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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 261. Köln, 1. April 1849. Zweite Ausgabe.

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wolle. Die östreichische Regierung will ihr Gebiet nicht größer machen, als es ihr die Verträge anweisen. (Links: Ja! Ja! die Verträge von 1815).

Billaut erwidert, daß die Diplomatie doppeltes Spiel treibe. Früher habe sich die östreichische Diplomatie viel gefügiger gezeigt und eine Revision der Wiener Verträge versprochen. Jetzt sei sie davon abgekommen. (Er liest eine Menge Depeschen zur Unterstützung seiner Behauptung und verlangt vom Minister die Resultate der Verhandlungen in London und Brüssel zu wissen).

Drouyn de Lhuys tritt in eine lange Erörterung und reinigt sich zunächst gegen den Vorwurf, als ob es eine diplomatie de fantaisie gebe.

Wir haben, erklärt Drouyn de Lhuys im Verlauf seiner Gegenrede, nur die Politik unsrer Vorgänger befolgt. (Oh! Oh!) Wenn Sie den Krieg wollen, so sagen Sie es offen (zur Linken gewandt). Ich habe Vertrauen genug in den gefunden Sinn der Mehrheit dieses Hauses, um sicher zu sein, daß sie Ihnen nicht folgt. Sie wollten für Italien viel thun, doch der Krieg hat das Blatt gewandt. Da Sie so kriegsüchtig, warum machten Sie denn nicht den Krieg, als die Karten ganz anders standen? Als Oestreich zusammenzustürzen drohte! L'occasion etait belle! Seien Sie logisch. Ich lese alle Ihre Rundschreiben und finde nirgends eine Stelle, in der Sie auch nur indirekt mit Krieg drohten. (Lärm zur Linken.) Nous prenons part a une oeuvre de paix, nous ne nous laisserons pas entrainer a la guerre. Si le Piemont veut se jeter de nouveau dans la guerre, ce sera a ses risques et perils lese ich in einem Rundschreiben der provisorischen Regierung. Ich will den König Karl Albert nicht tadeln, Muth und Unglück haben gleiches Recht auf Achtung. (Lärm.) Ich glaube, Karl Albert hat darauf weniger Anspruch. (Tumult.) Allerdings, denn im Augenblick wo sein Sohn, der Herzog von Savoyen, zwei Blessuren erhält und 14 Kugeln seinen Rock durchbohren, kehrt er (Karl Albert), der Hauptagitator, wohl und munter nach Turin zurück. (Sensation.) Nichts liegt also im Grunde vor, jetzt den Beistand der National-Versammlung zu verlangen. Indessen leugne ich nicht, daß drei Dinge der Regierung am Herzen liegen: 1. Aufrechthaltung der Integrität Piemonts. 2. Entfernung der Oestreicher. 3. Losung der päpstlichen Frage. Wir wollen indessen diese Fragen durch friedliche Mittel lösen, mit Thätigkeit und Festigkeit und in Uebereinstimmung mit der Mehrzahl der Mächte. (Ah! Ah! zur Linken. Beifall zur Rechten).

Die Sitzung bleibt auf 15 Minuten aufgehoben.

Ledru-Rollin antwortet dem Minister. Für die Freunde der Freiheit ist die Niederlage der Piemontesen ein harter Schlag. Doch ist sie nur ein Zwischenfall der italienischen Frage, die uns am allerwenigsten von Festhaltung unseres Beschlusses entbindet. Sie sagen, Oestreich wolle nicht erobern, nicht in Piemont bleiben. Aber wann wird Piemont die Kriegsgelder zahlen können? Bis dahin wird Oestreich darin bleiben und das wird lange dauern. Währenddeß habt Ihr Oestreich auf 12 Stunden an der Gränze. Nicht mit ihm, sondern mit den italischen Republiken müßt Ihr sympathisiren.

Billaut stellt den Minister wiederholt zur Rede, was er zu thun gedenke.

Drouyn de Lhuys antwortet, daß er der Tagesordnung anhänge und falls er einen neuen Entschluß fasse, er ihn der National-Versammlung unterwerfen werde.

Jules Favre: Frankreich müsse sein Schwert in die Wagschale legen! (Oh! Oh! zur Rechten. Bravo zur Linken).

Marrast schreitet zur Abstimmung.

Flocon unterstützt dies.

Baraguay d'Hilliers findet die Bixio'sche Tagesordnung zu lang und dringt auf einfache Tagesordnung.

Dieselbe wird jedoch mit 442 gegen 327 Stimmen verworfen.

Also die Debatte morgen fortgesetzt.

Die Sitzung wird um 3/4 6 Uhr geschlossen.

* Bourges, 27. März.

(Prozeßverhandlung.) Nach Eröffnung der Sitzung erhält der General-Advokat Cheneviere das Wort, um die Anklage gegen Flotte, Quentin, Degre und Larger zu unterstützen.

Das Requisitorium gegen Flotte beginnt mit der Anklage, daß derselbe ein intimer Freund und ergebener Anhänger Blanquis gewesen sei. In Betreff des 15. Mai wird gesagt, daß Flotte sich auf dem Marmor der Tribüne gezeigt habe und von Menschen umgeben gewesen sei, welche dem Präsidenten drohende Mienen zeigten; nach dem General-Advokaten hat Flotte sogar dem Präsidenten die Ordre abgepreßt, daß kein Rappel geschlagen werden solle. Nach diesem gravirenden Thatbestand ist der General-Advokat überzeugt, daß der hohe Gerichtshof den Angeklagten Flotte verurtheilen wird.

Dann geht der Ankläger zu Quintin über, gegen welchen das Requsitiorium in derselben Weise begründet wird: Quintin war mit Blanqui und Flotte eng befreundet, denn er war Mitglied der republikanischen Centralgesellschaft. In der Assemblee habe sich Quentin am 10. Mai heftig und drohend gezeigt: Zwar haben einige Zeugen, wie u. A. Bertrand, Huissier der Nationalversammlung, von den behaupteten drohenden Geberden des Angeklagten nichts wissen wollen; die Belastungsaussagen aber, sagt der General-Advokat, sind in dieser Beziehung die wichtigsten. Ueberdies habe Quintin auch Pistolen bei sich getragen, ein Umstand, dessen Zweideutigkeit nicht gemildert scheine durch die Aussagen einiger Zeugen, wonach Quintin aus Gewohnheit stets bewaffnet ausgegangen ist.

Degre, sagt der General-Advokat, der Pompier Degre, hat den General Courtais am Gitter bedroht und den Eingang in die Assemblee ertrotzt. Im Sitzungssaal habe derselbe den Repräsentanten Lemansois-Duprey mit seiner Säbelscheide in die Rippen gestoßen; zwar hat Lemansois-Duprey hier als Zeuge erklärt, daß dieser Stoß ein unfreiwilliger gewesen sei, der General-Advokat aber kann dies nur als eine Beschönigung natürlicher Menschlichkeit ansehen.

Zum Schluß seines großartigen Vortrages endlich fordert Hr. Geneviere die Geschworenen auf, dem Lande durch ein Verdammungsurtheil die "Ruhe" wiederzugeben.

Der Gerichtshof hält es nach dieser Rede für nöthig, eine anderthalbstündige Pause eintreten zu lassen.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung erhebt sich der General-Advokat Royer, um den Hof über die Angeklagten Borme, Thomas, Villain und Courtais zu unterhalten.

In Betreff Borme's erinnert der General-Advokat an eine Zeugenaussage, wonach derselbe mit einem Degen in der Hand aus der Assemblee gestürzt ist und gerufen hat: "Nach dem Hotel-de-Ville!" Allerdings aber zeige Borme einen "räthselhaften Charakter" (il s'est presente avec un caractere enigmatique); Vidocq spricht in zweideutiger Weise von seinen alten polizeilichen und gouvernementalen Beziehungen. Außerdem ist Borme in Marseille wegen Escroquerie und in Paris wegen unbefugten Tragens des Kreuzes der Ehrenlegion schon bestraft gewesen.

Was Larger betrifft, so kam derselbe nach dem Generaladvokaten auffallend oft in das Haus Sobrier's, diese "Art von Feudalschloß"; (Sobrier, lachend: "Ich danke Ihnen, braver Republikaner!") - in diese "Art von Feudalschloß", welches mit Waffen und Munition angefüllt gewesen. Was aber das Haus Sobrier's für eine merkwürdige, geheime Bedeutung gehabt habe, gehe aus dem Journal Sobrier's der Commune de Paris, selbst hervor. (Hier verlies't Hr. Geneviere mehrere Stellen aus dem genannten Blatt, die mit dem 15. Mai in gar keinem Zusammenhang stehen.) Am 15. Mai sei Larger im Saal der Assemblee gewesen, - wie er und einige Zeugen behaupten, um die Repräsentanten zu schützen; dem aber stehe entgegen, daß der Angeklagte in seinem ersten Verhör an diese Ausrede nicht gedacht hat. Nach der Auflösung der Assemblee sei Larger nach Passy zurückgegangen und habe den Leuten von der Einsetzung einer neuen Regierung erzählt. Auf die Entlastungsaussage Gouache's, der selbst auf dem Weg nach Passy den Arbeitern die Ereignisse erzählt haben will, legt Herr Geneviere keinen Werth, da das Eine das Andere nicht ausschließe. Allerdings aber habe der Angeklagte in der Assemblee den Repräsentanten Froussard beschützt; dies jedoch sei der "gute Larger" gewesen, wie er vor dem Februar war, und seine augenblickliche Großmuth könne dea "bösen Larger" nicht rein waschen, der sich an der Erstürmung der Assemblee betheiligte!

Thomas ist im Hotel-de-Ville gewesen, wo er als Delegirter, obwohl seiner Funktionen enthoben, von Neuem die andern Delegirten zusammenberief. Daß Thomas in der Assemblee gewesen sei, ist selbst für den Generaladvokaten Royer nicht erwiesen; der Verdacht dafür ist jedoch in seinen Augen dadurch begründet, daß Thomas Mitglied des Jakobinerklubs war und in der Assemblee eine Fahne dieses Klubs erschien. Dies, sagt der Generaladvokat, die Elemente der Complicität.

Villain war Präsident der bewaffneten Gesellschaft der Menschenrechte, deren Lokale gleich Arsenalen eingerichtet waren. In Betreff des 15. Mai kann das Requisitorium keine "sichere Theilnahme des Angeklagten" nachweisen; Villain ist nur am Pont Nationale, nicht weit von der Assemblee gesehen worden, und begab sich von dort nach der Polizeipräfektur, wo die Montaguards und Lyoner mit der Emente fraternisirten. Wenn dem Gerichtshof die Complicität des Angeklagten zweifelhaft schiene, möge er durch eine Freisprechung beweisen, daß er nicht von "Leidenschaften" beseelt sei, wie seine Feinde behaupteten; im entgegengesetzten Fall aber trotz mangelhafter Beweise das Urtheil "ohne Furcht" aussprechen.

Hinsichtlich Courtais' befindet sich die Anklage in einer, "ausnahmsweisen Stellung". Ehrenhafte Zeugen haben die Unschuld des Angeklagten betheuert. Der General Courtais wußte aber seit längerer Zeit, so gut wie alle andern Bürger, daß eine exaltirte Republik, welche offen ihre rothe Fahne entfaltete, sich auf den Trümmern der honnetten und gemäßigten Republik zu erheben suchte, und trotzdem hatte Courtais eine Proklamation an die Nationalgarde erlassen, worin er sagte: "Wenn ich nach einem Titel geizte, so wäre es der, ein General des Volkes zu heißen". Er hatte sich dadurch nach der Erklärung des Generaladvokaten bereits "außerhalb" des "wahren Volkes" hingestellt, welches von "ganz" Frankreich gebildet wird! Diese Stellung, führt das Requisitorium aus, ist so wahr, als die "Commune de Paris" bereits dem General Courtais Lobsprüche ertheilte, daß er nicht auf das Volk schießen lassen würde, wenn dasselbe von Neuem sein Recht der Empörung behaupte.

Dann geht der Generaladvokat in eine weitläufige Prüfung der Vorfälle vom 15. Mai ein. Nach ihm steht fest, daß Courtais am 14. durch Buchez und Marrast hinlänglich vorbereitet worden, daß die getroffenen Maßregeln nichtsdestoweniger ungenügend waren, und daß selbst diese Maßregeln noch durch die schlechtangebrachte Nachgiebigkeit und Popularitätssucht des General Courtais den Emeutiers in die Hände gespielt wurden.

Nach langen und langweiligen Tiraden aller Art schließt endlich der Generaladvokat, unter Zeichen der Ungeduld und Ermüdung seitens der Richter, während das Publikum sich längst schon entfernte, um 7 1/2 Uhr Abends das Requisitorium.

Die Reden der Vertheidiger werden auf Morgen anberaumt.

* Bourges, 28. März.

(Prozeßverhandlung.) Die Sitzung wird um 10 1/2 Uhr eröffnet. Die Tribünen sind gedrängt voll.

Präsident. Der Vertheidiger Blanqui's hat das Wort.

Advokat Maublanc beginnt mit einer Erörterung des allgemeinen Verfahrens der Anklage, welche Blanqui von zwei Seiten, als politischen Charakter und als Theilnehmer des 15. Mai hier anzugreifen suche. Auf den ersteren Theil werde Blanqui selbst antworten; der Vertheidigung komme es zu, sich an die Thatsachen zu halten. Wenn die Richter als politische Parteimänner urtheilen wollten, so möchten sie auf den 16. April und 17. März zurückgehen, und sich nach Art der Anklage von den Feinden Blanqui's die Waffen gegen seinen politischen Charakter borgen; wollten sie ihre Pflicht als gewissenhafte Richter erfüllen, so hätten sie nichts als die Thatsachen, die Betheiligung Blanqui's an dem Attentat des 15. Mai zu prüfen. Die einzige Frage ist: ob Blanqui am 15. Mai sich eines Attentates gegen die Regierung und der Erregung des Bürgerkrieges schuldig gemacht habe.

Auf den Club Blanqui übergehend, in welchem das öffentliche Ministerium den Anfang des Attentates vom 15. Mai suchte, beweist die Vertheidigung aus namhaften Zeugenaussagen die ruhige Haltung dieses Clubs, wogegen die Anklage nur zwei Depositionen vorgebracht. Es habe in diesem Club exaltirte Redner gegeben, wie in allen andern Clubs; in allen Clubs habe man den Kandidaten für Stellen in der Nationalgarde Fragen vorgelegt, was sie in diesem oder jenem Fall der Nationalversammlung gegenüber thun würden. Seltsam, hiernach Blanqui als den allein gefährlichen Menschen darzustellen! Seltsamer, daß dies gerade von denjenigen Leuten geschehe, welche damals in der provisorischen Regierung waren und den Club Blanqui duldeten!

Der Beweis, den man gegen die allgemeine Gefährlichkeit des Club Blanqui vorbringt, besteht in der Berufung auf Polizeiberichte, die Niemand gesehen, Niemand gehört hat. Blanqui war seit seiner Rückkehr aus den Kerkern des Königthums der entschiedene Feind Ledru-Rollins, und Ledru-Rollin ist es, der hier seine Behauptungen über den Club Blanqui auf Polizeiberichte stützt, die durchaus nicht verificirt worden sind, durchaus keine gerichtliche Glaubwürdigkeit haben. Ebenso hat Hr. Marie, der für seine komischen Ansichten bereits eine ernsthafte Buße erlitt, hier gegen Blanqui gesprochen, den er doch als Minister unangefochten ließ.

Ein Mal, sagt der Vertheidiger, hat sich Blanqui allerdings heftig und gereizt gezeigt; bei Gelegenheit der Ereignisse von Rouen. Blanqui wollte den Journalen nicht glauben, und er erfuhr diese barbarischen Massacres umständlich aus dem Munde von Augenzeugen. Aber er verlangte nicht Rache, er stellte keine exaltirten Forderungen; er rief nach Gerechtigkeit, und wenn man ihm daraus ein Verbrechen machen will, so beweis't das die Gereiztheit der damaligen Machthaber, die ihm die Angriffe auf ihr Halbgötterthum nicht verzeihen konnten.

Zu dem Club zurückkommend, erinnert der Vertheidiger daran, daß derselbe am 12. Mai über die Manifestation offen diskutirt habe, wobei Blanqui selbst gegen das Unternehmen das Wort ergriff. Blanqui widersetzte sich nicht allein der Demonstration, er verweigerte auch Delegirte nach dem Club des Clubs zu senden, und als er nicht weiter mit Erfolg widerstehen konnte, erklärte er, daß sein Club ohne Fahne kommen werde und sich nicht auf dem Bastillenplatz, sondern am Gaite-Theater versammeln werde. Am Tage des Rendez-vous trennte sich Blanqui von seinem Club und ließ ihn in die ungeheure Colonne aufgehen. Von einer Vorbereitung der Manifestation, wie sie die Anklage prätendirt, kann daher bei Blanqui um so weniger die Rede sein, als er bis zum letzten Augenblick sich derselben widersetzt hatte; er hatte sich ihr angeschlossen, um sich nicht allein in irgend einer Weise von allen Clubs zu trennen. Indem aber somit die Vorbreitung der Manifestation in dem "gefährlichen" Club Blanqui wegfällt, kann auch die endliche Betheiligung des Clubs keine Bedeutung mehr in dem Sinn der Anklage haben, denn es war die Betheiligung an einer in diesem Augenblick völlig gesetzlichen Demonstration.

Die Behauptung, daß die Manifestation verborgene Waffen gehabt, zieht der Vertheidiger ins Lächerliche. Der Zug bestand aus etwa 100,000 Männern; die Hauptführer sind verhaftet worden, und was hat man gefunden? Die Pistolen Quentin's, das Terzerol Larger's und den Säbel des Pompier.

Dann resumirt die Vertheidigung die Vorfälle an der Assemblee, wie Courtais die Delegirten ins Gitter treten ließ, und Xavier Durrieu dieselben aus dem Vorsaal des Pas Perdus in die Versammlung geleitete. Nach dem Moniteur selbst fand die Erstürmung erst Statt, als Blanqui und die andern Delegirten schon eingetreten waren. Der Vertheidiger verliest die Rede Blanqui's, in welcher er durchaus nichts Aufreizendes findet, und citirt die Deposition des Zeugen Sclover, zu dem Blanqui beim Herabsteigen von der Tribüne sagte, daß man nichts als das Recht der Einbringung von Petitionen wolle und daß die Absichten des Volkes durchaus friedlich seien. Nach der Verkündigung der Auflösung der Assemblee nahm Blanqui an allen Vorfällen keinen Theil mehr; er blieb ruhig auf einer Bank neben einigen Repräsentanten sitzen. Als sich eine Art von provisorischer Regierung bildete, fand sich auch Blanqui's Name auf den Listen; Blanqui selbst aber kann nicht für die Handlungen seiner Freunde und die Sympathieen seines Namens verantwortlich gemacht werden. Nichts aber beweist, daß Blanqui sich an diesen Ereignissen betheiligt habe. Als er die Nationalversammlung verließ, ging er nicht als der vom Volke zu der Gewalt Berufene nach dem Hotel de Ville, sondern wendete sich über die Quai's nach dem Innern von Paris. Die Anklage selbst ist genöthigt, diese Behauptungen fallen zu lassen.

Nach diesem Resume verlangt die Vertheidigung weiter nichts, als daß die Geschwornen mit Sorge das ganze Verhalten Blanqui's prüfen möchten, über dessen Leben ein zweiter Anwalt das Wort ergreifen werde.

(Schluß der Sitzung folgt).

Großbritannien.
* London, 30. März.

Außer der Mordgeschichte von Stanfield Hall bringen heute die englischen Blätter nur die Nachricht, daß gestern das Ministerium, im Unterhause, bei Gelegenheit der Debatte über die irischen Sparkassen, eine Niederlage erlitten hat, indem es mit 3 Stimmen in der Minorität blieb. Im Oberhause erkundigte sich Lord Brougham, ob das Gouvernement spezielle Nachrichten über die Niederlage der Italiener erhalten habe, und drückte seine große Freude über den Sieg Radetzkis aus.

Der Marquis von Lansdowne erwiderte dem elenden Gimpel, daß man auf amtlichem Wege noch nichts darüber erfahren habe. Das frohe Ereigniß scheine aber nur zu wahr zu sein. Die großbritannischen Pagoden vertagten darauf ihre Sitzung.

Redakteur en chef: Karl Marx.
Zwangssteuer im Kleinen.

Köln, 26 März. Herr Hauptmann von Suter, Chef der 10. Compagnie 29. Inf. Reg., hat seinen Soldaten befohlen, ihre Hemden bei der Frau des Vice-Feldwebels waschen zu lassen, wofür 9 Pfg. pro Stück gezahlt wird. Die Frau Feldwebelin besorgt, wie zu erwarten, die Wäsche nicht selbst, sondern läßt sie durch Soldaten der Compagnie nach der Stadt zur Waschfrau und zur Zeit wieder nach der Kaserne bringen; sie zahlt ihrerseits 6 Pfg. pro Hemde und hat keine Mühe.

Bei mehreren Leuten der Compagnie machte sich die Ansicht geltend, sie könnten ihre Hemden andrerwärts besser gewaschen und nebenbei ausgebessert erhalten, auch mochte ihnen die Steuer von 3 Pfg. zu lästig erscheinen. Sie wollten sich auf einen praktischen Versuch einlassen, ob sich ihre Ansicht als richtig bewähre. Mehrere besorgten ihre Wäsche nun auf eigne Rechnung.

Herr Hauptmann von Suter, empört über den Rebellengeist, der in seine Compagnie einzubrechen drohte, schickt sämmtliche Retractaire auf drei Tage in Arrest bei Wasser und Brod. Wie wir wissen, haben bis jetzt schon sechs dieser Missethäter ihr Gelüst nach Hemden-Waschungs-Emancipation gebüßt. Wir bemerken hierzu, daß bei der gegenwärtigen Stärke der Compagnie der Frau Feldwebelin aus diesem Geschäfte ein monatlicher Reinertrag von circa 6 pr. Thalern erwächst. Diese neue Steuerquelle in der ganzen Armee eröffnet, würde jährlich etwa 600,000 Thlr. abwerfen.

Aus dem Sauerlande, 26. März.

Heute gegen 2 Uhr brach in unserm Städtchen Allendorf eine fürchterliche Feuersbrunst aus, die in weniger als 1/2 Stunde 15 Häuser in einen glühenden Aschenhaufen verwandelte. Fürchterlich wüthete die Flamme in diesem ganz mit Stroh gedeckten Stadtviertel. Das Feuer wühlt noch immer fort. Doch hoffe ich, daß es bei der Windstille innerhalb der eingestürzten Häuser festgehalten werden wird. - Wenige haben ihre Sachen gerettet, und nur Einer von den Betroffenen ist in der Feuerversicherung.

Mögen sich auch diesmal mildthätige Menschen dieser Unglücklichen annehmen!

Gummersbach, 26. März.

Der "deutsche Volksbote für Agger und Sieg", ein hier in der Nähe erscheinendes Galimathias-Blättchen, ist heute mit folgendem Begleitschreiben an den Abgeordneten Kirchmann in Berlin p. Post hier durchgereist: "Einliegendes Blättchen kam uns heute zufällig zu Gesicht. Beim Lesen desselben äußerten wir unser Befremden darüber, daß der Verfasser des Artikels unter der Rubrik "Politisches" sich solcher maßlosen Ungezogenheiten erlaube. Uns wurde aber zur Antwort, daß dieser noch einer der gemäßigsten der vielen Artikel sei, die dieser Knuten-Ap'ostel (ein Pfarrer Thümmel aus Nümbrecht, hiesigen Kreises) bisher zu Tage gefördert habe. - Der Wunsch wurde allgemein ausgesprochen, daß genannter Pfarrer wegen des bösen Saamens, den er hier durch seine saubere Machwerke auszustreuen versucht, endlich mal eine gehörige Zurechtweisung erführe und da er in einliegendem Blatte Sie und Herrn Waldeck Hochverräther nennt, so können wir nicht umhin, Ihnen dies hierdurch mit der Bitte zur Kenntniß gelangen zu lassen, eine Bestrafung quest: Pfarrers erwirken zu wollen. -

Bei dieser Gelegenheit fühlen wir uns gedrungen, Ihnen für Ihr wahrhaft volksthümliches Wirken in der Versammlung unsere vollste Anerkennung und tiefgefühltesten Dank auszusprechen; hoffen wir, daß durch Ihr und Ihrer Partei entschiedenes und energisches Verfahren bald die kosakische Knuten-Partei unterliege und die Sonne der uns gebührenden und so lang ersehnten Freiheit endlich ihre goldenen Strahlen über uns ausbreite!

Wir bedauern sehr, daß unsere Kreise durch 2 reaktionäre "Kosakenfreunde" in den Personen der Hrn. Seckendorf und Wiethaus dort vertreten sind; doch wollen Sie danach nicht die Gesinnung unsers Kernvvolks abmessen, sondern dies einer großartigen Wahlklüngelei, verbunden mit "Knüppel- und Vernichtungs-Geschichten", die bereits in mehreren Blättern beleuchtet worden sind, zuschreiben." -

(Folgen die Unterschriften.)

Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material]

wolle. Die östreichische Regierung will ihr Gebiet nicht größer machen, als es ihr die Verträge anweisen. (Links: Ja! Ja! die Verträge von 1815).

Billaut erwidert, daß die Diplomatie doppeltes Spiel treibe. Früher habe sich die östreichische Diplomatie viel gefügiger gezeigt und eine Revision der Wiener Verträge versprochen. Jetzt sei sie davon abgekommen. (Er liest eine Menge Depeschen zur Unterstützung seiner Behauptung und verlangt vom Minister die Resultate der Verhandlungen in London und Brüssel zu wissen).

Drouyn de Lhuys tritt in eine lange Erörterung und reinigt sich zunächst gegen den Vorwurf, als ob es eine diplomatie de fantaisie gebe.

Wir haben, erklärt Drouyn de Lhuys im Verlauf seiner Gegenrede, nur die Politik unsrer Vorgänger befolgt. (Oh! Oh!) Wenn Sie den Krieg wollen, so sagen Sie es offen (zur Linken gewandt). Ich habe Vertrauen genug in den gefunden Sinn der Mehrheit dieses Hauses, um sicher zu sein, daß sie Ihnen nicht folgt. Sie wollten für Italien viel thun, doch der Krieg hat das Blatt gewandt. Da Sie so kriegsüchtig, warum machten Sie denn nicht den Krieg, als die Karten ganz anders standen? Als Oestreich zusammenzustürzen drohte! L'occasion était belle! Seien Sie logisch. Ich lese alle Ihre Rundschreiben und finde nirgends eine Stelle, in der Sie auch nur indirekt mit Krieg drohten. (Lärm zur Linken.) Nous prenons part à une oeuvre de paix, nous ne nous laisserons pas entrainer à la guerre. Si le Piémont veut se jeter de nouveau dans la guerre, ce sera à ses risques et perils lese ich in einem Rundschreiben der provisorischen Regierung. Ich will den König Karl Albert nicht tadeln, Muth und Unglück haben gleiches Recht auf Achtung. (Lärm.) Ich glaube, Karl Albert hat darauf weniger Anspruch. (Tumult.) Allerdings, denn im Augenblick wo sein Sohn, der Herzog von Savoyen, zwei Blessuren erhält und 14 Kugeln seinen Rock durchbohren, kehrt er (Karl Albert), der Hauptagitator, wohl und munter nach Turin zurück. (Sensation.) Nichts liegt also im Grunde vor, jetzt den Beistand der National-Versammlung zu verlangen. Indessen leugne ich nicht, daß drei Dinge der Regierung am Herzen liegen: 1. Aufrechthaltung der Integrität Piemonts. 2. Entfernung der Oestreicher. 3. Losung der päpstlichen Frage. Wir wollen indessen diese Fragen durch friedliche Mittel lösen, mit Thätigkeit und Festigkeit und in Uebereinstimmung mit der Mehrzahl der Mächte. (Ah! Ah! zur Linken. Beifall zur Rechten).

Die Sitzung bleibt auf 15 Minuten aufgehoben.

Ledru-Rollin antwortet dem Minister. Für die Freunde der Freiheit ist die Niederlage der Piemontesen ein harter Schlag. Doch ist sie nur ein Zwischenfall der italienischen Frage, die uns am allerwenigsten von Festhaltung unseres Beschlusses entbindet. Sie sagen, Oestreich wolle nicht erobern, nicht in Piemont bleiben. Aber wann wird Piemont die Kriegsgelder zahlen können? Bis dahin wird Oestreich darin bleiben und das wird lange dauern. Währenddeß habt Ihr Oestreich auf 12 Stunden an der Gränze. Nicht mit ihm, sondern mit den italischen Republiken müßt Ihr sympathisiren.

Billaut stellt den Minister wiederholt zur Rede, was er zu thun gedenke.

Drouyn de Lhuys antwortet, daß er der Tagesordnung anhänge und falls er einen neuen Entschluß fasse, er ihn der National-Versammlung unterwerfen werde.

Jules Favre: Frankreich müsse sein Schwert in die Wagschale legen! (Oh! Oh! zur Rechten. Bravo zur Linken).

Marrast schreitet zur Abstimmung.

Flocon unterstützt dies.

Baraguay d'Hilliers findet die Bixio'sche Tagesordnung zu lang und dringt auf einfache Tagesordnung.

Dieselbe wird jedoch mit 442 gegen 327 Stimmen verworfen.

Also die Debatte morgen fortgesetzt.

Die Sitzung wird um 3/4 6 Uhr geschlossen.

* Bourges, 27. März.

(Prozeßverhandlung.) Nach Eröffnung der Sitzung erhält der General-Advokat Chenevière das Wort, um die Anklage gegen Flotte, Quentin, Degré und Larger zu unterstützen.

Das Requisitorium gegen Flotte beginnt mit der Anklage, daß derselbe ein intimer Freund und ergebener Anhänger Blanquis gewesen sei. In Betreff des 15. Mai wird gesagt, daß Flotte sich auf dem Marmor der Tribüne gezeigt habe und von Menschen umgeben gewesen sei, welche dem Präsidenten drohende Mienen zeigten; nach dem General-Advokaten hat Flotte sogar dem Präsidenten die Ordre abgepreßt, daß kein Rappel geschlagen werden solle. Nach diesem gravirenden Thatbestand ist der General-Advokat überzeugt, daß der hohe Gerichtshof den Angeklagten Flotte verurtheilen wird.

Dann geht der Ankläger zu Quintin über, gegen welchen das Requsitiorium in derselben Weise begründet wird: Quintin war mit Blanqui und Flotte eng befreundet, denn er war Mitglied der republikanischen Centralgesellschaft. In der Assemblee habe sich Quentin am 10. Mai heftig und drohend gezeigt: Zwar haben einige Zeugen, wie u. A. Bertrand, Huissier der Nationalversammlung, von den behaupteten drohenden Geberden des Angeklagten nichts wissen wollen; die Belastungsaussagen aber, sagt der General-Advokat, sind in dieser Beziehung die wichtigsten. Ueberdies habe Quintin auch Pistolen bei sich getragen, ein Umstand, dessen Zweideutigkeit nicht gemildert scheine durch die Aussagen einiger Zeugen, wonach Quintin aus Gewohnheit stets bewaffnet ausgegangen ist.

Degre, sagt der General-Advokat, der Pompier Degre, hat den General Courtais am Gitter bedroht und den Eingang in die Assemblée ertrotzt. Im Sitzungssaal habe derselbe den Repräsentanten Lemansois-Duprey mit seiner Säbelscheide in die Rippen gestoßen; zwar hat Lemansois-Duprey hier als Zeuge erklärt, daß dieser Stoß ein unfreiwilliger gewesen sei, der General-Advokat aber kann dies nur als eine Beschönigung natürlicher Menschlichkeit ansehen.

Zum Schluß seines großartigen Vortrages endlich fordert Hr. Genevière die Geschworenen auf, dem Lande durch ein Verdammungsurtheil die „Ruhe“ wiederzugeben.

Der Gerichtshof hält es nach dieser Rede für nöthig, eine anderthalbstündige Pause eintreten zu lassen.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung erhebt sich der General-Advokat Royer, um den Hof über die Angeklagten Borme, Thomas, Villain und Courtais zu unterhalten.

In Betreff Borme's erinnert der General-Advokat an eine Zeugenaussage, wonach derselbe mit einem Degen in der Hand aus der Assemblée gestürzt ist und gerufen hat: „Nach dem Hotel-de-Ville!“ Allerdings aber zeige Borme einen „räthselhaften Charakter“ (il s'est présenté avec un caractère énigmatique); Vidocq spricht in zweideutiger Weise von seinen alten polizeilichen und gouvernementalen Beziehungen. Außerdem ist Borme in Marseille wegen Escroquerie und in Paris wegen unbefugten Tragens des Kreuzes der Ehrenlegion schon bestraft gewesen.

Was Larger betrifft, so kam derselbe nach dem Generaladvokaten auffallend oft in das Haus Sobrier's, diese „Art von Feudalschloß“; (Sobrier, lachend: „Ich danke Ihnen, braver Republikaner!“) ‒ in diese „Art von Feudalschloß“, welches mit Waffen und Munition angefüllt gewesen. Was aber das Haus Sobrier's für eine merkwürdige, geheime Bedeutung gehabt habe, gehe aus dem Journal Sobrier's der Commune de Paris, selbst hervor. (Hier verlies't Hr. Genevière mehrere Stellen aus dem genannten Blatt, die mit dem 15. Mai in gar keinem Zusammenhang stehen.) Am 15. Mai sei Larger im Saal der Assemblée gewesen, ‒ wie er und einige Zeugen behaupten, um die Repräsentanten zu schützen; dem aber stehe entgegen, daß der Angeklagte in seinem ersten Verhör an diese Ausrede nicht gedacht hat. Nach der Auflösung der Assemblée sei Larger nach Passy zurückgegangen und habe den Leuten von der Einsetzung einer neuen Regierung erzählt. Auf die Entlastungsaussage Gouache's, der selbst auf dem Weg nach Passy den Arbeitern die Ereignisse erzählt haben will, legt Herr Genevière keinen Werth, da das Eine das Andere nicht ausschließe. Allerdings aber habe der Angeklagte in der Assemblée den Repräsentanten Froussard beschützt; dies jedoch sei der „gute Larger“ gewesen, wie er vor dem Februar war, und seine augenblickliche Großmuth könne dea „bösen Larger“ nicht rein waschen, der sich an der Erstürmung der Assemblée betheiligte!

Thomas ist im Hotel-de-Ville gewesen, wo er als Delegirter, obwohl seiner Funktionen enthoben, von Neuem die andern Delegirten zusammenberief. Daß Thomas in der Assemblée gewesen sei, ist selbst für den Generaladvokaten Royer nicht erwiesen; der Verdacht dafür ist jedoch in seinen Augen dadurch begründet, daß Thomas Mitglied des Jakobinerklubs war und in der Assemblée eine Fahne dieses Klubs erschien. Dies, sagt der Generaladvokat, die Elemente der Complicität.

Villain war Präsident der bewaffneten Gesellschaft der Menschenrechte, deren Lokale gleich Arsenalen eingerichtet waren. In Betreff des 15. Mai kann das Requisitorium keine „sichere Theilnahme des Angeklagten“ nachweisen; Villain ist nur am Pont Nationale, nicht weit von der Assemblée gesehen worden, und begab sich von dort nach der Polizeipräfektur, wo die Montaguards und Lyoner mit der Emente fraternisirten. Wenn dem Gerichtshof die Complicität des Angeklagten zweifelhaft schiene, möge er durch eine Freisprechung beweisen, daß er nicht von „Leidenschaften“ beseelt sei, wie seine Feinde behaupteten; im entgegengesetzten Fall aber trotz mangelhafter Beweise das Urtheil „ohne Furcht“ aussprechen.

Hinsichtlich Courtais' befindet sich die Anklage in einer, „ausnahmsweisen Stellung“. Ehrenhafte Zeugen haben die Unschuld des Angeklagten betheuert. Der General Courtais wußte aber seit längerer Zeit, so gut wie alle andern Bürger, daß eine exaltirte Republik, welche offen ihre rothe Fahne entfaltete, sich auf den Trümmern der honnetten und gemäßigten Republik zu erheben suchte, und trotzdem hatte Courtais eine Proklamation an die Nationalgarde erlassen, worin er sagte: „Wenn ich nach einem Titel geizte, so wäre es der, ein General des Volkes zu heißen“. Er hatte sich dadurch nach der Erklärung des Generaladvokaten bereits „außerhalb“ des „wahren Volkes“ hingestellt, welches von „ganz“ Frankreich gebildet wird! Diese Stellung, führt das Requisitorium aus, ist so wahr, als die „Commune de Paris“ bereits dem General Courtais Lobsprüche ertheilte, daß er nicht auf das Volk schießen lassen würde, wenn dasselbe von Neuem sein Recht der Empörung behaupte.

Dann geht der Generaladvokat in eine weitläufige Prüfung der Vorfälle vom 15. Mai ein. Nach ihm steht fest, daß Courtais am 14. durch Buchez und Marrast hinlänglich vorbereitet worden, daß die getroffenen Maßregeln nichtsdestoweniger ungenügend waren, und daß selbst diese Maßregeln noch durch die schlechtangebrachte Nachgiebigkeit und Popularitätssucht des General Courtais den Emeutiers in die Hände gespielt wurden.

Nach langen und langweiligen Tiraden aller Art schließt endlich der Generaladvokat, unter Zeichen der Ungeduld und Ermüdung seitens der Richter, während das Publikum sich längst schon entfernte, um 7 1/2 Uhr Abends das Requisitorium.

Die Reden der Vertheidiger werden auf Morgen anberaumt.

* Bourges, 28. März.

(Prozeßverhandlung.) Die Sitzung wird um 10 1/2 Uhr eröffnet. Die Tribünen sind gedrängt voll.

Präsident. Der Vertheidiger Blanqui's hat das Wort.

Advokat Maublanc beginnt mit einer Erörterung des allgemeinen Verfahrens der Anklage, welche Blanqui von zwei Seiten, als politischen Charakter und als Theilnehmer des 15. Mai hier anzugreifen suche. Auf den ersteren Theil werde Blanqui selbst antworten; der Vertheidigung komme es zu, sich an die Thatsachen zu halten. Wenn die Richter als politische Parteimänner urtheilen wollten, so möchten sie auf den 16. April und 17. März zurückgehen, und sich nach Art der Anklage von den Feinden Blanqui's die Waffen gegen seinen politischen Charakter borgen; wollten sie ihre Pflicht als gewissenhafte Richter erfüllen, so hätten sie nichts als die Thatsachen, die Betheiligung Blanqui's an dem Attentat des 15. Mai zu prüfen. Die einzige Frage ist: ob Blanqui am 15. Mai sich eines Attentates gegen die Regierung und der Erregung des Bürgerkrieges schuldig gemacht habe.

Auf den Club Blanqui übergehend, in welchem das öffentliche Ministerium den Anfang des Attentates vom 15. Mai suchte, beweist die Vertheidigung aus namhaften Zeugenaussagen die ruhige Haltung dieses Clubs, wogegen die Anklage nur zwei Depositionen vorgebracht. Es habe in diesem Club exaltirte Redner gegeben, wie in allen andern Clubs; in allen Clubs habe man den Kandidaten für Stellen in der Nationalgarde Fragen vorgelegt, was sie in diesem oder jenem Fall der Nationalversammlung gegenüber thun würden. Seltsam, hiernach Blanqui als den allein gefährlichen Menschen darzustellen! Seltsamer, daß dies gerade von denjenigen Leuten geschehe, welche damals in der provisorischen Regierung waren und den Club Blanqui duldeten!

Der Beweis, den man gegen die allgemeine Gefährlichkeit des Club Blanqui vorbringt, besteht in der Berufung auf Polizeiberichte, die Niemand gesehen, Niemand gehört hat. Blanqui war seit seiner Rückkehr aus den Kerkern des Königthums der entschiedene Feind Ledru-Rollins, und Ledru-Rollin ist es, der hier seine Behauptungen über den Club Blanqui auf Polizeiberichte stützt, die durchaus nicht verificirt worden sind, durchaus keine gerichtliche Glaubwürdigkeit haben. Ebenso hat Hr. Marie, der für seine komischen Ansichten bereits eine ernsthafte Buße erlitt, hier gegen Blanqui gesprochen, den er doch als Minister unangefochten ließ.

Ein Mal, sagt der Vertheidiger, hat sich Blanqui allerdings heftig und gereizt gezeigt; bei Gelegenheit der Ereignisse von Rouen. Blanqui wollte den Journalen nicht glauben, und er erfuhr diese barbarischen Massacres umständlich aus dem Munde von Augenzeugen. Aber er verlangte nicht Rache, er stellte keine exaltirten Forderungen; er rief nach Gerechtigkeit, und wenn man ihm daraus ein Verbrechen machen will, so beweis't das die Gereiztheit der damaligen Machthaber, die ihm die Angriffe auf ihr Halbgötterthum nicht verzeihen konnten.

Zu dem Club zurückkommend, erinnert der Vertheidiger daran, daß derselbe am 12. Mai über die Manifestation offen diskutirt habe, wobei Blanqui selbst gegen das Unternehmen das Wort ergriff. Blanqui widersetzte sich nicht allein der Demonstration, er verweigerte auch Delegirte nach dem Club des Clubs zu senden, und als er nicht weiter mit Erfolg widerstehen konnte, erklärte er, daß sein Club ohne Fahne kommen werde und sich nicht auf dem Bastillenplatz, sondern am Gaité-Theater versammeln werde. Am Tage des Rendez-vous trennte sich Blanqui von seinem Club und ließ ihn in die ungeheure Colonne aufgehen. Von einer Vorbereitung der Manifestation, wie sie die Anklage prätendirt, kann daher bei Blanqui um so weniger die Rede sein, als er bis zum letzten Augenblick sich derselben widersetzt hatte; er hatte sich ihr angeschlossen, um sich nicht allein in irgend einer Weise von allen Clubs zu trennen. Indem aber somit die Vorbreitung der Manifestation in dem „gefährlichen“ Club Blanqui wegfällt, kann auch die endliche Betheiligung des Clubs keine Bedeutung mehr in dem Sinn der Anklage haben, denn es war die Betheiligung an einer in diesem Augenblick völlig gesetzlichen Demonstration.

Die Behauptung, daß die Manifestation verborgene Waffen gehabt, zieht der Vertheidiger ins Lächerliche. Der Zug bestand aus etwa 100,000 Männern; die Hauptführer sind verhaftet worden, und was hat man gefunden? Die Pistolen Quentin's, das Terzerol Larger's und den Säbel des Pompier.

Dann resumirt die Vertheidigung die Vorfälle an der Assemblée, wie Courtais die Delegirten ins Gitter treten ließ, und Xavier Durrieu dieselben aus dem Vorsaal des Pas Perdus in die Versammlung geleitete. Nach dem Moniteur selbst fand die Erstürmung erst Statt, als Blanqui und die andern Delegirten schon eingetreten waren. Der Vertheidiger verliest die Rede Blanqui's, in welcher er durchaus nichts Aufreizendes findet, und citirt die Deposition des Zeugen Sclover, zu dem Blanqui beim Herabsteigen von der Tribüne sagte, daß man nichts als das Recht der Einbringung von Petitionen wolle und daß die Absichten des Volkes durchaus friedlich seien. Nach der Verkündigung der Auflösung der Assemblée nahm Blanqui an allen Vorfällen keinen Theil mehr; er blieb ruhig auf einer Bank neben einigen Repräsentanten sitzen. Als sich eine Art von provisorischer Regierung bildete, fand sich auch Blanqui's Name auf den Listen; Blanqui selbst aber kann nicht für die Handlungen seiner Freunde und die Sympathieen seines Namens verantwortlich gemacht werden. Nichts aber beweist, daß Blanqui sich an diesen Ereignissen betheiligt habe. Als er die Nationalversammlung verließ, ging er nicht als der vom Volke zu der Gewalt Berufene nach dem Hotel de Ville, sondern wendete sich über die Quai's nach dem Innern von Paris. Die Anklage selbst ist genöthigt, diese Behauptungen fallen zu lassen.

Nach diesem Resume verlangt die Vertheidigung weiter nichts, als daß die Geschwornen mit Sorge das ganze Verhalten Blanqui's prüfen möchten, über dessen Leben ein zweiter Anwalt das Wort ergreifen werde.

(Schluß der Sitzung folgt).

Großbritannien.
* London, 30. März.

Außer der Mordgeschichte von Stanfield Hall bringen heute die englischen Blätter nur die Nachricht, daß gestern das Ministerium, im Unterhause, bei Gelegenheit der Debatte über die irischen Sparkassen, eine Niederlage erlitten hat, indem es mit 3 Stimmen in der Minorität blieb. Im Oberhause erkundigte sich Lord Brougham, ob das Gouvernement spezielle Nachrichten über die Niederlage der Italiener erhalten habe, und drückte seine große Freude über den Sieg Radetzkis aus.

Der Marquis von Lansdowne erwiderte dem elenden Gimpel, daß man auf amtlichem Wege noch nichts darüber erfahren habe. Das frohe Ereigniß scheine aber nur zu wahr zu sein. Die großbritannischen Pagoden vertagten darauf ihre Sitzung.

Redakteur en chef: Karl Marx.
Zwangssteuer im Kleinen.

Köln, 26 März. Herr Hauptmann von Suter, Chef der 10. Compagnie 29. Inf. Reg., hat seinen Soldaten befohlen, ihre Hemden bei der Frau des Vice-Feldwebels waschen zu lassen, wofür 9 Pfg. pro Stück gezahlt wird. Die Frau Feldwebelin besorgt, wie zu erwarten, die Wäsche nicht selbst, sondern läßt sie durch Soldaten der Compagnie nach der Stadt zur Waschfrau und zur Zeit wieder nach der Kaserne bringen; sie zahlt ihrerseits 6 Pfg. pro Hemde und hat keine Mühe.

Bei mehreren Leuten der Compagnie machte sich die Ansicht geltend, sie könnten ihre Hemden andrerwärts besser gewaschen und nebenbei ausgebessert erhalten, auch mochte ihnen die Steuer von 3 Pfg. zu lästig erscheinen. Sie wollten sich auf einen praktischen Versuch einlassen, ob sich ihre Ansicht als richtig bewähre. Mehrere besorgten ihre Wäsche nun auf eigne Rechnung.

Herr Hauptmann von Suter, empört über den Rebellengeist, der in seine Compagnie einzubrechen drohte, schickt sämmtliche Retractaire auf drei Tage in Arrest bei Wasser und Brod. Wie wir wissen, haben bis jetzt schon sechs dieser Missethäter ihr Gelüst nach Hemden-Waschungs-Emancipation gebüßt. Wir bemerken hierzu, daß bei der gegenwärtigen Stärke der Compagnie der Frau Feldwebelin aus diesem Geschäfte ein monatlicher Reinertrag von circa 6 pr. Thalern erwächst. Diese neue Steuerquelle in der ganzen Armee eröffnet, würde jährlich etwa 600,000 Thlr. abwerfen.

Aus dem Sauerlande, 26. März.

Heute gegen 2 Uhr brach in unserm Städtchen Allendorf eine fürchterliche Feuersbrunst aus, die in weniger als 1/2 Stunde 15 Häuser in einen glühenden Aschenhaufen verwandelte. Fürchterlich wüthete die Flamme in diesem ganz mit Stroh gedeckten Stadtviertel. Das Feuer wühlt noch immer fort. Doch hoffe ich, daß es bei der Windstille innerhalb der eingestürzten Häuser festgehalten werden wird. ‒ Wenige haben ihre Sachen gerettet, und nur Einer von den Betroffenen ist in der Feuerversicherung.

Mögen sich auch diesmal mildthätige Menschen dieser Unglücklichen annehmen!

Gummersbach, 26. März.

Der „deutsche Volksbote für Agger und Sieg“, ein hier in der Nähe erscheinendes Galimathias-Blättchen, ist heute mit folgendem Begleitschreiben an den Abgeordneten Kirchmann in Berlin p. Post hier durchgereist: „Einliegendes Blättchen kam uns heute zufällig zu Gesicht. Beim Lesen desselben äußerten wir unser Befremden darüber, daß der Verfasser des Artikels unter der Rubrik „Politisches“ sich solcher maßlosen Ungezogenheiten erlaube. Uns wurde aber zur Antwort, daß dieser noch einer der gemäßigsten der vielen Artikel sei, die dieser Knuten-Ap'ostel (ein Pfarrer Thümmel aus Nümbrecht, hiesigen Kreises) bisher zu Tage gefördert habe. ‒ Der Wunsch wurde allgemein ausgesprochen, daß genannter Pfarrer wegen des bösen Saamens, den er hier durch seine saubere Machwerke auszustreuen versucht, endlich mal eine gehörige Zurechtweisung erführe und da er in einliegendem Blatte Sie und Herrn Waldeck Hochverräther nennt, so können wir nicht umhin, Ihnen dies hierdurch mit der Bitte zur Kenntniß gelangen zu lassen, eine Bestrafung quest: Pfarrers erwirken zu wollen. ‒

Bei dieser Gelegenheit fühlen wir uns gedrungen, Ihnen für Ihr wahrhaft volksthümliches Wirken in der Versammlung unsere vollste Anerkennung und tiefgefühltesten Dank auszusprechen; hoffen wir, daß durch Ihr und Ihrer Partei entschiedenes und energisches Verfahren bald die kosakische Knuten-Partei unterliege und die Sonne der uns gebührenden und so lang ersehnten Freiheit endlich ihre goldenen Strahlen über uns ausbreite!

Wir bedauern sehr, daß unsere Kreise durch 2 reaktionäre „Kosakenfreunde“ in den Personen der Hrn. Seckendorf und Wiethaus dort vertreten sind; doch wollen Sie danach nicht die Gesinnung unsers Kernvvolks abmessen, sondern dies einer großartigen Wahlklüngelei, verbunden mit „Knüppel- und Vernichtungs-Geschichten“, die bereits in mehreren Blättern beleuchtet worden sind, zuschreiben.“ ‒

(Folgen die Unterschriften.)

Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material]
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wolle. Die östreichische Regierung will ihr Gebiet nicht größer machen, als es ihr die Verträge anweisen. (Links: Ja! Ja! die Verträge von 1815).</p>
          <p><hi rendition="#g">Billaut</hi> erwidert, daß die Diplomatie doppeltes Spiel treibe. Früher habe sich die östreichische Diplomatie viel gefügiger gezeigt und eine Revision der Wiener Verträge versprochen. Jetzt sei sie davon abgekommen. (Er liest eine Menge Depeschen zur Unterstützung seiner Behauptung und verlangt vom Minister die Resultate der Verhandlungen in London und Brüssel zu wissen).</p>
          <p><hi rendition="#g">Drouyn de Lhuys</hi> tritt in eine lange Erörterung und reinigt sich zunächst gegen den Vorwurf, als ob es eine diplomatie de fantaisie gebe.</p>
          <p>Wir haben, erklärt Drouyn de Lhuys im Verlauf seiner Gegenrede, nur die Politik unsrer Vorgänger befolgt. (Oh! Oh!) Wenn Sie den Krieg wollen, so sagen Sie es offen (zur Linken gewandt). Ich habe Vertrauen genug in den gefunden Sinn der Mehrheit dieses Hauses, um sicher zu sein, daß sie Ihnen nicht folgt. Sie wollten für Italien viel thun, doch der Krieg hat das Blatt gewandt. Da Sie so kriegsüchtig, warum machten Sie denn nicht den Krieg, als die Karten ganz anders standen? Als Oestreich zusammenzustürzen drohte! L'occasion était belle! Seien Sie logisch. Ich lese alle Ihre Rundschreiben und finde nirgends eine Stelle, in der Sie auch nur indirekt mit Krieg drohten. (Lärm zur Linken.) Nous prenons part à une oeuvre de paix, nous ne nous laisserons pas entrainer à la guerre. Si le Piémont veut se jeter de nouveau dans la guerre, ce sera à ses risques et perils lese ich in einem Rundschreiben der provisorischen Regierung. Ich will den König Karl Albert nicht tadeln, Muth und Unglück haben gleiches Recht auf Achtung. (Lärm.) Ich glaube, Karl Albert hat darauf weniger Anspruch. (Tumult.) Allerdings, denn im Augenblick wo sein Sohn, der Herzog von Savoyen, zwei Blessuren erhält und 14 Kugeln seinen Rock durchbohren, kehrt er (Karl Albert), der Hauptagitator, wohl und munter nach Turin zurück. (Sensation.) Nichts liegt also im Grunde vor, jetzt den Beistand der National-Versammlung zu verlangen. Indessen leugne ich nicht, daß drei Dinge der Regierung am Herzen liegen: 1. Aufrechthaltung der Integrität Piemonts. 2. Entfernung der Oestreicher. 3. Losung der päpstlichen Frage. Wir wollen indessen diese Fragen durch friedliche Mittel lösen, mit Thätigkeit und Festigkeit und in Uebereinstimmung mit der Mehrzahl der Mächte. (Ah! Ah! zur Linken. Beifall zur Rechten).</p>
          <p>Die Sitzung bleibt auf 15 Minuten aufgehoben.</p>
          <p><hi rendition="#g">Ledru-Rollin</hi> antwortet dem Minister. Für die Freunde der Freiheit ist die Niederlage der Piemontesen ein harter Schlag. Doch ist sie nur ein Zwischenfall der italienischen Frage, die uns am allerwenigsten von Festhaltung unseres Beschlusses entbindet. Sie sagen, Oestreich wolle nicht erobern, nicht in Piemont bleiben. Aber wann wird Piemont die Kriegsgelder zahlen können? Bis dahin wird Oestreich darin bleiben und das wird lange dauern. Währenddeß habt Ihr Oestreich auf 12 Stunden an der Gränze. Nicht mit ihm, sondern mit den italischen Republiken müßt Ihr sympathisiren.</p>
          <p><hi rendition="#g">Billaut</hi> stellt den Minister wiederholt zur Rede, was er zu thun gedenke.</p>
          <p><hi rendition="#g">Drouyn de Lhuys</hi> antwortet, daß er der Tagesordnung anhänge und falls er einen neuen Entschluß fasse, er ihn der National-Versammlung unterwerfen werde.</p>
          <p><hi rendition="#g">Jules Favre:</hi> Frankreich müsse sein Schwert in die Wagschale legen! (Oh! Oh! zur Rechten. Bravo zur Linken).</p>
          <p>Marrast schreitet zur Abstimmung.</p>
          <p>Flocon unterstützt dies.</p>
          <p>Baraguay d'Hilliers findet die Bixio'sche Tagesordnung zu lang und dringt auf einfache Tagesordnung.</p>
          <p>Dieselbe wird jedoch mit 442 gegen 327 Stimmen verworfen.</p>
          <p>Also die Debatte morgen fortgesetzt.</p>
          <p>Die Sitzung wird um 3/4 6 Uhr geschlossen.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Bourges, 27. März.</head>
          <p>(Prozeßverhandlung.) Nach Eröffnung der Sitzung erhält der General-Advokat Chenevière das Wort, um die Anklage gegen Flotte, Quentin, Degré und Larger zu unterstützen.</p>
          <p>Das Requisitorium gegen Flotte beginnt mit der Anklage, daß derselbe ein intimer Freund und ergebener Anhänger Blanquis gewesen sei. In Betreff des 15. Mai wird gesagt, daß Flotte sich auf dem Marmor der Tribüne gezeigt habe und von Menschen umgeben gewesen sei, welche dem Präsidenten drohende Mienen zeigten; nach dem General-Advokaten hat Flotte sogar dem Präsidenten die Ordre abgepreßt, daß kein Rappel geschlagen werden solle. Nach diesem gravirenden Thatbestand ist der General-Advokat überzeugt, daß der hohe Gerichtshof den Angeklagten Flotte verurtheilen wird.</p>
          <p>Dann geht der Ankläger zu Quintin über, gegen welchen das Requsitiorium in derselben Weise begründet wird: Quintin war mit Blanqui und Flotte eng befreundet, denn er war Mitglied der republikanischen Centralgesellschaft. In der Assemblee habe sich Quentin am 10. Mai heftig und drohend gezeigt: Zwar haben einige Zeugen, wie u. A. Bertrand, Huissier der Nationalversammlung, von den behaupteten drohenden Geberden des Angeklagten nichts wissen wollen; die Belastungsaussagen aber, sagt der General-Advokat, sind in dieser Beziehung die wichtigsten. Ueberdies habe Quintin auch Pistolen bei sich getragen, ein Umstand, dessen Zweideutigkeit nicht gemildert scheine durch die Aussagen einiger Zeugen, wonach Quintin aus Gewohnheit stets bewaffnet ausgegangen ist.</p>
          <p>Degre, sagt der General-Advokat, der Pompier Degre, hat den General Courtais am Gitter bedroht und den Eingang in die Assemblée ertrotzt. Im Sitzungssaal habe derselbe den Repräsentanten Lemansois-Duprey mit seiner Säbelscheide in die Rippen gestoßen; zwar hat Lemansois-Duprey hier als Zeuge erklärt, daß dieser Stoß ein unfreiwilliger gewesen sei, der General-Advokat aber kann dies nur als eine Beschönigung natürlicher Menschlichkeit ansehen.</p>
          <p>Zum Schluß seines großartigen Vortrages endlich fordert Hr. Genevière die Geschworenen auf, dem Lande durch ein Verdammungsurtheil die &#x201E;Ruhe&#x201C; wiederzugeben.</p>
          <p>Der Gerichtshof hält es nach dieser Rede für nöthig, eine anderthalbstündige Pause eintreten zu lassen.</p>
          <p>Nach Wiedereröffnung der Sitzung erhebt sich der General-Advokat Royer, um den Hof über die Angeklagten Borme, Thomas, Villain und Courtais zu unterhalten.</p>
          <p>In Betreff Borme's erinnert der General-Advokat an eine Zeugenaussage, wonach derselbe mit einem Degen in der Hand aus der Assemblée gestürzt ist und gerufen hat: &#x201E;Nach dem Hotel-de-Ville!&#x201C; Allerdings aber zeige Borme einen &#x201E;räthselhaften Charakter&#x201C; (il s'est présenté avec un caractère énigmatique); Vidocq spricht in zweideutiger Weise von seinen alten polizeilichen und gouvernementalen Beziehungen. Außerdem ist Borme in Marseille wegen Escroquerie und in Paris wegen unbefugten Tragens des Kreuzes der Ehrenlegion schon bestraft gewesen.</p>
          <p>Was Larger betrifft, so kam derselbe nach dem Generaladvokaten auffallend oft in das Haus Sobrier's, diese &#x201E;Art von Feudalschloß&#x201C;; (Sobrier, lachend: &#x201E;Ich danke Ihnen, braver Republikaner!&#x201C;) &#x2012; in diese &#x201E;Art von Feudalschloß&#x201C;, welches mit Waffen und Munition angefüllt gewesen. Was aber das Haus Sobrier's für eine merkwürdige, geheime Bedeutung gehabt habe, gehe aus dem Journal Sobrier's der Commune de Paris, selbst hervor. (Hier verlies't Hr. Genevière mehrere Stellen aus dem genannten Blatt, die mit dem 15. Mai in gar keinem Zusammenhang stehen.) Am 15. Mai sei Larger im Saal der Assemblée gewesen, &#x2012; wie er und einige Zeugen behaupten, um die Repräsentanten zu schützen; dem aber stehe entgegen, daß der Angeklagte in seinem ersten Verhör an diese Ausrede nicht gedacht hat. Nach der Auflösung der Assemblée sei Larger nach Passy zurückgegangen und habe den Leuten von der Einsetzung einer neuen Regierung erzählt. Auf die Entlastungsaussage Gouache's, der selbst auf dem Weg nach Passy den Arbeitern die Ereignisse erzählt haben will, legt Herr Genevière keinen Werth, da das Eine das Andere nicht ausschließe. Allerdings aber habe der Angeklagte in der Assemblée den Repräsentanten Froussard beschützt; dies jedoch sei der &#x201E;gute Larger&#x201C; gewesen, wie er vor dem Februar war, und seine augenblickliche Großmuth könne dea &#x201E;bösen Larger&#x201C; nicht rein waschen, der sich an der Erstürmung der Assemblée betheiligte!</p>
          <p>Thomas ist im Hotel-de-Ville gewesen, wo er als Delegirter, obwohl seiner Funktionen enthoben, von Neuem die andern Delegirten zusammenberief. Daß Thomas in der Assemblée gewesen sei, ist selbst für den Generaladvokaten Royer nicht erwiesen; der Verdacht dafür ist jedoch in seinen Augen dadurch begründet, daß Thomas Mitglied des Jakobinerklubs war und in der Assemblée eine Fahne dieses Klubs erschien. Dies, sagt der Generaladvokat, die Elemente der Complicität.</p>
          <p>Villain war Präsident der bewaffneten Gesellschaft der Menschenrechte, deren Lokale gleich Arsenalen eingerichtet waren. In Betreff des 15. Mai kann das Requisitorium keine &#x201E;sichere Theilnahme des Angeklagten&#x201C; nachweisen; Villain ist nur am Pont Nationale, nicht weit von der Assemblée gesehen worden, und begab sich von dort nach der Polizeipräfektur, wo die Montaguards und Lyoner mit der Emente fraternisirten. Wenn dem Gerichtshof die Complicität des Angeklagten zweifelhaft schiene, möge er durch eine Freisprechung beweisen, daß er nicht von &#x201E;Leidenschaften&#x201C; beseelt sei, wie seine Feinde behaupteten; im entgegengesetzten Fall aber trotz mangelhafter Beweise das Urtheil &#x201E;ohne Furcht&#x201C; aussprechen.</p>
          <p>Hinsichtlich Courtais' befindet sich die Anklage in einer, &#x201E;ausnahmsweisen Stellung&#x201C;. Ehrenhafte Zeugen haben die Unschuld des Angeklagten betheuert. Der General Courtais wußte aber seit längerer Zeit, so gut wie alle andern Bürger, daß eine exaltirte Republik, welche offen ihre rothe Fahne entfaltete, sich auf den Trümmern der honnetten und gemäßigten Republik zu erheben suchte, und trotzdem hatte Courtais eine Proklamation an die Nationalgarde erlassen, worin er sagte: &#x201E;Wenn ich nach einem Titel geizte, so wäre es der, ein General des Volkes zu heißen&#x201C;. Er hatte sich dadurch nach der Erklärung des Generaladvokaten bereits &#x201E;außerhalb&#x201C; des &#x201E;wahren Volkes&#x201C; hingestellt, welches von &#x201E;ganz&#x201C; Frankreich gebildet wird! Diese Stellung, führt das Requisitorium aus, ist so wahr, als die &#x201E;Commune de Paris&#x201C; bereits dem General Courtais Lobsprüche ertheilte, daß er nicht auf das Volk schießen lassen würde, wenn dasselbe von Neuem sein Recht der Empörung behaupte.</p>
          <p>Dann geht der Generaladvokat in eine weitläufige Prüfung der Vorfälle vom 15. Mai ein. Nach ihm steht fest, daß Courtais am 14. durch Buchez und Marrast hinlänglich vorbereitet worden, daß die getroffenen Maßregeln nichtsdestoweniger ungenügend waren, und daß selbst diese Maßregeln noch durch die schlechtangebrachte Nachgiebigkeit und Popularitätssucht des General Courtais den Emeutiers in die Hände gespielt wurden.</p>
          <p>Nach langen und langweiligen Tiraden aller Art schließt endlich der Generaladvokat, unter Zeichen der Ungeduld und Ermüdung seitens der Richter, während das Publikum sich längst schon entfernte, um 7 1/2 Uhr Abends das Requisitorium.</p>
          <p>Die Reden der Vertheidiger werden auf Morgen anberaumt.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Bourges, 28. März.</head>
          <p>(Prozeßverhandlung.) Die Sitzung wird um 10 1/2 Uhr eröffnet. Die Tribünen sind gedrängt voll.</p>
          <p>Präsident. Der Vertheidiger Blanqui's hat das Wort.</p>
          <p>Advokat Maublanc beginnt mit einer Erörterung des allgemeinen Verfahrens der Anklage, welche Blanqui von zwei Seiten, als politischen Charakter und als Theilnehmer des 15. Mai hier anzugreifen suche. Auf den ersteren Theil werde Blanqui selbst antworten; der Vertheidigung komme es zu, sich an die Thatsachen zu halten. Wenn die Richter als politische Parteimänner urtheilen wollten, so möchten sie auf den 16. April und 17. März zurückgehen, und sich nach Art der Anklage von den Feinden Blanqui's die Waffen gegen seinen politischen Charakter borgen; wollten sie ihre Pflicht als gewissenhafte Richter erfüllen, so hätten sie nichts als die Thatsachen, die Betheiligung Blanqui's an dem Attentat des 15. Mai zu prüfen. Die einzige Frage ist: ob Blanqui am 15. Mai sich eines Attentates gegen die Regierung und der Erregung des Bürgerkrieges schuldig gemacht habe.</p>
          <p>Auf den Club Blanqui übergehend, in welchem das öffentliche Ministerium den Anfang des Attentates vom 15. Mai suchte, beweist die Vertheidigung aus namhaften Zeugenaussagen die ruhige Haltung dieses Clubs, wogegen die Anklage nur zwei Depositionen vorgebracht. Es habe in diesem Club exaltirte Redner gegeben, wie in allen andern Clubs; in allen Clubs habe man den Kandidaten für Stellen in der Nationalgarde Fragen vorgelegt, was sie in diesem oder jenem Fall der Nationalversammlung gegenüber thun würden. Seltsam, hiernach Blanqui als den allein gefährlichen Menschen darzustellen! Seltsamer, daß dies gerade von denjenigen Leuten geschehe, welche damals in der provisorischen Regierung waren und den Club Blanqui duldeten!</p>
          <p>Der Beweis, den man gegen die allgemeine Gefährlichkeit des Club Blanqui vorbringt, besteht in der Berufung auf Polizeiberichte, die Niemand gesehen, Niemand gehört hat. Blanqui war seit seiner Rückkehr aus den Kerkern des Königthums der entschiedene Feind Ledru-Rollins, und Ledru-Rollin ist es, der hier seine Behauptungen über den Club Blanqui auf Polizeiberichte stützt, die durchaus nicht verificirt worden sind, durchaus keine gerichtliche Glaubwürdigkeit haben. Ebenso hat Hr. Marie, der für seine komischen Ansichten bereits eine ernsthafte Buße erlitt, hier gegen Blanqui gesprochen, den er doch als Minister unangefochten ließ.</p>
          <p>Ein Mal, sagt der Vertheidiger, hat sich Blanqui allerdings heftig und gereizt gezeigt; bei Gelegenheit der Ereignisse von Rouen. Blanqui wollte den Journalen nicht glauben, und er erfuhr diese barbarischen Massacres umständlich aus dem Munde von Augenzeugen. Aber er verlangte nicht Rache, er stellte keine exaltirten Forderungen; er rief nach Gerechtigkeit, und wenn man ihm daraus ein Verbrechen machen will, so beweis't das die Gereiztheit der damaligen Machthaber, die ihm die Angriffe auf ihr Halbgötterthum nicht verzeihen konnten.</p>
          <p>Zu dem Club zurückkommend, erinnert der Vertheidiger daran, daß derselbe am 12. Mai über die Manifestation offen diskutirt habe, wobei Blanqui selbst <hi rendition="#g">gegen</hi> das Unternehmen das Wort ergriff. Blanqui widersetzte sich nicht allein der Demonstration, er verweigerte auch Delegirte nach dem Club des Clubs zu senden, und als er nicht weiter mit Erfolg widerstehen konnte, erklärte er, daß sein Club ohne Fahne kommen werde und sich nicht auf dem Bastillenplatz, sondern am Gaité-Theater versammeln werde. Am Tage des Rendez-vous trennte sich Blanqui von seinem Club und ließ ihn in die ungeheure Colonne aufgehen. Von einer Vorbereitung der Manifestation, wie sie die Anklage prätendirt, kann daher bei Blanqui um so weniger die Rede sein, als er bis zum letzten Augenblick sich derselben widersetzt hatte; er hatte sich ihr angeschlossen, um sich nicht allein in irgend einer Weise von allen Clubs zu trennen. Indem aber somit die Vorbreitung der Manifestation in dem &#x201E;gefährlichen&#x201C; Club Blanqui wegfällt, kann auch die endliche Betheiligung des Clubs keine Bedeutung mehr in dem Sinn der Anklage haben, denn es war die Betheiligung an einer in diesem Augenblick völlig gesetzlichen Demonstration.</p>
          <p>Die Behauptung, daß die Manifestation verborgene Waffen gehabt, zieht der Vertheidiger ins Lächerliche. Der Zug bestand aus etwa 100,000 Männern; die Hauptführer sind verhaftet worden, und was hat man gefunden? Die Pistolen Quentin's, das Terzerol Larger's und den Säbel des Pompier.</p>
          <p>Dann resumirt die Vertheidigung die Vorfälle an der Assemblée, wie Courtais die Delegirten ins Gitter treten ließ, und Xavier Durrieu dieselben aus dem Vorsaal des Pas Perdus in die Versammlung geleitete. Nach dem Moniteur selbst fand die Erstürmung erst Statt, als Blanqui und die andern Delegirten schon eingetreten waren. Der Vertheidiger verliest die Rede Blanqui's, in welcher er durchaus nichts Aufreizendes findet, und citirt die Deposition des Zeugen Sclover, zu dem Blanqui beim Herabsteigen von der Tribüne sagte, daß man nichts als das Recht der Einbringung von Petitionen wolle und daß die Absichten des Volkes durchaus friedlich seien. Nach der Verkündigung der Auflösung der Assemblée nahm Blanqui an allen Vorfällen keinen Theil mehr; er blieb ruhig auf einer Bank neben einigen Repräsentanten sitzen. Als sich eine Art von provisorischer Regierung bildete, fand sich auch Blanqui's Name auf den Listen; Blanqui selbst aber kann nicht für die Handlungen seiner Freunde und die Sympathieen seines Namens verantwortlich gemacht werden. Nichts aber beweist, daß Blanqui sich an diesen Ereignissen betheiligt habe. Als er die Nationalversammlung verließ, ging er nicht als der vom Volke zu der Gewalt Berufene nach dem Hotel de Ville, sondern wendete sich über die Quai's nach dem Innern von Paris. Die Anklage selbst ist genöthigt, diese Behauptungen fallen zu lassen.</p>
          <p>Nach diesem Resume verlangt die Vertheidigung weiter nichts, als daß die Geschwornen mit Sorge das ganze Verhalten Blanqui's prüfen möchten, über dessen Leben ein zweiter Anwalt das Wort ergreifen werde.</p>
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          <p>Außer der Mordgeschichte von Stanfield Hall bringen heute die englischen Blätter nur die Nachricht, daß gestern das Ministerium, im Unterhause, bei Gelegenheit der Debatte über die irischen Sparkassen, eine Niederlage erlitten hat, indem es mit 3 Stimmen in der Minorität blieb. Im Oberhause erkundigte sich Lord Brougham, ob das Gouvernement spezielle Nachrichten über die Niederlage der Italiener erhalten habe, und drückte seine große Freude über den Sieg Radetzkis aus.</p>
          <p>Der Marquis von Lansdowne erwiderte dem elenden Gimpel, daß man auf amtlichem Wege noch nichts darüber erfahren habe. Das frohe Ereigniß scheine aber nur zu wahr zu sein. Die großbritannischen Pagoden vertagten darauf ihre Sitzung.</p>
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          <head>Zwangssteuer im Kleinen.</head>
          <p>Köln, 26 März. Herr Hauptmann von Suter, Chef der 10. Compagnie 29. Inf. Reg., hat seinen Soldaten befohlen, ihre Hemden bei der Frau des Vice-Feldwebels waschen zu lassen, wofür 9 Pfg. pro Stück gezahlt wird. Die Frau Feldwebelin besorgt, wie zu erwarten, die Wäsche nicht selbst, sondern läßt sie durch Soldaten der Compagnie nach der Stadt zur Waschfrau und zur Zeit wieder nach der Kaserne bringen; sie zahlt ihrerseits 6 Pfg. pro Hemde und hat keine Mühe.</p>
          <p>Bei mehreren Leuten der Compagnie machte sich die Ansicht geltend, sie könnten ihre Hemden andrerwärts besser gewaschen und nebenbei ausgebessert erhalten, auch mochte ihnen die Steuer von 3 Pfg. zu lästig erscheinen. Sie wollten sich auf einen praktischen Versuch einlassen, ob sich ihre Ansicht als richtig bewähre. Mehrere besorgten ihre Wäsche nun auf eigne Rechnung.</p>
          <p>Herr Hauptmann von Suter, empört über den Rebellengeist, der in seine Compagnie einzubrechen drohte, schickt sämmtliche Retractaire auf drei Tage in Arrest bei Wasser und Brod. Wie wir wissen, haben bis jetzt schon sechs dieser Missethäter ihr Gelüst nach Hemden-Waschungs-Emancipation gebüßt. Wir bemerken hierzu, daß bei der gegenwärtigen Stärke der Compagnie der Frau Feldwebelin aus diesem Geschäfte ein monatlicher Reinertrag von circa 6 pr. Thalern erwächst. Diese neue Steuerquelle in der ganzen Armee eröffnet, würde jährlich etwa 600,000 Thlr. abwerfen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar261-2_018" type="jArticle">
          <head>Aus dem Sauerlande, 26. März.</head>
          <p>Heute gegen 2 Uhr brach in unserm Städtchen Allendorf eine fürchterliche Feuersbrunst aus, die in weniger als 1/2 Stunde 15 Häuser in einen glühenden Aschenhaufen verwandelte. Fürchterlich wüthete die Flamme in diesem ganz mit Stroh gedeckten Stadtviertel. Das Feuer wühlt noch immer fort. Doch hoffe ich, daß es bei der Windstille innerhalb der eingestürzten Häuser festgehalten werden wird. &#x2012; Wenige haben ihre Sachen gerettet, und nur Einer von den Betroffenen ist in der Feuerversicherung.</p>
          <p>Mögen sich auch diesmal mildthätige Menschen dieser Unglücklichen annehmen!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar261-2_019" type="jArticle">
          <head>Gummersbach, 26. März.</head>
          <p>Der &#x201E;deutsche Volksbote für Agger und Sieg&#x201C;, ein hier in der Nähe erscheinendes Galimathias-Blättchen, ist heute mit folgendem Begleitschreiben an den Abgeordneten <hi rendition="#g">Kirchmann</hi> in Berlin p. Post hier durchgereist: &#x201E;Einliegendes Blättchen kam uns heute zufällig zu Gesicht. Beim Lesen desselben äußerten wir unser Befremden darüber, daß der Verfasser des Artikels unter der Rubrik &#x201E;Politisches&#x201C; sich solcher maßlosen Ungezogenheiten erlaube. Uns wurde aber zur Antwort, daß dieser noch einer der gemäßigsten der vielen Artikel sei, die dieser <hi rendition="#g">Knuten-Ap'ostel</hi> (ein Pfarrer Thümmel aus Nümbrecht, hiesigen Kreises) bisher zu Tage gefördert habe. &#x2012; Der Wunsch wurde allgemein ausgesprochen, daß genannter Pfarrer wegen des bösen Saamens, den er hier durch seine saubere Machwerke auszustreuen versucht, endlich mal eine gehörige Zurechtweisung erführe und da er in einliegendem Blatte Sie und Herrn Waldeck <hi rendition="#g">Hochverräther</hi> nennt, so können wir nicht umhin, Ihnen dies hierdurch mit der Bitte zur Kenntniß gelangen zu lassen, eine Bestrafung quest: Pfarrers erwirken zu wollen. &#x2012;</p>
          <p>Bei dieser Gelegenheit fühlen wir uns gedrungen, Ihnen für Ihr wahrhaft volksthümliches Wirken in der Versammlung unsere vollste Anerkennung und tiefgefühltesten Dank auszusprechen; hoffen wir, daß durch Ihr und Ihrer Partei entschiedenes und energisches Verfahren bald die kosakische Knuten-Partei unterliege und die Sonne der uns gebührenden und so lang ersehnten Freiheit endlich ihre goldenen Strahlen über uns ausbreite!</p>
          <p>Wir bedauern sehr, daß unsere Kreise durch 2 reaktionäre &#x201E;Kosakenfreunde&#x201C; in den Personen der Hrn. Seckendorf und Wiethaus dort vertreten sind; doch wollen Sie danach nicht die Gesinnung unsers Kernvvolks abmessen, sondern dies einer großartigen <hi rendition="#g">Wahlklüngelei,</hi> verbunden mit &#x201E;Knüppel- und Vernichtungs-Geschichten&#x201C;, die bereits in mehreren Blättern beleuchtet worden sind, zuschreiben.&#x201C; &#x2012;</p>
          <p>(Folgen die Unterschriften.)</p>
        </div>
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        <head>Meteorologische Beobachtungen.</head>
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</TEI>
[1473/0003] wolle. Die östreichische Regierung will ihr Gebiet nicht größer machen, als es ihr die Verträge anweisen. (Links: Ja! Ja! die Verträge von 1815). Billaut erwidert, daß die Diplomatie doppeltes Spiel treibe. Früher habe sich die östreichische Diplomatie viel gefügiger gezeigt und eine Revision der Wiener Verträge versprochen. Jetzt sei sie davon abgekommen. (Er liest eine Menge Depeschen zur Unterstützung seiner Behauptung und verlangt vom Minister die Resultate der Verhandlungen in London und Brüssel zu wissen). Drouyn de Lhuys tritt in eine lange Erörterung und reinigt sich zunächst gegen den Vorwurf, als ob es eine diplomatie de fantaisie gebe. Wir haben, erklärt Drouyn de Lhuys im Verlauf seiner Gegenrede, nur die Politik unsrer Vorgänger befolgt. (Oh! Oh!) Wenn Sie den Krieg wollen, so sagen Sie es offen (zur Linken gewandt). Ich habe Vertrauen genug in den gefunden Sinn der Mehrheit dieses Hauses, um sicher zu sein, daß sie Ihnen nicht folgt. Sie wollten für Italien viel thun, doch der Krieg hat das Blatt gewandt. Da Sie so kriegsüchtig, warum machten Sie denn nicht den Krieg, als die Karten ganz anders standen? Als Oestreich zusammenzustürzen drohte! L'occasion était belle! Seien Sie logisch. Ich lese alle Ihre Rundschreiben und finde nirgends eine Stelle, in der Sie auch nur indirekt mit Krieg drohten. (Lärm zur Linken.) Nous prenons part à une oeuvre de paix, nous ne nous laisserons pas entrainer à la guerre. Si le Piémont veut se jeter de nouveau dans la guerre, ce sera à ses risques et perils lese ich in einem Rundschreiben der provisorischen Regierung. Ich will den König Karl Albert nicht tadeln, Muth und Unglück haben gleiches Recht auf Achtung. (Lärm.) Ich glaube, Karl Albert hat darauf weniger Anspruch. (Tumult.) Allerdings, denn im Augenblick wo sein Sohn, der Herzog von Savoyen, zwei Blessuren erhält und 14 Kugeln seinen Rock durchbohren, kehrt er (Karl Albert), der Hauptagitator, wohl und munter nach Turin zurück. (Sensation.) Nichts liegt also im Grunde vor, jetzt den Beistand der National-Versammlung zu verlangen. Indessen leugne ich nicht, daß drei Dinge der Regierung am Herzen liegen: 1. Aufrechthaltung der Integrität Piemonts. 2. Entfernung der Oestreicher. 3. Losung der päpstlichen Frage. Wir wollen indessen diese Fragen durch friedliche Mittel lösen, mit Thätigkeit und Festigkeit und in Uebereinstimmung mit der Mehrzahl der Mächte. (Ah! Ah! zur Linken. Beifall zur Rechten). Die Sitzung bleibt auf 15 Minuten aufgehoben. Ledru-Rollin antwortet dem Minister. Für die Freunde der Freiheit ist die Niederlage der Piemontesen ein harter Schlag. Doch ist sie nur ein Zwischenfall der italienischen Frage, die uns am allerwenigsten von Festhaltung unseres Beschlusses entbindet. Sie sagen, Oestreich wolle nicht erobern, nicht in Piemont bleiben. Aber wann wird Piemont die Kriegsgelder zahlen können? Bis dahin wird Oestreich darin bleiben und das wird lange dauern. Währenddeß habt Ihr Oestreich auf 12 Stunden an der Gränze. Nicht mit ihm, sondern mit den italischen Republiken müßt Ihr sympathisiren. Billaut stellt den Minister wiederholt zur Rede, was er zu thun gedenke. Drouyn de Lhuys antwortet, daß er der Tagesordnung anhänge und falls er einen neuen Entschluß fasse, er ihn der National-Versammlung unterwerfen werde. Jules Favre: Frankreich müsse sein Schwert in die Wagschale legen! (Oh! Oh! zur Rechten. Bravo zur Linken). Marrast schreitet zur Abstimmung. Flocon unterstützt dies. Baraguay d'Hilliers findet die Bixio'sche Tagesordnung zu lang und dringt auf einfache Tagesordnung. Dieselbe wird jedoch mit 442 gegen 327 Stimmen verworfen. Also die Debatte morgen fortgesetzt. Die Sitzung wird um 3/4 6 Uhr geschlossen. * Bourges, 27. März. (Prozeßverhandlung.) Nach Eröffnung der Sitzung erhält der General-Advokat Chenevière das Wort, um die Anklage gegen Flotte, Quentin, Degré und Larger zu unterstützen. Das Requisitorium gegen Flotte beginnt mit der Anklage, daß derselbe ein intimer Freund und ergebener Anhänger Blanquis gewesen sei. In Betreff des 15. Mai wird gesagt, daß Flotte sich auf dem Marmor der Tribüne gezeigt habe und von Menschen umgeben gewesen sei, welche dem Präsidenten drohende Mienen zeigten; nach dem General-Advokaten hat Flotte sogar dem Präsidenten die Ordre abgepreßt, daß kein Rappel geschlagen werden solle. Nach diesem gravirenden Thatbestand ist der General-Advokat überzeugt, daß der hohe Gerichtshof den Angeklagten Flotte verurtheilen wird. Dann geht der Ankläger zu Quintin über, gegen welchen das Requsitiorium in derselben Weise begründet wird: Quintin war mit Blanqui und Flotte eng befreundet, denn er war Mitglied der republikanischen Centralgesellschaft. In der Assemblee habe sich Quentin am 10. Mai heftig und drohend gezeigt: Zwar haben einige Zeugen, wie u. A. Bertrand, Huissier der Nationalversammlung, von den behaupteten drohenden Geberden des Angeklagten nichts wissen wollen; die Belastungsaussagen aber, sagt der General-Advokat, sind in dieser Beziehung die wichtigsten. Ueberdies habe Quintin auch Pistolen bei sich getragen, ein Umstand, dessen Zweideutigkeit nicht gemildert scheine durch die Aussagen einiger Zeugen, wonach Quintin aus Gewohnheit stets bewaffnet ausgegangen ist. Degre, sagt der General-Advokat, der Pompier Degre, hat den General Courtais am Gitter bedroht und den Eingang in die Assemblée ertrotzt. Im Sitzungssaal habe derselbe den Repräsentanten Lemansois-Duprey mit seiner Säbelscheide in die Rippen gestoßen; zwar hat Lemansois-Duprey hier als Zeuge erklärt, daß dieser Stoß ein unfreiwilliger gewesen sei, der General-Advokat aber kann dies nur als eine Beschönigung natürlicher Menschlichkeit ansehen. Zum Schluß seines großartigen Vortrages endlich fordert Hr. Genevière die Geschworenen auf, dem Lande durch ein Verdammungsurtheil die „Ruhe“ wiederzugeben. Der Gerichtshof hält es nach dieser Rede für nöthig, eine anderthalbstündige Pause eintreten zu lassen. Nach Wiedereröffnung der Sitzung erhebt sich der General-Advokat Royer, um den Hof über die Angeklagten Borme, Thomas, Villain und Courtais zu unterhalten. In Betreff Borme's erinnert der General-Advokat an eine Zeugenaussage, wonach derselbe mit einem Degen in der Hand aus der Assemblée gestürzt ist und gerufen hat: „Nach dem Hotel-de-Ville!“ Allerdings aber zeige Borme einen „räthselhaften Charakter“ (il s'est présenté avec un caractère énigmatique); Vidocq spricht in zweideutiger Weise von seinen alten polizeilichen und gouvernementalen Beziehungen. Außerdem ist Borme in Marseille wegen Escroquerie und in Paris wegen unbefugten Tragens des Kreuzes der Ehrenlegion schon bestraft gewesen. Was Larger betrifft, so kam derselbe nach dem Generaladvokaten auffallend oft in das Haus Sobrier's, diese „Art von Feudalschloß“; (Sobrier, lachend: „Ich danke Ihnen, braver Republikaner!“) ‒ in diese „Art von Feudalschloß“, welches mit Waffen und Munition angefüllt gewesen. Was aber das Haus Sobrier's für eine merkwürdige, geheime Bedeutung gehabt habe, gehe aus dem Journal Sobrier's der Commune de Paris, selbst hervor. (Hier verlies't Hr. Genevière mehrere Stellen aus dem genannten Blatt, die mit dem 15. Mai in gar keinem Zusammenhang stehen.) Am 15. Mai sei Larger im Saal der Assemblée gewesen, ‒ wie er und einige Zeugen behaupten, um die Repräsentanten zu schützen; dem aber stehe entgegen, daß der Angeklagte in seinem ersten Verhör an diese Ausrede nicht gedacht hat. Nach der Auflösung der Assemblée sei Larger nach Passy zurückgegangen und habe den Leuten von der Einsetzung einer neuen Regierung erzählt. Auf die Entlastungsaussage Gouache's, der selbst auf dem Weg nach Passy den Arbeitern die Ereignisse erzählt haben will, legt Herr Genevière keinen Werth, da das Eine das Andere nicht ausschließe. Allerdings aber habe der Angeklagte in der Assemblée den Repräsentanten Froussard beschützt; dies jedoch sei der „gute Larger“ gewesen, wie er vor dem Februar war, und seine augenblickliche Großmuth könne dea „bösen Larger“ nicht rein waschen, der sich an der Erstürmung der Assemblée betheiligte! Thomas ist im Hotel-de-Ville gewesen, wo er als Delegirter, obwohl seiner Funktionen enthoben, von Neuem die andern Delegirten zusammenberief. Daß Thomas in der Assemblée gewesen sei, ist selbst für den Generaladvokaten Royer nicht erwiesen; der Verdacht dafür ist jedoch in seinen Augen dadurch begründet, daß Thomas Mitglied des Jakobinerklubs war und in der Assemblée eine Fahne dieses Klubs erschien. Dies, sagt der Generaladvokat, die Elemente der Complicität. Villain war Präsident der bewaffneten Gesellschaft der Menschenrechte, deren Lokale gleich Arsenalen eingerichtet waren. In Betreff des 15. Mai kann das Requisitorium keine „sichere Theilnahme des Angeklagten“ nachweisen; Villain ist nur am Pont Nationale, nicht weit von der Assemblée gesehen worden, und begab sich von dort nach der Polizeipräfektur, wo die Montaguards und Lyoner mit der Emente fraternisirten. Wenn dem Gerichtshof die Complicität des Angeklagten zweifelhaft schiene, möge er durch eine Freisprechung beweisen, daß er nicht von „Leidenschaften“ beseelt sei, wie seine Feinde behaupteten; im entgegengesetzten Fall aber trotz mangelhafter Beweise das Urtheil „ohne Furcht“ aussprechen. Hinsichtlich Courtais' befindet sich die Anklage in einer, „ausnahmsweisen Stellung“. Ehrenhafte Zeugen haben die Unschuld des Angeklagten betheuert. Der General Courtais wußte aber seit längerer Zeit, so gut wie alle andern Bürger, daß eine exaltirte Republik, welche offen ihre rothe Fahne entfaltete, sich auf den Trümmern der honnetten und gemäßigten Republik zu erheben suchte, und trotzdem hatte Courtais eine Proklamation an die Nationalgarde erlassen, worin er sagte: „Wenn ich nach einem Titel geizte, so wäre es der, ein General des Volkes zu heißen“. Er hatte sich dadurch nach der Erklärung des Generaladvokaten bereits „außerhalb“ des „wahren Volkes“ hingestellt, welches von „ganz“ Frankreich gebildet wird! Diese Stellung, führt das Requisitorium aus, ist so wahr, als die „Commune de Paris“ bereits dem General Courtais Lobsprüche ertheilte, daß er nicht auf das Volk schießen lassen würde, wenn dasselbe von Neuem sein Recht der Empörung behaupte. Dann geht der Generaladvokat in eine weitläufige Prüfung der Vorfälle vom 15. Mai ein. Nach ihm steht fest, daß Courtais am 14. durch Buchez und Marrast hinlänglich vorbereitet worden, daß die getroffenen Maßregeln nichtsdestoweniger ungenügend waren, und daß selbst diese Maßregeln noch durch die schlechtangebrachte Nachgiebigkeit und Popularitätssucht des General Courtais den Emeutiers in die Hände gespielt wurden. Nach langen und langweiligen Tiraden aller Art schließt endlich der Generaladvokat, unter Zeichen der Ungeduld und Ermüdung seitens der Richter, während das Publikum sich längst schon entfernte, um 7 1/2 Uhr Abends das Requisitorium. Die Reden der Vertheidiger werden auf Morgen anberaumt. * Bourges, 28. März. (Prozeßverhandlung.) Die Sitzung wird um 10 1/2 Uhr eröffnet. Die Tribünen sind gedrängt voll. Präsident. Der Vertheidiger Blanqui's hat das Wort. Advokat Maublanc beginnt mit einer Erörterung des allgemeinen Verfahrens der Anklage, welche Blanqui von zwei Seiten, als politischen Charakter und als Theilnehmer des 15. Mai hier anzugreifen suche. Auf den ersteren Theil werde Blanqui selbst antworten; der Vertheidigung komme es zu, sich an die Thatsachen zu halten. Wenn die Richter als politische Parteimänner urtheilen wollten, so möchten sie auf den 16. April und 17. März zurückgehen, und sich nach Art der Anklage von den Feinden Blanqui's die Waffen gegen seinen politischen Charakter borgen; wollten sie ihre Pflicht als gewissenhafte Richter erfüllen, so hätten sie nichts als die Thatsachen, die Betheiligung Blanqui's an dem Attentat des 15. Mai zu prüfen. Die einzige Frage ist: ob Blanqui am 15. Mai sich eines Attentates gegen die Regierung und der Erregung des Bürgerkrieges schuldig gemacht habe. Auf den Club Blanqui übergehend, in welchem das öffentliche Ministerium den Anfang des Attentates vom 15. Mai suchte, beweist die Vertheidigung aus namhaften Zeugenaussagen die ruhige Haltung dieses Clubs, wogegen die Anklage nur zwei Depositionen vorgebracht. Es habe in diesem Club exaltirte Redner gegeben, wie in allen andern Clubs; in allen Clubs habe man den Kandidaten für Stellen in der Nationalgarde Fragen vorgelegt, was sie in diesem oder jenem Fall der Nationalversammlung gegenüber thun würden. Seltsam, hiernach Blanqui als den allein gefährlichen Menschen darzustellen! Seltsamer, daß dies gerade von denjenigen Leuten geschehe, welche damals in der provisorischen Regierung waren und den Club Blanqui duldeten! Der Beweis, den man gegen die allgemeine Gefährlichkeit des Club Blanqui vorbringt, besteht in der Berufung auf Polizeiberichte, die Niemand gesehen, Niemand gehört hat. Blanqui war seit seiner Rückkehr aus den Kerkern des Königthums der entschiedene Feind Ledru-Rollins, und Ledru-Rollin ist es, der hier seine Behauptungen über den Club Blanqui auf Polizeiberichte stützt, die durchaus nicht verificirt worden sind, durchaus keine gerichtliche Glaubwürdigkeit haben. Ebenso hat Hr. Marie, der für seine komischen Ansichten bereits eine ernsthafte Buße erlitt, hier gegen Blanqui gesprochen, den er doch als Minister unangefochten ließ. Ein Mal, sagt der Vertheidiger, hat sich Blanqui allerdings heftig und gereizt gezeigt; bei Gelegenheit der Ereignisse von Rouen. Blanqui wollte den Journalen nicht glauben, und er erfuhr diese barbarischen Massacres umständlich aus dem Munde von Augenzeugen. Aber er verlangte nicht Rache, er stellte keine exaltirten Forderungen; er rief nach Gerechtigkeit, und wenn man ihm daraus ein Verbrechen machen will, so beweis't das die Gereiztheit der damaligen Machthaber, die ihm die Angriffe auf ihr Halbgötterthum nicht verzeihen konnten. Zu dem Club zurückkommend, erinnert der Vertheidiger daran, daß derselbe am 12. Mai über die Manifestation offen diskutirt habe, wobei Blanqui selbst gegen das Unternehmen das Wort ergriff. Blanqui widersetzte sich nicht allein der Demonstration, er verweigerte auch Delegirte nach dem Club des Clubs zu senden, und als er nicht weiter mit Erfolg widerstehen konnte, erklärte er, daß sein Club ohne Fahne kommen werde und sich nicht auf dem Bastillenplatz, sondern am Gaité-Theater versammeln werde. Am Tage des Rendez-vous trennte sich Blanqui von seinem Club und ließ ihn in die ungeheure Colonne aufgehen. Von einer Vorbereitung der Manifestation, wie sie die Anklage prätendirt, kann daher bei Blanqui um so weniger die Rede sein, als er bis zum letzten Augenblick sich derselben widersetzt hatte; er hatte sich ihr angeschlossen, um sich nicht allein in irgend einer Weise von allen Clubs zu trennen. Indem aber somit die Vorbreitung der Manifestation in dem „gefährlichen“ Club Blanqui wegfällt, kann auch die endliche Betheiligung des Clubs keine Bedeutung mehr in dem Sinn der Anklage haben, denn es war die Betheiligung an einer in diesem Augenblick völlig gesetzlichen Demonstration. Die Behauptung, daß die Manifestation verborgene Waffen gehabt, zieht der Vertheidiger ins Lächerliche. Der Zug bestand aus etwa 100,000 Männern; die Hauptführer sind verhaftet worden, und was hat man gefunden? Die Pistolen Quentin's, das Terzerol Larger's und den Säbel des Pompier. Dann resumirt die Vertheidigung die Vorfälle an der Assemblée, wie Courtais die Delegirten ins Gitter treten ließ, und Xavier Durrieu dieselben aus dem Vorsaal des Pas Perdus in die Versammlung geleitete. Nach dem Moniteur selbst fand die Erstürmung erst Statt, als Blanqui und die andern Delegirten schon eingetreten waren. Der Vertheidiger verliest die Rede Blanqui's, in welcher er durchaus nichts Aufreizendes findet, und citirt die Deposition des Zeugen Sclover, zu dem Blanqui beim Herabsteigen von der Tribüne sagte, daß man nichts als das Recht der Einbringung von Petitionen wolle und daß die Absichten des Volkes durchaus friedlich seien. Nach der Verkündigung der Auflösung der Assemblée nahm Blanqui an allen Vorfällen keinen Theil mehr; er blieb ruhig auf einer Bank neben einigen Repräsentanten sitzen. Als sich eine Art von provisorischer Regierung bildete, fand sich auch Blanqui's Name auf den Listen; Blanqui selbst aber kann nicht für die Handlungen seiner Freunde und die Sympathieen seines Namens verantwortlich gemacht werden. Nichts aber beweist, daß Blanqui sich an diesen Ereignissen betheiligt habe. Als er die Nationalversammlung verließ, ging er nicht als der vom Volke zu der Gewalt Berufene nach dem Hotel de Ville, sondern wendete sich über die Quai's nach dem Innern von Paris. Die Anklage selbst ist genöthigt, diese Behauptungen fallen zu lassen. Nach diesem Resume verlangt die Vertheidigung weiter nichts, als daß die Geschwornen mit Sorge das ganze Verhalten Blanqui's prüfen möchten, über dessen Leben ein zweiter Anwalt das Wort ergreifen werde. (Schluß der Sitzung folgt). Großbritannien. * London, 30. März. Außer der Mordgeschichte von Stanfield Hall bringen heute die englischen Blätter nur die Nachricht, daß gestern das Ministerium, im Unterhause, bei Gelegenheit der Debatte über die irischen Sparkassen, eine Niederlage erlitten hat, indem es mit 3 Stimmen in der Minorität blieb. Im Oberhause erkundigte sich Lord Brougham, ob das Gouvernement spezielle Nachrichten über die Niederlage der Italiener erhalten habe, und drückte seine große Freude über den Sieg Radetzkis aus. Der Marquis von Lansdowne erwiderte dem elenden Gimpel, daß man auf amtlichem Wege noch nichts darüber erfahren habe. Das frohe Ereigniß scheine aber nur zu wahr zu sein. Die großbritannischen Pagoden vertagten darauf ihre Sitzung. Redakteur en chef: Karl Marx. Zwangssteuer im Kleinen. Köln, 26 März. Herr Hauptmann von Suter, Chef der 10. Compagnie 29. Inf. Reg., hat seinen Soldaten befohlen, ihre Hemden bei der Frau des Vice-Feldwebels waschen zu lassen, wofür 9 Pfg. pro Stück gezahlt wird. Die Frau Feldwebelin besorgt, wie zu erwarten, die Wäsche nicht selbst, sondern läßt sie durch Soldaten der Compagnie nach der Stadt zur Waschfrau und zur Zeit wieder nach der Kaserne bringen; sie zahlt ihrerseits 6 Pfg. pro Hemde und hat keine Mühe. Bei mehreren Leuten der Compagnie machte sich die Ansicht geltend, sie könnten ihre Hemden andrerwärts besser gewaschen und nebenbei ausgebessert erhalten, auch mochte ihnen die Steuer von 3 Pfg. zu lästig erscheinen. Sie wollten sich auf einen praktischen Versuch einlassen, ob sich ihre Ansicht als richtig bewähre. Mehrere besorgten ihre Wäsche nun auf eigne Rechnung. Herr Hauptmann von Suter, empört über den Rebellengeist, der in seine Compagnie einzubrechen drohte, schickt sämmtliche Retractaire auf drei Tage in Arrest bei Wasser und Brod. Wie wir wissen, haben bis jetzt schon sechs dieser Missethäter ihr Gelüst nach Hemden-Waschungs-Emancipation gebüßt. Wir bemerken hierzu, daß bei der gegenwärtigen Stärke der Compagnie der Frau Feldwebelin aus diesem Geschäfte ein monatlicher Reinertrag von circa 6 pr. Thalern erwächst. Diese neue Steuerquelle in der ganzen Armee eröffnet, würde jährlich etwa 600,000 Thlr. abwerfen. Aus dem Sauerlande, 26. März. Heute gegen 2 Uhr brach in unserm Städtchen Allendorf eine fürchterliche Feuersbrunst aus, die in weniger als 1/2 Stunde 15 Häuser in einen glühenden Aschenhaufen verwandelte. Fürchterlich wüthete die Flamme in diesem ganz mit Stroh gedeckten Stadtviertel. Das Feuer wühlt noch immer fort. Doch hoffe ich, daß es bei der Windstille innerhalb der eingestürzten Häuser festgehalten werden wird. ‒ Wenige haben ihre Sachen gerettet, und nur Einer von den Betroffenen ist in der Feuerversicherung. Mögen sich auch diesmal mildthätige Menschen dieser Unglücklichen annehmen! Gummersbach, 26. März. Der „deutsche Volksbote für Agger und Sieg“, ein hier in der Nähe erscheinendes Galimathias-Blättchen, ist heute mit folgendem Begleitschreiben an den Abgeordneten Kirchmann in Berlin p. Post hier durchgereist: „Einliegendes Blättchen kam uns heute zufällig zu Gesicht. Beim Lesen desselben äußerten wir unser Befremden darüber, daß der Verfasser des Artikels unter der Rubrik „Politisches“ sich solcher maßlosen Ungezogenheiten erlaube. Uns wurde aber zur Antwort, daß dieser noch einer der gemäßigsten der vielen Artikel sei, die dieser Knuten-Ap'ostel (ein Pfarrer Thümmel aus Nümbrecht, hiesigen Kreises) bisher zu Tage gefördert habe. ‒ Der Wunsch wurde allgemein ausgesprochen, daß genannter Pfarrer wegen des bösen Saamens, den er hier durch seine saubere Machwerke auszustreuen versucht, endlich mal eine gehörige Zurechtweisung erführe und da er in einliegendem Blatte Sie und Herrn Waldeck Hochverräther nennt, so können wir nicht umhin, Ihnen dies hierdurch mit der Bitte zur Kenntniß gelangen zu lassen, eine Bestrafung quest: Pfarrers erwirken zu wollen. ‒ Bei dieser Gelegenheit fühlen wir uns gedrungen, Ihnen für Ihr wahrhaft volksthümliches Wirken in der Versammlung unsere vollste Anerkennung und tiefgefühltesten Dank auszusprechen; hoffen wir, daß durch Ihr und Ihrer Partei entschiedenes und energisches Verfahren bald die kosakische Knuten-Partei unterliege und die Sonne der uns gebührenden und so lang ersehnten Freiheit endlich ihre goldenen Strahlen über uns ausbreite! Wir bedauern sehr, daß unsere Kreise durch 2 reaktionäre „Kosakenfreunde“ in den Personen der Hrn. Seckendorf und Wiethaus dort vertreten sind; doch wollen Sie danach nicht die Gesinnung unsers Kernvvolks abmessen, sondern dies einer großartigen Wahlklüngelei, verbunden mit „Knüppel- und Vernichtungs-Geschichten“, die bereits in mehreren Blättern beleuchtet worden sind, zuschreiben.“ ‒ (Folgen die Unterschriften.) Meteorologische Beobachtungen. _

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 261. Köln, 1. April 1849. Zweite Ausgabe, S. 1473. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz261ii_1849/3>, abgerufen am 04.12.2024.