[N. N.]: Rümpfer Ordnung. In: Palamedes Redivivus. Leipzig, 1678, S. 165–182.Ordnung. pfeifft/ soll gedoppelten Stams ver-lustig seyn/ denn solches Geld kan zur Karte angewendet werden/ doch ist er nicht schuldig zu Pfeiffen/ daß man ihn über eine Meilwegs höret. Der 20. Artikul. Wer mit den vier Täusern den Der 21. Artikul. So einer aus sonderbahren Un- Der 22. Artikul. Von einem ieden Matsch gefällt billich H iiij
Ordnung. pfeifft/ ſoll gedoppelten Stams ver-luſtig ſeyn/ denn ſolches Geld kan zur Karte angewendet werden/ doch iſt er nicht ſchuldig zu Pfeiffen/ daß man ihn uͤber eine Meilwegs hoͤret. Der 20. Artikul. Wer mit den vier Taͤuſern den Der 21. Artikul. So einer aus ſonderbahren Un- Der 22. Artikul. Von einem ieden Matſch gefaͤllt billich H iiij
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Ordnung.
pfeifft/ ſoll gedoppelten Stams ver-
luſtig ſeyn/ denn ſolches Geld kan
zur Karte angewendet werden/ doch
iſt er nicht ſchuldig zu Pfeiffen/ daß
man ihn uͤber eine Meilwegs hoͤret.
Der 20. Artikul.
Wer mit den vier Taͤuſern den
Stich verſpielet/ muß billich einen
Matsch bezahlen/ und ſol auch/ weil
das Spiel waͤhret/ vexiret werden/
nach Endung des Spiels aber wird
er nicht unbillich ſeiner Ehren re-
ſtituirt und erſetzet.
Der 21. Artikul.
So einer aus ſonderbahren Un-
gluͤck/ wider ſeinen Willen/ von dem
andern gematſcht wuͤrde/ ſoll er des
vexiren keines weges/ iedoch des
zum uͤberfluß befreyet ſeyn/ er zeigte
denn und haͤtte beyhanden einen pri-
vilegirten Vexirbrieff.
Der 22. Artikul.
Von einem ieden Matſch gefaͤllt
billich
H iiij
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(2020-10-11T08:11:35Z)
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