Neue Rheinische Zeitung. Nr. 283. Köln, 27. April 1849. Beilage.Beilage zu Nr. 283 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Freitag, 27. April 1849. [Französische Republik] Pariser Garnison offen behalten (!) Die Operation war natürlich sehr mühevoll und zeitraubend; um acht Uhr begonnen, endigte sie erst am andern Abend (am 23. April) gegen 10 Uhr. Zwei Stunden vorher wurde die Sitzung als öffentlich erklärt, und zur Vorlesung der Kandidaten, behufs Bestätigung durch das Volk geschritten. Der Saal füllte sich zum Erdrücken. Der Vorsitzende verlas folgende Liste: 1) Leroux (Pierre) 179 Stimmen. 2) Pyat 177 St. 3) Ledru-Rollin 173 St. 4) Greppo 165 St. 5) Thore 164 St. 6) Lagrange 155 St. 7) Cabet 154 St. 8) Hizay 149 St. 9) Proudhon 148 St. 10) Perdignier 144 St. 11) Madier sen. 142 St. 12) Malarmet 142 St. 13) Lamenais 125 St. 14) Ribeyrolles 124 St. 15) Considerant 122 St. 16) Herve 122 St. 17) Demay 113 St. 18) T. Bac 111 St. 19) Savary 110 St. 20) Vidal 108 St. 21) Montagne 133 St. 22) Charassin 128 St. 23) Langelois. 24) d'Alton Shee 118 St. 25) Lebon 105 St. und 26) Genillez mit 96 St. (Zwei Stellen für das Militär offen gelassen.) Inmitten der Vorlesung dieser Liste, welche mit Jubel vom Volke begrüßt wurde erschien ein Polizeikommissär am Saaleingange und begehrte im Namen des Gesetzes von 1790 den Einlaß. Die Thürsteher konsultirten den Vorsitzenden, und derselbe ertheilte die Antwort, daß der Polizeikommissär nicht zuzulassen sei. Der Polizeikommissarius entfernte sich, erschien aber bald darauf mit einer imposanten Militärmacht wieder am Eingange und verlas die gesetzlichen Sommationen. Die Versammlung, welche keine Waffen bei sich führte, konnte natürlich an keinen Widerstand denken. Sie zog sich daher vor der offenbaren Gewalt zurück. Das Militär bildete Spaliere, zwischen welchen das Volk unter dem tausendfachen Rufe durchschritt: Es lebe die demokratisch-soziale Republik!" Ungarn. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Redakteur en chef Karl Marx. Die Einkommensteuer der Stadt Köln. Seit mehreren Jahren ist man in den Gemeinden darauf bedacht gewesen, ein neues Steuersystem einzuführen, damit die aufzubringende Steuer für Stadt und Staat so viel als möglich dort gehoben wurde, wo vernünftiger Weise und rechtlich die wenigsten Widersprüche sich rechtfertigen lassen, damit der Bürger im Staate, der Hoch- oder Niedergestellte und jeder Stand zu den Gemeinde- und Staatskosten gleichmäßig beitrage, damit nicht ein Theil unserer Staatsbürger dazu verurtheilt sei, lebenslänglich der Hauptlastträger der Steuern abzugeben, damit die künstlichen Täuschmittel und Finanzkunststücke aus der Welt geschaft werden, welche oft als die bequemsten Aussaugungsmaschinen in Anwendung kommen, dabei aber gerade den Mittelbürgerstand und geringen Gewerbsmann am meisten mit Steuern beladen. Durch die einzuführende Einkommensteuer wird endlich der große Kampf zwischen Kapital und Arbeit auf die einzige vernünftige Art in Stadt und Staat systematisch begonnen. Ob mit Erfolg? Dies ist eine der großen Zeitfragen, deren Beantwortung aber leider vor der Hand durch den § 3 des Regulativs für die Einkommensteuer der Stadt Köln sehr erschwert wird, indem unter den dort von der Steuer ausgenommenen Klassen sehr vermögende Leute vorkommen, welche also steuerfrei bleiben. Es ist daher Pflicht des Gemeinderathes, auf Aufhebung dieser unzeitgemäßen Steuerbefreiung alsbald anzutragen. Bei der an sich richtigen Besteurung auf das Einkommen kann jedoch die Ausführung auf große Schwierigkeiten stoßen, und namentlich wird es von der Ausführung abhangen, ob nicht eine Einkommensteuer dem Mittelstande, dem Kern der Bürgerschaft mehr schadet als nützt. Da die Einkommensteuer eigentlich eine Vermögenssteuer genannt werden kann, so wäre es den Steuervertheilern sowohl als den Steuerpflichtigen vorerst nützlich zu wissen, ob man unter der Benennung Vermögen, woraus die Steuer entnommen werden soll, etwas anders zu verstehen habe, als jene Kräfte, körperliche oder geistige, welche schaffen und produziren, oder bereits vorräthig geschafft haben. Im praktischen Leben giebt es drei Arten von Vermögen! Die körperlichen Kräfte des Arbeiters bilden dessen Vermögen. Die geistigen oder intelligenten Kräfte des Gelehrten, des Kaufmanns, des Künstlers, des Handwerkmeisters, des Fabrikanten und des Civil- und Militärbeamten bilden das Vermögen dieser Staatsbürger; hierbei sind jedoch diese Kräfte meistens von dem Kapital mehr oder weniger begleitet, welche Hand in Hand das Vermögen dieser Klasse von Bürgern bilden und darstellen. Endlich sind es die Kapitalisten und Pensionirten, welche bereits Vermögen zum vollständigen Lebensbedarf geschafft oder ererbt haben. Durch die bestehende Schlacht- und Mahlsteuer, welche manches Richtige für sich hat, wird aber dennoch in der That das Vermögen des Arbeiters als Familienvater sehr überschätzt. Es wird von einem Bürger Steuer verlangt für ein Vermögen, welches eigentlich gar nicht besteht, derselbe ist allseitig der Macht des Kapitals, dem strengen Regulator, beständig ausgesetzt. Er ist bekanntlich bei dem allergrößten Fleiße und bei einer musterhaften Sparsamkeit kaum im Stande, sich mit seiner Familie redlich zu nähren. Alle anderweitigen entgegengesetzte Aufstellungen müssen in der Hauptsache abgewiesen werden. Sollen denn gerade diese Arbeiter, häufig ohne alle Bildung und Erziehung, wie die Patriarchen leben können! Der Arbeiter genießt freilich mit jedem andern Bürger den angemessenen Schutz von Stadt und Staat, hierfür hat er als Staatsbürger mit allen Andern die Militärpflichten zu erfüllen, bei Kriegszeiten sogar sein Leben aufzuopfern, wird in der Regel von diesen Verpflichtungen um so weniger befreit, als demselben jederzeit die Mittel fehlen, sich dieser schweren Pflicht künstlich zu entziehen. Mithin kann nicht behauptet werden, daß der Arbeiter und geringe Mann seinen Schutz nicht angemessen bezahle und dagegen kann von der andern Seite doch behauptet werden, daß der Arbeiter hinsichtlich seines Vermögens keines Schutzes bedarf und deshalb müssen dess n körperliche Kräfte steuerfrei sein. Bei der zweiten Klasse von Vermögenden sind bei einem Theile derselben seit vielen Jahren unverzeihliche Prinzipienfehler in Bezug auf Besteuerung noch fortwährend in Anwendung, und wäre es gewiß an der Zeit, bei Feststellung der neuen Steuer eine billige Ausgleichung zu bewerkstelligen. Wenn bei dem Kaufmann, dem Fabrikanten, dem Handwerksmeister, wo dessen Geschicklichkeit nebst Betriebskapital das Vermögen thatsächlich bildet, auch fortwährend gebildet haben, dieselben dafür gesetzlich mit einer Gewerbesteuer belegt sind, wer kann alsdann zweifeln, daß diese Bürger nicht schon seit vielen Jahren eine wirkliche Einkommensteuer bezahlt haben, und zwar unter dem verunstalteten Titel Gewerbesteuer. Aber unter welchem Titel haben der Arzt, der Jurist, der große Unternehmer, die Associationen, der Künstler, der Pensionirte u. s. w. von ihrem Erwerbe bezahlt?! Es kann der Gesetzgeber es nimmer verantworten, daß derselbe die Erwerbsteuer als natürliche Logik, zu einer Gewerbesteuer einer unnatürlichen Folgerung, umgewandelt hat: Der arme geringe Gewerbsmann mit zwei Gehülfen, der normal 8 Thlr. Gewerbesteuer zu zahlen hat, muß nicht selten für die Zahlung gepfändet werden, während der Arzt, der Jurist, der Unternehmer, die Künstler, die Associationen nicht allein vom Erwerb anständig leben, sondern häufig Kapitalien sammeln können. Es muß deshalb der Grundsatz feststehen, daß die Gewerbesteuer mit vollem Rechte bei der erst genannten Klasse einen Theil der Vermögens- oder Einkommensteuer schon seit vielen Jahren gebildet hat. Hiernach muß folgerecht der Bürger- und Gewerbestand darauf antragen, daß die Gewerbe-Steuer jedenfalls zu einer Erwerbsteuer umgewandelt werde, damit die Zahl der Erwerber zum Vortheile der Gesammtzahl sich richtiger herausstelle; die Anerkennung dieser Grundsätze wird es möglich machen, daß durch eine Einkommensteuer der Mittelstand nicht noch mehr gedrückt werde. Wenn auch behauptet wird, daß die genannten Klassen bei ihren Studien große Kapitalien verwendet haben, zur Erlangung der Prädikate als Künstler oder Doctoren, ferner, daß es oft längere Zeit erfordere, ehe diese Fächer einen Verdienst abwerfen, so ist dagegen zu erwidern: Erstens, die Anstrengungen des Handwerkers zur tüchtigen Erlernung seines Gewerbes drücken bei dem geringen Handwerker oft weit schwerer, als die größeren Anstrengungen des Bemitlelten; zweitens, die Verdienste der Handwerker in der ersten Zeit sind gewiß eben so in die Ferne geschoben, bls es hierbei am Wenigsten an Concurrenz fehlt. In Bezug auf die Gewerb-, oder Erwerbsteuer dieser Klasse selbst, möchte es vielleicht am rechten Orte sein darauf aufmerksam zu machen, daß die Vertheilung dieser Steuer auf einem Gewebe von Mißverhältnissen beruht. Bei den Mittelständen stehen diese Steuern in keinem Vergleiche gegen die großartigen Geschäfte, bei welchen außer den geistigen Kräften sehr große Kapitalien thätig mitwirken. Bei einem zehn bis zwanzigfach höhren Geschäftsumfange sehen wir meistens nur das drei bis vierfache in den Steuersätzen, so daß alle große Geschäfte verhältnismäßig zu den Steuren die geringsten Beiträge leisten, mithin die Regulirung der Gewerbesteuer selbst sehr nützliche Steuerverminderung zu schaffen im Stande sein würde. Ob nun die Vertheiler der neuen Steuer gleichzeitig diesen Schleier in etwa zu lüften den Beruf haben, ob solches zu verbinden möglich sein wird, alles dieses sind nicht zu beseitigende Fragen, welche bei einer gewissenhaften Einkommensteuer-Vertheilung wohl zu erwägen sein möchten. Die dritte Klasse von Vermögenden bilden die Kapitalisten, eben so wie ein großer Theil von Staatsbürgern aus der vorherigen Klasse von gewissen Steuern gesetzlich befreit ist, so sind es auch in gleicher Weise die Kapitalisten, welche seit vielen Jahren nicht einmal die Steuern des geringsten Arbeiters mit Familie zu tragen haben. Bei den vielen Abstufungen der sogenannten Kapitalisten und Rentner, welche oft einen großen Theil ihres Vermögens anderwärtig untergebracht haben, wird es keine leichte Aufgabe sein, auch nur annähernd richtig zu schätzen. Erstens gibt es Rentner; welche von ihrem Vermögen, das dieselben mit Fleiß und Sparsamkeit sich erworben haben, eben leben können; zweitens dergleichen, welche bei viel größerem Vermögen als jenes der Ersteren ebenfalls ihr Kapitalvermögen erhalten; drittens gibt es Kapitalisten, welche buchstäblich regelmäßig und ununterbrochen erwerben, durch den großen Reichthum wird das Vermögen derselben periodisch verdoppelt. Wenn man aber bei der Vertheilung der Einkommensteuer diejenige muthmaßliche Summe maßgebend sein lassen wollte, welche die jährliche Ausgabe bildete, so möchte dieser Modus auf viele Irrthümer führen. Der kleine Rentner bei einer großen Haushaltung kann das Doppelte verbrauchen, was der große Kapitalist bei einer kleinen Haushaltung bedarf, weshalb gerade bei den Rentnern, bei welchen das Vermögen rein und klar sich gestaltet, eine patriotische Selbstschätzung eben so nützlich, als auch der Zeit angemessen wäre, um zu den Gemeinde-Abgaben zur Erleichterung ihrer Nebenmenschen einen angemessenen auf Richtigkeit gegründeten Beitrag liefern zu können. Zu den Rentnern werden auch nicht selten diejenigen Bürger gerechnet, deren Vermögen in Grundstücken, städtische oder ländliche, bestehen, welche von der einen Seite den wirklichen Kapitalisten Zinsen zahlen, an der andern Pachtgelder und Zinsen empfangen und in dieser Branche schweben in der That die meisten Täuschungen. Namentlich wegen dem relativen unbeweglichen Werthe der Grundstücke und unbeständigen Miethsertrag, gegen den positiven Zinsfuß, weshalb bei dieser Klasse von Bürgern am meisten die periodischen Gestaltungen von Zeit und Umständen wahrzunehmen sein möchten. - Von dem Wunsche beseelt, daß das Wesen und der Geist dieser neuen Steuer von ächt patriotischen Gesinnungen der Bürger von Köln geleitet werden möge, wollen wir uns der Hoffnung hingeben, daß der kleine Strahl funkelnder Freiheit und löblicher Oeffentlichkeit im städtischen Gemeindeleben nicht etwas genommen, sondern in der That etwas gegeben hat. Köln im April 1849. Jac. Pallenberg. Meteorologische Beobachtungen [irrelevantes Material]
Beilage zu Nr. 283 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Freitag, 27. April 1849. [Französische Republik] Pariser Garnison offen behalten (!) Die Operation war natürlich sehr mühevoll und zeitraubend; um acht Uhr begonnen, endigte sie erst am andern Abend (am 23. April) gegen 10 Uhr. Zwei Stunden vorher wurde die Sitzung als öffentlich erklärt, und zur Vorlesung der Kandidaten, behufs Bestätigung durch das Volk geschritten. Der Saal füllte sich zum Erdrücken. Der Vorsitzende verlas folgende Liste: 1) Leroux (Pierre) 179 Stimmen. 2) Pyat 177 St. 3) Ledru-Rollin 173 St. 4) Greppo 165 St. 5) Thoré 164 St. 6) Lagrange 155 St. 7) Cabet 154 St. 8) Hizay 149 St. 9) Proudhon 148 St. 10) Perdignier 144 St. 11) Madier sen. 142 St. 12) Malarmet 142 St. 13) Lamenais 125 St. 14) Ribeyrolles 124 St. 15) Considerant 122 St. 16) Herve 122 St. 17) Demay 113 St. 18) T. Bac 111 St. 19) Savary 110 St. 20) Vidal 108 St. 21) Montagne 133 St. 22) Charassin 128 St. 23) Langelois. 24) d'Alton Shee 118 St. 25) Lebon 105 St. und 26) Genillez mit 96 St. (Zwei Stellen für das Militär offen gelassen.) Inmitten der Vorlesung dieser Liste, welche mit Jubel vom Volke begrüßt wurde erschien ein Polizeikommissär am Saaleingange und begehrte im Namen des Gesetzes von 1790 den Einlaß. Die Thürsteher konsultirten den Vorsitzenden, und derselbe ertheilte die Antwort, daß der Polizeikommissär nicht zuzulassen sei. Der Polizeikommissarius entfernte sich, erschien aber bald darauf mit einer imposanten Militärmacht wieder am Eingange und verlas die gesetzlichen Sommationen. Die Versammlung, welche keine Waffen bei sich führte, konnte natürlich an keinen Widerstand denken. Sie zog sich daher vor der offenbaren Gewalt zurück. Das Militär bildete Spaliere, zwischen welchen das Volk unter dem tausendfachen Rufe durchschritt: Es lebe die demokratisch-soziale Republik!“ Ungarn. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Redakteur en chef Karl Marx. Die Einkommensteuer der Stadt Köln. Seit mehreren Jahren ist man in den Gemeinden darauf bedacht gewesen, ein neues Steuersystem einzuführen, damit die aufzubringende Steuer für Stadt und Staat so viel als möglich dort gehoben wurde, wo vernünftiger Weise und rechtlich die wenigsten Widersprüche sich rechtfertigen lassen, damit der Bürger im Staate, der Hoch- oder Niedergestellte und jeder Stand zu den Gemeinde- und Staatskosten gleichmäßig beitrage, damit nicht ein Theil unserer Staatsbürger dazu verurtheilt sei, lebenslänglich der Hauptlastträger der Steuern abzugeben, damit die künstlichen Täuschmittel und Finanzkunststücke aus der Welt geschaft werden, welche oft als die bequemsten Aussaugungsmaschinen in Anwendung kommen, dabei aber gerade den Mittelbürgerstand und geringen Gewerbsmann am meisten mit Steuern beladen. Durch die einzuführende Einkommensteuer wird endlich der große Kampf zwischen Kapital und Arbeit auf die einzige vernünftige Art in Stadt und Staat systematisch begonnen. Ob mit Erfolg? Dies ist eine der großen Zeitfragen, deren Beantwortung aber leider vor der Hand durch den § 3 des Regulativs für die Einkommensteuer der Stadt Köln sehr erschwert wird, indem unter den dort von der Steuer ausgenommenen Klassen sehr vermögende Leute vorkommen, welche also steuerfrei bleiben. Es ist daher Pflicht des Gemeinderathes, auf Aufhebung dieser unzeitgemäßen Steuerbefreiung alsbald anzutragen. Bei der an sich richtigen Besteurung auf das Einkommen kann jedoch die Ausführung auf große Schwierigkeiten stoßen, und namentlich wird es von der Ausführung abhangen, ob nicht eine Einkommensteuer dem Mittelstande, dem Kern der Bürgerschaft mehr schadet als nützt. Da die Einkommensteuer eigentlich eine Vermögenssteuer genannt werden kann, so wäre es den Steuervertheilern sowohl als den Steuerpflichtigen vorerst nützlich zu wissen, ob man unter der Benennung Vermögen, woraus die Steuer entnommen werden soll, etwas anders zu verstehen habe, als jene Kräfte, körperliche oder geistige, welche schaffen und produziren, oder bereits vorräthig geschafft haben. Im praktischen Leben giebt es drei Arten von Vermögen! Die körperlichen Kräfte des Arbeiters bilden dessen Vermögen. Die geistigen oder intelligenten Kräfte des Gelehrten, des Kaufmanns, des Künstlers, des Handwerkmeisters, des Fabrikanten und des Civil- und Militärbeamten bilden das Vermögen dieser Staatsbürger; hierbei sind jedoch diese Kräfte meistens von dem Kapital mehr oder weniger begleitet, welche Hand in Hand das Vermögen dieser Klasse von Bürgern bilden und darstellen. Endlich sind es die Kapitalisten und Pensionirten, welche bereits Vermögen zum vollständigen Lebensbedarf geschafft oder ererbt haben. Durch die bestehende Schlacht- und Mahlsteuer, welche manches Richtige für sich hat, wird aber dennoch in der That das Vermögen des Arbeiters als Familienvater sehr überschätzt. Es wird von einem Bürger Steuer verlangt für ein Vermögen, welches eigentlich gar nicht besteht, derselbe ist allseitig der Macht des Kapitals, dem strengen Regulator, beständig ausgesetzt. Er ist bekanntlich bei dem allergrößten Fleiße und bei einer musterhaften Sparsamkeit kaum im Stande, sich mit seiner Familie redlich zu nähren. Alle anderweitigen entgegengesetzte Aufstellungen müssen in der Hauptsache abgewiesen werden. Sollen denn gerade diese Arbeiter, häufig ohne alle Bildung und Erziehung, wie die Patriarchen leben können! Der Arbeiter genießt freilich mit jedem andern Bürger den angemessenen Schutz von Stadt und Staat, hierfür hat er als Staatsbürger mit allen Andern die Militärpflichten zu erfüllen, bei Kriegszeiten sogar sein Leben aufzuopfern, wird in der Regel von diesen Verpflichtungen um so weniger befreit, als demselben jederzeit die Mittel fehlen, sich dieser schweren Pflicht künstlich zu entziehen. Mithin kann nicht behauptet werden, daß der Arbeiter und geringe Mann seinen Schutz nicht angemessen bezahle und dagegen kann von der andern Seite doch behauptet werden, daß der Arbeiter hinsichtlich seines Vermögens keines Schutzes bedarf und deshalb müssen dess n körperliche Kräfte steuerfrei sein. Bei der zweiten Klasse von Vermögenden sind bei einem Theile derselben seit vielen Jahren unverzeihliche Prinzipienfehler in Bezug auf Besteuerung noch fortwährend in Anwendung, und wäre es gewiß an der Zeit, bei Feststellung der neuen Steuer eine billige Ausgleichung zu bewerkstelligen. Wenn bei dem Kaufmann, dem Fabrikanten, dem Handwerksmeister, wo dessen Geschicklichkeit nebst Betriebskapital das Vermögen thatsächlich bildet, auch fortwährend gebildet haben, dieselben dafür gesetzlich mit einer Gewerbesteuer belegt sind, wer kann alsdann zweifeln, daß diese Bürger nicht schon seit vielen Jahren eine wirkliche Einkommensteuer bezahlt haben, und zwar unter dem verunstalteten Titel Gewerbesteuer. Aber unter welchem Titel haben der Arzt, der Jurist, der große Unternehmer, die Associationen, der Künstler, der Pensionirte u. s. w. von ihrem Erwerbe bezahlt?! Es kann der Gesetzgeber es nimmer verantworten, daß derselbe die Erwerbsteuer als natürliche Logik, zu einer Gewerbesteuer einer unnatürlichen Folgerung, umgewandelt hat: Der arme geringe Gewerbsmann mit zwei Gehülfen, der normal 8 Thlr. Gewerbesteuer zu zahlen hat, muß nicht selten für die Zahlung gepfändet werden, während der Arzt, der Jurist, der Unternehmer, die Künstler, die Associationen nicht allein vom Erwerb anständig leben, sondern häufig Kapitalien sammeln können. Es muß deshalb der Grundsatz feststehen, daß die Gewerbesteuer mit vollem Rechte bei der erst genannten Klasse einen Theil der Vermögens- oder Einkommensteuer schon seit vielen Jahren gebildet hat. Hiernach muß folgerecht der Bürger- und Gewerbestand darauf antragen, daß die Gewerbe-Steuer jedenfalls zu einer Erwerbsteuer umgewandelt werde, damit die Zahl der Erwerber zum Vortheile der Gesammtzahl sich richtiger herausstelle; die Anerkennung dieser Grundsätze wird es möglich machen, daß durch eine Einkommensteuer der Mittelstand nicht noch mehr gedrückt werde. Wenn auch behauptet wird, daß die genannten Klassen bei ihren Studien große Kapitalien verwendet haben, zur Erlangung der Prädikate als Künstler oder Doctoren, ferner, daß es oft längere Zeit erfordere, ehe diese Fächer einen Verdienst abwerfen, so ist dagegen zu erwidern: Erstens, die Anstrengungen des Handwerkers zur tüchtigen Erlernung seines Gewerbes drücken bei dem geringen Handwerker oft weit schwerer, als die größeren Anstrengungen des Bemitlelten; zweitens, die Verdienste der Handwerker in der ersten Zeit sind gewiß eben so in die Ferne geschoben, bls es hierbei am Wenigsten an Concurrenz fehlt. In Bezug auf die Gewerb-, oder Erwerbsteuer dieser Klasse selbst, möchte es vielleicht am rechten Orte sein darauf aufmerksam zu machen, daß die Vertheilung dieser Steuer auf einem Gewebe von Mißverhältnissen beruht. Bei den Mittelständen stehen diese Steuern in keinem Vergleiche gegen die großartigen Geschäfte, bei welchen außer den geistigen Kräften sehr große Kapitalien thätig mitwirken. Bei einem zehn bis zwanzigfach höhren Geschäftsumfange sehen wir meistens nur das drei bis vierfache in den Steuersätzen, so daß alle große Geschäfte verhältnismäßig zu den Steuren die geringsten Beiträge leisten, mithin die Regulirung der Gewerbesteuer selbst sehr nützliche Steuerverminderung zu schaffen im Stande sein würde. Ob nun die Vertheiler der neuen Steuer gleichzeitig diesen Schleier in etwa zu lüften den Beruf haben, ob solches zu verbinden möglich sein wird, alles dieses sind nicht zu beseitigende Fragen, welche bei einer gewissenhaften Einkommensteuer-Vertheilung wohl zu erwägen sein möchten. Die dritte Klasse von Vermögenden bilden die Kapitalisten, eben so wie ein großer Theil von Staatsbürgern aus der vorherigen Klasse von gewissen Steuern gesetzlich befreit ist, so sind es auch in gleicher Weise die Kapitalisten, welche seit vielen Jahren nicht einmal die Steuern des geringsten Arbeiters mit Familie zu tragen haben. Bei den vielen Abstufungen der sogenannten Kapitalisten und Rentner, welche oft einen großen Theil ihres Vermögens anderwärtig untergebracht haben, wird es keine leichte Aufgabe sein, auch nur annähernd richtig zu schätzen. Erstens gibt es Rentner; welche von ihrem Vermögen, das dieselben mit Fleiß und Sparsamkeit sich erworben haben, eben leben können; zweitens dergleichen, welche bei viel größerem Vermögen als jenes der Ersteren ebenfalls ihr Kapitalvermögen erhalten; drittens gibt es Kapitalisten, welche buchstäblich regelmäßig und ununterbrochen erwerben, durch den großen Reichthum wird das Vermögen derselben periodisch verdoppelt. Wenn man aber bei der Vertheilung der Einkommensteuer diejenige muthmaßliche Summe maßgebend sein lassen wollte, welche die jährliche Ausgabe bildete, so möchte dieser Modus auf viele Irrthümer führen. Der kleine Rentner bei einer großen Haushaltung kann das Doppelte verbrauchen, was der große Kapitalist bei einer kleinen Haushaltung bedarf, weshalb gerade bei den Rentnern, bei welchen das Vermögen rein und klar sich gestaltet, eine patriotische Selbstschätzung eben so nützlich, als auch der Zeit angemessen wäre, um zu den Gemeinde-Abgaben zur Erleichterung ihrer Nebenmenschen einen angemessenen auf Richtigkeit gegründeten Beitrag liefern zu können. Zu den Rentnern werden auch nicht selten diejenigen Bürger gerechnet, deren Vermögen in Grundstücken, städtische oder ländliche, bestehen, welche von der einen Seite den wirklichen Kapitalisten Zinsen zahlen, an der andern Pachtgelder und Zinsen empfangen und in dieser Branche schweben in der That die meisten Täuschungen. Namentlich wegen dem relativen unbeweglichen Werthe der Grundstücke und unbeständigen Miethsertrag, gegen den positiven Zinsfuß, weshalb bei dieser Klasse von Bürgern am meisten die periodischen Gestaltungen von Zeit und Umständen wahrzunehmen sein möchten. ‒ Von dem Wunsche beseelt, daß das Wesen und der Geist dieser neuen Steuer von ächt patriotischen Gesinnungen der Bürger von Köln geleitet werden möge, wollen wir uns der Hoffnung hingeben, daß der kleine Strahl funkelnder Freiheit und löblicher Oeffentlichkeit im städtischen Gemeindeleben nicht etwas genommen, sondern in der That etwas gegeben hat. Köln im April 1849. Jac. Pallenberg. Meteorologische Beobachtungen [irrelevantes Material]
<TEI> <text> <pb facs="#f0001" n="1599"/> <front> <titlePage type="heading"> <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 283 der Neuen Rheinischen Zeitung.</titlePart> <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart> <docImprint> <docDate>Freitag, 27. April 1849.</docDate> </docImprint> </titlePage> </front> <body> <div n="1"> <head>[Französische Republik]</head> <div xml:id="ar283b_001" type="jArticle"> <p>Pariser Garnison offen behalten (!) Die Operation war natürlich sehr mühevoll und zeitraubend; um acht Uhr begonnen, endigte sie erst am andern Abend (am 23. April) gegen 10 Uhr. Zwei Stunden vorher wurde die Sitzung als öffentlich erklärt, und zur Vorlesung der Kandidaten, behufs Bestätigung durch das Volk geschritten. Der Saal füllte sich zum Erdrücken. Der Vorsitzende verlas folgende Liste:</p> <p>1) Leroux (Pierre) 179 Stimmen. 2) Pyat 177 St. 3) Ledru-Rollin 173 St. 4) Greppo 165 St. 5) Thoré 164 St. 6) Lagrange 155 St. 7) Cabet 154 St. 8) Hizay 149 St. 9) Proudhon 148 St. 10) Perdignier 144 St. 11) Madier sen. 142 St. 12) Malarmet 142 St. 13) Lamenais 125 St. 14) Ribeyrolles 124 St. 15) Considerant 122 St. 16) Herve 122 St. 17) Demay 113 St. 18) T. Bac 111 St. 19) Savary 110 St. 20) Vidal 108 St. 21) Montagne 133 St. 22) Charassin 128 St. 23) Langelois. 24) d'Alton Shee 118 St. 25) Lebon 105 St. und 26) Genillez mit 96 St. (Zwei Stellen für das Militär offen gelassen.)</p> <p>Inmitten der Vorlesung dieser Liste, welche mit Jubel vom Volke begrüßt wurde erschien ein Polizeikommissär am Saaleingange und begehrte im Namen des Gesetzes von 1790 den Einlaß. Die Thürsteher konsultirten den Vorsitzenden, und derselbe ertheilte die Antwort, daß der Polizeikommissär nicht zuzulassen sei. Der Polizeikommissarius entfernte sich, erschien aber bald darauf mit einer imposanten Militärmacht wieder am Eingange und verlas die gesetzlichen Sommationen. Die Versammlung, welche keine Waffen bei sich führte, konnte natürlich an keinen Widerstand denken. Sie zog sich daher vor der offenbaren Gewalt zurück. Das Militär bildete Spaliere, zwischen welchen das Volk unter dem tausendfachen Rufe durchschritt: Es lebe die demokratisch-soziale Republik!“</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Ungarn.</head> <div xml:id="ar283b_002_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatze, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9. </bibl> </note> <gap reason="copyright"/> </div> </div> <div> <bibl>Redakteur en chef <editor>Karl Marx.</editor> </bibl> </div> <div type="jReadersLetters" n="1"> <div xml:id="ar283b_003" type="jArticle"> <head>Die Einkommensteuer der Stadt Köln.</head> <p>Seit mehreren Jahren ist man in den Gemeinden darauf bedacht gewesen, ein neues Steuersystem einzuführen, damit die aufzubringende Steuer für Stadt und Staat so viel als möglich dort gehoben wurde, wo vernünftiger Weise und rechtlich die wenigsten Widersprüche sich rechtfertigen lassen, damit der Bürger im Staate, der Hoch- oder Niedergestellte und jeder Stand zu den Gemeinde- und Staatskosten gleichmäßig beitrage, damit nicht ein Theil unserer Staatsbürger dazu verurtheilt sei, lebenslänglich der Hauptlastträger der Steuern abzugeben, damit die künstlichen Täuschmittel und Finanzkunststücke aus der Welt geschaft werden, welche oft als die bequemsten Aussaugungsmaschinen in Anwendung kommen, dabei aber gerade den Mittelbürgerstand und geringen Gewerbsmann am meisten mit Steuern beladen. Durch die einzuführende Einkommensteuer wird endlich der große Kampf zwischen Kapital und Arbeit auf die einzige vernünftige Art in Stadt und Staat systematisch begonnen. Ob mit Erfolg? Dies ist eine der großen Zeitfragen, deren Beantwortung aber leider vor der Hand durch den § 3 des Regulativs für die Einkommensteuer der Stadt Köln sehr erschwert wird, indem unter den dort von der Steuer ausgenommenen Klassen sehr vermögende Leute vorkommen, welche also steuerfrei bleiben. Es ist daher Pflicht des Gemeinderathes, auf Aufhebung dieser unzeitgemäßen <hi rendition="#g">Steuerbefreiung</hi> alsbald anzutragen.</p> <p>Bei der an sich richtigen Besteurung auf das Einkommen kann jedoch die Ausführung auf große Schwierigkeiten stoßen, und namentlich wird es von der Ausführung abhangen, ob nicht eine Einkommensteuer dem Mittelstande, dem Kern der Bürgerschaft mehr schadet als nützt. Da die Einkommensteuer eigentlich eine Vermögenssteuer genannt werden kann, so wäre es den Steuervertheilern sowohl als den Steuerpflichtigen vorerst nützlich zu wissen, ob man unter der Benennung Vermögen, woraus die Steuer entnommen werden soll, etwas anders zu verstehen habe, als jene Kräfte, körperliche oder geistige, welche schaffen und produziren, oder bereits <hi rendition="#g">vorräthig geschafft</hi> haben.</p> <p>Im praktischen Leben giebt es drei Arten von Vermögen! Die körperlichen Kräfte des Arbeiters bilden dessen Vermögen. Die geistigen oder intelligenten Kräfte des Gelehrten, des Kaufmanns, des Künstlers, des Handwerkmeisters, des Fabrikanten und des Civil- und Militärbeamten bilden das Vermögen dieser Staatsbürger; hierbei sind jedoch diese Kräfte meistens von dem Kapital mehr oder weniger begleitet, welche Hand in Hand das Vermögen dieser Klasse von Bürgern bilden und darstellen. Endlich sind es die Kapitalisten und Pensionirten, welche bereits Vermögen zum <hi rendition="#g">vollständigen</hi> Lebensbedarf <hi rendition="#g">geschafft</hi> oder <hi rendition="#g">ererbt</hi> haben.</p> <p>Durch die bestehende Schlacht- und Mahlsteuer, welche manches Richtige für sich hat, wird aber dennoch in der That das Vermögen des Arbeiters als Familienvater sehr überschätzt. Es wird von einem Bürger Steuer verlangt für ein Vermögen, welches eigentlich gar nicht besteht, derselbe ist allseitig der Macht des Kapitals, dem strengen Regulator, beständig ausgesetzt. Er ist bekanntlich bei dem allergrößten Fleiße und bei einer musterhaften Sparsamkeit kaum im Stande, sich mit seiner Familie redlich zu nähren. Alle anderweitigen entgegengesetzte <hi rendition="#g">Aufstellungen müssen in der Hauptsache abgewiesen werden.</hi> </p> <p>Sollen denn gerade diese Arbeiter, häufig ohne alle Bildung und Erziehung, wie die Patriarchen leben können! Der Arbeiter genießt freilich mit jedem andern Bürger den angemessenen Schutz von Stadt und Staat, hierfür hat er als Staatsbürger mit allen Andern die Militärpflichten zu erfüllen, bei Kriegszeiten sogar sein Leben aufzuopfern, wird in der Regel von diesen Verpflichtungen um so weniger befreit, als demselben jederzeit die Mittel fehlen, sich dieser schweren Pflicht künstlich zu entziehen. Mithin kann nicht behauptet werden, daß der Arbeiter und geringe Mann seinen Schutz nicht angemessen bezahle und dagegen kann von der andern Seite doch behauptet werden, daß der Arbeiter hinsichtlich seines Vermögens keines Schutzes bedarf und deshalb müssen dess n körperliche Kräfte steuerfrei sein. Bei der zweiten Klasse von Vermögenden sind bei einem Theile derselben seit vielen Jahren unverzeihliche Prinzipienfehler in Bezug auf Besteuerung noch fortwährend in Anwendung, und wäre es gewiß an der Zeit, bei Feststellung der neuen Steuer eine billige Ausgleichung zu bewerkstelligen. Wenn bei dem Kaufmann, dem Fabrikanten, dem Handwerksmeister, wo dessen Geschicklichkeit nebst Betriebskapital das Vermögen thatsächlich bildet, auch fortwährend gebildet haben, dieselben dafür gesetzlich mit einer <hi rendition="#g">Gewerbesteuer</hi> belegt sind, wer kann alsdann zweifeln, daß diese Bürger nicht schon seit vielen Jahren eine wirkliche <hi rendition="#g">Einkommensteuer</hi> bezahlt haben, und zwar unter dem verunstalteten Titel Gewerbesteuer. Aber unter welchem Titel haben der Arzt, der Jurist, der große Unternehmer, die Associationen, der Künstler, der Pensionirte u. s. w. von ihrem Erwerbe bezahlt?! Es kann der Gesetzgeber es nimmer verantworten, daß derselbe die Erwerbsteuer als natürliche Logik, zu einer Gewerbesteuer einer unnatürlichen Folgerung, umgewandelt hat: Der arme geringe Gewerbsmann mit zwei Gehülfen, der normal 8 Thlr. Gewerbesteuer zu zahlen hat, muß nicht selten für die Zahlung gepfändet werden, während der Arzt, der Jurist, der Unternehmer, die Künstler, die Associationen nicht allein vom Erwerb anständig leben, sondern häufig Kapitalien sammeln können. Es muß deshalb der Grundsatz feststehen, daß die Gewerbesteuer mit vollem Rechte bei der erst genannten Klasse einen Theil der Vermögens- oder Einkommensteuer schon seit vielen Jahren gebildet hat.</p> <p>Hiernach muß folgerecht der Bürger- und Gewerbestand darauf antragen, daß die Gewerbe-Steuer jedenfalls zu einer Erwerbsteuer umgewandelt werde, damit die Zahl der Erwerber zum Vortheile der Gesammtzahl sich richtiger herausstelle; die Anerkennung dieser Grundsätze wird es möglich machen, daß durch eine Einkommensteuer der Mittelstand nicht noch mehr gedrückt werde. Wenn auch behauptet wird, daß die genannten Klassen bei ihren Studien große Kapitalien verwendet haben, zur Erlangung der Prädikate als Künstler oder Doctoren, ferner, daß es oft längere Zeit erfordere, ehe diese Fächer einen Verdienst abwerfen, so ist dagegen zu erwidern: Erstens, die Anstrengungen des Handwerkers zur tüchtigen Erlernung seines Gewerbes drücken bei dem geringen Handwerker oft weit schwerer, als die größeren Anstrengungen des Bemitlelten; zweitens, die Verdienste der Handwerker in der ersten Zeit sind gewiß eben so in die Ferne geschoben, bls es hierbei am Wenigsten an Concurrenz fehlt.</p> <p>In Bezug auf die Gewerb-, oder Erwerbsteuer dieser Klasse selbst, möchte es vielleicht am rechten Orte sein darauf aufmerksam zu machen, daß die Vertheilung dieser Steuer auf einem Gewebe von Mißverhältnissen beruht. Bei den Mittelständen stehen diese Steuern in keinem Vergleiche gegen die großartigen Geschäfte, bei welchen außer den geistigen Kräften sehr große Kapitalien thätig mitwirken. Bei einem zehn bis zwanzigfach höhren Geschäftsumfange sehen wir meistens nur das drei bis vierfache in den Steuersätzen, so daß alle große Geschäfte verhältnismäßig zu den Steuren die geringsten Beiträge leisten, mithin die Regulirung der Gewerbesteuer selbst sehr nützliche Steuerverminderung zu schaffen im Stande sein würde. Ob nun die Vertheiler der neuen Steuer gleichzeitig diesen Schleier in etwa zu lüften den Beruf haben, ob solches zu verbinden möglich sein wird, alles dieses sind nicht zu beseitigende Fragen, welche bei einer gewissenhaften Einkommensteuer-Vertheilung wohl zu erwägen sein möchten. Die dritte Klasse von Vermögenden bilden die Kapitalisten, eben so wie ein großer Theil von Staatsbürgern aus der vorherigen Klasse von gewissen Steuern gesetzlich befreit ist, so sind es auch in gleicher Weise die Kapitalisten, welche seit vielen Jahren nicht einmal die Steuern des geringsten Arbeiters mit Familie zu tragen haben. Bei den vielen Abstufungen der sogenannten Kapitalisten und Rentner, welche oft einen großen Theil ihres Vermögens anderwärtig untergebracht haben, wird es keine leichte Aufgabe sein, auch nur annähernd richtig zu schätzen. Erstens gibt es Rentner; welche von ihrem Vermögen, das dieselben mit Fleiß und Sparsamkeit sich erworben haben, eben leben können; zweitens dergleichen, welche bei viel größerem Vermögen als jenes der Ersteren ebenfalls ihr Kapitalvermögen erhalten; drittens gibt es Kapitalisten, welche buchstäblich regelmäßig und ununterbrochen erwerben, durch den großen Reichthum wird das Vermögen derselben periodisch verdoppelt. Wenn man aber bei der Vertheilung der Einkommensteuer diejenige muthmaßliche Summe maßgebend sein lassen wollte, welche die jährliche Ausgabe bildete, so möchte dieser Modus auf viele Irrthümer führen. Der kleine Rentner bei einer großen Haushaltung kann das Doppelte verbrauchen, was der große Kapitalist bei einer kleinen Haushaltung bedarf, weshalb gerade bei den Rentnern, bei welchen das Vermögen rein und klar sich gestaltet, eine patriotische Selbstschätzung eben so nützlich, als auch der Zeit angemessen wäre, um zu den Gemeinde-Abgaben zur Erleichterung ihrer Nebenmenschen einen angemessenen auf Richtigkeit gegründeten Beitrag liefern zu können.</p> <p>Zu den Rentnern werden auch nicht selten diejenigen Bürger gerechnet, deren Vermögen in Grundstücken, städtische oder ländliche, bestehen, welche von der einen Seite den wirklichen Kapitalisten Zinsen zahlen, an der andern Pachtgelder und Zinsen empfangen und in dieser Branche schweben in der That die meisten Täuschungen. Namentlich wegen dem relativen unbeweglichen Werthe der Grundstücke und unbeständigen Miethsertrag, gegen den positiven Zinsfuß, weshalb bei dieser Klasse von Bürgern am meisten die periodischen Gestaltungen von Zeit und Umständen wahrzunehmen sein möchten. ‒ Von dem Wunsche beseelt, daß das Wesen und der Geist dieser neuen Steuer von ächt patriotischen Gesinnungen der Bürger von Köln geleitet werden möge, wollen wir uns der Hoffnung hingeben, daß der kleine Strahl funkelnder Freiheit und löblicher Oeffentlichkeit im städtischen Gemeindeleben nicht etwas genommen, sondern in der That etwas gegeben hat.</p> <p><hi rendition="#g">Köln</hi> im April 1849.</p> <p> <hi rendition="#g">Jac. Pallenberg.</hi> </p> </div> </div> <div n="1"> <head>Meteorologische Beobachtungen</head> <gap reason="insignificant"/> </div> </body> </text> </TEI> [1599/0001]
Beilage zu Nr. 283 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Freitag, 27. April 1849. [Französische Republik] Pariser Garnison offen behalten (!) Die Operation war natürlich sehr mühevoll und zeitraubend; um acht Uhr begonnen, endigte sie erst am andern Abend (am 23. April) gegen 10 Uhr. Zwei Stunden vorher wurde die Sitzung als öffentlich erklärt, und zur Vorlesung der Kandidaten, behufs Bestätigung durch das Volk geschritten. Der Saal füllte sich zum Erdrücken. Der Vorsitzende verlas folgende Liste:
1) Leroux (Pierre) 179 Stimmen. 2) Pyat 177 St. 3) Ledru-Rollin 173 St. 4) Greppo 165 St. 5) Thoré 164 St. 6) Lagrange 155 St. 7) Cabet 154 St. 8) Hizay 149 St. 9) Proudhon 148 St. 10) Perdignier 144 St. 11) Madier sen. 142 St. 12) Malarmet 142 St. 13) Lamenais 125 St. 14) Ribeyrolles 124 St. 15) Considerant 122 St. 16) Herve 122 St. 17) Demay 113 St. 18) T. Bac 111 St. 19) Savary 110 St. 20) Vidal 108 St. 21) Montagne 133 St. 22) Charassin 128 St. 23) Langelois. 24) d'Alton Shee 118 St. 25) Lebon 105 St. und 26) Genillez mit 96 St. (Zwei Stellen für das Militär offen gelassen.)
Inmitten der Vorlesung dieser Liste, welche mit Jubel vom Volke begrüßt wurde erschien ein Polizeikommissär am Saaleingange und begehrte im Namen des Gesetzes von 1790 den Einlaß. Die Thürsteher konsultirten den Vorsitzenden, und derselbe ertheilte die Antwort, daß der Polizeikommissär nicht zuzulassen sei. Der Polizeikommissarius entfernte sich, erschien aber bald darauf mit einer imposanten Militärmacht wieder am Eingange und verlas die gesetzlichen Sommationen. Die Versammlung, welche keine Waffen bei sich führte, konnte natürlich an keinen Widerstand denken. Sie zog sich daher vor der offenbaren Gewalt zurück. Das Militär bildete Spaliere, zwischen welchen das Volk unter dem tausendfachen Rufe durchschritt: Es lebe die demokratisch-soziale Republik!“
Ungarn. _ Redakteur en chef Karl Marx. Die Einkommensteuer der Stadt Köln. Seit mehreren Jahren ist man in den Gemeinden darauf bedacht gewesen, ein neues Steuersystem einzuführen, damit die aufzubringende Steuer für Stadt und Staat so viel als möglich dort gehoben wurde, wo vernünftiger Weise und rechtlich die wenigsten Widersprüche sich rechtfertigen lassen, damit der Bürger im Staate, der Hoch- oder Niedergestellte und jeder Stand zu den Gemeinde- und Staatskosten gleichmäßig beitrage, damit nicht ein Theil unserer Staatsbürger dazu verurtheilt sei, lebenslänglich der Hauptlastträger der Steuern abzugeben, damit die künstlichen Täuschmittel und Finanzkunststücke aus der Welt geschaft werden, welche oft als die bequemsten Aussaugungsmaschinen in Anwendung kommen, dabei aber gerade den Mittelbürgerstand und geringen Gewerbsmann am meisten mit Steuern beladen. Durch die einzuführende Einkommensteuer wird endlich der große Kampf zwischen Kapital und Arbeit auf die einzige vernünftige Art in Stadt und Staat systematisch begonnen. Ob mit Erfolg? Dies ist eine der großen Zeitfragen, deren Beantwortung aber leider vor der Hand durch den § 3 des Regulativs für die Einkommensteuer der Stadt Köln sehr erschwert wird, indem unter den dort von der Steuer ausgenommenen Klassen sehr vermögende Leute vorkommen, welche also steuerfrei bleiben. Es ist daher Pflicht des Gemeinderathes, auf Aufhebung dieser unzeitgemäßen Steuerbefreiung alsbald anzutragen.
Bei der an sich richtigen Besteurung auf das Einkommen kann jedoch die Ausführung auf große Schwierigkeiten stoßen, und namentlich wird es von der Ausführung abhangen, ob nicht eine Einkommensteuer dem Mittelstande, dem Kern der Bürgerschaft mehr schadet als nützt. Da die Einkommensteuer eigentlich eine Vermögenssteuer genannt werden kann, so wäre es den Steuervertheilern sowohl als den Steuerpflichtigen vorerst nützlich zu wissen, ob man unter der Benennung Vermögen, woraus die Steuer entnommen werden soll, etwas anders zu verstehen habe, als jene Kräfte, körperliche oder geistige, welche schaffen und produziren, oder bereits vorräthig geschafft haben.
Im praktischen Leben giebt es drei Arten von Vermögen! Die körperlichen Kräfte des Arbeiters bilden dessen Vermögen. Die geistigen oder intelligenten Kräfte des Gelehrten, des Kaufmanns, des Künstlers, des Handwerkmeisters, des Fabrikanten und des Civil- und Militärbeamten bilden das Vermögen dieser Staatsbürger; hierbei sind jedoch diese Kräfte meistens von dem Kapital mehr oder weniger begleitet, welche Hand in Hand das Vermögen dieser Klasse von Bürgern bilden und darstellen. Endlich sind es die Kapitalisten und Pensionirten, welche bereits Vermögen zum vollständigen Lebensbedarf geschafft oder ererbt haben.
Durch die bestehende Schlacht- und Mahlsteuer, welche manches Richtige für sich hat, wird aber dennoch in der That das Vermögen des Arbeiters als Familienvater sehr überschätzt. Es wird von einem Bürger Steuer verlangt für ein Vermögen, welches eigentlich gar nicht besteht, derselbe ist allseitig der Macht des Kapitals, dem strengen Regulator, beständig ausgesetzt. Er ist bekanntlich bei dem allergrößten Fleiße und bei einer musterhaften Sparsamkeit kaum im Stande, sich mit seiner Familie redlich zu nähren. Alle anderweitigen entgegengesetzte Aufstellungen müssen in der Hauptsache abgewiesen werden.
Sollen denn gerade diese Arbeiter, häufig ohne alle Bildung und Erziehung, wie die Patriarchen leben können! Der Arbeiter genießt freilich mit jedem andern Bürger den angemessenen Schutz von Stadt und Staat, hierfür hat er als Staatsbürger mit allen Andern die Militärpflichten zu erfüllen, bei Kriegszeiten sogar sein Leben aufzuopfern, wird in der Regel von diesen Verpflichtungen um so weniger befreit, als demselben jederzeit die Mittel fehlen, sich dieser schweren Pflicht künstlich zu entziehen. Mithin kann nicht behauptet werden, daß der Arbeiter und geringe Mann seinen Schutz nicht angemessen bezahle und dagegen kann von der andern Seite doch behauptet werden, daß der Arbeiter hinsichtlich seines Vermögens keines Schutzes bedarf und deshalb müssen dess n körperliche Kräfte steuerfrei sein. Bei der zweiten Klasse von Vermögenden sind bei einem Theile derselben seit vielen Jahren unverzeihliche Prinzipienfehler in Bezug auf Besteuerung noch fortwährend in Anwendung, und wäre es gewiß an der Zeit, bei Feststellung der neuen Steuer eine billige Ausgleichung zu bewerkstelligen. Wenn bei dem Kaufmann, dem Fabrikanten, dem Handwerksmeister, wo dessen Geschicklichkeit nebst Betriebskapital das Vermögen thatsächlich bildet, auch fortwährend gebildet haben, dieselben dafür gesetzlich mit einer Gewerbesteuer belegt sind, wer kann alsdann zweifeln, daß diese Bürger nicht schon seit vielen Jahren eine wirkliche Einkommensteuer bezahlt haben, und zwar unter dem verunstalteten Titel Gewerbesteuer. Aber unter welchem Titel haben der Arzt, der Jurist, der große Unternehmer, die Associationen, der Künstler, der Pensionirte u. s. w. von ihrem Erwerbe bezahlt?! Es kann der Gesetzgeber es nimmer verantworten, daß derselbe die Erwerbsteuer als natürliche Logik, zu einer Gewerbesteuer einer unnatürlichen Folgerung, umgewandelt hat: Der arme geringe Gewerbsmann mit zwei Gehülfen, der normal 8 Thlr. Gewerbesteuer zu zahlen hat, muß nicht selten für die Zahlung gepfändet werden, während der Arzt, der Jurist, der Unternehmer, die Künstler, die Associationen nicht allein vom Erwerb anständig leben, sondern häufig Kapitalien sammeln können. Es muß deshalb der Grundsatz feststehen, daß die Gewerbesteuer mit vollem Rechte bei der erst genannten Klasse einen Theil der Vermögens- oder Einkommensteuer schon seit vielen Jahren gebildet hat.
Hiernach muß folgerecht der Bürger- und Gewerbestand darauf antragen, daß die Gewerbe-Steuer jedenfalls zu einer Erwerbsteuer umgewandelt werde, damit die Zahl der Erwerber zum Vortheile der Gesammtzahl sich richtiger herausstelle; die Anerkennung dieser Grundsätze wird es möglich machen, daß durch eine Einkommensteuer der Mittelstand nicht noch mehr gedrückt werde. Wenn auch behauptet wird, daß die genannten Klassen bei ihren Studien große Kapitalien verwendet haben, zur Erlangung der Prädikate als Künstler oder Doctoren, ferner, daß es oft längere Zeit erfordere, ehe diese Fächer einen Verdienst abwerfen, so ist dagegen zu erwidern: Erstens, die Anstrengungen des Handwerkers zur tüchtigen Erlernung seines Gewerbes drücken bei dem geringen Handwerker oft weit schwerer, als die größeren Anstrengungen des Bemitlelten; zweitens, die Verdienste der Handwerker in der ersten Zeit sind gewiß eben so in die Ferne geschoben, bls es hierbei am Wenigsten an Concurrenz fehlt.
In Bezug auf die Gewerb-, oder Erwerbsteuer dieser Klasse selbst, möchte es vielleicht am rechten Orte sein darauf aufmerksam zu machen, daß die Vertheilung dieser Steuer auf einem Gewebe von Mißverhältnissen beruht. Bei den Mittelständen stehen diese Steuern in keinem Vergleiche gegen die großartigen Geschäfte, bei welchen außer den geistigen Kräften sehr große Kapitalien thätig mitwirken. Bei einem zehn bis zwanzigfach höhren Geschäftsumfange sehen wir meistens nur das drei bis vierfache in den Steuersätzen, so daß alle große Geschäfte verhältnismäßig zu den Steuren die geringsten Beiträge leisten, mithin die Regulirung der Gewerbesteuer selbst sehr nützliche Steuerverminderung zu schaffen im Stande sein würde. Ob nun die Vertheiler der neuen Steuer gleichzeitig diesen Schleier in etwa zu lüften den Beruf haben, ob solches zu verbinden möglich sein wird, alles dieses sind nicht zu beseitigende Fragen, welche bei einer gewissenhaften Einkommensteuer-Vertheilung wohl zu erwägen sein möchten. Die dritte Klasse von Vermögenden bilden die Kapitalisten, eben so wie ein großer Theil von Staatsbürgern aus der vorherigen Klasse von gewissen Steuern gesetzlich befreit ist, so sind es auch in gleicher Weise die Kapitalisten, welche seit vielen Jahren nicht einmal die Steuern des geringsten Arbeiters mit Familie zu tragen haben. Bei den vielen Abstufungen der sogenannten Kapitalisten und Rentner, welche oft einen großen Theil ihres Vermögens anderwärtig untergebracht haben, wird es keine leichte Aufgabe sein, auch nur annähernd richtig zu schätzen. Erstens gibt es Rentner; welche von ihrem Vermögen, das dieselben mit Fleiß und Sparsamkeit sich erworben haben, eben leben können; zweitens dergleichen, welche bei viel größerem Vermögen als jenes der Ersteren ebenfalls ihr Kapitalvermögen erhalten; drittens gibt es Kapitalisten, welche buchstäblich regelmäßig und ununterbrochen erwerben, durch den großen Reichthum wird das Vermögen derselben periodisch verdoppelt. Wenn man aber bei der Vertheilung der Einkommensteuer diejenige muthmaßliche Summe maßgebend sein lassen wollte, welche die jährliche Ausgabe bildete, so möchte dieser Modus auf viele Irrthümer führen. Der kleine Rentner bei einer großen Haushaltung kann das Doppelte verbrauchen, was der große Kapitalist bei einer kleinen Haushaltung bedarf, weshalb gerade bei den Rentnern, bei welchen das Vermögen rein und klar sich gestaltet, eine patriotische Selbstschätzung eben so nützlich, als auch der Zeit angemessen wäre, um zu den Gemeinde-Abgaben zur Erleichterung ihrer Nebenmenschen einen angemessenen auf Richtigkeit gegründeten Beitrag liefern zu können.
Zu den Rentnern werden auch nicht selten diejenigen Bürger gerechnet, deren Vermögen in Grundstücken, städtische oder ländliche, bestehen, welche von der einen Seite den wirklichen Kapitalisten Zinsen zahlen, an der andern Pachtgelder und Zinsen empfangen und in dieser Branche schweben in der That die meisten Täuschungen. Namentlich wegen dem relativen unbeweglichen Werthe der Grundstücke und unbeständigen Miethsertrag, gegen den positiven Zinsfuß, weshalb bei dieser Klasse von Bürgern am meisten die periodischen Gestaltungen von Zeit und Umständen wahrzunehmen sein möchten. ‒ Von dem Wunsche beseelt, daß das Wesen und der Geist dieser neuen Steuer von ächt patriotischen Gesinnungen der Bürger von Köln geleitet werden möge, wollen wir uns der Hoffnung hingeben, daß der kleine Strahl funkelnder Freiheit und löblicher Oeffentlichkeit im städtischen Gemeindeleben nicht etwas genommen, sondern in der That etwas gegeben hat.
Köln im April 1849.
Jac. Pallenberg.
Meteorologische Beobachtungen _
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-03-20T13:08:10Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |