska Lipa an ihre Filialvereine, so hat auch der hiesige „Deutsche Verein“ an die Deutschen in Böhmen nachstehenden Aufruf erlassen:</p> <p>„Deutsche Brüder! Der lange erwartete Schlag ist gefallen. In die beengenden Bande des neuen Associationsgesetzes eingezwängt, ohne Verbindung untereinander, fehlt uns die Lebensluft, in der allein politische Vereine sich entwickeln können. Die Art von Thätigkeit, in welcher uns noch ein freies unbegränztes Feld bleibt, ist die Verbreitung von allgemeiner Bildung und Beförderung des Volkswohles. Die Verwandlung der Deutschen Vereine in selbstständige Lesevereine erscheint uns als passendstes Mittel dazu. Wenn allgemeine Bildung, ein hohes politisches Bewußtsein alle Schichten unserer Bevölkerung durchdrungen hat, dann werden mit andern Schranken auch jene fallen, in deren Umgränzung das Vereinsleben in Oesterreich verkümmern soll, dann hoffen wir auf eine bessere Zukunft und ein fröhlicheres Erstehen der Deutschen Vereine!“</p> </div> <div xml:id="ar259_007" type="jArticle"> <head><bibl><author>213</author></bibl> Dresden, 26. März.</head> <p>In der heutigen Sitzung zweiter Kammer wurde folgender Antrag für dringlich erkannt und dessen Berathung auf den 28. anberaumt:</p> <p> <hi rendition="#g">Antrag.</hi> </p> <p>Eingegangen bei der zweiten Kammer den 23. März 1849.</p> <p>In Erwägung, daß jede Regierung in einem demokratischen Staate eine parlamentarische sein muß, und daß sie daher, wenn sie nicht unmittelbar aus der Mehrheit der Volksvertretung hervorgegangen ist, um sich mit dieser in Einklang zu setzen, gleich von vorn herein über die Grundsätze, welche von letzterer befolgt werden, ihre Ansichten zu manifestiren gehalten ist;</p> <p>in Erwägung, daß das Programm der dermaligen Minister, welches sie bei ihrem Antritte verkündet haben, die Hauptfragen der Gegenwart in politischer und materieller Beziehung gar nicht berührt und daß das Ministerium, als es deshalb behufs der weiteren Aufklärung seiner Stellung zur Kammermehrheit interpellirt worden ist, unter unbegründeten formellen Einwänden eine, wenn auch nur allgemeine, doch die Prinzipien andeutende Auslassung verweigert und mithin die Kammern darüber, ob die politische Gesinnung des Ministeriums der Majorität entspricht, nach wie vor in Unklarheit gelassen hat;</p> <p>in weiterer Erwägung, daß von dem Ministerio sogar entgegenstehende Ansichten über Fragen von der größten Bedeutsamkeit an den Tag gelegt worden sind, indem es dem Bevollmächtigten bei der Centralgewalt die Hinwirkung auf einen Census für die Wählbarkeit zum deutschen Staatenhause, sowie die Herbeiführung eines <hi rendition="#g">absoluten Veto</hi> für das deutsche Oberhaupt gestattet, sich ferner aus seiner Mitte noch jetzt für eine vorhandene Fortsetzung des von der deutschen Nation zertrümmerten Bundestags, ingleichen Angesichts des von einer großen Mehrheit der zweiten Kammer kurz vorher abgelehnten Gehorsams der Soldaten außer dem Dienst in schroffer Weise für dessen Beibehaltung ausgesprochen hat;</p> <p>endlich in Erwägung, daß das Ministerium keine Anstalt trifft, dem gerechten Verlangen des Sächsischen Volks auf Genugthuung für die Ermordung Robert Blum's entgegenzukommen und den Gesandten von Könneritz aus Wien abzuberufen;</p> <p>beantragen wir, daß sich die Kammer im Verein mit der anderen dahin erklären möge,</p> <p>daß das dermalige Ministerium das Vertrauen der Volksvertretung nicht besitzt.</p> <p>Wir bezeichnen diesen Antrag als dringlich und bitten, ihn ohne Verweisung an eine Deputation in Berathung zu nehmen, auch die Hauptberathung in der nämlichen Sitzung, wo über die Dringlichkeit entschieden wird, eintreten zu lassen.</p> <p>Dresden, den 23. März 1849.</p> <p>Die äußerste Linke, welche den Antrag einbrachte, hofft denselben mit Majorität durchzubringen. Das Ministerium wird durch dieses Mißtrauensvotum, nehmen die Kammern dasselbe an, entweder gestürzt, oder es löst die Kammern auf und führt die Säbeldiktatur ein.</p> <p>Begreflicherweise hängt beides von den Umständen ab, von Berlin und Olmütz.</p> <p>Morgen haben beide Kammern geheime Sitzungen, königliche Dekrete werden verlesen. In der zweiten Kammer betrifft das königliche Dekret die Nichtabberufung des Herrn von Könneritz aus Wien; das königliche Dekret verweigert die Abberufung.</p> </div> <div xml:id="ar259_008" type="jArticle"> <head>Altona, 26. März.</head> <p>Der „Altonaer Mercur“ enthält ein aus Sonderburg vom 20. d. datirtes Schreiben des dänischen Generalmajors v. Bülow an den Generalmajor v. Bonin, in welchem er mit Rücksicht auf die im Malmöer Vertrage für den Fall der Kündigung des Waffenstillstandes und des Wiederbeginnes der Feindseligkeiten vorhergesehenen Bestimmungen die Erwartung ausspricht, daß die sämmtlichen in der Landschaft Sundewitt befindlichen Truppen sich spätestens bis zum 26. d. M. hinter die zwischen den Generalen v. Krogh und v. Wrangel im vorigen Jahre festgestellte Demarcationslinie zurückziehen werden. In der aus Flensburg vom 21. datirten Antwort des General v. Bonin bemerkt derselbe, daß im Widerspruche mit jener Convention die Stadt Ripen nicht von dänischen Truppen besetzt sein sollte, daß ferner die Besatzung der Insel Alsen, dem Vertrage zuwider, bereits seit mehreren Monaten in auffallender Weise verstärkt worden sei, und daß der jetzt schon angefangene Bau der Brücke über den Alsen-Sund nicht vor dem Ablaufe des Waffenstillstandes hätte beginnen dürfen.</p> </div> <div xml:id="ar259_009" type="jArticle"> <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 27. März.</head> <p>In der gestrigen Abendsitzung wurden noch nacheinander die 7 Paragraphen bis Ende Artikel 7, vom Reichshaushalt und dem Reichstage handelnd, ohne Aenderung angenommen.</p> <p>In der heutigen Morgensitzung ging man (unter dem Präsidium Simsons) alsbald zur Tagesordnung über und genehmigte wörtlich nach der zweiten Lesung die §§ 116 bis 122. (Artikel 8). 123 bis 126 Artikel 9, dann 127 bis 130.</p> </div> <div xml:id="ar259_010" type="jArticle"> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1456/0002]
* Köln, 25. März. _ 307 Unna, 27. März. Der beabsichtigte Putsch von gestern ist nicht geglückt. Der demokratische Verein hat nicht nur mit erfolgreicher Belehrung und Ermahnung an das aufgeregte Volk, die Ruhe vollkommen wieder hergestellt und erhalten, sondern an Beifall und Ansehen und großem Zuwuchs gewonnen.
Es wurde zwar bis spät in die Nacht noch mit Trommeln und Signalhorn allarmirt und auf den Straßen geschossen; allein das Volk betheiligte sich gar nicht mehr daran. Es war jetzt nur noch die wohlerzogene, zu Straßenskandalen einexerzirte Unnaer Schuljugend, die umherlärmte. Das Volk hatte sich zur Ruhe begeben, nachdem berathen und beschlossen worden, daß vorläufig ein Mißtrauensvotum gegen den Abgeordneten, Minister v. Bodelschwingh, und eine Vorstellung wegen Beibehaltung des hiesigen Gerichts abgehen solle.
* Berlin, 27. März. Heute begann der Prozeß der Aufrührer vom 15. Oktober. Die Verhandlung beschränkte sich indessen auf die Vernehmung der Angeklagten und einigen Zeugen, unter denen wir den Dr. Julius Waldeck hervorheben. Der bekannte frühere Criminalactuarius Stein wird den einen der Hauptangeklagten, den sogenannten Linden-Müller vertheidigen.
Trotz des glänzenden Finanzzustandes läßt die Börse nicht ab in ihrer flauen Stimmung, welche besonders in Staatsschuldscheinen und freiwilliger Anleihe sich heute bemerkbar machte. Die Unsicherheit unserer ganzen politischen Stellung, die Ueberzeugung, daß das Ministerium mit dieser zweiten Kammer unmöglich regieren kann, ist der wesentliche Grund.
‒ Den Abgeordneten liegen jetzt der Staatshaushalts-Etat für 1849 nebst einem Bande spezieller Nachweisungen vor. Den Veranschlägen für 1849 ist der Soll-Etat des Jahres 1848 und der des Jahres 1829 beigesetzt.
Die Bedürfnisse des laufenden Jahres sind auf 94,174,300 Thaler, die außerordentlichen auf 5 1/2 Mill. veranschlagt. Die Soll-Ausgabe des vorigen Jahres ist 8 1/2 Mill. weniger. Die wirklichen Ausgaben von 1848 erhellen aus den Materialien nicht, da überall die Veranschläge und nicht die Rechnungsabschlüsse mitgetheilt sind. Die Commission erhält also keine bestimmte Einsicht in die finanziellen Verhältnisse, sie ist nicht im Stande, die annähernde Richtigkeit des Veranschlages pro 1849 zu erkennen, da man nicht weiß, wie weit die einzelnen Positionen im vorigen Jahre überschritten sind und ob die Etats früher zu hoch oder zu niedrig veranschlagt waren.
Man ist übrigens im Publikum erstaunt (! !) über die Höhe des Etats des laufenden Jahres. Man hatte höchstens 60 Mill. (! !) erwartet. ‒ 6 Millionen des Etats kommen auf die öffentlichen Arbeiten, 1 1/2 Mill. auf die Ausrüstung des Hecres, 1 Mill. auf die Reorganisation der Justiz. Eine andere Ausgabe ist die Verzinsung der neuen Anleihe. Die Einnahmen decken die Ausgaben vollständig. Der Etat führt freilich nur 88 1/2 Mill. Einnahmen als die des laufenden Jahres an, der Rest wird aber durch 5 1/2 Mill. der freiwilligen Anleihe und einige andere Kapitale gedeckt, welche dem Betriebe mehrerer Institutionen des Staates entzogen werden. Das steht fest. Bei außerordentlichen Ausgaben, wie sie der dänische Krieg und andere Eventualitäten mit sich bringen werden, kann man nach diesen Vorlagen selbst, nicht auf die gewöhnlichen Mittel recurriren.
Wenn der Finanzminister in der Finanzcommission nun erklärt hat, er habe 16 Millionen im Staatsschatz, so befindet er sich im Widerspruch mit seinem eigenen Etat. Es müßte denn das Jahr 1848 verborgen sprudelnde Quellen gehabt haben. Am 26. Dezember 1848, als das Finanzministerium den Staatshaushalts-Etat für 1849 veröffentlichte, will es das Defizit von 5,608,000 Thlr. decken
1) durch die vom Jahre 1847 noch zu erwartenden Ueberschüsse,
2) aus den Beständen der freiwilligen Anleihe und den Veränderungen der Betriebsfonds einiger Cassenverwaltungen.
Man sieht, das Ministerium hat alle Geldmittel zusammengesucht, über welche es nur irgend disponiren konnte, und wie durch einen Zauberschlag sollen durch den Eintritt des Herrn v. Raabe die finanziellen Zustände glänzend und ein Bestand von 16 Millionen im Staatsschatz vorhanden sein.
Entweder die Behauptung des Finanzministers, oder der Staatshaushalts-Etat von 1849 ist falsch aufgestellt.
Der Minister hat eben so offiziell dem Gerücht widersprochen, daß eine größere Anleihe beabsichtigt werde. Wir müssen es ihm also glauben, obgleich wir sichere Quellen zu haben meinten. Wir bemerken nun, daß im Jahre 1838 die Königl. Seehandlung eine Anleihe zu Stande brachte, weil es der Regierung ohne die ständische Garantie nicht gelingen wollte. Wir bemerken ferner, daß der Finanzminister den Etat der Seehandlung der Finanzcommission nicht übergeben wollte. Sollte vielleicht die Regierung ein ähnliches Manöver beabsichtigen?
* Berlin, 27. März. Sitzung der zweiten Kammer.
Nach Beseitigung der geschäftlichen Angelegenheiten macht der Minister des Innern die Anzeige, daß sich die Regierung veranlaßt gefunden habe, den Belagerungszustand, in welchem sich die schlesischen Kreise Kreuzberg und Rosenberg bisher befunden, wieder aufzuheben. ‒
Seeger, als Berichterstatter, verliest den Bericht des Central-Ausschusses über den Antrag des Abg. Schneider (Cöln) auf sofortige Einberufung des sich in Untersuchungshaft befindlichen, zum Abgeordneten erwählten Justizraths Groneweg. Der Centralausschuß trägt darauf an, die Untersuchungshaft während der Dauer der Kammersession zu suspendiren und den Justizrath Groneweg sofort einzuberufen. ‒ Dieser Antrag wird fast einstimmig angenommen. ‒
Caspary trägt darauf an, daß bei der großen Wichtigkeit dieses Beschlusses, das Ministerium die Einberufung Gronewegs durch eine telegraphische Depesche veranlassen möge. ‒
Hierauf geht man zur Adreßdebatte über. Der die dänische Frage behandelnde Satz ist an der Tagesordnung.
Arntz docirt zwei Stunden lang über die bisher befolgte Diplomatie der absolutistischen Staaten vom Standpunkte der heiligen Allianz aus, und beweist, das Preußens Regierung noch fortwährend daran festhalte. ‒
Minister des Auswärtigen Graf Arnim: Ich kann dem Redner nicht auf seinem Lauf durch ganz Europa folgen, erlaube mir aber folgende Bemerkungen. 1) eine russische Note, welche sich gegen die deutsche Einheitsbestrebungen ausspricht, existirt faktisch nicht; 2) seit dem 26. August sind vielfache Unterhandlungen gepflogen worden, man hat sich über die Basis des Friedens verständigt, was freilich in einigen Tagen nicht angeht. Nur kleine Differenzen noch hindern die definitiven Friedenspräliminarien; obgleich nun der Waffenstillstand gekündigt ist, so hoffen wir doch, daß die Feindseligkeiten nicht beginnen werden; 3) Preußen ist in der ganzen Angelegenheit keine sogenannte Prinzipialmacht, indem die ganze Sache der Central-Gewalt in Frankfurt übertragen ist.
Es wird auf Schluß angetragen. Manteuffel und v. d. Heydt stimmen gegen den Schluß. Die Rechte für den Schluß, da die Abstimmung zweifelhaft, findet eine Zählung statt. 165 für und 160 gegen den Schluß.
Großjohann beantragt nun, um die Rechte, die die Debatte schnell beenden will, noch länger hinzuhalten, namentliche Abstimmung, welches nach der Geschäftsordnung bei einer Differenz von weniger als 15 Stimmen noch zulässig ist. ‒ Nach namentlicher Abstimmung wird der Schluß der Debatte mit 172 gegen 159 Stimmen angenommen.
Vinke als Referent hat nun dem einzigen, in dieser Debatte gehörten Redner zu erwidern, welches er in seiner bekannten Manier thut. Er nimmt Gelegenheit von einer Anspielung Arntz's auf England, darauf hinzudeuten, daß wohl kein englischer Volksvertreter die Politik der Minister vor den Augen der Welt offen darlegen werde. Was das Verhältniß der Regierung mit Rußland betrifft, so muß dasselbe doch nicht so freundschaftlich sein, wie es jener Redner darstellte, denn weshalb stellt Rußland 200,000 Mann an unsere Grenzen?
Man kommt zur Abstimmung. Das Amendement Rodbertus wird nach namentlicher Abstimmung mit 182 gegen 150 Stimmen verworfen.
Ebenso alle andern von der Linken gestellten Amendements.
Dagegen wird der §. des Adreß-Entwurfs sowie die noch folgenden unbedeutenden §. §. ohne Debatte angenommen.
Das Amendement zu Gunsten der Reorganisation des Großherzogthums Posen wird auf den Wunsch der polnischen Abgeordneten zurückgenommen. Die Adreß-Debatte ist demnach beendigt. ‒
* Wien, 25. März. Es ist heute ein Gesetz erschienen, das allen Handel mit den Kunstwerken, die jetzt in Rom, Florenz und Venedig wegen der bedrängten Finanzlage dieser Republiken und der zur Führung des Unabhängigkeitskampfes erforderlichen Summen, zum Verkaufe ausgeboten werden, auf's Strengste verbietet. ‒ Comorn wird nach Briefen vom 23. März nun seit drei Tagen unausgesetzt bombardirt. Reisende aus jener Gegend berichten, daß das Bombardement am 21. d. M. mit einer Heftigkeit anhielt, daß die Erde im Umkreise erzitterte. ‒ Die Nachricht der Uebergabe Comorn's hat sich nicht bestätigt; diese Festung findet sich noch für einen langen Vertheidigungszustand ausgerüstet. Der verzögerte Fall dieser Festung ist allen Handelsbeziehungen ungemein nachtheilig. Vorgestern ist mehreres Geschütz vom schwersten Kaliber mit 300 Artilleristen zur Verstärkung des Belagerungskorps von Comorn von hier abgegangen. ‒ Der dänische Contre-Admiral Dahlerupp tritt in österreichische Dienste als Vice-Admiral (F-M.-L.) und Marine-Oberkommandant.
* Prag, 25. März. Wie die Slowanska Lipa an ihre Filialvereine, so hat auch der hiesige „Deutsche Verein“ an die Deutschen in Böhmen nachstehenden Aufruf erlassen:
„Deutsche Brüder! Der lange erwartete Schlag ist gefallen. In die beengenden Bande des neuen Associationsgesetzes eingezwängt, ohne Verbindung untereinander, fehlt uns die Lebensluft, in der allein politische Vereine sich entwickeln können. Die Art von Thätigkeit, in welcher uns noch ein freies unbegränztes Feld bleibt, ist die Verbreitung von allgemeiner Bildung und Beförderung des Volkswohles. Die Verwandlung der Deutschen Vereine in selbstständige Lesevereine erscheint uns als passendstes Mittel dazu. Wenn allgemeine Bildung, ein hohes politisches Bewußtsein alle Schichten unserer Bevölkerung durchdrungen hat, dann werden mit andern Schranken auch jene fallen, in deren Umgränzung das Vereinsleben in Oesterreich verkümmern soll, dann hoffen wir auf eine bessere Zukunft und ein fröhlicheres Erstehen der Deutschen Vereine!“
213 Dresden, 26. März. In der heutigen Sitzung zweiter Kammer wurde folgender Antrag für dringlich erkannt und dessen Berathung auf den 28. anberaumt:
Antrag.
Eingegangen bei der zweiten Kammer den 23. März 1849.
In Erwägung, daß jede Regierung in einem demokratischen Staate eine parlamentarische sein muß, und daß sie daher, wenn sie nicht unmittelbar aus der Mehrheit der Volksvertretung hervorgegangen ist, um sich mit dieser in Einklang zu setzen, gleich von vorn herein über die Grundsätze, welche von letzterer befolgt werden, ihre Ansichten zu manifestiren gehalten ist;
in Erwägung, daß das Programm der dermaligen Minister, welches sie bei ihrem Antritte verkündet haben, die Hauptfragen der Gegenwart in politischer und materieller Beziehung gar nicht berührt und daß das Ministerium, als es deshalb behufs der weiteren Aufklärung seiner Stellung zur Kammermehrheit interpellirt worden ist, unter unbegründeten formellen Einwänden eine, wenn auch nur allgemeine, doch die Prinzipien andeutende Auslassung verweigert und mithin die Kammern darüber, ob die politische Gesinnung des Ministeriums der Majorität entspricht, nach wie vor in Unklarheit gelassen hat;
in weiterer Erwägung, daß von dem Ministerio sogar entgegenstehende Ansichten über Fragen von der größten Bedeutsamkeit an den Tag gelegt worden sind, indem es dem Bevollmächtigten bei der Centralgewalt die Hinwirkung auf einen Census für die Wählbarkeit zum deutschen Staatenhause, sowie die Herbeiführung eines absoluten Veto für das deutsche Oberhaupt gestattet, sich ferner aus seiner Mitte noch jetzt für eine vorhandene Fortsetzung des von der deutschen Nation zertrümmerten Bundestags, ingleichen Angesichts des von einer großen Mehrheit der zweiten Kammer kurz vorher abgelehnten Gehorsams der Soldaten außer dem Dienst in schroffer Weise für dessen Beibehaltung ausgesprochen hat;
endlich in Erwägung, daß das Ministerium keine Anstalt trifft, dem gerechten Verlangen des Sächsischen Volks auf Genugthuung für die Ermordung Robert Blum's entgegenzukommen und den Gesandten von Könneritz aus Wien abzuberufen;
beantragen wir, daß sich die Kammer im Verein mit der anderen dahin erklären möge,
daß das dermalige Ministerium das Vertrauen der Volksvertretung nicht besitzt.
Wir bezeichnen diesen Antrag als dringlich und bitten, ihn ohne Verweisung an eine Deputation in Berathung zu nehmen, auch die Hauptberathung in der nämlichen Sitzung, wo über die Dringlichkeit entschieden wird, eintreten zu lassen.
Dresden, den 23. März 1849.
Die äußerste Linke, welche den Antrag einbrachte, hofft denselben mit Majorität durchzubringen. Das Ministerium wird durch dieses Mißtrauensvotum, nehmen die Kammern dasselbe an, entweder gestürzt, oder es löst die Kammern auf und führt die Säbeldiktatur ein.
Begreflicherweise hängt beides von den Umständen ab, von Berlin und Olmütz.
Morgen haben beide Kammern geheime Sitzungen, königliche Dekrete werden verlesen. In der zweiten Kammer betrifft das königliche Dekret die Nichtabberufung des Herrn von Könneritz aus Wien; das königliche Dekret verweigert die Abberufung.
Altona, 26. März. Der „Altonaer Mercur“ enthält ein aus Sonderburg vom 20. d. datirtes Schreiben des dänischen Generalmajors v. Bülow an den Generalmajor v. Bonin, in welchem er mit Rücksicht auf die im Malmöer Vertrage für den Fall der Kündigung des Waffenstillstandes und des Wiederbeginnes der Feindseligkeiten vorhergesehenen Bestimmungen die Erwartung ausspricht, daß die sämmtlichen in der Landschaft Sundewitt befindlichen Truppen sich spätestens bis zum 26. d. M. hinter die zwischen den Generalen v. Krogh und v. Wrangel im vorigen Jahre festgestellte Demarcationslinie zurückziehen werden. In der aus Flensburg vom 21. datirten Antwort des General v. Bonin bemerkt derselbe, daß im Widerspruche mit jener Convention die Stadt Ripen nicht von dänischen Truppen besetzt sein sollte, daß ferner die Besatzung der Insel Alsen, dem Vertrage zuwider, bereits seit mehreren Monaten in auffallender Weise verstärkt worden sei, und daß der jetzt schon angefangene Bau der Brücke über den Alsen-Sund nicht vor dem Ablaufe des Waffenstillstandes hätte beginnen dürfen.
!!! Frankfurt, 27. März. In der gestrigen Abendsitzung wurden noch nacheinander die 7 Paragraphen bis Ende Artikel 7, vom Reichshaushalt und dem Reichstage handelnd, ohne Aenderung angenommen.
In der heutigen Morgensitzung ging man (unter dem Präsidium Simsons) alsbald zur Tagesordnung über und genehmigte wörtlich nach der zweiten Lesung die §§ 116 bis 122. (Artikel 8). 123 bis 126 Artikel 9, dann 127 bis 130.
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(2017-03-20T13:08:10Z)
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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
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(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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