Das wohlfeilste Panorama des Universums. Nr. 9. Prag, 1836.Panorama des Universums. [Beginn Spaltensatz]
so konnte leicht der Gedanke entstehen, daß derTapfere auch immer das gute Recht auf seiner Seite habe. Und so kam denn die barbarische Ge- wohnheit auf, zum Beweise seiner Behauptung sich auf sein Schwert zu berufen. Beim gänzlichen Man- gel einer ordentlichen Gerichtsverfassung und be- stimmter Gesetze wurde das Schwert als die einzige Richtschnur des Rechtes und Unrechtes angesehn. Bei diesen Zweikämpfen waren gewisse Formen festgesetzt, die genau beobachtet wurden. Die Richter trugen entweder selbst auf den Zweikampf an, oder der Beleidigte forderte seinen Gegner dazu heraus, um seine Unschuld zu beweisen. Selbst die Zeugen wa- ren verbunden, ihre Aussagen durch den Zweikampf zu bestätigen. Wenn die Parteten an dem vorher bestimmten Tage und Orte erschienen, wurden Kampf- richter ( Grieswärtl ) bestellt, deren Amt es war, genau Acht zu geben, daß Keiner von den Streiten- den einen überwiegenden Vortheil über den Andern haben möge. Die Waffen wurden untersucht, und Sonne und Wind ward unter Beide getheilt, so daß Keinem die Sonnenstrahlen oder der Wind be- schwerlicher als seinem Gegner fallen konnten. Der Ueberwundene oder der, welcher sich dem Sieger ergab, wurde für ehr = und rechtlos, oft auch für vogelfrei erklärt, und seine Güter wurden eingezogen. Wenn der Ueberwundene im Zweikampfe blieb, so wurde er nicht ehrlos und erhielt ein anständiges Begräbniß. Dem Sieger war es erlaubt, dem Be- siegten, wenn er nicht um Leben und Schonung bat, den Todesstoß zu geben. Nicht die Adeligen allein, sondern alle Freigebornen überhaupt hatten das Recht, ihre Sache durch den Zweikampf zu entscheiden, weil kein freier Mann mit Leibesstrafen belegt werden durfte. Wer den Zweikampf ausschlug, wurde so- gleich für schuldig erkannt. Personen, die selbst nicht fechten konnten, als Geistliche, Weiber, Gre se und Schwache, mußten Verfechter stellen, die sich für sie schlugen. Diese gerichtlichen Zweikämpfe dauer- ten lange Zeit fort, obgleich man das Barbarische und Unzweckmäßige derselben erkannte. Die Kaiser errichteten selbst privilegirte Kampfgerichte, von denen das zu Hall in Schwaben sich am längsten erhielt. Jeder konnte seinen Gegner an einem solchen Orte zum Zweikampf herausfordern. Durch die Einfüh- rung der päpstlichen Dekretalen ( 1235 ) und einer besseren Gerichtspflege wurden auch die gerichtlichen Zweikämpfe, so wie die Ordalien, nach und nach abgeschafft. Als im 11. Jahrhunderte der Geist des Ritterwesens sich ausbildete, wurden auch außerge- richtliche Zweikämpfe gewöhnlich, die vor selbst ge- wählten Schiedsrichtern gehalten wurden, um über Ehrensachen zu entscheiden. Auch diese verschwanden in der Folge. An ihrer Stelle kamen die Duelle auf, die noch jetzt mehr oder weniger üblich sind, und weder durch Gesetze noch durch angedrohte Strafen ganz haben unterdrückt werden können. Gegen das Duell, namentlich unter Offizieren, erließ der König von Preußen 1828 eine merkwürdige Kabinetsordre. Auf den deutschen Universitäten kam das Duellwesen erst im [unleserliches Material - 15 Zeichen fehlen]dreißigjährigen Kriege auf Desselben ward damals in den erneuten Statuten der Erfurter Universität gedacht. C. Liebe der Vögel zu ihren Jungen. Merkwürdig und rührend ist dem aufmerksamen Man setze junge Vögel in einen Käfig, man [Ende Spaltensatz] Panorama des Universums. [Beginn Spaltensatz]
so konnte leicht der Gedanke entstehen, daß derTapfere auch immer das gute Recht auf seiner Seite habe. Und so kam denn die barbarische Ge- wohnheit auf, zum Beweise seiner Behauptung sich auf sein Schwert zu berufen. Beim gänzlichen Man- gel einer ordentlichen Gerichtsverfassung und be- stimmter Gesetze wurde das Schwert als die einzige Richtschnur des Rechtes und Unrechtes angesehn. Bei diesen Zweikämpfen waren gewisse Formen festgesetzt, die genau beobachtet wurden. Die Richter trugen entweder selbst auf den Zweikampf an, oder der Beleidigte forderte seinen Gegner dazu heraus, um seine Unschuld zu beweisen. Selbst die Zeugen wa- ren verbunden, ihre Aussagen durch den Zweikampf zu bestätigen. Wenn die Parteten an dem vorher bestimmten Tage und Orte erschienen, wurden Kampf- richter ( Grieswärtl ) bestellt, deren Amt es war, genau Acht zu geben, daß Keiner von den Streiten- den einen überwiegenden Vortheil über den Andern haben möge. Die Waffen wurden untersucht, und Sonne und Wind ward unter Beide getheilt, so daß Keinem die Sonnenstrahlen oder der Wind be- schwerlicher als seinem Gegner fallen konnten. Der Ueberwundene oder der, welcher sich dem Sieger ergab, wurde für ehr = und rechtlos, oft auch für vogelfrei erklärt, und seine Güter wurden eingezogen. Wenn der Ueberwundene im Zweikampfe blieb, so wurde er nicht ehrlos und erhielt ein anständiges Begräbniß. Dem Sieger war es erlaubt, dem Be- siegten, wenn er nicht um Leben und Schonung bat, den Todesstoß zu geben. Nicht die Adeligen allein, sondern alle Freigebornen überhaupt hatten das Recht, ihre Sache durch den Zweikampf zu entscheiden, weil kein freier Mann mit Leibesstrafen belegt werden durfte. Wer den Zweikampf ausschlug, wurde so- gleich für schuldig erkannt. Personen, die selbst nicht fechten konnten, als Geistliche, Weiber, Gre se und Schwache, mußten Verfechter stellen, die sich für sie schlugen. Diese gerichtlichen Zweikämpfe dauer- ten lange Zeit fort, obgleich man das Barbarische und Unzweckmäßige derselben erkannte. Die Kaiser errichteten selbst privilegirte Kampfgerichte, von denen das zu Hall in Schwaben sich am längsten erhielt. Jeder konnte seinen Gegner an einem solchen Orte zum Zweikampf herausfordern. Durch die Einfüh- rung der päpstlichen Dekretalen ( 1235 ) und einer besseren Gerichtspflege wurden auch die gerichtlichen Zweikämpfe, so wie die Ordalien, nach und nach abgeschafft. Als im 11. Jahrhunderte der Geist des Ritterwesens sich ausbildete, wurden auch außerge- richtliche Zweikämpfe gewöhnlich, die vor selbst ge- wählten Schiedsrichtern gehalten wurden, um über Ehrensachen zu entscheiden. Auch diese verschwanden in der Folge. An ihrer Stelle kamen die Duelle auf, die noch jetzt mehr oder weniger üblich sind, und weder durch Gesetze noch durch angedrohte Strafen ganz haben unterdrückt werden können. Gegen das Duell, namentlich unter Offizieren, erließ der König von Preußen 1828 eine merkwürdige Kabinetsordre. Auf den deutschen Universitäten kam das Duellwesen erst im [unleserliches Material – 15 Zeichen fehlen]dreißigjährigen Kriege auf Desselben ward damals in den erneuten Statuten der Erfurter Universität gedacht. C. Liebe der Vögel zu ihren Jungen. Merkwürdig und rührend ist dem aufmerksamen Man setze junge Vögel in einen Käfig, man [Ende Spaltensatz] <TEI> <text> <body> <div type="jArticle" n="1"> <p><pb facs="#f0007" n="71"/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#g">Panorama des Universums.</hi></fw><cb type="start"/> so konnte leicht der Gedanke entstehen, daß der<lb/> Tapfere auch immer das gute Recht auf seiner<lb/> Seite habe. Und so kam denn die barbarische Ge-<lb/> wohnheit auf, zum Beweise seiner Behauptung sich<lb/> auf sein Schwert zu berufen. Beim gänzlichen Man-<lb/> gel einer ordentlichen Gerichtsverfassung und be-<lb/> stimmter Gesetze wurde das Schwert als die einzige<lb/> Richtschnur des Rechtes und Unrechtes angesehn. Bei<lb/> diesen Zweikämpfen waren gewisse Formen festgesetzt,<lb/> die genau beobachtet wurden. Die Richter trugen<lb/> entweder selbst auf den Zweikampf an, oder der<lb/> Beleidigte forderte seinen Gegner dazu heraus, um<lb/> seine Unschuld zu beweisen. Selbst die Zeugen wa-<lb/> ren verbunden, ihre Aussagen durch den Zweikampf<lb/> zu bestätigen. Wenn die Parteten an dem vorher<lb/> bestimmten Tage und Orte erschienen, wurden Kampf-<lb/> richter ( Grieswärtl ) bestellt, deren Amt es war,<lb/> genau Acht zu geben, daß Keiner von den Streiten-<lb/> den einen überwiegenden Vortheil über den Andern<lb/> haben möge. Die Waffen wurden untersucht, und<lb/> Sonne und Wind ward unter Beide getheilt, so<lb/> daß Keinem die Sonnenstrahlen oder der Wind be-<lb/> schwerlicher als seinem Gegner fallen konnten. Der<lb/> Ueberwundene oder der, welcher sich dem Sieger<lb/> ergab, wurde für ehr = und rechtlos, oft auch für<lb/> vogelfrei erklärt, und seine Güter wurden eingezogen.<lb/> Wenn der Ueberwundene im Zweikampfe blieb, so<lb/> wurde er nicht ehrlos und erhielt ein anständiges<lb/> Begräbniß. Dem Sieger war es erlaubt, dem Be-<lb/> siegten, wenn er nicht um Leben und Schonung bat,<lb/> den Todesstoß zu geben. Nicht die Adeligen allein,<lb/> sondern alle Freigebornen überhaupt hatten das Recht,<lb/> ihre Sache durch den Zweikampf zu entscheiden, weil<lb/> kein freier Mann mit Leibesstrafen belegt werden<lb/> durfte. Wer den Zweikampf ausschlug, wurde so-<lb/> gleich für schuldig erkannt. Personen, die selbst<lb/> nicht fechten konnten, als Geistliche, Weiber, Gre se<lb/> und Schwache, mußten Verfechter stellen, die sich<lb/> für sie schlugen. Diese gerichtlichen Zweikämpfe dauer-<lb/> ten lange Zeit fort, obgleich man das Barbarische<lb/> und Unzweckmäßige derselben erkannte. Die Kaiser<lb/> errichteten selbst privilegirte Kampfgerichte, von denen<lb/> das zu <hi rendition="#g">Hall</hi> in Schwaben sich am längsten erhielt.<lb/> Jeder konnte seinen Gegner an einem solchen Orte<lb/> zum Zweikampf herausfordern. Durch die Einfüh-<lb/> rung der päpstlichen Dekretalen ( 1235 ) und einer<lb/> besseren Gerichtspflege wurden auch die gerichtlichen<lb/> Zweikämpfe, so wie die Ordalien, nach und nach<lb/> abgeschafft. Als im 11. Jahrhunderte der Geist des<lb/> Ritterwesens sich ausbildete, wurden auch außerge-<lb/> richtliche Zweikämpfe gewöhnlich, die vor selbst ge-<lb/> wählten Schiedsrichtern gehalten wurden, um über<lb/> Ehrensachen zu entscheiden. Auch diese verschwanden<lb/> in der Folge. An ihrer Stelle kamen die Duelle<lb/> auf, die noch jetzt mehr oder weniger üblich sind,<lb/> und weder durch Gesetze noch durch angedrohte<lb/> Strafen ganz haben unterdrückt werden können.<lb/> Gegen das Duell, namentlich unter Offizieren, erließ<lb/> der König von Preußen 1828 eine merkwürdige<lb/> Kabinetsordre. 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Die Wärme und der Schutz,<lb/> welcher den jungen Vögeln von den Alten zu Theil<lb/> wird, ist ein herrliches Bild des innern Friedens<lb/> und der Sicherheit des Menschen, der sein Ver-<lb/> trauen auf die Vorsehung setzt. Zum Schluße ein<lb/> paar <gap reason="illegible" unit="chars" quantity="9"/>Beispiele von der Elternliebe der Vögel: Eine<lb/> Katze hatte ein Pfahlwerk erklettert und suchte ein<lb/> darüber befindliches Amselnest zu erreichen. Bei<lb/> ihrem Anblick verließ das Weibchen das Nest und<lb/> flog ihr unter kläglichem Geschrei ängstlich entgegen,<lb/> so nahe, daß die Katze es fast erreichen konnte.<lb/> Das Männchen seinerseits gab auch Zeichen der<lb/> äußersten Unruhe und schrie laut, wobei es sich<lb/> manchmal auf dem Gepfähle gerade vor die Katze<lb/> hinsetzte, welche keinen Satz machen konnte, weil ihre<lb/> Beute zu nahe war. Nicht lange aber, so sprang<lb/> das Männchen der Katze auf den Rücken, und hackte<lb/> ihr so wüthend auf den Kopf, daß sie mit dem<lb/> Vogel zu Boden fiel, der sie sofort wirklich zur<lb/> Flucht zwang. Ein zweites Mal trug die Amsel<lb/> auf dieselbe Art den Sieg davon, und die Katze<lb/> ward dadurch so eingeschüchtert, daß sie ihre Plane<lb/> auf die Jungen aufgab. Nach jedem Kampf feierte<lb/> die Amsel ihren Sieg mit einem Gesang, und noch<lb/> mehrere Tage jagte sie die Katze durch den Garten,<lb/> wenn diese aus dem Hause kam. Einst flogen auch<lb/> Amseln einem <gap reason="illegible" unit="chars" quantity="6"/>Knaben, der ihnen ein Jurges ge-<lb/> nommen hatte, in das Haus nach und hackten ihn<lb/> in den Kopf. Der Mensch denkt freilich nicht daran,<lb/> welchen Jammer er über arme Geschöpfe bringt,<lb/> wenn er sie der Brut beraubt, die sie mit so inniger<lb/> Zärtlichkeit aufgezogen. „Der grausame Vater“,<lb/> sagt ein alter Schriftsteller, „der sein Kind dazu<lb/> aufmuntert, einem armen Vogel seine Kleinen zu<lb/> nehmen, verdiente, daß sein eigenes Nest geplündert<lb/> und er kinderlos <gap reason="illegible" unit="chars" quantity="5"/>würde.“</p><lb/> <p>Man setze junge Vögel in einen Käfig, man<lb/> stelle diesen wohin man will: unter allen <gap reason="illegible" unit="chars" quantity="8"/>Umtänden,<lb/> wenn nur die physische <gap reason="illegible" unit="chars" quantity="11"/>Möglichkeit vorhanden ist,<lb/> werden sie die Alten mit der größten Sorgfalt und<lb/> Pünktlichkeit mit Futter versorgen, und die Vorsorge<lb/> der Alten dauert in diesem Falle weit länger, als<lb/> wenn sie dem Gange der Natur gemäß wären auf-<lb/> erzogen worden. Sehr oft habe ich an Vögeln die<lb/> Angst und Verwirrung beobachtet, wenn ich in der<lb/> Nähe ihres Nestes stehen blieb. Es ist unverienn-<lb/> bar, wie wehe ihnen dabei zu Muthe ist, und die<lb/> schüchternsten zeigen dann eine Kühnheit, eine Un-<lb/> besorgtheit für ihr eigenes Leben, die wahrhaft rüh-<lb/> rend erscheint. Man beobachtet dieß vom Adler<lb/> herab bis zum Zaunkönig, und vom Schwan bis zu<lb/> den kleinsten Wasservögeln. Einer der letztern, das<lb/> Wasserhuhn, zeigt oft in der Sorge für seine Brut<lb/> eine höchst liebenswürdige Vorsicht. Bekanntlich<lb/> bauen sie ihr Nest in Schilf und Binsen, und meist<lb/> ganz nahe an's Wasser, weil es hier am verborgen-<lb/> sten ist. An Orten aber, wo im geringsten ein Stei-<lb/> gen des Wassers zu befürchten ist, wird ein zweites<lb/> Nest, weiter außerhalb des Bereichs des Wassers<lb/> gebaut, wohin sie im Falle der Noth Eier oder Brut<lb/> schaffen können.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <cb type="end"/> </body> </text> </TEI> [71/0007]
Panorama des Universums.
so konnte leicht der Gedanke entstehen, daß der
Tapfere auch immer das gute Recht auf seiner
Seite habe. Und so kam denn die barbarische Ge-
wohnheit auf, zum Beweise seiner Behauptung sich
auf sein Schwert zu berufen. Beim gänzlichen Man-
gel einer ordentlichen Gerichtsverfassung und be-
stimmter Gesetze wurde das Schwert als die einzige
Richtschnur des Rechtes und Unrechtes angesehn. Bei
diesen Zweikämpfen waren gewisse Formen festgesetzt,
die genau beobachtet wurden. Die Richter trugen
entweder selbst auf den Zweikampf an, oder der
Beleidigte forderte seinen Gegner dazu heraus, um
seine Unschuld zu beweisen. Selbst die Zeugen wa-
ren verbunden, ihre Aussagen durch den Zweikampf
zu bestätigen. Wenn die Parteten an dem vorher
bestimmten Tage und Orte erschienen, wurden Kampf-
richter ( Grieswärtl ) bestellt, deren Amt es war,
genau Acht zu geben, daß Keiner von den Streiten-
den einen überwiegenden Vortheil über den Andern
haben möge. Die Waffen wurden untersucht, und
Sonne und Wind ward unter Beide getheilt, so
daß Keinem die Sonnenstrahlen oder der Wind be-
schwerlicher als seinem Gegner fallen konnten. Der
Ueberwundene oder der, welcher sich dem Sieger
ergab, wurde für ehr = und rechtlos, oft auch für
vogelfrei erklärt, und seine Güter wurden eingezogen.
Wenn der Ueberwundene im Zweikampfe blieb, so
wurde er nicht ehrlos und erhielt ein anständiges
Begräbniß. Dem Sieger war es erlaubt, dem Be-
siegten, wenn er nicht um Leben und Schonung bat,
den Todesstoß zu geben. Nicht die Adeligen allein,
sondern alle Freigebornen überhaupt hatten das Recht,
ihre Sache durch den Zweikampf zu entscheiden, weil
kein freier Mann mit Leibesstrafen belegt werden
durfte. Wer den Zweikampf ausschlug, wurde so-
gleich für schuldig erkannt. Personen, die selbst
nicht fechten konnten, als Geistliche, Weiber, Gre se
und Schwache, mußten Verfechter stellen, die sich
für sie schlugen. Diese gerichtlichen Zweikämpfe dauer-
ten lange Zeit fort, obgleich man das Barbarische
und Unzweckmäßige derselben erkannte. Die Kaiser
errichteten selbst privilegirte Kampfgerichte, von denen
das zu Hall in Schwaben sich am längsten erhielt.
Jeder konnte seinen Gegner an einem solchen Orte
zum Zweikampf herausfordern. Durch die Einfüh-
rung der päpstlichen Dekretalen ( 1235 ) und einer
besseren Gerichtspflege wurden auch die gerichtlichen
Zweikämpfe, so wie die Ordalien, nach und nach
abgeschafft. Als im 11. Jahrhunderte der Geist des
Ritterwesens sich ausbildete, wurden auch außerge-
richtliche Zweikämpfe gewöhnlich, die vor selbst ge-
wählten Schiedsrichtern gehalten wurden, um über
Ehrensachen zu entscheiden. Auch diese verschwanden
in der Folge. An ihrer Stelle kamen die Duelle
auf, die noch jetzt mehr oder weniger üblich sind,
und weder durch Gesetze noch durch angedrohte
Strafen ganz haben unterdrückt werden können.
Gegen das Duell, namentlich unter Offizieren, erließ
der König von Preußen 1828 eine merkwürdige
Kabinetsordre. Auf den deutschen Universitäten kam
das Duellwesen erst im _______________dreißigjährigen Kriege auf
Desselben ward damals in den erneuten Statuten
der Erfurter Universität gedacht. C.
Liebe der Vögel zu ihren Jungen.
Merkwürdig und rührend ist dem aufmerksamen
Beobachter die Liebe der Vögel zu ihren Jungen,
und diese Liebe wird sichtbar von Letztern erwiedert.
Kehrt ein Vogel zu seinem Nest zurück, um seiner
Brut wieder Wärme zu spenden, so wird er mit
einem Zirpen empfangen, aus dem Liebe und innige
Freude spricht. Läßt sich die Schwalbe für die
Nacht im Neste nieder, so geben die Jungen, oft
bis spät in den Abend hinein, einen leisen Ton des
Wohlbehagens von sich. Die Wärme und der Schutz,
welcher den jungen Vögeln von den Alten zu Theil
wird, ist ein herrliches Bild des innern Friedens
und der Sicherheit des Menschen, der sein Ver-
trauen auf die Vorsehung setzt. Zum Schluße ein
paar _________Beispiele von der Elternliebe der Vögel: Eine
Katze hatte ein Pfahlwerk erklettert und suchte ein
darüber befindliches Amselnest zu erreichen. Bei
ihrem Anblick verließ das Weibchen das Nest und
flog ihr unter kläglichem Geschrei ängstlich entgegen,
so nahe, daß die Katze es fast erreichen konnte.
Das Männchen seinerseits gab auch Zeichen der
äußersten Unruhe und schrie laut, wobei es sich
manchmal auf dem Gepfähle gerade vor die Katze
hinsetzte, welche keinen Satz machen konnte, weil ihre
Beute zu nahe war. Nicht lange aber, so sprang
das Männchen der Katze auf den Rücken, und hackte
ihr so wüthend auf den Kopf, daß sie mit dem
Vogel zu Boden fiel, der sie sofort wirklich zur
Flucht zwang. Ein zweites Mal trug die Amsel
auf dieselbe Art den Sieg davon, und die Katze
ward dadurch so eingeschüchtert, daß sie ihre Plane
auf die Jungen aufgab. Nach jedem Kampf feierte
die Amsel ihren Sieg mit einem Gesang, und noch
mehrere Tage jagte sie die Katze durch den Garten,
wenn diese aus dem Hause kam. Einst flogen auch
Amseln einem ______Knaben, der ihnen ein Jurges ge-
nommen hatte, in das Haus nach und hackten ihn
in den Kopf. Der Mensch denkt freilich nicht daran,
welchen Jammer er über arme Geschöpfe bringt,
wenn er sie der Brut beraubt, die sie mit so inniger
Zärtlichkeit aufgezogen. „Der grausame Vater“,
sagt ein alter Schriftsteller, „der sein Kind dazu
aufmuntert, einem armen Vogel seine Kleinen zu
nehmen, verdiente, daß sein eigenes Nest geplündert
und er kinderlos _____würde.“
Man setze junge Vögel in einen Käfig, man
stelle diesen wohin man will: unter allen ________Umtänden,
wenn nur die physische ___________Möglichkeit vorhanden ist,
werden sie die Alten mit der größten Sorgfalt und
Pünktlichkeit mit Futter versorgen, und die Vorsorge
der Alten dauert in diesem Falle weit länger, als
wenn sie dem Gange der Natur gemäß wären auf-
erzogen worden. Sehr oft habe ich an Vögeln die
Angst und Verwirrung beobachtet, wenn ich in der
Nähe ihres Nestes stehen blieb. Es ist unverienn-
bar, wie wehe ihnen dabei zu Muthe ist, und die
schüchternsten zeigen dann eine Kühnheit, eine Un-
besorgtheit für ihr eigenes Leben, die wahrhaft rüh-
rend erscheint. Man beobachtet dieß vom Adler
herab bis zum Zaunkönig, und vom Schwan bis zu
den kleinsten Wasservögeln. Einer der letztern, das
Wasserhuhn, zeigt oft in der Sorge für seine Brut
eine höchst liebenswürdige Vorsicht. Bekanntlich
bauen sie ihr Nest in Schilf und Binsen, und meist
ganz nahe an's Wasser, weil es hier am verborgen-
sten ist. An Orten aber, wo im geringsten ein Stei-
gen des Wassers zu befürchten ist, wird ein zweites
Nest, weiter außerhalb des Bereichs des Wassers
gebaut, wohin sie im Falle der Noth Eier oder Brut
schaffen können.
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