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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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allen willen dannoch das lassen. Daß der Keyser gegen dem ärmsten Dorffpfarrherrn / nicht mehr dann ein Schutz vnnd Schülerchen ist vnd sein soll. Ists nun dort keine Sünde / da man zweyfache Ehre schuldig ist / was kan man hie verbrechen? Sehet jhr was N. vielleicht ohne witz vnnd vernunfft grübelt? wer weyß was ferner folgen wirdt? Ich kenne den Kopff / vnnd wolte Gott / er leget sein Ingenium besser an / wie schwerlich solt es jhm werden / daß er weiter also folgerte / ist nun keine grosse Sünde im Geystlichen vnd Weltlichen Regiment also außzustossen / etc. Was kan es im Haußregiment schaden? Daß man einen Haußvatter auch auß seinen Gütern stosse? Dann rundt vnd gut Deutsch davon zusagen / so ist er auch kein Herr derselbigen / Luc. 16. Sondern ein Haußhalter / eben so wol als ein Prediger zu seinem Ampt. 1. Cor. 4. Vnd ist gewißlich diß vielleichter außzuführen / dann jenes droben. Aber der Teuffel rate eines wie das ander / dem folge auch niemandts / dann die jenigen die sich seinem willen ergeben haben. Die lieben Christen sein From vnd hüten sich für Empörung vnnd Auffruhr gegen einem Stande / wie gegen den andern / bey Verliehrung Leib vnd Seel. Doch möcht ich leiden meine Herrn im Regiment / hetten auff den Vogel achtung / wer weyß / wann man jhn nun erzürnete / vnnd er flücke würde / was er thun dörffte / der Grundt ist schon gelegt / er bawe wann er wölle / etc. Wir haben vnser Ampt ernstlichen / trewlichen vnnd wol außgericht / nach dem vermögen / daß GOTT in vns dargereychet / vnnd nicht allein die reine Lehre ernstlichen getrieben / ohne einiges ansehen der Personen (das gehört darzu / ist aber noch nicht die rechte Prob eines guten Hirten vnnd Mütlings / (sondern in der zeit der Gefahr / haben wir dem grimmigen Löwen / vnd grawsamen Wolff widerstanden mit aller freydigkeit / auch biß zu Gefahr Leibes vnd Lebens. Vnnd sind noch allzumal erbötig / für jedermenniglichen / gar niemands außgenommen / derselbigen Lehr vnsers HERRN Jesu Christi in vns / Rechenschafft zu geben / schewen weder Gobel noch Knebel. Bekennen frey / daß wir nicht / wie etliche / in die Mawen vnd Ermel geredt / noch im Finstern gemauset / mit heimlichen verdeckten worten / sondern als getrewe Hirtern / jedermenniglichen den Wolff / vnter seinem weychen Schlaffpeltz entdeckt / mit Fingern gewiesen / vnd für jhm gewarnet / doch mit fleissigem Bericht vnd vnterscheydt Zeitlicher / Weltlicher Sachen / so zu diesem Leben / vnd der ewigen Sachen / so zum ewigen Leben gehören / darneben haben wir auch / nicht wie jene / jhre Arme Härde vnd Gemeyne verlassen / vns von jhnen verstolen vnd verlauffen / sondern sind bereyt gewesen / vber der Lehre alles zu lei -

allen willen dannoch das lassen. Daß der Keyser gegen dem ärmsten Dorffpfarrherrn / nicht mehr dann ein Schutz vnnd Schülerchen ist vnd sein soll. Ists nun dort keine Sünde / da man zweyfache Ehre schuldig ist / was kan man hie verbrechen? Sehet jhr was N. vielleicht ohne witz vnnd vernunfft grübelt? wer weyß was ferner folgen wirdt? Ich kenne den Kopff / vnnd wolte Gott / er leget sein Ingenium besser an / wie schwerlich solt es jhm werden / daß er weiter also folgerte / ist nun keine grosse Sünde im Geystlichen vnd Weltlichen Regiment also außzustossen / etc. Was kan es im Haußregiment schaden? Daß man einen Haußvatter auch auß seinen Gütern stosse? Dann rundt vnd gut Deutsch davon zusagen / so ist er auch kein Herr derselbigen / Luc. 16. Sondern ein Haußhalter / eben so wol als ein Prediger zu seinem Ampt. 1. Cor. 4. Vnd ist gewißlich diß vielleichter außzuführen / dann jenes droben. Aber der Teuffel rate eines wie das ander / dem folge auch niemandts / dann die jenigen die sich seinem willen ergeben haben. Die lieben Christen sein From vnd hüten sich für Empörung vnnd Auffruhr gegen einem Stande / wie gegen den andern / bey Verliehrung Leib vnd Seel. Doch möcht ich leiden meine Herrn im Regiment / hetten auff den Vogel achtung / wer weyß / wann man jhn nun erzürnete / vnnd er flücke würde / was er thun dörffte / der Grundt ist schon gelegt / er bawe wann er wölle / etc. Wir haben vnser Ampt ernstlichen / trewlichen vnnd wol außgericht / nach dem vermögen / daß GOTT in vns dargereychet / vnnd nicht allein die reine Lehre ernstlichen getrieben / ohne einiges ansehen der Personen (das gehört darzu / ist aber noch nicht die rechte Prob eines guten Hirten vnnd Mütlings / (sondern in der zeit der Gefahr / haben wir dem grimmigen Löwen / vnd grawsamen Wolff widerstanden mit aller freydigkeit / auch biß zu Gefahr Leibes vñ Lebens. Vnnd sind noch allzumal erbötig / für jedermenniglichen / gar niemands außgenommen / derselbigen Lehr vnsers HERRN Jesu Christi in vns / Rechenschafft zu geben / schewen weder Gobel noch Knebel. Bekennen frey / daß wir nicht / wie etliche / in die Mawen vnd Ermel geredt / noch im Finstern gemauset / mit heimlichen verdeckten worten / sondern als getrewe Hirtern / jedermenniglichen den Wolff / vnter seinem weychen Schlaffpeltz entdeckt / mit Fingern gewiesen / vnd für jhm gewarnet / doch mit fleissigem Bericht vnd vnterscheydt Zeitlicher / Weltlicher Sachen / so zu diesem Leben / vnd der ewigen Sachen / so zum ewigen Leben gehören / darneben haben wir auch / nicht wie jene / jhre Arme Härde vnd Gemeyne verlassen / vns von jhnen verstolen vnd verlauffen / sondern sind bereyt gewesen / vber der Lehre alles zu lei -

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[38/0038] allen willen dannoch das lassen. Daß der Keyser gegen dem ärmsten Dorffpfarrherrn / nicht mehr dann ein Schutz vnnd Schülerchen ist vnd sein soll. Ists nun dort keine Sünde / da man zweyfache Ehre schuldig ist / was kan man hie verbrechen? Sehet jhr was N. vielleicht ohne witz vnnd vernunfft grübelt? wer weyß was ferner folgen wirdt? Ich kenne den Kopff / vnnd wolte Gott / er leget sein Ingenium besser an / wie schwerlich solt es jhm werden / daß er weiter also folgerte / ist nun keine grosse Sünde im Geystlichen vnd Weltlichen Regiment also außzustossen / etc. Was kan es im Haußregiment schaden? Daß man einen Haußvatter auch auß seinen Gütern stosse? Dann rundt vnd gut Deutsch davon zusagen / so ist er auch kein Herr derselbigen / Luc. 16. Sondern ein Haußhalter / eben so wol als ein Prediger zu seinem Ampt. 1. Cor. 4. Vnd ist gewißlich diß vielleichter außzuführen / dann jenes droben. Aber der Teuffel rate eines wie das ander / dem folge auch niemandts / dann die jenigen die sich seinem willen ergeben haben. Die lieben Christen sein From vnd hüten sich für Empörung vnnd Auffruhr gegen einem Stande / wie gegen den andern / bey Verliehrung Leib vnd Seel. Doch möcht ich leiden meine Herrn im Regiment / hetten auff den Vogel achtung / wer weyß / wann man jhn nun erzürnete / vnnd er flücke würde / was er thun dörffte / der Grundt ist schon gelegt / er bawe wann er wölle / etc. Wir haben vnser Ampt ernstlichen / trewlichen vnnd wol außgericht / nach dem vermögen / daß GOTT in vns dargereychet / vnnd nicht allein die reine Lehre ernstlichen getrieben / ohne einiges ansehen der Personen (das gehört darzu / ist aber noch nicht die rechte Prob eines guten Hirten vnnd Mütlings / (sondern in der zeit der Gefahr / haben wir dem grimmigen Löwen / vnd grawsamen Wolff widerstanden mit aller freydigkeit / auch biß zu Gefahr Leibes vñ Lebens. Vnnd sind noch allzumal erbötig / für jedermenniglichen / gar niemands außgenommen / derselbigen Lehr vnsers HERRN Jesu Christi in vns / Rechenschafft zu geben / schewen weder Gobel noch Knebel. Bekennen frey / daß wir nicht / wie etliche / in die Mawen vnd Ermel geredt / noch im Finstern gemauset / mit heimlichen verdeckten worten / sondern als getrewe Hirtern / jedermenniglichen den Wolff / vnter seinem weychen Schlaffpeltz entdeckt / mit Fingern gewiesen / vnd für jhm gewarnet / doch mit fleissigem Bericht vnd vnterscheydt Zeitlicher / Weltlicher Sachen / so zu diesem Leben / vnd der ewigen Sachen / so zum ewigen Leben gehören / darneben haben wir auch / nicht wie jene / jhre Arme Härde vnd Gemeyne verlassen / vns von jhnen verstolen vnd verlauffen / sondern sind bereyt gewesen / vber der Lehre alles zu lei -

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/38>, abgerufen am 29.04.2024.