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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 299. Köln, 16. Mai 1849.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 299. Köln, Mittwoch, den 16. Mai. 1849.

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. -- Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. -- Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. -- Nur frankirte Briefe werden angenommen. -- Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Die neue Verfassung. -- Hrn. Eichmanns Zuschrift an die Regierungspräsidien -- Essen im Belagerungszustand. -- Die "Kreuzzeitung"). Deutz. (Gemeinderathsbeschluß). Mühlheim a. d. R. (Zug nach Elberfeld) Overath. (Volksversammlung. -- Eid auf die Reichsverfassung). Düsseldorf. (Truppen nach Camen). Elberfeld. (Bekanntmachung der Eisenbahndirektion. -- Spione. -- Deputirte nach Frankfurt. -- Proklamation). Koblenz. (Heldenthat eines Hauptmanns). Andernach. (Das Zeughaus). Trier. (Anonymer Belagerungszustand). Aus dem Bergischen. (Remscheider Eingabe an die Düsseldorfer Regierung). Neuß. (Aufregung. -- Abdankung des Bürgermeisters. -- Kriegsthaten und Heldenbefehle). Hagen. (Iserlohnsche Deputation und Bedingungen). Berlin. (Die Octroyirung für Frankfurt. -- Klatsch. -- Die "Kreuzzeitung" an die Rheinländer). Königsberg. (Die Reaktion und die Gesellenschaft). Breslau. (Standrechtliches. -- Die russische Invasion. -- Beerdigungsunterschied). Prag. (Zwei amtliche Erlasse). Dresden. (Die Ermordung des Prinzen von Rudolstadt. -- Befehl wegen der Elbschifffahrt). Frankfurt. (Aus Eisenstucks Bericht. -- Militärrevolution in Rastatt. -- Ministerium). Mainz. (Die Hülfsschaaren nach der Pfalz). Heidelberg. (Empfang Welcker's und Gervini). Mannheim. (Dufour lehnt ab). Freiburg. (Freisprechung. -- Verbrüderungsfest). Heilbronn. (Volksrüstungen)

Ungarn. Preßburg. (Vom Kriegsschauplatz. -- Revolte in Fünfkirchen). Semlin. (Stratimirovich). Von der galizisch-schlesischen Gränze. (Der Schrecken beim Nahen der Ungarn).

Italien. Rom (Nachrichten vom 5. Mai. -- Die französischen Gefangenen. -- Die Oestreicher vor Livorno). Turin. (Ramorino's Kassationsgesuch).

Schweiz. Lugano. (Pressung von Schweizern in östreich. Dienste).

Französische Republik. Paris. (Erklärung des Ministeriums gegen die russische Intervention in Ungarn. -- Vermischtes).

Großbritannien. London. (Englands Handel).

Türkei. Konstantinopel. (Grabbe's Mission gescheitert).

Deutschland.
* Köln, 15. Mai.

Das preußische Galgenblättchen macht uns das spezielle Vergnügen, aus der "N. Rh. Ztg." eine Blumenlese unpatriotischer Ausdrücke über den "kaiserlich russischen Unterknäs von Olmütz" und das "preußische Wanzenritterthum" zu veranstalten. Die Auswahl beschränkt sich auf eine Breslauer Correspondenz, und wird am Schluß von folgendem Ausbruch der Entrüstung der still-frivolen Kreuzrittern begleitet:

"Wie matt ist gegen diese Chimborassofrechheit die Heirathsanzeige des Königs von Preußen in dem französischen Moniteur von 1793: "Le jeune tyran de Prusse vient d'epouser une demoiselle de Mecklenbourg!"

Um die Geschichte der "Chimborassofrechheit" der N. Rh. Ztg. möglichst zu vervollständigen, ersuchen wir das Galgenblättchen, auch den Premier-Cologne in Nro. 294 unserer Zeitung über die "Thaten des Hauses Hohenzollern" gefälligst abzudrucken. Wie wir hören, ist Frau von Hohenzollern eine eifrige Leserin des Galgenblättchens, und wir sind nicht so ganz "exclusiv", daß wir der würdigen Dame zu ihrer Zerstreuung nicht einige geschichtlichen Studien über die Familie ihres Gemahls gönnen möchten.

* Köln, 15. Mai.

Wir haben noch von den neuesten landesväterlichen Absichten des Potsdamer Unterknäs um seine durch Raub und Menschenschacher ihm "angestammten" Unterthanen Akt zu nehmen. Wir meinen die neu octroyirte Standrechts-Charte, diese einzig wahre von allen Hohenzollern'schen Verheißungen, in welcher die preußische Herrlichkeit sich endlich auch den stupidesten Vertrauensgimpeln in ihrer natürlichsten Nacktheit, entblös't von dem letzten heuchlerischen Komödiantenplunder, offenbart hat.

Die Verjagung der harmlosen Berliner Kammern, welche die octroyirte Verfassung vom 5. Dezember "revidiren" sollten, war bekanntlich nur die nothwendige Vorbereitung zu dem Einmarsch der Russen auf deutschem Boden. Aber die Vereinbarung des Potsdamer Baschkirenthums mit den stammverwandten hundenüstrigen Kosacken des Prawoslawny-Czar hatte noch einen andern Zweck, als den berühmten Dreifaltigkeitszug gegen Ungarn, in welchem Preußen seiner feigen perfiden Natur nach, als Polizeibüttel mit Steckbriefen am Thore stand, während die östreichischen und russischen Henker drinnen die Mordjagd anstellen sollten. Der wahre Zweck dieses Hohenzollern'schen Bündnisses war, dem Potsdamer Helden durch Einmarsch der Russen den nöthigen Muth einzublasen, um an der Revolution für das im März v. J. ihm abgedrungene Geständniß der Feigheit Rache zu nehmen.

Wir brauchen, um die den Hohenzollern zu allen Zeiten ureigene und natürliche Feigheit zu beweisen, keine geschichtlichen Excursionen zu machen, und vielleicht gar zu den Ahnen dieser edlen Sippschaft hinaufzusteigen, welche hinter Sträuchen und Hecken auf wehrlose Reisende lauerten und also als Buschklepper den Grundstein zu dem "Glanz des Hauses" legten. Wir brauchen weder an den renommistischen Feldzug Friedrich Wilhelm's II. gegen die französische Republik zu erinnern, in welchem der große Hohenzoller zuerst Reißaus nahm und die deutsche "Reichstruppen" verrieth, um mit Rußland den neuen polnischen Raub in's Werk zu setzen; noch weniger haben wir nöthig von der erbärmlichen Rolle zu sprechen, welche sein Nachfolger Friedrich Wilhelm III. in den Kaiserkriegen spielte, bevor er "Sein Volk" durch lügnerische Versprechungen in den Kampf jagte. Die Geschichte der "Märzerrungenschaften" war nur die Fortsetzung der alten "angestammten" Feigheit und Perfidie. Die Vereinbarungsversammlung war die erste Conzession der Feigheit an die Revolution, welche die berühmten Prahlereien von dem "Stück Pergament" ablös'te; sie wurde auseinandergejagt, als der Fall Wiens dem wiedererstarkten Hohenzoller den gehörigen Muth dazu an die Hand gab. Die octroyirte Verfassung mit den "revidirenden" Kammern war die zweite feige Heuchelei, da die "ungeschwächte Krone" zu dieser Zeit immer noch einige liberale Conzessionen für nöthig befand. Die Kammer wurde nach Hause geschickt, als die Verschwörung mit dem russischen Kaiser und Herrn zum ersehnten Abschluß gekommen war. Aber erst der wirkliche Einmarsch der Russen auf deutschem Boden, die sichere Nähe der schützenden Kosacken gaben dem Hohenzoller den Muth, mit dem letzten Plan herauszurücken: Aufhebung der letzten heuchlerischen "Constitutionsgarantien" durch die unbeschränkteste, willkührlichste Säbeldiktatur, Suspension der alten selbst vormärzlichen Gesetze und Gerichte, Rache mit "Pulver und Blei" an der Revolution für die in den Märzconzessionen proklamirte hohenzoller'sche Feigheit.

Dies ist die historische Entstehung der neu octroyirten Standrechtsverfassung. Sehen wir uns jetzt den Inhalt derselben an.

Nach Art. 1 und 2 kann "für den Fall eines Aufruhrs" nicht nur jeder Festungskommandant seine Festung, sondern auch jeder "kommandirende General" den ganzen Bezirk des Armee-Corps in Belagerungszustand erklären.

"Für den Fall eines Aufruhrs", c'est-a-dire, wenn der Kommandant oder General für gut befindet, den "Fall eines Aufruhrs" vorauszusehen. Oder sollten die Hohenzollern'schen Minister, in deren Stilübungen gewöhnlich der merkwürdigste Ueberfluß an Mangel grammatischer Kenntnisse vorherrscht, sagen wollen: "Im Fall eines Aufruhrs"? Die Interpretation wird den erprobten Verstand der Generale und Kommandanten überlassen bleiben.

"Für den Fall eines Aufruhrs" also kann der Kommandant seine Festung, der kommandirende General aber eine ganze Provinz in Belagerungszustand erklärn. Die Gränzen dieses "Falls" sind nicht bestimmt. Ob der "Fall des Aufruhrs" gerade innerhalb der Festung oder Provinz sich anzeigen muß oder die Festung oder Provinz nur aus größerer oder geringeringerer Entfernung zu bedrohen braucht, -- das wird ebenfalls nur der "Takt" der Generale und Kommandanten herauszufühlen haben. Und der "Takt" ist nach dem großen Wort des Generallieutenant Tietzen das erste Erforderniß eines preußischen Offiziers.

Die Macht des Generals "für den Fall eines Aufruhrs" ist jedoch im Interesse aller Rechtsbodenschwärmer höchst merkwürdig wieder beschränkt worden. Nur "für den Fall eines Krieges" sollen Generale und Kommandanten selbstständig die Provinzen und Festungen in Belagerungszustand erklären können. "Für den Fall eines Aufruhrs" aber, erklärt Art. 2 der neuen Charte, geht die Verkündigung des Belagerungszustandes vom Ministerium aus; der Kommandant soll seine Festung, der General die Provinz "für diesen Fall" nur provisorisch, vorbehaltlich der Bestätigung oder (!) Beseitigung durch das Ministerium, in Belagerungszustand erklären dürfen. Angenehme Sicherheit der aufruhrsbedrohten Unterthanen! Haben wir nicht "verantwortliche" Minister? Ist nicht durch das bloße "Provisorium" der Kommandanten- und Generaldiktatur, durch die letzte Instanz der "verantwortlichen" Minister der "Rechtsboden" gerettet? Das "Provisorium" des Kommandanten oder Generals gibt zwar denselben nach Art. 7 und 13 das Recht, provisorisch die gewöhnlichen Gerichte zu suspendiren, provisorische Kriegsgerichte einzusetzen, welche dann ebenfalls provisorisch zum Tode verurtheilen (Art. 8), und provisorisch die Todesurtheile binnen 24 Stunden (Art. 13, § 7) vollstrecken zu lassen: -- aber der "Rechtsboden" ist immer durch die letzte Bestätigung der "verantwortlichen" Minister gerettet, und es lebe der Rechtsboden! Unser einziger stiller Wunsch ist dabei, daß an den Rechtsboden-Männern die ersten provisorischen Executionen im Namen Gottes und Sr. christlich-germanischen Unterknäsen-Majestät erprobt werden möchten.

(Schluß folgt.)

068 Köln, 15. Mai.

Die bekannte Note, welche das Ministerium Brandenburg-Manteufel als Hohenzollern'schen Bannfluch gegen die Frankfurter National-Versammlung unterm 7. d. Mts. geschleudert, ist den Regierungspräsidien der Rheinprovinz von Hrn. Eichmann mit folgendem Begleitschreiben zugefertigt worden:

"Indem ich Euer Hochwohlgeboren Abschrift des voranstehenden Erlasses des hohen Staats-Ministerii vom 7. d. Mts. anbei zugehen lasse, spreche ich die zuversichtliche Erwartung aus, daß Sie zur Ausführung desselben in dem Ihrer Verwaltung anvertrauten Bezirke mit Umsicht und Wachsamkeit, so wie mit Energie und Entschlossenheit die erforderlichen Maßregeln jederzeit und ohne Verzug treffen werden. Gleichzeitig ersuche ich Sie, die untergeordneten Behörden des dortigen Bezirks in gleichem Sinne anzuweisen und es denselben zur unerläßlichen Pflicht zu machen, alle gesetzwidrigen Versuche zur Durchführung der in Frankfurt a. M. berathenen Verfassung auf das Schleunigste und mit aller Energie zu verhindern.

Coblenz, den 9. Mai 1849.

Der Ober-Präsident der Rheinprovinz, (gez.) Eichmann."

An das Königliche Regierungs-Präsidium zu ....

* Köln, 15. Mai.

Essen und Umgegend ist auf Grund der neuesten christlich-germanischen Verfassung in Belagerungszustand erklärt worden.

102 Deutz, 15. Mai.

Es ist erfreulich, in Betreff unseres Gemeinderaths mittheilen zu können, daß er einen von 13 seiner Mitglieder (der ganze Rath besteht aus 18 Mitglieder) gestellten Antrag: auf Anerkennung der am 8. in der Generalversammlung rheinischer Gemeinderäthe gefaßten Beschlüsse und Nichtbeachtung des unterm 8. d. erlassenen Aufrufs des Oberpräsidenten der Rheinprovinz einstimmig annahm. Das zeigt klar genug, daß von einem Vertrauen unserer Vertreter zur Regierung keine Rede sein kann. Etwaige Zwangsmaßregeln werden an dem patriotischen Sinne der hiesigen Bürgerschaft scheitern.

15 Mülheim am Rhein, 14. Mai.

Verflossene Nacht ist von hier ein starker Zug bewaffneter Männer mit einem erprobten und entschlossenen Führer nach Elberfeld abgegangen. Unsere Bergischen verstehen keinen Spaß. Ein Guerillakrieg, wovon selbst die Franzosen aus den 90er Jahren noch nachzuerzählen wissen, wird durch das ganze Land auflodern. Mögen auch die übrigen Rheinländer ihre Schuldigkeit thun!

141 Overath, 13. Mai.

Heute wurde hierselbst bei einer Volksversammlung der Gemeinde Overath, welcher der Gemeinde-Rath beiwohnte, die in Frankfurt publizirte deutsche Reichsverfassung beschworen und der Eid geleistet, dieselbe mit Gut und Blut aufrecht zu erhalten. Zugleich wurde eine Kommission erwählt, sofort die Volksbewaffnung einzuführen. Eine Masse hat sich unterzeichnet, auf den Ruf der Gefahr gleich zu folgen, besonders aber die Landwehrleute auf den Ruf des Standrechts-Ministeriums nicht folgen zu lassen und sie zu schützen.

Düsseldorf, 14. Mai, Mittags 12 Uhr.

So eben rückt eine halbe Batterie und die 8. Jägerabtheilung mit der Eisenbahn nach Camen, wo eine große Militärmacht zusammengezogen wird.

(D. Z.)
* Elberfeld, 14. Mai.

Auf dem hiesigen Bahnhofe ist folgende Bekanntmachung angeschlagen:

Um von ferne schon wahrnehmen zu können, daß keine Truppen auf unsern Zügen sich befinden, werden wir eine weiße Fahne auf den Lokomotiven anbringen. Wir bitten dieselbe zu respektiren.

Die Direktion der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn:

Schum. Danker.

Der als Spion verhaftet gewesene Schwanbeck, Redakteur der "Köln. Ztg.", ist mit der Weisung, sich alsbald aus der Stadt zu entfernen, wieder in Freiheit gesetzt worden. Dagegen ist ein anderes Individuum aus Köln, daß sich den Namen Franck beilegt, noch in gutem Verwahrsam.

Elberfeld, 13. Mai.

Wir erfahren aus sicherer Quelle, daß der Sicherheits-Ausschuß einen Deputirten nach Frankfurt entsandt, um der Reichscentralgewalt die Verhältnisse unserer Stadt und Provinz offen darzulegen und den Reichsschutz in Anspruch zu nehmen.

* Elberfeld, 15. Mai.

Wir erhalten folgende Proklamation, die in alle Gegenden der Rheinlande und Westphalens versendet worden ist.

Aufruf.

Mit 188 gegen 147, also mit der bedeutenden Majorität von 41 Stimmen, sind am 10. Mai folgende Beschlüsse der deutschen National-Versammlung gefaßt worden:

"In Erwägung, daß die Reichsversammlung durch ihre Beschlüsse vom 28. April und 4 Mai d. J. die gesetzliche Mitwirkung des Volkes zur Durchführung der Reichsverfassung in Anspruch genommen hat, indem sie die Regierungen, die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten, das gesammte deutsche Volk aufgefordert hat, die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März d. J. zur Anerkennung und Geltung zu bringen; in Erwägung, daß der Widerstand einzelner Regierungen gegen die zu Recht bestehende Reichsverfassung und die sehr allgemein für dieselbe ausgesprochenen Sympathien des deutschen Volkes in einigen Theilen Deutschlands zu Versuchen gewaltsamer Unterdrückung geführt hat oder vorzuschreiten droht; in Erwägung, daß derartige Maßregeln, welche eben so verwerflich sind, als anarchische Bestrebungen von unten, den Reichsfrieden gestört haben oder bedrohen, dessen Bewahrung nach oben wie nach unten durch Gesetz vom 28. Juni 1848 alleinige Berechtigung und Verpflichtung der provisorischen Centralgewalt, -- ""sowohl als vollziehende Gewalt in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, als zur Oberleitung der gesammten bewaffneten Macht""

-- die Anwendung jedes innerhalb dieser Gränzen liegenden Mittels zur Herstellung des Reichsfriedens gestattet;

"aus diesen Gründen beschließt die Reichsversammlung:

1 Dem schweren Bruche des Reichsfriedens, welchen die preußische Regierung durch unbefugtes Einschreiten im Königreiche Sachsen sich hat zu Schulden kommen lassen, ist durch alle zu Gebote stehenden Mittel entgegen zu treten.

2. Neben Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit sind diejenigen Bestrebungen des Volks und seiner Vertreter, welche zur Durchführung der endgültig beschlossenen Reichsverfassung geschehen, gegen jeden Zwang und Unterdrückung in Schutz zu nehmen.

Die provisorische Centralgewalt ist zur Ausführung dieser Beschlüsse aufzufordern."

Durch Nro. 2 dieser Beschlüsse sind wir vollkommen auf den Rechtsboden gestellt, wenn wir die endgültig beschlossene Reichsverfassung mit allen Mitteln durchzuführen uns bestreben; wenn wir demnach die Entlassung des den Beschlüssen der deutschen National-Versammlung sich widersetzenden Ministeriums Brandenburg-Manteuffel und die sofortige Einsetzung eines neuen, die deutsche Reichsverfassung unbedingt anerkennenden und den in Frankfurt gefaßten und noch zu fassenden Beschlüssen sich unterwerfenden Ministeriums verlangen und den gegen das volksfeindliche, verrätherische jetzige Ministerium angefangenen Widerstand energisch fortsetzen.

Wir ersuchen alle Gemeinden und Städte von Rheinland-Westphalen, sich uns in unsern Bestrebungen anzuschließen. Die provisorische Centralgewalt muß und wird uns gegen jeden Zwang und Unterdrückung in Schutz nehmen. -- Wir sind aber auch bereit und gerüstet, mit eigenen Kräften, so lange es geht und die thätige Unterstützung der Centralgewalt nicht erfolgt, uns gegen die bereits von den Dienern des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel uns zugedachte Unterdrückung unserer Bestrebungen vermittelst Waffengewalt zu vertheidigen. Fast die ganze Grafschaft Mark ist bereits aufgestanden und eine großartige Vertheidigung organisirt. Wir werden die Waffen nicht eher niederlegen, als bis unsere gesetzlich begründeten Forderungen erfüllt sind und die hohe heilige Sache des deutschen Vaterlandes gesiegt hat. Zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit sind Sicherheitsausschüsse niedergesetzt.

Westphälische, rheinische Brüder! Vereinigt Euch mit uns in gleichen Bestrebungen, zeigt jenem fluchwürdigen Ministerium durch Euren energischen Widerstand, daß es sich verrechnet hat, wenn es das Volk wieder knechten und die Contrerevolution durchführen zu können glaubte. Und Ihr, unsere Brüder im Heere, Ihr werdet Euch nicht zu gefügigen Werkzeugen von Vaterlandsverräthern hergeben, Ihr werdet nicht gegen Eure Brüder

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 299. Köln, Mittwoch, den 16. Mai. 1849.

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. — Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. — Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. — Nur frankirte Briefe werden angenommen. — Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Die neue Verfassung. — Hrn. Eichmanns Zuschrift an die Regierungspräsidien — Essen im Belagerungszustand. — Die „Kreuzzeitung“). Deutz. (Gemeinderathsbeschluß). Mühlheim a. d. R. (Zug nach Elberfeld) Overath. (Volksversammlung. — Eid auf die Reichsverfassung). Düsseldorf. (Truppen nach Camen). Elberfeld. (Bekanntmachung der Eisenbahndirektion. — Spione. — Deputirte nach Frankfurt. — Proklamation). Koblenz. (Heldenthat eines Hauptmanns). Andernach. (Das Zeughaus). Trier. (Anonymer Belagerungszustand). Aus dem Bergischen. (Remscheider Eingabe an die Düsseldorfer Regierung). Neuß. (Aufregung. — Abdankung des Bürgermeisters. — Kriegsthaten und Heldenbefehle). Hagen. (Iserlohnsche Deputation und Bedingungen). Berlin. (Die Octroyirung für Frankfurt. — Klatsch. — Die „Kreuzzeitung“ an die Rheinländer). Königsberg. (Die Reaktion und die Gesellenschaft). Breslau. (Standrechtliches. — Die russische Invasion. — Beerdigungsunterschied). Prag. (Zwei amtliche Erlasse). Dresden. (Die Ermordung des Prinzen von Rudolstadt. — Befehl wegen der Elbschifffahrt). Frankfurt. (Aus Eisenstucks Bericht. — Militärrevolution in Rastatt. — Ministerium). Mainz. (Die Hülfsschaaren nach der Pfalz). Heidelberg. (Empfang Welcker's und Gervini). Mannheim. (Dufour lehnt ab). Freiburg. (Freisprechung. — Verbrüderungsfest). Heilbronn. (Volksrüstungen)

Ungarn. Preßburg. (Vom Kriegsschauplatz. — Revolte in Fünfkirchen). Semlin. (Stratimirovich). Von der galizisch-schlesischen Gränze. (Der Schrecken beim Nahen der Ungarn).

Italien. Rom (Nachrichten vom 5. Mai. — Die französischen Gefangenen. — Die Oestreicher vor Livorno). Turin. (Ramorino's Kassationsgesuch).

Schweiz. Lugano. (Pressung von Schweizern in östreich. Dienste).

Französische Republik. Paris. (Erklärung des Ministeriums gegen die russische Intervention in Ungarn. — Vermischtes).

Großbritannien. London. (Englands Handel).

Türkei. Konstantinopel. (Grabbe's Mission gescheitert).

Deutschland.
* Köln, 15. Mai.

Das preußische Galgenblättchen macht uns das spezielle Vergnügen, aus der „N. Rh. Ztg.“ eine Blumenlese unpatriotischer Ausdrücke über den „kaiserlich russischen Unterknäs von Olmütz“ und das „preußische Wanzenritterthum“ zu veranstalten. Die Auswahl beschränkt sich auf eine Breslauer Correspondenz, und wird am Schluß von folgendem Ausbruch der Entrüstung der still-frivolen Kreuzrittern begleitet:

„Wie matt ist gegen diese Chimborassofrechheit die Heirathsanzeige des Königs von Preußen in dem französischen Moniteur von 1793: «Le jeune tyran de Prusse vient d'épouser une demoiselle de Mecklenbourg!»

Um die Geschichte der „Chimborassofrechheit“ der N. Rh. Ztg. möglichst zu vervollständigen, ersuchen wir das Galgenblättchen, auch den Premier-Cologne in Nro. 294 unserer Zeitung über die „Thaten des Hauses Hohenzollern“ gefälligst abzudrucken. Wie wir hören, ist Frau von Hohenzollern eine eifrige Leserin des Galgenblättchens, und wir sind nicht so ganz „exclusiv“, daß wir der würdigen Dame zu ihrer Zerstreuung nicht einige geschichtlichen Studien über die Familie ihres Gemahls gönnen möchten.

* Köln, 15. Mai.

Wir haben noch von den neuesten landesväterlichen Absichten des Potsdamer Unterknäs um seine durch Raub und Menschenschacher ihm „angestammten“ Unterthanen Akt zu nehmen. Wir meinen die neu octroyirte Standrechts-Charte, diese einzig wahre von allen Hohenzollern'schen Verheißungen, in welcher die preußische Herrlichkeit sich endlich auch den stupidesten Vertrauensgimpeln in ihrer natürlichsten Nacktheit, entblös't von dem letzten heuchlerischen Komödiantenplunder, offenbart hat.

Die Verjagung der harmlosen Berliner Kammern, welche die octroyirte Verfassung vom 5. Dezember „revidiren“ sollten, war bekanntlich nur die nothwendige Vorbereitung zu dem Einmarsch der Russen auf deutschem Boden. Aber die Vereinbarung des Potsdamer Baschkirenthums mit den stammverwandten hundenüstrigen Kosacken des Prawoslawny-Czar hatte noch einen andern Zweck, als den berühmten Dreifaltigkeitszug gegen Ungarn, in welchem Preußen seiner feigen perfiden Natur nach, als Polizeibüttel mit Steckbriefen am Thore stand, während die östreichischen und russischen Henker drinnen die Mordjagd anstellen sollten. Der wahre Zweck dieses Hohenzollern'schen Bündnisses war, dem Potsdamer Helden durch Einmarsch der Russen den nöthigen Muth einzublasen, um an der Revolution für das im März v. J. ihm abgedrungene Geständniß der Feigheit Rache zu nehmen.

Wir brauchen, um die den Hohenzollern zu allen Zeiten ureigene und natürliche Feigheit zu beweisen, keine geschichtlichen Excursionen zu machen, und vielleicht gar zu den Ahnen dieser edlen Sippschaft hinaufzusteigen, welche hinter Sträuchen und Hecken auf wehrlose Reisende lauerten und also als Buschklepper den Grundstein zu dem „Glanz des Hauses“ legten. Wir brauchen weder an den renommistischen Feldzug Friedrich Wilhelm's II. gegen die französische Republik zu erinnern, in welchem der große Hohenzoller zuerst Reißaus nahm und die deutsche „Reichstruppen“ verrieth, um mit Rußland den neuen polnischen Raub in's Werk zu setzen; noch weniger haben wir nöthig von der erbärmlichen Rolle zu sprechen, welche sein Nachfolger Friedrich Wilhelm III. in den Kaiserkriegen spielte, bevor er „Sein Volk“ durch lügnerische Versprechungen in den Kampf jagte. Die Geschichte der „Märzerrungenschaften“ war nur die Fortsetzung der alten „angestammten“ Feigheit und Perfidie. Die Vereinbarungsversammlung war die erste Conzession der Feigheit an die Revolution, welche die berühmten Prahlereien von dem „Stück Pergament“ ablös'te; sie wurde auseinandergejagt, als der Fall Wiens dem wiedererstarkten Hohenzoller den gehörigen Muth dazu an die Hand gab. Die octroyirte Verfassung mit den „revidirenden“ Kammern war die zweite feige Heuchelei, da die „ungeschwächte Krone“ zu dieser Zeit immer noch einige liberale Conzessionen für nöthig befand. Die Kammer wurde nach Hause geschickt, als die Verschwörung mit dem russischen Kaiser und Herrn zum ersehnten Abschluß gekommen war. Aber erst der wirkliche Einmarsch der Russen auf deutschem Boden, die sichere Nähe der schützenden Kosacken gaben dem Hohenzoller den Muth, mit dem letzten Plan herauszurücken: Aufhebung der letzten heuchlerischen „Constitutionsgarantien“ durch die unbeschränkteste, willkührlichste Säbeldiktatur, Suspension der alten selbst vormärzlichen Gesetze und Gerichte, Rache mit „Pulver und Blei“ an der Revolution für die in den Märzconzessionen proklamirte hohenzoller'sche Feigheit.

Dies ist die historische Entstehung der neu octroyirten Standrechtsverfassung. Sehen wir uns jetzt den Inhalt derselben an.

Nach Art. 1 und 2 kann „für den Fall eines Aufruhrs“ nicht nur jeder Festungskommandant seine Festung, sondern auch jeder „kommandirende General“ den ganzen Bezirk des Armee-Corps in Belagerungszustand erklären.

„Für den Fall eines Aufruhrs“, c'est-à-dire, wenn der Kommandant oder General für gut befindet, den „Fall eines Aufruhrs“ vorauszusehen. Oder sollten die Hohenzollern'schen Minister, in deren Stilübungen gewöhnlich der merkwürdigste Ueberfluß an Mangel grammatischer Kenntnisse vorherrscht, sagen wollen: „Im Fall eines Aufruhrs“? Die Interpretation wird den erprobten Verstand der Generale und Kommandanten überlassen bleiben.

„Für den Fall eines Aufruhrs“ also kann der Kommandant seine Festung, der kommandirende General aber eine ganze Provinz in Belagerungszustand erklärn. Die Gränzen dieses „Falls“ sind nicht bestimmt. Ob der „Fall des Aufruhrs“ gerade innerhalb der Festung oder Provinz sich anzeigen muß oder die Festung oder Provinz nur aus größerer oder geringeringerer Entfernung zu bedrohen braucht, — das wird ebenfalls nur der „Takt“ der Generale und Kommandanten herauszufühlen haben. Und der „Takt“ ist nach dem großen Wort des Generallieutenant Tietzen das erste Erforderniß eines preußischen Offiziers.

Die Macht des Generals „für den Fall eines Aufruhrs“ ist jedoch im Interesse aller Rechtsbodenschwärmer höchst merkwürdig wieder beschränkt worden. Nur „für den Fall eines Krieges“ sollen Generale und Kommandanten selbstständig die Provinzen und Festungen in Belagerungszustand erklären können. „Für den Fall eines Aufruhrs“ aber, erklärt Art. 2 der neuen Charte, geht die Verkündigung des Belagerungszustandes vom Ministerium aus; der Kommandant soll seine Festung, der General die Provinz „für diesen Fall“ nur provisorisch, vorbehaltlich der Bestätigung oder (!) Beseitigung durch das Ministerium, in Belagerungszustand erklären dürfen. Angenehme Sicherheit der aufruhrsbedrohten Unterthanen! Haben wir nicht „verantwortliche“ Minister? Ist nicht durch das bloße „Provisorium“ der Kommandanten- und Generaldiktatur, durch die letzte Instanz der „verantwortlichen“ Minister der „Rechtsboden“ gerettet? Das „Provisorium“ des Kommandanten oder Generals gibt zwar denselben nach Art. 7 und 13 das Recht, provisorisch die gewöhnlichen Gerichte zu suspendiren, provisorische Kriegsgerichte einzusetzen, welche dann ebenfalls provisorisch zum Tode verurtheilen (Art. 8), und provisorisch die Todesurtheile binnen 24 Stunden (Art. 13, § 7) vollstrecken zu lassen: — aber der „Rechtsboden“ ist immer durch die letzte Bestätigung der „verantwortlichen“ Minister gerettet, und es lebe der Rechtsboden! Unser einziger stiller Wunsch ist dabei, daß an den Rechtsboden-Männern die ersten provisorischen Executionen im Namen Gottes und Sr. christlich-germanischen Unterknäsen-Majestät erprobt werden möchten.

(Schluß folgt.)

068 Köln, 15. Mai.

Die bekannte Note, welche das Ministerium Brandenburg-Manteufel als Hohenzollern'schen Bannfluch gegen die Frankfurter National-Versammlung unterm 7. d. Mts. geschleudert, ist den Regierungspräsidien der Rheinprovinz von Hrn. Eichmann mit folgendem Begleitschreiben zugefertigt worden:

„Indem ich Euer Hochwohlgeboren Abschrift des voranstehenden Erlasses des hohen Staats-Ministerii vom 7. d. Mts. anbei zugehen lasse, spreche ich die zuversichtliche Erwartung aus, daß Sie zur Ausführung desselben in dem Ihrer Verwaltung anvertrauten Bezirke mit Umsicht und Wachsamkeit, so wie mit Energie und Entschlossenheit die erforderlichen Maßregeln jederzeit und ohne Verzug treffen werden. Gleichzeitig ersuche ich Sie, die untergeordneten Behörden des dortigen Bezirks in gleichem Sinne anzuweisen und es denselben zur unerläßlichen Pflicht zu machen, alle gesetzwidrigen Versuche zur Durchführung der in Frankfurt a. M. berathenen Verfassung auf das Schleunigste und mit aller Energie zu verhindern.

Coblenz, den 9. Mai 1849.

Der Ober-Präsident der Rheinprovinz, (gez.) Eichmann.“

An das Königliche Regierungs-Präsidium zu ‥‥

* Köln, 15. Mai.

Essen und Umgegend ist auf Grund der neuesten christlich-germanischen Verfassung in Belagerungszustand erklärt worden.

102 Deutz, 15. Mai.

Es ist erfreulich, in Betreff unseres Gemeinderaths mittheilen zu können, daß er einen von 13 seiner Mitglieder (der ganze Rath besteht aus 18 Mitglieder) gestellten Antrag: auf Anerkennung der am 8. in der Generalversammlung rheinischer Gemeinderäthe gefaßten Beschlüsse und Nichtbeachtung des unterm 8. d. erlassenen Aufrufs des Oberpräsidenten der Rheinprovinz einstimmig annahm. Das zeigt klar genug, daß von einem Vertrauen unserer Vertreter zur Regierung keine Rede sein kann. Etwaige Zwangsmaßregeln werden an dem patriotischen Sinne der hiesigen Bürgerschaft scheitern.

15 Mülheim am Rhein, 14. Mai.

Verflossene Nacht ist von hier ein starker Zug bewaffneter Männer mit einem erprobten und entschlossenen Führer nach Elberfeld abgegangen. Unsere Bergischen verstehen keinen Spaß. Ein Guerillakrieg, wovon selbst die Franzosen aus den 90er Jahren noch nachzuerzählen wissen, wird durch das ganze Land auflodern. Mögen auch die übrigen Rheinländer ihre Schuldigkeit thun!

141 Overath, 13. Mai.

Heute wurde hierselbst bei einer Volksversammlung der Gemeinde Overath, welcher der Gemeinde-Rath beiwohnte, die in Frankfurt publizirte deutsche Reichsverfassung beschworen und der Eid geleistet, dieselbe mit Gut und Blut aufrecht zu erhalten. Zugleich wurde eine Kommission erwählt, sofort die Volksbewaffnung einzuführen. Eine Masse hat sich unterzeichnet, auf den Ruf der Gefahr gleich zu folgen, besonders aber die Landwehrleute auf den Ruf des Standrechts-Ministeriums nicht folgen zu lassen und sie zu schützen.

Düsseldorf, 14. Mai, Mittags 12 Uhr.

So eben rückt eine halbe Batterie und die 8. Jägerabtheilung mit der Eisenbahn nach Camen, wo eine große Militärmacht zusammengezogen wird.

(D. Z.)
* Elberfeld, 14. Mai.

Auf dem hiesigen Bahnhofe ist folgende Bekanntmachung angeschlagen:

Um von ferne schon wahrnehmen zu können, daß keine Truppen auf unsern Zügen sich befinden, werden wir eine weiße Fahne auf den Lokomotiven anbringen. Wir bitten dieselbe zu respektiren.

Die Direktion der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn:

Schum. Danker.

Der als Spion verhaftet gewesene Schwanbeck, Redakteur der „Köln. Ztg.“, ist mit der Weisung, sich alsbald aus der Stadt zu entfernen, wieder in Freiheit gesetzt worden. Dagegen ist ein anderes Individuum aus Köln, daß sich den Namen Franck beilegt, noch in gutem Verwahrsam.

Elberfeld, 13. Mai.

Wir erfahren aus sicherer Quelle, daß der Sicherheits-Ausschuß einen Deputirten nach Frankfurt entsandt, um der Reichscentralgewalt die Verhältnisse unserer Stadt und Provinz offen darzulegen und den Reichsschutz in Anspruch zu nehmen.

* Elberfeld, 15. Mai.

Wir erhalten folgende Proklamation, die in alle Gegenden der Rheinlande und Westphalens versendet worden ist.

Aufruf.

Mit 188 gegen 147, also mit der bedeutenden Majorität von 41 Stimmen, sind am 10. Mai folgende Beschlüsse der deutschen National-Versammlung gefaßt worden:

„In Erwägung, daß die Reichsversammlung durch ihre Beschlüsse vom 28. April und 4 Mai d. J. die gesetzliche Mitwirkung des Volkes zur Durchführung der Reichsverfassung in Anspruch genommen hat, indem sie die Regierungen, die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten, das gesammte deutsche Volk aufgefordert hat, die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März d. J. zur Anerkennung und Geltung zu bringen; in Erwägung, daß der Widerstand einzelner Regierungen gegen die zu Recht bestehende Reichsverfassung und die sehr allgemein für dieselbe ausgesprochenen Sympathien des deutschen Volkes in einigen Theilen Deutschlands zu Versuchen gewaltsamer Unterdrückung geführt hat oder vorzuschreiten droht; in Erwägung, daß derartige Maßregeln, welche eben so verwerflich sind, als anarchische Bestrebungen von unten, den Reichsfrieden gestört haben oder bedrohen, dessen Bewahrung nach oben wie nach unten durch Gesetz vom 28. Juni 1848 alleinige Berechtigung und Verpflichtung der provisorischen Centralgewalt, — „„sowohl als vollziehende Gewalt in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, als zur Oberleitung der gesammten bewaffneten Macht““

— die Anwendung jedes innerhalb dieser Gränzen liegenden Mittels zur Herstellung des Reichsfriedens gestattet;

„aus diesen Gründen beschließt die Reichsversammlung:

1 Dem schweren Bruche des Reichsfriedens, welchen die preußische Regierung durch unbefugtes Einschreiten im Königreiche Sachsen sich hat zu Schulden kommen lassen, ist durch alle zu Gebote stehenden Mittel entgegen zu treten.

2. Neben Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit sind diejenigen Bestrebungen des Volks und seiner Vertreter, welche zur Durchführung der endgültig beschlossenen Reichsverfassung geschehen, gegen jeden Zwang und Unterdrückung in Schutz zu nehmen.

Die provisorische Centralgewalt ist zur Ausführung dieser Beschlüsse aufzufordern.“

Durch Nro. 2 dieser Beschlüsse sind wir vollkommen auf den Rechtsboden gestellt, wenn wir die endgültig beschlossene Reichsverfassung mit allen Mitteln durchzuführen uns bestreben; wenn wir demnach die Entlassung des den Beschlüssen der deutschen National-Versammlung sich widersetzenden Ministeriums Brandenburg-Manteuffel und die sofortige Einsetzung eines neuen, die deutsche Reichsverfassung unbedingt anerkennenden und den in Frankfurt gefaßten und noch zu fassenden Beschlüssen sich unterwerfenden Ministeriums verlangen und den gegen das volksfeindliche, verrätherische jetzige Ministerium angefangenen Widerstand energisch fortsetzen.

Wir ersuchen alle Gemeinden und Städte von Rheinland-Westphalen, sich uns in unsern Bestrebungen anzuschließen. Die provisorische Centralgewalt muß und wird uns gegen jeden Zwang und Unterdrückung in Schutz nehmen. — Wir sind aber auch bereit und gerüstet, mit eigenen Kräften, so lange es geht und die thätige Unterstützung der Centralgewalt nicht erfolgt, uns gegen die bereits von den Dienern des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel uns zugedachte Unterdrückung unserer Bestrebungen vermittelst Waffengewalt zu vertheidigen. Fast die ganze Grafschaft Mark ist bereits aufgestanden und eine großartige Vertheidigung organisirt. Wir werden die Waffen nicht eher niederlegen, als bis unsere gesetzlich begründeten Forderungen erfüllt sind und die hohe heilige Sache des deutschen Vaterlandes gesiegt hat. Zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit sind Sicherheitsausschüsse niedergesetzt.

Westphälische, rheinische Brüder! Vereinigt Euch mit uns in gleichen Bestrebungen, zeigt jenem fluchwürdigen Ministerium durch Euren energischen Widerstand, daß es sich verrechnet hat, wenn es das Volk wieder knechten und die Contrerevolution durchführen zu können glaubte. Und Ihr, unsere Brüder im Heere, Ihr werdet Euch nicht zu gefügigen Werkzeugen von Vaterlandsverräthern hergeben, Ihr werdet nicht gegen Eure Brüder

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        <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
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          <docDate>No 299. Köln, Mittwoch, den 16. Mai. 1849.</docDate>
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        <p>Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. &#x2014; Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.</p>
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        <head>Uebersicht.</head>
        <p><hi rendition="#g">Deutschland</hi>. Köln. (Die neue Verfassung. &#x2014; Hrn. Eichmanns Zuschrift an die Regierungspräsidien &#x2014; Essen im Belagerungszustand. &#x2014; Die &#x201E;Kreuzzeitung&#x201C;). Deutz. (Gemeinderathsbeschluß). Mühlheim a. d. R. (Zug nach Elberfeld) Overath. (Volksversammlung. &#x2014; Eid auf die Reichsverfassung). Düsseldorf. (Truppen nach Camen). Elberfeld. (Bekanntmachung der Eisenbahndirektion. &#x2014; Spione. &#x2014; Deputirte nach Frankfurt. &#x2014; Proklamation). Koblenz. (Heldenthat eines Hauptmanns). Andernach. (Das Zeughaus). Trier. (Anonymer Belagerungszustand). Aus dem Bergischen. (Remscheider Eingabe an die Düsseldorfer Regierung). Neuß. (Aufregung. &#x2014; Abdankung des Bürgermeisters. &#x2014; Kriegsthaten und Heldenbefehle). Hagen. (Iserlohnsche Deputation und Bedingungen). Berlin. (Die Octroyirung für Frankfurt. &#x2014; Klatsch. &#x2014; Die &#x201E;Kreuzzeitung&#x201C; an die Rheinländer). Königsberg. (Die Reaktion und die Gesellenschaft). Breslau. (Standrechtliches. &#x2014; Die russische Invasion. &#x2014; Beerdigungsunterschied). Prag. (Zwei amtliche Erlasse). Dresden. (Die Ermordung des Prinzen von Rudolstadt. &#x2014; Befehl wegen der Elbschifffahrt). Frankfurt. (Aus Eisenstucks Bericht. &#x2014; Militärrevolution in Rastatt. &#x2014; Ministerium). Mainz. (Die Hülfsschaaren nach der Pfalz). Heidelberg. (Empfang Welcker's und Gervini). Mannheim. (Dufour lehnt ab). Freiburg. (Freisprechung. &#x2014; Verbrüderungsfest). Heilbronn. (Volksrüstungen)</p>
        <p><hi rendition="#g">Ungarn</hi>. Preßburg. (Vom Kriegsschauplatz. &#x2014; Revolte in Fünfkirchen). Semlin. (Stratimirovich). Von der galizisch-schlesischen Gränze. (Der Schrecken beim Nahen der Ungarn).</p>
        <p><hi rendition="#g">Italien</hi>. Rom (Nachrichten vom 5. Mai. &#x2014; Die französischen Gefangenen. &#x2014; Die Oestreicher vor Livorno). Turin. (Ramorino's Kassationsgesuch).</p>
        <p><hi rendition="#g">Schweiz</hi>. Lugano. (Pressung von Schweizern in östreich. Dienste).</p>
        <p><hi rendition="#g">Französische Republik</hi>. Paris. (Erklärung des Ministeriums gegen die russische Intervention in Ungarn. &#x2014; Vermischtes).</p>
        <p><hi rendition="#g">Großbritannien</hi>. London. (Englands Handel).</p>
        <p><hi rendition="#g">Türkei</hi>. Konstantinopel. (Grabbe's Mission gescheitert).</p>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Deutschland.</head>
        <div xml:id="ar299_001" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 15. Mai.</head>
          <p>Das preußische Galgenblättchen macht uns das spezielle Vergnügen, aus der &#x201E;N. Rh. Ztg.&#x201C; eine Blumenlese unpatriotischer Ausdrücke über den &#x201E;kaiserlich russischen Unterknäs von Olmütz&#x201C; und das &#x201E;preußische Wanzenritterthum&#x201C; zu veranstalten. Die Auswahl beschränkt sich auf eine Breslauer Correspondenz, und wird am Schluß von folgendem Ausbruch der Entrüstung der still-frivolen Kreuzrittern begleitet:</p>
          <p>&#x201E;Wie matt ist gegen diese <hi rendition="#g">Chimborassofrechheit</hi> die Heirathsanzeige des Königs von Preußen in dem französischen Moniteur von 1793: «Le jeune tyran de Prusse vient d'épouser une demoiselle de Mecklenbourg!»</p>
          <p>Um die Geschichte der &#x201E;Chimborassofrechheit&#x201C; der N. Rh. Ztg. möglichst zu vervollständigen, ersuchen wir das Galgenblättchen, auch den Premier-Cologne in Nro. 294 unserer Zeitung über die &#x201E;Thaten des Hauses Hohenzollern&#x201C; gefälligst abzudrucken. Wie wir hören, ist Frau von Hohenzollern eine eifrige Leserin des Galgenblättchens, und wir sind nicht so ganz &#x201E;exclusiv&#x201C;, daß wir der würdigen Dame zu ihrer Zerstreuung nicht einige geschichtlichen Studien über die Familie ihres Gemahls gönnen möchten.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar299_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 15. Mai.</head>
          <p>Wir haben noch von den neuesten landesväterlichen Absichten des Potsdamer Unterknäs um seine durch Raub und Menschenschacher ihm &#x201E;angestammten&#x201C; Unterthanen Akt zu nehmen. Wir meinen die neu <hi rendition="#g">octroyirte Standrechts-Charte,</hi> diese einzig wahre von allen Hohenzollern'schen Verheißungen, in welcher die preußische Herrlichkeit sich endlich auch den stupidesten Vertrauensgimpeln in ihrer natürlichsten Nacktheit, entblös't von dem letzten heuchlerischen Komödiantenplunder, offenbart hat.</p>
          <p>Die Verjagung der harmlosen Berliner Kammern, welche die octroyirte Verfassung vom 5. Dezember &#x201E;<hi rendition="#g">revidiren</hi>&#x201C; sollten, war bekanntlich nur die nothwendige Vorbereitung zu dem Einmarsch der Russen auf deutschem Boden. Aber die Vereinbarung des Potsdamer Baschkirenthums mit den stammverwandten hundenüstrigen Kosacken des Prawoslawny-Czar hatte noch einen andern Zweck, als den berühmten Dreifaltigkeitszug gegen Ungarn, in welchem Preußen seiner feigen perfiden Natur nach, als Polizeibüttel mit Steckbriefen am Thore stand, während die östreichischen und russischen Henker drinnen die Mordjagd anstellen sollten. Der wahre Zweck dieses Hohenzollern'schen Bündnisses war, dem Potsdamer Helden durch Einmarsch der Russen den nöthigen <hi rendition="#g">Muth</hi> einzublasen, um an der Revolution für das <hi rendition="#g">im März v. J. ihm abgedrungene Geständniß der <hi rendition="#b">Feigheit</hi> Rache zu nehmen</hi>.</p>
          <p>Wir brauchen, um die den Hohenzollern zu allen Zeiten ureigene und natürliche <hi rendition="#g">Feigheit</hi> zu beweisen, keine geschichtlichen Excursionen zu machen, und vielleicht gar zu den Ahnen dieser edlen Sippschaft hinaufzusteigen, welche hinter Sträuchen und Hecken auf wehrlose Reisende lauerten und also als Buschklepper den Grundstein zu dem &#x201E;Glanz des Hauses&#x201C; legten. Wir brauchen weder an den renommistischen Feldzug Friedrich Wilhelm's II. gegen die französische Republik zu erinnern, in welchem der große Hohenzoller zuerst Reißaus nahm und die deutsche &#x201E;Reichstruppen&#x201C; verrieth, um mit Rußland den neuen polnischen Raub in's Werk zu setzen; noch weniger haben wir nöthig von der erbärmlichen Rolle zu sprechen, welche sein Nachfolger Friedrich Wilhelm III. in den Kaiserkriegen spielte, bevor er &#x201E;Sein Volk&#x201C; durch lügnerische Versprechungen in den Kampf jagte. Die Geschichte der &#x201E;Märzerrungenschaften&#x201C; war nur die Fortsetzung der alten &#x201E;angestammten&#x201C; Feigheit und Perfidie. Die Vereinbarungsversammlung war die erste Conzession der <hi rendition="#g">Feigheit</hi> an die Revolution, welche die berühmten Prahlereien von dem &#x201E;Stück Pergament&#x201C; ablös'te; sie wurde auseinandergejagt, als der Fall Wiens dem wiedererstarkten Hohenzoller den gehörigen Muth dazu an die Hand gab. Die octroyirte Verfassung mit den &#x201E;revidirenden&#x201C; Kammern war die zweite feige Heuchelei, da die &#x201E;ungeschwächte Krone&#x201C; zu dieser Zeit immer noch einige liberale Conzessionen für nöthig befand. Die Kammer wurde nach Hause geschickt, als die Verschwörung mit dem russischen Kaiser und Herrn zum ersehnten Abschluß gekommen war. Aber erst der <hi rendition="#g">wirkliche</hi> Einmarsch der Russen auf deutschem Boden, die <hi rendition="#g">sichere</hi> Nähe der schützenden Kosacken gaben dem Hohenzoller den Muth, mit dem letzten Plan herauszurücken: Aufhebung der letzten heuchlerischen &#x201E;Constitutionsgarantien&#x201C; durch die unbeschränkteste, willkührlichste Säbeldiktatur, Suspension der alten selbst vormärzlichen Gesetze und Gerichte, Rache mit &#x201E;Pulver und Blei&#x201C; an der Revolution für die in den Märzconzessionen proklamirte hohenzoller'sche Feigheit.</p>
          <p>Dies ist die historische Entstehung der neu octroyirten Standrechtsverfassung. Sehen wir uns jetzt den Inhalt derselben an.</p>
          <p>Nach Art. 1 und 2 kann &#x201E;für den Fall eines Aufruhrs&#x201C; nicht nur jeder Festungskommandant seine Festung, sondern auch jeder &#x201E;kommandirende General&#x201C; <hi rendition="#g">den ganzen Bezirk des Armee-Corps</hi> in Belagerungszustand erklären.</p>
          <p>&#x201E;Für den Fall eines Aufruhrs&#x201C;, c'est-à-dire, wenn der Kommandant oder General für gut befindet, den &#x201E;Fall eines Aufruhrs&#x201C; vorauszusehen. Oder sollten die Hohenzollern'schen Minister, in deren Stilübungen gewöhnlich der merkwürdigste Ueberfluß an Mangel grammatischer Kenntnisse vorherrscht, sagen wollen: &#x201E;Im Fall eines Aufruhrs&#x201C;? Die Interpretation wird den erprobten Verstand der Generale und Kommandanten überlassen bleiben.</p>
          <p>&#x201E;Für den Fall eines Aufruhrs&#x201C; also kann der Kommandant seine Festung, der kommandirende General aber eine ganze Provinz in Belagerungszustand erklärn. Die Gränzen dieses &#x201E;Falls&#x201C; sind nicht bestimmt. Ob der &#x201E;Fall des Aufruhrs&#x201C; gerade innerhalb der Festung oder Provinz sich anzeigen muß oder die Festung oder Provinz nur aus größerer oder geringeringerer Entfernung zu bedrohen braucht, &#x2014; das wird ebenfalls nur der &#x201E;Takt&#x201C; der Generale und Kommandanten herauszufühlen haben. Und der &#x201E;Takt&#x201C; ist nach dem großen Wort des Generallieutenant Tietzen das erste Erforderniß eines preußischen Offiziers.</p>
          <p>Die Macht des Generals &#x201E;für den Fall eines Aufruhrs&#x201C; ist jedoch im Interesse aller Rechtsbodenschwärmer höchst merkwürdig wieder beschränkt worden. Nur &#x201E;für den Fall eines Krieges&#x201C; sollen Generale und Kommandanten <hi rendition="#g">selbstständig</hi> die Provinzen und Festungen in Belagerungszustand erklären können. &#x201E;Für den Fall eines Aufruhrs&#x201C; aber, erklärt Art. 2 der neuen Charte, geht die Verkündigung des Belagerungszustandes vom Ministerium aus; der Kommandant soll seine Festung, der General die Provinz &#x201E;für diesen Fall&#x201C; nur <hi rendition="#g">provisorisch,</hi> vorbehaltlich der Bestätigung oder (!) Beseitigung durch das Ministerium, in Belagerungszustand erklären dürfen. Angenehme Sicherheit der aufruhrsbedrohten Unterthanen! Haben wir nicht &#x201E;verantwortliche&#x201C; Minister? Ist nicht durch das bloße &#x201E;Provisorium&#x201C; der Kommandanten- und Generaldiktatur, durch die letzte Instanz der &#x201E;verantwortlichen&#x201C; Minister der &#x201E;Rechtsboden&#x201C; gerettet? Das &#x201E;Provisorium&#x201C; des Kommandanten oder Generals gibt zwar denselben nach Art. 7 und 13 das Recht, <hi rendition="#g">provisorisch</hi> die gewöhnlichen Gerichte zu suspendiren, <hi rendition="#g">provisorische</hi> Kriegsgerichte einzusetzen, welche dann ebenfalls <hi rendition="#g">provisorisch</hi> zum <hi rendition="#g">Tode</hi> verurtheilen (Art. 8), und <hi rendition="#g">provisorisch</hi> die Todesurtheile binnen 24 Stunden (Art. 13, § 7) vollstrecken zu lassen: &#x2014; aber der &#x201E;Rechtsboden&#x201C; ist immer durch die letzte Bestätigung der &#x201E;verantwortlichen&#x201C; Minister gerettet, und es lebe der Rechtsboden! Unser einziger stiller Wunsch ist dabei, daß an den Rechtsboden-Männern die ersten <hi rendition="#g">provisorischen</hi> Executionen im Namen Gottes und Sr. christlich-germanischen Unterknäsen-Majestät erprobt werden möchten.</p>
          <p>
            <ref type="link">(Schluß folgt.)</ref>
          </p>
        </div>
        <div xml:id="ar299_003" type="jArticle">
          <head><bibl><author>068</author></bibl> Köln, 15. Mai.</head>
          <p>Die bekannte Note, welche das Ministerium Brandenburg-Manteufel als Hohenzollern'schen Bannfluch gegen die Frankfurter National-Versammlung unterm 7. d. Mts. geschleudert, ist den Regierungspräsidien der Rheinprovinz von Hrn. <hi rendition="#g">Eichmann</hi> mit folgendem Begleitschreiben zugefertigt worden:</p>
          <p>&#x201E;Indem ich Euer Hochwohlgeboren Abschrift des voranstehenden Erlasses des hohen Staats-Ministerii vom 7. d. Mts. anbei zugehen lasse, spreche ich die zuversichtliche Erwartung aus, daß Sie zur Ausführung desselben in dem Ihrer Verwaltung anvertrauten Bezirke mit Umsicht und Wachsamkeit, so wie mit Energie und Entschlossenheit die erforderlichen Maßregeln jederzeit und ohne Verzug treffen werden. Gleichzeitig ersuche ich Sie, die untergeordneten Behörden des dortigen Bezirks in gleichem Sinne anzuweisen und es denselben zur unerläßlichen Pflicht zu machen, alle gesetzwidrigen Versuche zur Durchführung der in Frankfurt a. M. berathenen Verfassung auf das Schleunigste und mit aller Energie zu verhindern.</p>
          <p>Coblenz, den 9. Mai 1849.</p>
          <p>Der Ober-Präsident der Rheinprovinz, (gez.) <hi rendition="#g">Eichmann</hi>.&#x201C;</p>
          <p>An das Königliche Regierungs-Präsidium zu &#x2025;&#x2025;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar299_004" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 15. Mai.</head>
          <p><hi rendition="#g">Essen</hi> und Umgegend ist auf Grund der neuesten christlich-germanischen Verfassung in <hi rendition="#g">Belagerungszustand</hi> erklärt worden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar299_005" type="jArticle">
          <head><bibl><author>102</author></bibl> Deutz, 15. Mai.</head>
          <p>Es ist erfreulich, in Betreff unseres Gemeinderaths mittheilen zu können, daß er einen von 13 seiner Mitglieder (der ganze Rath besteht aus 18 Mitglieder) gestellten Antrag: <hi rendition="#g">auf Anerkennung der am 8. in der Generalversammlung rheinischer Gemeinderäthe gefaßten Beschlüsse und Nichtbeachtung des unterm 8. d. erlassenen Aufrufs des Oberpräsidenten der Rheinprovinz <hi rendition="#b">einstimmig</hi> </hi> annahm. Das zeigt klar genug, daß von einem Vertrauen unserer Vertreter zur Regierung keine Rede sein kann. Etwaige Zwangsmaßregeln werden an dem patriotischen Sinne der hiesigen Bürgerschaft scheitern.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar299_006" type="jArticle">
          <head><bibl><author>15</author></bibl> Mülheim am Rhein, 14. Mai.</head>
          <p>Verflossene Nacht ist von hier ein starker Zug bewaffneter Männer mit einem erprobten und entschlossenen Führer nach Elberfeld abgegangen. Unsere Bergischen verstehen keinen Spaß. Ein Guerillakrieg, wovon selbst die Franzosen aus den 90er Jahren noch nachzuerzählen wissen, wird durch das ganze Land auflodern. Mögen auch die übrigen Rheinländer ihre Schuldigkeit thun!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar299_007" type="jArticle">
          <head><bibl><author>141</author></bibl> Overath, 13. Mai.</head>
          <p>Heute wurde hierselbst bei einer Volksversammlung der Gemeinde Overath, welcher der Gemeinde-Rath beiwohnte, die in Frankfurt publizirte deutsche Reichsverfassung beschworen und der Eid geleistet, dieselbe mit Gut und Blut aufrecht zu erhalten. Zugleich wurde eine Kommission erwählt, sofort die Volksbewaffnung einzuführen. Eine Masse hat sich unterzeichnet, auf den Ruf der Gefahr gleich zu folgen, besonders aber die Landwehrleute auf den Ruf des Standrechts-Ministeriums nicht folgen zu lassen und sie zu schützen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar299_008" type="jArticle">
          <head>Düsseldorf, 14. Mai, Mittags 12 Uhr.</head>
          <p>So eben rückt eine halbe Batterie und die 8. Jägerabtheilung mit der Eisenbahn nach Camen, wo eine große Militärmacht zusammengezogen wird.</p>
          <bibl>(D. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar299_009" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Elberfeld, 14. Mai.</head>
          <p>Auf dem hiesigen Bahnhofe ist folgende Bekanntmachung angeschlagen:</p>
          <p>Um von ferne schon wahrnehmen zu können, daß keine Truppen auf unsern Zügen sich befinden, werden wir eine weiße Fahne auf den Lokomotiven anbringen. Wir bitten dieselbe zu respektiren.</p>
          <p>Die Direktion der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn:</p>
          <p>Schum. Danker.</p>
          <p>Der als Spion verhaftet gewesene Schwanbeck, Redakteur der &#x201E;Köln. Ztg.&#x201C;, ist mit der Weisung, sich alsbald aus der Stadt zu entfernen, wieder in Freiheit gesetzt worden. Dagegen ist ein anderes Individuum aus Köln, daß sich den Namen Franck beilegt, noch in gutem Verwahrsam.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar299_010" type="jArticle">
          <head>Elberfeld, 13. Mai.</head>
          <p>Wir erfahren aus sicherer Quelle, daß der Sicherheits-Ausschuß einen Deputirten nach Frankfurt entsandt, um der Reichscentralgewalt die Verhältnisse unserer Stadt und Provinz offen darzulegen und den Reichsschutz in Anspruch zu nehmen.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Elberfeld, 15. Mai.</head>
          <p>Wir erhalten folgende Proklamation, die in alle Gegenden der Rheinlande und Westphalens versendet worden ist.</p>
          <p> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Aufruf</hi>.</hi> </p>
          <p>Mit 188 gegen 147, also mit der bedeutenden Majorität von 41 Stimmen, sind am 10. Mai folgende Beschlüsse der deutschen National-Versammlung gefaßt worden:</p>
          <p>&#x201E;In Erwägung, daß die Reichsversammlung durch ihre Beschlüsse vom 28. April und 4 Mai d. J. die gesetzliche Mitwirkung des Volkes zur Durchführung der Reichsverfassung in Anspruch genommen hat, indem sie die Regierungen, die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten, das gesammte deutsche Volk aufgefordert hat, die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März d. J. zur Anerkennung und Geltung zu bringen; in Erwägung, daß der Widerstand einzelner Regierungen gegen die zu Recht bestehende Reichsverfassung und die sehr allgemein für dieselbe ausgesprochenen Sympathien des deutschen Volkes in einigen Theilen Deutschlands zu Versuchen gewaltsamer Unterdrückung geführt hat oder vorzuschreiten droht; in Erwägung, daß derartige Maßregeln, welche eben so verwerflich sind, als anarchische Bestrebungen von unten, den Reichsfrieden gestört haben oder bedrohen, dessen Bewahrung nach oben wie nach unten durch Gesetz vom 28. Juni 1848 alleinige Berechtigung und Verpflichtung der provisorischen Centralgewalt, &#x2014; &#x201E;&#x201E;sowohl als vollziehende Gewalt in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, als zur Oberleitung der gesammten bewaffneten Macht&#x201C;&#x201C;</p>
          <p>&#x2014; die Anwendung jedes innerhalb dieser Gränzen liegenden Mittels zur Herstellung des Reichsfriedens gestattet;</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;aus diesen Gründen beschließt die Reichsversammlung:</p>
          <p rendition="#et">1 Dem schweren Bruche des Reichsfriedens, welchen die preußische Regierung durch unbefugtes Einschreiten im Königreiche Sachsen sich hat zu Schulden kommen lassen, ist durch alle zu Gebote stehenden Mittel entgegen zu treten.</p>
          <p rendition="#et">2. Neben Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit sind diejenigen Bestrebungen des Volks und seiner Vertreter, welche zur Durchführung der endgültig beschlossenen Reichsverfassung geschehen, gegen jeden Zwang und Unterdrückung in Schutz zu nehmen.</p>
          <p>Die provisorische Centralgewalt ist zur Ausführung dieser Beschlüsse aufzufordern.&#x201C;</p>
          <p>Durch Nro. 2 dieser Beschlüsse sind wir vollkommen auf den Rechtsboden gestellt, wenn wir die endgültig beschlossene Reichsverfassung mit allen Mitteln durchzuführen uns bestreben; wenn wir demnach die Entlassung des den Beschlüssen der deutschen National-Versammlung sich widersetzenden Ministeriums Brandenburg-Manteuffel und die sofortige Einsetzung eines neuen, die deutsche Reichsverfassung unbedingt anerkennenden und den in Frankfurt gefaßten und noch zu fassenden Beschlüssen sich unterwerfenden Ministeriums verlangen und den gegen das volksfeindliche, verrätherische jetzige Ministerium angefangenen Widerstand energisch fortsetzen.</p>
          <p>Wir ersuchen alle Gemeinden und Städte von <hi rendition="#g">Rheinland-Westphalen,</hi> sich uns in unsern Bestrebungen anzuschließen. Die provisorische Centralgewalt muß und wird uns gegen jeden Zwang und Unterdrückung in Schutz nehmen. &#x2014; Wir sind aber auch bereit und gerüstet, mit eigenen Kräften, so lange es geht und die thätige Unterstützung der Centralgewalt nicht erfolgt, uns gegen die bereits von den Dienern des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel uns zugedachte Unterdrückung unserer Bestrebungen vermittelst Waffengewalt zu vertheidigen. Fast die ganze Grafschaft Mark ist bereits aufgestanden und eine großartige Vertheidigung organisirt. Wir werden die Waffen nicht eher niederlegen, als bis unsere gesetzlich begründeten Forderungen erfüllt sind und die hohe heilige Sache des deutschen Vaterlandes gesiegt hat. Zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit sind Sicherheitsausschüsse niedergesetzt.</p>
          <p>Westphälische, rheinische Brüder! Vereinigt Euch mit uns in gleichen Bestrebungen, zeigt jenem fluchwürdigen Ministerium durch Euren energischen Widerstand, daß es sich verrechnet hat, wenn es das Volk wieder knechten und die Contrerevolution durchführen zu können glaubte. Und Ihr, unsere Brüder im Heere, Ihr werdet Euch nicht zu gefügigen Werkzeugen von Vaterlandsverräthern hergeben, Ihr werdet nicht gegen Eure Brüder
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[1699/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 299. Köln, Mittwoch, den 16. Mai. 1849. Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. — Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau. Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. — Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. — Nur frankirte Briefe werden angenommen. — Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Die neue Verfassung. — Hrn. Eichmanns Zuschrift an die Regierungspräsidien — Essen im Belagerungszustand. — Die „Kreuzzeitung“). Deutz. (Gemeinderathsbeschluß). Mühlheim a. d. R. (Zug nach Elberfeld) Overath. (Volksversammlung. — Eid auf die Reichsverfassung). Düsseldorf. (Truppen nach Camen). Elberfeld. (Bekanntmachung der Eisenbahndirektion. — Spione. — Deputirte nach Frankfurt. — Proklamation). Koblenz. (Heldenthat eines Hauptmanns). Andernach. (Das Zeughaus). Trier. (Anonymer Belagerungszustand). Aus dem Bergischen. (Remscheider Eingabe an die Düsseldorfer Regierung). Neuß. (Aufregung. — Abdankung des Bürgermeisters. — Kriegsthaten und Heldenbefehle). Hagen. (Iserlohnsche Deputation und Bedingungen). Berlin. (Die Octroyirung für Frankfurt. — Klatsch. — Die „Kreuzzeitung“ an die Rheinländer). Königsberg. (Die Reaktion und die Gesellenschaft). Breslau. (Standrechtliches. — Die russische Invasion. — Beerdigungsunterschied). Prag. (Zwei amtliche Erlasse). Dresden. (Die Ermordung des Prinzen von Rudolstadt. — Befehl wegen der Elbschifffahrt). Frankfurt. (Aus Eisenstucks Bericht. — Militärrevolution in Rastatt. — Ministerium). Mainz. (Die Hülfsschaaren nach der Pfalz). Heidelberg. (Empfang Welcker's und Gervini). Mannheim. (Dufour lehnt ab). Freiburg. (Freisprechung. — Verbrüderungsfest). Heilbronn. (Volksrüstungen) Ungarn. Preßburg. (Vom Kriegsschauplatz. — Revolte in Fünfkirchen). Semlin. (Stratimirovich). Von der galizisch-schlesischen Gränze. (Der Schrecken beim Nahen der Ungarn). Italien. Rom (Nachrichten vom 5. Mai. — Die französischen Gefangenen. — Die Oestreicher vor Livorno). Turin. (Ramorino's Kassationsgesuch). Schweiz. Lugano. (Pressung von Schweizern in östreich. Dienste). Französische Republik. Paris. (Erklärung des Ministeriums gegen die russische Intervention in Ungarn. — Vermischtes). Großbritannien. London. (Englands Handel). Türkei. Konstantinopel. (Grabbe's Mission gescheitert). Deutschland. * Köln, 15. Mai. Das preußische Galgenblättchen macht uns das spezielle Vergnügen, aus der „N. Rh. Ztg.“ eine Blumenlese unpatriotischer Ausdrücke über den „kaiserlich russischen Unterknäs von Olmütz“ und das „preußische Wanzenritterthum“ zu veranstalten. Die Auswahl beschränkt sich auf eine Breslauer Correspondenz, und wird am Schluß von folgendem Ausbruch der Entrüstung der still-frivolen Kreuzrittern begleitet: „Wie matt ist gegen diese Chimborassofrechheit die Heirathsanzeige des Königs von Preußen in dem französischen Moniteur von 1793: «Le jeune tyran de Prusse vient d'épouser une demoiselle de Mecklenbourg!» Um die Geschichte der „Chimborassofrechheit“ der N. Rh. Ztg. möglichst zu vervollständigen, ersuchen wir das Galgenblättchen, auch den Premier-Cologne in Nro. 294 unserer Zeitung über die „Thaten des Hauses Hohenzollern“ gefälligst abzudrucken. Wie wir hören, ist Frau von Hohenzollern eine eifrige Leserin des Galgenblättchens, und wir sind nicht so ganz „exclusiv“, daß wir der würdigen Dame zu ihrer Zerstreuung nicht einige geschichtlichen Studien über die Familie ihres Gemahls gönnen möchten. * Köln, 15. Mai. Wir haben noch von den neuesten landesväterlichen Absichten des Potsdamer Unterknäs um seine durch Raub und Menschenschacher ihm „angestammten“ Unterthanen Akt zu nehmen. Wir meinen die neu octroyirte Standrechts-Charte, diese einzig wahre von allen Hohenzollern'schen Verheißungen, in welcher die preußische Herrlichkeit sich endlich auch den stupidesten Vertrauensgimpeln in ihrer natürlichsten Nacktheit, entblös't von dem letzten heuchlerischen Komödiantenplunder, offenbart hat. Die Verjagung der harmlosen Berliner Kammern, welche die octroyirte Verfassung vom 5. Dezember „revidiren“ sollten, war bekanntlich nur die nothwendige Vorbereitung zu dem Einmarsch der Russen auf deutschem Boden. Aber die Vereinbarung des Potsdamer Baschkirenthums mit den stammverwandten hundenüstrigen Kosacken des Prawoslawny-Czar hatte noch einen andern Zweck, als den berühmten Dreifaltigkeitszug gegen Ungarn, in welchem Preußen seiner feigen perfiden Natur nach, als Polizeibüttel mit Steckbriefen am Thore stand, während die östreichischen und russischen Henker drinnen die Mordjagd anstellen sollten. Der wahre Zweck dieses Hohenzollern'schen Bündnisses war, dem Potsdamer Helden durch Einmarsch der Russen den nöthigen Muth einzublasen, um an der Revolution für das im März v. J. ihm abgedrungene Geständniß der Feigheit Rache zu nehmen. Wir brauchen, um die den Hohenzollern zu allen Zeiten ureigene und natürliche Feigheit zu beweisen, keine geschichtlichen Excursionen zu machen, und vielleicht gar zu den Ahnen dieser edlen Sippschaft hinaufzusteigen, welche hinter Sträuchen und Hecken auf wehrlose Reisende lauerten und also als Buschklepper den Grundstein zu dem „Glanz des Hauses“ legten. Wir brauchen weder an den renommistischen Feldzug Friedrich Wilhelm's II. gegen die französische Republik zu erinnern, in welchem der große Hohenzoller zuerst Reißaus nahm und die deutsche „Reichstruppen“ verrieth, um mit Rußland den neuen polnischen Raub in's Werk zu setzen; noch weniger haben wir nöthig von der erbärmlichen Rolle zu sprechen, welche sein Nachfolger Friedrich Wilhelm III. in den Kaiserkriegen spielte, bevor er „Sein Volk“ durch lügnerische Versprechungen in den Kampf jagte. Die Geschichte der „Märzerrungenschaften“ war nur die Fortsetzung der alten „angestammten“ Feigheit und Perfidie. Die Vereinbarungsversammlung war die erste Conzession der Feigheit an die Revolution, welche die berühmten Prahlereien von dem „Stück Pergament“ ablös'te; sie wurde auseinandergejagt, als der Fall Wiens dem wiedererstarkten Hohenzoller den gehörigen Muth dazu an die Hand gab. Die octroyirte Verfassung mit den „revidirenden“ Kammern war die zweite feige Heuchelei, da die „ungeschwächte Krone“ zu dieser Zeit immer noch einige liberale Conzessionen für nöthig befand. Die Kammer wurde nach Hause geschickt, als die Verschwörung mit dem russischen Kaiser und Herrn zum ersehnten Abschluß gekommen war. Aber erst der wirkliche Einmarsch der Russen auf deutschem Boden, die sichere Nähe der schützenden Kosacken gaben dem Hohenzoller den Muth, mit dem letzten Plan herauszurücken: Aufhebung der letzten heuchlerischen „Constitutionsgarantien“ durch die unbeschränkteste, willkührlichste Säbeldiktatur, Suspension der alten selbst vormärzlichen Gesetze und Gerichte, Rache mit „Pulver und Blei“ an der Revolution für die in den Märzconzessionen proklamirte hohenzoller'sche Feigheit. Dies ist die historische Entstehung der neu octroyirten Standrechtsverfassung. Sehen wir uns jetzt den Inhalt derselben an. Nach Art. 1 und 2 kann „für den Fall eines Aufruhrs“ nicht nur jeder Festungskommandant seine Festung, sondern auch jeder „kommandirende General“ den ganzen Bezirk des Armee-Corps in Belagerungszustand erklären. „Für den Fall eines Aufruhrs“, c'est-à-dire, wenn der Kommandant oder General für gut befindet, den „Fall eines Aufruhrs“ vorauszusehen. Oder sollten die Hohenzollern'schen Minister, in deren Stilübungen gewöhnlich der merkwürdigste Ueberfluß an Mangel grammatischer Kenntnisse vorherrscht, sagen wollen: „Im Fall eines Aufruhrs“? Die Interpretation wird den erprobten Verstand der Generale und Kommandanten überlassen bleiben. „Für den Fall eines Aufruhrs“ also kann der Kommandant seine Festung, der kommandirende General aber eine ganze Provinz in Belagerungszustand erklärn. Die Gränzen dieses „Falls“ sind nicht bestimmt. Ob der „Fall des Aufruhrs“ gerade innerhalb der Festung oder Provinz sich anzeigen muß oder die Festung oder Provinz nur aus größerer oder geringeringerer Entfernung zu bedrohen braucht, — das wird ebenfalls nur der „Takt“ der Generale und Kommandanten herauszufühlen haben. Und der „Takt“ ist nach dem großen Wort des Generallieutenant Tietzen das erste Erforderniß eines preußischen Offiziers. Die Macht des Generals „für den Fall eines Aufruhrs“ ist jedoch im Interesse aller Rechtsbodenschwärmer höchst merkwürdig wieder beschränkt worden. Nur „für den Fall eines Krieges“ sollen Generale und Kommandanten selbstständig die Provinzen und Festungen in Belagerungszustand erklären können. „Für den Fall eines Aufruhrs“ aber, erklärt Art. 2 der neuen Charte, geht die Verkündigung des Belagerungszustandes vom Ministerium aus; der Kommandant soll seine Festung, der General die Provinz „für diesen Fall“ nur provisorisch, vorbehaltlich der Bestätigung oder (!) Beseitigung durch das Ministerium, in Belagerungszustand erklären dürfen. Angenehme Sicherheit der aufruhrsbedrohten Unterthanen! Haben wir nicht „verantwortliche“ Minister? Ist nicht durch das bloße „Provisorium“ der Kommandanten- und Generaldiktatur, durch die letzte Instanz der „verantwortlichen“ Minister der „Rechtsboden“ gerettet? Das „Provisorium“ des Kommandanten oder Generals gibt zwar denselben nach Art. 7 und 13 das Recht, provisorisch die gewöhnlichen Gerichte zu suspendiren, provisorische Kriegsgerichte einzusetzen, welche dann ebenfalls provisorisch zum Tode verurtheilen (Art. 8), und provisorisch die Todesurtheile binnen 24 Stunden (Art. 13, § 7) vollstrecken zu lassen: — aber der „Rechtsboden“ ist immer durch die letzte Bestätigung der „verantwortlichen“ Minister gerettet, und es lebe der Rechtsboden! Unser einziger stiller Wunsch ist dabei, daß an den Rechtsboden-Männern die ersten provisorischen Executionen im Namen Gottes und Sr. christlich-germanischen Unterknäsen-Majestät erprobt werden möchten. (Schluß folgt.) 068 Köln, 15. Mai. Die bekannte Note, welche das Ministerium Brandenburg-Manteufel als Hohenzollern'schen Bannfluch gegen die Frankfurter National-Versammlung unterm 7. d. Mts. geschleudert, ist den Regierungspräsidien der Rheinprovinz von Hrn. Eichmann mit folgendem Begleitschreiben zugefertigt worden: „Indem ich Euer Hochwohlgeboren Abschrift des voranstehenden Erlasses des hohen Staats-Ministerii vom 7. d. Mts. anbei zugehen lasse, spreche ich die zuversichtliche Erwartung aus, daß Sie zur Ausführung desselben in dem Ihrer Verwaltung anvertrauten Bezirke mit Umsicht und Wachsamkeit, so wie mit Energie und Entschlossenheit die erforderlichen Maßregeln jederzeit und ohne Verzug treffen werden. Gleichzeitig ersuche ich Sie, die untergeordneten Behörden des dortigen Bezirks in gleichem Sinne anzuweisen und es denselben zur unerläßlichen Pflicht zu machen, alle gesetzwidrigen Versuche zur Durchführung der in Frankfurt a. M. berathenen Verfassung auf das Schleunigste und mit aller Energie zu verhindern. Coblenz, den 9. Mai 1849. Der Ober-Präsident der Rheinprovinz, (gez.) Eichmann.“ An das Königliche Regierungs-Präsidium zu ‥‥ * Köln, 15. Mai. Essen und Umgegend ist auf Grund der neuesten christlich-germanischen Verfassung in Belagerungszustand erklärt worden. 102 Deutz, 15. Mai. Es ist erfreulich, in Betreff unseres Gemeinderaths mittheilen zu können, daß er einen von 13 seiner Mitglieder (der ganze Rath besteht aus 18 Mitglieder) gestellten Antrag: auf Anerkennung der am 8. in der Generalversammlung rheinischer Gemeinderäthe gefaßten Beschlüsse und Nichtbeachtung des unterm 8. d. erlassenen Aufrufs des Oberpräsidenten der Rheinprovinz einstimmig annahm. Das zeigt klar genug, daß von einem Vertrauen unserer Vertreter zur Regierung keine Rede sein kann. Etwaige Zwangsmaßregeln werden an dem patriotischen Sinne der hiesigen Bürgerschaft scheitern. 15 Mülheim am Rhein, 14. Mai. Verflossene Nacht ist von hier ein starker Zug bewaffneter Männer mit einem erprobten und entschlossenen Führer nach Elberfeld abgegangen. Unsere Bergischen verstehen keinen Spaß. Ein Guerillakrieg, wovon selbst die Franzosen aus den 90er Jahren noch nachzuerzählen wissen, wird durch das ganze Land auflodern. Mögen auch die übrigen Rheinländer ihre Schuldigkeit thun! 141 Overath, 13. Mai. Heute wurde hierselbst bei einer Volksversammlung der Gemeinde Overath, welcher der Gemeinde-Rath beiwohnte, die in Frankfurt publizirte deutsche Reichsverfassung beschworen und der Eid geleistet, dieselbe mit Gut und Blut aufrecht zu erhalten. Zugleich wurde eine Kommission erwählt, sofort die Volksbewaffnung einzuführen. Eine Masse hat sich unterzeichnet, auf den Ruf der Gefahr gleich zu folgen, besonders aber die Landwehrleute auf den Ruf des Standrechts-Ministeriums nicht folgen zu lassen und sie zu schützen. Düsseldorf, 14. Mai, Mittags 12 Uhr. So eben rückt eine halbe Batterie und die 8. Jägerabtheilung mit der Eisenbahn nach Camen, wo eine große Militärmacht zusammengezogen wird. (D. Z.) * Elberfeld, 14. Mai. Auf dem hiesigen Bahnhofe ist folgende Bekanntmachung angeschlagen: Um von ferne schon wahrnehmen zu können, daß keine Truppen auf unsern Zügen sich befinden, werden wir eine weiße Fahne auf den Lokomotiven anbringen. Wir bitten dieselbe zu respektiren. Die Direktion der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn: Schum. Danker. Der als Spion verhaftet gewesene Schwanbeck, Redakteur der „Köln. Ztg.“, ist mit der Weisung, sich alsbald aus der Stadt zu entfernen, wieder in Freiheit gesetzt worden. Dagegen ist ein anderes Individuum aus Köln, daß sich den Namen Franck beilegt, noch in gutem Verwahrsam. Elberfeld, 13. Mai. Wir erfahren aus sicherer Quelle, daß der Sicherheits-Ausschuß einen Deputirten nach Frankfurt entsandt, um der Reichscentralgewalt die Verhältnisse unserer Stadt und Provinz offen darzulegen und den Reichsschutz in Anspruch zu nehmen. * Elberfeld, 15. Mai. Wir erhalten folgende Proklamation, die in alle Gegenden der Rheinlande und Westphalens versendet worden ist. Aufruf. Mit 188 gegen 147, also mit der bedeutenden Majorität von 41 Stimmen, sind am 10. Mai folgende Beschlüsse der deutschen National-Versammlung gefaßt worden: „In Erwägung, daß die Reichsversammlung durch ihre Beschlüsse vom 28. April und 4 Mai d. J. die gesetzliche Mitwirkung des Volkes zur Durchführung der Reichsverfassung in Anspruch genommen hat, indem sie die Regierungen, die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten, das gesammte deutsche Volk aufgefordert hat, die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März d. J. zur Anerkennung und Geltung zu bringen; in Erwägung, daß der Widerstand einzelner Regierungen gegen die zu Recht bestehende Reichsverfassung und die sehr allgemein für dieselbe ausgesprochenen Sympathien des deutschen Volkes in einigen Theilen Deutschlands zu Versuchen gewaltsamer Unterdrückung geführt hat oder vorzuschreiten droht; in Erwägung, daß derartige Maßregeln, welche eben so verwerflich sind, als anarchische Bestrebungen von unten, den Reichsfrieden gestört haben oder bedrohen, dessen Bewahrung nach oben wie nach unten durch Gesetz vom 28. Juni 1848 alleinige Berechtigung und Verpflichtung der provisorischen Centralgewalt, — „„sowohl als vollziehende Gewalt in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, als zur Oberleitung der gesammten bewaffneten Macht““ — die Anwendung jedes innerhalb dieser Gränzen liegenden Mittels zur Herstellung des Reichsfriedens gestattet; „aus diesen Gründen beschließt die Reichsversammlung: 1 Dem schweren Bruche des Reichsfriedens, welchen die preußische Regierung durch unbefugtes Einschreiten im Königreiche Sachsen sich hat zu Schulden kommen lassen, ist durch alle zu Gebote stehenden Mittel entgegen zu treten. 2. Neben Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit sind diejenigen Bestrebungen des Volks und seiner Vertreter, welche zur Durchführung der endgültig beschlossenen Reichsverfassung geschehen, gegen jeden Zwang und Unterdrückung in Schutz zu nehmen. Die provisorische Centralgewalt ist zur Ausführung dieser Beschlüsse aufzufordern.“ Durch Nro. 2 dieser Beschlüsse sind wir vollkommen auf den Rechtsboden gestellt, wenn wir die endgültig beschlossene Reichsverfassung mit allen Mitteln durchzuführen uns bestreben; wenn wir demnach die Entlassung des den Beschlüssen der deutschen National-Versammlung sich widersetzenden Ministeriums Brandenburg-Manteuffel und die sofortige Einsetzung eines neuen, die deutsche Reichsverfassung unbedingt anerkennenden und den in Frankfurt gefaßten und noch zu fassenden Beschlüssen sich unterwerfenden Ministeriums verlangen und den gegen das volksfeindliche, verrätherische jetzige Ministerium angefangenen Widerstand energisch fortsetzen. Wir ersuchen alle Gemeinden und Städte von Rheinland-Westphalen, sich uns in unsern Bestrebungen anzuschließen. Die provisorische Centralgewalt muß und wird uns gegen jeden Zwang und Unterdrückung in Schutz nehmen. — Wir sind aber auch bereit und gerüstet, mit eigenen Kräften, so lange es geht und die thätige Unterstützung der Centralgewalt nicht erfolgt, uns gegen die bereits von den Dienern des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel uns zugedachte Unterdrückung unserer Bestrebungen vermittelst Waffengewalt zu vertheidigen. Fast die ganze Grafschaft Mark ist bereits aufgestanden und eine großartige Vertheidigung organisirt. Wir werden die Waffen nicht eher niederlegen, als bis unsere gesetzlich begründeten Forderungen erfüllt sind und die hohe heilige Sache des deutschen Vaterlandes gesiegt hat. Zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit sind Sicherheitsausschüsse niedergesetzt. Westphälische, rheinische Brüder! Vereinigt Euch mit uns in gleichen Bestrebungen, zeigt jenem fluchwürdigen Ministerium durch Euren energischen Widerstand, daß es sich verrechnet hat, wenn es das Volk wieder knechten und die Contrerevolution durchführen zu können glaubte. Und Ihr, unsere Brüder im Heere, Ihr werdet Euch nicht zu gefügigen Werkzeugen von Vaterlandsverräthern hergeben, Ihr werdet nicht gegen Eure Brüder

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Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 299. Köln, 16. Mai 1849, S. 1699. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz299_1849/1>, abgerufen am 21.11.2024.