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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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bekennet sich einer darzu der da saget. Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel vnd auff Erden / der saget / er habe jhn dahin gesetzt / vnd wer jhm darüber thue / der habe nicht den Armen Mann / sondern jhm Christo / vnnd seinem Himmlischen Vatter gethan. Wer hat nun einiger Obrigkeit die Gewalt gegeben / daß sie vngeachtet solcher Mandata / damit sie doch Gott sonderlichen meynet. Matth. 10. Ihm seine getrewe Diener macht haben auß zustossen / vnd einen vntrewen Mütling (der sich verheysset / er wölle es zu jhrem gefallen machen / daß er keine Gewaltige Niphlim vnd Nimrodes erzürne / so jetzund wider Christum Toben vnd Wüten / sich zu solchem fürhaben vnnd mutwillen frey ohne schew offentlich bekennen /) dargegen in jhre Stedte einzudringen. Ich weyß wol hie stielt dem Magistro M. niemandt nichts / dann er hatt darinnen nichts Erblichs für seine Person / was hatt aber der liebe Gott daran? Der jhn eingesetzt vnd von jedermam nicht allein vngeperturbiret / sondern von Herren vnnd Vnterthanen will geehret haben / nicht schlecht wie Obrigkeit / Vatter oder Mutter / sondern mit zweyfacher Ehr. Wer sihet das nicht / daß hie keiner Creatur sondern Gott in seine Jurisdiction vnnd Eygenthumb gefallen / vnd also keine geringe schlechte Raben vnd Galgen-Diebe / sondern Gottes Reuber vnnd Diebe sind? Darumb auch der heilige Lutherus bey zeit seines Lebens / mit der keinen hatt wöllen zuthun haben / so in der auß gedrungenen Prediger stedt sindt eingesetzt vnd subintroducieret worden / zu dem daß mein lieber Cyprianus in diesem Fall vnnd wol ewig von N. vnd jedermenniglichen wirdt vnverantwortet bleiben / der einen solchen Mütling ausser der Kirchen / vnd damit in deß Teuffels Reich setzet.

Es leidet / saget der heilige Lutherus / gar kein geringer Haußvatter nicht / daß man jhm seinen vnschuldigen wolverdienten Diener / wider seinen willen entsetzt / vnd jhm in seine Haußhaltung einen andern an seine Stedte ordente / wie kommet der arme Christus darzu / daß ers muß nicht allein leiden / wider alle sein ruffen vnd schreien? Sondern auch selbst rühmen / daß wir Armen Scheblinge vnd Madenseck jhm seine Diener / außgefastem muth außstossen / vnd setzen jm Juncker jämerlich hinein? Heyst das nicht. Os ponere in Coelum, so weyß ich nicht was es heyst. Vnd das ist nicht genung / daß man wider Gott handelt / nachmals sein Gebott gantz vnnd gar auffhebet / Sondern da kommet dann Sudeler / Seyfferer / schmieret vnnd tünchet die Wandt / wie Ezechiel saget / auff daß sie die boßhafftigen in jhrem sündlichen wesen stercken. Jerem. 23. Damit jhm ja seine boßheit niemandt lasse leydt sein / vnnd sich darvon bekehre. Noch predigen sie Gottes Wort / su -

bekennet sich einer darzu der da saget. Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel vnd auff Erden / der saget / er habe jhn dahin gesetzt / vnd wer jhm darüber thue / der habe nicht den Armen Mann / sondern jhm Christo / vnnd seinem Him̃lischen Vatter gethan. Wer hat nun einiger Obrigkeit die Gewalt gegeben / daß sie vngeachtet solcher Mandata / damit sie doch Gott sonderlichen meynet. Matth. 10. Ihm seine getrewe Diener macht haben auß zustossen / vnd einen vntrewen Mütling (der sich verheysset / er wölle es zu jhrem gefallen machen / daß er keine Gewaltige Niphlim vnd Nimrodes erzürne / so jetzund wider Christum Toben vnd Wüten / sich zu solchem fürhaben vnnd mutwillen frey ohne schew offentlich bekennen /) dargegen in jhre Stedte einzudringen. Ich weyß wol hie stielt dem Magistro M. niemandt nichts / dann er hatt darinnen nichts Erblichs für seine Person / was hatt aber der liebe Gott daran? Der jhn eingesetzt vnd von jedermam nicht allein vngeperturbiret / sondern von Herren vnnd Vnterthanen will geehret haben / nicht schlecht wie Obrigkeit / Vatter oder Mutter / sondern mit zweyfacher Ehr. Wer sihet das nicht / daß hie keiner Creatur sondern Gott in seine Jurisdiction vnnd Eygenthumb gefallen / vnd also keine geringe schlechte Raben vnd Galgen-Diebe / sondern Gottes Reuber vnnd Diebe sind? Darumb auch der heilige Lutherus bey zeit seines Lebens / mit der keinen hatt wöllen zuthun haben / so in der auß gedrungenen Prediger stedt sindt eingesetzt vnd subintroducieret worden / zu dem daß mein lieber Cyprianus in diesem Fall vnnd wol ewig von N. vnd jedermenniglichen wirdt vnverantwortet bleiben / der einen solchen Mütling ausser der Kirchen / vnd damit in deß Teuffels Reich setzet.

Es leidet / saget der heilige Lutherus / gar kein geringer Haußvatter nicht / daß man jhm seinen vnschuldigen wolverdienten Diener / wider seinen willen entsetzt / vnd jhm in seine Haußhaltung einen andern an seine Stedte ordente / wie kommet der arme Christus darzu / daß ers muß nicht allein leiden / wider alle sein ruffen vnd schreien? Sondern auch selbst rühmen / daß wir Armen Scheblinge vnd Madenseck jhm seine Diener / außgefastem muth außstossen / vnd setzen jm Juncker jämerlich hinein? Heyst das nicht. Os ponere in Coelum, so weyß ich nicht was es heyst. Vnd das ist nicht genung / daß man wider Gott handelt / nachmals sein Gebott gantz vnnd gar auffhebet / Sondern da kommet dann Sudeler / Seyfferer / schmieret vnnd tünchet die Wandt / wie Ezechiel saget / auff daß sie die boßhafftigen in jhrem sündlichen wesen stercken. Jerem. 23. Damit jhm ja seine boßheit niemandt lasse leydt sein / vnnd sich darvon bekehre. Noch predigen sie Gottes Wort / su -

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[36/0036] bekennet sich einer darzu der da saget. Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel vnd auff Erden / der saget / er habe jhn dahin gesetzt / vnd wer jhm darüber thue / der habe nicht den Armen Mann / sondern jhm Christo / vnnd seinem Him̃lischen Vatter gethan. Wer hat nun einiger Obrigkeit die Gewalt gegeben / daß sie vngeachtet solcher Mandata / damit sie doch Gott sonderlichen meynet. Matth. 10. Ihm seine getrewe Diener macht haben auß zustossen / vnd einen vntrewen Mütling (der sich verheysset / er wölle es zu jhrem gefallen machen / daß er keine Gewaltige Niphlim vnd Nimrodes erzürne / so jetzund wider Christum Toben vnd Wüten / sich zu solchem fürhaben vnnd mutwillen frey ohne schew offentlich bekennen /) dargegen in jhre Stedte einzudringen. Ich weyß wol hie stielt dem Magistro M. niemandt nichts / dann er hatt darinnen nichts Erblichs für seine Person / was hatt aber der liebe Gott daran? Der jhn eingesetzt vnd von jedermam nicht allein vngeperturbiret / sondern von Herren vnnd Vnterthanen will geehret haben / nicht schlecht wie Obrigkeit / Vatter oder Mutter / sondern mit zweyfacher Ehr. Wer sihet das nicht / daß hie keiner Creatur sondern Gott in seine Jurisdiction vnnd Eygenthumb gefallen / vnd also keine geringe schlechte Raben vnd Galgen-Diebe / sondern Gottes Reuber vnnd Diebe sind? Darumb auch der heilige Lutherus bey zeit seines Lebens / mit der keinen hatt wöllen zuthun haben / so in der auß gedrungenen Prediger stedt sindt eingesetzt vnd subintroducieret worden / zu dem daß mein lieber Cyprianus in diesem Fall vnnd wol ewig von N. vnd jedermenniglichen wirdt vnverantwortet bleiben / der einen solchen Mütling ausser der Kirchen / vnd damit in deß Teuffels Reich setzet. Es leidet / saget der heilige Lutherus / gar kein geringer Haußvatter nicht / daß man jhm seinen vnschuldigen wolverdienten Diener / wider seinen willen entsetzt / vnd jhm in seine Haußhaltung einen andern an seine Stedte ordente / wie kommet der arme Christus darzu / daß ers muß nicht allein leiden / wider alle sein ruffen vnd schreien? Sondern auch selbst rühmen / daß wir Armen Scheblinge vnd Madenseck jhm seine Diener / außgefastem muth außstossen / vnd setzen jm Juncker jämerlich hinein? Heyst das nicht. Os ponere in Coelum, so weyß ich nicht was es heyst. Vnd das ist nicht genung / daß man wider Gott handelt / nachmals sein Gebott gantz vnnd gar auffhebet / Sondern da kommet dann Sudeler / Seyfferer / schmieret vnnd tünchet die Wandt / wie Ezechiel saget / auff daß sie die boßhafftigen in jhrem sündlichen wesen stercken. Jerem. 23. Damit jhm ja seine boßheit niemandt lasse leydt sein / vnnd sich darvon bekehre. Noch predigen sie Gottes Wort / su -

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/36>, abgerufen am 29.04.2024.